DOeffentliche Zuste llung. ⸗ Der minderjährige uneheliche Rudolf zölk in Götschendorf, vertreten durch den
*
von dem Jugendamt Templin mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob- liegenbeifen betrauten Leiter des Kreis—⸗
wohlfahrtgamts Tamm, klagt gegen den Schweizer Johann England in Berlin, Auguststr. QM, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Vater sei, mit dem Antrag guf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung, ihm 3. Hd. des Jugend⸗ amts Templin von seiner Geburt, d. i. vom 19. 8. 1928 ab, eine Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs, und zwar die rückständigen Beträge soßfort, die künftig älligen am Ersten jeden Kalenderviertel⸗ 6. zu zahlen. Zur mündlichen Ver—⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be— lagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte,
bt. 182, Berlin C. 2, Neue Friedrich⸗ traße 15, II. Stock, Zimmer 26 55 auf den 14. Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 30. August 1929.
Die Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 182. (54293) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige, am 30. Oktober 1914 geborene, Arno Strahlendorf in Rudolstadt, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt des Landkreises Rudolstadt in RNudolstadt, dieses vertreten durch den Amtsvormund Schmidt, daselbst, klagt gegen den Kaufmann Bernhard Gerson, srüher in Berlin, Friedrichstraße 19 bei Wammiel, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung, an den Kläger zu Händen seines jeweiligen Vormunds vom Tage der Klagezustellung ab eine im voraus zahl⸗
are Unterhaltsrente von vierteljährlich 75 RM zu zahlen, und zwar die Rück⸗ stände sofort. Zur mündlichen Ver—
handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin— Mitte, Berlin, Neue Friedrichstr. 12,16, II. Stock, Zimmer 253 / S5, auf den 30. Ok- tober 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.
Berlin, den 10. September 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte. Abt. 182.
(b4648] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des minderjährigen Kindes Hildegaid Böhm, vertreten durch das städtische Jugendamt in Breslau, gegen
den Radler Georg Hütter, früher in Breslau, Kohlenstraße 7, ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den S. November 1929, vor⸗ mittags 10 uhr, Zimmer 166, bestimmt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird. .
Breslau, den 10. September 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Ib4295] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anneliese Gertrud Harbecke in Westfeld, Prozeßbevollmäch⸗ figter: Jugendamt in Meschede, klagt gegen den Knecht Otto May, früher in Dortmund, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als
Vater der Klägerin in Anspruch ge⸗ nommen wird, mit dem Antrag auf
Zahlung einer seit dem 9. April 1929 fälligen Unterhaltsrente von 90 RM, zahlbar viertelsährlich im voraus, und zwar bis zur Vollendung des 16. Lebens— e, Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Dortmund, Holländische Straße 22, Zimmer 111, auf den 6. No vember 1929, vormittags 9 uhr, geladen.
Dortmund, den 6. September 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
föd296] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Irma Westphal (auch Westfal) in Güstrow, gesetzlich vertreten durch das Wohlfahrtsamt (Gugendamth der Stadt Güstrow, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Jugendamt des Amtes Greves⸗ mühlen, klagt gegen den Arbeiter Albert Bartkowiak, früher in Hilgendorf bei Grevesmühlen / Mecklbg., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts auf Grund der 85 17068 und 1717 B. G.-G. mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig u verurtellen, dem Kinde, zu Händen des
ormundes, von seiner Geburt, d. i. vom 27. Mai 1926 ab, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, d. i. bis zum 27. Mai 1942 eine Unterhaltsrente von 32.— RM monatlich, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 27. jeden Monats im voraus zu zahlen. i mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das Amts gericht in Grevesmühlen⸗Mecklbg. auf Donnerstag, den 31 Ottober 1929, mittags 12 Uhr, geladen.
Grevesmühlen, den 6. September 1929.
Mecklbg. Schwer. Amtsgericht.
[54297] Oeffentliche Zustellung. Der wr, ,, Heinrich Heukendorf in Güstrow, gesetzlich vertreten durch das Wohlfahrtsamt (Jugendamt) der Stadt Ssůstrow i. Mecklbg., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Jem des Amtes Greves⸗ mühlen. Mecklbg., klagt gegen den Arbeiter (Schlosser Julius (Touis) Heller, früher in Elmenhorst bei Klütz, Mecklbg. etzt unbekannten Aufenthalts, wegen nterhalt auf Grund der S5 1708 und
LIi7 B. G. B., mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen,
dem Kinde, z. Hd. des Vormundes vom] l. 12. 1923 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, d. i. bis zum 16. No⸗ vember 1937, eine Unterhalterente von, und zwar für die Zeit vom 1. 12. 1923
bis 31. 12. 1924 24 RM, für die Zeit vom 1. 1. 1925 bis 31. 12. 1926 28 RM und vom 1. 1. 1927 32 RM monatlich, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten jeden Monats im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Grevesmühlen, Mecklbg.,, in das Ge⸗ schäftszimmer in Klütz, Mecklbg., auf Donnerstag, den 24. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, geladen. Grevesmühlen, den 6. September 1929. Mecklb.⸗ Schwer. Amtsgericht.
54208] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Herbert Heinz Döring, geb. am 6. April 1921 in Bremen, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt — Amtsvormundschaft — Bremen, klagt gegen den Heizer Ferdinand Markowsky, ge⸗ boren am 24. Oftober 1898 zu Brösen, zuletzt in Hamburg, Desenisstr. 85 Il, bei Koshanowfti, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, dem Kläger an Stelle der bis⸗ herigen Unterhaltsrente von jährlich 360 RM eine Unterhaltsrente von jähr—
lich 420 RM vom Tage der Klage— zustellung bis zur Vollendung des sech—
zehnten Lebensjahres des Kindes, viertel⸗ jährlich im voraus, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären. Kläger behauptet, die bisherigen Beträge reichen nicht mehr aus. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 9, Zivil justizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Immer Nr. 109, auf Dienstag, den 5. November 1929, 19 uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu— stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 9. September 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[54299] Oeffentliche Zustellung.
Der Amtsvormund beim Bezirkssugend— amt Lauf a. d. P. als gesetzlicher Ver⸗ treter des mindersährigen Kindes Alfred Macher in Lauf a. d. P., klagt gegen den led. Müller Franz Taver Braun, früher in Lauf 4. d. P., nun unbekannten Auf— enthalts, wegen Vaterschaft und Unter— haltsforderung, mit dem Antrag zu er— kennen: J. Es wird festgesiellt, daß der Beklagte der Vater des von der led. Arbeiterin Grete Macher in Lauf a. d. P. am 4. April 1929 unehelich geborenen Kindes ist. II. Der Beklagte ist schuldig, dem Kinde von der Geburt bis zur Voll endung des 16. Lebensjahres eine je für drei Monate vorauszuzahlende Unterhalts⸗ rente von wöchentlich acht Reichsmark zu gewähren. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbeiträge für das Kind für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das der Erhebung der Klage vorgus— gehende letzte Viertelsahr zu entrichten sind. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Mittwoch, den 30. Oktober 1929, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtg⸗ gericht Lauf a. d. P., Sitzungssaal Nr. 7, bestimmt und wird der Beklagte hierzu geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde mit Gerichtsbeschluß vom 3. September 1929 bewilligt.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Lauf a. d. P.
Ib430l] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Zacharias Sigismund Johannes Hampel in Pirna, vertreten durch den Vormund, Arbeitersekretär Paul Ninke, Pirng, Ziegelstraße 8b, klagt gegen den Schlosser Willy Noack, zuletzt in
irna, Lange Str. 12, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrag, den Beklagten in vorläufig vollstreckbarer Form zu ver⸗ urteilen, dem am 7. 3. I928 geborenen Kläger vom 7. März 1928 ab bis 6. März 1944 als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Viertel jahresrente von 105 RM, und zwar den Rückstand sofort, die künftig fälligen Beträge am 7. 3., 7. 6., 7. 9. und 7. 12. jeden Jahres zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts—⸗ gericht Pirna, Amtsgerichtsstaße 4 1, auf den 25. Oktober 1929, vor⸗ mittags 8 Uhr, geladen.
Pirna, den 39. August 1929.
. Amtsgericht Pirna.
64303] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Waltraud Haack, geb. 28. 6. 1928, vertreten durch den Amtsvormund des Kreises Randow in Stettin, Gr. Domstr, 1, klagt gegen den Schlosser Artur Fredrich, früher in Stettin, Saunierstr. 8, bei Ernst Fredrich, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, da er der Mündelmutter in der Zeit vom 30. 8. bis 29. 12. 1927 wiederholt beigewohnt habe, mit dem An⸗ trage, den Peklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom 28. 6. 1928 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Geburtsvierteljahrs fällige Geldrente von vierteljährlich 90, — RM, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird der Beklagte vor das Amts⸗
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1929. S. 4.
* 2 * ö ann 1 1 gericht in Stettin immer 100, auf
den
3 00, ar 31. Oktober 1929, vorm. 10 uhr, geladen.
Stettin, den 8 2 ptember ö 72 J. Die Geschäftestelle 18 des Amtsgerichts.
4304] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Geschwister Rösener: l. Heinz geb. 29. 4. 1921, 2. Güntber, geb. 14. 10. 1922, 3. Elli, geb. 27. 4. 1925, vertreten durch den Pfleger, das Bezirks⸗
jugendamt Berlin ⸗ Lichtenberg, dieses wiederum vertreten durch den Stadtvor⸗
mund Werckmeister in Berlin⸗Lichtenberg, Türrschmidtstr. 2, Prozeßbevollmächtigter: das Jugendamt Stettin, Amts vormund⸗ schaft in Stettin, Magagzinstr. 1, klagen gegen ihren Vater, den Händler Hermann RNößsener, früher in Stettin, Lindenstr. 10 bei Leonhard, auf Zahlung der Unterbalts⸗
kosten, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar
zu verurteilen, an die Kläger eine monat⸗ liche Unterhaltsrente von je 20 4A, zu⸗ sammen 60 M, seit dem 16. 1. 1926 und künftig monatlich im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Stettin, Zimmer 98, auf den 29. Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, geladen. Stettin, den 2. September 1929.
Die Geschäßtsstelle 19 des Amtsgerichts.
54305] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Olga Keßler, geb. Seeber, in Rohr, Haus Nr. S6 a, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Schuhmacher Willi Seeber, Rohr, Haus Nr. 22, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneidemüller Fritz Kessler, früher in Rohr, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte unbe⸗ kannten Aufenthalts sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von wöchentlich 10 Reichsmark Unterhalt ab Klagezustellung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Suhl — Zimmer 11 — auf den 17. Ok⸗ tober 1929, vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden. Zum Zwecke der offentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. — Aktenzeichen 1 C. 705/29. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Suhl.
54646] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurermeister Gustav Heinrich Wilhelm Löper in Hamburg, Hoheluft— chaussee 167, Kläger, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Wolff und Magens in Altona, klagt 7 den Privatier August Johannsson (Johannsen), früher in Altona, Adolfstraße 104 II, später Kirchenstraße 17, in der Herberge von Hansen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Feststellung mit dem Antrag, festzustellen, daß der Teilbetrag von 1150 M nebst Ilnsen seit dem 1. Juli 1914 der im Grundbuch von Wiemers dorf 85 Segeberg) Band II Blatt 36 in Abteilung III unter Nr. 8 hypothekarisch eingetragenen Darlehns⸗ forderung nebst allen Rechten, insbesondere der Hypothek, ausschließlich dem Kläger zusfeht und der Beklagte keinerlei Rechte aus der Hypothek geltend machen kann, insbesondere auch nicht wegen angeblicher Nichtigkeit der Zessionsurkunde vom 10. Junt 1914, und den Widerspruch des Beklagten gegen das klägerische Recht und gegen die Auszahlung des im Zwangs⸗ versteigerungsverfahren des Amtsgerichts Bad Bramstedt 1 K 9/27 auf die kläge⸗ rische Hypothek entfallenden Betrag von 287,50 RM nebst Hypotheken und Hinter⸗ legungszinsen für unberechtigt zu erklären, und den Beklagten zu verurteilen, darin zu willigen, daß diese Geldbeträge an den Kläger ausgezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe), Zimmer 186, auf den 5. No⸗ vember 1929, vormittags 10 Uhr,
geladen. Die Sache ist zur Feriensache erkärt. — 30 C. 9330/29.
Altona, den 28. August 1929.
564635] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Jünger & Diedrich G. m. b. He, vertreten durch den Geschäfts⸗ führer Kaufmann Arthur Belkner, Berlin SW. 11, Hedemannstr. 6, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwatt Dr. J. Bileski, Berlin W. 9, Linkstraße 2, klagt gegen den Kgufmann, Hermann Weisberger in Berlin⸗Wilmersdorf, Kaiserallee 28, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund einer Bürgschafts⸗ verpflichtung mit dem Antrag, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗ bar zu verurteilen, an die Klägerin 665,53 RM (sechshundertfünfundsechzig Reichsmark 63 Pf.) nebst 23 Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont von 661,25 RM seit dem 25. Juni 1929 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen , = des Rechtsstreits vor die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts III in Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17—29, auf den 2. November 1929, vormittags 10 Uhr, Sagal 147, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen. Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. — 6a. O. 7214. 29.
Charlottenburg, 10. Septbr. 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts III.
541649) Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Firma „Karawan Russisches Teehandelshaus G. m. b. H., vertreten durch Konkursverwalter
Nechtsanwalt Gramlich in Frankfurt!
Nr. 1041V bei Pfeifer, 1 unbekannten
655041)
a. M., Klägerin, gegen Frau Bach mann, Karussellbesitzerin in Buüdesheim Bahnhofstraße, jetzt unbekan Auf enthalts, Beklagte, ist der Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor dem Amtsgericht in Frank⸗ furt a. M., auf den 7. November 1929, vormittags O Uhr, Zim⸗ mer 109, Gerichtsstraße 2 (Neubau), an⸗
beraumt. Zu diesem Termin wird die Beklagte hierdurch geladen
Frankfurt am Main, den 9. Sep⸗ tember 1929.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 4.
sot6an]
Der Kaufmann und Kunsthändler Jo⸗ hannes Albert Windsch in Leipzig S. 3, Südstraße 32 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Bach in Leipzig, klagt gegen den Kunstmaler Paul Bießzk, früher in Leipzig S. 3, Bayersche Straße
Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm aus Darlehen ein Betrag von Reichs mark 200, —, s. Anh., zustehe, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung zur Zahlung von RM 200, — nebst 4 v. H. Zinsen seit 27. April 1929 und Tragung der Rechts⸗ streitkosten. Der Kläger ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig auf den 16. No— vember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schrift- satz dem Kläger und dem Gericht mit— zuteilen.
Leipzig, den 12. September 1929. Die Geschäftsstelle bei dem Landgericht. 54392) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Wilhelm Eichhorn, offene Handelsgesellschaft, Inhaber Eheleute Vogell und Ehefrau Berberich zu Hannover, Steintorstraße 7, vertreten durch Rechts« anwälte Dierking und Dr. Giesecke in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Burghardt Peinecke, früher in Stadt⸗ oldendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für einkassierte und nicht abgelieferte Gelder, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 818,32 RM nebst 80 Zinsen seit Klagezustellung und der Kosten zu verurteilen und das UÜrteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird der Beklagte vor das Amts—⸗ gericht in Stadtoldendorf auf den 30. Ok— tober 1929, vormittags 9 Uhr, geladen. .
Stadtoldendorf, 9. September 1929.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
54650] Oeffentliche Zustellung. Die evangelische Kirchengemeinde Bomst, vertreken durch den Gemeinde⸗ kirchenrat, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Karkut in Unruhstadt, klagt gegen 1. den Hausbesitzer Johann Moder, 2. seine Ehefrau Agnes Moder geb. Winiarz beide früher in Bomst, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, 1. die Beklagten kostenpflichtig u verurteilen, das Grundstück Bomst Blatt 228 an die Klägerin aufzulassen und die hierzu erforderlichen Er⸗ klärungen abzugeben, 2. den Beklagten u 1 zu verurteilen, die Erklärungen er Beklagten zu 2 zu genehmigen und die Zwangsvollstreckung in das Ver⸗ mögen derselben zu dulden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des glechtsstreits werden die Beklagten vor das Amts⸗ gericht in Unruhstadt auf den 5. De⸗ zember 1929, 9 Uhr, geladen.
Unruhstadt, den 5. September 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
4306 Deffentliche Zustellung einer Klage.
Die Philippine Kraus geb. Seibert in Nußloch, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts⸗ anwalt Speckert in Wiesloch, klagt gegen die Gustav Mühlhaff. Ehefrau Anna geb. Huber, früher in Wiesloch, jetzt an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß die Beklagte der Klägerin für Ver⸗ koͤstigung, Wohnung und aus Darlehen den Betrag von insgesamt 190 RM schulde, mit dem Antrage auf n, der Beklagten zur Zahlung von 190 RM und zur Tragung der Kosten sowie vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils. 3 münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Wiesloch Zimmer 1, auf Donnerstag, den 7. November 1929, vormittags 9 Uhr, geladen.
Wiesloch, den 7. September 1929.
Der Urkunde begmnte der Geschäftsstelle des Amtegerichts.
5. Verlust⸗ und FJundfachen.
Bekanntmachung. Die uns als zu Verlust gegangen ge— meldeten Ratenscheine Nr. ( — zu GMlIo0
u. 43 09 Goldpfandbriefe X D Nrx. 66 916,
zu GM 20 u. 43 0 Goldpfandbrleszerti= fikate XR B Nr. 28 O39, haben sich wieder vorgefunden. Würzburg, 12. September 195. Bayerische Bodeneredit⸗Anstalt.
. 55 0401
Abhanden gekommen: 406 Preuß Komm.⸗Obl. von 1908 zu 1000 S Nr. 351.
Berlin, den 13.9. 1929. (Wp. 103 29.) Der Polizelpräsident. Abt. IV. E. D. J. 4.
54652] Aufgebot.
Schein Nr. 826 941 zur Lebensversicherung des Kaufmanns Dr. Max Dahleheimer, München, Edlinger Platz 4, ist angeblich
Hypothekenb
an? an
abhanden gekommen. Er wird für kraftlos erklärt, falls ein Berech⸗ tigter sich innerhalb zweier Monate
nicht meldet. Berlin, den 14. September 1929.
Iduna Lebens versicherungs⸗Vank . G.
Walter Klein, Generaldirektor.
od6osn Aufgebot.
Der Versicherungsschein Nr. L 23510, ausgestellt auf das Leben des Herrn Franz Kowalkowski, Schneidermeister in Danzig, ist abhanden gekommen. Falls ein Be⸗ rechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, ist der Versicherungsschein außer Kraft.
Köln, den 11. September 1929.
Gerling⸗Konzern
Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft.
(54654 Bekanntmachung. Ungültiger Führerschein für einen Krafffahrzeugfũihrer.
Der dem Kraftwagenführer Karl Kloth, geboren am 31. 10. 1897 in CEverode, wohnhaft in Kl. Freden, am 2. 6. 1921 hier unter Listennummer 52 ausgestellte Führerschein wird hiermit für kraftlos erklärt.
Gandersheim, 11. September 1929.
Die Kreisdirektion.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
Ablösungsanleihen der Freien und löd6h5] Sansestadt Lübeck.
Die diessährige Auslosung findet am 17. Oktober 1929 statt.
55072 Berichtigung. . In unserer Bekanntmachung vom 3. Sey⸗ tember 1925 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1929) muß im 4. Absatz der 3. Satz wie folgt lauten: Dieser Preis ist der auf Grund der Verordnung dom 25. Juni 1923 (MG L. IS. 453 im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis, der für den 15. Tag des der Fälligkeit vorangehenden Monats gilt. Berlin, den 12. September 1929.
Magistrat. 646566 f, , ] betreffend Schlesische Lanbschaftliche Goldpfand briefe.
Im Termin 24. IX. / I. X. 1920 be- trägt nach satzungsmäßiger Ermittlung der Geldwert für (
1 . — 1 Reichsmark. Dies gilt sowo . a) fü die am 24. September fälligen
Zahlungen (Zinsen, Tilgungs⸗ und
Verwaltungskostenbeitrag) der Dar⸗
lehnsschuldner, als auch
b) für die am 1. Oktober fällige Zinsen⸗
zahlung an die Pfandbriefinhaber. Breslau, den 11. September 1929.
Schlesische
Generallandschafts direktion.
von Grolm an.
55042 Aufforderung zur Anmeldung und Einreichung von Rentenbankscheinen der Landrentenbank in Greiz zwecks Aufwertung.
Auf Grund des 8 18 der Verordnung des Thüringischen Finanzministeriums über die Aufwertung von Ansprüchen aus Rentenbriefen, Schuldbriefen und Renten bankscheinen bom 16. Juni 1929 (Gesetz⸗ sammlung f. Thür. Nr. 17/29 S. 105 werden die Inhaber von Rentenhank⸗ scheinen der Landrentenbank in Greiz hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche auf Aufwertung dieser Rentenbankscheine zur Vermeidung des Verlustes bis zum 30. September 1929 unter Vorlegung der Wertpapiere bei uns anzumelden und- falls wir die Ansprüche nicht schristlich anerkennen, bis zum 31. Oktober 1929 gerichtlich geltend zu machen. .
Der Betrag, der auf Rentenbankscheine entfällt, die bis zum 1. Dezember 1929 nicht eingereicht worden sind, kann hinter⸗ legt werden, sofern nicht innerhalb dieser
rist der Antrag auf Einleitung eines
ufgebotsverfahrens oder auf Zahlungs—⸗ sperre nachgewiesen ist.
Greiz, den 12. September 1929.
Thüringisches Rentamt
als Verwaltungestelle der Land⸗
rentenbank Reusf ält. Lin. in Greiz.
Verantwortlicher Schriftleiter J. VB.! Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsenbeilage, und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
um Deutschen Neichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
.
Erste Zentralhandelsregifterbeilage
zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 215.
Berlin, Sonnabend, den 14. September
f erm, jedem Wochentag abends. GB 8 f f 7 ; — r an jedem Wochentag abends ezugs. n preis vierteljährlich 50 CαMυ, Ulle Postanstalten Lniegenp et für den Raum einer 1. 3 nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabboler ünfgespaltenen Petitzeil. lo C 1 — n auch die Geschäftsstelle 8w. 48. Wilbelmsiraße 32 Ame igen nimmt die Geschãftstelle an. 4 ö Einzelne Nummern kosten 159 M,! Sie werden aur Befristete Ante gen müssen Taae . Musterreg ster gegen bar oder vorherige CGinsendung des Betrage⸗ dor dem Einrũckun gstermin bei der 6. Urbeberrechtaeintragsrolle einschließlich des Portos abgegeben Geschãftsstelle eingegangen sein . nb nis und Wergleichesacher. 31 4 J J & Der benen J
1929
82. Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Zu— die ein Stromabnehmer an ein Eleftrizitäts wer zu
schüsse, S der Elektrizitätsanlage zahlt. buchführende Landwirtin. Der Bet
die zu Beginn des Wirtschaftsjahrs 1924ñ‚25 eine elektrische Haus—
anlage besaß, wurde im Wirtschafts
landzentrale angeschlossen. Im Zusammenhange mit dieser Um⸗
stellung hat die Beschwerdeführerin Aufwendungen gemacht, die sie als Berufungsverfahren
daß diese lage herbeigeführt haben und daher
gegengehalten, durch die Neuanlage habe nur ein Austausch
das bisherige System stattgefunden. die alte Anlage entwertet worden,
Diese Vermögensverminderung habe
Ueberlandzentrale nicht einmal einen Ausgleich gefunden, da die
verausgabten Beträge mit Ausnahme Elektromotor zur Herrichtung der
sormators gedient haben und diese Elektrizitätsgesellschaft geblieben seien
Berufung in diesem Punkt nicht stattgegeben und ausgeführt,
durch die Aufwendungen sei die vorh. bessert worden.
entfallen 1009 RM und 1750 RM. E sei daher nach 5 18 Abs. zulässig. ein, wenn die Aufwendungen
müssen. Die alte Aktumukatorenbatte die Vermögensaufstellungen auf 1. nicht mit aufgenommen worden, müsse aber zulässig sein. Auch hätte Elektromotor, der wendungen bei
dafür scheinen.
Die Rechtsbeschwerde ist begründet.
Finanzgerichts auf 5 18 Abs. 1 Nr. 1
ist rechtsirrtümlich. Nach der ständigen finanzhofs zum Einion ine stli ar '; 1925
ausgaben — und um solche Umstellung gemachten zugsfähig. Dem steht gegenuber die den Betrieb über das Jahr der Ausga
Aufwendungen und, soweit diese Werte (Gegenstände oder Güter) Verteilung des Aufwandes auf die
der Abnutzung unterliegen, die Jahre der anteiligen liegenden Fall, das Eigentum der Beschwerdeführerin
Nutzung. Dara
motor), im Jahre der Anschaffung zu aktivieren und von diesem entsprechende Absetzungen für Ab⸗
Betrag der Nutzungsdauer nutzung zu machen sind. Bezüglich der süsrerin an die Elektrizitätsgesellscha
leitung und des Transformators besteht die Eigentümlichkeit da diese Anlagen im Eigentume der Herr, bar e nf fh . unz von der Gesellschaft zit unterhalten sind. Trotzdem hat die Beschwerdeführerin durch diese Zahlungen ein geldwertes Gut im wirtschaftlichen Sinne erlangt, nämlich den Anschluß an die
Elektrizitätsgesellschaft, verbunden mit
sellschaft, die Anlage dauernd in gebrauchsfähigem Zustäand zu er⸗ halten. Auch diese Aufwendungen sind daher bei ö. e ner rkr
führerin zu aktivieren. Absetzungen dem so aktivierten Betrage nicht vo
nutzung des durch diese * Anschlüß für die Beschwerde ührerin Gutes infolge der schaft nicht entsteht.
gibt, sei es, daß die Gesellschaft ihren lommt, könnte eine Herabsetzung auf
ert (Teilwert) vorgenommen werden. Eine anbere 3 gleichmãßige Verteilung des Aufwandes auf mehrere Jahre —
— wenn man die Zuschü die Elektrizitãts⸗ gesellschaft für Errichtung der gileid n 4
wäre nur möglich
als eine Art S über * wirt eines Elektrizitätsverb ĩ
re el, J andes eingehosnt.
J. Handelsregister.
Lachen. B= R. A 280. In das 6 2 eingetragen am 9 September 192 i in Aachen: dem inhaberin (23. Februar 1629) auf den K aufmann Franz berg übergegangen, der dasselbe unter unveränderter Firma fortführt. Amtsgericht, 5, Aachen. Ha mbar. K . dandelsregistereintrag. oseph Lohneis, Sitz Staffesstein: Prokura des Adolf Suttor erloschen. Bamberg, den 10. September 1929. Amtsgericht — Registergericht.
54188
at sie dem Standpunkt der Vorbehörden, Aufwendungen eine Verbesserung der bestehenden An⸗
! ; indem ein Gasmotor als un⸗ geeignet und abgenutzt, ein Elertromotor als zu Atkumulatorenbatterie als überflüsfig ausgeschieden worden
Allein auf die Kosten der Niederspannungsleitung und der Errichtung des Transformators
1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes nicht In der Rechtsbeschwerde wendet die Beschwerdeführerin . ngen für den Anschluß an die Ueber⸗ landzentrale nicht abzugsfähig seien, hätte doch der Entwertung der alten Anlage beim BVermögensvergleich Rechnung getragen werden
Juli 1924 und 30. Juni 1925 eine nachträgliche Berichtigung
in der Verimögensaufstellung auf 365. Juni
1925 mit 585 RM erscheine, ausscheiden müssen, da sonst die Auf⸗ der Einkommensermittlung doppelt er⸗
handelt es sich bei den anläßlich der Ausgaben — als Werbungskosten ab⸗
daß die Aufwendungen
nicht vorgenommen nlagen und den durch sie vermittelten
JInstandhaltungspfli
haft nicht Nur wenn der Anschluß für die Beschwerde⸗ führerin seinen Wert verliert, sei es, daß sie den e, auf⸗
werdeführerin Einwendungen nicht erhoben hat, ist
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
Die
d Beschwerdeführerin ist rieb
der Beschwerdeführerin, jahre 1924/25 an die Ueber⸗
im Jahre 1924125 größere Unkosten verbucht hat. Im
nicht abzugsfähig seien, ent— r ausch gegen Infolge der Umstellung sei
klein und die seien. durch den Anschluß an die
des Preises für einen neuen Zuleitung und des Trans⸗ Anlagen im Eigentum der Das Finanzgericht hat der
andene Anlage erheblich ver⸗ neuherzustellenden
in Abzug der Aufwendungen
rie sei zwar versehentlich in
das Finanzgericht den neuen
Die Bezugnahme des des Einkommensteuergesetzes Rechtsprechung des Reichs⸗ sind alle Betriebs⸗
Aktivierungspflicht der für be hinaus Werte schaffenden
us ergibt sich für den vor⸗ für Gegenstände, die in
übergegangen sind (Elektro⸗
Zahlungen der Beschwerde⸗ ft für Errichtung der Zu⸗
der Verpflichtung der Ge⸗ für Abnutzung können von werden, da eine Ab⸗
, wirtschaftlichen
innte Senat hat Zuschüsse das Gutachten In dem Gutachten, gegen
zu dieser
weise in
erhalten.
station.
unwirt
spricht.
Umständen
Ha cden-Racdenm. O
3.
(9. 9. 1929.
Bad KHKrenanach. Im Handelsregister Abt. ist bei der Firma Gebrüde
der Gesellschaft
5865
Handelsregistereintrag Abt. A Bd. IJ l 50 Firma Wertheimer & Mendel in Baden-Baden — Der
der , n nach Karlsruhe verlegt.
Sitz
Baden, den 9g. September 1929 Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. I.
54187 A Nr. 159
r Bechtel zu Bad Kreuznach eingetragen worden: Der Kaufmann Fritz Bechtel ist aus ausgeschieden. Kauffrau Ehefrau Ernst Vogler, Mag⸗ dalene geb. Holverscheid, in Bad Kreuz⸗ nach ist in die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Bad Kreuznach, den 14. August 1929. Das Amtsgericht.
Die
bestimmter zuschüsse vom stromliefernden und auf seiten des Abnehmers befondere wirtschaftliche Gründe vor, die teilweise ihren Grund in rechtlicher Gebundenheit, teil⸗ allgemeinen volkswirtschaftlichen Erwägungen wobei beide Gründe in Jeder Abnehmer im Versorgungsgebie hat auf Grund des Konzess darauf, den einheitlich für den Be
sollte, wird das lichkeit ist,
Das Elektrizitätswerk selbst kann ab unwirtschaftliche Anlagen — von übernehmen, da es aus den norm diesen Anlagen zufließen, decken kann und dazu übergehen müßte, die preise zugunsten einzelner Anla tern n Höhe zu steig Mittel und Wege finden, lagen entweder vollständig für das Werk auf eine Basis möglicht, aus den laufenden normalen dienst zu decken. der Abnehmer die Leitung auf hält, ist aus technischen Gründen außerdem den Abnehmer 3 mehr belasten, als es auf dem jetzt allgemein üblichen zweiten der, daß das Werk die Anlage Grund des zu erzielenden E und den Differen ogenannten Baukostenzuschusses vergüten Worten, das Werk bemüht sich, eine Anlage auf den wirtschaftlichen Wert maßen eine Anlage zu schaffen, deren vom Stand Auf Grund dieser Darlegung zu der Auffassung,
vernünftigen Weise alle Abnehmer, oder die betreffenden Die besonderen Anlag
zugute kommen. tum der betreffe
dasselbe, wie wenn die Anlagen i scheint daher gerechtfertigt, das wirtscha
Frage etwa folgendes ausgeführt: einmaliger Beiträge, sogenann Werk, liegen auf sei
einzelnen Fällen auch
irk festgesetzten
Auch soweit eine rechtliche Bindung
sind an
dadu
ich
Derartige besonders
den Kapitaldienst
den Kapitaldienst für abzuschieben oder den K herabzudrũcken, die
Der erste Weg, das eigene Kosten anle
ege geschieht. . elbst finanzie Strompreises ihm a betrag sich von dem Abnehmer läßt.
herabzudrũ
punkt der Einzelwirtschaft
Bei den Anlagen, die mit Hilfe sich um Einrichtungen werden.
des Einzelfalls abhängig ist, weder in der
st, in einer emessung der St
Abnehmer zum Ausdruck ge
Würden die
nlagen aus technischen
tliche Gut,
Rerlim. 54191] In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Nr. 43 008. Radi⸗ onto⸗Verlag Gesellschaft mit be⸗ schränkter ftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag und Vertrieb von Druckschriften elektromedizinischen und elektro⸗ en, , . Inhalts, insbesonde re bon Druckschriften der Strahlenkunde. Stammkapital: 20 000 RM. ke, führer: J. Kaufmann Max Anger, Neu Babelsberg, 2. Kaufmann Willy Pelz, Berlin⸗Waidmannglust, 3. Diplom“ kgufmann Friedrich Scherer, Berlin⸗ Charlottenburg. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 13 August 1929 ab⸗ geschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, jo wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemein⸗ schaftlich vertreten. Nr. 43 009.
„Für die Erhebung
auch zusammenfallen. ; te eines Elektrizitãtswerkes ionsvertrags des Werkes
nicht vorliegen Werk einsehen, daß es eine wirtschaftliche Unmög⸗ dem einen Abnehmer gegenüber einem anderen bei gleicher Abnahmemenge einen besonderen Preis nehmenden Strom im gleichen Orte oder Bezirk Nun sind aber die Aufwendungen für die Lieferung des Stromes bei den einzelnen Abnehmern verschieden. Stromes ist Voraussetzung die Zuführung des Stromes durch eine Leitung, bei Hochspannungsanschlüssen außerdem ei Die Kosten dieser Leitung usw. Grund der örtlichen Bedingungen verschieden, so hängig von der Entfernung, dann aber auch eine Zuführungsleitung fi kann, oder ob man für ei nehmer eine einzige Zulei dieses Abnehmers wieder vollständig wirtschaft die Wiederentfernung der i. Unkosten verursache eitung als Wert darstellt. lagen bleiben bei gemäß außer Betracht
Für die Abnahme des
für mehrere Anlagen benutzt werden nen räumlich entfernt wohnenden Ab⸗ tung verwenden muß, die bei Wegfall
nicht mehr gebrauchten Leitung oft n würde, wie der Altmaterialwert der
der Kalkulation der Strompreise erfahrungs⸗ müssen auch außer Betracht bleiben, da
ber die Ausgabe für derartige seinem Standpunkt aus — nicht alen Strompreisen, die ihm aus
Strompreisen den apital⸗ heißt das Verlangen, daß
legt un schwer bu n, würde Der zweite Weg ist
ein möglich ist
wirtschaftlich unrentable
Wert dem gemeinen Wert des Unternehmens ent⸗ e en kommt das Gutachten . daß für den Abnehmer des Elektrizitätswerkes der Baukostenzuschuß nicht als Vorauszahlung au Leistungen des Elektri Vorschuß auf ist beizupflichten. errichtet werden, handelt es Hauptsache im Interesse eines Errichtung eines Transformators im Gruppe von Abnehmern — errichtet fern nnn derartiger Anlagen können, weil
= lizitätswerkes, vor allen Dingen nicht als künftige Stromlieferung zu betrachten ist. Dem
einzelnen Stromabnehmers — bei Interesse einer bestimmten Die Kosten der ihre Höhe von den
noch in der Bemessung der f, für den ra
gen werden daher ganz oder wenigstens zum Teil auf Kosten derjenigen Abnehmer errichtet, denen sie allein hergestellten Anlagen in das Eigen⸗ ö. ffenden Abnehmer übergehen, so könnte es keinem Zweifel unterliegen, daß eine Aktivierung dieser Anlagen bei den einzelnen Abnehmern zu 66 en hätte. Abnehmer, 31 wenn die
Eigentum der El
Nun erlangen aber die
ektrizitätsgesellschaft bleiben, wir chaftlich genau J 5 ah gon 6
ter Baukosten⸗ ten des Werkes
haben, beizutreten.
Anspruch Strompreis zu
eine entsprechende
für den abzu⸗ r Minderung
zu berechnen.
ner Umformer⸗ sich schon auf vor allem ab⸗ rch bedingt, ob
Schluß wertlos ist, da
* ĩ . 0 * * „teuere An
sonst Strompreise zur Verrechnung kommen müßten, die bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer 1925. nicht mehr als wirtschaftlich angesehen werden? könnten, Anwendung dieser Vorschrift stößt aber wenigstens nicht vom Standpunkt des Abnehmers aus. zwei Gründen auf Schwierigkeiten.
es Betriebsvermögens
einzelnen Teile derartige An⸗ apitalaufwand
es ihnen er⸗ während sie am 1.
Wert besaßen. unter⸗
rt, wie es auf
im Wege des Mit anderen
cken, gewisser⸗
Falle mit f künftige der Zuschüsse die in der
ist zwar zu 14165 R
wirtschaftlich noch welche na rompreise für
t werden.
Endlich wird si
ründen im zugs der entsprechenden
8 er⸗ das die Ab⸗
Picklin⸗Baustoff⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin. , des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Bau⸗ materialien, insbesondere die Ausübung und Verwertung des Picklin⸗Verfahrens zur Herstellung einer zur Mauer⸗ berkleidung dienenden Masse, Vertrieb dieser Erzeugnisse im Inlande und Aus⸗ lande sowie die Errichtung und der Be⸗ trieb aller hiermit mittelbar oder un⸗ mittelbar im Zusammenhang stehenden Anlagen, ferner die Gründung von und Beteiligung an inländischen oder aus⸗ ländischen Unternehmungen, die zum Teil oder im ganzen einen . Zweck verfolgen, sowie der Abschluß von Interessengemeinschafts und ahnlichen Verträgen mit solchen Unternehmungen. Stammkapital: 20 000 RM. . 1 1. Bauunternehmer Ernst Pick,
udapest, 2. Kaufmann ilhelm
mögensteuerveranlagung ist der 1. die Aufstellung des ersten Vermögensverzeichnisses für die Ein⸗ kommensteuer der 1. Juli 1924. für die Anlage nicht Rischen den beiden Stichtagen liegenden Zeit eine Veränderung allgemeinen Stroni⸗
gen zu einer für den Abnehmer
zentrale eingetreten, und es könnte sein, ern. Die Werke müssen deshalb
vom 15. Mai 1929. VI A S5
nehmer durch die Errichtung der Anlagen und die Unterhaltungs⸗ pflicht seitens des Elektrizitätswerks erlangen, in Höhe der von den Abnehmern entrichteten Zuschüsse bei diefen ebenso zu akti⸗ vieren, wie wenn die Anlagen auch formell in ihr Eigen⸗ tum übergegangen wären. sie die Zuschüsse nicht zum Abzug zugelassen hat, im Ergebnis Die Zuschüsse sind zwar als Betriebsausgaben ab⸗ zugsfähig, dieser Abzug wird aber durch eine entsprechende Akti⸗ vierung so lange ausgeglichen, als nicht der gemeine Wert des durch den Anschluß erlangten wirtschaftlichen Gutes unter den Betrag der Zuschüsse herabgesunken ist. schwerdeführerin geleisteten Zuschüsse an die Beschwerdeführerin zurückgezahlt werden, liegt eine Einnahme vor, die aber durch Herabsetzung des g der Anschaffungskosten) ausgeglichen wird. Dagegen ist der weitere Einwand der Beschwerdeführerin, die Vorent⸗ scheidung habe der im Wirtschaftsjahr 1924725 durch den Anschluß an die Uberlandzentrale eingetretenen Entwertung ihrer elek⸗ trischen Hausanlage nicht Rechnung getragen, berechtigt. einzelnen Teile der im Jahre 1923 errichteten Hausanlage (Gas⸗ motor, Elektromotor, Akkumulatorenbatterie) waren des Wirtschaftsjahres 192425 mit den nach 5 107 Einkommensteuergesetzes sich ergebenden Werten und auf den luß des Wirtschaftsjahres mit dem Werte, der ihnen unter Berücsichtigung der Entwertung noch zukam, in die Vermögens⸗ aufstellung einzusetzen. Nach der Vorschrift des 5 Ein komme nstenergese ges die gemäß z 109 des Einkommensteuer⸗ e Landwirte sinngemäße Anwendung zu finden hat, dürfen zwar Gegenstände des Betriebsvermögens bei der Auf⸗ stellung des ersten Vermögensverzeichnisses na steuergesetz 1925 mit keinem höheren Werte angesetzt werden als
Der Vorentscheidung ist daher, soweit
Soweit die von der Be⸗
Aktivums (nachträgliche
Die
zu Beginn Abs. 2 des
1038 Abs. I des
dem Einkommen⸗
Die sinngemäße im vorliegenden Falle aus
Der Stichtag für die Ver⸗ Januar 1925, derjenige für
Nun ist aber gerade in der
durch den Anschluß an die Uberland⸗
daß am 1. Januar die
der alten Hausanlage bereits entwertet waren und daher bei der Bewertung des Betriebsvermögens für die Ver⸗ mögensteuer 1925 keine Berücksichtigung 2 finden konnten, Juli 1924, dem Stichtag
Vermögensverzeich nisses. Aber au stand stößt die Ermittlu Gegenstände des landwirt Vermögensteuer bewertet wurden, auf Schwierigkeiten, weil das gesamte Betriebsvermögen im Einheitswert zusammengefaßt ist. Nun kann man zwar für die im allgemeinen wertvollsten gegenstände des Betriebsvermögens, die schätzungsweise den Prozentsatz ermitteln, der von dem gesamten Einheitswert auf sie fällt. triebs vermögens von untergeordneter Bedeutung, wie sie auch die einzelnen Teile der elektrischen Hausanlage darstellen, wird aber eine auch nur einigermaßen zutreffende Ausscheidung aus dem Einheitswert kaum möglich sein.
er Aufstellung des
für die Einkumniensteuer, noch einen
ch abgesehen von diesem besonderen Um⸗ ung des Werts, 6
8 mit dem die einzelnen ftlichen Setriebsvermögens für die
inzel⸗ Grundstücke und Gebäude,
Für einzelne Gegenstände des Be⸗
Jedenfalls ist im vorliegenden
ĩ Rücksicht auf die oben angeführte weitere Schwierigkeit, die der Anwendung des 5 108 Abs. satz der Teile der elektrischen Hausanlage mit Abs. 2 ermittelten Wert zulässig. Da die Vorentscheidung weder die nach II zu aktivierenden kennen läßt, ob sie die Entwertung der elektrischen Hausanlage entsprechend den Ausführungen zu III berücichtigt hat — aus dem der Vorentscheidung zugrunde gelegten Buchprüfungsbericht entnehmen, daß Inventurminderungen in Höhe von berücksichtigt wurden, es ist aber weder festzustellen, auf welche einzelnen Gegenstände sich diese Abschläge beziehen, II zu aktivierenden Aufwendungen für die Um⸗ stellung in dem für nicht abzugsfähig erklärten Betrag von 1219.53 RM stecken — mußte sie aufgehoben und die nicht spruch⸗ reife Sache an die Vorbehörde zurü erneuten Verfahren wird die Beschwerdeführerin au Teile der eleltrischen Hausanlage, die in die erste aufstellung nicht eingestellt waren, nachträglich einsetzen können. in dem erneuten Verfahren ohne weiteres er⸗ eben, ob der Einwand der Beschwerdeführerin zutrifft, der neue lektromotor, der mit 585 RM in die Vermö ensaufstellung auf 30. Juni 1925 aufgenommen ist, sei infolge
2 hier r 63 em nach 8
Beträge ausgeschieden hat, noch er⸗
rwiesen werden. In dem diejenigen
ermögens⸗
ersagung des Ab⸗ 23 doppelt berücksichtigt. (Urteil
Philippi, Berlin⸗Schöneberg, 3. Kauf⸗ mann Ladislaus ldmann, Berlin. Gesellschaft mit beschränkter 62 Der Gesellschaftsvertrag ist am V. Juli 8 — n Die we , urch mi ens zwei äftsführer vertreten. — Nr. 43 90098 und 43 2 Deffentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ sell t erfolgen nur dur den Deutschen Reichsanzeiger. — Bei Nr. 13 445 Märkische Wäsche und Strumpfwaren Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma ist
gelöscht. — Bei Rr. 14125 Korre⸗ vondenz Betriebs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die — *
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gelöscht — Bei Rr. 18 9e Rei: — ** Baumwoll ⸗ Nähfaden⸗ Fabriken (Nähgarnverband) Ge⸗ , , ,
r u 0 3 li 1929 ist der Le lch