Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16. Mai 1929. S. 2
16655) Noschützer Porzellanfabrik
Unger K Schilve, Aktienge sellschaft,
Roschütz i. Thür.
Einladung zur ordentlichen dreiigsten Hauptversammlung am 15. Juni 1929, vormittags 11 uhr, jm bereitgestellten Zimmer des Hotels
Schwarzer Bär in Gera. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts
für 1928.
2. Genehmigung der Bilanz für 1928 und Beschlußfassung über die Ver⸗
wendung des Reingewinns.
3. Entlastung des Aufsichtsrats und
der Direkrion.
Zur Teilnahme an der Hauptversamm— lung ist jeder Aktionär, der sich als solcher ausweist, berechtigt. Stimm— berechtigt sind diejenigen. Aktionäre, welche ihre Aktien nebst einem Ver— eichnis derselben oder einem von der Reichsbank oder einem Notar aus— estellten Hinterlegungsschein spätestens rei Tage vor der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaftskasse zu Roschütz
i. Thür. hinterlegt haben.
Roschiltz i. Thür., 14. Mai 1929.
Roschützer Porzellanfabrik
ùnger . Schilde, Attiengesellschaft.
Der Vorstand. Unger, E. Schilde.
ibo)
Daimler ⸗ Benz Aktiengesellschaft,
Stuttgart Untertürtheim.
1. Aufforderung zum Unttausch der Stammaktien über nom. RM Ge, —.
Wir fordern hiermit in Gemäßheit der 7. Durchführungsberordnung zur Goldbilanzberordnung die Inhaber der Stammaktien unserer Gesellschaft, deren Nennbetrag auf RM 60, — lautet, auf, ihre Aktien mit laufenden Gewinn— anteilscheinen mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichmis in dop⸗ pelter Ausfertigung bis zum 16. Sep— tember 1628 (einschließlich) zum Untausch in Stammaktien über nom.
RM G00, bzw. RM 300,
in Berlin, Frankfurt a. M., Ham⸗ burg, Mannheim, München und
Stuttgart bei folgenden Banken — bzw. deren Filialen — und Bankfirmen während
der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗—
reichen: Dentsche Bank,
Commerz. und Privat⸗Bank
Aktiengesellschaft,
Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Dresdner Bank, Rheinische Creditbank, Marz & Goldschmidt, M. M. Warburg C Co.
Gegen Ablieferung von 50 Stam m⸗ aktien über je nom. RM 60, — werden z Stammaktien über je nom. NM Rao, — oder gegen Abliefe⸗ rung von 5 Stammaktien über je nom. RM Go, — mird eine Stamm⸗ aktie über RM 399, — mit laufen⸗ den Gewinnanteilscheinen aus⸗ gereicht. Für die zur Ausxeichung lonunenden 300-Mark⸗Aktien stehen alte lieferbare Stücke zr Verfügung. Die 1000 Mark⸗Akttien sind an den Börsen
bereits für lieferbar erklärt worden.
Den Aktionären, die ihre Aktien dem Samneldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Attien an den Schal⸗ tern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die übliche Pro⸗
vision in Anrechnung gebracht.
Die Aushändigung der neuen Aktien—
urkunden erfolgt baldigst gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus— 66 Gmpfangsbescheinigungen bei
rjenigen Stelle, von der die Be⸗ scheinigungen ausgestellt worden sind. Die Bescheinigungen sind nicht über= tragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gungen zu prüfen
Diejenigen Stammaktien unserer Gesellschaft über nom. RM G0, —, die nicht bis zum 16. September E929 eingereicht worden sind, werden nach Mastgabe der gesetz— lichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Stammaktien über Reichs⸗ mark 690, — die die zum Ersatz durch Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 19909, — bzw. Ri 3060, erforderliche Zähl nicht erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rech— nung der Beteiligten zur Verfügung ge⸗ stellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Stamm— aktien unserer Gesellschaft über Reichs—⸗ mark 1900, — bzw. RM 00, — werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird abzüglich der ent⸗ stehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bgw. für diese hinterlegt.
Die Inhaber der umzutauschenden Stammaktien über RM 60, — können innerhalb von drei Monaten nach Ver— öffentlichung der ersten Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekemntmachung über die le n, zum Umtausch, durch chriftliche Erklärung bei unserer Ge— ellschaft Widerspruch gegen den Um⸗ tausch erheben. Außer der Abgabe diefer schriftlichen Widerspruchserklärung gegen⸗
ber unserer Gesellschaft ist zur ord—⸗ nungs mäßigen Erhebung des Wider⸗
fordert.
mark 60, —, so wird der Widerspruch wirksam und der zwangsweise Umtausch der Aktien nach Maßgabe des Gesetzes unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Inhaber von Stammaktien über Reichs— mark 69, —, die nicht Widerspruch er⸗ auch in diesem Falle — als freiwillig zum Umtausch eingereicht — umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei der Einreichung zum Umtausch ausdrücklich das Gegen—
hoben haben, werden
teil bemerkt ist. 1929.
C. Schippert.
spruchs erforderlich, daß der sprechende Aktionär seine Stammaktien
1 29 oder die über sie von einem Notar, der Vrensische Pfand brief Hau.
3. (letzte) Bekanntmachung Bilanz pe
A.-G. Strahl Co., i. E., Glogau. r 31. Dezember 1923.
Reichsbank oder einer Effektengirobank ausgestellten Hinterlegungsscheine ent⸗ weder bei unserer Gesellschaftskasse in Stuttgart⸗Untertürkheim oder bei den obenbezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchs⸗ frist beläßt. Ein etwa erhobener Wider⸗ spruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinterlegten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurück⸗
betr. Umtausch unserer Aktien über 59, — RM.
Auf Grund der 7. Veror Durchführung der Goldbilanzen ; (R. G- Bl. J. S. I76) fordern wir hier— durch die Inhaber unserer Aktien über 60, RM auf, ihre Stücke mit Gewinn⸗ anteilscheinen 3 ff. nebst Erneuerungsschein unter zahlenmäßi Nummernvberzeichnisse in fertigung zum Umtausch in Aktien über 10900, — RM bzw. i 60, — RM bis spätestens 31. August 192 Die Einreichung kann erfolgen
Aktienbezugskonto .. K.⸗G. Strahl R Co.: Einlage konto a...
dnung zur Verordnung
3 Erreichen die Anteile der Inhaber der Heifügung Stammaktien über RM 660, — rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamt⸗ betrags der Stammaktien über Reichs⸗
. Aktienkapitalkonto K.-G. Strahl & Co., Einlagekto. Kapitalsaldo ... Reingewinn...
,
korrentkonto .....
72 384, 70 2 393.68
162135. Auslan d⸗ Han del Aktien geselisch aft
Gewinn⸗ und Berlust konto am 31. Dezember 1928.
ö Handlungsunkosten ö 296 60 3, 496 703 40
Einnahmen aus Beteili⸗
Bilgauztonto am 31. Dezember 1928.
Ausgaben. RM 9
497 000 — Einnahmen. 497 0090 497 000
unn,
—
der Preußischen Bank, Berlin Ww. 9, Voßstr. 1, bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen, bei der Darmstädter und Rativnal— bank Kommanditge sellschaft auf
Pfandbrief⸗
Nie derlassungen, bei der Direction der Disconto— Gesellschaft, Berlin, und deren Niederlassungen, ECommerz⸗
Attien gesellschajt Strahl & Co., i. 8 Glogau. Liquidator.
Max Bahr, Aktien gesellsch aft Jute⸗Spinnerei n. Weberei, Plan⸗ n. Sactfabri k. Bilanz per 31. Dezember 1928.
Kontokorrentsalden ... 435 501 89
Aktienkapital. ... Gesetzliche Reserve . eber chunt.
Stuttgart⸗wntertürkhein, im Mai Bank Aktien gesell schast, Berlin 1 * 1
und deren Niederlassungen, bei dem Bankhaus Deichmann Co., Köln am Rhein,
Daimler ⸗Benz , Grundstücke s
. .
1655]
einzuladen:
jahr 1928.
sammlung teil nehmen ihre Aktien oder die
Berlin W. 8,
1
Simon, Berlin W. S8, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Berlin. Gegen Einreichung von je 20 Aktien u 50,.— RM wird eine neue Aktie im kennwerte von 1000, — RM mit Ge— winnanteilschein Nr. 67 u. ff. und, so⸗ weit Aktionäre Beträge in 5. — RM⸗ Aktien besitzen, die 1000, — RM Nenn—
Hiermit beehren wir Aktionäre zur 8. ordentlichen Ge— neralversammlung auf Montag, den 17, Juni 1829, vormittags 11 Uhr, nach Mannheim, Rathaus R 1, Turm⸗ saal, mit folgender Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands
atzenla pla . Jlufsichtsrals liter das Geschästs e, .
Vorzugsaktien 300 à Stammaktien 270041000 Reservefonds ... Steuerrücklage ... Langfristige Darlehen Hypotheken
2. Genehmigung des abschlusses und der Gewinn, und Verlustrechnung für 1928.
3. Entlastung des Vorstands.
4. Entlastung des Aufsichtsrats.
5. Aussichtsratswahlen.
Ahtionäre, die an der Generalver—
2 Aktien zu 50, — IM eine neue Aktie zu 100 — RM mit Gewinnanteilschein
mit Erneuerungsschein ie nicht durch mindestens teilbaren Beträge durch entsprechenden Spitzen⸗An⸗ oder Verkauf bei den obengenannten Stellen auszugleichen oder uns zur Verwertung Verfügung zu
ausgegeben.
Hinterlegungs⸗
MWaschinen und Geräte Banken und Kasse ! . Wertpapiere und Beteili⸗
2
1606
c
. 122 307, 39 Vortrag a. 1927 99 339,53
Ioz io].
. Bermögen. RM 8 Effektenbeteiligungen .. 391 13225 ,,, J 68 26 J 1 —
S826 703 40
Verpflichtungen. 300 000 — . 30 000 — ö 4965 703 40 S826 703140 Hamburg, den 14. April 1929. Der Borstan d.
E 28 —
Mühle Wettin, ALttien gesellschaft, . Wettin / Saale. Bilguz vom 31. Dezember 1928.
9 9 28
* gilt ne, 149 980 — — 1 JJ 125 500 — , ,,, K 6 566 80 LSG C66 84 Außenstände und Voraus—
70 kl 159190 Avale RM 75 000, — Gewinn⸗ und Verlustkonto 9 992.
Passiva. Aktienkapital 165 000 — Hypotheken ...... 112 000 —
K 40 924 65
Kreditoren... Avale RM 75 000, —
scheine einer deutschen Bank oder eines deutschen Notars, aus welchen Nummern der hinterlegten Stücke genau
nannten Einreichungastellen sind ber den An⸗ und Verkauf von Spitzen zum Börsenkurs zu vermitteln.
und Verlustkonto.
Aktiva. RM
HI 24 293
25 317 924 65
. Gewinn- und Berlu st ko uto vom 31. Dezember 1928.
ersichtlich sind, spätestens am 12. Juni 1929 während der üblichen Geschäfts⸗ stunden bei der Gesellschaftskasse Mannheim, Carl⸗Benz⸗Straße, oder bei folgenden Banken zu hinterlegen: in Berlin: Direction der Disconto-⸗Gesellschaft,
Der Umtausch derjenigen Aktien, die sich im Sammeldepot einer Giroeffekten⸗ provisionsfrei. Das gleiche gilt für den Fall, daß die
Unkosten....
Versiche rungen genannten Stellen zum Umtausch ein- . en, andernfalls wird die ÄAbschreibunger
gereicht werd . Reingewinn
übliche Prov.
in Mannheim:
Rheinische Kreditbank, Mannheim, umzutauschenden
B 4, 2 * Aktien über 50, — RM sind berechtigt, innerhalb dreier Monate seit der ersten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 77 vom 29, dem Umtausch riftliche Erklärung zu wider⸗ ur Erhebung des Wider— spruchs ist erforderlich, daß der wider⸗ sprechende Aktionär
Siiddeutsche Disconto - Gesellschaft A. G., Mannheim, D 3, 15. Berlin, den 14. Mai 19869. Motoren⸗ Werke Mannheim A. G. vorm. Benz Abt. stationärer Motorenbau. Der Aufsichtsrat. Unterschrift.)
durch an uns
seine Aktien oder
Di]
versammlung.
2. Genehmigung der
nehmen. 6. Verschiedenes.
rechts sind diejenigen Aktionäre berech⸗ tigt, welche spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der anberaumten Generalver⸗ sammlung während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei nachstehenden Banken:
Divection der Disconto⸗Gesellschaft,
Filiale München,
Darmstädter und
einem Notar, Reichsbank oder einer Effektengirobank oder einer der obengenannten Umtausch⸗ stellen ausgestellten Hinterlegungsscheine bei uns hinterlegt und dort bis zum Widerspruchsfrist beläßt. Fordert ein Aktionär die hinterlegten Urkunden vorzeitig zurück, so verliert der von ihm erhobene Widerspruch seine
Danubig Aktiengesellschaft für Mineralölindustrie, Regensburg.
Einladung zu der am Montag, den 109. Juni 1929, 12 Uhr mittags, in den Geschäftsräumen der Deuts Pet roleum⸗Aktien⸗Gesellschaft ö Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. 61/66, stattfindenden ordentlichen General⸗
Ablauf der
Fabrikation und Waren
Herr Carl Hoffmann, Braunschweig, ist infolge Ablebens aus dem ausgeschieden. Vom Betriebsrat wurde an Stelle des Herrn Friedrich Bärwald Herr Max Pinnow, Landsberg (Warthe), l neu in den Aufsichtsrat gesandt.
Landsberg (Warthe), 13. Mai 1929.
Der Vorst and. Paul Bahr.
Hermann n. 21. G., Bilanz per 30. September 1928.
Verlustvortrag v. 30. 6. 1928 4 5l39 84 Allgem. Geschäftsunkosten. . 1979676 Steen 2520 49 Abschreibungen.... 1220 —
Warenkonto . . 18 684 84 Bilanzkonto: Verlustvortrag v.
Rö 5
28 077 09
36. 6. 1928 .. 45369, 8a Verlust per
31. 12. Igꝛ8. 5 45241 o gos as 28 077 609 Wettin / Saale, den 9. April 1929.
Mühle Wettin Akttiengesellschaft.
E. Schröter.
* 16211]. ö. . Jaluit⸗Gesellscha ft zu Hamburg.
Bilanz per 31. Dezember 1928.
Inventarkonto, Kontormo⸗
Beteiligungen und Wert⸗
Wirkung. Der Widerspruch wird nur der Aktien deren Stücke den hnten Teil des Gesamtbetrages dieser M ktien erreichen, dem Umtausch wider⸗ sprechen. Die Aktien über 50. — RM derjenigen Inhaber, die nicht wider⸗ sprochen haben, werden auch in di Falle in Abschnitte über 1000, — bzw. 100 — RM umgetauscht, sofern nicht die Aktionäre bei Einreichung ihrer Aktien ausdrücklich das Gegenteil ver⸗
Die Aktien über 50, — RM, die nicht bis spätestens 31. August 1929 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch ein⸗ gereicht worden sind, werden gemäß 8 290 des Handelsgesetzbuches für kraft⸗ los erklärt werden. für zum Umtausch eingereichte Aktien, deren Nennbetrag einen Umtausch in Stücke zu 1000 — RM oder 100 - RM
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Berichts über das Geschäͤfissahr 1928: nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Waren in Arbeit
Fertige Waren.
Außenstände.
Genwinn⸗ und Verlustrechnung. e gen e kasse, Wechsel .
3. Entlastung des Vorstands und des .
4. Wahlen zum Auffichtsrat.
5. Ermächtigung des Aufsichtsrats,
Stammaktien .. Vorzugsaktien
Reservefonds.. Reservefonds II Frebitoten..
Hypotheken
Reingewinn Vortrag aus
die sich aus dem demnächft aus⸗ zuschreibenden Umtausch der Aktien zu RM 40, — auf Grund der 2/5. Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordnung Aenderung des § 4 der Satzungen (betr. das Grundkapital)
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und Ausübung des Stimm—
Grundstücke und Gebäude
— 2
15 539, —
Aktienkapitalkonto: Aktien
Attiva. ö Bankkonto, Guthaben .. 739757 Kassakonto, Bestand . .. 381877
bilien und Utensilien 1 —
,, 792 005 —
Diverse Debitoten ... 723 195 01
Tos ss
Passiva.
1200 Stück à 500, — 600 000 - (Außerdem sind 6000 Ge⸗ nußscheine mit gleicher Dividendenberechti⸗ gung wie die Aktien ausgegeben.)
Reservekonto... .... 60 000 Wiederaufbaureservekonto 260 000 — Diverse Kreditoren... 474 340 89 Gewinn⸗ und Verlustkonto:
Vortrag auf 19290 . 129 646
.
Gewinn⸗ und Verlustkonto ver 31. Dezember 1928.
nicht zuläßt und die uns nicht ausdrück⸗ ĩ ur Verwertung zur Verfügung gestellt worden sind Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien über 50, —
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1928.
Verwaltungs⸗ und Hand⸗
Reingewinn . 49 148,09
Reichsmark auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Beteiligten verkauft; der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteilig⸗ ten gehalten bzw. für deren Rechnung hinterlegt werden. Gelegentlich können auch Aktien über 100,—
n Umtausch in Stücke über mitgeliefert oder für sich umgetauscht werden.
Deutsche Bank, Filialen Regensburg, Nürnberg,
Bayerische Hypotheken⸗ Und Wechsel⸗ Bank in München, Filialen Regens—⸗ burg und Nürnberg,
Umtausches RM
zu ö Nationalbank, 1009. — R
nt, ö Betriebsunkosten
Handlungsunkosten Sozialversicherung.
Abschreibungen Reingewinn Vortrag aus
67 hzg, oz 18 539, —
verteilt wie folgt: für Re⸗
K. G. a. A., Filialen München, Regensburg und Nürnberg,
ihre Aktien mit einem Nummernverzeichnis mäß den veränderten bestimmungen der Reichsbank gewährt die Hinterlegung von Reichsbankdepot⸗ scheinen ein Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung nicht mehr. Regensburg, im Mai 1929.
Der Aufsichtsrat. Dr. von Done, Vorsitzender.
Dieser Umtausch erfolgt provisionsfrei. ormulare zu den Nummernverzeich⸗ en werden kostenlos von uns ver⸗ sandt und sind auch bei genannten Stellen erhältlich. Berlin, den 16. Mai 1929. Preustische Pfandbrief⸗Bank. Der Vorstand.
einreichen. Ge⸗
Warenkonto Verwahrungs⸗
den oben⸗ Gewinnvortrag aus 1926/27
Crimmitschau, 21. März 1929.
Der Vorstand. Auf die Aktien werden 5 95 Dividende mit 22 500 AÆ verteilt gegenüber 890 im
P. Gubelt.
10735675
Debet. . ian R
lungsunkosten einschließ⸗ 4 lich Steuern u. Abgaben 40 626 07
plus Vortrag
von 1927 99 928,37 TFS 7s
servekonto 20 000, — Vortrag auf ; 1929... 129 076,46 149 076 46
189 702 53
Kredit.
Saldovortrag aus 1927. 99 928 37 Gewinne an Kommissionen,
Beteiligungen, Zinsen u. ö 89 774116
gd os s
Hamburg, im April 1929.
Der Borstand. Wolfhagen.
In der Generalversammlung vom II. Mai 1929 ist Herr G. Altmann in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ge⸗ wählt worden.
— , e 6 2 *
Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.
m 8
Preußischer
Bezugspreis vierteljährli
Bestellungen an, in Berlin
Erscheint an . Wochentag abends. 8 W. 48, Wilhelmstraße 32.
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzelle 105 Me 59 espaltenen Einheitszeile 1,5 eM Anzeigen nimm an die telle Berlin 8, 48, . 32. Al sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif elnzusenden, insbesondere ist darln auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ einmal unterstrichen) oder durch Fettdrucꝝ„ (jweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 a vor dem Einrückungstetmin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
9 GM Alle Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
Einzelne Nummern kosten 30 m, einzelne Beilagen kosten 10 Gum Sh werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
lle Druckaufträge
e
8
.
Berlin, Freitag, den 17. Mai, abends.
Postschecktonto: Berlin 41821. 1 929 — *
Mr. 113. Reichsbankgirokonto.
Inhalt des autlichen Teiles:
Deutsches Reich.
weite Durchführungsvorschriften zum Gesetz über die Er⸗ . 9 . Rentenbchk Kreb lla nstalt betreffend Treuhandschaft.
Im Nichtamtlichen Teil ist eine Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für den Monat April 1929 ver⸗
öffentlicht.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Zweite Durchführungsvorschriften
zum Gesetz über die Errichtung der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt, betreffend Treuhandschaft.
Vom 16. Mai 1929.
Auf Grund der zz 5 und 19 des Gesetzes über die Er⸗ richtung der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt vom 18. Juli 1925 1 18S. 145, 156) in der Fassung vom 28. November 1935 (Reichs⸗Gesetzbl. 1 S. 391) und vom 31. März 1928 (Reichs⸗Gesetzbl. J S. 134) wird folgendes bestimmt: 2
zfandbriefe, otheken und Schuldurkunden, die gemäß § 12 ö. n ö die Errichtung der Deutschen Rentenbhank⸗ Kreditanstalt die Deckung für die von der Deutschen Rentenbank⸗ Kreditanstalt ausgegebenen Schuldverschreibungen bilden, sind von der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt einzeln in ein Register einzutragen. , .
Soweit auf Grund des 3 12 Abs. 2 Satz 5 des Gesetzes für eine bestimmte Gattung von Schuldverschreibungen eine gesonderte Deckungsmasse gebildet wird, ist für sie ein gesondertes Register zu führen.
8 2.
Die Reichsregierung bestellt bei der Deutschen Rentenbank— Kreditanstalt einen oder mehrere Treuhänder (Haupttreuhänder) sowie die erforderliche Anzahl von Stellvertretern. Werden mehrere Haupttreuhänder bestellt, so bestimmt die Reichsregierung, wie die Zuständigkeit der Haupttreuhänder und der Stellvertreter untereinander geregelt wird.
Die Bestellung erfolgt nach Anhörung der Deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Soweit nach 5 5 Abs. 2 dieser ö Deckungsunterlagen sich unter dem Mitverschluß der in 8 3 Abs. 4 Ziffer 1 des Gesetzes bezeichneten Kreditinstitute und Stellen (3wischenstellen) befinden, können bei diesen Zwischenstellen besondere Treuhänder (Bezirks⸗ treuhänder) sowie die erforderlichen Stellvertreter bestellt werden. Für die Bezirkstreuhänder gelten die Bestimmungen in Abs. 1 und 2 entsprechend.
8 3.
Die Haupttreuhänder haben darauf 6 achten, daß die vor= schriftsmäßige Deckung (6 12 Abs. 2 des Gesetzes) für die Schuld⸗ verschreibungen jederzeit vorhanden ist, und daß die Deckung den gesetzlichen und von der Reichsregierung erlassenen allgemeinen und besonderen Vorschriften entspricht.
§ 4.
Die Haupttreuhänder haben darauf h achten, daß die als Deckung bestimmten Pfandbriefe, Hypotheken und Schuldurkunden in das Deckungsregister G 1 Abs. 1 dieser Vorschrift) eingetragen werden. Werden gesonderte Deckungsregister gemäß 5 1 Abs. 2 dieser Vorschriften angelegt, so haben sie ferner darauf zu achten, daß die zur Sonderdeckungsmasse gehörigen Pfandbriefe, Hypo⸗ theken und Schuldurkunden in die gesonderten Deckungsregister eingetragen werden.
Soweit auf Grund von besonderen Vorschriften der Reichs⸗ regierung eine Deckung nur befristet zugelassen ist, haben sie dafür u sorgen, daß nach Ablauf dieser Frist eine anderweitige vor⸗ hl re T id? Deckung gestellt wird.
Die Haupttreuhänder haben durch einen in dem Deckungs⸗ register in der hierfür vorgesehenen Spalte anzubringenden Ver- merk zu bescheinigen, daß die eingetragenen Pfandbriefe, Hypo⸗ theken und Schuldurkunden den gesetzlichen und den von der Reichsregierung vorgeschriebenen Bedingungen für die Deckung entsprechen. .
Soweit sich die Deckungsunterlagen in eigener Verwahrung der Haupttreuhänder befinden, haben sie die erforderlichen Prü⸗
fungen selbst vorzunehmen. Soweit die Deckungsunterlagen von
den. Bezirkstreuhändern zu verwahren sind (8 5 dieser Vor⸗ schriftenz, haben diese die Prüfung vorzunehmen und auf einer von ihnen auszustellenden Nachweisung den Haupttreuhändern zu bescheinigen, daß die in ihrer Verwahrung befindlichen Unterlagen den über die Deckung erlassenen Vorschriften entsprechen; in diesem Falle haben die Haupttreühänder die Bescheinigung in dem Deckungsregister auf Grund der ihnen von den Bezirkstrenhändern vorgelegten Nachweisung ausznstellen. ;
Die in das Deckungsregister eingetragenen Pfandbriefe, Hypo⸗ theken und Schuldurkunden können nur mit Zustimmung der Haupttreuhänder in dem Register gelöscht werden. stimmung bedarf der schriftlichen Form. Sie kann in der Weise erfolgen, daß der Haupttreuhänder seine Namensunterschrift dem Löschungsvermerk im Deckungsregister beifügt.
Die Haupttreuhänder haben die Hypothekenbriefe und Schuld⸗ urkunden über die in das Deckun orderungen (65 12 Ab
sregister eingetragenen Hypo—⸗ 2 Satz 3 des Gesetzes) sowie egister eingetragenen Pfandbriefe unter dem Mit⸗ eutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt zu verwahren. Die Reichsregierung kann bei der Genehmigung der Aus⸗ uldverschreibungen bestimmen, k änder die in Abs. 1 genannten Urkunden unter dem Mit 1 3iff. 1 des Gesetzes bezeichneten Kredit- institute und Stellen (Zwischenstellen) verwahren. In diesem Fall haben sie den Haupttreuhändern eine Aufstellung über die kunden unverzüglich, nachdem sie sie in Verwahrung genommen haben, einzusenden. ( ᷣ mäß § 12 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Deckung der timmte Geld ist bei von der Reichs⸗ regierung bestimmten Banken dergestalt anzulegen, daß darüber ausschließlich der von der Reichsregierung hierzu bestellke Haupt⸗ treuhänder verfügen kann. . ö Die Haupttreuhänder dürfen die Herausgabe der in Abs. 1 enannten Urkunden sowie die Freigabe des gemäß Absatz 3 ihrer erfügung unterliegenden Geldes nur nach Maßgabe der nach⸗ men. Die Bezirkstreuhänder be⸗ en Genehmigung des zu⸗ ei Vorliegen der in Satz 1
theken und die in das verschluß der
verschluß der in 3 Abl.
Schuldverschreibungen bes
folgenden Bestimmungen vorn erausgabe der s ständigen Haupttreuhänders, die nur genannten Voraussetzungen erteilt werden darf.
dürfen zur
Die Haupttreuhänder st nd verpflichtet, Pfandbriefe, Hypo⸗ eken und , , die ell Verwahrung haben, auf erlangen der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt herauszugeben im Dechungsregister mitzuwirken, soweit die sandbriefe, Hypotheken uldverschreibungen ge⸗
und zur Löschun übrigen in das und Schuldurkunden zur De ö nügen oder die Deutsche RentenbankKreditanstalt eine andere dorschriftsmäßige Deckung beschafft. Entsprechendes gilt für die Freigabe von Geld, das als Deckung für die Schuldverschreibungen dient. Befinden sich die Urkunden in Verwahrung eines Bezirks— treuhänders, so tritt an Stelle der Herausgabe durch die Häupt⸗ treuhänder die schriftliche Anweisung des zuständigen Haupttreu⸗ ezirkstreuhänder zur Herausgabe.
Soweit gesonderte Deckungsregister eingerichtet werden, darf eine Herausgabe Freigabe) und Löschung wur erfo die Sonderdeckungsmaffe, für die das Register ange Absatz 1 genannten Voraussetzungen zutreffen.
Bedarf die Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt einer Hypo⸗ theken- oder Schuldurkunde nur zum vorübergehenden Gebrauch, so haben die Haupttreuhänder sie herauszugeben, ohne daß die Deutsche Rentenbank⸗-Kreditanstalt verpflichtet ist, eine andere Die Haupttreuhänder haben dafür zu sorgen, daß in diesem Falle die Urkunden innerhalb einer an⸗ gemessenen Frist wieder in ihre Verwahrung zuvückgelangen. Be⸗ inden sich die Urkunden in Verwahrung eines Bezir o hat dieser der Aufforderung der deren Mitbesitz sich die Urkunden befinden, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Haupttreuhänder; jede Herausgabe und hereinnahme der Urkunden hat er dem zuständigen Haupttreu⸗ händer anzuzeigen.
et ragenem P . der 21
händers an den
en, wenn für gt ist, die in
Deckung zu beschaffen.
Streuhänders, dischenstelle gegenüber, in
befugt, jederzeit die Bücher und Schriften der Deutschen Rentenbank⸗-Kreditanstalt einzusehen, so. weit sie sich auf die Schuldverschreibung Register eingetragenen Pfandbriefe, urkunden sowie auf das als Deckung angelegte Geld beziehen. Das gleiche gilt für Bücher und Schriften der Zwischenstellen, oweit sie sich auf die in das Deckungsregister eingetragenen Pfandbriefe, Hypotheken und Schuldurkunden beziehen, die von den Bezirks⸗ treuhändern unter Mitverschluß der Zwischenstellen verwahrt ändern stehen hier die gleichen Rechte Haupttreuhändern z
Die Haupttreuhänder sind
en und auf die in das yvpotheken und Schulbd⸗
Den Bezirkstrer und Pflichten wie den ? Rentenbank⸗Kreditanstalt ist verpflichtet, den Zwischenstellen bei Gewährung von Darlehen eine Bindung da daß sie die Einsicht in ihre Bücher ünd wähnten Umfange gestatten.
Die Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt ist verpflichtet, von die in das Deckungsregister eingetrage⸗ nen Pfandbriefe, Hypotheken und Schuldurkunden sowie von sonstigen erheblichen Aenderungen, wel in den Schuldurkunden verbrleften Haupttreuhändern fortlaufend Mitteilung zu machen. eiche Verpflichtun treuhändern
Die Deutsche
ehend aufzuerlegen, riften in dem er⸗
Kapitalrückzahlungen au
die Hypotheken und die ö betreffen, den
genüber den ybotheken und
insichtlich der der Zwischen⸗
Schuldurkunden aufzuerlegen, die sich im Mitbesi — stellen befinden. Die Bezirks treuhänder sind verpflichtet, die ihnen zugehenden Mitteilungen unverzüglich an den zuständigen Haupt- treuhänder weiterzulerten.
Zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bezirks⸗ treuhändern und den Zwischenstellen sind die Haupttreuhaͤnder wischen den Haupttreuhändern eits und der Deutschen Rentenbank⸗ der Reichsmintster für
ständig. Streitigkeiten ezirkstreuhändern einer andererseits
Kreditanstalt et Ernährung und Landwirtschaft endgültig.
§ 9.
Die Haupttreuhänder und Bezirkstreuhänder sind . Verhältnisse der Hypothekenschuldner oder der mit einer Hypo belasteten Grundstücke sowie Verhältnisse von natürlichen und juristischen Personen deren Schuldurkunden als Deckung hinterle sind, die sie bei Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten erfahre haben, uh en sgchert gegenüber geheimzuhalten, und Geschäfts⸗ und J der gel en. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und der Zwischenstellen, die sie in gleicher Weise erfahren haben, nicht unbefugt zu verwerten. Dies gilt auch nach Beendigung der Treuhandschaft.
§ 10.
Der von der Reichsregierung n bestellte Haupttreuhänder hat die auszugebenden Schuldverschreibungen mit einer ö ung zu versehen, daß die vorschriftsmäßtige Deckung für ste vor- 9. und in das Deckungsregister eingetragen ist.
§ 11.
Die . sowie die Bezirkstreuhänder haben An- spruch auf angemessene Vergütung durch die Deutsche Rentenbank⸗ Kreditanstalt. Die Ver . wird, wenn eine Einigung zwischen ihnen und der . entenbank⸗Kreditanstalt 24 erzielt . r den Reichsminister für Ernährung und Landwirt-
aft festgesetzt. — 3 Die an . Rentenbank⸗Kreditanstalt ist verpflichtet, den Haupttreuhändern angemessene Arbeitsräume, die notwendigen Hilfskräfte und den erforderlichen Sachbedarf bereitzustellen ünd für die Bereitstellung von Arbeitsräumen, e ef und Sachbedarf an die Bezirks treuhänder bei den Zwischenstellen zu sorgen. Die Haupttreuhänder und Bezirkstreuhänder , gegenüber der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, soweit Dienst⸗ reisen erforderlich werden, k auf Ersatz der Reisekosten und auf angemessene Tagegelder. Die Bestimmungen in Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. § 12.
Werden bei . von Anleihen von der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt Bestimmungen über die Bestellung von Treuhändern und über die , der für die Anleihe zu stellenden Deckung vereinbart, so kann die Reichsregierung an⸗ ordnen, daß zie vereinbarten Bestimmungen an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen treten.
Berlin, den 16. Mai 1929.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Dietrich. Der Reichsminister der Finanzen. Hilferding.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat genehmigte in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Verelns deutscher Jeitungsverleger den Gesetzentwurf zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes.
Es handelt sich hier um die Ratifizierung des Völkerbunds-⸗ beschlusses über die Gründung eines Welthilfsverbandes, der den Zweck hat, daß bei allen Katastrophen, die infolge ihrer ungewöhndichen Schwere die Kräfte und Mittel des davon betroffenen Volkes Über- schreiten, der Welthilfsperband die erste Hilfe leisten soll. Vorgesehen ist ein Gesamtrat, ferner ein aus sieben Mitgliedern bestehender Voll⸗ ziehungsausschuß. Der eigentliche Hilfsdienst soll durch Organe des internationalen Roten Kreuzes ausgeübt werden, das durch zwei Mit 4 im Vollzugsausschuß mit beratender Stimme vertreten ist.
aufende Beiträge werden bon den Staaten des Völkerbundes nicht erhoben, sondern . nur ein einmaliger Beitrag nach einem be⸗ stimmten . uf Deutschland entfallen 55 300 Reichsmark. Die Gelder für die Hilfstätigkeit werden beschafft aus Stiftungen, und im Falle einer eintretenden Katastrophe wird sich der Vollzugsausschuß mit einem Aufruf an alle beteiligten Länder wenden.
Der Reichsrat machte noch den Zusatz zu der Vorlage, daß der Welthilfsverhand vom Tage des Inkrafttretens des Abkommens an rechtsfähig ist.
Der Reichsrat stimmte ferner dem ,, wodur das , e Abkommen vom 19. Jannar 1 über die vorläufige Regelung des Holzverkehrs aus Po len nach n n g, ratifiziert wird, soweit es sich um die Bindung des deutschen Einfuhrzolles für Schnittholz handelt. Gegen den Gesetzentwurf stimmien Braunschweig und Anhalt.
Da sich das Bedürfnis nach Zulassung weiterer aus— ländischer Landarbeiter herausgestellt hat (bisher waren 110000 ausländische Landarbeiter zugelassen, darunter 10 000 als Reserve, die bereits erschö st ist), so hat der Reichsarbeitsminister dem Reichsrat , agen, daß noch weitere 4000 ausländische Arbelter für die Landwirtschaft zugelassen werden sollen. Der Reichsrat stimmte diesem Vorschlag zu.
Weiter genehmigte der Reichsrat die Verwendung des Reingewinns der Deutschen Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt aus dem Geschäftssahr 1928 im Betrage von 1600 900 RM für verschiedene landwirtschaftliche Zwecke und ö. der Verordnung über internatignalen Kra ft⸗
ahrzeugverkehr zu. Einverstanden erklärte sich der Reichsrat
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