1929 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 140 vom 18. Juni 1929. S. 4.

tisierung auf dem Gebiete der Steuern warne ich, man muß und Gesetz nicht verlassen wenden sollen, der soll auch nichts Un;

Rücksicht nehmen auf die Eigenart der Länder und der Bezirke. Wenn die Industrie entlastet werden soll, dann darf man vor allem die notleidende Landwirtschaft nicht vergessen, Vor Schutz öllen sollten wir nicht zurückschrecken, sie bilden Einnahmen für ie Relchsfinanzen und bilden einen Schutz für die Landwirtschaft, Den Ländern ollte man wieder eigene Steuerverantwortli hkeit eben. Die Schulden der Länder würde der Minister am , . urch Erfüllung der Entschädigungsforderungen aus den Länder⸗ etats beseitigen. Den Anspruch von Bayern und Württemberg auf eine finden hat der Finanzminister dem Grunde nach anerkannt, nur über die Höhe sind Verhandlungen nötig; Den Ausführungen des Abg. Dr. Quggtz bringen wir große Be⸗ achtung entgegen: Wir erkennen nicht nur das Recht der Oppo⸗ sttion an, auf den Ernst der Lage aufmerksgm zu machen, sondern wir wollen auch dazu beitragen, die ernste Kassenlage zu ver⸗ bessern. (Beifall.)

Abg. Moltlath (Wirtsch. P) weist darauf hin, daß Die

jüngste Reichsgnleihe auch schädliche Folgen in Gestalt der Er⸗ . des Zinsfußes gezeigt hat. Besonders Sachsen habe darunter gelikten. Bedauerlich sei es, daß der Vertreter der rößten Partei, der Abgeordnete Keil, heute schon die Stellung ih Partei zu dem Joung⸗Plan endgültig festgestellt hat. Man müsse doch ir die Einzelheiten abwarten. Für die Wirtschafts⸗ partei sei die Forderung der sofortigen Rheinlands⸗ räumung mit der Zustimmung, zu den Pariser Abmachungen eng verknüpft. (Lebhafte Zustimmung rechts) Die Arbeits⸗ losenversicherung bedarf dringender Reform. Das Schicksal aller sozialen ö der ganzen Staatsfinanzen, ja des Staates selbst, ist, so betont der Redner, abhängig von der Trgg⸗ fähigkeit der Wirtschaft. Etwaige Entlastungen müssen in erster Linie zur Senkung der Realstenern, zur Gerechkigkeit verwendet werden. Unsere Währung ist durchaus stabil. Eine zweite Inflation ist aus dem Grunde unmöglich, weil der Mittelstand, der durch die erste Inflation ausgeplündert worden ist, sich inzwischen auch politisch . hat und sich eine zweite Ausplünderung nicht mehr gefallen lassen würde. Die heutige Steuergesetzgebung wird zum Totschläger weitester, Wirt⸗ shaststreise des beutschen Volkes. Wir erwarten, so erklärt der Redner, daß der Reichsfinanzminister den von den Finanzsach⸗ verständigen im Stinnes⸗Prozeß gemachten Bekundungen genau nachgeht, daß bei der Ablösung von Anleihealtbesitz die Banken gegenüber den kleinen Leuten bevorzugt worden seien.

Abg. Feder (Nat. Soz) bezeichnet die Reichsanleihe des Finanzministers als einen Mißerfolg. Der Marxist Reichskanzler Müller habe den Mißerfolg auch zugegeben.

Abg. von Sybel (Christl. Bauernp.) führt unter anderem aus: Bie Vertrauensfrage zur Finanzverwaltung hat das Volk selbst erh vor kurzem mik einem klaren Nein beantwortet, indem es dem Anleihebegehren der Finanzverwaltung eine unzweideutige Niederlage bereitete! Der Hauptgrund für diesen Mißerfolg liegt in der Beurteilung des Kurses der deutschen Finanzpolitik. Das Mißtrauen richtet sich nicht nur gegen die Finanzpolitik, sondern auch gegen die allgemeine wirtschaftspolitische Einstellung der Partel, deren Vertrauensmann der Finanzminister ist. Der blind⸗ wütige Haß der Linken gegen alles, was nur irgendwie ngch agrarischem Zollschutz in den vergangenen Jahren , hat die Grundlage der nationalen Wirtschafk und der nationalen Steuer⸗ kraft, nämlich die Landwirtschaft, ins Verderben geführt. Aus Deutschland ist das Land der unbegrenzten Steuerbelastung ge⸗ worden. Eine weitere Tendenz der Finanzpolitik ist darin zu erkennen, daß die Ausgaben der öffentlichen Hand sich ständig weiter in der Richtung zu konsumtiven Ausgaben verschieben und daß Ausgaben für werbende Zwecke immer mehr zurücktreten. Den Andeutungen des Ministers über Erleichterungsabsichten messen wir keinen großen Wert bei. Auch in der gegenwärtigen unglück⸗ lichen Lage Deutschlands wäre sehr wohl die Möglichkeit gewesen, die Lage der Landwirtschaft und weiterer anderer Wirtschaftskreise

u entlasten. In der wichtigen Frage des Finanzausgleichs nd wir auch nicht einen Schritt weitergekommen. Wenn man bie Realsteuern, und zwar mit Recht, so verurteilt, wie der Minister, dann verstehe ich es nicht, daß er jetzt alle Steuern der Hen r gef in eine einzige Realsteuer zusammenfgssen will. Diese Absicht führt zu einer ion . der Landwirtschaft * einer Wehrlosmgchung derselben. Sie käuscht eine tatsächlich nicht vorhandene Leistungsfähigkeit vor und wird zu größten Un⸗ zuträglichkeiten führen.

Abg. Dr. Be st (Volksr. P) ist der Meinung, daß der Miß⸗ erfolg der ,,, Anleihe auf der verkehrten Aufwertungs⸗

olitik von 1924 beruhe, die das Vertrauen in die Güte der Reichsanleihen erschüttert habe. Das Reich könnte seinen Kredit ordern, wenn es mit den für den Schuldendienst zur, Verfügung ö Mitteln die alten Anleihen angemessen verzinse und die Ablösung einer späteren Zeit überlasse.

Abg. Gerns (D. Nat): „Die Wiederherstellung der Ren⸗ tabilität der landwirtschaftlichen Betriebe ist die Voraussetzung ihrer Erhaltung und damit der Erhaltung des deutschen Volkes, dessen das Deuische Reich im Juteresse seiner . und eines gefunden Aufbaues bedarf.“ Diesem feierlichen Versprechen der neuen Reichsregierung in der Reichstagssitzung vom 3. Juli 1928 sind in den seitdem vergangenen elf Monaten leider keine Taten gefolgt, die auch nur den geringsten Versuch einer wirklich durch⸗ greifenden Besserung der ernsten Notlage der deutschen Landwirt⸗ chaft darstellen. Sogar jetzt versucht man die höchst dringenden a ar bolitichen Forderungen auf die lange Bank zu ö.. Di

le Verschuldung ist inzwischen weiter gestiegen, und ie . hat sich gegenüber vor dem Kriege verdoppelt. Mit unehmender r en ff erfolgte eine zunehmende Investierung von fremdem Kapital, wodurch die Zinsenlast von Jahr zu Jahr höher wurde, ohne durch entsprechende Mehr⸗— einnahme J zu werden. Heute sind wir ja so weit, daß die Mehrarbeit bestraft wird. In der Landwirtschaft sieht das so aus, daß Intensivierung mit der Zwangsversteigerung geahndet wird. Die Preisschere ist augenblicklich zuungunsten der andwirt . um 26 lh 20 Prozent geöffnet, d. h. die Landwirtschaft erhält für ihre Produkte, . am Industrie⸗ inder, etwa 20 Prozent zu wenig. Da die , Werte in Höhe von etwa 8 Milliarden RM in den Handel bringt, er⸗ geben 20 Prozent Verlust rund 1,5 Milliarden RM. In den ein⸗ zelnen Betriebszweigen sind 1928 etwa folgende Derlafste zu verzeichnen gewesen: n . 350 Millionen RM Verlust, Kar⸗ toffeln 19 Millionen RM Verlust, Getreide 409 Millionen Rt Verlust, Zucker 100 Millionen RM Verlust. Diese Zahlen be⸗ weisen eindeutig genug, wieviel Werte der deutschen Volks⸗ wirtschaft , , , sind. Daß die Landwirtschaft unter diesen gewaltigen Verlusten und den ihr aufgebürdeten Lasten als Steuern, Soziallasten und ache n en zusammenbrechen muß, wird jeder i, n. nr Münzmeyer aus Hohenhain hat einwandfrei feftgestellt, daß der Bauer nicht über 20 Pfennig Stundenlohn hinauskommt. Wer von Ihnen, meine Herren der Linken, wäre damit zufrieden? Trotz alledem werden un⸗ mögliche Zahlungen . und gepfändet. Hier pfändet man auf Monate hinaus das Milchgeld, dort halbreifes Schlachtvieh, 3 thengste, landwirtschaftliche Maschinen oder sonstiges lobiliar! Fast scheint es, daß die deutschen Bauern nur noch dafür arbeiten, um sich . die üntragbaren Lasten pfänden lassen zu können. Daß ein P ö häufig sich zu dem ihm ge— machten ö, zur Tilgung seiner Schuld nicht äußert, ist verständlich, da er die an ihn . ten Forderungen beim besten Willen niemals erfüllen kann, ünd somit jeder lc g wecklos ist. Der Fluch, der ö. auf der ö en Landwirtschaft lastet, ist der, daß aus vielen Vorgängen nichts gelernt wird. Wer verlangt, daß die Grenzen der Verfassung, die Grenzen von Recht

mögliches fordern, wie es jetzt geschieht. Der Bauer betrachtet es als seine vornehmste und heiligste Lebensaufgabe, seinen Kindern die von den Vätern ererbte Scholle rein und frei zu überliefern. Er sieht aber seit Jahren, daß dieses ihm anvertraute heilige Gut sich in ,, Gefahr befindet. Außerdem dürfte für jeden ruhigen Beurteiler außer Zweifel stehen, daß die weitere Vernachlässigung der landwirtschaftlichen Belange für das ge⸗ samte Volk bei der heutigen Finanzlage eine unüber⸗ sehbare Katastrophe bringen muß. Deshalb, sind sofortige Mittel zur grundsätzlichen Umstellung unserer . Zoll⸗ und Handelspolitik erforderlich, um Verzweiflungsakte der Bauern, wie in Berneastel und Beidenfleth, Kyritz und Itzehoe, zu ver⸗ meiden, wo der Bauer sich lediglich nur gegen die Versteigerung seiner letzten Habe aufgelehnt hat. Wer die tatsächlichen Ver⸗ hältnisse kennt, ist sich klar darüber, daß in allen diesen Fällen nicht der Bauer, sondern von Rechts wegen das heute herrschende Syftem mit seinen unerhörten Auswüchsen auf die Anklagebank gehört. Wenn in den letzten zehn Jahren nur ein Bruchteil von Intelligenz und der Mittel, die aufgewendet worden sind, ergebnislose auswärtige Bindungen , für die Anfrechterhaltung und Gesundung des deutschen Binnenmarktes in Anwendung gekommen wären, dann stände es heute um das Gesamtwohl der deutschen Volkswirtschaft bedeutend besser. Der letzte 8. 0. 8. Ruf der Führer der vier landwirtschaftlichen Ver⸗ bände an den Reichsernährungsminister zeigt deutlich an, daß die maßgebenden politischen Gewalten von , nicht einmal bereit sind, kleine Hilfsmittel für die Rettung der deutschen Land⸗ wirtschaft sofort mobil zu machen. Schon in den nächsten Tagen wird über die katastroßhale Lage der Landwirtschaft entschieden werden. Ob noch einmal die deutsche Ernte mit ihren Milliarden⸗ werten dem Spielball großkapitalistischer Kräfte ausgeliefert und

damit aus der Hand der . Bauern gerissen werden

soll, oder ob endlich die Landwirtschaft auf das Lebensnivegu gestellt werden soll, welches andere Berufsstände seit Jahren bereits als selbstverständlich ansehen? Ein nicht unbedeutender, nieder⸗ sächsischer Richter hat einmal gesagt: „Wenn der Bauer um sein Recht kämpft, so kämpft er um das Recht, und das Recht ist des Staates Recht“. Weder Gefängnis⸗ noch Zuchthausstrafen werden uns Bauern“ davon abhalten, unser Recht als Erhalter von Volk und Staat zu erkämpfen. Damit schließt die Aussprache. Die Abstimmungen werden auf Mittwoch vertagt. Mittwoch 11 Uhr: Haushalt des Reichsfinanz— ministeriums.

Schluß gegen 7 Uhr.

*

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 18. Juni 1929. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat hielt heute die Eröffnungssitzung für einen auf etwa vier Tage berechneten Sitzungsabschnitt ab. Er beschäftigte sich lediglich mit der allgemeinen Verfügung Über die AEnderung der JFuristen ausbildungs⸗ ordnung. Danach soll der mündliche Teil der Referendar⸗ prüfung wieder, wie früher, an einem Tage, nicht an zwei Tagen stattfinden. Ferner soll die praktische Ausbildung des Referendars beim sogenannten kleinen Amtsgericht beginnen.

Dr. Langmak (Arbeitsgem) berichtete über die Verhand⸗ lungen des Ausschusses, der eine Abänderung dahin empfiehlt, daß sich der Prüfungsausschuß nicht, wie es die Vorlage vorsieht, aus fünf, sondern aus vier Mitgliedern zusammensetzen soll, von denen zwei Universttätslehrer sein sollen. Im übrigen solle bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheiden.

Der Staatsrat stimmte diesem Vorschlage des Ausschusses ohne Aussprache zu.

An Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Burmann Soy) tritt dessen bisheriger Stellvertreter, Stadtrat. Hugo Tohn, als ordentliches Mitglied in den Staatsrat ein; an dessen Stelle wiederum rückt als Stellvertreter der Amts⸗ und Gemeindevorsteher Emil Michaeli s. An die Stelle des verstorbenen stellvertretenden Mitgliedes Dr. Kaissr, Köln, (tr. tritt Oberbürgermeister Hartmann, Remscheid. An die Stelle des infolge Mandatsniederlegung ausgeschiedenen Mitgliedes Trowi f sch (Arbeitsgem) tritt Rittergutsbesitzer Karl von Stünzler⸗Karbe.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Rechtsausschuß des Reichstags am 17. d. M. teilte der Reichsjustizminister von Gusrard im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung des Gesetzes zum Schutze der Republik die Verurteilungen und Freisprechungen des Jahres 1927 auf Grund der S5 7 und 8 des Republik⸗ schutzgesetzes mit: nämlich 230 Verurteilungen und ha Frei⸗ sprechungen. Er habe, so führte er dann gus, bereits darauf hingewiesen, daß Vorschriften, die diesen Bestimmungen ent⸗ spraͤchen, bereits im Strafgesetzentwurf enthalten gewesen seien. In der Tat sei ihre Aufnahme in das neue Strafrecht notwendig und also auch bis zu seinem Inkrafttreten die Aufrechterhaltung diefer Bestimmungen des Republikschutzgesetzes. Der Minister fuhr fort: Daß wir gegen das Denunziantentum sind, ist klar. Der Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Republik, den zu wahren und zu hüten Aufgabe der Reichsregierung ist. Gegen die sozial⸗ demokratischen Ankräge habe ich keine rechtlichen Bedenken itte aber die ÄAnträge jetzt zurückzustellen. Das unveränderte Zustande⸗ kommen des Gesetzes scheint mir wichtiger als die Vornahme kleiner belangloser Aenderungen. Die Reichsregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt der Vorlage und bittet um unver— änderte Annahme.

Der Reichstagsausschuß für landwirtschaftliches Siedlungs⸗ wesen und Pachtschutzfragen besprach gestern unter dem Vorsitz des Abg. Cram m (D. Vp.) Richtlinien über die Gewährung von Reichszwischenkrediten für die landwirt⸗ schaftliche Siedlung. Damit zugleich lagen Richtlinien über die Gewährung von Einrichtungskrediten für Zwecke der landwirischaftlichen Siedlung vor. Beide Richtlinien sind im Unterausschuß im Einvernehmen mit dem Reichsarbeits⸗ ,, vorbergten. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Verelns deutscher Zeitungsverleger wurde beschlossen, von einer allgemeinen Aussprache abzusehen und spofort die einzelnen Ab⸗ schnltte und ihre Teile zu besprechen. Berührt wurde dabei die . wieweit der Zweck solcher Siedlungen reicht. Die Richt⸗ inien' vertreten den Standpunkt, Restgüter und größere bäuer⸗ liche Betriebe nach Möglichkeit nicht zu bilden. Im Abschnitt „Zweck“ wird deshalb gesagt: es sind „Bauernstellen, insbesondere Familienbetriebe und Kleinsiedlungen, Landarbeiter⸗ und Hand⸗ werkerstellen“ zu schaffen. Statt des Wortes „insbesondere“ be⸗ antragte Abg. Tempel (Soz) zu setzen: „und zwar“ Von anderer Seite wird eingewendet, daß für den Osten diese Be⸗ stimmung nicht so passe, wie es für den Westen sein möge. Man

vermisse auch die Berücksichtigung von Handwerksbetrieben mit Gartenland, von Kleingärtnerstellen, die man außerdem vor⸗— sehen müsse. Richtlinien seien häufig Stacheldrahtzäune gegen die Prazis, ,, wurde darauf hingewiesen, ben man zunächst an Bauernstellen dächte, die selbst von der Familie ohne fremde Hilfe bearbeitet werden könnten. Im allgemeinen denke man dabei an eine Größe bis zu 15 ha für Familien- betriebe. Man könne das Vertrauen zu den Siedlungsunter⸗ nehmern haben, den Siedlern entgegenzukommen. Der irg, von Kleingärtnersiedlungen stehe nichts im Wege; würsche man einen besonderen Ausdruck dafür, möge man noch ein „usw.“ einschalten. Im Abschnitt „Zweck“ wurde das Wort „insbeson⸗ dere“ aufrechterhalten und das „usw.“ eingeschaltet. Die Mittel sind in den dünn bevölkerten Gebieten zu verwenden, die der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit der obersten Landes behörde des Siedlungslandes bestimmt. Es folgte der Abschnitt Kreditbedingungen“. Dabei entstand eine e ad! über den Zinssatz. Die Zwischenkredite werden nach der ursprünglichen Vorlage den Siedlungsunternehmern bis zur . eines Dauerkredits auf die Dauer von zwei. Fahren von der Aus= zahlung des ersten Teilbetrags an zu einem Zinssatz von 6 vH jährlich zur Verfügung, gestellt. Von der Regierung wurde erklärt, daß man, um mit Preußen einheitlich vorzugehen, diesen Zinssatz auf 5 vH herabsetzen werde. Nach der . . ein niedrigerer Hinssatz von 4 oder vH. gefordert worden war, wurde beschlossen, für die höchstens ,, Zwischen⸗ kredite für die Siedlungsunternehmer den Zinssatz auf 5 vH. sestzusetzen. Es soll bestimmt werden, daß von der nh n , des Siedlers selbst ab ein niedrigerer Zinssatz für den Dauerkredit gelten soll. In den 5 vH sollen sämtliche Kosten für den Siedler enthalten sein. Weiter wurde bestimmt, daß der Siedlungs- unternehmer, wenn er mit der Zinszahlung oder Rückzahlung des Kapitals im Verzuge ist, zusätzlich „5 vH monatlich, statt nach der Vorlage 4 v8 jährlich, Strafzinsen auf die Darlehens umme zu entxichten hat. Beschlossen wurde ferner, daß die Siedler für die Verzinsung des eigenen Kapitals, das sie für den Er⸗— werh der Stelle und für das Inventar aufwenden müssen, 5 vH anstatt, wie die Vorlage vorsah, 4 v5 jährlich in Ansatz bringen können. Mit einer solchen Vorschrift soll der i. BVorftellung vorgebeugt werden, als habe die Stelle nur den staatlichen Dauerkredit zu tragen. Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.

Der Wohnungsausschuß des Reichstags befaßte sich gestern im weiteren Verlauf der zweiten Lesung der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen mit der Frage der Hauszinssteuer. Angeregt worden ist die Frage durch einen Antrag des Unteraus⸗ schusses, eine Entschließung zu fassen, die Reichsregierung zu er⸗ uchen, durch n, . im Sinne des Abschnitts III Ziffer 3 a der Reichstagsentschließung festzulegen, wem die Hauszinssteuer⸗ hypotheken gehören, daß die Rückflüsse für die Zwecke des Wohnungsbaues und der Siedlung festgelegt werden und eine tändige Nachprüfung der Verwendung dieser Mittel erfolgt. Diese Reichstagsentschließung, die vom 15. 3. 1928 datiert, besagt u. a., daß die Hauszinssteuerhypotheken und die zur Fundierung neuer Beleihungen dienenden Hausginssteuerrückflüsse dem Reich gehören, und daß die Kontrolle über die richtige Verwen⸗ dung der Mittel reichsrechtlich gesichert wird. Abg. Steiniger (D. Nat) erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß er heute von der Stellung eines Antrags absehen wolle, nach welchem die Hauszinssteuer hier eigentum werden solle, kündigte aber einen solchen Antrag für das Plenum an. Ministerialrat Lehmann Preußen) wandte sich als Vertreter Preußens gegen diese Absicht, die Hauszins⸗ steuer als Reichseigentum zu erklären. Für die bereits aus⸗ gegebenen Hypotheken scheine die Durchführung einer solchen Ab⸗ sicht unmöglich, einnral, weil das einer Enteignung gleichkommen würde, die nach der Reichsverfassung nur gegen Entschädigung zulässig sei, dann aber auch, weil die Rückflüsse aus den aus- gegebenen Hauszinssteuerhypotheken im weiteren Umfange für . festgelegt, wären zur Verzinsung und Tilgung von Wohnungsbaudarlehen, die von Staat und Gemeinden auf⸗ genommen seien. Die künftig auszugebenden Hauszinssteuerhypo⸗ theken zu Reichseigentum zu erklären, könne nicht in Betracht kommen, da die Hauszinssteuer Landessteuer sei und auch die Gebäudeentschuldungssteuer wiederum Landessteuer sein solle. Im übrigen würde die Eintragung der Hauszinssteuerhypotheken zu⸗ gunften des Reichs für letzteres zu kaum überwindbaren Ver⸗ waltungsschwierigkeiten, vor allem aber zu Verlusten führen, die bei der jetzigen Regelung vermieden würden. Ministerialdirektor Frhr. von Imhoff (bayerischer Reichsrats⸗ bevollmächtigter) schloß sich in den grundsätzlichen Ausführungen Preußen an. Er betonte noch besonders, daß die Hauszinssteuer eine auf Reichsgesetz beruhende Landessteuer sei, die teils für Wohnungszwecke, teils für den allgemeinen Staatsfinanzbedarf be⸗ stimmt fei. Sie bilde einen Teil des Finanzausgleichs. Eine reichsgesetziiche Bestimmung, daß ein Teil der rückfließenden Mittel in einen Reichsausgleichsfonds fließen, daß die für Bau⸗

darlehen gegebenen Mittel als Reichshypothek gegeben werden

sollten, sei Untragbar. Es hieße, den Landern weitere Landes- mittel entziehen, ohne ihnen andere Einnahmequellen zu er= schließen, d. h. eine Erschütterung des Finanzausgleichs. Die bis- herigen Beschlüsse des Reichstagsausschusses zu den Richtlinien und die noch vorliegenden Anträge enthielten aber weitgehend in sich die Tendenz nach reichsgesetzlicher Regelung und Eingriffen in' di: Zärfstäündigkeiten der Lander. Dies gelte namentlich für die Entschließung nach reichsgesetzlicher Regelung des Baupolizei⸗ rechts. Er habe von der bayerischen Regierung den ausdrücklichen Auftrag, darauf hinzuweisen, daß das Baupolizeirecht nach den Bestimmiungen in Art. 6 ff. der Reichsverfassung keine Aufgabe des Reichs sei. Auch auf dem Wege der Grundsatzgesetzgebung Art. 10 der Reichsverfassung) stehe dem Reich auf diesem Gebtet keine Befugnis zu. Eine reichsgesetzliche Regelung des Bau— polizeirechts würde sonach eine unzulässige Einmischung des Reichs in die Hoheitsrechte der Länder bedeuten. Er verwies auch auf die Länderkonferenz, die sich zurzeit mit der Frage der verfassungs= rechllichen Ausscheidung der Zuständigkeiten zwischen, Reich und Ländern befaffe. Aufgabe der Länder und des Reichs sei es, daß mindestens bis zum Abschluß dieser Arbeiten jeder neue Ein⸗ griff in die Zuständigkeiten der Länder zu unterbleiben habe. Er hat, daß auch der Reichstagsausschuß sich dieser Auffassung an= schließe. Ministerialrat Dr. Woe lz MReichsarbeitsministeriu m) vertrat den Standpunkt, daß die Frage, die Haus⸗ zinssteuer Reichseigentum werden zu lassen, nicht hier im Ausschuß bel der Behandlung der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen entschieden werden könne, dies sei vielmehr eine Frage des allgemeinen Finanzausgleichs.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg.

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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin

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Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)/

. des Qberbergaints Bonn zum Gebrauch in den der

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Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

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SW 43, Wilhelmstraße 32.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F6 Bergmann 7573.

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f Anzeigenyreis für den Raum elner fünfg

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Erscheint an . Wochentag abends.

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beschriebenem le werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betragez

ett druck (jwe

chen) hervo lete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Ein

Mr. 141. Neichsbantgirokonto.

ckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein.

Berlin, Donnerstag, den 20. Juni, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

ö

escheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Im Nichtamtlichen Teil

ist der Ausweis über die Reichszeinnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 1928 veröffentlicht.

*

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 929

(Haushaltss schl

Rechnungssoll der Vorjahrs⸗

Ist⸗

Einnahme

oder Ist⸗

Ausgabe

Amtliches. Dentsches Reich.

Ausgaben insgesamt ...

109 231,7

Liste der Schund und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 19265.)

Lfd. Nr.

een Entscheidung

Mithin Mehreinnahme ...

B. Außerordentlicher Haushalt. r und zwar:

Bezeichnung der Schrift Aus dem Vorja

. Psch. 36. P. Gt. Berlin ö . Gr fh Hilde, der Roman eines k

Leipzig, den 18. Juni 1929.

Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. Klare.

Vortrag zur De

ing restli Verpfli abzüglich der Ein g restlicher Verpflichtunge

nahmereste) 2

leinen Mädcheng. Nach dem Heben bearbeltet und hergug· Elite⸗Verlag, Leipzig Abküglich der Einnahmerestec

Elite⸗Verlag, Leipzig

45,9

ereste 5,3

gegeben von Adolphe Walther. Mlt vier galanten Bfldern bon Fritz Buchholz

(SHaushaltssoll Nachtrag

Preusjen.

Ministerium für Wissenscha ͤ n Gerte Hindi ch e, nt

Zum Rektor der Technischen Hochschule in Hannover ; ür die 6x 30. Juni 1931 ist der

mtszeit vom 1. Juli 1929 ordentliche Professor Dr.-Ing. Blum ernannt worden.

Auf Grund der 7 Ziffer 4, 17

. . und 21 des E

zum Schutze der Republll vom 31. Juli 192 . 8 h 3 herbiete ich das Erscheinen der Tribüne, Kommunistische Tageszeitung für den Bezirk Magdeburg-Anhalt, einschließlich yolitischer Leiter: Wilhelm Eildermann in M ö : er Magdebur

Dauer von drei Wochen, und zwar für die 57 ,

der illustrierten Beilage Der Rote Stern“

bis 8. Juli d. J. einschließlich Das Verbot ö. ö. die sich sachlich als die alte darstellt. Magdeburg, den 17. Juni 1929. ö Der Oberpräsident. V.: Freyseng.

. U Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit für den

sicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen. . . Merkmale des Zündmittels: Herstellende Firmg; Fabrik elektrischer Zünder . ,, . und . J . lungsorte: Köln-Niehl, Hochkr i Köl i ĩ . hl, Hochkreuz bei Köln und Trois Bezeichnung des Zündmittels: rischer K a els: „elektrischer Moment⸗— „Beschaffenheit des Zündmittels: Brückenglühzünder mi ahö⸗ oder Messing ülse, die zur 6 h. ün der als niedrigohmiger Brückenzünder gelb gefärbt ist unter Verwendung von gewöhnlichem brennbarem Verguß oder unentflammbarer Vergußmasfe, an Eisen⸗ oder a e r ten mit Papier oder Baumwollbespinnung und rennbarer (Teer usw) Imprägnierung oder Im⸗ . mit einer unentflammbaren Masse, für nasse ö an Kupferdrähten mit Gummiumpressung und aumwollisolierung oder mit etwas stärkerer Gummi⸗ umpressung. ohne Baumwollisolierung, gegen das Eindringen von Feuchtigkeit außerdem durch einen Paragummiüberzug e tet. Die Zünder werden mit und ohne Sprengkapseln 86. im ersteren Falle entweder unmittelbar“ in die i mg hren eingegossen oder mit Messing⸗ bzw. Papp⸗ hülsen, in welche die Sprengkapseln montierk werden.

B. Verwendungsbereich:

Gesamter Bergbau des Oberber sbezi i t . . gamtsbezirks Bonn

. . daß in en, ,, nur die enn. sicher hergestellten Zünder verwendet werden dürfen.

Bonn, den 14. Juni 1929.

Preußisches Oberbergamt. i. V.: Dr. Röttcher.

Rechnungssoll der Vorjahrtz⸗

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

st⸗ 1* .

Einnahme

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Ausgabe

I. Einnahmen. aus der Begebung la Schatzanweisungen und S

Aus weis über die Reichseinnahmen und ⸗Aus gaben im Rechnungsjahr 1928. (GBetrãge in Millionen Reichsmark.) A Ordentlicher Haushalt.

3 . ee e, , neten. 1 Aus dem Ueberschuß des Jahres 1927 4. Sonstige Einnahmen ..

ene n ,,,. . Einnahme insgesamt ...

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2 28

Nachtrag

Rechnungssoll der Vorjahrs⸗

aßt auch jede angeblich neue Druckschrift,

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d

IJ. Einnahmen. 1. Steuern, Zölle und Abgaben 2. Verzinsung aus den

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al chf tar gen ktten

ö Ausgaben ins K 3. Ueberschüsse der Poff⸗ und der Reich. gaben insgesamt

azu der Vortrag aus dem Vorfahr ..

Summe der Ausgaben... Mithin . .

Ah schluß. A. Ord men betragen . s en betragen

Mithin Mehrei Zur Deckung der Are g g

Die Einna Die Ausga

aushalt. ; 10277,6 RM 10 231,7

146,9 NM

Reichs verkehraministerkum Reicht finanzministerium Uebrige Reichsverwaltung.

2003

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Sume der Einnahmen. Dazu der Bestand aus dem Vorjahr.

Einnahmen insgesamt.

. B. Außerordent Die Cinnahmen betragen...

licher Haushalt. Die Ausgaben betragen.

216,8 RM 1

154,4 NM

Mithin Mehrausgabe eckung 366 am . glichenen Restausgab ‚. ) sind erforderlich . . bn

II. Ausgaben.

Sl rden nn, an die Länder üge der Beamten und Angestellten ausschließl. Ruhegehälter nig

des Rechnun zssahres 1928

Di TM

3

Aus syäteren Einna Haushalts bleiben

. Insgesamt Mehrausgabe A und B

Erläuterungen:

. Der Stand der Reichsschuld.

ersorgung und Ruhegehälter ein⸗ schließl. der Kriegsbeschädigte Innere enge fh J Veparationszahlungen Sozialversicherung Kleinrentnerfürsorge

hmen des außerordentli ö mithin noch zu decken 31

K .

778 RM 1132, RM

Krisenunterstützung, Sal onarbeiter· fürsorge usw.

9. Reichsschuld: Verzinsung und Tilgung

Bezeichnung der Anleihen

Schuldkapttal am

31. März 1929

Anleiheablösung .... 10. Schutzpolizei 1I. Münjpräaung . 12. Sonstige Ausgaben:

Auswärtiges Amt . Reichsministerium des Inn Reichs arbeitsministerium

L Auf Reichsmark (G6

4 lautende S K Kriegsschädenschuldbuchforderungen 7osolge Schatzanweisungen el ghleiche von ö. y . eihe des Reichs v

s 19343. 6 vp) ö 6 ö 4. Anleiheablölungsschuld des Reichs:

Beträge nen RM 562 3 )

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Reichgzwehrmisterium: Heer a) Schuldverschreibungen mit Aus⸗

losungsrechten .....

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