1929 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

11

* *

Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 136 vom 14. Juni 1929. S. 2.

. Die Verwaltung, Herr Hörsing und Polizeidireltor ß haben die schwersten Eingriffe in die Justiz zugunsten des Demokraten Haas gemacht. Herr Hörsing bezieht heute noch ein hohes Wartegeld. . Jude Haas hat vom Staat 900000 RM Eutschädigung verlangt, und in er Steuererklärung hat er gesagt, er könne nicht Steuern zahlen, weil er mehr verbrauche, als er verdiene. Der zweite Skandal, der den Bankerott der Justiz zeigt, sind die Fememordprozesse, die nur eingeleitet wurden, um ein Ablenkungsmanöver für den Barmat⸗-Skandal machen zu können. Der Oberleutnant Schulz wird jetzt im Gefängnis durch Untergrabung seiner Gesundheit allmählich totgemacht, (Unruhe) Seine Nerven sind zerrüttet, er kann nicht mehr sch . Schulz ist tatsächlich unschuldig. Aber der Mordbrenner Max Hölz ist frei. Das kennzeichnet die Verlumpung der Justiz (Präsident Löbe erteilt einen Ordnungsruf.) 296 Barmat macht nach wie vor seine Schiebergeschäfte. Es ist unerhört, daß die Bauer und Heilmann noch nicht wegen Meingids im Barmat-Prozef verfolgt sind. Schopenhauer hatz gesagt: „Das Merkmal der jüdlschen Rasse sst ihre Schamlosigkeit.“ Herr Heilmann (Präsident Löbe erteilt wegen einer unverständlich gebliebenen Bemerkung gegen Heil— mann einen zweiten Ordnungsruf), hat im Untersuchungsausschuß des Landtags unter seinem Eid ausgesagt, daß er von Barmat nicht mehr bekommen habe, als seine Aufwendungen für Barmat bettugen. Aber ein amtliches in Amsterdam 1925 aufgenommenes Protokoll enthält eine Zeugengussage, wonach der Zeuge von Barmat selbst Kenntnis bekommen habe, daß dieser Heilmann 0600 Mark gegeben habe. Heilmann habe das Geld . an⸗ nehmen wollen, aber doch in die Tasche esteckt. Dieser ö. mann ist der Vorsitzende der größten Fraktion des Preußischen Landtags und Doppelmandatar im Reichstag. Wir werden f sorgen, daß Heilmann vor den Staatsgerichtshof kommt. Beifall bei den Nationalsozialisten. Große ,, . w

Präsident Löbe bemerkt dem Abg, Frick, daß en seine Rede⸗

zeit um sechs Minuten ö habe, was kein Redner einer roßen Partei beansprucht habe. . .

? eg Schette . verbreitet sich über die Hypotheken⸗ auswerklng. Die Länder hätten es, an der Kontrolle der Hypo, thekenbanken fehlen lassen. Die tatsächlichen Unkosten der Banken bei der Hypothekenabwicklung seien allgemein hinter dem acht⸗ prozentigen Verwaltungs kostenzuschuß urückgeblieben, so daß den Hypothekenpfandbriefgläubigern erhebliche Nachteile eutstanden seien. Auf Kosten der far ine e , g seign die Banken zu großen Gewinnen gelangt, die in schärfstem , zu der gesetzlichen Regelung ständen. Eine entsprechende Nachprüfung und Neuregelung müsse daher hier eintreten.

Abg. Tr. Alexander (Comm.) wünscht bessere Behandlung der Militärstrafgefangenen. ö ; . .

Abg. Dr. Wen Sdhausen (CChristl. Nat. Baue rnp. erllärt, den Bestrebungen auf Auflockerung der Ehe werde seine Fraktion sich widersetzen. Der Verbrecher dürfe nicht mehr geschützt werden als sein . Heute finde vielfach geradezu eine Verherrlichung des Verbrechers statt. Den sogenaunken Fememördern gegenüber, die doch aus vaterländischen Gesichtspunkten gehandelt hätten, könne man dagegen nscht scharf genug vorgehen. Ebenso sei der Bauernstand jetzt zum ersten Male mit Gerichts vollziehern und Pfändungen beunruhigt worden; man solle dafür sorgen, daß end⸗ lich Recht wieder Recht werde. J ;

Abg. Dr. Everling (D. Nat) begründet den deutsch⸗ , Amnestieantrag. Auch die sogenannten „Fememörder? sollten, so betont er, mit demselben Maße gemessen werden, und ihnen sollte dieselbe Gnade zuteil werden, wie den übrigen po⸗ litischen Verurteilten. Aus politischen Gründen habe man ihnen aber die rechtliche Wohltat der Gnade vorenthalten. Es sei jetzt schon wieder ein Jahr ins Land gegangen, seitdem der damalige Neichsjustizminister erklärt habe, er wolle den Schlußstrich ziehen. Dieser Schlußstrich sei aber wieder nicht gezogen worden. Machen Sie, so ruft der Redner aus, jetzt endlich Schluß mit diesen Dingen! Hier handelt es sich um eine Frage der höheren Ge⸗ rechtigkeit. Unsere Indikatur hat ganz wesentlich den Staats⸗ gründsatz, daß Staatsnotwehr anerkannt werden müsse, als einen zi Recht bestehe nden Rechtsgrundsatz anerkannt, Machen. Sie Schluß mit den Quälereien! Oberleutnant Schulz, Feldwebel Unihofer und die anderen Verurteilten sind. Leute, die die Ver antwortung für ihre Tat nicht von sich abwälzen konnten; es sind Leute, für deren Behandlung das volle Gerechtigkeitsge ühl des ganzen deutschen Volkes zusanimenklingen müßte, Machen Sie ein Ende mit der Quälerei von Wehrlosen! (Lebhafter Beifall rechts.)

Damit ist die Beratung geschlossen. .

Der Etat wird in der e , ne n, enehmigt.

Die Ausschußentschließung über die Schaffung einer Reichsrechtsanwaltskam mer wird abgelehnt, und zwar gegen die Linke. Angenommen wird ein Antrag, die Zahl der Mitglieder der Senate, bei den Oberlandes⸗ gerlchten wieder auf fünf und beim Reichsgericht auf sieben zu erhöhen. Gegen Deutschnationale, Nationalsozialisten und Ehristlich Nationale Bauernpartei wird ein Antrag auf als⸗ baldigg Haftentlassung der sogenannten Fememörder abgelehnt. . .

Auch der Etat des Reich spostministeriums wird darauf in der Ausschußfassung angenommen. Zugestimmt wird einer Entschließung des Zenkrums auf Einführung ver⸗ billigter Wochen. und Monatskarten für Kraftpostlinien. Weiler werden Anträge angenommen zugunsten der Ver⸗ besserung der Post⸗ und Fernsprechverhältnisse au dem Lande, ferner die Reichsregierung zu . bei Ausführung der durch die neue Grenzziehung im Westen dringlich ge⸗ wordenen Straßenbauten den Gemeinden entgegenzukommen und bei Festsetzung des Tarifs für die Postpersonen⸗ beförderung in der Eifel der Notlage der Bevölkerung Rech⸗ nung zu tragen. Die deutschnationale Entschließung über die i g c lungen an Württemberg und Bayern wird gegen die r en in! und die Bayrische Volkspartei abgelehnt.

Der Gesetzentwurf für das Staubecken Ott⸗ machau in Schlesien wird in zweiter und dritter Be⸗ ratung in der Ausschußfassung endgültig angengmmen., .

chaftspartei, des

estinmmt wird auch Entschließungen der Wirt i

n und der Deutschen Volkspartei, wonach bei den

auten das ortsansässige Handwerk und Gewerbe . esische

ezogen und Materiallieferungen vorzugsweise an sch . vergeben werden sollen. Weitere Entschließungen be— treffen die Uebernahme der Flußkatasterbeiträge auf das Reich ind Kreditmaßnahmen für die kleineren Besitzer, die durch den Hr des Staubeckens ihr Pachtland verlieren.

Das Haus vertagt sich auf Freitag 11 Uhr: Haushalt des Verkehrsministeriums.

Schluß gegen 6 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags beriet am 12. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann Sep das Haus⸗ haltgesetz. Berichterstatter Abg. tück len. (Soz.) berichtete unter Zugrundelegung eines Kompromißantrags der Regierungsparfeien, der dem Haushaltsgesetz eine neue Fassung' gibt. Dieser neue Entwurf wurde der Beratun . e gelegt. Abg. Hergt. (D. Natz free was na dem hie der 360⸗Müillionen⸗Anleihe, die an Stelle

eschehen solle. f, . Abg. Heimann (Soz.): Es ist se enn nig über diese Frage im Plenum noch gesprochen wird. Hier schlage ich vor, . das Haushaltsgesetz zu Ende zu beraten und es den . vom Finanzministerium zu überlassen, ob sie uns dann eine Mitteilung über ihre weiteren Absichten machen wollen. Abg. Dr. Pe rlitius (GSentr,) regte an, die Fassung des Gesetzes so zu ändern, daß die für den Flachsbau gegebene Garantie von neun Millionen über die aus⸗ gegebene Summe dadurch erhöht werde, daß die zurückgezahlten Kredite dem Garantiefonds wieder zugeführt würden, daß also der Garantiefonds weiter bestehen bleibe. Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigt erwiderte, daß der Rechnungshof eine solche Revolvierung der Kredite staatsrechtlich für unzulässig halte, falls kein entsprechender Etatvermerk vor⸗ liege. Sollten die Flachskredite als Revolvierungskredit bestehen bleiben, müßte ein entsprechender Zusatz in das Haushaltsgesetz aufgenommen werden. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Cremer (D. Vp), Stücklen (Soz.), He in ig (Sog), Hergt (D. Nat., Dr. Reinhold (Dem) empfahl Staats⸗ sekretär Dr. Popitz, die Angelegenheit bis zur Beratung im Plenum zu vertagen, weil sich im Augenblick die Folgen des Antrags schwer übersehen ließen. Der Ausschuß pflichtete dem bei. Abg. Dr. Perlitius (Zentr) erklärte, er werde diesen Antrag demnach im Plenum einbringen. Abg. Dr. Qu aat (D. Nat.) kritisierte die Fassung der Ermächtigung an die Lufthansa zur Aufnahme einer Anleihe mit Verzinsungs- und Tilgungsgarantie, Die Fassung sei geradezu leichtsinnig. Ministerigldirektor Graf Schwerin von Krosigk setzte die Gründe auseinander, die die vorliegende Fassung rechtfertigen. Die Reichsregierung könne sich mit dem Antrag des Bexichterstatters einverstanden erklären, daß die Höhe der Anleihe mit 6 Millionen ausdrücklich ins Haushaltsgesetz aufgenommen werde. Abg. Moldlat h (Wirtsch. P.) empfahl gleichfalls eine . Fassung, die sich auf eine Bewilligung für das Etatsjahr beschränkt. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) legte dar, daß die Voraussetzungen, von denen der Abg. Dr. Quaatz ausgehe, zwei ganz verschiedene Fälle zu⸗ sammenwürfen. Es handle sich im wesentlichen hier um einen Schönheitsfehler. Im übrigen sehe er keinen anderen Weg für das Reich, der Lufthansa eine Garantie für die Aufnahme einer s⸗Millionen⸗Anleihe zu geben. Der Tilgungsplan könne ja dem heutigen Protokoll beigefügt werden. Uebrigens lerne man ja in der Schule, wie lange eine Tilgung und Amortisation laufe. Vorsitzender Abg. Heimann (Soz) teilte mit, daß der Tilgungs⸗ plan, der 22 Jahre lause, ihm jetzt überreicht worden sei. Abg. Torgler Gomm!) nannte dieses Vorgehen eine nachträgliche Frisur des Verkehrsetats. Nach weiterer kurzer Besprechung, an der sich die Abgg. Dr. Cre mer (D. Pp.), Dr. Qu a atz (D. Nat.), Hergt (D. Nat), Mollath (Wirtsch. P.) beteiligten, wies Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk darauf hin, daß es ö. hier um eine ganz neue Aufgabe handle, nämlich um den außereuropäischen Luftverkehr Im übrigen liege der Antrag dem Hause seit dem 14. Mai vor. Abg. Bernhard (Dem. berührte die Frage, ob nicht dieser ganze Luftverkehr künftig der Reichspost anzügliedern sei. Allerdings sei der Weg solcher Ermächtigungen, die auf künftige Etats übergriffen, recht gefährlich. Darauf wurde über den Stand der Zuwendungen an die Lufthansa genaue Auskunft erteilt. Der § 6, der die be⸗ anstandete Ermächtigung für die Lufthansa enthält, wurde vor— läufig zurückgestellt. 57 handelt von der Speisung des Tilgungs⸗ fonds. Nach kurzer Besprechung wurde er erledigt. 5 9 enthält die Vorschrift: die Vermögenssteuer für das Kalenderjahr 1929 erhöht sich um einen außerordentlichen Zuschlag von 8 vH. des an sich maßgebenden Vermögenssteuerbetrags. Die Regierungs- vorlage enthielt statt dessen einen Zuschlag von 20 vH. Auf eine Anfräge des Abg. Dr. Quaatz (D. Nat. erwiderte Ministerial⸗ direktor Dr. Za rden, es handle sich hier nur um die Aus⸗ führung des Steuermilderungsgesetzes. Es müßten 40 Millionen nacherhoben werden. An sich müßte dieser Betrag auf die Ver⸗ mögensstener 1923 umgelegt werden. Das sei aber aus technischen Gründen nicht möglich. Der vorgeschlagene Steuersatz von 8 vH ergebe sich daraus, daß die Vermögensstener 1929 mit 529 Mil⸗ lionen angesetzt sei. Eine weitere Aussprache knüpfte sich an Härten bei der Ausführung der Bestimmüngen über die Wieder—⸗ einstellung von Wartestandsbeamten und ihre sonstige Be⸗ handlung. Nach entgegenkommenden Darlegungen des Ministerial⸗ dirigenten Wever wurde ein entsprechender Vermerk in das Gesetz aufgenommen, daß zu diesem Zweck. „Ausnahmen mit Zu⸗ stimmung des Reichsfinanzministers zulässig“ seien. Der Eingang des § 17 lautet demnach: „Freie planmäßige Stellen, soweit sie nicht nach 5 40 des Besoldungsgesetzes vom 16. Dezember 192? wegfallen, sind mit Beamten zu besetzen, die bei der eigenen oder einer anderen Reichsverwaltung entbehrlich geworden sind und die erforderliche Vor⸗ und Ausbildung besitzen. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Reichsfinanzministers zulässig“ Im Wehr— etat sollen, wie weiter gefordert wurde, grundsätzliche Aus⸗ nahmen nicht stattfinden. Ministerialdirektor Graf. Schwerin von Krosigk erklärte nunmehr namens der Regierung: „Die Reichsregierung wird dafür Vorsorge treffen, daß die Fonds für nichtbeanitete Hilfskräfte nicht dazu verwendet werden, um zum Nachteil der älteren und kinderreichen Angestellten eine größerg Anzahl von jüngeren und kinderlosen Angestellten einzustellen. Damit wurde die entsprechende Entschließung des Abg, Ersing Zentr., Stücklen (Soz) und Gerig (Zentr.) für erledigt erklärt. Bis auf den 86 ist damit das Haushaltsgesetz ge⸗ nehmigt. S 6 wird in den nächsten Tagen beraten weden. Die vorliegenden Petitionen, wurden für erledigt erklärt. Reichsfinanzminister Dr. Hil ferding legte in Beantwortung der Anfragen über die 360⸗Millionen-Anleihe dar, wie infolge der i enn der Reichsbank die H kurzfristiger Kre⸗ dite fuͤr ihn nicht möglich gewesen sei. Da die Kassenlage im Mai besonders . und ohne neue Kredite diese 8 hwierigkeit nicht zu überwinden gewesen sei, habe er vor der Notwendigkeit gestanden, zu anderen Maßnahmen zu greifen. In Frage sei da⸗ bei nur bie Auflage einer Anleihe gekommen, für die es zwei Wege gegeben habe, einmal eine Auslandsanleihe, dann eine In⸗ landsanleihe. Aus reparagtionspolitischen Gründen sei eine Aus⸗ landsanleihe nicht möglich gewesen. Es sei also nur der Weg einer Inlandsanleihe geblieben. Ein anderer Weg sei weder in der De fentlichen noch hier im Ausschuß gezeigt worden. Sach— verständige . hätten ihm einen guten Erfolg der Au— leihe vorausgesagt. Auch sie hätten sich getäuscht. Nur . die Anteihe sei es möglich geworden, einen Ueberbrückungsvorschuß von 120 Millionen für den Mai von den Banken zu erhalten. Diese Funktion habe die Anleihe erfüllt. Er sei durch sie in die Lage versetzt worden, alle J im Mai rechtzeitig für das Reich zu leisten. Darüber hinaus erleichtere der Ertrag der An⸗ leihe dauernd die Schwierigkeiten am Ultimo, weil er in 3 Höhe der Aufnahme kurzfristiger Kredite entbehrlich mache. Abg. Hergt (D. Nat) führte den Fehlschlag, auf daz mangelnde Vertrauen des deutschen Volkes in die jetzige Reichsfinanz⸗ wirtschaft und die Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Pariser Verhandlungen zurück. Seine Fraktion werde im Plenum die Folgerungen daraus ziehen. Abg. Bernhard Dem) machte zunächst die ungünstige Presseagitation für den Fehlschlag ver= antwortlich. Er selbst sei optimistisch gewesen, Er habe eine Ver⸗ pflichtung für die Banken vermißt, einen größeren Teil der An⸗ leihe zu übernehmen. Die Aenderung der Verfassung der Reichs⸗ bank sei gleichfalls zu erwägen. Wenn im Volke Mißtrauen herrsche, so sei es kein ursprüngliches, aus den Tiefen der Volks⸗ seele steigendes, sondern erst hervorgerufen durch solche Briefe und Interviews, wie sie Hugenberg in der gefährlichsten Lage des Reiches in Amerika habe veröffentlichen lassen. Das sei ein Dolchstoß in den Rücken unserer Unterhändler gewesen. Abg.

Anscheinend wären doch auch die Reichskassen mißtrauisch gegen die Anleihe gewesen. Rei , , Dr. HilLferding erklärte über das Ergebnis der Anleihe: Für die Kassen der Körperschaften habe die Anleihe deswegen keinen genügenden Anreiz geboten, weil sie nicht von der Körperschaftssteuer befreit ö sei. Bei den Banken * die feste Uebernahme der An⸗ eihe nicht durchzusetzen gewesen, weil bei dieser Anleihe die Situation anders gewesen sei als bei der . die frei . gewesen wäre. Bei der neuen Anleihe wäre da⸗ init deshalb nicht ohne weiteres zu rechnen gewesen, weil einer der Hauptgnreize die Befreiung von der Erbschaftssteuer für vom Erblasser . ezeichnete Stücke gewesen sei. Die Frage der Publizität der Anleihe sei ,. zu beurleilen, wie es geschehen ei. Es wäre auch bei anderen Maßnahmen kein wesentlich anderes Ergebnis herausgekommen. Im übrigen seien während des Laufs der ,, die Anzeigen veymehrt worden ustw. Beschlossen wurde, am Freitagvormittag die Versuchsanstalt für Luftfahrt zu besichtigen. Bis dahin wurde auch das Schreiben des Verkehrsministers, betr. Verlegung der deutschen Versuchs= anstalt für Luftfahrt zurückgestellt. Genehmigt wurde der weitere Vorgriff des Reichsverkehrsministeriums, betr. sofortiger In angriffnahme des Neubaus der Straßenbrücke über den Wentow⸗ Kanal bei Marienthal. Ein Ministerialschreiben wegen des Baues der Zeppelinhalle wurde auf die nächste Sitzung verschoben. Ein- geladen wird vom Chef der Marine zur Besichtigung des Kreuzers „Königsberg“ für Ende Juni nach Swinemünde und Rügen. Der Einladung wird entsprochen werden. Das. Verkehrs ministerium erbittet Besichtigung des Mittellandkanals von Hannover über Peine, den Drömling, der entwässert werden soll, Brandenburg und Magdeburg im Herbst. Nach. Befürwortung durch, den Abg. Giesberts, (Jzentr) wird die Geneigtheit, fest. gestellt, der Einladung näherzutreten. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich erst in der nächsten Woche stattfinden.

Der . des Reichstags ging am 13. d. M. im weiteren Verlauf. seiner Arbeiten zum 18. Ab schnitt über, der die strafrechtilchen Bestimmungen im Zu— ammenhang mit Körperverletzung enthält. Als Bericht. erstatter wies Abg. Dr. Zap f (DVp.), dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daran in, daß das Delikt der Körperverletzung schoͤn im römischen Recht eine her= vorragende Rolle gespielt habe. Auch im geltenden 26 sei bei diesem Delikt unterschieden worden je nach der Gefä rlichkeit. Die Definition sei in der Vorlage im großen und ganzen dem geltenden Recht analog. Man sei nur etwas weitergegangen. Eine Reihe von Bestinimungen des geltenden Rechts sei in dem Entwurf nicht enthalten, z. B. die Bestimmung über die Ver⸗ wendung von Gift bei Körperverletzung, da die Vorlage auf dem Standpunkt stehe, daß die Verwendung von Gift fast immer ein Mordversuch sei, zum mindesten aber hne Körperverletzung. Von den bestehenden Streitfragen sei nicht aufgenommen worden das Züchtigungsrecht. Die Abgrenzung des Züchtigungsrechts könne im r free, nicht angebracht werden. Seine ö

liche Anwendung fei Körperverletzung. Nicht aufgenommen sei ferner die Ansteckung. Das Gesetz über die Bekämpfung der Ge schlechtskrankheiten vom 19. Februar 1907 enthalte bereits die ent- sprechenden Bestimmungen. Bei der Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung sei auch die Möglichkeit für ein strafre htliches Einschreiten gegeben. Aufgenommen sei in 5 263 die Bestimmung, daß keine Körperverletzung im Sinne des Gesetzes Eingriffe un

Behandlungen sind, die der Umgebung eines gewissenhaften Arztes entsprechen. Diese Bestimmung mache den Arzt. zum Herrn über den Körper des Patienten. Bisher sei das Einverständnis des Patienten zu dem Eingriff notwendig gewesen. Da dieser 5 2

für die augenblickliche Aussprache ausgenommen wurde, be— chränkte sich der Redner auf diese Andeutung. In diesen Ab⸗ schnitt fallen auch die Fragen des Boxkampfes, der Bestimmungs- mensur. Das Recht des Ehemanns auf Stellung des Strafantrags ist beseitigt, das des Vorgesetzten ist beibehalten. Abg. Dr. Landsberg (Soz.) führte zur Er⸗ gänzung noch aus, daß die Unterscheidung des geltenden Rechts zwischen leichter und . Körperverletzung vollkommen un logisch sei. Seine Auffassung unterscheide sich von der des Bericht erstatters dadurch, daß auch eine geistige , . eine Körperverletzung sei. Der hes bet b ng niache si

auch derjenige schüldig, der mit dem erforderlichen Dolus auf einen Menschen in einer ö einwirke, die geeignet sei, eine geistige Erkrankung hervorzurufen oder zu verschlimmern. Der Redner beantragte aber, die Strafbarkeit des Versuchs der schweren Körperverletzung zu beseitigen. Aus der Beratung wurde vor- läuflg der obenerwähnte § 263 ausgenommen. Abg. Dr. Moses Soz; kündigte an, daß er zu diesem s 263 auf die Experimente zu sprechen kommen werde, die in Krankenhäusern mit den Patienten vorgenommen würden. Abg. Dr. Alexander (Komm.) beantragte die Einfügung eines 5 261 a, wonach der Arbeitgeber sich der schweren Körperverletzung schuldig mache, in dessen Betrieb Arbeitnehmer durch nicht genügend gesicherte Maschinen Körperverletzungen erlitten. S 259 wurde angenommen. Er lautet: „Körperverletzung. Wer einen anderen am Körher verletzt, körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In befonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe ab- sehen.“ 5 260 lautet in der Vorlage: „Schwere Körperverletzung. Wird der Verletzte an seinen Körper oder seiner Gesundheit schwer geschädigt, wird er insbesondere erheblich, verstümmelt, für immer auffallend entstellt, im Gebrauch seines Körpers, seiner Sinne oder seiner Geisteskräfte für immer oder lange Zeit erheblich beein⸗ träch ligt oder verfällt er in eine schwexe oder langdauernde Kranzheit, so ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren. Stirbt der Verletzle, so ist die Strafe Zuchthaus bis zu zehn Ighren. Abg. Dr. Wunderlich (DVp) erklärte, daß er mit dem Schutze der Arbeitskraft durchaus einverstanden ei, und beantragte, statt der Worte „seiner Sinne oder seiner Geistes kräfte zu sagen „seiner Geifteskraft oder seiner Arbeitskraft. In der Ab⸗ ftimmung wurde mit großer Mehrheit, mit 13 Stimmen, der An⸗ trag Wunderlich angenommen. Abg. Hergt (D. Nat.) fragte die ärztlichen Mitglieder, ob eine Schädigung der Arbeitskraft ohne eine Beschädigung der körperlichen oder Geisteskräfte möglich sei. Abg. Dr. Helkhach (Dem) bemerkte, der Ausdruck Arbeits. kraft“ fei enger als die „Beruüfsfähigkeit“. Berufsfähigkeit könne 3. B. durch Entstellung der äußeren Erscheinung geschädigt werden,

hne daß eine Minderung der Arbeitskraft. eintrete. Der Redner führte einige Beispiele dafür aus seinen Erfahrungen an, z. B. die

Enistellung des Gesichts einer Tänzerin. Abg. Dr. Wunder- fich (DBVp.) forderte, daß eine „schwere! Schädigung vorliegen müßse. Gerade hier würde er nicht een die besondere Aufnahme der Arbeitskraft sein. Abg. Dr. Schetter (tr) warnte davor, zuviel Einzelbestimmungen hier aufzunehmen, die. eigentlich in das Zivilrecht und die Vorschriften über die ,,,, licht gehören, und dadurch diese Frage aufzubauschen. Ex welle sich aber nicht . die Aufnahme der Arbeitskraft . wenden. Abg. Dr. Alexander (Komm.) verteidigte seinen Antrag. Der Arbeiter müsse n, , geschützt werden, daß er ohne daß eine eigentliche Körperverletzung vorliege durch die Maßnahmen des Arbeitsprozesses ,,, gemacht worden sei. Abg. Dr. Hanem ann (D. Dat. besprach die Höhe der Mindeststrafen. Wollè man den Tatbestand der Delikte, die Kasuistik, erweitern, müsse man auch die Höhe der Mindeststrafen ausdehnen. Zucht- hausstrafe von 10 Jahren sei doch dabei unmöglich. Oberreichs⸗ anwalt i. R. Ebermayer bat, den Antrag des Abgeordneten Alexander abzulehnen, da er eine gese ge erisch ungeeignete Kafnistik enthalte. Dagegen beständen leine Bedenken, ent. sprechend dem Antrag des Abgeordneten Wunderlich das Wort „Arbeitskraft“ aufzunehmen, da es immerhin . aft sein könne, ob in allen notwendigen Fällen ein Schutz der Arbeitskraft

eines arss? von oh Missionen Reichsmark getreten sei, zur Deckung des Deftzitß und Sanierung der Kassenlage

* gt (D. Nat) erklärte, daß er, wie gestern sein Parteifreund Klönne, es ablehne, über die Frage mit dem Vorredner zu rechten.

des Verletzten durch den Tglbestand der Vorlage gewährleistet fel. Abg. Tier apf (D. Vp.) hielt es für zweifellos, daß die ie h.

. .

zum Deut ch

Nr. 1356

96

Erste Anzeigenbeilage

en NMeichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 14. Juni

1929

22 2

3. Aufgehote.

[26923 Aufgebo

Der Geheimrat Oswald Böninger, Amtsrichter a. D, Hamburg, Klopstock⸗ straße 29, vertreten durch die Rechts⸗

anwälte Dres. Jaques, Bagge, Der Lokalrichter Richard Rudolph in Wetschky, Petersen, Adolphstraße 7, be- Dresden⸗Loschwitz, Grundstraße 18, als antragt, den vom Amtsgericht Nachlaßpfleger 9 die Erben der am Grundbuchamt Speyer ausgestellten 6. Jult 1925 in Dresden verstorbenen Hypothekenbrief über die Hypothek⸗ Kleinrentnerin Johanne Emilie verw.

forderung von 2124,93 GM, eingetragen auf dem Grundstück der Emma Müller, Witwe des Kaufmanns Friedrich Adam Steuergemeinde XXXVIII

Müller Speyer,

in Speyer,

dem Vermerk yvpothek auf den

2124,93 GM aufgewer

ür kraftlos zu erklären. Es ergeht das , mit der Aufforderung an den

Urkunde, seine

obenbezeichn

Inhaber im

spätestens

nachteil wird angedroht, daß im des Verschollenen erteilen können, Termine die, Kraftloserklärung der werden hiermit aufgefordert, dem Ge—

Urkunde erfolgt. Aufgebotstermin wird bestimmt auf Samstag, den 28. De⸗ zember 1929, vormittags Z Uhr, Amtsgerichts

im Sitzungssaale des

Speyer.

Speyer a. Rh., den 8. Juni 1929.

t.

Grundbuchband Bl. 3824 Abteilung III Nr. 11 mit unter Nr. 8, daß die Betrag ist,

tet

eter

Amtsgericht. L26919 Aufgebot. 1. Die Kaufmann

vertreten durch

ost, 3 in Toft, O. S., 2. der Cichon Ehefrau Johanna geborene Golom ierung, teuern, Oppeln, 4. der Stellenbesitzer Thomas Godulla und dessen Ehefrau Katharina geborene owitz haben das hließung der un⸗ bekannten Gläubiger bzio. zur Kraft⸗ w Aus⸗

mann Wilhelm

mis Pissarzowitz, 3. Abteilung für dire Domänen und

Rygiol aus Probo e n bor zur r ß ö. ypothekenbriefes . des

tückseigentümers

1 Agathe Zwiorek in

Pissarzowitz Blatt Nr. 1 unter Nr. 2, zu 3 650 A für den t Schwieben Blatt Nr. 295 in Abt. HII unter Nr. 1, zu 4 des Grundstücks Blatt Proboscho⸗ 265. Die unbekannten Hypo⸗ thekengläubiger zu 1 und 2 werden auf⸗— ; im Aufgebots⸗ termin am 23. Angust 1929, vor⸗ mittags P Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht ihre Rechte anzumelden w.. vorzulegen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten aus⸗

Staat

Preußischen

witz Nr. 28.

efordert, spätestens

bzw. etwaige Briefe

die

Forsten

bzw. unbekannten Grund⸗ beantragt, ö 1 122,95, Taler für die Hedwig etiteusschen Erben auf Tost Blatt Ar. 160 Abt. III unter Nr. 1, O Taler für die Geschwister Josefa und Pissarzowitz auf

in Abt. III

auf

Paul Margarete Wochnikschen Eheleute aus den Justizrat Zimmer⸗ und .

ek

kte

Aufgebotstermin Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen.

.

in

zur

nämlich:

. und die Briefe für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber der Urkunde zu 3 wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 2G. Dezember L B2g9, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—

richt . Recht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

wird.

im Au fgebotstermin

ĩ Der Eigentümer des Grund⸗ stücks zu 4 wird aufgefordert, spätestens am 20. De⸗

zember 1829, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht sein

Recht anzumelden,

Ausschließung erfolgen wird.

widrigenfalls

Tost, O. S., den 31. Mai 1929. Amtsgericht. 126328 Aufgebot.

Die Witwe des Landwirts Heinrich

., dere.

borenen Arbeiter Wilhelm Hütte⸗ müller, zuletzt wohnhaft in Groß Heere, für tot zu erklären. Der be—

. Anna geb. Minkewiez, in im merlah, Nr. 28, hat beantragt, den verschollenen, am 11. März 1851 ge⸗

erf er. Verschollene wird aufgefordert,

ich spätestens in dem auf den 260. De-

zu 2

von ; gemäß ö. B. G.⸗B. durch Ausschlußurteil

Als Rechts⸗

und

die 8

schollenen zu erteilen vermag, muß dies spätestens im Aufgebotstermin an⸗ zeigen. Elstermerda, den 4. Juni 1929. Das Amtsgericht.

26930 Aufgebot.

Lorenz geb. Kießling hat beantragt, den am 18. November 1840 in Kindisch b. Elstra geborenen Friedrich August Zenker (auch Zänker geschrieben), der seinen letzten inländischen Wohnsitz in Kindisch gehabt hat und seit dem Jahre 1846 , , ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für tot zu er⸗ klären. Der Verschollene wird deshalb , sich bis spätestens in dem auf den 26. Dezember 1929, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Kamenz bestimmten Aufgebotstermin su melden, andernfalls er für tot er⸗ klärt werden wird. Alle Personen, welche Auskunft über Leben oder Tod

richt spätestens im Aufgebotstermin

darüber Mitteilung zu machen. Die Sache wird zur Feriensache erklärt. Amtsgericht Kamenz, Sa., am 10. Juni 1933. 26931 Aufgebot. Der Kreisvollziehungsbeamte Hein—

rich Schuchard in Alsfeld hat beantragt, den verschollenen Johannes ö. gerber, gen. Jean Weißgerber, zuletzt

wohnhaft in Echzell, . tot zu erklären.

2

Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 7. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Zimmer 13, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er— solgen wird. An alle, welche Auskunft über Lehen oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf— forderung, spätestens im Aufgebots—⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Nidda, den 109. Jun 92h.

Hessisches Amtsgericht. 26929] Aufgebot.

Der . Ernst Brüning⸗ haus in Gevelsberg, Rofendahler Straße 27, hat beantragt, den ver— schollenen Kernmacher Alfred Schmidt, geb. am 1. Februar 1855 in Dresden, zuletzt wohnhaft in Gevelsberg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spä⸗ resten⸗ in dem auf den 3. Januar 1839, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen

dermögen, ergeht die Aufforderung, bätestens im Aufgebotstermin dem

Gericht Anzeige zu machen.

Schwelmni, den 4. Juni 1929. Das Amtsgericht. 256648 Aufgebot. Der Theodor Wimhöfer in Soest, Grandweg 50, hat beantragt, seinen

Bruder, den verschollenen? Wilhelm Wimhöüfer, geb. am 7. Janugr 1878 in Mühlhausen, zuletzt wohnhaft in Soest, für tot zu erklären. Der bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den

Januar 1930, vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 17, anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver—

mögen, ergeht die Aufforderung, spä—⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gerscht Anzeige zu machen. . Soest, den 3. Juni 1929.

Das Amtsgericht.

.

zember 1929, vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten

Geri

cht anbe⸗

raumten Aufgebotstermin n melden,

widrigenfalls die Todeserk

folgen wird. An alle, we über Leben und Tod des

orderung, spätestens im Aufgebots⸗

termin dem Amtsgericht

26927

ärung er⸗

lche Auskunft : erschollenen 3 erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗

richt Anzeige zu machen. Bockenem, 7. Inni 1529.

26932

Der Gemeinde⸗ und Amtsvorsteher

Hermann Walther in Go antragt, den verschollen Angust Karl Throne,

aft in Gorden, für den er als Pfleger erklärt:

rden en

ö . r f Banka Arbeiter Badische Amtsgericht in ; geb. am 22. De⸗ Recht eri nn ' . 1861 in Gorden, zuletzt wohn⸗ bezeichnete Urkunde wird für kraftlos

estellt ist, für tot zu erklären. Ser

Verschollene melde Aufgebotstermin am 21 1839 bei uns,

kunft über Leben oder T

od d

98 E685

sonst wird Fulda, Domizil: Rheinische Creditbank, Wer Aus⸗ Mannheim. Man nhe int, den 6. Juni Ver⸗ 1929. Badischez

über 1150,12 RM, sich spätestens im tember 1928, Dezember schmitt ö Zimmer 16, er für tot erklärt werden.

26933) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 5. Juni 1929 sind die von M. Stern u. Co. ausgestellten und von A. Nothmann in Hagen, Wehringhauser Straße Rr. 41, alzeptierten Wechsel: a) über 160 RM, i ö 3 werdend am 15. Januar 1929, 3 über 131,25 RM, fällig werdend am 26. Januar 1929 werden für kraftlos erklärt.

Sagen i. Westf., den 5. Juni 1929. Das Amtsgericht.

In der . der Jugosla⸗ t

in Zagreb hat das Yen het für Die nachstehend näher Wechsel vom 20. Juni 1928 fällig am 21. Sep⸗ Aussteller: Ad. Messer⸗ Akzeptant: Schuster C Co.,

Minna

Einzelrichter der J. Zivilkammer des

tober 1929, vorm. Om Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht anwalt vertreten zu lassen.

26943] Oeffentliche Zustellung.

geb. Erbe, Ehefrau von Semeon Petre⸗ keeff, Student der Ingenieurwissenschaft, sie in Bergzabern wohnhaft, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Weil in Landau, klagt gegen ihren ge— nannten Ehemann Semeon Petrekeeff, . zuletzt in Oberotterbach wohnhaft, z. Zt. ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, mit

dem Antrage: die am 390. i vor dem Standesbeamten zu Oberotterbach geschlossene Ehe der Parteien aus Allein⸗ verschulden des Beklagten zu scheiden und

zu legen. dieses Rechtsstrelts ladet die Klägerin den Beklagten in die Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Landau i. d. Pf Montag, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen beim Prozeßgericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch-

wurde bewilligt.

26944] Oeffentliche Zustellun

Prozeßbevollmächtigter: der Rechte anwalt Thieme daselbst, klagt gegen den Kutscher Edwin Zinke, früher zu Zella⸗Mehlis, wegen Vernachlässigung der Unterhalts—⸗ pflicht und wegen Mißhandlung, mit dem

26934

3. Dezember 1928 fällig gewe in e,, über 1750 .

berger Dachziegelwerk, Landkreises Osnabrück versehen mit Blankoindossament Firma Feuerbeschickungs⸗Apparate G. m. b. H. in Konstanz a. B. für kraftlos erklärt. Amtsgericht 6, Osuabriück, 8. 6. 1929. 26936

Der am 24. Juni 1925 in der Nach⸗ laßsache der Freifrau Margarete von Gaisberg⸗Schöckingen in Bebenhausen, geb. Freiin zu Königshofen, Ehefrau des Oberjägermeisters a. D. Freiherrn Armin von Gaisberg⸗Schöckingen in Stuttgart, erteilte Erbschein ist durch Beschluß von heute für kraftlos erklärt worden. Württ. Nachlaßgerxicht. Bebenhausen, den 11. Juni 1929.

26935 Durch Ausschlußurteil vom 31. Mai 1929 ist der am 4. 1839 in Marienthal geborene Tischler Wilhelm Reinelt aus Marienthal für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 12. April 1898 fest⸗ gestellt. Mittelalde, den 31. Mai 1929. Das Amtsgericht.

Zustellungen.

26939] Oeffentliche Instellung. In Sachen der Herbergswirtin Maternowsti geb. Gertz in Büsum, Prozeßbevoll mächtigter; Rechts⸗ anwalt J.⸗R. Dr. Liedke in Flensburg, . den Tischlergesellen. Franz Maternowski, früher in Büsum, jetzt anbefannten Üu enthalts, wegen 6. a n ladet die Klägerin den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Flensburg auf den 23. September 1929, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ , e. Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. 6 R. 199 6.

Flensburg, den 12. Juni 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

26941 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elisabeth Reif geb. Caspar in Gelnhausen, Burgstraße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schrader in Hanau, klagt gegen ihren . Wilhelm Reif, früher in Gelnhausen, jetzt unbekannten Auf— enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 11. September 1926 vor dem Standesbeamten zu Geln— hausen 9 lossene Ehe der Streitteile aus. Verschulden des Beklagten zu scheiden und ihm die Kostn des Rechtsz⸗ e, aufzuerlegen. Die Klägerin adet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den

Landgerichts in Hanau auf den E14. Ok⸗

ugelassenen Rechts-

als rozeßbe voll mächtigten

Geschäftsstelle 2 des Landgerichts Sanau.

Petrekeeff, Sophie Katharina Elssabeth,

er 1926

mh e nel zur Last Zur mündlichen Verhandlung

hm die Kosten des

vom

den 28. Oktober 1929,

igten zu bestellen. Die öffentliche Zustellung

Landau i. d. Pf., den 11. Juni 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.

Else Zinke geb. Mar in inn hehti,

Amtsgericht. B. G. g.

Antrage auf Chescheidung aus Schuld des

Durch heutiges Ausschlußurteil ist der im September 1928 ausgestellte, am . Domi⸗

intausend⸗

siebenhundertfünfzig Reichsmark Be⸗ zogener: Fa. Heithecker . Temme, Has⸗ Hasbergen b. Osnabrück, Domiziliat: Sparkasse des in . er

27299

Wildtal bei Freiburg, anwalt Knod, hier, klagt seine Kinder: Moock, Katharina Sorgius geb. M Heinrich und Josephine

Moeck gegen den Nachtwächter Büfsinger, zuletzt in Rastatt, auf nd des 5 539 fürforglich 2078 B. G.-B. mit dem Antrag:

Verklagten.

rung, einen bei diesem Gericht zugelassene Anwalt zu bestellen. Meiningen, den 8. Juni 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

26945] Oeffentliche Zustellung.

mächtigter: Rechtsanwalt Kramer Stendal, klagt gegen den Maler Han

kannten Aufenthalts, mit dem

Beklagten für den allein schuldigen Tei zu erklären und ihm die Kosten des Rechts streits aufzuerlegen. Die Klägerin lade den Beklagten zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor den Einzel richter der III. Zivilkammer des Land

1929, vormittags 9 Uhr,

Gericht zugelassenen Stendal, den 11. Juni 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

26946] Oeffentliche Zustellung.

unbekannten Aufenthalts,

erlegen, und ladet den Beklagten

1929, vormittags 9 Uhr, anberaumten

Verhandlungstermin mit der Aufforderung,

sich durch einen bei diesem Gericht zu—

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

mächtigten vertreten zu lassen.

Weimar, den 19. Junt 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüringischen Landgerichts.

E642] Oeffentliche Zustellung.

Die Iduna Lebensversicherungs⸗ Bank A. G. in Berlin 8W. 68, Char⸗ lottenstraße 82, vertreten durch ihren Vorstand, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Bau⸗ mann, Römer und Frankenstein in Köln, klagt gegen den Vertreter Ernst

zuletzt, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der . daß er Provisionsvorschüsse auf gebrachte Geschäfte erhalten hätte, die in Wirk⸗ lichkeit nicht zustande gekommen wären, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurkeilung des Beklagten zur Zahlung von 656.25 Reichsmark an die Klägerin. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Ferienkammer für Handels⸗ sachen des Landgerichts in Köln, Justiz⸗ ebäude r,, , auf den 2. August 1929, vormittags EO Uhr, Zimmer 267, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als vertreten zu assen.

öln, den 10. Juni 1929. Offermann, Justizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[26947] Oeffentliche Zustellung.

Der, Kaufmann Fritz Ewald, Inh. der Firma . Progreß“ in Königsberg, Pr., Königstraße 41, Prozeß⸗ bevollmächtigle: Rechtsanwälte Dr. Levin⸗ sohn und Dr; Korittki, hierselbst, klagt gegen den Reisenden Kurt Drechsel, früher in Redden bei Domnau, jetzt un= bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 472 RM nebst 8 o/o Zinsen seit der Klagezustellung zu zahlen und das Urteil evtl. gegen Sicherheits leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königsberg i. Pr., Hansaring, auf Freitag, den 26. Juli 1928, , . 9 Uhr, Zimmer 190, ge⸗ laden. ie Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt.

Königsberg i. Pr., den 8. Juni 1929. Die a n,. . Amtsgerichts.

Der Sozialrentner 8 Moock in

Die Klägerin ladet den Rastatt Verklagten zur mündlichen Verhandlung Moock geb. Pfeiffer des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der erklärt“, fürsorglich: „Es wird sestgestellt. 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Mei⸗ daß das von der Frau Katharina Moo

ningen auf den 24. September 1929, geb. Pfeiffer am 36. November 1922 vor vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ dem bad. Notariat Rastatt

Die Chefrau Elise Flügel geb. Gristock II. Stock, Zimmer in Bleckendorf, Feldstraße ?, Straße 7, mit der Aufforderung, sich durch n einen

Flügel, früher in Osterburg, jetz unbe⸗ der Klage : Antrage, ; die Ehe der Parteien zu scheiden und den Die Geschästsstelle des Landgerichts Ks.

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Rechtsanwalt Lorenz in Weimar, als Vertreter der Frau Martha Bauchspieß geb. Kühn in Jena, Mittelstraße 21, erhebt Klage gegen den Tischler Paul Bauch⸗ spieß aus Jena, Mittelstraße 21, jetzt wegen Che⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ zur mündlichen Verhandlung des Rechtastreits vor den Einzelrichter der II. Zivilkammer des Thüringischen Landgerichts zu Weimar zu dem auf Mittwoch, den 2. Oktober

Poetsch, Dortmund, Kaiserstraße 157

verstorbenen Frau Katharina für erbunwürdig

d errichtet n öffentliche Testament nichtig ist; der Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreit! zu tragen.!“ Der Kläger ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer Ii des Landgerichts Karlsruhe auf Donnerstag, den 3. Oktober 1929, vorm. 9 Uhr, 112, Hans⸗Thoma⸗

n bei diesem Gericht zugelassenen 8 Rechtsanwalt vertreten zu lassen, falls er entgegentreten will. Karlsruhe, den 12. Juni 1929.

I

26948] Oeffentliche Zustellung.

3 Die Ehefrau des Malermeisters Valentin Deinemann, Anna Betty Christine geb. Schlieper in St. Magnus, Prozeßbevoll⸗ mwächtigte: Rechtsanwälte Hermann Kulen⸗

gerichts in Stendal auf den 1. Oktober kampff, Dr. Scherer u. Dr. Diethe in mit, der Bremen, kle Aufforderung, sich durch einen bei diesem gehilfen. Erich Fechtmann, früher in

klagt gegen den Handlungs—

Rechtsanwalt als Wesermünde⸗ Geestemihtde, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen LÄöschungs⸗

bewilligung mit dem Antrage, den Be⸗ klagten, durch, vorläufig vollstredbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuche von St. Magnus Blatt 111 in Abteilung 111 unter Nr. 2 eingetragenen Hypotheken von 1500 M und 3506 M zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Lesum auf den 4. Juli 1929, 9 Uhr, geladen.

Lesum, den 6. Juni 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

[26949] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Max Schmischke au Gr, Altenhagen und der Landwirt Walt Schmischke in Gr. Altenhagen, vertreten durch den Rechtsanwalt Scharffenorth in Osterode O. Pr., klagen gegen den Müller Wilhelm Zimmermann, 3. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, festzustellen, daß dem Beklagten ein An⸗ spruch auf Auszahlung der in den Grund⸗ büchern von Gr. Altenhagen Bl. 41 bzw. 53 bzw. 21 in Abteilung III Nr. 4 bzw. 2 bzw. 13 eingetragenen Hypothek von 100 4A nicht zusteht, ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung ist vor dem unterzeichneten Gericht auf den 23. Juli 1929, vormittags 9 uhr, Zimmer 10912, anberaumt, zu dem der Beklagte hiermit geladen wird.

Osterode O. Pr., den 8. Juni 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

26950

ö. ö. Qandwirt Dokoh Ich 3 inn lagt gegen Herrn Max Preisinger, Metzger, früher in New Jork, nun un bekannten Aufenthalts, zum Amtsgericht Starnberg auf Löschungsbewilligung, un beantragt durch kosten? ällig vorläufig voll⸗ streckbares Urteil auszusprechen: Der Be⸗ klagte wird verurteilt in die Löschung der im Grundbuch für Frieding Band 111 Bl. 265 S. 357 eingetragenen Si der Bertha Preisinger zu 30 00 R einzuwilligen. Der Beklagte wird hier⸗ mit zur mündlichen Streitverhandlung auf Mittwoch, den 18. September 1929, vormittags 9 Uhr, vor 3a Amtsgericht Starnberg, Sitzungssaa Nr. 5, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage mit Ladung wurde mit Beschluß vom 29. Mai 1979 bewilligt.

Starnberg, den 11. Junt 1929. Geschãftsstelle des Amtsègerichts Starnberg.

5. Verluft⸗ und Fundsachen. 269531

Abhanden gekommen ist dem Fräulein Clisabeth v. Schramm, Reichenstein, Schles., der Talon zu Lei 1000 40ͤ0 Rumänische Rente v. 1898, Ser. A Nr. 7421.

Reichenstein, Schles., den 10. Junt 1929. Die Polizeiberwaltung.

26964 Der Talon zu Lei 1000 Ho Rumänt⸗ schen Rente v. 03 Nr. 126 747 . (Eigentümer: Arnulf Freiherr v. G

un atharina Freifrau. v. Gillern elmer e ilenth, 3 rebnitz; ist ver⸗ e ee n uth, den 10. Juni 1929.

Der Amte porfseher. (Unterschrift.)

rozeßbev. Nechts⸗ * sich und Emil. Joseph und . dock,

oock, Margarete Eugen und Karl gnaz

Striger geb. Moock,

der Beklagte wird

bezüglich der Erbschaft der am 21. 12. 22 in

26951] ö.

ie d Kaufmann Walter Fischer in 6 sur sein Cockerell Kraft⸗ rad mit dem polizeilichen Kennzeichen

B 4579 unter dem 2. Oktober 1926 erteilte Zulassungsbescheinigung ist verloren eg gen und wird daher ö.

erklärt.

är kraftlos Wolfenbüttel, den 11. Juni 1929.

Die Kreisdirektion.

/

*. . . 5. 3 . j 94