Ab chluß. A. Ordentlicher Haushalt.
Fehlbetrag aus dem Vorjahr. . . 154,4 Mehreinnahme aus den Monaten April bis August 1929 265,3 Ergibt Bestanmd am Ende des Berichtsmonass I 110,9 B. Außerordentlicher Haushalt. . geren auß dem Bersakiĩi 904.5 kehrelnnahme aus den Monaten April bis August 1929 61.4
Ergibt Fehlbetrag am Ende des Berichtẽ— manner 843, Ingesamt Fehlbetrag A und B .... 7322
l. Die Kassenlage des Reichs
88 am 31. 8. 1929 in Mill. RM Der Kassen sollg l!lestand betrug: 1. aus der Begebung von Reichswechseln .... 356 2. aus der Begebung unverzinslicher Schatz⸗ anweisungen ö ; KJ 380 3. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen 327 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits ie,, ⸗ . 31 5. Sollbestand zur Deckung von Ausgaberesten aus dem Jahre 1928 (nach Abzug der Einnahmereste) 2001)
6. Mehreinnahmen des ordentlichen Haus—⸗ halts gegenüber den Ausgaben in den Monaten April bis August 19929 .... . 265
Mehreinnahmen des außerordentlichen Haus— halts gegenüber den Ausgaben in den Monaten t 61
zusammen .. 1620
Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:
1. zur vorläufigen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Haushalts am Schlusse des
—
Rechnungsjahrs 19388... ö 1541) 2. zur vorläufigen Deckung des Fehlbetrags des
außerordentlichen Haushalts am Schlusse des
Nechnungsjahrs 1928... 9041)
3. Darlehn an die Preußische Zentralgenossen⸗ 1 50 Sonstige rechnungsmäßig noch nicht verbuchte Auszahlungen (Gehalts. und Rentenzahlung . für September, Vorschüsse, Ultimobedar) .. 164 zusammen .. enn, man Der Kassenbestand bei der Reichshauptkasse und K 48 Y. Feststehende Zahlen auf Grund des Abschlußergebnisses für 1928, die sich im Laufe des Jahres nicht verändern.
2. Der Stand der schwebenden Schuld:
*
— * a «a·
am am 31. Juli 31. August 1929 1929 1. Unverzinsliche Schatzanweisungen . .... 300,0 380,9
2. Umlauf an Reichswechseln.. ..... 337,8 355,7
Davon am offenen Geldmarkt begeben (241,6) (245,0)
. , ,, 454,0 327,3 4d. Schatzanweisungen, ausgefertigt auf Grund
des Gesetzes über das Abkommen zur Bei—
legung der finanziellen Streitigkeiten zwischen
Deutschland und Rumänien vom 8. Februar
1 Ma 300 b. Veipflichtungen aus früheren Anleihe⸗ — 2 24 94
J 1312 J 1102, Der Königlich italienische Botschafier Conte Aldrovandi
Maxescotti hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit
führt Botschaftsrat Cicconar di die Geschäfte der Botschaft.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichstagsausschuß für das Reichsstrafgesetzbuch setzte am 9. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) die Beratung des Abschnitts 2 unzucht) fort. Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) teilte dankend mit, daß Dr. Magnus Hirschseld dem Ausschuß sein Buch über das Sexualrecht überwiesen habe. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) begründete zum 8 282 (Unzucht) einen Eventualantrag, der als Regelfall die Gefängnisstrafe, nicht, wie jetzt, die Zuchthausstrafe für das Delikt vorsehen soll. Diese soll nur in besonders schweren Fällen eintreten. Der Ver⸗ such soll strafbar sein. So hätten 32 auch die Gerichte ent⸗ schieden; sie hätten nur in schweren Fällen guf Zuchthaus erkannt. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) ooh sic diesem Antrag an, nur wünschte er eine Mindeststrafe von 3 Monaten vorgesehen. Abg. Dr. Bell (Zentr.) zog aus den Statistiken eine andere Folge, nämlich daß die Gefahr zu scharfer Urteile damit widerlegt werde. Seine Freunde blieben bei ihrer Auffassung. Justiz⸗ minister von 6 u érard bat, es bei der Regierungsvorlage zu belassen. Abg. D. Strathm ann (D. Nat.) wies auf die ver⸗ hängnisvollen Folgerungen hin, die sich aus dieser ungeheuren Strafmilderung für Nötigung zur Unzucht für den ganzen Ab⸗ chnitt ergeben müssen. In der Abstim mung wurde folgende Fassung des § 283 beschlossen: „Wer eine Person mit Gewalt oder Trohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötig, sich zur Unzucht mißbrauchen zu lassen, wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Ter Versuch ist e , In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu 5 Jahren.“ Die entscheidende Fassung wurde mit 14 gegen 11 Stimmen bei Stimmenthaltung der Kommunisten ange— nommen. — Es folgte 5 283: Notzucht. Die Regierungs⸗ vorlage lautet: „Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, sich zum außerehelichen Beischlaf mißbrauchen zu lassen, wird mit Zucht⸗ haus bestraft.“ Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) beantragte auch hier eine Milderung der Strafen, wie sie schon jetzt die gerichtliche Praxis sei. Diese gerichtliche Praxis müsse hier den Regelfall bilden. Nach kurzer Aussprache, an der sich die Abgeordneten Dr. Wunderlich (D. Vp), D. Strathmann (D. Nat.), Ministerialdirektor Schaefer, Dr. Röosenfeld (Soz.), Dr. Marum (Soz.), Dr. Bell (Sentr., Dr. Alexander (Komm.) beteiligten und u. a. darauf hingewiesen wurde, daß die qualifizierten Fälle der Notzucht vor die Schwurgerichte kommen, bemerkte. Abg. Dr. Moses So vom medizinischen Standpunkt, daß es nach medizinischen Erfahrungen außer⸗ ordentlich schwierig sei, eine Frau, wenn ihre ysychin e Einstellun agegen sei, zum Beischlaf zu zwingen. Die Muskelkraft ihrer Schenkel sei außerordentlich * so daß einem einzelnen es kaum möglich sei, diesen Widerstand zu brechen. Unter Ablehnung aller Anträge wurde der 8 283 in der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt. — Es folgte die Aussprache über die ss. ss (Schäidun gz. 285 (sch were Schändung. Dazu ist ein Antrag Dr. Schetter (Zentr), Emminger Bayer. Vp.) eingegangen, einen 5 285 a tin gigen der lauten 6 „z 2Wö a. Erschleichung des Veischlafs. Wer eine Frau da⸗ durch zum außerehelichen Beischlaf veranlaßt, daß er einen Irr⸗ tum erregt oder benutzt, indem sie den Beischlaf für ehelich hält, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft.“ Berichterstatter Abg. D. Strathmann (D. Nat) erläuterte die Vorschriften,
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 10. Oftober 1929
die eine Erweiterung des bisherigen Rahmens darstellten. In der Aussprache wurden vor allem die Worte „wegen Geistes⸗ schwäche oder aus einem anderen Grunde“ für bedenklich Geistesschwäche kann in vielen Fällen vom Laien kaum“ werden; auch animieren Geistesschwache oft zum geschlee Verkehr Bei manchen Formen von Erregungszust
schleunigt außerdem der Geschlechtsverkehr das Abklin— Geistesstörung und erscheint daher therapeutisch erwünscht.
kam in der Aussprache zum Ausdruck, daß unter die „anderen Gründe“ vor allem die Widerstandshemmung durch den Alkohol fallen würde. Es könnte deshalb nach dem Entwurfe jeder, der sich mit einer Frau in leichtem Grade betrinkt und hinterher mit ihr verkehrt, auf Grund einer Anzeige aus § 25841 ins Gefängnis, aus 5 285 ins Zuchthaus kommen. Von der Linken wurde daher in den S5 284 und 285 eine präzisere Definition der Geistes— schwäche verlangt. In der Abstimmung wurde ein Antrag des Abg. Wunderlich (D. Vp.) angenommen, und die Para— graphen erhielten folgende Fassung: „5 284. Wer eine Person, die bewußtlos, geisteskrank oder wegen Geistesschwäche oder aus einem anderen Grunde zum Widerstand unfähig ist, zur Unzucht mißbraucht oder verleitet, wird mit Gefängnis nicht unter 3. Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar.“ „S 235. Wer eine Frau, die bewußtlos, geisteskrank oder wegen Geistesschwäche oder aus einem anderen Grunde zum Widerstand unfähig ist, zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht oder verleitet, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft.“ Abgelehnt wurde der Antrag des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei, welcher die Erschleichung des Beischlafs durch Irrtumserregung besonders bestrafen wollte. — Es solgte die Beratung über § 286, der die Unzucht mit Kindern behandelt. In der Aussprache wurde betont, daß auf das Merkmal der Verleitung nicht verzichtet werden könne, um insbesondere den Täter zu treffen, der ein Kind zur Unzucht mit einem Dritten oder zur Unzucht am eigenen Körper veranlaßt. Der Fall des Mißbrauchs eines Kindes zum Beischlaf ist ebenso wie im geltenden Rechte nicht besonders her⸗ ausgehoben. Weiter kam zur Sprache, daß der Entwurf an der Altersgrenze des geltenden Rechtes festhält. Der vielfach gefor⸗ derten Erhöhung ständen überwiegende Bedenken entgegen. Bei der weiten Ausdehnung, die der Begriff der Unzucht hat und haben muß, wäre bei einer Erhöhung des unbedingten Schutzalters etwa auf 15 oder 16 Jahre eine Erinäßigung der Strafdrohungen kaum ju vermeiden. Bei den Handlungen, die hier in Frage stehen, Ind überdies sehr häufig auf beiden Seiten Kinder und Jugend⸗ liche beteiligt. Wenn hier ein behördliches Einschreiten geboten Rt, geschieht es am besten durch die Vormunbschaftsbehörde. Diese Möglichkeit wird wesentlich beeinträchtigt, wenn die Straf⸗ barkeit weiter ausgedehnt und so der Strafrichter statt des Vor— mundschaftsrichters mit diesen Fällen befaßt wird. Schließlich wurde auch noch darguf hingewiesen, daß eine Erhöhung des Schutzalters, soweit es sich um den Schutz junger Mädchen handelt, unter Umständen für das Mädchen selbst von Nachteil sein kann— Die Anträge auf Befreiung von dem Ehehindernis der Ehe— unmündigkeit werden regelmäßig damit begründet, daß das Mädchen schwanger sei; der Schwängerer wird sich kaum bereit finden lassen, durch eine Eheschließung den Ruf des Mädchens wiederherzustellen, wenn er sich damit gleichzeitig einer Straf— verfolgung aussetzt. Schließlich wurde in Betracht gezogen, daß die Vorschriften gegen die Verführung, die Nötigung wirtschaft— lich Abhängiger zum Beischlaf, die Unzucht unter Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses und die Verführung männlicher Jugend⸗ licher zur gleichgeschlechtlichen Unzucht den Strafschutz des 286 nach vielen Richtungen hin ergänzen. — Welterberatung Donnerstag.
— Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags trat am 8 d. M. zusammen, um die vertrauliche Aussprache über den Stand der schwebenden Handelsvertragsver⸗ handlungen sortzusetzen. Vor Eintritt in die Tagesordnung führte Abg. Dr. Schneider (D. Vp.) Beschwerde darüber, daß unter Bruch der Vertraulichkeit aus der letzten Sitzung des Aus⸗ schusses wahrscheinlich von einem Ausschußmitgliede Bemerkungen aus der sachlichen Debatte in der „Deutschen Tageszeitung“ ver⸗ öffentlicht worden und damit Angriffe gegen ihn verbunden seien, die deshalb als niederträchtig fu bezeichnen wären, weil der An⸗ gegriffene nicht gegen sie Stellung nehmen könne, wenn er nicht ebenfalls die Vertraulichkeit brechen wolle. Der Vorsitzende Abg. Dr. Leje une⸗Jung (D. Nat.) rügte den Ausdruck „nieder⸗ trächtig“, wenn er sich gegen einen Abgeordneten richten sollte, und erklärte zur Sache, daß der gesamte Gang der Verhandlungen in der letzten Sitzung von ihm ausdrücklich für vertraulich erklärt worden und daß deshalb der Vertrauensbruch aufs entschiedenste zu rügen sei. Selbst wenn man annehmen wolle, daß Geschäfts⸗ ordnungsdebatten nicht regelmäßig in den Rahmen der Vertrau⸗ lichkeit fielen, so läge hier die Sache doch anders, weil auch Bruch⸗ stücke aus der vertraulichen Sachverhandlung veröffentlicht worden seien. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) wies darauf hin, daß seine Freunde und er es ich nicht nehmen lassen könnten, Geschäftsordnungs⸗Aussprachen oder Debatten, die sich außerhalb der als vertraulich bezeichneten Tagesordnungspunkte im Verlauf der Sitzung entwickeln, als nicht vertraulich zu betrachten. Hier— auf folgte die vertrauliche Aussprache über die schwebenden Handelsvertrags-Verhandlungen, die aber nicht zu Ende geführt wurde. Der Ausschuß beriet vielmehr die Anträge über Vieh⸗ und Fleischzölle usw. Ein hierzu vorgelegter Antrag Gerauer (Bayer. Bauernb.) will den geltenden Zollsatz für Futtergerste von 2 RM je Doppelzentner beseitigen, womit der autonome Zollsatz von 5 RM in Kraft träte. Abg. Schiele (D. Nat.) begründete einen Antrag, angesichts der katastrophalen Lage der Viehwirtschaft für die Einfuhr von Rindfleisch statt eines Zolls von 37560 RM einen solchen von 45 und an Stelle des Zollsatzes von 16 RM für Lebendvieh 27 RM zu setzen. Eine Angleichung der Vieh⸗ und Fleischpreise sei anzustreben, worüber die Regierung sich äußern 36 Abg. Gerauer (Bayer. Bauernb.) trat dafür ein, daß der Futtermittelzoll beseitigt werde. Abg. Hamkens (D. Vp.) wies auf das in den Herbstmonaten stets steigende Angebot des dänischen Rindviehmarktes hin, daß man ohne Zollerhöhung nicht werde zurückdrängen können. An⸗ dererseits brauche man in den übrigen Jahreszeiten das dänische Angebot. Er beantrage daher, die Zölle für Rindvieh monats⸗ mäßig abzustufen. Abg. Fahrenbach (entr. betonte, unter Berücksichtigung auch des Konsumentenstandpunktes könne fe: Partei im wesentlichen nur den Vorschlägen für die Erhöhung der Rindviehzölle zustimmen. Abg. Schiele (D. Nat.) hob hervor, daß die Schweineproduktion in den letzten 4 Monaten um 3 Millionen gestiegen sei. Wenngleich er begreife, daß man nur zögernd daran gehen wolle, die Schweinefleischpreise zu ändern, so müsse man doch im Interesse der Landwirtschaft rechtzeitig einem Preissturz durch auswärtiges Angebot vorbeugen. Ein Berliner Marktpreis von 70 RM, der etwa einem Stallpreise von 62 RM in der Mark entspreche, stehe unter den Selbstkosten. Abg. Dr. Schneider (D. Vp.) gab der Erwartung Ausdruck, daß die Regierung dem Ausschüß eine umfassende neue Vorlage über die Viehzölle, nicht bloß über die Schweinezölle, vorlegen werde, und zwar möglichst schon vor Wiederbeginn des Plenums. Reichsernährungsminister Dietrich machte darauf aufmerksam, daß die Bindungen gegenüber Schweden am 15. Februar abliefen. Bis dahin müsse und werde eine Regierungsvorlage aufgestellt sein. Tie Vorarbeiten seien ziemlich weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Er hoffe, daß sich unter Vorantritt der Reichsregierung ein Weg praktischer Zusammenarbeit mit dem Reichstag finden lasse. Abg. Hermes (Zentr) trat für die von den Deutschngtionalen vorgeschlagenen Zollsätze ein, die bei Rindvieh zu Schlachtzwecken nicht unter 24506 RM, bei Schafen zu Schlachtzwecken nicht unter 22,50 RM pro Doppelzentner Lebendgewicht vorsehen, und bei Fleisch, frisch oder gefroren, nicht unter 45 RM. Er beantrage ferner, in den schwebenden Handelsvertragsverhandlungen keine Bindung
.
hweine und Schweinefleisch vorzusehen. Abg. Nat.) schlug vor, seine Anträge in Form iner Entschließung nachdem er sie im Sinne des Abg. Hermes erweitert habe. Abg. Tr. Schneider (D. Vp.) meinte, ein Beschluß über diese Fragen sei überflüssig. Die l
des Ausschusses und werde danach ihre Vorlage gestalten können. Abg. Stubbendorff (D. Nat.) betonte, ein Beschluß des
habe, freistehen würde, ob sie die Ausschußermächtigung benutzen
Lommunisten zur Sitzung nicht erschienen waren. — Abg. Freybe (Wirtsch. P.) forderte in der fortgesetzten sochlichen esprechung höhere Zollsätze für die Einfuhr der „Wurstkühe“. nzwischen war ein Antrag Dr. Hermes (Sentr.) vorgelegt worden, den die Bayerische Volkspartei und der Bayerische Bauernbund unterstützten ünd der als vertragliche Zollsätze pro Doppelzentner bei Rind zu Schlachtzwecken nicht unter 24,50 RM, bei Schafen zu Schlachtzwecken nicht unter 250 RM vorsieht und ferner für Rindfleisch, frisch oder gefroren, einen Zollsatz von nicht unter 45 RM pro Doppelzeniner verlangt. Vor weiterer sachlicher Erörterung erklärte Abg. Dr. Schneider (D. Vp.) er werde sich bei der augenblicklichen Zusammensetzung des Ausschusses nicht mehr an der Beratung beteiligen können und müsse sich auch bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Nachdem dann der Vorsitzende, Abg. Dr. Lejeune⸗Jung (D. Nat.), festgestellt hatte, daß wegen des Fehlens der Links⸗ parteien der Ausschuß nicht beschlußfähig sei, wurde die Weiter⸗ beratung auf den 9. Oktober nachmittags vertagt.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beschäftigte sich am 9. d. M. zunächst mit den Geschäftsberichten der staatlichen Bergwerksaktiengesellschaften Reck⸗ linghausen und Hibernäng für 1928. In der Aussprache wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs verleger zufolge die Frage der Goldmarkbilanzen erörtert und dabei betont, daß die Bilanzen allgemein übersetzt eien, da die wirtschaftliche Lage in den Jahren 1923 und 1924 nicht übersehen werden konnte, Das sei nicht nur bei den privaten, sondern auch bei den staatlichen Gesellschaften der Fall. Insbesondere wurde die Lage bei der Kohlenhandlungsgesellschaft Strohmeyer, an der der Staat beteiligt ist, erörtert. * wurde darauf hingewiesen, daß die Gesellschaft unter starkem Kapitalmangel leide und daß siel auf eine bessere Kapitalgrundlage gestellt werden müsse. Die Be⸗ richte wurden zur Kenntnis genommen. — Der Ausschuß be⸗ handelte außerdem einen kommunistischen Antrag, betreffend die Umsiedlüng von 2 chen Berg⸗ arbeitern in die Landwirtschaft. Abg. Dr. Lon Waldthausen (D. Nat) empfahl einen Antrag seiner Fraktion, der das Stagtsministerium ersucht, die Verhältnisse der aus dem xheinisch⸗-westfälischen Industriegebiet in die branden⸗ burgische Landwirtschaft umgesiedelten Bergarbeiter gründlich zu untersuchen und dafür zu sorgen, daß die diesen Arbeitern etwa entstandenen Mißstände und Härten beseitigt würden. Der Ans trag wurde mit einer vom Abg. Osterroth (Soz.) beantragten Aenderung angenommen, in der zum Ausdruck gebracht wurde, daß die in den Jahren 1926 und 1927 gemachten eri ,, . eingehalten werden sollten. Weiter behandelte der Ausschuß eine Reihe landwirtschaftlicher Anträge. Er nahm dabei einen von dem Abg. Biester (D. Frakt.) empfohlenen Antrag an, wonach zur Festellung von Witterungsschäden größeren Um⸗ fangs Berufsvertretungen der Landwirtschaft überall in er⸗ weitertem Maße zugezogen werden sollen.
— Der Raiffeisenuntersuchungsausschuß des Preußischen Landtags setzte am 9. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) die Vernehmung der Zeugen Geheimrat Dietrich und Direktor Schwarz fort, Zunächst wurde die a erörtert, wer die an Generaldirektor Dietrich gegebenen Kredite bewilligt hat. Zeuge Geheimrat Dietrich: Es ist von mir der Ansrag gestellt worden, mir eins bestimmte Summe zu überweisen oder anzuweisen. Das ist 6. schehen. Es wurde dem Aufsichtsrat vorgetragen, nachdem vorher eine allgemeine Ermächtigung auf Grund der Sicherheiten und meiner sonstigen Verhältnisse erteilt worden war. Im Aufsichtsrat ist über meine Kreditwünsche gesprochen worden, eine Ber schränkung der Höhe nach ist nich! erfolgt. Zeuge Direktot Schwarz erklärte, die Frage der Vorstandskredite sei für sie allgemein nicht in Betracht gekommen, er und Dr. Seelmann hätten keine Kredite entnommen. Zeuge Dietrich: Es hat im Vorstand niemals ein Zweifel über die Zulässigkeit der Kredite geherrscht. Auch war der Zinssatz nicht etwa besonders niedrig, Es ist alles bis auf den letzten Pfennig abgedeckt und zurück gezahlt worden. Ich habe auch Kontokorrentverkehr gehabt und Einzahlungen gemacht. Vors. : Fanden Sie nichts darin, daß Sie als Vorstandsmitglied Kredite in Anspruch nahmen? Zeugs Dietrich; Mein Konto war doch bekannt! Vors.: Ich find es persönlich nicht in der Ordnung, daß ein Direktor Kredite nimmt, denn er kommt nachher in ein schiefes Licht, wie man j hier steht. Auf Fragen des Abg. Mainzer Soz.) nach den Höhe und der Art der von Dietrich hinterlegten Sicherheiten er⸗ klärte der Zeuge, er habe zunächst Grundschuldbriefe, die mitz 170 900 Mark ausliefen, hinterlegt. Die . hätten schon vor der Kreditübernahme bereitgelegen. Abg. a inzer (Soz.): Wurde der Kredit, nur für wirtschaftliche Zwecke oder auch für Spekulgtionen genommen? Zeuge Dietrichz Ich hebe für mich niemals Spekulationsgeschäfte gemacht. Hierauf wurde ein rumänisches Geschäft des Geheimrats Dietrich in rumänischen Stagtspapieren in Höhe von 500 0090 Franken erörtert, os er durch eine Berliner Bank für sich persönlich ge⸗ tätigt hatte, nachdem seine anfängliche Absicht, der n ,. den Gewinn aus diesem Geschäft zuzuführen, durch Verlorengehen eines Teiles der Papiere ungusführbar geworden war. Die Papiere seien, so erklärte der Zeuge auf eine Frage des Vor⸗ sitzenden, auf seine Veranlassung dann gesperrt worden, das Auf⸗— gebotsverfahren schwebe aber immer noch. Abg. Mainzer (Soz.): Dieses Geschaft war also ein vollkommen privates Geschäft des Geheimrats Dietrich! Bis 1925 wußte die Bank gar nicht, daß sie einen Anspruch auf. Gewinn gehabt hatte. Vor— sitzen der: Angenommen, Sie hätten diese Papiere gewinn⸗ bringend veräußert, was hätten Sie dann getan? Zeuge Dietrich: Das Geld wäre der Bank zugeführt worden. Die Abrechnung mit der Raiffeisenbank ist dann zu einem Kurse von 30 erfolgt. Die Franken sind von der Rufen! entnommen. Zeuge Schwarz: Die Bank war Devisenbank. Diese rumänischen Papiere sind nicht von der Raiffeisenbank bezahlt worden, sondern vom Bankhaus Markiewiez. Die Papiere lagen damals in 8 — Posten auf dem Markt und wurden sehr gern gelauft. Abg. Mainzer: Jeder Leiter einer Bankzweigstelle fliegt nach 6. Vertrage hinaus, sobald er spekuliert! Zeuge Schwarz: Das Bankhaus Markiewiez hatte das Frankenkonto bei der Raiffeisenbank. Dieses Konto wurde dann im September 1925 auf Konto Dietrich zu einem mittleren Kurse verbucht. Der VBorsitzende verlas dann eine Mitteilung des früheren Vorstandsmitgliedes der Raiffeisenbank, des Rechtsanwalts Dr. Lange, wonach dieser dringend darum bittet, im erg eine Erklärung e g fr dürfen. Der Ausschuß beschloß, ihm die Einreichung einer schrift⸗ lichen Erklärung anheimzustellen. Abg. Baecker (D. Nat) (zum Zeugen Dietrich): Sie . also im Kontokorrentverkehr mit der Raiffeisenbank. Diese Kredite hatten Sie natürlich in An⸗ spruch genommen, wenn Sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Zeuge: Jawohl! Außer Grundkreditbriefen im Betrage bon 250 009 Mark waren auch noch für etwa 150 000 Mark Roggenrentenbriefe im Depot. Mein Kredit war
)
Nr. 237.
Börsenbeilage ; zum Deutschen YNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Verliner Vörse vom 9. tober
Amtlich festgestellte Kurse.
1Franc, 1 Lira, 1 Lu, 1 Peseta — o, 80 RM. 16sterr. Gulden (Gold) = 2 00 RM. 1 G18. 6sterr. W. — 170 MM). 1Rr. ung. oder tschech. W. — 0, 85 RM. 7 GID. südd. W. — 12,900 RM. 16618. holl. W. — — 150 RM. 1stand. Krone — 1,123 RM. 1chillin 1Rubel (alter Kredit⸗NRbl — 2.16 RM. 1LTalter Goldrubel — 3,20 RM. (Gold) — 4.00 RM. 1Peso (arg. Pap) — 1.418 RM.
Dollar — 420 RM. 1Pfund Sterling — 20, 0 RM. 13hanghai⸗Tael — 2,50 NM. 19en — 210 RM. 1 Zloty. 1 Danziger Gulden — 0, 80 83M. 1 Pengö ungar. W. — O. 78 NM.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt., daß nur bestimmte Rummern oder Serien
österr. V. — 0,60 RM.
lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier besindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗
wärtig nicht stattsindet.
Die den Altien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der drüten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
Geschäftsjahrs.
Ha Die Notierungen für Te e hlnnt sowie für Auslän esinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“. b Etwaige Druckfehler in den heutigen ztursgugaben werden am nächsten Börfen⸗ 6 in der Spalte „Veriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestelltie Notierungen werden möglichst ald am S als „Verichtigung““ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 79 (Lombard 869. Danzig 1 (Lombard c.
Amsterdam sr. Brüssel 5. Helstugfors J. Italien 7.
Kopenhagen 55. London 68. Madrid 6E Oslo 6. Paris 38. Prag 8. Schweiz 36 Stockholm sy Wien 83.
Deutsche sestverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Nentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
1B 10 RM. 1 Mark Banco
1Dinar — 3,40 RM.
Ist nur ein Gewinn⸗
luß des Kurszettels
Heutiger Voriger Kurs
by Dt. Wertbest. Anl 28 106.1000 Doll. f. 1. 12.32 8] do. 10 1099 D. f. 35
Dt. Reichs ⸗ A. xz utz ] 11]
65 do. do. 27, uk. g!
ab 1. 68. 24 mit sg TL.
63 Dt. Neichssch. K GM) nbi. i2. 29 h. ab 32 8 Ef. 19006 Maus
Y Preuß. Staats⸗ Anl.
19253, auslosb. zu 1 142.6
73 do. Staatẽschatz
J. J. x3. 100. 5. 29. 131 20.61.
z do. do. IJ. Folge
13. 102. sällig 26.1. 389 eo. 1.7
6g 4 do. do. r3. 1. 19. 30 65 Baden Staal RM
7
Vayern Staal m-
Anl. a7. db. ab 1.9. 8 1.3.9
8 J Bayer. Staatsscha
1929, rz. 1.3. 38 1.3.9
II do. do. 26, tg. ab 27 7 2 Strel.
Staatssch., x3. 1.3. 31 6 Sachsen Staal di
Anl. 27, ul. 1. 10. 889 Sach se n Staats scha
Neihe 2, fäll. 1. 7. 3 13 Thür. Staaisanl M926, unk. 1. 3. 86 16 do. RM⸗ i. 2 u
L
Lit. B. fällig 1. 1. 32
—
Au. 27 unt. 1. 2. 32 L2.8
1.8.9
11.7
68 3 Dtsch. Neichspof Schatz F. Tu. 2. xz. 2
110 ba se 6 bes 6
rentbk. R. 1 2, uf. 1.4. 34
85 P ren pische Landes- Mido. Lig. Goldren b
Dtsch. Anl.-⸗Ablbsquschuid ohne Auslosungsschein Anhalt ul. uslosgssch
versch. 1.4.10 68, 1b
Ohne Zinsberechnung. , , . in
Deutsche Wertbest. Anf. bis d Doll. fall. z. 9. S5
¶ Dentsche Schußgebiel⸗
Aimee... 1.1.7 4. 4h Getündigte, unget. verloste u. unverl. Rentenbriefe. 4. G Posensche, agst. b. 31312417 —
Auleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial, und vreußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
Vrandenburg. Prov.
RN Ma⸗A. 28, db. ab 83 J 15.5 — —
do. do. 26, Idb. ab 32 7 Hann. Prov. G M⸗A.
R. 1B. tilgb. ab 26 do. NR M⸗A. R. aB, 1Bu. do. do. R 10-12, tgb. 34 do. do. R. 3B. r3. 103 do. do. Reihe 6 do. do Reihe 7 do. do. R. 8, tgb. 32 do. do. N. 9, tgb. 33 Niederschles. Provinz
NM 1926, rz. ab 32 do. do. 28. 5. ab 385 Dstpreußen Prov. RM⸗
Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomm. Pr. 26, säll. 3. do. do. Gd. 26, fall. 30 Sachsen Prov. Verb. 9 Ag. 1g unk. 35
0. do. Uusg. 18 da da. ö 11
2
*
A 22
leutiger Voriger Lurs
¶ Voriger Kur
Sachsen Prov. Verb. RM. Ag. 15, ul. 26 bo. do. Ausg. 1621.1 bo. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A.2 do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov. Lb. RN M⸗A. Arg tg. 26 bo. A. 15 Jeing. tg. 27 do. Gld⸗A. A. 16 4a. 32 Schlesw.⸗Holst. Prov. Lb. N M⸗A. A1 tg. 32 do. Gold, A. 198, tg. 32 do. RM.. A. 19, tg. 82 do. Gold. A. 20, tg. 82 do. RM. A. 21M, tg. 33 do. Glde Al. A 18 tg. 30 do. Verband NM⸗A. 28 (Feingold) tg. 83 Kasseler Bezirks verbd. Schatzanw. , rz. 10 Wiesbad. Bezirks verb. Schatzanweis. , rz. 10, sällig 1. 5. 33 8
Ohne Zinsberechnung.
Dberhessen Prov.⸗ Anl. Auslosungsscheine .. Dstpreußen Prov. Anl⸗ Auslosungsscheine !. do. Ablös. o. Auslos.-Sch. Pommern Provinz Anl⸗ Aus losgssch. Grupp. 14 M de. do. Gruppe 2* M Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine Schleswig ⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. T einschl. 1 Ablösungsschuld (in einschl. / Ablösungsschuld lin
b) Kreisanleihen.
Mit Zinsberechnung.
Velgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., r3. ab 24 do. do. 249r., x3. ab 24
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
Altenburg (Thür) Gold⸗A. Idb. ab 1 Augsbg. RM⸗A. 26,
fällig 1.8. 1931 8
do. Schatzanw. 2s, a1 Verlin Gold⸗ Ani. 26 1. u. 2. Ausg. , tg. 81 do. RM⸗A. 28 M, fäll. 31.3. 50, gar. Verk⸗A do. do. 1924, tg. 25, do. Schatzanw. 28, fa Bochum Gold⸗A. 29, fällig 1.1. 1934 Vonn N M- n a6 rz 1 Braunschweig. RN M⸗ Anl. 26 N, Idb. 31 Breslau RM⸗Anl. 1928 1, Idb. 83
do. 1928 II, db. 34 do. 1926, 1db. 31 Dortmund Schatz⸗
anw. 28, fällig 81 Dresden NRM⸗Anl.
1928, tgb. 835
do. do. 263. 1, uk. 31 do. do. 26d. 2, uk. 32 do. do. 1928, tg. 35,
do. Schatzanw. f. 33 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 88 do. 1926, uk. 82 Vi sselvor & r. al 1936, uk. 32
Eisenach RM⸗Anl.
1925, unt. 1931
Elberfeld RM⸗Anl. 1928, uk. 1. 10. 83
do. 26, uk. 81.12.31 Em den G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 82 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 382
do. Echatzan w a6. so
Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer RM es, M uk. 35 Gera Stadttrs. Anl. v. 26, Idb. abg 1.5.32 Börlitz NM ⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kassel RM⸗Anl. 26, unk. 1. 3. 1931 Kiel NRMAnl. v. 26, unk. bis 1. 7. 81 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31 do. do. 1928, uk. 33 Kolberg Dstseebad R M- A. v. 27, rz. 82 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2 3 ul. 35 do. RNM⸗Anl. rz. 26 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 38 Leipzig RM⸗Anl. 28 uk. 1. 65. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 28, uk. b. 83 Mannheim Gold⸗
Anleihe 25, rz. 30
do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 2s, tilgb. 31 München Schatzan⸗ weis. 28, fäll. i981 Nürnbg. GA. 26ulsz1 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unt. bis 1931 Oberhaus. Rheinl. RM⸗A. 27, uk. b. 82 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. RM⸗l. 27, r3. 32 Plauen RM⸗AÄnl. 1927, r3. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1925, uk. 1. 10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 83 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29
4) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.
do. do. A. 6 RBe ts Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. 5. rʒ 2785 do Reichs m Ani.
Feing. . rz. 20 3 do. Ag. 7, 3. 81 do. Ag. 6, rz. 80 do. Ag. 4, T3. 26 8 sichergestellt.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich / rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
Vraunschw Staats bl Gld⸗Pfb. (Landsch) N. 14, tilgb. ab 1928
do. do. N. 16, tg. 29
. do. R. 20, ig. 35
. do. R. 22, tg. 88
. do. R. 23, tg. 35
. do. R. 19, tg. 33
do. R. 17, uk. b. 32
do. Kom. do. Rizukag
do. do. do. N. 21, uk. 33
do. do. do. N. 18, ul. 32
Sess. Ldbk. Gold Hyv. Pfb. R. L2u. 7, tg. 32 do. do. R. 8 u. g tg. 35 do. do. R. 10, tg. 34 do. do. R. 8 4,6 1g. 32 do. do. do. N. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuldv.
Reihe 2, ig. 32 do. do. do. R. 1, tg. 32
Oldb. staatl. Kro. A. Gold 1925 ut. 30
do. do. S. 2, rz. 80
. do. S. 4, rz. 31
. do. S. 5, rz. 83
. do. S. 1 u. 3, rz. 80
do. G M (Liqu.) do. do. G. . S. 2, rz32 do. do. do. S. 1, rz. 29
Preuß. Ld. Pfdbr. A.
m. Pf. R. 2, tg. 30
do. do. R. 4, tg. 30
do. R. 11, tg. 33
do. R. 18, tg. 34
do. R. 18, tg. 84
do. R. 17, tg. 35
. do. R. 85, tg. 32
. do. R. 10,tg. 83
do. R. 7, tg. 82
do, R. 3. tg. 80
do. Kom. R 12, 83
. do. do. I. 14g. 34
do. do. O6. 1619. 34
do. do. NR. 6 tg. 82
do. do. R. 8 ig. 3
Thüring. Staatsbt.
Gold⸗Schuldv. ..
Württ. Wohngskred.
G. Hyp. Pf. R. 2, rz. 32 a do. do. do. R. 5 rz. 34 8 do. Schuldv. 26 x36 ]
Ohne Zinsberechnung.
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b) Landesbanken, Provinzial banken, komm unale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
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do. N. 2, Idb. 31 ho. R. 7-9, Idb. 33 do. N. 10, db. 34 . do. R. 4, db. 81 do. NR. 6, db. 82 do. R. 8, kdb. 31 . do. R. 5, db. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 do. do. do. R. 3, db. 33 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pfb. A s, g, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 11 xz. 100, uks5 do. do. G.⸗ 8. S. 5, rz. 85 do. do. do. S. 6 u. J. rz. 84 do. do. do. Ss rz 10 hu ks] Dberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, uk. 81 do. do. Kom. Ausg. 1 Vuchst. A,. rʒ3. 100, uk. 31 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 102, uk. 33 Pomm. Prov⸗Vt. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 30 do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. 1u. 2M, rz. 32 do. do. Kom. 1a, 1b, ukz1 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld. Pf. Rl ulga do. do. Koni. N. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M do. do. Pr. Ig. 25ukg0 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. l, uk. 32 do. do. do. Kom. R. 2
Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. Gld. Ri, uks3 do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1, uk. 82
Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tgs do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28 A. 1u2, igss do. do. 28 A. 3, tg. 3] do. do. 26 A. 1, ig. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 33 do. do. 27A. 1M. tg. 32 do. do. 23 A. 1, tg. 24
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anweis. 28, rz. 31 Mitteld. Kom.⸗A. d. Spark. Girov.uł g2 do. 26A. 2 v.27, ul. 83
Ohne Zinsberechnung.
do. 1928, ut bis 34
Ohne Zinsberechnung.
Mannheim Anl.⸗Aus
Sch. einschl. /a Abl. Sch
(in J d. Auslosungsw) in Nostock Anl. Auslos Sch. einschl. “/ Abl.⸗ (in R d. AuslosungswM do.
Schlesw. Holst. Ldk Rth d d
o. stf. Pfandbriefamt f. Saus grundstücke.
Dt. Komm. ⸗Sammelabl.
do. do. ohne Au
Kur⸗- n. Neumärk. Kred⸗Inst. G Pf. RMI do. (Absind.⸗Pfdbr) do. ritterschaft liche Darl. K. Schuldv. do. do. do. S. 2
do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd. ⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B do. do. LiqgPf. o‚lntsch Anteilsch. ʒ. S d Liq.⸗ G. Pf. d. Etr. Ldsch. Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. N. 2 M, 20 do. Gldkredbr. R. 2 31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Rittersch G Pf. do. do. do. Ser. 1 do. (Absind.⸗Pfbr.) Ostpr. Idsch. Gd. ⸗ Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. Idsch. G. - Pfbr. do. do. Ausg. 1u.2 do. do. Ausg. 1 do. do. Abfindpfbr.) do. neuldsch. fKlngdb G. Pf. ( Absindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr. .. do. do. unk. 1930 do. do. Ausg. 12 do. do. Ausg. 1 — 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant. ⸗Sch. Antsch. z. 3 Lig. GPf. k Schles. Ldsch. G. Pf do. do. Em. 2, uk. 8] do. do. Em. 1... do. do. Em. 2..
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1925 do. Ldsch Krdy. G Pf. ae n a
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do. do. do. do. Ser. A...
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do. do. R. 3 6, 9u. 10
einschl. n Ablösungsschuld in J des Auslosungsw)
e) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
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Ohne Zinsberechnung.
Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. St llcke. ** Calenberg. Kred. Ser. D, , F ggek. 1. 10. 23, 1. 4. 24 5-155 Kur- u. Neumärkische 2863 Kur⸗ u. Neumärk. neue 4,8 g, 35 Kur⸗u. Neum. C.⸗Dbl. Mi 4. 39, 89 landschaftl. Zentral! Sächs. Kreditverein 45 Kreditbr.
bis Ser. 22, 26 - 38 vwersch.)
do. do. 89 bis Ser. 25 1.1.7) 4, 39, 385 Schleswig⸗Holstein wma 4, 34, 3 3 Westpr. rittersch. I-II] 4, 34, 83 Westpr. neulandsch.“ m. Deckungs besch. b. 31. 12. 17, Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften.
Mit Z3insberechnung. Berl. Pfdb. A. G Pf. do. do. (m. S. Au. B)
do. do. S. A Lig. Pf. Anteilsch. z. 3 Lig. G. Pf. dBerl. Pꝓfba SAjf. Berl. Pfandbr. A Sb
Absind⸗ Gd. Pf) Verl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1.2
Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. S( Lig. Pf)
Pf. d. Srdö. Stadtsch Preuß. Ztr.-Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 4, 30 do. do. R. 6, tg. 80 do. do. R. 7, tg. 31
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tilgb. 29, 81 u. 385 do. do. R. 1u. 15, 32 do. do. R. 18, tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. Nꝛ0 21, tg. 3 do. do. R. 22, tg. 34 do. do. R. zu. 11. tg. 32 do. do. R. 2u. 12 tg. 32 do. do. R. 1 u. 18, tg. 32
Ohne Zinsberechnung. Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Binstermin 1. 1.7)
e Sonstige.
Ohne 3insberechnung. Deutsche Pfdbr.⸗Anst.
Pof. S. 15, uk. 80-8449 LI — Dresdn. Grundrent. Anst. Pf. S1. 2,5, 7.1 do. do. S. 3, 4, 6 M do. Grundrenthr1=
* Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Sypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid. Pfandbr.
Mit Zinsberechnung.
Vt. . Goldtr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. . S. B. xz29 do. Schuldv. Rl rz2s Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. NR. 18, uk. 33 do. do. R. 6 uk. 34 do. do. R. 1, uk. 29 do. do. R. 2-4 uk. 30 do. do. R. 8, uk. 81 do. do. R. 6, uk. 31 do. do. R. 7, uk. 81 do. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 1, uk. 32 do. do. R. 2, uk. g3 Vayer. Landw. ⸗Bk. GH Pf. Rꝛo, 2a1uk. 30 Bayer. Vereins ban G. Pf. S. 1-5, 1-285, 36-69, rz. 29, 30, 37ꝛ do. do. S. 50-93, rz. 33 do. do. S. 94, 5, rz. 34 do. do. S. ß 97, rz. 34 do. do. S. 9g. 99, rz. 34 do. do. Sioo-102r3385 do. do. S. 1 -= 2, 63. 82 do. do. S. 1-2, Dj. 82 do. do. Kom. S. 1 = 19 do. do. do. S. 1, r3. 32
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Ser. *. unk. b. 80 10 do. do. Ser. s, ul. 31 10 do. do. Ser. ꝙ ut. 30 10 po. do. S. zu. S uk. 30 do. do. S. 12, uk. 32 do. do. S. 18. ul. 83 do. do. S. 15, ur. 3a do. do. Ser. . ul 3e do. do. S. 11, uk. 82 bo. do. S. 10, ul. 2 do do. Ser. 9. ul. 32
Mobilis.⸗Pfdbr¶ do. do. S. 8 (Zig.
Pfdbr.) . Antsch. do. do. XS, uta do. do. Ser. 4. ul. 33 do. do. Ser. S, ul. 33 do. do. — 4 — do. do. Ser. g. ua
Braun schw.⸗ dann. bo. do. 1924. rz. 1530 do. do. 1927, 3. 1932 do. do. l gs. xz. 1934 do. do. 1929, rz. 1935 do. do. 1926, 3 1931 do. do. 1927, rz. 1931 do. do. 1926 (Liq.- Pfdb.) 0. Ant. Sch. Anteilsch. ʒ. M SCCiq. G. Pf. d. Sraunschw.
Braunschw.⸗Hann. Hyp. B. Gld . ut3 do. do. do., unk. 31 do. do. do. 27, ul. 31 do. do. do. uk b. 28
Dtsch. Genoss.⸗ Hyp. Bk. G. Pf. R. 1. ut. 27 do. do. R. 5, uk. 83 do. do. R. 6, uk. 84 do. do. R. 3, uk. 82 do. do. R. 4, uk. gz do. Gldgᷣ. R. i, uk 89 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. NR. 3, ul. 32
Deutsche Hyp.⸗Banl
Gld. Pf. S. 26, ut 29 do. S. 27, ut. b. 29 do. S es- 29, ut. b. 31 S. 34, uk. b. 33 S6, uk. b. 34 37, uk. b. 85 30, uk. b. 32 31, uk. b. 82 33, uk. b. 81 S. 32 v. 26 u. 29 (Liq. Bf. o. Antsch.
Deutsche Syp- Bank Gld Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7. uk. 8 do. do. Ser. 6
Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R. 1, tg. 32 do. do. NR. 4, tg. 8g do. do. R. 5, tg. 34 do. do. NR. 2, tg. 82 do. Kom. R. 6. tg. 34
Frankf. Pꝓfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 8, rz. 80 do. do. Em. 16, xz. 83 do. do. Em. 12, x3. 34 do. do. Em. 13, rz. 35 do. do. Em. 15, x5. 85 do. do. Em. J, rz. 3z do. do. E. 8, ut. b. 39 do. do. Em. 2. r3. 29 do. Em. 11 (Liq⸗Py)
ohne Ant.⸗Sch. do. Glde g E. 4. rz3o do. do. En. 14, rz. 85 do. do. Em. 16, r. 85 do. do. Em. 5, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 32
Gotha Grundkr. GP A. 3, Za, gb, uk. 39 do. G. Pf. A. 4, uk. 39 do. do. GSld. Hyp. f. Abt. 5, 3a, uk. b. 31 do. do. Abt. g, uk. 34 do. do. do. A. G, uk. 31 do. do. Goldin Pf. Abt. 2, ut. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. Ar(Liq.⸗ Pf. o. Ant.-Sch. Anteilsch. 3. MI Liq.⸗ ld. Pf. d. Gothaer
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Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. S. Pf. R. . uso do. R. 1-6, 8, 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 89 do. N. 14, uk. 33 do. R. 16, uk. 34 do. R. 9, uk. 32 do. NR. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 Qiq.⸗Pfb) ohne Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. M GMS iq Pf. Hann. Bodkr. Bl Hannov. Bodkrd. Bk. Komm. R. 1, uk. 83 do. do. do. R. 2, uk. 34 do. do. do. R. 3, uk. 85
Landwtsch. Pfdbrbk. Gd. Hp] . Pfandbr.- Bk. uk. 32 do. do. R. 1. uk. 32 Leipz. Hyp.⸗VBt. Gld⸗ Pf. Em. 8, rz. ab 30 do. Em. 5, tilgb. ab as do. Em. 11, T3. ab 83 do. Em. 12, rz. ab 84 do. Em. 13, r3. ab 84 do. Em. 15, rz. ab 34 do. Em. 6, rz. ab 82 do. Em. 9, rz. ab 383 do. Em. 2, rz. ab 29 do. Em. 7 ( iq. Pf.) ohne Unt. ⸗Sch. do. do. E. A(24. f.) do. Gld- C. G. 4. T3. 30 do. do. E. 14, tgb. 84 do. do. Em. 8, rz. 33
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