1929 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 235 vom S. Oktober 1929. S. 4.

Nr. 25 für die Auguste Lücke geb. FGartzmann in Berlin auf Grund der Urkunde vom 27., am 28. April 1886 eingetragenen, mit 5 X halbjährlich

rzinslichen, nach vierteljährlicher

ündigung zahlbaren Darlehnshypothek von 12090 Papiermark F 1529 —, 2. die Landwirt Friedrich und Luzie 6 Nowak Wilhelmschen Eheleute in

otschanowitz, Kreis Rosenberg (Ober⸗ schlesienj), zur Ausschließung der Gläubiger des auf dem Grundbuch⸗ blatt des ihnen gehörigen Grundstücks Nr. 33 Kotschanowitz Abteilung II Nr. 5 für den Ferdinand Winkler auf Grund des Kaufvertrags vom 10. März 1868 infolge Verfügung vom 14. April 1868 eingetragenen, unverzinslichen, überwiesenen Kaufgelderanteils von 15 Talern F 1029 „3. die Viertel⸗ bauer Martin und Rosalie geb. Kaluza Liebnerschen Eheleute in Nieder⸗ kunzendorf, Kreis Kreuzburg (Oberschl.), vertreten durch den Rechtsanwalt Jankowsty in Kreuzburg, Ober⸗ schlesien, zur Ausschließung der Gläubiger der auf dem Gruͤndbuch⸗ blatt des ihnen gehörigen Grundstücks Nr. 198 Niederkunzendorf Abteilung III a) Nr. 1 für den minderjährigen Johann Jantos auf Grund des am 20. August 1830 gerichtlich errichteten, am 26. Oktober 1830 verkündeten Maria Jantosschen Testament ausgesetzten, bei der Verheiratung oder Volljährigkeit Rinsenfxei auszuzahlenden von Blatt 129 Niederkunzendorf am 1. November 1928 hierher übertragenen eingetragenen mütterlichen Erbegelder von noch 90 Tlr. 23 Sgr. 7 Pfg., b) Nr. 2 für die Geschwister Johann Susanna und Maria Wziontek in Frei Tschapel mit gleichem Vorzugsrecht auf Grund des Erbrezesses vom 7/11. März 1850 auf Blatt 20 Niederkunzendorf ein getragenen, von da auf Blatt 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mit⸗ haft übertragenen, mit 5 95 seit dem

1. Februar 1850 verzinslichen Dar⸗ lehnshypothek von 20 Tlr. 18 Sgr.

e) Nr. 3 für den Kaufmann Friedrich Hertzog in Kreuzburg, Oberschlesien, auf Grund der gerichtlichen Verhand⸗ lung vom 2. Oktober 1857 auf Blatt 20 Niederkunzendorf eingetragenen, auf Blatt 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mithaft übertragenen, mit 525 verzinslichen Darlehnshypothek von 200 Tir, dh Nr. 4 für die minder⸗ jährige Johanna Jantos auf Grund des väterlichen Testaments, veröffent⸗ licht am 3. April 1851, und der Ver⸗ handlungen vom 24. September und 11. Dezember 18351 bei ihrer Ver heiratung oder Volljährigkeit zahlbaren und vom 14. Lebensjahre ab mit 5 95 verzinslichen, auf Blatt 20 Nieder— kunzendorf eingetragenen, auf Blatt 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mit— . übertragenen väterlichen Erbe— , . für den Rademacher Penkalla in Kreuzburg (Oberschl.) auf Grund des Schuldbekenntnisses vom 8. Mai 1809 auf Blatt Nr. 38 Niederkunzendorf eingetragenen, auf Blatt 82, 83, 20, 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mit— haft übertragenen, mit 5 0 verzins— lichen Darlehnshypothek von 860 Tlr., f) Nr. 6 für den Häusler Jakob Kinder in Borkowitz auf Grund der Hypothek vom 16. Dezember 1818 auf Blatt 38 Niederkunzendorf eingetragenen, au Blatt 82, 83, 20, 199 , und hierher zur Mithaft übertragenen, mit 5 ', verzinslichen Darlehnshypothek von 47 Tlr., g Nr. 7 für den Johann Jantos auf Grund der Abtretung vom 10. Februar 1840 auf Blatt 38 Nieder⸗ kunzendorf eingetragenen, auf Blatt 82, 83, 20, 129 Niederkunzendorf und hier⸗ her zur Mithaft übertragenen, mit 5 9. verzinslichen Darlehnshypothek von 43 Tlr. 22 Sgr. 6 Pfg., h) Nr. 8 für die minderjährigen Johanna und Thomas Jantos auf Grund des väter⸗ lichen, am 3. April 1851 verkündeten Testaments und der Verhandlungen vom 24. September und 11. Dezember 1851 der Anteil des Thomas Jantos mit 150 Tlr. ist mit den Zinsen vom 1. Januar 1878 an die Kaufmanns⸗ frau Ulricke Dittel in Kreuzburg (Ober⸗ schles. abgetreten, auf der Erbscholtisei Nr. 20 Niederkunzenborf, dem Acker⸗ stück Nr. 93 Niederkunzendorf, Blatt 87 Niederkunzendorf eingetragenen, auf Blatt 20, 129 Niederkunzendorf und hierher zur Mithaft übertragenen, bei erreichter Volljährigkeit oder Ver⸗ heiratung zahlbaren, vom 14. Lebens⸗ jahre an mit 5 25 verzinslichen väter⸗ lichen Erbegelder von je 150 Tlr. F 9/29 —, 4. die Häusler Wilhelm und Elfriede geb. Buschmann Richterschen Eheleute in Georgenwerk. Kreis Oppeln, vertreten durch Rechtsanwalt Jablonsky in Kreuzburg (Oberschl.), zur Ausschließung der Gläubiger der guf dem Grundbuchblatt des ihnen ge⸗ hörigen Grundstücks Nr. 70 Georgen⸗ werk Abteilung III: a) Nr. 11 für den Kolonisten Wilhelm Grell in Neuwedel infolge Verfügung vom 7. April 1856 eingetragenen, auf Blatt 50 Georgen⸗ werk mithaftenden, vom J. April 1856 ab mit 5 35 in ganzjährigen Raten ver⸗ inslichen und nach dreimonatlicher Ki fg rückzahlbaren 100 Tlr., b) Nr. 116 für den Johann und Alex⸗ ander Kubik in Thule zu gleichen Teilen und Rechten auf Grund der gerichtlichen Urkunde vom 1. September 1870 ein⸗ getragenen, auf Blatt 4 und 50 Ge⸗ orgenwerk mithaftenden, mit 6 33 am August jeden Jahves verzinslichen

e) Nr. 12 für den Zimmermann Gott fried Thiel in Georgenwerk auf Grund der Verhandlung vom 11. August 1886 eingetragenen, auf Blatt 50 Georgen⸗ wert mithaftenden, vom 11. August 1886 mit 5 , in ganzjährigen Raten ver⸗ zinslichen und nach einvierteljähriger Kündigung zurückzahlbaren Darlehns⸗ hypothek von 300 Papiermark FE 14629 5 der Häusler Friedrich Beier in Georgenwerk, Kreis Oppeln, vertreten durch den Rechtsanwalt Jablonskty in Kreuzburg (Oberschl.), zur Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm ge⸗ hörigen Grundstücks Blatt 45 Georgen⸗ werk Abteilung III Nr. 11 für die Ge⸗ schwister Wilhelm, Karoline, Katharina, Christiane, Heinrich und August Schreiber für ein jeden mit 53 Tir. zu gleichen Rechten auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 6. März 1836 ein⸗ getragenen, auf Blatt 60 Georgenwerk mithaftenden, mit 5 93 verzinslichen und gegen dreimonatliche Kündigung rück⸗ zahlbaren väterlichen Erbegelder von 318 Tlr. F 18/29 —, 6. die Aus⸗ züglerin Marie Ochmann geb. Maronna in Kotschanowitz, Kreis Rosenberg (Oberschl), vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jablonsky in Kreuzburg (Ober⸗ schl), zur Ausschließung der Eigen⸗ timer des Grundstücks Nr. 138 Kot⸗ schanowitz, in der Gemarkung Kotscha⸗ nowitz gelegener Acker in den Erbpacht⸗ ländereien von 55,90 a Größe und

1,1 Tlr. Grundsteuerreinertrag F 12/283 J. der Häusler Friedrich

Bartos (Vater) in Ober Ellguth, Kreis Kreuzburg (Oberschl.), vertreten durch den Rechtsanwalt Jankowsky in Kreuz⸗ burg (Oberschl.), zur Ausschließung der Eigentümer des Grundstücks Nr. 22 Schloß Ellguth, in der Gemarkung Ober Ellguth belegene Wiese an der Stober von 15,60 a Größe und 0,31 Tlr. Grundsteuerreinertrag FE 11/29 —, 8. die Klempnermeister Hermann und Anna geb. Lossow Krexschen Eheleute in Kreuzburg (Oberschl.), vertreten durch Rechtsanwalt Jablonsky in Kreuz⸗ burg (Oberschl.), bezüglich des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 9. Juni 1878 über die auf dem Grundbuchblatt Nr. 151 Kreuzburg (Oberschl in Abteilung III Nr. 9 für den Zahnarzt Dr. Paul Lossow in Hamburg, Hammtorstraße 21, ein⸗ getragenen 1198,79 Goldmark als Auf⸗ wertungsbetrag der vom 1. Juli 1878 ab mit 6“, verzinslich eingetragen ge⸗ wesenen 6000 Papiermark Darlehns⸗ hypothek F 13/29 —. Aufgebots⸗ termin vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, wird zu 1 bis 7 auf den 25. November 1929, 10 Uhr, zu S auf den 8. Januar 1930, 19 Uhr,

anberaumt. Zu 1 bis 5: Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens im Termin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Zu G und 7: Die Gigentümer der Grundstücke werden aufgefordert, spätestens im Ter⸗ min ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung erfolgen wird. Zu Nr. S: Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Termin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 3 F 15529.

Amtsgericht Kreuzburg (Oberschl.),

den 23. September 1929.

61240 Aufgebot. Der Besitzer Wilhelm Littek in Georgensreuth, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn

in 8 heim, hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließung der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm gehörigen Grundstücks Schwirgstein Blatt 26 Abt. III Nr. 5. für die Altsitzer Michael Ruttkowskischen Eheleute, für Luise Kockernak geb. Ruttkowsti, für Friedrich Ruttkowski, für Anorthe Ruttkowski, für Gottlieb Ruttkowski und für Samuel Ruttkowsti. zuletzt wohnhaft in Johannisthal, aus dem Jahre 1869 ein⸗ getragenen Kaufgeldforderung von zu⸗ ammen 22 Taler 23 Silbergroschen ge⸗ mäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 31. März

1930, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗

melden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.

Passenheim, den 30. September 1929.

Das Amtsgericht.

61241 Aufgebot. . Folgende Hypothekenbriefe über die Kosten: 1. Abteilung AI Nr. 35 über 20 000 M, eingetragen auf Spandau Band 15 Blatt Nr. 593 für den Rentier Paul Marzahn in Berlin⸗Friedenau, auf Antrag des Landwirts und Pferde⸗ händlers Max May in Nauen, ver— treten durch Justizrat Max Conrad und Rechtsanwalt? Dr. Dieke in Nauen 4 F. 17. 29 —. 2. Abteilung III Nr. 7 über 12000 4, eingetragen auf Velten Band 11 Blatt Nr. 299 für die Witwe Bertha Klaetsch in Velten, auf Antrag a) der Frau Gertrud Pfeil geb. Klaetsch zu Schwedt a. O., b) des Architekten Hermann Klaetsch in Kattun bei Stäwen (Netzekreis), und e) des Lagerverwalters Erich Klaetsch in Velten 4 F. 19. 299 —, 93. Ab⸗ teilung III Nr. 36 über 4000 GM, ein⸗

arlehnsforderung von 250 Tr.,

Nr 467 für den Amtsgerichtsrat Wal⸗ ter Betcke in Berlin⸗Lichterfelde, auf rag der verwitweten Amtsgerichts⸗ rat Margarete Betcke geb. Güttig in Berlin⸗Lichterfelde, Steinmetzstraße 28, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Henckel in Berlin NW. 7, Unter den Linden 69 4 F. 25. 29 4. Ab- teilung III Nr. 3 über 15 000 A, ein⸗ getragen auf Velten Band 17 Blatt Nr. 44 für den Kaufmann Louis Mo⸗ schinsffi und den Kaufmann Moritz Moschinski in Berlin, Invalidenstr. 34, auf Antrag des Gläubigers Moritz Moschinsti 4 F. 26. 29 —, 5. Ab⸗ teilung IIIͤ Nr. 11 über 10 000 A, ein⸗ getragen auf Spandau Band 29 Blatt Nr. 1124 für die Spandauer Bank, G. m. b. H. in Spandau, auf Antrag der Witwe Magdalene Weber geb. Preuß in Berlin⸗Spandau, Streit⸗ straße 60, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Freiherr von Lyncker und Dr. Böhmer in Berlin⸗Spandau 4 F. 27. 29 —, 6. Abteilung III Nr. 3 über 138 300 M, eingetragen auf Spandau Band 121 Blatt Nr. 3859 für die Schöneberger Bank, e. G. m. b. H. in Berlin⸗Schöneberg, auf Antrag der Aktiengesellschaft für Bodenverwertung in Berlin-Spandau in Liquidation, ver⸗

1* * 1

treten durch den Liquidator Fritz Schultze, dieser vertreten durch die

Rechtsanwälte Justizrat Freiherr von Lyncker und Dr. Böhmer in Berlin⸗ Spandau 4 F. 28. 29 —, 7. Grund⸗ schuldbrief über Abteilung III Nr. 8 Grundschuld in Höhe des Preises für 11,40 Kilo Feingold, eingetragen auf Velten Band 2 Blatt 42 für den Kauf⸗ mann Michael Weber in Velten in der Mark, Viktoriastraße, auf Antrag des

Gläubigers, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Hertzberg in Berlin⸗Span⸗ dau 4 F. 31. 29 —. Die Inhaber

der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Januar 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Spandau, Moritzstraße 9, Zimmer 14, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Spandau, den 21. September 1929.

Das Amtsgericht.

61243 Aufgebot.

Der Tiefbauingenieur Franz Franke in 6 Krs. Waldenburg, Schles., als Pfleger der gegenwärtigen und zu⸗ künftigen Deszendenz der Frau Minna Unger geb. Opitz in Lüben, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Becker in Waldenburg, Schl., hat das Aufgebot des Hyvothekenbriefes der im Grund⸗ buch von Neu Salzbrunn Blatt 61 in Abt. II unter Nr. 1 für die gegen⸗ wärtige und zukünftige Deszendenz der Frau Minna Unger getz, Opitz in Lüben eingetragenen Hypothek von 1000 Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert. spätestens in dem auf den 25. Januar 19309, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die ö . der Urkunde erfolgen wird.

Waldenburg, Schles., den 30. Sep⸗

tember 1929. Amtsgericht.

61242 Aufgebot. ; Der ga , . Alfred e, in

Katscher, ertreten durch Rechts⸗

anwalt Dr. Stachnik in Katscher, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes der im Grundbuch von Waldenburg Blatt 6565 in Abt. III unter Nr. 7Jein⸗ getragenen 5000 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1930, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird.

Waldenburg, Schles., den 30. Sep⸗ tember 1929. Amtsgericht.

61246

Die Ehefrau Anna Hesselbarth geb. Ziege in Oberkriegstedt, vertreten durch Rechtsanwalt Erlecke in Merseburg, hat beantragt, ihren verschollenen Ehe⸗ mann, den Arbeiter Karl, Franz Hesselbarth, zuletzt . in Bisch⸗ dorf, für tot zu erklären. er bezeich⸗ nete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. April 1930, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen ju erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ . spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. serseburg, den 20. September 1929.

Amtsgericht.

61247 Aufgebot.

Die verehelichte Bergarbeiter Selma Toinko, geb. Philipp in Neu Walden⸗ burg, Schles., Blücherstr. 18, hat be⸗ antragt, ihren Ehemann, den ver⸗ schollenen Bergarbeiter Martin Toinko,

zuletzt wohnhaft in Seitendorf, Krs. Waldenburg, Schles.,. und Kriegsteil⸗

nehmer beim österreichischen Inf -Reg. Vr. 47, geb. am 11. November 1886 in Tüchen (Steiermark), der seit dem Jahre 1914 vermißt wird, für tot zu

wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. November 1929, vorm. IO Uhr, vor dem unterzeich neten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird.

An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge richt Anzeige zu machen.

Waldenburg, Schles.', den 30. Sep⸗ tember 1929. Amtsgericht. 61248 Aufgebot. Auf Antrag des Invaliden Ernst Wenzel aus Olbersdorf wird der am 10. August 1895 in Olbersdorf geborene und daselbst wohnhaft gewesene Schneider Max Gustav Wenzel, zuletzt bis 1916 beim Res.⸗Inf.⸗Regt. Nr. 103, g. Komp., aufgefordert, sich sofort, spätestens aber in dem unten bestimmten Aufgebots⸗ termin bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot er⸗ klärt werden wird. Alle Personen, die Auskunft über den oben genannten Ver⸗ schollenen geben können, werden auf⸗ gefordert, hierüber sofort, spätestens aber in dem unten bestimmten Auf⸗ gebotstermin dem unterzeichneten Ge⸗ richt Mitteilung zu machen. Termin zur mündlichen Verhandlung über das Aufgebot und zum Erlaß des Aus⸗ schlußurteils wird auf Dienstag, den 7. April 19390, vorm. 9 Uhr, an⸗ beraumt.

Das Amtsgericht Zittau.

61250 Beschlusz. Der am 14. 8. 1928 erteilte Erb⸗ schein, in welchem bescheinigt wird,

daß Erben des am 22. März 1928 ge⸗ storbenen Kaufmanns Johannes Metz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Steglitz, Schloßstr. 10, sind: 1. seine Witwe Frau Emilie Metz geb. Bardua, Berlin⸗ Steglitz, Schloßstr. 10, zu 15, 2. Kauf⸗ mann Walter Metz, Berlin-Steglitz, Markelstr. 61, 3. die verwitwete Frau Professor Katharina Dietrich geb. Metz in Berlin-Neutempelhof, Schulenburg⸗ ring 126, 4. die verwitwete Frau Rech⸗ nungsrat Elisabeth Sparfeldt geb. Metz in Berlin⸗Friedenau, Moselstr. 3, 5. die verwitwete Frau Martha Wenzel geb. Metz, zuletzt in Berlin⸗Südende, Mittel⸗ straße 17 wohnhaft gewesen, am 29. Mat 1928, also nach dem Erblasser, ver⸗ storben, 6. der Kaufmann Alfred Metz, zuletzt in Berlin⸗Schöneberg, Lands⸗ huter Str. 34 wohnhaft gewesen, am 1. Mai 1928, also nach dem Erblasser, verstorben, 7. Frau Bankdirektor Ger⸗ trud Ostertag geb. Metz in Berlin⸗ Steglitz. Schloßstr. 10, 8. der Kauf⸗ mann Rudolf Metz in Berlin-Dahlem, Podbielski⸗Allee 77, 9) die verwitwete Frau Rentiere Hedwig Steckelmann geb. Metz in Berlin⸗Schöneberg, Martin⸗ Luther⸗Str. 57, zu 2—9 zu je 1, des Nachlasses, wird für kraftlos erklärt, da er unrichtig ist. Berlin⸗Schöneberg, 2. Oktober 1929. Das Amtsgericht. Abt. 29.

6126521 Durch Ausschlußurteile vom 26. Sep⸗ tember 1929 werden für kraftlos erklärt: F 158/28: Die 40,0 igen Obligationen der Eisenbahnbank in Frankfurt a. M. PM 200— E Nr. 7511, PM 200, E Nr. 7512, PM 200 E Nr. 7513; F 16528: der am 5. September 1928 ausgestellte Wechsel über RM. 600 (sechshundert Reichsmark), fällig am 16. Dezember 1928 in Frankfurt a. M. Augjsteller: Firma Ganz C Joseph, Frank furt a. M., Akzeptantin: Firma Mittel⸗ deutsche Lack., und Farbenfabrik, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Frank— furt a. M., Weißmüllerstr. 46. Frankfurt a. M., den 26. September 1929. Amtsgericht. Abt. 16.

61253 Bekanntmachung. Die öffentliche Zustellung der Kraft⸗ loserklärung der von der Frau Hed⸗ wig Tüllmann in Bad Lipyspringe dem Kaufmann Johannsen in Holtenau bei Kiel erteilten Generalvollmacht vom 24. Juni 1929 wird bewilligt. Die Veröffentlichung hat in der gesetzlich vorgeschriebenen Form auch im West⸗ fälischen Volksblatt in Paderborn und in der Kieler Zeitung zu erfolgen. Paderborn, den 2. Oktober 1929. Das Amtsgericht. 61255 Aufgebot. . Durch Ausschlußurteil vom 21. Sep⸗ tember 1929 ist der verlorengegangene Hypothekenbrief vom 9. Juni 1911 über die im Grundbuch von Huckingen Band II Artikel 580 in Ab⸗ teilung II Nr. 2 für den Gemeinde⸗ vorsteher und Zimmermeister Fritz Hall⸗ mann aus Huckingen eingetragene, zu 41 eventuell 46 25, verzinsliche Hypo⸗ thek von 600, Mark für kraftlos er⸗ klärt worden. Ratingen, den 23. September 1929. Das Amtsgericht.

61249

In dem Aufgebotsverfahren un Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern des am 50. März 1929 in Berlin⸗-Lichterfelde verstorbenen Kauf— manns Paul Schneider hat das Amts⸗ gericht Berlin⸗Lichterfelde durch Aus⸗ schlußurteil vom 28. September 1929 7 Nachlaßgläubigern die von ihnen an⸗ gemeldeten Forderungen gegen den Nachlaß vorbehalten. Berlin⸗Lichterfel de, 28. Sept. 1929.

getragen auf Spandau Band 12 Blatt

erklären. Der bezeichnete Verschollene

6i2 46

Der verschollene Sanitätsrat Dr. med. Moses (gen. Max) Goldschmidt, zuletzt wohnhaft in Berlin ⸗Lichterfelde, Drake⸗ straße 9, ist durch Ausschlußurteil vom 28. September 1929 für tot erklärt

werden. Als Todestag ist der 11. Ok- tober 1918 festgestellt worden. Berlin Lichterfelde, den S. 9. 1929 Amts-

gericht. 8 F. 38. 28.

4. deffentliche Zustellungen.

61273] Oeffentliche Zustellung.

In dem vor dem Landgericht J in Berlin als Prozeßgericht anhängigen Rechtsstreit der Frau Franziska Müller geb. Sonn⸗ abend in Berlin, Elbinger Straße 12, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Weitzenkorn in Berlin, Große Frank⸗ furter Straße 73, gegen ihren Ehemann, den Schneidermeister Theodor Müller, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Vernehmung der Frau Abraham in Cammin i. Pomm. als Zeugin nach Maßgabe des Beweis beschlusses vom 24. April 1929 vor dem Amtsgericht Cammin i. Poœdeꝛnm., Zimmer Nr. 9, auf den 8. November 1929, 9 Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit geladen.

Cammin i. Pomm., 1. Oktober 1923. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

61253) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Elsa Jepp geb. Lorenz in Elbing, Leichnamstraße 151, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Karlewski und Dr. Erdmann in Elbing, klagt gegen den Former Walter Jepp in Ponta Grossa Parana, Ruer Pybagg, Postal 84, Bra⸗ silien, auf Ehescheidung aus 5 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß 5 1574 Abs. 1 B. G. -B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilkammer des Landgerichts in Elbing auf den 6. Dezember 1929, vorm. 9 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts—⸗ anwalt als Prozeßbevollmaͤchtigten ver⸗ treten zu lassen. 2 R. 116/28.

Elbing, den 30. September 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

61259) Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Ida Popowski geb. Hirtz in Hamborn, Quappenstr. 406, bei Fabian, Urezeßbebgllmächtigter; Rechtsanwalt Justizrat Passarge in Elbing, klagt gegen den Kohlenhauer Paul Popowski, früher in Luisenwalde, Kreis Stuhm, auf Ehe— scheidung aus §§ 1667/1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 16574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilkammer des Land—⸗ gerichts in Elbing auf den 13. Dezember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 R. 124129.

Elbing, den 3. Oktober 1929.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 61276] Oeffentliche Zustellung.

Der Straßenbahnführer Heinrich Pappe in Mülheim⸗Ruhr, Schwarzenberger Straße 25, klagt gegen seine Ehefrau, früher in Essen, Brahmkampstraße 40, mit dem Antrag auf Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Essen vom 17. Juni 1929 (10 G. g9los29) zu er⸗ kennen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 12. Dezember 1929, vormittags 95 Uhr, geladen.

Essen, den 25. September 1929.

Das Amtsgericht.

61262] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Dora Braun geb. Häberlin in Ebingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Löffler, Hechingen, klagt gegen ihren Ehemann Georg Braun, zuletzt in Esseratsweiler, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Hechingen auf den 19. No⸗ vember 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ö Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Dechingen, den J. Oktober 1929. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und

Das Amtsgericht. 8 F. 17. 29.

zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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Berlin, Mittwoch, den 9. Oktober, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Vierte Verordnung zum Volksbegehren. Betanntmachung uber den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe amtlicher Veröffent⸗ lichungen durch das Reichsverlagsamt.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung der Wahl von Generallandschaftsräten.

1 7 Amtliches.

Deutsches Reich.

Vierte Verordnung zum Volksbegehren.

Auf Grund des 5 167 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. L S. 173) wird für das Eintrags⸗ verfahren vom 16. bis 29. Oktober 1929 zum Volksbegehren mit dem Kennwort „Freiheitsgesetz“ hiermit verordnet:

In Gemeinden, in denen die für die Reichstagswahl vom 2. Mai 1928 benutzten Stimmlisten oder Stimmkarteien nicht mehr vorhanden, nicht mehr verwendungsfähig oder wesentlich überholt sind, können als zuletzt abgeschlossene Stimmlisten oder Stimmkarteien für die Zulassung zur Eintragung ausnahms— weise auch Stimmlisten oder Stimmkarteien aus einer späteren öffentlichen Wahl (Wahl zum Landtag oder zu einem kommunalen Vertretungskörper) zugrunde lest werden, sofern der Kreis ihrer stimmberechtigten Personen bemjenigen der Eintragungs—⸗ berechtigten entspricht.

Für Preußen verbleibt es bei der durch die Dritte Ver⸗ ordnung zum Volksbegehren vom 3. Oktober 1929 getroffenen Regelung.

Berlin, den 9. Oktober 1929. Der Reichsminister des Innern.

J. A.: Dr. Menzel.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordn 7 zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 289. Juni 19233 (RGBl. 1 S. 48). Der Londoner Goldpreis beträgt ür eine Unze Feingold.. ... .. 84 sh 103 d,

⸗. für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7455 pence.

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichkanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließ lich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveroͤffentlichung vorausgeht.

Berlin, den 9. Oktober 1929.

Reichsbankdirektorium.

Fuchs. Ehrhardt.

Bekannt mach un..

Im Verlage des Reichsverlagsamts erscheinen

Reichsgesetzblatt, Teile L und II,

Reichssteuerblatt, Anhang zum Reichssteuerblatt,

Neichszollblatt, Ausgaben A und B,

Teilabzüge des Reichszollblatts, Anhang zum Reichszollblatt (enthaltend die Aenderungen im Stand und in den Befug⸗ nissen der Dienststellen der Zoll⸗ und Branntweinmonopol⸗ verwaltung (Aemterverzeichnis),

Berichtigungsblätter zum Aemterverzeichnis,

Amtsblatt der Reiche finanzverwaltung, Ausgaben A und B,

Entscheidungen des Reichsoberfeeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs,

Seefrachtordnung, und die Ergänzungen usw. dazu,

Ringerzeige für die Gesetzes und Amtssprache,

Die Hoheitszeichen des Reiche.

Die Nummern des Reichsgesetzblatts werden vom Jahrgang 1867 an ständig auf Lager gehalten und auch ,. abgegeben. Von. den übrigen Verlagsblättern dem Reichs⸗ steuerblatt, dem Anhang dazu, dem Reichszollblatt, den Teil⸗ abzügen, dem 4 zum Reichszollblatt, den Berichtigungs⸗ blaͤttern dazu, dem mtsblatt der Reichs finanzverwaltung wird nur eine dem jeweiligen Bedarf genügende Auflage her⸗ gestellt. Einzelnummern knnen alfo' nur soweit vorrätig geliefert werden.

Auf Wunsch werden Einbanddecken zu den abgeschlossenen ahrgängen aller Verlagsblätter sowie auch zu den übrigen rtriebsgegenständen geliefert. Ebenfalls auf Wunsch 9

auch fertig gebundene Stücke lieferbar.

Barverkauf: werktäglich von 8 bis 3 Uhr. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Verkaufspreise für den achtseitigen Druckbogen der Verlagsblätter im Einzelbezuge durch den Verlag (ñausschließlich der Postversendungsgebühren):

a) für das Reichsgesetzblatt (Teil L und II) aus früheren Jahren 10 Rpf., aus dem laufenden Jahre 15 Rpf.,

b) für das Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgabe A, Reichszollblatt, Ausgabe A, Anhang zum Reichs zollblatt, Reichssteuerblatt und den Anhang zum Reichssteuerblatt 20 Rpf.

o) für das Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgabe B, und Reichszollblatt, Ausgabe B, 15 Rpf.,

4) für Teilabzüge des Reichszollblatts (einseitig bedruckt) und

é) Berichtigungsblätter zum Anhang des Reichszollblatts Aemterverzeichnis (einseitig bedruckt) je nach Druckumfang,

f) für Einbanddecken 1,0 RM das Stäck.

Preisnachlässe.

a) 19, 20, 30 vom Hundert beim Bezuge von mehr als 10, 20 und 60 Bogen der Reichsgesetze, des Amtsblatts der Reichsfinanzberwaltung, des Reichszollblatts, dessen Anhangs, des Reichssteuerblatts und dessen Anhangs,

b) 40 vom Hundert beim Bezuge vollständiger Jahrgänge des Reichsgesetzblatts Teil J und II, des Amtsblatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichszollblatts und des Reichs—⸗ steuerblatts,

c) 50 vo8m Hundert beim Reichsgesetzblatt auf Sammel⸗ bestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezuge von mindestens 10 Stäck.

Den fortlaufenden Bezug vermitteln die Post⸗ anstalten. Die vierteljährlichen 6 sind in der Zeitungspreisliste veröffentlicht und gelten stets nur für

die laufende Bezugszeit.

Verkaufspreise für den Buch verlag (ausschließlich der Postversendungs gebühren): Entscheidungen des Reichsoberseeamts . Band umfaßt

etwa 10 Hefte) für jedes Heft 3 RM, Anlage 1 und 2 zur Seefrachtordnung 89 Rpf., Jing then für die Gesetzes⸗ und Amtssprache etwa 50 bis

Die , des Neichs 175 RM. Fin ausführliches Auskunftsheft (Prospekt) steht kostenlos zur Verfügung. Berlin NW. 40, Scharnhorststr. 4, den 8. Oktober 1929. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Preusen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Bekanntmachung.

Die Wahl des Landschaftsrats Momsen in Deezbüll und des gi en, ehe; Fock in Altengörs zu Generallandschafts- räten auf die Dauer von 6 Jahren wird hierdurch bestätigt.

Berlin, den 25. September 1929. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger.

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Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Rei chstagsausschuß für die Strafrechts reform setzte am 3. d. M. unter den Vorsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp. seine Beratungen beim Abschnitt 1 „Unzu cht“ G 282: Nötigung zur Unzucht, 8 283: Notzucht, 5 84; Schändung, § 285: Schwere Schändung, 8 286: Unzucht mit Kindern, 5 287: Schwere Folgen, 5 288. erführung, ferner Blutschande, Sodomiterei, Homo⸗ sexuglität, unzüchtige Schriften usw. bis 5 303: Ankündigung zu unzüchtigem Verkehr) fort. Zu diesem ö, lagen eine 4 Reihe von Anträgen vor, insbesondere der Deutschnationalen, des 1 der Sozialdemokraten und der Kommunisten. Vors. lbg. Kahl (D. Vp.) machte darauf ine en, 96 heute vor einem Jahr die Beratungen des Ausschufses begonnen . Er hoffe auf gutes Fortschreiten der Beratungen. Dr. Kahl teilte dann mit, daß Eingaben interessierter Kreise um die Zuziehung von Sachverständigen, insbesondere über die Frage der Homo⸗ sexualität, ersuchten. Er selber halte diese Zuziehung von Sach⸗ verständigen für nicht nötig, da jeder hier fich selbst ein Urteil werde gebildet haben. Abg. Dr. Alexander (Komm) be⸗ antragte Zuziehung Sachverständiger für den ganzen Abschnitt, ganz besonders aber über die Voischriften der fogenannten Un⸗ zucht zwischen Männern. Der Auffassung des Vorsitzenden schlossen sich die Abgg. Schetter (Zentr.), Dr. Ro sen feld (Soz.) und Dr. Moses (Soz) an. Der kommunistische Antrag wurde ab— gelehnt. Vorgeschlagen wurde, nach dem Referat der Bericht⸗ erstatter die allgemeine Aussprache möglichst zu beschränken und

Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß durch diesen Ab⸗ schnitt die Ueberzeugung gehe, es müßte entsprechend den Ver⸗ fallserscheinungen auf dem Gebiete der Sittlichkeit eine strengere Hand des Strafrichters sich bemerkbar machen. Durch die neue Vorlage seien die strittigen Punkte nicht vermindert, sondern ver⸗ mehrt. Eine Reihe wichtiger neuer Delikte seien aufgenommen, wie einfache Schändung, Ausdehnung der schweren Schändung auf Geisteskranke, Nötigung Abhängiger zum Beischlaf, Miß⸗ brauch der Amtsstellung zu solcher Nötigung usw. Ein starkes Anschwellen der Gerichtsverhandlungen aus diesem Abschnitt werden die Folge sein. Neben Milderungen der Strafen seien starke Verschärfungen vorgesehen. Dabei handele es sich nicht bloß um Erhöhung der Strafen, sondern um eine Ausdehnung des Strafrahmens. Der Redner legte eine Reihe von Uneben⸗ heiten und Diskrepanzen in der Beurteilung der einzelnen Delikte und der Vorschriften vor; die Bestimmungen seien nicht befriedi⸗ gend aufeinander abgestimmt. Redner schlug einen logischeren Aufbau der einzelnen Strafbestimmungen vor, namentlich soweit sie die Familie beträfen. Die schweren Folgen von „Verbrechen“ seien von denen der „Vergehen“ nicht genügend geschieden. In der Vorlage sei ferner das Wort „Unzucht“ im doppelten Sprach⸗ gebrauch verwendet worden, einmal im weitesten Sinne des all⸗ gemeinen Sprachgebrauchs, dann im juristisch enger gefaßten Rahmen. Dem kommunistischen Antrag „geschlechtliche Handkun⸗ gen“ statt unzüchtige Handlungen“ zu sagen, könne der Redner nicht beipflichten, weil beides nicht dasselbe zu sein brauche. Der Berichterstatter wies auf die Mehrdeutigkeit mehrerer anderer in dem § 282 usw. gebrauchter Bestimmungen hin. Seine Partei empfehle deshalb, dem z 282 folgende Fassung zu geben: „Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegen⸗ wärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung oder Vor⸗ nahme einer unzüchtigen Handlung nötigt“, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ferner wünschte er den Schutz nicht bloß für die „Frau“, sondern beantragte mit seiner Fraktion sie auf alle Personen“ auszudehnen. Er beantragte ferner, die all⸗= emeine Behandlung der Homosexualität bis zu den betreffenden Vorschriften (68 296, 297) aus praktischen Gründen zurückzustellen, um Wiederholungen zu vermeiden. Redner besprach dann den § 282 im besonderen und begründete dabei den bereits mit⸗

geteilten Antrag. Der § 283 (Notzucht) verändere seiner Meinung nach den Tatbestand gegen bisher nicht. Immerhin

bat er um Erklärungen der Regierung und des Ausschusses hierüber. Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (D. Vp. teilte mit, daß ein Antrag Emminger (Bayer. Vp.) eingegangen sei, einen be—⸗ sonderen Parggraphen über die „Erschleichung des Beischlafes“ einzufügen. Berichterstatter Abg. Dr. Schetter (Zentr legte dar, daß selbstverständlich für diejenigen, die Sexualikät und ihre Betätigung auch außerhalb der Ehe nicht für verwerflich hielten, ein anderes Strafrecht, nämlich Abbau der Sexualdelikte, das Ziel sei, während die anderen, die das sechste Gebot für ihre Sittlichkeit zur Richtschnur nähmen, einen stärkeren Schutz gegen den Sittenverfall im Interesse der Familie und damit des Staates

wünschten Während die ersteren die Selbstbestimmung des en, . unter Schutz der Minderjährigen und der Hesundheit verlangten, würden die anderen vom Straf⸗ richter, ohne daß er deshalb Sittenrichter sein sollte,

doch eine Behebung der Mißstände auf diesem Gebiete und einen Rückgang der Kriminalität durch schärfere Fassung der Delikte verlangen, und zwar durch 6 Erfassung alles unzüchtigen geschlechtlichen außerehelichen Verkehrs Die Ve⸗ gründung besagt, daß sie sich auf keine Weltanschauung festlegen wolle, sondern verhüten wolle, daß eine Kluft zwischen dem ge— sunden Volksempfinden und dem Strafrecht bestehe. Nach seiner des Redners Meinung, wie der des Abg. Strathmann, ö die Parität zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht be—⸗ züglich ihres Schutzes nicht genügend gewahrt. Er empfahl des⸗ halb auch, überall statt „Frau“ hier „Person“ zu setzen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen wies der Referent darauf hin, daß mehr als 20 vH aller Erpressungsfälle auf Tatbestände zurückgreifen, die auf dem gesetzlichen Gebiete des Unzuchts⸗ abschnitts liegen. Der Gesetzgeber dürfe also den Gedanken nicht außer acht lassen, daß nach Möglichkeit vermieden werden müsse, das Gesetz zum Handwerkszeug übelster Erpresser werden zu lassen. Auch der Berichterstattung über die Sexualprozesse in der Tagespresse müsse größte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da⸗ mit durch das Ueberhandnehmen derartiger Presseberichte die Sittlichkeit vor allem der Jugend keinen Scheden nehme. Ab⸗ geordneter Rosenfeld (Soz.) führte aus, der Vertreter des Zentrums habe recht, wenn er ausgeführt habe, daß die Stellung— nahme zu den Unzuchtsbestimmungen von der Weltanschauung des Redners ahhänge. Daraus ergebe sich schon, daß die Sozial= demokratische Partei diese Strafbestimmungen anders en. als der Zentrumsvertreter. Leider mache sich der Gesetzentwurf von alten Ueberlieferungen nicht frei, die alten Tatbestände kehrten wieder, auch die alten Strafandrohungen, oft sogar in verschärftem Maße. Der Freiheit des Individuunis müsse Rech⸗ nung getragen werden. Dabei dürfe allerdings der Schutz der Gesellschaft und vor allem der Jugend nicht zu kurz kommen. Er⸗ freulicherweise 8 es ein Urteil des Landgerichts Chemnitz, welches modernere Anschauungen, als die Verfasser des Gesetzentwurfs geäußert hätte. Freimütig werde in dem Urteil anerkannt, daß eine Wandlung der Volksanschauung erfolgt sei, und daß es weitesten Kreisen des Volkes heute als unsittlich gelte, Kinder in die Welt zu setzen, die ihrer körperlichen Konstitution oder ihrer wirtschaftlichen Lage nach e ungünstige Lebensaussichten haben würden, daß sie es aller Voraussichi nach zu Glück und Erfolg nicht zu bringen vermöchten. Gerade auf dem Gebiet der Ver= fehlungen gegen die Sittlichkeit sollte sich der Gesetzgeber be⸗ sonders zurückhalten. Mit Strafen sei die Reinheit des Volks⸗ lebens nicht zu erreichen; denn mit Strafen könne man nicht ge⸗ sundes Empfinden zeugen oder stärken. Das Strafgesetz könne

die Einzelberatung sofort 7 beginnen. Berichterstatter Abg. Dr. Strathmann (D. Nat) betonte dem Nachrichtenbüro des

nicht zu sittlichen Perssnlichkeiten erziehen, das hänge vielmehr