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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Inlt 1929. S. 4.
Dann noch wenige Worte über den Artikel 1 und über die Frage, die die Oeffentlichkeit so sehr beunruhigt hat, ob nicht doch noch, irgendwo verborgen, die Schulfrage in diesem Vertrage zu finden sei. Ueber den Artikel 5, der ja auch hier herangezogen ist, habe ich im Ausschuß ausführlich gesprochen. Ich möchte mich hier auf diese Erklärung, die ich habe wörtlich protokollieren lassen, beziehen. Was den Artikel 1 betrifft, so muß klar und deutlich gesagt werden, daß nach dem Gang der Verhandlungen kein Zweifel daran bestehen kann, daß die Schule in den Artikel auch nicht im entferntesten einbezogen sein soll. Der Artikel 1 sichert ausschließlich die individuelle Bekenntnisfreiheit. Es ist seinerzeit gefragt worden, warum wir nicht in den Vertrag hineingeschrieben hätten: durch diesen Artikel 1 wird die Schulfrage ausgeschlossen. Das haben wir nicht getan, weil man dann gesagt hätte: Da sieht man ja, das Wort „Schule“ kommt in dem Vertrage doch vor! (Lachen und Zurufe.)
Es hätte weiter ganz unzweifelhaft als ein Mißtrauen von unserer Seite her angesehen werden können, nachdem die Basis der ganzen Verhandlungen die gewesen war, daß von der Schule nicht die Rede sein sollte, als ob wir nun hinterher noch einmal bestätigt haben wollten, daß die andere Seite wirklich nicht so illoyal ist, hier noch die Schule hineinzugeheimnissen. Wenn Verhand⸗ lungen dieser Art im Vertrauen miteinander geführt werden, dann kann man nicht solche Dinge noch hineinsetzen. Außerdem wäre dann von uns aus ganz offiziell zugegeben worden, daß es eben eine Zweifelsfrage sei, ob in Artikel 1 auch die Schule gemeint sein soll. Von diesen Zweifeln war aber bei uns keine Rede.
Weiter wurde gesagt, es könnte vielleicht von der Hochschule her etwas über die Schule gesagt werden, weil sie in dem Vertrage genannt ist, es könnte hier von majora ad minus geschlossen werden. Das ist natürlich völlig irreführend. Zu den Hochschul— paragraphen, die auch heute noch erwähnt worden sind, möchte ich hinzufügen, daß von keiner Hochschule irgendein Protest gegen diese Formulierung erhoben worden ist, daß sogar vor Jahren der Hochschulverband ausdrücklich erklärt hat, daß gegen die Kodi⸗ fizierung des geltenden Rechtes, wie sie hier vorliegt, keinerlei Bedenken zu erheben seien. Wir mögen die Dinge drehen und wenden, wie wir wollen: von der Schule ist in diesem Vertrage nirgendwo die Rede. Und auch ein so scharfsinniger Jurist wie der Herr Abgeordnete Kriege, der doch wirklich keine Schwäche und Blöße dieses Vertrages unbeleuchtet gelassen hat, hat zu⸗ gegeben, daß nach seiner eigenen Auffassung die Schule von dem Artikel 1 nicht erfaßt wird.
In diesem Zusammenhange habe ich auch Bedenken gegen den Antrag Nr. N94 der Deutschnationalen Volkspartei. Würde er Gesetz, dann läge eine einseitige Erklärung vor, die keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hätte. Damit würde aber von dem Landtag offiziell zugegeben werden, daß er selber Zweifel darüber hat, ob nicht die Schule unter diesen Vertrag fällt. Man würde also im Kampffalle dem Gegner ein Argument liefern. Es ist nach außen viel wichtiger und bedeutungsvoller, wenn sich der Landtag geschlossen hinter die Regierung stellt und seinen Willen als Gesetzgeber dahin zum Ausdruck bringt, daß gar keine Rede davon sein kann, daß der 81 auch die Schule berührt.
Dasselbe gilt für die Nr. 2 dieses Antrags, wonach eine Er⸗ klärung darüber gegeben werden soll, was der Vertrag in juristischer Hinsicht eigentlich ist, um uns gegen die etwaige Ein— führung eines Schiedsgerichts zu sichern. Meine Damen und Herren, die katholische Kirche betrachtet es als unwürdig, sich in kirchlichen Dingen unter einen Schiedsspruch zu stellen. Schon daraus ersehen Sie, daß es sich hier nicht um einen formalen völkerrechtlichen Vertrag handelt, denn bei einem solchen Vertrag erkennen beide Parteien ein Schiedsgericht an. Das ist einer der Punkte, weshalb ich von einem pactum sui generis hier gesprochen habe. Ich möchte deshalb unbedingt bitten, auch von diesem Punkte abzusehen, da dann dieselbe Frage sich ergeben könnte, die ich bei Artikel 1 eben schon zurückgewiesen habe.
Zusammenfassend möchte ich noch eins sagen, und ich wende mich dabei gegen das, was der volksparteiliche Redner ausgeführt hat. Bei diesem Vertrage handelt es sich nicht um eine Preisgabe staatlicher Rechte, sondern meiner Meinung nach um eine Siche— rung staatlicher Rechte. Es handelt sich nicht um eine Gefährdung des konfessionellen Friedens, sondern um den ersten Schritt zur Stabtlisierung des konfessionellen Friedens. Der zweite Schritt wird die Vereinbarung mit der evangelischen Körche sein.
Abg. Dr. Ley (Nat-Soz) weist darauf hin, daß der Heilige
uhl in Italien gerade das dem demokratischen System entgegen⸗ zsetzte foschistische System anerkannt habe. Schon in den Unter— ö. des Vertrages liege eine Unmöglichkeit. Der preußische in . sei ein Vertreter der Partei, die alle Religion zus dem Herzen reißen wolle. Mit einer solchen Partei habe . katholische Kirche früher einen Vertrag für unmöglich er⸗ särt. Jeder der ben Vertragschließenden hoffe, den andern übers Ohr zu hauen. Der Redner verlöest unter . Heiter⸗ keit ein Rah lib des Zentrums aus den 80ern Jahren, in dem es sich in scharfen Ausdrücken gegen Sozialdemokraten und Demo⸗ kraten gewandt habe,. Heute müsse man den deutschen Katholiken Urufen: Eure Religion ist bei dem Zentrum, das mit der . paktfert, in Gefahr. (Lachen im Zentrum) Der darxismus sei nur die Vorstufe zum Bolschewlsmus. (Lärm nks.)
Abg. Schwecht (D. Nat) erklärt die einmütige Zustimmung selner French zu dem 8 1 des Gesetzentwurfs. Die endgültige Zustimmung zu dem Vertragswerk müsse die Fraktion aber von Er Annahme ihres Abänderungsantrags zum 5 2 abhängig machen, wonach das Gesetz erst in Kraft kreten solle, wenn gleich—⸗ zeitig mit den i . ein gleichwertiger Verkrags— abschluß erfolge. Werde dieser Antrag, wie vorguszusehen . bon den Regierungsparteien abgelehnt, so werde in der . , ,. das Gesetz bon den Deutschnationglen einheitlich ab gelehn! werden. Der einzige Grund für diese Haltung sei die polle Wahrung der Parität. Die Fraktion stehe noch heute auf em Standpunkt des Beschlusses vom 8. Dezember 1928, wonach Fennel mit den Kirchen gleichzeitig und gleichwertig abgeschlossen erden müssen. Schon zweimal . zerhandlungen mit den
ebangelischen Kirchen qufgenommen, aber jedesmal ohne Angabe on He em don der Regierung abgebrochen worden. Ein Ver⸗
ag, wie ihn die n m ff Klrche haben wolle, sei fertig. Es wä re durchaus möglich ewesen, die Verträge mit der katholischen
. der evgngelischen Kirche gleichzeitig in Kraft treten zu lassen.
*
erde die Parität hierbei nicht gewahrt, fo sei doch immerhin die fahr eines erneuten Kulturkampfes gegeben. (Beifall.)
Abg. Dr. La u scher (Zentre nennt es erstgunlich, mit welch
peinlichér Gewissenhaftigkeit der Abg. Schwecht jede Zurücksetzung
des evangelischen Volksteils vermerkt habe. Eine wirkliche Zurück⸗ setzung dieses Volksteils lehne auch das Zentrum entschieden ab. (Zwischenrufe rechts. Sie (nach rechts) haben den Mut, die. Auf⸗ richtigkeit und Richtigkeit meiner Behauptungen angzzuzweifeln? Wo haben Sie auch nur den geringsten historischen Beweis dafür, daß . Zentrum nicht gewillt sei, dem evangelischen Volksteil Gexechtigkeit widerfahren zu lassen? (Lärmende Zwischenrufe rechts) Sie (nach rechts) besitzen gar nicht die ,,. Legi⸗ timation zu der Stellung, die Sie heute gegenüber dem Konkordat einnehmen. Fünf Jahre lang haben Sie keinen n, gerührt, um den Nachteil, den die katholische Kirche hatte, aufzuwiegen. Ich habe einmal gefagt, daß die katholischen Mitglieder der Deutsch— nationalen Volkspartei ausgesprochen gutmütige Menschen sein müssen. Das heutige Auftreten des Abg. Schwecht war wieder ein überzeugender Beweis dafür. Es ist , in den letzten Jahren ausgesprochen worden, daß sich die katholische Kirche im Nachteil befinde. Der im Landtag angenommene Entschließungs⸗ antrag über die Dotationen für die katholische Kirche wurde 1 durchgeführt. Es ist uns nicht bekannt, daß sich die deutsch⸗ nationalen Katholiken jemals politisch nach dieser Richtung irgend⸗ wie betätigt hätten. Sie haben entweder in ihrer Fraktion keine Veranlassung genommen, an diese Verpflichtung zu erinnern, oder sie hatten nicht den genügenden Einfluß. (Hustimmung im Zentrum.). Sie (nach rechts) wollen den gleichzestigen Abschluß. Es gibt eine Entwicklung in Ihrer Stellungnahme. Noch am 1. Fuli haben Sie einen Antrag eingebracht, der weiter nichts verlangte, als daß sofort Verhandlungen angeknüpft werden sollen. (Zwischenrüfe rechts) Sie klagen weiter darüber, daß die ganze Materie in neun Tagen geregelt werden soll. Für sich nehmen Sie aber das Recht in Inh binnen fünf Tagen einen entscheidend wichtigen Vertrag mit der evangelischen Kirche ab— zuschließen. (Zwischenrufe und Heiterkeit) In ähnlicher Situation würden auch Sie das nicht zugeben, was Sie heute von uns verlangen. Wenn Sie übrigens den förmlichen und feier⸗ lichen Erklärungen der Regierung und der Regierungsparteien keinen Glauben schenken, wenn Sie der Regierung das Vertrauen entziehen wollen, wie wollen Sie dann mit einem so wenig ver— trauenswürdigen Partner selbst einen Vertrag schließen? (Heiter⸗ keit) Der Redner beschäftigt sich dann mit der Haltung der Deutschen Volkspartei, die daraus zu erklären sei, daß gerade die Deutsche Volkspartei den Zusammenhang mit dem National— liberalismus der alten Zeit nicht verleugnen könne und wolle. Sie vergesse, vollkommen, dgß seit Weimar ein grundfätzlich anderes Verhältnis wischen Stagt und Kirche entstanden sei, . das polizeistgatliche Denken der alten Zeit nicht mehr existiere un nicht mehr lebensfähig sei und auch niemals wieder zum Leben erweckt werden würde. Wir haben, o erklärt der Redner, für die
,,, kulturkämpferischen Ideologien der Deutschen Volkspartei kein Verständnis mehr. Von einer positiven Förde⸗
rung und Unterstützung der religiösen Belange von dieser Seite versprechen wir uns keinen Erfolg. (Zuruf, rechts: Aber von den . Die Sozialdemokratie hat den Beweis er⸗ bracht, daß sie ein Maß von konfequenter . auf Andersdenkende af hrinen vermag, das wir . anderen Paxteien nur wünschen können. (Heiterkeit; Was die Deutsche Volkspartei hier gesagt hat, so schließt der Redner, war ö. vom J i, und Bein vom Beine der Kulturkämpfer. Es gibt innerliche Üeberzeugungen, die Achtung verdienen, es gibt aber auch gewalttätige Ueberzeügungen, gegön die man sich zur Wehr setzen muß. (Beifall bei der Mehrheit. — Zischen rechts)
Abg. Schulz ⸗ Neukölln Komm.) erklärt u. a. unter Hin— weis auf Art. 138 der Reichsverfassung, daß die Regierung mit der Zustimmung zum Konkordat dem Landtag einen. großen Ver⸗ fassungsbruch zumute. (Präsident Bartels rügt diese Ausdrucks= weise. Nur die . geldgierigsten Momente hätten den Papst und die geschorenen und gescheitelten Pfaffen auf den Plan
erufen. Und Otto Braun, der dissidentische Papst, solle, unter⸗ . vom Abg. König (Rufe bei den Kommunisten: „Der wird zischof!“), den Garantieschein für das dreckige Geld unterzeichnen. 6 bei den Deutschnationalen: „Ihr Maul ist dreckig!“ — ein hen! Bartels rügt diesen Zuruf, ermahnt aber auch den Redner, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen.)
Abg. Dr. von Campe (D. Vp.) erklärt gegenüber dem Ministerpräsidenten, er könne sehr wohl Materia darüber vor⸗ bringen, daß auch vom Staatsministerium vertrauliche Dinge ver— öffentlicht worden seien. So habe noch am Abend des Tages, an dem die Koalitionsbesprechung zwischen Braun und Stendel statt— . die „Vossische . ausführlich darüber berichten können. Ind daß diese Zeitung sich nicht bei Herrn Stendel informierte, dürfte wohl klar sein. Sehr wahr! rechts) Erst gestern habe der Amtliche ruhe Pressedienst wieder über den Zusammen⸗ stoß zwischen Braun und Stendel sehr wenig objektiv berichtet. Auf die Wiederholung des Vorwurfs gegen Stendels „politischen An— stand“ wolle er nicht mehr eingehen. Dieser Vorwurf sei ein für allemal abgetan. Wegen der Ausführungen des Abg. Dr., Lauscher (Z3entr.) könne man sich auf die gen stz ge he⸗ schränken, daß die Zeiten, in denen das Zentrum alle Katholiken vertrat, vorüber seien. Heute gehörten höchstens noch 385 Prozent der Katholiken zum Zentrum. Die ablehnende Stellung der Deutschen Volkspartei gegenüber dem Konkordat sei nur davon diktiert, daß es heute mehr denn je notwendig wäre, die Staats⸗ hoheit vor jedem Eingriff zu schuͤtzen. Wenn das Zentrum der Volkshartei vorhalte, sie klebe an jahrzehntealten Traditionen, so , . es wohl, daß es selbst jahrhundertealte Richtlinien unver⸗ ändert noch heute vertrete.
Abg. Dr. von Winterfeld (D. Nat.) nennt die Aus⸗ führungen des Zentrumsabgeordneten Dr. Lauscher sehr J un, und ungewöhnlich scharf. (Sehr wahr! bei den Deutsch⸗ nationalen) Dr, Lauscher hat zugegeben, daß jetzt durch diesen Vertrag die Katholiken ein Voraus bekämen. Er hat gleichzeitig aber trotzdem . er wüßte nicht, worin denn die Imparität eigentlich liege. müssen unsererseits fragen, warum das Zentrum denn nicht i gleichen Zeit den evangelischen Kirchen das geben will, was sie verlangen. Darin liegt doch die
Wir
Imparität! (Lebhafte Zustimmung bei den Deutschnationglen.) Woher sollen wir das Vertrauen nehmen, daß in der Zukunft ein
gleichwertiger Vertag mit den evangelischen Kirchen auch tatsäch⸗ lich zustäande kommt? Besonders auch mit Rücksicht guf die bis⸗ herige Haltung der Sozialdemokratie hegen wir darüber herech⸗ tigte Zweifel. Der Vorwurf des Abg. Dr. Lauscher, wir hätten unseren Standpunkt verlassen, ist unberechtigt. Wir haben von jeher gleichzeitige Abmachungen mit den evaugelischen Kirchen ge— fordert, irgendein Widerspruch in unserer Haltung, und irgend⸗ eine Zickzacklinie ist keineswegs festzustellen. Auch die katholischen Mitglieder unserer Partei halten diese Linie nach wie vor mit, so daß die Hoffnung des Abg. Dr. Lauscher, unsere katholischen Abgeordneten würden mit dem Zentrum stimmen, falsch ist. Wir verfolgen die bisher gehaltene Linie weiter und betonen nochnials, daß wir dem Gesetzentwurf nur bei einem gleichzeitigen Vertrags⸗ abschluß mit den evangelischen Kirchen zustimmen können. (Leb— hafter Beifall bei den Deutschnationalen.)
Abg. Dr. Bo e llitz (D. Vp2 kommt auf den ihm zum Vor⸗ wurf gemachten Brief des Preußischen Staatsministeriums während seiner Ministerschaft zurück. Ein Konkordat zwischen Preußen und der Kurie sei überhaupt damals nicht in Frage gekommen. Es habe sich nur um ein Reichskonkordat gehandelt Außenpolitische Gesichtspunkte seien damals maßgebend gewesen, daß Preußen sich bereit erklärte, in Verhandlungen mit dem Reiche über die Regelung auch der Schulfragen einzutreten. Nur so sei dieser Brief zu verstehen. Tatsächlich hätten keine Verhand⸗ lungen stattgefunden. Er könne aber versichern, daß Preußen unter keinen Umständen auf irgendein Staatshoheitsrecht verzichtet haben würde. Er würde auch niemals seinen Namen unter einen Vertrag gesetzt haben, wenn nicht gleichzeitig mit den evangelischen Kirchen ein Vertrag geschlossen worden wäre.
Abg. Dr. Bohner (Dem) erwidert, er erkenne die Loyalität dieser Erklärung durchaus an. Entscheidend sei aber, daß auch damals in den Fragenkomplex, über den verhandelt werden sollte, die Schule einbezogen worden sei. Er mache daraus weder Herrn Boelitz noch der Deutschen Volkspartei irgendeinen Vorwurf—
Ein Antrag auf Schluß der Aussprache wird angenommen.
In einfacher Abstimmung wird Artikel 1 des Gesetz— entwurfes gegen die Stimmen der Deutschen Volkspartei und der Kommunisten angenommen. Nach Ablehnung sämtlicher Aenderungsanträge wird dann auch Artikel 5 mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftspartei genehmigt.
Damit ist die zweite Beratung der Vorlage erledigt; die dritte Beratung findet am Dienstäg statt.
Das Haus vertagt sich auf Sonnabend 11 Uhr: Jugend⸗ wohlfahrtsgesetz, Gewinnung von Steinkohle und Erdöl, Polizeikostengesetz.
Schluß 9 Uhr 15 Minuten.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Hauptausschuß des Preußischen Landtags wurde am
3. d. M. die Aussprgche uber das Konkordat fort- gesetzt. Nachdem am Vortage der Interfraktionelle Ausschuß der Re ierungsparteien über die Frage verhandelt hatte, wie den evangelischen Kirchen am besten eine Garantie über gleichwertige Verträge gegeben werden könne, wurden laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutfcher Zeitun, Sverleger die Be⸗ sprechungen nunmehr mit einer Fühlüngnahme mit der Wirt- ,, fortggesetzt. Der bekannte ö Antrag, der le Staatsregierung ersucht, „alsbald Verhandlungen zur Er⸗ zielung von gleichwertigen Verträgen“ mit den evangelischen Kirchen anzubahnen, ist in einigen Punkten geändert worden. So hat man aus „ausreichende TVotatlonen“, bie den evangelischen Kirchen gewährt werden sollten, das „ausreichend“ herausgestrichen und auch sonst eine Formulierung . t, die zugleich die Zustim⸗ mung der Wirtchaftspartei und 3 . Teile der Sozialdemo⸗ kratie für sich haben könnte. Außerdem wird die Regierung noch— mals bindend ihre Bereitschaft zu Verhandlungen mit der evan- gelischen Kirche erklären, so daß auch dieser Wunch der Vertreter der evangelischen Interessen erfüllt wird. Man glaubt in parla— mentarischen Kreisen, daß hiermit eine Mehrheit für den Vertrag ö sei, die sich aus den Regierungsparteien und der WirtQ schaftspartei zusammensetzt. In der fortgesetzten Aussprache führte Abg. Dr. Linneßborn (tr) aus, die katholische Kirche lege keinen Wert darauf, in derartigen Verträgen etwa besonders viel herauszuschlagen; sie wolle vielmehr nur mit den einzelnen Völkern in Frieden leben und sich dabei den Verhältnissen eines jeden Landes anpassen. Er 6 dann auf die Frage der evan= selischen Kirchen ein und , . im besondeden mit dem esetz über die einstweilige Regelung der Kosten für die Ver⸗
waltungsbehörden der evangelischen Landeskirchen von 1924. Dabet nahm er besonders auf die Bestimmung Bezug, wonach das Staats⸗ ministerium ermächtigt wird, mit den evangelischen andeskirchen Vereinbarungen abzuschließen über ein den Stagtsbehörden ein—⸗ zuräumendes Recht, gegen die Berufung der Vorsitzenden der Kirchenverwaltungsbehörden Bedenken geltend zu machen. Aus der Tatsache, daß die Kirche hier dem Staat ein Recht einräumt, folgerte er, daß die evangelische Kirche . von Staatsbindungen ist, freier, als die tand nf Kirche es bisher war. Scharf pole⸗— misierte er in diesem , gegen die von den Deutsch⸗ nationalen gegen die Regierung erhobenen . und wandte sich auch entschieden gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Kriege 4 Vp), aus denen der alte kulturkämpferische Geist gesprochen abe. Dr. Krieges . en über den k Text hätten sich durch einen völligen Mangel an jeglicher Sachkenntnis ausgezeichnet. In der Tat sei nämlich der italienische Text eher noch schärfer als die deutsche Fassung. Die Volkspartei hab in Weimar und in der verfassunggebenden, Preußischen Landes— versammlung den Religionsgesellschaften in einem viel freund⸗ licheren Geist gegenübergestanden als heute. Insbesondere 3 er dagegen protestieren, daß der Abg. Kriege das Nationalgefühl der deutschen Katholiken mindestens bezweifelt habe. Abg. Dr. von Campe (D. Vp. wies diese letzteren Ausführungen des Abg. Linneborn als unerhörte Beleidigungen gegen seine Freunde zurück. Ihm stehe kein Zensurrecht zu und in ruhiger Stunde werde er sich selbst sagen, daß seine Reden genau so ver⸗ letzend wie die seines verstorbenen Kollegen Wildermann gewesen seien, der den gesamten Protestantismus in eine Reihe mit dem Sozialismus gerückt habe, und wie die Rede des Ahg. von 3 der die . des gleichzeitigen Abschlusses mit der evangeli= schen Kirche als ultur emp rische Provokation angegriffen habe. Dr. Kriege habe die Loyalität der . nicht ver⸗ dächtigt. Wenn Abg. Linnebern die . gehaht habe, seiner Fraktion jedes nationale Verständnis abzusprechen, so sei darüber kin Wort zu verlieren. Linneborns . 36 es eine Knebelung der katholischen Kirche sei wenn man ven Zustand auf rechterhalten wolle, von dem Leo XIII. erklärt habe, daß gerade unter diesem Zustand die Katholiken in Preußen ihres Glaubens ruhiger und freier hätten leben können als in anderen Ländern, so müsse das zurückgewiesen werden. Die Ausführungen Dr. Krieges seien von so kiefgründiger Kenntnis und von der Ueber— ,, n. daß das Konkordat den konfessionellen Frieden
tören könne, daß man eine solche sachliche Rede nicht damit ab- tun könne, daß man die Tonart verletzend finde. Wenn sich das Zentrum nicht endlich abgewöhne, jede Meinung, die der Ueber— zeugung anderer Parteien nicht entspreche, als Beleidigung anzu⸗ sehen, fo könne man nie sich näher kommen. Auch seiner Fraktion komme es genau wie dem Finanzminister auf geistige Ueber⸗ windung der Kulturkampfstimmung an, aber das gelte für hüben und drüben. Das Zentrum beschwöre dadurch, daß es immer wieder Gespenster an die Wand male, die nicht existierten, eine Störung des konfessionellen Friedens herauf. Innerkirchliche An⸗ gelegenheiten zu besprechen, lasse sich nicht bermeiden, wie ja auch der Abg. Lauscher erklärt habe, daß das Zentrum demnächst ernst⸗ lich abwägen werde, ob die Lasten, die der Vertrag für die evan⸗ gelische Kirche mit sich bringe, für diese zu tragen seien. Die Ge⸗ schichte der Konkordate beweise, daß Konkordate noch stets zu Streit geführt hätten. Das Staatsministerium wisse genau, daß mit
dem Wort „Konkordat“ politische Imponperabilien zu⸗ sammenhingen, und die Oeffentlichkeit sei, ja auch über das Verbot des Ministerpräsidenten, hier von einem Konkordat zu sprechen, hinweggegangen. Er erwarte auf seine Frage, ob bei den Verhandlungen ausdrücklt festgelegt sei, daß die Kurie aus Art. 1 keine Rechte
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. Ve: Oberrentmeister Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J. V.:: Meyer) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),
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Deutscher Reichsanzeiger Etaatsanzeiger.
Petitzeile 105 D* en nimmt an die Alle Druckaufträge druckreif einzusenden, e Worte etwa durch Fettdrucꝝk (zweimal unter⸗ dorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müffen 3 T ĩᷣè dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen f
1929
Für den Monatsdurchschnitt Juni stellt sich die Großhandelsindexziffer wie folgt:
1s — wo
1 era rr, em,
Prenhisch
Erscheint an Bezugspreis viert Bestellungen an, in
edem Wochentag abends.
6 Alle Postanstalten nehmen
für. Selbstabholer auch die Geschäftsftelle
8. 48, Wilhelmstraße 32.
sten 80 Gon, einzelne Beilagen kosten 10 M bar oder vorherige Cinfendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Fernsprecher: Fh Bergmann 7573.
Nr. 1156. Reichs bankgirokonto.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
er
f Anzeigenhreis für den Raum einer fünfgespaltenen espaltenen Einheitszeile 1ů75 telle Berlin 8Ww. 48, Wilhelmstraße 33. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig insbesgndere ist darln auch anzugeben, wel . einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervor
Einzelne Nummern ko ie werden nur gegen
Berlin, Montag, den 8. Juli, abends. Poftschecktonto: Berlin 41821.
burger Börse erste Instanz
Berlin, den 29. Juni 1929.
Der Reichswirtschaftsminister. Curtius.
finden sinngemäße Anwendung sowohl für die als auch für das Oberschiedsgericht.
Exequaturerteilungen.
Dreizehnte Verordnun von Bildstreifen.
Zweite Verordnung über die Geschäftsbedingungen der Bör in Hamburg für den Zeithandel in Getreide.
Bekanntmachung über die Notenausgaberechte der Privatnoten—
g über die Gebühren für die Prüfung Indexgruppen Meonatedurchschnitt
L. Agrarstoffe. [. ir uliche Nahrungsmittel 2. Vie . =
3. Vieherzeugnl
4. Futtermittel
Agrarstoffe zusammen.
5. II. Kolonialwaren ....
III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren.
e und Eisen
Bekanntmachung über die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken. Die Notenausgaberechte der Privatnotenbanken für das
3. Kalendervierteljahr 1925 betragen gemäß 83 etzes vom 30. August 1924 (RGBl. I
Bayerische Notenbank .. Sächsische Bank zu Dresden . 70 Württembergische Notenbank . 27 Badische Bank 7
Berlin, den 6. Juli 1929. Der Reichswirtschafts minister. J. A.: Heintz e.
2
—
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 3. Juli und im Monatsdurchschnitt Juni 1929.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 gesetzblatts, Teil J.
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Abs. Z und 3
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des Reichtz⸗
des Privatnotenbankges
Preuszen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das fahren bei Viehseuchen. Im Nichtamtlichen Teil
usammenstellu Deutschen Reiche zu
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J 7. Eisenrohstoff 8. Metalle (außer Eisen) . 9. Textilien. . . 10. Häute und Leder... 11. Chem kalen 12. Künstliche Düngemittel. 13. Technische Oele und Fette 14. Kautschuk = apierstoffe und Papier
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Desinfektionsver⸗
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über den Stand der Saaten im ang Juli d. J. veröffentlicht.
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Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 8. Juli und im Monatsdurchschnitt Juni 1929.
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Amtliches.
Deutsches Reich.
Guatemala in Leipzig, dem albanischen Wahlkonsu
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uli berechnete Groß⸗ tischen Reichsamts beträgt:
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V. Gesamtindex Die Gesamtindexziffer hat gegenüber dem Vormonat um 0,3 vH nachgegeben.
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Dreizehnte Verordnung über die Gebühren für die Prüfung von Bildstreifen.
Auf Grund des 8 16 des Lichtspielgesetzes vom 12. Mai 53) wird nach Zustimmung des Reichsrats
mitteln sind vor allem ise für Brotgetreide und Kartoffeln Indexziffer für Schlachtvieh lagen die höher als im Vormonat. Unter den g der Eierpreise durch nicht voll ausgeglichen.
Futtermittel haben sämtlich nachgegeben. In der Indexziffer für Eisenrohsto sich in Mongtsdurchschnitt die Erhöhung eisen, Gußeisen, Schrott und Fei Textilien lagen die Preise für eide, Flachs, Hanf und
stoff Pflanzliche Nahrungsmittel Vieherzeugnisse . .. Futtermittel rarstoffe zusammen olonialwaren ... III. Industrielle Rohstoffe
und Halbwaren. e und Eisen' ßer Eisen) ..
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ür Rinder und ieherzeugnissen einen Rückgang Die Preise für
1920 (RGBl. S. verordnet:
wurde eine Steigerun der Butterpreise
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Die Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstrei 23. Nohember i921 (Zentralbl. für das Deut der Fassung der Verordnung vom 16. R ministerialbl. S. 1033) wird dahin geändert:
§z 10 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
Die Beitreibung der Gebühren erfolgt auf Ersuchen der Prüfstellen oder der Oberprüfstelle durch die Finanz⸗ den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung eitreibungsordnung.
Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 6. Juli 1929.
Der Reichsminister des Innern. Severing.
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ffe und Eisen wirkte obember 1923 (Re
der Preise für Roh⸗ Unter den
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inbleche aus. olle, Baumwollgarn, Roh⸗ Jute niedriger als im Vormonat. In er Indexziffer für Häute und Leder haben die Häute und Felle angezogen, währe weise zurückgegangen sind. Unter den industriellen Fertigwaren wurde eine Er— höhung der Indesziffer für Produktionsmitt Rückgang der Indexziff Berlin, den 6. Juli 1929.
Statistisches Reichsamt. V.: Dr. Platzer.
ö ö Eisenrohsto Metalle 6
äute und Leder Chemikalien . Künstliche Düngemittel. . n Oele und Fette
Papierstoffe und Papier. Baustoffh⸗ Industrielle Rohstoff Halbwaren zusammen .. IJ7. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel
18. Konsumgüter . Industrielle Fertigwaren
V. Gesamtinder ; ) Monatsdurchschnitt Mꝛi. — Monatsdurchschnitt Juni.
die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor— : gestiegen. Von den Haupt Indexziffer für Agrarstoffe um 3,9 vß un Kolonialwaren um 1,5 vH angezogen. industrielle Rohstoffe und gegangen.
Unter den landwirtschaftlichen Erzeu reise für Brotgetreide, Mehl, Kartoff chweine, Milch und Butter erhöht. uttermittel sind die raftfuttermittel gestiegen. ür Kolonialwaren abak sowie für Mar
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Zweite Verordnung über die Geschäftsbedingungen der Börse in für den Zeithandel in Getreide. Vom 29. Juni 1929. (Veröffentlicht im Reichsgesetzblatt L Nr. 26.) Grund des 5 67 des Börsengesetzes vom N. Mai
f 1908 RGBl. S. 215) wird nach Zustimmung des Reichsrats hiermit verordnet:
Die mit Verordnung über die Geschäftsbedingungen der Bör für den Zeithandel, in Getreide vom 22. genehmigten Geschäftsbedingungen der Kauf und die sonstige
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Aus des Reichs gesetzblatts,
. — 9 de S
Ham burg abe gelangende Nummer 2 Teil 1, enthält:
setz auf Abänderung des Gesetzes über Erhö s vom 14. Dezember 1928 (RGBl. L S.
üher Aenderungen des Zolltari zember 1902 (RGBl. S. 303), vom 3. Jul 1 über Aenderungen des Zolltarifgese GB. S. 303), vom 3. Juli 18209,
⸗ , über den Verkehr mit
Hiernach ist ! 1 —
voche um 1,2 v5 rupben hat die 3 Jul 1925, Die Indexziffer
bes vom 25. De⸗ Halbwaren ist um 6,3 v. 29
es vom 25. De⸗ zember 1902 t .
Vieh und Fleis 4. Juli 1929,
r Aenderun vom 4. Juli etz über die Vermahlung von Inlandsweizen, vom
die Verordnung über die Verordnung über
gnissen haben eln, Zucker,
In der Indexziffer für uttergetreide und die meisten der Indexziffer
(RGBl. 1 S. 79
örse in Hamburg für den
erste, Mais, Weizen und Roggen werden wie fo 1. JI Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
bei Gerste: gute gesunde Futtergerste — harte, glasige
Gersten, wie z. B. nordafrikanische, ausgeschlossen — nicht
3 vh Besatz enthaltend; weitere 3 v stattet sofern sie aus Weizen, Roggen und Hafer irgend einer Art bestehen.
2. I wird folgender Abs. 2 angefügt:
Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen kann Getreide bestimmter Ursprungs⸗ und Herkunftsländer bon der Andienung ausgeschlossen werden.
3. V 5 10 erhält folgende Fassung:
Als Feiertage gelten diejenigen Tage, an denen die Getreidebörse geschlossen ist, in bez jedoch nur die staatlich anerkannten
4. V5 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
en der Schiedsgerichtzordnung für das
ereins der Getreidehändler der Ham⸗
Anschaffung von gt abgeändert:
änderungen, vom 2. Juli 1929 und olländerungen, vom 3. Fult 1939.
Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis o, 5 RM. Berlin, den 6. Juli 1929.
Reichsverlagsamt.
Die Erhöhun . lich auf höhere garineöle zurüzuführen.
In der Gruppe Kohle haben die Preise für Braunkohlen⸗ tts und Gaskoks infolge Herabsetzun angezogen. Unter den Textilien haben Baumwolle, Baumwollgarn und Jute na Indexziffer für künstli allgemeinen Herabsetzung der die Gewährung Superphosphat hat sich der den technischen Oelen und .
ziffer für Papie Holzstoff und Ze
der Sohmmerrabatte Dr. Kaisenberg.
e Preise für Wolle,
e Düngemittel wir
neben der Preußen. g der Preise für Stickstoffdüngemittel des üblichen Sommerrabatts aus. Preis ab 1. Juli erhöht. Unter Fetten haben vor allem die Preise Die Steigerung der Index⸗ apier ist auf höhere Preise für stoff zurückzu
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Viehseuch enpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des 8 17 Nr. II und des 8 79 Abs. 2 des ni 1909 (RGGBl. S. 509) wird taatsgebiet folgendes bestimmt:
auf die Abnahmefrist
und Talg angezogen. Die Bestimmu
seuchengesetzes vom 26. Schiedsgericht des
hierdurch fur das preußische
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