1929 / 198 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Aug 1929 18:00:01 GMT) scan diff

über die Zwischenmeister. 2

und der Ünternehmer. Die jetzigen Verhaltnisse in der Heim⸗ arbeit würden von preisdrückenden Einkäufern kapitalkräftiger

Verlegerfirmen zum Schaden ehrlicher Firmen und der Heim⸗

arbeiter schwer mißbraucht. Tie Heimarbeiterverhältnisse er⸗

sorderten eine andere Regelung als hier. Abg. Schröter Merseburg (Komm.) nannte diese Bestimmungen so kautschuk artig, daß böswillige Verlegerfirmen damit alles zum Nachteil der Heimarbeiter herausholen konnte 6 ersuchte um Ablehnung dieser Bestimmung. Abg. Luise Schroeder (Soz ) wandte sich gegen die völlige Herausnahme der Heimarbeit aus der Versicherüng. Die Heimarbeiter seien die schlechtest gestellten Arbeiter, die man bei einer Arbeitslosigkeit nicht völlig a en dürfte, sei es, daß man Versicherungsgruppen, Fa sicherung oder sonst etwas schaffe. Die Regierungs⸗ vo be den Wünschen des Sachverständigenausschusses nicht r getragen. Abg. Schwarzer (Bayer.

vV e auf die außerordentlich verschiedene Lage der Heim arbeiter. Er nannte babei die Töpfer aus Oberammergau, die bauer aus Mittenwald im Gegensatz zu der Berliner K klion, um zu beweisen, daß eine einheitliche Regelung un⸗ möglich sei für diese Leute, die in einer Person Heimarbeit, Zwischenmeister und Fabrikarbeit, ja, auch Hausiergewerbe, ver⸗ einigten Er hielt die Regierungsfassung deshalb für die richligere, die eine bezirksweife Regelung ermögliche. Abg. Graßmann (Soz.) verwies auf die Kleineisenindustrie im Bergischen Land, wo z. B. ein Messer zu seiner Herstellung manchmal durch zwanzig Hände gehe, der Zwischenmeister nur den ersten und letzten Schritt dabei tue. Er bat deshalb, keine weitere Erschwerung bei der Versicherung dieser Heimarbeiter herbeizuführen. sz 75e wurde unverändert genehmigt. Nach kurzer Aussprache über Unterbringung von jugendlichen

Arbeitern aus der Stadt auf das Land unter Aufrechterhaltung der versicherungspflichtigen Beschäftigung wurde der Fortfall

der 8, 77 bis 79 genehmigt. Eine Reihe weiterer Vorschriften wurde ohne Erörterung genehmigt, darunter 5 85 a (Befreiungs⸗ anzeige), 8 85 b, 8 88 Absatz 3. §5 89ga (Definition der Arbeits⸗ losigkeit bestimmt: „Arbeitslos ist, wer berufsmäßig überwiegend

als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt, aber vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und auch nicht den ersorderlichen Lebensunterhalt durch selbständige Arbeit, ins besondere als Landwirt oder Gewerbetreibender, erwirbt oder durch Fortführung eines vorhandenen Betriebes erwerben kann oder im Betriebe des Ehegatten, der Eltern oder Voreltern, von Abkömmlingen oder Geschwistern den ge⸗ meinsamen Lebensunterhalt miterwirbt oder miterwerben kann, falls ihm dies unter Berücksichtigung der Uebllchkeit und seines Wohnorts zugemutet werden kann.“ Statt dieser Schlußbedingung wurde von den Regierungsparteien beantragt zu sagen: „falls sie den Beteiligten nach Lage der Ver⸗ hältnisse billigerweise zugemutet werden kann; das ist besonders anzunehmen, wenn die Beteiligten in einer Hausgemeinschaft zusammenleben.“ Abg. Luise Schroeder (Soz.) begründete den Kompromißantrag. Abg. Janschek (Soz.) hielt diese Fassung nicht für ausreichend. Er erinnerte dabei an die Still⸗ legung der Bergwerke im Tagebau während des letzten Winters, wo alle Arbeiter ohne Arbeitslosenunterstützung hätten bleiben müssen, deren Familien 19 Morgen Land besessen hätten. Man schädige gerade Leute, die ununterbrochen arbeiteten und nur burch die Wetterkatastrophen verhindert würden. Wozu zahlten diese Leute ihre hohen Beiträge. Abg. Schr dt er Merse⸗ burg (Komm.) beantragte er,. Fassung: „Arbeitslos ist, wer berufsmäßig als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt, aber vor⸗ übergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und auch nicht den erforderlichen Lebensunterhalt durch die 1 tändige Arbeit erwirbt.“ Abg. Dr. Haßlacher (D. Nat.) timmte dem Antrage der Regierungsparteien zu, der ja im wesentlichen eine Ermächtigung an die Regierung bedeute. Ministerialdirektor Dr. Weigert verteidigte die ausführliche Vorschrift des 5 894. In der Abstimmung wurde entsprechend dem Antrag der Regierungsparteien der Schlußsatz des 8 89a Absatz 2 geändert, 5 9a in dieser Fassung dann genehmigt. Der kommunistische Antrag wunde abgelehnt; genehmigt wurde der Absatz 3 des z 89a; er lautet: Für die Frage, ob Arbeitslosig⸗ keit vorliegt, bleiben vorübergehende Dienstleistungen, die auf Grund des 5 268 der R-V.⸗O. nicht der Pflicht zur Kranken⸗ versicherung unterliegen, außer Betracht. Geringfügige Be⸗ schäftigungen im Sinne des 5 75a Abs. 2 kommen nur in Betracht, soweit sie auf Grund des 8 75b der Pflicht zur Arbeitslosen⸗ versicherung unterliegen.“ Die Abschnitte 20 bis 22 wurden genieinsam besprochen (Sperrfrist. Folgen der unberechtigten Arbeitsverweigerung,). Abg. Graßmann (Soz) beantragte, die Tage der Sperrfrist gleich zu setzen mit dem Tag der ange⸗ nommenen Arbeit und die Verjährung der Sperrfrist statt auf sechs auf drei Monate anzusetzen. Abg. Schneide r⸗Berlin (Dem.) erkannte den berechtigten Kern des sozialdemokratischen Antrages an, bat, es aber bei der Regierungsvorlage zu belassen. Abg. Dr. Ha ß lacher (D. Nat.) forderte gleichfalls Aufrecht⸗ erhaltung der Regierungsfassung. Abg. Schröter⸗Merse⸗ burg (Komm.) kritisierte scharf diese Bestimmungen über die Verhängung der Sperrfrist. Angenommen wurde folgende Fassung der 85 93, 93 a und 93 b: 8 93. Wer seine Arbeitsstelle ohne wichtigen oder ohne berechtigten (6 90 Abs. 2 Nr. 1. 2, 4, 5) Grund aufgegeben oder durch ein Verhalten verloren hat, das ur an r Entlassung berechtigt, erhält für vier Wochen keine hewbdl lala un r nm. § 934. Die Stelle, die für die Ent⸗ , . über die Unterstützung zuständig ist, kann in den Fällen es § 965 Abs. 1, des 5 92 Abs. 1 und des § 93 die vierwöchige Sperrfrist bis auf zwei Wochen abkürzen, wenn die Lage des Falles eine mildere Beurteilung rechtfertigt. Sie kann sie in schwereren Fällen, insbesondere im Wiederholungsfalle, bis auf acht Wochen verlängern. 5 93 b. 1. Die 6 beginnt mit dem Tage, den die zuständige Stelle bezeichnet: bezeichnet werden darf kein früherer Tag als der, an dem der Arbeitslose zur Ver⸗ Engung der Sperrfrist Anlaß gegeben . und kein späterer ag als der, an dem die Sperrfrist verhängt wird. Lauft bei Beginn der Sperrfrist bereits eine andere Sperrfrist, so beginnt die neue Sperrfrist mit dem ersten Tage, für den nach Ablauf der alten Sperrfrist ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bestände. 2. Die Sperrfrist läuft nur an Tagen, für die der Arbeitslose sonst Arbeitslosenunterstützung erhalten würde und für die er seiner Meldepflicht G 175) genügt. Einem solchen Tage stehen drei Tage gleich, an denen er in einer versicherungs⸗ Iflichtigen oder nach den S5 70 bis 75 e, 840, 208 oder 209 ver⸗ ö Beschäftigung gestanden hat, wenn diese Be⸗ chäftigung mindestens zwei a n, Wochen gedauert hat. 3. Die Sperrfrist endet spätestens sechs Monate nach ihrem Beginn.“ Ferner wurden dem § g4 folgende Abs. 6 und 7 ange⸗ fügt: „6. Der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts lann in geeigneten Fällen Entscheidungen, die er nach Abs. 4 zu fällen hat, dem n . Ausschuß oder einem beson⸗ deren aus seiner itte gebildeten Unterausschuß übertragen dem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher ahl angehören. Den Vorsiz a der Vorsitzende des Landesarbeits⸗ amis oder einer seiner Stellvertreter. Die Verstärkungsbeisitzer Abs. 5) sind auch in diesen Fällen , 7. Der Vor⸗ . der Reichsanstalt kann in geeigneten Fällen Entscheidungen, ie er nach Abs. 4 zu fällen hat, einem aus seiner Mitte ge⸗ bildeten Ausschuß übertragen, dem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören. Den Vorsitz führt der Präsident der Reichsanstalt oder einer seiner Stellvertreter. Abs. G6 Satz 3 findet Anwendung.“ Weiter beschloß der Aus⸗ den 8 98 zu streichen. Die er Paragraph wird entbehrlich urch den neuen 5 116a. Die Erörterung und Abstimmung über die Paragraphen, die die Höhe der Arbeitslosenversicherung be⸗ handeln, wurden vorläufig zurückgestellt. Zum Schluß genehmigte

ist das Arbeitsentgelt, letzten 26 Wochen oder, wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten im Durchschnitt Arbeitnehmertätigkeit vor der ersten Arbeitslosmeldung bezogen hat, die dem Erwerbe der Anwartschaft g am 26. August.

bemessen war,

folgte.“ Weiterberatun

das der Arbeitslose

der letzten

auf die

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 26. August 1929. S. 2.

Sie seien eine Schädigung der Arbeiter J der Ausschuß die Aenderung der Fassung des 5 105 Absatz? Satz 1 entsprechend dem Wortlaut der Regierungsvorlage: „Maßgebend im Durchschnitt der

sechs Monate

Unterstützung

Wochenübersicht 1929 (in Klammern 4 und im 1. Noch nicht begel

2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus ländische Goldmünzen 1392 Jeichs mark berechnet

und jwar: Goldkassenbestand

Sandel und Gewerbe.

Aktiva

Golddepot (unbelastet) bei

ausländischen Zentralnoten ˖

banken

6. 4 Noten anderer Banken....

8. . Söffekten

9. sonstigen Aktiven

Pa ssi va.

1. Grundkapital:

a) begeben

b) noch nicht begeben. ..

2. Reserbefonds:

a) gesetzlicher Reservefonds b) Spezialreserbefonds für

zahlung

e) sonstige Rücklagen...

3. Betrag der umlaufenden Noten

der

ene Reichsbanktanteile .

das

Berlin, den 26. August 1929.

Reichsbank vom 23. August leich zur Vorwoche): RM 177 212 09090 unverändert)

Pfund fein zu

RM 207 234 000 . 149 788 00 3. Bestand an deckungsfähigen Devisen . Reichs schatzwechsein ....

ö sonstigen Wechseln und Schecks ..

b. ö deutschen Scheidemũnzen. ....

. ö Lombardforderungen. . (darunter Darlehen auf Reichsschatz ; wechsel RM 1000)

,

künftige Dividenden⸗

4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ..

h. Sonstige Passivo .....

Wechseln und Schecks, auf 2179, 0 Mill. Bestände an Wechseln und Schecks um 136,9 Mill. auf 2020,4 Mill. Reichsmark, die Bestände an Reichsschatzwechseln um 18.0 Mill. auf 22,1 Mill. RM und die Lombardbestände 43,? Mill. RM abgenommen.

bankscheinen zusammen sind

der Bank zurückgeflossen, um 138,6 Mill.

Reichsbanknoten

und auf

Im einzelnen

und der Umlauf an Rentenbankscheinen 407,6 Mill. RM vermindert.

eine

Die fremden Gelder zeigen

Abnahme um 7,9 Mill.

deckungsfähige Devisen von 57, 26/0 auf 9, 9 oo.

22

* * (

4

(

(*

Zu der voistehenden Uebersicht teilt W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 23. August hat sich in der dritten Augustwoche die gesamte Kapitalanlage Lombards und Effekten um RM verringert.

RM

312 213 000

(4 9552 000) 22110 000 18 000 000) 2 020 423 000 (— 136 839 000) 144 307 000 7960 000) 23916000 4499 000) 43 685 000 42 085 000)

92 744 000 (unverändert) 548 198 000

2 515 000)

122 788 000 (unverändert)

177 212 000 (unverändert)

48 797 000 (unverändert)

1424

45 811 6000

(unverändert) 225 000 000

(unverändert) 4153 109 000 C i158 6z4 G60) 444 841 000 7 50 600) 344 272 000

der

um 42,1 Mill. auf An Reichsbanknoten und Renten⸗ 139,6 Mill. ] zwar hat sich der Umlauf an 4153, 1 um

in die

Im

Telegraphische Auszahlung.

197,0 Mill. haben

Mill.

1 Mill. Unter Berücksichtigung, daß in der Berichtswoche Rentenbankscheine in Höhe von 2,L Mill. RM getilgt worden sind, haben sich die Bestände der Reichsbank an Rentenbank⸗ scheinen auf 32,8 Mill. RM verringert. mit 144,3 Mill. RM Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um 36.3 Mill. auf 24892 Mill. RM erhöht. sind die Goldbestände um 26,8 Mill. auf 2177,09 Mill. RM, die Bestände an deckungs fähigen Devisen um 9,5 Mill. auf 312,2 Mill. RM angewachsen. Die Deckung der Noten durch Gold allein besserte sich von Ho, L oso in der Vorwoche auf 52,4 6oC, diejenige durch Gold und

Buenos⸗Aires. Canada....

aeg. Konstantinopel ö New York ... Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗

Rotterdam. HJ Brüssel u. Ant⸗

werven Bucarest ... Budapest Danzig ...

lsingfors . 100 finnl. A talien . 100 Lire Jugoslawien 100 Dinar

Kopenhagen. . 100 Kr. Lissabon und porto 100 Escudi

Oslo. loo Kr. Daris loo Fres. . 100 Kr. deykjavik

Island! 100 isl. Kr. Riga. loo Latts Schweiz.... 100 Fres. Sofia. l00 Leva Spanien loo Peseter Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr.

Talinn (Reval Estland). .. K

1Pap.⸗Pes. I kanad. 1 Den

L ägypt. Pfd. 1t

12 1 1 I

100 Gulden 100 Drachm.

l00 Belga 100 Lei l00 Pengö 100 Gulden

ürk. E

8 Milreis Goldpeso

100 estn. Kr.

100 Schilling

26. August

Brief 1,ů763 475 1,962

26, 966 2, 002

20,382 4261 0, 499 4,114

168, 4

5.443

o8, 46 24965 75.51 81,48 16.061 21.99 7.384

11.91

18, 85ᷣ

11.52

lb. 166 2. 415

92, 11 80, 80 80, 915 3,038 61.82

12,61

111, 86

589.21

23. August

Geld 1,7568 417 1955

20 855 1 Ih

20, 338 485 Gah 4.106

168, 06 5.43

og, 315

2491 75. 17 81 31 lo ba 21 5]

7370 Ii 66

18, 7 Il 68

is. 1

24114

112, 36

1,64 6. 0

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

2 poruumua 2 ——

26. August 23. August

Geld Brief Geld Brief Sovereigns. Notiz 20 Fres. Stücke für Gold. olsars . 1 Stud 1205 2e T2065 23 Amerikanische:

1000-5 Doll. 1 8 4 174 4,194 4,175 4,195 2 und 1 Doll. 18 4, 16 418 4, 16 4,18 Argentinische . 1 Pap.⸗Pes. 1,737 1,757 1736 2756 Brasilignische . 1 Milreis 0,477 0,497 Canadische .. 1 kanad. 4142 4162 Englische: große 1 * 20,31 20,39 20,1 20,39 l Eu. darunter 1 * 20,309 20,389 20,30 20, 38 Türkische. ... 1 türk. Pfd. 1,97 1,ů99 Belgische 100 Belga 58,21 58, 45 58, 58, 45 Bulgarische .. 100 Leva Dänische .... 100 Kr. 111,43 111,87 111,40 111,84 Danziger. ... 100 Gulden Sl, 18 81,45 Sl, I1 81,43

Estnische . ... 100 estn. Kr. 111,23 111,67 Finnische .. . 100 finnl. A 10 525 10,565 10,505 10,545

Französische .. 100 Fres. 1639 16,45 1640 1646 Hollandische .. 100 Gulden 167,81 168,49 167,79 168,47 Italienische: gr. 100 Lire 21,93 2201 21,95 22 03 100 Lire u. dar. 100 Lire 22,0900 22, 08 2200 22,08 Jugoslawische . 100 Dinar 7,38 7,40 7,38 7, 40 Lettländische. . 190 Latts 80, 244 80 56 NVorwegische .. 100 Kr. 111,43 111,87 111,43 111,87

Oesterreich.: gr. 100 Schilling 59,03 59,27 b9,0oꝰ b9, 26 100Sch. u. dar. 100 Schilling 59,09 589, 33 59. 08 59,32

Rumänische:

1000 Lei und

neue 00 Lei 100 Lei 2, 435 2,505 2, 48 2,50 unter 500 Lei 100 Lei . Schwedische .. 1090 Kr. 112, 13 112,657 112,14 112,58 Schweizer: große 100 Fres. 80.62 80,94 S0, 52 80,94 100Fres. u. dar. 100 Fres. S0, 69 81,01 80,69 81,01

Spanische ... 100 Peseten 61,43 61,72 61,48 61,72 Tschecho⸗slow.

000 u. 1000R. 100 Kr. 137 16 137 6 5b Kr. u. dar. 166 Kr. 1540 1346 1335 1745 Ungarische ... 100 Pengö 73,01 73,31 73,02 73,32

Nach dem Bericht der Rheinisch⸗Westfälischen Textil— Berufsgenossenschaft M. Gladbach über das Jahr 1928 waren (Vorjahr in Klammern) 2150 (2205) Betriebe mit einer durchschnittlichen Arbeiterzahl von insgesamt 162 097 (162 458) ver⸗ sichert. Arbeitslöhne wurden von den Genossenschaftsmitgliedern für 1928 insgesamt 283 972 501 RM nachgewiesen, gegen 278 420 163 RM für 1927. Die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle betrug ins gesamt 3502 (3613).

.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. August 1929: Ru brrevier: Gestellt 26 319 Wagen, nicht gestellt Wagen. Am 25. August 1929: Ruhrrevier: Gestellt 5944 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Die ESlektrolyotkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung dez . B.“ am 26. August auf 170, 75 4A (am 24. August auf 170, 75 40) ür 100 kg.

Speise et te. Bericht der Firma Gebr. Gause, Bern, vom 24. August 1929. Butter: Die Festigkeit an den Auslandk⸗ märkten machte weitere Fortschritte. Besonders in Kopenhagen ging die Notierung über das erwartete Maß hinaus und wurde um 12 Fr. für 100 kg höher als am 22. d. M. sestgesetzt; ebenso am gleichen Tage Malmö. Infolgedessen erhöhte Hamburg am 22. d. M. die Notierung um 7 4 für den Zentner. Berlin blieb am 22. d. M. unverändert und ging am 24. d. M. um 5 4 für den Zentner herauf. Die Zufuhren vom Inland nahmen weiter um eine Kleinig⸗ keit ab, die Konsumnachfrage ist immer noch mäßig. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten war am 22. August: La Qualität 1,65 AK, ILa Qualität 1.52 A, abfallende 1,36 AÆ, am 24. August: La Qualität 1BJ0 A, 1La Qualität 1,57 A, ab- fallende l,41 4. Margarine: Ruhige Nachfrage. Schmalz: An den amerikanischen Fettwarenmärkten hat sich eine lebhafte Tätigkeit entwickelt, so daß die Preise stark anziehen konnten. Die Tendenz ist sehr fest. Die Nachfrage ist zwar etwas besser, doch kann von einem wirklichen Her hh ha nicht gesprochen werden. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 70,900 4, amerikan. Purelard in Tierces 74,00 A, kleinere Packungen 74, 50 (, Berliner Bratenschmalz 79 4, deutsches Schweineschmalz 88 4. Liesenschmalz 85 4.

Nach den Mitteilungen der Preisberichtstelle beim Deutschen Landwirtschaftsrat stellten sich die Schlacht⸗ hiehpreise in Reichsmark je Zentner Lebendgewicht wie folgt:

Berlin Hamburg Stuttgart

22. August 22. August 23. August und 20. August und20. August

Ochsen⸗ . a) 15882 55 568 58 61 . 2 29 b) 1 53 66 50 - 54 50 = 66 . p 3 56052 40-48 . * ö d 44 48 30—38 336 Bullen 9 9 9 9 3 56 58 52 56 50 - 63 ö ö 52 55 45 52 45 49 . e 22 c) 50 -= 51 36 —– 44 ' 2 4 99 28 34 Kühe 9 9 9 9 02 a) 4650 4650 42 47 J h 35 43 39 44 33 40 p 9 9 9 9 2 C 28 - 34 2836 24 3 1 . k 9 5 9 40) 24 - 27 15 5 18 23 Färsen 9 9 9 9 2 a) 55 57 . 60 - 63 . 8 8 b) 51-63 . 52 68 . , c) 41 - 48 7 3 * er 9 8 38 - 47 . . mile 2 K . * 9 9 9 9 2 ö! 78 - 85 84 - 88 78 - 82 * wd 70-80 72 78 69 - 76 . 9 9 40) 535 65 60 - 66 59 66 Schafe ö 170—72 65 68 . ; * 9 9 9 226 a) II 2 55 60 a . is 9 9 09 b 16 . 2 . wd 1 9 55 62 20-30 . . 23 . Schweine n 4 6 a) 87 82 92 30-91 J 2 2 2 * b) S7 -= 88 83 * 84 9 1—92 * 2 8 2 C0 87 - 89 S4 - 85 92 - 983 =. . 75 = 85 90 -* . 9 e) 3 = 84 33 8 90 Sauen kN S0 - 82 72 - 76

J .

banken pp. vom 31. Juli 1929.

Beträge in Tausend RM

Erste Anzeigenbeilage Nr. 1 98

Deutschen Reichs und Preußischen Staatsanzeiger vom 26. August 1929.

Aktiv

Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren

Eigene Wertpapiere

a) Rembours kredite

Debitoren in laufender Nechnung

haupt

über

sind gedeckt durch

sonstige Sicher⸗ heiten

b)

29

2

banken. 312 266 227 057 295 814 340 977 324 934 205 033

93274

1371 873

ö 74 120 7412 905 904 225 990 g43 790 295 324861

579 e. 286 870 369 757 418 756 497 754

4164 037 222 693

1503 546

41256317

2468 120

43371

66 733 77 029 4452

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1291

S9 4065) 571 359 128 . 79 306 7o 600322078

7 600 8 80? 68 000 18 688 12 660 46 458 26 149

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6 . 1205

Summe Außer⸗ der dem Atti AWwal. J und (Sp. 1-3, Bůrg⸗ e, n,, 7— 29 debi⸗ ** und toren 33 = 16 37 30 a gs ss 234 8s 1 664 168 64 675, 20νt 33 686 J 2231 g63 124 7155 3 2 zal gas sa 9 1 716 s865 74 135 5 677546 10 150 6 l b6g9 327 593 497 gza bb 2o 6od 138 265 12168 419 732 21 559 37 329 6097 2864 995 16 65 192 420 763 267 osꝗ 21221 los 61 16026 la 452 2069 27 0 8817 loꝛ ogg 12560 17 21 288 135 179 5424 142 8565 2331 76 656 662 45 989 1 834 13 519 2846 be 67M 2712: 29 o56 1150 A 306 5704: 43 461 3 499 s Css lo ss 131 21 713 d4a6 2* 863 2190 46 261 694 lo 636 ing ze ses 1217 1s 86 688 3 66 1780 2s asc 917 ao oe L 2c 10 860 146 s 98; or, 52 2 1338 31 zu 1083 10 633 3 915 1648 8 9636 298 2a 76 84 9823 1 8435 11s 3 587 iss 26 283 1322 29 4 46 2518 339 b 128 26 1s 30 989 7668 827 11 11 1122 z oi 12 333 142 13529 us 1411 221 3 32 180 8 ol? 10 831 619 63 2l dg 1207 6 16 6 o 383 2z 2s 231 811 44 6 2881 1