ö
, , , , .
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 905 vom 24. April 1929.
S. 2.
Nachdem noch Abg. Hecken (D. Nat) gegenüber dem Finanzminister betont hat, daß es unrichtig sei, so zu tun, als hätten auch die Deutschnationalen im Ausschuß sich auf den gzoden der Regierungsanträge gestellt, schließt die Besprechung.
Bei den Abstim mungen werden in namentlicher Abstimmung gleichlautende deutschnationale und volkspartei liche Anträge auf volle Erfassung des Kunden ewinns der Konsumvereine durch die Gewerbe⸗ teuer durch Streichung der bisherigen Fünf⸗Prozent-Grenze mit 206 Stimmen der Regierungsparteien und Kommunisten egen 1097 Stimmen der Rechten, Wirtschaftspartei und leiner Gruppen abgelehnt. .
Weiter wird in namentlicher Abstimmung mit 210 Stimmen der Regierungsparteien gegen 111 Stimmen der deutschnationale Antrag aufs schärfere Er⸗ fassung der Filialbetriebe abgelehnt.
Beim 5 3 der Vorlage, der die Verlängerung auch der geltenden Bestimmungen um ein Jahr ausspricht, beantragt
. s 2 — . ö . ! h 9 Abg. Hecken (D. Nat. wiederum namentliche Anstimmung. Die Deutschnationalen, Deutsche Volkspartei, Wirtschafts⸗
TD
partei, Deutsche Fraktion, Nationalsozialisten beteiligen sich
nicht an der Kartenabgabe.
Es werden nur 215 Stimmen gezählt, so daß der Land⸗ tag be schluß unfähig ist. Um 21 lihr vertagt Präsi⸗ dent Bartels die Sitzung auf Mittwoch, 12 Uhr: Weiter⸗ beratung der Gewerbesteuer, zweite Lesung des Haushalts der allgemeinen Finanzverwaltung, Abstimmung über das kommunistische Mißtrauensvotum gegen den Innenminister und verschiedene angefochtene Etatspositionen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags begann am 22. d. M. die Etatsberatung des Reichswirtschaftsministeriums. Vorsitzender Abgeordneter Heimann (Soz.) verlas zunächst ein Schreiben des Abgeordneten Dr. Dernburg (Dem), in dem dieser bittet, gewisse Ausführungen über die Arbeiten der Enquetekommission noch nachträglich machen zu dürfen, da er heute verhindert sei. Dem wird zugestimmt. Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius erklärte: Sie werden die gestrige Mitteilung der Reichsregierung über die Berichterstattung der deutschen Reparationssachverständigen ge⸗ lesen haben. Unsere Sachverständigen, die nach wie vor in der Freiheit ihrer Entschlüsse von der Regierung in keiner Weise be⸗ einflußt werden, sind auf der Rückfahrt nach Paris. Die für heute anberaumte Vollsitzung der Konferenz ist vertagt worden. Ein Bruch der Konferenz ist vermieden; die Tür zu Verhand⸗ lungen nicht zugeschlagen. Ob und wann aber noch eine Eini—⸗ gung möglich ist, vermag niemand vorauszusagen. Optimismus sst unangebracht. — Unter diesen Umständen darf und muß ich mir versagen, über die deutsche Wirtschaftslage und die allgemeine Wirtschaftspolitik der Reichsregierung Erklärungen abzugeben. Wenn der Schlußbericht der Konferenz vorliegt oder etwa nach— folgende politische Verhandlungen zum Abschluß gekommen . ist der Zeitpunkt da, hierüber Auskunft zu geben. Vielleicht ist zu einer ausführlichen Behandlung der allgemeinen Wirtschaftslage auch schon Gelegenheit bei der Beratung des Haushalts des Reichswirtschaftsministeriums im Plenum des Reichstags. Der Minister schlägt gemeinsame Behandlung zweier Fragenkomplexe vor. Einmal handle es sich um die Vorlage über die Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz, um die Vorlage des Reichsernährungsministeriums über die Behandlung von Agrarzöllen und darum, was nach dem 31. Dezember d. J., d. h. nach Ablauf der Zolltarifnovelle, zu geschehen habe. Sodann lägen zahlreiche Anträge und Vorlagen zur Mittelstandspolitik vor. Diese bitte er, beim Etat des Reichswirtschaftsministeriums im Plenum zu behandeln. Die großen Streichungsanträge an seinem knappen Etat sehe er als Ressortminister mit nassem Auge an. Er bedauere insbesondere die Streichung an dem Fonds für die Amerikawerkstudenten und das Reichs⸗ kuratorium für Wirtschaftlichkeit und an dem Etat gar die Messen. Er hitte endlich, Herrn Dr. Dernburg Gelegenheit zu geben, über den voraussichtlichen Abschluß der Arbeiten des Enqueteausschusses zu berichten. Schließlich verweise er noch auf den Tätigkeitsbericht, den er dem Ausschuß vorgelegt habe. Berichterstatter Abg. von Raumer (D. Vp.) ergänzt diese Ausführungen mit un e ren der vorgetragenen Bitte. — Entgegen einem kommunistischen Antrage wird die J der Reparationsfragen zurzeit im ganzen Umfange abgelehnt, desgleichen der Antrag Stoecker (Komm), die Reichsregierung ,, die Denkschrift des Reichsbantpräsidenten Dr. Schacht dem Reichstag vorzulegen. Abg. Dr. Köhler (Zentr.) warnt bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Statistit vor einem Zuviel auf diesem Gebiete. Man solle die Klagen, die hierwegen sowohl aus der Verwaltung wie aus der Wirtschaft kommen, beachten. Die Aufgabe des Ministeriums, eine planmäßige Wirtschaftspolitik zu fördern und zu pflegen, lenke den Blick auf die Verhältnisse der deutschen Elektrowirtschast, deren wirtschaftlich richligere Aufgabe für die deutsche Weltiwirtschaft wie für eine wichtige europäische Kraftwirtschaft gleich wichtig ist. Einheit⸗ liche Dispositionen und Zusammenarbeiten der Großversorger in Erzeugung seien erforderlich. Die Aufstellung eines General⸗ plans für die nine e n g richtige Regelung der Standorte der Erzeugung, für die Erstellung der Höchstspannungsleitungen und Verständigung über die Aufbringung, des Kapitalbedarfs tuen not. Ansätze für die freiwillige . seien vorhanden; die Regierung solle sie fördern. Die Reichselektrowerke seien berufen, hier führend mitzuwirken. Die Zusammenarbeit müsse kommen, denn sie sei absolut erforderlich. Große Sorge bereite ihm die Lage der deutschen Antomobilindustrie, insbesondere nach dem Uebergang der Opelwerke in amerikanische Hände. Das Eindringen der Amerikaner ,. ein Signal sein für die deutsche Autoindustrie, alle kleinlichen Prestigefragen beiseite zu schieben, in gemeinsamer Arbeit der Produzenten und der Großbanken ein großzügiges Programm der Sanierung und Rationalisierung auf finanziellem, technischem und organisatorischem Gebiete 0. zustellen, mit dem Ziele des Zusammenschlusses und der Au teilung der Produktion. Wir brauchten keine 9h deutsche Personen⸗ wagentypen und keine 91 Lastwagentypen; die Regierung müsse alsbald hier mithelfen, denn der Verlust einer eigenen deutschen Autoindustrie bedeute auch den Verlust des Einflusses auf die Gestaltung und Entwicklung der nationalen Transportmittel. — Abg. Koenen (Komm.) übt scharfe Kritik am , ministerium und an den deutschen Wirtschaftsführern. Unsere Großwirtschaft sei nur Werkzeug des internationalen Kapitals. Dabei sei die monopolartige Entwicklung nach . Muster unverkennbar. Er erinnere an die Zigarettenindustrie, erner an die Automobilindustrie, in der jetzt Opel am selben Strange ziehe. Von einem deutschen Wirtschaftsministerium könne man kaum noch sprechen, es sei nur noch ein Mittel des ö en ig lan kis die Vertrustungen zu unterstützen. Dabei gingen die Subventionen des Großkapitals weiter; daß Schichau die letzte erhalte, glaube er nie und nimmer. Man beklage immer die deutsche Wirtschaft, dabei stelle sich die gleichbleibende Rentabilität der großen Aktiengesellschaften durchaus heraus. Der Jammer der Großindustrie solle lediglich die Lohnforderungen abwehren. Er frage, was der Minister tun wolle, die Monopol⸗ bestrebungen auch auf dem Baumarkt zu unterbinden und zu verhindern, daß die deutschen Arbeiter für das .
Kapital arbeiten müßten. Redner empfiehlt das russi che Muster. — Abg. Heinig (Soz.) fragt ferner nach den Monopolen
des internationalen Finanzkapitals zur Ausbeutung, des Petroleummarktes. Die Exportkredite wüchsen üppig ins Kraut. Das Zündholzmonopol habe uns schützen sollen. Nun liefern wir den Russen Zündholzmaschinen mit Kredit und heben damit unseren Vorteil wieder auf. Es scheine allerdings, als ob die Russen es verstünden, den deurschen „Trustminister“ vor ihren Wagen zu spannen. (Zuruf bei den Kommunisten.) Der Redner bittet, bald zu einer Revision des Schemas der Statistik der Lebenshaltung zu kommen. — Abg. Dr. von Raumer (D. Vp.) pflichtet der Einschränkung überflüssiger Statistiken bei. Er begrüße die Bestrebungen der Elektrowirtschaft, daß die großen Versorger sich zu gemeinsamer Arbeit zufammenfänden. Die gesamte gegenwärtige Energieversorgung in staatliche Hände zu bringen, halte er für nicht richtig, weil uns dann die Be⸗ teiligung an den Auslandsgeschäften, der Absatz von Elektrowaren im Ausland abgeschnitten werden würde, wenn eine Beteiligung des Auslandes an unseren Gesellschaften nicht mehr möglich sei. Er erinnere an die Vereinigten Staaten, deren Elektroindustrie fast ganz Südamerika erobert habe. Er freue sich über den Ab⸗ geordneten Koenen, der ein allgemeines Monopol — nach russischem Muster empfohlen habe. (Abg. Koenen: Solche Staats⸗ monopole sind etwas anderes als privatwirtschaftlich! Glauben Sie wirklich, daß die russischen k sich viel von den unserigen im Geschäftsgebaren ,, Zurzeit sicherlich nicht. Arbeiten sie nicht mit fremdem Kapital? Die tige e ung finde ihre Grenzen an der Aufnahmefähigkeit des Marktes. Man sehe Gesellschaften, die sich rentierten; man sehe aber den deutschen Schuldner nicht. Er frage, wieweit das Reich für seine Garantie bei den Ezportkrediten in Anspruch ge⸗ nommen sei. (Minister Dr. Curtius: Gar nicht!) ß bisher habe die Exportförderung dem Reiche nichts gekostet, deshalb bitte er auch, darin fortzufahren. Hätten wir die Streichholzmaschinen nicht geliefert, hätten es andere Länder getan. Redner fordert endlich eine zweite Instanz für das Kartellgericht. — Abg. Ersing (Zentr.) stellt fest, daß deutsche Industriezweige infolge des scharfen ausländischen Wettbewerbs nicht ohne Hilfe sich auf— wärts hewegen könnten. Gewiß sei eine Schuld die steuerliche Belastung, aber diese sei nach dem verlorenen Kriege nicht zu ändern. Das Bedürfnis nach Hilfe steigere sich nach den östlichen und westlichen Grenzen; es fehlt diesen Gebieten der Schutz . früheren Armeekorps. Neue Industrien meiden die Grenzgebiete. Man müsse ihnen auf andere Weise helfen, vielleicht Vergünsti⸗ gungen auf , Gebiete schaffen. Denn eine Verarmung der Grenzgebiete bringe euch starke nationalpolitische Gefahren. Das Ministerium habe die moralische Verpflichtung, diese Ver⸗ armung zu verhüten und die weitere Ansiedlung von Industrien zu erreichen und vorhandene zu stärken. Auf dem Gebiete der ,,, könne man im Osten wie im Westen allerlei er⸗ reichen. Leider sei die Preispolitik der Reichs- und Staatswerke noch rigoroser als die der Privatwerke. Auf dem Gebiete der Papierindustrie scheine etwas nicht in Ordnung zu sein; wenn sie wirklich nach dem Ausland 25 vH billiger verkaufe als nach dem Inland, dann müsse dem entgegengetreten werden. — Abg. Dr. Meyer (Dem. führt die Tepresfion der deutschen Wirtschaft auf die Kapitalarmut und die hohe Zinsenlast zurück. Der Aktien⸗ kurs einiger Aktiengesellschaften beweise nichts für die Rentabilität der Gesamtheit. Auch einem Teil ganz größer Attiengesellschaften gehe es weit schlechter als vor dem Kriege. Redner fragt, wie— weit die Vorarbeiten zu einer Reform der Kartellordnung gediehen seien. Er erinnert dabei an Entscheidungen für die. Zement— industrie und die Zigarettenindustrie. Das Kartellgericht dürfe nicht in letzter Instanz entscheiden. Man müsse endlich ein Reichsverwaltungsgericht schaffen. Redner fragt, wieweit die Auftragserteilung der öffentlichen Hand z. B. in der Zement⸗ industrie auf Verbilligung des Baugewerbes geregelt sei, und ferner, wieweit die Genfer Kohlen- und Zuckerverhandlungen gediehen seien. — Abg. Frau Sender (Soz) bezweifelt, daß die Forde⸗ rung nach der planmäßigen Reichswirtschaftspolitik, die Dr. von Raumer fordere, schon geübt werde. Denn sonst würde man sich doch die Rohstoffe nicht durch Zölle verteuern, wenn man sie selbst nicht erzeuge. Man erschwere dadurch doch die eigene Industrie. Ha? müsse die Zollpolitik zur Verbilligung der be⸗ nötigten Rohstoffe benutzen. ,. einer Revisionsinstanz gegen Entscheidungen des Kartellgerichts werde die Entscheidungen . verzögern, daß sie ihren Wert verlören. Ihre Fraktion habe den Wunsch, eine bessere Kontrolle der Kartelle gegen deren Miß⸗ bräuche zu schaffen. Rednerin rügt, daß die Publikationen des Reichswirtschaftsministeriums gegen andere Ministerien, z. B. gegen das Reichsarbeitsministerium, polemisiere, ebenso gegen den Reichstag und noch dazu in ironischer Weise. — Abg. Borr⸗— mann (Wirtsch. P.) kritisiert die Ueberzahl der , die ohne Kenntnis der Spezialfächer nicht in ar seien. Ueber die Statistik vernachlässige man die lebende Wirtschaft. Planmäßige Reichswirtschaftspolitik sei nötig; sie müsse tatsächlich geschützt werden. Er denke auch an die tschechischen Schuhwaren. Das Reichskartellgericht habe sich seiner Meinung nach bewährt. Wozu da noch eine keeh en nn, Man könne die Tätigkeit vielleicht ausbreiten. Er denke z. B. an die kleinen Zündholz⸗ fabrikanten in Deutschland, die keinen Schutz gegen den 3 . trust hätten. Die Konzerne unterdrückten ye gen rh die Klein⸗ betriebe. Dem seßhaften Gewerbetreibenden werden die Läden von den Konzernen weggemietet, dazu trügen auch die Konsumvereine bei. Der ,, n m,, habe bei 750 Angestellten 400 Lehrlinge, treibe also schlimmste Lehrlingszüchterei. Redner fordert unentgeltliche Nacheichung der Maße und Gewichte, soweit sie noch neu seien. — Abg. Koenen (Komm.) weist die antibolschewistischen Angriffe des Abg. Heinig (Soz.) zurück, den es wohl gekränkt habe, daß man ihm die Einreise nach Rußland versagt habe. Die Politik eines sozialistischen Staates zu vertreten, mute er ihm nicht zu. Die fort⸗ schreitende Vertrustung werde immer weitere Schichten der werk— tätigen Mittelschichten proletarisieren und insofern sei Dr. von Raumer als Bundesgenosse seiner Partei anzusprechen. Der Minister, der die Vertrustung fordere, sei freilich im kapitalistischen Staat zugleich Verteuerungsminister. Ganze Städte gingen durch Konzentrierung der Industrie zugrunde. edner unterstreicht die Verhältnisse in der Papierindustrie, die nur noch zwei Konzerne umfasse und deshalb auf Kosten des Inlands das Ausland billiger heliefere. Leider sei das bei allen Konzernen das Uebliche. Des⸗ halb dürfe man die Zölle auch nicht erhöhen, wie Dr. von Raumer meinte. Wir müssen die Inlandspreise verbilligen. — Abg. Dr. von Raumer (D. Vp.) bemerkt: „Planwirtschaft“ sei an sich nichts weiter als ein Schlagwort. Er denke dabei an ganz etwas anderes als an sozialistische Planwirtschaft. Das Reichswirt⸗ schaftsministerium und das Finanzministerium würden vermut⸗ lich vielfach anderer Meinung sein. (Frau Abg. Sender (Soz.): Dann muß Einheitlichkeit geschaffen werden) Das ist unmöglich, weil kein lebender Mensch imstande ist, den Gesamtkomplex der Wirtschaft zu übersehen. Nur eins: die Angleichung der Löhne, die aus agitatorischen Gründen erstrebt worden sei, habe zu Löhnen in der ostpreußischen Landwirtschaft geführt, die nun einmal das dortige Klima und den dorkigen Boden nicht ertragsfähig werden lassen. Gegen solche Verhältnisse können Sie nichts machen. — Stellvertretender Vorsitzender Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) unterbricht die Verhandlung, um einen Rest vom Etat des Reichs⸗ arbeitsministeriums zu erledigen. — Angenommen wird folgende Kompromißentschließung: die Reichsregierung zu er⸗ suchen, die Geltungsdauer des Erlasses über Personenkreis und Dauer der Krisenunterstützung vom 22. Februar 1929 GReichs⸗ arbeitsblatt S. 1 37) über den 4. Mai d. J. hinaus bis Ende Juni 1929 zu verlängern. — In Ler Fortsetzung der allgemeinen Aussprache zum Reichswirtschaftsministerinm legt Abg. Bernhard (Dem) dar, daß die Statistik nicht be⸗ trleben werden, um tote Statistik zu machen, sondern um die lebende Wirtschaft zu entwickeln. Leider verzögerten sich manche Statistiken. Redner kritisiert sodann die Bevorzugung der „In⸗ dustrie und Handelszeitung“ und wendet sich dagegen, daß ein⸗
zelnen Zeitungen, wie er höre, für den Abdruck von Artikeln Extrahonorare gezahlt würden. Das widerspreche dem Moral⸗
fader der sonstigen Presse für Publikationen. — Abg. Mo rath D. Vp), stell fest, daß der Beamtenwirtschaftsverband am 1. April 943 kaufmännische Angestellte und 190 Lehrlinge gehabt
habe. Einem Lehrling sei bei der Berufsprüfung das Prädikat „gut“ erteilt worden. Die übrigen würden als Gehilfen weiser— beschäftigt werden. — Abg. Borrmann (Wirtsch. P.) spricht seinen Dank für diese Aufklärung aus. — Hierauf wird die Generaldebatte geschlossen. Am Dienstag wird zunächst der Reichswirtschaftsminister die gestellten Fragen beantworten.
Der Reichstagsausschuß für die Strafrechtsreform nahm am Dienstag die Absttimmung über die zu dem 10. Abschnitt der Vorlage: Störung des religiösen Friedens und der , n. vorliegenden Anträge vor. Der Vorsitzende Ab⸗ geordneter Dr. Kah! (D. Vp.) erllärte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß ihm vom deutsch⸗evangelischen Kirchenausschüß Akten zur Verfügung gestellt worden seien, die zeigten, daß es dringend notwendig sei, nicht nur die Beschimpfung, sondern auch die Verächtlichmachung des religiösen Glaubens unter . zu setzen. In einem Trink- lied mit der Melodie des Chorals: „Ein' feste Burg ist unser Gott“ sei das religiöse Empfinden verächtlich gemacht worden. Stgats—⸗ anwalt und Oberstaatsanwalt hätten nach dem geltenden Recht einen Strafantrag nicht aufrechterhalten können, weil eine Be- schimpfung nicht vorgelegen habe. In einer Geschäftsordnungs⸗— aussprache über den modus procedendi erklärte Abgeordneter Dr. Rosenfeld (Soz.), daß er solche Gesänge entrüstet miß⸗ billige, es aber für bedenklich halte, diese Frage im Strafrecht zu regeln, zumal der mit dem Gotteslästerungsparagraph in der letzten Zeit getriebene Mißbrauch zur Vorsicht nötige. — Abg. Dr. Ehlermann (Dem) hielt es für unangebracht, jede derartige, in einem geschlossenen Kreise erfolgte Verachtlichmachung vor den ö zu bringen. Man würde der Rechtsprechung den Hebel geben, künstlerische und literarische Dinge strafrechtlich zu verfolgen. Auch die sehr geteilte Meinung im Zentrum zeige, daß es der katholischen Kirche gar nicht erwünscht sei, Fälle wie den des Zeichners Grosz zu verfolgen. — Abg. Dr. Marx (Zentr.) meinte, solche Fälle, wie der vom Vorsitzenden vorgetragene, i geeignet, das innere Empfinden weitester Kreise der deutschen Staatsbürger zu verletzen, und ständen im Widerspruch zu den Aufgaben der Strafgesetzgebung, den Frieden zu schützen. Im ührigen bestehe im Zentrum Einmütigkeit über diese Fragen des Religionsschutzes. — Abg. Mas lowski (Komm.) verlangte, daß in Konsequenz der Auffassung des , Dr. Marx auch die Empfindungen der Kommunisten geschützt werden müßten. — Mit 14 gegen 12 Stimmen wurde zunächst die Streichung des 5 180 abgelehnt. Auch alle Anträge, die von den Sozial⸗ demokraten, Demokraten, Deutschnationalen und dem Zentrum gestellt waren, wurden ab gelehnt. In der Schlußabstim⸗ nung fand sich auch für den 5 180 in der Fassung der Vorlage keine Mehrheit, so daß der Gotteslästerungsparaggraph zunächst in der Vorlage als nicht bewilligt gilt. — Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (D. Vp) stellte aber fest, daß es nicht die Meinung des Ausschusses sei, die Religionsgesellschaften schutzlos zu lassen, sondern es sei nur nicht gelungen, in der ersten Lesung eine Mehr⸗ heitsfassung für den Gedanken des Religionsschutzes zu finden. — Alsdann wurde in die Beratung des . über die Tötung eingetreten. Als Bexichterstatter führte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) aus: Der Gesetzentwurf lehne sich in der Festlegung des Tatbestandes des Mordes eng an das geltende Gesetz an, spreche aber deutlicher aus, daß die Ueberlegung. die beim Morde festgestellt werden müsse, bei der Ausführung der Tat vor— liegen müsse, wenn Mord angenommen werden solle. Die öster⸗ reichische Ünterscheidung, die früher auch der Reichsratsentwurf gehabt habe, sei nicht zu billigen. Sie nehme Totschlag an, wenn der Täter durch Jähzorn oder entschuldbare heftige Gemüts bewegung sich zur Tat habe hinreißen lassen. Diese Begriffe seien nicht klar genug, es empfehle sich, die bisherige Unterscheidung zwischen Mord und Toischlag. Zu begrüßen sei, daß hei mildern= den ÜUmständen bei Mord bis auf Zuchthaus von drei Jahren, und bei Totschlag bis auf Gefängnis von drei Monaten herunter= gegangen werden könne. Trotz dieser Milderungen müsse die Tobesstrafe endlich beseitigt werden. Es sei intereßlant, daß ö die Anhänger der Todesstrafe, Dr. Bell vom Zentrum un Emminger von der Bayerischen Volkspartei, heute zum erstenmal beantragten, die Todesstrafe nur bei wiederholtem Mord, be Massenmord und bei Verwandtenmord aufrechtzuerhalten. Damit sei der letzte Streich gegen die Todesstrafe geführt; wenn auch die mit diesem Antrage verknüpfte erhebliche Einschränkung der Todesstrafe begrüßt werden müsse, ö. reiche die Einschränkun aber nicht aus, da auch in diesem Falle mit Justizirrtümern und Justizmorden gerechnet werden müsse. Die vielen Fälle, in denen nach der letzten Beratung festgestellt worden sei, daß Unschuldige zum Tode oder zu lebenslänglichem Zuchthaus. berurteilt worden eien, nötige dazu, eine Strafe zu heseitigen, die niemals wieder. gutgémacht werden könne. Die Todesstrafe sollte endlich wirklich wegfallen. — Die Beratung wird Donnerstag fortgesetzt.
— Der Reichstagsausschuß für Verkehrsangelegenheiten stellte den Bericht über die Petition, betreffend Unterstützung der Lokomotivindustrie durch die Deutsche Reichs bahn-Hesellschaft, fest, den der Ausschuß dem Plenum unterbreiten wird. Der Bericht weist nach Mitteilung des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger zunächst darauf hin, daß die . Lokomotivindustrie an den Reichstag das Erfuchen gerichtet hat. die dentsche Reichsbahn-Gesellschaft zu einer Aenderung ihrer Haltung und zur Herausgabe von Bestellungen wenigstens in dem Umfang zu veranlassen, daß eine Lokomotivindustrig von einer, wenn auch sehr eingeschränkten Leistungsfähigkeit erhalten wird. Nach der Begründung in der Petition befindet sich die Lokomotivindustrie in einer schweren Notlage. In der Vorkriegs⸗· zeit fanden zwanzig Fabriken genügend Absatz für ihre Er- zeugung. Dabei bildeten die Grundlage immer die Lieferungen a die deutschen Staatseisenbahnen. Auf diese Lieferungen ge= stützt, konnte die deutsche Lokomotivindustrie einen erhehlichen Export entwickelt Im Jahre 1924 setzte ein schwerer wirtschaft· licher Rückschlag ein, die Inlandslieferungen der neu errichteten Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft gingen scharf zurück, und die während des Krieges duf den Auslandsmärkten entstandenen Kon- kurrenzunternehmungen drückten ebenfalls schwer auf den Export. Seit 124 hat sich diese Entwicklung fortlaufend verschärft. Im Durchschnitt der Vorkriegsjahre wurden durch die deutschen Staatsbahnen allein jährlich 1600 Stück Lokomotiven bestellt. Im Jahre 1939 sind die Aufträge auf ein Minimum zurückgegangen. Die Petition gibt an, daß nur 13 Schmalspur⸗ und Lokalbahn- lokomotiven bestellt seien, was den hunderdreiunddreißigsten Teil der früheren Normalvergebung bedeutet. Die Ziffern wunden aber während der Verhandlung als nicht mehr stichhaltig von seiten des Regierungsvertreiers bezeichnet. Jedoch wurden aber von dem Regierungsvertreter genaue Ziffern nicht angegeben, dagegen mußte die rücksichtslose Beschneidung der Aufträge bestätigt werden. Die Reichsbahn begründet diese Zurückhaltung mit einem. Ueber⸗ bestand von 1800 Lokomotiven, die voraussichtlich für drei Jahre einen neuen Bedarf überflüssig machten. Dem steht die Tatsache gegenüber, daß Durschnittsbestellungen von 120 Lokomotiven auch im Jahre 1921, wo 6060, und im Jahre 1926, wo 4900 Lokomotiven überzählig waren, erfolgt sind. Stichhaltiger ist die Berufung der Reichsbahn darauf, daß ihr aus den ordentlichen Einnahmen die erforderlichen Mittel fehlen und sie Anleihen für werbende An⸗ schaffungen zurzeit nicht aufnehmen könne. Nach weiteren ins einzelne gehenden Ausführungen kommt der Bericht zu dem Schluß, daß es kein Zweifel sei, daß die Reichsbahn die Auf⸗ träge zurzeit nur stoppt, um gegenwärtig durch Ausgaben für Lokomotivbeschaffungen nicht belastet zu werden, daß sie aber in späteren Jahren einen gesteigerten Bedarf in beschleunigtem
Vin nk
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 24. April
Nr. 95.
Erste Anzeigenbeilage
4. Oeffentliche Zustellungen.
18797] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Maria Schlegel, geb. Lilienthal in Ahrweiler, Auf dem Rausch Nr. 11, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ehlermann, Dr. Brand und Dr. Reiners in Oldenburg, klagt gegen ihren Ehemann Peter Schlegel, Maschinensetzer, z. It. unbekannten Auf— enthalts, mit dem Antrage auf Ehe— scheidung. Die Klägerin ladet den Be—⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 11. Juni 1929, vormittags 101 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Oldenburg, den 8 April 1929.
Landgericht.
13113 Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Heinrich Dauny in Nüst— ringen Dammstr. 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ehlermann, Oldenburg klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine, geb. Schmidt, früher in Rüstringen, jetzt unbek. Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechta⸗ stieits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Oldenburg auf den 20. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt— gemacht. — 2. R. 7 / 29d.
Oldenburg, den 12. April 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftestelle des Landgerichts.
1587061 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Kaufmanns Karl Sprenger, Margarethe Caroline geb Butt in Nadorst, Scheideweg 40 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mäckel in Oldenburg, klagt gegen ihren gen. Ehe mann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ebescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Oldenburg auf den 18. Juni 1928, vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richt zuge lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Oidenburg, den 18. April 1925.
t Landgericht.
53114] Oeffentliche Zustellung.
Frgun Bertha Schmidt, geb. Pudack in Schwedt a. O, Brüderstraße 2, PVrozeßbevollmãächtigter. Rechtsanwalt Droysen in Prenzlau, klagt gegen ihren Ghemann, den Kutscher Gustav Schmidt, früher in Schwedt 4. O., Biüderstraße 2, jetzt un ekannten Aufenthalts, wegen Ehe— bruchs, böslicher Verlassung und ehe— widrigen Verhaltens, mit dem Anträge auf GEhescheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 8. Juli 1929, 9 uhr, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen — Q2 R. 151. 28.
Prenzlau, den 16. April 1929.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts. 13115) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Helene Frida Haller geb. Koch, Schriftsetzersehe frau in Ravensburg, Flägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Schorpp in Ravensburg, klagt gegen ihren Ehemann Friedrich Rudolf
Daller, Schriftsetzer, mit unbekanntem
Aufenthalt in Amerika, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1567 Ziff. 2 B. G.⸗B., mit dem Antrage, für Necht zu erkennen: Die zwischen den . am 6. Dezember 1919 vor dem Standesamt Raveneburg geschlossene Ehe wird geschieden. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts zu Ravensburg auf Donnerstag, den 13. Juni 1929, vormittags 8S Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge—⸗ dachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Ravensburg, den 18 April 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.
5116 Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Helmut Schwidewski in Stade⸗Hörne, Nr. 295 b, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Heumüller in Stade, klagt gegen seine Ehefrau Maria Schwidemsti geb. Hunk, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Altona, Schauenburger Str. 118, Hinterhaus 21 auf Ehescheidung aus §S§ 1665, 1568
B. Ge- B. und Schuldigerklärung der Be⸗!
klagten gemäß § 16574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd— lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 7. Juni 1929, vor⸗ mitiags 10 Uhr, mit der Aufforde— rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stade, den 15. April 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts. S1II7] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Hartmann in Harburg⸗Wilhelmsburg, Franzstraße Nr. 14, b. Wiese, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt W. Müller in Stade, klagt gegen den Arbeiter Karl Hartmann, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Harburg⸗Wilhelms⸗ burg, auf GEhescheidung aus §S§ 1566, 568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 16574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Stade auf den EI. Inni E929, vormittags O Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Stade, den 15. April 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts. Ils] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Margarethe Slakowfti geb. Schnau in Hohenstein bei Eckern⸗ förde, Prozeßbevollmächtigter; Rechts⸗ anwalt Heumüller in Stade, klagt gegen den früheren Oberbuchhalter Erich Slakowski, früher in Harburg, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus 85 1665, j568 B. G.⸗B und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 11. Juni 1929,
vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗
forderung, sich durch einen bei diesem
Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als
Prozeßbevollmächtigten vertreten zu 215f oy lassen. Stade, den 15. April 192. Der Urkundsbeamte des Landgerichts
SII9] Oeffentliche Zu stellung.
Die Melkerfrau Elfriede Schröder in Ritzow bei Stolp, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Sperling in Stolp, klagt gegen den Melker Walter Schröder, früher in Ritzow, seit No⸗ vember 1925 unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Ehe mann sie böswillig verlassen habe und nicht für ihren Unterhalt sorge, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stolp auf den 25. Juni 1929, vormittags Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Stolp, den 13. April 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts
SI22 Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Wernick in Weimar als Vertreter der Frau Wyanda Besser geb. Busch in Graitschen Nr. 72 b. Bürgel i. Thür. erhebt Klage gegen ihren Ehemann, den Heizer Paul Besser, früher in Graitschen Nr. 72 b. Bürgel, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Verklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts zu Weimar zu dem auf Mittwoch, den 12. Juni 1D2z9, uormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Weimar, den 20. April 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüringischen Landgerichts. 8125 Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige , Kind Peter Heinß Graf in Sandersdorf b. Bitterfeld, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt in Bitterfeld, klagt gegen den Kaufmann Peter Stricker, früher in Elberfeld, Schleswiger Straße 40, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrenke von 33 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Elberfeld auf den EI. Juni 1929, vormittags Pe Uhr, Zimmer 92 im Landgerichts⸗
gebäude geladen.
Elberfeld, den 18. April 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1929
S126] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Peter Huth, Maria geb. Quirin, in Mülheim b. Koblenz, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneider in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann Peter Huth, Arbeiter, früher in Koblenz, jetzt ohne bekannten Auf⸗ enthalt, wegen Unterhalts, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin ab 1. Februar 1929 eine wöchentliche Unterhaltsrente von 15 RM, i. B. fünfzehn Reichsmark, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Koblenz auf den 29. Mai 1929, vormittags 9 Uhr, Saal 6, geladen.
Koblenz, den 14. März 19239.
Nottar, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
SI29] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Hans Kurzweil in Braunschweig, Prozeßbevollmächtigter: Stadtoberinspektor Ferd. Mette, Braun⸗ schweig, klagt gegen den Chauffeur Paul Friedrich, früher in Magdeburg, Ber⸗ liner Straße, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhalts, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, an Stelle der durch das vollstreckbare Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 8. Juli 121 — 18 C 262/21 — fest⸗ gesetzten Unterhaltsrente von viertel⸗ jährlich 300 Papiermark für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zum Tage der Klagezustellung den Betrag von 1824 RM und vom Tage der Klage⸗ zustellung bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes eine Unter⸗ haltsrente von vierteljährlich 990 RM zu zahlen und die Kosten des 6 streits zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Magde⸗ burg auf den 11. Juni 1929, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 100, geladen.
Magdeburg, den 20. April 1929. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. S130 Oeffentliche Zustellung.
Kehl, Ludwig, geb. 22. 3. 1920 in Nürnberg, vertreten durch seine Mutter Walburga Kehl, Zeitungsträgerin in Nürnberg, Unt. Baustraße 4 /H. H. o, als Pflegerin erhebt gegen Kehl., Johann, Stukkateur, früher in Nürn⸗ berg, nun unbekannten Aufenthalts, Klage mit dem Antrage, zu erkennen: l. Der Beklagte hat bom 1. Januar 1925 ab an den Kläger einen viertel jährlich vorauszahlbaren Unterhalt von monatlich 30 RM zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf Dunners⸗ tag, den 6. Juni 1929, vorm. 8 Uhr, Sitzungssaal 3568, vor das Amtsgericht Nürnberg, Justizgebäude an der Fürther Straße Nr. 110, 1. Stock, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung und das Armenrecht für Klags⸗ partei ist bewilligt durch Beschluß des A.-G. Nürnberg vom 12. 4 1929.
Nürnberg, den 19. April 1929.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
L
5711] Oefseutliche Zustellung.
Die minderjährige Hildegard Reschke in Rosenberg, Wesspr. vertreten durch das Kreisiugendamt Rosenberg. Westyr., klagt gegen den Privatförster Paul Egge⸗ brecht, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Potsdam, wegen Unterhalts. Die Klageschrift ist dem Beklagten am L. 6. 1928 zugestellt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Potsdam auf den 6. Juni 1929, 10 Uhr, ge⸗ laden. Die öffentliche Zustellung der Terminsladung an den Beklagten ist bewilligt.
Potsdam, den 15. April 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
8
SI31 Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Barbara Pohl⸗ mann in Bingen, vertreten durch das Hess. Kreisamt in Bingen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizinspektor Bannier in Röbel, klagt gegen den Arbeiter Paul Kau, geb. am 27. März 1888 in Windes⸗ heim, Kr. Kreuznach, unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage: den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrer Geburt, dem 17. Funi Ig, Fis zur' Vollendung des 16. Lehen jahres eine, zu Beginn eines jeden Lebensvierteljahres, im voraus zu ent⸗ richtende Unterhaltsrente von 80 RM . zahlen. Zur gütlichen Verhandlung
s Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Röbel i. ⸗ auf den 5. Juli 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.
Röbel i. Mecklbg., 20. April 1229.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. S712 Oeffentliche Zustellung.
Erika Schmitt. geb. 13. 1. 1929 in Speyer, uneheliches Kind der Rosa
*.
Schmitt, Dienstmädchen in Stübergasse 10 vertreten durch das Stadt-
der Beklagte der Vater des am 13. 1. 29 gabe, mit dem Antrage,
in Speyer unehelich geborenen Kindes J. Der Beklagte ist schuldig, an Klags— Erika Schmitt ist, 2. der Beklagte wird partei einen S 5ßgigen — achtprozentigen — verurteilt, dem Kinde von der Geburt bis Goldpfändbrief der Baverischen Vereins. zu dessen vollendetem 16. Lebensjahre eine bank, München, im Nominalbetrage von je für drei Monate vorauszablbare Unter⸗ Goldmark 1000 — m. W.: Eintausend haltsrente von monatlich 35 RM zu ent. Goldmark — herauszugeben und Reichs richten, 3. der Beklagte hat die Kosten mark 110 — m. W.: Reichsmark ein— des Rechtsstreits zu tragen, 4. das Urteil hundertundzehn — zurückzubezahlen. II. Der ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits Verhandlung des Rechtestreits it Termin zu tragen bzw. zu erstatien. bestimmt auf Donnerstag, den 6. Juni Urteil ist eventuell gegen Sicherheitsleistung 1929, vorm. 9 Uhr, im Sitzunge saal vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin lodet des Amtsgerichts Speyer a. h., wozu den Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Beflagte hiermit geladen wird. des Rechtsstreits vor die VIII. Zivil- kammer des Landgerichts München 1 auf Donnerstag, den 27. Juni 1929, vormittags 9 Uhr, Sitzungesaal 146 / 1 SI09)] Oeffentliche Zustellung. mit der Aufforderung, einen bei diesem Der Kaujmann S. Müller in Hagen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt (Wests. , Mittelstraße 14. Prozeßbevoll⸗ Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum mächtigter; Rechtsanwalt Dr. Eichenwald Zwecke der öffentlichen Zustellung in Vagen i. Wellf., klagt gegen den W. H. dieler Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 18. April 1929. Der Urkundsbeamte des Landgerichts J.
Speyer, den 20. April 1929 Geschästsstelle des Amtsgerichts.
Michl, früher in Hagen (Westf.), Lätzow— straße 9, jetzt unbekannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß der Beklagte . .
ein sär Erwerbung des Patents Nr. 41 10686 18132] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Handels⸗ u. Gewerbebank eingelöst habe, mit dem Antrage auf vor. e. G. m. b. H in Seesen g. Harz, ver= läufig voll streckkare und tostenpflichtige treten durch den Rechtsbeistand Künne, Verurteilung des Beklagten das Reichs. Seesen, klagt gegen den Zigarren fabri⸗
als Gegenwert gegebenes Afzept nicht ein⸗
patent 4116085, das auf den Namen kanten Otto Gellhaus,
Hugo Michl beim Reichspatentamt ange- Seesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, meldet ist, auf den Kläger zu übertragen wegen einer Kreditforderung, mit dem und das Reichspatentamt von der Ueber⸗ Antrage, den Beklagten zur Zahlung tragung des Patents 411086 zu benach- von 440 RM und der Kosten zu ver⸗ richtigen. Der Kläger ladet den Beklagten zur urteilen und das Urteil für vorläufig Zu diesem vor die II. Kammer für Hantelssachen Zwecke ist Termin zur mündlichen Ver⸗
ᷓ handlung vor dem Amtsge 1929, vormittags 9 Ühr, Zimmer 265. auf den 24. Mai 1929, 19 uhr,
mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vollstreckkar zu erklären, des Landgerichts hier auf den 19. Juni
14 ; ł aber I 2 je se mit der Aufforderung, sich durch einen bei anberaumt. Zu diesem
diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt der Beklagte hierdurch geladen. als Prozeßbevolimächtigten vertreten zu Antrag der Klage wird zum Zwecke der lassen. öffentlichen Zustellung bekanntgemacht. Seesen, den 15. April 1929.
Die Geschäftestelle 2 des Landgerichts. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Hagen ¶ Westf.), den 18. April 1929.
S127] Oeffentliche Zustellung. Gl Bekanntmachung. Die Firma M. BeFer, Lumpensortier⸗ In Sachen Walther Jakob, Reisender Vie Flilrema M. Beder, LVumpensortier⸗ ö =
anstalt in Kaiserslautern, vertreten in München, Kläger,
durch Rechtsanwalt J⸗R. Dr. Blüthe, Rechtsamwalt. Zeitler in
haft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, halts, wegen Forderung, wegen Forderung, mit dem Antrage zu offentl erkennen: 1. Die
hieraus zu 25, über den jeweiligen stein vom Freitag, den
unter Gesamthaft die Kosten des Rechts Kläger streits zu tragen. 3. Das Urteil ist vor
läufig vollstreckbar. Die Beklagten Traunstein zugelassenen . ] 53 1 (
Sitzung des Amtsgerichts Kusel vom zu erkennen: JI. Der
Mittwoch, den 5. Juni 1929, vorm. schuldig, an Kläger 2066 50 RM Haupt- 9 Uhr, Zimmer 8 Sitzungssaal), ge⸗ sache, zuzüglich 2 3. Zinsen daraus laden. Dieser Auszag der Klage wird über den jeweiligen Reichsbankdiskont Zustellung seit 1. Januar 1927 zu Die öffentliche Zu⸗ II. Der Beklagte hat die Kosten i III. Das Urteil ist vorlär
zum Zwecke der öffentlichen
bekanntgemacht. stellung ist durch Beschluß vom 4. April ragen,
1929 bewilligt. vollstreckbar. Kusel, den 19. April 1929. Geschäftsstell⸗ Geschäftsstelle des Amtsgerichts. des Landgerichts Traunstein. 8128 8133] Oeffentliche 3u
In Sachen der durch den Rechts⸗ anwalt Mosler in Lüchow vertretenen
Vorstand, Klägerin, gegen 1. Frau
a. Rhein, Dönhosstraße 45, 2. deren Ehe- stattung von verlegten mann Gutsbesitzer Hermann Ziegler, Antrage, die r
Lüchow Klage erhoben mit dem Antrage, ostenpflichtig zu
Klägerin a) 84,50 RM zuzüglich 12 93
ke Vermeidung der sofortigen Zwangs⸗ vollstreckung in den belasteten Grund⸗
Svpever. 8112 Oeffentliche Zustellung.
: 10 Altmann, Marie. München, Kahuziner⸗ lugendamt in Spever, klagt gegen Anton straße 33117 1. Klägerin, vertreten durch Wörgz, Hoteldiener, früher in Sever, Nechtsanwalt Dr. Schwink in München, ietzt unbekannten Aufenthalts wegen Vatei⸗ klagt gegen Lang Franz, schaft und Unterhalts, mit dem Antrage München zurzeit un bekannten Aufenthalts, zu erkennen: J. es wird festgestellt, daß Beklagten, nicht vertreten, wegen Heraus—
richt Seesen
vertreten u Traunstein, daselbst, klagt gegen Martin Roesener, gegen Philipp Albert, Kaufmann, zu Händler, und dessen Ehefrau Wilhelmine letzt in Mobatsch bei Dresden, geb. Koch, beide zuletzẽ⸗ in Ulmet wohn⸗ klagten, zurzeit unbekannten
ntliche Zustellung der Klage Beklagten werden als willigt, und ist zur Verhandlung des Gesamtschuldner verurteilt, an Klägerin Rechtsstreits die öffentliche Sitzung der den Betrag von 230 RM nebst 3insen Il. Zivilkammer des Landgerichts Traun i 21. Juni Reichsbankdiskont vom 1. April 1828 an 1929, vormittags 9 Uhr, bestimmt, zu bezahlen. 2. Die Beklagten haben wozu Beklagter durch den Anwalt des s mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen beim Landgeri Rechtsanw werden zur mündlichen Verhandlung zu seiner Vertretung zu bestellen. des Rechtsstreits in die öffentliche Anwalt des Klägers wird beantragen,
Der Uhrmacher Art 36 Dr . =. , ä,, sanbbäte , ant in Berlin, Zäh, . W. 9, Voßstraße 1, vertreten durch ihren e die Frau Frieda Stub . o rlean or gegen 13. Bayer, zuletzt wohnhaft in Vacha, setzt Emmi Ziegler geb. Bier in Wie dorf — . 2 Er⸗ . bo. hn . 3 . eg le agte durch vorläufig zurzeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ vollstregbares Ürteil zur Zahlung von lagte, wegen Geldforderung, hat die S206 RM nebst g 3 Zinsen als Vex⸗ Klägerin bei dem Amtsgericht . vom 1. Januar 1929 ab ; verurteilen. die Beklagten als Gesamtschuldner nrlindlichen Verhandlung des Rechts. ,. zu verurteilen, an die streits wird die Verklagte vor . 4 ; Thür. Amtsgericht in Vacha auf den Verzugszin sen seit dem 1. 6. 1928, 14. Juñ ch, 9 Uhr, b) Görtz. RM zuzüglich 13 35 Verzugs geladen. Vacha, den 17. Ari insen seit dem 1. 12. 1928 zu zahlen, Fer Ürkundsbeamte der Geschů des Thür. Amtsgerichts.
besitz und in ihr sonstiges Vermögen
aus den im Grundbuche des Ants. serichts Lüchow verzeichneten Grundstück
storf Band 11 Blatt Nr. 46 in Abt. II unter Nr. 3 und 4 eingetragenen Neallasten im Kapitalbetrage von
4
n. 8715 Lüchow, den 16. April 1926. Der Urkundsbeamte
. auf das Leben von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verluft⸗ und FƷundsachen.
Der Versicherungsschein Nr. WM 3 479, ; ito und Rola Lang ausgestellt, ist verloren gegangen und
4 5 ö ö 6 . 3
.
——