1929 / 135 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 184 vom 12. Jun 1828. S. 4.

Bedenken gegen e -. riften diefer „besonde ren Bestinimungen“ zum strafrechtlichen Meyolver ehören würden, und daß demgemãä einwandfreien ärztli werden müss

in Arzt bei t ö e r einer im übrigen völli . ng n bllatiꝰ antwortung dafür a nn wollte, wenn sich etwa keine Mehrheit wegen Abtreibung bestra eine jener Bestimmungen, zum Beispie

, . habe. 5

tvorliegen einer wanger ; ; ö gte müsse 9 . der . entschieden widersprechen. von Abstimmungen: Sie sind 6 , n, Der al , Es sei eine Erfahrung der gerichtlichen Praxis, daß in den aller! Grundsatz, daß eine Pestrafung der albtreibung erfolgen soll, wird

tensten Fällen das Vorliegen einer Schwangerschaft tatsächlich dabei mit 14 egen 12 Stimmen aufrechterhalten und 2 estellt werden könne und daß deshalb in der Rege ; . ; n ie rafung des Versuchs erfolgen könne. Straflosigleit des Ver⸗ ihre Frucht im Mutterleibe oder durch Abtreibung tötet oder die n Nichtfeststellung der Schwangerschaft würde daher die Tötung durch einen anderen zuläßt, wird mit Gefängnis bestraft g ihrer praktisch wesentlichen Bedeutung mit 16 zorlär ; enso müsse er dem Antrage, bei vollendeter Ab. Desgleichen der zweitz Absatz,; „Ebenso wird ein anderer bestraft, bsehen von Strafe zuzulassen, namens der Reichs⸗ der eine cht im Mutterleibe oder durch Abtreibung tötet.“ Die Dagegen halte er es mit dem Antraäg⸗ Strafbarkeit des Versuches wurde mit 14 gegen 12 Stimmen.

ürzung der Verjährungsfrist vor⸗ ö. Verneint wurde gegen 12 Stimmen die Frage, ob der

enn er gegen irgend⸗ für die Aufrechter ne formale Anzeige⸗ wortung treffe vielmehr ĩ des Abg. Ehlermann, der enthaltenen he rungen starr auf weiteren Forderungen be=

Dem Antra chaft Straflosigkeit erstrebe,

egel nur eine der Absatz 1

ganze Strafb entkleiden. treibung ein A regierung widersprechen. steller für n unehmen, und zwar ersuch l en e e nh der gewerbsmäßigen' Abtreibung bei der Fälle über den Versuch, auch auf den

jährungsfrist bleiben müsse. Er schlage eine Ver⸗ auszudehnen, sind, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. glgemein en. Verfährn n gs fei J 6 , bäte er, Mit 17 Stimmen wurde gegenüber inen

Ansicht der Vorschrift aufrechterhalten. „In besonders leichten Fällen kann Reichsregierung die richtige mittlere Linie getroffen habe. Abg. das Gericht, auch wenn die Veraussetzuxgen des 8. 36 Absatz 3 Martha Arendsee (Komm.) wies guf die Verantwortung hin, nicht vorliegen, Kon Strafe absehen. . rde d

er Vorschriften übernehme, letzte Absatz abgelehnt. Genehmigt wurde ferner die zweijährige ür die Frau Verjährungsfrist, Bei der nun folgenden endgültigen Ab—

Sie behaupte, daß die Mehrzahl der Frauen lieber stimmung über die Gesamtheit des Paragraphen wurde diesmal

eine Ab q . ; . ! in die Vergehensfälle, während es bei deni Versuch straflos sein sollte. Die weitere . ob die „leichten

jährungsfrist von zwei Jahren vor. Zusammenf

im übrigen an dem Entwurf festzuhalten, der na

die man mit der Formulierung die namentlich wenn auch jede willenlose Handlung mf befils ls sich dem Eingriff terziel as Kind austrage, als sich dem Eingriff zu unterziehen. grun tz d . mme eutigen . seien eine , des ii heit abgelehnt, Damit ist der ganze Paragraph 253 hin⸗ Der Abg. Hellpach verrate die Absicht, ! neu 1 e

temarft durch Geburtenregelung zu beeinflussen. (Wider. gleichfalls wörtlich enthält, wurde darauf nach wie Die Rednerin behauptete, eine Frau habe ir Jahren 18 Abtreibungen vorgenommen. (Zuruf: Ist physis wissenschaftlich unmöglich!! Alle möglichen M weil das Gesundheitsamt

istischen Systems.

Dem Schwängerer werde verschwinden und das Mädchen im Stich zu la Beispiel ein Schupomann oder ein Reichswe dat sei. man zwinge diese , 6 de . . en h Die medizinische Wissenschaft habe dieser Frage bisher b j t zu wenig n e i eit göwidmel, weil man sie blsher als lassen wenn seit der Handlung ein Jahr vergangen ist; Wer, die Die Rednerin verwies auf im Absatz 2 bezeichnete Tat ohne Einwilligung der Schwangeren

die vorhilblichen Bestimmungen auf diesem Gebiete in Rußland. der gewerbsmäßig begeht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn die Abtreiblingen Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer einer Schwangeren

ugenonmen, so sei' das nicht richtig es würden nur die früher ein Mittels oder einen, Gegenstand zur . der Frucht . sorgsaͤm gewerbsmäßig verschafft. 3 254 (ärztlich gebotene Un ygienisch vorgensmmen. Jedenfalls . der Geburtenrückzang der Schwangerschafth wird mit 18 gegen i0 Stimmen in folgender , ö . Re hlsgut der Leibesfrucht! liegt nicht vor, wenn ein approbierter Arzt eine Schwangerschaft aber' keine Pflichten für unterbricht, weil es nach den Regeln der ärztlichen Kunst zur

echtsgut, und deshalb wolle ihre Partei diesem Staate Abwendung einer ernsten Eee für das Leben oder die sondern achte das Recht der Mutter, über

Dr. Bell (Zentr) erklärte echtungen seiner früheren aus l von ihm mit“ seinen Die

Manne aus.

rein juristische Frage betrachtet habe. dort hätten

eimlichen Vornahmen ärztlicher Aufsicht

in Moskau

er kapitalistische Staat übernehme kein Recht zugestehen ich zu bestimmen. tißdeutungen und An en zur Vorlage und zu den Jentrumsfreunden eingebrachten Alenderungsanträgen, den Zen—⸗ trumsstandpunkt nach der grundsätzlichen Seite noch einmal eine Partei erblicke in den Stra über Abtreibung kein Allheilmittel gegen die aus sitt ; . wie staatserhaltenden und bevölkerungspolitischen Erwägungen Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags wollte sich leichmäßig gefährlichen und verhängnisvollen . ,, 834 mit den Anträgen auf Erhöhung der Vieh⸗ und Fleisch⸗ ege na ie ide le, t vor den Schwerpunkt auf durchgreifende und großzügige Maß— toffelzolls beschäftigen. Da aber gegenwärtig 3 die Beratungen und Bebölterungspolitik. des von der Reichsregierung berufenen Sach verst⸗ messene und gerechte Bestrafung der Abtreibung schusses stattfinden, so vertagte sich, der Ausschuß für Fandels⸗ en und sozialkulturellen Gründen unenthehrlich. lt bis Vorschläge der Sachverständigen vorliegen. Der Aus⸗ sätzlichen Auffassung, n Sitlengesetze und Naturrecht ver⸗ beraten. . Naturrechts = Der Voltswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags, der unter etzes unter Strafe zu stellen seien, sondern nur dem Vorsitz des Abg. , Soz.) die Belieferung taatsganzen und dem notwen- der 5 haftszentralen der genossenschaftlichen Zentralverbände Von diesen grundlegenden mit Kohken behandelte, nahm gestern folgende Anträge nach zlaltuͤltur wie den längerer Aussprache au: Zunächst wurde ein sozialdemokratischer Staatsnofiwendigkeiten gleichmäßig dienenden, Zentrumsanträge Antrag angenomnien, der dem 5 G der , Dabei falle ins Gewicht, daß die stärfften vemmungen ) gen zum Kohlenwirtschaftsgesetz folgende Fassung gibt: „Der bölkerungspolitit fich Keichskohlenverband sorgt dafür, daß die Bereinigungen der Ver— in drei Stadien vollzögen, nämlich zunächst durch brauchsgenossenschaften die von ihnen benötigten Mengen zu den dann durch Abtreibungsmittel und schließ⸗ gleichen Preisen und Lieferungsbedingungen erhalten wie der Darlegungen? verschiedener Vor⸗ Handel; die Einhaltung von Mindestpreisen dürfe ihnen nicht dsätzliche Einstellung ünd Jurisdiktion der katho⸗ aufen ein werden.“ Alsdann wurde noch folgender Zentrums⸗ owohl für Vergangenheit an . h che Kirche habe . wirken, daß 1. den Wirtschaftszentralen der genossenschaft⸗

egenüber die ührlichen

legen zu wollen: 1.

rechung der Schwangerschaft, Wohnungs⸗ Aber eine an sei aus ethis r 2. Seine Partei verbleibe ferner bei der grund daß keine Strafvorschrift gege toßen dürfe, daß aber keineswegs alle Gebote des und des Sittengesetze diejenigen, die der Sicherung des chutze der Staatsbürger dienten. Auffassungen seien auch die der Ethik. und So

gegen eine ethische und sozialkulturelle Be erfahrungsgemäß i Antikonzeptionsmittel, lich durch K vedner über grun lischen Kirche seien durchaus verfehlt, J und Gegenwart ö. für ö e ätzlichen Seite niemals ge in Zukunft . . scharf ablehnenden Stellung gegen die Mengen an Steinkohlen und Braunkohlenbriketts zugeteilt und Abtreibungsmittel einer Geburteneinschränkung könne nur Be⸗— . ung des Geschlechtstriebes als erlaubt in Betracht kommen. produ

m übrigen sei von der Kirche die Stellun beschränkung klor und scharf heraus denken gegen den Zentrumsantrgg, ; der hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen ch bis zur zweiten Lesung ausräumen. Grun e ;; für die Aerzte geltende Schutzvorschriftsparagraph 25 Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beschäftigte sich ud in Verbindung mit der näuesten Leichsgerichtlchen am 1. d. Mä. mit Äntzägen der Dentschnatienaien, dei Deutschen daß durch zweckdienliche Voltspartei und der Wirtschaftspartei, die eine Senkung der das durch die Realsteuern, der Gewerbe- und Grunder? t reguliert oder mögensstenerr herbeiführen und den Gemeinden das Recht gabe des Reichs- geben wollen, wieder Zuschläge zur Einkommensteuer oder einen üllichen ‚rganisationen. , ,,. erwaltungskostenbeikrag zur Deckung der Gemeinde⸗ ntrag Emminger Bell, be : : .

rbsmäßigen Abtreibungen eine zweijährige gründete die dentschnationalen 24 und wies, laut Bericht des

kindestötung. Die

Die katholis chwankt und werde auch

Vorbeugungsmaßnghmen

gearbeitet.

Rechtsprechung. Die Hauptsache aber sei, . Gesetzesvorschriften und Verordnungen rechtzeit Strafrechts reform anerkannte ärztliche Sonderre ißbräuchen geschützt werde. Das sei indheitsamts in Verbindung mit den är der Redner den 2

ließlich begründete wodurch außer den gewe Verjährungsfrist für 2 . r Dr. Ehlermann (Dem) begründete eine änderungen an seinem Antrage Abtreibungsparagraphen. Dana In besonders leichten Fällen kann das „Nach einem Jahre trete Verjährung ein. e lädten würden die Mädchen nach wie vor zum Kurpfuscher gehen, mäßigen Gegenüber ö weil fonst ihre Schwangerschaft den Eltern oder Bekannten usw. Redner, daß die stenerlichen Zustände auf dem Gebiete der Bunde r lich (D. Vp) forderte Realsteüern unhaltbar seien. Eine Aenderung könne uur dadurch e vor dem Danaergeschent zu beivghren, erreicht werden, daß weitere Kreise für die Bedürfnisse der Ge⸗ billigen, von Strafe meinden herangezogen werden. Preußen könne auf das Steuer⸗ (Miüberichterstatterꝝ vereinheitlichungsgesetz im Reiche nicht warten. Konsumvereine, Abgeordnete öffentliche Betriebe und Warenhäuser müßten zur Steuer heran⸗ eübt hat. Er freue gezogen werden. Ein besonderer . sei h

lbtreibungen normiert werden soll. Abg. Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeit Reihe Fassungs⸗ hin, daß auch der preußische Finanzminister in Hannover auf dem rüine neue Formulierung bes Nordwéstdeutschen Handwörkertag erklärt habe, daß eine Senkung ist auch der Versuch strafbar. der Reasstenern unter allen Ümständen kommen mitsse, Der

1 das Gericht von Strafe ; ( . In kleinen die n m ern, Telle gefordert. An einer zahlen⸗

—— M

6 ,,

——

bekannt würde. rade als Richter, d en ein zu weites richterliches Ermessen zuzu D. Strathmann Nat.) wandte sich gegen die Kritik, die, der r. Moses an der Büurgdörferschen Schrift ; ͤ Er Br. Ehlermann umgekehrt wie Dr. Brodauf von notwendig. Abg. Szi!l! at (Soz) wandte si abgerückt sei, „über ihren eigenen Körper träge; man müsse auch die Regelung im Reiche abwarten. Auch habé er nur durch éine glückliche die Grundvermögenssteuer werde von den ö. ge⸗ tischen Antrag, der nur die tragen, denn die Steuer werde ja abgewälzt. Abg Klo

en. Einer Verkürzung der verlangte gleichfalls zunächst die Reform im Reiche. ergehen werde man auf die Dauer nicht an einer Reform der Realstenern alen zustimmen. Zum 8 254 vorbeikommen. Der Zeitpunkt sei aber noch nicht da. Was den renzenden . Verwaltungskostenbeitrag angehe, so sei es fraglich, ob seine Er⸗ renn die Gefa

1 . z . 1 ] . . 1 ö . K

em „Recht der Frau“ r verfügen“. Aber anderseits . sich von dem kommuni ibung bedrohe, rungsfrist auf könnten die tion leibe die Frage einer nur sorgfältig zu um n . ernstl i . 9 ortschreitenden Depravation der Bevölkerung sei zu groß, ; nicht auf Mittel , werden . ö man ihr mit dem Auslande notwendigen Senkung der Realsteuern bei den Entgegenwirken könne. Dem Zentrumsantrag zu 254 könnten hoch t. . : ; eine Freunde nicht beipflichten, da er eine gewisse Verschleierung das Steuervereinheitlichungsgesetz könnten auch die, Grenzen gebotenen Unterbrechung

nkonsequen wel Jahre, soweit es sich um

eutschnation

ich zu erwägen.

s Tatbestandes

Inditationsgrundsätze dargelegt habe. Ein bedeutendes rechtliches Schwangerschaft, bedeute, und die begrüßenswerte Neuerung ö en . . aber darin, daß 6h Vor⸗ . belaste. Zum Schluß wandte Redner sich gegen das

acken“ des Abg. Ehlermann (Dem.), der denen, welche gewissen demokratischen Forderungen nicht zustimmten, die Ver⸗

a ung des Paragraphen fände. Die Verant⸗ i

e Demokraten, die trotz der im Entwurf

harrten. Schluß der Aussprache. Es folgten eine graß. Reihe

gemeine es 5 263 der Regierungsvorlage: „Eine Frau,

egen 12 Stimmen zunächst vorläufig genehmigt.

all der „Vollendung“

erungsanträgen die

J

Ebenso wenig wurde der

Die der grundlegende erste Absatz des Paragraßhen 253 mit Stimmen⸗

ällig. Der neue Antrag Ehlermann, der diesen . Abschnitt . erholter Ah⸗ zwei stimmung bei Stimmenthaltung von drei Kommunisten mit

ch und 13 gegen 12 Stimmen angenommen, unter der Mehrheit ist die ittel würden heute Stimme des Vorsitzenden. Dieser Antrag Ehlermann (Dem.) gibt ein einwandfreies dem Paragraphen 253 folgende Fassung: Abtreibung. üittel Fiir Verfügung stelle, Von einem Schutz der Frau sel hier Sine Frau, die ihre Frucht im Mutterleib oder durch Abtreibung Die soziale Indikation gehe ebenso häufig vom tötet oder di Tötung durch einen anderen zuläßt, wird mit

gemacht, zu Gefängnis bestraft. Ebenso wird ein anderer bestraft, der eine en, wenn es zum Frucht im Mutterleib oder durch Abtreibung tötet. Der Versuch hrsoldat sei.

Ja, ist strafbar. In besonders leichten Fällen kann das Gericht von zu Strafe absehen. Die Strafbarkeit erlischt für eine Frau, die diese Handlung an sich selbst vorgenommen hat oder hat vornehmen

terbrechung

Ent⸗ orm genehmigt: „Eine Abtreibung im Sinne dieses Gesetzes

66 eit der Mutter erforderlich ist. Eine Tötung im Sinne es . liegt nicht vor, wenn ein approbierter Arzt aus

leichen Grunde ein in der Geburt begriffenes Kind tötet.“ onst hierzu vorliegenden Anträge, insonderheit auch der entrumsantrag, wurden abgelehnt. 3 255 handelt von der est⸗ Unkündigung von Abtreibungsmitteln. Dazu gehen eine Reihe

dem ;

. mündlicher Anträge ein. Um diese drucken zu lassen, wurde die

en Beratung auf den 12. Juni vertagt.

e, der Getreide- und Futtermittelzölle, des Butter- und Kar⸗

erständigenaus⸗

chuß dürfte daher erst Ende dieses Monats über die Zölle

rag angenommen; „Die Reichsregierung wird ersucht, dahin ichen Zentralverbände von den Syndikaten der Kohlenwirtschaft

treu werden, die zur Deckung des eigenen Bedarfs der angeschlossenen an erforderlich sind, aer, nicht durch Minder⸗

tion eine Kürzung erfolgen muß; 2. daß die Gleichstellung

gegen Geburten⸗ dex genannten Wirtschaftszentralen mit dem privaten Großhandel e juristischen Be⸗ restlos dur ö und denselben für ihre Bezüge an Stein—⸗ foweit sie sich auf „die Beob⸗ und Braunkoh enbriketts für gewerbliche Zwecke der Industrie⸗ „richteten, preis eingeräumt wird.“ .

legend bleibe

ürfnisfe einzuführen. Abg. Dr, Kauf heold (D. Nat.) be⸗

er Zeitungsverleger, darauf

e ab⸗ Minister habe bei dieser Gelegenheit auch das Zuschlagsrecht für

tellung mit der Vorkriegszeit zeigte der

gegen diese An⸗

t (Zentr.) Allerdings

hr der hebung re . zůulässig fei. Abg. Dr. Ne um ann⸗Frohnau

8 daß (D. Vp) s, hte, daß man mit der schon wegen des Wettbewerbs

Gemeinden mit höchsten Zuschlagsätzen beginnen möge. Durch

der für das Zuschlagsrecht enger gezogen werden. Geichzeitig müsse

das längst zugesagte Anteilbesteuerungsre der Einkommenstener gegeben werden. Ministerialdirektor Dr. Hog äußerte sich als Vertreter des preußischen Finanzministers zu der ührte aus, wenn auch das sogenannte t abgeschlo zu weisen, in der die von arnisse zu verwenden seien. In t werden, um den Reichshaushalt ohne Hinzunahme neuer Aufgaben und die Kassenlage des Reiches U sanieren. Danach aber sei das Dringlichste eine Senkung der Steuern, und zwar neben einer Auseinanderziehung des Ein⸗ kommensteuertarifes vor allem die Senkung der Realsteuer. aßnahmen würden der durch die höhe Steuerlast ge= mmten inneren Kapitalbildung dienen, ebenso der Senkung der Vom Reiche müsse erwartet werden

Entschlossenheit die Steuerreform dur geführt würde. Dazu gehöre vor allem die Verahschiedung des Steuervereinheit⸗ lichungsgesetzes und die Neuregelung des Sinne einer selbständigen Anteilserhebun meinden bei der

Reparationsentlastung. Er Pariser Abkommen noch ni wendig, schon jetzt die Abkommen zu erhoffenden Er erster Linie müßten sie verwan

roduktionsko mehr mit En

inkommensteuer.

Linkommensteuer, mit der Repargtionsentlastung in Preußen nicht re j Abg. Howe (D. Nat) machte darauf aufmerksam, daß die über⸗ mäßige Steuerbelastung zur Vermehrung der Arbeitslosigkeit bei⸗ In der Abstimmung wurde unter Ablehnung der übrigen Anträge der Antrag Stendel (D. Vp.) in teilweise abgeänderter Form angenommen. ministerium erfucht, rechtzeitig bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß die etwaige Senkun : Linie zu einer Senkung der Realsteuern benutzt werde. Mit mög- lichster Beschleunigung sollen Gesetzentwürfe 3 werden, durch die ein stärkerer Finanz⸗ und Lastenausg

preußischen Gemeinden herbeigeführt werden kann, damit alle Gemeinden mit annähernd gleichen Realsteuerzuschlägen aus⸗ kommen könnten, Ferner soll dahin gewirkt werden, daß in dem Steuervereinheitlichungsgesetz gegen die Ueberspannung der Real⸗ steuerzuschlagssätz? Schutzmaßnahmen Reichsfinanzausgleichsgesetz sollen die der Erhebung ünd Verteilung der Einkommensteuer dahin ge ändert werden, daß den Gemeinden das Bestimmungsrecht über die Höhe ihres Anteils an der Einkommensteuer zurückgegeben und ein festes Verhältnis in der Heranziehung der Einkommen- und der Realsteuern zu den Gemeindeausgaben festgelegt wird.

Der Gemeindeausschuß des Preuhischen Landtags begann am 11. d. M. die Vorberatung des Gesetzes über die kom mu⸗ nale Neugliederung im rheinisch⸗west fälischen Industriegebiet. Die Beratung wurde eröffnet durch einen

von Eynern (D. Vp. der Dekonzentration, die im n Volkspartei war ein ng der Rechte der Be⸗

Vortrag des Berichterstatters A über die Bestimmungen hinsichtli § 41 niedergelegt sind. Von der Antrag vorgelegt worden über die St . irksversammlung. In der Aussprache äußerten sich die einzelnen edner zu dieser Frage. Von verschiedenen Seiten wurden die ierungsvorlage über die örtlichen Wahl⸗ usschuß will heute die Beratung über die sodann die Frage der emeindlicher Arbeitsgemeinschaften behandeln. ließen die Beratung der kommunalen Einzel⸗ probleme. Es sollen zwei Lesungen vorgenommen werden. Für die zweite Lesung ist der 22. Juni in Aussicht genommen worden.

Bestimmungen der Re bezirke kritisiert. Der Dekonzentrationsfrage ab Bildung zwis Daran soll si

ließen und

t den Gemeinden bel

sei, so sei es . 1 esem

daß nun⸗

inanzausgleiches im ö an und Ge⸗

52*f (Dem ) erklärte, ne Zuschlagsrecht auf die Einkommensteuer eine Linderung ealsteuern nicht möglich sei. Au öffentlichen Betriebe sei angebracht. Abg. hervor, der Grundgedanke der Anträ das falsche System der Rei Gemeinden zur Verschwendun Die Senkung der Rea

die Besteuerung der etz (Wirtsch. P.) hob

der a r le sei steuerüberweisung in den entlichen Mittel geführt lsteuern mit dem Endziel der Be⸗ eitigung sei unbedingt zu fordern. Notwendig seien Zuschläge zur Abg. Leinert (Soz.) Song daß man

nen könne.

wird das Staats⸗

der Reparationslasten in erster

eich mit den

geschaffen werden,. Im estimmungen hinsichtlich

(Mecklenburg⸗Schwerin.)

im Auslande. Vermischtes.

Zur Frage waren. C. Amtlicher

Erkrankungen und Sterbefaͤlle deutschen Ländern. Witterung.

Nr. 23 des Reichs-Gesundheitsblatts vom 5. Juni 1929 hat folgenden Inhalt: A. . 4 laufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In—⸗ und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Preußen, Reg.-Bez. Wiesbaden.) Höchstiulässiger Wassergehalt in Fleischbrühn und Fleischkochwürsten. Bekämpfung der Leberegelseuche. (Vereinigte Staaten bon Amerika.) Begriffsbestimmungen und Fest⸗ setzungen für Lebensmittel. Fortsetzung und Schluß. Tierseuchen (Deutsches Reich.) Studienreise der Hygiene Akademie⸗Dresden. Krankenhäuser und medizinisch⸗wissen⸗ schaftliche Institute für die Annahme von Praktikanten. Merkblatt über das ansteckende Verkalben der Kühe. Aerzterundfunk. Geschenk⸗ liste. B. Nichtamtlicher Teil. A der Kennzeichnung von Fleisch- und Fischdauer⸗ Tei] II. Wochentabelle über Ehe⸗ schließungen, Geburten und Sterhefälle in den deutschen Großstädten mit (0 O0 und mehr Einwohnern. = Geburts. und Sterblich⸗ keitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. an übertragbaren Krankheiten in

cher Teil JI. Fort⸗

Abhandlungen. Merres,

Einfuhr von Getreide,

Statistik und Volkswirtschaft.

Butter und Käse in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Mai und in dem Zeitraum Januar bis Mat 1929.

Warenbezeichnung

Januar bis Mai 1929 Menge Wert

1000 RM 42 1000 RM

Gerste zur Bieh⸗ fütterung .. Andere Gerste

ghlftbuttz, Butterschmalz Käse (Hart und

Berlin, den 11. Juni 1929. Statistisches Reichsamt. (Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

(dortjetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

2 937 500 679 10311 41 829 8 739 ö. 184 667

2 2 S858 109 411 3 698 14392 4955 298 38 417

3 204 605 943 13219 2725 568 3988 9 831 23 463 522 912. 170192

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Sieben Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

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auf einseiti

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1929

sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, insbesondere dadurch, daß an den ersten beiden Tagen die Redner auf den Verfassungs⸗ minister und den Polizeiminister eingeredet haben, daß gestern der Bildungsminister im Mittelpunkt der Debatte stand, und daß wir heute erlebten, daß der Herr Kollege Strathmann an den Der Herr Kollege Strathmann hat dabei auf Entschließungen verwiesen, die der Preußische Land- tag vor einigen Monaten angenommen hat, in denen zu den Fragen von Schund und Schmutz in der Literatur Stellung ge⸗ nommen wurde. Der Herr Kollege Strathmann hat mich gefragt, ob ich gesonnen sei, der Aufforderung dieser Resolutionen nachzu- Ich darf den Herrn Kollegen Strathmann daran er⸗ innern, daß die Resolutionen, wenn ich mich recht entsinne, in der Forderung an die Preußische Staatsregierung gipfeln, sich mit der Reichsregierung in Verbindung zu setzen, um den Schäden, die in den Resolutionen festgestellt worden sind, zu Leibe zu gehen. Ich muß anfügen, daß die Preußische Staatsregierung bisher eine Einwirkung auf die Reichsregierung nicht hört! und Zuruf bei den Deutschnationalen: Das läßt tief blicken) Das läßt gar nicht tief blicken; die Gründe dafür liegen meines Erachtens auf der Hand. Die Preußische Staatsregierung scheint mit mir der Meinung zu sein, oder ich will mich noch deutlicher die Preußische Staatsregierung ist mit mir der Meinung, daß es zur Bekämpfung wirklicher Ausschreitungen auf den Gebieten, die in den Resolutionen berührt sind, nicht neuer Gesetze bedarf, sondern daß die vorhandenen Gesetze und Polizei- vorschriften durchaus genügen, um eine wirksame Waffe den Be⸗ hörden an die Hand zu geben.

Wenn wir nun aber in eine Debatte darüber eintreten sollten, durch welche Werke der Kunst, insbesondere der dramatischen Kunst, schon die Begriffe wahrer Kunst und Literatur gestört würden, dann glaube ich, würden sich große Unstimmigkeiten ein⸗ stellen. Denn während ich dem Herrn Kollegen Strathmann darin folge, gegen den wirklichen Schmutz und Schund oder gegen das wirkliche Anreißertum, gegen die Sensationshascherei anzugehen, so kann ich ihm darin nicht beipflichten, daß in die Liste der zu verfolgenden dramatischen Werke auch die „Verbrecher“ auf genommen werden müssen. Wenn der Heyr Abgeordnete D. Strath⸗ mann der Meinung Ausdruck gab, die Aufführung eines der⸗ artigen Stückes sei eine moralische Unterhöhlung des geltenden Rechts und müsse eine vollkommene Verzweiflung an der Rechts pflege auslösen, so steht er mit dieser Auffassung sehr vereinzelt Nicht einmal der Richterstand teilt diese Auffassung; ich kann dem Herrn Abgeordneten D. Strathmann verraten, daß gelegent- lich der hessischen Polizeiwoche die Veranstalter den Gästen im Darmstädter Landestheater gerade eine Aufführung der „Ver⸗ brecher“ geboten haben, also Gästen, die zum größten Teil aus Juristen und höheren Polizeibeamten bestanden. bekannt, daß auch ein Richterverein seinen Mitgliedern geraten sich die „Verbrecher“ anzusehen. Meinung sein, daß richterliche oder Polizeivereinigungen ihren Mitgliedern den Besuch derartiger Aufführungen nicht empfehlen würden, wenn sie eine moralische Unterhöhlung des geltenden Rechts darstellen würden. (Zuruf rechts) Wenn das das Kenn⸗ zeichen von Schmutz und Schund sein sollte, daß Verbrechen auf der Bühne dargestellt werden, dann dürften wir nicht Wedekind, nicht einmal die „Räuber“ und auch nicht Shakespeare aufführen (sehr richtig; links), und ich fürchte, wir würden da eine arge Ver⸗ wüstung und Verödung wertvoller literarischer und dramatischer Erzeugnisse anrichten. Insoweit kann ich also dem Herr Kollegen Strathmann nicht folgen.

Im übrigen hat der Herr Abgeordnete Strathmann seine pessimistische Anschauung über die sittliche Verwahrlosung des deutschen Volkes selbst widerlegt, als er darauf hinwies, daß Frankreich in der Produktion der von ihm beklagten Erzeugnisse uns über sei, daß das Buch „Die Kameradschaftsehe“ aus Amerika importiert sei. (Zuruf rechts) Nun können wir aber weder auf die französische literarische Produktion einwirken, noch können wir Amerika vorschreiben, was es auf diesem Gebiet produzieren oder unterlassen soll. Im übrigen hat „Die Kameradschaftsehe“, von der ich weiß, daß sie in Studentenkreisen sehr viel gelesen wird. bei uns gar keine Verheerung angerichtet. Unsere jungen Leute wägen ganz kühl und nüchtern die Darlegungen dieses Buchs ab, ohne die vom Abgeordneten Strathmann befürchteten Folgerungen zu

strichen) exvorg

vor dem Einru

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Verlin, Donnerstag, den 13. Juni, abends.

Mr. 135. Neichsbantgirotonto. 2

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung

über die Geschäftsstelle des Tierärztlichen Standes⸗ gerichts hofs in Berlin.

Gemäß 51 Abs. 3 der Ge ärztlichen Standesgerichte und erichtshof vom 23. Mai 1929 (Min.⸗Blatt der Pr. Verwaltung ür Landwirtschaft, Domänen und Fo mit bekanntgemacht, daß sich die lichen Standesgerichtshofs im Pr. Ministerium für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten, Berlin W. 9, Königgrätzer Straße Nr. 123, befindet.

Berlin, den 6. Juni 1929.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

J. A.: Wiemann.

He Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Haudelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht es muß; aus den Manuskripten selbft auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unwnollständigkeiten des Manuskripts ab. c

Gesundheitsminister appellierte.

chäftsordnung für bie Tier⸗ en Tierärztlichen Standes⸗

rsten, S. 29) wird hier⸗ ssstelle des Tierärzt⸗

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Ver⸗ sicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde.

Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Aenderungen des Gesellschaftsvertrags des Deutschen Kalisyndikats.

Preuszen. Bekanntmachung über die Geschäftsstelle des Tierärztlichen Standesgerichtshofs in Berlin. Bescheide über die Zulassung von Zündmitteln.

———— .

versucht hat.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmittels:

rstellende Firma; Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H., itz der Firma: Berlin W. 9, Linkstr. 25, Köln-Nippes, Nesselrodestr. 20, ; erstellungsort: Köln⸗Riehl, Hochkreuz bei Köln und Troisdorf Rheinland), Bezeichnung des Zündmittels: ‚Elektrischer Moment⸗Kombi⸗ nationszünder S Beschaffenheit des Zündmittels: mit festem Spaltzündkopf, mit zur Kennzeichnung der Zünder als Kombinationszünder blau gefärbt sind, unter Verwendung von gewöhnlichem brennbarem Verguß oder unentflammbarer Vergußmasse, an Eisen⸗ oder n aumwollbespinnung und brennbarer (Kabelwachs usw.) Imprägnierung oder Impräg⸗ nierung mit einer unbrennbaren Isoliermasse, für nasse Arbeiten an Kupferdiähten mit Gummiumpressung und B isolierung oder mit einer stärkeren Gummiumpressun Baumwollisolierung, gegen das Eindringen von Feuchtigkeit Die Zünder werden mit und ohne seln geliefert, im ersteren Falle entweder in Spren eingegossen oder mit Messmmg⸗ bzw. Papphülsen, welche die Sprengkapseln montiert werden.

B) Verwendungsbereich:

Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Bonn, mit der Einschränkung, daß in Steinkohlengruben nur die unbrenn⸗ bar hergestellten Zünder verwendet werden dürfen.

Bonn, den 4. Juni 1929.

Preußisches Oberbergamt. Lung gstras.

Gebrauch in den der ausdrücken:

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Beaufsichtigung privater Versiche—

rungsunterneh mungen durch die Landesbehörde.

Auf Grund des 53 Absatz 2 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 13. Mal 1901 (RGBl. S. 139) bestimme ich im Einvernehmen mit den be⸗ teiligten Landesregierungen, daß bis auf weiteres die „Kranken⸗ kasse des Verbandes Württembergischer Gewerbevereine und Handwerkervereinigungen“ in Stuttgart durch die württem⸗ bergische Landesbehörde beaufsichtigt wird.

Berlin, den 12. Juni 1929.

Der Relchswirtschafts minister. J. A.: Braunhälter.

Brückenzünder kombiniert, Papp. oder Messinghülsen, die

ö

Kupferdrähten mit Papier⸗ oder

besonders abgedichtet.

Mir ist ferner

Bekanntmachung.

Der Reichskalirat hat auf Grund des 8 48 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kali⸗ wirtschaft vom 18. Juli 1919 nachstehende Aenderungen des Gesellschgftsvertrages des Deutschen Kalisyndikats G. m. b. H. genehmigt.

I. 5 4 Absatz 1 Satz 1 erhält an Stelle des bisherigen folgenden

Wortlaut:

„Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1 575 850 Reichsmark und ist voll gezahlt.“

II. 5 7 Absatz 2: Die Sätze 3 bis 5. erhalten an Stelle des bis⸗ herigen folgenden Wortlaut:

„Sodann wählt die Gesellschafterversammlung 24 weitere Mitglieder, und zwar sofern nicht einstimmige Wahl durch

uruf stattfindet, durch mündliche Stimmabgabe zu P Im letzten Falle kann jeder Gesellschafter oder jede esellichaftern für je 1/9, aller Aufsichtsratsmitglied ernennen; soweit ein Gesellschafter oder eine Gruppe von Gesellschaftern mehr als iszs der Stimmen hat, sind sie berechtigt, mit dieser Spitze sich einer anderen Gruppe bei der Wahl anzuschließen. u wählenden Aussichtsratsmitgliedern wird jedes in einem elsonderen Wahlgange, und zwar von den an der Gruppen⸗ wahl nicht beteiligten Gesellschaftern oder, wenn diele über weniger als 1 aller Stimmen verfügen, von allen Gesell⸗ schaftern mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen

Man darf wohl der

Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels.

a) Bezeichnung des Zündmittels: Elektrischer Moment⸗Brücken⸗ zünder Mars“,

Name und Sitz der Firma: Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H. Köln⸗Niehl und Berlin,

Ort der Herstellung: Köln und Troisdorf (Rheinland),

Beschaffenheit des Zündmittels: Der Zünder ist in der üblichen Weise als Brückenzünder hergestellt, und zwar mit P oder Messinghüllke. die zur Kenntlichmachung der Zünder als niedrigohmige Btückenzünder gelb gefärbt ist unter V wendung von gewöhnlichem brennbaren Verguß oder unent⸗ Eisen, oder Kupferdrähte mit Papier oder Baumwollumspinnung und brennbarer oder unbrennbarer Isoliermasse; für nasse Arbeiten in besonders geschützter Aussührung.

Zünder werden mit und ohne Sprengkapseln geliefert. e) Zugelassen für den gesamten Bezirk des

Halle a. S., den 10. Juni 1929. Preußisches Oberbergamt.

Fabriken in Köln⸗Niehl, Hochkreuz bei

flammbarer Vergußmasse.

Gruppe von Stimmen ein

berbergamts.

Von den dann noch Q 0 2 ᷣ¶QDů—· öD Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 83. Sitzung vom 11. Juni 1929. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsminister des Innern Severing in der fortgesetzten Beratung des Etats des Reichsinnen⸗ ministeriums gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Steno⸗ gramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Die Weitschichtigkeit und Viel⸗ gestaltigkeit des Reichsministeriums des Innern ist in der Debatte

III. S 4 Absatz 1 Satz 1 erhält an Stelle des zu L ange⸗ gebenen Wortlauts folgende Stammkapital der Gesellschaft beträgt 582 650 Reichsmark und ist voll gezahlt.“

Berlin, den 12. Juni 1929.

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Zirkler.

Der Herr Kollege D. Strathmann hat von der moralischen Durchseuchung des deutschen Volks gesprochen. Das ist ein so starker Ausdruck und ein so schwerer Vorwurf, daß ich mich ver⸗ pflichtet fühle, ihn von dieser Stelle aus mit aller Schärfe zurück (Lebhafte Zustimmung links) Der Herr Kollege D. Strathmann hat auch kein Recht, die Bestrebungen künst⸗ lerischer Kreise gegen die Wiedereinführung der Zensur als