preußischen Steuer recht fertie (Sel Hurus den Ki kann hie ) e sproch . 1 Deutlichkeit g
Bank, Mißwirtschaft
bundes, schlecht gewi
6 2 9
der die Preußentasse
wurf, der gegen
1 6 6934 / minister als Aufsichtsbehörd
alle Genossen in Höhe ihrer
rücksichtslos und nach
Forderungen
beigetrieben, so hätt
ganzen Aktion eingel
traten. Aber, meine
nur di wähnten
und die genossenschaftli Raiffeisen⸗Genossenschaften und die sammengebrochen, sondern
Landwirten und mit
9 8
wahr! bei den Deutschen
wären um ihre Deposite
Landtags ausgeführt hat: privatwirtschaftlichen Grundsätzen verfahren. Dr. Schiftan hat nenlich der Beratung über den Geschäfts⸗ bericht der Preußenkasse außerordentlich hohen Kapitals wohl in der Hand, zu helfen als kasse sei nicht Selbstzweck, sonde Dienst der Agrarkrise s
Macht stehe, um diese
*
un sollen die bleiben zur Deckun
das gesamte Aktienkap geschrieben; die Leidtragenden Aktienbank
zes verlieren die Genossenschaften
als Aktionäre dieser Zentralkasse des Reichslan
ihre Geschäftsguthaben
Rest der Verluste
Rationalisierungsfonds und der Rentenbank-Kreditanstalt getragen. Verluste bei der genossenschaftlichen rganisation grundsätzlich in einem solchen Rahmen, daß die Inanspruchnahme des letzten Kreditnehmers und der Genossen auf Grund des Haft vermieden wird, weil nicht sie,
summensystems nach Möglichke der Zentralinstitute, der Raiffeisen Bank und
sondern die Leitungen der genossenschaftlichen Zentraltasse, die Schuldigen sind. richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.)
Meine Damen und Herren, die Preußenkasse hat aber nicht nur durch Kreditgewährung geholfen, sondern auch die erforder⸗ lichen Maßnahmen für die Zukunft in die Wege geleitet. Durch betriebswirtschaftlichen Klarheit über die Lage des letzten Kreditnehmers geschaffen. teilt die Ergebnisse dieser Kontrolle jetzt fortlaufend den Genossen⸗ ihnen damit die erforderlichen Unterlagen Kreditgewährung.
die Einführung der
schaften mit und gibt für eine vorsichtige Revisionen bei den genossenschaftlichen und sie hat endlich durch die Rationalisierung des Ge nossenschafts⸗ wesens, die unter ihrer Leitung erfolgt ist, die Voraussetzungen für eine Gesundung wesens überhaupt geschaffen.
Demokraten.)
Aber, meine Damen und Herren, die Preußenkasse hätte diese durchführen Staatsregierung sie nicht durch eine Umorganisation und di stärkung des Eigenkapitals dazu befähigt hätte. 9 Ich habe über diese Verstärkung des Eigen⸗ kapitals bereits neulich im Hauptausschuß bei Beratung des Ge⸗ sse die zahlenmäßigen Mitteilungen gemacht, und ich darf sie hier wiederholen. Es sind der Preußen⸗ kasse zur Verstärkung des Eigenkapitals zugeflossen:
Millionen RM
Maßnahmen nicht
Zentrum und links.)
schäftsberichts der Preußenka
1988
19924
ö
1927 *
1923
Meine Damen und Herren, die Staatsregierung hat für ihre Maßnahmen in den beteiligten Kreisen nicht allzuviel geerntet. (Sehr richtig! links) Weite Kreise der Landwirtschaft die Preußische Staatsregierung mit Vorwürfen zu überschütten und für die schlechte Lage der Land⸗ wirtschaft verantwortlich zu machen. nur die sorgsame Förderung, welche die Landwirtschaft durch den preußischen Herrn Landwirtschaftsminis erfährt, die gewaltigen Aufwendungen, die der Preußische Staat für die Landwirtschaft macht, sie verges Preußische Staatsregierung weite Kreise des ländlichen Genossen⸗ schaftswesens vor dem Zusammenbruch bewahrt und damit der Landwirtschaft einen großen Dienst geleistet hat. links) Eine rückschauende sachliche Betrachtung wird dies einmal
haben sich daran gewöhnt,
anerkennen.
Und wie steht es mit der Vergeudung der Steuergroschen der Steuerzahler? Die Mittel, die der Preußenkasse zur Verfügung gestellt sind, sind aus Anleihemitteln entnommen. werden auf eine Reihe von Jahren die Zinsen dieser Anleihe auf⸗
eser Vorwurf ist
5 2
Preußenkasse und damit gegen erhoben werden kann, ist der, daß sie 3Zusammenbruch
ablehnen, sie Ihr hafteten die Raiffeisen⸗ Zentraltasse Reie d ange schlossenen rossen selbst, und zwar nicht nur
ie Preußentkasse
ein privatwirtschaftlichen Grundsätzen
Haftsummen
nicht einen Pfennig be
i den Deutschen Demo
Reichslandbundes, die Landbundgenossenschaften zu auch Tausende und aber Tausende von
Zentralkasse
Schuldigen Unschuldigen.
Auch zahllose
im Hauptausschuß die Preußenkasse kann nicht nach rein Herr Abgeordneter
habe sie, die Preußenkasse, es so⸗ auch zu zerstören. Di n sie habe sich in den sozialen was in ihrer zu mildern.
ungeschoren
*r Raiffeisen⸗Bank wird
zie Raiffeisen⸗Genossenschaften genossenschaftlichen
Preußenkasse
Abschreibung der
zum Teil von der
regelmäßige Organisationen eingeführt,
landwirtschaftlichen Genossenschafts⸗
Sehr richtig! bei den Deutschen
Preußische
(Sehr richtig! im
Sie vergessen dabei nicht ter erfahren hat und noch
sen eben vor allem, daß die
(Sehr richtig!
Gewiß, wir
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 94 vom 23. April 1929. S.
bringen müssen, ohne eine entsprechende Dividende von der
Preußenkasse zu erhalten. Aber es kann keinem Zweifel unter
liegen, daß das Kapital nicht verloren ist und daß die Preußen ;
kasse nach einigen Jahren auch wieder in der Lage sind wird, eine
)
Dividende zu zahlen. Denn der Status der Preußenka; meine Damen und Herren, das möchte ich mit allem Nachdruck unt streichen ist durchaus gesund. Ich darf auf den Geschäfts bericht der Preußenkasse für das Jahr 1968 verweisen, der un⸗ verzüglich dem Landtag zugeleitet wird. Aus diesem Geschäfts⸗ bericht der Preußenkasse für das Jahr 1928 ergibt sich, daß im Jahre 1928 im Gesamtengagement der Preußenkasse eine Ent⸗ lastung von g4t,5 auf 765,5 Millionen Reichsmark eingetreten ist Die Krediteinräumungen der Preußenkass zember 1928 904, Millionen Reichsmark, die Inanspruchnahme der gewährten Kredite 765,5 Millionen Reichsmark. Hiernach be stand im ganzen keine Ueberziehung der Kreditkontingente mehr. Bei der Aufrechnung innerhalb der einzelnen Kreditnehmer⸗ gruppen bleibt eine geringe Ueberziehung durch die ländlichen Ge nossenschaften östlich der Elbe. Auch diese Ueberziehung ist im laufenden Geschäftsjahr 1929 bereits beseitigt.
e betragen am 31. De⸗
Bei der Reduktion des Engagements ist die Preußenkasse sehr 13
borsichtig vorgegangen. Es ist zu keiner Klage, zu keiner Zwangs⸗
versteigerung, zu keinem Zusammenbruch gekommen. (Hört, hört!
links.) Ja, die Krediteinräumungen haben sogar verstärkt werden können; da innerhalb der eingeräumten Kredite nicht zu hohe Zinssätze für die Ueberziehung verlangt werden müssen, ist hier⸗ durch auch eine Zinserleichterung beim letzten Kreditnehmer eingetreten.
Die Verbesserung des Status der Preußenkasse ergibt sich aber auch daraus, daß die Finanzierung der Aktivkredite jetzt auf einer viel besseren Grundlage beruht. Ende 1997 wurden zur Finanzierung benutzt: Rediskontierungen mit 42 vH, Darlehns⸗ aufnahme mit 43 v5, Einlagen mit 7 vH, Eigenkapital mit 8 v5. Ende 1928 sind die Zahlen so: Rediskontierungen 20 vH, Darlehnsaufnahme 43 vH, Einlagen 19 vH, Eigenkapital 17,8 bH. Ich glaube, auch diese Zahlen weisen darauf hin, daß der Status der Preußenkasse sich gebessert hat und ihre Grundlagen zurzeit durchaus gesund sind.
Das Jahr 1928 schließt nach der Gewinn- und Verlust
rechnung mit einem Betrage von 10,933 Millionen Reichsmark ab. Diese 10,033 Millionen sollen wie folgt verwendet werden: 5,5 Millionen zur Deckung der Geschäftsunkosten, 200 000 Reichs mark für Abschreibungen, 885 000 Reichsmark für Zuweisungen an die Rückstellung für Ruhegehaltsverpflichtungen, dann aber
das sind die entscheidenden Zahlen — 1,35 Millionen für Zu weisungen an die ordentlichen Rücklagen und 135 Millionen für Zuweisungen an die besondere Rückstellung. Es bleibt dann noch ein Ueberschuß von 356 000 Reichsmark, der vorgetragen werden soll. Berücksichtigt man diese neuen Rückstellungen, so ergibt sich, daß die ordentliche Rücklage der Preußenkasse nunmehr 9.5 Mil
lionen beträgt und die besondere Rückstellung 22,8 Millionen
Meine Damen und Herren, ich will diese Darstellung nicht
weiter vertiefen.
Es ergibt sich aus diesen Zahlen, daß der Status der Preußenkasse durchaus gesund ist, und ich darf darauf verweisen, daß die Preußenkasse sich auch infolgedessen eines uneingeschränkten Vertrauens erfreut.
Meine Damen und Herren, gegen den Russen Uralzeff ist von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet. Es wird voraussichtlich zur Erhebung der Anklage führen. Auch gegen die früheren Mitglieder des früheren Vorstandes und die früheren Prokuristen sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden Zum Teil sind sie wieder eingestellt, da strafrechtliche Tatzbestände nicht vorliegen. Zum Teil schwebt das Verfahren noch Wir haben hier nichts zu verschleiern. Uns liegt nur daran, daß auf dem gehörigen Wege die Tatbestände vollkommen aufgeklärt werden. (Sehr richtig!)
Meine Damen und Herren, ich darf mich noch einmal zum Schluß zusammenfassen. Von einer Mißwirtschaft der öffentlichen Hand kann nicht die Rede sein. (Sehr richtig!) Die Mißwirtschaft liegt bei anderen Stellen, die ich vorhin mit aller Deutlichkeit bezeichnet habe. (Sehr gut!) Die Preußenkasse hat durch ihr Eingreifen den Zusammen bruch eines großen Teils des Genossenschaftswesens verhindert und die notwendige Rationalisierung des landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaftswesens mit Tatkraft in die Wege geleitet. Die Preußische Staatsregierung endlich hat es als ihre Aufgabe betrachtet, diese Maßnahmen der Preußenkasse zu fördern, und glaubt, damit der deutschen Landwirtschaft einen wertvollen Dienst geleistet zu haben. (Lebhafter Beifall.)
77. Sitzung vom 20. April 1929. Nachtrag.
Bei der ersten Beratung der neuen Vorlage über die Gewerbesteuer hielt der Finanzminister Dr. Höpker Aschoff folgende Rede:
Meine Damen und Herren, ich darf folgenden Sachverhalt in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Die Gesetzentwürfe der Reichs⸗ regierung zur Grundvermögenssteuer, zur Gewerbesteuer und zur Hauszinssteuer sind im Spätsommer 1927 erschienen und im November 1927 dem Reichstag zugeleitet worden. Diese Tatsache hat es der preußischen Staatsregierung unmöglich gemacht, ihrer⸗ seits an eine endgültige Gestaltung des Realsteuerrechts heranzu⸗ gehen, hat sie vielmehr gezwungen, die preußischen Steuergesetze von Jahr zu Jahr zu verlängern. Die Gesetzentwürfe über die Verlängerung der Grundvermögenssteuer, der Gewerbesteuer und der Hauszinssteuer sind in diesem Jahre Anfang Januar dem Staatsrat und Anfang Februar dem Landtag zugegangen. Der Gesetzentwurf über die Gewerbesteuer ist Ende März verabschiedet worden, nachdem bei den anderen Gesetzentwürfen Obstruktion getrieben worden ist. Der Staatsrat hat dann gegen die Ver⸗ längerung der Gewerbesteuer Einspruch erhoben, und dieser Ein⸗
spruch ist nicht überwunden worden. Ich glaube, aus diesem Sach⸗
verhalt folgt, daß man der Staatsregierung nicht den Vorwurf machen kann, daß sie diese Gesetzentwürfe den parlamentarischen Körperschaften zu spät zugeleitet habe.
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* h s 238 ; . J ; — 3 . ö 7 7 77. * **. 2 2 . w . ,
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Nun entsteht aber die Frage, ob der Artikel 62 der Preußischen Verfassung dem entgegensteht, daß die preußische Staatsregierung
erneut einen Gesetzentwurf über die Verlängerung der Gewerbe⸗ steuer den parlamentarxischen Körperschaften vorlegt, nachdem der urf über die Verlängerung der Gewerbesteuer an des Staatsrats und daran, daß dieser Einspruch
gescheitert ist. rage einer sorg⸗
5 nicht mit Zweidrittelmehrheit verworfen wurde Meine Damen und Herren, wir haben diese F fältigen Prüfung unterzogen und sind zu dem Ergebnis ge— kommen, daß der Artikel 62 der Preußischen Verfassung der Wiederholung der Vorlage nicht entgegensteht. Ich behalte mir vor, Ihnen die juristischen Argumente für diese Auffassung der Staatsregierung im Hauptausschuß des näheren darzulegen.
Ich darf hier aber nur ein argumentum ad hominem vor- tragen. Wenn nicht die Möglichkeit gegeben wäre, die Vorlage zu wiederholen, dann würden die Bestimmungen der Verfassung über den Staatsrat und das Einspruchsrecht des Staatsrats über⸗
9
D S 86
haupt sinnlos sein; denn dann würde der Staatsrat mit seinem Einspruch niemals Recht bekommen können, sondern, wenn eine Vorlage überhaupt verabschiedet werden sollte, dann müßte unter
allen Umständen der Einspruch des Staatsrats überwunden werden. Ich glaube, aus diesem einfachen Argument folgt, daß ine Möglichkeit gegeben sein muß, eine solche nur an dem Ein⸗ spruch des Staatsvats gescheiterte Vorlage zu wiederholen, wenigstens dann, wenn der Einspruch des Staatsrats sich der Sache nach nicht auf die Vorlage schlechthin, sondern nur auf he⸗ stimmte Punkte der Vorlage bezieht, und wenn diese Punkte der Vorlage nicht in dem Entwurf der Regierung gestanden haben, sondern erst vom Landtag in die Vorlage hine ingebracht worden sind.
Dieses Argument wird durch folgende Erwägungen unter⸗ stützt. Man kann doch davon ausgehen, deß für die Verlängerung der Gewerbesteuer sowohl im Landtag wie im Staatsrat eine Mehrheit vorhanden war, und daß die Vorlage nur deshalb ge⸗ scheitert ist, weil Landtag und Staatsrat sich nicht darüber einigen konnten, ob die freien Berufe in die Gewerbesteuer einbezogen werden sollten oder nicht. Die Bestimmungen unserer Ver⸗ fassung weichen hier von den Bestimmungen der Reichsverfassung ab. Die Reichsverfassung sieht in solchen Fällen Einigungsver⸗ handlungen zwischen dem Reichsrat und dem Reichstag vor. Die Preußische Verfassung dagegen kennt nur den Einspruch des
natsrats gegen den Gesetzentwurf schlechthin und die Ueber— windung dieses Einspruchs. Wir haben uns in ähnlichen Fällen dadurch geholfen, daß der Einspruch des Staatsrats durch den Landtag verworfen und gleichzeitig durch den Landtag aber eine Novelle verabschiedet wurde, die dem Einspruch des Staatsrats Rechnung trug. Das war gewiß ein praktischer Ausweg. Aber
indert nichts an der Tatsache, daß ein Weg gegeben werden muß, um in diesen Fällen überhaupt zu einer Verabschiedung der Vorlagen zu kommen. Wie gesagt, ich werde aber darüber noch näh juristische Ausführungen im Hauptausschuß machen. chiedung der Vorlage drängt ganz außerordentlich.
Am 10. Mai sind die ersten Steuererhebungstermine in den Ge—
neinden. Am 10. Mai muß die Lohnsummensteuer erhoben
werder Der 15. Mai ist Steuererhebungstermin für die Ge⸗ werbekapitalsteuer und die Ertragssteuer. Es wird niemand im Hause und auch im Staatsrat sein, der nicht davon durchdrungen
wäre, daß die Gemeinden auf die Gewerbesteuer nicht verzichten können, und daß wir in den Gemeinden zu einer Katastrophe kommen würden, wenn die Verabschiedung der Gewerbesteuer nicht durchgeführt werden könnte. Denn welcher Ausweg bliebe, wenn die Gewerbesteuer nicht verabschiedet würde? Man könnte daran denken, daß dann die Gemeinden die Zuschläge bei ihren Unter- nehmungen gewaltig erhöhten und dadurch eine unerträgliche Be⸗ lastung aller Schichten der Bevölkerung herbeiführten. Man könnte daran denken, daß die Gemeinden die Zuschläge zur Grund⸗
vermögenssteuer ins Unermeßliche steigerten. — Das sind alles Auswege, deren Durchführung völlig unmöglich ist. Die Gewerbe⸗ steuer muß verabschiedet werden, wenn nicht eine Katastrophe
2
in den Gemeinden herbeigeführt werden soll. (Sehr richtig! links) Ich glaube nicht, daß ein verantwortungsvoller Politiker da ist, der vie Verantwortung hierfür auf sich nehmen möchte.
Nun taucht die weitere Frage auf, ob bei der erneuten Vor⸗ lage noch irgendeine Aenderung an diesem Gesetz vorgenommen werden könnte. Ich schicke hier die allgemeine Bemerkung voraus: Die Belastung der Gewerbesteuerzahler ist gar nicht eine Frage des Gewerbesteuergesetzes selbst. Sie können durch Aenderungen der Gewerbesteuer die Belastung von der einen Gruppe der Ge⸗ werbesteuerzahler auf die andere Gruppe verschieben, indem sie den einen belasten und den andern entlasten. Aber die Frage, was an Steuern aufgebracht werden muß und wie hoch der Druck der Belastugg ist, hängt von der Gestaltung des Gewerbesteuer⸗ gesetzes am wenigsten ab. Die Frage, wie hoch die Gewerbe⸗ steuer diejenigen, die sie zahlen, belasten soll, ist vielmehr eine Frage der Ausgabenwirtschaft der Gemeinden ssehr richtig! rechts) und der andern Frage, in welchem Umfang die Gemeinden andere Steuern zur Deckung des Fehlbetrags heranziehen können. Also die Belastung der Gewerbesteuerzahler ist nicht eine Frage der Gestaltung des Gesetzes, sondern der Ausgabe wirtschaft der Gemeinden und der Gestaltung unseres Steuersystems überhaupt. (Sehr richtig! links) Davon muß man ausgehen. Aenderungen an diesem Gewerbesteuergesetz haben keinen entscheidenden Ein⸗ fluß auf die Gesamthöhe der Steuer. (Widerspruch rechts.) — Daran führt kein Weg vorbei.
Wenn man aber materielle Aenderungen an dem Gewerbe— steuergesetz vornehmen würde und dadurch eine namhafte Aenderung des Gewerbesteuergrundbetrags in den Ge⸗ meinden herbeiführen würde, — welche Folge würde das haben? Die meisten Umlagebeschlüsse der Gemeinden sind bereits ergangen. Wird also der Grundbetrag der Gewerbe⸗ steuer durch Aenderungen des Gewerbesteuergesetzes selbst stark verändert, so sind die Gemeinden gezwungen, Nachtrags⸗ umlagen zu erheben. Diejenigen Gemeinden, die die Umlagebeschlüsse noch nicht gefaßt haben, sind gezwungen, höhere Zuschläge zur Gewerbesteuer zu beschließen als bisher in Aussicht genommen waren. Es wird die Erbitterung, die dadurch in den Kreisen der Gewerbetreibenden ausgelöst werden würde, wahr⸗
Nr. 94.
. . Börfen beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Verlinet Vörse vom 22. April
Pomm. Pr. Gd. 26, f. 30 Sachsen Prov.⸗Verb
Amtlich festgestellte Kurse.
1Franc, 1 Ctra, Lin, I Peseta — 0,80 RM Gulden (Gold? = 2 09 3M 1Rr ung oder tschech W — 0.835 RM — 12, 90 RM. I Gld hol. V — 170 RM skand Krone — 1. 125 RM t. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbi. alter Goldruhel — 3.20 RM Peso arg Pap.)
Pfund Sterling - Dinar — 3. 40 RM
1 Gld. üsterr. W⸗
71Gld süildd W Schlesw.⸗Holst. Prov.
österr. W. — O. 659 RM.
(Gold! — 490 RM 1Dollar — 4.20 RM 1Shanghai⸗Tael — 2.50 RM
Pengö ungar Die einem Papier beigefügte Bezeichnunz lieferbar sind as hinter etnem Wertpapter besindliche Zeichen?“ den daß eine amtliche Preisf wärtig nicht stattfindet
Die den Aktten in der zwenen Spalte beigefügten ziffern bezeichnen den vorletzten die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge . Gewinnanteil = ergebnis angegeben so ist es dassenige des vorletzten Geschäftsjahrs ; 3 Die Notterungen für Telegraphtyche Aus⸗ ahlung sowie für Ausländische Banknoten efinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Her Gtwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ Spalte Voriger Kurs“ he⸗ Irrtümliche, päter amt⸗ Notierungen
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Ostpreußen Prov
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richtigt werden. ch richtiggestellte möglichst bald am Schluß des Kurszettels als Berichtigung“ mitgeteilt.
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Stockholm 4. Wien 6.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen. des Reichs, der Länder, Schutzgebiete anleihe u. Rentenbriefe. Mit Sinsberechuung.
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6 Dt. Wertbest. Anl. 29 102 1906 Do ll. f. 1.12.32
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Ohne Zinsberechnung. Dt. Anl.⸗Auslosungssch Dtsch. Ant ⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein Anhalt Anl.⸗Auslosgssch Hamburger Anl losungsscheine Hamburger Ablös.⸗ An! ohne Auslosungsschein Mecklenburg ⸗Schwerin An! ⸗⸗Auslofungssch * Thür Ant ⸗Auslosgssch“ einschl. 1M Ablösungsschutd (in g des Auslosungsw., Deutsche Wertbest Anl. bis 5 Doll. fäll. 2.9 856 in SI Deutsche S J 41.17 44,25b 8 a, 3h Gekündigte, ungekündigte, vertoste und unverloste Hinsscheinbogen Erneuerungsschein ausgenommen Posensche) d.39 5 Brandenh agst. b 31.12. 17 4.393 Hannov ausgst. S 31.12.17 4 383 He ss.⸗Na ss. agst. b. 31.12. 17 4 Lauenburger, agst. b. 31.12.17 5 Pomm . ausgest. b. 31.12.17 43 gYI Posensche agst. b. 31.12.17 4.395 Preußische Hst⸗ u. West⸗, ausgest b. 31.12.17 h Rh. u. Westf agst. b 31. 12. 17 ächsische agst. b. 31.12.17 chlesische, agst. b. 31.12. chl⸗Holst. agst. b. 31.12.
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a) Anleihen der Provinzial⸗ und ezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
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von 1926, ut 31
Kolberg Ostseebad
RWe⸗A. v. 27, r3. 32
Köln RM⸗Anl. v. 26,
cz. 1. 10. 29
Gold Ag. 2,3, ut. 85 do Mwäeünl., rz. 28 do. Gold⸗Anl. J 28
Ausg. 1, unk 33 7
Leipzig RM⸗Anl. az
Ul. 1. 5. 34 8
Magdeburg Gold⸗A
1926, ut. bis 1931 8 do. do. 26, ut. b. s 8
Mannheim Gold⸗
Anleihe 25, rz. 3016 do. do. 26, unt 31 8 do. do. «7, unt. 32 6
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weis. 26, fäll. db 1 9 do. do. 1928 do. Schatzanwsg. 28
unk. bis 1931 5
RM⸗A. 27, ut. b. 32
19236, rz 19311 4 do. M M⸗A 27, rz. 32 6
1927, rz. 19352 6 uh 33. i. K. 1.10.28 6 1928, unk. 39 8
1926, unt. bis 31 6
1926 ur bis 29 6
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl.“ 9 Abl Sch. (in H d. Auslosungsw. in Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. “ Abl. ⸗Sch. (In Hd. Auslosungsw.)
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.
A. 5 Ji. A 26, tg. 311 6 do. do A. GM Bea7, i362 6
Bb. Gld. A. 5. rz. o Reichꝛsm ⸗A A Feing rz 295 do Ag 7 rz. 31 5 do Ag. 8. rz 303 8
Heutiger Bortger
do. do. do. R. 21 uf. 33 8 do. do. do. R. 18, uk. 32 7
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten Januar 1918
Pf
Pf
gemachten Mitteilungen als vor dem
ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder.
Mit Zinsberechnung.
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VBraunschwẽ Gld⸗ePfb. ( Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 10 bo. do. It. 16, tg. 29 8 do. do. R. 20, tg. 38 8 do. do N. 22. ig 33 6 do. do. R. 19, tg. 33 7 do. do. N. 17 uk. b. 3 6
do. Com. do. R zutas 6
Hess. Ldbt. Gold Hyp.
Pfbr. R 1,2, tg. 31
do. do. do. R. 7, tg. 82
do. do. do. R. 8, tg. 82 8 do. do. do R. 9. tg. 88 8
do. do. do R. 10, 4g. 34 8 do. do. do. R. 86, tg. 3207] do. do. R. 4 u. 6. tg. 82
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A 1 Buchst. A, r3. 100, uk al 7 Dstpr. Prv. LVdbt. G. Pf. 39.1. rz. 102, uk. 33 7 n. PBrov⸗Bt. Gold
ĩ . 6 32 14 do. do Kom 12, 1b, utgz 7 do. do. do. Ag. 2, ut. 316 Holst Prov. d. Pf. R1utz4 8 do. do Kom. R. 2 ul. 34 86
Doll. Gold R 2 M6 do. do. Pr. Ig. 28ul3oss do. do. dy. 28 R. 2, uk. 33 3 do. do. do. 26, ut. 31 7
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do. do. 26 R. 1, ut. 311]
Dtsch. Kom Gld. 26 (Girozent rate stgs1 6 do. do 26A 1, ig. 31 6 do. do 28 A 11g. 33 8 do. do 26A 1, ig. 811 7 do. do. 2711.1 M.tg. 82 6 do. do. 28 A 1, ig. 24 65 do. do. Schap⸗
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Ka ssel. Lds kr. S. 29-251 do. Ser. 264 do. Ser. 27 4 do. Ser. 28 4 do. Ser. 29, unt. 30 4
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856
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Mit Zinsberechnung.
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Ohne Zinsberechnung.
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c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
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do. do Reihe A do. do. Reihe B 6 Tandwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2M 360 do Oidtredbr. ni 31 Lausttz 9dpidhr ess 6 Meckl. Mit erich Pf.
do. do. do. Ser 1 Ostyr loͤsch Gd.⸗Pf. 10
do. do. do. do do. 70 do. do. do.
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do. do. R. 141 u. 15 do. do. Reihe 18, 33 do. do. Reihe 19, 93 do. do. R 20 u. 21, 34 do. do. Reihe 22. 34
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Pos. S. 1.5. uk. 80-34 Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf. S1 2.5, 7-107 do. do. S. 3, 4. 6 MY] do. Grundrentbr 1 3*
Bk. J. Goldkrt. Weim. Gold Schuldv. R. 2, . Thür. . H Gerz) t do. do R. 1. rz abes
Bayer. dan dels vt G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 34 do. do. R. 1, uk. 29 do do R. 2-4, uk. 30 do. do. R. 5, uk. 31 do. do. R 6, uk. 31 do. do. R. 7, uk. 31 do. do. R. 1, uk. 82 do. do R. 1, ul. 32 do do. R. 2, ul 33
Bayer Landw⸗Be. G Hef. Ro, 21 ut. 30
Bayer Vereinsbank G. Pf. S. 1.5, 11425, 36-79, 84. 87rz29, 80
do S689. 83,88, 89 rz32
do. vo, l. rz 33
do. do S. 92, 9g, rz. 33
do. do. S. 94, 95 rz. 34 do. S 1— 2. rz. 82 do. Ser 1 do Ser. 2, rz. 32 do. Komm. S. 10
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do Ser 4. ut. 30 10
des. S. 15, ut. 8
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Ohne Zinsberechnung.
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Mit Zinsberechnung.
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o. R. Iu 18, 92 5 Dhne Zinsbere
43 Brandenb. Stadtschafts⸗Pfb.
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burger Stadtpfandbr. (Binstermin 1. 1.7
Dhne Zinsscheinbogen un ohne Erneuerungsschei
. 3 R My. Sil, sõeb o Hannov. Vodtrd Bt.
Ohne Zinsberechnung. Deutsche Pfdbr.⸗Anst.
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gt. 10 u. IL uk. do. R. 15 (Liq.⸗ ohne Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. M Gb Liq i) Pf. Hann. Bodtr. Bl f. do. do Rom. R. 1uf. 33 do. do. do. NR. 2, ut. 839 8 Lan dwtsch. Pfdhrbt. Gd. Hppf. R. 160. Br. Pfandbr.⸗Bt. uk. 32 ] do. R. 1, ut. 32 8 Leipz . Hyp⸗ Vl. Gld⸗ Pf. Em. g, rz. ab 90 84
F Dhne Hinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
Pfandbriefe und Schulduerschreib.
von Hypothekenbanken sJomie Ante il⸗
scheine zu ihren Liguid. Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
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12, rz. ab 34 8
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Meckl. Hyp. u Wechs.⸗ Bt. Gd. Pf. 2 ut. 30 do E. 4, Uf. b. 82 do. E 8, uk. b. 83 do E. 9, uk. b. 34 do. E. 5, Ut. b. 82 do. S. 1 uk. b. 29 do. Em. 7 1(Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch.
Pf. Mell. Hyp. u. 6b . 3 Mectl. Hyp. u. Wechs⸗ Bt. Gld. K. E. 3, xz. 3z do. d0 E. t, uk. b. 32 Meckl. Strel. vyp. B G Hyp. Pf. S. 1. uk 32 do. do. S. ( Liq. f.
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