4
UI93321
.
6651
1985
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 25. Mai
1929. S. 4.
1066 166 2466 3166 3866 4666 5266 59h 6666 71335 Ih666 8136 3766
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
IlS897o] Bekanntmachung. Durch Beschluß der Zulaffungsstelle für Dertyapiere an der Börse in Breslau bom 23. Aprll 1929 sind die mit & olg Her inslichen , ,, Neihe 22 der , . entralstadtschaft in
8 n r. 1— 6000 zu je GM 100, r. 6001 - 000 zu je GM 200, r. 8001 - 14 006 zu je GM 5oöo, r 14091 — 20 009 zu je GM 1900, r. 20 09001 — 22 0900 zu je GM 2000, Nr. 22 001 - 23 200 zu je GM 5o0o, im Gesamtbetrage von GM 20 000000 tüm Handel an der Börse in Breslau zu—⸗ sflasen worden. Der bollständige ,. st in der Schlesischen . r. 245 vom 16. Mat 1929 veröffentlicht worden. Er entspricht dem Prospekt, der anläßlich der Zulassung der vorgenannten Papiere . Handel an der Börse in Berlin im eichgzanzeiger Nr. 77 vom 3. April 1929 veröffentlicht worden ist. Breslau, im Mai 1929. Eichborn C Co.
19333 Ablösungsanleihe der Stadt Darmstadt.
Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen ef h und des Artikels 57 des fi sischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ ichen Gesetzbuch vom 17. Jult 1928 wird hiermit der Landeshauptstadt Darm— stadt die Genehmigung erteilt zur Aus—
ee ö. Schuldverschreibungen auf den nhaber
a) im Betrage von 129 215, — RM
— Einhundertneunundzwanzig⸗ tausendzweihun dertfün fun d⸗ siebzig Reichsmark — ohne Aus—⸗
losungsrechte,
b) im Betrage von 858 387 RM 50 Rp. Achthunvertachtund fünfzig⸗
tausenddreihundertsiebenund⸗ achtzig Reichsmark 50 Npf. — niit , ,, ,. zum Zwecke des Üümtausches von Mark⸗ auleihen der Landeshauptstadt Darmstadt in Abloͤsungsanleihe nach Maßgabe des Reichsgesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher 66 en vom 16. Juli 1925.
Die 2 eablösungsschuld von 868 387
eichs mark 50 Rpf. (s. ob.) ist in 30 gleichen rr. vom 1. Januar 1926
n durch Auslosung zu tilgen. Die Stadt
armstadt ist berechtigt, diese Auslosungen u, verstrken. Die ausgelgsten Teil⸗
träge sind mit dem Siebenfachen ihres
kenn wertes einzulösen. Der Einlösungs⸗ betrag ist mit 5 vn jährlich vom 1. Fa⸗ nuar 1929s an bis zum Ende des Jahres, in dem die Teilbeträge guggelost sind, zu verzinsen. Die Zinsen sind bei der Ein⸗ lösung zu zahlen. .
Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behgltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird bom Staate nicht dewährleistet.
Darmstadt, den 23. April 1929.
Gessisches Gesamtministerium. Adelung.
1077 1777 2477 3177 3877 4577 5277 56977 6677 737 8077 8419 8777 9219 9577
16014 1714 2414 3114 3814 1514 5214 5914 6614 7314 8014 8714
10114 1014 11314 11714 12024 13024 13824 13624 18924 14224
1366 1668 2056 2468 3168 3868 4568 268 5968 66 2368 8068
ĩ6d
Aufkündigung 5 Viger Schlesischer Landschaftlicher Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe).
Die im Wege der Auslosung be⸗ . ahn verzeichneten 5 3 . . Landschaftlichen Goldpfand⸗ briefe (Li ö werden ihren Inhabern für den 1. Juli LIo2 gegen Barzahlung des Nenn⸗ betrags gekündigt. Mit dem ge⸗ nannlen Termin endet die Verzinsung
der Pfandbriefe.
Neihe 1, über 300090 GM: Nr. 45 145 245 3845 445 545 645 745 845 945 1146 1245 1345 1445 1545 1646 1845 1926 2045 2145 2245 2345 2445 2545 2645 2745 2845 2945 3045 gi45 3245 3445 3645 3645 3745 3845 oh4ß 4045 4145 445 4345 4445 4545 37 4 145 4845 4945 5045 5id5 5245 bös6g5 5387 5445 5487 5545 5ß87 5645 . 546 5787 5845 5887 5945 5987
8 6087
eihe
1034 1734 2434 3134 3834 1534 5234
6145 6187 6345 6387 6415. II über 1000 GM: Nr. 51 251 351 451 551 661 751 851 951 1051 1151 1251 1851 1451 1551 1651 1751 z 1 1961 20651 2151 2251 2351 2451 7570 2551 2651 276561 2851 2951 3051 3151 * 33861 3461 3551 3651 3751 3851 51 4051 4151 4251 4351 4451 4551 4751 4851 4951 5051 5151 5251 5451 5551 5651 57651 5851 5951 6151 6251 6351 6451 6551 6651 6751 68851 6951 7051 7151 7251 7351 7461 7551 7651 7751 7851 7951 8051 §i5ß1 8251 8351 8451 8551 8651 8751 8851 8951 9061 9151 g251 9g351 9451 5 9651 9751 851 g951 10051 10151
451 bl
110351 109451 105651 10651 10751 18176 851 10951 11051 11151 11551 11651 11751 12251 12351 12451 198651 12951 13051 13451 136551 13651 14051 14151 14251 14484 14551 14584 1484 11851 14884 15084 15151 15184 15384 15451 15484 165684 15751 15784 15984 16051 16084 16284 16351 16384 16451 16484 16584 16651 166384 16751 16784 16384 16951 16984.
eihe HI über 500 GM: Nr. 66 166 266 866 466 586 6856 766 866 966
11251 11951 12551 13151 18751 14851 146651 11951 15251 15651 16851 16151
11361 13051 19370 12651 13251 13851 14384 14684 14984 16284 16684 16884 16184
1015 1715 2415 3115 3815 4615 5215 h915ß
1166 1866 2666 3266 3966 1666 5366 60 bb 6766 366 717386 8166 8835
1177 1877 26577 3277 3977 4677 5377 6077 6777 71477 8119 8477 8819 9277 9619
1114 1814 2614 3214 3914 4614 58314 6014 6714 1414 8114 8814
10214 10814 11414 11814 12114 13114 13414 13714 14014
1368 1756 2068 2668 3268 3968 4668 5368 bobs 6768 4168 8168 8868
1134 1834 2634 3234 3934 4634 5834
20570 20670 21170 21270 21970
1115 1815 2615 3215 3915 4615 5315 6015
1266 1966 2666 3366 4066 66 5466 6166 6866 1435 766 38235 S866
1277 1977 2677 3377 4077 4777 5477 6177 6877 71577 8177 8519 8877 9319 9677.
1214 1914 2614 3314 4014 1714 5414 6114 6814 514 8214 8914
1456 1768 2156 2668 3368 4068 468 5468 6168 bdbd 568 8268 3968
1234 1934 2634
3334
M34 734 5434
1424 1770 2124
2470 2
2824 3270 3970 4670 5370 6070 6770 71470 dl 70 8670 gö7o0
1215
106314 10914 11514 11824 12124 13124 13424 13724 14024
10270 10870 11470 12070 12670 13270 183870 14470 177790 18370 18970 19570 WI 70 2770
1366 2066 2766 3466 4166 1866 5666 62b6 6966 I466 7835 S266 8935
35 9166 9235 9266. Neihe 17 über 3090 GM: Nr. 77 177 277 377 47 577 677 777 87 977
1377 2077 2777 3477 4177 1877 5677 6277 6977 1677 8219 8677 9019 9377
1314 2014 2714 3414 4114 1814 5h14 6214 6914 614 38314 9014
1468 1866 2168 2768 3468 4168 1868 5668 6268 6968 I668 8368 9068
5534
1470
9670
1315
10414 11014 11524 11914 12214 13214 13614 13814 14114
20870 21470 1570 21670. Reihe IX über 25 GM: Nr. 7 107 M 307 407 507 607 707 807. Reihe X über 20 GM: Nr. 15 115 25 315 415 515 615 715 815 915
1166 2166 2866 3666 4266 4966 5666 6366 I066 1535 866 38335 8966
1477 2177 2877 3677 4277 1977 5677 6377 71077 177 8277 8619 9077 9419
Reihe V über 200 GM: 114 214 314 414 514 614 714 814 914
1414 2114 2814 3514 4214 4914 5614 6314 1014 II4 3414 9114
1556 1868 2266 2868 3668 4265 4968 5668 63868 I0b8 768 8468 9168
1566 2266 2966 3666 1366 5066 5766 6466 7166 Ih66 7935 8366 9035
1577 2277 2977 3677 4377 5077 5777 6477 71177 1877 8319 8677 9119 9477
1514 2214 2914 3614 4314 5014 5714 6414 7114 814 S514 9214
9414 g514 9614 9714 9814 9914 10514 11114 11614 11924 12224 13224 13524 13824 14124
Reihe VI über 100 GM: Nr. 56 68 156 163 256 268 356 368 456 468 556 568 656 668 7656 768 856 868 956 968 10568 1068 11565 1168
1266 1668 1966 2268 2968 3668 4368 5068 5768 6468 II68 868 S568 9268
1666 2366 3066 3766 41466 5166 5866 6566 7266 71635 8035 8435 9066
1677 237 3077 3777 1477 5177 5877 b577 127 1977 8377 8719 9177 9519
Nr. 14
1614 2314 3014 3714 4414 5114 5814 6514 214 71914 8614 9314 10014 10614 11214 11624 12014 13014 13314 13614 13914 14214
1268 1656 1968 2368 3068 3768 4468 5168 868 65d 7268 968 S668 2368
9468 9568 9668 9768 gS68 9968 10068 10168 10268 10368 10468 10568 10668 10768 10868 10968 11068 11168 11268 11368 11468 12768 12863 12968 18068 13168 13268 13368 13468 13568 13668 13768 138638 13968 14063 14168 14268 14368 14468 14568 14668 14768 14368.
Reihe VII über 50 GM: Nr. 30 34 130 134 230 234 330 334 430 434 530 534 630 634 730 734 830 834 9384
1434 1534 1634 2134 2234 2384 2834 2934 3034 35634 3634 3734 4234 4334 4434 4934 5034 51834
5634
1524
1415 A165 2815 3515 4215 4915 ß lß 6815
5734.
1224
1515 2215 2915 3615 4315 5015 5715 6415
Reihe VIII über 30 GM: Nr. 24 6 70 124 170 224 270 324 370 424 470 524 570 624 670 724 770 824 8710 04 970 1024 1070 1124 1170
12770 162
21070
1615 2315 3015 3715 4415 5115 5815 6615
6615 6715 6815 6915 Iöl5 7615 8015 8115 8215 8315 3715 8815 8915 9015 95l5 9615 9715 9815 9915
7315
9415
109115 10715 11315 11915 12515 13115 13715 16415 17015 17415 17715 18015 18315 18615 18915 19215 19515 19815
1415
10215 10815 11415 12015 12615 13215 13815 16515 17115 17510 17810 18110 18410
18710
19010 19310 19610 19910
10315 10915 11515 12115 12715 13315 16015 16615 17215 17515 17815 18115 18415 18715 19015 19315 19615 19915
19415 11015 11615 12215 12815 13415 16115 16715 17310 17610 17910 18210 18519 18810 19110 19410 19710 20010
19515 11115 11715 123315 12915 13515 16215 16815 17315 17615 17915 18215 18515 18815 19115 19415 19715 20015
Il 7115 7215 I5 7815 7915 S415 8515 8615 9115 9215 9315
10015 10615 11215 11815 12415 13015 13615 16315 16915 17410 17710 18010 183190 18610 18910 19210 19619 19810
Die Inhaber der ausgelosten Pfand⸗
briefe
werden
aufgefordert,
die se
Stücke mit dent Zinsschein Nr., 2 und den folgenden sowie mit den Erneue⸗ rungsscheinen, jedoch ohne Anteil⸗ und spätestens zum
Ratenscheine,
LI. August
folgenden
liefern:
a) bei
landschaften
der
bis
1929 bei Stellen
in
einer einzu⸗
portofrei
Generallandschaftshaupt⸗ kasse in Breslau, Taschenstraße 18, b) bei den Kassen der Fürstentums⸗
Jauer,
der
Glogau,
Ratibor, Breslau, Liegnitz, Franken⸗ stein, Neisse, Oels und Görlitz, é) bei der Schlesischen Landschaftlichen
Bank
.
reslau, oder Niederlassungen, d) bei der Rei
bei
Zwinger⸗
einer
ihrer
chẽbankhauptkasse oder
einer mit Kasseneinrichtung ver— sehenen Reichsbankstelle, e) bei der Deutschen Bank in Berlin
W.
8 oder
lassungen, f) bei der Kur- und Neumärkischen
Ritterschgftlichen Darlehnskasse zu
Berlin, Wilhelmplatz 6. Einreichung mehrerer
Bei
bitten wir, do Nummernverz Diejenigen Liquidationspfandbriefe, die' die
. innerhalb der ge t bewirken, werden nach Ablauf des
ni
eichni Inhabe
.
ihren Zweignieder⸗
Stücke ppelte Abrechnungen und e beizufügen.
r gekündigter
in⸗
setzten Frist
1. August 1929 mit dem Pfandbrief⸗ recht ausgeschlossen und mit ihren An⸗
sprüchen auf den bei d verwahrenden Barbetr den nach
von
einzureichen.
betrag 1. In
In
die
er Landschaft zu ag verwiesen, n nach Ablauf von drei Monaten Fälligkeit 4 Niederlegungszinfen gin 53 ;
s empfiehlt sich, . Pfandbriefe vor dem Fälli
aj eit
ver⸗
zur Vermeidung 5 gkeitstermin
diesem Fall wird . ertellt und . 3
zahlt. Breslau, den 21. Mai 1929.
Schlesische General n g gl õdirektion.
von Grolman.
gegen deren Rückgab li 1 beza ö.
am
. Alttien⸗
(19811
gesellschaften.
J
Gegen die sämtlichen Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung vom
15. April 1929
stellungs⸗ bzw. er erste Verhandlungskermin ist Landgericht Hannover, Handels sachen,
hat die Treuhand⸗ und Wirtschaftsberatungs⸗A. G. in H als Aktionärin unserer Gesellschaft
annover
est⸗
Anfechtungsklage erhoben.
auf
beim
Kammer 4 für den J. Juni 1929,
vorm. 109 Uhr, Zimmer 208, Volgers⸗ weg 1, anberaumt.
Sannoversche
Immobilien⸗Gesellschaft in Liqu.
Hans Wol
fe t.
(19543
Jordan C Berger Nachf.
Attiengesellschaft, Hambur Attionaͤre
Die den 15.
Wentrup in Altona,
findenden ordentlichen Generalver⸗
unserer
Irn
, . werden hiermit zu der am Sonnabend,
Jul 1929, mittags 12 uhr, im Geschäftslokal des
otars Dr. essingstr. 8, statt⸗
sammlung der Gesellschaft eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanzen,
der Ge⸗
winn. und Verlustrechnungen sowie
der Berichte des Vorstands und deg
Aufsschtsrats für das Jahr 1928.
2. Beschlußfassun
sichtsrats.
über Genehmigung der Bilanzen sowie der Gewinn und und Verlustrechnungen. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
3. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Verschiedenes.
Zur Stimmabgabe sind diejenigen Al⸗ tionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder einen von einem Notor über dieselben aus⸗ gestellten Hinterlegungsschein spätestens am Tage vor der Generalversamm⸗
dritten lung,
nicht mitgerechnet
Solmitz & Co., Hamburg, Raboisen 103, hinterlegen. Jordan C Berger Nachf. Aktien⸗
gesellschaft.
Der Vorstand.
den Tag der Generalversammlung bei dem Bankhause
19453] Freiwillige Versteigerung. Im Auftrage der Dr. Hugo Nemmler Aktien ⸗Gesellscha zu Berlin werde ich am Mittivoch, den E2. Juni 1929, nachmittags 5 Uhr, in meinem Büro, Berlin, Brunnenstr. 251, die auf die kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Stücke 3 A nom. RM 1006, —, und war mit den Nummern 1348, 1349, 1850 für Rechnung meiner Auftrag geberin öffentlich versteigern. ustizrat Louis Cohn, Notar.
95
Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 18. Juni 1929, vorm. 10M Uhr, im Geschäftslokal des Bank⸗ an ff Braun & Co.,, Berlin, Eich⸗ ornstraße 5.
Tagesordnung:
Genehmigung der Bilanz fir 1928. . des Vorstands und
ba
E
uff tsrats. Aufsichtsratwahlen. Tankstellen A Der Vorstand.
Vs
Der Vorsitzende unseres Aufsichtsrats Herr Qr. jur. nt Belke, München, ist am 4. Mai 1929 durch Tod aus dem Auf⸗ sichtsrat ausgeschieden.
München, 22. Mai 1929. Bayerische Investment
Atktiengesellschaft.
un nn,
Kaßner.
Vs i Flora Seidemann ist aus dem Aufsichts rat unserer Gesellschaft ausgetreten. Berlin, im Mai 1929. Grundstück Hochstrasze 2 - 4 Aktiengesellschaft. Meyer. Lutze.
Vr r Sannoversche Glashütte, Hannover ⸗Gainholz.
In der Generalbersammlung vom 8. Mail wurde die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Etwaige vor⸗ handene Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, lhre Ansprüche bei dem unterfertigten Liquidator anzumelden.
Sannover⸗Sainholz, 21. Mar 1929.
HSannoversche Glashütte in Liquidation. A. R. Ma u s , Liquidator.
(Ighhdo]
Vereinigte Werkstätten für Kunst im Hanbwerk Altiengesellschaft.
Einladung zur 23. ordentlichen Generalversammlung auf
Dienstag, den 18. . 1929, mittags 12 Uhr,
in der Darmstäͤdter und Nationalbank,
K. a. A., Bremen, U. C. Frauenkirchhof. Tagesorbnung:
1. Vorlegung und Genehmigung des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928 sowie
Genehmigung der Gewinnver⸗ teilung.
2. Entlastung des Vorstands und Aufsichts rats.
3. Wahlen zum Aussichtsrat.
Sinterlegungsstellen gemäß § 21
der Satzung;
Die Niederlassungen der Darm⸗ städter und Nationalbank K. a. A., in Bremen, Berlin, Frankfurt a. M. und München,
Bankhaus Baruch Strauß, Mar⸗ burg, Lahn, und Frankfurt a. M.,
Bankhaus Merck, Finck & Co., Minnchen.
, n Sinterlegungstag: 14. Juni
Bremen, den 23. Mai 1929.
Vereinigte Werkstätten für Kunst
im Sandiuertk Artiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.
Dr. A. Strube, Vorsitzender.
wn Krefelder Eisenbahn⸗ Gesell schaft.
Sauptversammlung. Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden zu der ordentlichen auptversammlung auf Freitag, ben S8. Juni 1929, mittags 18 uhr, . refeld in den Sitzungssaal des Rathauses mit folgender Tagesordnung
ner n d,. Geschäãftobericht,
Vermögens⸗ , Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.
2. Entlastung des Aussichtsrats und des Vorstands.
8. 9 zum Aufsichtsrat.
4. Verschiedenes.
Die Anmeldungen haben gemäß 5 21 unseres rn, und späte⸗ tens am dritten Tage vor dem Tage der
ersammlung, also spätestens am 25. Junt 1929, zu erfolgen, wobei die Altten
in ö bei der Deutschen Bank,
Filiale Krefeld,
in Elberfeld bei der Bergisch⸗
Filiale der
Märkischen Bank, ¶Deutschen Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank, der Berliner Handelsgesellschaft, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank und bei Abraham Schlesinger hinterlegt werden können. Krefeld, den 23. Mai 1929. Krefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die Direktion.
Lubszynski. Osterwind.
19466 Hanseatische Reederei Attiengesellschaft.
Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft laden wir hierdurch zu der am Mittwoch, den 12. Juni 1929, mittags 12 uhr, im Sitzungszimmer der Firma G. J. H. Slemerg & Co., ö,, Dornhusch 12, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der
Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnun für das Geschäftsjahr 1928/1929.
2. e lr r g über die Genebmi⸗ ung der Bilanz, Verwendung des eingewinns und Erteilung der Ent⸗
lastung an den Vorstand und Auf⸗ sichtorat.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ n sind dielenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktlen spätestens bis zum 10. Juni 1929 im Kontor der Gesellschaft oder bei einem Notar gr ng, haben.
Samburg, den 24. Mai 1929.
Der Vorstand. Offen.
issg „RArwies“, Wiesbadener Schokoladenwerke Aktiengesellschaft zu Viebrich, Rh.
Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist von RM 117 000, — auf RM 5846, — herabgesetzt und die Herabsetzung int Handelsregister des Amtsgerichts Wies⸗ baden am 10. Mai 1929 eingetragen.
Das Grundkapital ist hinsichtlich der Stammaktien in der Weise herabgesetzt, daß je 20 Aktien zu RM AW. — auf eine Aktie zu RM 20, — zusammengelegt werden, und hinsichtlich der Vorzugs⸗ aktien in der Weise, daß je 89 Vorzugs—⸗ aktien zu RM 5, — unter gleichzeitiger Aenderung der Stückelung in eine Vor⸗ zugsaktie zu RM 20 — zusammen⸗ gelegt werden,
Die Aktionäre werden hiermit auf⸗
efordert, zum Zweck der Zusammen⸗ egung ihre Aktien nebst Gewinn⸗ anteil⸗ und Erneuerungsscheinen bis 96 31. August 1929 bei der Nassauischen
andesbank zu Wiesbaden einzureichen.
Von den eingereichten Stammaktien werden je 19 zurückbehalten und ver nichtet, eine dagegen den Aktionären zurückgegeben mit dem Stempelaufdruck „Gültig geblieben gemäß Zusammen⸗ legungsbeschluß vom 20. April 1929“.
Von den eingereichten Vorzugsaktien werden je 79 zurückbehalten und ver⸗ nichtet, dagegen eine Aktie zurück—⸗ gegeben mit dem Stempelaufdruck „Jetzt gültig mit RM 20, — gemäß Zusammen⸗ legungsbeschluß vom 2V. April 1929“.
Soweit die von den Aktionären ein⸗
ereichten Aktien zur Durchführung der
ö nicht ausreichen, der Hesellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ en gestellt sind, werden von den ämtlichen in dieser Weise eingereichten Aktien immer 19 Stamm⸗ bzw. 79 Vor zugsaktien vernichtet und je eine durch die vorerwähnten Stempelaufdrucke für gültig geblieben erklärt. Die letzteren werden in öffentlicher Versteigerung verkauft und der Erlös den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt. Die Aktien, die bis zum Ablauf der festgesetzten Frist nicht eingereicht oder die von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durch⸗ führung der Zufammenlegung von 29:1 nicht ausreicht und der Gesell⸗ schaft nicht zur Verwertung für die Be⸗ teiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten werden neue Aktien ausgegeben, und zwar je eine Stamm⸗ oder Vorzugsaktie für 20 Stamm⸗ bzw. 80 Vorzugsaktien.
Diese neuen Aktien sind für Rech⸗ nung der Beteiligten in öffentlicher Versteigerung zu verkaufen und der Er⸗ lös ist den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung zu stellen.
Die Zusammenlegung muß bis zum 30. September 1929 durchgeführt sein. Biebrich, Rh., den 21. Mai 1929. Der Vorstand. Beyer.
19645
„Arwies“, Wiesbadener Schoko—
ladenwerke Aktiengesellschaft zu Biebrich, Rh.
Das Grundlapital unserer Gesell⸗
schaft ist von RM 117 000, — auf
RM 5840, — herabgesetzt und die Herab⸗
setzung am 16. Mai 1929 im Handels⸗ register des Amtsgerichts Wiesbaden eingetragen. ; ir fordern hiermit unjere Gläubiger 6 ihre Ansprüche anzumelden. iebrich, Rh., den 21. Mai 1929. Der Vorstand. Beyer.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnung direktor Mengering, Berlin. Verlag der cen, . Mengering n Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin,
ilhelmstraße 82.
Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).
BPreußischer
Deutscher Reichsanzeiger Etaatsanzeiger.
Erscheint an jedem Wochentag abends. , n,. vierteljährlich 9 eM Alle Bestellungen an, in Berlin .
. SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Shy,
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: E 5 Bergmann 7573.
2
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i einzelne Beilagen kosten 10 & Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
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telle Berlin 3X. nd auß , nsbesondere i einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einruͤckungstermin bei der
espaltenen Einheitszeile 1,75 Anzeigen nimm an die 18, Wil helmstraße 32. Alle Druckaufträge heschriebenem Papier 36 druckreif J t darin auch anzugeben, welche Worle etwa durch Sperr Fettdruck (zweimal unter- . Anzeigen müssen 3 Tage
eschäftsstelle eingegangen '.
Nr. 120. Reichs bantgirotonto.
Berlin, Montag, den 27. Mai, abends.
1929
Postscheckkonto: Berlin 41821.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Exequaturerteilung. Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerks⸗ kammer. ö der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 22. Mai . Preußen. Zeitungsverbot.
mr a 2 m O r , -,, e mmm,
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem Königlich rumänischen Konsul in Wiesbaden, Rudolf Knigge, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Hand— werkskammern.
Vom 16. Mai 1929. Veröffentlicht im Reichsgesetzbl. 1929 Teil J Seite 102.
Auf Grund des 5 193 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird nach Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags die nachstehende Wahlordnung erlassen.
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerks⸗ kammern. I. Abschnitt. Zeitpunkt der Wahl; Wahlleiter. . §1.
Der Vorstand der Handwerkskammer bestimmt den Tag der Wahl, der ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein muß, und die Abstimmungszeit; er 6 einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter, die beide nicht zu den Wahlberechtigten gemäß §z 108b der Gewerbeordnung gehören dürfen und in der Regel auch nicht Beamte der Handwerkskammer sein sollen.
8 2 .
Der Wahlleiter beruft aus der Zahl der Wahlberechtigten vier Beisitzer und die erforderliche Zahl von Stellvertretern. Der Wahlleiter und die Beisitzer bilden den Wahlausschuß: den Vorsitz führt der Wahlleiter. 85 29 Abs. 3: 30 Abs. 1, 2; 31; 32; 33 Satz 1, 2 der Reichsstimmordnung finden entsprechende An⸗ wendung.
II. Abschnitt. Wahlbezirk.
§ 3. .
1) Der Handwerkskammerbezirk bildet einen Wahlbezirk.
(2) Sofern das Statut der Handwerkskammer gemäß § 10632 Abs. B der Gewerbeordnung die Mitglieder auch nach Handwerks⸗ zweigen auf die einzelnen Teile des Bezirkes verteilt, kann die . Landesbehörde dort, wo infolge der Größe des Handwerks— kammerbezirkes die . der Wahl in einem Wahlbezirk untunlich erscheint, auf Antrag der Handwerkskammer anordnen, daß diese einzelnen Teile gesonderte Wahlbezirke bilden.
IIl. Abschnitt. Stimmbezirke.
8 4.
(I) Für die Stimmabgabe hat der Vorstand der Handwerks⸗ kammer den oder die Wahlbezirke in Stimmbezirke einzuteilen, die . den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein ö. daß allen Stimmberechtigten die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird. . .
(E) Desgleichen hat der Vorstand der Handwerkskammer für eden Stimmbezirk den Raum zu bestimmen, in dem die Ab⸗ timmung vorzunehmen ist. In den Abstimmungsräumen ,, je erfor ee g, Einrichtungen vorhanden sein, die das Wahl⸗ geheimnis sichern. ö
3), Die Einteilung der Stimmbezirke und die Wahlräume sind spätestens eine Woche vor dem Wahltag in den für Bekannt⸗ machungen der Handwerkskammer bestimmten öffentlichen Blättern (5 103m Abs. 2 Ziffer 12 der Gewerbeordnung) bekannt
zu machen. 5 5.
Der Vorstand der Handwerkskammer ernennt für Stimmbezirk einen Abstimmungsvorsteher und einen tell⸗ vertreter. Der Abstimmungsvorsteher beruft aus den a. berechtigten des Stimmbezirkes zwei Beisitzer und einen Schrift⸗ . der Abstimmungsvorsteher, sein Stellvertreter, die Bei⸗
jeden
itzer und der Schriftführer bilden, den Abstimmungsvorstand. 8 365 Abs. 3; 36; 37 der Reichsstimmordnung finden mit der
aßgabe Anwendung, daß mindestens der Abstimmungsvorsteher oder sein Stellvertreter und zwei Mitglieder des Abstimmungs⸗
vorstandes anwesend sein müssen. IV. Abschnitt. Wahlvorschläge.
86. Der Wahlleiter hat spätestens drei Monate vor dem Wahl— tag in den für die Bekanntmachungen der Handwerkskammer
bestimmten öffentlichen Blättern (5 103 m Abs. 2 Ziffer 12 der ,,, zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzu⸗ 6 und dabei die . dieser Wahlvorschläge (55 7 is 9) bekanntzugeben.
35
(l) Die Wahlvorschläge gelten jeweils für einen Wahlbezirk, . sind in Listenform einzureichen und müssen die Namen von o vielen Bewerbern enthalten, als Mitglieder und Stellvertreter in dem Wahlbezirk zu wählen sind.
(2) Die Bewerber sind mit Vor⸗ und Zunamen, Beruf, Vohnort und Wohnung so deutlich zu bezeichnen, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. In gleicher Weise ist für jedes einzelne Mitglied ein Stellvertreter deutlich zu bezeichnen, so daß zweifelsfrei hervorgeht, wer als Mitglied und wer als Stell— vertreter vorgeschlagen wird.
(3) Die Verteilung der Bewerber auf die im Bezirke der Handwerkskammer oder in dessen einzelnen Teilen (6 3 Abs. ö. vertretenen Handwerkszweige und auf die einzelnen Teile de Bezirkes muß den auf Grund des 5 103 a Abs. 2 der Gewerbe⸗ ordnung getroffenen Bestimmungen des Statuts entsprechen.
(ch Auf jedem Wahlvorschlag soll ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet sein, die bevollmächtigt sind, dem Wahlleiter gegenüber Erklärungen abzugeben. Fehlt diefe Be⸗ nnr, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, er zweite als sein Stellvertreter. 5 49 Abs. 5 der Reichs⸗ stimmordnung gilt entsprechend. . ö
8 Die oberste Landesbehörde bestimmt, von wieviel Wählern der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muß, um gültig zu sein.
§8 8. ;
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tage vor dem Wahltag bei dem k eingereicht sein.
5 *
() Mit jedem Wahlvorschlag is. einzureichen:
1. die ,. der 2 er, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen, .
2. die Bescheinigung der Handwerkskammer, daß bei den Bewerbern die Voraussetzungen der sf 103 be; 103 b d der Gewerbeordnung vorliegen, ;
3. die Bescheinigung der Handwerkskammer, aj die Unter⸗ zeichner des Wahlvorschlags in die Wäͤhlerliste (Wahl- kartei 8 11 Abs. I) eingetragen sind. ;
(2) Die Bescheinigungen sind gebührenfrei auszustellen.
5 10. ;
6 Weisen die Wahlvorschläge Mängel auf, so fordert der Wahlleiter die Vertrauensleute unter Setzung einer angemessenen Frist zu deren Beseitigung auf.
(2) Spätestens am zwanzigsten Tage vor dem kö scheidet der Wahlausschuß (z 3) über die Zulassung der Wahl⸗ vorschläge; 55 58 Abs. 2; 59 Abs. 1, 3 der Reichsstimmordnung finden entsprechende Anwendung. . ö
(G) Der Wahlleiter veröffentlicht spätestens am fünfzehnten Tage vor dem Wal die zugelassenen Wahlvorschläge in den für die Bekanntmachung der Handwerkskammer bestimmten öffent- lichen Blättern (6 103m Abs. 2 ißt 12 der Gewerbeordnung) in der zugelassenen Form, aber ohne die Namen der Unterzeichner. Jeder Wahlvorschlag soll eine fortlaufende Nummer und ein Renn wort erhalten, das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen deutlich unterscheidet.
V. Abschnit.. Wahl. §5 11. ⸗
(1) Als Wahlunterlage dient ein vom Vorstand der Hand⸗ werkskammer H und zu beglaubigender Auszug gus der Handwerksxolle, der alle am Wahltag Wahlberechtigten des betreffenden Stimmbezirks enthält, (Wählerliste, Wahlkartei). Wählen kann nur, wer in die Wählerliste (Wahlkartei) ein⸗ getragen ist. .
() Die Wählerlisten (Wahlkarteien) sind öffentlich auszu⸗ legen. Die Auslegungszeit und den Ort bestimmt der Wahlleiter. Ss§ 19 bis 21 der kö inden mit der ,,,. Anwendung, daß Einsprüche bei der Handwerkskammer ange racht werden müssen, und über sie die höhere Verwaltungsbehörde end⸗ gültig entscheidet.
§ 12.
(1) Bei der Wahl sind nur solche Stimmen gültig, die un⸗ verändert auf einen der vom , zu . und vom Wahlleiter veröffentlichten Wahlvorschläge (6 10) lauten.
(2 Zur Gültigkeit des Stimmzettels genügt es, daß er den Wahlvorschlag nach der vom Wahlleiter veröffentlichten Nummer und dem Kennwort G 10 Abs. 3) bezeichnet.
§ 13.
(1 Die Stimmzettel sind in Umschlägen abzugeben, die von der Handwerkskammer zu beschaffen und mit ihrem Stempel zu versehen sind.
(2) Tie oberste Landesbehörde kann anordnen, daß nur amt⸗ lich hergestellte Stimmzettel verwendet werden dürfen.
§ 14.
Auf die Wahlhandlung finden die Vorschriften der 85 114, 116; 116; 117 Abf. 1, Abf. 2 Satz 1, 2, Abf. 3, 4, 6 bis R 118, 119 der Reichsstimmordnung entsprechende Anwendung.
§ 15.
Nach Schluß der Abstimmung hat der Abstimmungsvorstand unverzüglich das Ergebnis der Wghi zu ermitteln und es unter Beifügung aller Unterlagen dem Wahlleiter zu übersenden. Die Vorschriften der 85 123; 125; 126; 127; 129 Abs. 1 der Reichs⸗ stimmordnung finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der Gemeindebehörde der Wahlleiter tritt.
§ 16. (I) Der Wahlleiter beruft alsbald, nachdem er im Besitze der
. ermittelt das Gesamtergebnis der Wahl, das durch den Wahlleiter in den für die Bekanntmachung der Handwerkskammer (8 103m Abs. 2 Ziffer 12 der Geiver a bestimmten lättern öffentlich bekanntzumachen und der Aufsichtsbehörde ( 10980 der Gewerbeordnung) unter Beifügung der sämtlichen Wahlunterlagen anzuzeigen ist.
(2) Als gewählt gelten die Bewerber desjenigen Wahlvor⸗ schlags, der mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen er— halten hat.
VI. Abschnitt. Engere Wahl. 8
(1) Hat kein Wahlvorschlag mehr als die Hälfte aller ab⸗ gegebenen Stimmen erhalten, so findet eine engere Wahl zwischen den Bewerbern derjenigen beiden Wahlvorschläge statt, auf dle die meisten Stimmen entfallen sind. Als gewählt gelten die Be⸗ werber desjenigen Wahlvorschlags, auf den die meisten Stimmen entfallen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Wahlleiter in einer Sin fg des Wahlausschusses zu ziehen ist.
(2) Auf die engere Wahl finden im übrigen die . Vor⸗ schriften Anwendung, die für die Hauptwahl gelten; die Wahl hat innerhalb eines Monats nach der Bekanntniachung des Ergehnisses der Hauptwahl durch den Wahlleiter (5 15 Abs. I) ern, als Unterlagen dienen die gleichen, die bei der Hauptwahl ben h 6 sind. Eine Einreichung neuer Wahlvorschläge findet nicht tatt. .
VII. Abschnitt. Wegfall der Wahlhandlung.
§5 18.
Wird für einen Wahlbezirk nur ein . — zu 5 so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne aß es einer Wahlhandlung bebarf.
VIII. Abschnitt. VBeschwerdeverfahren.
Ko st en. ö 8 19.
(1) Beschwerden über die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Ernennung der Mitglieder der ,, nde und der Beisitzer des Wahlausschusses sowie über die Bestimmung der ,, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde end⸗ gültig.
2) Die Vgyrschriften der 55 38 bis 40 des Reichswahlgesetzet finden entsprechende Anwendung.
§ 20. Die Kosten der Wahl fallen der Handwerkskammer zur Last. Berlin, den 16. Mai 1929. Der Reichswirtschaftsminister. Curtius.
Die amtliche Großhandelsindexziffer
vom 22. Mai 1929. Die auf den Stichtag des 22. Mai berechnete Groß⸗ handels inderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt: — —
— 1913 — 100 Ver⸗ Indergruppen 1929 ãnderung 15. Mai] 22. Mal in vo J. HJ 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 1265,̊0 124, — 1, ö J 120,8 4 1,4 3. Vieherzeugnisse' ...... 132,4 130,8 — 1,2 4. Futtermit el . 2 134,8 133,3 . 1,1 . zusammen ... 126,7 1260 — 606 5. II. Kolonialwaren.. .. 125,4 124, — 05 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle d 136,6 O, 7. Eisenrohstoffe und Eisen.. 127,8 128,2 . 0, 8. Metalle (außer Eisen) .... 118,2 118,2 * 0, nne, 144,3 * 0,3 10. Häute und Leder...... 120,5 118,4 — 20 11. Chemikalien). ...... 126,4 126,4 — 12. Künstliche Düngemittel. ... 86,9 86,9 4 09 13. Technische Oele und Fette.. 125,6 125,6 0b 1 31,5 31,1 —1,3 16. Papierstoffe und Papier ... 150,4 160, — 16. Baustofffc 1570 157,0 * 00 Industrielle Rohstoffe und Halhwaren zusammen .. 131,3 131,3 400 IV. Industrielle mn. 17. Produktionsmittel ..... 138,0 138, 40, 18. deg e g , J R. 172,3 401 Industrielle Fertigwaren zu⸗ — 4 157,4 15756 3 91 V. Gesamtinder . 135,6 — 0
Monatodurchschnitt April.
Siernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vorwo leicht zurückgegangen. Von den Hauptgruppen haben dle Inderziffern für Agrarstoffe und für Kolonialwaren um se 0.6 vy nachgegeben.
Unter den Agrarstoffen sind in der Gruppe pflanzliche
Unterlagen der einzelnen Stimmbezirke ist, den Wahlausschuß.
Nahrungsmittel die Preise für Brotgetreide, Mehl und