Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26. Juni 1929. S. 2.
Erste Anzeigenbeilage
—
der Länder durch Initiativanträge im Reichstag zu senken, aufs schärfste abzulehnen, Für die preußische Staatsregierung könne er erklären, daß fie sich einem Kompromiß nicht versagen und das . eines solchen begrüßen werde. Sächsischer linisterialdir. von Sichart unterstützte die Bedenken des Vorredners und führte etwa folgendes aus: 8 adurch daß der Eharakter dieser Lohnsteuer als Üeberweisungsstener beseitigt wird, wird der Finanzausgleich verändert, denn an dem Mehr aufkommen waren Länder und Gemeinden mit 5 v9 beteilig ; sie würden jetzt vorweg um 100 Millionen geschädigt. Finanz⸗ technisch unrichtig sei es, die Erträge eines Teils der wichtigsten Steuer vorweg festzulegen; und das wolle man in einer Zeit tun, wo alle Stellen, Reich, Länder und Gemeinden, Fehlbeträge qus⸗ wiesen. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) äußerte schwe re Be⸗ denken gegen den Antrag, denn solche Versicherungen müßten sich elbst unter Selbstverantwortung tragen. Diese Entwicklung 6. aber durch die Arbeitslosenversicherung unterhrochen, die auf Kosten der Allgemeinheit leben wolle. Eine solche Subventlonswirtschaft mache seine Partei nicht ö mit. Abg., Horklacher (Bayer. Vp) erklärte, daß seine Partei nur unter großen Bedenken ihre Zustimmung zu. dem An⸗ trag gegeben habe. Abg., Colosser (Wirtsch. . lehnte die jetzige Jweckbestimmung für die Verteilung der Mehrerträge der Lohnstener ab. Abg. Rädel (Komm) polemisiente gegen den Abg. Rademacher, der die lex-Brüning“ zum Vorspann für eigene Anträge gegen die Arbeiter benutzen wolle. Nach weiterer Debatte wurde unter Ablehnung aller anderen Anträge der An⸗ trag der Koalitionsparteien angenommen.
Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags trat am 24. 8. M. wieder zu einer Sitzung über Agrarfragen Getreide- Futtermittelzölle, Butterzoll usw., Verpflichtung der Mühlen zur Vermahlung inländischen Getreides und Getreidemonoßpoh zu⸗ sammen. Zunächst unterbrach der Ausschuß seine Sitzung; da der Sachverständigenausschuß seine Beratungen über das Getreide⸗ monopol noch nicht zum Abschluß gebracht hatte und da zur gleichen Stunde noch das Kabinett tagte und einige Fraktionen Vorstandssitzungen abhielten. Auch nach der Wiedereröffnung wurde auf Antrag des Zentrums, das eine Vorstandssitzung an⸗ beraumt hatte, um zu den Ergebnissen der Köabinetts⸗ sitzung Stellung zu nehmen, die Sitzung wieder aus⸗ gesetzi. Ein * kommunistischer Antrag, die Beratungen auf den 25. Juni zu vertagen, wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Um 8 Uhr wurde die Sitzung fortgesetzt mit der Beratung der Frage der B utterzölle— Reichsernährungsminister Dietrich erklärte, daß die Reichs⸗ regierung ein Produktionsforderungs⸗ und Betriebs umstellungs⸗ programm auf 5 Jahre aufgestellt habe. In diesen 5 Jahren könne eine Umstellung der Milchwirtschaft, Käse⸗ und Butter⸗ produktion stattfinden. In dieser Uebergangszeit müsse der Land⸗ wirtschaft ein erhöhter Schutz gewährt werden. Die Deutsch⸗
nationalen verlangten einen autonomen Butterzoll von 80 Mark und einen Vertragssatz von 60 Mark,. Der Minister hielt einen Erziehungszoll, der für die nächsten 4 Jahre fest⸗ gelegt werden soll, für zweckmäßiger. Vom fünften Jahre
ab sei dieser Satz allmählich abzubauen bis er nach sechs Jahren wieder aufs dem heutigen Satz angelangt sei. Aha. Mathilde Wurm (Soz) hielt es für zwecklos, über die Fräge zu debattieren, solange man noch nichts über die. Erhöhung der Getreidezölle wisse. Die Erhöhung der Butterzölle komme nicht der Veredelung zugute. Fir die nächsten vier, Jahre seien 100 Millionen Mark für die Umstellung der Landwirtschaft auf Veredelung in Aussicht genommen. Die Zollerhöhungen nützten weder dem Produzenten noch dem Konsumenten. Reichsernährungsminister Dietrich betonte demgegenüber, daß ber Butterverbrauch heute den Stand der Vorkriegszeit, vermut⸗ ich überschritten habe. Das gehe daraus hervor, daß die Milch⸗ produktion ungefähr die Vorkriegshöhe erreicht, die Einfuhr, an Butter aber sich gegenüber der Nachkriegszeit verdoppelt, hätte. Abg. Tantz en (Dem) stimmte dem Vorschlag des Ministers zu. Die Erhöhung des Butterzolls auf 50 M sei ͤrggbar, nament⸗ lich mit der Aussicht auf Rücksenkung. J ie Zollerhöhung. bedeute nnr eine Milchpreiserhöhung von knapp einem Pfennig. Abg. Hoernle (Komm) meinte, daß der Butterverbrauch in den arbeitenden Schichten katastrophal gering sei. Wenn der Butter⸗ preis den Löhnen angepaßt würde, dann würde auch der große Verbrauch an Margarine abnehmen. Die Butterzölle seien für die Umstellung notwendig. Durch Unterstützung der Kleinbetriebe könne Line Verbesserung und Veredelung des Viehstandes des. kleinen Landwirts erreicht werden, aber der kleine Landwirt leide schwer unter dem Steuerdruck und den hohen Produktions⸗ kosten. Die Folgen der Zollerhöhung für Butter kämen in einem allgemeinen Anziehen des Milchpreises zum Ausdruck. Die Prhoduzentenorganisationen und, die Händler sorgten schon dafür. Der Redner sprach sich gegen jede Zollerhöhung, auch gegen die Erziehungszölle aus. Von den Abgg. Her mes, (Zentr.) Tanzen (Dem), Hamkes (D. Vp), Hag g (. Nat.), Freybe (Wirtsch. P), Gerauexr (Bayer. Vp), Meyer⸗ Hannover (Dt. Hannov)) und Stubbendorff (D. Nat) wurde gemäß der Anregung des Ministers heantragt, den Zollsatz für Butter, frisch, gesalzen oder eingeschmolzen, bis zum 31. Dezember 933 nicht ünier 56 RM, bis zum 31. Dezember 1935 nicht unter 40 RM und ab 1. Januar 1936 nicht unter 30 RM je Doppelzentner fe nie , Die Sozialdemokraten wandten sich nochmals gegen die Zollerhöhung, durch die die, Kaufkraft ge⸗ schwächt und der Umsatz verringert werde. Die Politik der Zoll⸗ erhöhung schädige auch den kleinen Landwirt. Ju nregung des Reichsernährungsministers Diet rich wurde die Abstimmung über diefe Frage bis morgen vertagt. — Dann ging der Aus schuß zur Frage des Kartoffelzolls, über. Hierzu sprach nur Abg. Hoerntke (Komm), der völlige Zollfreiheit für. Kartoffeln sorderte. Ein entsprechender Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Sozigldemokraten ab⸗ gelehnt. Angenommen wurde mit 13 Stimmen gegen IL Siimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten, ein An⸗ trag, den Zollsatz für frische Kartoffeln in der Zeit vom 15. Februar bis 31. August auf 4 und vom 1. September bis 14. Februar auf 2 Mark je Doppelzentuer festzusetzen. — Dann vertagte sich der Ausschuß auf den 25. Juni.
— Der Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft hatte gestern mit dem Relchstagsausschuß für die Durch⸗ rn did landwirtschaftlächen Notpro⸗ gramms eine gemeinsame Sitzung unter dem Vorsitz des Abg. Simon-Franken (Soz.). .Es wurden die Beschlüsse des Unter⸗ ausschusses Über die landwirtschaftliche Fragen betreffenden An⸗ träge behandelt. Angenommen wurde folgender Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Verordnung über Einfuhrerleichte⸗ rungen für Fleisch vom 2. November 1923: Artikel J. Der 5 12 des Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1909 tritt in seiner ursprünglichen Form mit Ausnahme der die Einfuhr von Leber betreffenden Bestimmungen mit dem Datum der Verkündung dieses Gesetzes wieder in Kraft. Artikel II. Die Verordnung des Reichsministers des Innern vom 2. November 1923 wurde auf⸗ gehoben. Außerdem wurde folgende Entschließung angenommen: „s 6 des Gesetzes vom 10. August 1925 (Gesetz über den Verkehr niit Vieh und Fleisch) wird dahin geändert, daß Gefrierfleisch bei Anpreisungen und in Läden als solches zu bezeichnen. 66 83 desselben Gesetzes wird gestrichen.“ Weiter wurde die Reichs. regierung ersucht, dem Reichztag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem das Einfuhrscheinsystem auf weitere Er⸗ zeugnisse der bäuerlichen Landwirtschaft (Brodukte. der Vieh⸗ und Milchwirtschaft, Geflügel, Eier, Gemüse, Obst usw.), aus⸗ zudehnen ist. Außerdem wurde die Reichsregierung eisucht das Einfuhrscheinsystem auf alle exportfähigen Wurst⸗ und Fleisch⸗ waren auszudehnen. — Alsdann wurde der Gesetzentwurf zur Ergänzung des 8 4 des Reichsviehseuchen⸗ gesetzes vom 2. Juni 1909 behandelt. Von der Reichs⸗
regierung wurde der Gesetzentwurf damit begründet, daß die Frage wieder akut geworden sei, ob 8 2 des Reichsviehseuchen⸗ gesetzes vom 26. Juni 1909 eine ausreichende Gewähr dafür biete, daß bei der Einfuhr von lebendem Schlachtvieh, die in der Hauptsache über die Seegrenzschlachthäuser erfolgt, die zur Abwehr von Seucheneinschleppungen erforderlichen Maßnahmen von den Ländern einheitlich durchgeführt werden. Zur Abwehr von Seucheneinschleppungen scheint es erforderlich, durch eine Ergänzung des Reichsviehseuchengesetzes die Einfuhr nach den zum Teil außerordentlich stark in Anspruch genommenen See⸗ grenzschlachthäusern in geregelte Bahnen zu lenken. Es ist dies im fo mehr geboten, als bei den für die Exrichtung oder den Umbau der Seegrenzschlachthäuser angelegten Kapitalien und der scharfen Konkurrenz der einzelnen Anlagen untereinander, die Besitzer oder Pächter dieser Anlagen naturgemäß bestrebt sein werden, den Betrieb der Seegrenzschlachthäuser unter Außerachtlassung der notwendigen Vorbeugungs⸗ maßnahmen möglichst gewinnbringend, zu gestalten. Aus veterinär⸗ und fanitätspolizeilichen Gründen ist erforderlich, 1 eine zahlenmäßige Beschränkung der Seegrenzschlachthäuser vor⸗ zunehmen; 2. zur Verhütung eines übermäßigen Wettbewerbes, der die Gefahr einer nicht genügenden Beachtung veteri närpolizeilicher Vorschriften mit sich bringen würde, für eine geregelte Verteilung des zur Einfuhr gelangenden Schlachtviehs nach Maßgabe der vor⸗ handenen , ju sorgen; 5. aus dem gleichen Grunde wie zu 2 einheitliche Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Seegrenzschlachthäuser festzusetzen; 4. An⸗ ordnungen über eine ordnungsmäßige Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Schlachkanlagen und über die hierzu not⸗ wendigen Betriebsunterbrechungen zu erlassen; 5. die einheitliche Durchführung der Fleischbeschau sicherzustellen. Hierzu ist eine Er⸗ gänzung des 5 4 des Reichsbiehseuchengesetzes erforderlich, die die Vereinheitlichung der Bestimmungen über die Errichtung von Seegrenzschlachthäusern und über den Betrieb in ihnen sowie über das bei der Einfuhr von Vieh und Fleisch zu beobachtende Ver⸗ fahren gewährleistet. Dem Ausschuß erschien die von der Reichs⸗ regierung vorgelegte Aenderungsform des Gesetzes nicht genügend. Auf Grund k Anttäge, denen zugestimmt wurde, er⸗ gänzte der Ausschuß den vorgelegten Gesetzentwurf, so daß die Vorlage jetzt folgende Form hat: „Dem 8 4 dez Reichsviehseuchen⸗ gesetzes vom 265. Juni 1909 ist als neuer Absatz folgende Be⸗ stimmung anzufügen: Die Reichsregierung kann mit Hustimmung des Reichsrats über die Errichtung von Geegrenzschlachthäusern und über den Betrieb in ihnen sowie über das von den Ländern bei der Einfuhr von Vieh in die Seegrenzschlachthäuser zu beyb⸗ achtende Verfahren sowie über den Versand von Fleisch aus diesen Bestimmungen treffen. Sie kann zur Sicherstellung einer gleich⸗ mäßigen Handhabung der auf Grund des Satz 1 getroffenen Be⸗ stin mungen einen Reichskommissar ernennen, für dessen Befug⸗ nisse die Vorschrift in Absatz 3 entsprechend gilt, Der Reichs⸗ kommissar erhält seine Anweisungen vom Neichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.“ — Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Reichstagsausschuß für landwirtschaftliches Sied⸗ lungswesen und Pachtschutzfragen beschäftigte sich gestern in Fort⸗ setzung feiner Beratungen mit der Gewährung von Einxrich⸗ tungskrediten. Rach den Richtlinien der Reichsregierung darf der Einrichtungskredit den Betrag von 560 RM je. Hektgr lanbwirtschaftlich nutzbarer Fläche, insgesamt aber im Höchstfalle 1000 RM, nicht übersteigen. Gewährt wird der Einrichtungskredit in der Hauptsache zur Anschaffung von Inventar, Saatgut, Düngemilteln und dgl. Einrichtungskredit darf nur, Siedlern gewährt werden, deren Stelle mit Hilfe von Reichssiedlungskredit gegründet ist. Eine Aenderung der Richtlinien nahm der Aus⸗ schüß dahin vor, daß der Einrichtungstredit im allgemeinen uur für Siedlerstellen gewährt werden soll, deren Fläche nicht größer ist als 15 ha. Die Richtlinien der Reichsregierung sahen eine Höchstgrenze von 12B5 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche vor. Für den Einrichtungskredit sind während der ersten beiden Jahre nach den Richtlinien der Reichsregierung während des ersten Jahres) von der Auszahlung ab 3 und Tilgungsbeträge nicht zu entrichten (Freijahre)h. Nach Ablauf der Freijahre ist der Ein⸗ richtungskredit mit 2,5 vH jährlich zu verzinsen und jeweils unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu tilgen, während der folgenden Frei Jahre mit jährlich 2 vH des Darlehensnennbetrages, während der darauffolgenden drei Jahre mit jährlich 3 vH und so sort seweils unter Erhöhung des Tilgungssatzes um 1 vH jährlich nach Ablauf weiterer drei Jahre. Das Darlehen ist i,. des Gläubigers unkündbar. Es ist jedoch vom Siedler sofort zu rück⸗ zuzahlen, wenn er den Kredit auf Grund unrichtiger Angaben, die für die Bewilligung des Antrages nach billigem Ermessen des , . von Bedeutung waren, erhalten hat, wenn er seine Stelle schlecht bewirtschaftet, wenn er sich weigert, die in diesen Richtlinien vorgesehene Ueberprüfung seiner wůrtschaftlichen Ver⸗ hältnisse und seiner Wirtschaftsführung zu gestatten, wenn er der ihm vertraglich auferlegten Versicherungspflicht nicht genügt, wenn er länger als drei Monate mit der Erfüllung seiner Ver⸗ pflichtungen aus der Darlehnsgewährung im Verzuge ist, wenn er seine Stelle ohne , , . des Aus schusses an einen Dritten (außer an seinen Ehegatten) zu Besitz oder Eigentum überträgt, der mit ihm nicht in gerader Linie oder bis zum dritten Grade der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grade ver⸗ schwägert ist, wenn er in Konkurs gerät oder seine Zahlungen ein⸗ stellt, wenn er verpflichtet ist, den ihm sonst vom Reich gewährten Siedlungskredit aus einem anderen Grunde e infolge schuldhaften Verhaltens zurückzuzahlen. Die Entscheidung über bie Gewährung des Einrichtungskredits trifft nach Eingang der Unterlagen ein Ausschuß, der aus einem Vertreter des Reichs⸗ arbeitsministers, des Reichslandwirtschaftsministers, zwei Ver⸗ tretern' des Siedlungslandes und zGAvei. Vertretern der Kredit⸗ vermittlungsstelle besteht. Gegen die Stimme des Vertreters des Reichsarbeitsministers kann ein Kredit nicht gewährt werden.
Der Reichstagsausschuß für Verkehrsangelegenheiten be⸗ schäftigte sich gestern mit einer Reihe von Anträgen, so mit demo⸗ kratischen Anträgen, betreffend Ar beiterwo chenkart en für Angestellte und ,, mäßigung für Volkshoch⸗ schulen, mit einem deutschnationalen Antrag über Fahrpreis ermäßigung für schwer Kriegsbeschädigte, mit Anträgen der
wurden der Reichsregierung als Material überwiesen. sämtlichen Anträgen auf Genehmigung des Straf Abgeordnete nicht stattgegeben.
Vorlagen. Der kommende Sonnabend bleibt wegen des katholischen Feiertages sitzungsfrei. Der 1. Juli ist ausersehen für die erste Die Tage vom 2. bis 4. Juli sollen wiederum sitzungsfrei bleiben, damit in den Ausschüssen das Kon⸗ zeikostengesetz vorberaten
Lesung des Konkordats.
Nr. 146.
zum Deut schen Neichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 26. Juni
1929
ferner wird der Gemeindeausschuß die zweite Ausschußlesung zum westlichen Umgemeindungsgesetz veranstalten. Die zweite des Koönkordats im Plenum soll am 5. Juli, die dritte Lesung am Für die zweite Lesun gemeindungsgesetzes in der Vollsitzung ist dritte Lesung der 11. Juli festgelegt worden. Am I3. Juli wird der Landtag in die Sommerferien gehe Das Städtebaugesetz so
des vom Kläger Sportfilms eine Reihe von Staaten um den Preis Reichsmark zuzüglich der 26,50 RM betragenden Stempelkosten abe und mehrfach
Zahlung auf mit dem Antrage, den Bek pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 4026,50 Reichsmark nebst 995 Zinsen seit dem 22. 3. 1929 zu zahlen, und zwar Zug um Abnahme der Kopie des F Neue Mensch“ sowie das Urteil, even⸗ tuell gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckhbar zu erklären. Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ Verhandlung des
wärter Hugo Klefe, früher in Hagen, Buscheystr. 15 Gzeitweise im Allgem. Krankenhaus), unter der Behauptung, daß der Beklagte am 17. An ohne jede Veranlassung den bzw. den Vater der Kläger auf der niedergeschlagen. hiervon war, daß der Ehemann einige Tage später an der ihm zugefügten Verletzung gestorben ist, mit dem A 1. an die Klägerin zu 1 300 Reichsmark nebst 6 23 Zinsen seit dem 17. 8. 1928 und weiterhin von diesem monatliche Rente zum 31. 12. kläger zu 2
l Der Fleischermeister Karl Teschendorf Vrozeßbevoll⸗
des westlichen Um⸗
stattfinden.
4. Oeffentliche Zuftellungen.
Richard Krugmann und seine Ehefrau Johanna Krugmann geb. Janke zu Petershagen, vertreten Rechtsanwalt volljährige Schulze, z. Zt. unbekannten Ar mit dem Antrage, die Bek zu verurteilen, in die Löschung der im Grundbuch von Petershagen, Blatt 12 und Fredersdorf Blatt 71 in Abt. III unter Nr. 94d bzw. 74 eingetragenen Sypothek von 100 M zu willigen.
ez Uhr, unterzeichnete Verhandlung Rechtsstreit geladen.
Altlandsberg, 30. 5. 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
31013 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Aug. Pick K Co. in Berlin W. 8, Charlottenstraße Nr. 55, Prozeßbevollmächtigte: Dr. Hermann Kirchberg und Fritz Lud⸗ 8, Französische Straße 48, klagt gegen den Hermann
Rechtsanwalt hardt in Rosenberg, Wpr., klagt gegen den Maurerpolier berger, zuletzt wohnhaft in Danzig⸗ Hauptstr. 66, bekannten Aufenthalts. mit dem An⸗ trag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, die Erklärungen seiner Ehefrau in der öffentlich beglaubigten Urkunde ö löschungs fähige Quittung über die Hypotheken, die im Grundbuch von Freystadt Blatt 198 in Abteilung III unter Nr. 8 bzw 11 ein⸗ als Ehemann zu mündlichen Verhand- des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Rosen⸗
7. August 1939, 9 Uhr, zeladen. Rosenberg, Wyr., 20. Die Geschäftsstelle, Abt. 1,
des Amtsgerichts.
31024) Oeffentliche Zustellung. Schuhmachermeister
sprecher in Seebad Heringsdorf, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Ladwig in Swinemünde, klagt gegen die t. Heyne, i Heringsdorf, enthalts, unter der Behauptung, daß ste ihm an rückständiger Miete für die Monate März, April und Mai 1928 den — g von 162,50 RM schulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 162,50 RM nebst 8 9. Zinsen seit dem 1. Juni 1928, das be⸗ Mietsverhãltnis unter Verurteilun Wohnung ohne Geste
n, die bis zum 15. Oktober mächtigter; anhalten sollen. erst im Herbst verhandelt
ͤ Oskar Freuden⸗ nahme un
Der Landwirt gten kosten⸗ Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags befaßte sich . über Aenderung des wonach einem Ab- nicht teil⸗
mit Anträgen Antrag Falk (Dem.), geordneten, der an einer namentlichen Abstimmung nimmt, die Diäten für einen Tag entzogen werden sollen, auch wenn seine Abwesenheit an dem Tage nach weis der Anwesenheit festgestellt achrichtenbüros des Vereins Stimmen der Regierun ügung einer vom Zentrum wonach es sich um eine Abstimmung, die dur nung vorgesehen ist, gänzungen dahin angenommen,
gesetz es.
Zeitpunkt an von 50 RM, und zwar bis 1926 zu zahlen; 2. an den eine monatliche Rente von 40 RM ab 17. 8. 1928 bis zu seinem 18. Lebens⸗ jahre zu zahlen; 3. das Urteil hinsicht⸗
den Bestimmungen wurde, laut deutscher Zeitungs⸗ sparteien angenommen eantragten Ergänzung, die Tagesord⸗
wurden Er⸗ daß der Abzug nicht stattfinden ll, wönn das Mitglied durch Krankheit verhindert ist oder an elben Tage zu einer Sitzung des Ministeriums eingeladen oder von der Fraktion entsandt ist. Hermsdorf (D. Nat.) Ausschußmitgliedern Dreißigstel des Mor der Ausschußsitzung fernbleiben wurde gegen die ein Antrag S Berlin wo
über den Na Bericht des verleger, mit 1 unter Hinzufi un Rechtsstreits Zivilkammer des Land⸗ gerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, auf 3, vormittags 19 Uhr, Zimmer 86/88, II. Stock, mit der Aufforderung, sich durch einen bei zugelassenen anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen. — 89. O0. 13129. Berlin, den 20. Juni 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts J.
getragen sind,
handeln soll. Seytenm ber K . richtung für die Zeit nach der Er⸗ hebung der Klage und für das der Er⸗ hebung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr in Frage kommt, für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären; 4. die Rechtsstreits klagten aufzuerlegen. Die Kläger laden mündlichen techtsstreits
Der Antrag Meyer⸗ Yeladen, wonach den von den Fraktionen benann Juni 1929. Aufwandsentschädigung natsbetrags abgeßogen werden soll, wenn sie und keinen Vertreter stellen, Ablehnung fand auch
Rechtsparteien abgelehnt. j tendel (D. Vpu, der bei den Diäten die in d die auswärtigen Mitglieder des Land⸗ Auch der Antrag der ädigungen für Aus⸗ Ob die zuerst
handlung des vierte Zivilkammer des Landgerichts in Düsseldorf anf den 189. tember 1929, 9, Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
31021] Oeffentliche Zuftellung. Paul Juhl, Tabakindustrie⸗ erlin⸗Pankow,
Hochtsg 5356 2
Rechtsanwälte Vie Firm Rechtsanwalt gesellschaft in Straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ Berlin⸗Pankow, gegen die Frau
nenden un rschiedlich behandeln wollte. Wirtschaftspartei, wonach keine Ent, schußsitzungen zu zahlen sind, wurde ab angenommenen Anträge vom Plenum des Landtages bes werden, bleibt abzuwarten.
Unterrichtsausschuß des Antrag, der zur Nachprüfung dem Unter—⸗ taatsministerium che Betäti⸗ assungswidrig,
unbekannten Schloßstraße Käthe Larkner geb. Wessel, Berlin⸗Steglitz, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen 426,20 RM, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 426,20 RM nebst 9 oo Zinsen seit dem 1. März 1929 so⸗ wie zur Tragung der Kosten des Arrest— verfahrens 2. G. 26. 29 für nicht abge⸗ rechnete Kommissionsware. Verhandlung wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Pankow auf den 3. September 1929, vormittags 9 Uhr, Die Einlassungsfrist beträgt ? Die Sache ist Feriensache. Berxlin⸗Pankow, den 20. Juni 1929. Das Amtsgericht. 31014] Oeffentliche Zustellung.
Die Einzelfirma Berlin, 8sW. 19, Leipziger Klägerin, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Rosenthal in
Berlin W. 8, Unter den Linden 5—6, Hotel Bristol, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Firma Luttmann & Co. in Berlin W. 8, Französische Lieferung von Kleidungsstücken noch einen Restbetrag von 1780 Reichsmark schulde und daß Forderung durch 27. März 1929 an die Klägerin ab⸗ getreten worden sei, mit dem Antrag, en Beklagten zu verurteilen, an die erin 1780 Reichsmark nebst 8 95 en seit dem 1. Oktober 1928 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil — erforderlich gegen Sicherheitsleistung — r vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ vor die 40. Zibilkammer des Landgerichts 1, II. Stock, Zimmer 32 a, Grunerstraße, auf den TZ. November E929, vormittags EE Urhzr, mit der Aufforderung,
s Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
lehnte gestern einen richts ausschuß ersuchte, die gung der Lehrer vom 14. zurückzuziehen, mit 15 Stimmen — Der Ausschuß für die Grenzgebiete im Preußischen Lan n Tage seine konstituierende Sitzung aus 29 Mitgliedern. Der frühere Ostausschuß und der nicht wieder cht, wie es noch
überwiesen Verordnung über poljtis Januar als ver der Regierungsparteien ab.
30451] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Mavros Brothers, Ham⸗ burg, Hotel Reichshof, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Kurt Meyer⸗Strom⸗ feldi, Herbert Sieg, klagt gegen den
aufzuheben ur Räumung der lung eines Ersatz⸗ ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor Swinemünde, Zimmer 11, auf den 5. August 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. Amtsgericht Swinemünde, den 14. Juni 1929.
un, münd⸗ tag hielt am gestrige Rechtsstreits Der Ausschuß besteht
Dr. Hamburger (S frühere Westausschuß f Anfragen un geschieht, an
Vorsitzender t 1 kannten Aufenthalts, wegen einer For⸗
derung mit klagten kostenpflichtig vorläufig voll—⸗ verurteilen, Drachmen 1323 837,15 bzw. den Gegen⸗ wert in deutscher Reichsmark zum Kurse der Zahlung
ind bekanntlich Amtsgericht d Anträge sind alsg ni diese Ausschüsse,
immer vielfach geschieht, neuen Ausschuß für die Grenzgebiete zu richten.
nebst 2 36 über dem jeweiligen Reichsbankdiskont seit 1. Januar 1929 Klägerin ladet den klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Kammer Vl für Haadels⸗ Giviljustizgebäuhe.
Nr. 24 des »Reichsministeria!blatts“ (entralblatts e Resch) vom 21. Juni 1929 hat folgenden Inhalt: Bekämpfung von Schund und öfen und in Zeitungskiosken. — 2. ichnisses der Behörden (Kassen), an die chiskosten zu richten ist. — über Einlaßstellen für die in Kartoffelsendungen. — 4. Bekanntmachung der Auslieferungsstatistik für das Status der deutschen
für das Deutsch zu zahlen.
1. Allgemeine Verwaltungssachen: Schmutzschriften auf Bahnh wesen: Aenderung des Verze ein Ersuchen um Einziehung von Geri 3. Steuer- und Zollwesen: Veror das Zollinland
Blumenfeld und Curt 9 zerlin W. 9, Potsdamer Sundfachen. klagt gegen den Reisenden Gerben ] anutmachung.
Abhanden gekommen ist: Dem Ober⸗ zollsekretär i. R. Josef Spiller in Militsch, Bezirk Breslau, T ꝛ o/ Rumänische Rente von 1894 Nr. 23384.
Militsch, den 21. Junt 1929.
Die Polizeiverwaltung. Scheifler.
zugelassenen Sieveking⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ber⸗ (76. O. 190. 1929.) Schmargendorf, Beklagten, unter der Behauptung, daß aus vorschußweise zahlten Provisionen 1360 R mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und eventl. gegen Sicherheits⸗ leistung zu verurteilen, an die Klägerin 1350 RM nebst 8 Prozent 1. März 1929 zu für vorläufig vol
treten zu lassen. Berlin, den 14. Juni 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts J. Zivilkammer 40.
l31020] Oeffentliche Zustellung. Friedrichstr. 23,
vormittags 9, Uhr, mit der Auf⸗ dem gedachten ugelassenen Anwalt zu wecke der öffentlichen Auszug der
eingehenden
5. Bankwesen: Notenbanken
Ende Mai 1929.
Zustellung wird dieser
Klage bekanntgemacht. Samburg, den 21. Juni 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Prozeßbevollmächtigter: Syndikus Eugen Cohn, Berlin, Zentral⸗ klagt gegen meister Fritz Karstädt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, angeblich nach Argentinien ausgewandert, früher in Finsterwalde, N. X. wohnhaft gewesen, auf Grund der Be— hauptung, daß sie ihm am 2. September 1926 Därme geliefert habe, mit dem An⸗ rage verurteilen, 1. 325380, RM zuzüglich 8 o½ Zinsen seit 2. September 1926 zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtégericht in Berlin⸗Mitte auf den 31. Oktober 18289, vormittags 10 uhr, Friedrichstr. 1314, I. Stock, Zimmer Nr. 174176, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt. Berlin, den 18. Juni 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
31019] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Anacker K Falk, Berlin⸗ rf, Prinzregentenstr. 24, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Ernst taaß, Berlin 8W. 19, Wallstr. 1, klagt e Wilhelmine aiser, geb. Knappe, früher in Stettin, unbekannten ts, wegen Warenlieferung, mit Verurteilun RM nebst 2 3
Handel und Gewerbe. Berlin, den 26. Juni 1929.
Die Liguidationsturse per Ultimo Juni 1923
Allg. Dtsch. Eredit⸗Anstalt 128,90, Barmer Bayer. Hyp. und Wechselbank 152,09, Bayr. Gesellschaft 222.00, Commerz⸗ Nationalbank 276,00, Deutsche O. Dresdner Bank 164, 09, Allg. Lokalb. Vrz. 87, 59, Hamburg-⸗-Amerik.
Hansa Dampfschiffahrt ; ektrizitätsges. 183.00, Bayerische ann Elektrizität 222, 00, enwerke 73,00, Char⸗ p. Amer. de Eleetr. 434, 09, Con⸗ 00, Dtsch. Contin. ches Linoleumwerk trizitäts⸗ Lieferung ener Steinkohle 131,00, apier 204,00, Felten u. 140,00. Gesellschaft für
Der von uns ausgestellte Lebensversiche⸗ rungsschein Nr. 239 930 über GM 8000 Versicherungssumme wird bei uns als ver⸗ loren angemeldet. Der Inhaber der Urkunde innerhalb zweier Monate von der Veröffentlichung dieses seine Rechte bei uns an⸗ zumelden und den Versicherungsschein vor- zulegen, widrigenfalls letzterer hierdurch für ungültig erklärt wird.
Berlin W. 15, Kurfürstendamm 52, den 26. Juni 1929.
Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellscha
. Aus von Wertpapieren.
J Der La a n, ,. Kreditve rein
streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur r Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Kammer für Handels⸗ sachen des Landgerichts III in Berlin auf den 5. Oktober 1929, vorm. 19 Uhr, Saal 194, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelgssenen Rechtsanwalt als zevollmächtigten lassen. — Za O. 3844. 29. Charlottenburg, den 12. Juni 1929. Die Geschäftsstelle.
Gesellschaft gegenseitiger Hagelschäden Vergütung in Leipzig C. 4, Promenadenstraße mächtigter: Rechtsanwalt Feliz Donner⸗ hak in Leipzig, klagt gegen den Land— Johannes Schuldt, Insterburg, Jahr 1977 zu Nachschusses schädenversicherung mit auf Zahlung von 3509,15 RM nebst 9 95 Zinsen von 21.27 RM seit dem 1. 1933 und von 1382.75 RM seit dem 1. 3. 1928 zu zahlen und die Kosten Rechtsstreits
mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ die J. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 5. Ok⸗ tober 1829, vorm. 19 Uhr, mit der Aufforderung,
stellten sich wie folgt: mündlichen
Bank⸗Verein 131,00, Vereinsbank 151,B60, Berliner Handel Bank 187,00, Darmstädter u. 2,00, Disconto⸗Kommandit 167,0 Verkehrswesen werke 166,00, Deutsche Reichsbahn Hamburger
Prozeßbevoll wird aufgefordert,
Aufrufs ab,
Ostlöpschen, Grund des für das Südamerikan. fordernden Rorddeutscher Lloyd 11100. Allg. El Motoren 153, 00, J. P. Bemberg 343 90. Bergm Berl. Masch. Schwartzkopff 77.00, Bu solten burger Wasser 111,06. Comp. His aoufchoue 171,06, Daimler Motoren 59, utsche Erdöl 117,00. Deut it A. Nobel 116,009. Ele cht u. Kraft 219, 00. Eff. trie 239, 00, Feldmühle enkirchen Bergwer n 224,00, Th. Goldschmidt
Harpener Bergbau
Philipp Holzmann Aschersleben
21015] Oeffentliche Zustellung. Handelsgesellschaft Brennabor⸗ in Brandenburg g. d. Havel, Rechtsanwalt
ung uñ
Gaß Dessau 210,00, De Berlin 318,00,
J. G. Farbenindus Guilleaume 134,00, Gels elektrische Unternehmunge burger Elektrizität
Bergbau 220,00, I94 00, Klöckner Werke
Prozeßbevollm Kurt Ehrlich in Berlin W. 15, Fasanen⸗ straße 68, klagt 1, pp., 2. gegen Herrn Andreas von Aulock, 3. dessen Ehefrau
Uhlandstr., selforderung, mit dem eklagten als Gesamt— schuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1128 RM nebst Zinsen über den jeweiligen Reichsbank— diskont seit dem 15. April 1929, ferner 22.50 RM Wechselunkosten zu zahlen, 2. den Beklagten zu 2 zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung gebrachte Gut seiner Ehefrau, der Be⸗ J u 3, zu dulden, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet
des Rechts
streits vor
Margarete Berlin⸗Wilmersdorf, Grund einer We Antrage 1. die
zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Leipzig, den 20. Juni 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Leipzig.
Bekanntmachung über die am 18. 6. 1929 gelosten, am 2. Januar 1930
5 o½ LAufwertungs⸗Goldyfandbriefe Serien La- 28
ist in Nr. 143 der Sächsischen Staats⸗
zeitung vom 22. Juni 1929 erschienen und
wird in Nr. 26 der Allgem. Verlosungs—⸗
tabelle abgedruckt.
Losungslisten können an der Ka Vereins in Dresden, Prager Str sowie bei allen unseren Zahlstellen und Vertretern eingesehen oder entnommen
Dresden, den 24. Juni 1929. Das Direktorium.
H. und E. Mecklenburg ⸗Schwerinsche Roggenwertanleihe von 1923.
Infolge Feststellung des Durchschnitts« prelses für märkischen Roggen auf Hol RM für den Zentner sind nach bereits er— folgten Abzug der Kapitalertrags⸗ stener zu zahlen für den am 1. Juli 1929 sälligen Zinsschein
der . No
Lit. A 1,10
Rud. Karstadt Wilmers dor 108, 00, Köln⸗Neuessen. Bergwerk 128,09, Mannesmannröhren 141,00. Maschinenbau Unt schaft 129, 00, Mitteld. Stahlwer 27, 00, Norddeuts Bedarf 85,00,
werke 436, 90, Rh AI. Riebeck⸗
ernehm. 50 00 Metallgesell. 23, 60, National. Automobil 143, 00, Oberschlesische Eisenbahn⸗ 111,0, Orenstein u. Koppel Phönix Bergbau 97,00, einische Braunkohlen 293,90, e Stahlwerke 127,00, Rhei Montan 146, 00, Rü 6, Schles. Elektr. u. Gas t 1933650, Schubert u. Salzer 30h, ofer 311,00. Siemens u. Ha 415,09, Thüring. Gas Leipzig Transradio 14600, Vereinigte Glanz ke 164,900, Westeregeln Alkali 260,00, Eisenbahn 70,00.
Wollkämmerei
l. Kokswerk erschl. Kokswerke Der Buchdruckereibesitzer Paul Bern⸗
beck in Lübeck, Mühlenstraße 14, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt in Lübeck, klagt im Wechselproz die persönlich haftenden Inhaber der Handelsgesellschaft Paul Ditz in Lübeck, enstraße 16, 2. ygren in Lübeck, Mittelstraße 13 a, zu ? jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner kostenpflichtig und vorläufig zu verurteilen, Kläger 360 RM nebst 935 Zinsen seit 1929 sowie 2180 RM Wechselunkosten zu zahlen. klagle zu 2 wird zur mündlichen Ver⸗ des Rechtsstreits vor Lübeck. Abteilung Ta, Zimmer 22, auf den 14. August 1929, 11 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat festgesetzt. Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Lübeck, den 20. Juni 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Abteilung 7a.
dem Antrag Zahlung von 42 über den jeweiligen Reichsbankdiskont eit dem 8. Dezember 1928. 3 ichen Verhandlung des Nechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße Nr. 15, II. Stock, Zimmer 1741176, auf 15. September mittags 19 Uhr, geladen. Berlin, den 15. Juni 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Demokraten, der Deutschen Volkspartei und der Nationalsozialisten über Vorzugsbestimmungen für die Beförderung von Kindern und mit kommunistischen Anträgen. über Fahrpreisermäßigung für schwer Kriegsbeschädigte und Kindererholungsfürsorge sowie über Fahrpreise für Sonntagsrückfahrkarten für Berufsgruppen, die nicht regelmäßig an einem Sonntag ihren freien Tag haben. Nach längerer Aussprache, die sich insonderheit an den letztgenannten kommunistischen Antrag über die Sonntags rückfahrkarten anknüpfte — von den meisten Parteien wurde dabei zum Ausdruck gebracht, daß sich ein derartiger Antrag nicht ohne weiteres in die Praxis umsetzen lasse — nahm der Ausschuß eine Entschließung an, in der das Reichsverkehrsministerium ersucht wird, mit der Tarif⸗ kommission der Deutschen Reichsbahn in, Verhandlungen darüber einzutreten, diesen Anträgen nach Möglichkeit zu ent prechen. Drei Petitionen, betreffend Mittellandkanal und Niederschlesisches Steinkohlengebiet, Neubau einer Oderbrücke bei Neu salz und Bahnlinie Gumbinnen — Naujeninken mit Anschluß an Lasdehnen,
n. Westfäl. Elektrizität erswerke 87, 00, Salzdetfurth it. B 195,00, Schles. Port⸗ 00, Schuckert u. Co. Halske 398,00,
Kali 409,0 land⸗Zemen 240, 06, Schultheiß⸗Patzenh Spenska Tändsticks Ser. Leonhard Tietz 277,00, 443, 090, Vereinigte O4 0 Waldhof 260,00, Otavi Minen u.
g die Beklagten zu ur mündlichen Verhandlung treits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ul in Charlottenburg, Tegeler Saal 104, auf den I2. August vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten lassen. — 1a. P. 989. 29 Charlotten
vollstreckbar
Reis- K Handel s⸗-Aktiengese Bremen erzielte nach ihrem Bericht über das eine Dividende von 10 vy auf die Stammak sellschaft für den Ersatz von Liguidationss seinerzeit ein auf die Sch O 000 RM in bar er
bescheid noch 172 350 RM unverzins Tagesordnung der am 28. Juni d tung steht u. a. Beschlußsassung kapltals um 700 000 RM unter Aus rechts der Aktionäre.
chäftsjahr 1928 Nachdem die Ge⸗ chäüden von dem Reich des Darlehen Bericht mit⸗
e burg, den 17. Juni 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.
30450] Oeffentliche Zustellung.
1. Die Frau Wwe. Johann Blömer, Ratingen, Oststraße 4. 2 der minder⸗ jährige Bertram Blömer, gesetzlich ver⸗ durch seinen Vormund, Paul Tönsmann, Ratingen, Oststr. 4, eßbevollmächtigte: erhard Obuch, Dr. Düsseldorf, klagen gegen den Kranken⸗
Amtsgericht enwertanleihe:
c, Lit. B 0,44 RM, Lit. O 0,22 RM, Lit. DO O11 RM, der II. Roggenwertanleihe: Lit. A 11, — RM, Lit. B 4 40 RM, Lit. O 220 RM, Lit. D 110 RM.
Schwerin, den 24. Juni 1929. Mecklenburg⸗Schweriusches Finanzministerium.
treten durch seinen Vorstand, Prozeß⸗ bevoll mächtigter:; Rechtsanwalt. Stefan Nürck, Berlin W. 9, Schellingstraße 4, Kaufmann Bruno
lußentschädigung anzurechnen halten, erwartet sie, wie der Ber in Äussicht gestellten Schlußentschädigungs— 85 160 RM 6 osg Reichsschuldbuchforderungen liche Reichsschuldbuchforderungen. J. stattfindenden Generalversamm⸗ Über die Erhöhung des Grund— schluß des gesetzlichen Bezugs⸗
— Im Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags wurde verfahrens gegen gegen den Unter den Linden 39, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behaup⸗ tung, daß dieser durch 8. Dezember 1928 das Monopo Alleinaufführungs⸗ und Verwertungs-
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags besprach gestern vor der Plenarsitzung die Geschäftslage. In der laufenden Woche sollen eine Reihe von Anträgen, insbesondere Steuer⸗ anträge und Grenzlandanträge, erledigt werden, ferner kleinere
Rechtsanwälte Horstmann
31360 70.9 und 80 /, Breslauer
Stadtanleihen.
Die am 1. Juli 1929 fälligen Zins scheine werden vom 28. Juni 1929 ab von der Stadthauptkasse zum Nennbetrage ein⸗ gelöst. In Berlin erfolgt die Einlösun bei folgenden Bankbäusern: Deutsche . Darmstädter und Nationalbank, Dret dner Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Commerz⸗ und Privat⸗Bank, für die 70 Anleihe und die 89/9 Anleihe von 1928 1 auch bei der Deutschen Kommunalbank. Außerdem werden die Zinsscheine der 8 Anleihe von 1928 I bei folgenden Bank häusern eingelöst: In Berlin: J. Dreyfus C Co.,, Gebr. Arnhold, Jacquier C Se⸗ curius, S. Schoenberger C Co. und A. E. Wassermann; in Essen: Simon Hirschland; in Hamburg: L. Behrens G Söhne; in Mannheim: Süddeutsche Dis⸗ conto⸗Gesellschast.
Magistrat — Finanzabteilung. 31028 Aenderung des § 20 der Satzung der
Pommerschen Stadtschaft.
Neue Faffung:
1. Auf die von der Pommerschen Stadtschaft bzw. der Preußischen Jentralstadtschaft (vergl. 3 1 Abf. 2) ausgegebenen Pfandbriefe findet das Gesetz über die Pfandbriefe und ver⸗ wandten Schuldverschreibungen öffent⸗ lich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 19977 R. ⸗G.-Bl. J S. 492) Anwendung. Der Gesamt⸗ betrag der im nig befindlichen Pfandbriefe muß in Höhe des Nenn⸗ werts jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein.
2. Eine Hypothek, die an einem Grundstück besteht, das die Pommersche Stadtschaft zur Verhütung eines Ver⸗— lusts an der Hypothek erworben hat, darf als Deckung von Pfandbriefen höchstens mit der Hälfte des Betrags in ö werden, mit dem sie vor dem Erwerb des Grundstücks durch die Pommersche Stadtschaft als Deckung in Ansagtz gebracht war. Die Pommerschẽ Stadtschaft hat einen ö., Grund⸗ stückserwerb der Zentraslstadtschaft alz- bald mitzuteilen und erforderlichenfalls für die sehlen de Deckung 3 sorgen.
3. Ist infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grund die vorgeschriebene Deckung in Hypotheken nicht mehr vollständig vor- handen und ist die Einziehung eines entsprechenden Betrags von Pfand briefen nicht sofort ausführbar, so ist die fehlende K einst⸗ weilen durch Schuldverschreibungen des Reiches oder eines Landes oder durch Geld zu ersetzen. Als Ersatzdeckung für wertbeständige Stadtschaftsbriefe können nur solche wertbeständigen Schuldver⸗ schreibungen verwendet werden, die vom Reich oder einem Land ausgestellt oder gewährleistet sind. Die Schuldver⸗ chreibungen dürfen höchstens mit einem Betrag in Ansatz gebracht werden, der um 5 vH des Nennwerts unter ihrem jeweiligen Börsenpreis liegt. Als ein⸗ gel gelten die zur Tilgungsmasse ge⸗ angten und die zum Zweck der Tilgung aus dem 1 derselben auf⸗ gerufenen ö In den Ge⸗ amtbetrag der Hypotheken sind die Be⸗= träge, in deren Höhe dem Schuldner ein Guthaben am Tilgungsfonds zu⸗ steht uns über die Löschungsquittung noch nicht erteilt ist, nicht mehr ein⸗ zurechnen.
4. Die Ausgabe der Pfandbriefe er⸗= ge nachdem die Pomniersche Stadt⸗ chaft der Zentralstadtschaft angezeigt at, daß die näher zu bezeichnenden Hypotheken an er fhristen er , Stelle im Grundbuch eingetragen und die Hypothekenbriefe unter , . des Landeshauptmanns oder eines von ihm Beauftragten oder des Provinzial⸗ kommissars in Verwahrung genommen ind. Für die sichere Verwahrung haftet
e Pommersche Stadtschast.
5. Den Inhabern der für Rechnung der Pommerschen Stadtschaft in Um⸗ lauf befindlichen Stadtschaftsbriefe oder der an deren Stelle ausgegebenen wert⸗ beständigen ie r e 2 für alle aus 6 Schuldverschreibungen ent⸗ e een Forderungen als Gesamt⸗
uldner mit der ö unmittelbar der Provinzialverband von Pommern.
6. Dem Provinzialverband haften für die aus Abs. 5 geleisteten Zahlungen ,, deren 1. Höhe der Provinzialausschuß bestimmt, das ge⸗ amte m,, der ie, ,, ein⸗ chließlich aller Deckungsmittel und
rsatzansprüche.
. Beranntmachung.
Die am 11. März 1929 vom Provinzialausschuß und am 14 März 1999 vom Pommerschen Provinzial⸗ landtagg beschlossene und durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Mai 1929 genehmigte Satzungs⸗ änderung der Pommerschen Stadtschaft wird hiermit in der neuen Fassung zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Stettin, den 271. Juni 1929.
Der Landeshauptmann der Provinz Pommern. (Unterschrift.)