1929 / 236 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

1. 1 ve t wir risse der Sozialpolitik 1 2 *. 11 ? Frater in re der W tik w der Erziehn ) 8 eidensch k ĩ nichts ausrichten T Ent t immer auf die Per hkeit des T RKücksi wolle, schalte hier die C art de N Fo 2 aut Der Senat nm 57 ke l ; 2 ** 8 8 11 1 res . . . J X 85 * ha Vie Cr L * * ; = 151 . Di II Id 1 ver VU * 1 24 11 r 1 1 * en 2 r Entwicklung de E * NNöwrs ? yr Marwi err r Y ein C Die Vorschriften in Württemberg, Bade 1 1 6e n 2 11 IH ö . B nd Hessen über Bestrafung des Konkubinats sollten en fallen und der Strafgesetzent wurf moderneren An 1 9) 83 2 89 5 2 42 5 1 ö J 15 schauungen Platz geben. Abg. Maslowski (Komm.) führte a1 d Entwurf überall da, wo besonders schwere 2 wi J l t objek n Tatbestä ] 1 11 ngeh che 2 j 11 ) d 9 ell b 1 . 1 1 9 ö „d

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. In J des Geschleck richteten Zo habe z. B. der Zentrumsredner 1R at erkle ! eristische der Ur

Wollust. Danach müßte auch der eheliche Verkehr mand fönn han HJ sn

dem l töonne lelgnen, daß die 1c . 1190 M ally 1 . ö 1 ö 1 9 * 1 ö 5 genannte Wollust auch dort eine Rolle spiele. Dann wäre die

Ehe nichts anderes als kirchlich oder staatlich genehmigte Wollust oder Unzucht. Die Strafen im neuen Entwurf seien nicht nur zu hoch, sondern auch völlig systemlos. So werde nach 265 eine

in quälerischer Absicht erfundene grausame Mißhandlung eines Jugendlichen mit 3 Monaten Gefängnis und höchstens mit 5 Jahren bestraft, dagegen der Mißbrauch eines Kindes oder die Nötigung einer Frau mit 10 Jahren Zuchthaus, obwohl rein tatbestandsmäßig im ersten Fall meistens eine viel größere Quälerei vorliegen werde, während es sich im zweiten Fall zu⸗ meist um einen Affekt handele. Geradezu ungeheuerlich sei die angedrohte Strafe von 10 Jahren Zuchthaus für die männliche Prostitution zu einer Zeit, wo man gegenüber der weiblichen Prostitution in der Erkenntnis, daß Strafen die Prostitution überhaupt nicht beseitigen könnten, Strafen abgebaut habe. Diese vorgesehenen 10 Jahre Zuchthaus würden in der Praxis nur ein ausgesprochenes Klasseninstrument sein gegen jene Opfer des kapitalistischen Systems, die aus allgemeiner Not wegen Erwerbslosigkeit usw. ihren Körper zahlungskräftigen homosexuellen Menschen zur Verfügung stellen. Der § 300 sei ein typischer Muckerparagraph. Er erweitere nicht nur den Tatbestand sogenannter unzüchtiger Schriften, sondern verdoppele vor allen Dingen die Strafen, Wenn das Sexualstrafrecht weiter den Inhalt des bisherigen S 175 weiter aufrechterhalte, so bedeute das nicht nur eine Außer⸗ achtlassung der historischen Tatsache, daß seit mehr als 100 Jahren in vielen Staaten der Welt dieser Paragraph gefallen sei, sondern auch eine Ignorierung der Erxrungenschaften der Sexualwissen— schaft, wonach die Homosexualität genau so eine tiefinnerliche, konstitutionelle Eigenschaft eines Menschen sein könne, wie etwa die normale geschlechtliche Veranlagung. Das Erpressertum, die wirtschaftliche Schädigung Homosexueller und die vielfach beobachteten Selbstmorde solcher Leute all dies könne nur be—

seitigt werden durch grundsätzliches Fallenlassen dieses Para⸗ graphen, der auch schon aus dem Grunde der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau beseitigt werden müsse, weil schließlich

auch die lesbische Liebe unter Frauen im Entwurf mit Strafe nicht bedroht werde. Zusammenfassend könne einer Bestrafung nur zugestimmt werden, wenn eine direkte Nötigung oder Gewalt vorliege, wenn ein bewußter Mißbrauch geschlechtsunreifer, willenloser oder kranker Menschen erfolge, und zwar vor allem dann, wenn die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vorliege. Bei jeder Strafe müsse aber vor allen Dingen die soziale Ursache in Betracht gdzogen werden. Die meisten Sexual⸗ delikte lassen sich nämlich auf die Wohnungsnot zurückführen. Und wenn für sie die vorgesehenen hohen Strafen verhängt würden, würde sich dies praktisch lediglich als Zusatzstrafe für die Armut erweisen. Der neue Sexualstrafrechtsentwurf zeige, daß er mit der neuen Zeit nicht mitgegangen sei. Es würden lediglich die schärferen Strafbestimmungen durch einige demokratisch klin— gende Phrasen äußerlich umkleidet. Der Beweggrund aller dieser Strafbestimmungen bleibe letzten Endes die kirchliche Auffassung, daß alles das, was auf dem geschlechtlichen Gebiet nicht zur chelichen Erzeugung von Kindern führe, die Sünde und das Uebel an sich sei. Redner schloß mit dem Hin⸗ weis auf das forischrittlichste Sexualstrafrecht, welches jetzt die Sowjet-Union hat, und gab dem Gedanken Ausdruck, daß das Proletariat im Einklang mit der Wissenschaft auf dem Sexualgebiet einen Fortschritt durchführen muß, den die bürgerlichen Parteien sich jetzt noch zu machen scheuen. Staatsrat Dr. von Nüßlein als Vertreter Bayerns führte zur Berich⸗ tigung der Ausführungen des Abg. Rosenfeld aus, daß es nicht stimme, wenn behauptet werde, in Bayern sei auch schon das außereheliche Zusammenleben strafbar, selbst wenn es kein öffentliches Aergernis errege. Nach S 50a des Polizeistrafgesetz⸗ buches für Bayern werde ausdrücklich bestimmt, daß eine Strafbar— keit des außerehelichen Zusammenlebens vorliege, sofern ein öffentliches Aergernis erregt werde. Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) erklärte, daß er sich tatsächlich geirrt habe. Die Polizei⸗ bestimmung, die er im Sinn gehabt hätte, habe sich nicht auf Bayern, sondern auf Baden bezoöohen. Oberreichsanwalt i. R. Ebermayer erwiderte auf Ausführungen des kommunistischen Abg. Maslowski, daß er auch heute noch zu seinen Aeußerungen in der Medizinischen Wochenschrift stehe. Er habe damals aus— geführt, daß es seiner Auffassung nach Fälle geben könne, in denen das Gericht im Einzelfall auf Grund medizinischer Sach⸗ verständigengutachten eine konstitutionelle homosexuelle Ver⸗

anlagung feststellen werde. In solchen Fällen könnten unter Um⸗ ständen Bedenken an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des

Täters auch schon nach geltendem Recht bestehen. Gegen die

Anregung, statt „Frau“ das Wort „Person“ zu setzen, seien seitens

der Regierung keine Bedenken geltend zu machen. Die Fassung des Entwurfs „sich zur Unzucht mißbrauchen zu lassen“, bedürfe eine Klarstellung dahin, daß das aktive und passive Verhalten unter Strafe gestellt werden soll. Dagegen müsse sich Redaer gegen eine Ersetzung des Begriffs „Unzucht durch „geschlechtliche Handlung“ wenden, da der Begriff „Unzucht“ vom Entwurf in verschiedener Bedeutung verwendet werde und der Begriff. „ge⸗ schlechtliche Handlung“ teils zu weit, teils zu eng sei und für gewisse Tatbestände, z. B. unzüchtige Schriften und anderes, über⸗ haupt nicht verwendet werden kann. Weiterberatung am g. Oktober.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet in seiner am 8. d. M. abgehaltenen Sitzung zunächst die Notver⸗ ordnungen über die Grundvermögensteüer, die Hauszins⸗ . und die Gewerbesteuer. Bei der Grunder mögen⸗ teuer erkundigte sich Abg. Dr, Kaufhold (D. Nat.) 26 dem Steuerprogramm des preußischen Finanzministers und na den Plänen des Reichsfinanzministers. Er erklärte, es sei auf die Dauer nicht erträglich, daß Preußen in bezug auf seine

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 236 vom 9. Oktober 1929.

Ste setzgel r 1 bleibe daß fortgesetzt Steuerverordn rt würden ohne sach aße Aen ingen, lnen Partei twe g er⸗ kannt worden ialdirektor H . dem Bericht des N des Vereins d Zeitung I j nar f T tr

l nd s 1 sei V ng e g

Steuer] num wer erst Ende November oder Anfang Dezember mit dem Hau lt vorgelegt werden, nicht sch mit der Vorlegung des Joungplans. Die Ver enswerte, die auf den 1. Januar 1928 festgesetzt seien, seien zwar anfechtbar, aber im Verhältnis zu den Verkaufswert nicht zu hoch. Das Finanz⸗v ministerium gebe zu, daß die Bonitierung in Preußen veraltet sei; das Ministerium habe schon einmal eine neue Bonitierung mit einem Kostenbetra von 25 bis 30 Millionen Mark vor geschlagen. Nachdem die Bewertung aber Reichssache geworden sei, sei auch die Nachprüfung der Bonitierung Sache des Reiches. Die Kosten würden im ganzen Reichsgebiet etwa 100 Millionen Mark betragen, da in einer Reihe von Ländern eine Bonitierung überhaupt noch nicht bestehe. Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.)

8 begründete Anträge seiner Partei, die sich auf Nachprüfung alten Grundsteuer⸗Reinertragssätze, auf Steuerermäßigung im J 8 ) 71 * ov Falle höherer Verschuldung und auf Niederschlagung der

Gemeindezuschläge bei Wohnungsneubauten und Siedlungen beziehen. Von deutschnationaler Seite wurde ferner verlangt,

daß die Zuschläge zur Grundvermögensteuer sowohl bei landwirt schaftlichen wie auch bei bebauten Grundstücken gleichmäßig erfolgen und rückwirkende Beschlüsse auf Erhöhung der Grund vermögensteuer unterbunden werden. Die deutschnationalen Anträge wurden angenommen. Ferner fand ein deutschnationaler Antrag Howe Annahme, wonach die Zuschläge zur Grund⸗ vermögensteuer, soweit sie 100 Prozent übersteigen und demgemäß in der gesetzlichen Miete nicht enthalten sind, gestundet und nieder geschlagen werden sollen, wenn eine Stundung und Nieder⸗ schlagung infolge Leerstehens ohne Verschulden des Hausbesitzers oder infolge von Nichtzahlung der Hauszinssteuer erfolgt. Die Not verordnung über die Grundvermögen⸗ steuer selbst fand mit den Stimmen der Regierungsparteien Annahme. Der Ausschuß beriet sodann über die Ver längerung der Hauszinssteuer. Die Abgg. Ho we (D. Nat.) und Mentz (Wirtsch. P.) lehnten die Notverordnung ab und be gründeten Aenderungsanträge ihrer Fraktionen. Abg. Kölges (Zentr.) hatte schwere Bedenken gegen die Verordnung und be⸗ dauerte, daß die Minderheitsparteien niemals positiv mit⸗ gearbeitet hätten. Er begründete ferner den Antrag seiner Fraktion auf besondere Steuererleichterungen. Abg. Becker⸗ Wilmersdorf (Komm.) lehnte die Notverordnung ab. Abg. Falk (Dem.) beklagte das Stocken der Reichsgesetzgebung und erklärte, an den einzelnen Steuern herumzukurieren habe keinen Zweck; es müsse für die Realsteuern eine einheitliche Reform kommen. Darauf wurde auch die Hauszinssteuernotverordnung mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Annahme fand ferner der Zentrumsantrag, der das Staatsministerium ersucht, mit Wirkung vom 11. April 1929 auf Antrag auch solchen Steuerschuldnern eine Erleichterung zu ge⸗ währen, die das Steuerobjekt in der Zeit vom 15. Januar 1923 bis 31. März 1927 zu einem Kaufpreise von mehr als 80 vH des Friedenswertes erworben haben, und die das Steuerobjekt haupt sächlich selbst bewohnen oder für ihre eigenen Gewerbezwecke nützen. Ferner fand der Antrag Howe (D. Nat.) Annahme, auch für solche Räumlichkeiten, die nach Aufhebung der Zwangs⸗ wirtschaft in Höhe der gesetzlichen Miete neu angemietet sind, Steuererleichterung zu gewähren. Ebenso wurde ein Antrag Howe auf weitere Steuermilderungen und auf Vorlegung einer

Finanzstatistik über die Hauszinssteuer angenommen. Der Ausschuß ging dann zur Beratung der Gewerbesteuer⸗ notverordnung über. Abg. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) wies als Berichterstatter auf das Urteil des Staats

gexichtshofs hin. Es seien infolgedessen Aenderungen kaum möglich, zumal das Gesetz schon ein halbes Jahr in Kraft stehe. Abg. Eonradt (D. Nat.) hob hervor, daß die demokrgtischen Minister Dr. Schreiber und Dr. Höpker Aschoff für eine wesent⸗ liche Herabsetzung der Gewerbesteuer eingetreten seien und daß man auf dem demokratischen Parteitag in Mannheim eine voll⸗ ständige Beseitigung der Gewerbesteuer gefordert habe. Ministerialdirektor Hog erklärte, daß der Finanzminister eine völlige Aufhebung der Gewerbesteuer nicht in Aussicht gestellt habe. Die Freigrenze solle auch nicht herabgesetzt werden, sondern es sei in Aussicht genommen eine Senkung der Zuschläge in den besonders hoch belasteten Gemeinden. Hier müsse mit den Mitteln des Finanzausgleichs geholfen werden. Darauf wurde auch die Gewerbesteuernotverordnung mit den Stimmen der Regierungs⸗ parteien angenommen, Ein demokr a tisch er 21 n⸗ trag, der bei der Hauszinssteuer einen Wegfall der Sach⸗ erhaltungssteuer fordert und der bei der Entschuldungssteuer die tatsächlich eingetretene Entschuldung zugrunde legen will, wurde mit Rücksicht auf das Steuervereinheitlichungsgesetz im Reich und auf die kommende Hauszinssteuernovelle zurückgestellt. Wie im Ausschuß mitgeteilt wurde, wird die Preußische Regierung zur Förderung der Siedlung in Preußen einen Kredit von 30 Mil⸗ lionen Mark beantragen. Ein entsprechendes Gesetz wird dem Landtag in etwa 14 Tagen zugehen.

Der Beamtenausschuß des Preußischen Landtags be⸗ schäftigte sich gestern mit den Ausführungsbestim⸗ mungen zu den preußischen Besoldungsgesetzen. In der Aussprache erklärte Staatssekretär Schleusener, daß im kommenden Haushalt noch ein Fehlbetrag von 190 Millionen Mark zu decken sei. Er sei darauf zurückzuführen, daß die Ein⸗ nahmen aus der Forstverwaltung angesichts der schlechten Holz⸗ preise um 20 Millionen Mark geringer sein würden. Für das Kultusministerium kämen mehr Ausgaben in Betracht infolge der Zunahme der Volksschulkinder. Bei der Justizverwaltung komme eine Erhöhung von 17 Millionen Mark in Frage, und zwar auf Grund der Heraufsetzung der Gebühren für die Armen⸗ anwälte und ferner mit Rücksicht auf die Zunahmen des Ge⸗ schäftsumfanges. Nach längerer Aussprache wurde heschlossen, daß die Ausführungsbestimmungen mit Rücksicht auf die zu er⸗ wartenden Beschlüsse des Reichs bis zum Ende des Jahres vom Landtag erledigt sein sollen. Die Bestimmungen über die un⸗ kündbare Anstellung in der Schutzpolizei und die Sonder⸗ bestimmungen über die Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Polizeivollzugsbeamten sollen erst in 6 Wochen wieder zur Beratung gestellt werden, da man die einschlägigen Rechtsgut⸗ achten abwarten will. Die Einstufungsühersichten zum Be⸗ soldungsgesetz wurden in erster Lesung angenommen. Im übrigen erledigte der Ausschuß eine Reihe von Eingaben.

Der Raiffeisenuntersuchungsausschuß des Preußischen

1 2421 *

richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu den einzelnen Verlustgeschäften. U. a. wurde erörtert ein Konto der Zentralstelle der kameradschaftlichen Vereine, die an Angehörige des früheren Heeres im Benehmen mit dem Reichswehr⸗

ren g iefert hatte r 3 tralstelle seien

es Zeugen Schw Unregelmäßigkeiten

Ferne wurd o Molkenth be⸗

Dieser, ein früherer durch Ve g

r Kredite erhalten Röhring zur Kredit⸗

g : wurde ei dit

r 1.35 M M P Ber * 7 di Ge⸗ werkschaft König Ludwig, prochen und ferne n V st⸗ eschäft mit dem ichsischen Braunkohlenbergwerk zasse bier hatte die Raiffeisenbank eine Bürgschaft übernommen eine Provision von etwa 30 000 l erhalten. Berichterstatter Abg. Kuttner Eo) brachte dann ein

3 ellschaft zur Sprache, das für die

1 jäft mit der Westkauf⸗Ges 1

ze e

iffeisenbank mit einem Verlust von 17 Millionen Mark ge⸗ habe. Die Gesellschaft war eine Parallelorganisation des i⸗Verbandes, die den Großeinkauf für Lebensmittelgeschäfte . Direktor Seelmann erklärte, die Gesell⸗ habe einen sehr soliden E ruck gemacht; von Handels⸗ nmern seien gute er dieses Unternehmen erteilt

ammern en Auskünfte

worden. Die Raiffeisenbank sei auf das Geschäft eingeg

weil ihr seitens der Mestha ik zugesichert worde 1 b in, un

weil ihr seitens der Westbank zugesichert worden sei, daß die an⸗ f

geschlossenen einzelnen Lebensmittelhändler ihr Geld be Raiff⸗ eisen anlegen würden. Als Sicherheit für die der Westkauf ge⸗

1 =

gebenen Kredite seien Wechsel hereingenommen worden, die man indessen später nicht habe realisieren können. Ueber den end⸗ igen Ausgang des Geschäfts kann der Zeuge keine Auskunft geben, da er schon vorher aus dem Vorstand der Raiffeisenbank ausgeschieden war. De kam darauf nochmals auf das Geschäft Uralzeff zurück. wurde

die für die Kredite herein

1

der Vorstand sich nicht um alle Einzelheiten kümmern konnte. Eine längere Erörterung entspann sich über eine von der Raiff⸗ eisenbank an Uralzeff gezahlte Provision in Höhe von 300 000 M. Es handelt sich hierbei um eine Vermittlungsprovision für die Vermittlung der Ostwolle⸗Aktien. Zeuge Direktor Schwarz bekundete, daß Uralzeff für sich persönlich eine Provision ab⸗ gelehnt, dagegen eine solche für diejenigen Personen beansprucht habe, die den Verkauf der Aktien tätigen sollten. Der Vor⸗

sitzende stellte fest, daß für diese Provision bei der Raiffeisen⸗

bank ein Konto „Lange⸗Krause“ eingerichtet worden sei. Uralzeff habe die 300 060 Mark von diesem Konto abgehoben. Von mehreren Mitgliedern des Ausschusses wurde als den geschäft⸗ lichen Gepflogenheiten nicht entsprechend bemängelt, daß die Provision an Uralzeff bereits vor Abwicklung des Geschäfts

gezahlt worden ist. Zeuge Schwarz bezeichnete dies als durch⸗

aus üblich. Ein Vertreter des Justizminist eriums erklärte auf die Frage, ob der Verbleib des Geldes in einem Strafverfahren berührt worden sei, daß er nach Einsichtnahme

in die umfangreichen Strafakten darüber Bericht erstatten werde.

Der Vorsitzende stellte diese Angelegenheit bis zur Ver⸗ 7 3 mor

nehmung von Lange und Krause zurück. Im weiteren Verlauf

der Untersuchung warf der Abg. Schulz (Komm.) dem Zeugen

vor, daß sie gewisse Fragen nicht beantworten wollten. Rechts anwalt Seelmann und Direktor Schwarz wiesen diesen

Vorwurf in entschiedener Form zurück. Sie hätten nichts zu verschweigen, seien vielmehr bestrebt, völlige Klarheit über die

damaligen Vorgänge zu schaffen, um so mehr, als sie ein Inter⸗

esse daran hätten, die Kritik des Kameke⸗Berichts an der Tätigkeit des Vorstands der Raiffeisenbank zu entkräften. Eine Frage des Abg. Schulz (Komm.), ob die Kreditpolitik des Vorstandes der Raiffeisenbank mit der Agrarpolitik der Regierung und der Preußenkasse vereinbar gewesen sei, beantwortete der Zeuge Schwarz in bejahendem Sinne, soweit Preußenkassenkredite in Frage gekommen seien. Nichtgenossenschaftliche Kreditgeschäfte

sollten nur vorübergehend gemacht werden. Darauf wurde die Weiterberatung auf den 9 Oktober, vormittags 10 Uhr, vertagt.

2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗

5. . deutschen Scheidemũůnzen .....

6. n Noten anderer Banken.. ....

9. ö sonstigen Aktiven

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 9. Oktober 1929. Wochenübersicht der. Reichsbant vom 7. Oktober 1929 (in Klammern 4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva. RM 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile . .... 177 212000

(unverändert)

ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet.... .. 2211960999 286 84 006)

und zwar: Goldkassenbestand . .. RM 2062172 000 Golddepot (unhelastet) bei ausländischen Zentralnolen⸗

. 149 788 000

*

3. Bestand an deckungsfähigen Devisen ..... 349 566 000

(4 14427060

. Reichsschatzwechsein. ..... 101 9990000

** 6 s Gh sonsti zechseln und Schecks,. 2408 871 00

MJ ö tII9 ai3 5) 95 909 000

(— 7 961 000) 13 446000

( 9447000)

1. Lombardforderungen ... 76 681 000

darunter Varfehen auf Reichs chatz. (— 165 ia 6066) wechsel RM 1000)

4, 92 883 ooo

172 00) 590 571 000 60 409 000)

Pa ssiva.

1. Grundkapital: . a) begeben K , 122 788 000 (unverändert) b) noch nicht begeben 2 2 0 177 212 000 (unverändert)

2. Reservefonds: ĩ a) gesetzlicher Reservefonds.. ...... 48797000 (unverändert)

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗

ü 45 511 000 (unverändert) 8 225 900 O0 (unverändert)

3. Betrag der umlaufenden Noten.... 4686 802 000

227 175 600

4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ... 444 678 000

26 76 o)

ö 367 701 000

561 005) Zu dem Ausweis bemerkt W. T. B.“: Nach dem Ausweis der

Reichsbank vom 7. Oktober hat sich die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten in der ersten Oktoberwoche um 2402 Mill. auf 2680,1 Mill. RM ver⸗ ringert Im einzelnen haben die Bestände an Wechseln und Schecks um 1194 Mill. auf 24089 Mill RM, die Lombard⸗ bestände um 109,5 Mill. auf 767 Mill. RM und die Bestände

——— 1

Börsen beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 8. DNltober

ra, 1 Lu,

1è1Pengö Die einem Papier beigef e bestimmte

richtigt werden.

Nr. 236.

Amtlich gestellte Kurse.

Peseta O. 80 RM. 16sterr.

s hinter einem Wertpapier besindli deutet, daß eine amtliche Breis sest wärtig nicht stattsindet

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Bpalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ e Gewinnanteil.

Rar Die Notierungen für Telegraphijche Aus⸗ zahlung sowie für u lem

befinden sich fortlausend unter, Handel und Gewerbe“. , Etwaige Druckfehler in den heutigen Rursangaben werden am nächsten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ t m Irrtümliche, jpäter amt⸗ richtiggestellte Notierungen möglichst bald am Schluß des Rurszettels als „Verichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 75 (Lombard sg. Amsterdam se. Brilssel 5. Kopenhagen 59.

Heutiger Voriger K

Bezeichnung M Nummern

Ohne Zinsberechnung.

Dberhessen Prov. ⸗Anl.⸗⸗ Auslosungsscheine v.. Ostpreußen Prov. Anl⸗ Aus losungsscheiney .

tellung gegen⸗

Ist nur ein ñ Pommern Provinz. Anl⸗ Aus losgssch. Grupp. 1 M

Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine“ M Schleswig⸗Holst. Prov⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl⸗ Auslosungsscheine . J einschl. Ablösungsschuld (in J des Auslosung sw.) einschl. / Ablöfungsschuld in F des Auslofung sw.

che Banknoten

b) Kreisanleihen.

Mit Zinsberechnung.

Velgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kI., rz. ab 24 do. do. 24gr., r3. ab 24

Danzig 7 (Lombard 8). Helsingfors 7. Italien 7 London 68. Madrid 5e. Oslo 6. Paris 35. Prag 5. Schweiz 8. Stockholm 53.

Deutsche sestverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe n. Nentenbriefe.

e) Stadtanleihen.

Mit 3Zinsberechnung.

Altenburg (Thilr.) Gold⸗A. Idb. ab 1

Mit Zinsberechnung.

heutiger Voriger

Augsbg. RM⸗A. 26, fällig 1.6. 1931 do. Schatzanw. 28, f61

ez Dt. Wertbest. Anl. xz 10 1000oll. f. 1. 12. 82 6 do. 10. 1000 D., f. 85 Dt. Reichs⸗A. 29 ulz⸗

ab 1.6. 34 mit 6]

Di. Neichssch. „K? GM), abi. 12.29 4 ab 2 3 86. 1906 M, ausl Preuß. Staats⸗Anl. 3, aus losb. zu 110

„rz. 190, f. 20.1. 81 o. do. II. Folge v5. 102, fällig 20.1. do. do. rz. 1.10.3 Baden Staal mi M⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 J Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. db. ab 1.9. 34 6 Bayer. Etaalsschat 1929, rz. 1.3. 37

db do. do., 13. 1. 6. 33

GM⸗Anl. 28, uk. 1.3. 33 s Hessen Staar RM⸗

S, Lilbeck Staat NM⸗

Anl. 28, unk. 1. 10. 33 63 Mecklbg. Schwer.

RMA. 28, uk. 1.3. 33 do. do. 29, uk. 1.1.40 D. do. 26, tg. ab ę7 Mecklenb. ⸗Strel. ;. Sta atssch., rz. 1. 3. 31 d Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ul. 1. 10. 3ʒ, sarhsen Staatsschas Reihe 2, fäll. 1. 7. 30

Thür. Staatsanl.

. Lit. B, sällig 1. 1. 832

8.

1.12 587 256 12.5 91, b 9 20.1.7 97, 5 6

1.7 976 10 8976

1.2.8 14 B

1.33.5 N, 1b

1.3.5 96, 5b

1.6.17 62, 3 6

1.3.5 87, 5h

1.1.7 91,5 6 1.4. 10 90, 5h

8.5 B65, T5h 1.7

Berlin Gold⸗Anl. 26

. do. N M- Il. x ali. 9 86 ieb 6 31.3. 50, gar. Verk⸗A 1.1.7 99h 6

1.2.5 867, 5b 6

Bochum Gold⸗A. 29 fällig 1. 1. 1934 8 Bonn R M⸗ALe 16 8

Anl. 26 M, db

do. 1928 II, tdb. Dortmund Schatz⸗ Dresden RM⸗Anl.

do. 26R. 1, uk. 81

iw. , f. 3J Duisburg RM⸗A.

Düsseldorf KM⸗A.

Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Afnl.

1928, uk. 1. 10. 33 do. 26, uk. 31.12.31 Em den G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 28, f31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer RM 28, M uk. 33 8 Gera Stadtkrs. Anl. v. a6, db. abs 1.5. 32

enth. R. 12, uk. 1.434 49 do. Lig Goldrentbi

Di. An - Auslosungssch. Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuid

ohne Auslosungsschein Anhalt Anl. Auslosgssch⸗ Hamburger Anl. - Auz⸗

1 7 68. 56. 1.4.10 79,66 6 1.3.5 94, J5 6 1.4.10 715, Hb 6 1.7 97.256 1.3.9 70 6 1.1.7 16 ass versch. 965, 26 6 1.4.10 68 2656

Ohne Zinsberechnung. in d 53 B kl. j.

do. 9,36 do. 53, 5b do. 526 do. 68, 8h do. do. 53.5 6 do. 516

Görlitz R M- Ani. 96, Seb 6 von 1928, uk. 3. Anl. v. 28, uk. 33 Kassel RM⸗Anl. 26, unk. 1. 8. 1931 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 do. do. 1928, uk. 83 Kolberg (Ostseebad

RM⸗A. v.27, rz. 32 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2, uk. 885 do. RM⸗Anl. rz. 26 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RNM⸗Anl. 28

Magdeburg Gold⸗A

Deu tsche Schutzgebiet

2

2

Rwe 1926, rz. ab 32 do. da. 28. r, ab 35 Ostpreu ßen Prov.) M. Anl. 27. A. 14, uk. 3 Pomm. Pr. 23, fall. 3 do. do. Gd. 26, fäll. 30 Sachsen Prop. - Verb.

NM Ag. 13, unk 33

6

2

DW

* 1. aabe 4, 5b Gekündigte, ungek. verloste u. unverl. Rentenbriefe. 4e, Posensche, agst. b. 8112417.

Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Provinzial⸗ und vreußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, db. ab 83 do. 26, Idb. ab 32 Hann. Prob. G MRA. R. 16. tilgb. ab 26 do. R M⸗A. R. WB, Bu. 5 do. do. Ro- 12, tgb. 8 do. R. 3B. r3. 103

18.5

14410806 1.1.7 92.56

L.4. 1092, 5b 6

14.1091, 5b 1.4.10 96. 8h 1.4. 10862,5 6 14.106256 1.410862, 56 1410861556

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do. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do. R15ukzg9 do. do. do. R. 21, uk. 83 do. do. do. R. 16, uk. 82 Hess. Ldbkł. Gold yy. Pfb. R. L 2u. 7, tg. 32 do. do. R. g u. 9 tg. 33 do. do. R. 10, tg. 84 do. do. R. 3 4,5, ig. 32 do. do. bo. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuld v.

Reihe 2, ig. 832 bo. do. do. R. 1, ig. 32 Oldb. staatl. Ard. ai. Gold 1925 uk. 80 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 5, rz. 83 do. do. S. 1 u. 3, rz. 80 do. do. G M (Liqu.]) do. do. G. .S. 2, rz 32 do. do. do. S. 1, rz. 29 Preuß. Ld. Pfdbr. A.

do. do. R. 4, tg. 30 do. do. R. 11, tg. 33 do. do. R. 13, tg. 84 do. do. A. 15, tg. 3 do. do. R. 17, tg. 35 do. do. 9t. 5, tg. 32 do. do. R. 10, tg. 33 do. do. R. 7, tg. 82 do. do. R. 8, tg. 30 do. do. Kom. R 12.39 do. do. do. R. 1419. 34 do. do. do. N. 169g. 34 do. do. do. R. t do. do. do. R. g, Thüring. . zold⸗Schuldv. .. Württ. Wohngskred. G. H yp. Pf. R. 2, rz. 32 do. do. do. R. 3, r do. chuldv. 26, rzsz

31

4 Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.

Anteilsch. z G. Pf. d. l ?! f. Landmwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2M, 30 do. Gldkredhr. R. 2. Lausitz. Gdpfdb Meckl. Rittersch d

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich / rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften. Die durch“ gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. ls vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.

R. 14, tilgb. ab 1928 10

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Ohne Zinsberechnung. Lipp. Landesbk. 1—91

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do. do. unk. 26 4 Uldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31 do. do.

b). Landesbanken, Provinzial⸗ banken, komm unale Girover bände. Mit Z3insberechnung.

Hannov. Ldskr. G. 26 do. do. 27, tg. 82 do. do. tg. 31 Kassel Ldkr. GPf. 1 kbso do. do. N. 2, db. 31, do. do. R. 7-9, db. 33 do. do. R. 10, kdb. 384 do. do. NR. 4, db. 81 do. do. Ji. s, idb. 8 do. do. R. 3, db. 31 do. do. R. 5, db. 82 do. do. Kom. R. 1, kb 31 do. do. do. R. 3, tdb. 33 Nassau. Landesbank Gd fo. Al 6. , rz. 39 do. do. Ausg. 10, rz. 84 do. do. A. 11 x3. 100, uks 5 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 33 do. do. do. S. 5 u. J, rz. 34 do. do. do. Es xz 100u ks) Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 1090, u. 31 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 83 Pomm. Prob⸗Vri Gold, 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 30 do. do. do. I3. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2, rz. 82 do. do Kom. 12, 1b, ukg1 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. Rl, uls⸗ do. do. Kom. It. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M do. do. Pr. Ig. 2bukzo die do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. uf. 32 do. do. do. Kom. R. 2 u. 8, unk. 335 Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. Gld. Ri, uss do. do. 25 R. 1, Uk. 32 do. do. 27 NR. 1, uk. 39

do. do. Ser. do. do. S. A Anteilsch. z. 6! Pf. d Berl. Pfbz Berl. Pfandbr. (Absin d⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 265 u. S. 1,2

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Weimar Gold⸗Anl. 1926, unt. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29 do. 1928, uk. bis 84

Ohne Zinsberechnung.

Mannheim Anl.⸗Ausl⸗ Sch. einschl. / Abl. Sch. (in G d. Auslosungsw.)] in Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. 3 Abl.⸗Sch. d. Auslosungsw.

Mitteld. Kom. ⸗A. d. Spark. Girov. uk sz ] do. 26A. 2 v. 27, uE. 33 7 Ohne Zinsberechnung. Schlesw. Holst. Ldt Rtb do do

? 3 3 Westf. Pfandbrie samt F Hausgrundstüde. 49 1.1.7

Girozentrale) tgs! do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28A. 1u2z, tg33 bo. do. 28 A. 8, tg. 84 do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 27A. 1M. tg. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz⸗ anweis. 26, rz. 51

Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗ Anl.⸗Auslosgssch. S. 14 in 3 do. do. Ser. 2* do. do. ohne Ausl.⸗Sch.

einschl. / Ablösungsschuld in] des Auslosungsw.)

. do. N. 2-4. uk. 30 . do. R. 5, uk. 31 . do. R. 6, uk. 81 . do. R. 7, ul. 31

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r. Landw.⸗Bk. GHPf. R2o0, 21uk. 30 Vayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1-5, 1125, 36-89 rz. 29, 30, gz do. do. S. 0-903, rz. 35 do. do. S. 94, 95, rz. 3a do. do. S. 96,97, rz. 3 do. do. S. 98 99, rz. 3 do. do. E100. 102335 do. do. S. 1 -= 2, rz. 82 do. do. S. 1 - 2, rj. 3 dv. do. tom. E. 1 = 16 do. do. do. S. 1, rz. 32

e) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur n. Neumäãrk. Kred⸗Inst. G Pf. Ri

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do. Liqu.⸗Pfb. Ant. ⸗Sch. Antsch. z. Lig. G Pf. d. Prv. Sächs. Ldsch. f. Zi Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 E da gm. 1... ö

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do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926

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do. do. (Absindpfb.) Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. *ös8 65 Calenberg. Kred. Ser. D, F, F get. 1. 10. 23, 1. 4. 24 5— 153 Kur⸗ u. Neumärkische Neu mãärk. neue 33 Lur⸗u. Neum K.⸗ODbl. M aftl. Zentral! editverein 4 Kreditbr.

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d) Stadtschaften. Mit Z3insberechnung. Berl. Pfdb. Il. G. Bf.

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do.

Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. 8 (Liꝗ. Pf.) Anteilsch. z. 55 Gold⸗ Pf. d. Srdö. Stadtsch f. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4.30 do. do. R. 5, tg. 30 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 3 5, gu. 10,

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do. do. R. 14 u. 15,32 . do. R. 18, tg. 33 . do. R. 19, tg. 33 do. N20, 21, tg. 34 . do. R. 22, tg. 34 do. do. R. Su. 11, tg. 32 do. do. N. Zu. 12. tg. 32 do. do. R. 1 u. 13. tg. 32

Ohne Zinsb

4 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 191 (Zinstermin 1. 1.7)

e) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. Deutsche Pfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-6, uk. 80-34 4 Dresdn. Grundrent.⸗ Anst Pf. S1, 2,5, 15-1095 versch. do. do. S. 3, , 6 M34 do. do. Grundrentbr 1-3 4 * Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein

Pfandbriefe und Schulduerschreib. von Sypothekenbanken sowie Anteil scheine zu ihren Liquid. Pfandbr. Mit Zinsberechnung.

Bk. I. Goldtr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. . S. B. xz29 do. Schuldv. Ri, rzas Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-5, uk. 383

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8 do. do. Em. 15, rz. 35 8 do. do. Em. JI, rz. 32 7 do. do. E. 3, ul. E 33 65 do. do. Em, 2, rz. 29 65 do. Em. 11 (Liq- Pf)

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Hyp. Pfd. E. F, uk. 33 8 do. do. E. G, uk. 33 8 do. do. E. H, uk. 34 68 do. do. E. A, uk. 28 7 do. do. Em. B, ab 1.4. 30 auslospfl. 7 do. do. Em. D uk. 32 7 do. do. Em. E, ut. 32 6 do. do. E. MMob. Pf 4 do. do. Em. L(Liq.⸗ Psfdb. o. Ant- Sch. 4

G. Pf. Em. Ld. dam⸗ burger Hyp.⸗Bank f. 3

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