1929 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1929. S. 4.

Deutsche Seefischerei und Vodenseefischerei im März 1929 (Fangergebnisse usw. ).

Von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiff e gefangene und an Land gebrachte Fische Robben, Wal- und andere Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse

——

2 Seetiere und davon Nordsee dst see ; Wert in Wert in gewonnene Erzeugnisse kg in kg RM l. Fische.

. 1843 060. 140122 23 945 8369 1 44 801 4722 10806 8 344 k 7199 3 655 Kabel jau, 1. Sorte .. S9 466 46 410

. 32 775 13755 ö. ö ö. 41605 10910 81 804 24 328 ö Isländer 7 803 43 1433 268 a. d. Barentssee 1411 039 278 246 Schellfisch, 1. Sorte 9278 11135 ö ö . . 410 19348 * 3. 67018 49035 1 u. 5. Sorte 775 618 275 S6? t 111 2g . Isländer 1432 166 629 150

r, ad. Barents see 1 5954 147 56 11 Wittling (Weißling,

Merlan) . 894 708 209 546 Seelachs (Köhler):

ö hol 236 109 667

Je länder... 1982 078 371 089

a. d. Barentssee .. 518 126 ü . . 28 888 12 603 1 230 653 65 469 , 21 289 19 584 Rotbarsch, Nordsee⸗n. 4 404 2005

Isländer 461 541 167070 .

a. d. Barentssee 379 836 127740

k 388 48 78 933

e 16 324 18 437

Knurrhahnn 53 348 13181 Scholle, 1. Sorte. 593 587

5 ö. ö 6 . 2 424 1 833 /

. u. 4. Sorte 36921 15 289

lebend 58750 13226 40200 2377

Js länder 83 220 47066

; a. d. Barentssee 56 541 25 8h64 Scharbe (KFliesche) 19802 2954 34102 1069 Butt (Flunder) 7877 41393 2 1312 . 1195 2509 k 100067 30 O64 Limande (echte Rotzunge) 26 708 21 430 . . 38 491 78388 Steinbutt. .... 3037 92035 163 203 arbutt (Glattbutt) 1610 2882 1 82 952 10360 Hal isch . ; 52 067 16684 Lachs und Meerforelle. 3 141 328 963 Stint . J 21 051 4994 13 228 2332 Aal (Flußaal .... 67 . 4673 8 928 3 (Flußhecht). .. 2157 34109 24 375 33 752 ö 96 211 10 668 20 974 Raulbarfch (Sturem) 1065 e830 251 35 236 631 Brassen (Blei, Plieten) 2186 1255 81 407 52 862 Plötze (Rotauge). . 3198 1179 102340 38 291 Barsch. ö 96 81 22 675 16560 Weißfisch (Giester) .. 65650 703 Verschiedene .... 173 800 376514 11840 7039

zusammen 1 21 223 77 ohh 264 667990 2493651

II. Schal,tTtiere.

Hummer... . . 2 . Kaiserhummer .... 172 13 Taschenkrebse . . 150 49 . * , 135 57 . 3. . 3 . Krabben (Garneelen

zusammen 467 241

III. Andere Seetiere.

Delphine, Seehunde, Wildenten usß. . 120 120 IVI. Erzeugnisse von Seetieren.

Saljheringe ..... ischrogen. .... 59 659 3937 ischlebern. ..... 77 228 8 667 hren 246 833 135 28

HJ . 2 ö ö.

zusammen 383 20 147 673 . zusammen 1 1 V 21 607 519 5203 182 65658 110 249 981 Nord⸗ und Ostsee. . . ] 22 265 629] 5 453 163 Boden see und Rheingebiet. z gische . a

Blaufel e 62 8. .

Gangfische 6 . 56 155 . eiß⸗ Felchen . 127 305

. J 33 . dheinlachs (Salmen) ... ..... Trüschen J 319 536 86 . J . 289 408

. (Eggl Kräßerrỹ ;... . . Fra en 7 60 9 1 1 0 1 9 Weißfische (Alet, Nase usw) ..... 2180 32 . I 206 379

zusammen 3 443 2918

Berlin, den 30. April 1929.

Statistisches Reichsamt. Der Präsident. J. V.: Bramstedt.

Handel und Gemerbe. Berlin, den 3. Mai 1929.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 2 . 1929. Ruhrrevier: Gestellt 26 350 Wagen, nicht

gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierun g der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Bersiner Meldung des W. T. B.“ am 3. Mai auf 171,50 M (am 2. Mai auf 171,56 6) für 105 Eg.

Woche nübersicht der Reichsbank vom 30. 1929 (in Klammern 4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva. RM

April

l. Noch nicht begebene Reichsbankanteile ... 177 212000 unverändert)

2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus—

ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Jieichsmark berechnet . .. .. ... 1ꝗ 891 h7h ooo 287 323 000)

und zwar: Goldkassenbestand RM 1718 S867 000

Golddevot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗

banken. . 172 708 000

3. Bestand an deckungsfähigen Depisen ..... 99 372 000 ( h9 436 000)

4. a) Reichsschatzwechseln ...... 136 370 000 ( 59 640 000)

b) . , sonstigen Wechseln und Schecks... 2796 227 000 ( 550 873 000)

ß. deutschen Scheidemünzen ..... 134 5035 000 ( 19 2586 660)

6. 1 Noten anderer Banken. ..... 7213 000 ( 226071066)

6. ö. Lombardforderungen . ...... 262 077 000

(darunter Darlehen auf Reichsschatz. (4 221 090 000) wechel RR 15 67 obo)

8. . . Effekten JJ 927 899 9090 . 65 000) 9. ö Fnstig n Mnipeeen h35 399 900 ( 56863 000ο) Passiva. 1. Grundkapital: a) begeben 2 * 9 9 90 0 * o 20 122 788 000 . (unverändert) b) noch nicht begeben e 0 6 . ö . 2 177 212 000 (unverändert) 2. Reserpesonds: a) gesetzlicher Reservefonds ...... ... 18 797 000 (unverändert) b) Spezialreserbefonds für künftige Dividenden⸗ mm J 465 811 000 (unverändert) d ont nne, 225 000 0650 ö (unverändert) 3. Betrag der umlaufenden Noten . ...... 1631 496 660 ( 72 dh G60) 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ... h85 119 000 (— 184 176 000) 5. Sonstige Passiva ...... JJ 290 654 000

(4 25 Ges 6)

Zu der vorstehenden Uebersicht teilt W. T. B.“ mit: Der Ausweis der Reichsbank vom 30. April zeigt in der Utimowoche ein Anwachsen der gesamten Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Reichsschatzwechseln, Lombards und Effekten um 831,5 Millionen auf 3281,35 Millionen RM. Im einzelnen sind die Bestände an Wechseln und. Schecks um bb0.9 Millionen auf 2796,2 Millionen RM, die Bestände an Reichsschatzwechseln um 59,6 Millionen auf 136,4 Millionen RM und die Lombardbestände um 221,1 Millionen auf

2621 Millionen RM angewachsen. An Reichsbanknoten und Rentenbantscheinen zusammen sind 7603 Millionen RM. nen in den Verkehr abgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf

an Reichsbanknoten um 712,5 Millionen auf 4631.5 Millionen Reichsmark, derjenige an Rentenbankscheinen um 47,7 Millionen auf 489,! Millionen RM erhöht. Demgemäß ist der Be⸗ stand der Reichsbank an Rentenbantscheinen auf 8,6 Millionen RM zurückgegangen. Die fremden Gelder zeigen mit 585,1 Millionen RM eine Abnahme um 1842 Milltonen RM. Die Bestände an Gold und deckungssähigen Devisen insgesamt haben sich um 227,9 Millionen auf 190,9 Millionen RM vermindert. Die Abnahme entsällt auf die, Goldbestände, die sich um 287,8 Millionen auf 1891 6 Millionen Reichsmark verringert haben. Die Bestände an deckungssähigen Devisen haben um 59,4 Millionen auf 99,4 Millionen RM zuge— nommen. Die Deckung der umlaufenden Noten durch Gold allein stellt sich auf 40.8 vH gegen h, 6 vy in der Vorwoche, dieienige durch 6 . deckungsfähige Devisen auf 43,9 vH gegen 66,6 vH in der orwoche.

Von den Abrechnungsstellen wurden im Monat April abgerechnet RM 121416403900. Die Giroumsätze betrugen in Einnahme und Ausgabe RM 71 833 249 000.

Telegraphische Auszahlung.

3. Mai 2. Mai Geld Brief Geld Brief

Buenos⸗Aires . 1 Pap. ⸗Pel. 1B, 772 1.776 1,72 1,776 Canada .... I kanad. ? 4181 4,189 4, 180 4,188 , 19en l,Ssob 1,899 1,395 1,899

airo ..... L ägypt. Pfd. 20 975 21,06 20,975 21, 015 Konstantinoxyel 1 türk. E 2, 06h 2, 069 2065 T2069 London ..... 18 20,45 20,49 20,449 20,489 New Jork ... 18 42135 4,2215 4,2135 4,2215 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,5097 O0. b04 o, 509? O04 Uruguay ... 1 Goldpeso 4075 4,084 4076 4,084 Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Gulden 169,43 1689,77 169, æ9 169,73 y,, 100 Drachm. 5. 455 5,465 5, 455 5, 465 Brüssel u. Ant⸗

werpen .. 100 Belga 58,51 58,63 bs, 50 58,62 Bucarest . .. . 100 Lei 2,504 2,510 2.507 2,h08 Budapest ... 100 Pengö 73.45 73, 57 73,41 73,55 Danzig . . . . . 100 Gulden 81, öz7 81,93 81,76 SI, 92 Helsingfors .. 100 finnl. A6 10,593 10,613 10,592 10,6512 Italien l00 Qire 22.09 22, 13 22, 085 22, 125 Jugoslawien . 1090 Dinar 7, 499 7, 423 7,411 7,425 Kopenhagen.. 100 Kr. 112,7 112,59 11236 112,58 Lissabon und ;

Oporto ... 100 Escudo 18,5 18,91 18,87 18,91 , 100 Kr. 112,B9 112,651 112,35 112,57

k 166 Fres. 1647 i 5 I6 465 I6, 565 hre, loo n. 12,473 12,493 12,47 12,49 Reykjavik

Island) .. 100 isl. Kr. 92,38 92,56 92, 8 92,56 Riga ..... . 100 Latts Slo 371, 17 Sl, 95 51.16 Schweiz . ... 100 Fres. 81,19 81,35 Sl, 19 81,35 ö 100 Leva 3,044 3, 050 3, 044 3, 050 Spanien .... 100 Peseten 60, 34 60, 46 60,34 60,46 Stockholm und ö

Gothenburg. 100 Kr. 112,51 112.83 112,60 112, 82 Talinn (Reval,

Estland). . . 100 estn. Kr. 112,24 112,46 112,24 112,46 Wien ..... 100 Schilling! 59, 17 59,29 59, 168 59, 28

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

3. Mai 2. Mai

. Geld Brief Geld Brief Sovereigns .. Noti 20,53 2071 20,63

20 Fres. Stücke fart ö ö 2 Hold. vossars . 1 Dic 125 427 Hes a Amerikanische:

1000 Doll. 18 4,23 4,25 4,226 4,246 und 1 Soll. 18 1358 528 Tzbß 335 Argentinische 1 Pap. -Pes. 1,75 1ů77 l, 74 1,ů76 Brasilignische . 1 Milreis O, 4895 O 605 Tanadische. I kanad. 5 4, 154 4174 Englische: große 1 * 20,451 20,5631 20.43 20,51 E u. darunter 1 E 20,44 20. 52 Türkische. . . . 1I türk. Pfd. Belgische . . . 109 Berga 8,45 68 69 b8, 38 58, 62 Bulggrische .. 100 Lepa K Dänische G,, 112.23 112,67 112,98 112,52 Danziger .. . . 100 Gulden Sl, 59 81,91 Sl, 59 81,91 Estnische . . . . 100 estn. Kr. i gf 100 finnl. S Französische .. 100 Fre. 16,475 16,35 16,49 16,55 Dolländische;; 100 Sulden 16825 163,94 168656 16,7 Italienische: gt. 1090 Lire 22, 11 22, 19 2211 22, 19 00 gire u, dar. 100 Lire 22, 18 22,26 22, 15 22, 23 Jugoslawische . 100 Dinar 73665 7, 385 7,38 7, 40 Lettländische. . 100 Latts w Vorwegische Il00 Kr. 112,27 112,71 11298 11252 Desterreich. : gr. 100 Schilling . 59. 59 30 100Sch. u. dar. 100 Schilling 69,21 59, 45 59.21 59.45 Rumänische: ;

1000 Lei und

neue 500 Lei 100 Lei 2651 253 unter 5909 Lei 100 Lei k . 100 Kr. 112,64 113, 08 112,43 112,87 Schweizer: große 100 Fres. Sl, 9 81,61 Sl.16 81, 48 100FresS. u. dar. 100 Fres. 8l,29 81,61 8l,7 81,49 Spanische . 100 Peseten 60,63 60, 87 60 63 60, 87 Tschecho⸗slow.

H000 u. 1000R. 100 Kr. 12,49 12,55 12,49 12,55 500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,51 12,57 1251 12,57 Ungarische . . . 100 Peng 73,20 73, 50

Nach der Monatsübersicht der Deut schen Golddiskont⸗ bank vom 30. April 19829 betrugen die Aktiva (in S, sh, ch: Noch nicht eingezahltes Aktienkapital 3352 300.— täglich fällige Forderungen 23 347.98. Wechsel und Schecks 4224 223. 15.05, Wert; papiere 5 733 433. 06.11, sonstige Aktiva 72 359. 04.01, zusammen 16 406 663. 12.95. Passiva: Grundtapital 10 000 000 —, Re⸗ servefonds 133 644.10. 09, Sonderreserve fonds 2 195000. Delkredere⸗ fonds 290 909. ——, täglich fällige Verbindlichkeiten 3 618 654.— 94, Lombard bei der Reichsbant 4.18. —, befristete Veipflichtungen 37 896.05. sonstige Passiva, einschließlich Gewinn 71 466. 18.54, zusammen 16406 665. 12.05. Giroverbindlichkeiten S 1 625 030.19. 16.

New York, 2. Mai. (W. T. B.) ö der amerikanischen Bundes-Reservebanken vom 2. Mai (in Klammern vom 25. April, in Tausenden von Dollar: Vermögenswerte: Goldbestand 2 812 0309 (2798580), Diskontierte Wechsel 985 830 (974 510), Angekaufte Wechsel 170 4236 141 180), Staatsanleihen im Besitz der Banken 160 736 (149 780, Gesamtwechsel und Wertpapiere 1 329 250 (1 280 600), Goldbestand im Auslande, (ausgeblieben), Gesamtaktiva 5 164 890 (5080 670) Verbindlichkeit en: Umlaufende Bundesreservenoten 1 663 646 (1 652 560), Depositen der Mitgliedsbanken 2 335 820 (2 290 220), Gesamtdepositen 2 410 360 (2 350 080), Kapital und Surplus 410 359 (410 250), Verhältnis der Reserven zu den Bundesreserve⸗ noten 73,z vn (74,3 vH).

London, 2. Mai. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 2. Mai (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 25. April) in tausend Pfund Sterling: Notenumlauf 361 3870 (3un. 4090), Depositen der Regierung 10 940 (Abn. 7380), andere Depositen: Banken 60 699 (3un. 2260), Private 38 470 (Zun. Bl), Goldbestand der Emissionsabteilung 158 220 (Zun. 2180), Silberbestand der Emissionsabteilung 4825 . 10, Gold und Silberbestand der Bankabteilung 550 Zun. 50), Regierungssicherheiten 45 350 (Jun. 1090), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorsch. 9290 (Abn. 1660), Werk⸗ papiere 15 78090 (Zun. 1709). Verhältnis der Reserven zu den Passiven. 52,12 gegen 52,73 vy, Clearinghouseumsatz 368 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorsahrs 166 Millionen weniger.

Paris, 2. Mai. (W. T. B. Ausweis der Bank von rankreich vom 2. Mai (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche). In Millionen Franken: Aktiva. Goldbestand 35 788 (Zun. 690), Auslandsguthaben 8544 (Abn. 844), Devisen in Report (Abnz i, Zun. . Wechsel und Schatzscheine 4 992 (3un, 1019), davon: diskontierte Handelswechsel 6510 (Zun. 949), sonstige im Ausland gekaufte Wechsel 18482 (3un. 70), Lombgrddarlehen 2283 (Abn. 54), Bonds der Autonomen Amort fationskaffe 939 (unver- ändert). Passivg. Notenumlauf 62 848 (3un. 2060, täglich fällige Verbindlichkeiten 19 159 (Zun. 693), davon: Tresorguthaben Hö6s (Abn. 178), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 6308 (Zun. 1865), Privatguthaben 6859 (3un. 572), Verschiedene 424 (Jun. 14), Devisen in Report (Abn. u. Zun. ). Deckung des Banknoten⸗ , und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 43, 64 vy (43,27 vY).

Nach dem Geschäftsbericht der Vereinigten Schuh fabriken Berneis⸗Wessels Attiengesellschaft in Augsburg Nürnberg für das Geschäftsjahr 1928 hatte im ersten Halbjahr 1928 der Umsat des Unternehmens eine nicht unerheb= liche Steigerung gegenüber dem Voriahre. Als sich in der zweiten Jahies⸗ hälfte die Ungunst der Marktentwicklung steigerte, wurde davon der Augshurger Betrieb, als hauptsächlich auf Sommerware eingestellt, in Mitleidenschaft gezogen, während das Nürnberger Werk in seinen Winterspezialartikeln noch längere Zeit gut beschäftigt war. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz noch um einige hunderttausend Mark auf rund RM 22 700 009. Die am Jahresende vorliegende Auftrage versorgung bezeichnet der Bericht als keine befriedigende. Verteilt werden 6 vH.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.]

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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗A Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Deutscher

eichs anzeiger Staatsanzeiger.

8

8 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis ö 9 Ga, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8M 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Gn, einzelne Beilagen kosten 10 Gy Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 9 Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.

Preußischer

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 aM einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,5 Geschäftsstelle Berlin 8, 458, Wil helmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr-; druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

&

85

Mr. 103. NReichsbankgirokonto.

Berlin, Sonnabend, den 4. Mai, abends.

1929

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Dentsches Reich.

Bekanntmachung über ein Abkommen mit Portugal über die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsvorschriften für Seeschiffe.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen lber den Eisenbahn⸗Personen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Im Nichtamtlichen Teil

sind Zusammenstellungen über Nachweisung über Umlauf und Deckung der Schuldverschreibungen der Bodenkreditinstitute seinschließlich Kom munalkreditinstitute) am 31. März d. J.

sowie Statistik der Bodenkreditinstitute (Umlauf an Schuld⸗ verschreibungen und Bestand an Hypotheken und Kommunal— darlehen) bis Ende März d. J. veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über eln am s h mit Portugal geschlossenes Abkommen über die gegen⸗ seitige Anerkennung der Sicherheits⸗ vorschriften für Seeschiffe.

wischen der Deutschen Regierung und der Regierung der Portugiesischen Republik ist am 8. April 1929 in Lissabon ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Sicher⸗ heit d für Seeschiffe abgeschlossen worden. Das Abkommen ist am 1. Mai 1939 in Kraft getreten. Der deutsche Wortlaut wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 1. Mai 1929. Der Reichsminister des Auswärtigen. F. V: von Schubert.

Der Reichsverkehrsminister. Stegerwald.

Die Regierung des Deutschen Reichs und die Regierung der Portugiesischen Republik sind der Auffassung, daß die in beiden Ländern über die Sicherung der Schiffahrt in Kraft befindlichen Gesetze und Verordnungen eine ausreichende Kontrolle der Seetüchtigkeit der Schiffe gewährleisten.

In dem Wunsche, die maritimen Wechselbeziehungen beider Länder zu , haben sie daher folgendes Ab⸗ kommen zu treffen beschlossen:

Ari kel 1.

Jede der beiden vertragschließenden Regierungen erkennt die von der anderen Regierung in ihrer Gesetzgebung festgelegten esetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen in vollem

mfange an, soweit dieselben dazu dienen, eine ausreichende

Kann gf über die Sicherheitsvorkehrungen auf den Schiffen

jeglicher Art und Größe des betreffenden Landes zu gewährleisten. ln .

Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 1 erkennen die Behörden der deutschen . die von den zuständigen Schiffahrts⸗ behörden in Portugal im Sinne der Dekrete Nr. 15 372 und 15 452 der Regierung der Portugiesischen Republik vom 9. April 1928 für portugiesische Schiffe ausgestellten Seetüchtigkeitsbescheini⸗ gungen als gültig und gesetzmäßig an. (.

Die . Schiffahrtsbehörden der Festlandshäfen owie der Häfen der vorgelagerten Inselgruppen erkennen ihrer⸗ eits die den deutschen 37 en von den zuständigen Behörden ihres Heimatlandes ausgestellten Seetüchtigkeitsbescheinigungen oder gleichwertigen Urkunden als gültig und gesetzmäßig an.

Artikel 3.

Die deutschen Schiffe sind in den portugiesischen Festlands⸗ oder Inselhäfen seitens der portugiesischen . fahrtsbehörden lediglich einer Kontrolle unterworfen, die sich auf die Feststellung des Vorhandenseins von noch gültigen und seitens der zuständigen deutschen Behörden ausgestellten Seetüchtigkeitsbescheinigungen oder anderen , Urkunden an Bord erstreckt.

Die portugiesischen . in den deutschen Häfen sind seitens der zuständigen Hafenbehörden ebenfalls nur einer Kontrolle , die sich auf die Feststellung des Vorhandenseins einer noch gültigen, von den portugiesischen Schiffahrtsbehörden ausgestellten Sestüchtigkeitsbes einigung an Bord erstreckt.

Artikel 4.

. AUngegchtet der, Bestimmungen der vorhergehenden Artikel können die zuständigen Behörden jeder der vertragschließenden Negierungen die Ausreise eines Schiffes der Flagge des anderen Landes verhindern, selbst wenn es über eine noch gültige See⸗ tüchtigkeitsbescheinigung oder gleichwertige Dokumente verfügt, . Gründe für die Annahme vorliegen, daß offenbare Gefahr ür das Leben der an Bord befindlichen Personen besteht, wenn das Schiff zum Antritt der in Aussicht genommenen Reise er⸗ mãchtigt würde.

In diesem Falle ist der Konsul des Landes, dem das an der Ausreise verhinderte Schiff angehört, sofort von den zu⸗

4

r en Hafenbehörden in Kenntnis zu setzen, damit er die er⸗

orderlichen, durch die Umstände gebotenen Vorkehrungen treffen

kann, sofern nicht der Kapitän des betreffenden Schiffes dieses

inzwischen wieder in guten seetüchtigen Zustand gebracht hat. Artikel 5.

Die deutschen bzw. portugiesischen Schiffe können für sich die durch den gegenwärtigen Vertrag gewährten Vorteile nur dann in Anspruch 3 wenn sie eine gültige, von den zu⸗ ständigen Behörden ihres Heimatlandes ausgestellte Seetüchtig⸗ keitsbescheinigung oder eine gleichwertige andere Urkunde führen.

6. können die deutschen bzw. portugiesischen Schiffe, wenn sie nur Urkunden einer sogar von beiden Regierungen anerkannten Klassifikationsgesellschaft an Bord ö den vorliegenden Ver⸗ trag nicht für sich in ᷣö nehmen, um sich der Prüfung durch die zuständigen Behörden des anderen Landes zu entziehen, ausgenommen in den Fällen, in denen nach der Gesetzgebung des Heimatlandes des Schiffes die Urkunden der betreffenden Klassi⸗ fikationsgesellschaft als gültig anerkannt und den offiziellen Urkunden gleichgestellt sind.

Die Schiffe, die nach der Gesetzgebung ihres Heimatlandes davon befreit sind, an Bord eine Seetüchtigkeitsbescheinigung oder entsprechende gleichwertige Urkunden mitzuführen, haben jedoch Anspruch auf sämtliche, durch den vorliegenden Vertrag anerkann⸗ ten Vorteile, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie die Schiffe, die mit ordnungsmäßigen Seetüchtigkeitsbescheinigungen versehen sind.

Artikels.

Die zuständigen Behörden der beiden vertragschließenden Re⸗ gierungen behalten sich das Recht vor, nachzuprüfen, ob die An— gaben in den Seetüchtigkeitsbescheinigungen oder den gleichwertigen Dokumenten der Auswandererschiffe, besonders soweit sie sich auf Rettungsmittel, Passagierzahl, Lebensmittel⸗ und Wasservorräte beziehen, wie auch die Bestinm ungen des Landes, dem diese Be⸗ hörden angehören, über Bewohnbarkeit, Hygiene und Sauberkeit der den Deckpassagieren zugewiesenen Räumlichkeiten ordnungs⸗ mäßig eingehalten sind und ob die Einrichtung der Krankensäle und das medizinische und pharmazeutische Materiak den geltenden Be⸗ stimmungen des Flaggenstaates entspricht, dem die genannten Be— hörden angehören. .

Artie J.

Die Bestimmungen des Artikels 1 des vorliegenden Ab— kommens sollen keine der beiden vertragschließenden Regierungen daran hindern, falls sie es für notwendig erachtet, die gesetzlichen und, verordnungsmäßigen Bestimmungen über Sicherung der Schiffahrt zu ändern; ö ist jedoch gehalten, die an der in Kraft befindlichen Gesetzgebung vorgenommenen Aenderungen der anderen ö umgehend mitzuteilen.

Die vertragschließenden Regierungen können auf diplo⸗ matischem Wege und bei jeder Gelegenheit die als erwünscht oder erforderlich erachteten Aenderungen in das vorliegende Abkommen aufnehmen. ;

Artikel 8.

Das vorliegende Abkommen tritt mit dem 1. Mai 1929 in Kraft und gilt für unbegrenzte Zeit; seine Kündigung kann von seder der vertragschließenden Reglerungen bei beliebiger Gelegen⸗ heit erfolgen. Die Kündigung des Abkommens wird erst sechs Monate nach ihrer Bekanntgabe an den anderen Staat wirksam. Zur Bekräftigung haben die Bevollmächtigten das gegen— wärtige Abkommen unterzeichnet.

Ausgefertigt in doppelter 8. April 1929.

Urschrift in

Ernst Busch. Manuel Carlos Quiatäo Meyrelles.

Lissabon am

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen-⸗ und Gepäckverkehr bei gefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Krafwagen⸗ und Schiff— fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn· Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Rr. 230 vom 2. Oktober 1928), wird wie folgt geändert:

1. Im Kapitel „Deutschland“ A. Ziffer 21 und B. 1X. Ziffer 860

sind die Worte „Swinemünde Damig ( . )

. Neufahrwasser Pillau“ zu ersetzen durch: Swinemünde Danzig (Zoppot) Pillau Memel („ See⸗ dienst Ostpreußen“). 2. Im Kapitel „Danzig“ B. Ziffer 3 sind die Worte „Danzig -

Zoppot 3 . Zoppot Nenfahrwasse: Swinemünde und Danzig Neufahrwasser

Pillau“ zu ersetzen durch: Danzig (Zoppot) Swinemünde und Danzig (Zoppot) Pillau - Memel. 3. Im Kapitel „Spanien“ der Liste sind die folgenden Nummern zu streichen: 4. Gesellschaft der Eisenbahnen von Madrid nach Caceres und nach Portugal und von Westspanien, Geselljchaft der Eisenbahnen von Medina del Campo nach Zamora und von Orense nach Vigo, Gesellschaft der Eisenbahn von Medina del Campo nach Salamanca, Gejellschaft der Eisenbahn Grenze von Portugal.

von Salamanca nach der

Dagegen ist die neue Nummer 4 wie folgt ein⸗ zutragen: 4. Nationale Gesellschaft der westspanischen Eisenbahnen. Die bisherigen Ziffern 7, 10— 13 werden in 6—10 abgeändert. 4. Unter „Tschechoslowakei. B. III.“ ist die Nummer „65. bet Slavonice bis Slavonice“ zu streichen, weil identisch mit Nummer „68. bei Gilgenberg bis Slavonice“. Berlin, den 2. Mai 1929. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Vogel.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Knoll ist nach Berlin zurück— gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.

Deutscher Reichstag. 70. Sitzung vom 3. Mai 1929.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt

Abg. Pieck (Komm.) die sofortige Beratung eines Antrages auf nn des Verbotes der „Roten Fahne“. Das Verbot sei erfolgt, um die Lügen der übrigen Presse, insbesondere des Vorwärts“, zu begünstigen. Man wolle die Mai⸗Demonstration des Berliner Hohen n dahin umfälschen, daß von der Arbeiter⸗

schaft ein bewaffneter Angtiff auf die Polizei unternommen

wäre. Bei dem brutalen Vorgehen der Polizeiverbrecher habe man durchaus Verständnis dil daß die Arbeiterschaft zur Gegenwehr gegriffen habe, daß sie denjenigen, die sie nieder⸗ schießen, mit Gleichem antworten. (Präsident Löbe ersucht den. Redner, den Ausdruck „Polizeiverbrecher“ zu vermeiden.; Der Barrikadenbau der Arbeiter sei nur ein Schutz vor den unerhörten Ueberfällen, der Polizei. Die Kommunistische Partei billige durchaus diesen Selbstschutz des Proletariats.

Gegen die Beratung des kommunistischen Antrags wird Widerspruch erhoben. Im Anschluß daran entwickeln sich heftige Auseinandersetzungen zwischen sozialdemokratischen und kommunistischen Abgeordneten, an denen sich besonders die Abgg. Wels, Dittmann und Keil (Soz.) beteiligen.

Auf der Tagesordnung steht dann die zweite Beratung des Haushalts des Reichs ministeriums für Ernährung und Land⸗

wirtschaft. Mit der Beratung verbunden werden zahl⸗ reiche Anträge und Interpellationen über die Lage der Land⸗ wirtschaft und die erste Beratung des Gesetzentwurfs über wirtschaftliche Hilfe für Ostpreußen.

Abg. Treviranus (D. Nat.): Wir sind als Pgrtei seit jeher stolz darauf gewesen, daß wir in uns den Ausgleich der angeblich widerstreitenden Interessen von Stadt und Land ge⸗ funden und dabei in dem Wettbewerb um die beste Pflege der Landvolkarbeit niemanden zu scheuen haben. Der Name Schiele ist noch heute ein Programm wie 1927. Die ö. Förde⸗ rung der Landwirtschaft, wie sie von Minister Schiele in die Wege geleitet worden ist, muß in ihren Grundzügen fortgesetzt werden, wenn die Arbeit Erfolg haben solle. Eine wirkliche und dauer⸗ hafte Rentabilität der deutschen Landwirtschaft kann nur gesichert werden, wenn die . 83 j und wenn die heutige ö des Landvolkes im politischen Leben und Wachsen des Volkes beseitigt ist. Auf diese ö . wir nicht, auch wenn wir heute unsere Anstrengungen lediglich auf die Teil⸗ forderungen richten, die aus eigener Kraft der Reichsregierung durchführbar sind. Wer in der ö Reparations⸗ erfüllung das A und O deutscher Politik sieht, muß sich zu unserem ,, . bekennen, weil ohne eine gesunde Land⸗ wirtschaft Deutschland überhaupt nicht repargtionsfähig sein kann. Daß mit kleinen Mitteln nichts getan ist, zeigt die Not Astpreußens,. Vor allem kommt es darauf an, die Preisschere, die in der heutigen Form der Hauptgrund der chronischen Un—⸗ rentabilität ist, zu schließen. Daher muß eine bodenständige Zoll⸗ politik betrieben und die gesetzliche Grundlage für die Regelung des landwirtschaftlichen Marktverkehrs unter Verantwortung der Beteiligten 3 affen werden. Die ausländische Einfuhr von e enn, en muß bis auf ein Minimum gedrosselt werden. Das Systeni der Meistbegünstigung in der Handelspolitik mit und ohne Tarifgbreden hat sich nicht bewährt. Angesichts der schwierigen Absatzverhältnisse er r Industriewaren im Aus⸗ lande muß der Binnenmarkt den schaftlichen . müssen für eine Uebergangszeit aus dem allge⸗ meinen Rahmen der Handelsverträge heraus und der ig unabhängigen, h autonomen Regelung unterliegen. Die Zölle 6 so weit erhöht werden daß sie eh sind. Unser nächstes Ziel ist die Beseitigung der Zwischenzölle ür Getreide usw. Not⸗ wendig ist ferner eine Abänderung des im deutsch⸗französischen Handelsvertrag festgelegten Mehlzolles. In der Vie zucht droht eine zweit Caprivi⸗Zeit. Der Preisdruck wirkt vernichtend gerade auf den J die Zuckerzollbehandlung bietet ein af . ,, dafür, daß die beste Binnenorganisation bei der ö regelung nichts vermag, wenn ein internationaler Preisdruck in Erscheinung tritt. Die Tschechoslowakei garantiert den Anbauern

orrang haben. Die landwirt⸗=

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