1929 / 155 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jul 1929 18:00:01 GMT) scan diff

e- ,,, n mn

Dritte Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsan niger Nr. 155 vom 6. Inli 1929. S. 2.

133899). Jahresrechnung am 31. Dezember 18928.

RM 1035000 721 000

314 000

Besitz. Gnbstnkke . Abgang 5 4

111

Gebäude. .. 740 600, Zugang.. 2 866,57 IJ F,]

Abgang .. 406 460,69 TI idr ss ]

Abschreibung 5 404,88 Tro dõ-—

Sonderab⸗ schreibung . 121 600, Werkʒzeugmaschmnen 295 300,

Abgang.. 55 511,14 T od, ss

Zugang .. 133 376,82 F Ioõp dd

Abschreibung 51 665,68 375 5d dy. -

120 000

Sonderab⸗ schreibung . 154 500, Kessel, dampfmaschinen usw. 56 000, Abgang.. 176518, 92 38 Tr vs Zugang .. 10 695,10 D Tip Abschreibung 17 176,18 N vod - Sonderab⸗ schreibung. Modelle... 1. Zugang.. 21 292,05 T TIdd ß Abschreibung 21 292,065 Gleisanlggge 12 700,

Fuhrpark . 12 5699, 1

171 000 -

31 999,

Abschreibung Kontorutensilien Zugang .

1, 1972,98 Tf njᷓsᷣ Abschreibung 1972,08 1 Schuldner .. 1507 360 92 489 514 29 169 369 87 2636 31

,,, Wechsel 9 60

22

,

. . —— 8 2

Wertpapiere J 1403650 Vorausbezahlte Versiche⸗ rungsprämie .. 218688

Tr, Tos? Verbindlichkeiten.

Aktienkapital: Stammaten. Vorzugsaktien

648 000 208 000

S656 000

werde sondꝛ⸗ꝛ S5 600 Unerhobene Prioritätsan⸗

, ö. 5103 Unerhobene Dividende .. 9651 12 Beamtenpensionsfonds. . 8 168 17

Veamten⸗ und Arbeiter⸗ unterstützungsfonds .. Laufende Akzepten. Gläubiger... Erneuerungsfond Reingewinn

1657696 266 353 78 874 714 85 650 788 50

18 281 52 2 777 47587

Chemnitz, den 31. Dezember 1928.

Maschinenfabrit Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn. Bachler. Schneider.

Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit den Büchern der Maschinen⸗ fabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe E Sohn, Chemnitz i. Sa., bescheinigen wir hiermit.

Leipzig, den 1. Juni 1929. en ft Revisions⸗ und Treu⸗ handgesellschaft A.-G. Muth. Dr. Ronniger. Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1928.

4 29 8 9 9 92 ,

Soll. RM 9 Handlungsunkosten ... 488 293 80 insen und Skonto... 162 68293 etriebsreorganisationsun⸗ ,,, 85 464 48 Abschreibungen auf: Gebäude. 5 404,88 Werkzeug⸗ maschinen . 51 6665,68 Kessel, Dampfma⸗ schinen usw. 17 176,18 Modelle .. 21 292,05 12 699, ontor⸗ utensilien. 1972,08 110 209187 Reingewinn... 18 281 52 804 93260 Haben. Fabrikationsbruttogewinn 561 876 35 Gewinn aus Grundstücks⸗ verkauf 2 243 056 265 804 932 60

Chemnitz, den 31. Dezember 1928. Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe Sohn. Bachler. Schneider.

Die Uebereinstimmung vorstehender Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den Büchern der Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe E Sohn, Chem⸗ nitz i. Sa., bescheinigen wir hiermit.

Leipzig, den 1. Juni 1929. Sächsische Revisions⸗ und Treu⸗

handgesellschaft A.⸗G. Muth. Dr. Ronniger.

In der heutigen Generalversammlung

der Aktionäre unserer Gesellschaft sind der

statutengemäß ausscheidende Herr Fabri⸗ kant Max Schwalbe, Stein, Bez. Leipzig, wieder und die Herren Bankdirektor Dr. phil. Alfred Bleicher, Chemnitz, General⸗ direktor Wilhelm Reinhardt, Leipzig und Bankdirektor Dr. jur. Johannes Krüger, Dresden, neu in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Herr Bankdirektor Kurt Bernhardt in Chemnitz, Vorsitzender, Herr Fabrikdirektor Dr. phil. Otto Seyfert in Chemnitz, stellv. Vorsitzender, Herr Fabrikant Max Schwalbe in Stein, Bez. Leipzig, Frau Kommerzienrat Elisabeth Schwalbe in Chemnitz, Herr Bankdirektor Dr. phil. Alfred Bleicher in Chemnitz, Herr Generaldirektor Wilhelm Reinhardt in Leipzig, Herr Bankdirektor Dr. jur. Johannes Krüger in Dresden; Herr Ingenieur Max Richter in Chemnitz, Herr Dreher Karl Müller in Chemnitz, Betriebsratsmitglieder.

Die von der Generalversammlung ge⸗ nehmigten 10949 Dividende auf Vorzugs⸗ aktien für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1928 können von heute ab, nach Abzug von 1095 Kapitalertragsteuer, gegen Abgabe des Coupons Nr. I entweder

bei der Allgemeinen Deutschen

Credit⸗Anstalt, Filiale Chem⸗ nitz, in Chemnitz, bei der Sächsischen Staatsbank Chemnitz, in Chemnitz,

bei der DresLdner Bank, Filiale Chemnitz, in Chemnitz,

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig,

bei ö Dresdner Bank in Dres den oder

bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz,

erhoben werden.

Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 24. Oktober 1928 im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 38 geben wir bekannt, daß sich noch nom. NM 44 050, Genußrechte unserer Gesellschaft, aus dem Altbesitz der inzwischen getilgten Prioritätsanleihe von 18695 stammend, in Umlauf befinden.

Chemnitz, den 27. Juni 1929. Maschinenfabrit Germania vorm.

J. S. Schwalbe & Sohn.

Bachler. Schneider. 33909. Bilanz per 31. Dezember 1828. Aktiva. RM M Grunbstückskonto .... 378 300 ,, 212 000 - Maschinenkonto ... 183 800 - Geräte⸗, Werkzeug⸗ und ,, 39 400 Fuhrwerkskonto .... 170 830 ,, 236 752 95 Hypothekenkonto. ... 10 000 , 15 55619 Postscheckkonto 2 6 200 76 Wechselkonto 229 391610 D h,, 426 231 40 , 375 305 52 Avalkonto 12 000, 2 068 292 92 Passiva. ö,, S800 000 Gesetzliche Reserve ... 90 200 d 668 43526 Hypothekenkonto .... 391 70295 Dividendenkonto (noch nicht erhobene Dividende) . 432 Reingewinn... . 107 9650 39 Avalkonto 12 000, 2. 2 0658 29292

Gewinn⸗ und Ver lu strech nung per 31. Dezember 1928.

Debet. RM 9 Abschreibungen .. 174 239 60 Betriebsunkosten (Frachten,

Steuern, Zinsen usw. . Handlungsunkosten

788 166 47 279 61857

Reingewinn ...... 107 9650 39 1349 975103 redit.

7746 52 1342 22851

1349 975103

Berliner Asphalt⸗Gesellsch aft

Kopp & Eie., Aktien⸗Gesellschaft. er Borstand. R. Gerth. Wendt.

Vorstehende Bilanz nebst vorstehende Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Firma „Berliner Asphalt⸗Gesellschaft Kopp E Cie. A.⸗G.“ habe ich geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten und von mir gleichfalls geprüften Büchern der Gesell⸗ schaft in Uebereinstimmung gefunden.

Berlin, den 29. April 1929. R. Schuster, öffentlich angestellter und beeidigter Bücherrevisor im Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer, Berlin.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung geprüft und richtig befunden.

Berlin, den J. Mai 1929.

Arthur Teske,

stellv. Vorsitzender des Aussichtsrats.

Laut Generalversammlungsbeschluß vom 27. Juni 1929 ist neu in den Aufsichts⸗ rat unserer Gesellschaft gewählt: Herr Dr. Erich Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Berlin⸗Charlottenburg 5, Wall⸗ straße 50.

Berliner Asphalt⸗Gesellschaft Kopp & Cie. Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand.

R. Gerth. Wendt.

Gewinnvortrag aus 1927 Vetriebsüberschuß

Aufstellung für 31. Dezember 1928.

Vermögenswerte. Drahtseilbahn. Verlust

27107 06 823 16

31 93052

k .

Verbindlichkeiten. , Buch l chul ken

30 000 193052 31930 52 Gewinn⸗ und Berlustrechnung für 31. Dezember 1928.

Soll. Ausgaben. 1 7 5 640 02 2640 02

Haben. k, 816 56 ,,, 1823416 5 640 02

Eiserfeld (Sieg), den 28. Juni 1928. Gebhardshainer Transport⸗ gesellschaft Actien Gesellschaft.

C. Steinsei fer. [33249 11 / ä 33901]. Färbereien und Appreturanstalten Georg Schleber, Aktiengesellschaft. Bilanz per 39. September 1928.

Aktiva. RM 8 Grundstücke und Gebäude. 2725 844 83 Maschinen und Utensilien. 2040 431 25 Betriebsvorräte .... 573 767 14 Kasse, Wechsel, Bankgut⸗

,, 121 714 78 Wertpapiere und Beteili⸗ gingen 645 238 20

3 790 369 20 9 897 365 40

,,

Passiva.

Aktienkapital !.... 3 500 000 Gesetzliche Rücklage 09 * 360 000 Delkre dere . 150 000 Hypotheken 1619 74106 Rrebitbren 33644 510 95 Später fällige Leistungen . 573 503 38 Gewinnvortrag 1926/27. 59 610 01

40

9 897 365

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 3090. September 1928.

Aufwand. RM 8 Handlungsunkosten . 906 06883 Steuern und Abgaben 303 229 76 Unterstützungen ... 73 027 32 Zinsen 9 0 9 0 69 138 081 47 Gewinn 59 61001

GC 9 0 2a 8 9 9

33925. Bilanz zum 31. März 1929 Sesitzteile. RM 9 Kassenbestände . 1681178

Guthaben bei Banken und

33902.

Eisen⸗ Aktien geselisch aft Lothringen, Hannover. Bilanz per 31. Dezember 1928.

148001739

Ertrag. Betriebsüberschuß ... 1420 407 38 Gewinnvortrag 1926/27 . 59 610 01

148001739 Reichenbach i. Bogtl. und Greiz, den 7. Juni 1929.

Färbereien und Appreturaustalten Georg Schleber, Aktiengesellsch aft.

Georg Schleberjr. Werner Schleber

2 ö 2 ——

33907].

Bilanz per 31. Dezember 1928. Aktiva. RM * Maschinen, Werkzeuge und sonstige Anlagen 74 625, 62 Abscht. . 24 69931 49 92631 Bürogebäude. 3 920,40 Abschreibung 3 920,40 Patentkonto 1 . 8 2 . 1 Bankguthaben 107 20387 Dei rene, . 1659 840 74 Vorräte . ö 107 435 20 G 531 70 enn, . 788938 432 828 20 Passiva. Aktienkapital... 150 000 Kreditoren u. sonst. Ver⸗ bindlichkeiten einschl. transitorische Posten . 167 691 22 Reservefonds ..... 6 44555 Delkrederekonto. .... 41 70203 Ueberschuß. ..... 66 98040 432 828120

Gewinn⸗ und Berlustkonto

31. Dezember 1928.

Soll. RM Generalunkosten, ... 388 963 47 Abschreibungen. .... 28 61971 Delkrederekonto. .... 41 70203 Gewinn * 1 *. . . 66 289 40

526 27461

Haben.

Warenkonto.. ... b26 274 61 d26 2746

Caunnstatt, im Juni 1929. Benkiser⸗Werk Akt. ⸗Ges. V. Wagner. Emil Benkiser.

33908].

Die Generalversammlung unserer Ge⸗ sellschaft vom 28. Juni 1929 hat be⸗ schlossen, die Dividende für das Geschäfts⸗ jahr 1928 auf 1299 festzusetzen. Es gelangt dannach der Gewinnanteilschein Nr. 6 für das Geschäftsjahr 1928 mit RM 7,20, abzüglich 105 Kapitalertrag⸗ steuer an unserer Geschäftskasse zur Ein⸗ lösung.

Cannstatt, 28. Juni 1929.

Benkiser⸗Wert Att. ⸗Ges.

bei den Stammfirmen . 3 325 951 41 Noch ,. hlt RM 9 Vechselbestãnde ..... 0 zoo s , Tien ire geshhltet . Beteiligung , 1208 77003 Schuldner , 1381 343 47 nn n, ,, 6 eb anhe,,, ,,. . ,, ,,

. 221 34918 n, k gen, Werkzeugmaschinen und Fraftwagen . 1

Apparate . 1682 737 vr enen ö 20 oo - Ofenanlagen.. ... 1711 298 Beteili K Betriebsanlagen 2510 176 w und Ker⸗ 36 125

9 . ö G 2 k. Utensilien, Gerät . Warenbestand .... 89 19274 Warenbestände;;;; *egicha ten C go],

Rohmaterial 1 622 027, 05 1686 93649 J Attienkapital . ..... D os -= Fable ärger s gzo rc e desen nnshr, Rant, 139 an iz Schuldner... ... 3 358 26188 k . 101 57886

R a Gewinnvortrag ot ee, ea we, gn mn, 9 ö 6 Reingewinn 1928 4913,79 9 625 48 Grundkapital... 1 n ,, Fa ohhh olgze;::: 0, Frgchaften w wh ; Gläubiger kd 3 896 438 79 1686 935149 Interims konto... 104 22678 Gewinn⸗ und Berlustrechnung Reingewinn“. 2024230 89 per 31. Dezember 1928. 24 044 896 46 . ; . . Soll. RM 9 , . Handlungsunkosten ö 219 06016 ꝛittieuge felt haft fir rhef abritate, i en, gos, ss Unterschriften.) . 1 Kraftwagen . 5 193,57 Gewinn⸗ und Berlu strechnung Beteiligungen. 63 500, 70 99272 ver 31. März 1929. Reingewinn 962648 Soll. RM 14 299 678 35 Abschreibungen auf: .

, . j G 64 gas 9 Vortrag . J 171169

Terkzeugmaschinen und k

nn, ,,, , ,,, .

Ofenanlagen. .... 79 168 41 298 678136

Betriebsanlagen ... 298 64019 EGisen⸗ Aktien gesellschaft

Mobilien, Utensilien und Lothringen.

, 54 060 07 Scheifhacken. v. Karpf.

Möbel ö dle ;

TI J V5 sd 9 k ö

. 34497

5 Reingewim ⸗·«c . Cl 60 6 Bilanz per 1. Degember 1088. 2735 174 8 Haben. ö. Attiva. RM 3 Rohüberschuß. ..... 2135 17418 ö . Ib 92 23735 17478 * Abschr...:;. 0G. zo 380 - Berlin⸗Lichten herg, d. 2. Juli 1929. Kantine. YF, Siemen g- Blaniawerke Abschr. ... 8392.60 8 600 - Aktien gesellschaft fürohlefabrikate. Kleinbahn T öö5 (Unterschriften.) J ,, aa 3ugang. 35826.

Gemein n. Aktien ⸗Gefellschaft für d2 n, Wohnungsbau, Ludwigshafen a. Rh. Abgang .. n

Bilanz per 31. Dezember 1928. d 08h,

Abschr. .. 22 700. h) 385 Aktiva. RM 8 Maschinen. T -= Immohilien einschließlich gm. . 32950

Fernheizwerk Nord und T

Zentralwaschküche 6 58h 028 25 Abschr 7650 56 34 000 - Neubauten.. ö. 13 048 Gerte ö Feös = k , . . 1 Büroeinrichtung 3 oo,

Fahrzeuge, Maschinen, Werk⸗ Zugang. 437,

zeuge u. Gerätschaften. 1 .

. . 4 Abschr. ... K 6h50 -

, 29 , ö 3 3 54 nannte n,

Wer aht . f 5* . wa, Gies lc, , . Konto langfristige Darlehen ,, 65 643 b8

(noch nicht ausbezahlter kw 251 49

D, . ö O00 Versch. Schuldner.... 10105776 Bürgschaften ..... 160 000 Materialvorräte..... 6 846 75 Sypot hekarbürgschaften . .] 1346 009 Verlust . .... . 2 70909 Beteiligungen.... ho boo Di, kunststeinbetrieb, aren⸗ Passiva.

r. w 11 26808 Grundkapital... 230 000

n Darmstädter und National⸗ w nn, Dor lmund⸗ 30 830 25 Passiva. Versch. Gläubiger. ... 21 357 34 . J k Reservefonds ...... 4 950 Reservefonds J..... = Di 1 1 1 1 8. 87 8.

n ö . 2 . 39 Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Bs 696 604,03 3 Hypothekar⸗ . Verlustvortrag ..... 16 622 21

bürgschaften 1 346 C000 8 0d 60νο k . . ö. Schuldverschreibungen .. 168 543 Handlungsunkosten. ...

Langfristige Darlehen .. 3 441 143 26 8 und Löhne... 91 17272 Kurzfristige Darlehen, Soßiale Lasten ... 10 540 45

Gb 000 U.S. A. Dollar 2 100 000 Zinsen und Diskont ... 837 08 Kreditoren: npothet Abschreibungen .... 1 21010 Teilzahlungen a. Hypothek⸗ J . , .

, , ö 24 Fabrikation. ...... 202 3533 385 Verschiedene 1116 12G37] 1 962 96024 Bteintrantpork: ::.. 16095335 Delkrederekonto.... h oM Ferluft ...... 33 77069 Bůrgschaften ..... 150 000 - , Gewinn⸗ u. Verlustkonto. 23 37945

TTD Aus dem Aufsichtsrat sind satzungs⸗

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Degember 1928.

Soll. RM.. nnn, . 69 847 Gebäudeunterhaltung... 72038 Abschreibungen ..... 283 367) nn, . 312 835 Kursverluft an Wertpapieren 19 90 Bilan konto 23379

Haben. . Vortrag aus dem Vorjahr 5245 Mieterkrägnis.. .... 778 209

783 454 33964 Der Vorstand. M. Sternlieb. V. Bauer.

gemäß ausgeschieden:

Herr Bergbauunternehmer C. Deil⸗ mann, zu Kurl,

Herr ö F. Decker, zu Dort⸗ mund,

6 Baron F. v. Papen, zu Merfeld. erner hat Herr Gutsbesitzer H. Harpen, zu Bochum, sein Amt als Aufsichtsrats⸗ mitglied niedergelegt.

Die erstgenannten drei Herren wurden wieder in den Aufsichtsrat gewählt, ferner wurde Herr Bergassessor E. Middelschulte, zu Unna, neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Merfeld, den 28. Juni 1929.

Merfeld A. G. für Torsinduftrie u. dedlandkultur.

Der Vorstand. Kreuz.

ö J. 1 ö .

9 ö . .

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Mr. 155. Berlin, Sonnabend, den 6. Juli 1929

2 . 4 s ff Inhalts ũbersicht. f . . . e , ,. Anzeigenpreis für den Raum einer . ö . nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer ö 3. r, lh. ö. ,, Deere, in , wee alen, . 1 n , n , , ,

J einschließlich des Portos abgegeben . Geschäftsstelle eingegangen sein J ) 8. Verfchiedenes.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

einbehaltener Lohnsteuerabzüge nicht zulasse und eine Erstattung ] ist. Wäre bei der Veranlagung nach Durchschnittssätzen der ge⸗ unter dem Gesichtspunkt der 85 g3, 55 des Einkommensteuer⸗ samte Besitz einschließlich der verpächteten Teile der Ertrags-

*

60. Körperschaftssteuerpflicht einer in Liquidation be⸗ findlichen Erwerbsgesellschaft bei erneuter Beteiligung am

Erwerbsleben. Der Angriff der Rechtsbeschwerde gegen die gesetzes im vorliegenden Falle nicht in Frage komme. Demgegen⸗ berechnung zugrundegelegt worden, so könnte der i n e⸗ Annahme des Finanzgerichts, Haß es sich hei der Liquidation der über wendet der Beschwerdeführer mit Recht ein, daß er als Mit⸗ 6 freilich den auf die überlassenen Ländereien ent allenden . fh a um eine steuerlich unbeachtliche esellschafter gar nicht Angestellter der eigenen Gesellschaft sei. eil des angesetzten Ertrags, vermindert um die Summen der Scheinliquidation handle, ist verfehlt. Nach den einwandfreien ; 29 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes läßt klar erkennen, daß baren Pachtzinsen, als Entgelt für die Heuerlingsarbeit wieder

absetzen, was im Ergebnis auf dasselbe herauskäme. Hat der Beschwerdeführer neben der bloßen Ueberlassung von Land und Gebäuden noch besondere , in Form der Gebäude⸗ erhaltung und der Tragung von Abgaben zu bewirken, so kann er diese abziehen. Im vorliegenden Falle scheinen derartige Un⸗ kosten durch die Gewährung eines Werbungskostenpauschsatzes von 40 vH der baren Pachtzinsen berücksichtigt zu sein.

b) Bei der Gespannhilfe kommt es darauf an, ob sie be⸗ sondere Unkosten verursacht hat oder nicht. Möglich ist beides. Es ist denkbar, daß die Hilfe mit den normalen Kräften des eigenen Betriebs des Beschwerdeführers so geleistet worden ist, daß eine Mehrbelastung des Betriebs nicht eintrat. Aufwendungen über den Rahmen der bereits bei den Durchschnittssätzen berůücksichtigten Ausgaben für das Halten der für den eigenen Betrieb des Be⸗ schwerdeführers notwendigen Gespanne würden dann nicht vor⸗ liegen. Anderseits ist es nicht ausgeschlossen, daß der Beschwerde⸗ führer infolge der Gespannhilfe Mehraufwendungen über den eben gekennzeichneten Rahmen hinaus hatte. Diese könnten ins⸗ besondere darin liegen, daß er einen höheren Bestand an Pferden halten mußte oder auch bei gleichem Bestand mehr Futter oder mehr Kräfte für die Bedienung benötigt wurden oder die Zug⸗ tiere sich stärker abnutzten. Nicht in Frage kommt dagegen die Absetzung eines Betrags, der dem Entgelt entsprechen würde, das der Beschwerdeführer bei gewerblicher Vermietung seiner Ge⸗ spanne an fremde Landwirte verlangen könnte. Denn es kommt hier nur darauf an, die tatsächlichen durch die Gespannhilske ver⸗ Nachlaßregulierung beschäftigt sst⸗ sondern daß sie, wenn guch in mehr einen Erstattungsanspruch. Die Rechtmäßigkeit der Ver⸗ ürsachten Betriebs unkosten zu ermitteln, nicht etwa den unter veränderter Form, fortleben will.“ Im vorliegenden Fall ist nach anlagung ist deshalb nicht . nachzuprüfen. Richtig ist die anderen Umständen erzielbaren Gewinn. 8. Die Vorentscheidung dem Tatbestande bes angefochtenen Ürteils und dem Akteninhalt Ansicht der Vorbehörde, daß ein Erstattungsanspruch nach 5102 hat die Möglichkeit von Mehraufwendungen nicht in Betracht ge⸗ anzunehmen, daß die Beschwerdeführerin zunächst ernsthaft ihre Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes wegen der zuviel einbehaltenen egen. Sie unterliegt daher der Aufhebung wegen möglicher Ver⸗ Liquidation betrieben hat, so daß nicht gesagt werden kann, sie k nicht besteht. Dagegen gründet sich was die Vor⸗ ennung des . der Werbungskosten bzw, wegen gerügter habe nach der Eintragung der Liquidation sich ebenso wie behörde infolge ihrer ö Grundauffassung nicht nicht genügender Klärung des Sachverhalts. Die nicht spruch—⸗ vorher am . hen Leben beteiligt; vielmehr hat sie beachtet hat der Anspruch hier auf 3 129 Abs. 1 Satz 2 der reife Sache ist an die Volbehörde zurückzuverweisen. Diese wird zunächst die . oder Verteilung ihres Vermögens be⸗ Reichsabgabenordnung; denn es handelt sich um Steuerbeträge, nunmehr zu prüfen haben, ob und inwieweit der Beschwerde⸗ trieben und auch die A 6. gehabt, diese Verwertung bezüglich die für Rechnung des Beschwerdeführers als des Steuerpflichtigen führer mit seinem Begehren Mehraufwendungen im Sinne der ihrer Grundstücke durchzuführen, indem sie das e n gr n durch die Gesellschaft als der vermeintlichen Arbeitgeberin, mit⸗ obigen Rechtsausführungen Nr. 2 geltend machen wollte der von ihren Gesellschaftern neu gegründeten Raebel Werke hin im Sinne des 5 129 der Reichsabgabenordnung „ohne Mit⸗ und bejahendenfalls inwiefern das Begehren sachlich gerechtfertigt G. m. b. H. übertrug. Die Absicht, durch Veräußerung auch ihres wirkung des Steuerpflichtigen“ in Form des Steuerabzugs ge⸗ ist. Dabei sei noch darguf hingewiesen, daß, sofern vermehrte restlichen Grundbesitzes die Liquidation zum ,, zu bringen, zahlt sind. Daß der Beschwerdeführer die Vornghme des Steuer⸗ Futterkosten in Frage kommen, auch der Verbrauch eigener Er⸗ hat sie dann aher nach der Annahme des Finanzgerichts zumindest abzugs als geschäftsführender Gesellschafter selbst veranlaßte und zeugnisse hinzuzurechnen ist. Der Wert dieses Verbrauchs wäre bezüglich des Geschäftsgrundstücks aufgegeben, nachdem ihr An wünschte, ändert daran nichts. Denn die offene Handelsgefell⸗ an sich grundsätzlich d,. * berechnen, wie die e e von

schaft als solche, und nicht die e fte, ist „Arbeitgeber“ im Gegenständen zu außerhalb des Betriebs liegenden Zwecken (vgl.

Feststellungen der Vorbehörde hat die Beschwerdeführerin zwar nach Eintritt in die Liquidation im Jahre 1920 ihren bisherigen Geschäftsbetrieb aufgelöst, sich aber durch Beibehaltung des He⸗ schäftsgrundstücks einen neuen dauernden Zweck gesetzt, den sie seit H n ; acht . dauernd verfolgt. Darüber, daß die Sonderborschriften des Körperschaftsteuergesetzes über die Liqui⸗ dationssteuer nur für echte, nicht auch für Scheinliquidation gelten, vgl. Entsch. des Reichsfinanzhofs 1A 143/28 vom 28. Sep⸗ tember 1928, Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 127, herrscht kein Streit. Der vorliegende Fall erledigt sich allerdings rechtlich noch nicht durch die das angeführte Urteil tragenden Ausführungen. Dort war gesagt worden; „Die Steuerbehörden müssen, wenn sie gegenüber einer formell ordnungsmäßig in Liquidation ge⸗ tretenen Erwerbsgesellschaft die Anwendbarkeit des 5 18 des Körperschaftsteuergesetzes ausschließen wollen, das Vorliegen einer Scheinliquidation beweisen. Zweck der Liquidation ist die Ab⸗ wicklung der laufenden Geschäfte, die Feststellung, Verwertung und Verteilung des Gesellschaftsvermögens (568 298, 149 des Handelsgesetzbuchs). Wird dieser Zweck nicht . sondern beteiligt sich die Gesellschaft nach der Eintragung der Liquidation als Erwerbsgesellschaft am Wirtschaftsleben ebenso wie vorher, so ist die bloße Tatsache des Auflösungsbeschlusses und des formellen Eintritts in das Liquidationsverfahren ohne steuerrechtliche Wirkung. Denn dann ist aus dem tatsächlichen Verhalten der Ge⸗ ellschaft zu schließen, daß sie in Wirklichkeit nicht ihre Existenz als Wirtschaftssubjekt als beendet ansieht und nur noch mit der

der Gesetzgeber den k einer offenen ö als Mitunternehmer des Betriebs betrachtet wissen will. Der Gesellschafter bezieht deshalb n fe aus eigenem Gewerbe—⸗ betrieb. Es ö aber schon begriffli ausgeschlossen, daß jemand gleichzeitig Inhaber eines Betriebs und Angestellter desselben Be⸗ triebs sein kann. Alles, was er an ö aus dem Betriebe

bezieht, kann ihm nur als Inhaber, als Gewerbetreibenden zu⸗ fließen und bildet einen Teil des gewerblichen Einkommens 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes. Außerdem be⸗ tont 829 Nr. 3 noch ausdrücklich, daß auch besondere Vergütungen, die der , Mühewalkungen im Interesse der Ge⸗ . für dexen Rechnung bezogen hat, zu den gewerblichen Einkünften gehören. Es kann demnach kein Zweifel sein, daß auch die 30 506 RM nicht Arbeitslohn, sondern gewerbliche Ein⸗ kunft darstellen und grundsätzlich bei der einheitlichen Gewinn⸗ feststellung (6 65 Ab. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes) zu berücksichtigen sind. Die Ausführungen der Vorbehörden, die aus den Tatumständen des Einzelfalls eine Angestellteneigenschaft des Beschwerdeführers 6 wollen, verkennen diese Grundsätze des Einkommensteéuerrechts. Das Vorderurteil und der Einspruchs⸗ bescheid sowie die ablehnende Entscheidung des Finanzamts vom 17. Februar 1928 Bl. 111 V der Akten sind wegen dieses für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch wesentlichen Rechtsirrtums aufzuheben.

Bei freier Beurteilung ist die Sache spruchreif. Der Beschwerde⸗ führer greift nicht die Veranlagung als 6. an. Er stellt viel⸗

trag, ihr für die beabsichtigte Uebertragung Grunderwerhsteuer⸗ freiheit zu bewilligen, abgelehnt worden war. Dargufhin hat fie Sinne der Lohnsteuer. Die Beträge sind schließlich auch zu Un Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 157); eine Bewertung nach 5 21 wie das Finanzgericht nach der Sachlage unbedenklich feststellen recht gezahlt, da nach den obigen ü,, Ausführungen des Einkommenstenergesetzes kommt für den Landwirt an sich konnte, die Absicht gefaßt, dieses Grundstück durch Vermietung an eine Lohnstenerpflicht überhaupt nicht bestand. Das Begehren der nicht in a Doch muß bei nichtbuchführenden Landwirten die G. m. b. H. Rgebel⸗Werke dauernd zu nutzen, und sie hat sich Erstattung der 708,50 RM ist deshalb begründet. (Urteil vom die Berechnung wegen des Wesens der Durchschnittssätze unter durch . dieser Vermietung einen neuen dauernden 8. Mai 1829 VI A 146/38) einem anderen Gesichtspunkt erfolgen, denn die Dur ö Zweck geschaffen. Durch dieses Verhalten ist die auch steuerlich setzen ein Normalverzehr an eigenen Erzeugnissen für he⸗ zunächst wirksam gewordene Liquidation für das Gebiet des 62. Zur Anwendung der Durchschnittssätze bei nicht triebliche und betriebsfremde Zwecke vorgus. Der Rest der Er⸗ Körperschaftssteuerrechts beendigt und die Gesellschaft wiederum buchführenden Landwirten, die Heuerlinge beschäftigen. Der zeugnisse wird mit Gewinn veräußert. Werden nun Erzeugnisse zu einer aktiven und damit der regelmäßigen Besteuerung nach Beschwerdeführer ist nicht buchführender Landwirt. Er ist des⸗ über den Normalbedarf hinaus für betriebliche Zwecke ver⸗ den gewöhnlichen Steuerabschnitten unterworfenen Erwerbsgesell⸗ halb nach Durchschnittssätzen veranlagt. Bei dem zugrundegelegten wendet, so entfällt damit auch ein entsprechender Teil des Normal⸗ schaft geworden. Die Einwendungen der Beschwerdeführerin in System Al sind die er für Arbeitslöhne noch nicht berück— der Rechtsbeschwerde gehen dahin, daß ihre, fortbestehende Absicht, das Grundftück d veräußern, durch ungünstige , ,,, im Einzelfall abgesetzt werden. Im Betriebe des Beschwerdeführers vereitelt worden sei. Damit aber bewegt sich die Rechtsbeschwerde wird ein wesentlicher Teil der Arbeiten durch vier Heuerlinge ge—Q auf dem ihr . verschlossenen Gebiete des Angriffs gegen kei f bt Sie erhalten für ihre Arbeit kein Barentgelt. Dagegen die tatsächlichen r n wn der Vorinstanz. Ist sonach in diesem stellt der Beschwerdeführer dem Wesen des Heuerlingsvertrags ge⸗ Punkt der Rechtsstandpunkt der angefochtenen Entscheidung h mäß jedem Heuerling eine Anzahl Morgen Land mit Gebäuden billigen, so muß doch aus einem nicht geltend gemachten Gründe zu eigener Bewirtschäftung gegen einen geringen Pachtzins (ins— die Aufhebung beider Vorentscheidungen erfolgen. Die Pe⸗ gesamt 732 RM für etwa 33 Segen zur Verfügung. Außerdem schwerdeführerin ist eine buchführende Erwerbsgesellschaft, ihre Be⸗ (eistet er ihnen. Pferdegespanndienste ohne besondéres Entgelt. . hat daher gem sz 13 des Körpers na tte urge es in Neben den ),, unbeftritten zulässigen Absetzungen von den erbindung mit 5 13 des Einkommensteuergesetzes nach den Durchschnittssätzen will der Hens, lf rer nun den Wert dieser Gꝛundsãtzen über die Besteuerung gewerblichen Einkommens buch⸗ Gespanndienste, den er 9j 18 RM je Gespann und Tag, insgesamt führender Kaufleute zu an . also auf Grundlage des steuerlich auf 1295 RM im Wirt , 1925126 berechnek, als Auf- überließ, die Absetzung wegen Abnutzung nicht nach 106 ff., berichtigten Bilanzgewinn, bei dem für die Feststellung des An⸗- wendung für fremde Arbeitskräfte abgesetz wissen. Die Vor= pn zen nach § 110 des Einkommensteuergesetzes bemessen habe. fangsvermögens die S8 104ff, des Einkommensteuergesetzes maß behörde hat die Absetzung . weil die Gespanndienste durch as Finanzamt vertritt die Auffassung, daß Gebäude, die nach gebend sind. In der Tat ist die Besteuerung aber nach dem die Arbeitsleistung der Heuerlinge ohne Barentgelt ausgeglichen dem Reichsbewertungsgesetz 8 26 als Bern be n en zu be⸗ Ueberschuß der Einnahmen üher die . erfolgt, das Ein⸗ würden. handeln seien, auch nach sz 165 ff. des Einkommensteuergesetzes kommen also als solches aus ehandelt worden. Zur Die Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. ain hlt ann dahin⸗ als gewerbliches Vermögen ö seien und der ire gestellt bleiben, ob die Heuerlinge in einem Arbeitslohn⸗ wegen Abnutzung demgaäͤmäß höchstens der ö. die Vermögen⸗ verhältnis zum Beschwerdeführer stehen, oder ob in der Ueber⸗— 3 festgestellte Wert, nicht aber nach 5 119 des Einkommen⸗

ewinns. Will man also zu einem richtigen Ergebnis kommen, o muß auch der Gewinn, der bei Veräußerung des Selbst⸗ verbrauchten erzielt worden wäre, abgerechnet werden. Die ab⸗ zusetzenden Werte werden also keine „Verbraucher“⸗Kleinhandels⸗ preise des 5 21 sein, sondern Erzeugerpreise. (Urteil vom 15. Mai 1929 VI A 1194128.)

63. Zur Absetzung wegen Abnutzung bei Gebäuden und Gebäudeteilen, die der Eigentümer dritten Personen zur Benutzung für gewerbliche Zwecke gegen Entgelt über⸗ läßtt. Die Einwendung des Finanzamts geht dahin, daß das Finanzgericht zu Unrecht für die Gebäude bzw. Gebäudeteile, die der Steuerpflichtige nicht zu seinem Gewerbebetrieb oder als Wohnung zu privaten Zwecken benützte, sondern Dritten mietweise

sichtigt. Sie dürfen deshalb besonders nach ihrer tatsächlichen Höhe

Ri ö der Veranlagung in diesem Punkte waren die Vor⸗ entscheidungen aufzuheben und die nicht spruchreife Sache zurück— zuverweisen. (Urteil vom 7. Mai 1929 1 Aa 818/28.)

61. Das „feste Gehalt“ des geschäftsführenden Ge— sellschafters einer offenen Handelsgefellschaft unterliegt nicht dem Steuerabzug vom Arbeitsluhn. Der Beschwerbe— . ist Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft. ]

nahme der Arbeitspflicht eine Betätigung als freie Landwirte steuergesetzes der gemeine Wert zugrunde gelegt werden dürfe. Unternehmer) im Interesse ihres gepachteten (vgl. 6 der Preuß. Dieser . kann indessen nicht beigetreten werden. Daß Vachtschutzordnung vom 39. September 1926, Gesetzlammlung 5 26 Abs. 3 des Reichsbewertungsgesetzes unter gewissen Voraus S. 142) Betriebs zu sehen ist. Die Aufwendungen, die der etzungen Gebäude, die dex Eigentümer an Dritte zur Benutzung Beschwerdeführer machen muß, um einen Arbeitserfolg zu er⸗ . gewerbliche Zwecke überlassen hat, als selbständige gewerb⸗ langen, müssen wirtschaftlich in beiden Fällen als „Lohn⸗

. 3 ich aus dem Interesse der Länder aufwendungen für fremde Arbeitskräfte“ im Sinne der Du rch⸗

iche Betriebe behandelt, erklärt 1 Ir er Länder erade so wie die vom Eigentümer

eine Tätigkeit im Interesse der Gesellschaft er ist Geschäfts⸗ und Gemeinden, solche Gebäude

führer der Gesellichaft = hats er laut Vereinbarung mit den schnittssatzbeftimmungen angesehen werden. Ein Grund, lediglich zu seinem eige lien. Gewerbe benutzten Gebäude besteuern zu übrigen ern eher Anspruch auf n G e . in Döhe wegen der Beschäftigung der Heuerlinge den Betrieb als . . Dar folgt aber , s, daß au chf e uh des dohpe ten Gehalts des seweiligen ersten Angestellten. In anormalen zu bezeichnen, auf den die eranlagung nach Durch⸗ auch die Bestimmungen der 5 595. des Einkommensteuer⸗ Jahre 1926 wurden ihm aus diesem Grunde insgésamt 30 Ho Re schnittssätzen nicht Anwendung finden könne, ist nicht . esetzes angewendet werden müssen. Die S5 105 bis 168 des gutgeschrieben; hiervon hat er 16637 RM abgehoben. Der Ge- Sodann sst die , der Aufwendungen nicht etwa davon inkommensteuergesetzes beziehen sich lediglich auf Hecen fi . , der Lohnsteuer unterworfen worden. Die Gesell! abhängig, daß diese einen J wesentlich beein⸗ die zum Betriebsvermögen im Sinne der 5 12, 13 des Ein ö im Jahre 1926 mit Verlust gearbeitet Der den Be⸗ fin. en Umfang haben. 2. Richtig ist, daß zer Inhalt der Ge⸗ kommrensteuergesetzes zu rechnen sind, aber nicht auf , schwerdeführer kreffende Verlustanteil bekrägt 18993 RM. Unter anitleistungen des , den Gegenwert für die stücke, im Sinne del § 38 des Einkommensteuergesetzes, deren Arbeitsleistung der Heuerlinge bildet, soweit nicht bereits die

,, ö der . ir sen anf ö angesetzten owie der übrigen Einkünfte erga s achtzinszahlung der Heuerlinge den Ausglei afft. Dann eine Steuer von 1833 50 RM. Der von den 30 909 RM Geschä— ts kann es aber ö. . nicht a , U die führerentgelt einbehaltene Steuerabzug vom Arbeitslohn beträgt Aufwendungen, welche ihm seine Leistungen verursachen, als Lohn⸗ für 1926 insgesamt 2592 RM. Den danach überzahlten Lohn⸗ aufwendungen geltend zu machen.

steuerbetrag ö. 08,50 RM beantragt der Beschwerdeführxer, a) Der dem Bes . durch die Ueberlassung des ihm zu erstatten bʒmy auf andere Rückstände zu verrechnen. Die Landes zu . niedrigem Pachtzins entgehende Ge⸗ Vorbehörden haben die Erstattung abgelehnt. Sie weisen darauf winn kommt hierbei allerdings nicht in Frage. Denn er ist auch hin, daß 56 102 Abs. 3 des Einkoimmensteuergesetzes 9 der ihm bei der Ansetzung der Einnahmen außer acht gelassen, da der vom Reichsfinanzhof zuteil gewordenen Auslegung die Erstattung J Ertrag nur aus dem eigenbewirtschafteten Lande . worden

Erträgnisse als besondere Einkommensteuerart behandelt werden. Mit hl hat das Finanzgericht, da die Einkünfte aus der Ueber⸗ lassung der Gebäude bzw. Gebäudeteile an dritte Personen nach Fz 39 des Einkommensteuergesetzes zur Besteuerung herangezogen werden, die Ab ee nng wegen Abnutzung dieser Gebäude bzw. Gebäudeteile nach 5 119 des Einkommensteuergesetzes bemessen. Daß die Benutzer der Gebäude vom Steuerpflichti andere Leistungen fiele chen Strom) bezogen haben, schloß die Anwendung des 5 38 und demgemäß des 5 119 des Einkommen: steuergesetzes nicht aus. (Urteil wom 15. Mai 1929 VI A 719/29)

tigen auch noch