1929 / 137 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

; Dat ist sehr viel , worden, ebenso über Kölling und

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 14. Juni 1929. S. 4.

gegenständen angelegt waren, oder wenn ihre Rückzahlung an

eine mindestens monatliche Kündigungsfrist gebunden war, mindestens mit 25 vH ihres Goldwertbetrages aufgewertet werden.

Abg. Dr. Alexander minister den Hüter der aller Anhänger der Todesstrafe; das ha deuten, denn alle Parteien seien ja der Meinung, daß die odes⸗ strafe unter dem Ausnahmezustand bestehen bleiben solle (Zu⸗ ruf bei den Sozialdemokraten: Wie in Sow etrußland) Es gebe . nungen mit den Unterschriften: Ebert und

auer, auf Grund deren die Todesstrafe an revolutionären Arbeitern vollstreckt worden sei. Der Minister sträube sich ferner auch gegen die , des Abtreibun ,. und weiche einer klaren , zur ö. ungsreform aus. In einer ,. fordert der Redner die Begnadigung der

egen Abtreibung verurteilten ern, in einer anderen die Aufhebung der Emminger⸗Gerichte und ,, , , der alten Schwurgerichte, in denen aber die Laien allein über Schuld⸗ . und Strafmaß entscheiden ., In einer anderen Ent⸗

dene nennt den Neichsjustiz⸗ 6 Justizreaktion?. Er sei e allerdings nicht viel zu be⸗

chlleßung verlangt er die Zuständigkeit der Schwurgerichte auch in Hoch und Tandesverratssachen, ferner Erweiterung des Rechtsmittels der Revision und des Rechtsbehelfs der ieder⸗ aufnahme, Protokollierung wichtiger Aussagen und Gutachten auch im k und Mitwirkung von Laien in allen Instanzen, auch bei der Revision, Endlich fordert der Redner in Form einer Entschließung die Amnestierung aller von Militär gerichten Vexurteilten.

Abg. Dr. Levi (Soz) glaubt, daß wir noch lange über felassenfustiz klagen hören müßten, denn sie sei erst zu be—⸗ seitigen durch eine Aenderung der Gesellschaftsordnung. Diese Aenderung werde aber verzögert durch die, Moskauer Methoden. * derselben Nummer der „Roten Fahne“ lese man z. B., daß

oldemaras nach einer ö die vier Soziglisten habe erschießen lassen, und zugleich, daß in Moskau unter Verzicht auf jede Komödie nachts vier Ingenjeure aus dem Bett . und einfach ermordet worden seien. (Hört, hört! bei den Sozialdemo⸗ kraten. Auch in unserem Herzen, so fährt der Redner e lebt der Gedanke der proletarischen Diktatur ö hört, hörth, aber in der Form einer höheren gesellschaftlichen Entwicklung, nicht in der Form der Barbarei wie in Rußland. Der Journalist, der die Justiz kritisiert, trägt, doch seine Haut zu Markte, um dazu beizutragen, daß die Seti das Richtige findet. Die Justiz⸗ ressestellen wären aber verfehlt, wenn sie dazu übergehen wollten, ie Presse in sogenannten Pressebesprechungen vor großen Pro⸗ zessen gi an este zu wollen. Das systematische Zusammenwirken gwischen Presse und Justiz sollte unter einheitlichen Gesichts⸗ bunkten im Sinne einer Fortentwicklung der Justiz erfolgen. Das Zusammenwirken zwischen . Richtern und Laienrichtern habe erst gewisse Sprünge au gewiesen, als man angenommen habe, man befände ig noch in einem Uebergangsstadium. Be= denklich wäre eine ö,, Vertiefung des Gegensatzes ,. gelehrten und Laienrichtern. Der Redner kritisiert die

rtellsbegründung eines aus drei 6 und zwei Laien= richtern zufammengesetzten bayerischen Landgerichts, in der das Stimmenberhältnis der Abstimmung offenbart worden sei unter Üüberheblicher Karikierung der Abstimmung eines der Laienrichter, der einen Familienvater ug wegen zwanzig Pfennige ins Zucht⸗ haus habe schicken wollen. Das Urteil sei sogar vom Oberlandes⸗ gericht bestätigt worden. Ein derartiges Verfahren könnte leicht die Sprengung der heutigen Gerichte bedeuten. Dem Ansehen des Reichsgerichts diene es nicht, wenn der ehemalige Reichsgerichts⸗ ö Br. Simons in einem Streit der Gebrüder Stinnes als

k auftrete, zumal solche schiedsrichterliche Tätigkeit mit

o en und gutachtlichen Tätigkeit von Mitgliedern des Reichs⸗ erichts sei heute derart angewachsen, daß man hier von gewissen orumpierten , . sprechen könne. Es bestehe aug die Gefahr, deß infolge solcher schiedsrichterlichen Tätigkeit von ivil⸗ 6 abgesehen werde. Der Redenr bezeichnet es als hellen Un⸗ ug, daß jetzt noch Prozesse wegen Straftaten in der Kriegszeit, wie Defertion, Kriegsverrat, vom Reichsgericht verhandelt werden. Dafür . 9. jetzt für niemand ein Bedürfnis mehr. Man solle endlich Sch 3 machen mit diesen Prozessen. (Abg. Dr— Göbbels Nat. Soz.: Wie ist das mit den Femeprozessen? Auch die Spionageprozesse sollten endlich aufhören. Solche Prozesse machen den Einsruck, als leide man am Reichsgericht nicht an zu viel, sondern zu wenig Arbeit. Die Starrheit und Sturheit des Reschsgerichts habe noch immer an dem Satz festgehalten, daß Mark gleich Mark sei, als jeder im Lande längst erkannt hätte, daß Mark nicht gleich Mark wäre, das habe eine gerechte Auf⸗ wertung verhindert. Der Redner kritisiert weiter freisprechende Urteile bei J der Reichsfarben. Die Wahl des Wortes „schwarz⸗rot-⸗hühnereigelb! könne doch nur in be⸗ schimpfendem Sinne gewertet werden. In einem antirepublika⸗ nischen Blatt sei gesagt worden, daß in Neudeutschland das Wort „Ehre“ gestrichen 99 (Abg. Göbbels Nat. Soz.: Sehr richtig! Lärm und lebhafte Pfuirufe links und in der Mitte) Das Reichs⸗ , daß in dieser Bemerkung eine Beschimpfung Her epublik nicht erblicke, sei von dem neuernannten . denten Lorenz unterschrieben, (Hört, hört! links) Die schriftliche Urteilsbegründung im Jornsprozeß stelle fest, daß Jorns nicht ge⸗ eignet gewesen sei, im Reichsgericht zu wirken. (Hört, hört! links.) Wer trägt, so fragt der Redner, die Verantwortung für die Be⸗ rufung von Jorns an das Reichsgericht? Eine Personglreform beim Reichsgericht hat zur Voraussetzung die Personglreform im Feichsjustizministerium. (Sehr richtig und Beifall links.) Abg. Dr. Hane mann (D. Nat.): Solange es Parlamente 6 wird immer wieder von einer Vertrauenskrise der Recht⸗

en Honoraren verknüpft sei. Der , der schiedsrichter⸗ ie

rechung gesprochen werden. Die angebliche Volksfremdheit der echtsprechung richtet sich nicht gegen die Rechtspersönlichkeiten,

„begründet sein. Im Leiferder B. ein Verteidiger Ueber den Krantz⸗

sondern soll in der Klassenjustiz rozeß wegen des Eisenbahnfrevels sprach z. von der geistigen Beeinflussung der Täter.

uesterberg. Der Brudermord Friedländer und die Unter⸗ lch ungen des Rechtsanwalts Cohn sind ziemlich totgeschwiegen orden. Im Naumburger Disziplinarurteil sind schwere Ver⸗ 6 des Oberpräsidenten nnn festgestellt worden; gegen iesen 1st nichts geschehen. Das freisprechende Urteil im Duester⸗ berg⸗Prozeß ist vom Richterverein gemißbilligt worden. Im Schulz⸗Prozeß ist fälschlich der 6 angewendet worden, daß von Menschenleben beabsichtige. Es gemacht werden. Der einzelne Staats- ürger ist aber gesetzlich zur Notwehr berechtigt Es sollte mit den Femeprozessen endlich einmal Schluß gemacht werden Der Rechtsanwalt Alsberg hat, weil das Gericht erster Instanz sich einer Ansicht nicht

die Feme die Vernichtun . Verräter unschädli

anschloß, vor der zweiten Justanz eine

roschüre geschrieben, in der er von der mangelnden Ausbildung zum Strafrichter sprach. Mit der Vertrauenskrise wird eine unwahrhaftige Propaganda getrieben. Die Richter werden als verkaltt und vertrottest hingestellt. Ich leugne die innere Be⸗ rechtigung der Vertrguenskrise. Aber künstlich wird das Ver⸗ trauen zur Rechtsprechung untergraben. Redner weist auf die Verunglimpfungen der eligion durch die Großsche Zeichnung des Ehristus mit Gasmaske hin. Herr Groß hätte aus dem Alten , zahlreiche andere Objekte zur Kritik finden können,

anstatt sich an einer ihm fremden Religion zu ver reifen. In der Nachtriegsxit haben wir eine Ueber ülle von 5. produ⸗ ziert, die die Rechlsverhältnisse unsicher gemacht haben. Partei

und Politik sind in alle Zweige des Staatslebens eingedrungen. protestie re een die 5. anda mit der Vertrauenskrise. r vorige 71 Fminister Ko Hand einen großen Speisezettel Justizreformen aufgestellt, der viel zu umfangrei

führung erfordert lange und schwere Arbeit. Eine Reform der Ehescheidung kann ich mir nur im Rahmen einer Revision des ganzen Eherechts denken. Zum Gexichtsver assu ag ge gt bestehen zahlreiche Abänderungspläne. Selbst das Palladium der Münd⸗ lichkeit des Verfahrens scheint man nicht mehr so hoch zu halten. Der Einzelrichter . bestehen bleiben. ir müssen zu einer Vereinheitlichung der tichterausbildung kommen. Es bes ht ein übergroßer Andrang, aber die Qualität des Richters darf nicht

leiden. Das Exanien darf keinen Anspruch auf ein Staatsamt 6 Dasselbe gilt auch für die Rechtsanwaltschaft, Sehr edenklich sind die Strömungen, die sich gegen die Unabhängigkeit

An der Verfassung des Reichsgerichts sollte man nichts ändern. Wenn der Begriff des Landesverrats anders faßt wird, scheint mir keine Aussicht zu sein, daß das neue Strafgesetzbüch mit großer Mehrheit angenommen wird. Reichsminister der Justiz von Gusrard: Meine verehrten Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Levi hat zum Schlusse seiner Ausführungen einen heftigen Angriff gegen die Tätigkeit und die Zusammensetzung des Reichsjustizministeriums gerichtet. Sie gestatten mir zu bemerken, daß ich diesen Angriff nicht für gerechtfertigt halte. In meiner bisherigen, allerdings noch nicht sehr langen Tätigkeit im Justizministerium habe ich mich davon überzeugt, daß seitens aller Herren hingebende Arbeit geleistet wird, die sich zur Festigung unseres Staates, unserer deutschen Republik, auswirken muß.

Der Herr Abgeordnete Levi hat seinen Angriff in Verbindung mit dem Fall Jorns erhoben. Zu dem Fall Jorns ist meine Stellungnahme klar. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß der Reichsanwalt Jorns bis zur Beendigung des schwebenden Ver⸗ fahrens, d. h. bis zur Rechtskraft des Urteils, sein Amt nicht wieder aufnehmen kann. Im übrigen muß ich mir meine Ent⸗ schlüsse bis nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils vorbehalten.

Der Herr Abgeordnete Levi hat auch die Frage aufgeworfen, wie es denn möglich gewesen ist, daß der frühere Kriegsgerichtsrat Jorns vor jetzt etwa zehn Jahren zum Reichsanwalt befördert worden ist. Ich bitte damit einverstanden zu sein, daß sich zu dieser Frage der Herr Staatssekretär Josl, der die Dinge genau kennt, nach mir äußern wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute wie so manches Mal, wenn der Justizetat hier zur Behandlung kam, das Schlagwort so darf ich wohl sagen „Vertrauens⸗ krise der Justiz“ gehört. Ich muß sagen, ich freue mich darüber, daß heutzutage weite Kreise des deutschen Volkes viel mehr als früher an unserem Rechtsleben, an unserer Rechtsprechung An⸗ teil nehmen und sich darum kümmern. Auch ich habe, schon ehe ich das Amt des Reichsjustizministers übernommen habe, zu den⸗ jenigen gehört, die es sich haben angelegen sein lassen, unsere Rechtspflege zu beobachten.

Jeder genauere Beobachter unserer Rechtspflege wird mir zugeben müssen, daß unsere bestehenden Bestimmungen nach ver⸗ schiedenen Richtungen der Fortentwicklung und der Reform be⸗ dürfen. Ich glaube auch sagen zu können, daß diese Fortent⸗ wicklung, diese Reform, sich nicht allein auf das Strafverfahren erstrecken darf, wo die Forderungen ja gefühlsmäßig am meisten hervortreten, sondern daß das auch für die bürgerliche Rechts⸗ pflege gilt. Es kommt etwas Beachtliches hinzu, das diese Reform notwendig macht; das ist die Tatsache, daß unsere neue Zeit neben einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse auch neue Rechtsanschauungen gebracht hat, denen die Rechtsentwicklung Rechnung tragen muß. Es ist meines Erachtens eine Notwendigkeit, daß die Rechtsentwicklung sich der neueren Rechtsanschauung anpaßt. Ich gebe ohne weiteres zu, daß bei dieser Entwicklung gewisse Hemmungen zu überwinden sind. Es ist aber nicht richtig, deshalb von einer Vertrauenskrise der Justiz in dem Sinne zu sppechen, daß die Vertrauenswürdig⸗ keit in unserer Rechtspflege erschüttert sei. Ich gebe jedem das Recht, rechtskräftige Urteile zu kritisieren, und ich nehme auch für mich das Recht in Anspruch, meine eigene Stellung gegenüber rechtskräftigen Urteilen zu haben. Dabei betone ich: gegenüber rechtskräftigen Urteilen. Allerdings darf ich bemerken, daß das Urteil des bayerischen Obersten Landesgerichts, das der Herr Kollege Dr. Levi angezogen hat, in dem eine Offenlegung des Abstimmungsverhältnisses in den Gründen des Urteils erfolgt ist, meinem Rechtsempfinden nicht entspricht. Zu beachten ist, daß es aber auch Fälle gibt, in denen eine derartige Offenlegung sich zugunsten des Angeklagten auswirken kann. Aus diesem Grunde ist immerhin eine gewisse Vorsicht bei der Beurteilung des Falles am Platze.

Zu den Bemängelungen, die man gegenüber Reichsgerichts⸗ urteilen hier vorgebracht hat, darf ich bemerken, daß ich mir auch gegenüber rechtskräftigen Urteilen des Reichsgerichts meine eigene Meinung vorbehalte. Allerdings muß ich sagen, daß ich in dem Urteil, das wegen des Ausdrucks „Schwarz⸗Rot⸗Hühner⸗ eigelb“ ergangen ist und das der Herr Kollege Dr. Levi angeführt hat, immerhin sehr weitgehende Anforderungen an die tatsäch⸗ lichen Feststellungen sehe, die mich ich will aber damit keine Kritik an dem Reichsgerichtsurteil üben vielleicht nicht zu einer Rückverweisung des Urteils an die Vorderinstanz bewogen hätten.

Sie werden es verstehen, daß ich nicht, wie es der erste Sprecher getan hat, auf die Dinge eingehe, die Gegenstand der Beratungen des Strafrechtsausschusses sind und die dort in hoffentlich nicht zu ferner Zeit zu einer endgültigen Erledigung kommen werden. Ich darf aber dazu bemerken, daß ich von dem mir nach Artikel 56 der Reichsverfassung zustehenden Recht, meine eigene Anschauung innerhalb meiner ressortmäßigen Zuständig⸗ keit unter eigener Verantwottung zu vertreten, immer Gebrauch machen werde. Es ist klar, daß wir hier zu gewissen Meinungs⸗

verschiedenheiten kommen müssen; denn wir werden nie unsere Lebensanschauungen unifovmieren können.

Der Herr Kollege Dr. Levi hat gewünscht, daß, wie es im englischen Recht üblich ist, das Kreuzverhör in den Strafprozeß eingeführt werde. Die Lösung dieser Frage wird einen Teil der allgemeinen Justizreform bilden müssen, die insbesondere von dem früheren Herrn Justizminister Schiffer angeregt worden ist und über die sich heute bereits mehrere Herren teils zustimmend, teils ablehnend geäußert haben. Ich glaube nicht, daß diese Einzelfrage des Strafprozesses für sich allein geregelt werden kann. (Zustimmung im Zentrum) Wir werden zu einer Erörte⸗

der Richter wenden.

. allerlei Ju ; r. Es ist leicht, ein Programm aufzustellen, aber die Durch⸗

rung dieser Frage auch bei der Beratung des Einführungsgesetzes

Aenderung einiger prozessualer Vorschriften vorgesehen ist, die sich als notwendig erwiesen hat.

Ich pflichte dem Herrn Kollegen Levi darin ganz bei, daß es eine sehr wesentliche Aufgabe der fortschreitenden Rechtsentwick⸗ lung sein muß, das alte gedeihliche Verhältnis zwischen Laien und Berufsrichtern wiederherzustellen. Auch ich halte es für durchaus erwünscht, daß das geschieht. Ich glaube aber auch sagen zu müssen, daß das die Meinung fast des gesamten deutschen Richterstandes ist, der dahin strebt, dieses gedeihliche Verhältnis zu erhalten und zu festigen.

Man hat am Reichsgericht heute erneut wegen seiner gutacht⸗ lichen und schiedsrichterlichen Tätigkeit seiner Richter Kritik geübt. Es ist nicht zu verkennen, daß durch diese in verschiedenen Nich⸗ tungen sich bewegenden Arbeiten Kräfte des Reichsgerichts in An⸗ spruch genommen werden. Was die gutachtliche Tätigkeit angeht, so ist sie bekanntlich von einer Genehmigung des Herrn Reichs— gerichtspräsidenten abhängig, und ich habe bereits im Haushalts- ausschuß betont, daß ich mit dem Herrn Reichsgerichtspräsidenten in Verbindung getreten bin, um eine tunlichste Einschränkung dieser gutachtlichen Tätigkeit zu erreichen. Ich glaube auch sagen zu können, daß auf Grund dessen schon etwas erreicht worden ist. Was die schiedsrichterliche Tätigkeit angeht, so ist hier eine Re⸗ gelung nur möglich durch das künftige Beamtengesetz, das augen blicklich, wie Sie wissen, im Reichsministerium des Innern aus gearbeitet wird.

Der Herr Kollege Dr. Hanemann hat zum Schluß seiner Aus führungen einige Anregungen gegeben, auf die ich kurz eingehen möchte. Er hat ein neues Amnestiegesetz gefordert, eine Forderung, die auch der Redner der Kommunistischen Partei, allerdings von einem etwas anderen Standpunkt aus, aufgestellt hat. Ich glaube doch, daß wir bei Erlaß des letzten Amnestiegesetzes vom 16. Juli 1933 mit der ganz überwiegenden Mehrheit des Reichstags darin einig waren, daß sobald nicht wieder an die Schaffung eines neuen Amnestiegesetzes herangetreten werden kann. (Sehr richtig! bel den Deutschen Demokraten) Das ist wohl auch gerade im Sinne des Herrn Redners der Kommnanistischen Partei nicht mög⸗ lich, der den 5 4 und die ihm folgenden Milderungsparagraphen geändert haben will, der besagt, daß von der Straffreiheit Ver⸗ brechen gegen das Leben und solche Straftaten ausgeschlossen sind, zu deren Durchführung der Täter ein Verbrechen gegen das Leben begangen hat. Ich glaube, es ist nicht die Meinung der Mehrheit des Reichstags, wie ich aus den damaligen Verhandlungen schließe, hier schon wieder eine Aenderung eintreten zu lassen.

Der Herr Kollege Dr. Hanemann hat weiter das Vorgehen meines Herrn Amtsvorgängers bemängelt, der dem Rechtsaus— schuß eine ausgearbeitete Gesetzesvorlage über die Ehescheidung vorgelegt hat. Ich stehe mit dem Herrn Abgeordneten Dr. Hane⸗ mann auf dem Standpunkt, daß der legale Weg für Gesetz— entwürfe immer die Vorlage an die maßgebenden gesetzgebenden Körperschaften, an Reichsrat und Reichstag, ist. Ich darf aber bemerken, daß ich keine verfassungsrechtliche Bestimmung sehe, die im Einzelfall das Kabinett hindert, einen Minister, wie meinen Herrn Amtsvorgänger, zu beauftragen, eine solche fertige Vorlage als Material dem Ausschuß zu überreichen. (Sehr richtig! links.) Ein derartiger Beschluß des Kabinetts ist in dem fraglichen Fall ergangen, und deshalb muß ich sagen, daß ich für meine Person, wenngleich ich den regelmäßigen Weg vorziehe, doch keinen Ein⸗ wand gegen dieses Vorgehen als berechtigt anerkennen kann.

Der Herr Kollege Dr. Hanemann hat weiter die Frage der

einheitlichen Ausbildung der Juristen Erlaß einheitlicher Vorschriften über das Vorbildungswesen hier wieder zur

Sprache gebracht. Ich glaube, daß die Mehrzahl der Parteien des Hohen Hauses sich darin einig ist, daß hier allerdings eine Verein⸗ heitlichung geboten ist, eine Vereinheitlichung nach drei Richtungen hin, wie ich bereits bei den Beratungen des Haushaltsausschusses hervorgehoben habe: eine Vereinheitlichung der in den einzelnen Ländern zurzeit geltenden, zum Teil stark voneinander ab⸗ weichenden Ausbildungsvorschriften, eine Vereinheitlichung, also Gleichmäßigmachung der Vorbildung zum Richter— und zum höheren Verwaltungsdienst, und endlich die Verbesserung der Ausbildung in der Richtung einer stärkeren Betonung der öffent lich rechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Schulung. Das Justiz⸗ ministerium hat sich seit langem mit diesen Fragen beschäftigt, es haben Aussprachen mit den Ländern stattgefunden und auf Grund dieser Aussprachen ist ein Ausschuß zur Vorberatung gebildet worden, bei dem meines Erachtens außer den Ländern auch die juristischen Fakultäten in entsprechendem Maße beteiligt werden müssen. Der Ausschuß hat seine erste Sitzung abgehalten. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen werden.

Mesne verehrten Damen und Herren! Es scheint mir nötig, noch eine Frage kurz zu behandeln. Das ist die Frage der Fälligkeit der Aufwertungshypotheken am 1. Januar 1932. Es ist klar, daß diese Frage augenblicklich nicht nur eine außer⸗ ordentlich wichtige, sondern auch eine außerordentlich dringende ist. Die Summe der Hypotheken, die am 1. Januar 1932 fällig werden, wird zurzeit auf bis 7 Milliarden geschätzt, vor denen 3 Milliarden auf Institutshypotheken entfallen, der Rest auf andere. Daß es zu einer großen schweren Gefährdung des deutschen Kapitalmarkts führen muß, wenn plötzlich diese Forde⸗ rungen zurückgezogen werden, ist klar. Ich habe in meinem Ministerium deshalb zunächst erwogen, in einen Gesetzentwurt, der jetzt dem Reichsrat zugegangen ist, einige grundlegende Be⸗ stimmungen im Sinne der Besprechungen im Haushaltsausschuß hineinzuarbeiten. Es handelt sich hier um den von den meisten Parteien des Hauses schon früher dringend geforderten Entwurf

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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Inhalt des amtlichen Teiles: ö Linimentum Capsici comp... . Deutsches Reich. ö k . Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen i . 3 zaponato ammoniatum g, ffend Preisänderungen in der Deutschen Liquor Ammon. caust. spirit... ; ** golohici comp... 2 Preuszen. NVerri albuminati..... . Bekanntmachung gemäß § 35 des Hausarbeitgesetzes. =. ö. . k kekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April k JJ 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ 3 „jodopepton. o. Mang.“ lasse, Urkunden usw. . hpeptonati o. 6 * ĩ ö. . . = ) o. Mang... zm Nichtamtlichen Teil ö zacocharæt. 0. Mang... ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen ö. J ö J . und ausgaben im Monat April des Rechnungs jahres 1929 haemiho- albuminatus .... veröffentlicht. Mixtura sulfurioa acidana.. .. * vulneraria acida--- Nitroglycerinum solutum. .-. Reagenzien: Günzburgsche Lösung 332 Amtliches. Jodibsung, weingeistige (195)... r , , Deut es Reich. eigertsche Lösun g sch ch Zinkazetatlösung, alkoholische Bekanntmachung, k . betref fend Preisänderungen in der Deutschen rr n, ö ö ö Arzneitaxe. 5 . , * 9 9 9 60 9 8 492 (Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1929.) . 8 3 J Preisliste der Arzneimittel. K g RM Rpf. 3 3 nitrosiie.· . 8 62. lootum damphoratum..- .. . 100 36 . 2 5 k ** Sabadillae 2 9 2 2 9 9 9 9 9 9 100 1065 3. ö J Noohol absolutus.... 10 26 . J 597 5* 9 9 0 8 0 68 55 * . 109 186 35 Gan mii . qua foetida antihystericoa.. .. 10 20 ocamphoratus Hamamelidis e Cortice .... 100 1 ö Cochleariae k rvulneraria spirituosa.... . 1090 86 ; dilutus ö NMixir amarum ... 160 36 . 5 . Chinas Calisayae ; d 9 1 9 y Formicarum . ** ö ö . . 4 ; ; z ; 100 150 . Juniper * , J J 1 ö. ) xtractum Absinthii J Menthae piperitãsꝰ ö . Aurantii fluidum,,, ,, . 10 40 . Rosmarin J 8 J 1 50 ö z 6. uoco fluidum..-... . 10 55 . ato- ö Eee rät nt. :::: ::: ö . . 5 Gen,, 9 9 9 9 9 698 1 40 zn ö. w 5 Cannabis indicaaa.... . 1 965 g. ö MJ ö Cascar. sagrad. exam. fluid. ...... 10 40 Saponis kalini ; ; ; ; z ; ; ; 5 Ghinae spirituosum 9 9 22 1— 70 5 6. ö . Cimioifug. racem. fluid... . 10 50 5, 9 ie, . Coca fluidum ... 10 565 , 9 ö ö ö JJ JJ,, 5, golooynthidis 2 2 2 26 1 965 5 ö. comp.. ö . Colombo . 2 2 2 28 1 50 5 Sinapis z 335 fluidum --. 19 45 35 ; 2 . ö ö d , , . spirit. sic... 890 ö ö o. Natr cHlorat. ö 9) Cubebarum - 1 30 Tinetura Absinthibr .... . . . Damianae fluidum... 10 65 . Aconiti ex Herba recenti. 5 Dijambu fluidum. .... . . 10 65 . Aloes omp. ... 5 Eucalypti fluidum ... 10 50 55 Amara 2 55 Lrangulae exam. fluid... 10 35 35 wünnililll - . Goss ypii 1 J ö. . h , K 95 53 k 3 i ö. Granati fluidum ...... . 10 45 ö 3 HNamamelidis ur, 1 30 , ö Blanta oi. res. ; . ö destillttum ...... 10 30 9 aromation.. . 55 Eleni... . 2 2 8 1 15 acida.. .. . Hydrastis fluidum. .... 10 2 60 ö ) amara. .. 2 ö siccum «“ 1150 9 Asae foetidae.. .. . Voscyami -- 1 45 . Belladonnae ex Herba recenti . Kava-Kava fluidum.. .. . 10 50 . Benzoes J ö . 6 K ö. . . . Pastor. Radem.. ö k . 2 3 3 ö , ö hen,, nnn, , , , 1 6 gunnabis nick?! . Primulee fluidum :: 777 10 40 J 6. Eulsatillde.r .. 1 10 ö k ö. Quebracho fluidum J 9. . oarminativa.. .. 25 Rhei 55 siccum . 29 ĩ 36. 39 55 . J 55 1 63 5. atechu k 8 . kKhois arsmat. fluid. ::. 16 30 J 5 Sabinae.... . 1 ! 30 * Cinnamomi ..... . Secalis cornuti fluid... .. 3. . ö. 3 Radem.... 5 55 . 5 0 * . 2 ola, , , 8 9. Senegae fluidum --... 21 . 15 5 Colohiei . ö * d i . Strychni. ...... JI 1 ! 55 ö. Gon rn slartas en slerba . . Syzygij Jambolani Gortic. fluid... .. 109 45 y 5 VUvae Ursi fluddhum..-..-... . . 10 36 . Digitalis . . 5. Val n nnn, , ö Eubalypti⸗. ö J . fluidun- 2 2 Ferri oomposita w . Viburni prunifol. fluid... . 10 50 ö. ; 2. Lcciihin. olia Sennae Spiritu extracta .. 10 50 . Galsemii ö . . . .

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Berlin, Sonnabend, den 15. Juni, abends.

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10 10 55 Pini composita 8 9 9 8 86 10 26 160 55 35 Quassiae 2 2 9 2 9 2 9 2 160 25 100 66 55 Quillaiae J 10 26

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10 70 5⸗ Rusci Hebrae 9 9 0 10 15

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1 56 55 .,., o 100 110 1 * w,, 19 6 ö 3 Zu Seite 8 Ziff. 17 (Homöopathische Arzueimitteh:

4 . RM Rpf. . 1 3 Urtinkturen zum innerlichen und äußerlichen Gebrauche 1h 5 6 105. 14 20 Verbhnn nm genin

10 15 Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 19. Juni

109 110 1929 in Kraft. . . Berlin, den 14. Juni 1929.

,, Der Reichsminister des Innern. 10690 1 665 Im Auftrage: Dam mann.

10 185 100 1 10 100 1 35

16 206 Breusßen.

1 15 Bekanntmachung . 3 65 gemäß 5 385 des Hausarbeitgesetzes.

k Der Fachausschuß für die Damen- und Kinder⸗

5 2 36 kenfektion der Provinz Brandenburg und von Berlin,

10 36 Abteilung D enen, und Kinderunterkleidung mit Ausnahme

10 26 der Wäsche), hat in Ergänzung seines Beschlusses vom 28. Ja⸗

i0 25 nuar 1920 (bestätigt am 26. März 1929), wonach für die

3 5 Hausgrbheiter bei der Herstellung von Damen⸗ und Kinder⸗ . unterkleidung ab 15. April 1929 ein Mindeststundenlohn von

k Hö5 Reichspfennigen festgesetzt worden ist, in seiner Sitzung vom;

. Juni 1929 gemäß 8 32 des Hausarbeitgesetzes in der

10 36 6 vom 35. Juni 1923 (RGB. J S. 472) einstimmig

16 36 Feschlossen, daß der Berechnung der Arbeitszeiten für die En⸗

10 360 lohnung dieser Hausarbeiter das in der gleichen Sitzung .

16 30 gesetzte Arbeitszeitenschema zugrunde zu legen ist. Dieser Be⸗

schluß tritt am 1. Juli 1929 in Kraft.

. Der Beschluß ist gemäß 8 38 Abs. 1 Satz P a. a. O.

ö endgültig und gilt für die Hausarbeiter der Konfektion der

15 Damen und Kinderunterkleidung mit Ausnahme der Wäsche

16 36 in Berlin und der Provinz Brandenburg.

10 460 Der Beschluß mit dem Arbeiiszeitenschema ist im Büro des

10 26 achausschusses, Berlin NW. 40, Calvinstr. B65 (Gewerbeguf⸗

16 38 fichtsamt Pankow⸗Reinickendorf), werktäglich von 9 bis 12 Uhr,

. . . und in den Gewerbeaufsichtsämtern von Berlin und der Provins

. Brandenburg einzusehen.

19 36 Berlin, den 4. Juni 1929.

10 265 itz ende.

10 265 k

10 30

ö i. 8 Bekanntmachung.

10 30 Nach Borschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 Gesetzsamml.

10 40 S. 367) sind be anntgemacht:

10 26 1. der Erlaß des Preußischen Staatzministeriums vom 1600 50 8. September 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an 1060 86 das Glektrizitätswerk Bretleben und . end, e. G. m. b. 8 in

10 25 1 Bretleben, für den Umbau der 10 009⸗Volt⸗Ringleitung Bret⸗

11

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