1929 / 167 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jul 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 167 vom 20. Juli 1929. S. 2.

Y. Kleemann Aktien gesellsch aft

ö, Bre s lan. i

lanz für den 31. Dezember 1928.

Banthaus S. Bieischowsty Aktien gesellschaft, Breslau. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Vermögen. Barbestand und andere Gut⸗ haben sowie Forderungen Viehbestände .... . J obilien und Fuhrwerk.

RM 9

108 891 47 450 1400 8110

165 8651

Schulden. Aktienkapital ! ... Verbindlichkeiten .. Rückstellung .. .. Reservefonbs und Vor

66 000 72911

8 059 18 880 96

166 851

Gewinn⸗ und , , er

928.

für den 31. Dezem

Verlust. Allgemeine Unkosten und Abschreibungen. ... on, .

RM

134 72965 3 8137:

138 543

Gewinn.

Gewinn auf dem Viehkonto

138 5431

Breslau, den 1. Juli 1929.

Der Vorsta

2

nd. 39025.

N. Kleema

k. 8

nn.

2

Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. Kassenbestand . Effekten.... Wechsel ... Debitoren. Rohmaterialien . Hilfsmaterialien ö Mobilien...

493 866

947 167 530 68 745 1210 67018

2721

309 533

Vassiva. Altienkapita!. ..... Gesetzlicher Reservefonds . Außerorbdentlicher Reserve⸗

fond Kreditoren .. k Gewinn Geschäftsjahr 1928

9 2 2

100 000 10 000

33 565 169 212 620 6135

309 53312

Apolda, den 17. Mai 1920.

Max Haupt, Textilattiengesells Max Haupt.

ch aft.

Gewiů‚n⸗ und Verlustkonto

ver 31. Dezember

1928.

An Soll. Mobilienkonto “.. Generatunkostenkonto Bilan z konto

307 130 205 6 196

136 642

Per Haben. Fabrikationskonto ..

136 642 136 642

Apolda, den 17. Mai 1929.

Max Haupt, Textilattiengesells Max Haupt.

ch aft.

Laut Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. Mai 1929 scheidet Herr Harry Buschmann aus dem Aussichtsrat aus. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Herr

Bankdirektor Paul Koch,

Herr Rentier

Carl Raebel und Frau Lina Haupt.

——

T : 2, iᷣᷣ -,

od oz.

Bilanz per 30. September 1928.

Attiva.

Brauereigrundstück nebst Zubehör.... ferde und Wagen ... raftlastwagen ... Lager und Transportfässer Mobiliar⸗ und Restaurat. Inventar... . Landw. Grundbesitz ... Hausgrundstiücke ... 8 ,. Darlehn und chuldneer .... Kassenbestand und Post⸗ scheckguthaben Vorräte ...

368 296

2617 25 797

684 812

Passiva. Aktienkapita!!. .... Gesetzl. Reservesonds . Spezialreservefonds ... Dellredere .

yp., Darl., Gläub., Akz. nnn

200 000 20 000 60 000 25 000

362 326 17486

Gewinn⸗ und Berlust K

684 812 rechnung.

Soll. Fabrikations⸗ und triebsunkosten Lohn und Hanblungs⸗ unkosten... Steuern und Abgaben .. Abschreibungen .. Reingewinn...

Be⸗

.

297 980

82 371 160 465 7 077 17486

605 380

Haben. ewinnvortrag .... nnahme aus Faß⸗ und Flaschenbierverkauf ..

236 605 144

605 380

Burg b. M., im Januar 1929.

Feldschlößchen⸗GSrauerei 2.⸗G., urg bei Magdeburg.

Der Borstand. Kurt Pettinger.

Aktiva.

, ,, nen, k

66 1268 605 0657: 294 067 46

5 984 4 33 332 66 6861 2203 180 000 1 1987212 10000

3 184 063

Reichsbank Postscheck Schecks... Report und Lomba Inventar.. Debitoren

S. B. Kohlengesellschaft

8 . 2 .

d

Passiva. Aktienkapital ..... Reservefonds . ' Kreditoren... Gewinn⸗ und Verlustkonto

400 000 100 000

2 611 462 72 600

3 184 063

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1928.

132 868 26 41902 72 600

247 371 13 701

Handlungsunkosten Steuern. Reingewinn...

Vortrag aus 1927... Diskont, Provisionen, Zin⸗= sen, Effekten usw. ...

39032].

233 670 247 371

z am 31. Dezember 1928. Attiva. RM Grundstücke und Gebäude in Nürnberg: Wert am 1. Jan. 1928 535 000, Zugang.. 41276561

5d Fo, p Abschreibung 10 276,51 Maschinen: Wert am 1. Ja⸗ nuar 1928. 60 000, Zugang.. 3702,75

d od; 7p Abschreibung 6702,75 Werkzeuge u. Einrichtungen: Wert am 1. Januar 1928 10 000, Zugang .. 18389, 86 Töss Abschreibung 18 389,86 Modelle: Wert am J. Jan. 19228 ... 10 006,‚— Zugang .. 1726972 , Abschreibung 12259, 24

Inventar: Werl mn T Ja- niunr 19289 . 1, gugang.. 243785

2438,85 Abschreibung 2437,85

Grundstücke und Gebäude in Weißenburg 57 050,09 Abschreibung 226000

Gießereieinrichtung Weißen⸗ burg: Wert am 1. Jan. 192838 ... 80 143,52 Zugang .. 102 806,39

T dri Abschreibung 32 gel

Fuhrpark: Wert am 1. Jan. 1038... 5 0060,‚,— Zugang.. 14 893,70

T Vds f Abschreibung 6 893,70

Kassa, Postscheck, Wechsel, Wertpapiere....

Außenstände ....

Warenvorräte Nürnberg

371 348,

re,

Bilan

d29 000

16 000

160 000

13 000

5 243 272789

Warenvorräte

Weißenburg 38 195,765 409 543

1516578

1138 181

Passiva. Stammaltienkapital . Vorzugsaktienkapital

660 000 90 000

750 000 75 000 55 000

Reservesonds ..... 206 248

Umstellungsreserve .. Delete, . Hypotheken Nürnberg . ypotheken Weißenburg chulden . Reingewinn: Vortrag aus 1927 78 814, 13 Abgang 1928 57 765,10

168 446 70 600 366 234

S8 SSL III

21 049 03

151657841 Gewinn⸗ und Verlustkonto 1928.

Soll. RM 8 Unkosten aller Ar 361 564 65 Abschreibungen .. l gõ9 ol Gewinnsaldo ... 21 049003

464 573 52

Haben. Vortrag von 1927 ö Bruttouüberschuß ....

I8 81413 3686 7b 39

464 573152

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung wurde in unserer heutigen Generalversammlung genehmigt.

Das satzungsgemäß ausscheidende Mit⸗ glied unseres Aufsichtsrats Herr Bank⸗ direktor Louis Nathan wurde wieder⸗ gewählt. 80871.

Nürnberg, den 12. Jul 1929. Rießner⸗Werke vorm. E. Nießner

G Co., 2I.⸗G. Nürnberg. Der Vor tand.

3 Maschinen ..

Stammkapital

390291]. Metallwarensfabrit A. ⸗G. vorm. Ed. Lachmann. Bilanz per 31. Dezember 19238.

360541.

Mainz.

Kellere St. Alban Akt. Ge.

Bilanz per 31. Dezember 1928.

Darmstädter Bank. Postscheckkonto Debitoren .. Waren... Wechsel ...

312 399 134 8195 100

60 072 3000 2000 4398

5656 374

320 000 50 000 64 694 98 366

3 254 20 059

5656 374 Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

233 702

Werkzeuge .. Jnöentgte⸗⸗ Körperschaftssteuerko

9 ,,, ,

8

to

Reservefondss .... Sonderreservefonds .. Kreditoren JJ Körperschaftssteuerkonto Gewinn....

I

8 S 81

Handlungsunkostenkonto Betriebsunkostenkonto . Provisionskonto... Steuerkonto Konto dubio... Maschinenkonto, Abschr. Inventarkonto, Abschr. . Gewinn..

510 270

506 403 3867

vid Z

Das , Auf⸗ sichtsratsmitglied Herr Justizrat Leo Lach⸗ mann, Berlin, wurde wiedergewählt. Berlin, den 16. Juli 1929. Der Vorstand. Eduard Lachmann.

Warenkonto 6 9 Zinsenkonto. ..

139033]. . Gebrüder Alsberg Gelsenkirchen Aktiengesellschaft, Gelsenkirchen.

Bilanz für den 31. Dezember 1928.

Aktiva. Grundstücke Gebäude .. 2196 509,07

Abgang . 151 6590, Tor d, 34 048,

Toi d r pf 1076 789,55 T ösd -= 15 000, Todd,.

Abscht.. 25090 D Bböd -—

A354 066, 60 Einrichtung . 291 223,58 Abgang.. 22 500,

——

Dos T7 ps Abschr. .. 41 130. DT ö ss 2064 106,02 Nod w

1646000

Abschr. .

Zugang 3 087 660

Maschinen .. Abgang ..

Zugang.

Zugang 2 291 69916

Fuhrpark

Abschr. Waren Forderungen . 776 305,37

är , ==.

Beteiligungen....

Kasse und Postscheck. ..

Aktivhypothet .... Aufwertungsausgleich

z20 000,

Minderung. 66 569,28

T. To

Abschr. .. 26 440,72

28 700 3 026 041

759 575

282 000 86 622 21 000

228 990 II 898 856

Passiva. Aktienkapital. Reservefonds . 231 000,

Zugang.. 9000 Hypotheken 2787 181,97 Minderung Gd 569.28 TTT or s 465 009, 69 Tod oũ5ñdỹ-= Zugang . 2095 625, k hene, . Schuldwechsel . .... Gewinn: Vortrag aus 1927 4910,43

Gewinn 1928 222 458,07

3 600 000 240 000

Abtragung

d 362 228

S817 041 1060488 1591 729

227 368

II 898 856

Gewinn⸗ und n, ee, ,. für den 31. Dezember 1928.

Verluste. Gehälter, Löhne, Versiche⸗ rungen und sonstige Un⸗ losten .. Steuern und öffentliche Abgaben... Abschreibungen u. Abgang von Anlagewerten .. Reingewinn. ....

2 510 58298 421 506 93

312 064 07 227 368 50

347151248

Gewinne. Warenbruttogewinn ... Vortrag aus 1927

3 466 602 05 491043

3 471 512148

Gelsenkirchen, den 28. Juni 1929. Der Vorstand. Julius Goldschmidt. Erich Goldschmidt. Otto Fried. In der Generalversammlung wurde Herr Albert Frankenstein, Berlin⸗Wil⸗

2 Ausstände,

Wertpapiere, Beteiligung . Grundstücke . Mobilien .. Verlustvortrag Verlust

Aktienkapital Delkredere . Hypotheken

Kreditoren.

i s d ß

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

RM 177731 280 0900

1 49 956 64 409

13 000 87 262 71 836

S Gos

8 IsSI1ISI6I I X

Abschreibungen J Provision und Spesen ..

Waren.. 2. Verlust ...

Generalkonsul Dr.

8 schau.

Ing Aktien gesellsch aft,

Der Aussichtsrat besteht aus: Herrn r. Dicken, Herrn Geheimrat Harth, Wiesbaden, Frau

D——

Bilanz per 31. Dezember 1928.

RM 6 338 593 ih 651 995

90 588 97

26 17975 64 409 22

90 588197

Düsseldorf,

Aktiv a. Geldkonten. .. Beteiligungen. Debitoren... Bestände ... Fabrikanlagen. Avalkonto 15 000,

Passi va. Kapital . Reservefonds.. Hypothek... ,, Langfristige Darlehen Kreditoren... Bankschuld. .... Reingewinn... Depotkonto 16 000,

per 31. Dezember

Verlust⸗ und Gewinnrech nung

50 O8 201 000 575 372 459 450 950 370

2236 271

770 000 18 100 3 746 492 407 529 494 409 729 11996 796

2 236 271

1928.

Handlungsunkosten , Abschreibungen .. Reingewinn...

Vortrag aus 1927 Rohgewinn

Der Mussichtsrat.

227 892 44 565 81 134

796 354 389

903 353 486

Berlin, den 1. Juli 1929. Ludwig Peine. nd. Detlev Schliemann.

.

354 389175

Aktiva. Resteinzahlung Kasse und Postsche Schuldner .. Waren... Inventar.. Autos....

Beteiligung.

Passiva. Altienkapital 1. 10. 27 .. plus Kapitalserhbhung .

, Rückstellung für schwebende

Verbindlichkeiten ... Aktzepte ... . Gläubiger...

Vortrag l90 159, 52

von 1927 Gewinn in 1928 8590,47

300 000 16256 317 490 1217704 62 732 21 343 7000

1942527

100 000 400 000

500 000 114 000

30 000 23 028 364 551 722 198

198 749

Gewiun⸗ und Verlu stkonto per 30. September 1928.

1942 527

An Soll. Inventarkonto, Abschr. .. Autokonto, Abschr. Unkostin .. Vortrag

v. 30. 9. 1927 190 189,52 Gewinn 1928. 8590, 47

11 070 9147 284 422

198 749

Per Haben. Vortrag vom 80. 9. 1927. Warenkonto

. 8 2 902 1

ist der Kaufmann Arthur

Hepner zu Berlin.

mersdorf, neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sind von der ordentlichen Generalversammlung unserer Ge ellschaft am 13. Juli 1929 genehmigt worden.

Aus dem Au fsichtsrat unserer Gesellschaft

geschieden, eingetreten ist der Kaufmann Willy Brandt in Berlin; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Julius

Drient⸗Teppich⸗Attiengesellschaft. Der Vorstand.

503 390

190 159 52 313 230 83

503 390135

Barrasch aus⸗

390361. Bilanz am 31. Dezember 1928.

Attiva. RM

Lasse und flüssige Mittel 37 305 Außenstände. 421 914 Wechsel ... 60 296 Warenlager. 582 496 Kautionen .. 475 Einrichtung. Abschreibung

2 28 8 * 9

66 750,

27 7660, - 39 000

1141489

Passiva. Aktienkapital ... Bankschulden ... Warenschulden .. Sonstige Schulden Delkredere .. Gewinn...

h00 000 10 573 268 872 171 423 70 670 119 949

1141489

Gewinn⸗ und VBerlustrechnung für 1. Juli 1928 bis 31. Dez. 1928.

Kredit. RM Warenbruttogewinn ... S50 373 Zinsen und Kursgewinne 3101

S653 474

Debet.

Handlungsunkosten . Vertriebskosten ... Agio und Delkredere Abschreibungen... Reingewinn...

518 241 117510 70 022 27 750 119 949

Sb 74

Ah ders & Basch Attiengesellschaft, BVerlin.

warn .

9 o o

386731. Hanseatische Verlags anstalt Aktien gesellsch aft, amburg.

ker n ge r lr r er 1923.

NM 7051 28 769 18 041 79 603

183 165

am 31. Dezem

Vermögen. Kassenbestand .... Postscheckguthaben Bankguthaben... Wechsel⸗ und Scheckbestände

Maschinen u. Geräte einschl. Kontoreinr. 882 g50, Neuanschaf⸗

fungen 1928 188 887,84 Verkauft 5 z95,— Abschr. 100 142,84 105 537, 84;

Schriften .. 178 500,

Neuanschaf⸗ fungen 1828 I 341364. Rd d p Abschreibung 290 341,64 Metall Fahrzeuge .. Verkauft 2 474,45 Abschr. 525,R55 10 000 -

Beteiligungen....

Grundstückkhe——

Gebäude.. 1078 000, Zugang 1928 55 500,

Ti SGG Abschreibung 12 000,

Hypotheken... Außenstände ..

Warenbestände ..

966 300

186 500 83 000

e , ,

15 000.

6 000

289 000 7 700

1121 500

51 600 1169112 1287292

5 370 470

BVerbindlichkeiten und Kapital.

Aktienkapital ... 1800000 Buchschulden 410 907 Akzepte .. 8 633 Darlehen. 3 079 000 Delkredere. 20 000 Rücklage. 50 000 Vortrag auf neue Rechnung 1930

5 370 470

Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1928.

Aufwand. RM Sisen 185 858 Rohgewinn:

Abschreibung a. Maschi⸗ nen und Geräte Schriften K Metall. . Fahrzeuge . Gebäude . . Delkredere .

Vortrag auf neue Rechn

100 142 z 28 341 290 ; 7526 ; 12 066 ; 17 1429 ng 1936

364 232

u

Ertrag. Verlags⸗ u. Drucke reikonto Vortrag aus 1927

361 557 2675

354 232

2

a , im Juni 1929. er Vorstand. Karl Bott. Otto Scharfenberg. Emil Schneider. Zweigniederlassung Berlin:

Otto ,. anseatische Verlags anstalt ktien gesellschaft, Hamburg.

In der Generalversammlung vom 29. Juni 1929 wurde die Zahl der Auf⸗ sichtsratsmitglieder auf 10 festgesetzt. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herrenz Christiag Winter, Vorsitzender; Hans Bechly, Robert Fedisch, Max Habermann, Walter Hannemann, Emil Koppelt, Christian Krauß, Walther Lambach, Her⸗

mann Miltzow, Albert Zimmermann. Der Borstand.

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Sentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 20. Juli

1929

—— 2

.

Nr. 167.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 450 RM Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8w. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 10 n Sie werden aut gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

8 8 T

Anzeigenpreiz für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,0 GM Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschaftsstelle eingegangen sein.

nhaltsübersicht.

8,

üterrechts register, Vereinsregister, ge e fee, f gregister Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichs sachen, Verschiedenes.

& ο & m .

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

66. Zur Bewertung eines Forstgutes nach dem Reichsbewertungsgesetz. Der Einheitswert des ha großen Forsiguts ist unter Zugrundelegung des Ertragswerts der forst— wixtschaftlich genutzten . und unter ö eines Zu⸗ schlags in Höhe bon 19060 RM. wegen Ueberbestandes, an Gebäuden festgestellt worden Streit besteht über die Zulässig⸗ keit des Zuschlags. Die Rechtsbeschwerde bestreitet sie mit dem Hinweis darauf, ö. der Ertrag des Forstguts unabhängig von dem Umfang der Baulichkeiten bleibe und damit ein etwaiger Ueberbestand an Gebäuden für den Ertrag des Forstguts be⸗ langlos sei.

Die Nechtsbeschwerde i begründet. Den Beschwerdeführern ist darin beizutreten, daß für die Ertra . keit eines Forst⸗ . unde n die dazu gehörigen Baulichkeiten nicht die edeutung beanspruchen können, wie etwa bei einem landwirt⸗ 36. betriebenen Grundbesitze. Hier beeinflußt das Vor⸗ andensein und unter Umständer auch die Beschaffenheit des ohnhauses J der dazu geh erigen irtschafts⸗ gebäude im Hinblich auf die dadurch erleichterte intensive und rationelle Bepwirtschaftung unmittelbar die Ertragsfähigkeit, während bei einem Forstgut es unerheblich . ob ein mehr oder weniger großes oder in gutem baulichen Zustand befindliches Haus dazu gehört. Denn der Ertrag eines 6 ist im wesentlichen (abgesehen von der Jagdbeute und den forstlichen Nebennuhungen) durch die Verwerknng des schlagreifen und nach einem bestimmten Hauungsplan zu J lagenden Holzes bedingt. Anders als bei einem landwirtschaftlichen Gute kann auch bei einem Forstgut nicht ins Gewicht fallen, daß es etwa wegen Ueberbestandes an Gebäuden im Falle der Verpachtung einen , Pachtzins abwerfen würde, weil erfahrungsgemäß reine 'orstgüter bei der Eigenart des Ertrags grundsätzlich nicht ver⸗ ö werden. Der Wert der Gebäude kann . bei einem forstgut nicht, wie es von der Vorbehörde geschehen ist, durch einen Zuschlag er werden. Im vorliegenden Falle war schon mit Rücicht auf die nicht erhebliche Ausdehnung des Wald⸗ besitzes einmal zu prüfen, ob statt des Forstes nicht vielmehr die Baulichkeiten, die unbeftritten einen schloßartigen Charakter tragen, mit dem Forstgut zusammen eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens deshalb bilden, weil hier der i , das Gebäude selbst aber zur Bewirt⸗ chaftung des Waldbesitzes selbst nicht oder jedenfalls nicht in iesem Ausmaß erforderlich ist, diesem aber als Nebenbetrieb im vorliegenden Falle im we entllichen keine andere Bedeutung zu⸗ kommt, als eine dem . . des Luxus oder der Liebhaberei dienende große Parkanlage, die zu einem Schlosse gehört. Weiter konimt noch die Möglichkeit in Betracht, das Wohngebäude als Grundvermögen und das Forstgut als forstwirtschafkliches Ver⸗ mögen je als eine besenberr wirtschaftliche Einheit unter dem Gefichts punkt zu bewerten, daß jede von ihnen einem besonderen Haupizwech (dem des Wohnens und dem des forstwirtschaftlichen Betrie s) dient. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben und die Sache an die Vorbehörde zur nochmaligen Prüfung und neuen Feststellung des Einheitswerts unter Verwertung vor⸗ steh⸗ndber Gesichtspunkte zurückzuperweisen. (Urteil vom 13. Juni 193 VI A 988 / 28.)

67. Zur Abzugsfähigkeit des Lohnes, der vom Vater an den Sohn für seine Mitarbeit im Betrieb gezahlt wird, vom steuerpflichtigen Einkommen des Vaters. Der Beschwerdeführer betreibt die Fischerei und eine kleine Land⸗ , Aus letzterer hat das Finanzgericht einkommen⸗ steuerpflichtige gin uf für den Eten er fn, nicht ange⸗ nommen. Die Einkünfte aus Fischereibetrieb sind mangels aus⸗ reichender Aufzeichnungen geschätzt worden. Das Finanzgericht hat eine K des gewerblichen Reineinkommens durch das Finanzamt auf 2100 RM. bestätigt. Dabei ist u. 9. erwogen worden, daß der Beschwerdeführer mit zwei anderen Fischern, die je rechtskräftig auf 200 RM Einkommen hieraus veranlagt worden sind, gefischt hat und daß er wegen Mitarbeit eines Sohnes aus dem Erlöse der gemeinsamen Fischerei mehr erhalten hat als die beiden anderen Fischer. Der Beschwerdesührer will an seinem Einkommen 1500 RM. abgezogen wissen, die er zwei Söhnen, die in , Betrieben gearbeitet hätten, als Arbeits⸗ vergütung im S V gegeben habe. Er hat dazu weiter vorgetragen, aus der Arbeitsvergütung von je 750 RM. hätten die Söhne ihm wieder Kostgeld zahlen müssen. Finanzamt und Finanzgericht haben diesen Abzugsposten abgelehnt, weil es sich um H handle und weil für sie keine gesetzlichen 34 ö erfolgt seien. Dagegen richtet sich die Rechts— eschwerde. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Allerdings ist es nach 5. 1617 des Bürgerlichen ,, die Regel, daß hausange⸗ örige Kinder, auch nach Volljährigkeit, wenn sie zu Hause unterhalten werden, unentgeltlich in dem Geschäftsbetriebe des Vaters den Verhältnissen entsprechende Dienste zu leisten haben. Das kann aber anders sein. Schon für das bürgerliche Recht wird angenommen, daß unter Umständen entgeltliche Tätigkeit vorliegt, wenn nach dem Alter und den ad rn des Kindes für den gegebenen Fall anzunehmen ist, daß der Sohn ander⸗ wärts dem Erwerbe nachgehen könnte, und es dann im Sinne der Beteiligten liegen kann, daß die Tätigkeit auch zu Hause nicht unent . ausgeübt wird. Um das anzunehmen, bedarf es , enn der Feststellung eines ausdrücklichen, besonderen Arbeitsvertrags Ein solcher kann auch anzunehmen sein, wenn tillschweigend eine regelmäßige Vergütung gewährt wird und raus fin erkennen i daß . e fen, nach den Umständen e

des Fa als Entgelt für Arbeitsleistung gemeint ist. Dabei

sind es nur, allerdings häufig bedeutsame und möglicherweise im einzelnen Falle r fh lch ebende, Beweistatsachen, ob im Falle einer an sich gegebenen Lohnsteuerpflicht aus 5 70 des Ein⸗ kommen le c gh es wenn eine Vergütung die lohnsteuer⸗ reien Beträge übersteigt die Lohnsteuer enkrichtet ist und ob ie Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen geleistet worden ind. Wenn nicht Unkenntnis, Nachlässigkeit oder andere be⸗ ondere Gründe vorliegen, wird man in vielen Fällen aus J in dieser Richtung darauf schließen können, daß bei Zahlungen keine Arbeitsvergütung gemeint war. Auch, im übrigen müssen angesichts der Regel des 5 1617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und aus der Grundlage der Anschauungen über die ‚,.. usammengehörigkeit . Beweisanforderungen ge⸗ tellt werden, wenn nicht ein ausdrücklicher Arbeitsvertrag vorliegt, der ernstlich . und verwirklicht ist. Aus der Ge⸗ ,, der Familie und der Tatsache eigener Erzeugung des ebensbedarfs ist deshalb für die Landwirtschaft rege ßig bis⸗ her ein Arbeitsverhältnis für Kinder ohne beson⸗ deren Vertrag nicht anerkannt worden; vor allem hier wird aus den Anschauungen des Lebens heraus ,, as Kind den ng, ten gar nicht gleichgestellt werden wollen. Näher kann die Annahme eines entgeltlichen Arbeitsverhältnisses in gewerb⸗ lichen und industriellen Betrieben liegen, wo die Einordnung in den Erwerbsbetrieb eher den allgemeinen Anschauungen ent⸗ sprechen kann. Es . nicht ,, ersichtlich, ob das Finanz⸗ gericht im vorliegenden Fall nach allen 3 Richtungen die richtigen rechtlichen Erwägungen angestellt hat. Deshalb war Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung nötig. (Urteil vom 5. Juni 1929 VI A 744/29.)

68. Einkommenstenerrechtliche Behandlung der den Ange stellten einer Bahngesellschaft gewährten Freifahrt⸗ vergünstigung. Eine in e g gd han m. b. H. gewährt dem bei ihr als Beamten angestellten Beschwerdeführer neben Gehalt die Vergünstigung der freien Fahrt auf ihren Bahnen zu privaten Zwecken. Die Arbeitgeberin hat die Freifahrtvergünstigung zu 60 RM bewertet und hiervon die entsprechende Lohnsteuer (8 v5 von 60 RM 480 RM) einbehalten. Der Beschwerdeführer bestreitet die Lohnsteuerpflicht dieser Vergünstigung und hat Er⸗ stattung mit der Begründung beantragt, daß die Freifahrt⸗ bergünstigung im wesentlichen im Interesse des Arbeitgebers liege; außerdem bedeute die Vergünstigung nicht eine Sinnähnte, sondern eine nicht zum Einkommen gehörende Ausgabeersparnis. Die Freifahrtkarte gewähre nur die Möglichkeit zur Erzielung eines geldwerten Vorteils. Nur nach Maßgabe der jeweils in Anspruͤch genommenen Vergünstigung könne von einem geld⸗ werten Vorteil gesprechen werden, die Ermittlungen nach dieser Richtung seien n nicht durchführbar. Der , wurde zurückgewiesen, da er nicht auf 3 93 des Einkommensteuergesetzes gestützt sei und sich nur gegen die Anrechnung der Sachbezüge richte. In der hiergegen eingelegten Berufung wies der Be— schwerdeführer auf die grundsä c. Bedeutung der Steuerfrage und weiter darauf hin, daß die Möglichkeit einer Ausgabe⸗ ersparnis sich von dem Begriff der Sachbezüge wesentlich unter⸗ scheide. Das Finanzgericht hat die die Berufung zurückweisende Entscheidung auf 3 48 der II. Steuernotverordnung gestützt, da der Streitwert 5) RM nicht übersteigt.

Die Rechtsbeschwerde, auf deren Inhalt im einzelnen ver⸗ wiesen wird, wiederholt im wesentlichen das Vorbringen in der Berufungsinstanz. Sie beanstandet vor allem auch die Ent⸗ scheidung der Vorbehörde nach 5 48 der III. Steuernotvexordnung, da die grundsätzlich bedeutsame Streitfrage etwa 1209 Angestellte seiner Arbeitgeberin angehe. Diese gewähre das Recht. der . ö. aus dienstlichen Gründen. Die Möglichkeit einer freien

rt zu privaten Zwecken könne steuerrechtlich nicht erfaßt werden, sie habe nichts anderes zu bedeuten, als die Gewährung eines besonderen Rabatts bei Einkäufen von Angestellten des Handels bei ihrem Arbeitgeber. Die Rechtsheschwerde muß zur Aufhebung der . Entscheidung führen. Die Ein⸗ spruchsenischeidung ist bon Rechtsirrtum beeinflußt; denn der 8 93 des Einkommensteuergesetzes schließt den nach 8 189 der Reichsabgabenordnung im ordentlichen Rechtsmittelverfahren verfolgbaren Anspruch auf Erstattung von Steuern, in den Fällen, in denen sie für . des Steuerpflichtigen ohne dessen Mitwirkung zu Unrecht gezahlt sind, nicht aus (zu vgl. Be— schluß vom 30. Oktober 1924 VI e B 403/24, Sammlung 15 S. 15 ff.). Da es if 6 wie glaubhaft dargetan ist, um eine über den Einzelfa inausgehende grundsätzliche bedeutsame Steuerfrage handelt, hätte das Finanzgericht Anlaß nehmen müssen, unter Berichtigung der rechtsirrtümlichen Auffassung der Einspruchsbehörde sachlich zu entscheiden. In der Unterlassung des Eingehens auf die Steuerrechtsfrage ist hiernach eine Ueber- schreitun; der Grenzen des billigen Ermessens im Sinne des 56 der Reichsabgabenordnung zu erblicken. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben. In der 2 selbst ist zu unterstellen und auch nicht bestritten, daß der Beschwerdeführer die ihm gewährte Freifahrtvergünstigung ug zu privaten Zwecken ausgenutzt hat. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Einnahme und, da er im Hinblick auf das Angestelltenverhältnis zugebilligt ist, als Teil des Arbeitslohns einkommensteuerpflichtig. Dieser orteil im Verhältnis zu den übrigen ö die die Bahn nur gegen Entgelt benutzen können, geht über den Begriff einer bloßen Annehmlichkeit hinans. Solche nicht in Geld bestehende Einnahmen sind nach 5 27 des Ginkommensteuergesetzes grund⸗ sätzlich mit den üblichen Mittelpreisen des Verhrauchsorts ein⸗

zufetzen. Diefe Vorschrift muß aber, wie Becker in seinem Kom⸗ mentar zum Einkommenstenergesetz 5 6 Anm. 17e zutreffend

ausführt, im Hinblick auf die herrschende Verkehrsauffassung, wenn die Besteuerung als Arbeitslohn in Frage steht, ein⸗ schränkend ausgelegt werden. Der Senat tritt den a. 4. D. ge⸗ machten Darlegungen bei, wonach bei Gewährung von Freifahrt⸗ karten an ee, n nf keinesfalls deren voller Wert einzu⸗ stellen, sondern nur der Wert * besteuern ist, zu dem derartige Vorteile in den beteiligten eisen durchschnittlich geschätzt werden, oder der Geldbetrag, der für den Verzicht der Be⸗ teiligten auf den Vorteil als Abfindung gezahlt würde oder um den gesellschaftlich gleichstehende Personen zum Erwerbe dieses Vorteils ihre Gehaltsbezüge kürzen ließen. Aber auch hier sollen, wie Becker mit Recht hervorhebt, kleinliche Berechnungen unter⸗ bleiben. Wie die Verhältnisse bei der Reichsbahn zu beurteilen sind, steht nicht zur Entscheidung. Grund . wäre aber auch hier bei gleichem Sachverhalt die Lohn

steuerpflicht im an⸗ gegebenen Umfange zu bejahen. (Urteil vom 5. Juni 1929 VI A 494/29.)

69. Zur Vermögensteuerbefreiung wegen Erwerbs⸗ unfähigkeit. Der Beschwerdeführer ist zur Vermögensteuer für 193526 nach einem Vermögen bon 13 600 RM veranlagt. Er begehrt Befreiung von der Vermögensteuer gemäß 5 8 Abs. 2 Nr. 2 des . wegen völliger Erwerbs⸗ unfähigkeit. Sein Ruhegehalt als ehemaliger Beamter betrug 4239,25 RM, sein Einkommen aus Grundbesitz 660 RM, sein Gesamteinkommen 14879 RM. Das Finanzamt und Finanz⸗ gericht haben sein Verlangen abgelehnt. Der Rechtsbeschwerde war stattzugeben. Der Beschwerdeführer ist am 1. Mai 1920 wegen Dienstunfähigkeit in den dauernden Ruhestand versetzt. Die Vorbehörde hat 1 auf den Standpunkt gestellt, daß Dienst⸗ unfähigkeit nicht gleichbedeutend sei mit Erwerbsunfähigkeit und hat aus der Tätigkeit des Beschwerdeführers beim Haus- und Grundbesitzerverein geschlossen, daß der Zustand der Erwerbs⸗ unfähigkeit bei ihm nicht vorliege. Eine derartige, immer⸗ hin zweifelhafte K durfte das Finanzgericht nicht ziehen, ohne vorher auf das Anerbieten des Beschwerdeführers eingegangen zu sein, durch ein neues ärztliches Attest auch seine Erwerbs unfähigkeit darzutun. Hiernach war die Vorentschei⸗ dung wegen nicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs aufzuheben. Die nicht spruchreife Sache war au die Vorbehärde 3urx ovnenton Nriüfunnea nnd Gn tschon dir z3u*AQnermoisan. Ge⸗ gebenenfalls wird die Vorbehörde nunmehr auch zu dem neuerlich eingereichten ärztlichen Atteste und dem sonstigen neuerlichen Vorbringen des Beschwerdeführers Stellung zu nehmen haben zwecks Beantwortung der Frage, ob der Beschwerde führer als erwerbsunfähig im Sinne des 8 8 Abs. 2 Nr. 2 des Vermögens⸗ steuergesetzes angesehen werden kann. In dieser Beziehung gilt folgendes: Diese Bestimmung ist aus einer sozialen Erwägung hervorgegangen; sie bedeutet, daß derjenige, ssen Vermögen und Einkommen bestimmte. Mindestbeträge nicht übersteigen, nicht für wirtschaftlich kräftig genug angesehen mird, um ohne Gefährdung seines Lebensunterhalts neben der Einkommensteuer auch noch die Vermögenssteuer zu zahlen. Dieser Gesichtspunkt soll aber wegfallen, wenn und soweit eigene Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsmöglichkeit seine wirtschaftliche Kraft so weit stärken, daß ihm ohne Gefahr für seinen Lebensunterhalt auch die Be- zahlung der Vermögenssteuer zugemutet werden kann. Prüfung der Frage, ob jemand im Sinne 3 Bestimmung seinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb bestreiten kann, i daher das vorhandene feste Einkommen nicht außer Be⸗ tracht zu lassen, vielmehr ist, um der Bedeutung der Be= stimniung gerecht zu werden, die Frage dahin zu stellen, ob semand unfähig ist, durch eigene Erwerbstätigkeit zu 3 sonstigen Einkommen noch so viel hinzuzuverdienen, daß der Gesamtbhbetrag zu seinem angemessenen Lebensunterhalt aus⸗ reicht; dabei ist als obere Grenze des angemessenen Lebensunter⸗

alts der im . genannte Betrag von 50900 (Ne. 3) bzw. 4000 Nr. b) Reichsmark arzusehen, ferner ist nur eine solche Erwerbs⸗ tätigkeit in Betracht zu ziehen, die dem Pflichtigen nach seiner be⸗ ruflichen Stellung, nach seiner Vorbildung und nach seinen son⸗ 6 en Verhältnissen zugemutet werden kann. Bei e i eng, Auf⸗ affung würde die . der J, keit von der Höhe des sonstigen Einkommens überhaupt a . en haben und daher egebenenfalls die Vergünstigung auch demjenigen , ein, der neben einem festen Einkommen von 5000 RM bzw. 1065 RM) in der Lage ist, durch eigenen Erwerb etwg noch weitere 1000 RM zu verdienen, fofern diese weiteren 4000 RM allein als zum angemesse nen Lebensunterhalt ausreichend nicht angesehen werden könnten. Das aber kann der Sinn dieser lediglich sozialen Bestimmung nicht sein und würde eine Ungerechtigkeit 9 die- jenigen sein, denen ein sonstiges Einkommen nicht zur rfügung steht, die aber durch eigene Erwerbstätigkeit gerade so viel ver⸗ dienen können und verdienen, daß die obere Grenze von 5M Reichsmark (bzw. 4000 RM) um ein geringes überschritten wird. Wenn darliber hinausgehend das Finanzamt Ruhestands- beamte, die eine zum . ausreichende Pension haben, überhaupt nicht unter 3 8 Abf. 2 Nr. 2 des n ,. steuergesetzes 966 assen will, so findet das im Gesetz eine Stütze! Daß Ruhestandsbeamte für das Erwerbsleben überhaupt nicht mehr in Frage kämen, wird sich nicht sagen lassen. Die Vor⸗ behörde wird also zu prüfen haben, welcher Betrag für den ange- messenen Lebensunterhalt des Beschwerdeführers überhaupt er for⸗ derlich erscheint und ob der Beschwerdeführer den Unterschied zwischen diesem Betrag und seinem . Einkommen aus Ruhe. gehalt und Grundbesitz durch eigene rwerbstätigkeit aufbringen kann. (Urteil vom 11. Juni 1935 1 Aa 27629.)

H z loschen ist. Dem Dr. Bosse in Alsleben in A * * . . i k lt. 1. Handelsregijten./

Das Amtsgericht.

Alsleben, Saale. 38723

In unser Handelsregister B Nr. 3 ist bei der Zuckerfabrik Alsleben, G. m. b. H. in Alsleben a S., eingetragen, daß die Prokura des Direktors Friedrich Mosel in Alsleben a. S. er⸗

Amgermiü mae.

Ur. ist heute bei

. en Handelsregister Abt. A F. Boelcke, Witwe, Inh. Karl

ermünde eingetragen: Die Firma ist erloschen. . Angermünde, den 9. Juli 1929.

Das Amtsgericht. offener F . mit Aschaffenburg. I38 726] Dem Unter der Firma „Schneider & Co.“ mit dem Sitz in Aschãf enburg, Sand⸗ gasse 2, betreiben der Kaufmann Karl

38724

er irma necht,

Schwinger und die Kaufmannsehefrau wit . ear, 9. k in affenburg, * Inuli andelsge Kurz⸗ und Kaufmann Karl . 1 fenburg ist Einzelprokura erteilt. affenbürg, den 15. Juli 1929. misgericht Registergericht.

Radl Kreuznach, 387 Im pi en Handelsregister . Nr. 582 ist bei der Firma Manufaktur warenzentrale Aley Caan, Kommandit gefellschaft zu Bad Kreuznach, ein⸗ getragen worden: . hi n, ,,, Die Gesell⸗ schaft hat am 14. Dezember 1926 be⸗ gönnen. Cin Kommanditist ist vor⸗

eide beg in ellschaft den Groß⸗ Wollwaren. Schneider in