ö
,
110317
Der von Leo Reiß am 9g. Januar 1928
ausgestellte, von Max Goldberg in Ber lin C. 4, Neue Friedrichstraße 4, akzep tierte, am 15. April 1928 fällige Wechse über 50 RM ist für kraftlos erklär worden. — F. 691. 28.
Amtsgericht Berlin-Mitte.
110318
Durch Ausschlußurteil hiesiger Stell vom 19. 3. 1929 wurden folgenden Nach laßgläubigern ihre angemeldeten For derungen gegen den Nachlaß der an 23. August 1928 in Elberfeld verstor benen, in Elberfeld, Berg 43, wohnhaft gewesenen Lyzeal lehrerin a. D.
nebst Zinsen, 2. Rhenania, Ver. Vers.⸗Ges. 7495,26 GM
in Elberfeld iebst Zinsen, 3.
F j 9 R Wil 3 9 * 5 * 50 445 9 4 17 n, ilh. Schulte, 1 Elberfeld Järtnergehilfen Georg Teimme, früher 2050 NM, 4. Frankfurter Pfandbrief⸗ in fer ‚‚. . . 239 bank Akt. Ges. in Frankfurt a. M. tf! rnhagen, dann in Rethen, jetzt . ĩ „ür hz unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗
5157,40 GM nebst Zinsen, 6087,40 GM nebst Zinsen, 5 Landesbank der Rhein⸗ provinz in Düsseldorf 226224 GM nebst
Zinsen, 6. Kaufmann Karl Grah, Köln 5660,96 RM, 7. Adolf Belz, Köln-Mül heim, 992,92 RM. Die übrigen Nach laßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt können, unbeschadet des Rechts, vor den Verhindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Amtsgericht Elberfeld.
1093865
Durch Ausschlußurteil des Amts gerichts Erfurt vom 15. März 1929 ist der verschollene Schlosser Albert Julins
Ernst Johann Hugo Treyse, geb. am k 8. 1858 in Gotha, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird
der 31. Dezember 1902, mitternachts 12 Uhr, festgestellt. Erfurt, den 15. März 1929.
Amtsgericht. Abt. 9.
4. Oeffentliche Zustellungen.
109871] Oeffentliche Zustellung. Der Kronengürtler August Beutler in Curityga, Estato Pavana Avenida, Gr. Candido de Abreu 64 Badaria Reforma. „Basilien“, Prozeßbevoll— mächtigter: Rechtsanwalt Schrecker in Erfurt, klagt gegen seine Ehefrau Hedwig Karoline Beutler geb. Böhn⸗ stedt in Sao Paulo, Brasilien, jetzt Un bekannten Aufenthalts, auf Grund 5z 1565 unter der Behauptung, daß die Beklagte fortgesetzt Ehebruch treibe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten der Be⸗ klagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichler der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 14. Mai 1929, vor⸗ mittags Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen. Erfurt, den 21. März 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.
109873 Oeffentliche Zustellung.
Die Fabrikarbeiter Gustav Scheffel Ehefrau Maxie geb. Held in Wyhlen, Amt Lörrach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrich Vortisch in Lörrach, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt wohnhaft in Wyhlen, jetzt an unbekannten Orten, auf Schei— dung der Ehe auf Grund der §5§ 1565 und 1568 B. G.⸗B., und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der II. Zivilkammer des Landgerichts Frei⸗ burg i. Br. auf Dienstag, den 14. Mai 1929, vorm. 9iz Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge— richt zugelassenen Rechtsanwalt zu be— stellen.
Freiburg i. Br., den 23. März 1929. Geschäftsstelle des Bad. Landgerichts.
3.-K. II. Der Urkundsbeamte.
109875 Oeffentliche Zuftellung.
Die Ehefrau Johanna Reiß geb. Fischer, Hanau a. M., Nordstraße,
Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Eberhard in Hanau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kunst— gärtner Georg Reist:, früher in Hanau, jetz; unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der J. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hanau auf den 5. Juni 1929, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen. Hanau, den 15. März 1929.
Geschäftsstelle R des Landgerichts Hanau.
109876 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Melkers Otto Möller Margarethe geb. Albien in Hameln, Baustraße 7, Prozeßbevoll⸗
Abt. A6. 5.
Grünewalder ö Ida Krefft vorbehalten: 1. Städtische Sparkasse Velbert 5600 RM ;
Vaterländische C
Invalide
bleiben,
in Hannover, klagt gegen den Melker Otto Möller, zurzeit unbekannten Auf enthalts, früher in Hameln, auf Grund des 5 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., mit dem l Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin t ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Hannover, auf den 26. Juni 1929, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich e durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen.
1 Hannover, den 20. März 1929.
/ Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts. 108878 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefray Emma Temme geb. Bormann, Seesen a. Harz, Jobsgasse 52, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lenzberg in Hannover, klagt gegen den
scheidung aus 5 1568 B. G.⸗-B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer Landgerichts in Hannover auf den 6. Mai 19269, vor— mittags 19 Uhr, mit der Auf forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 21. März 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
des
103579] Oeffentliche Zustellung. Die EChefrau Hedwig Grieger in Westerode, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Harmsen in Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Erich Grieger, früher in Elze, jetzt unbekannten Aufenthalts auf Grund des § 1568 B. G. B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die LV. Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 27. Mai 1925, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Fericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbedollmächtigten vertreten zu lassen. ö Hildesheim, den 22. März 1929. Geschäftsstelle 1 des Landgerichts. 109880 Oeffentliche Zustellung einer Ladung. In Sachen der Ehefrau des Händlers Karl Zitsch jung, Irma geb' Brom bacher, in Karlsruhe, Douglasstr. 28 Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Georg Huckele in Karlsruhe, gegen hren genannten Ehemann, früher in Bretten, zurzeit unbekannt wo, wegen Ehescheidung, hat das Lanögericht, Z3.⸗K. III, Karlsruhe Termin zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits be⸗ stinmt auf Donnerstag, den 6G. Juni 1929, vorm. 94 Uhr (Landgertchts⸗ gebäude, Fans⸗Thoma⸗Str. 7, JI. Stock, Zimmer 112. Zu diesem Termin lade! die Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung, seine Vertretung einem bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu übertragen, wenn er der Klage entgegentreten will. Karlsruhe, den 21. März 1929. Geschäftsstelle des Bad. Landgerichts.
8 KR 35.
109881] Oeffentliche Zustellung.
1. Anna Olga Neumärker geb. Grob in Halle a. S., Unterberg 9, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rösch in Lelpzig, 2. Selma Müller geb. Wittig in Weißenfels a. S., Müllner— straße 5J, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. B. Zinkeisen in Leipzig, klagen vor dem Landgericht Leipzig gegen zu 1: den Invaliden Hermann
Max Richard Neumärker, zuletzt wohnhaft in Leipzig, Sternwarten— straße 65 ptr. bei Kopsch, zu 2: den Maurer Albert Müller, zuletzt wohn⸗ haft in Hamburg, Hopfenstraße 1111 bei Sonnehurg, zu 1 und 2 jetzt un—⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An— trag, die zwischen den Parteien bestehen⸗ den Ehen auf Kosten und aus Ver— schulden der Beklagten zu scheiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des' Rechts— streits vor die 18. bzw. 14. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig auf den 5. Juni 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, je sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 22. März 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. 109882 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Josef Kirberg geb. Hortmanns in Rheydt, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lebach in M.⸗Glabbach, klagt gegen den Ehemann, den Schreiner Josef Kirberg, unbe— kannten Aufenthalts, früher in Rheydt, auf Grund des § 1558 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts auf den 14. Mai E929,
mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wagner
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1929. S. 4.
sorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Brozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. M.⸗Giadbach, den 13. Landgericht.
März 1929. Geschäftsstelle 2. 119320 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Berta Eisentraut geb. Müller in Naumburg a. S., Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz rat Dr. Reichardt in Naumburg a. S. klagt gegen den Arbeiter Richard Eisentraut, früher in Naumburg a. S, auf Grund der §§ 1565, 1567 B. G⸗B., auf Ehescheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf
Die
den 28. Mai 24, vormittags s Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß
bevollmächtigten verteten zu lassen. Naumburg a. S., 19. März 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
1193211 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Regina Albrecht geb. Gut knecht in Gautzsch bei Leipzig, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsunwalt Dr. Zimmer in Naumburg a. S., klagt
gegen den Kuhwärter Karl Franz Albrecht, früher in Barnstädt bei Querfurt, auf Grund von 8 1567
Ziffer 2 B. G.-B., auf Ehescheidung Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf
den 28. Mai 1929, vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu
gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., 21. März 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
109883 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Artmann Barbara, Reisevertretersehefrau und Fabrik⸗ arbeiterin in Grafentraubach, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Gerhard in Straubing, gegen Artmann Josef, Reisevertreter, früher
in Grafentraubach, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe— scheidung, wurde durch Beschluß der II. Zivilkammer des Landgerichts
Straubing vom 18. 3. 1929 die öffent⸗ liche Zustellung der Klage bewilligt. Verhandlungstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 6. Juni 1929, vorm. 9 Uhr, vor der II. Zivil⸗ kammer im Sitzungssaale des Land⸗ gerichts Straubing. Die Klägerin ladet den Beklagten zu diesem Termin mit der Aufforderung vor, einen beim Landgericht Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, und wird im Termin bean⸗ tragen lassen, zu erkennen: J. Die am 23. August 1924 vor dem Standesamte Ampfing geschlossene Ehe der Streits— teile wird geschieden. II. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Be⸗ klagten Josef Artmann wird dieser Auszug aus der Klage mit Ladung bekanntgemacht.
Straubing, den 22. März 1929.
Geschäftsstelle des Landgerichts Straubing
1109322] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Bauarbeiters Hein⸗ rich Schaper, Adele geb. Wessel, aus Leeste Nr. 100, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dres. O. und R. Müller in Verden, klagt gegen ihren
Ehemann, den Bauarbeiter Heinrich Schaper, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, wegen Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Verden, Aller, auf den 1. Juni 1929, vormittags 9146 Uhr, mit der Aufforderung, ö durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Verden, den 21. März 1929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. minderjährige uneheliche Kind Ruth Bergmann in Braunschweig, ver⸗ treten durch den vom Städtischen Jugendamt Braunschweig mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob⸗ liegenheiten betrauten Büroober⸗ inspektor F. Mette, daselbst klagt gegen den Schweizer Wilhelm Bock, früher in Broitzem, auf Grund der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte der Vater der am 14. Oktober 1928 von der unverehe— lichten Emilie Bergmann in Braun⸗ schweig, Stecherstraße 5, geborenen Klä⸗ gerin sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin bis zur Vollendung des sech⸗ zehnten Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 90. — RM, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 1. eines jeden Kalender⸗
109865 D
13 (US
vorm. 10 Uhr, Saal 49, mit der Auf⸗
,
lichen Verhandlung des wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Braunschweig, Am Wendentore 7, Zimmer 79, auf den 28. Mai 19294, ELO Uhr, geladen. Braunschweig, den 18. März 1929. Die Geschäftsstelle 14 des Amtsgerichts. 109889 Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen unehelichen Kinder Amalia und Willi Steven, vertreten durch den vom Kreisjugendamt in Düren mit den vormundschaftlichen Obliegenheiten be— trauten Amtsvormund Direktor Jungbluth klagen gegen den Vertreter Josef Klein, unbekannten Aufenthalts, früher in Düren, Binsfelder Straße, auf Grund § 1708 B. Ge⸗-B. mit dem Antrage: J. klagten zu verurteilen: a) den Kindern zu Händen des Kreisjugendamts in Düren, Bismarckstraße 14, von ihrer Geburt, d. i. vom 15. April 1927, an eine Unterhalts— rente von je 75 AM vierteljährlich im voraus bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens— sahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Viertelsahres, zu zahlen,
N echt ssteeitẽ
den Be⸗
J 15. eines jeden V b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2. das Urteil nach S 708 Ziffer 6 3.P. -O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Jesuitengasse 11. Zimmer Nr. 16, auf den 11. Mai 1929, vormittags 11 hr, geladen.
Düren, den 23. März 1929.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 109893] Oeffentliche Justellung.
Das minderjährige uneheliche Kind August Engelhardt in Frankenberg, Eder, Prozeßbevollmächtigter:; Jugendamt in Frankenberg als gesetzl. Amtsvormund klagt gegen den Versicherungsagenten Fritz Speier in Gießen, Schiffenberger Weg 46 bzw. Crednerstraße 46 b. Auster, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Unter— halts, mit dem Antrage: a) dem Kinde, z. Hdn. seines jeweiligen Vormundes von seiner Geburt, d. t. vom 11. August 1928 ab, eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 75 RM bis zur Vollendung des 16. Lebens fahrs, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am I , 1 5. n , , Jahres zu zahlen, b) die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Gießen,
Zimmer 101, J. Obergeschoß, auf den 8. Mai 1929, vormittags 8 Uhr, geladen.
Gießen, den 15. März 1729. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
(1098947 Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen 1. Ursula, 2. Erika, 3. Helmuth und 4. Ulrich Bach in Köslin, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Aaron in Gießen, klagen gegen den Grubendirektor Helmut Bach, früher in Gießen, Plockstraße 8, wegen Unterhalts mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten: a) an die Kläger z. Hd. des Pflegers monatlich für jeden Kläger 20 RM, im voraus am Ersten fällig, zu zahlen seit 1. 2. 1928, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, () das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Kläger für sie nicht auf komme, fie befänden sich bei der Mutter, der Be⸗ klagte habe für den Unterhalt aufzukommen, da er der allein schuldige Teil sei, trotzdem habe er noch nichts gezahlt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gießen auf Montag, den 6. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, Zimmer 101, geladen. Gießen, den 20. März 1929. Geschäftsstelle Hessischen Amtsgerichts. 110325] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Martha Schlegel zu Ham⸗ burg, Kantstraße 34, Hinterhaus, bei Geese, Prozeßbevollmächtigte: —, klagt gegen ihren Ehemann, ben Stewand Alfred Schlegel, zu Hamburg, Kant⸗ straße 34, Hinterhaus, b. Geese, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu veructeilen, 100 RM Unterhalt monatlich, zahlbar im voraus, ab 1. August 1928 an die Klägerin zu zahlen unter der Be⸗ gründung, daß der Beklagte die Klä⸗ gerin Anfang Januar 1928 ohne Grund verlassen und seit 1. August 1928 nicht mehr für sie gesorgt habe. — Der Be⸗ klagte sei Steward und in ständiger Stellung beim Norddeutschen Lloyd, er verdiene monatlich an Lohn, Trinkgeld einschließlich freier Station etwa 300 Reichsmark. Beweis: Auskunft des Norddeutschen Lloyd, Bremen. Klägerin leide an Herzkrämpfen und könne nichts verdienen, wie Dr. Blomberg, Hamburg, Meridianstraße, bekunden werde. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabteilung 17, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 131, auf Donnerstag, den 30. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlchen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 23. März 1929.
Die Geschäftsstelle der Zivilabteilung 17
—
10896] Oeffentliche Zustellung. Der am tk. April 1928 geborene Karl. Heinz Kobbe in Gr. TVaffeme, verrrelen durch das Jugendamt des Kreises Peine klagt gegen den Monteur Hreinrich Lang. unbekannten Aufenthalts, früher in Han— nover wohnhaft, unter der Behauptung daß dieser als sein außerehelicher Erzeuget zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet sei, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung durch gemäß 708 6 3.P. B. ür vorläufig vollstreckbar zu erklärende Urteil, dem Kläger z. Hd. des Jugend— amts des Kreises Peine von der Geburt ab eine, Unterhaltsrente von 90 RM vierteljährlich bis zur Vollendung dez I6. Lebensjahres, die rückständigen Beträge sofort, die künftigen am 1. April, 1. Just, J. Oktober und J. Januar jeden Jahres, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hannover auf den 13. Mai 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.
Hannover, den 20. März 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 14. 109897
Karl Heinz Fladt, geb. 10. Jan. 1928 in Mannheim, vertr. durch das Bezirks— jugendamt in Ludwigshafen a. Rh, letzteres vertr. durch das Bez.⸗Jugendamt Karls— ruhe, klagt gegen den Schlosser Karl Koch, früher in Karlsruhe, jetzt an unbek. Orten, wegen Unterhalts mit dem Antrag auf kostenfällige Verurteilung des Bekf.— zur Zahlung einer vierteljahrlichen Unter— haltsrente von RM 1260 vierteljährlich vorauszahlbar, vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Karlsruhe auf Montag, den 6. Maj 129, vorm. 9 Uhr, geladen (Akademie
straße 4, II. St., Zimmer 155). Karls— ruhe, den 15. März 1929. Geschäftt—
stelle des Amtsgerichts. A6.
110326
Das unehel. Kind Siegfried Manfred Schwabe in Leipzig, vertreten durch den Amtsvormund, Jugendamt in Leipzig, klagt gegen den Laborant Adolf Karl Hartung, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von § 1708 B. G.⸗B. und 8 323 Z.⸗P.⸗O., mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten in vor— läufig vollstreck barer Form zur Zahlung einer erhöhten Unterhaltsrente von 432 RM jährlich, vierteljährlich voraus— zahlbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Leipzig, Peters steinweg 8II, Zimmer 154, auf den 16. Mai E92, vormittags 9 ihr,
geladen. Leipzig, den 25. März 1929... 4 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Amtsgericht Leipzig.
119327] Oeffentliche Zustellung. Die Frieda Hanna Reese, geb. am J. Februar 1928, als Kind des unver⸗
ehelichten Hausmädchens Johanne Reese, vertreten durch den Amtsvor— mund, Stadtoberinspektor Stöver in
Nordenham, klagt gegen den Matrosen Max Kalinowski, zuletzt wohnhaft in Nordenham, Deichstraße, bei Rowold, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be— klagte der Vater der Klägerin ist, da ex der Mutter der Klägerin innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit, 11. April bis 10. August 1927, geschechtlich bei⸗ gewohnt hat. Klageantrag: den klagten zu verurteilen, an die Klägerin von der Geburt, 7. Februar 1928, an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus fällige Unterhaltsrente von 90 RM viertel⸗ jährlich, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am T. Mai, J. August, 7. November und 7. Februar jeden Jahres, zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreck, bar zu erklären. Zur mündlichen Ver—
Be⸗
handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Nordenham (Oldenburg) auf dent . Mai 1929, vormittags
10M Uhr, geladen. Nordenham, den 25. März 1929. Amtsgericht Butjadingen, Abt. II. (109903 Ladung. . In Sachen des minderjährigen Kindes Karl Ballhausen in Barbis, vertreten durch das Kreisjugendamt in Northeim, Klägers, gegen den Arbeiter Wilhelm Lamster, früher in Walkenried, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur Fort setzung der mündlichen Verhandlung auf den 16. Mai 1929, morgens 10 Uhr, vor das Amtsgericht Walkenried geladen. Waltenried, den 15. März 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen
des Amtsgericht.
bierteljahres zu zahlen. Zur münd⸗
. 1
(einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).
ö.
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer
und
ztaatsanzeiger.
5 9 * ** Erscheint an jedem Wochentag abends. 1 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 M4 Bezugspreis vierteljährlich 9 Genc Alle Postanstalten nehmen einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,'5 eM Anzeigen nimmt an die Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle Geschäftsstelle Berlin 87 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge 8W 48, Wilhelmstraße 32 sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, Einzelne Nummern kosten 30 ey, einzelne Beilagen kosten 10 Gh insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worke etwa durch Sperr- Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betraget druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (iweimal unter einschließlich des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Fernsprecher: Fh Bergmann 7573. vor dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
282 & * — *
Mr. 74. RNeichsbankgirokonto.
Berlin, Donnerstag,
den 28. März, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntmachung für die Wahl der Beisitzer in den Spruch— behörden der Angestelltenversicherung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs gesetzblatts Teil II.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Betanntm achung für die Wahl der Beisitzer in den Spruchbehörden der Angestelltenversicherung (88 136, 152, 8 161 Abs. ? in Verbindung mit 8108 Abs.«2 des Angestelltenversicherungs— gesetzes).
Nach 5 151 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes kann die Zahl der Beisitzer der Kammern für Angestellten— versicherung bei den Oberversicherungsämtern durch die obersten Verwaltungsbehörden der Länder erhöht werden. Dies ist für die Oberversicherungsämter Hamburg, Dresden und Leipzig geschehen.
Meine in Nummer 59 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 11. März 1929 veröffent— lichte Bekanntmachung für die Wahl der Veisitzer in den Spruch⸗ behörden der Angestelltenversicherung vom g. März 1929 wird infolgedessen dahin berichtigt, daß
.
für die Kammer für Angestelltenversicherung beim Oberversicherungs— amt Hamburg: 24 Beisitzer, und zwar 12 Arbeitgeber⸗ und Z Versicherten vertreter und für die Kammern für Angestelltenversicherung bei den versicherungsämtern Dresden und Leipzig: je 16 Beisitzer, und zwar je 8 Arbeitgeber und je 8 Versichertenvertreter zu wählen sind.
Ober⸗
h Die Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten für alle bei den Spruchbehörden der Angestelltenversicherung zu wählenden Beisitzer und nichtständigen Mitglieder beim Reichs— versicherungsamt wird allgemein bis zum 5. Juni 1929 einschließlich verlängert. Berlin⸗Wilmersdorf, Ruhrstraße 2, den A. Der Wahlleiter: Dr. von Olshausen, Präsident des Tirektoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte als Vorsitzender des Verwaltungsrats.
März 1929.
H eln nnt n ach un ag
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Reichsgesetzblatts Teil UL enthält: ; das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Reiche— haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1928, vom 26. März 1929,
das Gesetz über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1929, vom 26. März 1529, und
die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 22. März 1929.
Umfang 11 Bogen. Verkaufspreis 0, 0 RM. Berlin, den 2. März 1929.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichsausgabe der Jahresberichte der Ge— werbeaufsichtsbeamten und Bergbehörden für das Jahr 1928 wird voraussichtlich im Laufe des Monats August 1929 gedruckt vorliegen. Da auch in diesem Jahre in dem Reichshaushalt ein. Zuschuß zur Herabsetzung der Kosten vor— gesehen ist, wird die Ausgabe — in drei Ganzkalikobände ge— bunden — bei endgültiger Bewilligung dieses h uf e vor⸗ aussichtlich wiederum nur 15 Reichsmark kosten. Um die Höhe der Auflage zu bestimmen, müssen Bestellungen möglichst um⸗ gehend dem Reichsarbeitsministerium (Abteilung IIIa) in Berlin NW. 40, Scharnhorststraße 35, unter genauer Angabe der Stückzahl (gebunden oder geheftet) zugehen. Die Kosten werden bei Uebersendung durch Nachnahme erhoben. Spätere Bestellungen können nur nach Maßgabe des vorhandenen Vor— rats berücksichtigt werden. In den Jahresberichten 1928 werden neben einer allgemeinen Uebersicht über Zu⸗ und Abnahme der Zahl der gewerblichen Betriebe und der Zahl der beschäftigten
Arbeiter, neben den allgemeinen Berichten über Arbe l Betriebsunfälle, gesundheitliche Maßnahmen, Wohlfahrtspflege
und dergleichen als Sonderfragen behandelt: a) Die Arbeits⸗ M
verhältnisse in Gast- und Schankwirtschaften; b) Der Unfall⸗
beilerschutz,
schutz bei der gewerblichen Erzeugung und Verwendung von elektrischem Strom. w 29 ö 2 10. . 11 . 8 s 14 Der Kaiserlich japanische Botschafter Nagaoka ist nach
Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder
übernommen.
Parlamentarische Nachrichten. des Preußischen 8and nach den Osterferien am 11. April auf
bereits zum 9. April
Während das Plenum tags seine Beratungen nehmen wird, ist der Ha uptausschuß einberufen. Er wird zunächst den Bericht des sogenannten „Köpfungs“⸗Ausschusses entgegennehmen, der zuvor sich schlüssig gemacht haben wird über die Nachprüfung der im Hauptausschuß bei den Haushaltsberatungen für 1929 angenommenen Anträge auf Erhöhung von Haushaltsmitteln. In seinen weiteren ratungen wird der Hauptausschuß sodann den Haushalt der all⸗ gemeinen Finanzverwaltung vorberaten. Ver wird damit die Beratung einer Reihe von Anträgen der Deutschen Volks partei auf Wiedervorlage Entwurfes eines Steuerverein⸗ heitlichungsgesetzes sowie über die Wandergewerbesteuer und die Besteuerung des Hausierhandels, der Wirtschaftspartei auf Senkung der preußischen Realsteuern und der Deutschnationalen auf Abstandnahme von der Entziehung der der Landwirtschaft gegebenen, im Dezember 1928 fällig gewordenen Kredite. Nach Abschluß der Vorberatung dieses Haushaltes wird sodann die Lesung des Haushalts im Ausschuß mit dem Etatsgesetz selbst abgeschlossen werden. Im Plenum des Landtages wird nach der Osterpause der Haushalt der Bergverwaltung zur zweiten Be⸗ ratung gestellt werden. In den ersten Tagen nach dem Wieder⸗ zusammentritt wird auch die Entscheidung über die Besteuerung der freien Berufe fallen. Bekanntlich hat der Staatsrat gegen diese Besteuerung Einspruch eingelegt. Soll sie in Wirksamkeit treten, so ist eine Zweidrittelmehrheit des Landtagsplenums notwendig. Die Frage wird anläßlich der endgültigen Fest⸗ stellung der Gewerbesteuer zur Erledigung kommen. Bekanntlich ist hier nicht, wie bei den beiden anderen preußischen Steuer verlängerungsgesetzen, bei der Grundvermögenssteuer und bei der Hauszinssteuer, der Weg der Notverordnung beschritten worden; die Gewerbesteuer soll vielmehr im Wege der ordentlichen Gesetz⸗ gebung verabschiedet werden.
Be⸗
des
Der, Ständige Ausschuß des Preußischen Landtags be⸗ faßte sich am 26. d. M. mit der Verlängerung der preußischen Grundvermögenssteuer und
der Hauszinssteue r. Die Regierung hat dazu zwei Not⸗ verordnungen vorgelegt, da die Erledigung im Wege der ordent⸗ lichen Gesetzgebung nicht hat erfolgen können, weil bei der Be— ratung im Plenum des Landtags die Rechte und die Kommunisten, keine Karten abgegeben und dadurch das Haus beschlußunfähig gemacht hatten. Abg. Dr. von Winterfeld (D. Nat.) er⸗ klärte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, die Regierung sei gezwungen, den Weg der Notverordnung zu gehen, weil ihre Mehrheit im Landtag zu schwach sei. Keinesfalls dürften die Notverordnungen für ein Jahr Geltung haben, sondern höchstens für ein Vierteljahr. Finanzminister Tr. Höpker Aschoff führte aus, daß die Rechtmäßigkeit der Form der Notverordnung durch Urteil des Staatsgerichtshofes aus dem Jahre 1925 geklärt sei. In diesem Urteil werde es der Regierung zur Pflicht gemacht, die für die ordnungsmäßige Verwaltung der Länder und der Gemeinden notwendigen Mittel zu beschaffen. Die Steuervorlagen seien dem Landtag rechtzeitig, nämlich am 3., 7. und 13. Februar, zu⸗ geleitet worden. Die Beratung und Verabschiedung hätte in der letzten Woche vor der Vertagung des Landtags noch stattfinden können, wenn nicht die Opposition Obsttuktion getrieben hätte. Er gebe zu, daß die Regierungskoalition nicht stark genug sei, um eine Obstruktion zu brechen. Die Obstruktion sei aber weder nach der Verfassung noch nach der Geschäftsordnung ein erlaubtes parlamentarisches Mittel. Es könne auch keine Rede davon sein, daß die Regierung nur das Recht hätte, die Notverordnungen lediglich mit Gültigkeit für ein Vierteljahr zu erlassen. Das Oberverwaltungsgericht mache den Gemeinden ausdrücklich zur Pflicht, Steuern auf das ganze Etatsjahr abzustellen. Deshalb müßten die Notverordnungen auch für ein Jahr Geltung haben. Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) führte aus, nicht die Oßposition habe die Methode der Obstruktion im Landtag eingeführt, sondern eine Regierungspartei, nämlich das Zentrum bei der Regelung der Frage Instruktion der Reichsratsstimmen. Er gebe aber dem Finanzminister zu, daß die Ohbstruktion ver⸗ fassungsmäßig und geschäftsordnungsmäßig nicht erlaubt sei. Er protestiere gegen die Form der Notveroydnung, gegen die der Stgatsgerichtshof erneut angerufen werde. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff wandte sich enen die Bemerkung des Abg. Dr. Leidig (D. Vp.), die egierung
habe die Beschlußunfähigkeit des Landtags künstlich herbei⸗ geführt. Es liege doch auf der Hand, daß die Regierung gewünscht hätte, die Koalitionsparteien hätten mit ihren 29 Stimmen die Obstruktion gebrochen. Tatsächlich habe die Regierung im Landtag und im Ständigen Ausschuß eine
Mehrheit hinter sich. Deshalb sei ihr Vorgehen gerechtfertigt.
nil (Komm.) lehnte ab und er⸗ Kriege hatte se Steuern Abg. Heiln die Kom-
Herren
Parla⸗
inderen Steuergesetzen in sich die Verhältnisse im Obstruktion ge⸗
früher Staatsnotwendigkeiten
2 sor 319 tw rE*; x IM 66
— sei die Obstruktion nicht zulässig. 9 ** * z * N 55. 4 n 1 Abg. Dr. Leidig D. Vp.) erklärte für seine Partei, daß ste einen ungewöhnlich ) nicht anerkennen könnte. Die
NMonioru Neglern
nugender
ngsparteien mit ge⸗
wesend
hr wohl einigen und 1
se Anzahl bei den Abstimmungen im
sein können. Es hätten 10 vH von ihnen gefehlt. In bezug auf die Obstruktion habe das seinerzeit den Reigen eröffnet, als es in der Frage der Stimmabgabe im Reichsrat obstruierte n dauernd fortsetzte. Wenn d Ständige Ausschuß in er zusammenberufen werde, so sei
ungswidrig, weil der te ode
2 Staats⸗
dies auch schon darum verfa dadurch ansgeschaltet wüäürde. Seine Frakt? see wahrscheinlich mit andern Fraktionen zusammen an der
gerichtshof appellieren. Abg. Roeingh (Zentr.) bedauerte, daß man gezwungen sei, den Weg der Notverordnung zu be— schreiten, weil im Wege der ordentlichen Gesetzgebung Er⸗ leichterungen für die Landwirtschaft hätten durchgeführt werden können. Er fragte den Minister, wie er sich zu der Beseitigung unberechtigter Härten stelle. Finanzminister Dr. Höp ker ÄAschoff erwiderte, daß er nach den eingebrachten Entschließungsanträgen handeln werde, wenn diese auch vom Ständigen Ausschuß nicht verabschiedet werden könnten. Abg. von Winterfeld (D. Nat.) hob hervor, der Staatsrat habe nur zu dem Grundvermögenssteuergesetz auf der Grundlage der Einheitswerte Stellung genommen, nicht dagegen zu der vorliegenden Form. Er beantrage, daß die Notverordnung nur bis zum 30. September 1929 Geltung haben solle. Bedauerlich sei, daß das Entgegenkommen gegen die Landwirtschaft in der jetzigen Vorlage
2 Frage der
nicht enthalten sei. — In der Abstim mung über die Grundvermögenssteuer wurde der Antrag Menz (Wirtsch. P.), die Zuschläge der Gemeinden auf 206 vH zu beschränken, mit 15 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Abgelehnt
wurden ferner alle weiteren Abäanderungsanträge, darunter der deutschnationale Antrag, wonach die Notverordnuͤng nur bis zum 30. September gültig sein solle. Die Notverordnung über die Grundvermögenssteuer wurde schließlich gleichfalls mit 15 gegen 14 Stimmen in der Fassung der Re⸗ gierungsvorlage angenommen. Der Ausschuß schloß daran die Beratung der Notverordnung über die Haus⸗ zinssteuer. Abg. Kölges (Zentr) erstattete den Bericht. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff wies darauf hin, daß schon im Interesse der Bautätigkeit die Notverordnung erforderlich sei.
Abg. Borck (D. Nat.) begründete einen deutschnationalen Antrag, wonach die Steuer bei Teilung großer Woh⸗
dem der
nungen in
. niedergeschlagen werden die Miete
ĩ soll, als Teilung geschaffenen
Maße ⸗so Wohnungen
durch
geringer sei, als die Miete der früheren ganzen Wohnung. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff bemerkte dazu, daß er nach dieser Anregung handeln werde, ohne daß eine besondere Bestimmung aufgenommen würde. Abg. Kölges ((Zentr.) begrüßte diese Erklärung des Finanz— ministers. — Hierauf wurde auch die Not verordnung über die Verlängerung der Hauszinssteuer mit 15 gegen 14 Stimmen angenommen. Der Ausschuß beschäftigte sich so⸗
dann mit der Verordnung, betr. das zeitweise Verbot der Be— gründung und Uebertragung von Rechten zur Auf suchung und Gewinnung von Steinkohle und Erdöl, die infolge der Aufhebung der letzten Verordnung durch den Staats- gerichtshof notwendig geworden ist. Auch diese Verordnung wurde angenommen; sie bleibt in Wirkung bis zum 30. Sep—= tember. Später wird der Gegenstand im Wege der ordentlichen Gesetzgebung geregelt werden.
Nr. 13 des Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 22. März 1929 hat folgenden In halt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Ernennung eines Reichs⸗ beamten. — 2. Handels- und Gewerbewesen: Bekanntmachung, be⸗ treffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. — 3. Konsulatwesen: Ernennung. — 4. Verkehrswesen: Verordnung über Enteignung für Reichsbahnzwecke. Entscheidung über Enteignung für Reichebahnzwecke. — H. Versergungewesen: Umbenennung der Hauptversorgungsämter. — 6. Versichertngswesen: Verordnung über die Vergütung nach § 42 des Angestelltenversiche⸗ rungsgesetzes und § 12742 der Reicht versicherungsordnung.