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do. ahschaft omm. lan ( ö. Roggen⸗Pfdbr“ Preuß. Vodenkredit Gld⸗Kom. Em 11 Preuß, Centr. Boden Noggenpfdb.“ do. Rogg. Komm.“ Preuß. Land. Pfdbr, Anst. Feingld. R. 11 do. Yo. Reihe 181 do. do. R. 11-14, 161 do. do. Gd.⸗K. R. M Preuß Kaliw⸗Anl. 5 do. Roggenw. A. Prov. Sächs. vdschft. Roggen⸗Pfdbr. * Rhein.⸗Westf. Bdkr. Rogg. Komm.“ NRoggenrenten -B. Verlin, R. 1— 11, J. Pr. Pfdbr.⸗Bk. do. do. R. 19 - 18* Sachs. Staat. Rogg. Schlesische Bodenkr. Gld. Kom. Em 11 Schles. Sd. Roggen“ Schlesw.⸗Holstein. Ldsch.⸗Krdv. Rogg.“ do. Prov. ⸗Rogg.“ Thü ring. ev. Kirche Roggenw.⸗Anl. Trier Braunkohlen⸗ wert ⸗Anleihe WenceslausGrb. K Westd. Bodenkredit
sg sr 1g c
b) Ver kehr. Ohne Z3insberechnung
(ab 1.1.25 mit 5 verzinslich, zahlbar jeweils am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr).
Allg. Lok⸗ u. Straßb.
96, 96, 00,02, rz. 32 do. 1911 Bad. Lok.⸗Eisenbahn 1900, ol, rz. 1932 Berlin ⸗Charlottenb. Straßenb. 1897, 01 Braunschw. Land.⸗Eb. öl, 99IIil, 9a V, rz. 32 39 Brölthal. Eisenb. go, 00 j. Rhein⸗Sieg. Eisenb. Gr. Berl. Straßen⸗
bahn 1911, 1918 .. Halberst⸗Blkb. Eb. v. 84
lv. 95,03, 06,09, rz. 52 Hambg.⸗Amerika Lin.
ol S. 2, 08 S. 4, rʒ. 82 4 Koblenz. Str. 00 S. 1,ů 4
O3, 05, 08 S. 2, rꝗ. 832 u- Lübec⸗Büchen 02, rz 32 3 Nordd. Lloyd 1885,
1894,01, 02,08, rz. 32 Westl. Berl. Vorortb.
Sachwerte.
Ohne Zinsberechnung.
Inländische.
Anh. Roggw. A 148 Bd. Ld. Ekelt. K ohle]
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136 7136 . . . J
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Gld.⸗Kom. Em. 1
20786 2076 6. id g. jb 8, S B 8, vob s 35 6 g 36h göͤs8 685858 ea, J 8 6. 2M6 2M
Westfäl. Lds. Prov. Kohle 235 5 L410 1256 12,5 6 do. do. Rogg. 23*
rz. 31.12.29 m. 1863 6 1255 6 125 6 do. Ldsch Roggen‘ 5 1.1.7 8,426 8450 Zwickau Steink.
*
Ausg. Fb 8 1.1.7 — — Ausländische. Danzig. Roggrent.⸗ Briefe S. A, U. Iuz*ß ff. 81.1.7 ] 7, 6b ⸗ 7, 65 6
1. Staatsanleihen. Ohne Zinsberechnung.
werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
X 1. 3. 2g. X 1. 4. 28.
Bern. Kt.⸗A. 87 kv. 8 1, — — Bosn. Esb. 14 5 5 1.4.10 34h — do. Invest. . 4 1.4.10 — — J do. Land. 98 in 1 43 1.4.10 — — — do. do. 2m. Ti. K 4 1.1.7 176 1, J5 B do. do. 95m. T. i. s. 4 1.2.3 11 1,7 B Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 6 1.1. — — do. Ser Nr. 121561 bis 136560 6 117 — —— do. er Nr. 615851 bis 85650, 1er Nr. 1-290900 6 1.1.7 —— — — Dänische St⸗A. 97 8 117 — — Egyptischegar. i 8 185 — — do. priv. i. rs. 895 18.4. 10 — — do. 25000, 12500Fr 4 1.5.11 — — do. 2509, 5090 Fr. 4 1.5. 11 — — Els.⸗Lothr. Rente 3 1.4.10 — — Finnl. St,. ⸗Eisb. 3 1.6.1 — — Griech. 45 Mon. 1658 1.1.7 — — —— do. 55 1861-84.. 160 1.1.7 — — — do. 5 HPir.⸗Lar. 90 1,60 15.6.1 — — ö do. 43 Gold⸗R. 89 1330 14.10 —— —— Ital. Kent. in Lire 3 1.1.7 — — do. amort. S. 8,
* . 14 2. — — — Mexikan. Anl. 99s 5 siK. 1.7.14 —– * — . 1899 abg. 5 . 27, 5h do. 1904 in Mb. 4 Ji. K. 1.5.14 — - a . do. 1964 abg. 4 IK. 1.5.26 17,96 16h 6 J 34 15.4. 10 — — do. 1688 in 8 ,,, . Dest St. Schatz 14 4 1.1.7 864. 15 6 348 6 do. am. Eb⸗A. M67 4 1.5.11 1, 8b 1,8666 do. Goldrente .
10006uld 6 *** 4 1.4.10 2363 — — do. 200 Guldõ ** 1.4.10 2916 . do. Kronenr. su 4 versch. 13366 19 do. kv. R. in K. 2 4 1.1. 1.966 —— do. do. in K. * 4 1.5.1 1,896 —— do. 86 . d . — J do. Papierr. in 4ss 1.2. — — — Portug. 3. Spez. f. Z. 6 p. St 6, db 6 9, 8h a Ru män. os m. T. n 5 1.65.1 — — 11,56 do. 13 ukv. 24 * 4 1.4.10 17b 16.86 do. 89 äuß. i. * 4 1.1.7 — — 86 do. 1890 in A *. 4 1.1.7 — — — — do. do. m. Tal. 6 f. 3. 1.1.75 — — 9.726 do. 1891 in 6 4] 11.7 — 886 do. 1894 in Æ* 4 1.47 —— — do. do. m. Tal, 15. 3 1.1.7 — 9.5 0 do. 1896 in 6 21 4 1.5.11 — K do. do. m. Tal, af. 3 L511 — 9,5 G do. 18938 in Æ 2 4 1.5.11 — — 986 do. do. m. Tal. 2 f. 3. 1.5.11 — — 9,5 G do. konv. in Æ M 4 1.4.10 — — 9b G do. 1905 in A1 4 1 86 do. 1908 ö. 4 1.4.10 — . do. 1919 in M * 4 16 . do. vereinh. Rt. 8 5 1.4 9, gh 9, 9h do. do. do. 13 4 1.4.10 166 166 do. do. do. 4 1.4 8, 5b 8b 9 Schwed. St. A. 80 8 1.4.10 —— — do. 18866 in Æ 389 1.6.12 — — do. 1890 in AK 88 1.8.9 —— . do. St.⸗R. 0M41.M 89 1.2.3 — — do. do. 19061. M 38 1.2.3 — — do. do. 1888 8 17.5 — , Schweiz. Eidg. 12 4 1.1.7 — — / do. do. A-II 885 1.1.7 — — do. Eisenb. NR. 99] 8 1.1.5.9 — — —— Türk. Adm.⸗Anl. , 4 1.5.11 6, 256 5, 1h do. Bgd. E.⸗A. ]1 . Paris. Vertr. Etsss 4 1.8.9 66 8,5 0 bo. do, Ser . Paris. Vertr. Sti 4 11.7 8,456 8, 45 do. kons. A. 13901 4 18 . do. unif. o3, s 17 4 1.3.5 12,166 12.9 0 do. Anl. O5 i. .A Paris. Vertr. Et‘ 4 1.8.5 8326 8, 1 6 do. 1908 in Æ 16 4 1.1.] 85 6 8, G do. Zollobl. 1 S.] Pa ris. Vertr. Etin 4 141.7 8. 6 6 83 a do. 400 Fr.⸗Lose fr. 8. 6 p. St., . 145 69 uns gi dz. ' 4 110 2er 6 ö do. do. 1914 4 1.8. . ö. do. Goldr. i. f. ] 4 1.1.7 23, 16b 6 35 do. St.⸗R. 1510 8 4 1.5.5 20, J5 6 20, ab a do. Kron.⸗Rente * 4 1.5.12 — — 26 do. St. R. M7 in K. “ 85 1.17 — — 1, 7h n do. Gold⸗ꝛA. f. d. eiserne Tor 25 er! 8 1.1. — — — — do. do. Jer u. 1er * 8 114. — — — do. Grdentl.⸗Db. 3 4 1.5.11] 156 ——
jämtlich mit neuen Vogen der Caisse⸗Commune.
2. Kreis⸗ und Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
74 Memel 1927 . Kapitalertragsteuer) .] 1.1.71 — —— Ohne Zinsberechnung. Bromberg 986, gek. 3) L440 —— —— Bukar. 858 tv. in 6 4 1.6.2 — — R do. ds m. T. in , Tias 9 geh 6 g .5h do. 98 m. T. in Æ 4 1.1.7 9.5 B 9.440 Vudapest 14 abgst. 141.7 B66 3b Bs ah do. 96 i S. gl. 1.5.25 4 1.3.5 — — Christiania 1908, jetzt Oslo, in 4 8 14.10 — — Colmar (Elsaß) 7 4 1.8.5 — — — Danzig 14 4. 4 1.4.10 — — — Danzig (Tabal⸗- Monbp. 27 Mi- 65 L110 — — Gnesen ol, 07m. T 4 versch. — — do. 1901 m. Tal. 89 L410 —— — Gothenb. 90 S. A in ÆK 85 1.8.5 — — —
do. 19066 in 4 4 18.4.1909 — — — Graudenz 1900 4 1.4.10 — — — Hadersleb Kr. 10,
nn ,,, Y * 1.4.10 — —— Helsingforsooi. A 1.2.3 — — do. ivor in 4 4 1.648 — — doo, in Æ 87 1.2.8 9 — Hohensalza 1897
fr. Inowrazlaw 89 14.10 — — Kopenhag. 2 in. 41 1.14.7 — — —— do 1910. 111in cd 4 18.3.5 — — da. 1886 in 4 83 117 — — do. 1895 , e. 3 1 —— — Krotosch. 1900 S1 4 1.1. — — Lissab. S6 S., * 4 1.1.7 136 143b do. 400 11.7 11266 136
F für 1 Tonne.“ M für 1 3tr. 5 4 für 100 kg. g. * KA f. 1 Einh. 3 A f. 1 St. zu 17,8 4. St zu 16,15 Æ4 * 4K 5. 1 St. zu 20,8 .
Ausländijsche festverzinsl. Werte.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen
1 Geit 1. 1 17, 1 11 186. 0, 6 1 1. 7. 19. 5 1. 19. 19. 1. 11. 19. 5 1. 12. 19. 1. 1. 99. 1 1. 2. 20. 1 1. 8. 20. 11 1. 6. 28. 16 1.7. 24. 1 1. 4. 26. 16 1.14.1. 28. is 2. 1. 23. * 1. 8. 28. 1 1. 8. 28. 1 1. J. 28. 20 1. 9. 238. A 1. 11. 28. 2 1. 1. 28.
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* i. CR. Nr. 16— 27 u. 27, * 1. Q. Nr. 42 — 45 u. *** . FR. Nr. 19— 23 u. 28, 4 i. C. Nr. 1-21 u. 2 F i. K. Nr. 838 — 87 u. 92, ö i. K. Nr. 21— 28 u. 5
e
Sachberater bezeichnet, der sich besonders für die Behand
t. K. 1. 10. 20. * S. 11. R. 1. 1. 17, S. 2 i. KR. 1.1. 11
Erste Beilage
zum Deut schen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 136.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
über die Bereinigung der Grundbücher. Die Frage der Fälligkeit der Aufwertungshypotheken mit diesem dringenden Gesetzentwurf zu verbinden, war sehr schwer. Wir haben im Reichskabinett die Dinge besprochen, und ich bin ausdrücklich ermächtigt, zu erklären, daß das Reichskabinett der Meinung ist, daß die Sache beschleunigt weiterbehandelt werden soll, damit Ihnen bei Ihrem Wieder⸗ zusammentritt im Herbst ein entsprechender Gesetzentwurf zur Beseitigung dieser Gefahren vorgelegt wird. Notwendig ist natürlich auch eine Aenderung des 5 1119 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs; denn es muß die Möglichkeit geschaffen werden, daß die Zinsen über die dort festgelegten 5 vH erhöht werden können.
(Sehr richtig.)
Der Herr Kollege Dr. Lobe hat seinen Antrag betreffend Aufwertung von Sparguthaben bei Banken — Antrag 919 — befürwortet. Ich darf zu diesem Antrag folgendes bemerken: Der Herr Reichswirtschaftsminister hat sich entsprechend seiner früheren Stellungnahme aufs entschiedenste gegen den Antrag aus⸗ gesprochen. Sie wissen, daß die Frage der Aufwertung von Spar⸗ und Geldeinlagen bei Banken bereits bei Beratung des Aufwertungsgesetzes aufs eingehendste besprochen worden ist. Die damals erhobenen Bedenken gelten auch heute noch in vollem Umfang. Ich brauche auf die einzelnen Bedenken nicht einzu⸗ gehen, glaube aber, daß sie in Gemäßheit der damals ein⸗ genommenen Stellung des Reichstags so erheblich sind, daß ich es auch von meinem Standpunkt aus für bedenklich halten würde, wenn dieser Antrag dem Ausschuß überwiesen würde. Ich bin der Meinung, daß er reif ist, hier im Plenum schon heute ab⸗ gelehnt zu werden, um weitergehende Beunruhigung zu vermeiden.
Meine Damen und Herren! Ich darf nun noch zu dem Thema „richterliche Urteile“ einen kleinen Zusatz machen. Ich bin vor einiger Zeit gefragt worden, wie ich zu der sogenannten Kommission des Preußischen Richtervereins zur Nachprüfung auf— sehenerregender Urteile stehe. Ich darf dazu folgendes bemerken: Der Preußische Richterverein hat seit einigen Jahren eine be⸗ sondere Kommission eingesetzt. Sie besitht aus einer Anzahl von Richtern, die das besondere Vertrauen der in ihm vereinigten Standesgenossen besitzt. Er hat sie damit beauftragt, in Fällen von richterlichen Entscheidungen, die die öffentliche Meinung be— sonders beschäftigt haben, kritisch Stellung zu nehmen mit dem ausgesprochenen Ziele, dadurch den Interessen der Rechtspflege zu dienen und insbesondere den schädlichen Rückwirkungen, die aus gelegentlichen Fehlurteilen dem Ansehen der Richterschaft in ihrer Gesamtheit drohen, entgegenzuwirken. Ich sehe in dieser Einrichtung, sofern sie mit dem nötigen Takt und der gebotenen auf der einen Seite durch die Schärfung des Verantwortlichkeitsgefühls der Richter und durch Erziehung zur Selbstkritik die Recht— sprechung zu fördern und auf der anderen Seite zur Festigung des Vertrauens des Volks zur Rechtsprechung beizutragen. Ich habe daher von meinem Standpunkt aus gegen die Tätigkeit der
Zurückhaltung geübt wird, ein Mittel, das geeignet ist
/
Kommission keinerlei Einwendungen zu erheben.
Dann ist an mich eine Anfrage über die Pensionsversicherung der Rechtsanwälte gerichtet worden. Ich habe dazu früher aus⸗ geführt, daß man sich mit der Frage der Pensionsversicherung der Rechtsanwälte schon vor einigen Jahren befaßt hat. Die Sache ist damals nicht weiter verfolgt worden, weil die Berufs⸗ organisationen der Anwaltschaft selbst sich überwiegend dagegen ausgesprochen haben. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demo⸗ kraten) Diese Berufsorganisationen haben die Frage neuerdings wieder aufgegriffen. Jedoch ist mir eine Entscheidung des Deut⸗ schen Anwaltsvereins bisher noch nicht bekanntgeworden. Ich glaube, daß man zunächst die Stellungnahme dieser maßgebenden FInstanz abwarten muß, ehe man zu der Frage endgültig
Stellung nimmt.
Meine Damen und Herren! Ich werde mich vorläufig hier⸗ auf beschränken. Lassen Sie mich aber noch einen Schlußsatz sagen. Ich berrachte es als die vornehmste Aufgabe der Reichs⸗ justizverwaltung, bei der künftigen Rechtsentwicklung dem Ge—
danken des neuen Staats, der neuen Deutschen Republik, Rechnung zu tragen, und ich versichere, daß ich mich nach Kräften bemühen werde, diese Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen mit den Erfordernissen der neuen Zeit. (Lebhafter Beifall) Staatssekretär Joel nimmt 6 den Ausführungen des Abg.
Dr. Levi über die Ernennung des Herrn Jorns zum Reichsanwalt
Stellung und schildert an Hand umfangreichen Aktenmaterials seinen Werdegang. Das Reichsjustizministerium habe sich im Jahre 1919 an das Reichswehrministerium gewandt mit der Bitte, . einen im Militärstrafrecht bewanderten Hilfsarbeiter für die , zu benennen, um an der Durchführung des Jesetzes über die Aburteilung der Kriegsverbrecher mitzuwirken. Damals wurde Kriegsgerichtsrat Jorns genannt. Er wurde dann auch als Hilfsarbeiter beschäftigt. Als er kurze Zeit darauf als Heeresanwalt in Aussicht genommen war, habe der Oberreichs= anwalt ein günstiges Urteil über seine Tätigkeit gegeben und sein weiteres Verbleiben beim Reichsgericht als erwünfcht bezeichnet. Später wurde Jorus für den Posten des Oberstaatsanwalts bei er Reichsanwaltschaft vorgeschlagen und auf Grund eines Berichts des Oberreichsanwaälts vom 11. März 1922 auch dazu ernannt, 1935 habe sich der damalige Oberreichsanwalt erneut an das Ministerium gewandt und Jorns als immer , ,
hl ung politischer Sachen eigne und dabei hervorragendes Verständnis bewiesen habe. Auf Vorschlag des damaligen Justizministers habe dann das Kabinett dle Besetzung der Reichsanwalt« stelle durch Jorns auch mit Zustimmung der Länder beschlossen. Vie unter diesen Umständen gegen die Personalpolitik des Justiz⸗ ministeriums Vorwürfe erhoben werden könnten, sei ihm nicht klar; die Entscheidung darüber überlasse er dem Urtell des Hauses. Der Staatssekretär Joel erklärt dann nochmals, daß, sobald ein rechtskräftiges Urteil im Falle Jorns vorliege, das Ministerium über die Konsequenzen entscheiden werde.
Abg. Dr. Bockius (Zentr): Zur Kritik sind wir berufen. Aber die Kritik des Abg. Dr. Levi ist über das Ziel hinaus⸗ gegangen, da sie Einzelfälle verallgemeinerte. In der Nachkriegs— und Nachrevolutionszeit sind so viel wirtschaftliche und soziale Probleme entstanden, daß die Richter ihnen nicht immer ge⸗ wachsen sein konnten. Das bedeuter aber keine Vertrauenskrise er Justiz, denn eine solche könnte nur eintreten, wenn Urteile
Berlin, Freitag, den 14. Juni
wider das Gesetz gefällt würden. Es handelt sich vielmehr um eine Krise der Rechtsprechung, die wir allerdings auch mit allem Ernst betrachten müssen. Das gilt auch für den Fall Jorns, den das Justizministerium nun voll aufgeklärt hat. Der Einfluß der Presse auf die Rechtsprechung darf nicht gesteigert werden. In Sensationsprozessen ist das Urteil heute schon sehr schwer zu machen, da die Zeitungen schon lange vorher auf den Richter ein⸗ . das Urteil so oder so zu machen. Im Interesse der techtsprechung wäre es besser für das hohe Gut der lt wenn wir in dem neuen Beamtengesetz jede Gutachter und Schieds⸗ richtertätigkeit der Richter verbieten. Ein weiteres Urteil unserer Rechtspre dung ist die freigesprochene Not, die in . Fällen eintritt, wo der Richter trotz des . noch begründeten Verdacht annimmt. Diese Entscheidung ist ein Vorgang des Innenlebens des Richters, die mit objektiven Tatsachen nichts zu tun hat. Dazu kommt umgekehrt die Not der wegens Mangels an Beweisen Freigesprochenen. Die Ausdrücke Aufwertung und Abwertung sind beide falsch; richtig wäre: Umwertung. Und das wollten wir 1925 und darum kamen wir auf die 25 vH Aufwer⸗ tung. Wir haben den Aufwertungsgläubigern ein Recht gegeben, das am 1. Januar 1932 sallig wird. Ein Moratorium lehnen wir ab. Ueber die Einzelheit des Verfahrens bei der Fälligkeit
wird noch zu reden sein. In der Abtreibungsfrage hat man uns
darauf hingewiesen, die Kirche werde ihren Standpunkt in der Abtreibung noch ändern. Solche mern. sind ganz ungewöhn⸗ lich, namentlich in einer Koalition. (Sehr wahr im Zentrum.) Die Kirche stellt nur Verbote auf, mit der Strafe aber hat sie nichts zu tun. Sie ist rein staatliches Gebiet. Wir alle sind uns aber einig, daß das werdende Kind ein Rechtsgut ist, dessen Be⸗ ens eine Tötung bedeutet. Wir verschließen uns nicht den ozialen Gesichtspunken. Wir wenden uns aber gegen die k f eren, der Abtreibung, weil, wenn sie nicht mehr bestraft wird, die Oeffentlichkeit leicht zu dem Glauben kommt, die Rechtsnorm selbst sei aufgehoben, man könne also straffrei Ungeborene um⸗ bringen. Der Vorschlag des Zerrüttungsprinzips * die Ehe⸗ scheidung hat eine Ce der Entrüstung bei den Frauen hervor⸗ gerufen, weil er eine Begünstigung des Mannes darstellt. (Abg. Dr. Kahl D. Vp. ): Das ist nicht richtig Und was nutzt uns eine Erleichterung in der Ehescheidung, wenn der Mann wirtschaftlich nicht in der Lage ist, zwei Frauen zu ernähren? Die Frau ist doch nun einmal wirtschaftlich abhängig vom Manne. he wir olche Ehescheidungsreform prüfen, müßten wir erst einmal die
oraussetzungen dafür schaffen durch eine Verschärfung der Unterhaltspflicht des Mannes und durch ein anderes eheliches Güterrecht. Das ist, abgesehen von unseren Koalitionsansprüchen, ein unbedingter Anspruch unserer Fraktion. Die . im besetzten Gebiet muß endlich wiederhergestellt werden. Dafür hat auch das Justizministerium mitzusorgen, wie ö für die baldige Räumung. (Lebhafter Beifall im Zentrum.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp. : Wir müssen zu einer Verreichlichung der Justiz kommen. In dieser Ueberzeugung hat mich z. B. wieder die Neuregelung des Armenrechts im letzten Jahre bestärkt. Schon in dieser nebensächlichen Angelegenheit sperrten sich die Länder. Es ist ja auch unmöglich, daß das Reich die Ausgaben beschließt, den Ländern aber die Deckung überläßt. Der zweite Grund für meine Forderung ist der Entwurf des Aus⸗ lieferungsgesetzes, in dem die Regelung der Zuständigkeit für die Auslieferung die größten Schwierigkeiten macht. Die Mehrheit des Rechtsausschusses entschied sich schließlich für die Zuständigkeit des Reiches, obwohl die Länder anderer Meinung waren. Ich glaube, daß auch die Bayern für einen größeren Einfluß des Reiches in der Justiz zu haben sein werden. Auf dem Salzburger Juristentag zählte z. B. ein Baher auf, was man alles dem Reich überlassen könne, und als ich r. fragte, was denn für Bayern noch bliebe, antwortete er: Unser Bayerisches Justizministerium müssen Sie uns wenigstens lassen! (Heiterkeit) Sehr viel kleine Amtsgerichte können wegfallen. Die Arbeitsgerichte sind ja auch für viele größere Bezirke eingerichtet worden. Die Oberlandes⸗ gerichte könnten überhaupt verschwinden. Ueber den Land⸗ gerichten müßte sofort das Reichsgericht stehen, daß vielleicht nach französischem Muster ausgebaut werden könnte, jedoch nur von den Staatsanwälten zur Wahrung der Rechtseinheit angerufen werden dürfte. Vielleicht, müßte man auch die Friedensrichter wieder ein⸗ führen, die in vielen deutschen Staaten früher bestanden. Viele Arbeiten könnten dem Urkundsbeamten, also billigeren Kräften übertragen werden. Wir müßten den Richter von allem entlasten, was nicht mit der Rechtsfindung in unmittelbarem Zusammen—⸗ hange J. Mittlere Beamten können ja heute schon als Rechts⸗ pfleger also als Einzelrichter bestellt werden. Allerdings hat sich hier eine große Buntscheckigkeit herausgebildet, so daß jetzt eine reichsgesetzliche Regelung umimgänglich notwendig erscheint. Selbst wenn die von Dr. Levi verlesenen Reichsgerichtsurteile anfechtbar sind, so bleiben sie doch Einzelfälle, die nicht verallgemeinert werden . Ich bin selbst Leipziger und weiß als solcher, daß die landläufige Vorstellung, daß alle Reichsrichter erzreaktionär seien, grundfalsch ist (Sehr gut! bei der Deutschen Volkspartey. Dr. Levis Angriffe auf Staatssekretär Joel waren völlig unbe⸗ gründet. Der Staatssekretär hat seine schwere Aufgabe seit vielen Jahren mit 56 Sachkunde und bewundernswerter Pflichttreue erfüllt. Dafür danke ich ihm namens meiner ganzen Fraktion Lebhafte Zustimung bei der Deutschen Volksparteiz. Sehr be⸗ denklich ist die Zunahme der Indußstriespionage, namentlich von eiten des Auslandes; das bisherige Gesetz ist lückenhaft. Die Arbeitnehmer bekämpfen einen Ausbau dieser Gesetzgebung, sie denken aher nicht daran, daß der Schutz ihrer Arbeitskraft gerade davon abhängt, daß die Fabrikgeheimnisse, die eine Beschäfkigung derschaffen, nicht ins Ausland verschachert werden. Wir werden über kurz oder lang zu einem Sondergesetz kommen müssen. Ich
bitte den Minister, die Vorarbeiten zit beschleunigen. Ein Mo— ratorium für die Aufwertungshypotheken würde wieder die größte Unruhe bei den Hypothekengläubigern, die 75 9. ihres Kapitals 5 ö hervorrufen. Wir warnen davor; eine Erhöhung des Zins
wollen ihr Geld in den letzten Jahren ihres Lebens verzehren. Ein gut Stück der Vertrauenskrise“ würden wir verlieren, wenn vir, ein engeres Zusammenarbeiten zwischen Justiz und Presse bekämen. (Sehr richtig) Einmal ist die Aufklärung notwendig, zumal unsere Gesetze für das Volk schwer verständlich sind. Ich bin zu dem Entschluß gekommen, Prozeßberichte der Zeitungen überhaupt nicht mehr zu lesen. Der Eindruck ist in jeder Zeitung ein anderer, weil den verschiedenen Reportern, verschiedene Aus⸗ sagen in ihre Tendenz hineinpassen. Entrüstet ist der Lefer dann, wenn ein Urteil ergeht, das mit der Tendenz dieses Blattes nicht übereinstimmt. Die Leichtfertigkeit, mit der in Rechtsfachen heute selbst gebildete Leute urteilen, ist außerordentlich groß. Ich begrüße es deshalb, daß durch die Einrichtung von Justizpresse⸗ stellen eine engere Fühlungnahme herbeigeführt wird. Von der Selbstdisziplin der großen Presse erwarte ich, daß sie darauf Rück⸗ sicht nimmt; kein Staat kann ohne Vertrauen zu seinem Recht und seiner w existieren (Beifall bei der Deutschen Volks⸗ partei.
fußes würde den alten Leuten nichts nützen, denn ste
8
Abg. Dr. Jörissen (Wirtsch. P): Eine Rationalisierung
unserer Gesetzgebung ist die Vorgussetzung für die Erneuerung unseres Rechts, sagt Min.-Dir. Schlegelberger in seiner ausge— zeichneten Broschüre. Herr Minister, geben Sie Dr. Schlegelberger Gelegenheit, zur. Durchführung seiner Reformen und beginnen Sie zunächst mit einem Kabinettsbeschlu
mindern. Ein Verwaltungsabbau ist gar nicht möglich, ehe der
die Gesetze zu ver⸗
große Ballast unwirtschaftlicher Verordnungen und Gesetze beseiti t ist. Solange das ö in der Gesetzgebung nicht , . kann, wird es an Recht und Justiz irre. Bei der Hesetzgebung dürfen nicht politische, sondern Ii tsfragen den Ausschlag geben. Alles kommt auf eine 66 ösung der Personalfrage an. Man sollte die Beamten nach der tatsächlichen Qualifikation, ö. nach ihrer Parteizugehörigkeit bewerten. Mit einer Verein⸗ fachung des guten enz gr, ist der Redner einverstanden. Unbe— dingt notwendig 1 ie Beschleunigung der Zwangsbersteigerungen durch Wiedereinführung der ,. Wahl der Gerichtsvollzieher. Eine Verschleuderung der Pfandobjekte muß unter allen Um⸗ . vermieden werden. Weiter wünscht der Redner Be⸗ eitigung der als außerordentlich drückend und schädlich empfundenen . wonach der Kläger den Nachweis zu erbringen hat, daß er die Gebühr für eine beantragte Berufung ges hlt hat. Ferner wünscht der Redner eine Revision des Wett- zewerbsgesetzes. Die Bedorzugung der Rechtsanwälte bei den Amtsgerichten vor den Parteten ohne Anwalt müsse aufhören. Der Gefangene soll im ce nie beschäftigt werden, er dürfe aber nicht än Maschinen gestellt werden, deren Massenerzeugnisse dann dem freien Gewerbe Konkurrenz machen. Der Redner betont dann, daß die Wo nungszwangswirtschaft tatsächlich abbau⸗ reif sei. Bei ihrer Auf ebung werde genügend Wohnraum vor⸗— handen sein. Heute werde die Notlage des Haushesitzes dur den Mieter immer . ausgenutzt, indem dieser für den Fa der Räumung eine Abfindungssumnie verlange. Ein besonderes Kapitel sei der Mißbrauch von Wohnungen durch Sittendirnen. Wohnungen würden durch Untervermietungen ausgenützt. Wenn der Schutz des Bürgers gegen Terror von rechts und links nicht ausreiche, so sei die Blech nf en zur Mitarbeit an einer Revision des Gesetzes bereit. Das Republikschutzgesetz fei in jeder Richtung abänderungsbedürftig. gan eine Abänderung oder eine dolle w des Gesetzes nach der Geschäftslage nicht möglich sei, so erklärt der Redner sich mit einer Verlängerung der Geltungsdauer bis höchstens zum 31. Dezember 1930 ein— verstanden.
Reichsminister der Justiz von Gusrard: Meine ver⸗ ehrten Damen und Herren! Der Herr Vorredner ist in seinen Schlußworten auf die Frage der Verlängerung des Republik⸗ schutzgesetzes eingegangen. Um Legendenbildungen vorzubeugen, die durch die Worte des Herrn Vorredners entstehen könnten, sehe ich mich veranlaßt, folgendes zu bemerken: Die Minister sind gegen Beleidigung nach dem allgemeinen Strafrecht geschützt wie jeder Staatsbürger, indem sie Strafantrag wegen Beleidigung stellen können. Daneben gibt das Republikschutzgesetz die Mög⸗ lichkeit, bei Beschimpfung der Republik und auch ihrer Minister Offizialklage zu erheben. Ich darf bemerken, daß die einzelnen Minister von der Möglichkeit, Strafantrag zu stellen, grundsätzlich fast gar keinen Gebrauch machen, so daß man ihre Zurückhaltung vielleicht als zu weitgehend bezeichnen könnte. Diese Praxis be⸗ ruht allerdings auf gewissen Erfahrungen. In den Fällen, in denen eine Beschimpfung der Republik erfolgt ist, liegt, wie gesagt, ein Offizialdelikt vor. Auf die Erhebung der Anklage hat in solchen Fällen selbstverständlich weder die Reichsregierung noch der einzelne Minister einen Einfluß.
Abg. Koch⸗Weser (Dem) erklärt dem Abg. Hanemann gegenüber es für durchaus ö wenn man sich als Minister
nicht kurzsichtig . einen Weg beschränke, bis man auf eine Revolution stoße. s sei besser, im Wege der Evolution einer Revolution vorzubeugen. Der Rechtsanwalt Dr. Alsberg gehöre zu den . Juristen, der sich bemühe, die Unvoll⸗ kommenheit der Justiz vollkommen zu gestalten. Der Etat sei . sparsam ,, das beweise, daß eine sehr gute Organi⸗ ation bestehe. Es sei im Ministerium gute und tüchtige Arbeit geleistet. Es wäre aber gut, wenn alle Gesetze, die gemacht würden, vorher juristisch 15, würden. Die allzu umfang⸗ reiche Gesetzgebung müsse allerdings eingeschränkt werden, es gehe nicht an, daß zur Beseitigung jedes einzelnen Schadens ein ö. gemacht werde. Wir brauchten endlich eine Sammlung unserer Gesetze und Verordnungen; wir schleppten eine Menge beralteter Bestimmungen mit so etwa drei Millionen Polizei⸗ verordnungen, die oft nur eine gewisse Dauer zu haben brauchten. Wir gie , Ordnung in . Dinge bringen. Wir müßten zum Einheitsstaat oder zur Verxxreichlichung der Justiz kommen, um die Uneinheitlichkeit in den Ländern aus der Welt zu schaffen. Man will, u Redner fort, die eigene Länderjustiz erhalten, weil sie bodenständig ist. Aber viele Dinge in der Rechtspflege haben mit Bodenständigkeit und Eigenart der Bevölkerung nichts zu tun. Wir können nicht stebzehn Uhren in gleichem Gang alten. Eine der wichtigsten Aufgaben ist auch hier die Rationali= jerung. Wir haben zu viele Instanzen und brauchen eine klare bgrenzung der Instanzen Die größte Aufgabe ist die richtige Auswahl der Schöffen und . die mit größter Sorg⸗ falt vorgenommen werden muß. Die Oberlandesgerichte müssen wieder mit fünf Richtern besetzt werden. In den oberen Instanzen dürfen nur wirklich erprobte Richter sitzen. Die Ausbildung der Juristen muß im ganzen Reich einheitlich gemacht werden. Daß der Richter möglichst in seiner Heimat bleibt, ist wünschenswert, aber nicht durchaus notwendig. Entschieden bitte ich den Minister, sich allen Bestrebungen zu widersetzen, die die juristische Aus—⸗ bildung verlängern wollen. Es ist vielmehr notwendig, die Aus—= bildung zu intensivieren. Wir unterschätzen in en hend den Wert der Fortbildung und überschätzen den Wert der Vorbildung. Die Richter kommen zu spät in das Reichsgericht; ich habe die höchste Achtung vor den alten Richtern, aber es ir in jedem Gericht guch junge, arbeitskräftige Richter sitzen. Vor allem muß das Vorschlagsrecht der Länder für die Stellen im Reichsgericht i den werden. Es muß dafür gesorgt werden, daß in den höheren Richterstellen nur Richter hineinkommen, die sich bewährt . Ich wünsche dringend, daß das neue Strafgesetzbuch obald wie möglich zur Vollendung kommt. Der hochverehrte Abgeordnete 3 der in den nächsten Tagen in vollster Frische einen achtzigsten Geburtstag 'ich bemüht sich, im Aus ge ehr if fi grum (Zustimmung). Es ist geradezu eine Schicksals⸗ rage für die Republik, daß die Auschauungen des Volkes im K 8 zum Ausdruck kommen. Die heutigen Verhältnisse im Ehescheidungsrecht können unmöglich länger so bleiben, daß man ö Ehe geradezu ein Leidensweg ist. Was die Vertrauens⸗ krise betrifft, ö. ö. es erklärlich, daß sich gerade die Richter schwer in die neuen Verhältnisse hineindenken könnten, weil es in ihrem Beruf liegt, daß ihnen jede Gewalt zuwider ist. Wir . 6 Evolution vorwärts kommen. Die Richter . ich, siich den neuen Verhältnissen anzupassen, Die Freiheit un Ungb= hängigkeit der Richter muß erhalten bleiben, Die Kritik an der Rechtspflege ist ein Bewels für die steigende Anteilnahme des Volke an der Juftizpflege. Wo zu beffein ist, kann es dadurch geschehen, daß wir der Juftiz,. cinen Maulkorb umhängen, Recht muß Recht bleiben (Beifall bei den Demokratem).
Abg. Frick (Nat. Soz): Ein aufrechter Demokrat wie Dr. Simons hät geäußert, daß das Reichsgericht heute eigentlich nicht mehr Recht, fondern nur Unrecht sprechen kann. Die Regierun ist bankerott und mit ihr bankerott ist die Justiz. Ein Beispi . der Magdeburger Prozeß ö und das sich an⸗
schließende Disziplinarverfahren gegen die Richter Kölling und
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