1929 / 98 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Apr 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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( 4 19 ) 1 Staatssicl 1 / l llt eine nnung z / . 101 nämlic ( enslange 5 ings wahrung in l ] l 1m 1 ; un ich he! och de vent . 1 1 erweis J ! 1 ! wendig htet wir . Ibbrigen nthält d Entwul 61 We iblel n nn mit vorwu vollem Unterto U s eiten der grundsatzlichen Anhäng der Todesstraf mir der Ein— wesentlich Einschränkung, d ö l bsolute traf beseltigt gest 1 Behauptung eln „Umfalls zelbst enn ich infolge Da] entgegen s dief MW ßzregel, die eine absolute ; sell beim Mord mildernde Umstände zuläßt Braflisch besser icht leberze igung vo Wesen der Todesstrafe Hoffnungslosigkeit für den Mörder bedeutet, zu seiner ö ) 9 bleibt d 3 die von und deren Bedeutung für din Stäͤgt wirlich umqgestell Hartl wieder mgelangen, zu hart sei, und daß ja auch ein geme J . solc 1 1 ich sin reiheitsstrafe so könnte doch kein ehrlicher Mensch hieraus einen Grund l essern könne lußerdem wurde meinem nn 1 n Zinn de ühne ich 1 abei nur Vorn urf schöpfen Aber ich erkläre, daß ein Umfall gar . bedeute inen C zingriff gegenüber dem nock 1 Fäl del e s n Volk! gesche hen ist Meine grundsätzliche Stellung ist unverändert ae recht Der Redner erlãnterte dann au— sführlich . mehr als einmal in tiefe und beg rsetzt haben blieben. Wo ich öffentlich zu dem Problem gesprochen habe, da 11 g auf mindestens dr eijährige Sicherungs⸗ vichtigste Einwand gegen die imöglichkeit habe ich stets ausdrücklich die Beseitigung der Todesstrafe als nachsolgende richterlicher Prüfung, Zun der Wiedergutmachung bei einem Fehlurteil ( inwänd ist gesetzgeberisches Ziel mir vorbehalten für den Fall, daß beacht⸗ te der Redner, die Annahme seines Antrages theoretisch unwiderlegbar Die Verhandlungen A usses liche Zeugnisse einer veränderten Volksüberze ugung hinsichtlich De. l den Verzicht auf die Tode sstra fe sein soll. Werde haben aber gezeigt, daß praktisch in Deutschland keine Fälle der Beseitigung der Todesstrafe vorliegen. Bas ist für mich in sein Antrag vom Ausschuß abgelehnt, so ist, eben die Ber⸗ der Vollstreckung einer unbegründeten Todesstrafe bekannt sind der gegenwärtigen Lage einer gesetzgeberischen Entscheidu ng jetzt , gescheitert, und die Verantwortung für das Scheitern zusbesondere kann nach dem uns bisher vorliegenden Material, zu prüfen. Ehe ich dies aber tue, möchte ich nur eine ganz kurze f lt dann auf Diejenigen, die dem Komp romiß nicht , hel onders ach dem Gutachten des rüheren Justizministers 3 vischenausfül rung zu meinem erwähnten grundsätzlichen Stand haben Alle Angriffe, die der edner wegen seines er . zer Fall Jacubowski nicht als ein solches Beispiel an punkt machen Der Staat hat das Verfügungsrecht über Leben ständi gungs willen. 5s erfahren habe, könnten ihn nicht umstimmen. ge! het werden Das beweist, daß die Zicherung en, die im Ge⸗ und Tod seiner Staatsangehörigen, wo es im Interesse des Hielleich würden manche Gegner von heute in einem späteren ich Se h id in der Gnadenpraxis liege 6 soweit aus höchsten Zweckes und der äuße ren oder inneren Sicherheit von 161 stpu ukt, n . bedingung lose Beseitigung der i , rellhsen, liche Einrichtungen dies tun können. Es ist Staat und Gesellschaft notwendig ist. Immer und z allererst . 2 folgen ann . . K . mir übrigens Widerspruch in der Haltung mancher Gegner wird die Sicherung von Staat und Gesellschaft der entscheidende , daun . 6 Unteil 1 der Todesst m afe schwer verständlich. Die fast einhellige Meinung Rechtfertigungsgrund bei der Wahl des Mittels sein. Ich lehne Weiterberatung Montag geht doch dahin, daß für Zeiten äußerster Not des Staates die daher jede religiöse Motivierung für das Strafmittel ab. Auch Im Steuerausschuß des Reichstags, der die Beratung d der Todesstrafe unentbehrlich sei Es liegt aber auf den J and, daß lehne ich jede Begründi ing aus de m Gesichtspunkt der Sühne in Novel le z um Br anntwe j nm ö no p olges etz sort⸗ juristische Irrtümer in Stur nzelten, wenn Todesstrafe 31 dieser Beziehung ab. Nicht, als ob ich damit den Sühnegedanken setzte, brachten die Regierungsparteien einen Kompromißantrag Lelassen sein soll, leichten mögli ch sind als in ruhigen Zeiten Der aus dem Strafgesetz überhaupt entfernen will, e ist unbedingt ein, . der den Wünschen des Zentrums gerecht werden sollte. J . 3 . 2 65 s m 19H * 1 8 91H0* . ru 4 6 3 578 . . 141 ö ö . 34. . 8 8 gat hat sicherlich die äaäußerste Verpflichtung, das Leben leiner notwendig zu Verwertung hei jeder Strafbemessung. Er muß Dieser Antrag sieht, vie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Bürger gegen ein ungerechtes Urteil zu schützen. Der Staat hat da sein zum Ausgleich von Schuld und Strafe. Alfo von einer Zeitungsverleger mitteilt, Sonderzuschläge von mindestens ö die gleiche Verp flichtung, das Leben einer Würger vor Eliminierung des Zühnegedankens im Strafgesetz kann gar Nicht 56 vᷣh für den Uebernahmepreis des ,,,, Mördern zu schutzen. Tieser außerste Schutz ist nicht möglich die Rede sein, sondern die Frage muß lauten, ob bei der Wahl Branntweins und eine Sten uervergünstigung von 45 Pf. für den wenn uf die Todesstrafe, endgültig verzichtet wirs, Auch die eines bestimmten Strafmittels aus dem Gesichtspunkt der Sühne nichtablieferungsfähigen Edelbranutwein vor, während die No— besten Vorkehrungen im Strafvollzug können den Mörder nie der Grundfatz „Leben um Leben“ gerechtfertigt erscheint. Tas velle die bisherige Vergünstigung von 95 Pf. gänzlich in Wegfall gar unschadlich macher Tie endgültige Stellungnahme des aber lehne ich 1b, weil es zur Talion (Zahn um Zahn. kommen lassen will Zentrum und Baherische Volkspartei waren Reichska binetts muß ich, gesagt, vorbehalten. Jeder Ver um Auge) zurückführt. Daß durch das Prozeßrecht und jedoch von diesem Antrag nicht voll befriedigt und verlangten intwortliche muß sich gen haft prüfen, wie er sich . Gnadenwege alle höchst erreichbaren Garantien gegen irrtümlichen die voll bisherige Steuervergünstigung von 95 Pf. Einen ähn⸗ oll zich lh. leine n aus einer anderen C ttschei g 1. 1. ollzug geschaffen werden müssen, ist Pflicht des Staates, den lichen Antrag brachten auch die' Deutschnationalen ein. Der ion if, rwarte iber auch solche Borwurse nicht u mich. Beide andernfalls schwere Verantwortlichkeit trifft Nur an einem Reichswirtschaftsrat ließ durch seinen Vertreter erklären, daß er ö an 1M lind V rständlich; di , . für belde liegen gbsein : Punkt au— diesem Fragenkreis den grundsätzlichen Erwägungen den durch die Vorlage geschaf fenen Uebernahme preis für aus⸗ sbolitit und abseits, der Weltauschauung. Schließlich hat meine Zuversicht eine gewisse Abschwächung erfahren, aber he halte und die weiterge ehenden Anträge ablehne. Auf . J ; , . ö. n ,, ö ,,,, . nicht aus den theoretischen Betrachtungen, sondern aus der Beob⸗ Wunsch der Deutschen Volkspartei wurde die Weiterbergtung bis 6 ö . ö . eu ging, 5 hn en 9 ö gehtung und 6 rfahrung nämlich hinsichtlich der abschre ende Dienstag vertagt lög. Em ui l ug e r. Baye! Vp) tr it fur di ntegierungs Wirkung der Todesstraf⸗ Ueber die Falle, in den n die Todes⸗ ö vorlaaeẽ ein 3 3 den ö hen Aba Vell strase wirklich Abgesch eckt hat, laßt sich keine Statis . . . . ti) zusamme sebracht hal ol d h ein Eventual- Vaben sich wirklich die höordfälle gestei so ist Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags . im am ra 83 en * er A ihme fozlaldemokratische an wegen M angels, sondern trotz Bestehen den 5 tag einen von den Regierun igspe arteien und der 2 ö. . ) n . . Vorfitzer n Kahl z und dies liegt eben daran, daß he Lustmordern, gier . Ve . zestellten An rag an der das Zia ats min ister un n er⸗ Il fsing ode beantt 19 m Straf— . äord rn aus zügelloser Leidenschaft die Ausführung de 1 Kurbad Hombur 3 wieder in staatliche Verwaltung gefetzbn n d beizufügen: „Be ein zu ucht⸗ Tat geschieht, ohne daß diejenigen inneren lbschätzungen voran- zu uch der deutschnationale Antrag Jaspert⸗ jaus Ve ü . cherungsverwährunga Untergebracht gehen, die eben bei einer Wirkung der Abschreckungstheorie vorag Fran M. fand in abgeänderter Form dahin Annahme, einen Mord ode Totschlag, so spricht das Gericht neben der! hen müßte Die Wirkung der Abschreckungstheorie läßt sich daß bis zur Uebernahme sofort Maßnahmen eingeleitet werden Strase aus, daß er seine 33 u Einzelhaft zu verbringen hat natürlich generell nicht leugnen, nur vor berschätzun sollen, durch die dem Bad Homburg v. d. H. in wirtsch aftlicher e rich ) Einzelhaf en ten drei Fahren irch mochte ich warnen. Ich bin heute nicht Theoretiker Hinsicht erfolgreich geholfen werden kann. Ferner wurden vom 3 mund he verschärfen, und höchftens dreimat mein Urteil abzugeben, sondern ich bin verant lich an der Hauptauss huß Anträge angenommen, die verlangen, daß für den y ntlich an gesonde n gen iterhin brachte der Redne Gesetzgebung mitbeteiligt Deshalb bin ich Konsequenz meines A ) d DJafenanlagen in Stralsund die not⸗ Cntschließ ori ) erung ersucht wird, lten Standpunktes durch Verstand und Gewissen dazu 1en nin in den nächsten Haushalt eingestellt werden. his r zweiten Lesung de 245 im Ausschuß dem Ausschuß im alle Voraussetzungen zu prüfen, die ich seinerzeit beim Verzicht Venehm mit den nd rn ine ausgearbeitete Statistik über alle a1 le Tode strafe als gesetzgeberisches iel 1n kannt habe s J sanuar R vorgekommenen vorsätzlichen Liegen Anzeichen einer veränderten Stimmu g81 4 vor Wen ͤ K Tötungen vorzulegen Or. Bell Zentr.) erklärte, Straf 10h ossen den Tatsachen ins Auge sehe, kan ich diese Fraf ni hu ! ĩ mit Strafvollzug gewesen. Nach verneinen., Ich beschränke mich darauf, sie nur eben zu re⸗ . . m mit dem Ubg. Emminger (Bayer V5 zusammen in gistrieren Ihr Gewicht auf die Ueberz eugung anderer zu über Bandel und Gewerbe. gebrachten Antrage soll die Vollstreckur g der Todesstrafe ein tragen, wurde uch bei stundenlangen Alis führungen nicht ge⸗— Ber lin den 27. 9 xril 1929. geschräntt bleiben auf Mie aller g eußlichsten V brechen el. ungen 6 mein 8 audeln fragt e fich. . L . mti wirkt J . 616 Kotz un Briketts wetteren Herlguf seiner Varlegungen prazisterte der Redner den 80h t n verfassungsmaßige, nach den jüngsten C1 , . . ; ; . 86 599 F ch Standpunkt seiner Partei, den er schon bei der ersten Lesung des fahrungen darum unwiderrufliche Abschaffung in Oesterreich, am etz Uprih 1529 el e n Ztxafgesetzentwurfes namens seiner Fraktion niedergelegt habe. Damit hängt zusammen eine ganz unvermeidliche Rückwirkung geslell Wag Mit voller Aufmerksamkeit sei er den Ausführungen der Redner ting allmählich einsetzenden Unterlassung des Vollzugs im Reich. ö ö. gesolgt, die sich gegen die Todesstrafe ausgesprochen hätten. Er 2. Vers stärkter Kampf der . owissenschaft in Verbindung ö . . 4 86. habe alle Argumente gegen die Lodenstrafe ernst und sorgsam ge mit den Stimmen aus der Praxis, der sich auch in die Kanäle K , bh würdigt und abgewertet Gleichwohl sei er nicht in der Lage, des Unterrichts fortsetzt und 9. jetzt schon einen Teil der Jugend t llte sich ]; ut Berliner r . den von seinem Ilan dpunkt abzugehen. Daß man in der Frage der von heute, also der Gesetzgeber von morgen, erfaßt hat. 3. Zu⸗ 1ul ehh ne (a 'tz. April auf Beibehaltung oder Aufhebung der Tode straf⸗ sich von dem Ge lassung von mildernden Umständen bei Mord, die ich billige, die sühl der Naché leiten lasse oder gar auf die Ztimmung der Straße aber die Anw zendung der Todesstrafe auf ein Minimum ein allzusehr Rücksicht nehme, sei unzutre ffend. Die Zentrumsfraktion , . 1. Ausdrückliche oder stillschweigende Entschlußt kund⸗ ; ö lehne das Prinzip der Rache und , Vergeltung ebenso gebungen in den deutschen Ländern, vor der endgültigen? Ent- gb Irn die einseitige Nüchsichtnah jme auf die Straße und die scheidüng des Gesetzgebers den Vollzug der Todesstrafe auszusetzen. aphische Auszahlun . Sie lasse sich in dieser Frage lediglich von . Da die letzte Eutscheidung nicht vor Jahren erfolgen wird, be— . K e, w lib, ein, und, gon den , j 23 deutet dies also jahrelange tatsächliche Aufhebung der Todesstrafe 27. April 26. April Gerechtigkeit leiten. Leider sei es offenbar, doß die S tengesetze trotz geschriebenen Gesetzes. Im Falle der Beibehaltung der a . ö mit dem i g n, micht nnen n mn, mten; ö. ö . dodesstrafe wäre ein nachträglicher Vollzug rechtskräftiger Urteile . . . . 16 ö te 6 é. . ,, Mean müsse ,,,, ien aus der Zwischenzeit aus Gründen der Menschlichkeit kaum zu Buenos-Aires .! l, 776 1 , , e , , Strgfgesetze . an erwarten. Daher liegt auch in dieser Aussetzung des Vollzugs Canada .... 4189 t 8] ish Kittengesetztn nicht in , , . Widerspruch stehen. Der Ge ein sicheres Präjudiz und die Beseitigung der Todesstrafe für die Japan ..... 1 Ven 392 ld 28 1602 sichtspunkt der gerechten Sühne müsse sich daher mit dem Grund Zukunft. 5. Die Möglichkeit sa fogar die Wahrscheinlichke it ode Kairo ..... 1 ägypt. Pfd. 20,98 21,02 20,98 21,02 gedanken des Schutzes der Stagtsbürger und der Sicherung der 8 e. hi 3 an, , n,. oghr 53. , ,,. k per I tir z 670 2074 665 2069 Gesellschaftsordnung in rechter Weise verbinden. Gerade die Ver— 6 ßheit des , . ern er ganzen tra rech refornt, damit , . ö 265 45 2649 26 457 25492 ö . , in Verbindung die sehr ernste Frage, ob der Erfolg oder Nicht London. 1 6 6 , bindung der Grundsätze der Ethik und Moral, der Gerechtig ; New York 15 4214 4,222 42135 42215 lei ; * . 85 ; z ö,, m R mme nm erfolg einer been gsahrigen Strafrech tsreformarbe it verantwortet 61 w . 462159 eit und der gerechten Sühne mit der unabweisbaren , ,. e,, . . x Rio dẽ Jeneirs i Milreis G ö0h35 G 56h 96561 * Notwendigkeit des Schutzes der Staatsbürger vor ver werden ann durch das starre Fest alten an einer Strafart, eren ,, 66 , 96336 334 a, . ; Möß für die Re Wert dem Ganzen gegenüber als Einzelpunkt doch wirklich nicht rug zuay. ... 1 Goldpeso t. 066 4,0. 1. 93 b 947 brecherischen Angriffen gebe Richtschnur und Maß für die Be ; 53 , . ! r ö. n dan urteilung der Aufrechterhaltung oder Beseitigung der Todesstrafe. von so ausschlaggebender Bedeutung ist. 6. Mindestens nicht Rotterdam . 100 Gulden 169,43 169,77 169 65 Dargus ergebe sich zugleich klar, daß der Schutz der Volksgenofsen unbeachtlich erscheint die Erklärung des prenßischen ü mn, rm 66 Sr . k a6 e, z ie Todessfrafe. e n es fie 5. M 1929, wonach der preußische Justizminister die Athen. -. 100 Drachm. 455 5,4665 b. AM D, 6d die Todesstrafe nur dann erheische und rechtfertige, wenn es sich a. . Marz ) . J z Hrisses u. Ant um die schwersten und abscheulichften Verbrechen handele, die auch Lollst tic tung. ber Tödesstrafe in Preußen nicht zulassen wird. e hn, it. 100 Bela 58 5 bs 665 hs 52 5864 vom Standpunkt der Sittengesetze, der Gerechtigkeit und der ge Mir gegenüber. erklärte der preußische Justizminister in 9 3 . 100 Pe . 71346 7369 ö 347 73 58 rechten Sühne aus nicht anders gefühnt werden könnten als durch r . Privatgespräch, dessen Bekanntgabe mir aber gestattet He 6 J 1655 Huber 85 531 8173 3333 die Todesstrase. Vom sittlich⸗religiösen Standpunkt aus könnten worden ist, daß er sowohl im preußischen Kabinett wie im , , ö 156 sinnl. 10598 16518 10 653 16513 durchschlagende Einwendungen gegen die Verhängung der Todes Reichsrat sür die Beseitigung der Todesstrafe stimmen werde. ö . [oo Kir“ * 22125 32 165 22695 27135 strafe nicht abgeleitet werden. Es müsse dem einzelnen Staats Die Summe aller Eindrücke auf mich fasse ich folgen ndermaßen zue 8 , ö! 160 Rim . * 7416 . wesen überlassen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen sammen: der Wille zur Beseitigung der Todesst trafe hat sich , , . mar . UV g! 123 . der Staat die Todesstrafe für notwendig erachte. Für die religiös unzweifelhaft erheblich gesteigert. Es ist möglich baß, wenn man , , . 11 . . sittliche Beurteilung des Problems seien die gleichen Gesichts heute eine Abstimmung unter Juriste g vornähme, sich bielleicht , . . 99 Gaen b 18.8 183 89 1885 18, 9 punkte richtunggebend, die er soeben präzisiert habe. Von diesen die Mehrheit der Juristen für die Beibehaltung der Todesstrafe ö . . . 9 12 39 1757 grundsätzlichen Erwägungen lasse sich die Zentrumsfrak : l ausspräche. Aber das wide rspräche den allg meinen Erfahrungen . 35 . 55⸗ 335 53g 18.475 15h 5 ; 2 e noch unverändert leiten. Abg Dr. Rosenfel und vor allem der Bildung der öffentlichen Meinung, die auf D ar 1 Ir ? 0 . 19 15 19 . 2 495 ; rklärte für die sozialdemotratische Fi aftion gegen 36e Beseitigung hinzielt. Vene Bewegung wächst unstreitig und geht rag . U ( 124 I . ö ) ; gefe ten Behauptungen des . Redners, Ulcht zu rück . entbehrt in dieser ffentliche i ö . 9 38 9256 . 1 . 254 2 4 5 * 81 * 7M 1 J el 5 1 11 Vw 268 7 ( 99 1 2111 11411 18 . m ) e l albentot ratische Ba e n. dem Fa lle gegen die ,,, ne , , und 89 . . 8 060 Gait. 900 31 1e 80 96 1,12 ; erhaltung der Todesstre ife sei, ingbeso: idere auch dann, höchst lerwün schte Auswirk ung des parlame tems ö . 19 173 81.14 31 30 . Grund des Art. 18 der Reichsverfassung Ausnahmeverordnungen T le Strafrechtsreform un mfaßt viele Jah a4 . 3 67 43 ö y erlassen würden. Vorsiße noen M1 g. Di * D arte minister wechseln el De he lige! u ch I ti ö 4 * 1 86 29 86 59 anus: Die Zeitspanne zwischen 8 ktober 1922 r weit ministers war ur . XTodesstras Ver ge 2 ner . ö genug, um noch ale auf das Ernsthafteste das? Todes wärtige Justizminist Beibehaltung das Stockho ) . strafe zu prüfen. Von dieser Gelegenheit ha 1 d reich⸗ soll kein Vorwurf n Nustizn i sei ( G the haltig und gewissenhaft Gebrauch gemacht. Der Anstoß dazu kam sondern es liegt an dem ischen System. Der leiden Talnn!« ; . . ö nicht bloß aus dem eigenen Pflichtgefühl, sondern auch bon dritter schaf liche Kampf um Beibehalt tung oder Befeiligung der Todes⸗ 6st Un R 12,2 12. 4 , ] Zeite: durch Unterredungen sowie durch schriftliche Zustellungen strafe geht aber währenddessen ununterbrochen fort ünd vermehrt Wien 1100 Schilling 59,7 69.34 hy, 19 59 teils belehrenden, teils zustimmenden, teils beschimpfenden leider die ohnehin sehr beklagenswerte innere Zerrissenheit des halts. Mein Verantwortungsgefühl, erklärte der Redner deutschen Volkes. Dabei wird das Problem ganz unbegründeter⸗ l

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Wahlen zum Aufsichtsra!

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Zur mündlichen

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Reichenspergerplatz, auf den 19. Juni Amtsgericht, ergebenst ein. Tagesordnung:

Bericht von V oorstand un Aussichtsrat.

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. auf 14. Mai 1829, vormittags 11 k Gesch ftgrãume

die Entlastung

nur . ven 455 ö de

vormittags

. 3 n , t6 If iniinins Generalver⸗ . n diejenigen Aktionäre be⸗ ĩ len spätestens am dritten Tage vor der Versammlung bej dem Vorstande mit Angabe der Nummern angemeldet haben.

Mellenbach, den 22. rn 1929.

Der Vorstand. A. Fr

Köln, den 18. April

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