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Reich auf andere Weise ausgegeben werden müßen, um die Er⸗ werbslosen vor dem Verhungern zu schützen. Einen Abbau der Erwerbslosenunterstützung lehnen wir ab Die Deutschnationalen verweigern ihre Zustimmung zu der Vorlage. Aber sachliche Gründe haben sie für die Haktung nicht anführen können. Durch die offene Erklärung des Ministers haben wir die Ueberzeugung gewonnen, daß die Stabilität der Währung gesichert sei, diese Erklärung hat dem unverantwortlichen Gerede von einer nenen Inflation ein Ende gemacht.
Damit schließt die Beratung.
Die Vorlage wird mit den Stimmen der Regierungs⸗ parteien angenommen. Die dritte Beratung soll am Freitag stattfinden.
Es folgt die Zweite Lesung des Haushalts des Reichsarbeitsministeri ums.
Der Haushaltsausschuß legt eine Entschließung vor, die die Reichsregierung ersucht, die Geltungsdauer des Erlasses über Personenkreis und Vauer der Krisenunterstützung über den 4. Mai hinaus bis Ende Juni 1929 zu verlängern.
Vor Eintritt in die allgemeine Aussprache erklärt Abg. Stocker (Komm.), während seiner Ausführungen hätten ver⸗ schiedene sozialdemokratische Abgeordnete versucht, die kom⸗ munistische Fraktion zu provozieren, und der Abgeordnete Künstler dem Abgeordneten Rädel angeboten habe, ihm „in die Fresse zu hauen“. (Heiterkeit) Das sei ein Beweis dafür, daß man einen Vorwand suche, um die Entziehung der Tribünen karten für die kommunistische Fraktion noch weiter auszudehnen.
Abg. Dr. Haßlacher (D. Nat.) erklärt, man müsse die Zahlen des Haushalts des Reichsarbeitsministeriums bzw. des Sozialhaushalts vom wirtschaftlichen Standpunkt betrachten Die Soziallasten betrügen immer noch 25 Prozent des Lohnes. Im Bergbau seien diese Lasten sogar noch höher, mindestens 30 Prozent der Löhne. Beide Seiten könnten höhere Lasten auf keinen Fall tragen. In anderen Kreisen der Wirtschaft, z. B. bei der ge santten Landwirtschaft, herrsche die Ueberzeugung, daß auch 20 Prozent Soziallasten in Konkurrenzkampf mit der Auslands wirtschaft kaum tragbar seien, eine Erhöhung darüber hinaus jedenfalls nicht mehr eintreten dürfe. Es sei keine Böswilligkeit
pon seiten der Arbeitgeber, wenn sie auf diesem Gebiete einmal
ihre Bedenken sachlich geltend machen. Die vernünftige Arbeit⸗ , 361 ö . * 1
geberschaft — und das sei der größte Teil — verneine die Not
wendigkeit der Sozialpolitik durchaus nicht, sie müsse aber auf ihre Grenzen hinweisen. Die Arbeitsmöglichkeit müsse da, wo sie vorhanden sei, bis zum letzten ausgenutzt werden. Höher als siehen Milllarden dürfe der Sozialetat auf keinen Fall steigen. Auch auf Arbeitnehmerseite sei vielfach die Ueberzeugung von⸗ handen, daß auf dem Gebiete der Rationalisierung der Sozial anstalten noch manches getan werden könne. Es müsse ver mieden werden, daß die Selbstverantwortung der Arbeitnehmer noch mehr eingeschränkt wird. Infolge der Ueberspitzung des Versicherungsprinzips leiste der einzelne Arzt auch nur Massen⸗
arbeit, wie sie nicht im Interesse des einzelnen liege. Die Privatinitiative des einzelnen müsse mit organstertem Sparen verbunden werden. Sonst bestehe die große Gefahr der chwächung
der Spannkraft, daß man schließlich alles vom Staat erwartet. Auch die Selbstberwaltung müsse versuchen, mit eigenen Mitteln auszukommen, anstatt sich auf den Staat zu verlassen, wie das insbesondere in der Invaliden- und Altersversicherung der Fall sei. Auch in der Arbeitslosenversicherung gehe die Entwicklung in dieser Richtung. Die von dem Antrage der Regierungs⸗ parteien gewünschte Zuführung von 75 Millionen an die Knappschaftskassen sei gleichfalls ein grober Systemfehler. Vom Standpunkt der Wirtschaft müsse man vielmehr zum Prinzip der Selbstverwaltung zurückkehren und sich, wie ein sparsamer Familienvater, in den Ausgaben nach den Einnahmen richten. Wenn der Berichterstatter gesagt habe, das Gesetz sei nicht daran schuld, sondern die Ausführung, so müsse doch etwas faul sein Un Staate Dänemark. Der Redner ist üherzeugt, daß die Haupt⸗ schuld an den hohen Ausgaben in dem System liege. Eine gewisse Sorglosigkeit der S ozialbürokratie zeige sich gerade in der Arbeits⸗ losenversicherung. Ein Uebelstand sei auch die Bemessung der Reutenhöhe nach der Lohnhöhe im Sommer, anstatt mit Rücksicht auf das im allgemeinen geringere Lohneinkommen im Winter eine Durchschnittsrente festzusetzen. Der Redner betont, daß die Wirischaft der Freiheit und der Selbstverwaltung bedarf. In diese Freiheit sei in letzter Zeit vom Arbeitsministerium leider mehrfach eingegriffen worden. Zum Schluß behandelt der Redner noch die Frage der internationglen Regelung der Arbeitszeit und betont, daß die deutschen Bestimmungen über Arbeitsschutz mindestens ebenso scharf sind wie anderswo, daß aber bei uns die Durchführung der Bestimmungen viel mehr 6 ist. Ein englischer Wirtschaftler habe sogar darauf hingewiesen, daß eine deutsche Konkurrenz nicht mehr so sehr zu fürchten lei, weil die deutsche Wirtschaft durch die hohen Soziallasten sehr eingeengt sei. (Hört, hört!)
Nunmehr wird die Aussprache abgebrochen und die Weiterberatung auf Freitag 3 Uhr vertagt.
Schluß 5 Uhr.
Preußischer Landtag. 31. Sitzung vom 25. April 1929, 12,20 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger“)
Der Preußische Landtag stimmt in seiner heutigen Sitzung zunächst debattelos einem sozialdemokratischen Antrag auf Bekämpfung der besonders großen Arbeitslosigkeit in der Provinz Schleswig⸗-Holstein zu und beschäftigt sich dann mit der zweiten Beratung des Ha ushaltsgesetzes für 1929, das vom Hauptausschuß, für den Abgeordneten Dr. Wiemer (DVp.) berichtet, zur unveränderten Annahme empfohlen wird.
Das Haus schließt sich dem Ausschußantrag debatte⸗ los an. . .
Es folgt die erste Beratung des Voltsschullehrer⸗ Besoldungsgesetzes, das anstatt bisher 15 nun 20 v5 vom Gesamtbetrage des staatlichen Beschulungsgeldes ür Ergänzungszuschüsse zurückstellen will. Der Staatsrat hat in seinem Gutachten es für nicht angängig erklärt, das Be⸗ . herabzusetzen und vielmehr zum Ausdruck ge⸗
racht, daß die für erhöhte Ergänzungszuschüsse erforderlichen Mittel durch Ersparnisse im Staatshaushalt und geringere orderungen an die Schulunterhaltungsträger zu ien n lien. Die Staatsregierung erklärt hierzu, daß sie sich diesem Gutachten nicht anschließen könne und auf ihrer Vorlage be⸗ harren müsse. . .
Abg. Kückhöffel D. Nat) tritt, der , i,. des Staats⸗ rats bel. Auf jeden Fall stelle die jetzige Vorlage nur einen Not⸗ behelf dar. Tie Notlage der Schulnn kerhaltungsträger sei so groß, daß die Deutschnationalen erwarteten, daß in lürzester Zeit eine
enerelle Neuregelung erfolge. Der Redner schildert dann aus⸗ ührlich den historischen Verlauf der , und ählt Beispiele dafür auf, daß die Schullasten nach dem jetzigen System zwischen 5 Mark und fast 30 Mark pro Kopf in den Ge⸗
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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 26. April 1929
S. 2.
meinden schwantten, was unerträglich wäre. Der Anteil der Schullasten, gemessen an der Grundvermögenssteuer, betrage bis über 50 vh. (Hört, hört! rxechts) Im gegenwärtigen un⸗ gerechten Belastungsmaßstabe liege eine große Zurücksetzung des platten Landes gegenüber der Großstadt. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen . Wenn man die einzelnen Momente materieller Art berücksichtige, lomme man zu einer Vorbelastung von 400 Millionen, die das platte Land im Interesse des jungen Nachwuchses des deutschen Volkes zu tragen habe. (Hört, hört! bei
Diener herausgeführt.)
habe auch die Vorlage Zustimmung gefunden, die trotz des Stand
TD
ausgleich kommen.
leistungsstärksten Gemeinden herangezogen werden. Auf dem vor geschlagenen Wege müsse weiter fortgeschritten werden.
lehnt den Entwurf als völlig unzulänglich ab
Seine Fraktion habe Jahr für Jahr auf den Verfall der Schul
*
eine Erhöhung der Mittel. Abg. Hof f
Volksschullasten.
nahme von Abstimmungen.
2
Innern das Vertrauen zu entziehen. Be
besonders am 1. Mai begründet worden.
gelehnt. Für das Mißtrauen stimmten außer den Kom
Wirtschaftspartei beteiligten sich nicht an der Abstimmung.
Vorlegung eines Gesetzentwurf
Mehrheit gegen die Linksparteien Annahme.
zuteil werde.
kehrer⸗Besoldungsgesetz.
mitarbeiten und behalte sich ihre Anträge voꝑ.
den Hauptausschuß.
bereitstellt.
Kreditproblem eingehender zu besprechen.
) Mit Ausnahme der dunch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
den Denischnationalen Ein gerechterer Ausgleich der Schul⸗ lasten könne nur unter Einbeziehung des ganzen Landes erfolgen, niemals durch die Herausnahme der reichen Gemeinden aus dem Schullastenverband. Man müsse das Finanzausgleichsgesetz, die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, in diese Dinge einschalten, den Hauptteil der persönlichen Lasten müsse aber der Staat übernehmen, damit die Gemeinden für die säch⸗ lichen Ausgaben frei werden. Die Regierung müsse endlich den Schleier von ihren eigenen Plänen ziehen. (Als der Redner ge⸗ endet hat, ruft von der Publikumstribüne ein Besucher Schmäh⸗ rufe gegen die Deutschnationalen in den Saal und wird vom
Abg. Kön ig⸗Potsdam (Soz.) erklärt, im Ausschuß sei man einhellig der Meinung gewesen, noch in diesem Jahre etwas zu⸗ gunsten der leistungsschwachen Schulgemeinden zu tun. Deshalb
punktes des Staatsrats den Gemeinden eine tatsächliche Hilfe bringe. Ueber die Notwendigkeit der Hilfe sei man sich allgemein klar. Die grundsätzliche Neuregelung müsse später beim Finanz⸗
Abg. Dr. Heß (Zentr.) begrüßt den Entwurf; er entspreche einer alten Zentrumsforderung. Den leistungsschwachen Ge⸗ meinden müsse geholfen werden. Zur Entlastung müßten die
. Dr. Ausländer Gomm.) tritt dafür ein, daß der Staat die gefamten persönlichen Volksschullasten übernimmt und
Abg. Beuermann (B. Vp. sieht in der Vorlage nur einen 1. g X 5 . 477 I 5) 3 Notbehelf. Dem Kultusminister müsse der Vorwurf. gemacht werden, daß er sich beim Finanzminister nicht durchgesetzt habe. ie, z) ges )
häuser hingewiesen. Die Regierungsparteien trügen die Verant⸗ wortung dafür, daß bisher nichts geschehen sei und jetzt nur ganz Unzureichendes vorgeschlagen werde. Auch seine Fraktion fordere
(Dem.) stimmt dem Entwurf als einer Not- maßnahme zu. Allerdings bringe der Entwurf nicht eine all⸗ gemeine Entlastung, sondern lediglich eine Lastenverschiebung. Be⸗ rücksichtigung verdienten die gesamten Schullasten, nicht nur die
Das Haus unterbricht die Weiterberatung durch Vor⸗
Es wird zunächst namentlich abgestimmt über den kommunistifchen Antrag, dem Minister des
kanntlich war der Antrag mit dem Demonstrationsverbot Der Antrag wird mit 204 gegen 116 Stimmen ab⸗
munislen die Deutschnationalen, die Nationalsozialisten und die Deutsche Fraktion. Die Deutsche Volkspartei und die
Das Haus nimmt hierauf die Abstim mung zur Allgemeinen Finanzverwaltung vor. Es wird eine Anzahl von Anträgen des Hauptausschusses be⸗ stätigt. Diese angenommenen Anträge fordern u. a. Auf⸗ stellung einer vierteljährlichen Statistik über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden, Neuregelung des im Ver⸗ jährungsgesetz vom 18. Juli 18490 geregelten Gebietes unter möglichster Anlehnung an die Vorschriften der Reichsabgaben⸗ ordnung, Neuregelung der Brückenunterhaltung, Vorlegung eines Gesetzentwurfes über den Polizeilastenausgleich. An⸗ genommen wird auch der Antrag des Hauptausschusses auf es, durch den die Befreiung des Lebensmittelhandels von der Wanderlagersteuer beseitigt wird, dazu der Antrag der Deutschen Volkspartei, der die Forde⸗ rung dahin ergänzt, daß die Wandermusterlager steuerlich als Wanderlager behandelt werden, und daß ferner auf die Ge⸗ meinden eingewirkt werden soll, daß sie von der Möglichkeit der Erhebung von Zuschlägen zur Wanderlagersteuer an⸗ gemessenen Gebrauch machen. Bei dem Zusatzantrag machte sich Hammelsprung erforderlich; er fand mit zehn Stimmen
Der kommunistische Antrag, einen Untersu chungs⸗ Ausschuß für die Kreditmaßnahmen der Preußenkasse einzusetzen, wird gegen die Antragsteller abgelehnt. Ein deutschnationaler Antrag, die Aufwendungen ür Meliorationen und Kultivierungen bei der Einkommen⸗ 6 als abzugsfähige Werbungskosten zu behandeln, geht an den Hauptausschuß. Angenommen wird der Zentrumsantrag, mit Nachdruck auf die Reichsregierung einzuwirken, daß den Eisenbahn Betriebs gemeinden endlich das ihnen zustehende Recht auf Zahlung der Zuschüsse in reichsgesetzlicher Höhe
Damit ist die zweite Lesung dieses Etats beendet und das Haus kehrt zurück zur Aussprache über das Volksschul⸗
Abg. Grüter (Wirtsch. P.) bezeichnet die Neuregelung der Volksschullasten als dringend notwendig, besonders für das platte Jand. Die Wirtschaftspartei werde an dem Gesetz im Ausschuß
Damit schließt die Besprechung und das Gesetz geht an ö ö
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, der 14276 150 KM neue Kreditmittel zur Gewährung von Beihilfen und Darlehen für Meliorationen
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Dr. Steiger. Das hohe Haus hat im letzten Jahr die Vorlage des Staatsministeriums über die Meliorationen von sich aus um 2,'8 Millionen Mark erhöht. Der Herr Finanzminister hat aus Mangel an Mitteln der Entschließung des hohen Hauses nicht entsprochen. (Anhaltende Unruhe — Glocke des Präsidenten.) In die Vorlage, die Ihnen vorliegt, find nun die damals ein⸗ geschalteten Projekte nicht aufgenommen. Sie enthält über⸗ wiegend nur Beihilfen und Darlehen für in der Ausführung begriffene Sachen, also zweite und fernere Raten. Im wesent⸗ lichen sind also keine Mittel für neue Projekte bereitgestellt worden. Das ist darauf zurückzuführen, daß eben die Mittel dafür fehlen. Es ist mir daher ein willkommener Anlaß, bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Abgeordneten Stendel und Genossen, Nr. 26, das gesamte Meliorations⸗
In der Großen Anfrage kommt, ohne zunächst auf die
darüber zum Ausdruck, daß die Zinsverbilligungsaktion des Reiches für Meliorationskredite bisher nicht den gewünschten Erfolg hatte. Die Richtigkeit dieser Tatsache kann leider nicht bestritten werden. Da der allgemeine Kapitalmarkt das wenige Geld, das überhaupt für Meliorationen zur Verfügung steht, nur zu Bedingungen hergibt, die die meisten Meliorationen unrentabel machen würden, so wurde mit der Stabilisierung der Mark der Meliorationskredit als Staatsaufgabe gepflegt, und es wurden vom Staate und weiterhin auch vom Reiche Mittel für dieser Zweck bereitgestellt. Im ganzen waren es
19992. . 17 Millionen Mark
1055. . 15 Millionen Mark
ö,, 19 Millenen wann
19977. . 21 Millionen Mark und
189933 . . . 32 Millionen Mark die für die Zwecke der Meliorationen zur Verwendung gekommen sind. Im Jahre 1928 reichten die vom Staate und Reich un⸗ mittelbar gegebenen Kapitalbeträge aber schon nicht mehr aus, obwohl die Summe von 32 Millionen Mark bereitgestellt war, um das Meliorationswesen in der Weise zu fördern, wie es nicht bloß dem Interesse der Landwirtschaft und ihren Anforderungen, sondern unserer gesamten Volkswirtschaft entspricht. Die Mittel der Reichsgetreidestelle waren vergeben. Neue Reichsmittel, ab⸗ gesehen von den Rückflüssen der ausgeliehenen Kapitalien stehen nicht mehr zur Verfügung. In dieser Situation kam das Reich auf den Gedanken, durch die Rentenbankkreditanstalt eine große Meliorationsanleihe im Auslande aufzunehmen. Sie sollte zu⸗ nächst 200 Millionen Mark betragen; man ging später auf 100 Millionen Mark herunter. Die Anleihe sollte mit einer Zinsverbilligung des Reiches ausgestattet werden. Die Melio⸗ rationsgenossenschaften sollten keinen höheren Satz bezahlen, als sie schon bislang für die Reichs- und Staatsmittel bezahlt haben, nämlich 4 75. Die geplante Auslandsanleihe ist aber bis heute nicht zustande gekommen. Die Zinssätze der Anleihen im Auslande und im Inlande sind im letzten Jahre dauernd gestiegen, und es ist nicht abzusehen, wann die Auslandsanleihe der Rentenbankkreditanstalt untergebracht werden wird. In dieser Notlage hat dann die Rentenbankkreditanstalt vorschußweise auf eine zukünftige Aus— landsanleihe 20 Millionen Reichsmark bereitgestellt, von welchen 13 Millionen Reichsmark auf Preußen entfielen und von diesem zur Verwendung gebracht sind. Wie die Dinge sich im Rechnungs⸗ jahre 1929 gestalten werden, ist noch völlig ungewiß. Wahrschein⸗ ich wird im Jahre 1929 mit einem Rückgang der Meliorations⸗ tätigkeit gerecht werden müssen, für die als Grund ausschließlich die herrschende Kapitalnot und der übermäßig hohe Zinsfuß an⸗— zusehen sind. Für 1929 stehen bestimmt nur die 6 Millionen Reichsmark zur Verfügung, die Sie in dem Meliorationskredit⸗ gesetz vorfinden und von denen ich glaube, daß der Betrag nicht ermäßigt werden wird. Dazu kommen dann die Rückflüsse aus den vom Reich und Preußen bereits ausgeliehenen Meliorations⸗ darlehen mit wiederum etwa 6 Millionen Reichsmark, so daß also der Betrag an Krediten, über den wir verfügen können, 12 Millionen Reichsmark beträgt. Ob darüber hinaus die Renten⸗ bankkreditanstalt in diesem Jahre in der Lage sein wird, etwas bereitzustellen, ist, wie ich bereits angegeben habe, eine offene Frage; ob ferner die Bemühungen der Landesbankenzentrale, einen Meliorationskreditbrief zu schaffen und auf dem Inlands⸗ kapitalmarkt unterzubringen, von Erfolg begleitet sein werden, kann man heute noch nicht sagen, und das um so weniger, als nicht alle höheren Stellen den Bestrebungen der Landesbanken⸗ zentrale ganz besonders freundlich gesinnt sind. Der Kern des Uebels liegt also in der Kapitalnot, die sich ja gerade bei den leider nicht besonders bevorzugt behandelten Meliorationskrediten besonders fühlbar macht. Gegenüber diesem Grundübel spielen organisatiorische Reibungen, die sich bei der Verteilung der Staatskredite und wegen der damit unumgänglich verbundenen Formalien nicht vermeiden lassen, eine bedeutungslose Rolle. Im allgemeinen wird man sagen können, daß sich die von mir am 20. Dezember 1927 erlassenen Grundsätze, die die Durchführung des Meliorationskreditwerkes den Landesbanken übertragen, im großen und ganzen bewährt haben. Ich bin aber bereit, jeden Vereinfachungsvorschlag auf seine Durchführbarkeit zu prüfen. Die Einwendungen, die tatsächlich erhoben werden können, liegen auf einem anderen Gebiete. Sie sind im wesentlichen materieller Natur, und es wird mit Recht bemängelt, daß die Zins⸗ verbilligung des Reiches nur auf 5. Jahre zugesagt wird, daß ferner nicht mehrere Freijahre bewilligt werden, und daß endlich die Zinsverbilligung nicht für alle aus dem Inlande heran⸗ geschafften Mittel gewährt wird, daß also von dem Grundsatz abgegangen wird, daß eine Zinsverbilligung nicht gewährt wird, wenn die Zinshöhe einen bestimmten Satz überschreitet.
Diese Anträge, die von dem Verband Deutscher Landeskultur⸗ genossenschaften vertreten werden, richten sich aber an die Adresse den Reiches und nicht an die Preußens. Ich bezweifle leider, daß ihnen bei der heutigen Finanzlage des Reiches ein Erfolg he⸗ schieden sein wird.
Alles in allem gesehen, wird man sich mit einem gewissen Rückgang des Meliorationswerkes für das Jahr 1929 zu meinem größten Leidwesen abfinden, was ich um so mehr bedaure, da ich von Anfang an gerade diesem Felde meines Arbeitsgebietes be⸗ sondere Aufmerksam keit zugewandt habe. Wie aus der Be⸗ gründung zu dem dem hohen Hause vorliegenden Meliorationsgesetz hervorgeht, entsprechen die angeforderten Beihilfen bei weitem nicht dem, was die Provinzialstellen als fertige Projelte vor⸗ gelegt haben, die in der Tat, vom wirtschaftlichen Standpunkt gesehen, durchgeführt werden müßten.
Besonders schwer von dem Mangel an Mitteln werden die Dränagegenossenschaften betroffen; denn diese sind sehr wohl in der Lage, die Zinsen aufzubringen, wenn nur das Kapital vor⸗ handen wäre. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei der Durch- führung von Bemergelungen, wie sie durch die Mergelverbände in Schleswig⸗Holstein in Angriff genommen sind. Hier wird ein gewisses Abstoppen der Arbeit wohl unvermeidlich sein.
Zu dem Betrage von 756 Millionen Reichsmark an Bei⸗ hilfen und 6.5 Millionen Reichsmark an Darlehen kommen nun noch ohne weiteres die 2.8 Millionen Reichsmark, die das hohe
Einzelheiten einzugehen, ganz allgemein die Unzufriedenheit
Haus im letzten Jahre beschlossen hat, die aber, wie bereits gesagt,
K
ann
Börsenbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
MNr. 9
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Berliner Vörse vom 25. April
1929
Amtlich sestgestellte Kurse.
1Frane, 1 Lira, 1 Lu, 1 Peseta — 0,80 RM. TL österr Gulden Gold) — 2, 900 RM. 161. ö5sterr. W. — 170 RM 1 Kr ung oder tschech W. — 0,85 RM = 12,00 RM. 1618 holl. — 150 RM. 1sland. Krone — 1B 195 RM 6sterr W. — 0,50 RM. — 2416 RM walter Goldrubel — 8,20 RM. é Peso (arg. Pap.) 1Pfund Sterling — 20,40 RM Dinar — 3,40 RM Danziger Gulden — 430 Re 1 Peng ungckr W. — 0.75 RM Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern
(Gold?! — 4,90 RM. 1 Dollar — 420 RM.
A Shanghai⸗Tael — 2,50 RM
1 Yen — 2,10 RM.
lieferbar sind
Daß hinter einem Wertpapier bestudliche Heichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Riffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschtittung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. ergehnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftssahrs
Har Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ fa hlungj sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ Wer Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ t Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont. Berlin 75 (Lombard 689. Amsterdam 549. Brilssel 4 Kopenhagen 5. London 6. Paris 35 Prag 5. Schweiz gz. Stockholm 4. Wien 7h.
Dentsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzge bietsanleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.
richtigt werden.
761d. südd W 1,710 RM. 1Mark Banco
1Rubel (alter Kredit⸗Nbl.)
Ist nur ein Gewinn⸗
Danzig 6 (Lombard 7.
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63 Di. Wertbest. Anl. 23 10 1000Do0 ll. f. 1.12. 32 63 do. 10. 1000 D., f. 85 6 Dt. Reichs⸗A. 27 utg7 ab L. 6. 34 mit 64
63 Di. Reichs sch „K* (GMyab 1. 12.29 43, ab 82 5 pf. 19096 M, ausl 6p Preuß. Staats⸗Anl. IbYet, aus losb. zu 110 6ę , Preuß. Staatssch. rückzahlbar 1. 10. 830 65 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 82 6 Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. tdb. ab 1.9. 34 Sh do. Staatsschat rũckz. 1. 6 335
83 Braunschw. Staat G M⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 7 Braunschw Staats⸗ ch rilclz 1. 19. 29 ü Lilbeck Staat RM⸗ Anl. 2s, unk. 1. 10. 88 73 Tübeck Staatsschatz ö rückz 1.7 25 83 Mecklbg. Schwer. RMenl. 6, uk. 1.3. 38 75 do do 26, tg. ab 27 13 Mecklenb - Strel. Stagtssch. rz. 1. 3. 31 63 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ut. 1. 10. 85 1h Sachsen Staatsschatz R. 1, fällig 1. 7 25 II do. Ni. 2. fall. 1.7. 89 73 Thür Staatsanl. 1926, unk. 1. 8. 986 1h do. R M⸗A 27 u.
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Lit. B, sällig 1 1. 32 . Disch Reichspost Schatz F 1 u 2. rz. 39 8s) Preußische Landes⸗
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Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Mecklenburg ⸗ Schwerin Anl „ Ausßlosungssch.“ Thür. Anl⸗Auslosgssch“ einschl. 11 Ablösungsschuld
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319
41 4,3 439 4,39 4895 S
Anleihen der Kommunalverbände.
e) Anleihen der Provinzial“ und preußischen Bezirksverbände. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. RMA. 28, kob. ab 83
8 do. do. 26, kdb. ab 827
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 1B, tilgh. ab 2618 do. RM⸗A. R. 2B, iBu. 5 8 do do. R. 19, igb. 3465 do do R. 3B rz. 1037
do do Reihe 6 7
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NMiederschles. Provinz RM ige, rz. ab 325
do. do. 28 rz. ab 33
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Ohne Zinsberechnung.
Dt. Anl⸗Auslosungssch.“ in Disch. Anl.⸗Ablosgsschuld ; ohne Auslosungsschein Anhalt Anl.⸗Auslosgsschy Hamburger Anl⸗Aus⸗
chl. 1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw. Deuntsche Wertbest Anl. , dbis 6 Doll. fäll. 2. 9. 36 in ko co . 4h B abs Gekündtgte, ungekündigte, verloste und unverloste n Zinsscheinbogen Erneuerungsschein (ausgenommen d. 8E SGrandenb. agst. b. 31.12. 17 e, n n, ,,. * Hess.⸗Nass. agst. b. 81. 12.17 4h. Lauenburger, agst. b. 31. 12.17 4, 6g Pomm. ausgest. b. 81.12.17 4 38H Posensche, agst. b. 81.12.17 Mh Preußische Sst⸗ u. West⸗, ausgest. b. 31.12.17 38 Nh. u. Westf. agst. b. 31.12.17 gn Sächsische, agst. b. 31.12.17 3rę I Schle sische, agst. b. 31.12.17
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Auslosungss
Altenburg (Thür.)
fällig 1. 4. Bonn M⸗A2ßerzs!
1928, kdb. 88 do 1926, kdb.
do. 1926, uk. 92 Düsseldorf RM ⸗ A 192965, ut. 82
do. 26, uk. 31. 12.81 Emden Gold⸗Anl 1925, rz. 1991
Ausg. 19, tilgb. 82
Frankfurt a. Main
von 19256, uk. 358 Anl. v. 28, uk. Kiel RM⸗Anl. v. von 1926, uk. 931
RM⸗A. v.27, r Köln RM⸗Anl. x
Königsberg i. Pr.
do. Gold⸗Anl. 1928 Leipzig RM⸗Anl. 26
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do. do. 27, unk. 82 Mülheim a. d. Ruhr RM es, tilgh 51 München Schatzan⸗ weis. 2, füll. ab8 1 Nürnbg. GA. 26ulsz do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28
unk. bis 1931 Oberhaus.« Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 32 Pforzheim Gold⸗A.
1926, rz. 1981 do. RM⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM ⸗Anl. 1927, rz. 1982 Solingen RMAnl. 1928, ul. 1.10. 1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 88 Weimar Gold⸗Anl. 19286, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
Emschergenossensch. A. 6 R. A 26, tg. 31 do. do. A. M Bæ7 . te Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5, rz. 275 do. Reichsm.⸗A. A.
Feing. rz 29 8 do. Ag 7, rz. 81 8 do. Ag. 5, rz 805 do. Ag. 4, rz 265 Ss sichergeste llt.
lleutiger Voriger
OstpreußenProv. R M⸗ Anl. 27, A. 14, ul. 82 Pomm Pr. Gd. 26, Ff. 80 Sachsen Prov.⸗Verb RM Ag. 18, unk. 83 do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26 do. do. Ausg. 16 A. 1 do. do. Ausg. 177 do. do. Ausg. 161.216 do. do. Gld. A. 11,181 Schlesw.⸗Holst. Prov. Lb. R M⸗A. Al4 „tg. 268 do. A. 15 Feing. tg. 2716 do. Gld⸗A. A. 16, tg. do. NM⸗A., A 17, tg. tz do. Gold, A. 18, tg. do. RM. A. 19, tg. do. Gold, A. 20, tg. do. RM, A. 21 M. tg. 33 do. Gld⸗A. A 18, tg. 30 6 do. Verband RMA. 25 (Feingold) , tg. 336 Kasseler Bezirksverbd. Schatz anw. rz. 110 5 Wies bad. Bezirksverb. Schatzanw. fäll 1.5.3368 1.6.
Ohne Zinsberechnung.
Dstpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ Pommern Provinz. An Aus losgssch. Grupp. 1* A do. do. Gruppe?“ M Rheinprovinz Anlethe scheine“ M Schleswig⸗Holst. Prov. Anl. Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗
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b) Kreisanleihen.
Mit Z3insberechnung. Velgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 2416 do. do. 21gr., 3. ab?
c) Stadtanleihen.
Mit Zinsberechnung.
Gold⸗A. db. ab si 8 1.4310 Augsbg. Schatzanw.
1928, fäll. 1. 5. 315 8 Verlin Gold⸗Anl. 26
1.u. 2. Ausg., tg. 311 7 1.6 do. do. 1924, tg. 25 6 141 do. Schaßan w. 1628
Braunschweig. R M⸗ Anl. 26 M, kdb. 31 Breslau RM⸗ Anl.
Dresden RM⸗Anl. 1925 R. 1, uk. 311 7 do. 1926 R. 2, uk. 82 7
Duisburg RM⸗A. 1928, ut. 83 6
Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 6 Elberfeld RM⸗Anl. 28, uk. 1. 10. 33
Essen RM⸗Anl. 26,
Gold⸗A. 26, rz. 32 7 1.1.
do. Schatzanw. 1928
Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, lündb. ab 29 8
26, db. abg 1.5.32 itz RM Anl.
Hagen i. W. RN M⸗ 3
unt. bis 1. 7. 811 Koblenz RM⸗Anl.
Kolberg Dstseebad
3.25, rz. 1. 10. 29 63
Gold Ag. 23, uk33 8 do. NMAnl. , rz. 28 ]
Ausg. 1, unk. 83 ] ni. 1. 6. 34 6
159265, ut. bis 1981) 8 do. do. 28, uk. b. 38 8
Anleihe 25, rz. 80 10 bo. do. 26, unk. 81 6
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗
Sch, einschl. “ Abl. Sch.
(in P d. Auslosungsw.) in Rostock Anl.‘ Auslosgs. Sch. einschl. “/g Abl.⸗Sch. (in hd. Auslosungsw.)
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
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Heutiger Voriger
Pfandbriefe und Schuld verschreib. öffentlich ⸗ rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch “ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbkt Gld⸗Pfb. ( Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. do. do. do. do. Kom. do. Rl hukzl do. do. do. R. 21, ut do. do. do. R. 18, uk Hess. Ldbk. Gold
Landsch. Ctr. Gd. ⸗Pf. 6 do. Reihe . 6
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Schles. Ldsch. G ⸗Pf. 3 do. do. Em. 2, uk. 34
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do. do. do. R. 1, tg Oldb. Gold 1925 do. do. do. do. do. S. 1 u. 3, rz. 30 do. do. GM do. do. G. K. S. 2. rz3? do. do. do. S. 1, rz. 2! Preuß. Ld Gldim Do.
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Mit Zinsberechnung.
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do. do Kom. R. 1, T6. 318 Nassau. Gd. ⸗Pfb. do. do. Ausg. 10, do. do. G. ⸗K. do. do. do. S. 6, 3 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 7 bo. do. Komm Ausgi Buchst. A, rz. 100, uk 31 7 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, r3. 102, uk. 83 7 Pomm. Prov⸗Bt. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31] Rheinprov. Gold⸗Pf. , Rz. a. 2.1.3018 do. do. do. rz. 1. 4. 317 do. do. A. L1u. 2, rz. 82 6 do. do Kom. 1a, 1b. us do. Ag. 2, uk. 31 6
do. do. R. 20 u. 2
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1 Westf. Landesbank
do. Pr. Ig. 25uk. . do. do. 285 R. 2, uk.
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Ohne Zinsberechnung. Deutsche Pfdbr.⸗Anst. zos. S. 14-5, uk. 30-64 4
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Girozentrale) tgs do. do. 26A. 1. tg. 81 do. do 28 A. uz. tgss3 do. 28 A. 8, tg. 34 do. 26 A 1, tg. 81 do. 35 do. 27A. 1M. tg. do. 28 A. 1, tg. do.
anweis. 28, rz. 31 Mitteld Kom. ⸗A. d. Spark. Girov. uk 32 do. 26A. 2 v.27, uk. 3
Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Sypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid. Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. I. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. N. 2 j. Thür. C. H. B. rz29 8 do. Schuldv. RI rzæs Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-65, uk. 33 do. R. 6, uk. 84
do. N. 1, uk. 29 do. R. 2-4, uk. 30
Ohne Zinsbere Kassel. Ldskr. S. 22-254 do. 5 36 do. do. do. Schleswig⸗Holstein. Landeskult. Rtbr. 4
do. West . Pfandbrie am: SBausgrundstiücke 1 1.1.7 DiKomm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S 1* do. ohne Ausl.⸗Sch. einschl. 1/8 Ablösungsschuld (in HG des Auslosungsw..
9) Landschaften.
Mit Zinsberechnung. Kur⸗ n. Neumärk. Darl.⸗K. Schuldv.
GHPf. R20, 21uk. 30 Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-6, 11.25, 36-79, 84. 57 r329, 30 doSsg9o- 88,88. 89rzs— do. S. 90, 91, rz. 83 do. do. S. 9, 93, rz. 33 do. do. S. 94, 95, rz. 34
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