1929 / 119 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Vierte Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1929. S. 2.

II6l 92]

Lübecker Oelmühle Attiengesellschaft

(vorm. G. E. A. Asmus), Lübeck.

Wir geben hierdurch bekannt, daß lt. Beschluß der 21. ordentlichen Generalver— sammlung unserer Gesellschaft vom2?7. April 1929 die Lübecker Oelmühle Akftiengesell⸗ schaft vorm. G. E. A. Asmus) aufgelöst ist. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Lübeck, den 4. Mai 1929.

; Die Liquidatoren der Lübecker Oelmühle Aktiengesellschaft (vorm. G. G. A. Asmus) in Liqu.:

Saltzwedel. Tewaag.

r 19167.

Bachmann & Ladewig, Akttiengesellschaft, Chemnitz. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. RM 8 Grundstücke und Gebäude 532 000,6, Ordentliche Abschreibung 12 000, 520 000 -

Maschinen . I d dd --= Zugänge. . 67 345,40 V Tir Abgänge. . 2 040, Vs

Außerordentl. Abschreibung 65 305,40 Gd Jod- Ordentliche Abschreibung 17 700, 88 200 - Inventar. TI Abschreibung 2599, 1 Werkzeug.. 2060,

Abschreibung 199, 1 Riemen ... Iod, Abschreibung 699, 1 Fuhrwerk .. J 166, Abschreibung 1 099, 1 TW Toi -= . 59 71737 Bank⸗ u. Postscheckguthaben 41 09020 1 72 696

Effekten u. Barkautionen 13 00110 Debitoren. .... . 1 328 517350 Warenvorräte.... 6h87 178

D Iss m

(19172. BSezugsvereinigung

vom 3. Mai 1929 wäjhlte neu in den Aufsichtsrat: Kammerrat Max Günnel, Wernesgrün.

Deutscher BSrauereien Attien⸗ Gesellschaft, Charlottenburg.

Aus dem Aufsichtsrat ist ausge⸗ schieden: Kommerzienrat Dr. Alfred Mauritz, Dortmund.

Die V. ordentliche Generalversammlung

Bilanz per 31. Dezember 1923.

Aktienzeichner ..... 900 000 Inventar... 1000, Abschreibung . 999, 1

Kasse, Bankguthaben, Post⸗

1 278 231 80 e,, . 231 26397 ö 61280 Avale 686 030, RM

Passiva.

Aktienkapital ...... 1200 000 Reservefonds. ..... 15 000 Außerordentliche Reserven 60 000 Delkredere fonds . 20 000 J 114 23610 Avale 686 030, RM

6

Reingewinn p. 31.12.1928 9 5441

Attiva. RM 9

JJ 8 67069

G. Erich BSesser

Attien⸗Geseltsch aft. Bilauz am 31. Dezember 1928.

Bilanz ver 31. Dezember 1928.

Grundstück und Gebäude. Einrichtung Beteiligungen und Wert—⸗

B

Kassenbestand

Ia lsSsSI SXV]

1258 220

apf 3 Aktienkapital 3 245 109 Reservefonds ... Laufende Akzepte ..

1000000

. Aktienkapital 9 Gesetzlicher Reservefonds.

Gewinnvortrag a. 1927

Reingewinn 1928... Hypotheken und Darlehen

Gewinn⸗ und Verlustkonto. a Warenlieferanten,

Summa: 1418 78026

Summa: 1418 780 36

Gewinn⸗ und Verlusttonto per 31. Dezember 1928.

An Soll. RM 9 Generalunkosten .... 110 539 19 Delkredere ... ö: 20 000 - Inventar: Abschreibung. 999 , 9 54416

Summa: 141 082 35

Vortrag per 1. 1. 1928 .. 8 18003 k 72 244 89 Provisionen· 27 50951 . 33 147 92

19146]. Bilanz auf den 31. Dezember 1928.

Per Haben.

Summa: 141 082 35

Charlottenburg, den 3. Mai 1929. Der Vorstand. E. Froese.

Passiva. Aktienkapital: Stammaktien 1 800 000 Vorzugsaktien 12 000 1812 000

Reservefonds J..... 181 200 -

Reservefonds II.... 7296 Nicht erhobene Dividende 163440 Kommerzienrat Louis Lade⸗

wig⸗Stiftung .... 21 105 -—

Kreditoren, einschließlich

Rückstellungen ... 342 162 34 Rückständige Umsatzsteuer . 19 000 - Reingewinn. ... 426 00643

2 810 404117

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

=

Soll. RM 9 ö. Abschreibungen auf: ö. Passiva. Grundstück u. Gebäude 12 000 Aktienkapita!!.. .. 620 000 Maschinen.. .... S3 00s 0 Gläubiger; ö 2599 Tägl. Kündigung Werkzeug 9 68 . 199 . 1 272 552,01 Riemen J, 699 Monatl. Fuhrwerk .... 1099 Kündigung 162 180,75 TR öni siß] zweimtt;

Reingewinn in 1928 76 zeg, 1a

Vortrag aus 1927 50 677,29 426 00643

525 607 83

Haben.

Vortrag aus 1927... do 67729 Reingewinn. 1410 470 05

Bruttogewinn nach Berück⸗ sichtigung sämtlicher Be⸗ triebsunkosten, Hand⸗ lungsunkosten, Zinsen

Kassenbestand, Guthaben

Guthaben bei Banken und

Effektenbestand a) Goldpfandbriefe

b) verschie⸗ Gch hne, 7796 11193 Hen gung, 70 000 - K Inventar: Buchwert

109 Abschr. 3 526, 6; 27 234

langfr.

Urlaubs⸗

Gewinn⸗ und Berlustrechnun J auf den 581. Dezember ng. Disagio und Unkosten der

Aktiva. RM 9

bei Reichsbank und Post⸗ ö 237 540 36

Bankfirmen ..... 31 199135

1524 682, 30 dene. 20 277,68 16441 g29 9s

z0 260, os

9707 015559

bis einjäh⸗

rige Kün⸗

digung. 3 052 760,28 Gelder . 2314 673,10

konten . 2144 379,40 8946 54554

Banken usw. 1421 969,‚— ( b) Familien⸗ Bankspesen . Familien Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag aus 1927

Reingewinn

Gewinn 1928 79 457

Rö, 9 529 ooo

. 152 5066 -

*

55 000 10 000 265 000 260 817

8111

S4 383 61

3 245 109 Neustadt / Haardt, den 20. März 1929.

Tritotwarenfabrik F. Aktiengesellschaft. Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Fahr 1928.

Der Aufsichtsrat besteht z. Zt. aus fol⸗ elfferich

genden Herren: Herrn Georg Moser, Rechtsanwalt und Notar, Leipzig,

Herrn G. Erich Besser, Leipzig und errn Rudolf Neugaß, Leipzig. eipzig, den 3. April 1929.

Abschreibungen . Attien⸗Gesellsch aft. Schäf

Reingewinn

103314570 . Rohgewinn 1033 14570

1033 145670 Neustadt / Haardt, den 20. März

Trikotwarensabrik F. Attien gesellscha

Kraftübertragungswerke Rheinfelden. Bilanz für das 34. Geschäftsjahr. abgeschlossen auf 31. Dezember 1928.

Vermögen. Wasserkraftwerke selden und Wyhlen Dampfwerk Wyhlen.

elfferich

Dresdner Fuhrweseng esellschaft Dre s den.

Bilanzkonto am 31. Dezember 1928.

Leitungsnetze ..

w

RM

64 963 81 79 445 77

Transformatoren.

Einrichtungsgegenstände u. RM 386 750 -

238 650

Ele ktrizitätsmesser.. .. Waren u. Betriebsstoffe

Nicht fertige Bauten.. Disagio und Unkosten ber Obligationenanleihe .. Beteiligungen und Wert⸗

Grundstücks konto, Bestand Gebäudekonto, Bestand

Maschinen⸗ und Werk konto, Bestand ...

Pferdekonto, Bestand .. Wagenparkkonto, Bestand Autokonto, Bestand ... Geschirrkonto, Bestand .. Bekleidungs⸗ und Decken⸗ konto, Bestand. ..

Inventar⸗ und Utensilien konto, Bestand ...

Tankanlagekonto, Bestand Beteiligungskonto, Bestand Effektenkonto, Bestand .. Kassenkonto, Bestand .. Postscheckkonto, Bestand . Kontokorrentkonto toren“, Bestand ... Beständekonto, Bestand

Bankguthaben ö Sonstige Schuldner ..

Verpflichtungen. Aktienkapital Gesetzlicher Reservefonds. Obligationenkapital .. Erneuerungs⸗ und Anlage⸗ kapitaltilgungsfonds .. Ausgeloste und gekündigte Obligationen. . ..

Obligationenzinsen Gewinnanteilscheine ..

282 301 1190509

. F ass Altienkapitalkonto . Reservefondskonto Au fwertungskonto Akzeptkonto Delkrederekonto .. ö. Kontokorrentkonto „Kredi⸗

Gewinn⸗ und werlustrechnung

auf 31. Dezember 1928. 219 9iglio

9 707 015159

uspwp.. .... 74 930154

Wir haben vorstehende Bilanz per

31. Dezember 1928 nebst Gewinn. und Reingewinn ...... 140 470 0s G

Verlustrechnung geprüft und bestätigen ihre Uebereinstimmung mit den von uns

= aben. ;

, r nt; ... uz gegs Horta vor chr e,. Henn den 19. März 1930. garn und Provisionen. 210 01314 Jetriebsüberschußß- Deutsche Treuhand⸗ Gesellschaft. ffekte nerträgnisse ... 5 593 os Verschiedene Einnahmen.

Horschig. Wenz. zeo ↄ66 7 Die von der Generalversammlung am gerlin, im April 1929.

30. ril d. J. genehmigte Dividende für 1928 in Höhe von . M. 16,

ndenscheines Nr. 17 ab 30. April zahlbar bei der Deutschen Bank Filiale Chemnitz, Deutschen Bank, Berlin, und bei dem

Den Dividendenscheinen ist ein Num⸗ mernverzeichnis beizufügen.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren:

stizrat Beutler, Cheninitz, Vorsitzender, vertretender Vorsitzender, Fabrikbesitzer Berlin, Direktor Bösselmann, Chemnitz, Vantier Philipp Schlesinger, Berlin, Kom⸗ merzienrat N. Stern, München, Rechts anwalt Dr. Weiner, Chemnitz.

Albert Thoß, Chemnitz, Hermann Schlag, itz. hemnitz, den 30. April 1929.

daß or ss Geschäftsunfosten einschl.

51 n 18 Vermögen sverwaltungsstelle des . Attie ist gegen Einreichung des Divi- dcn mr ,

Haase⸗Mühlner. Pauli. züglich 10 Bericht des Aufsichtsrats. festgesetzt.

Bankhaus Abraham Schlesinger, Berlin. ß . 3

eprüft und haben zu Erinnerungen keinen nlaß gegeben. . Von dem Geschäftsberichte des Vor⸗

t stands haben wir Kenntnis ; ; s genommen ; abrilbesitzer Karl Becker, Ghemniß, en. und trelen den darin enthalte nen! Aus= Deutschen Bank, beim Bankhaus Delbrück

Arthur Becker, Che mnißE, Hag Bergmann, flhrungen bei

Dr. Münkel, Stadisyndikus a. D. In der Generalversammlung wurde den

Ba . ce mr gg. Anträgen des Vorstands zugestimmt. eugese aft. . ver irren fr er k

voll. RM 9 teuern und Abgaben 188 79667

329 26672

erlin, den 23. April 1929 Der Aufsichtsr at der

Reingewinn ..... 56 000

1— 43 600 31 500 31 8650 1 700

. 3 300 - 3 400 92 500

1 10 894 57 1679388

27 62 381 06 78

4 817 74

1190 509178 Gewinn⸗ und Berlustkonto

Handlungsunkosten

Obligationenanleihe .

Obligationenzinsen

Erneuerungs⸗ und Anlage⸗ kapitaltilgungs fonds .

am 31. Dezember 1928. RM Abschreibungen und Rück⸗ stellungen. J; 35 771 82 Reingewinn. ... 56 000 - 21 AU s82

Einnahmen. ...... Gemäß 5 244 H.⸗-G.⸗B. setzt sich der Aufsichtsrat zusammen aus den Herren: Privatus Victor Brenner, Dresden, Vorsitzender, Generaldirektor Dresden, stellv. Vorsitzende Rittmeister a. D. Herrmann, Haida b. Simba Direktor Dr. jur. Walther

v. Betriebsrat: Walter Hiller, Dresden. Die für 1928 auf 790 sestgesetzte Divi⸗ dende ist mit RM 70, abzüglich 1099 Kapitalertragssteuer pro Aktie zahlbar bei enden Banken:

In der heutigen Generalversammlung dielch s bun b⸗ au 2A. G. unserer Altionäre wurde die Dividende

ür das Geschäftsjahr 1928 für sämtlliche h. auf 100 RM ab⸗ 6 Kapitalertragssteuer 90 RM

Scherbel, r ta; Vrillington Reingewinn

Die Zahlung der Dividende erfolgt vom gen Einlieferung der r. 32 bzw. Nr. 17 in einfelden (Baden): an der Kasse rer Gesellschaft; in Berliner Handels⸗Gesellschaft,

23. Mai 1929 an Dividendenscheine

9 un erlin: bei der

Schickler C Co., bei der Darmstädter und Dresden, Nationalbank Kom. ⸗Ges. a. A.,; in Frank⸗ furt a. M.: beim Bankhaus Gebrüder Neich sbunb⸗ Bank 21. G. Sulzbach, bei der Deutschen Bank, Filiale

Vermögen sverwaltung sstelle des Auf Grund des Betriebsrätegesetzes: Reich s bundes der heren veamten.

Dresdner Bank, Dresden

Allgemeine Abt. Dresden, Dresden,

Bankhaus Gebrüder Arnhold, Dresden,

sowie bei der Gesellschaftskasse, Bautzener

gegen Einlieferung des Divi⸗

ns Nr. 34

Credit / Anstalt Frankfurt, der Darmstädter i mn, . . ö. ĩ fn der . eiz: bei sämtlichen Niederlassungen Der, Bersitzendz: der Schweizerischen Kreditanstalt und des Schweizerischen Bankvereins. heinfelden (Bd.), 22. Mai 1929. Kraftübertragung swerke Nheinfel den.

Straße 37, dendenschei ö Dresden, den 21. Mai 1929. Dresdner Fuhrwesengesellsch aft. F. Sondermann. Brückner.

Der Vorstand. Dr. R. Haas.

gl I7Ilsz2 gusbesse rungen Uneinbringl. Forderungen Abschreibungen: ebäude .. Maschinen,

chmidt,

Blexer Dampfziegelei 21. G. zu Ellwürden. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Kassenbestand. 47 346 10 Buchforderungen 9l4 77785 Warenbestände . 111277 Grundstücke Gebäude.. 9 151 68 Maschinen .

60 Gespanne T SGleisanlage Mobiliar .. Krananlage Beteiligung.

,,, ,,, ,,,,

RM 8. 27 84 4 665 94 55 536 15 63 249 70

199 85

s Aktienkapital Bankschulden .. Buchschulden . Reservefonds . Hypotheken

. 9 9 0 w 9 9 20 9 2

Aufsichts rat

244 147 58

163 200

40 841 07 197045 7 566 90

25 000

5 h69 16 2 244 147158

wurde wieder⸗ gewählt Herr H. Hergens, Ranzenbüttel

Der Vorstand. H. Bulling.

v. Eime.

Vermögen s aufstellun am 31. Dezember 1928.

Sesitz * Grundstücke 14560 952,

888 746 12 1414902

3 425 0649, Zugang in

dT ds? ss Abschreibung 70 459,̊ 15

Dampftessel, Naschmnen. Apparate, elektr. Anlagen 3 841 290,

Zugang in 1223 664. -

door dd - Abschre ibung 506 4970

Materialien Feuerungs⸗ u. Verpackungs⸗ material.. , . u. fertige W

3 4652 393

4 568 457 684 243

296 73516 5716162

31 270 44 226 028 8 Wertpapiere Hinterlegung bei Behörden Beteiligungen Außenstände .....

9

1486981 5 065 041

RM AM

47 2065 2616

22 g82 035

Schulden. Aktienkapital: Stammaktien 14 720 000,

en 120 9090 ==

. Gesetzliche Rücklage... Gewinnanteile, unerhoben Verpflichtungen Reingewinn

14 840 000

431 7903 190770276 8 9036 4968151 S825 487

Vorzugsakti

22 982 035 Radebeul, im April 1929. Fabrik von Heyden, esellschaft.

Dr. Lax.

; Vermögensau fstellung

Soo 00. - haben wir geprüst und mit den ordnungg⸗ ö6ß 000 mäßig geführten Büchern übereinstimmend 7429 14 gefunden.

47 343 80

Chemische

R. Vorländer. Vorstehende

Dresden, im April 1929. Treuh and⸗ Bereinigung Attiengesellschaft.

v. Albe dyll. R. Albrecht.

Gewinn⸗ und Berlustre am 81. Dezember 1

äuns

Allgemeine Unkosten: Gehälter, Versi andlungsu

8 6

Vortrag aus 1927 Gewinn aus Waren, Be⸗

teiligungen und 6 169 8756

; 6 202 261 Radebeul, im April 192 Chemische Fabrik von Heyden, esellschaft.

Dr. Lax.

und Verlu rüft und mit ben n Büchern Über⸗

R. Vorländer.

Vorstehende rechnung haben wir ordnungsmäßig gefü einstimmend Dresden, im April 1929. Treuhand⸗BVereinigung

v. Albe by

8. 4

lbrecht.

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 25. Mai

Nr. 119.

preis vierteljährlich 50 Mœα—⸗ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8w. 48, Wilhelmstraße 32

Einzelne Nummern kosten 1595 Ge Sie werden aum gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben

Erscheint an jedem Wochentag abends. .

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, 58 GR,. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

ů .

86 * 3

1. 2. 3. 4 5. 6. 7. 8.

nhaltsübersicht. gr,. ũterrechthregisten, Vereinsregister, Her e fer f slirenister, Musterregister, Urheberrechts eintragsrolle,

Konkurse und Vergleichssachen,

Verschiedenes.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

49. Einkommen steuerrechtliche Behandlung der entgelt⸗ lichen Uebernahme einer Anwaltspraxis. Der Beschwerde⸗ führer, ein Rechtsanwalt, hat auf Grund eines Sozietätsvertrags mit dem Rechtsanwalt B. bis zu dessen Tode im Februar 19566 gemeinsam die Anwaltspraxis ausgeübt. Nach dem Sozietäts⸗ vertrage sollte das von jedem Vertragsteil eingebrachte Iwventar in dessen Eigentum bleiben, ebenso die von den ö während der Dauer des Vertragsverhältnisses gemachten An⸗ schaffungen. Im Falle des Todes oder der Invalidität eines Ver—= tragsteils sollte der andere Teil die Praxis allein übernehmen und in den Mietvertrag eintreten. i den Fall, daß Rechtsanwalt B. auf diese Weise ausscheiden sollte, war der Beschwerdeführer ver⸗ pflichtet, das gesamte Inventar nebst Bibliothek zu übernehmen.

ür die Uebernahme aller Vermögenswerte sollte der Be— chwerdeführer der Witwe w. den Kindern seines Sozius 090 RM bezahlen, die auf Verlangen eines Teiles in monat⸗ lichen Raten von 200 RM entrichtet werden sollten. Auf Grund dieser Abmachungen zahlte der ö der Witwe seines Sozius im Jahre 1926 3200 RM, nämlich im Februar 209 RM, in den folgenden Monaten je 860 RM aus. Die Vorbehörden haben den Abzug dieser Zahlungen als Werbungskosten abgelehnt. Das Finantgericht hat ausgeführt, abzugsfähige Rentenleistungen lisgen nicht vor, es handle sich vielmehr uni einen in Raten be⸗ zahlten Kaufpreis für den Erwerb von Vermögenswerten, die

estimmt seien, die Grundlage für zukünftige Einkünfte zu bilden. Damit sei den Ratenzahlungen aber auch das Merkmal von Werbungskosten genommen, da sie nicht in Beziehung zu den Einkünften des Steuerjahres stehen, sondern zu der Quelle, aus der diese und die zukünftigen Einkünfte fließen sollten. Die Rechtsbeschwerde wendet sich einmal gegen die Verneinung der Abzugsfähigkeit der Zahlungen als Rentenleistungen. Nach dem Willen der Vertragsschließenden sollte durch diese Zahlungen die Witwe des Sozius des Beschwerdeführers eine Zeitlane sicher⸗ gestellt werden. Die Einkleidung in Form eines Kaufgeschäfts sei nur gewählt worden, um das Odium eines Verstoßes gegen die guten Sitten gu vermeiden. Das veraltete Inventar habe für den Beschwerdeführer nur einen Wert von 1060— 1300 RM gehabt. Im übrigen seien die Zahlungen nach der weitgehenden Aus⸗ legung des Begriffs Werbungskosten durch den Reichsfinanghof, wenn man sie als Kaufpreisrate ansehe, abzugsfähige Betriebs⸗ ausgaben.

Die Rechtsheschwerde ist begründet. Nach 5 65 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes hätte der Gewinn aus der gemein⸗ samen Ausübung der Anwaltstätigkeit an sich für den Zeitraum vom 1. Januar 1926 bis zum Tod des Sozius des Beschwerde⸗ führers einheitlich festgestellt werden . Es kann aber un⸗ bedenklich davon ausgegangen werden, daß es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt und die einheitliche Fest⸗ stellung keine Vereinfachung, sondern eine Erschwerung bedeutet hätte. Dann durfte aàber die einheitliche Getwinnfeststellung nach 65 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes in Ver⸗

indung mit 16, 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Einkommensteuer⸗ Ausfithrungsbestimmungen unterbleiben. Mit Recht hat die Vor⸗ behörde die Abzugsfähigkeit der vom Beschwerdesührer ,, Zahlungen als Leistungen auf Grund einer pribatrechtlich über nommenen Rente (8 15 Abs. 1 Nr. 3) abgelehnt. Der Begriff einer Rente setzt die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen auf Grund eines Rentenstanrmrechks und für eine gewisse Zeit⸗ dauer voraus. An beiden Voraussetzungen fehlt es im vor⸗ liegenden Falle. Dagegen sind die Ausführungen des Finanz⸗ i. sowweit es auch die Abzugsfähigkeit der Zahlungen als

erbungskosten verneint, rechtsirrig. Das Finanggericht geht bei der Begründung seiner Auffassung von der Quellen⸗ theorie aus, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dem m e 192 nicht zugrunde liegt. Grund⸗ sätzlich sind, soweit es sich um Einkünfte der im 5 6 Abs. 1 Nr. 1—3 des Einkommensteuergesetzes ,, Einkommens⸗ arten, handelt, alle Betriebsausgaben als Werbungskosten ab⸗ Augsfähig. Um solche Ausgaben handelt es sich aber hier. Die Vorentscheidung mußte daher aufgehoben und die nicht spruchreife Sache an die Vorbehörde zurüchverwiesen werden. Diese wird bei der erneuten Verhandlung folgendes zu beachten haben: Das Gegenstück zu der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben bildet die Vorschrift des 8 16 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Da⸗ nach sind Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen sich bestimmungsgemäß auf einen längeren Zeit⸗ raum erstreckt, nicht im Steuerabschnitte der Aufwendung oder Herstellung voll abzugsfähig, sondern entsprechend der anteiligen Nutzung zu verteilen. Auf Betriebsausgaben in den Fällen des z 6 Abs. 1— 3 bezogen, bedeutet 26. Vorschrift, deß als Gegen⸗ stück zur vollen ugsfähigkeit der Ausgaben eine Aufnahme des erworhenen Gegenstandes, genauer Gutes, in das Vermögens— verzeichnis (Aktivierung) stattzufinden hat. Nach den Aus— führungen des Beschwerdeflihrers in der Berufungsbegründung vom 2A, November 1927 bestand die Gegenleistung für die Ueber⸗ nahme seiner Verbindlichkeit nicht nur in der üeberlassung des dem Sozius gehörigen Inventars, sondern sollte zum Teil auch ein Entgelt für den Uebergang der Praxis auf den Beschwerde= führer darstellen. Es muß 6 zuerst eine Verteilung des Kauf⸗ preises auf das Inventar und die Praxis vorgenommen werden. Das Inventar ist mit dem Werte, den es für den Pflichtigen hat (Teilwert), der zugleich den Anschaffungskosten entspricht, als Aktivum in das Vermögensverzeichnis auf 31. Dezember 1926

* * der Vertrieb von Ziegeleiprodukten Der Umtausch der jeder Art. Das Stammkapital beträgt Bad Oeynhausen. [18991] 129 Reichsmark in Aktien zu 100 und geändert; ferner sind die 1. Handelsregister. BG 00h RM. Geschäftsführer ist der In ö. an e reg fte Ab- 1000 Reichsmark ist durchgeführt. . 18900) Direktor Ernst Fau in Bad Freien⸗ teilung B ist bei der unter Nr. 70 ein- Durch Beschluß der Generalversamm⸗ strichen worden.

Had Freienwalde, Oder. walde (Oder). Der Gesellschafts vertrag irg nf Firma Darmstädter und lung vom 9g. In unser Handelsregister Aht. B ist ist am 22. April 1929 geschlossen.

heute unter Nr. 42 die Firma Ziegelei⸗ Bekanntmachungen der

vertrieb Gesellschaft mit beschrankter erfolgen nur durch den

Haftung in Bad Freienwalde (Oder) Reichsanzeiger.

aufzunehmen. Von diesem Betrage sind die der Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für , vorzunehmen. Der verbleibende Restbetrag stellt die Anschaffumgskosten für die Ueber⸗ nahme der Praxis dar. Ob auch dieser Betrag aktiviert werden mur E hängt davon ab, ob die übernommene Praxis am 31. Degomber 1925 sür den Beschwerdeführer noch ein veumögens⸗ wertes Gut darstellte, Ob dies zutrifft, läßt sich nur durch weitere

Ermittlungen . Es wird das besonders dann der Fall '

sein, wenn der hwerdeführer aus der Uebernahme der . mit einiger Sicherheit 3 weitere Vorteile, sei es durch Ab⸗ wicklung der anhängigen Sachen, sei es durch Sicherung eines Stamme von Klienten, zu erwarten hatte. Bei der Aktivierung steht es dem Beschwerdeführer frej, an Stelle des Ansatzes der Anschaffungskosten einen etwaigen niedrigeren gemeinen Wert (Teilwert) anzusetzen. ählt der Beschwerdeführer den . der * n ff; skosten, so steht der Vornahme von Absetzungen wegen Abnutzung nichts im Wege. Bei dem Wesen des Anwaltsberufs, der ein persönliches Ver⸗ trauensverhältnis zu den Rechtsuchenden voraussetzt, liegt es auf der Hand, daß die anläßlich der Uebernahme einer Praxis überkommenen Beziehungen sich in verhältnismäßig kurzer Zeit verflüchtigen. Bleiben die alten Klienten dem Uebernehmenden weiterhin treu, so wird dieser Umstand nach Ablauf einer . Zeit nicht mehr auf die Uebernahme der Praxis zurü geführt werden können, sondern darauf, a sich zwischen dem über⸗ nehmenden Anwalt und den Klienten ein in seiner Person be⸗ gründetes neues Vertrauensverhältnis entwickelt hat. Damit er⸗ schöpft sich aber im Verlaufe weniger Jahre der Vorteil, der ursprünglich bei Uebernahme des Gutes bestanden haben mag und damals die Aufwendung eines gewissen Betrags gerechtfertigt haben mochte. Das rechtfertigt auch die Verteilung dieser Auf⸗ wendungen auf die Jahre des anteiligen Nutzens im Sinne der Bestimmung des z 16 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes. Nun können die Verhältnisse am Stichtag (31. Dezember 1926) aber auch so gelegen ieh, daß die Erwartung eines weiteren Nutzens aus der Uebernahme der Praxis nur eine höchst unsichere Zukunfts⸗ hoffnung des Beschwerdesührers darstellte. In diesem Falle müßte es dem Exmessen des Beschweyrdeführers überlassen werden, den gemeinen Wert des entgeltlich übernommenen Gutes mit 6 an⸗ zusetzen, was zur Folge hätte, daß sein Gewinn im Jahre 1926 nicht nur um den für die Uebernahme der Praxis bereits ge— zahlten Betvag, sondern auch um die noch bestehende Schuld, die als Passivum in das Vermögensverzeichnis auf 31. Dezember 1926 außzunehmen ist, geschmälert würde. Daneben wäre dem Beschwerdesührer aber auch das Recht einzuräumen, da es sich bei dem erworbenen Gute um einen Gegenstand des Anlage—⸗ kapitals handelt, die Anschaffungskosten zu aktivieren und diesen Betrag im Verlauf einiger Jahre abzuschreiben. Würde endlich nach den Verhältnissen am Stichtag bereits mit Sicherheit . erkennen sein, daß ein weiterer Nutzen für den Beschwerde⸗ ührer aus der Uebernahme der Praxis nicht mehr zu erwarten war, so könnte auch eine Aktivierung weder unter dem Gesichts⸗ punkt des Ansatzes des gemeinen Wertes noch der Anschaffungs⸗ kosten in Betracht kommen. Die geleisteten Zahlumgen wie die am Schlusse des Jahres 19865 noch bestehende Schuld würden daher, soweit sie Ich auf den Erwerb der ö beziehen allein das Fahr 1925 belasten und den

ewinn dieses Jahres in ihrem vollen Betrage herabmindern. Bemerkt sei noch, daß die Behandlung des hier streitigen Vor— gangs auch dann entsprechend den K Darlegungen vor⸗ unehmen ist, wenn die Feststellung des Gewinns des Beschwerde⸗ . im übrigen unmittelbar nach 5 18 Abs. 1 Satz 3 des Ein⸗ ö oder in Anwendung des 5 11 Abs. 2 des Ein⸗ kommensteuergesetzes nach dem Ueberschusse der Einnahmen über die Ausgaben vorgenommen wurde. Denn die Ermittlung des Gewinns lediglich nach dem Ueberschusse der Einnahmen über die Ausgaben kann nur bezüglich der laufenden und üblichen Betriebs— einnahmen und ⸗ausgaben Platz greifen. Besondere Umstände, wie z. B. größere , für die Bescha . von Anlage⸗ , . die nach dem Grundgedanken des 6 Abs. 2 des ,,, nicht einem Steuerab . zur Last gelegt werden sollen, müssen in jedem Falle durch Vornahme eines Vermögens vergleicht berücksichtigt werden. (Urteil vom 30. Ja⸗ nuar 1929 VI A 369/28.)

50. Zulässigkeit eines in der Mitte zwischen dem An⸗ schaffungspreis und dem gemeinen Werte liegenden Wert⸗ ansatzes nach 6 Abs. JL und 2 des Einkommensteuer⸗ gesetzes. Der Beschwerdeführer ist buchführender Kaufmann. Streitig ist die k von Porzellanwaren und Haushaltungs⸗ gegenständen in der Endbilanz 1926. Die Vorinstanz geht davon aus, daß der eln ef r in seiner Bilanz den gemeinen Wert einsetzen wollte; sie hat in Uebereinstimmung mit diesem die bei der Inventur festgestellten Ladenverkaufspreise benutzt und ein Drittel abgezogen, um auf die Einkaufspreise zu kommen. Sie weicht von dem Beschwerdeführer darin ab, daß sie von den so ermittelten i fh een nur 10 v statt 29 vH abgezogen ö. Der Beschwerde . hatte den letzteren Abzug mit dem

orkommen von Bruch und dem Vorhandensein unmoderner Waren begründet; später hatte er noch ,, daß die Be⸗ He en l, 1926 gestie zen seien, er aber noch zu billigen reisen eingekauft habe. ie Vorinstanz hat einen Abzug von 10 vH für ausreichend gehalten; dieser Abzug sei sehr hoch, wenn

man nur das Vorhandensein von unmodernen Waren berück⸗

Abs. 1 an zunehmen

er Beschaffungspreise billigeren Preisen eingekauft seien.

ie Rechtsbeschwerde ist begründet. daß der Beschwerdeführer die Waren nach gemeinen Werte bewerten wollte und hat diesen in Abweichung von seiner Berechnung ermittelt. gebilligt werden.

davon aus,

Ermittlungsve Rechnung, daß

daß er Bewertung na

als unnütze Beläs den Steuerpflichtigen eine Erklärung unterstellt, deren Tragweite

en könnte. Daß das Wahlrecht des 5 19 derartiger Er⸗

er f Ein

z

nicht ü ommensteuergesetzes klärungen führen sollte, ist angesichts des Umstandes, daß tsmittelverfahren, kein Anwalts⸗ erner nicht ein⸗ iegen sollte, daß

Steuerverfahren, ja selbst im Re zwang besteht, keinesfalls anzunehmen. zusehen, welches Interesse des Steuerfiskus vor enau entweder der Anschaffungspreis oder der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt werde, was gerade in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige vorsichtigecweise einen Ansatz gewählt at, der den einen nach 5 19 zulassigen Wert zweifellos nicht über⸗ eigt und hinter dem anderen besonderen Umständen führen müßte; denn es wäre unbillig, von dem Steuerpflichtigen erst eine Erklärung darüber zu verlangen, welchen Wert er wählen will und dann diesen zu ermitteln, viel mehr müßte man erst beide Werte ermitteln Und dann eine Er⸗— klärung verlangen, und es wäre dann auch noch möglich, daß der Steuerpflichtige die Richtigkeit der Wertermittlung bestritte. Alle Ermittlungen und Rückfragen werden in diesem Falle aber ver mieden, wenn auch Mittelwerte zugelassen werden. Auch bedgrf es ugch dieser Auffassung keiner Rückfrage, wenn ein Wertansatz

sichtige, und nur bei Mitberücksichtigung der durch Bruch zu er⸗ wartenden Verluste gerechtfertigt. ; Bruchs sei nicht gerechtfertigt, weil bei der Inventur die erkennbar erbrochenen . ausgeschieden seien.

2

mehr verbietet eh des Einkommensteuergesetzes nur dle

cheidung zwischen den einzelnen i ne, bewertet ist,

Gesellschaft auf Aktien, heute folgendes eingetragen Deutschen worden: Der persönlich haftende Ge⸗ in 5 5

eingetragen worden, Gegenstand des Bad Freienwalde (Oder), den 16. Mai Simfon, Berlin, ist als solcher aus- Namens

Unkernehmens ist die Heistellung und] 1929. Amtsgericht.

ationalbank, Kommanditgesellschaft stimmung der persönli

ellschafter ist der Gesel 1 Eintei ellschafter Bankdirektor Georg von Grundkapitals, S 13 (Streichung des Auf Blatt 122 des Handelsre rüheren persönlich die Firma Ziegelei R. Reinha Bautzen betr., ist heute eingekra

geschieden. haftenden Gesellschafters Georg von

Aktien zu Simson) und § 34 (Aktie

,, ung des Bautzen.

1929

8

Eine hohe Absetzung wegen

Gegenüber dem Steigen ei es unerheblich, daß die Waren zu

Die Vorinstanz

Dies Verfahren kann nicht Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Be⸗ nach einem den Anschaffungspreis übersteigenden gemeinen Wert überhaupt zulässig ist, und ma werden, daß der Beschwerdeführer die Wahl zw emeinen Wertes und des Anschaffungspreises ⸗— er aber einen Betrag in seine Bilanz einsetzt, so ist nur zu prüfen, ob dieser Betrag . stimmungen in z 19 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuerge lediglich als Begrenzungen der Bewertung anzusehen, so da einer Bewertung mit einem Betrage, der hinter dent nach unehmenden zurückbleibt und den nach 5 19 Abs. 2 an⸗ en übersteigt oder umgekehrt, nicht entgegenstehen. Nur diese Auffassung gewährleistet ein verhältnismäßig reibungsloses . ren, ohne daß die Interessen des Steuerfiskus in unbilliger Weise beeinträchtigt werden und trägt der Tatsache bei den Steuerpflichtigen in der Regel nur mit einer oberflächlichen Kenntnis des Steuerrechts zu rechnen ist. Wollte man in dem Wertansatz eines Steuerpflichtigen etwas anderes sehen als die Erklärung, daß er mit der Bewertung zu. dem angegebenen Betrag eiwverstanden sei, nämlich die Erklärung, 9 dem gemeinen Werte oder daß er Bé⸗ nach dem Anschaffungspreise wünsche, so würden in vielen Fällen Rückfragen nötig sein, die von den Steuerpflichtigen tigungen empfunden würden, und würde ferner

angenommen n Ansetzung

setzt werden durfte. Auch sind die

zur Unterstellung

weifellos nicht zurückbleibt, zu

enn es ist zwar richtig, daß

D

32 Absatz 3, 48 und

pril 1929 unter Zu⸗ Bad Oeynhausen, den 15. Mai 1929. ö . tenden Ge⸗ Das esells

mtsgericht.