Reichs⸗ und Staatsanzeiger 72 vom 26. März 1929. S
2.
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Zum Teil ist diese Betätigung des Staates noch alte Tradition, so z. B. bei der Porzellanmanufaktur. Ich würde die schwersten Bedenken dagegen haben, die Porzellan— manufaktur als staatliches Unternehmen aufzugeben. Es handelt
sich hier um eine gute, alte Tradition, und die Aufgaben, die der Staat in dieser Porzellanmanufaktur zu erfüllen hat, sind doch ondern sind große künstlerische Aufgaben. Ich würde es bedauern, wenn diese Auf— üllt werden könnten.
Bei den Bergbaubetrieben handelt es sich um etwas anderes. Es handelt sich darum, daß der Staat Einfluß auf den Bergbau bekommt; denn es handelt sich hier um bie größten gewerblichen Unternehmungen überhaupt. Sollte der Staat dieses ganze Gebiet der Privatwirtschaft überlassen, ohne Einblick in diese Dinge zu haben, die sich allmählich doch so entwickelt haben, daß gewaltige Monopolbetriebe vorhanden sind, die in der Preisgestaltung die gesamte Volkswirtschaft beeinflussen können? Außerdem spielt ein anderer Gesichtspunkt mit. Der Staat ist verpflichtet, die Bergbaupolizeiverwaltung zu führen. Diese, vor allen Dingen die Unfallverhütung, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Wie soll der Staat diese Bergbaupolizei führen, wenn er nicht durch eigene Erfahrungen selher in der Lage ist, einen Einblick in einen so bedeutsamen Gewerbezweig sich zu verschaffen? (Abg. Falk: Das ist auch alte Tradition! — Ja,
nicht die Aufgaben eines Gewerbetreibenden,
gaben in Zukunft vom Staate nicht mehr erf
das ist auch eine alte Tradition.
Und nun zur Elektroverwaltung 189 mein Damen und Herren, wenn man das alles der Privatwirtschaft überlassen wollte, dann glaube ich nicht, daß das R. W. E. nach Ostpreußen gegangen wäre, um dort die Landwirte mit elek— trischem Strom zu versorgen. Das R. W. E. hat sich nur dort seine Betriebe gesucht, wo Geld zu verdienen war, in dem dicht bevölkertsten Industriegebiet. Wir haben aber auch dünn be⸗ völkerte Landgebiete, die wir im Interesse der Wirtschaft mit elektrischem Strom für Licht und Kraft versorgen müssen. Hätte der Staat diese Aufgabe nicht übernommen, so glaube ich, wären
die Gebiete nicht so ausreichend versorgt worden.
Außerdem muß anerkannt werden, daß auf dem Gebiete der Stromvbersorgung eine Planwirtschaft unter allen Umständen not— wendig ist. Würde man hier den freien Wettbewerb wirtschaften lassen, so würde volkswirtschaftliches Kapital vergeudet werden. Die Elektroversorgung des ganzen Landes muß planmäßig vor sich gehen, damit Industrie und Landwirtschaft überall mit elel⸗ trischem Strom, mit Kraft und Licht versorgt werden. Deshalb ist eine Einflußnahme der öffentlichen Hand hierauf nicht zu um⸗ gehen. Auf diese wirtschaftliche Betätigung beschränkt sich aber heute der preußische Staat, und denkt nicht daran, darüber hinaus weitere wirtschaftliche Unternehmungen aufzunehmen. (Zuruf bei der D. Nat. Vp) — Nun, Herr Kollege, die Uebernahme der Druckerei hat ihre besonderen Gründe. Wir wären nie zum Betriebe einer Druckerei gekommen, wenn der Stinnes-Konzern nicht zusammengebrochen wäre. Nun wird gesagt, man hätte den Stinnes-Konzern ruhig zusammenbrechen lassen können. Aber welche Erschütterungen das für die deutsche Volkswirtschaft mit sich gebracht hätte, das sollte doch auch einmal überlegt werden. Wir haben die Liquidation des Stinnes-Konzerns nicht um Stinnes willen, sondern um der Volkswirtschaft willen in geord⸗ nete Bahnen gebracht. Wir haben dazu Kredite gegeben und wir haben schließlich gesagt: weitere Kredite geben wir nicht mehr, sondern wir wollen ordentliche Sicherheiten haben. Deshalb haben wir gewisse Werte aus dem Stinnes-Konzern aufgenommen. Da⸗ bei hat es sich um die Druckerei und um Aktien des R. W. E. ge⸗ handelt. Es lag diese besondere Notwendigkeit damals vor, um die deutsche Volkswirtschaft vor großen Erschütterungen zu be⸗ wahren, eine ordnungsmäßige Abwicklung des Stinnes⸗Konzerns herbeizuführen. So haben wir damals im Einvernehmen mit der Reichsbank und einem Bankenkonsortium gewisse Werte aus dem Stinnes-Konzern erworben. Das ist die Geschichte der Erwerbung
der Druckerei. Es hat alles seine Begründung.
Nun aber noch einige Bemerkungen zu Ausführungen, die von anderer Seite gemacht worden sind. Ich habe gestern Aus— führungen des Herrn Ebersbach, wie ich ohne weiteres zugebe, mit einer gewissen Schärfe beantwortet. Mir ist gesagt worden, ich habe ihm Unrecht getan. Ich will gern anerkennen, daß
gerade der Herr Abgeordnete Ebersbach mit uns in sehr ver⸗
antwortungsvoller Tätigkeit zusammengearbeitet hat; das gilt
besonders für die Arbeit im Beamtenausschuß. Was mich gestern veranlaßt hat, den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ebers⸗ bach entgegenzutreten, war der Vorwurf, den ich aus seinen Worten entnehmen zu müssen glaubte und der für mich als Finanzminister besonders kränkend war, daß die Kassenlage des preußischen Staates nicht in Ordnung sei, und daß wir zum übernächsten Ultimo nicht in der Lage sein würden, die Zahlungen zu leisten. Ich habe geglaubt, aus seinen Aus⸗ führungen diesen Vorwurf entnehmen zu müssen. Nachdem mir aber versichert ist, daß das nicht so gemeint gewesen sei, will ich gern zugeben, daß die Schärfe meiner Ausführungen dann nicht berechtigt war.
Nun, meine Damen und Herren, sind im Laufe der Verhand⸗ lungen einige Einzelfragen aufgegriffen worden, auf die ich noch mit einigen Worten eingehen möchte. Der Herr Abgeordnete Simon hat gestern die Frage der Unterhaltszuschä sse an Anwärter zur Sprache gebracht. Es ist nicht richtig, daß die Unterhaltszuschüsse der Anwärter im allgemeinen gesenkt sind, sondern es ist richtig, daß in dem Haushaltsplan für das Jahr 1929 72 000 Mark mehr vorgesehen sind als im Vorjahre. Wir haben allerdings eine andere Verteilung der Unterhaltszuschüsse vorgenommen und haben bestimmte Richtlinien für die Ver⸗ gebung der Unterhaltszuschüsse herausgegeben. Ich darf in diesem Zusammenhange noch darauf hinweisen, daß wir alle diejenigen Anwärter, die mit irgendeiner amtlichen Aufgabe für den Staat tätig sind, noch mit dem sogenannten Beschäftigungstagegeld be⸗ denken, und daß sie dadurch 180 bis 240 Mark monatlich bekommen. Ich glaube, daß bei dieser Sachlage die Unterhaltszuschüsse für die Anwärter so hoch bemessen sind, daß eine Erhöhung nicht not— wendig ist.
Sodann die Frage der Amtsbezeichnungen. Ich glaube, es wird richtig sein, diese Frage im Einvernehmen mit dem Reiche zu erledigen. Die Vorarbeiten sind in die Wege
Darüber werden Verhandlungen
Ich glaube, daß wir
bemängelt worden. Unterrichtsminister geführt. Beamtenausschuß entsprechende Vorschläge machen können. ann die Frage der weiblichen Beamten. Die Rechts⸗ gestellt werden, dann tritt kein Ruhezustand auf diesem Gebiete lage ist so, daß die Bestimmungen der Personalabbauverordnung, nach denen weibliche Beamte gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden können, mit dem
soll weiblichen Beamten Abfindung gewährt werden? Beamten, insbesondere von denen, die gerne heiraten möchten, auf gestellte Forderung.
bahn allzusehr dadurch erschwer der Beamten immer höhere Anforderungen stellt. Obersekretäre allgemeinen Prima-Zeugnis verlangt.
wir stets im Auge behalten. geldempfänger 15. Januar 1927 10. Februar 1929 um 1022 zurückgegangen ist und daß diese Ver minderung zu einem erheblichen Teil darauf planmäßige worden sind.
die Frage der Ministerialzulage geschnitten worden. höhere Ministerialzulage erhalten als die im Reiche. diese Erhöhung deshalb durchgeführt, weil es
abgelehnt worden. abwarten
Herr Abgeordneter Kasper hat mich dann heftig angegriffen, weil ich in der Denkschrift zum Etat darg Umfange die Aufwendungen für Besoldung gestiegen Es war einfach meine Pflicht, darzulegen, wie die Aus⸗ gabenvermehrung in Preußen begründet ist. Wort über die Wirkungen der Besoldungserhöhung sagen mußte, war ganz selbstverständlich. Ich habe dabei auch gesagt und stehe auch heute noch dazu, daß nach meinem Dafürhalten die Be⸗ soldungs bewegung zur Ruhe kommen muß. des Abgeordneten Kasper, daß ich gewissermaßen die Beamten für die ernste Finanzlage des Staates habe verantwortlich machen wollen, trifft mich nicht; denn ich habe nichts davon gesagt. habe einfach die Tatsachen dargestellt, im übrigen aber immer wieder darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Besoldungen durch die letzte Besoldungsordnung einfach eine staatspolitische Notwendigkeit sei. Infolgedessen sind diese heftigen Angriffe des Herrn Abgeordneten Kasper durchaus unzutreffend.
Was die Vermehrung der Beamten stellen in der Katasterverwaltung anbetrifft, so weise ich auf folgende Wir haben im Jahre 19 Jahre 1923 100 neue Stellen, im Jahre 1925 250 neue Stellen, im Jahre 1927 250 neue Stellen und im Jahre 1928 ebenfalls Es kann also nicht davon die Rede sein, daß die Zahl der Katasterbeamten nicht vermehrt worden sei. Richtig ist, daß zwischen der Zahl der Angestellten und der Beamten in der Katasterverwaltung immer noch ein gewisses Mißverhältnis besteht.
Die Frage der Musiker, meine Herren, könnte als eine Sache von untergeordneter Bedeutung erscheinen. Ich darf aber darauf hinweisen, daß der Erlaß des Staatsministeriums in dieser Frage doch das richtige trifft. Er im allgemeinen sich gewerbsmäßig als dürfen, wenn sie die Genehmigung hierzu erhalten haben, und daß die Genehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn durch das Arbeitsamt festgestellt worden ist, daß in dem be⸗ treffenden Bezirke erwerbslose Musiker nicht vorhanden sind. Bestimmung
gt habe, in welchem
ich dabei ein
Aber der Vorwurf
Zahlen hin. 120 neue Stellen, im
250 neue Stellen geschaffen.
besagt, daß die Beamten Musiker nur betätigen
Sodann ist die Frage der Beförderung mittlerer Beamter Beamtenstellen aufgeworfen Beamten, die in höhere Beamtenstellen aufgestiegen sind, im Durchschnitt etwas gering ist, kann aber in Aussicht stellen, daß ich mich bemühen werde, dieses Zahlenverhältnis zu verbessern. Denn ich bin durchaus der Meinung, daß mittlere Beamte sehr wohl dazu berufen werden können, den Dienst höherer Beamte zu versehen. (Sehr richtig! links.)
In der Frage der Sonde rprüfungen kann ich aller⸗ dings dem Herrn Kollegen Barteld nicht beitreten. Herr Kollege Barteld, es handelt sich nicht um einige wenige Beamte, die wir nach Ihrem Wunsche zu den Sonderprüfungen zulassen sollen, sondern um insgesamt 3800 Beamte. Die Frage kann unmöglich in Ihrem Sinne entschieden werden. Wenn Sie davon gesprochen haben, daß es notwendig sei, diese Frage endgültig zu bereinigen,
geleitet. Es handelt sich um eine sehr schwierige Aufgabe. Daß so kann ich nur sagen, daß wir sie als endgültig bereinigt be⸗ wir dabei auf eine möglichste Vereinfachung hinwirken, brauche trachten, und ich würde den Landtag dringend bitten, sich dieser ich wohl nicht besonders zu bemerken. Dann ist die Eingruppierung der Universitätsbeamten im Beamtenausschuß des Landtages und im Einvernehmen mit
̃ neu ihm einen geeigneten Stichtag gefunden. Lassen Sie uns daran
im festhalten! Dann ist die endgültige Bereinigung da. Wenn
Ansicht anzuschließen. Wir haben nach langen Verhandlungen
immer wieder aus den Kreisen der Fraktionen neue Forderungen
ein. Das wäre doch wirklich einmal notwendig. / Meine Damen und Herren, es sind dann noch einige Fragen
ihr Ende er- hier angeschnitten worden, auf die ich hier aber nicht eingehen reichen und daß an eine Verlängerung dieser gesetzlichen Be⸗ will (Abg. Ostwald: Wie steht es mit der Lohnfrage der Staats— stimmungen nicht zu denken ist. Es handelt sich nur noch um die arbeiter? weil sie mit dem Haushalt der allgemeinen Finanz⸗ die freiwillig ausscheiden, eine verwaltung eng zusammenhängen und dort besprochen werden Das ist die von den weiblichen können. Ich denke besonders an die Frage der Steuerüber⸗
weisungen. Ich würde heute auch gar nicht die Frage beant⸗
Ich verstehe diesen Wunsch durchaus, und worten können, wieviel Steuerüberweisungen wir im Jahre könnte mir denken, daß seine Erfüllung unter Umständen auch 1929 erhalten werden.
Staatsberwaltung bringn Was die eben in einem Zuruf aufgeworfene Frage der könnte. Diese Frage wird einer eingehenden Prüfung unterzogen Löhne der Gemeinde- und Staatsarbeiter be⸗ werden müssen, und wir müssen das Ergebnis dieser Prüfung ab
trifft, so glaube ich, daß diese Frage in einem anderen Zusammenhange behandelt werden muß. Gestern ist hier ein
Sodann ist die Frage aufgeworfen worden, ob man nicht den Entschließungsantrag der Koalitionsparteien und auch ein Ent⸗ Volksschülern den Eintritt in die Beamtenlauf- schließungsantrag der kommunistischen Fraktion ohne Aussprache daß man an die Vorbildung und Ausschußberatung angenommen worden. Der Antrag der Ich darf darauf kommunistischen Fraktion kann vom Staatsministerium nicht hinweisen, daß die Sekretärlaufbahn bei uns jedem Volksschüler ohne weiteres erfüllt werden; dieser Antrag verlangt von uns — das und das haben wohl die Parteien, die dem Antrag zugestimmt Die Frage läßt sich aber sehr wohl) haben, übersehen — daß wir die Forderungen der Gemeinde— diskutieren, ob das nicht eine gewisse Uberspannung darstellt, und ob man nicht auch für die Laufbahn der Obersekretäre das Zeugnis Dinge nicht. Nach dem Entschließungsantrag der Koalitions⸗ einer Mittelschule als ausreichend betrachten soll. Aber auch diese parteien, der angenommen worden ist, werden wir verfahren Frage wird nicht von uns allein geregelt werden können, sondern können; denn er verlangt, daß wir die Verhandlungen von neuem nur im Zusammenhange mit dem Reiche.
Die Unterbringung der Wartestandsbeamten haben regierung zu einem guten Ende zu kommen. Die Situation ist Ich habe darüber im Hauptausschuß doch die: wir haben es hier mit fünf Arbeitgebern zu tun, der Ausführungen gemacht und dargestellt, daß die Zahl der Warte- Reichsbahn, der Reichspost, dem Reich, dem Staat und den Ge— zum meinden. Es kann nicht eine Stelle für sich allein vorgehen.
und Staatsarbeiter ohne weiteres bewilligen. So gehen die
aufnehmen und uns bemühen, im Einvernehmen mit der Reichs⸗
Kommt es nicht zu einer gütlichen Regelung, so wird auch hier
zurückzuführen ist, der vorgesehene Weg der Schlichtung beschritten werden müssen. eingestellt Dann wird wahrscheinlich der Reichsarbeitsminister die Sache an
sich ziehen und einen Schlichter bestellen. Meine Damen und
an. Hexren, ich begrüße es, wenn solche Fragen aus der politischen Richtig ist, daß die Beamten in Preußen eine Atmosphäre herausgezogen und auf dem geordneten Wege des Wir haben Verfahrens entschieden werden können. (Sehr richtig! links.) notwendig Ich glaube, daß wir auf diese Weise zu einer befriedigenden erschien, für die Ministerien besonders geeignete Kräfte zu ge— Regelung kommen werden. (Bravo!)
Im Reich ist allerdings nunmehr die Erhöhung der Ministerialzulage, die von der Reichsregierung gefordert wurde, für das Jahr 1928 müssen, ob im Reich auch die Erhöhung der Ministerialzulage für Parlamentarische Nachrichten. 1929 abgelehnt werden wird, und wir werden uns dann die Frage vorlegen müssen, ob daraus für die Ministerialzulage in Preußen notwendige Folgerungen gezogen werden müssen.
Der Steuerausschuß des Reichstags befaßte sich am 22 5 M. weiter mit den Anträgen, die eine Abänderung der Einheitswerte für die Landwirtschaft her⸗ beiführen wollen. Abg. Tantzen (Dem) erklärte, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß der landwirtschaftliche Kulturboden trotz aller Ueberprüfungen noch zu hoch bewertet werde. Die Landwirtschaft zehle, weil sie am schwersten in der Lage sei, bares Geld aufzubringen, die Steuern durchweg aus der Substanz, d. h, aus der menschlichen Arbeits⸗ kraft. Abg. Dr. Ho ff (D. Vp.) hielt es angesichts der Tatsache, daß die für 1928 für das landwirtschaftliche Vermögen und Grund⸗ vermögen festgesetzte Bewertung zum Teil den tatsaͤchlichen Werten nicht entspreche, für erforderlich, 9 Einheitswerte dementsprechend herabzusetzen. Er beantragte deshalb, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, Maßnahmen zum Ausgleich unbilliger Härten auszu⸗ urbeiten und dem Ausschuß vorzulegen. Abg. Herold (Zentr.) beantragte, die Reichsregierung zu ersuchen, bei der Bewertung der land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücke folgende Maßnahme zu treffen: 1. Die Verordnung über die Einheitsbewertung vom ö! Juni 1928 ist mit Rücksicht auf die derzeitige Lage der Land⸗ wirtschaft unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ertragswerte und der unterschiedlichen Preis- und Absatzverhältnisse einer Ueber⸗ prüfung zu unterziehen. 2. Der gemäß 8 84 Abs. 1 Nr. 1 des Reichsbewerlungsgesetzes durch die Verordnung über die Ein⸗ heitsbewertung' und Vermögenssteuerveranlagung vom 9. Juni 1928 auf 18 festgesetzte Multiplikator für die Errechnung der Ein⸗ heitswerte ift auf 15 festzusetzen. 3. Entsprechend der gegen⸗ wärtigen unbefriedigenden Rentabilität der Landwirtschaft sind die Pauschalsätze für dle Besteuerung der nicht buchführenden Land⸗ wirte insbesondere durch Mitberücksichtigung der Verlustbetriebe wesentlich herabzusetzen. 4. Die Zahl der Vergleichsbetriebe zur Feststellung der Einheitswerte ist entsprechend zu vermehren, um
die immer noch beftehenden Ungleichheiten der Bewertung zu beseitigen. 5. Dem Reichstag ist das Gutachten des Bewertungs⸗ beirats beim Reichsfinanzministerium über die Durchführung der Bewertung zur Kenntnis zu bringen. Abg. Putz (Komm.) wies darauf hin, daß die Kreditaufnahme durch Herabsetzung der Ein⸗ heitswerte erschwert werde, und trat dafür ein, daß auf einen landwirtschaftlichen Besitz, der ohne fremde Arbeitskraft bewirt⸗ schaftet werde und dessen Wert auf Grund des Reichsvermögens⸗ gesetzes nicht höher als zwanzigtausend Mark festgesetzt werde, Vermögenssteuer nicht erhoben werde. Abg. Dr. Fischer (Dem.) behandelte die Frage der Einheitsbewertung des städtischen Grund⸗ besitzes und knüpfte in seiner Kritik über die zu hohe Einheits⸗ bewertung der zwangsbewirtschafteten städtischen Grundstücke an die Zahlen an, welche das Reichsfinanzministerium aus 13 Finanz⸗ ämtern zusammengestellt hat. Er verlangte, daß diese Zahlen, welche die Beschwerden der Hausbesitzer als übertrieben hinstellen sollen, veröffentlicht werden, damit die Hausbesitzerorganisationen Stellung nehmen könnten. Die bei den Abgeordneten in großer Zahl eingegangenen sachlich begründeten Beschwerden seien so ohne weiteres nicht aus der Welt zu schaffen. Eine Revision der Be⸗ wertung des Hauabesitzes sei eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Für den Augenblick beantrage die Demokratische Fraktion als erste Maßregel eine Aniwveisung, an die Finanzämter, auf Antrag des Steuerpflichtigen bei Festsetzung des Ein⸗ heitswertes noch nachträglich den Ertrag des Grundstückes zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller nachweise, daß die Nichtberüchsichtigung des Ertrages in der Veranlagung zur Vermögenssteuer zu einer besonderen Unbilligkeit geführt habe. Reichsfinanzminister Dr. Hilferding führte unter andern aus, daß der von den Demokraten eingebrachte Senkungsantrag allein hinsichtlich der Landwirtschaft einen Vermögenssteuerausfall von etwa vierzig bis fünfzig Millionen ergeben würde. Das sei aber im Hinblick auf die gegenwärtige Finanzlage des Reiches völlig untragbar. Daß bei der Bewertung in einzelnen Fällen gewisse Härten vorgekommen seien, wolle er nicht bestreiten; das läge an den allgemein noch schwankenden Wirtschaftsverhältnissen und, was den , Grundbesitz anlange, an der Zugrunde⸗ legling des Wehrbeitragswerts als Ausgangspunkt, die mangels anderer Unterlagen erforderlich war. Eine Ueberprüfung der Einheitswerte für den gegenwärtigen Zeitaum komme selbst—
zum Deutschen Reichsanzei
Börsfenbeilage ger und Preußischen Staatsanzeiger 1929
Nr. T2.
Amtlich festgestellte Kurse.
1Frane, 1 Lira, 1 S5u, 1 Peseta — o, so RM L65sterr Gulden Gold S2, 00 RM. 1 Gld. österr. W. — 10 RM. LKAr, ung. oder tschech. W. — 6 85 RM. 7 Gld. südd. W D 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. — 1,10 RM. 1 Mark Banco — 1560 RM. 1skand. Krone — 1.125 RM. 1 Schilling österr. W. — O, 50 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗NAbl) 2,16 RM. LTalter Goldrubel — 3,20 RM. 1Peso (Gold) — 4600 RM. 1 Peso (arg. Pap.) — 1,15 RM 1Do0ollar = 420 RM. 1 Pfund Sterling — 20,40 RM 1Shanghai⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar — 3. 1 Hen 240 RM. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden — 0.30 RM. 1 Pengö ungar W. — 0.15 RM
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten
iffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefllgten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kom menen“ Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
Bar Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ 6 sowie für Ausländische Banknoten zeflnden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Lag, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen—⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Jertümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schlust des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.
Berlin 64 (Lombard 19. Danzig 6 (Zombard 7D. Amsterdam 54. Brüssel 4 Helsingfors J. Italien J. Kopenhagen 5. London 54. Madrid 5. Oslo 6. Paris 8. Prag 5. Schweiz 35. Stoctholm 4. Wien 6.
Deutsche sestverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutz gebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
hiensiger Voriger
H 85. 8. 23. 8 6 Dt. Wertbest. Anl. 2s 10 1000Doll. . 1.12.3 1.12 94b 6 94b 6 6M do. 10. 1009 D., f. 365 19 — Gg, Seb 6
6) Dt. Reichs⸗A. 27 uks] ab 1. 8. 31 mit 5g 12.8 s8I,5b 6 867, 5b 6 83 Dt. Reichssch. K* (GM, ab 1.12.29 45, ab 32 5h if. 160M G M, aus 1.12 B6J7.256 6 57, 25 6 63 Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 10 L2.3 Fl, db 6 91,46 6nd Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 30 L109 E66 93b 6 6 BVaden Staat RMi⸗ Anl. 27 unk. 1. 23. 3 1.2.3 IJ6 75 6 16, 5b 6 6] Bayern Staat RM⸗á Anl. 37, Lob. ab 1.9. 35 1.3.5 i985 6 JI, 5b e 74 do. Staatsschatz⸗ 1.4 rückz. 1. 4. 25 zahlb. 2. 189, 96 9s, 96
5s S do. Cracks che rückz. 1. 5. 85 1.6.12 82. 5b O2, Sh 63 Braunschw. Staat h M⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 1.3.5 91h 6 816 II Braunschw. Staats⸗ schatz, rlickz. 1. 10. 29 1.10 89h 6 9896 8) Lübeck Staat RM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 88 1.4.10 83, õb 6 93,5 6 73 Lübeck Staatsschatz . rückz. 1. J. 25 1.1.7 9966 9936 63 Mecklbg. Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1925
unk. 1. 3. 83 1.559 Pos 30h 73 do. do. 26, tg. ab 27 1.410 B33 6 83336 6e do. Staatssch. r3. 29 1.4, zb. 2. —— 6 — —6—
73 Mecklenb.⸗Strel. Staatssch. , r. 1. 8. 31 1.8.9 O6, 16 g6, 5h 6 6h Sachsen Staat R M⸗ Anl. 27, ut. 1. 10. 85 1.4.10 9h G 79b 6 7YISachsen aas chat R. 1, fällig 17.27 17 99.66 99,8 6 7 do. R. 2, fall. 1. J. 89 1.7 36, ib G8 6886, 16 6 753 Thür. Staatsanl. 19265, unk. 1. 8. 86 77 do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1. 82
I Dich Reschspoft
1.3.5 Bd4eb G6 84h 1.17 B64 Leb G Gib 6
Schatz F. 1u. 2. r. 30 0 r pass
gr Preußische Landes⸗ rentbk. M. 12. uk. 1.434 versch. Dö, 26 n 95, 25 6
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Anl. Auslosungssch.“ in 3 B53, 9 0 53,9 6 Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ö ohne Auslosungsschein do. 12,56 12 eb 6 AnhaltAnl.-Auslosgssch“ do. 53,3 6 53.8 6 Anhalt Anl.⸗Ablösgssch. ohne Auslosungsschein do. — — — — Hamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine ...... do. ß, ibs ß1,zeb 6 Hamburger Ablös.⸗Anl. . . ohne AÄuslosungsschein do. 1216 12 6 Mecklenburg⸗Schwerin An- Auslosungssch do. 54h 58, ᷣb 6 Thür. Anl.-⸗Auslosgssch. do. B55 6 53 6 einschl. u Ablösungsschuld (in des Auslosungsw;
Den sche Wert bes. Anl. bis s Doll. fäll. 2. 9. 8 in 3 —— .
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Gold⸗A. kdb.ab 31 8 Augsbg. Schatzan w. 1928, fäll. 1. 5. 381 Berlin Gold⸗Anl. 26
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do. 26, uk. 81.1 Emden Gold⸗Anl. 1526, rz. 1931 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, r3. 3 do. Schatzanw. 1926
Zürth Gold-Anl. v. 19233, kündb ab?
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Kolberg dstseebad ͤ RM⸗A. v.27, T3. 32 Köln RM⸗Anl. v.26,
Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3 , uk. 85 do. RN Mälnl. r3. 26 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 83 Leipzig RM⸗Anl. 28
Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1981, 3686
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Anlethe 25, rz. 30 do. 26, unk. 31 do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr, RM 26, tilgb 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. abs 11 85 Nürnberg Gold⸗A. 1926 unk. b. 1931
do. Schatzanwsg. 2 unk. bis 1981 Dberhaus.⸗Rheinl.
Tentsche Schu gebict⸗ , 1 4 6b si
Gekündigte, ungekündigte, verloste und unverloste Rentenbriese ohne Zinsscheinbogen und ohne
Erneuerungsschein ausgenommen Posensche).
4313 Brandenb. agst. b. 81.12.17 — —— 439 Hannov. ausgst. b. 1.12.17 — — 3h Hess.⸗Nass. agst. b. 81.12.17 — —— 4 Lauenburger, agst. b. 81.12.17 — — — 43G Pomm ausgest. b. 31.12.17 — 21, d5b 439 Posensche, agst. b. 3141217 — —— 43h Preußische Bst⸗ u. West⸗
aus gest. b. 81.12.17 — — — 43 C Rh. u. Westf. agst. B.31.12.17 — — — 43 Sächsische, agst. b. 81.12.17 — — — 4 3Y h Schlesische, agst. b. 1.12.17 — — — 498 Schl.⸗Holst. agst. b 31.12.17 —— —
Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Previnzial und
vreußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, kdb. ab 88 do. do. 26, db. ab 82
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1B, tilgb. ab 26 do. R M⸗A. RIB ABu. do. do. R. 10, tgh. 34 do. do. R. 3B rz. 1038
18.5 — — —
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1.17 894,75 6 94, 75 B 1.4.10 94,5 6 94.5 6 14.1083,5 6 935,5 6 1.4 10697.86 976 6
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do. do. Reihe 6 1.4.1085 6 65 6 do. do. Reihe ] 1.4.1036 6 5b 6 do. do. R. 8, tgb. 32 1.40 —— 68666
RM⸗A. 27, uk. h. 32 Pforzheim Gold⸗A. 1926, rz. 1981 do. RM⸗Anl.
Plauen RM⸗Anl.
g. RM⸗A. 26, uk. 83, i. K. 1.10.28 Weimar Gold-⸗Anl. 1926, unk. bis 81 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
Ohne Zinsberechnung.
Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch einschl. n Abl. Sch. (in d. Auslosungsw.) in
Rostock Anl. Auslosgs,⸗ Sch. einschl. n / 3 Abl.⸗Sch. (En 3 d. Auslosungsw.)
c Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. j Emschergenossensch. A. 5 R. A 26, tg. 81 do do M. RB . tz Schlw.⸗Holst Elttr. Vb. Gld. A. 5, rz. 275 do . Meichs m.⸗A.A. 6
F sichergeste llt.
26 Gld. A. 11 125 lesw.⸗Holst. Prov.
20165 50915
Kasseler Bezirksverbd. E .
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Ohne Zinsberechnung. Dstpreußen Prov. Auslosungsscheine“ .. Pommern Provinz. Anl⸗ Auslosgssch. Gruppe 1 Gruppe? * Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine ? 1 olst. Prov.⸗
Anl.
Biß sunasschuld in 4 d 6 Ablösungsschuld (in h de
b) Kreisanleihen. Mit Z3insberechnung.
Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 246 bo. do. 249gr., rz. ab 2416
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
8
6
8
Pfandbriefe ur d Schuld verschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
ten Pfandbriefe u.
22
Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsbere
BraunschwStaatsbk 5ch
24—
2
C C & - C is
1 R. 14, tilgb. ab 19
K
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do. Kom. do. R1I5ukzh do. do. do. R. 21, Uk. 35 do. do. do. R. 18, uk. 32 Hess. Ldbk. Gold Hy
k C = L — — 2
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C LC C L L L =
33
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in Bo nsb
do. do. Gd. Schuld v.
—
do. do. do. R. 1, tg. 32 Oldb. staatl. Krd. A.
— — Q — — — — — — — 6 24 2
Preuß. vd. Rfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 10
— —— — — — — — — —- — — —
3. Landesbk. 1-9
Mit Zinsberechnung.
2dskr. G. 26 YMIs] 1.1.1]
Kassel Ldkr. G Pf. 1 1IbS0o 8
do. R. 4, lb. 317
do. R. 5, kdb. 326 do. do Kom. R. 1, kb. 318 Nassau. Landesbank Gd. ⸗Pfb. As, g, rz. 34
do. do, Komm Aus Buchst. A. T5. 100, ut 317 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102 uk. 337 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, ul. 31 7
Gold⸗Pf., rz. a. 2.13305 do. do. rz. 1.4. do. do. A. Lu. 2 Y), rz. do. do. Kom 1a, 1b us? do. do. do. Ag. 2, ul. 3 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf Rutz 4 6 do. do Kom. N. 2 uk 34 8 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M6 do. Pr. Ig 25utzo s do. do. 28 R. 2, uk. 83 8 do. do. a6, ut 317 do. do 27 R. 1, uk. 32 6 Westfäl. Pfdbr. Amt für Hausgrundstücke Gld. Pfd. M. 1, uk. 33 6 do. do. 26 R. 1, uk. 81 do. do. 27 R. 1, ul. 82 6
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale) tgs! do. do. 26A. 1, tg. 31 do. do. 25 A. 1, tg. 83 do. do. 26A. 1, tg. 31 do. do. 27A. 1 Ng. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24
S — D O
8
0
anweis. 28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov. ul ge do. 26A. 2 v. 27 ut. 35, Württembg.⸗Spark. Girov Rm. rz. 20
Ohne Zinsberechnung. Kassel. Lds kr. S
— —
do. Ser. 29, unk. Schleswig⸗Holstein. Landeskult. Rtbr.
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke 1M 1.1.
Di.Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 1
c O 0
do. do. ohne Ausl.⸗Sch.
—
Berliner Vörse vom 25. Mãärz
ger] Voriger
Mit Zin
Kur
Ritt
do.
8e.
do. Kred
Landsch.!
do.
do. do.
Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R 067 do. Gldkredbr. R
Lausitz. Gdpfdb
Ostpr. Idsch. Gd. Pf. 109 do. do,. do.
, 4.1 do, g,.
1. Idsch. G.⸗Pfbr. 8 do. do. Ausg. 1 u.? 7
1
Prov. Sächs. Landsch Gold⸗Pfandbr. . . do. do. uk. b. 30 do. do. Ausg. 1 — * do. do. Ausg. 1 Schles. Ldsch. G. do. do. Em. 1 , do. do. Er
do. do.
do 6
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Ohne
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Berl. Pfdb. A. G.⸗P do do. 8 do. do 7 do. S. A 6 J 3f.
do. do 6
do. do. Reihe do. do. Reihe 7, ; do. do. R. 3 u. 6 29u. 31 do. do. Reihe 9, 32 do. do. Reihe 10, 32 do. do. R. 14 u. 15,3 do. do. Reihe 18,33 do. do. Reihe 19,8 do. do. R201 l do. do. Rei do. do. Reihe 11 do. do. R. 2 u. 12, 32 do. do. R. 1 u. 13, 321 6
Ohne Zir 4 Brandenb. Stadtsc (Vorkr
13 do. do. (Nachkrie
Deutsche Pfdbr.⸗Anst. Pos. S. ö; Dresdn. Grundrent.⸗
Bk. . Goldlr. Weim. GoldSchuldv. R. 2, j. Thlir. C. S. B. rza9 ho de d r i ah.
Bayer. Handelsbt.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5 uk. 85 do. do. R. 5, uk. 34 do. do. R. 1, uk. 29 do. do. R. 2-4 ul. 30 do. do. R. 6, ul. 31 do. do. R. 6, uk. 31 do. do. R. J, uk. 81 do. do. R. 1, uk. 82 do. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 2, uk. 83 Bayer. Landw. ⸗Bk. G HP Rao alu. s Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1.5, 11.25, 36-79, 8C-87rz2 9, 30 do So, 83, 838,69 rz? do. S. 90, 91, rz. 33 do. do. S. 92, 93, rz. 83
do. do. S. 94, 95, rz. 34
do. S. 1 - 2, T. 82
do. Ser. 1
do. Ser. 2, rz. 82
do. Komm. S. 1-10
einschl. i Ablösungsschuld (in g dez ö do. do. S. 1, 13.
Heutiger] Voriger ur
c) Landschaften. sberechnung.
Pfdb.) 0. Ant. ⸗Sch.
Meckl. Rittersch Gs Pf. 83 1.1. do. do. do. Ser. 1 6 1.1.7
do. do. Ausg. 1 611
do. do. do., unk. 31
. do. GldJ. R. i, uk. Zinsberechnung
1—
222
o. do. E. 7, rz. ab: 2 o. do. E. 8, uk. b. 33
1 , . E . . r r r — ö * *
ö
tschaften.
o. do. Gld. Syp. Pf. 9I 6 ö
do. do. do. A. L, uk.
93. — 1 Berl. Goldstadtschbr. 10] 1.
bo. do. 26u. S. 1 811 Anteilsch .* Li
Grundkredit⸗ Gotha Grundkr.⸗Bk. Gold⸗K. 24, uk. 30 19 do. do. do. 235 uk. 34 HambHyp⸗B. Gold⸗ Hyp Pfd. E. F uk. 33 e
schaft G. Pf. R. 4,360 109 1.
do. E. H, uk. 34 8
do. E. A, uk. 28 7
do. Em. B, ab 4. 30 auslospfl. o. do. Em. D uk. 2 do. Em. uk. 32 do. E. M Mob. Pf o. do. Em. L(Liq.- Pfdb.) o Ant. Sch. Anteilsch. z. Mh Liq.⸗ GPf. cem. Id. Ham⸗ burger Hyp⸗Banksf. 39 Hannov. Bodkrd. Gid. S Pf. R. 7, uk
D oo CO O——‚— M —
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*
281
45 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (3instermin 1. 1. ] — Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneue
e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung.
C — — — —— —· r — — — —
do. R. 10 u. 11, uk. 32 145, uk. 80-844 do. R. 15 (Liq.⸗Pfb) — ohne Ant.⸗Sch. Anst. Pf. E 142,5, 1.105 4 do. do. S. 8, 4, 6 M I3n do. Grundrentbr 1351
Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pf. Hann. Bodkr. Bk do. do. Kom R. uk. 338 8 do. do. do. R. 2, Uk. 31
Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. Sp f. R. 16 Pr. Pfandbr⸗Bt. ) uk. 32
Pfandbriefe und Schuld verschreib. E= von Sypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid. ⸗ P
Mit Zinsberechnung.
0 —
Leipz. Syp.⸗ Bk. Gld Pf. Em. 3, rz. ab 80 do. Em. h, tilgb. ab 2s Em. 1, rz. ab 83 Em. 2, rz. ab 89 Em. 18,5. ab 84 Em. 15, tgb. abg Em. 6, rz. ab 82 Em. 9, rz. ab 385 Em. 2 tilgb. abe9 Em. 7 (Liꝗ.⸗Pf) ohne Ant.⸗Sch. do. E. A(Lq. Pf.] Gld⸗K. E. 4, rz. 30 do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8e rz. 80 Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bk. Gd. Pf. Ez ul. 80 do. E. 4, uk. b. 382 do. E. 8, uk. b. 83 do. E. 9, uk. b. 84 do. E. 6, uk. b. 32 do. S. 1, uk. b. 29 do. Em. 7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant, ⸗Sch. Anteilsch. z. MG iq G Pf. Mell. Syp. u. Wb f. Meckl. Syp. u. Wechs⸗ Bk. Gld. K*. E. 3 T3. 32 do. do. E. 5, ul. b. 32 Meckl.⸗Strel. Syp. G Hyp. Pf. S. 1 uk32 ] do. do. S. 2 (Liq. Pf.) 45
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