zum
r 4 Dritte Anzeigenbeilage
Deutschen Reichs und Preußischen Staatsanzeiger
vom 26. März 1929.
Bilanzüßbersichten deutscher Kredit
Beträge in Tausend RM
Passiva
— — — —
l . ö. . . ; ö a) b) 0) Von der Summe der Kreditoren 2 Aktien⸗ Deutsche unter h und . 44) = Bezeichn und Hauptsitz apital 14 Banken, J . . ö kö * zw. Rese e Banfkfirmen, ; . ö Akzepte ö K . Reserven u nr e e . . lter 1. = 3. zep * . . und sonstige Kreditoren ö darüber nach * kapital Dritten deutsche innerhalb hinaus hr als benutzte Kredit. (Sp. 43 (Sp. 41 7 Tagen bis zu . ; Kredite institute und 3) und 4h 3 Monaten 3 Monaten . ö . 39 10 ,, NJ ö a) RRredit 11 Drthe Benn wernmmmm 150 000 77 500 266 486 160043 2076 203 2 236 246 2501732 1027636 1142345 66 266 1097619 2 Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin . . 136 000 51 000 219 640 183 775 1040183 12239568 1443598 186 504 683 875 8 579 62 994 do. Gemeinschaftsbilanz )!? .... 156000 686 500 273 797 229 780 1268 08960 1497 560 177168 616 1885 S2 1885 58 od S9 O6? 35 e mn nnn 100 000 32 000 341 201 292788 1471223 1764011 P 2105212 757 064 962 301 44 646 92 026 4 Darmstädter u. Nationalbank K. a. A., Berlin... 60 000 hh 000 223 204 304278 155652521 1856799 2080003 66h 863 1118442 72 494 81 457 5 Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.-G., Berlin.. 60 000 35 620 190 536 192 084 1045468 1237552 1428088 508 651 686 423 42 478 68 808 6 Mitteldeutsche Creditbank, Berlin 3) .... 7 Reichs ⸗Kredit⸗-Gesellschaft -G, Berlin . . ...... 0 000 20000 102 829 10 888 420 734 5e3 6e 626 451 217 079 194564 111929 21003 545 000 271 120 1342 896 1235856 7 606 330 8 842188 10 185 084 3 662796 4787 950 391 442 433912 8 Bayer. Hypotheken u. Wechselbank, München.... 45 012 19974 14937 25 598 211746 237 344 2652 281 89 965 99 849 47 530 24 433 9 Allgemeine Deutsche Credit ⸗Anstalt, Leipzig... 40000 11000 6h 760 26 376 271 749 298 125 363 885 11904 146 897 32187 22 868 109 Barm. Bk.⸗V. Hinsberg, Fischer C Co. K. a. A., Düsseldf. 36 000 18 017 83 327 53 384 213 567 266951 ͤ 325 278 73 993 172 032 20 926 21 493 11 Baverische Vereinsbank, München.... 31 050 12797 — 29978 182359 217 337 217 337 70 595 111177 30 565 21 402 12 A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.⸗G., Köln.... 25 000 9500 39793 31078 147 052 178 130 217 923 90 342 83 199 4589 14202 13 Deutsche Bau⸗ u. Bodenbank A.-G., Berlin.... 24300 1750 — 62 425 3617 98 601 98 601 18 484 35 325 44 792 — 14 Rheinische Creditbank, Mannheim! ... 24000 4000 19 059 29730 157 636 187366 ¶ 206 425 S3 436 96 570 7360 10806 15 Bank für Textilindustrie A. G., Berlin.... 22 250 7750 11849 12 724 20 843 33 567 45 416 3651 8 220 21 696 9361 16 Süddeutsche Disconto⸗Gesellschaft A.-G., Mannheim .. 15 000 5000 30959 29 820 135 854 165 674 ͤ 196633 62 81 96 720 6133 11963 17 Vereinsbank in Hamburg, Hamburg . J 15 000 5000 5969 6 762 58 017 6477 70 748 40 621 23 640 518 5 420 18 Bank für Brau⸗Industrie, Berlin w 13 100 3075 — 689 1114 1803 1803 K 1803 — — 19 Norddeutsche Bank in Hamburg, Hamburg.... 12 000 5000 14 294 14927 S0 845 h 772 110066 39 342 56 114 316 . 20 Bank für auswärtigen Handel A.⸗G., Berlin.... 11000 1322 11015 26 223 80 965 107188 118203 43 23 57 435 6 522 3500 21 Dentsche Effect.“ u. Wechsel⸗Bk., Frankfurt a. M.... 10000 2000 8147 26 268 33 290 58 548 66 695 17197 40 085 1266 5401 22 Deuntsche Vereinsbank K. a. A., Frankfurt a. M.... 9000 600 14 9657 7435 18 910 26 345 41 302 6909 18 307 1129 3415 23 Osnabrücker Bank, Osnabrück d 7500 600 71981 6 47 20096 26574 34 555 12 247 12 065 2 262 1349 24 Hall. Bkver. v. Kulisch, Kaempf C Co. K. a. A., Halle. 6 000 1620 296 2064 32 566 zu us 34414 12 37 12898 8 9oz 2125 26 Leipj. Immob. Ges. Bk. f. Grundbesitz A. G. Leiprig .. 5600 660 J 305 3 895 1200 1200 100 700 26500 2 2tz Westfalenbank A. G', Bochum . . . . . . ...... o 260 260 30696 2490 28 51. 31071 ol 767 149609 12615 3 466 150 27 Commercial Investment Trust A. G., Berlin.. * 5000 1488 — 8790 13 73 2533 22 533 J . 22 633 5 2s Drener Bank. Duren ..... ...... 5004 120 5680 88 14 0 a 836 2067s 380 8722 144 2101 29 Anhalt-⸗Dessauische Landesbank, Dessan . 5000 1100 1243 1946 34098 36 446 37 287 14167 11 461 10416 2820 30 Oldenburgische Spar, u. Leih⸗Bank, Oldenburg . 5000 1100 1281 41042 20 400 24 442 25 723 1373 4754 12315 — 31 Wesibank A.⸗G., Frankfurt a. I. . 5 000 500 — 268 4985 52563 5253 419 3404 1400 361 32 Schleswig⸗Holsteinische Bank, Hwusum ... 4000 1464 812 884 19926 20810 / 21 622 8 401 5104 7305 — JJ 1000 1200 ö. 2209 12418 14 627 14627 3638 14856 d 8oz . 34 Deutsche Unionbank A.⸗G., Berlin.... 1000 922 307 5 305 38 214 43 519 43 826 18022 33 669 8 048 — 35 Ostbank für Handel und Gewerbe, Berlin ... .... 4000 500 o30 2417 37 863 10 210 a0 800 15 096 15216 9 646 766 386 Getreide Kreditbank A. G., Berlin . . . .... z õ00 160 300 3 669 8314 11983 12283 2813 91os — — 37 Oldenburgische Landesbank, Oldenburg.. 3200 1000 — 1534 24213 26 747 25 747 9 62 4566 115655 75 388 Plauener Bank A.-G., Plauen V.... . 3000 960 . 244 13 410 13 654 13 654 71457 3787 2380 o 39 Mecklenburgische Depositen⸗ u. Wechselbk, Schwerin .. 3000 750 — 1830 42 565 44395 44 395 18 122 7425 18 848 — 40 Commerz⸗Bank in Lübeck, Lübeck. ..... 3000 520 — 540 17326 17 866 1 866 71276 7 633 2957 240 41 Niederlausitzer Bank A.-G. Cottbus.... 3000 520 933 2664 17145 19 809 20742 124430 5 699 1670 — 42 Bankverein f. Nordwestdeutschland A.-G., Bremen ... 3000 500 2668 4566 5917 6373 9041 3291 3066 16 84 3 Bremen⸗-Amerika Bank A. G., Bremen.... 3000 302 1626 280 2834 3114 4740 691 1055 1368 — 44 Westholsteinische Bank, Altona ⸗Feide. .. 2700 1350 766 3069 39 830 42 899 43 665 13 8853 7009 22 027 205 45 Handels u. Gewerbebk. Heilbronn A.-G., Heilbronn .. 2600 797 2354 901 23 275 24176 26 530 6006 12 776 h 394 420 46 Deutsche Beamten Zentralbank A. G., Berlin. .... 2400 33 — 2317 3518 5835 5 8535 3831 1805 199 — 47 Wirtschastsbank f. Niederdeutschld. A.-G., Hannover ... 2000 b00 — 3 154 2221 5375 5375 4288 1060 27 50 48 Deutsche Volksbank A.-G., Essen ... 2000 300 — 854 20344 21198 21 198 8 251 2922 10025 — 49 Bank für-Handel und Gewerbe A.-G., Leipzig.... . 2000 220 — 25 6009 6029 6 029 1371 4239 419 * bo Deutsche Landmannbank A. G., Berlin.. 2000 7 — 93 5512 5 606 5605 642 352 4611 . bl] Barmer Creditbank, Barmen... 1997 210 — db 321 890 1211 1211 1007 142 62 13 52 Bankverein f. Schleswig-Holstein A.-G., Neumünster .. 1800 400 . 410 21 023 21 433 P 21 437, 8227 953 3 670 390 53 Dresdner Handelsbank A.-G., Dresden ...... 1500 635 — 696 23 9583 24 624 24 624 6 859 14004 3671 — VJ 1ꝗ 600 300 36. 1328 3 160 1480 1489 1899 1167 112 766 55 Nheinische Bauernbank A. G., Köln!. 1500 110 — 2285 8 261 lo bes 10546 3023 b 706 818 2 56 Geestemünder Bank, Wesermünde⸗Geestemünde. .... 1250 300 — 185 5117 b 3065 5305 1181 2065 1459 — 57 Süddeutsche Holzwirtschaftsbank A. G., München.... 1210 b0 — 129 752 1181 1181 631 424 126 — bs Pomm. Bk. f. Landwirtsch. u. Gewerbe A.-G., Stettin . 1200 135 — 484 11 851 12335 ͤ 12 335 6157 4631 1547 6. 59 Bank für Montanindustrie A.-G., Berlin...... 1100 60 — 865 b02 1367 c 1367 363 393 / 111 — 60 Frankfurter Bankverein, Frankfurt a. M... 1020 360 — 6 11036 11042 1012 3041 41240 3761 — 61 Leipziger Credit⸗Bank, Leipzigs... 1005 185 — 84 3084 3168 3168 1712 1236 226 — 62 Leipziger Handels- u. Verkehrs-⸗Bk. A. G., Leipzig .. 1000 630 . 17 10114 1013 lol 3196 2722 1213 . 63 Vorschuß u. Spar ⸗Vereins⸗Bank in Lübeck, Lübeck ... 1000 175 — 195 7198 1393 7393 13* 3291 74 36 64 Stolper Bank A. G., Stolp i. Poomm. . ...... 1000 300 . 1146 7972 9418 9418 36541 2 862 2 802 — 65 Mecklenbg.⸗Strelitzsche Hypothekenbk., Neustrelit .... 1000 259 K 299 1425 11724 1724 6129 2784 2811 — 66 Duisburger Bankverein AG., Duisburg.... 1000 200 — 206 3531 3797 8797 1799 1837 101 — 67 Schlesische Getreide⸗Kreditbank A. G., Breslau ... 1000 190 P 2034 1837 3871 3871 2133 1656 82 — 68 Städte u. Staatsbank d. Oberlausitz K. a. A., Zittau. 1000 142 52 8583 13 827 22 410 22 462 13171 8 589 650 — 69] Credit⸗ u. Depositen⸗Bank f. Sachsen A. G., Dresden.. 1000 125 — 626 2413 3039 3039 16ld5 994 53 — 70] Kreisbank Recklinghausen A. G., Recklinghausen .... 1000 100 — 13 1404 14171 1417 611 513 293 —
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Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer
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vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 8
Ir . 73 . Reichsbankgirokonto.
Berlin, Mittwoch, den 27. März, abends.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung, hetreffend die II. Mecklenburg⸗Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.
Preuszen. 9 Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 33. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 6 der Preußischen Gesetzsammlung.
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Amtliches.
Deutsches Reich.
Betanntm ach ung
über den Londoner Goldpreis gemäß 82 der Ver— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. J S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt
für eine Unze Feingold——— S846 sh 11 d, für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7777 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 27. März 1929. Reichsbankdirektorium. Dreyse. Fuchs.
II. Mecklenburg-Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.
Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 10,0 RM für den Zentner sind nach bereits erfolgtem Abzug der Kapitalertragssteuer zu zahlen für den am 1. April 1929 fälligen Zinschein der
Il. Roggenwertanleihe: Lit. A 1,15 RM, Lit. B O46 RM, Lit. O CO,23 RM, Lit. D 0.12 RM. Schwerin, den 25. März 1929. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.
X
Preußen.
Generallotteriedirektion.
Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern— röllchen für die 33. Preußisch-Süddeutsche (259, Preu⸗ ßische) Klassenlotterie und der 9000 Gewinnröllchen für bie 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am Donnerstag, den 18. April 1929, 12 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, hic sen Jägerstraße 5b.
Die Ziehung der 1. Klasse 33. 269. Lotterie beginnt planmäßig am Freitag, den 19. April 1929, 8 Uhr, in dem genannten Ziehungssaal.
Berlin, den 23. März 1929. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.
ann machung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 406 das Gesetz über die Aenderung der kommunalen Grenzen der Stadt Brandenburg (Havel), vom 25. März 1929 und unter
Nr. 13 407 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 7. Januar 1652 über die Organisation der Verwaltungsbehörden der Hohenzollernschen Lande, vom 19. November 1928.
Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM.
Zu beziehen durch R. von Deckers Verlag (G. Schenck), W. 9, Linkstraße 365, und durch den Buchhandel.
Berlin, den N. März 1929.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Berlin
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß für das Reichsstrafgesetzbuch setzte am 22. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Bell (Zentr.) die Beratung über den neuen 5 gla (Staatsgeheimnisse) fort. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) fragte laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, ob die Regie⸗ rung Vorschläge für eine neue Fassung machen könne. Er wolle den 5 91a nicht lediglich mit dem Vertrauen auf die Recht⸗ sprechung annehmen. Der Redner bat um Feststellung, ob 5 91 a nur Staatsgeheimnisse, bei denen es sich um Tatsachen handelt, betreffe. Er forderte weiter eine Erläuterung des Begriffes des Geheimnisses. Statt „Nachrichten“ sollte man sagen „Nachrichten amtlicher Art, welche den Behörden oder den damit beauftragten Personen amtlich bekannt geworden sind.“ s
Bayerischer Ministe⸗ rialrat Dr. Dürr bat, den Antrag abzulehnen. Er wies darauf hin, daß für den Kampf zwischen Individualrecht und Staats⸗ gewalt am wenigsten ein Raum sei, wenn es sich, wie beim Landesverrat, um den Schutz des Staates in seiner Existenz handele, und gab dem Bedauern Ausdruck, daß hier um jedes Wort, das dem Schutze des Reiches dienen solle, gerungen, man könne fast sagen, gefeilscht werde. Oberreichsanwalt Dr. Eber mayer erklärte, er könne keine endgültige Erklärung über die Stellung der Reichsregierung abgeben und möchte das dem Justizminister vorbehalten. Persönlich halte er den Zusatz Dr. Rofenfeld nicht für nötig. Vielleicht könne man sagen: „Nach⸗ richten über Vorgänge oder Veranstaltungen oder Zustände“. In der Erörterung des Begriffes „Geheimnis“ könne er dem Abgeordneten Dr. Rosenfeld nicht folgen. Nach seiner Meinung sei die Relativität beim Begriff der Geheimhaltung nicht zu ent⸗ behren. Abg. Dr. Landsberg (Soz) verwahrte sich gegen den Ton des bayerischen Vertreters. Man feilsche hier nicht, sondern entscheide danach, was man für das Deutsche Reich am nützlichsten halte. Das könne man hier besser als in Bayern beurteilen, wo man trotz eingetretener Amnestie noch einen armen Sünder ins Zuchthaus geschickt habe. Bei dieser Einstellung der bayerischen Gerichte müffe man eine möglichst vorsichtige Fassung wählen. Der Landesverrat müsse bestraft werden. Die Frage sei die Grenze. Er sehe jetzt in der deutschnationalen Presse Aus⸗ führungen, die eine Erschütterung unserer Währung bedeuteten. Widerspruch rechts) Abg. Hergt (D. Nat.) ersieht aus den Ausführungen des bayerischen Vertreters, daß Bayern mit Erast und Sorge der Entwicklung der Beratung folge. Nirgends in der deutschnationalen Presse sei behauptet worden, daß unsere Währung gefährdet sei. Wohl aber sei auf die Unfähigkeit Deutsch⸗ lands hingewiesen worden, die übertriebenen Forderungen der Entente zu erfüllen. Diese Wahrheit festzustellen, sei Pflicht der be⸗ sonnenen' Deutschen, auch wenn der Linken dieser Kampf um die Wahrheit unangenehm sei. (Unruhe links. Abg. Dr. Em minger (Baher. Vp.) kritisierte den Weg der Beratung, den man hier mit dem Landesverrat gegangen sei, indem man die Regierungs⸗ vorlage durch neue Vorschläge des Justizministers ersetzt habe. Reichsjustizminister Koch⸗Weser: Wenn hier gesagt ist, daß es für den Fernstehenden einen niederdrückenden Eindruck mache, wie bei den Verhandlungen hier, für deren Art ich doch wohl ein kleines Stück Mitverantwortung trage, um jedes Wort ge⸗ feilscht wird, so muß ich annehmen, daß das nur für denjenigen der Fall sein kann, der den Verhandlungen wirklich so fernsteht, daß er sie nicht übersehen kann. Wir ringen hier in ernsten und schweren Verhandlungen darum, das deutsche Volk endlich einmal wieder in einem großen Werk zu einen, das der Autorität des Staates und humaner Gesinnung gleichmäßig gerecht werden soll. Wir haben diese Arbeit in den letzten neun Monaten in ver⸗ trauensvoller Zusammenarbeit gefördert, und wir haben vielleicht bis auf den heutigen Tag die Sachlichkeit unserer Beratungen niemals durchbrochen. Was die Frage, ob der cle n nf, hier eigene Vorschläge einbringt, angeht, so habe ich zu Beginn unserer gemeinsamen Beratungen erklärt, daß ich den Entwurf nicht in vollem Umfange decke und mir vorbehalte, meine ab⸗ weichende Meinung gegebenenfalls zum Ausdruck zu bringen und, wie das übrigens auch in anderen Ausschüssen unbeanstandet geschieht, durch schriftliche Vorschläge zu fördern. Davon werde ich nur abweichen, wenn es die Hehn hel? des Ausschusses be⸗ schließt. Die n gr über den Landesverrat habe ich, wie alle bedeutungsvollen Abänderungen, im Kabinett zur . assung gebracht und darf sagen, daß das Kabinett die volle Verantwortung dafür übernimmt, daß hier dem Staate keine stumpfe Waffé in die Hand gelegt wird, sondern eine Waffe, die besser zu handhaben sst, als die überscharfe und zweischneidige Waffe, mit der bisher gearbeitet werden mußte, und zwar so, daß niemand, auch keines der beteiligten Ressorts, davon befriedigt war. Ministerialdirektor Schäfer erklärte, daß zwar das Preußische Staatsministerium als solches zu den Landesverratsbestimmungen nicht erneut Stellung genommen habe, daß aber sowohl der Preußische Justizminister als auch der Innenminister sich mit den neuen Vorschlägen der Reichsregierung befaßt hätten und der i seien, daß sie eine geeignete Grundlage für die Regelung dieser schwierigen Materie seien und die Interessen des Reiches und der Länder genügend wahrten. Abg. Dr. Alexander (Komm.) benutzte die Rede des bayerischen Vertreters und ihre Unterstützung durch die Deutschnationalen zu der Behauptung, hier trete der wahre Grund der Bestimmungen zutage, nämlich den vollen Schutz der Aufrüstung zu erreichen. Vorsitzender Dr. Bell (Zentr.) stellte fest, daß die Grundlage der Beratung im allgemeinen die Vorlage der w ist, daß aber jeder ß auch das Recht habe, seine eigene Meinung mitzuteilen. Der Redner teilte mit, daß jetzt ein Abänderungsantrag des Ab⸗ geordneten Dr. Rosenfeld eingegangen sei, den Begriff „Nach⸗ richten“ durch den Zusatz zu erweitern: „über Vorgänge oder
Veranstaltungen oder Zustände“ und ferner zu sagen „Nach richten amtlicher Art, welche nur den amtlich damit beauftragten Behörden bekannt sind“q. Abg. Dr. Levi (Soz) bemerkte, in Bayern verkenne man das, was dem Staate fromme, jetzt so stark, daß Bayern auch wirtschaftlich und kulturell stark zurück= gehe. Der Redner führte Beispiele an, die erkennen ließen, wie gefährlich die jetzige Fassung der Bestimmung sei. Es gebe kaum Nachrichten über die wirtschaftliche Lage, die nicht unter Um—⸗ ständen das Wohl des Landes schädigen könnten. Auch der Begriff der Nachrichten von militärischer Bedeutung sei unendlich er⸗— weitert, z. B. auch Mitteilungen über Kohlenlager und über die Rüstungsindustrie. Schließlich werde das Gesetz über den Verrat militärischer Geheimnisse, wenn es aufrechterhalten bleibe, die jetzige ganze Arbeit hinfällig machen. Bayevischer Ministeriglrat Dr. Dürr stellte auf Grund der Aussprache fest, daß die Vor⸗ schläge des Reichsjustizministers wohl die Zustimmung des Reichs- kabinetts gefunden haben und auch der preußischen Regierung mitgeteilt worden sind, daß aber die anderen Landesregierungen keine Gelegenheit gehabt hätten, sich zu den wichtigen Vorschlägen zu äußern. Das baherische Justizininisterium betrachte die Vor- schläge als weitgehende Einschränkung der Regierungsvorlage. Um fo mehr müsse dem Wunsche Ausdruck gegeben werden, daß die Vorschläge nicht noch weiter eingeschränkt würden. Fehlsprüche der Gerichte könnten auch durch weitestgehende Einengung der Tatbestände nicht verhütet werden. Die bayerischen Volksgerichte seien bon politischen Freunden der Herren eingerichtet worden, die heute ihre Rechtsprechung am schärfsten kritisierten. Die Er⸗ fahrungen mit den Volksgerichten hätten gezeigt, daß Hochverrat und Landesverrat nicht von örtlichen Gerichten abgeurteilt werden dürften, sondern den höchsten Gerichten zugewiesen werden müßten.
Reichsjustizminister Koch⸗Weser erklärte zur Frage des Verhältnisses der Landesverratsvorschriften zum Spionage⸗ . 2 8 R — —* ö * 5 9
gesetz, daß es Aufgabe des Einführungsgesetzes sein werde
das Spionagegesetz der hier getroffenen Regelung anzupassen. dem Antrag des Abg. Dr. Rosenfeld könne er zustimmen, wenn er auf „Tatsachen“ erstreckt würde. Zu dem Bedenken, daß für die Verfahren aus 5 115 a die Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte begründet wäre, erklärte der Redner, daß die Frage der Zuständigkeiten erst im Einführungsgesetz geregelt würde. Ministerialditigent Dr. Martius erklärte namens des Aus⸗ wärtigen Amts, man wünsche dort lebhaft, daß dieser Abschnitt nicht zu einem Hindernis des großen Werkes der Strafrechts⸗ reform werde. Die neue Fassung des Abschnitts sei eine Ver—⸗ besserung, namentlich hinsicht lich der neuen Bestimmungen, die in diesen Abschnitt hineinkommen und hinter dieser Neufagssung stehen. Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer nannte den Antrag Rosenfeld unannehmbar, schon mit Rücksicht auf die militärische Spionage. Man müsse hier den Gexichten vertrauen. — In der Abstimmung wurde der Antrag Rosenfeld genehmigt, statt „Nachrichten“ zu sagen: „Nachrichten über Vorgänge oder Ver⸗ anstaltungen oder Zustände“. Im übrigen wurde der Paragraph nach der Vorlage angenommen. 3 92 (Ausspähung von Staats- geheinnnissen) lautet: „Wer sich ein Staatsgeheimnis in der Ab⸗ sicht verschafft, es an eine ausländische Regierung oder an jemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist, gelangen zu lassen, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.“ Abg. Dr. Levi (Soz.) beantragte, die Worte „oder an jemand, der für eine aus⸗ ländische Regierung tätig ist“ zu streichen. Sonst könne jeder Auslandskorrespondent unter Verdacht gestellt werden, und auch jeder, der mit ihm spreche. Mindestens müsse festgestellt werden, daß der Betreffende im Auftrag der fremden Regierung ge⸗
handelt habe. Als Vertreter des Reichswehrministeriums erklärte Wirkl. Seß Kriegsrat Dr. Grünwald, diese letzte Tatsache, sei schwer gelb usteñte. Auf diesem Gebiet
würden grundsätzlich keine Aufträge von den Regierungen erteilt. Reichsjustizminister Koch⸗Weser ist der Auffassung, daß durch die Fassung des Antrags Rosenfeld der Vorschrift gegen die Aus⸗ spähling von Staatsgeheimnissen jegliche Stoßkraft genommen würde, denn ein Auftrag einer fremden Regierung würde im Einzelfalle kaum nachweisbar sein, da nach der bisherigen Erfahrung die Spione meistens von sich aus die Kenntnis von Staatsgeheimnissen zu erlangen suchen, die sie alsdann an die ausländische Regierung zu verhökern pflegen. Es müsse natürlich festgestellt werden, daß der Täter mit dem Vorsatz handle, das Geheimnis eben an einen solchen Agenten weiterzugeben. — Nach längerer Erörterung wurde 5 93 mit der vom Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragten Milderung der Strafe auf fünf sstatt zehn) Jahre Zuchthaus genehmigt. Es folgte § 93 (Landes⸗ verrat: „Wer ein Staatsgeheimnis an eine gusländische Regie⸗ rung oder an jemand, der für eine ausländische Regierung tätig ist, gelangen läßt, oder ein Stagtsgeheimnis öffentlich bekannt⸗ macht, wird mit Zuchthaus bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder lebenslanges Zuchthaus.“ Abg. Hergt (D. Nat.) beantragte, hier eine Bestimmung über die Fahrlässigkeit aus dem Spionage⸗ 6 zu übernehmen, und zwar als Abf. 3. Die Fahrlässigkeit soll hier mit Gefängnis bestraft werden. Abg. Dr, Rosenfel d Soz) beantragte, den Abfatz 2, wie folgt zu fassen: „Wird die Tat aus Gewinnsucht begangen, so ist in besonders schweren Fällen auf Zuchthaus nicht unter zehn Fahren zu erkennen.“ Mit 14 gegen 13 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt, des⸗ gleichen der Antrag Hergt (D. Nat.). 5 93 wurde in der neuen Form genehmigt. Die weitere Beratung wurde auf den 9. April
vertagt.
Preußischen Landtages ist für den g. April einberufen worden, um über das Gnadengesuch zu ver⸗ handeln, das der Verteidiger des Oberleutnants Schulz, Professor Grimm, für diesen eingereicht hat.
Der Rechtsausschuß des
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