1929 / 64 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Mar 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1929. S. 4.

N lla.

Gũddeutsche Getränke ⸗Industrie

(106073 I. G.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den H. April 1929, vormittags 11 uhr in den Geschäftsräumen des Notariat V München. Karlsplatz 10, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

ö Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aussichtsrats sowie der Bilanz.

Genehmigung der Bilanz. Entlastung des Vorstands und Auf— sichts rats.

Neuwahl des Aufsichtsrats. Neufassung der Statuten.

6. Genehmigung der Auflösung des

Interessengemeinschaftsvertrags. Abstoßung der Interesseneinlagen und

geschäftliche Neuorientierung

Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Generalveisammlung beteiligen wollen, haben ihre Aktien resp. Hinterlegunge— scheine spätestens bis 3. April 1939 5 Uhr nachmittags, bei der Gesellschafte— kasse, München, äußere Wiener Str. 4244, zu hinterlegen.

München, den 14. März 1929.

Der Vorstand. v. d. Heyden.

[106878

D. A. S. Deusscher Automobil Schutz Aktiengesellschaft zu Berlin.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am 9. April 1929. vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal des Bankhauseös J. Dreyfus & Go. zu Berlin, Französischestr. 32, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftéberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung

für das Jahr 1928.

2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗

sichtarat.

Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗ näre, welche ihre Attien ohne Dividenden- bogen oder die diesbezüglichen Depot⸗ scheine der Reichsbank oder eines Deutschen Notars sätestens am 3. Werktage vor der Generalversammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei

dem Bankhaus J. Dreyfus G Co., Berlin, Französische Str. 32,

dem Bankhaus Georg Kurzinsky C Co., Berlin, Pariser Platz l,

hinterlegt haben.

Berlin, den 16. März 1929.

Der Aufsichtsrat. Rudolf Ullstein.

(loßb 80] „Havag“, Hamburgische Abfallstoff · Verwertung Aktien⸗ geselllchast, Hamburg.

In der Generalpversammlung der Gesell schast vom 17. November 1928 ist be⸗ schlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft auf RM 100600 herab⸗ zusetzen. Hierzu sollen 3 Stammaktien von je RM 1000 zu einer Stammaktie zu je RM 1000 zusammengelegt und in eine neue Attie von je RM i000 um. getauscht werden. Für durch Hundert teilbare Spitzenbeträge werden im selben Verhältnis Aktien zu je RM l00 gegeben

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesell⸗ schaft anzumelden, die Aktionäre, ihre Aktien nebst Dividenden⸗ und Erneuerungs—« scheinen bis zum 1. Juli 1929 an der Kasse der Gesellschaft, Hamburg, Peute—⸗ straße 66, vormittags zwischen 160 und 12 Uhr, einzureichen. Aktien, die nicht bis zum 1. Juli 1929 eingereicht sind, werden für kraftlos erflärt. Das gleiche ilt für eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz erforderliche Anzahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver— fügung gestellt werden.

Hamburg, im März 1929.

Der Vorstand.

28 E

5 (

(106681

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 24. April 1929, vormittags 105 Uhr, in München, Nymphenburger Straße 86, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz für 1928 nebst Beschlußfassung hierüber.

2. Feststellung und Verteilung des Rein—⸗ gewinns.

3. Entlastung für Vorstand und Auf sichtdrat.

4. Aenderung des Gesellschaftsvertrags: §z 4: Neueinteilung der Aktien.

5. Aufsichtsratswahlen.

Um in der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre spätessens am zweiten Werk tage vor der Generalversammlung ihre Aktien oder die über diese lauienden Hinteilegungescheine einer amtlichen Stelle oder einer Bank bei der Gesellschaft hinterlegen und bis zur Beendigung der Generalversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch ordnungsgemäß er⸗ folgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer , sür sie bei einer anderen

antfirma bis zur Beendigung der Ge— neralversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

München, den 14. März 1929.

F. Vruckmann A. G.

106841 „Ansgar“ Altiengesellschaft in Flensburg.

Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 2. April 1929, nachmittags 5 Uhr, im Geschäftszimmer des Notars Christian Ravn in Flensburg, Rathausstraße 19.

Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschästsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver—

lustrechnung. 2. Entlaitung des Vorstands und des Aussichtsrats.

Wahlen zum Aussichtsrat. Der Vorstand. Noack.

1063]

Lt. Beschluß der a.⸗0. Generalversamm⸗ lung vom 22. 11. 28 scheiden aus dem Aufsichtsrat folgende Herren aus: Rechte anwalt und Notar Dr. Anton Stöhr, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 8, Chef⸗ ingenieur Josef Vollmer, Berlin W. 15, Schlüterstraße 52, Graf Horst Schack von Wittenau, Berlin-Grunewald, Karltz⸗ bader Straße 3.

Folgende Herren wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt: Rechtsanwalt und Notar Benno Wygodzinski Berlin W. 8, Kronenstraße 16, Rechtsanwalt Dr. Walter Hein, Berlin W. 8, Kronenstraße 16, Rechtsanwalt Ernst Broder, Berlin W. 8, Kronenstraße 16 Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfred Friedmann, Berlin W. 9, Voßstt. 7, Rechtsanwalt Dr. Hugo Fleisch⸗ mann, Berlin W. 9, Voßstr. 7.

Deutsche Automobilbauk Aktien⸗

gesellschaft, Berlin W. 8.

(1065791 Badische Assecuranz⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim.

An unsere Herten Aktionäre!

Wir beehren uns, Sie zu der am Mitt— woch, den 10. April 1929, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale unseres Ge—⸗ sellschaftshauses. Augustaanlage Nr. 18,

——

hierselbst, staͤttfindenden ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein— zuladen. Tagesordnung:

1. Die in 527 der Statuten bezeichneten Gegenstaͤnde: Geschäftsbericht des Vorstands und Aufsichtsrats. Vorlage der Bilanz, Entlastung des Vorstands und Aussichtsrats und Beschluß über die Gewinnverteilung. Aufsichtsratswahlen.

Revisorenwahl (53 31 der Statuten). Beschlußfassung über Erhöhung des

Aktienkapitals.

5. Statutenänderungen (55 4, 7, 39

der Statuten).

Betreffs der Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung verweisen wir auf 5 23 und solgende der Statuten.

Mannheim, den 13. März 1929.

Der Aufsichtsrat. Eduard Ladenburg.

106580 Vaugesellschaft Textorstraße Aktiengesellschaft in Frankfurt

a. Main.

Die Aktionäre der Baugesellschaft Textorstraße Attiengesellschaft in Frank- furt a. Main laden wir zu einer am Samstag, den 6. April 1929, vor⸗ mittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokal zer Gesellschast in Frankfurt a. Main, Bruchstraße 27, stattfindenden auster⸗ ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über die Lage des Unter nehmens.

2. Abänderung der 585 3 und 14 Ab— satz 2 des Gesellschaftsvertrags (Um- wandlung der Namentaktien in In⸗ haberaktien).

3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind diejenigen Attionäre be⸗ rechtigt, deren Namen in das Aktienbuch eingetragen sind.

Frankfurt a. Main, den 12. März 1929.

Der Aufsichtsrat der Baugesellschaft Textorstraste Attiengesellschaft. Dr. Gustav Friedrich Neubronner, Vorsitzender.

C DN

106542

Die sechste ordentliche General— versammlung unserer Aktionäre findet am Sonnabend, den 6. April 1929, 19 Uhr vormittags, im Verlags— gebäude, Sorau N. X., Lindenstr. 2, statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats.

2. Beschlußsfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn, und Verlustrechnung ver 31. 12. 1928 sowie über Verteilung des Reingewinns.

3. Beschlußsassung über die Entlastung der Gesellschaftsorgane.

4. Neuwahl des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens bis zum 3. April, mittags 12 Uhr, bei unserer . in Sorau N. L. Linden—⸗ traße 3,

a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien einreichen,

b) ihre Attienmäntel oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine eines Notars über die ihm in Verwahrung gegebenen Aktien hinterlegt haben.

Sorau, N. L., den 14. März 1929.

Rauert & Pittius Akt. Gef. Robert Rauert.

loo? 8) Schiffahrts⸗Assecuranz⸗Gesellschaft Attiengesellschaft, Mannheim. An unsere Herren Attionäte!

woch, den 10. April tags 125 Uhr, Gesellschastshauses der

hierselbst. stattfindenden Generalversammlung hierdurch zuladen. Tagesordnung

Gegenstände:

die Gewinnverteilung. 2. Aufsichtsratswahlen.

§ 23 und folgende der Statuten. Mannheim, den 13. März 1929. Der Aufsichtsrat. Eduard Ladenburg.

Wir beehren uns, Sie zu der am Mitt— 1929, mit⸗ im Sitzungssaal des Badsichen Asse. cuianz⸗Gesellschaft, Augusta⸗Anlage Nr. 18, e, , ein⸗

I. Die in 52 der Statuten bezeichneten Geschäftsbericht des Vorstands und Aufssichtsrats, Vorlage der Bilanz, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats und Beschluß über

3. Neyisorenwahl 31 der Statuten. Betreffs Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung verweisen wir auf

os

ordentlichen eingeladen. Tagesordnung:

0

Beschlußfassung Verlustrechnung.

des Vorstands und Aussichtsrats. 4. Aufsichtsratswahl.

des Grundkapitals, Stimmrecht).

schild & Co.,

haben. Berlin. den 14. März 1929.

Der Vorstand.

106579

hiermit zu der am Dienstag,

Büchel Nr. Hl,

für das Geschäftsjahr 19238.

jahr 1928.

für das Geschäftsjahr 1928. 4. Wahl gemäß § 16 der Satzungen.

sammlung sind diejenigen Aktionäre be. rechtigt, welche ihre Aktien bis 27. März d. J. einschlteßlich bei der Gesellschaftskasse in Kohlscheid bei Aachen oder

bei einem deutschen Notar gegen Empfangsbescheinigung hinterlegt haben (5 24 der Satzungen).

Richterich bei Aachen, 13. März 1929. Anthrazitgrube Carl Friedrich Aktiengesellschaft für Bergbau und verwandte Industrien.

Der Vorstand.

1665441

Norddeutsche Portland ⸗Cement⸗ Fabrik Misburg.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell— schaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Sonn⸗ abend, den 27. April 1929, mittags 12,30 Uhr, in Kasten's Hotel in Han— nover eingeladen.

Tagesordnung:

1. Erstattung des Jahresberichts.

2. Beschlußfassung äber Genehmigung der Bilanz für 1928, der Gewinn und Verlustrechnung sowie Verwen— dung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Aenderung des 5 4 der Satzungen (Grundkapital, bedingt durch Um⸗ tausch von Aktien).

Stimmberechtigt in der Generalver— sammlung sind diejenigen Aktionäre, welche ihie Aktien oder eine Nachweisung über deren anderwettige Hinterlegung (gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrags)

beit den Herren Gebr. Wolfes in Han— nover,

bei der Deutschen Bank Filiale Braun— schweig in Braunschweig oder

bei der Gesellschaftskasse in Misburg spätestens am 24 April 1929 während t üblichen Geschäftsstunden hinterlegt aben.

Misburg, den 14 März 1929. Der Aufsichtsrat. Dr. Adol fHerzfeld. Der Vorstand.

A. Oechsner. Dr. W. Renner.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 5. April 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsraumen der Gesellschaft, Berlin= Tempelhof. Ringbahnstraße 4, stattfindenden Generalversammlung

1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn. und Ver lustrechnung für das Geschäftsjahr ! 928.

über Genehmigung

der Bilanz sowie der Gewinn- und

3. Beschlußfassung über die Entlastung

H. Satzungsänderung: 5 4 (Stückelung

Zur Teilnahme an der General versamm— lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung bei dem Bankhause von Goldschmidt⸗Roth— Berlin W. 8, bei einer Effektengirobank, bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar hinterlegt

Roth⸗BVüchner Attiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden den 2. April d. J., vormittags 10 uhr, im Hotel „Großer Monarch“ in Aachen, stattfindenden ordent⸗

lichen Generalversammlung ein⸗

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz, der Gewinn, und Verlust⸗

rechnung und des Prüfungsberichts 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschästs⸗ 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats Zur Teilnahme an dieser Generalver—

zum

beim Barmer Bank-Verein, Aachen, oder

106582 tessel⸗ Werte Acten Geselischaft.

Schalterstunden. Berlin, den 14. März 1929. Der Aufsichtsrat.

Der Vorstand. Dr Rob. Jurenka.

Deutsche Babeock A Wileox⸗Dampf⸗

Die Ausgabe der neuen Gewinnanteil scheinbogen zu den Aktien Nr. J bis 3500 unserer Gesellschaft erfolgt gegen Ein⸗ reichung des Erneuerungescheins durch die Deutsche Bank in Berlin während der

Dr. Friedr. Kirchhof, Vorsitzender.

lo0ß499ã Mineralbrunnen Ueberkingen⸗ Teinach⸗Ditzenbach A.-G., Bad Ueberkingen.

findenden G. versammlung eingeladen. Tagesordnung:

Bilanz mit Gewinn⸗

rechnung. Aussichtsratt.

des Neingewinns;. 5. Wahl des Aufsichtsrats.

bei der Generalversammlung Hinterlegung ausweisen. Der Vorstand. F nähen,

Die Herien Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, den 109. April 1929, vormittags 10,30 uhr, im Hotel König von Württ., Stuttgart, statt= ordentlichen General-

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der und Verlust— rechnung für das Geschäftsiahr 1928. 2. Beschlußfassung über die Feststellung der Bilanz und Gewinn- und Verlust⸗

3. Entlastung des Vorstands und des 4. Beschlußfassung über die Verwendung

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind diejenigen Aktionäre berech⸗ tigt, die ihre Aktien spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung bet einer Bank oder bei einem deutschen Notar oder bei der Gesellschaft hinterlegt haben und sich über die

10507871

Reutlingen.

findenden 5. versammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

des Aussichtsrats. winn« und Verlustrechnung. Aussichttzrots.

Wahl des Aufsichtsrats. Beschlußsassung über

& x 0 po

die Liquidation.

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung ist jeder Aktionär berechtigt der seine Aktien nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung bei dem Vor— stand der Gesellschaft oder bei einem deut- schen Notar hinterlegt hat und dem Vor— stand den Nachweis über die Hinterlegung spätestens am Tage vor der Generalver— sammlung vorlegt.

Reutlingen, den 20. März 1929. Der Vorstand. Karl Beutter.

(105785 Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗ Akttiengesellsch ast.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden

wir hierdurch zu der am Montag, den

15. April 1929, nachmittags 5 Uhr,

im Magdeburger Hof in Magdeburg, Alte

Ulrichstr. 410, stattfindenden siebenund⸗

fünfzigsten ordentlichen Generalver⸗

sammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

l. Entgegennahme des Rechenschafts⸗ berichts für 1928.

2. Beschlußfassung Über Feststellung des Nechnungesabschlusses und der Bilanz für das verflossene Jahr.

3. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zur Teilnahme an der Generalver—

sammlung ist jeder Aktionär, zur Aus—

übung des Stimmrechts sind aber nur die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche späte⸗ stens drei Tage vor der anheraumten

Generalversammlung bis Mittwoch, den

10. April 1929, bis zum Schluß der

Schalterkassenstunden ihre Aktien bei der

Gesellschaftskasse niedergelegt haben oder

die geschehene Niederlegung derselben

in Magdeburg:; bei der Darmstädter

und Nationalbank K. a. A. Filiale Magdebuig, bei der Direction der Disconto—⸗ Gesellschaft, Filtale Magdeburg, bei dem Bankgeschäft Albert Löffler C Co., in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A., bei der Deutschen Bank, bei dem Bankhause S. Bleichröder oder bei einem Notar nachweisen.

Ueber die gejchehene Einreichung der

Attien bzw. der Bescheinigung wird den

Aktionären ein Hinterlegungsschein aus—

gefertigt, der als Einlaßkarte zur General⸗

versammlung dient.

Magdeburg, den 15. März 1929.

Magdeburger Bau⸗ und Gredit⸗

Aktiengesellschaft.

Madersbacher. M. Röwer.

Lingesleben.

Mehlhandels Akt. Ges.,

Die Aktionäre unserer Gejellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 11. April 1929, vorm. 10 Uhr, im Gasthof zum Schwan in Reutlingen statt⸗ ordentlichen General⸗

1. Vorlage des Rechenschaftsberichts des Vorstands für das abgelaufene Ge—= schästsiahr 1928 mit den Bemerkungen

Genehmigung der Bilanz mit Ge—

Entlastung des Vorstands und des

die Art der Fortführung der Geschäfte oder über

105474 „Apag“ Apollo⸗Plantectorwerk A. ⸗G., Gößnitz i. Thür.

Generalversammlung Montag den 22. April 1929, mittags 1 Uhr, in Altenburg im Sitzungszimmer der Thürin⸗ gischken Staatsbank, Altenburg, Burg—⸗ streße 19.

Tagesordnung:

L Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftssahr 1928 sowie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsratt hierzu; Beschlußfassung über die Ge⸗ nehmigung der Bilanz und die Ver—

wendung des Reingewinns.

II. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.

III. Aufsichtsratswahlen.

Aktionäre, die der Versammlung bei— wohnen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Be⸗ scheinigung über Hinterlegung der Aktien bei einem Notar spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung ent— weder hei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig oder Gößnitz (Thür.) oder einer der Niederlassungen der Commerz⸗ und Privat-Bank, Aktiengesell⸗ schaft in Chemnitz, Dresden, Leipzig Tröndlinring 3) oder Meerane oder Thüringer Staatebank, Altenburg, oder der Gesellschaftskasse in Gößnitz (Thür.) oder bei den Effektengirobanken deutscher Wertpapierbörsenplätze bis nach der Ge—⸗ neralversammlung hinterlegen und die Hinterlegungsscheine dem protokollierenden Notar vorzeigen.

(loßzsa7]

Ordentliche Generalversammlung der Commerz⸗Bank in Lübeck Dienstag, den 9. April 1929, 11 Uhr vor⸗ mittags, im Bankgebäude in Lübeck, Kohlmarkt Nr. 7/13.

Tagesordnung:

l. Entgegennahme des Jahresberichts, Beschlußfassung über Genehmigung der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Bilanz und der , , Entlastung für das Geschäftsjahr 1925.

2. Aufsichtstatswahlen.

3. Abänderung des 5 17 des Gesell⸗ schaftsvertrags, betr. Hinterlegung der Aktien bei der Reichsbank.

4. Abänderung des § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags (Ergänzung betr. das Stimmrecht der Aktien entsprechend den durch den Attienumtausch ge⸗ schaffenen Stückelungen).

Diejenigen Aktionäre, die das Stimm- recht in der Generalversammlung ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die Hinter⸗ legungsscheine, nach welchen unter Angabe von Nummern und Stückzahl die Aktien bei der Reichsbank oder einem deutschen Notar hinterlegt sind, spätestens am 4. April 1929

in Lübeck bei unserer Gesellschaft,

in Berlin bei der Deutschen Bank, bei Herrn S. Bleichröder, bei der Darmstädter und National⸗

bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Behrenssraße 68/69, bei der Bank des Berliner

Kassen⸗Vereins (nur für Mit— glieder des Giroeffektendepots), in Hamburg bei der Deutschen Bank Filiale Damburg, bei der Nordischen Bankkom⸗ mandite Sick C Co., Jungfern⸗ stieg (Hamburger Hof) während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach Schluß der Ge⸗ neralversammlung dort belassen. Lübeck, den 15. März 1929. Der Vorstand der

Commerz Bank in Lübeck.

Janus. Beyersdorf.

104704 Grand Hotel Royal Akt. Ges., Vonn.

Die Aktionäre werden hiermit zu der diesjährigen im Königshof. Bonn, statt⸗ findenden Generalversammlung ein⸗ geladen auf Dienstag, den . April 1929, nachm. 4 Uhr.

Tagesordnung:

J. Geschäftsbericht und Vorlage der Bilanz nebst Gewinn und Verlust⸗— rechnung des am 31 Dezember 1928 abgelaufenen Geschästsjahres.

2. Beschluß über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlust—

rechnung. 3. Entlastung des Vorstands und detz Aufsichtsrats.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm— lung sind nach § 20 der Statuten die jenigen Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnis derselben spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung der Tag der Generalversammlung und der Tag der Hinterlegung wird nicht mitgerechnet bei einem deutschen Notar oder bei einer der nachgenannten Stellen hinterlegt haben: die Kasse der Gesellschaft, die Städtische Sparkasse, Bonn, der A. Schaaffhausen'sche Bankverein

A. G., Bonn.

Gleichzeitig werden die Aktionäre hier⸗ mit aufgesordert, den Talon der Serie V zum Umtausch gegen den Dividenden bogen der Serie VI. bei dem A. Schaaff⸗ hausen'schen Bankverein A. G., Bonn, vorzulegen. Bonn, den 5. März 1929.

Der Aufsichtsrat. Dr. Johannes Falk, Vorsitzender,

DOberbürgermeister der Stadt Bonn.

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1929. S. 3.

ausdrücken in einem Gegensatz: An der Schwelle großer Revo⸗ lutionen der Weltgeschichte hat der gepanzerte Krieger zum Schutz der nationalen Eigenart gestanden, an der Schwelle der deutschen Revolution hat der internationale Phantast mit der Flagge der Kapitulation gestanden. So wurde dem fremden Einfluß Tor und Tür geöffnet, verstärkt durch die , Eigenschaft, die Bismarck ausdrückte in jenem klassischen, sarkastischen Worte: In Deutschland bewundert man es, daß in Frankreich jeder Bauer fließend Französisch spricht. So sind wir auch politisch überfremdet, und haben ein System nicht für den deutschen Volkscharakter ge⸗ ö sondern wir wollen den deutschen Volkscharakter in ein hm völlig fremdes System einzwingen. Lassen Sie mich dies wieder aussprechen in einem Gegensatz: Ueber den Parlamenten aller anderen Länder steht das ungeschriebene Gesetz des Handelns: Recht oder Unrecht mein Vaterland!, über dem deutschen Parla⸗ ment steht das uralte Wort des Tacitus: Die Deutschen muß man sich selber überlassen, sie reiben sich gegenseitig auf. Mit ov 7 1 6 C 7 . 9 j 9 . der Großen Koalition machen Sie sich nur mitschuldig an einer weiteren Verschleierung der Zustände. Für den Augenblick werden wir über das Schlimmste nur hinwegkommen, indem die Menschen sich zu einer großen Fraktion der Vernünftigen zusammenfinden, die gesinnungsmäßig in den großen und grundsätzlichen Fragen zusammengehören und zum Handeln entschlossen sind. Für die Dauer aber werden wir über kurz oder lang immer wieder vor der Entscheidung stehen: Entweder geht Deuktschland zugrunde an der Unvernunft des Systems oder dieses System geht zugrunde an der Vernunft des deutschen Volkes. So setzen wir an die Spitze der Beratung dieses Etats der Hilflosigkeiten, eingebracht von einer Regierung, deren einziges wertvolles Positivum der vollendete Tatbeweis der sozialistischen Regierungsunfähigkeit ist, den Satz, der an die Grundursachen des deutschen Unglücks rührt, und in dem Sein oder Nichtsein der Nation beschlossen ist: Wir Deutschnationglen wollen, daß dieser übertriebene Parlamen— tarismus sterbe, damit Deutschland leben kann. (Lebhafter Bei⸗ fall rechts.)

Reichskanzler Müller nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffent⸗ licht werden.

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Dietrich entgegnete sodann dem Abg. Schlange⸗ Schöningen auf seine Ausführungen. Die Rede wird im

Wortlaut mitgeteilt werden.

Abg. Dr. Neubauer (Komm.): Im Jahre 1908 hat der

damals noch sehr junge Wiener Nationalökonom Dr. Hilferding ein Buch geschrieben, in welchem er gegen die Diktatur des Finanzkapitals die proletarische Revolution zu Hilfe ruft. Wenn der jetzige Finanzminister dem damaligen Dr. Hilferding begegnet, wird er ihn nicht wiedererkennen. (Heiterkeit Sein Etat sst das festeste Bollwerk des Kapitals. Seine gestrige Rede hätte ebenso Herr Dr. Köhler oder Herr von Schlieben halten können. Er marschiert in den Gleisen des Bürgerblocks, die ihm vorgeschrieben sind. Und Müller hat soeben die proletarische Revolution gegen die drohende Kriegsgefahr ebenso abgelehnt wie die Deutsch⸗ nationalen. Der Redner erklärt, er wundere sich darüber, daß das Zentrum gar nicht von der Kritik seines früheren Reichs finanzministers Dr. Köhler Gebrauch gemacht habe, der einige Wochen nach seinem Rücktritt einen Artikel mit der Ueberschrift' „Korruption über Korruption!“ geschrieben habe, in dem er Ministerien und Ministerialstellen Korruption, Unterschlagung, Unterschleife und Luderwirtschaft vorgeworfen habe. (Hört, hört bei den Kommunisten. Die Vorschläge der bürgerlichen Parteien gingen auf Abstriche am Sozialetat. Am Etat des Reichspräsi⸗ denten, an der Korruptionszentrale Heimatdienst usw. wolle man keinen Pfennig streichen. preußische Gesandtschaft in München solle erhalten werden! Der Redner kritisiert dann die einzelnen Positionen des Sozialetats, die völlig unzureichend und lückenhaft seien. Der Redner ruft zum Sturze dieser Regierung des Hungers und der Arbeiterfeindlichkeit auf. Abg. Kling (D. Bauernp.) erklärt, die verkehrte Wirt⸗ schaftspolitik der letzten fünf Jahre sei schuld an dem versteckten Desizit des Etats. Man habe die Landwirtschaft durch diese ver⸗ kehrte Politik in die größte Notlage gebracht. Die Finanzminister Reinhold und Köhler seien mitschuldig an dem Defizit. An eine Ersparnis sei gar nicht zu denken, wenn nicht vor Beginn der Ausschußberatungen eine seste Gemeinschaft der Parteien gebildet sei. Gespart werden könne vor allem im Auswärtigen Amt, am Verkehrs und am Finanzministerium. Der Redner verlangt einen Zuschlag der Gemeinden zur Einkommensteuer. Einen auch nur einmaligen Zuschlag zur Vermögenssteuer lehnt er ab. Dr. Hertz habe gestern den Umfall der Sozialdemokratie hinsichtlich der Er⸗ höhung der Biersteuer vorbereitet. Die bisherige Kontingentierung habe nur den Großbrauereien genützt; sie müsse daher abgeändert werden. Falls man um neue Steuern nicht herumkomme, sei die Partei des Redners mit einer Besteuerung der öffentlichen Betriebe einverstanden. Die Rücksicht auf das deutsche Volk wie auf das Ausland gebiete aber, daß man ohne Steuererhöhung auskomme.

Abg. Feder (Nat. Soz.): Der Minister hat eigentlich keine Etatrede gehalten, sondern die Grabrede auf einen Bankrotteur. Er will auch noch bei den Sparkassen eine Zwangsanleihe auf⸗ nehmen, indem er sie zwingt, 25 ihrer Gelder in Reichsanleihe anzulegen. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer sind Errungenschaften der Revolution. Die Grenze erträglicher Steuerbelastung ist längst überschritten, wenn man auch die Börsengewinne immer noch nicht besteuert. Möglich würde vielleicht auch noch eine stärkere Besteuerung der hohen Einkommen sein. Aber im wesentlichen sind weder die Ein⸗ nahmen noch zu erhöhen noch die Ausgaben zu senken, weil man an die Dawes⸗Lasten nicht heran will. Das ist ja auch natürlich: Der Verhrecher denkt nicht gern an seine Sünden. Dabei sieht der Dawes⸗Pakt lbst eine Ermäßigung vor, wenn die Last un⸗ erträglich wird. Warum stellt man jetzt in Paris, wo Gelegen⸗ heit dazu wäre, nicht einen solchen Antrag? Die Bankrotteure wollen eben nur erfüllen! erfüllen! erfüllen!

Damit schließt die Aussprache. Der Etat für 1929 und der Notetat werden dem Haushaltsausschuß, die Deckungs⸗ vorlagen dem Steuerausschuß überwiesen.

Das Baukreditgesetz für 1929 wird ohne Aussprache in erster Lesung erledigt.

Dann vertagt sich das Haus auf Montag 2 Uhr. Bau⸗ kreditgesetz, Nachtragsetat, Abstimmung über das Mißtrauens⸗ votum gegen Severing, Schichau⸗Sanierung und andere kleine Vorlagen.

Schluß 8 Uhr.

Cd z Vie

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich am

15. d. M. zunächst mit der Feststellung des Berichts des Rechnungs⸗ unterausschusses über die Reichshaushaltsrechnung 1927. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ Lerleger beantragte der Ausschuß Genehmigung der begründeken Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßigen Ausgaben, des⸗ 961 der Einnahmen aus der Veräußerung reichseigener achen oder Rechte, vorbehaltlich der ,, ,. Ent⸗

lastung. Der Außschuß em i zur Weiterbildung des Haus⸗ ö mehrere Entschließungen, die auf die Au ,,, inauslaufen, die Reichsregierung möge bei der Aufstellung und

Ausführung von Haushaltsplänen, erstmalig für das Rechnungs⸗ jahr 1929, die Feststellungen und Bemerkungen des Rechnungs⸗ unterausschusses beachten, ihnen Rechnung tragen und die vom Unterausschuß erbetenen Gutachten dem Haushaltsausschuß übermitteln. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz) bedauerte, daß der mit auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf zur Aenderung der Reichshaushaltsordnung sich nur auf bisherige Beschlüsse stütze, nicht aber die ganze Materie umfasse, wie sie der Rechnungsunterausschuß in . Bericht 6 Man werde auf den Bericht des Rechnungsunterausschusses zurückgreifen müssen. . würden nunmehr die Haushaltsrechnungen über den verflossenen Etat möglichst nahe an die folgenden Etats herangerückt. Zum Etat 1929 bitte er, . nicht bloß auf frei⸗ mütige Kritik zu beschränken, sondern auch die Fortschritte in der Aufstellung des Etats unter dem früheren und jetzigen Finanz⸗ minister, die sich von der früheren veralteten Tradition freigemacht habe, zu würdigen. Das sei ein Fortschritt in einem Maße, den er früher nicht für möglich gehalten hätte. Diese Anerkennung auszusprechen, halte er sich für verpflichtet. Berichterstatter Abg. Heinig (Soz) erläuterte dann die Beschlüsse des Rechnungs⸗ unterausschusses. Trotz der gründlichen Prüfung sei er überzeugt, daß die nächstjährige Prüfung noch intensiver werden müsse. Eine klare Haush n, sei noch nicht erreicht. Die Vierteljahres⸗ nachweise . eigentlich ge ell h es reh tage ils geworden. Der Redner bespricht kritisch die Finanzgebarung einiger Ministerien, die gegen die Reichshaushaltsordnung verstohe. Der Redner monierte die verhältnismäßig hohen Summen für Preise an die Automobilindustrie, die Flugzeugindustrie einer ge⸗ wissen Richtung. Mit dem Verkehrsministerium sei darüber eine Verständigung schwierig gewesen. Die gegenseitige Deckungs⸗ fähigkeit übertragbarer Haushaltsmittel sei auszuschließen. Die Sammeltitel seien in der . etwas stärker aufzuspalten, wenn auch nicht im Voranschlag. Wenn man bei Fonds nicht in jede Ecke hineinschauen zu lassen brauche, müsse der Reichstag doch hineinsehen können. Jetzt schütte man überraschend umfang⸗ reich alle Reste aus, obwohl man sie vielleicht anderweit besser verwerten könne. Manche , Ersparnisse seien Deckung für Ueberschreitungen. Die Kontrolle der Einnahmen aus Dar⸗ lehen sei stärker zu entwickeln; der Ausschuß werde Vorschläge machen. In der Praxis fehle es ferner an einer Einheitlichkeit in der Bewirtschaftung des Dienstwohnungstitels. Beim Kapitel „Nachrichtenwesen“ regte der Redner eine einheitlichere Bewirt⸗ schaftung der Mittel an. Anforderungen über das Bedürfnis hinaus kämen vielfach vor. Das Reichsfinanzministerium müsse hundertprozentig die Reichshaushaltsordnung aufrechterhalten und dürfe keine Schwäche im Entgegenkommen gegen Ausnahmen bezeigen. Die Vertreter des Rechnungshofes hätten den Unter⸗ ausschuß unterstützt, aber sie erreichten nicht alle Ecken der Rechnungen des Deutschen Reiches. Es fehle ihnen an Personal. Der Rechnungshof müsse allmählich der Wahrer des Haushalts⸗ rechts werden. Abg. Hergt (D. Nat.) machte darauf auf⸗ merksam, daß ihm manche der an sich dankenswerten Vorschläge des Rechnungshofes zu weit gingen und auch in der Regierungsnovelle zur Haushaltsordnung nicht enthalten seien. Abg. Stücklen (Soz.) berichtete nunmehr über die Novelle zur Haushaltsordnung. Sie soll das Haushaltsrecht durch eine An⸗— zahl neuer Rechtssätze fortbilden, die der wirtschaftlichen Ent⸗ wicklung des Deutschen Reichs in und nach dem Kriege Rechnung trügen. Die Macht des Ausschusses und des Reichstags habe früher mit Recht in der Bewilligung der Einnahmen ge⸗ legen. Jetzt sei das leider anders. Etwas Vollkommenes, Aw⸗ schließendes werde mit der Vorlage nicht erreicht. Mitbericht⸗ erstatter Dr. Schreiber (Zentr.) hält eine Revision der Haus⸗ haltsordnung in bestimmten Zeiträumen für notwendig. Die Stärkung der Position des Reichsfinanzministeriums gegenüber den Ressorts sei auch das Grundmotiv dieser Vorlage. Es sei aber die Frage zu stellen, wie weit man dem gegenüber die Stellung des Reichstags, deren Grundpfeiler die Haushaltsordnung sei, zu betonen habe. Das Moment der Wirtschaftlichkeit müsse auf jeden Fall stärker entwickelt werden. Man werde sich hüten müssen, die Haushaltsordnung zu schwer zu belasten gegenüber den jähr⸗ lichen Haushaltsgesetzen. Die Erörterungen des Deutschen Juristentages zeigten, daß die finanzwissenschaftliche Theorie und Literatur noch sehr entwickelt werden müssen. Die vorliegende Novelle irre, wenn sie meine, daß das Etatsrecht schon Gemeingut sei. Heute wird die Beratung fortgesetzt. Außerdem steht der Notetat guf der Tagesordnung.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beschäftigte sich am Beratung des 16. Abschnittes der Vorlage über. Nach § 225 soll mit Zuchthaus bestraft werden, wer eine Sache in Brand setzt und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfang für fremdes Eigentum herbeiführt. Abg. Dr. Hane⸗ mann (D. Nat. bemängelte, daß dieser Paragraph in erster Linie auf die Gefahr für Leib und Leben abgestellt sei und dann nur auf die Gefahr für fremdes Eigentum. Den Versicherungs⸗ gesellschaften biete er aber keinen Schutz gegen Brandstiftungen von Versicherten an eigenem Eigentum, der für diese bei den vermehrten Fällen von Brandstiftungen mit dem Zwecke, in den Besitz der Versicherungssumme zu kommen, notwendig sei. Andere Redner erkannten diese Notwendigkeit auch an, folgten aber der Anregung eines Regierungsvertreters, diesen Gedanken bei § 346 aufzugreifen, der die strafrechtliche Verfolgung des Versicherungs betrugs regelt. Abg. Dr. Hane mann (D. Nat.) zog daraufhin seinen im Sinne seiner Ausführungen gestellten Antrag zurück. Vorsitzender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) stellte auf kom⸗ munistische Einwendungen fest, daß, wie in der bisherigen Recht⸗ sprechung, die Worte „in bedeutendem Umfang“ ganz nach der Höhe des Vermögens des Geschädigten zu verstehen seien. 58 225 wurde unverändert angenommen, ebenso 5 226, nach welchem mit Zuchthaus bestraft wird, wer eine Ezplosion verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfang für fremdes Eigentum herbeiführt. Unverändert wurden angenommen die 85 227 (Suchthausstrafe für gere rng einer Ueberschwemmung) und 228 (Zuchthaus für Herbeiführung der Strandung eines Schiffes). Bei diesen Delikten ist Voraus⸗ setzung die Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben oder in bedeutendem Umfange für fremdes Eigentum, und bei § 229 (Zuchthausstrafe für Brunnenvergiftung) auch für fremde Haus⸗

tiere. Die Beratungen wurden darauf abgebrochen. Der Preußische Staatsrat wird am Dienstag zu einem Tagungsabschnitt zusammentreten, um zunächst eine Reihe

Hauptgegenstand der Beratung Der verstärkte bisherigen

kleinerer Vorlagen zu erledigen. t wird das westliche Umgemeindungsgesetz sein. Gemeindeausschuß wird unter Abänderung der

Dispositionen erst am Dienstagvormittag die Vorberatung des

Umgemeindungsgesetzes vornehmen. Das Plenum wird die Be⸗ ratung der . voraussichtlich am Donnerstag beginnen und am Sonnabend abschließen.

Der Hauptausschuß des Hhafti e,, . rei Realsteuergesetze:

Preußischen Landtags be⸗ mit der n ,. der Grundvermögens⸗ ewerbe⸗

und Hauszinssteuer. Zunächst wurde die Gewerbe⸗ steuer erörtert. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger trat Finang⸗

minister Dr. Höpker-⸗Aschoff für möglichst unveränderte Verlängerung der Steuer bis zum 31. März 1930 ein. Alle Veränderungen müßten dem Steuervereinheitlichungsgesetz vor⸗ behalten bleiben. Jetzt noch grundlegende Aenderungen vorzu⸗ nehmen, sei untunlich. Auch eine Vorwegnahme der Verände⸗ rungen, die das Steuervereinheitlichungsgesetz vorschlage, sei gleichfalls abzulehnen. Man müasse ö. abwarten, was im Reich geschehe. Es sei stimmt zu

hoffen, daß man in einem Jahre klarer sehen werbe. Abg. Hecken (D. Nat.) forderte, daß endlich die Bevorzugung der Konsumvereine bei der Gewerbesteuer beseitigt 95 eine stärkere Heranziehung der Warenhäuser zur ö vor⸗ gesehen werde. Auch die Frage der Besteuerung der offenen Handelsgesellschaften bedürfe der Klärung. Von besonderer Be⸗ deutung sei aber die Frage der Besteuerung der öffentlich recht. lichen Betriebe. Diese Betriebe dürften nicht günstiger behandelt werden als die privaten. Der Ueberspannung der Gewerbesteuer in den Gemeinden müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Was in Thüringen und Anhalt möglich sei, könne auch in Preußen geschehen. Abg. Kölges (3entr.,) hielt größere Aenderungen am Gewerbesteuergesetz nicht für möglich. Man müsse auf das Steuervereinheitlichungsgesetz warten. Auch eine Beschränkung der Gewerbesteuer nach oben sei unmöglich. Man müsse weitere Ueberweisungen von Reichssteuern verlangen. Die Frage des Zuschlagsrechts der Gemeinden zur Einkommensteuer müsse er⸗ wogen werden. Die Wirtschaft klage mit Recht über die zu hohe Belastung und über den engen Kreis der Gewerbesteuer. Der Wunsch bestehe nach einer allgemeinen Berufssteuer. Soweit werde man aber in Preußen nicht kommen können. Die rein künstlerische und rein wissenschaftliche Tätigkeit dürfe man nicht besteuern. Eine ganze Reihe von Aerzten, Architekten und Rechts⸗ anwälten könnte aber Gewerbesteuer zahlen. Abg. Thiele (Soz.) bedauerte oaß das Steuervereinheitlichungsgesetz noch nicht erledigt sei. Es sei allerdings zu befürchten, daß die Verab⸗ schiedung noch lange dauern werde. Seine politischen Freunde beantragten daher die unveränderte Verlängerung der Gewerbe⸗, Grundvermögens- und Hauszinssteuer um zwei Jahre. Solange werde sicherlich die Arbeit im Reiche noch dauern. Abg. Dr. Neumann⸗Frohnau (D. Vp. lehnte den Abzug der Schulden⸗ zinsen ab, weil dadurch nur die Großbetriebe Vorteil haben würden, und forderte, daß zu den abzugsfähigen Betriebs⸗ ausgaben nicht gehören sollen: die Zinsen für das Gewerbe⸗ kapital, Gewinnbeträge, die an stille Gesellschafter oder andere nicht als Mitunternehmer Beteiligte entrichtet werden, Gehälter, Tantiemen und sonstige Vergütungen bei offenen Handelsgesell⸗ chaften und anderen Gesellschaften, bei denen der Ge⸗ ine er als Unternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen ist, ferner bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschafien,

Kolonialgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und einer Reihe weiterer Unternehmungen, solche Vergütungen, die an die an der Unternehmung beteiligten Gesellschafter gezahlt werden, schließlich Vor⸗

teile, die von Vereinigungen zu gemeinsamen Ankäufen von Lebensmitteln oder hauswirtschaftlichen Gegenständen im großen und Absatz im Einzelhandel an die Käufer gewährt worden sind (Kundengewinn), wobei es keinen Unterschied machen soll, ob der Kundengewinn Mitgliedern oder Nichtmitgliedern gewährt worden ist. Abg. Dr. Wester (Zentr.) wandte sich gegen den Abg. Kölges (Zentr.) und lehnte eine allgemeine Berufssteuer ab. Das Unrecht der Gewerbesteuer dürfe nicht noch vergrößert werden durch Ausdehnung auf die freien Berufe. Abg. Falk (Dem.) sprach sich gleichfalls gegen Aenderungen aus. Die Etats der Gemeinden seien bereits verabschiedet oder würden in kurzem verabschiedet sein. Daher seien Aenderungen unmöglich. Auch der Antrag, die freien Berufe der Gewerbesteuer zu unterwerfen, sei nicht durchführbar. Abg. Mentz (Wirtsch. P.) sah in der ganzen Gewerbesteuer als Sonderbesteuerung ein Unrecht. Die Gewerbesteuer sei heute nichts anderes als eine zweite Ein⸗ kommensteuer. Der ehrsame Kaufmann sei ebenso zu schützen wie der ehrsame Rechtsanwalt. Die Ueberspannung der Real⸗ steuern müsse verschwinden. Warenhäuser, Konsumvereine und öffentlichen Betriebe müßten stärker herangezogen werden. Der Redner empfahl den Antrag seiner Fraktion, die Handels⸗ agenten von der Gewerbesteuer zu entlasten, ebenso wie die Zwischenmeister. Es müsse ferner die Relation hergestellt werden zwischen Gewerbesteuer, Grundsteuer und Einkommensteuer. Der Zuschlag der Gemeinden müsse noch ohnehin gesetzlich festgelegt werden. Abg. von Rohr (D. Nat.) sah gleichfalls in der Ge⸗ werbesteuer eine Doppelbesteuerung. Aus diesem Grunde könne man also die Heranziehung der freien Berufe nicht ablehnen.

Die Gewerbesteuer sei eine völlige Ungerechtigkeit. Es dürfe auch der Kreis der Betroffenen nicht zu eng ge⸗— zogen werden, denn bei einem größeren Kreise sei die

Beseitigung eher zu erreichen. Die Besteuerung der Betriebe der öffentlichen Hand werde von seiner ganzen Fraktion gefordert. Finanzminister DJe. Höpker Aschoff besprach die einzelnen Anträge und lehnte die vorgeschlagenen Aenderungen in der Hauptsache ab. Die Gemeindeetats sönnten jetzt nicht mehr über den Haufen geworfen werden. Tie Frage der Besteuerung der freien Berufe werde voraussichtlich durch das Reichsgesetz geregelt werden. Der Verlängerung der Gewerbesteuer um zwe Jahre könne man zustimmen. Bei der Besteuerung der Betriebe der Reichsbahn müsse man bedenken, daß Reichsbahn und Reichspost keine Steuern zu zahlen hätten; sonst müßten die meisten öffent⸗ lichen Betriebe Steuern zahlen. Gegen die Heranziehung der Reich bahn zur Zahlung von Verwaltungszuschüssen an Gisenbahner. wohngemeinden habe die Staatsregierung nichts einzuwenden. Darauf wurde die Aussprache zur Gewerbestener geschlossen. In der Abst imm ung wurden die meisten Abänderungsanträge abgelehnt, darunter auch der Antrag auf Ausdehnung der Ge⸗ werbesteuern auf die freien Berufe mit 18 gegen 11 Stimmen 3 Deutschnationale, 4 Zentrum, 2 Deutsche Volkspartei, 1 Wirt⸗ schaftspartei und 1 Hannoveraner). Angenommen wurde der Antrag des Berichtserstatters, wonach das Gesetz am 1. April 1929 in Kraft tritt und wonach ferner, wenn der Ertrag aus einem nach § 1 steuerpflichtigen Unternehmen infolge besonderer Vereinbarungen des Unternehmens mit einem anderen in offen barem Mißverhältnis zu dem sonst bei Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erzielendem Ertrage steht, dieser Ertrag, mindestens aber die übliche Verzinsung des dem Betriebe dienen den Kapitals, bei der Ertragsermittlung des Unternebmens an— gesetzß werden kann. Ferner fand Annahme der A ntrag Dr. Neumann (D. Vp.), wonach das Staatsministerium er⸗ sucht wird, mit aller Entschiedenheit dahin zu wirken, daß die Reichsbahn die Zahlung von Verwaltungszuschüssen an Eisen— bahner⸗Wohngemeinden nicht länger verweigert, und auf die Reichsbahn dahin einzuwirken, daß sie im Falle der weiteren Zahlungsverweigerung der Reichsbahn für diese eintritt. An— nahme fand auch der Antr ag Hecken (D. Nat.), auf die Reichs⸗ regierung im Sinne einer Wiedereinführung eines mehrjährigen Durchschnitts als Grundlage für die Einkommens- und Gewerbe— ertragsbestenerung einzuwirken. Auch der Zentrums antrag Kölges wurde angenommen, der das Staats ministerium ersucht, zu veranlasfen, daß bei Anmahnung von Steuerrückständen feitens der Gemeinden neben den Verzugs zinsen nur Mahngebühren in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten gefordert werden. Damit war die Vorberatung des Ge werbesteuergesetzes abgeschlossen. Der Ausschuß begann sodann die Vorberatung des Grundvermögenssteuer-⸗ gesetzes, das insofern eine Aenderung des bestehenden Zu— standes bringt, als der Einheitswert für landwirtschaftliche Grundstücke und für solche städtische Grundstücke eingeführt wird, die der Zwangswirtschaft nicht unterliegen, und als eine andere Steuerstaffel vorgeschlagen wird. Abg., Hecken (D. Nat.) stellte den Antrag, die Landwirtschaft in diesem Jahre angesichts ihrer Notlage von der Grundvermögenssteuer freizustellen. Die Ein—

heitswerte für 1928 seien für die Landwirtschaft viel zu hoch. Dringend müsse man eine Herabsetzung verlangen. Ganz un⸗

möglich sei die Erhöhung auf 25 und s Pfg. vom Tausend des Wertes pro Monat. ib Roeingh (Sentr.) wollte als Be⸗ steuerungsgrundlage die Einheitswerke von 1928 für die land- wirtschaftlichen Grundstücke anerkennen, war aber der Ansicht, daß die Sätze der Regierungsvorlage nicht 724 Millionen, sondern

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