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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1929.
S. 2.
und anzulegen und ist gesondert ver⸗ waltet und angelegt worden. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Der Wert des Gegenstaudes wird auf 10090 RM festgesetzt. Diese Entscheidung ist mit der sofortigen Be⸗ schwerde ,, Die Beschwerde ist binnen einem Monat nach gehn der Entscheidung bei der Aufwertungs⸗ stelle, deren Entscheidung angefochten wird oder bei dem Reichswirtschafts⸗ ericht schriftlich einzulegen oder münd⸗ kh zur Niederschrift des Geschäfts⸗ beamten der Aufwertungsstelle oder des Reichswirtschaftsgerichts anzubringen. Für die Gläubiger, die sich nicht an dem Verfahren beresligt haben, beginnt die
Tage der Entscheidung.
Beschwerdefrist mit dem Veröffentlichung der Gründe: pp.
Schaefer. Mahr. Horschak. [232791 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Otto Friedeberg zu Rostock, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts— anwalt Dr. Jenß. Rostock, klagt gegen den Elektromeister Helmuth Trost, früher in Graal, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Schuld, mit dem Antrage, den Be— klagten kostenpflichtig und evtl. gegen Sicherheitsleistnng vorläufig vollstreckbWar zu verurteilen, an die Klägerin RM 600 zu bezahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil kammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Land gerichts in Rostock auf den 9. Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, mit der Aufiorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Roöstock, den 29. Mai 1929.
Der Urkundebeamte der Geschäftsstelle des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts.
/ / / //
5. Verlust. und Dun dfachen.
24178
Abhanden gekommen ist: Dem Deutschen Reichsfinanzministerium, hier, der Talon zu Lei 5000 Ho“ Rumänen⸗ rente von 1903 Nr. 162739.
Berlin, den 5. 6. 1929. (Wp. 60/29.) Der Polizeipräsident. Abt. IV G.⸗D. J. 4. 123724
Verloren. 1 Talon Lei 1000 Rumän Rente von 1890 Nr. 119 829, 1 Talon Lei 1000 Rumän. Rente von 1903 Nr. 90 758, Talon Lei 500 Rumän Rente von 1903
Nr. 11 057. Ginbeck, den 30. Mai 1929. Landrat. 123725 Aufgebot.
Der von der früheren Mecklenburgischen Lebensversicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Schwerin jetzigen Lübeck-Schweriner Lebensversicherungs-Aktien⸗Gesellschaft in Lübeck. ausgestellte Versicherungsschein Nr. 43 664, lautend auf den Kaufmann Gustav Friedrich Kärcher, Kaufmann in Cannstatt, ist verlorengegangen. Falls binnen zwei Jahren kein Einspruch bei uns erfolgt, wird der Versicherungs⸗ schein für krastlos erklärt.
Lübeck, den 3. Juni 1929. Lübeck⸗Schweriner Lebensnersiche⸗
rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
z
6. Auslosung usw. von Wertwavieren.
I24179
Vraunkohlengewerkschaft Breunsdorf.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt— machung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 29 vom 11. März 1929 und in den Gesellschastsblättern, nach denen wir die 5 oe—ĩ ige Anleihe unserer Gewerk- schaft vom Jahre 1907 zur Rück— jahlung auf den 1. Juli 1929 gekündigt haben, machen wir hierdurch bekannt, daß uns die Spruchstelle beim Oberlandes⸗ ericht in Dresden auf Grund ihres Be⸗ chlusses vom 10. Mai 1929 die Bar⸗ ablösung dieser Anleihe zu dem ge— nannten Termin gestattet und den Ab— lösungsbetrag auf RM 4674 für 500 Nennbetrag sestgesetzt hat.
Die Zinsen bis 1928 einschließlich sind auf die entsprechenden Zinsscheine gezahlt worden. Die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1929 gelangen mit dem Barablösungsbetrage zur Aus⸗ zahlung.
Der auf eine Schnldverschreibung zur Auszahlung gelangende Betrag berechnet sich wie folgt:
Nennwert der Schuldverschreibung MS boo, abgestempelt auf RM 756, herab⸗ esetzt durch Beschluß des Amtsgerichts Gern vom 9. Juli 1928 auf RM RM ho . .
zuzüglich Zinsen für 1929 .
ab [o o Kapitalertragsteuer 113
47, ?
Die Verzinsung der Schuldverschrei⸗ bungen wird vom 1. Jul 1929 ab ein— gestellt.
In der obenbezeichneten Bekanntmachung haben wir bekanntgegeben, daß wir be⸗
Diese gezogenen Obligationen werden von uns in unserem Büro, von der Privatbank in Kopenhagen und von der Norddeutschen Bank in Hamburg mit einem Zuschlage von 10 Prozent im 11. Juni Termin d. J. eingeloöͤst, nach welchem Termine keine Zinsen bezahlt werden.
Die verlosten Obligationen und Coupons sind in Deutschland bei der Norddeutschen Bank in Hamburg zahlbar, und zwar nur in dänischen Kronen, nicht in der jetzt gültigen deutschen Valuta.
schlossen haben, die Gennßrechte der Anleihe vom Jahre 1907 durch eine Bar⸗ abfindung abzulösen. Die Spruchstelle hat auf unseren Antrag hin festgestell, daß durch eine Barabfindung, welche wir zum 1. Juli 1929 an Stelle der auf die vorbezeichnete Anleihe entfallenden Genuß⸗ rechte in Höhe von 30 lo detz Nennwert des Genußrechts gewähren, dessen Zeitwert nicht unterschritten wird. Auf jedes über RM öh0 lautende Genußrecht entfällt demnach ein Betrag von RM 15.
Die Einlösung der Schuldyerschrei⸗ bungen und Genußrechte einschließlich der
3 ö. ; Die im Verzeichnis in Klammer auf—
Zinszahlung quf die Schuldperschreibungen 2 Erze 5 in. r
. X Jul ig29 ab bei den geführten Kassenohligationen, die zu Einlösungestellen den beigefügten früheren Terminen
nachgenannten gegen Einreichung der Schuldverschreibungen und der dazugehörigen Zinsscheinbogen und einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis. Einlösungsstellen sind; Direction der Disconto-⸗Gesellschaft, Berlin,
Dresdner Bank, Berlin,
Bankhaus Hardy E Go., Berlin,
Bankhaus S. Bleichröder Berlin,
A. Schaaffhausen'scher Bankverein Köln,
Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,
ausgelost sind, werden aufs neue ein⸗ gerufen und werden von den Kündi⸗ ungsterminen ab keine Zinsen von iesen Obligationen bezahlt, und bei Bezahlung des Obligationsbetrages wird der Betrag für evtl. fehlende Zinsencoupons abgezogen.
Die Direktion des west⸗ und füd— jiötischen Creditvereins. Ringkobing, den 1. März 1929. Troensegaard. P. Lauersen. F. Clausoger.
Leipzig, 23728 Allgenlefne Deutsche Credit-Anstalt, 225 K — ö ö sch ö Mit der Ermächtigung des Preußischen
Staatsministeriums hat der Minister des Innern zugleich für den Finanz⸗ minister laut Urkunde vom 15. März 1929 — M. d. J. 1IVb 180, Fin⸗Min.
Breunsdorf, im Mai 1929. Braunkohlengewerkschaft Breunsdorf. 27 . 1 F . g. der n n nr. ; ⸗ üdiütische Credit - für die Provinz Niederschlesien zu r west⸗ ö rr, Breslau die Genehmigung zur Ausgabe Infolge 3 37 der Statuten des Ver⸗ 33 ö . 6 K eins sind heute auf dem Bureau des Fede 9 . auf. den Inha . Vereins von dem hiesigen . ö J bis zum Be⸗ jublicus die nachstehenden zu der . ten Serie der Vereinsabteilung für il * 4 ö. ,, 1dmark I prozentige Anleihen gehörenden Dbii- erteilt. Fün jede K'chuldete Goldmar r . . Juni ist der in Reichswährung ausgedrückte gationen zur Zahlung am ER. Juni i. . . an Ehag ausgelost worden, nämlich: Preis von eren kg Je n gol zu zahlen, 1, Anleihe Die Begebung der Anleihe ist. auf . Serie rückzahibar zu E10 75. das Inland beschränkt. Ihr Erlös ist Zit. A zu 2G Kr. Nr. 126 218 zur Gewährung von Hypothekendarlehen 339 1308 1316 (1321 */) 1360 1362 zu verwenden, ö . 1558 1859 1874 19755 2244 25358 2599 . Der jährliche Zinssatz beträgt 8 v. H. 2596 3945 (G143 1ras) 3241 3242 3598 des Anleihekapitals. 3599 3600 3610 3825 4779 de87 460 Die Tilgung erfolgt nach dem fest⸗ 1622 14825 4838 5i86 5359 5380 5382 zustellenden Tilgungsplan vom Beginn 5479 550 552d 5981 6251 6274 6285 des auf die Begebung der Anleihe oder 63446 6412 6497 6535 6666 6871 7089 der einzelnen Anleiheteile folgenden 7I26 7133 7i57 7Jeös 7272 7599 7632 Rechnungsjahres, ab mit mindestens 1651 7825 7889 7984 8034 8072 8502 33 v. H. des Anleihekapitals zuzüglich der 237 g260 9g29g0 9350 9g358 9360 göl0! durch die fortschveitende Tilgung er⸗ 739 9757 109830 115693 14427 14726 sparten Zinsen durch Ankauf oder 14811 15089 15090 15091 17014 17383 Auslosung. Verstärkte Tilgung oder 17384 18567. Gesamttilgung bleibt vorbehalten. Lit. B zu 10999 Kr. Nr. 230 497 Kapital und Zinsen werden bei Fällig⸗ I90 1411 1707 1969 1981 2525 3049 keit in gesetzlichen Zahlungsmitteln 3477 3506 5013. bezahlt. ; Lit. C zu 204 Kr. Nr. 1886 276 283 Breslau, den 3. Juni 1929. 641 177 839. Direktion der Provinzial⸗Hilfskasse Lit. DO zu E90 Kr. Nr. 82 155 740. für die Provinz Niederschlesien.
Reue Pom mersche gandschast für den Kleingrundbesitz 23364. in . Sigttin.
über GM 3 589 109 599ige Goldpfandbriefe (Abfindung spfandbriefe) Stück 1531 über je 1500 GM Nr. 1 1531
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bod , , 8690 = . 636 369, 6 as 1488 369 , 6h non! 11g), , 109, olg-=Sags
„496, , 50, , 50g - 5704 . Die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz (früher
genannt Pommerscher Landkreditverband) ist im Jahre 18751 auf Grund des mittels landesherrlicher Kabinettsordre vom 9. August 1871 bestätigten Statuts für den Pommerschen Landkreditverband errichtet worden. Sie ist juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliche Kreditanstalt mit dem Zweck, den Besitzern ländlicher Grundstücke, welche nach den Grundsätzen der Pommerschen Landschafts⸗ ordnung nicht bepfandbriefungsfähig sind, in den Regierungsbezirken Stettin, Köslin und Stralsund, jedoch mit Ausschluß der Kreise Dramburg und Schivelbein, einen dauernden und besonders zugesicherten Bodenkredit zu gewähren. Ihr Sitz ist Stettin. Die Berwaltung und Vertretung der Neuen Pommerschen Landschaft sür den Kleingrundbesitz besorgt die Pommersche Landschaft durch ihre Behörden und Beamten. Die Generallandschaftsdirektion bedient sich in dieser Eigenschaft in ihren Verfügungen und Ausfertigungen der Bezeichnung „Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz“. Die Landschaftsbezirks⸗ direktionen unterzeichnen bei solcher Vertretung „Bezirksdirektion der Neuen Pom⸗ merschen Landschaft für den Kleingrundbesitz“. .
Die Verwaltungsorgane sind neben den örtlichen Bezirksdirekltionen Anklam, Stargard, Treptow a. d. R. und Stolp die Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesfitz, der durch die vier Meistbeteiligten der Neuen Pommerschen Landschaft verstärkte Engere Ausschuß der Pommerschen Landschaft und die Generalversammlung. ;
Die Generaldirektion der Neuen Pommerschen Landschaft für den Kleingrundbesitz ist die Zentralverwaltungsbehörde und vertritt die Neue Poni⸗ mersche Landschaft nach innen und nach außen. Sie ist . die Grundsätze des Kreditwesens aufrechtzuerhalten, sie . ausführen zu lassen das allgemeine Beste desselben überall zu fördern und jeden Nachteil zu beseiligen und zu verhindern. Sie führt den Schriftwechsel mit allen Behörden in allen Angelegenheiten, die das Ganze des Kreditwesens und das allgemeine Wohl der verbundenen Grundstücks= besitzer betreffen, und vertritt die Lanbschaft in Prozessen, insoweit als die Bezirks⸗ direktionen nicht zuständig sind. Sie besteht aus dem Generallandschaftsdirektor als Vorsitzenden, zwei Generallandschaftsräten und dem Generallandschaftssyndikus, letzterer mit nur beratender Stimme. Die Mitglieder sind mittelbare Staats⸗ beamte. Der Generallandschaftsdirektor und die Generallandschaftsräte werden von den Deputierten der vier Landschaftsbezirke, als den Vertretern der in jedem Landschaftsbezirk vereinigten Sozien, auf die Dauer von je sechs Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung durch das Staatsministerium.
Der regelmäßig alljährlich, im übrigen nach Bedarf zusammentretende Engere Ausschuß ist die Vertretung der in der Pommerschen Landschaft zusammenge⸗ schlossenen Kreditverbundenen und dient vornehmlich zur Kontrolle der Generalland⸗ schaftsdirektion. Er besteht aus dem Generallandschaftsdirektor als Vorsitzenden, den übrigen Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion, den Direktoren der vier Land⸗ schaftsbezirke und je einem gewählten Deputierten der vier Landschaftsbenirke. An den Verhandlungen des Engeren Ausschusses nehmen die vier Meistbeteiligten der . Landschaft teil, soweit Fragen der Rechnungsprüfung und Vermögensverwaltung der Neuen Pommerschen Landschaft zur Beratung stehen, wobei sie das volle Stimmrecht haben. Die Meistbeteiligten werden von der General⸗ direktion, und zwar je einer aus den vier Bezirken einberufen.
Die Generalversammlung bildet die allgemeine Vertretung der neuland⸗ schaftlichen Kreditverbindung. Ihr gebührt insbesondere die Beschlußfassung über Satzungsänderungen. Ihre Einberufung erfolgt alle drei Jahre durch die General landschaftsdirektion aus eigener Entschließung oder je nach Bedürfnis auf Beschluß des
in welchem Teilnehmer vorhanden sind. Die Abgeordneten und deren Stellvertreter werden von sämtlichen Darlehnsschuldnern des Kreises aus der Mitte der Pfandbrief⸗ schuldner gewählt. Den Vorsitz auf der Generalversammlung führt ein von dem Preußischen Staatsministerium ernannter Kommissar, bei seiner Verhinderung der Generallandschaftsdirektor. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Beschlüsse der Generalversammlung welche Abänderungen der Satzung enthalten, erfordern eine Mehrheit von Zwei⸗ dritteln der Stimmen der Versammlung. Sie bedürfen der staatlichen Genehmigung und, solange die Landschaft unter der Verwaltung der Pommerschen Landschaft steht, der Zustimmung des Engeren Ausschusses beziehungsweise des Generallandtages der Pommerschen Landschaft. An Stelle der Genehmigung durch das Preußische Staats⸗ ministerium genügt die Genehmigung des vorgesetzten Ministers, wenn die Beschlüsse lediglich eine Abänderung oder Ergänzung der Abschätzungsgrundsätze oder des Ab— schätzungsverfahrens zum Gegenstande haben.
Die Angelegenheiten der Landschaft werden unter Aufsicht der Preußischen Staatsregierung — und zwar des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten — geleitet beziehungsweise überwacht durch die Generaldirektion, den Engeren Aus⸗ schuß und die Generalversammlung. Die unmittelbare Staatsaufsicht führt ein von der Preußischen Regierung bestellter Kommissar.
Der Landschaft ist nach Maßgabe des vom Preußischen Staatsministerium genehmigten, von den Abfindungspfandbriefen und ihren Deckungshypotheken handelnden Abschnitts - der Satzung die Befugnis erteilt, auf den Inhaber lautende 5 ige Goldpfandbriefe der Neuen Pommerschen Landschaft für den Klein⸗ grundbesitz (Abfindungspfandbriefe) auszugeben. Demgemäß sind die obigen Gold⸗ mark 3 580 100 5ghigen Goldpfandbriefe (Abfindungspfandbriefe), die den Gegen⸗ stand dieses Prospektes bilden, ausgegeben worden; daneben sind noch GM 54 120 Pfandbriefe in Abschnitten zu GM 30 ausgefertigt worden, die an der Berliner Börse nicht zur Einführung kommen. ö .
Die Pfandbriefe werden ausgefertigt mit drei mechanisch verviel⸗ fältigten Unterschriften der Mitglieder der Generaldirektion unter Angabe des Datums der Ausfertigung durch diese. Sie tragen ferner die eigenhändige Namensunterschrist des die erfolgte Eintragung in das Goldpfandbriefregister bescheinigenden Kontroll⸗ beamten sowie das Datum dieser Eintragung und sind sodann mit dem mechanisch vervielfältigten Namensvermerk des die satzungsgemäße Sicherheit bescheinigenden Generallandschaftssyndikus und dem Datum dieser Bescheinigung versehen. Das zuletzt erwähnte Datum gilt als Tag der Ausgabe der einzelnen Pfandbriefe. Jeder Goldpfandbrief trägt außerdem oben rechts die Nummer, unter welcher er im Gold⸗ pfandbriefregister eingetragen steht.
Den Goldpfandbriefen werden auf einen Zeitraum bis zu zehn Jahren Zinsscheine zur Erhebung der halbjährlichen, am 1. Juli und am 2. Januar nach⸗ träglich fälligen Zinsen, und jeder Zinsscheinreihe wird ein Erneuerungsschein, welcher seinen Inhaber zum Empfange der neuen Zinsscheinreihe ermächtigt, beigegeben. Die Erneuerungsscheine tragen die im Wege der mechanischen Vervielfältigung her= gestellte Unterschrift des Generallandschastsdirektors. Der erste am 1. Juli 1929 fällig werdende Hinsschein lautet auf ein volles Jahr (1. Juli 1928 bis 30. Juni 1929). Die Borlegungsfrist für die Zinsscheine beträgt ein Jahr.
Zur Deckung der Goldpfandbriese dienen die der Landschaft für die Pfand⸗
briefshypotheken alter Währung zustehenden Aufwertungshypotheken sowie die sonstigen nach der dritten Verordnung über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfand⸗ briefen und Schuldverschreibungen landschaftlicher (ritterschaftlicher) Kreditanstalten vom 22. März 1928 und nach 52 Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes vom 21. Dezember 1927 als Deckungsmasse zugelassenen Beträge. Die Deckungshypotheken sind, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, erststellig und innerhalb der landschaftlichen Beleihungsgrenze eingetragen. Die landschoftliche Beleihungsgrenze bestimmt sich nach einer landschaftlichen Taxe, welche den von dem Preußischen Staatsministerium oder dem vorgesetzten Minister genehmigten Abschätzungsgrundsätzen entsprechen muß. Den Inhabern der Goldpfandbriefe haften als Sicherheit die aus der wert- beständigen, auf Goldmark lautenden Hypothek fließenden dinglichen Rechte, und diejenigen persönlichen Forderungsrechte, welche der Landschaft gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks und gegen die Darlehnsnehmer zustehen, sowie auch das gesamte sonstige Vermögen der Landschaft unter Vorbehalt besserer Rechte Dritter. ö ; Die Goldpfandbriese und die in ihnen verschriebenen Zinsen lauten auf Gold⸗ mark, die dem Geldwert einer bestimmten Menge Feingold entsprechen. Als Verrechnungseinheit gilt die im Münzgesetz vom 30. August 1924 (Reichs gesetz⸗ blatt 11 S. 264) für 1 Kilogramm feinen Goldes festgesetzte Zahl von Markstücken, 10 Goldmark sind hiernach 3, 842 Gramm Feingold. Die Pfandbriefe sind Schuld⸗ . auf den Inhaber und dürfen von diesem nicht gekündigt werden.
Die den Goldpfandbriefen zugrunde liegenden Deckungshypothelen können seitens der Schuldner durch Einlieferung von Pfandbriefen, welche in Höhe ihres Nennbetrages auf die Darlehnsschuld angerechnet werden, oder durch Barzahlung abgelöst werden. Sie unterliegen vom 1. Januar 1928 ab einer regelmäßigen Tilgungs⸗ pflicht von halbjährlich wenigstens */ vom Hundert. Tie durch die fortschreiten de Tilgung zur Verzinsung nicht mehr erforderlichen Beträge (Zins ersparnisse) dienen gleichfalls der Tilgung. Die Landschaft hat die in die Deckung der Abfindungspfand⸗ briefe eingehenden ordentlichen und außerordentlichen baren Rückzahlungen sowie die durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsbeträge zur Einlösung von Ab⸗ sindungspfandbriefen zum Nennwert im Wege der Auslosung zu verwenden. Dasselbe gilt nach näherer Bestimmung der Oberaufsichtsbehörbe für das als Deckung von Goldpfandbriefen dienende Geld (Artikel I 5 6 Satz 3 der Verordnung vom 22. März 1928. .
Der Aufruf der Pfandbriefe ist nur zulässig zum 39. Zuni oder zum 31 Dezember. Soweit Auslosungen vorzunehmen sind, erfolgen sie in den Monaten Mai oder November. Die Bekanntmachung ist mit mindestens vierwöchiger Frist, jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach erfolgter Auslosung durch wenigstens einmalige Einrückung in den weiter unten angegebenen Blättern, zu erlassen. Die Frist beginnt mit dem auf die erstmalige Einrückung folgenden Werktage. Die auf⸗ gerufenen Pfandbriefe sind mit den zugehörigen noch nicht fälligen Zinsscheinen in umlaufsfähigem Zustande einzuliefern. Mit dem Tage, für welchen der Aufruf erfolgt ist, endet die weitere Verzinsung. . J
Sowohl die Einlösung der aufgerufenen Pfandbriefe als auch die Einlösung der am 1. Juli und 2. Januar fällig werdenden Zinsscheine erfolgt in deutscher Reichs- währung unter Zugrundelegung des jeweiligen amtlich festgestellten Preises der⸗ jenigen Feingoldmenge, auf welche der Anspruch des Inhabers geht. ;
1. Als . festgestellter Preis für Feingold gilt der vom Reichs⸗
wirtschaftsminister oder der von ihm bestimmten Stelle im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlich bekanntgemachte Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche Reichswährung geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling (Auszahlung London). Als Stichtag sowohl für den Londoner Goldpreis als auch für das Pfund Sterling gilt der zehnte des Fälligkeitsmonats, jedoch der zehnte des Vormonats, wenn der Fälligkeitstag in den ersten 10 Tagen eines Monats liegt. . Werden am Stichtage Londoner Goldpreise nicht bekanntgemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die vor diesen Tagen zuletzt bekanntgemachten Preise oder Notierungen. Der ermittelte Geldwert ist von der Generallandschaftsdirektion vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen der Zinsscheine im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzumachen. 2. Ergibt sich jedoch bei solcher Umrechnung (zu i) für das Kilogramm Fein= gold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und von nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. ; Zahlstellen für Einlösung der Zinsscheine sind die Generallandschafts⸗ kasse zu Stettin, die Landschaftskassen in Anklam, Stargard, Treptow a. d. R. und Stolp und die Landschaftsagentur in Berlin (zurzeit F. W. Krause E Co., Bank⸗ geschäft, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Alle die Goldpfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und einem Berliner Börsenblatte.
Stettin, im Mai 1929. . . Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz. . v. Eisenhart Rothe.
Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind .
M 3589100 5 ige Goldpfandbriefe (Abfindungspfand⸗ briefe) der Neuen Pommerschen Landschaft für den Klein⸗ grundbesitz Stück 1531 über je 1600 GM Nr. 11631, Stück 325 über je 900 GM Nr. 1632 — 1856, Stück 667 über je 600 GM Nr. 1857 bis 2523, Stück 1538 über je 300 GM Nr. 2624 =4011 Stück 1197 über je 100 GM Nr. 4012 — 5208, Stück 496 über je 50 GM Nr. 5209 bis 5704
zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse zugelassen worden. Berlin / Stettin, im Mai 1929. . Dentsche Bank. Landschaftliche Sant der Provinz Pommern.
Engeren Ausschusses. An der Generalversammlung nehmen teil die Mitglieder der Generallandschaftsdirektion und ein Abgeordneter für jeden landrätlichen Kreis,
Nr. 129.
SGErste Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
—
Berlin, Donnerstag, den 6. Juni
7. Attien⸗ gesellschaften.
[23890 Nauck'sche Buchdruckerei Aktiengesellschaft. Die Generalversammlung findet am
29. Juni 1929, vormittags 11 Uyr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschast,
Berlin 8. 14, Stallschreiberstraße 6, statt
mit folgender Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts für 1928.
2. Vorlage der Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1928.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4. Umwandlung des Aktienkapitals bzw. der einzelnen Aktien auf die gesetzlich vorgeschriebenen Einheitswerte.
5. Verschiedenes.
Der Aufsichtsrat. riedrich Carl vom Bruck. err Dr. Hans Meydenbauer ist aus
dem Aufsichtsrat ö Gesellschaft
ausgeschieden. An ag Stelle ist Herr August
Wilhelm Silgradt bestellt worden.
Nauck'sche Buchdruckerei A.-G. Der Vorfstand.
[124218
Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gejellichaft zu der am Dienstag, den 25. Juni 1929, nachmittags à uhr, in Berlin, Restaurant Patzenhofer, Fried richstraße 71, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Berichterstattung und Vorlegung der
Bilanz sowie Gewinn und Verlust⸗ rechnung per 31. Dezember 1928. 2. Beschlußfassung wegen Genehmigung der Bilanz sowie Gewinn- und Ver lustrechnung.
3. Erteilung der Entlastung für Aufsichts⸗
rat und Vorstand.
4. Neuwahlen zum Aussichtsrat.
5. Verschiedenes.
Stimm berechtigt sind alle Aktionäre, die ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung bei dem Bankge⸗ schäft Jaqu. Blumenthal, Berlin, Mon⸗ bijouplatz 10, hinterlegt haben.
Berlin Charlottenburg, Königin⸗ Elijabeth⸗ Straße 44/45, den 5. Juni 1929.
Auto ⸗Voxr⸗ George Art. Gef.
Der Vorstand. George.
(23886 Gildenhaus Altiengesellschaft
in Bremen.
Einladung zur ordentlichen General—⸗ versammlung auf Sonnabend, den 29. Juni 1929, mittags 12 uhr, im Sitzungssaal der Direction der Dis— conto⸗Gesellschaft, Filiale Bremen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1928 nebst Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für 1923.
2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.
3. Wahlen zum Aussichtsrat.
Stimmberechtigt sind nur die Aktionäre, die spätestens am 26. Junt 1928 ihre Aktien im Geschäftslokal der Gesellschaft oder bei den folgenden Banken:
Directien der Disconto-Gesellschaft, Tiliale Bremen,
J. F. Schröter Bank, K. a. A. Bremen, oder bei einem deutschen Notar hinterlegt und Stimmkarten abgefordert haben.
Bremen, den 4. Junt 1929.
Der Vorstand.
[23891] Die 6. ordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft findet
statt am Freitag, den 28. Zuni 18929, vormittags 19 uhr, im Büro des Justizrats und Notars Richard Stuben rauch, Berlin 8W. 68. Charlottenstraße Nr. 84. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge— schäftsberichts des Vorstands und . über das Geschäftsjahr
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn— und Verlustrechnung.
3. Beschlußtassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver—⸗
sammlung sind diejenigen Aktlonäre be— rechtigt, die bis zum 25. Junt 1929 bei der Gesellschaft oder beim obengenannten Notar während der Geschäftsstunden: a) ein doppeltes Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien ein- reichen oder b) ihre Aktien oder die dar. über lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbant oder des Berliner Kassen⸗
123881]
Hierdurch werden die Aktionäre der Vereinigten Eisenhütten und Ma⸗ schinenbau Attiengesellschaft in Vörde zu der am Dienstag, den 2. Juli d. J., nachmittags 5 uhr, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung in das Amtezimmer des Herrn Justizrat Dane, Düsseldorf, Kloster⸗ . 14, mit folgender Tagesordnung geladen:
1. Vorlage der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats sowie der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung über das Geschästssahr 192.
2. Genehmigung der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Der 5 16 Absatz 1 des Statuts soll hinsichtlich der Vergütung des Auf⸗ sichtsrats abgeändert werden.
für die Einreichung der alten Aktien
gestellten Frist. Aktionäre, die an der Generalversamm⸗ lung mit Stimmrecht teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien bei den im Gesetz oder Statut vorgeschriebenen Stellen spätestens am 3. Tage vor der Generalversammlung hinterlegt haben.
Vörde, den 4. Juni 1929. Vereinigte Eisenhütten und Maschinenbau Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. Dicken.
(23870
Tagesordnung der sechsten ordent⸗ lichen Generalversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 1929, nachmittags 4 Uhr, in unseren Ge— schäftsräumen, Planitzstraße 107.
1. Vorlegang des Geschäftsberichts und der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ iahr 1928.
2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Erteilung der Ent— lastung fär Vorstand und Aufsichtsrat.
3. Aufsichtsratswahl.
Zur Teilnahme an der Generalver—⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichtz⸗= bank spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung bet
der Gesellschaftskaffe Chemnitz, Planitz straße 167,
der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstglt, Filiale Chemnitz, Chem nitz, Poststraße 15
der Chemnitzer Girobauł K. ⸗G., Chemnitz, Poststraße 17,
hinterlegen. Chemnitz, im Juni 1929.
Allgemeine Maschinenbau⸗ Gesellschast U. G., Chemnitz.
Der Vorstand. Abel.
23901]
Die Aktionäre der „Adler“ Deutsche
Portland ⸗ Cement Fabrik Aktien⸗
Gesellschaft, Berlin X W. 7, Friedrich⸗
straste 1090, werden hiermit ju der am
Freitag, den 28. Juni 1929, 13 uhr,
im Grünen Saal des Verbandes der
Baugeschüfte von Gr. Berlin E. V.
Berlin W. 9, Köthener Str. 38, statt⸗
findenden ordentlichen Generalver⸗
sammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats sowie Vorlegung und Ge— nehmigung der Bilanz und des Ge— winn· und Verlustkontos 1928 und Beschlußfassung über Verteilung des Neingewinns.
2. Erteilung der Entlastung an Vor—⸗ stand und Aufsichtsrat.
3. Statutenänderung: 3 5 Abs. 4 (An⸗ zahl, der den Aktien beigefügten Dividendenscheine); 5 10 (Aenderung der Zahl und der Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder).
K;. Aufsichtsratswahien.
Aktionäre, welche in der Generalver—⸗
sammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen,
haben ihre Aktien spätestens am Mon⸗ tag, den 24. Juni d. J., bei einer der folgenden Stellen . hinterlegen: Kasse der Gesellschaft, Berlin NW. 7, Friedrichstr. 100
Commerz und Privat⸗Bank A.-G., Charlottenstr. 4
Darmstadter und Rationalbank Komm. Ges. a. A.,, Berlin W. 8, Behren⸗ straße 68 öh,
Deutsche Bank, Berlin W. 8, Behren⸗ straße 9 / 13,
Bank des Berliner Kassen⸗Vereins (nur für Mitglieder der Giroeffektendepots), Berlin W. 56, Oberwalistr. 3,
J. Drepfus C Go., Berlin W. 8, Franzörische Str. 52
Vereins an einer der obengenannten Stellen hinterlegen. Dem Erfordernis ju b kann auch durch Hinterlegung bei irgendeinem deutschen Notar genügt werden.
Berlin, den 5. Junt 1935.
Dr. Struve Goltmann
Alt. Gef.
Der Vorstand. Dr. Mem mel. v. Borries.
und einem deutschen Notar.
Deutsche Poriiand. Cement Fabrit
Jarislowsky . Co, Berlin W. 8, Jäger⸗ straße 69, ö.
Berlin, den 5. Juni 1929. „Adler“
Aktien Gesellsch aft.
5. Verlängerung der in der General⸗ versammlung vom 20. August 1928
123793
Die Aktionäre laden wir hiermit zu der am Sonnabend, den 29. Juni 1929, nachmittags 5 Uhr, in unseren Ge⸗
schästsräumen, Lange Straße 17, statt.
findenden Generalversammlung zur
Beratung und Beschlußassung über fol.
gende Tagesordnung ein: J. Vorlage des Berichts und der Bilanz für 1928. 2. Deren Genehmigung und Entlastun gs⸗ erteilung. 3. Aufsichtsratswahl. Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung ist erforderlich, daß die Aktien oder Devpotscheine über deren Hinterlegung spätestens am dritten Werktage vor der Generalyersammlung bei unserer Gesell⸗ schaftskasse hinterlegt werden. Chemnitz, den 4. Juni 1929.
Chemnitzer Kreditbank Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Ehrlich. Strauß.
24243 Dresdner Alhuminpapierfabrik Aktiengesellschaft.
Die vierundvierzigste ordentliche Generalversammlung unserer Aktio- näre soll Freitag, den 28. Juni 1929, vormittags 9 uhr, in der Kanzlei der Herren Rechtsanwälte Geh. Juszizrat Dr. Felix Bondi, Justizrat Dr. Julius Bondi, Dr. Gumprecht, Dr. Echarti und Dr. Heiduschka in Dresden Altstadt, Johann⸗Georgen⸗Allee 9 1, ab⸗ gehalten werden. Die Herren Aktionäre werden hierzu eingeladen.
Tagesordnung:
1. , der Bilanz, der Gewinn-
und Verlustrechnung sowie des mit
den Bemerkungen des Aufsichtsrats
versehenen Berichts des Vorstands über das Geschäftsjahr 1928.
2. Beschlußfassung über die Bilanz.
3. Beschlußfassung über die Entlastung
des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Beschlußfassung über die Auflösun
eher mit dem 28. Jun
5. Satzungkänderung, betr. 5 18 (Auf⸗ sichtsrats vergütung). Die Legitimation zur Teilnahme an der Generalversammlung erfolgt gemäß § 9 unserer Satzung durch Vorzeigung der Aktien oder der über deren Niederlegung bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H. Berlin W. 56, Markgrafenstraße Nr. 36, oder bei einer öffentlichen Be⸗
hörde oder bei einem deutschen Notar ausgestellten Depositenscheine.
Der Geschäftsbericht für 1928 liegt vom 14. Juni d. J. an bei der Dresdner Bank in Dresden zur Einsicht der Herren Aktionäre aus.
Dresden, den 3. Juni 1929. Dresdner Albuminpapierfabrik Aktiengesellschaft.
Der Vorsitzende ves Aufsichtsrats:
von Flotow. TI J. Neumann Alktiengesellschaft, Verlin.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 27. Juni 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen der „Deutschen Gesellschaft, Schadow⸗ straße 6/7, Zimmer 112, stattfindenden Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Berichts des Vorstands und des Aussichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr.
2. Hr scckiß afin über die Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung für das Geschästssahr und über die Verwendung des Reingewinns.
3. Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Wahl von Aussichtsratsmitgliedern.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammjung sind diejenigen Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft berechtigt, welche spätestenz am zweiten Werktage vor der Generalversammlung (den Versammlungs⸗ tag nicht mitgerechnet) in den üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei dem Bankhaus von Goldschmidt⸗ Rothschild & Co., Taubenstraße i / is, Berlin,
a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil-
nahme bestimmten Aktien einreichen,
b) diese Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder der Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins oder eines deutschen Notars hinterlegen und bis zum Schluß der Generalverlammlung daselbst belassen. Der Hinterlegungsschein eines Notars ist nur dann ordnungsmäßig, wenn darin die hinterlegten Aktien nach ihren Unterscheidungsmerkmalen be= zeichnet sind und überdies darin be⸗ scheinigt ist, daß diese Papiere bis zum Schluß der Generalversamm⸗ lung bei dem Notar in Verwahrung bleiben.
Berlin, den 5. Jun 1929.
Der Aufsichtsrat. Dr. Hirschel, Jufstlzrat.
1
J. Neumann Attiengesellschaft, Berlin
1224831 Brüydbre⸗Pfeifen A. G., Damburg 22, Gluckstraße 49. Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zu der am 27. Juni 1929, 3 uhr nachm., im Büro des Herrn Notars Dr. Crasemann, Gr. Bäcker straße 13ĩ 15, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Berichts des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1928. 2. Vorlage und. Genehmigung der Bilanz per 31. 12. 1928 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 3. Entlastung von Aufsichtsrat Vorstand. 4. Anzeige gemäß 240 H. GB. 5. Beschlußfassung über die Liquidation der Gesellschaft und eventl. Wahl eines Liquidators. Zur Teilnahme an der Generalber⸗ sammlung sind diejenigen Herren Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien zur Ausübung des Stimmrechts spätestens drei Tage vor der Generalversammlung in unseren Ge⸗ schäftsräumen vorzeigen oder hinterlegen Es genügt auch die Hinterlegung inner—⸗ 9 der gleichen Frist bei einem deutschen otar. Hamburg, den 31. Mai 1929. Brüybre⸗Pfeifen A. G. Der Vorstand. H.! Thomas.
(14216
„Hanago Zigarettenfabrik Aktien⸗ gesellschaft“, Bremen.
Hiermslt laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen General⸗ versammlung, die am 29. Juni 1929, 16 Uhr, in den Geschäftsräumen des Votars Dr. Kuhlmann in Dortmund, Ostenhellweg Nr. 36/38, stattfindet, er⸗ gebenst ein.
und
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäfteberichts und 39 Bilanz für das letzte Geschäfts⸗ jahr.
„Genehmigung der Bilanz.
„Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
Neuwahl des Aufsichtsrats,
„Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Bremen nach Schweningdorf, Kreis Herford.
6. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von 10000 RM
um 40 000 RM durch Ausgabe neuer
S r R do
Kapitalertragssteuer in
Inhaberstammaktien unter Ausschluß des Bezugerechts der Aktionäre.
7. Beschlußfassung über die Schaffung von Vorzugsaktien der hisher 19 900 RM betragenden Stamm⸗ aktien mit einem mehrfachen Stimm recht.
8. Satzungsänderung: 3 1 Aenderung des Namens der Gesellschaft und Sitzverlegung, 5 2 Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens, 5 3 Aktienkapital und 8 5 Vorstands—⸗ wahl.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind die Aktionäre berechtigt,
die ihre Aktien spätestens am zweiten
Werktage vor der Versammlung an die
H r g ff r ss oder bei einem Notar
hinterlegen.
Dortmund, den 20. Mai 1929. Sanago Zigarettenfabrik
A ttiengesellschaft. Der Vorstand. Fritz Han na.
237901 Die per 1. Juli 1929 fälligen Zins scheine unserer Goldhypothekenpfandbriefe lösen wir wie folgt ein: a) So ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe und So ige Gold⸗ schuldverschreibungen
aus GM 50, — mit R 2, — aus GM 100 — mit RM 4 — aus GM 200 — mit RM 8, — aus GM 500, — mit RM 20 — aus GM 10900 — mit RM 40 — aus GM 2000 — mit RM S0. —
aus GM Hobo, — mit R 200 –, b) 70 ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe aus GM 100. — mit RM 3,50 aus GM 200, — mit RM 7. aus GM boo, — mit RM 17,50 aus GM 1000 — mit RM 36, — aus GM 2000, — mit RM 70, — aus GM 5000 — mit RM 175. —, c) Go ige Goldhypotheken⸗ pfandbriefe aus GM 100, — mit RM 3, — aus GM 200 — mit RM 6. — aus GM 509, — mit RM 15.— aus GM 1000 — mit RM 30 — aus GM 2000 — mit RM 60 — aus GM boo, — mit RM 180, —, 4) 44 0,½ige Liquidations⸗ goldpfandbriefe ;
aus GM bo — mit RM 1,3 aus GM 190, — mit RM 225 aus GM 200 — mit RM 450 aus GM 509, — mit RM 11.25 aus GM looo, — mit RM *
aus 94 2000, — mit Rn , aus GM hob. — mit RM 11250. Von obigen Beträgen kommen 100so Abzug.
1929
(24244
Bürgerverein Attiengesellschaft Köln⸗Ehrenfelb.
Einladung zur ordentlichen Haupt- versammlung am 25. Juni 1929, 20 Uhr, in unserem Geselischaftssaale.
Tagesordnung:
1. Bericht des Aufsichtsrats und d
WVorstands gemäß § 16 des Gesell⸗ schaftsvertrags.
2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1923/29 und Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
3. ö von Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats.
4. Wahl zweier Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters zur Prüfung der Bilanz des laufenden Geschäftsjahrs.
5. Uebertragung von Aktien.
Köln⸗Ehrenfeld, 5. Juni 1929.
Der Vorsitzende.
23791]. Einladung zur Generalversammlun der Porzellan⸗Industrie⸗ Aktien , . Berghaus in Aumg Thür., Dienstag, den 2. Juli 1929, nachmittags 4M Uhr, in Weimar, Hotel „Kaiserin Augusta“. Tagesordnung:
1. VBorlegung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für daz abgelaufene Geschäftsjahr 1928/2 mit dem Bericht des Vorstands un des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928/29.
3. Erteilung der Entlastung an Vor— stand und Aufsichtsrat.
4. Aufsichtsratswahl.
uma i. Thür., den 4. Juni 1929.
Der Aufsichtsrat.
Oskar Brunnqguell, Vorsitzender.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der
Generalversammlung ist jeder Inhaber
von Aktien berechtigt, welcher seine ö
oder die darüber lautenden Reichsban
Hinterlegungsscheine nebst einem dop⸗—
pelten k spätestens am dritten
Tage vor dem Versammlungstage, den
letzteren nicht mitgerechnet, bei der Gesell⸗
schaft in Auma oder bei einem deutschen
Notar hinterlegt hat.
Die Bescheinigung über die Hinter⸗
legung ist der Generalversammlung vor⸗
zulegen.
Jeder stimmberechtigte Aktionär kann
sich durch einen andern stimmberechtigten
Aktionär vertreten lassen. Die Ver⸗
tretung erfolgt auf Grund einer vor Be⸗
ginn der Versammlung vorzulegenden schriftlichen Vollmacht.
23794.
Deutsche Erdöl ⸗Attiengesellschaft
zu Berlin.
Die Aktionäre werden zu der in großen
Sitzungssaal der Direction der Disconto⸗
Gesellschaft, Berlin W. 8, Unter den Lin
den 33 V, am 29. Juni 1929, mittags
12 Uhr, stattfindenden ordentlichen
Generalversammlung eingeladen.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung und Ausübung des Stimm⸗
rechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor der anderaumten Generalversammlung, also am 26. Juni 1929, bis zum Ende der
Schalterkassenstunden, bei der Gesell⸗
schaftskasse Berlin⸗Schöneberg, Martin⸗
Lutherstraße 61/66, oder bei den nach⸗
stehenden Banken:
Direction der Diseonto⸗Gesellschaft, Berlin W. 8, oder einer ihrer Filialen,
S. Bleichröder, Berlin W. 8, .
Dresdner Bank, Berlin W. 56, oder einer ihrer Filialen, ;
A. Schaaffhausen ' scher Bankverein A. G. Köln, oder einer seiner Filialen
ardy & Co., Berlin und München,
uckschwerdt E Beuchel, .
ö Bank in Hamburg, Ham⸗ urg,
einer Effektengirobank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes
hinterlegen:
a) ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine einer Effekten⸗ girobank eines deutschen Wertpapier börsenplatzes,
b) ein Nummernverzeichnis der zur Teil nahme bestimmten Aktien.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsmäßig erfolgt, wenn Attien mit Zu⸗
stimmung einer Hinterlegungsstelle für sis bei einer andern Bankfirma bis zur Ve-
endigung der Generalversammlung im
Sperrdepot ehen ,
agesordnung:
1. Vorlegung des Berichte des 4 stands und des Auffichtsrats ö i der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1028 ö
2. Beschlußfasfung über die Genehm ung' des Geschäftsberichts und den kill nebst Gewinn⸗ und Verlust- rechnung, sowie die Verwendune des Neingewinns. ;
3. Beschlußfassung über die Entlastung
des Vorstands und des Aufsichtsr als.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Berlin, den 3. Juni i928.
Mannheim, den 1. Junt 1929.
Der Auffichtsrat. Wallach.
Nheinische Hypothekenbant.
Der Aufschtsrat. Dr. Georg e . Vorsitzender.
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