e
— — ö
zum 1. 10 1929 llig zinsscheine der wert⸗ beständigen 6 Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. vom Jahre 1926 über 6 Millionen Mark Gold erfolgt zum Umrechnungskurs von 1 RM für 16M.
Frankfurt a. M., den 20. 9. 1929.
Rechneiamt Finanzverwaltung.
(CEinlsfuna ve Uinlolur der
. g werdenden
57592
Für die Berechnung des Gegenwerts der am 1. Oktober 1929 fälligen Zins⸗ scheine der 5 9 Roggenrentenbriefe Reihe 12 18 der vormaligen Land⸗ wirtschafilichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) Aktiengesell⸗ schaft, ist der mittlere Durchschnittspreis für märkischen Roggen an der Berliner Börse in der Zeit vom 15. September bis 22. September 1929 maßgebend. Dieser Durchschnittspreis beträgt
RM 9, 17 für den Zentner, wovon die 100½ Kapital⸗ ertragsteuer in Abzug kommt.
Die an demselben Tage fällig werdenden Zinsscheine der Goldrenten⸗ und Gold⸗ hypothekenpfandbriefe der genannten Gesellschaft werden zu dem aufgedruckten Betrag in Reichsmark abzüglich 10 0½ Kapitalertragsteuer eingelöst.
Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt kostenfrei vom Fälligkeitstage ab an der Kasse unserer Bank in Berlin W. 9, Voßstrasße 1, sowie an den Verkaufs⸗ stellen unserer Emissionspapiere.
Berlin, den 23. September 1929.
Preußische Pfandbrief⸗Bank.
571977 Bekanntmachung.
Von den Schuldverschreibungen des Provinzialverbandes Hannover, Aus gabe 1925, Reihe 16, sind in Gegen⸗ wart eines Notars zur Tilgung der An⸗ leihe die in dem nachstehenden Ver zeichnis unter 1 aufgeführten Schuld⸗ verschreibungen ausgelost worden.
Diese Schuldverschreibungen werden zum 2. Januar 1930 gekündigt. Eine
Werzinjukg nach dem? I. Bezember 1929 findet nicht mehr statt. Vom 2. Januar 1930 ab erfolgt die Rückzahlung des Kapitals in Hannover: durch die Landes⸗ bank der Provinz Hannover, Am Schiffgraben 2; in Berlin: durch die Deutsche Lande sbankenzentrale A. G., Hinter dem Gießhause 3, und durch die Preußische Zentral⸗ genossenschaftskasse, Am Zeug—⸗ haus 1/2, Rückgabe der Schuldverschrei⸗ mit den dazugehörigen, nach dem 2. Januar 1930 fälligen Zins⸗ scheinen. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt.
gegen bungen
Die Rückzahlung des Kapitals er⸗ folgt in Reichswährung, wobei der Dollar nordamerikanischer Währung
nach dem Durchschnitt der Mittelkurse der amtlichen Berliner Notierung für Auszahlung New York in der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1929 umgerechnet wird. Der Einlösungskurs wird seinerzeit veröffentlicht.
Ferner machen wir bekannt, daß von den früher gelosten und bereits ge⸗ kündigten Schuldverschreibungen der⸗ selben Reihe die unter 2 aufgeführten Stücke noch nicht zur Einlösung vor⸗ gelegt sind. Die Einlösung geschieht auch durch die oben genannten Stellen. Die Verzinsung dieser Schuldverschrei⸗ bungen hat bereits aufgehört. Das Ende der Verzinsung ist aus dem Vo zeichnis zu ersehen. Für die fehlenden Zinsscheine wird der entsprechende Be⸗ trag bei der Einlösung der Schuldver schreibungen vom Kapital gekürzt.
Hannover, den 19. September 1929.
Das Lande sdirektorium. Hartmann. 1. Verzeichnis der zum 2. Januar 19309 gelosten Schuldverschreibungen des Provin⸗ zialverbandes Hannover, Reihe 16.
Buchst. A über 1000 Goldmark Nr. 4 9 50 71 136 153 442.
Buchst. B über 500 Goldmark Nr. 24 29 508 517 609 625 739 740 741 742 745 814 826 830 834 1438 1472 1773 1778 1838 1839 1846 1847 1958 1984 2018 2019 2045 2046 2047 2057 2877 2948 2949.
Buchst. C über 300 Goldmark Nr. 184 318 339 462 861 894 910 2059 2100 2225 2687 2688 2694 2696 2698 2700 2701 2702 A0z 2704 208 2710 A2 2718 2714 2717 N23 N24 2A25 2730 2731.
Buchst. D über 200 Nr. 624 628 898 900 1042 1293 1294 1378 1376 1377 1431 1445 1503 1514 1523 1542 1548 1550 1668 167 1733 1779 1780 1787 1788 1862 1868 1874 1888 1911 1930 1937 1946 1949 1953 1961 1965 1966 1967 1975 1978 1979 1980 1981 2004 2080 2139 A47 2149 2372 2574 2721 2799 2851 2967 3054 3061 3103 3188 3164 3454 3502 3549 3654 3696 3716 3719 3794 3805 3809 3841 3860 3866 3883 3900 3934 3936 3939 3944 3953 3963 3961 4011 4012 4037 4012 4225 4245 4249 E56 4262 4299 4317 4375 4379 4433 4434 4467 44738 4500 4512 4527 4528 4530 4563 4571 4695 4712 414 4715 4719 4821 4855 4856 4866 4870 4875 4938 4950 4951 4953 4986
Goldmark 1291 1292 1403 1425 1524 1535 1671 1728 1789 1848 1912 1926 1954 1960 1976 1977 2054 2059 2381 2498 2991 3008 3446 3453 3710 3715 3810 3840 3931 3932 3956 3959
vom Notar darüber ausgestellte Beschei⸗
* 35254 52 7 — — 5443 5457 5504 5513 5520 5528 5529 5534 5536 5566 5595 3650 5749 5824 6075 6077 6078 6118 6140 6149 6154 6155 6238 6242 6243 6263 6292 6297 6305 6305 6306 6331 6410 6468 6471 6477 64350 6494 6502 6515 6516 6590 6535 6574 6579 6622 6626 6706 6743 6750 6765 6815 6816 6824 6826 6840 6811 6855 6858 6869 6936 6942 6946 6951 53 6968 6971 6998 7015 7028
7235
7095 7166 7212 7235 7310 7311 7355 7394 7399 7408 7427 7460 7467
Buchstabe E über 100 Goldmark. Nr. 13 265 81 85 97 1198 118 185 129 31 140 141 145 146 151 166 167 189
13 180 184 193 201 234 315 376 481 483 18
1487 499 535 536 537 538 545 577 665 677 823 824 825 826 859 861 926 934 965 967 968 988 g9g5 1002 1019 1028 1029 1035 1037 1078 1085 1086 1087 10938 1127 1178 1213 1215 1216 1220 1222 1340 1369 1430 1467 1533 535 1621 1671 1702 1703 1707 1716 1733 1734 1752 1755 1788 1837 1970 2090 2091 2095 2133 2134 2135 2136 141 2172 2174 2176 2190 21g8 2230 2251 2285 2286 2311 2341 2377 2378 405 2410, 2411 2412 2476 2482 2614 626 2649 2650 2654 2681 2682 2732 2733 2748 2809 2812 2813 2821 2913 922 2967 2994 3023 3024 3052 3054 2093 3102 3107 3110 3114 3115 3125 232 3240 3244 3248 38249 3251 3259 271 3277 3279 3280 3324 3331 3333 3349 3350 3353 335 3361 3401 3410 645 3646 3652 3674 3718 3719 3721 3725 3728 3762 3817 3818 3870 3895 3905 3906 3907 3913 3915 3930 3931 934 3946 3947 3987 3995 3996 3997 3998 4035 4049 4187 4242 4244 4251 1263 4264 4272 4274 4277 4330 4376 1386 4395 4398 4404 4470 4471 4507 576 4602 4614 4665 4677 4681 4689 4752 4773 4792 4793 4808 4818 4819 1821 4823 4824 4841 4844 4848 4859 1870 4903 4927 4951 4983 5251 5252 5263 5298 5299 5300 5408 5424 5425 5436 5437 5438 5470 5519 5536 5555 5557 5633 5648 5656 5672 5675 5676 5677 5678 5700 5876 5885 5931 5934 5970
2. Rückstände aus früheren Verlosungen.
a) Gelost zum 2. Januar 1927; die Verzinsung endete mit dem 31. De⸗ zember 1926. Buchst. A über 1000 Gold⸗ mark. Nr. 124 126.
b) Gelost zum 2. Januar 19238; die Verzinsung endete mit dem 31. De⸗ zember 1927. Buchst. A über 1000 Gold⸗
mark. Nr. 127.
Buchst. FE über 100 Goldmark. Nr. 1 137.
c) Gelost zum 2. Januar 1929; die
Verzinsung endete mit dem 31. De⸗ zember 1928. Buchst. A über 1000 Gold⸗ mark. Nr. 173. Buchst. B über 500 Goldmark. Nr. 748 749 750 2560. Buchst. E über 100 Goldmark. Nr. 25.
JI. Altien. gesellschaften.
57393 Bekanntmachung. Laut Beschluß des Aufsichtsrats vom
3. Juni 1929 ist Herr Tadeusz Niklewicz aus dem Aussichtsrat ausgeschieden. Chryskraft Aktiengesellschaft für Automobilvertrieb, Berlin. Der Vorstand. M. Rotstein. T. Niklewiez.
o 393] Das Aufsichtsratsmitglied Carl Hirsch ist durch Tod ausgeschieden. Meisenheim⸗Schmeiszbacher Mälzerei Akt. Ges., Mannheim. Der Vorstand.
or
In den Aufsichtsrat der Deutschen Lichtspiel⸗Syndikat A. G., Berlin, sind in der Generalversammlung am 5. September 1929 folgende Herren neu⸗ gewählt worden: Rechtsanwalt und Notar Dr. Richard Frankfurter, Berlin, Kauf— mann Dr. Alfred Nölle, Berlin, Direktor Heinrich Auerbach, Berlin.
Wimmers & Vogelsang A.⸗G., bo7 73 Hochdahi.
Wir laden hierdurch unsere Aktionäre
zur am Freitag, dem 18. Oktober
1929, nachm. 5 Uhr, in unserem
Geschäftslokal, Hochdahl, Millrath bl,
stattfindenden Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
J. Vorlegung des Geschaäͤftsberichts 1928, der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung.
2. Genehmigung der Bilanz nebst Ge— winn⸗ und Verlustrechnung.
3. Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.
Aktionäre haben zur Ausübung ihres
Stimmrechts ihre Aktien spätestens drei
Tage vor der Generalversammlung bei
der Gesellschaftskasse oder bei einem Notar
zu hinterlegen. Im letzteren Fall ist die
nigung mit den Nummem der hinterlegten Stücke spätestens zwei Tage vor der Ver⸗ sammlung der Gesellschaft einzureichen. Außerdem ist der Gesellschaft drei Tage vor der Versammlung schriftlich die Hinter⸗ legung mitzuteilen.
Sochdahl, den 15. September 1929.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 24. September 1929. S. 4.
(8 *
ite? und 3 der dritten Anzeigen⸗ beilage veröffentlichten Prospekts der Rheinischen Hypothekenbank in Mann— heim sind
RM 6000099 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien
mit halber Dioidendenberechtigung für 1929, 5000 Stück Serie 11 Lit. A über je RM 1090 Nr. 5001 - 10000, 10900 Stück Serie II Lit. B über je RM 1099 Nr. 10001 — 20 000 der Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim
zum Handel und zur Notierung an der 5 1975 . . 2 s⸗ Mannheimer Börse zugelassen worden.
Mannheim, im September 1929. Nheinische Hypothekenbank.
57388 Elbtalwerk Elektrizitäts⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Kraftloserklärung von Papiermark⸗ aktien, Versteigerung von Neichsmarkaktien. Unter Bezugnahme auf unsere im Deut- schen Reichsanzeiger Nr. 227 vom 28. 9.27 Nr. 248 vom 22. 10. 27 und Nr. 277 vom 26. 11. 27 veröffentlichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Papiermarkaktien erklären wir hiermit sämtliche noch in Umlauf befindlichen Papiermarkaktien unserer Gesellschaft für kraftlos. Die an deren Stelle auszugebenden Reichsmarkaktien im Betrage von nom. RM 1280. — werden gemäß H. G.⸗B. L2o0 am 19. Oktober 1929, 13 Uhr, im Saale der Dresdner Börse, Dresden. A., Waisenhausstr. 23, durch den amtlichen Versteigerer. Herrn Kursmakler Friedrich Mertens, öffentlich versteigert werden; der Erlös (abzüglich Versteigerungskosten), wird bei der Dresdner Handelsbank, Akltien⸗ gesellschaft, Dresden, hinterlegt und zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden. Heidenau, Bez. Dresden, 21. Sep tember 1929. Elbtalwerk Elektrizitäts⸗ Aktien⸗ gesellschaft. Der Vorstand. Schauer. 567607 Vereinigte Ultramarinfabriken Aktiengesellschaft vormals Leverkus, Zeltner C Consorten Köln. Einladung zu der am Samstag, den 19. Oktober 1929, vormittags 10 Uhr, im Geschäftshause zu Köin, Hohenzollernring 85, stattfindenden or— dentlichen Dauptversammlung. ; Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht für 1928/29 Vorlage des Rechnungsabschlusses. 2. Beschluß über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und die Gewinn⸗ verteilung. 3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats. 4. Wahlen zum Aussichtsrat. Eintrittskarten können in Empfang ge— nommen werden gegen Hinterlegung der Aktien bis einschließlich 17. Oktober an unserer Gesellschaftskasse in Köln, Hohenzollernring 85, bei den Bankhäusern Delbrück Schickler C Co. in Berlin, Baß G Herz in Frankfurt a. M., Deich⸗ mann G Co. in Köln, der Deutschen Bank Filiale München in München und der Bayerischen Staatsbank in Nürnberg. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustsmmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge⸗ halten werden. Köln, den 23. September 1929. Der Vorstand.
und
während der einzureichen.
wird eine Akiie zu RM 300 mit laufen— den Gewinnanteilscheinen ausgegeben.
spesenfrei. r beträgen zu Regulierungszwecken besorgen auf Wunsch die Umtauschstellen.
567389] Bremen⸗Besigheimer Oelfabriken, Bremen.
Freiwilliger Aktienumtausch. Wir fordern hiermit die Inhaber unserer Aktien zu RM 20, — auf, ihre Stücke mit Gewinnanteilscheinen Nr. hu. ff. zum freiwilligen Umtausch in Aktien zu RM 300, — in Bremen: bei der Bremer Bank,
Fil. der Dresdner Bank,
bei der Deutschen Bank, Fil. Bremen,
6. 2 Commerz⸗ und Privat⸗Bank in Hamburg, Berlin, Frankfurt,
Main: bei der Dresdner Bank, bei der Deutschen Bank,
66 6 Commerz und Privat⸗Bank in Frankfurt, Main, außerdem bei
dem Bankhaus E. Ladenburg, in Stuttgart: bei der Dresdner Bank
Fil. Stuttgart, .
bei der Württembergischen Vereins—⸗
bank Fil. der Deutschen Bank,
bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A. G. Fil. Stuttgart, in Mannheim: bei der Süddeutschen
Dis conto⸗Gesellschaft A. G.
bei der Dresdner Bank, Fil. Mann—
heim,
bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank
A. G. Fil. Mannheim, üblichen Geschäftsstunden RM 20, —
Gegen je 15 Aktien zu
Der Umtausch erfolgt provisions- und An⸗ und Verkauf von Spitzen
Bremen, den 28. August 1929.
ö093 5ioz 5i34 5185 51383 51i9g6 5253
Der Vorstand.
Bremen Besigheimer Oelfabriken.
57409 Z. Aufforderung. e Wir fordern diejenigen Aktionäre unserer ü Gesellschaft, die Attien im Nennbetrag von 50 RM besitzen, hiermit gemäß der
Durchführungs verordnung zur zoldbilanzverordnung auf, diese Aktien is spätestens am 31. Dejember 1929 bei unserer Gesellschaft in Breslau 5, Neue Graupenstraße 7, einzureichen. Für recht⸗ zeitig eingereichte Aktien tauschen wir den gleichen Nennbetrag ein in Aktien von je 20 RM. Die nicht rechtzeitige Ein reichung der Aktien hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ihre Kraft⸗ loserklärung zur Folge.
Gleichzeitig fordern wir alle unsere Aktionäre auf, ihre Aktien von je 50 RM oder je 20 RM bei uns in Sammelstücke von je 100 RM freiwillig umzutauschen.
Breslau / Berlin, den 23. Septbr. 1929.
Der Vorstand der Th. Schatzky Aktien⸗Ges.
o660 *
Britettwerke Friedland Akt.⸗-Ges.
. i. Liqu.
Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Mittwoch, dem 23. Oktober 1929, nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaal der Mecklen⸗ burgischen Genossenschaftsbank e Gm. b. H. zu Rostock, Wallhaus.
Tagesordnung:
1. Bericht der Liquidatoren über die ab⸗ gelaufene Geschäftsperiode und den gegenwärtigen Stand der Liquidation.
2. Vorlage des Buchabschlusses per
31. Dezember 19238 und einer Zwischen⸗
bilanz per 7. 9. 1929.
Bücherrevisionsberichte. 3. Beschlußfassung über die Genehmi—⸗
siebenten oldb
68 5 1.
Vorlage des
gung des Abschlusses und die Ent⸗ lastung der Liquidatoren und des
Aufsichtsrats.
4. Verschiedenes.
Die zur Generalversammlung anzu⸗ meldenden Aktien sind bis Dienstag, den 22. Oktober 1929 bei der Mecklenburgischen Genossenschaftsbank e. G. m. b. H., Rostock, Wallhaus, zu hinterlegen, sämtliche jungen Aktien gelten als hinterlegt. Brikettwerke Friedland A. ⸗G. i. Lig.
om5677! Irankfurter Rück versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 14. Oktober 1929, vormittags L146 Uhr, im Nordsternhause in Berlin⸗ Schöneberg, Nordsternplatz, stattfindenden 77. (71. ordentlichen) Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands, der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für 1928 nebst Ver⸗ mögensaufstellung sowie des Prüfungs⸗ berichts des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Jahres⸗ rechnung und Vermögensaufstellung sowie Erteilung der Entlastung des
Vorstands und Aufsichtsrajs.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
An der Generalversammlung teilzu— nehmen oder sich in derselben vertreten zu lassen, ist jeder Aktionär berechtigt, welcher als solcher in das Aktienbuch ein⸗ getragen ist und sich spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung an— meldet. Die Anmeldung hat spä⸗ testens bis zum 10. Oktober 1929 bei dem Bankhanse Ferdinand Hauck, Frankfurt a. Main, oder an das Büro der Gesellschaft in Berlin ⸗Schöneberg, Nordsternhaus (Badensche Straße 2) zu erfolgen.
Berlin⸗Schöneberg, den 23. September 1929. Frankfurter
Rückversicherungs⸗Gesellschaft.
Der Vorstand. W. Frizlen. Hornig.
b7376 Emil Fache Aktiengesellschaft, Breslau.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 14. Ok⸗ tober 1929, vormittags 11 Uhr, in das Sitzungszimmer der Gesellschaft in Breslau. Gartenstr. 96, stattfindenden Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
l. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Ver— lustrechnung für das Geschäftsjahr 1923, Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn, und Verlustrechnung,
deo
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. ; ; Teilnahme⸗ und stimmberechtigt sind
dieienigen Aktionäre, die spätestens am dritten Werktage vor der Generalver⸗ sammlung bis 18 Uhr sich bei der Gesell⸗ schaft zur Teilnahme anmelden und bis zu demselben Termin ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei den Bankhäusern in Breslau: Allgemeine Deutsche Kredit⸗ anstalt, Darmstädter und Ngtionalbank, Kommanditges. auf Aktien, E. Heimann oder Städtische Bank hinterlegen und bis zum Schluß der Generalversammlung daselbst belassen. Die Hinterlegung ist ordnungsmäßig, wenn die Aktien mit Zu— stimmung der Hinterlegungsstelle bei einer Bank bis zum Schluß der Generalver— sammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Aktionäre weisen sich in der Ge⸗ neralversammlung durch Vorlegung der bon den Anmeldestellen ausgestellten Hinter legungsscheine oder Stimmkarten aus.
Der Vorstand. Emil Fache.
b) Gebäude:
14. Maschinen
Aktivhypotheken ... Wertpapiere und Beteili⸗
J ĩ Kasse, Wechsel, Schecks. Avale 1 176 772,31
Abschreibungsfonds ... Wohlfahrtsverein für die
Kreditoren ..
Transitorische Posten .. Akzepte und Remboursen. Avale 1 170772,31
Gewinn ..
Wesldeutjche Terti A. G. ö Vohwinkel.
Die Herren Aftionäre unserer Gesell. schaft werden hierdurch zu der am Mitt⸗ woch, den 16. Oktober 1929, nach⸗ mittags 1 Uhr, im Sitzungssaale der Gesellschaft zu Vohwinkel Hammerstein stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen. . Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das Geschäftsjahr 1927/28 unter Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und die Verwendung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der anberaumten Generalversamm— lung bis 6 Uhr abends
a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien bei der Ge—⸗ sellschaft einreichen
b) die Aktien bei der Gesellschaft oder . einer Effektengirobank hinter⸗ egen.
Vohminkel⸗Hammerstein, den 23. Sep⸗ tember 1929.
Westdentsche Textil A.⸗G.
Dr. Frowein. E. Niepmann. —— ⏑ — — — — 2 — 573909]. Ehristian Dierig
Afttiengesellschaft.
Bilanz am 31. Dezember 1928.
Attiva. Anlagen: a) Grund und Boden 351 866, az Zugang 1928 75 125,56
——
RM 9
426991 99
l. Fabrikgebäude 6b O36 751, —
Zug. 1928 641 597,87 6 678 348 87
2. Wohnge⸗
bäude... 2275530, 16
Zug. 1928 699 892,41 2975 422557 3. Ausw. Ge⸗
schäftsge⸗
bäude .. 1 306 375,08
Zug. 1928 430 551, 30 173692638
u. Inventar 12 403 429,98 Zug. 1928 3 132 399,87 15 5635 s29 86 27 353 51916 235 847 48
660 159 47 23 549 744 81 18 324 323 55
946 649 74
ö .
.
71 070 244
Passiva. Aktienkapital !.... . 30 000 000 — Reservefonds ..... 3 000 000 —
9 164 440 07
Christian Dierig'schen Be⸗ amten und Arbeiter.. Passivhypotheken ....
4016033 26 532 353 57 15 405 484 86 494 61113 942 995 43 6 944 282 68
Sparkonten
570 043 7 71070 24471
Verlust⸗ und Gewinnrechnung am 31. Dezember 1928.
Abschreibungen.... Steuern und soziale Lasten Wohlfahrtsausgaben. .. wen,
Bruttoergebnis ....
RM 9 2282 691 53 3 194 255 84
567 396 42
570 043 71
6 614 387 50
Debet.
Kredit.
6 614 38750 Mit Ablauf der ordentlichen General⸗
versammlung vom 14. September 1929 ist das Mandat sämtlicher Mitglieder im Aufsichtsrat erloschen. In der erwähnten Generalversammlung herigen Mitglieder wiedergewählt, so daß sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen⸗ setzt: Dr. Wolfgang Dierig, Langenbielau, Vorsitzender, Langenbielau, stellvertretender Vorsitzen⸗ der, Dr. Raimund Bamberg, Langen⸗ bielau, Oberregierungsrat Friedrich Dierig, Berlin, C. E. Hermann
wurden die bis⸗
Wilhelm Mittelstaedt,
Dr. Richard Radike, Berlin, Rautenstrauch, Trier, Maurer Müller, Langenbielau, An⸗ estellter Kurt Gebauer, Langenbielau,
etztere beiden vom Betriebsrat entsandt.
Christian Dierig Attiengeselischaft,
Langenbielau. Der Vorstand.
Verantwortlicher Schriftleiter
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering
in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und gwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
Veutscher Reichsanzeiger
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Bezugspreis viertel sährlich 9 Ce. Alle Bestellungen an, in Berlin ͤ SVW 48, Wilhelmstraße 32.
Erscheint . Wochentag abends.
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher EFh5 Bergmann 7573.
Postanstalten nehmen 6 2 ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 3
Einzelne Nummern kosten 380 m, einzelne Beilagen kosten 19 M Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
Preußijcher Ctaatsanzeiger.
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f Anzeigenvpreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 105 MO einer dreigespaltenen Einhe iszeile 1ů 5 2 Anzei J
K— ö Berlin SV. 48, Wilhelmstraße 32. 64 . sind auf einseitig beschriebenem Papier 1 druckreif einzusenden, . . insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worle Tru d einmal unterstrichen) oder durch J ͤ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungster nin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. .
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etwa durch Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗
Nr. 224. Neichsbantagtrotonto. Berlin, Mittwoch, den 25. September, abends. Poftschecttonto: Bert aisa. 1929
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung, betreffend die 3. Sitzung des Ständigen Aus— schusses des Landeseisenbahnrats Berlin.
Preuszen.
Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 34 Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie.
Amlliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— . Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGðBl. 1 S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt
für eine Unze Feingold;. ... 84 3h, 114 d, für ein Gramm Felngold demnach .. 32,7777 pence.
Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt. machung im , r n, in Berlin erscheint, bi einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.
Berlin, den 25. September 1929.
Reichsbankdirektorium.
Dreyse. Ehrhardt.
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Am Donnerstag dem 24. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, findet im Großen Sitzungssaal unseres Geschäftsgebäudes in Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 1—4, die 3. uh ng des Ständigen Ausschusses des Landeseisenbahnrats Berlin statt.
Berlin, den 19. September 1929.
Deutsche Reichshahn⸗Gesellschaft Reichsbahndirektion Berlin. Dr. Stapff.
Preußen.
Generallotteriedirektion.
Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern⸗ röllchen für die 34. Preußisch⸗Süddeutsche (260. Preu⸗ 7 che) Klassenlotterie und der 9000 Gewinnröllchen für
ie 1. Klasse dieser Loiterie erfolgt am Donnerstag, dem 17. Oktober 1929, 12 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des
Lotteriegebäudes, hierselbst, Jägerstraße 56.
Die Ziehung der 1. Klasse 34. /260. Lotterie beginnt planmäßig am Freitag, dem 18. Oktober 1929, 8 Uhr, in dem
genannten Ziehungssaal. Berlin, den 19. September 1929. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstags nahm am 24. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) seine Be⸗ Strafgesetzbuchent wurf wieder auf, und zwar beim Abschnitt „Zweikampf“. Der Kehl
affen,
durch den ein Ehrenhandel ausgetragen werden . wird mit enso wird be⸗
er Zweikampf mit Waffen und unter i n, mit
ratungen über den neuen
in Frage kommende z 270 lautet: „Der Zweikampf mit
engen nicht unter drei Monaten bestraft. E straft denen eine, Lebensgefahr oder die Gefahr eines
fängnis nicht ĩ (Komm.) beantragte folgende Fassung: „
sonferenz einig geworden sei
Dezember die erste Lefung bes Strafgesetzbuchentwurfs beendet werde. Er werde deshalb Einladungen für Sitzungen des Aus⸗
schusses von Mittwoch bis Freitag ergehen lassen, wenn kein
erheblichen Schadens für die Gesundheit regelmäßig verbunden ist. Hat der Zweikampf den Tod des Gegners zur Folge, so ist die Strafe Ge⸗ unter einem Jahr.“ Abg. Dr. Alexander er bei einem Zwei⸗ kampf mit Waffen den Gegner tötet oder körperlich verletzt, wird nach ven Vorschriften über Tötung oder Körperverletzung be⸗ straft. Vor. Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende Dr. Kahl mit, daß man sich auf der Münchener Strafrechts⸗ darauf zu drängen, daß bis zum
Widerspruch erfolge. (Ein Widerspruch erfolgt nicht, Der Redner widmete dann dem verstorbenen kommunistischen Abg Höllein einen Nachruf; Höllein habe mit dem redlichsten und kräftigsten Willen seine Ueberzeugung vertreten und fleißig mitgearbeitet. — Bei Eintritt in die Beratung des genannten Abschnitts wies der Vorsitzende darauf hin, daß im Jahre 1925 dieser ganze Fragen⸗ komplez sehr eingehend anläßlich der Beratung des Gesetz⸗ entwurfes über die strafgesetzliche Regelung des militärischen Zweikampfes unter Kameraden usw. im Militärstrafgesetzbuch besprochen worden sei, so daß sich vielleicht eine 1 ebenso ausführliche Beratung erübrige. Berichterstatter Abg. Dr. Hanemann (D. Nat) erläuterte dem Nachrichtenbüro des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger zufolge den Sinn des 3 Ab, der den Ehrenhandel und den folgenden Zweikampf als Delikt sui generis betrachte. Die Schlägermensur, auch wenn sie nicht ein „Ehren⸗ handel“ sei, sei nicht lebensgefährlich und sollte, wie der Box⸗ kampf, lediglich als Sportübung betrachtet werden. Da der Zwang zum Zweikampf inzwischen weggefallen sei, solle man nur den Zweikampf unter Bedingungen, mit denen eine Lebens⸗ gefahr oder eine erhebliche Gefundheitsschädigung verbunden sei unter Strafe stellen. Er beantrage deshalb, den 8 20 ent⸗ 4 zu ändern, und zwar im ersten Satz die Worte „durch den ein Ehrenhandel ausgetragen werden soll“ zu streichen und den nächsten Satz dahin zu ändern, daß derjenige Zweikampf mit Waffen nicht strafbar sei, der unter Zuziehung eines Arztes und unter Bedingungen und Schutzmaßregeln vor sich gehe, die g menschlichem Ermessen Leben und Gesundheit nicht erhebli chädigen. — Abg. Dr. Weg mann (Zentr. wandte sich gegen iesen Antrag, der ein Ausnahmegesetz zugunsten einzelner Ge⸗ sellschaftsschichten darstelle, und kritisierte die Halbheit, die darin liege, daß die studentischen Mensuren trotz der Stellungnahme des Reichsge lichts so gut wie nicht verfolgt würden. Das Duell sei nach seiner Meinung ein Verbrechen gegen Leib und Leben und ein unsittliches Vergehen gegen den Mitmenschen. In Jena seien z. B. katholische Korporationen von gesellschaftlichen Ver⸗ anstaltungen wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Duell ausgeschlossen worden, trotzdlem ihre Gegner doch bewußt gegen das Gesetz verstießen. Er könne nicht verstehen, wie jemand behaupten könne, die Bestimmungsmensur sei kein ernsthafter Zweikampf. Bis zum Jahre 185 be es keine Bestimmungs⸗ mensur gegeben; bis dahin habe z er Honorige einen ernsten Zweikampf, wenn nicht anders durch dorsãtzliche Beleidigung provoziert, aufweisen müssen. Diese vorherige Beleidigung sei nun durch die „Bestimmungen“ zum Zweikampf abgelöst worden. Diese Mensur sei aber noch immer eine Abfuhr des anderen, ein ernster Zweikampf. Sie beruhe auf einem falschen Begriff. von Ehre und Selbsthilfe. Die Ehrenordnung des Waffenxinges deutscher Studenten, die der Redner verlas, fordert bewußt zur Mißachtung des Strafgesetzes auf und schaffe so Standesvorurteile. Das Delikt des Zweikampfes sei in 6 widersinnig. Er werde bei der zweiten Lesung beantragen, daß diese Tat nür dann nicht bestraft werden könne, wenn sie an sich nicht gegen die Sitte ver⸗ stoße. Er beantrage, im 8 210 die den Ehrenhandel betreffenden Worte sowie den zweiten Satz zu streichen. Im 5 271 (Heraus- forderung zum r,, dürfe nur derjenige straffrei bleiben, der vom Zweikampf zurücktrete. II 5 Az dürften Kartellträger, Zeugen und Sekundanten nicht ohne weiteres straffrei bleiben. Wer einem anderen seine Verachtung bezeige (6 24, Anreizung 6 Zweikampf), gleichgültig ob öffentlich oder nicht, sei zu be⸗
trafen, auch wenn er die Herausforderung zum Zwei⸗ kampf abgelehnt habe. Bei Todeserfolg dürfe nicht auf eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren erkannt werden.
— Angekündigt wurden Anträge der Abgg. Rosenfeld und Gen. (Soz.) zum z 270, die den . mit Waffen schlechthin mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestrafen und dem zweiten und dritten Satz dieses Paragraphen eine kürzere Fassung mit der Strafandrohung von zwei Jahren geben wollen. — Bericht⸗ erstatter Dr. Hanemann (D. Nat.) nannte die Bestrafung des Ehrengerichts (Kartellträger, Sekundanten usw. — 5 212 — gefährlich und ungerecht, weil diese doch gerade den Zweikampf zu verhindern bemüht seien. — Abg. Dr. Alexander (Komm.) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte dabei, die Vorlage bedeute eine Privilegierung bestimmter Volksschichten. Tötung und Körperverletzung müsse auch dann, wenn sie im Zweitampf erfolge, nach den allgemeinen Strafbestimmungen geahndet werden. — Abg. Landsberg (Soz.) meinte, der kommunistische Antrag sei nicht genügend durchdacht, denn er lasse den unblutigen Zweikampf straffrei. Nach den sozialdemokra⸗ tischen Anträgen solle jeder Zweikampf strafbar sein, nicht nur der, dem ein Ehrenhandel zugrunde liege. Straffrei sollten nur die zugezogenen Aerzte bleiben; nicht die Kartellträger, Zeugen und das Ehrengericht. Strafbar solle auch jeder Ausdruck der Verachtung gegenüber demjenigen sein, der sich nicht schlagen wolle. Ohne Rücksicht auf die Höhe der Strafe solle mit jeder Bestrafung der obligatorische Verlust der Amtsfähigkeit ver⸗ bunden sein, Zweikämpfe mit tödlichem Ausgang müßten mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren, bei gewollter Tötung nicht unter 3 Jahren bestraft werden. Die Bestimmungsmensur dürfe nicht straffrei bleiben. Wenn man die Boxkämpfe zum Vergleich heranziehe, dann würde er (Redner) gegen eine Bestrafung dieser Kämpfe nichts einzuwenden haben, denn seit diese aus dem Hinterwald übernommenen Kämpfe Mode geworden seien, hätten wir kein Recht mehr, die Stierkämpfe als roh zu verurteilen. Die Strafverfolgungsbehörden sollten ihre bisherige Nachsicht den Bestimmungsmensuren gegenüber aufgeben. Die Bestimmungen des Entwurfes seien für bestimmte Fälle milder als die des be⸗ stehenden Strafgesetzbuches. In England sei der . dadurch vollkommen ausgerottet worden, daß jeder Offizier, der sich d
rücksichtslos aus der Armee entfernt worden sei. — Abg. Dr. Leutheußer (D. Vp) begrüßte es, daß der Entwurf einen Unterschied zwischen dem wirklichen Duell und der studen⸗ tischen Schlägermensur macht. Die Mensur sei kein Duell,
uellierte,
sondern eine sportliche Uebung. Auch die rein sportlichen Ring⸗ spiele würden ja heute „Austragskämpfe“ genannt, obwohl sie
nichts mit einem Duell zu tun hätten. Die Vertreter der Deutschen Volkspartei würden die Verschärfungsanträge ab lehnen. — Abg. He rgt (D. Nat.) betonte, die Straflosigkeit des
Duells werde auch von den Deutschnationalen nicht verlangt; vielmehr werde von ihnen jeder unmoralische Duellzwang durchaus bekämpft. Von einem Duell⸗Unwesen in Deutschland könne heute nicht gesprochen werden. Es gebe freilich Fälle der schweren und schwersten Ehrverletzung, bei denen man die davon Betroffenen nicht deswegen moralisch verurteilen könne, wenn sie sich auf den Standpunkt stellten, daß in diesen schwersten Fällen der ihnen gesetzlich gewährte Rechtsschutz nicht ausreiche, sondern daß sie ihre Ehre auf eine andere zusätzliche Weise ver—⸗ teidigen müßten. Bisher sei der gesetzliche und gerichtliche Ehrenschutz in vielen Fällen unzureichend. Der Waffenring der Studenten sei nicht ein Förderer der Zweikämpfe, sondern er verhindere sie in vielen Fällen durch seine Ehrengerichte. Be⸗ stimmungsmensuren dürfe man nicht mit strafbaren Duellen auf eine Stufe stellen. Solange Boxkämpfe erlaubt seien, dürfe man Bestimmungsmensuren nicht bestrafen, denn deren Zweck sei nicht die Körperverletzung des Gegners, sondern die Stählung des Mannesmutes. — Ministerialdirektor Schäfer (Reichsjustiz⸗ ministerium) wandte sich gegen die Auffassung des Abg. Weg-
mann, daß der Entwurf eine grundsätzliche . in der Frage der Strafwürdigkeit des Zweikampfes vermissen kasse. Der
Entwurf nehme eine klare Stellung gegen den Zweikampf ein, und zwar unter doppeltem Gesichtspunkt: einmal wolle er jeden Zweikampf, mit dem eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten verbunden sei, mit Strafe bedrohen, einerlei aus welchem Beweggrund ein solcher Zweikampf erfolge. Dieser Gesichtspunkt finde im zweiten Satz des 5 270 Berücksichtigung. Daneben erscheine der Zweitampf strafwürdig, sofern er den Kastengeist und die Ueberheblichkeit züchte und dadurch eine Störung des öffentlichen Friedens herbeiführen könne. In⸗ soweit finde der Zweikampf im Entwurf entschlossene Ab⸗ lehnung im ersten Satze des 8 270, der den Zweikampf zwecks Austragung eines Ehrenhandels schlechtweg bestrafe, auch wenn er nicht mit tödlichen Waffen ,, . werde. Das geltende Recht berücksichtige nur den ersten Gesichtspunkt, und der Begriff der tödlichen Waffe“ habe durch die Rechtsprechung des Reschs⸗ gerichts bekanntlich die Auslegung gefunden, daß es auf die abstrakte Eignung der Waffe zu tödlichen Verletzungen ohne Rücksicht auf die im Einzelfall getroffenen Vorsichtsmaßregeln gnkomme. Diese Auffassung sei in der Wissenschaft auf lebhaften Widerspruch gestoßen und habe auch in der Rechtsprechung der
Untergexichte nicht die genügende Gefolgschaft gefunden. Zu dieser Frage müsse das neue Strafgesetzbuch klar Stellung
nehmen. Der Reichsrat habe dies in der Weise getan, daß er die studentischen Bestimmungsmensuren mit Schlägern und unter Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr unter Strafe stelle, wenn sie nicht zur Austragung eines Ehrenhandels erfolgten. Diese mittlere Linie erschein, dem Justizministerium als eine an⸗ nehmbare Lösung. Falls die Mehrheit des Ausschusses weiter- gehen und auch die Bestimmungsmensur mit Schlägern bestrafen wolle, weil sie der Nährboden fur das ernste Duell sei, so behalte sich der Justizminister eine erneute Nachprüfung und Entscheidun des Kabinetts vor. Unter dem geltenden Recht ergebe ein Blic in die Statistik des Jahres 1928, daß in 71 Verurteilungen 61. Bestimmungsmensuren und 10 Ehrenhändel enthalten seien. Die Zahl dieser Verurteilungen entspreche sicher nicht der Zahl der tatsächlich ausgetragenen Bestimmungsmensuren. Eine weitere grundsätzliche Frage, wie sie in dem kommunistischen Antrag enthalten sei, sei die Frage der völligen Streichung eines besonderen Abschnittes über den Zweikampf und dessen Behandlung nach n . der Vorschriften über Körper⸗ verletzung und Tötung. Es ergebe sich indessen bei einer solchen Regelung eine Fülle von technischen Schwierigkeiten und Lücken, so daß ihm die Beibehaltung eines besonderen Abschnittes wünschenswert erscheine. Er weise nur darauf hin, daß der unblutig verlaufene Zweikampf straflos bleiben werde, daß der Versuch nur in den allerschwersten Fällen als Mordverfuch ftraf⸗ bar sein würde, und daß es vom Standpunkt der Gerechtig⸗ keit aus nicht erträglich sei, bei einem zweiseitigen Delikt unter Umständen nur den einen Teil zu bestrafen. Er bitte 5 an der Regelung des Entwurfes festzuhalten. Abg. Dr. Bell (Zentr. erklärte, seine Freunde hätten sich bei ihren Anträgen die größte r The auferlegt, aber an diesen Anträgen müßten ö. festhalten. Der Yen ge ustand, daß be⸗ stehende Rechtsvorschriften gegen die Mensuren praktisch nicht angewandt würden, sei nicht länger erträglich. Aus einer Ab⸗ 2 der Bestrafungen wegen Zweikampfs dürfe nicht geschlossen werden, daß kein Bedürfnis zu Strafbestimmungen ihn Während im Volksbewußtsein der Zweikampf immer mehr an Boden verliere, sei die , . gerade zur Herre des Duellgedankens geeignet und bestimmt. Sie sei nicht . als sportliche Uebung anzusehen und dürfe nicht ef sein. Mit allem Nachdru 3 verlangt werden, daß die Straf⸗ 2 behörden einschließlich der Polizeiverwaltungen das Gesetz und die Rechtsauffassung des Reichsgerichts auch in der Frage des e,, und der Bestimmungsmensur durchsetzten.
enn jetzt die Strafverfole . behörden in diesem Punkte ver⸗ sagten, so sei das ein Zustand, der mit dem Vertrauen in die Rechtspflege schlechterdings unvereinbar sei. Die Bestimmungs⸗ mensur diene weniger der Stählung des Mannesmutes, als der Ausbildung des Kastengeistes. Es wäre interessant zu erfahren, in welchen Ländern die Bestimmungsmensuren dem ** zuwider nicht verfolgt worden seien. — Ministerialdirektor Schäfer teilte mit, daß von den 71 Verurteilungen wegen Zweikampfes im Jahre 15s, die er angeführt habe, beinahe die' Hälfte, namlich 35, wegen Bestimmungsmensuren auf Lippe⸗Detmold entfielen.