1929 / 97 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Fünfte Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 26. April 1929. S. 2.

geleistet wird, daß in einem solchen

Falle weder die Rechte des Syndikats

eeinträchtigt, noch seine Pflichten ge⸗

steigert werden.

Unter Anrechnung auf die Anteils⸗ iffer sind von der Ueberlassung an das Ey abilen ausgeschlossen:

l. der Bedarf der eigenen Kokereien und Brikettfabriken (Koks⸗ und Brikettkohlen);

L. die für eigene Hausbrandzwecke an Angestellte und Arbeiter der Mit⸗ glieder, ferner die an Pensionäre, Invaliden und Witwen gelieferten Mengen (Freikohlen) sowie die zu Versüchszwecken im Einverständnis mit dem Syndikat und zu Wohltätigkeitszwecken verwandten Mengen;

g. die mittels Fuhrwerk abgesetzten

Mengen, soweit nicht dadurch ge⸗ werbliche Anlagen, mit Ausnahme von Bäckereien und Schmiedewerk stätten, regelmäßig bedient werden (Landabsatzi. Als mittels Fuhr⸗ werk abgesetzt gelten nur solche Mengen, die im Bezirke des Fuhr werksverkehrs verbraucht und nicht mit der Bahn weiter versandt werden.

Verboten ist die Belieferung eigener und fremder auswärtiger Niederlagen, ebenso die Belieferung von Händlern, es sei denn, daß die Händler die Brenn stoffe in Fuhrwerken im bisherigen Umfange von der Grube abholen.

Die Belieferung der Umladestellen in Tuntschendorf und Ottendorf durch Lastkraftwagen ist gestattet, solange und sofern die Anweisungen des Syndikats, die dieses zur Behebung etwaiger Konkurrenzierung der Gruben unter sich oder etwaiger Schädigungen all⸗ gemeiner Absatzinteressen des Reviers erläßt, beachtet werden.

Es dürfen unter den gleichen Voraus etzungen Kohlen von der Johann zaptista⸗Grube mit eigenen Fuhrwerken nach Glatz und Umgegend im Land absatz geliefert werden;

4 der Verbrauch in Werken, die im Eigentum des Mitgliedes stehen der Eigenbedarf.

Dem Eigentum werden im dieser Bestimmung folgende verhältnisse gleichgeachtet: ua) die Beteiligung von mindestens

31 7, an dem Gesamtunternehmen des angegliederten bzw. anzu⸗ gliedernden Verbrauchs,

v) Juteressen, und Betriebsgemein schaftsverträge, die nach Inhalt und Dauer einer endgültigen Ver schmelzung oder Eigentumsüber⸗ tragung in wirtschaftlichem Sinne gleich zu erachten sind,

o) die Beteiligung von mindestens SI 2, an dem Gesamtunternehmen des Mitgliedes in der Hand eines Verbrauchers oder von mehreren Verbrauchern, die durch Interessen oder Betriebsgemeinschaftsverträge sich verbinden, die nach Inhalt und Dauer einer endgültigen Ver schmelzung oder Eigentumsüber tragung in wirtschaftlichem Sinne gleich zu erachten sind.

Sinne Rechts

Die Eigenbedarfsmengen sind dem Syndikat anzumelden. Einmal an emeldete Mengen können für die

Syndikatsdauer, solange die Voraus setzungen zu Ziffer 4a, b, e vorliegen, nicht wieder abgemeldet werden; sie gelten aber dem Syndikat gegenüber in sedem Falle als abgesetzt.

Diese Mengen müssen im bedarf so vernichtet werden, nicht in anderer brennbarer wieder auf den Markt kommen.

Im übrigen entscheidet die Mit gliederversammlung, ob die Voraus , unter Ziffer 4a, b, C vor liegen;

5. die Lieferungen von spyndikats pflichtigen Brennstoffen von einem Mitglied an ein anderes innerhalb des Reviers.

8 9.

Ohne Anrechnung auf die Anteils ziffer sind von der Ueberlassung an das Syndikat ausgeschlossen:

f. die in eigenen Anlagen auf der Grube vernichteten Mengen Grubenselbstverbrauch). Desgleichen rechnen zum drr n ei tverhrauch diesenigen an fremde Kraftwerke gegebenen Brennstoffmengen, die dort zur Herstellung elektrischer, vom Werksbesitzer zu dem Zwecke vorstehenden Absatzes zurück⸗ gekaufter elektrischer Kraft ver⸗ wandt werden. Die hierbei in Betracht kommenden Strom und

Kohlenmengen sind dem Syndikat

Eigen daß sie Form

nachzuweisen. Als Umrechnungs⸗ verhältnis von Strom in Kohle

gilt die Relation 1 Kwst. Strom 1 kg Kohle bzw. 3 kg Schlamm; g., der Werksselbstverbrauch, d. h. der Verbrauch eines Mitgliedes in eigenen, mit dem Grubenbetriebe zusammenhängenden technischen, kaufmännischen oder Verwaltungs⸗ betrieben, in eigenen gewerblichen, landwirtschaftlichen oder gärtne⸗ rischen Betrieben im Umkreise von

zigenen Angebots, Verkaufs

wieder in anderer brennbarer Form auf den Markt kommen;

die vor Abschluß dieses Vertrages verkauften Mengen, soweit diese Verkäufe der Geschäftsführung des Syndikats bei dem Abschluß dieses

Vertrages angemeldet und nicht von dem Syndikat nach § 130 der Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über

die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 25. März 1919 übernommen worden sind. Diese Verkäufe haben die betreffenden Mitglieder selbst abzuwickeln (Vorverkäufe).

Als Vorverkäufe im Sinne dieser Bestimmung gelten die Lieferungen:

a) der Wenceslausgrube an das Kraft werk Mölke in Höhe von 125 000 Schlamm laut Vertrag zwischen dem Elektrizitätswerk Schlesien A. G. und der Wenceslausgrube vom 11. Juni 1910 mit Nachträgen,

b) der Neuroder Kohlen⸗ und Thon⸗ werke an das Kraftwerk Mittel⸗ steine in Höhe von 130 000 t Kohlen laut Vertrag zwischen Siemens⸗ Schuckert G. m. b. H. und der All⸗ gemeinen Elektrizitätsgesellschaft einerseits und den Neuroder Kohlen⸗ und Thonwerken andererseits vom 17. November 1911.

§ 10.

1. Zu den in 88 unter Ziffer 1 und 2 sowie in 59 unter 1 und 2 genannten Zwecken dürfen auch Kohlen, Koks und Briketts und Abfallbrennstofse verwandt werden, die auf einer nicht unter diesen Vertrag fallenden Grube gefördert oder hergestellt werden. Durch die Ver⸗ wendung fremder Kohlen, Koks und Briketts wird eine erhöhte Abnahme— verpflichtung des Syndikats nicht be⸗ gründet. Bei Freigabe der Förderung kommt für die Berechnung der Exr⸗ höhung der Anteilsziffer in Kohlen die bezogene Menge in Abzug. In Koks oder Briketts wird eine Erhöhung der Anteilsziffer nur insoweit gewährt, als die Grube nachweist, daß sie auch aus eigener Förderung zu der Mehrlieferung

imstande gewesen wäre. Der Bezug fremder Kohlen darf nicht erfolgen, wenn dadurch eine Verschlechterung

der angemeldeten Produkte herbei geführt wird.

2. Die in 88 8 und 9 aufgeführten Mengen unterliegen auch in Ansehung ihrer Sorten der Ueberwachung des Syndikats; sie sind ihm bis zum 7. des der Abgabe folgenden Monats ziffernmäßig aufzugeben.

Mitglieder verpflichten sich, auer dieses Vertrages sich des

oder der Abgabe von ,,, Kohlen, Koks, Briketts und kohlehaltigen Abfall⸗ produkten an Dritte, soweit nicht aus— drücklich Ausnahmen vorgesehen sind, zu enthalten. Alle bei ihnen einlaufenden Aufträge und Anfragen sind dem Syndikat zur Erledigung zu überweisen.

Die Geschäfts führung des Syndikats hat das Recht, die Mitwirkung der Mitglieder zum Abschluß eines Ver⸗ trages oder zur Beilegung von Un⸗ stimmigkeiten in Anspruch zu nehmen. Zur Beilegung von Unstimmigkeiten ist das Mitglied auf sein Verlangen heran— zuziehen. 24

3. Entstehende Kosten sind dem Mii⸗ gliede zu erstatten, wenn ein Ver⸗ schulden des betreffenden Mitgliedes nicht vorliegt.

1. Die für die D

§ 172.

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Geschäftsführung verlangten Nachweisungen über die Kohlenförde⸗ vung, über die Erzeugung an Koks und Briketts und kohlehaltigen Abfall⸗ produkten und deren Absatz und Ver⸗ brauch sowie über Bezüge von fremden Werken und Austausch zwischen den ein⸗ zelnen Werken in den von ihr bestimm⸗ ten Fristen einzureichen.

2. Bei Widerspruch Mitgliederversammlung.

3. Außerdem sind die Mitglieder dem Syndikar gegenüber auf dessen Ver— langen zur Auskunft über das Syndikat interessierende breunstoffwirtschaftliche Verhältnisse im Rahmen der 75, 52 der Ausführungsbestimmungen zum Kohlenwirrschaftsgesetz verpflichtet.

Anteilsziffern. § 18. ;

Für die Beieiligung am Gesamtahsatz in Kohlen, Koks und Briketts gelten die Anteilsziffern gemäß 8 22. die in der diesem Vertrage als Bestandteil an⸗ gehefteten Liste zusammengestellt sind (Anlage ID.

entscheidet die

§ 14.

1. Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks, so fann' es die Zubilligung einer Koks⸗ anteilsziffer oder eine Erhöhung seiner Koksanteilsziffer im Rahmen seiner Kohlenanteilsziffer beanspruchen, wenn nachgewiesen wird, daß die neue Anlage betriebsfähig ist und daß die bisherige Kofsanteilssiffer mit Rücksicht. auf die Leistunasfähigkeit der bisherigen be⸗ friebsfähigen Anlagen nicht ausreicht, um die neue Anlage mitbetreiben zu können. Die Erhöhung der Koks anteilszisfer ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit der neuen Anlage in— soweit zu bewilligen, als die Leistungs⸗ fähigkeit der bisherigen und der neuen Anlogen die bisherige Koksanteilszifser übersteigt. ö. 2. Die Erhöhung der Anteilsziffer wird von dem zuständigen Ausschuß

nach rechnungsmäßig sich ergebenden Erhöhung festgesetzt, und zwar mit Gültigkeit vom Tage der Aufnahme

des Dauerbetriebes an. Die Höhe der Anteilsziffer ist endgültig innerhalb des Jahres nach Inkrafttreten der vor⸗ läufigen Festsetzung auf Grund der tat

sächlichen Leistung von zwei aufein— anderfolgenden Monaten zu bemessen. Ist innerhalb dieses Zeitraumes die

Lieferung aus der neuen Anlage nicht erfolgt, so wird der Anspruch hinfällig. g. Unter einer Neuanlage zur Her⸗ stellung von Koks im Sinne des Ab⸗ satzes J wird nur eine solche verstanden, welche ohne wesentliche Benutzung von alten Teilen von Grund auf neu auf⸗ gebaut wird, wobei es gleichgültig ist, ob die Anlage auf dem Platze einer alten Anlage oder an einer anderen Stelle errichtet wird. 4. Ansprüche nach Absatz 1 und Ab satz 2 können nur mit einer Frist von drei Monaten angemeldet werden. 515. Beteiligt sich ein Mitglied innerhalb des Reviers an einer Brikettfabrik zur Herstellung von Briketts aus Koksgrus, fo ift es zur Lieferung des Koksgrus in Anrechnung auf seine Anteilsziffer, je⸗ doch außerhalb der Preisverrechnung, berechtigt. 8 16. 1. Wenn die Lage des Marltes mehr als die unverkürzte Abnahme der ge⸗ samten, dem Syndikat zum Verkauf an⸗ gemeldeten Mengen, abgesehen von ein— zelnen schwer verkäuflichen Sorten, nach Anficht des Syndikats zuläßt, so hat es hiervon den Mitgliedern Kennt⸗ nis zu geben. Die Mitglieder haben zu prüfen, ob die Voraussetzung zur Frei⸗ gabe der Förderung vorliegt, und diese ju beschließen. Das Syndikat hat findz zu ermitteln, in welcher un⸗ gefähren Höhe ein Mehrbedarf vorliegt, und den einzelnen Mitgliedern die auf sie entfallenden anteiligen Mengen zur Verfügung zu stellen. Der Antrag auf Freigabe kann auch von einem Mitglied gestellt werden. Eine Entschäͤdigung für Minderab⸗ nahme (6 25 Ziffer 4 findet während der Dauer der Freigabe der Förderung in keinem Falle statt. 2. Bei freigegebener Förderung hat jedes Mitglied, das während sechs auf- einanderfolgender Monate aus frischer Förderung mehr als seine Anteilsziffer absetzt, Anspruch auf deren Erhöhung. Die Erhöhung tritt sofort nach der sechs⸗ monatigen Erdienungszeit in Kraft und beträgt das Dreihundertfache des Mehr= absatzes, den das Mitglied durchschnittlich für den Arbeitstag aus frischer Förde⸗ rung gehabt hat. Dabei sind Be⸗ rufüͤngen auf Ausfälle irgendwelcher Art (Betriebsstörungen, Wagenmangel u. a.) unzulässig. 3. Wenn nach Ablauf von sechs Mo naten unter Berücksichtigung der zuer⸗— kannten Erhöhungen der Anteilsziffern die vorgenannten Voraussetzungen fort⸗ dauern, so treten von Monat zu Monat weitere Erhöhungen der Anteilsziffern ein auf gleicher Grundlage und nach Maßgabe der Absatzziffern in den je weilig letzten sechs Monaten. 4. Die sich ergebenden Erhöhungen

der Anteilsziffern werden den Mit⸗ gliedern vom Syndikat. durch ein—⸗ geschriebenen Brief mitgeteilt und

außerdem in der nächsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis gebracht. 5. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für Koks und Briketts. Hierbei tritt die Erhöhung der Anteilsziffer ein, wenn die Produktionssteigerung aus eigener (nicht erforderlich fvischer) Kohlenförderung erfolgt.

53 7 1. Den Mitgliedern wird das Recht eingeräumt, ihre Anteilsziffern zu⸗ sammenzulegen, wenn sie dies vor der ersten Mikgliederversammlung eines seden Geschäftsjahres dem Syndikat schriftlich anzeigen. Diese Erklärung ist in der ersten Mitgliederversammlung bekannzugeben. . 2. Ver Anspruch auf die Anteils ziffer jedes Mitglieds wird durch Ein⸗ chränlung oder Stillegung von Be⸗ trieben des Mitglieds nicht beein— trächtigt. ;

§ 18.

1. Jedes Mitglied ist nach Maßgabe seiner Anteilsziffer am Gesamtabsatz und nach Maßgabe der von ihm anzu⸗ meldenden Sorten und Mengen zur Lieferung verpflichtet, falls es nicht mit nändestens vierwöchiger Frist bei der Geschäftsführung des Syndikats eine Verminderung seiner Anteilsziffer be⸗ antragt hat. Diesem Antrage hat die Geschaͤftsführung Folge zu geben.

Erwachsen durch Abmeldungen auf bereits eingegangene Lieferungsver⸗

pflichtungen unabwendbare Kosten, so fallen diese dem betreffenden Mitgliede zur Last. . 2. Bei plötzlichen Betriebsstörungen ist das Mitglied an die vierwöchige Frist für die Abmeldung nicht gebunden; derartige Ereignisse sind indessen der Geschäftsführung unverzüglich mitzu⸗ teilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der Betriebsstörung anzugeben.

3. Derartige Abmeldungen haben eine dauernde Herabsetzung der Anteilsziffer zur Folge, wenn sie nicht durch Be⸗ kriebsftörnugen oder außergewöhnliche Betriebserschwernisse veranlaßt sind.

4. Die Entscheidung, ob eine Be⸗

die Herabsetzung vorübergehend, ist, trifft die Versammlung der Mitglieder. 5. Jede Abmeldung muß den Mit⸗ gliedern sofort schriftlich bekanntgegeben werden

8 19. 1. Bleibt Mitglied während sechs aufeinanderfolgender Monate mit seinen Lieferungsverpflichtungen im

Rahmen seiner Änteilsziffer im Rück⸗ stande, ohne daß eine angemeldete vor⸗ übergehende Betriebsstörung oder außergewöhnliche Betriebserschwernisse bei Kokereien und Brikettfabriken auch eine größere Instandsetzung der Anlage) vorliegen und obwohl ihm Aufträge in der vollen Höhe der im Rahmen seiner Anteilsziffer angemeldeten Verkaufs⸗ mengen und Sorten erteilt waren, so verringert sich seine Anteilsziffer nach weiteren drei Monaten um die Hälfte des Rückstandes. 2. Die Verringerung der Anteils⸗ ziffer ist in der nächsten Mitglieder k von der Syndikats— geschäftsführung zu beantragen.

Anmeldung und Beschästigung. 8 20. 1. Innerhalb der Synditatsanteils⸗ ziffer hat jedes Mitglied am 1. Fe⸗ bruar und 1. August mit Wirkung . 1. März und 1. September jeden Jahres dem Syndikat den Sortenanfall in fünffacher Ausfertigung nach den zur⸗—

zeit der Anmeldung bestehenden tat⸗ sächlichen betrieblichen Verhältnissen

unter Benutzung des beiliegenden Vor⸗ drucks (Anlage III) mitzuteilen; bei demjenigen Mitglied, das die recht— zeitige Anmeldung unterläßt, gilt die bisherige Anmeldung als neu ab⸗ gegeben.

3. Die zur Brikettierung und Ver⸗ kokung erforderlichen Mengen werden besonders angemeldet.

3. Bei der Anmeldung der zur Brikettierung und zur Verkokung er— forderlichen Kohlenmengen melden die Mitglieder diejenigen Mengen unter Berücksichtigung eines Ausbringens von 80 4, bei Koks und unter Anrechnung von 8e für Bindemittel bei Briketts an, die in der der Anmeldung entsprechenden Zeit des Vorjahres für die Herstellung der abgesetzten Mengen an Koks und Briketts tatsächlich er⸗ forderlich gewesen sind.

4. Die Mitglieder melden in jeder Sorte nur eine Gesamtziffer an, gleich⸗ viel, ob die Kohlen als Gas⸗, Schmiede⸗ oder als Flammkohlen absetzbar sind. Dabei ist anzugeben, ob und inwieweit die Kohlen als Gas⸗, Schmiede- und Flammkohlen geeignet sind.

5. Die Sortenanmeldung ist vom Syndikat den Mitgliedern mitzuteilen. Das Syndikat ist berechtigt und auf Verlangen von zwei Mitgliedern ver—= pflichtet, den angemeldeten Sortenfall nachzuprüfen. Das Verlangen auf Nachprüfung ist innerhalb einer Woche nach Eingang der Mitteilung zu stellen. Die Nachprüfung erfolgt durch einen Ausschuß. Erkennt das Mitglied das Resultat der Nachprüfung nicht als maßgebend an, so hat der Äusschuß das Ergebnis der Mitgliederversammlung

zu unterbreiten, die darüber ent⸗

scheidet. Die zu diesem Zweck an⸗ . h ö

zuberaumende Mitgliederversammlung

hat vor dem 1. März bzw. 1. September stattzufinden. 8 A.

1. Wird eine Kokerei oder Brikett⸗ fabrik vorübergehend ganz oder teil⸗ weise stillgelegt, so ist das Mitglied be⸗ rechtigt, freiwerdende Mengen zum Verkauf anzumelden. Diese Verkaufs⸗ anmeldung ist nur am Ersten eines Monats zum Ersten des nächsten Monats zulässig.

2. Mit dem Tage, an dem die An⸗ meldung wirksam wird, und für die Dauer derselben verliert das Mitglied den entsprechenden Anteil an der Brikett⸗ oder Koksbeteiligung.

3. Will das Mitglied die volle Pro⸗ duktion in Briketts oder Koks wieder aufnehmen, so hat die Anmeldung , am Ersten eines Monats mit Wirkung zum Ersten des nächsten Monats zu erfolgen.

4. Liefert ein Mitglied auf ausdrück⸗ liches Verlangen des Syndikats an Stelle von Briketis und Koks Staub⸗ mengen, so darf seine anteilige Be⸗ schäftigung in Grobsorten dadurch nicht gekürzt werden Andererseits ver⸗ mindert sich der Anspruch aus Absatz in Briketts und Koks entsprechend den abgegebenen Staubkohlenmengen.

S 22.

1. Das Syndikat ist verpflichtet, jedes Mitglied, soweit als irgend möglich, gleichmäßig im Rahmen seiner Anteils⸗ ziffer nach der Sortenanmeldung (An⸗ lage 111 Absatz II) zu beschäftigen. Es hat bei der Beschäftigung auf die bei den Gruben anfallenden Qualitäten und deren Geeignetheit für den Verkauf möglichst Rücksicht zu nehmen.

3 Die Geschäftsführung des Syndi⸗ kats stellt monatlich den Minder⸗- und Mehrabsatz gegenüber dem sich nach Ziffer 1 ergebenden Beschäftigungs⸗ anspruch der einzelnen Mitglieder fest, berechnet danach den für jedes Mitglied sich ergebenden Beteiligungsanteil und teilt den Mitgliedern monatlich mit, um welche Mengen die hiernach zustehen⸗ den Beteiligungsanteile überschritten oder nicht erreicht worden sind.

§ 23. 1. Auf die Anteilsziffer werden solche

setzt fest, welche Vor

lich unter den sonst in dem betreffen— den Absatzgebiete erzielten Preisen liegen, oder die zu Unterpreisen in Ge⸗ biete gehen, die im allgemeinen vom Syndikate nicht beliefert werden. Solche Geschäfte soll das Syndikat nur daun machen, wenn das Interesse des Syndi⸗ kats sie trotz der Unterpreise erfordert und sich Mitglieder zur Erfüllung bereit erklären. Die Geschäfte sind allen Mit⸗ gliedern zur Milbeteiligung anzubiezen. Sie haben zu unterbleiben, wenn Mit— glieder, die mindestens G6 * der Stimmen vertreten die Unterlassung fordern.

2. Kommen solche Geschäfte zur Aus führung, so werden sie für die liefernden Gruben allein abgerechnet, und sind umlagepflichtig.

Festsetzung der Preise und Lieferungs- bedingungen, Verrechnungsverfahren sowie Begleichung der Rechnungen. 8 2

Die Versammkung der Mitglieder

ghia das Syndi⸗ kat dem Reichskohlenverbande für die Brennstoffverkaufspreise und hinsich lich der Richtlinien für die Preisnachlässe zu machen hat. 1. Jedes Mitglied erhält für die ge— lieferten Mengen den Revierdurch⸗ schnittserlös der betreffenden Sorte bzw. Sortengruppe. Für die Sorten bzw. Sortengruppen gilt bis auf wei⸗ teres die anliegende Iran ne ell ang (Anlage 1V). ; 2. Beabsichtigt eine Verwaltung, ein Siebsortiment auf ein entsprechendes Waschsortiment umzustellen, ö hat sie dies dem Syndikat anzumelden. Die Anmeldung muß 6 Monate vor Be⸗ ginn der Umstellung bzw. Zurverfügung stellung des neuen Sortiments erfolgen.

Bezüglich der Eingruppierung dieses Sortsments entscheidet die Mitglieder⸗ versammlung.

3. Wenn eine Grube auf Grund an— derer Maßnahmen (z. B. Abbau an⸗ derer Kohlenflöͤze) eine Abänderung der Eingruppierung verlangt, so hat das Syndikat zunächst während eines autz⸗ reichend langen Zeitraums durch Täti—- gung entsprechender Verkäufe zu prüfen, vb die Voraussetzungen für eine der— artige Sortenabänderung gegeben sind. Die Entscheidung hierüber steht der Mitgliederversammlung zu. Die bean tragende Grube 5 das Recht, zu ver⸗= langen, daß die Mitgliederversanmlung spälestens 6 Monate nach Stellun des Antrages über diesen entscheidet. Wird der Antrag von der Mitglieder versammlung abgelehnt, so darf diesen

vor Jahresfrist nicht erneut ein- gebracht werden. .

Bis zur endgültigen , durch die Mitgliederversammlung so

es bei der bisherigen Eingruppierung verbleiben. 4. Für den Ausgleich zwischen Unter und Ueberbeschäftigung der einzelnen Mitglieder ist die Durchschnittsbeschäßs⸗ tigung am Gesamtabsatz maßgebend Die Mitglieder, die unter dem Durch- schnitt am Gesgmtabsatz beteiligt sind. erhalten ohne Rücksicht darauf, welche Gründe zu der Unterbeschäftigung ge= führt haben, je Tonne der zu wenig abgenommenen Mengen eine entschäbẽ= gung, die bei Kohle 2 * und bei Kol Ir, ä, des Revierdurchschnittserlöses Tonne beträgt, während die Mitglieder, die über dem Durchschnitt am Ge samt⸗ absatz beteiligt sind, i die mehr ab- genommenen Mengen eine Abgabe nach gleichen Grundsätzen zahlen.

Eine Entschädigung für Minder= beschäftigung wird nicht gezahlt, went die Gesamtbeschäftigung im Syndikats= absatz 80 3 der Anteilsziffer beträgt.

Eine Abgabepflicht der Neuroder Kohlen- und Thoönwerke besteht nicht.

5. Die Durchlchnitts be schaft t gung am Gefamtabsatz wird ermittelt urch Division des durch das Syndikat ge= tätigten Gesamtabsatzes durch die An teilsziffern nach Abzug der in der Sortenanmeldung (Anlage III) unter Ibis 7 aufgeführten Mengen. .

z. Der Revierdurchschnittserlös wir errechnet aus dem Gesamterlös. deß durch das Syndikat getatigten n n. dividiert durch die Menge dieses Ab- satzes. - =

7. Die Erlösabrechnung erfolgt 33 monatlich und wird für Kohle, Ko und Briketts getrennt vorgenommen. Die Entschädigungsabrechnung gelang nur für Kohle und Koks, dagegen ni t für Briketts zur Anwendung. Sie wird ebenfalls allmonatlich, getrennt für Kohle und Koks, vorgenommen.

2 26

7.

1. Jedes Mitglied hat darauf. An— spruch, daß seine Produkte möglichst in die ihm frachtgünstigsten Gebiete ge⸗ leitet werden. .

2. Zwischen dem Waldenburger und dem Neuroder Revier hat bezüglich der Geschäfte, die in Sortenklassen mit Sorten des Waldenburger Reviers zur Abrechnung kommen, ein Frachtenaus. gleich stattzufinden. Frachtbasis ist Dittersbach, wobei bei den Walden burger Gruben unterstellt wird, daß alle Lieferungen ab Dittersbach er⸗— folgen. 6

J. Der Frachtenausgleich ist dort nicht vorzunehmen, wo das Syndikat nach seiner Wahl zu gleichen Preisen von Gruben des Waldenburger oder Neu= roder Reviers liefern kann, oder wo für Neuroder Sorten in dem Absatzgebiet

triebsstörung oder außergewöhnliche Be⸗

auch und nur dann, wenn diese Mengen derartig vernichtet werden, daß sie nicht

ü

vorläufig in Höhe von 75 v. S. der hier—

2 1

sriebserschwerung vorliegt und damit

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Geschäfte nicht angerechnet.. die das Syndiiat zu Preisen tätigt, die wesent⸗

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die gleichen Preise erzielt werden wit

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Nr. 97.

SErste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Freitag, den 26. April

1929

Erscheint an jedem Wochentag abends Bezugs-. ö Inhaltsübersicht. preis vierteljährlich 450 eM Alle Postanstalten Anzetgenpreis für den Raum einen 1 y,. . a Rerin nt Sespftap ünfgespaltenen Petitzeile 1,00 M 2. Güterrecht register,

k , 4 . nimmt ö. be hte stese an 3 e webe te.

9 . w 4. Genossenschaftsregister,

Einzelne Nummern kosten 18 66ν Sie werden aun . . . 2 3. Musterregister

gegen bar oder vorherige Cinsendung des Betrage dor dem Einrückungstermin bei der 6. Urheberrechtseintragsrolle,

einschließlich des Portos abgegeben. Geschäftsstelle eingegangen sein . k Veraleichs achen, * 6 ö 1! ö tung mbH., Nr. 28749 Ana Allge⸗ Martin Friedländer ist erloschen. für Angestellten⸗Heimstätten vertreten,

1. Handelsregister.

Allenst ein. 18823

In unser Handelsregister B Nr. 95 trugen wir heute bei der Firma Land⸗ wirtschaftliches Ein⸗ und Verkaufshaus G. m. b. H. in Allenstein ein, daß die Gesellschaft durch Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 1. März d. J= aufgelõst ist. Liquidator ist der Kaufmann Martin Jacob von hier.

Allenstein, den 18. April 1929.

Amtsgericht.

ASGehakkFenhurg.

„Schade tiengesellschaft

8824 Füllgrabe At⸗ Zweigniederlassung Aschaffenburg“ in Alschaffenburg Hauptniederlassung Frankfurt a. M.): In der Generalversammlung vom 39. Januar 19599 wurde durch Aenderung des 5 4 des Statuts die Erhöhung des Grundkapitals um 200 060 RM auf 1000 900 RM durch Ausgabe von 200 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien zum Nenn⸗ betrag von je 16065 RM beschlossen. Die Ausgabe der neuen Aktien i g zum Kurs von 100 5. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Aschaffenburg, den 20. April 1929 Amtsgericht Registergericht. Hack Wildungen, 18825 In das Handelsregister ist heute bei der Ederkreisbank, Aktiengesellschaft zu Bad Wildungen, eingetragen: Durch den Beschluß der Generalversammlung vom 30. 3. 1969 ist die Gesellschaft auf⸗ . Liquidator ist das bisherige Vor tandsmitglied Direktor Karl Seegers. Bad Wildungen, den 17. April 1929. Das Amtsgericht. Abt. II. Herg edorf. 8826 Das Erlöschen der Firma C. Garbers in Kirchwärder soll von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen werden, falls nicht etwa Berechtigte egen diese Eintragung binnen einer frist von drei Monaten bei dem unter⸗ zeichneten Gericht Widerspruch erheben. Bergedorf, den 18. April 1929. Das Amtsgericht.

nottirgp. 8835

In unser Handelsregister Abt. B ist am 15, Aptil 1929 bes der unter Nr. 25 nn,, . Firma Theodor Althoff, Inhaber Rudolf Karstadt Akt. Ges. mit dem Sitz in Bottrop, als ., lassung der Firma Rudolf Karstadt, Akt. Ges.. Hamburg, folgendes ein⸗ getragen worden:

Die Gesamtprokura des P. F. J. Trendelkamp ist erloschen.

Bottrop, den 11. April 1929.

Das Amtsgericht.

Hanel. 8836 lsregister Abt. B ist unter Nr. 187 bei der Firma „Dr. Achenbach Richter, Optische Fabrik G. m. b. H.“, Brandenburg, folgendes eingetragen worden:

Die Firma der Gesellschaft ist in „Dr. Achenbach . Nichter Gesell⸗ schafi mit beschrünkter Haftung“ umgeändert.

Gegenstand. des Unternehmens ist jetzt die Herstellung und der Vertrieb 2 Maschinen und Apparaten aller Art. 1

H (am el ihn * In unser Han

Das e ,, um 19609 Reichsmark auf 20 A Reichsmark

erhöht. . An Stelle des Ingenieurs Krause ist er Kaufmann Paul Wichert in Brandenburg (Havel, Gutenbergstr. 265, e ten,, geworden.

Der Gesell ar rern kann von edem Gesellschafter mit einjähriger Frist zum Ablauf des Geschäftsjahrs

n, , fach in fe, ruhen auf den Gesellschafterbeschlüssen vom 18. Mai 1928. lin Brandenburg (Havel), 19. April 1929. Amtsgericht. retten. 18837 Handelsregistereintrag A Bd. J O-3. 190, betr. die Firma Gebrüder 6 Bürstenhölzerfabrik in Flehingen: nton Ebert ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Bretten, 9. 4. 1929. Amtsgericht.

Nii cle ehbhirg. 8838 In unser Handelsregister K ist heute ö. 2t bei der Firma Steyrling sellschaft mit beschränkter Saf⸗ tung in Bückehnrg folgendes ein

getragen worden: Durch Beschluß der Gesellschafter vom 15. März 1929 t der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Ver⸗ teilung des Restes des Reingewinns 19 Ziffer ) geändert. Bückeburg, den 22. April 1929. Amtsgericht. II.

KBernrlin. 6

Es wird beabsichtigt, folgende Gesell⸗ schaften: Nr. 17834 Alexander Boese & Co. Export⸗-Import⸗ und Kom⸗ missionsgeschäft GmbH., Nr. 35205 ziilgemeind Mutomobit᷑ Gejeilschafft mbH., Nr. 13755 R. von der Heyden GmbH., Nr. 401565 Condor Film Gmb ch., Nr. 39102 Bulgara⸗Rosenöl⸗ Bertrieb s⸗Gesellschaft mböh., Nr. 29715 Autohaus Guhse & Petto Gmbch., Nr. 39430 „Chemibéhag“ Chemikalien Großhandelsgesell⸗ schaft mboh., Nr. 37433 Theodor Handwalker Gmbh. i. Ligu., Nr. 18849 Hofer Film GmbH., Nr. 33956 Jeannot Goldblatt Metall⸗ waren Gmbch., Nr. 38318 Holz⸗ lampen GmbH., Nr. 35306 von Deb⸗ schitz & Co. Kaffeehandelsgesell⸗ schaft mbH., Nr. 312165 Emsa Par⸗ fümerie & Seifen Fabrik EmbH., Nr. 29754 Gesellschaft für aus⸗ ländische Industrie GmbH., Nr. 37149 Bewah Berliner Waren⸗ H audels⸗ Gesellschaft mbH., Nr. 12995 Bau⸗ materialiengroßhandel GmbH., Nr. 36343 Auto⸗Licht, GmbH., Nr. 484 Berliner Grundstücks⸗ Verwaltung Gmbh. , Nr. 20622 Confektions⸗ und Einkaufshaus Salmann GmbH.,

Nr. 36363 Amerikanisch⸗ Euro⸗ pñische Finanziernngs⸗ Gesell⸗ schaft mbH., Nr. 35535 Berliner

Tischfabrik GmbH., Nr. 35856 Arola Handels⸗ und Verwertungsgeselt⸗ schaft mbH., Nr. 34847 Dram atisches Theater GmbH., Nr. 5765 Ebert Film GmbH., Nr. 30023 Grun dstücks⸗ Gesellschaft Holzmarktstraße 19 mbyH., Nr. 31078 Hallesches Kohlen⸗ werk GmbH., Nr. 35979 „Duro“ Schallplatten GmbH., Nr. 23962 Filmmaschinen Rapid GmbH., Nr. 35102 Fa⸗Ba GmbchH., Nr. 11938 Deutsche Kunstdruck⸗ Gesellschaft mbH., Nr. 37661 Enoch Musik⸗BVer⸗ lag GmbH., Nr. 106654 Berliner An⸗ siedlungs⸗Gesellschaft mbH., Nr. 21310 Gesellschaft für Herstellung und Vertrieb chemischer Produkte „Chemihag“ mbH., Nr. 31032 Fil⸗ berg Schuhindustrie⸗BVersorgung GmbH., Nr. 12177 Fluidoform GmbH., Nr. 18312 Gebrüder Rösike GmbH., Nr. 38001 Fabrik automa⸗ tischer Schaltapparate GmbH., Nr. 14509 Gesellschaft für Berwer⸗ tung Drostischer Patente GmbH., Nr. 36294 „Efgen“ Fuhrbetrieb ge⸗ sellschaft mbH., Nr. 36956 Gebrüder Bölsch GmbH., Nr. 39204 „Embe“ Bettfe dern GinbH., Nr. 40367 Auto⸗ reparatur Krenzberg GmbH., Nr. 36507 Hufeisen⸗BVertrieb Embch., Nr. 35545 „Hufhag“ Holz⸗- und Fur⸗ nier⸗ Handels Gesellschaft mbH., Nr. 11498 Held Antiquitäten GmbH., Nr. 40142 Combarzräparate GmbH., Nr. 33353 Fulmen⸗Film GmbH., Nr. 37699 Ernst Burmeister GmbH., Nr. 39832 Harzer Bergbau⸗ und In⸗ dustriebahnen Gmbh., Nr. 22326 Apotheker Karl Schulz & LI. Col⸗ dewen EmbhH., Nr. 26730 Dr. Ph. Blumenthal & Co. Gesellschaft für biochemische Unternehmungen mboH., Nr. 24223 „Astra“ Handels⸗ gesellschaft für Eisen⸗Kurzwarsn und chemische Produkte inbH., Nr. 31929 Arnold Covo & Comp. Gmbcch., Nr. 33351 Brasil Export⸗ Compagnie Gmbö., Nr. 353465 Ber⸗ liner Automaten Kertrieps - Ge⸗ King ft mbch., Nr. 26998 Walkan⸗

wreß Gompanyg Gmbeh., Nr. 21055 Rudolph Bürstenbinder r Nr. 365837 „Floria“ Handelsgesell⸗ 2 mbH., Nr. 29827 „Dobro“⸗ Kraftrãder Gmbh. Nr. 36302 Eloni und Houri ie , Nr. Hei,, . lose Heiz⸗ und Widerstandsz⸗Kör⸗ per für Elektrizität GmbH., Nr. 24473 Epoche Verlag 666 Nr. 36026 7. Fievelholß & Eo. GmbH., Vr. 35883 Duhr & Kasch Wein⸗ und Spirituosen Gmbs.., Nr. 36002 Deutsche Beton ⸗⸗Eisengesellschaft mbH., Nr. 19114 ö , sellschaft für dentsche und pol⸗ nische Landen produkte Ginbch., Nr. 20043 Clauß Deutscher Bürobedarf Gmb.., Nr. 36915 „Eltra“ Gesell⸗ schuft für elektrische Kleinbelench⸗

meine Nachrichten Agentur Gmbh. , Nr. 33549 Fotografie für Kunst und Industrie Hermann Meier GmbH., Nr. 28149 Grundstücksgesellschaft Duisburger Straße 4 mbH., im Register auf Grund des z 31 Abs. 2 H. ⸗G.⸗B., 5 141 R. F. G. G. von Amts wegen zu löschen. Zur etwaigen Geltend⸗ machung eines Widerspruchs wird hier⸗ mit eine Frist von 3 Monaten bestimmt. Berlin, den 18. April 1929. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 152.

Berlin. 8833

In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 18935 Grundstücks⸗ Berwertungs⸗Gesellschaft Luit⸗ poldstraße 38 mit beschränkter Haf⸗ tung: Das Stammkapital ist auf 40 000 Reichsmark umgestellt. Durch Beschluß vom 19. Februar 1929 ist der Gesellschafts⸗ vertrag bezgl. des Stammkapitals und der Geschäftsanteile abgeändert. Bei Nr. 23188 Einkaufsgesellschaft der Deutschen Konserven⸗Industrie mit beschränkter Haftung: Dem Franz Perger in Mainz ist Prokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft ge⸗ meinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuristen zu ver⸗ treten. Bei Nr. 27186 Glashaus⸗ Film Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Franz Vogel, Wolfgang Abs⸗ hagen und Harold Rodner sind nicht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Heinz Blanke in Berlin⸗Steglitz, Kaufmann Hans Reiter in Berlin, Kaufmann Robert Nisenson in Berlin⸗Charlottenburg sind zu weiteren Geschäftsführern bestellt. Bei Nr. 28945 Den newitz⸗Fuhrwesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Arnold Schapiro und Walter Stöcker sind nicht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Karl Hausdorf in Schmargendorf ist zum Ge⸗ schäftsführer bestellt. Bei Nr. 29407 Bühnenbetriebsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma ist er loschen. Bei Nr. 38051 C. F. Foth & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Das Stammkapital ist um 20 000 RM aus 30 000 RM erhöht. Laut Beschluß vom 5. November 1928 ist der Gesellschaftsvertrag bezgl. der Vertretung (5 5), des Stammkapitals und des Ueber⸗ ganges von Geschäftsanteilen (5 6) ab⸗ geändert. Die Gesellschaft hat nur noch einen Geschäftsführer. Der Geschäfts⸗ führer Schwab hat sein Amt niedergelegt. Bei Nr. 38219 „Bavaria“ Finanz⸗ gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Durch Beschluß vom 25. März 1929 ist 5 6 des Gesellschaftsvertrages Ver⸗ äußerung von Geschäftsanteilen betr. geändert. Bei Nr. 409382 Deutsche Dublosan Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Hans W. Hage⸗ mann ist nicht mehr Geschäftsführer. In⸗ genieur und Direktor Ernst Schumann in Berlin⸗Neukölln ist zum weiteren Ge⸗ schäftsführer bestellt. Bei Nr. 409610 The T. Eaton Co. mit beschränkter Haftung: Die Prokura des Louis Alec Mallinson ist erloschen. Bei Nr. 41331 Durant Motors Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Rechtsanwalt Dr. Hugo Fleischmann ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Kaufmann Dr. Julius Dünkels⸗ hühler in Berlin ist zum weiteren Geschäfts⸗ führer bestellt. Dem Ernst Bittner und dem Otto Lier, beide in Spandau, ist Gesamtprokura erteilt. Bei Nr. 41380 Berliner Wohn⸗ und Zweckbau Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung: Das Stammkapital ist um 80 000 RM auf 100 000 RM erhöht. Laut Beschluß vom 22. März 1929 ist der Gesellschaftsvertrag bezgl. 5 6 (Veräußerung von Geschäfts⸗ anteilen), z§5 7, 8 (Vertretung) abgeändert. Jeder Geschäftsführer ist alleinvertretungs⸗ berechtigt. Bernhard Habisreutinger und Rudolf Wülfken sind nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Kaufmann Hartwig Cleve, Braun⸗ schweig, ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 41765 Gesellschaft für Roh⸗ stoffverarbeitung und ⸗verwertung mit beschränkter Haftung: Frau Else Schröder geb. May ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Kaufmann Dr. Hans Georg Glünder in Verlin⸗Wilmersdorf ist zum Geschäftsführer bestellt.

Berlin, den 18. April 1929.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 152.

Berlin. 8827]

In das Handelsregister Abteilung A ist am 19. April 1929 eingetragen worden: Nr. 73 626. Alfred Sperlich, Berlin. Inhaber: Alfred. Sperlich, Kaufmann, Berlm. Bei Nr. 34 Gebrüder

Riedel Inh. F.

DO. Dörnte, Berlin: Die Gesellschaf

Pianofabrik, Berlin:

Der

Schiller senior ist aus der Gesellschaft aus

geschieden. Nr. 48 286 Adolf Möller

& Co., Berlin⸗Lichterfelde: Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Ge

haber der Firma. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 86. Berlin. In das Handelsregister des unterzeichneten 19. April 1939

S828

Berlin. Gegenstand des Unternehmens

ist der Vertrieb und die Installation von allen in die Schwachstrombranche fallenden

insbesondere und Anlagen. RM.

Apparaten und Anlagen, von Telephonapparaten Grundkapital: 50 000, gesellschaft. am 8. März

wird vertreten durch zwei ordentliche Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein ordentliches Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem stellvertreten⸗ den Vorstandsmitglied oder durch ein ordentliches Vorstandsmitglied in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen. Der Auf⸗ sichtsrat kann bestimmen, daß einzelne ordentliche Vorstandsmitglieder zur Allein vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Zu ordentlichen Vorstandsmitgliedern sind bestellt; 1. Kaufmann Frau Henny Kühne,

Berlin, 2. Kaufmann Moritz Schwarz, Berlin. Als nicht eingetragen wird noch

veröffentlicht: Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin N. 39, Lynarstr. 5—6. Das Grundlapital zerfällt in 50 Jnhaberaktien über je 1000 RM, die zum Nennbetrage ausgegeben werden. Der Vorstand besteht aus ordentlichen und stellvertretenden Vorstandsmitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes sowie ihre Stellvertreter werden von dem Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsrates bestellt und abberufen. Berufung der Generalversammlung und die sonstigen Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Die Gründer, welche alle Aktien übernommen haben, sind: H. Fuld C Co. Telephon⸗ und Telegraphenwerke Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main, 2. Kaufmann Karl Leichthammer, 3. Kauf⸗ mann Hermann Leichthammer, 4. Rechts⸗ anwalt Dr. Alfred May, 5. Rechtsanwalt Dr. Theodor Rothschild, alle zu Frankfurt am Main. Den ersten Aufsichtsrat bilden: 1. Richard Schneider in Frankfurt am Main, 2. Fritz Lein in Berlin, 3. Leopold Trier in Berlin. Die mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereichten Schriftstücke, insbesondere der Prüfungsbericht des Vorstands und des Aussichtsrats können bei dem Gericht eingesehen werden. Nr. 18984. Darmstädterund National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Umtausch der Aktien zu 120 RM in Aktien zu 100 und zu 1000 RM ist durchgeführt. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. April 1929 unter Zustimmung der persönlich haften⸗ den Gesellschafter ist der Gesellschafts⸗ vertrag in 58 5 Abs. 1, 5 13 und § 34 ge⸗ ändert; ferner sind die S5 9, 10, 11, 20 Ziffer 1, 32 Abs. 3, 48 und 49 gestrichen worden. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Das Grundkapital zerfällt jetzt in 50 000 Inhaberaktien zu je 1000 RM und 100 000 Inhaberaktien zu je 100 RM. Nr. 17957, Gemein⸗ nützige Heimstätten⸗Atktien⸗Gesell⸗ schaft Groß⸗BWerlin. Gemäß dem be⸗ reits durchgeführten Beschlusse der General- versammlüng vom 28. November 1928 ist das Grundkapital um 75 000 RM erhöht worden und beträgt jetzt loo 000 RM. Der Umtausch der bisherigen 100 Namens⸗ aktien zu je 250 RM ein 25 Namensaktien u je 1060 RM ist durchgeführt. Durch eschluß der Generalversammlung vom 28. November 1928 ist der Gesellschafts⸗ vertrag in 5 4, 5 7, 5 8, F 10, § 11, 8 12, §5 13, 5 14 abgeändert und durch Hinzu⸗ fügung eines 5 15 erweitert worden. Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern. Die Gesellschaft wird von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitgliede in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen vertreten. Soweit Vorstandsmitglieder zugleich die

Die

Schnitzer, Berlin: Die Prokura des

ö 7 7 7777 7 7 7 7 777

Gagfah Gemeinnützige Aktien⸗Gesellschaft

Nr. 1629 Schweizer Apothete Max Schirokauer &

ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Fritz Schirokauer ist alleiniger Inhaber ) die der Firma. Nr. 8585 J. Schilter Piano⸗ forte fabrikant Johannes (richtiger Johann)

sellschafter Carl Möller ist alleiniger In⸗

Abteilung B Gerichts ist am folgendes eingetragen: Nr. 42 515. Berliner Privat⸗Telefon⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft. Sitz:

Aktien⸗ Der Gesellschaftsvertrag ist 1929 festgestellt und am 23. März 1929 geändert. Die Gesellschaft

sind sie ermächtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst in ihrer Eigenschaft als Vertreter t jener Gesellschaft zu schließen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf Grundkapitalserhöhung werden 75 Namensaktien zu je 1000 RM zum Nenn⸗ betrage ausgegeben. Das gesamte Grund⸗ kapital zerfällt jetzt in 100 Namensaktien zu je 1600 RM. Nr. 365976. Branda

Motoren Aktiengesellschaft. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 8ga Berlin. 8829

In das Handelsregister Abteilung B des unterzeichneten Gerichts ist am 19. April 1929 folgendes eingetragen: Nr. 1004. Panzer Attiengesellschaft. Walter Stöcker ist nicht mehr Vorstands⸗ mitglied. Nr. 14 547. Vertehrs⸗ und Handels⸗Akttiengesellschaft. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. März 1929 ist der 5 19 (Vertretung) geändert. Die Worte: „oder eines Bor⸗ standsmitgliedes und eines Handlungs⸗ bevollmächtigten sind von der Ein⸗ tragung ausgeschlossen. Die Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Mitglied und einen Pro⸗ kuristen. Der Aufsichtsrat kann ein Vor⸗ standsmitglied zum Vorsitzenden des Vor⸗ standes mit der Befugnis zur Allein⸗ vertretung bestellen. Heinz Pulvermann ist alleinvertretungsberechtigt. Nr. 26 30090. Verkehr s⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft. Hans Kitz ist nicht mehr Vorstands- mitglied. Nr. 32 689. Meisenbach, Riffarth & Co. Attiengeseltschaft (Z3weigniederlassung Berlin). Albert Saupe hat nun, unter Aufhebung der Einzelprokura, Ge samtprokura zusammen mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen. Zum Vorstands⸗ mitglied ist bestellt: Direktor Kurt Adami in München. Nr. 39 859. Weiner Akttiengesellschaft Automo bile. Die Firma ist erloschen. Nr. 40 432. Preuß i⸗ sche Elertrizitäts⸗Akttiengesellschaft. Prokurist: Edwin Ungethüm in Berlin. Er vertritt gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitgliede. Nr. 41 829. LSam⸗ bertus, Finanzierungs⸗ und Bau⸗ gesellschaft Attiengesellschaft. Ge⸗ mäß dem bereits durchge führten Beschluß der Generalversammlung vom 21. Februgr 1929 ist das Grundkapital um 85 000 RM erhöht und heträgt jetzt 140 060 RM. Ferner die von derselben Generalver sammlung beschlossene Satzungsänderung bes § 4. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf die Grundkopitals- erhöhung werden ausgegeben 86 Inhaber⸗ aktien über je 1006 RM zum Nenn⸗— betrage. Das gesamte Grundkapital zer⸗ fällt jetzt in 140 Inhaberaktien zu 1900 Rax. Nr. 42 481. Teilzahlung s⸗Inkasso NAttiengesellschaft. Prokurist: Friedrich Lange in Berlin. Er vertritt gemein⸗ schaftlich mit einem Vorstandsmitglied, Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 89h.

Berlin. 88301 In das Handelsregister Abteilung B des unterzeichneten Gerichts ist am 189. April 1929 folgendes eingetragen: Nr. 22 460 Norddentsche Handels ⸗Aktien⸗ gesellschaft, Nr. 22 521 Neue Ber⸗ liner Bodenverwertung s⸗Aktien⸗ gesellschaft, Nr. 25 671 Tritota At- tiengesellschaft für Strick und Wirtwarenfabritation, Nr. 26 217 Mechanische Schuhfabrit 4 Attien⸗Gesellschaft, Nr. 27 471 Strins Grundstüdsverwertungs Attien⸗ geselischaft, Nr. 28 539 Pro * 77 port Import Attien * aft Nr. 28 567 Textilia Attiengesell⸗ schaft für Strumpf⸗ und Wirk⸗ waren, Nr. 28 930 Tuch handel s⸗ gesellschaft Artur Grünsfeld At⸗ tiengesellschaft, Nr. 29 147 Oriwest Atktiengesellschaft für tech nische Ar⸗ tikel und Nohprodunkte, Nr. 20 E661 Schiffs hebung s⸗ und .

AMttiengesellschaft, Nr. 30 131 „In⸗ beag“ Gewerbe⸗Handels⸗ und In⸗ dusfrie⸗ Beteiligun r, schaft, Nr. 30 618 „Titan“ Attien⸗ gesellschaft für Indnstrievertre⸗ tungen, Nr. 30 807 W a Stickerei Attien⸗ ber, , . Ur 21 962 Die Malit-Buchhandlung Attiengesellschaft, Nr. 32 660 Jho⸗ werke Aktiengesellschaft für Wasser⸗ Land⸗ und Lufifahrzenge, Nr. 34 3657 Internationale Transporte Her⸗ mann Schubert & Co. Attiengesell⸗ a Nr. 34 424 Nord deutsche 94. ektenbank, Kommanditgese *. t

auf Aktien: , d dne, ung, Nr. 35 200 „Kö d nn Attiengesellschaft

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