1929 / 239 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Oct 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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14445 14450 14453 14458 14160 14481 14482 14484 14493 14491 14497 14493 14507 14512 14513 14523 14531 14542 14544 14546 14554 14555 14563 14566 14574 14590 14601 1460903 14609 140

14620 14629 14631

14661 14662 14666 14672 14688 14711 14721 14725 14730 14732 14741 14751 14752 14753 14760 14764 14765 14770 14772 14776 14790 14796 14803 14805 14806 14811 14821 14823 141825 14830 14832 14833 14836 14841 14845 14866 141867 14871 14876 141880 14885 14886 141900 14901 14902 141909 14910 1492 14936 14940 14952 14954 14962 14963 14966 14975 14976 14977 14979 14984 14995 14997 15007 1501090 135016 9) 15022 15026 15044 1505 1506 15065 J 967 15 5 15081 1350 ö 15 115097 15111 15126 15 15159 15167 15169 1517 15185 15201 15207 15208 15217 15230 15231 15233 15236 15270 15276 15286 1528 15297 15298 15310 1531 15323 15326 15328 15329 15338 15345 15349 15350 15358 15361 15362 15365 15378 15379 15390 15391 15420 15424 15426 15435 15445 154418 154157 15462 15475 15481 15483 15491 15505 15508 15513 15516 15523 15539 15540 15551 15565 15570 15574 15579 15609 15611 15623 15639 15640 15647 15652 15654 15669 15674 15685 15686 15696 15702 15705 15714 15716 15719 15721 15732 15740 15742 15745 15759 15765 15772 15773 15780 15787 15788 15792 15801 15804 15808 15811 15816 15829 15830 15834 15836 15838 15848 15860 15861 15871

15878 15879 15887 15888 15894 15910 15913 15919 15922 15923 15930 15932 15946 15949 15965 15971 15973 15979 15980 15984 3 15988 15990 15993.

Vom 1. Dezember 1929 an hört jede Verzinsung der zu diesem Termin verlosten Stücke auf.

Rückständig aus früheren losungen sind folgende:

Nr. 7 86 92 g6 98 105 129 426 428 443 775 805 XW3 8657 937 941 g45 946 965 968 989 1186 1192 1194 1280 1409 1407 1410 1444 1445 1457 1159 1545 1549 1565 1566 1585 1596 1598 1603 1613 1622 1638 1641 1643 1644 1655 1666 1685 1686 1689 1691 1721 1728 1729 1754 1756 1845 1817 1882 1887 1888 1904 1944 1964 1966 1969 2002 2003 2004 2006 2008 2010 2052 2053 2054 207 2104 2110 2112 2137 A3 2154 2156 2157 2168 2172 2463 2472 2475 2478 2536 2566 2571 2591 2608 2627 2638 2733 249 A590 2766 269 2770 N73 Ass 287 2813 2830 2905 2907 2910 2911 2913 2914 2926 2931 2937 2947 2948 29861 2986 3001 3238 3277 279 8280 3295 3301 3302 8322 3398 3399 3402 3419 3484 3628 3557 3600 3635 3647 3656 3762 3769 3794 3826 B31 3833 3849 3855 3871 3883 3909 3994 4023 4024 4038 1043 4045 4058 4085 4092 4110 4120 4135 4244 4215 51 4263 4272 4291 4441 4455 4476 4517 4521 4529 4530 4533 4543 4554 4557 4637 4610 4645 4781 4784 4785 4790 4856 4869 4888 4926 4937 4949 4955 1956 4989 5002 5014 50290 5042 5043 5045 5108 5110 5111 5178 5179 5181 5184 5185 5187 5189 5197 5198 5199 5209 5213 5218 5220 5278 5286 5288 5292 5314 5324 5341 5364 5377 5469 5512 5516 5518 5522 5529 5606 5625 5632 5638 5639 5640 5646 5651 5652 5656 5662 5665 5666 5690 5692 5702 5766 5771 5775 5777 5783 5788 5789 58790 5895 5923 5929 5930 5975 5976 5994 6002 6011 6090 6092 6100 6121 6130 61g3 6199 6209 6217 6230 6338 6339 6315 6366 6367 6369 6376 6383 6435 6447 6450 6480 6482 6497 6513 6514 65390 6532 6535 6666 6690 66953 6709 6730 6770 6781 6792 6794 6814 6816 6817 6819 6833 6836 6864 6865 6866 6868 6869 6991 6904 6918 6978 698690 6982 6991 6997 7009 7014 7067 7069 7078 7090 7091 7098 7099 7119 7133 7137 7254 7460 7187 7488 7490 7505 7509 7522 7536 7538 7539 7597 7646 7648 7682 7689 7693 7698 7703 7708 7709 7722 7728 7730 7783 7795 7861 7870 7876 71879 7880 7881 7906 7941 7981 7985 7999 8023 8054 8078 8081 8083 8984 S098 8117 8146 8166 8i6sés 8179 8218 l0 8334 8351 8358 8364 8367 8439 9440 8450 8495 8507 851g 8521 8522 S524 8528 S530 8543 8558 8565 8568 8569 8590 8607 8615 8618 8617 8653 S662 S724 8763 8769 8775 8791 92 S808 8813 8814 8827 8830 8835 8839 8861 8871 8886 8925 8926 S960 8964 8970 9077 giiß 9128 i129 gi31 9185 9136 gl47 gi50 gi52 gi62 9177 g181 9182 9202 g20g 211 9213 g218 g235 9242 g253 9270 271 g272 73 9275 9310 g312 9389 9390 9481 95286 9527 9528 gö560 gö568090 gös2 9583 9698 9616 9623 g635 9654 9663 9665 9679 0g 9704 9709 N23 9725 9g741 9826 9866

Ver⸗

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560 1256 2609 12611 12612 2626 12710 12780 230 2916

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1

71 14686 14705 791 1997 14798 4818 14839 14847 14978 14981 14994 15006 15017 151832 15155 15176 15203 15213 15244 292 15463 159 15487 7 15 15571 15582 15601 45 15656 15664 15676 15681 2 15695 15698 15711 15720 5131 15737 15751 15809 5905 15936 15987

156290 15688 15722 15862

I. Altien⸗ gesellschaften.

lb2878 Nachtrag

zur Einladung zu unserer am 28. Okto⸗

ber 1929 um 13 Uhr in 3schopau

stattfindenden Generalversammlung

(Reichsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober Tagesordnung

1929).

Zu der tritt als

weiterer Punkt:

4. Beschlußfassung über die Ermächti⸗ gung des Aufsichtsrats, die auf Grund der Akftienumstückelung gemäß der 7. Durchführungsverordnung zur

Goldbilanzverordnung erforderlichen

Satzungsänderungen vorzunehmen.

Erla, Erzgeb., am 10. Oktober 1929.

Nestler C Breitfeld, Aktien⸗ gesellschast.

Scheuner. Gott.

Mannheimer Aktiendruckerei A.⸗G. Ib623 13] in Mannheim.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, 6. November 1929, nachm. 3 Uhr, im Hause R 3, 14/15 stattfindenden 40. ordent⸗ lichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht. 2. Vorlage der Bilanz. 3. Revisionsbericht und Ent⸗ lastung. 4. Wahl eines Aussichtsrats⸗ mitglieds.

Der Aufsicht srat.

Robert Kramer, Vorsitzender.

62581 Excelsior Lebens versicherungs⸗ Afttiengesellschaft, Berlin.

Das Amt des ersten Aufsichtsrats ist erloschen. Zu Mitgliedern des Aussichts⸗ rats sind folgende Herren gewählt bzw. wiedergewählt: Reichskanzler a. D. D. Dr. G. Michaelis, Exzellenz, Generaldirektor Hermann Alverdes, Direktor E. Bebler, Bankier Heinz Borchardt, Direktor A. Hollinger, Generaldirektor Rudolf Kimmig, Generaldirektor Adolf Mädje, Direktor Georg Newger, Syndikus Dr. phil. Leon Zeitlin, Direktor Johannes Nordhoff, Sanitätsrat Dr. Alfred Scheer.

Berlin, den 9. Oktober 1929.

Der Vorstand.

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 12. Oktober 1929. S. 2.

1 1 Dampfziegelei Esbach Aktiengesellschaft, Coburg 131. Paul Neubarth, Apolda, ist nicht mehr Mitglied im Aussichtsrat unserer Gesell⸗ schaft.

los Auf Grund des Gesetzes über die Ent⸗ sendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat“ wurde in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gewählt: Arbeiter Karl Gerstenberg, Eisenach.

Der Brauer Kurt Hertel ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Aktienbrauerei Eisenach.

62882 Ottensener Eisenwerk Aktiengesell⸗ schaft, Altona⸗Ottensen.

In dem gestrigen Inserat ist das Datum für die letzte Umtauschfrist verdrückt, es muß 31. Januar 19309 heißen.

Hamburg, den 11. Oktober 1929.

Ottensener Eisenwerk Attiengesellschaft.

62624

Ideal Werke Aktiengesellschaft

für drahtlose Telephonie, Berlin.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu

einer am Dienstag, den 29. Oktober 1929 um 12,30 Uhr mittags, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berlin 80., Cöpenicker Str. 10a, statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung ein.

Tagesordnung:

l. Ermächtigung des Vorstands zum Ankauf oder zum miet⸗ bzw. pacht⸗ weisen Erwerb eines Fabrikgrundstücks.

2. Veränderungen im Aussichtsrat.

3. Bestellung eines Prokuristen.

4. Verschiedenes.

Berlin, den 10. Oktober 1929.

Der Vorstand. Daeschner. Colden.

62688

Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. Grundstückskonto 32 0090, —, Betriebskostenkonto II 3998,80. Große Instandsetzungen 4239, 24, Kontokorrent⸗ konto: Mietekontokorrentkonto 4658,88, Umlagekonto 68, Kohlekontokorrentkonto 3226, 99, Kohleum lagekonto 28/29 2337, 265, Kontokorrentkonto III 136 612,75, Liefe⸗ rantenkonto B. Müller 100, Lieferanten konto Gebr. Urbain 150 50, zus. 147 153,37, Verlust 135,93 RM. Passiva. Kapital⸗ konto 15 000, Hypothekenkreditorenkonto

130 0090, —, Kontokorrentkonto: Miete⸗ kontokorrentkonto 1406, 2, Omniakonto 1081,13, Kohlekontokorrentkonto 1422,

Omnia Koblekonto 2917,49, Kohleumlage⸗ konto 28/29 2802,24, zus. 8221,35, Ab⸗ nützungsgebühr 6243,75, Mietausfallkonto Kohle 2277,13, Mietausfallkonto 2688, 28, Reservekonto 14 578,43, Gewinn⸗ u. Ver⸗ lustkonto 1927 8395,50 RM.

Gewinn⸗ und Verlustkonto

per 31. Dezember 1928.

Soll. Betriebskostenkonto 16 393,83, Laufende Instandsetzungen 11 124,93,

Schönheitsreparaturen 412,50, Betriebs⸗ kostenkonto Kohle 65, 05, Abnützungsgebühr 1683,75, Hypothekenzinsen 9750, —, Körper⸗ schaftssteuerkonto 2411,90, Mietausfall⸗ konto Kohle 1469,56, Mietausfallkonto 1271,02, Mietnachlaßkonto 965, 05, Ver⸗ mögenssteuerkonto 696 RM. Haben. Mietzinskonto 35 400,11, Schönheitsrepa⸗ raturen 455,99, Mietzuzahlungskonto 33,79 Zinsenkonto 9470,76, Verlust 13,03 RM. Passauerstr. 11 a Grundstücks⸗Ver⸗ wertungs.⸗Aktiengesellschaft, Berlin.

62328. Bilanz per 31. Dezember 1928. Aktiva.

Grundstück. ..... 1000 900 Gebäude.... . 4455 019112 e sann-, , 20514 Postscheckguthaben ... 293591 Dresdner Bank.... 2 45120 Effekten JJ 497 400 Wechsel 2 5 765 k 106 421 68 Debitoren, Warmwasser . 155667 1 19 533 90 Interims konto. .... 33 81690 Bauteil IIIIV ..,... 1242 13333

350, S3 85

Passiva. Aktienkapital J 1000000 Hypotheken... . 5 840 400 Wollanksche Familienstiftg. 17 500

57 21117 406111 28 41 83580 418060

7360, 338 85

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

J Mietvorauszahlungen .. Erneuerungskonto.. .. Gewinn 1928, Saldo...

62586

Auf Grund des im Deutschen Reiche anzeiger Nr. 188 vom 14. August 1929 veröffentlichten Prospektes sind:

RM 20099009, neue Aktien (20 000 Stück über je 1000 RM, Nr. 37 001—- 57 000) der Aktien⸗ gesellschaft für Verkehrswesen zu Berlin

zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Hamburg zugelassen.

Samburg, im Oktober 1929. Darmstädter und Nationalbank Kommmandiigesellschaft auf Aktien Filiale Hamburg. Dresdner Bank in Samburg. Serrmann & Dauswedell. Norddeutsche Bank in Damburg.

M. M. Warburg X Co.

VBerlust. Generalunkosten .... 414 885 48 Abschreibungen .... 21 81790 Gewinnvortrag 1998 .. 418066 440 ss3 0 Gewinn. ö . 6 103 94 en 140 Lfde. Mieten . 344 640, 04 Mietvorauszah⸗ lungen. 90 000, 434 640 04

Ti sss s Berlin, den 20. August 1929. Sandels⸗Aftiengesellschaft „Atlantic! .

Sperber. Der Aufsichtsrat. Dr. Südekum.

Strick- und Wirkwarenfabrik A. G. vorm. Max Anker in Liquidation,

58252] Berlin.

In der Generalversammlung vom d. September 1929 ist die Auflösung der Gesellschaft beschlossen worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Die Liquidatoren:

Stein. Loewy. 162584] Bekanntmachung. Herr Gutebesitzer J. Hagelberg, Taeten⸗

dorf, hat wegen seines hohen Alters das

Amt als Mitglied unseres Vorstandes niedergelegt. An seine Stelle ist Herr Doppelhöfner Wilh. Schulz, Gr. Liedern, in den Vorstand unserer Gesellschaft gewählt

ĩ unseres D

Für das bisherige Mitglied en . el

Aufsichts rats, in den Vorstand ge— Schulz, Gr.

die durch Ableben aus

wählten Doppelhöfner W. Liedern, und für

dem Außssichtsrat ausgeschiedenen Herren Römstedt und

Hofbesitzer H. Hyfing, Gutsbesitzer O. Beplate, Oldendorf, sind die Herren Gutsbesitzer Karl Hagelberg, Taetendorf, Hofsbesitzer Georg Kruse, Altenmedingen, Hosbesitzer Adolf Moritz, Oldendorf, in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gewählt.

Aktien⸗Zuckerfabrik Uelzen.

Meyer. Gehrdts. (62883 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit auf Samstag, den

16. November 1929, vormittags 10 Uhr, in den Sitzungssaal des Bank⸗ hauses J. A. Kreb, Münsterplatz 4, Freiburg im Breisgau, zu einer außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Aenderung des 5? Satz 1 des Gesellschaftsvertrags.

Die Aktionäre, die in der G.-V. ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien bis spätestens 7. November 1929 bei der Gesellschaft in Wehr oder beim Bankhaus J. A. Krebs in Freiburg i. Br. oder bei einem deutschen Notar hinterlegen. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar muß der Hinterlegungsschein bis 7. No⸗ vember beim Volstand der Gesellschaft eingereicht sein.

Wehr i. Baden, 10. Oktober 1929. Wehra Aktiengesellschaft Teppich⸗ Möbelstoffweberei. Der Vorstand.

Fritz Rupp. Alfred Hauber. Albert Rupp.

dim

Durch Beschluß der a. 0. Generalver⸗ sammlung vom 24. September 1929 ist das Grundkapital der Gesellschaft von nominal 880 000, Reichsmark (in Buchstaben: Achthundertundachtzigtausend Reichsmark) auf 220 000, Reichsmark (Zweihundertundzwanzigtausend NReichs⸗ mark) herabgesetzt. In Gemäßheit des §z 289 des Handelsgesetzbuchs fordern wir die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzu⸗ melden.

Gleichzeitig fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, bei Meidung der Rechtsfolge aus § 290 H.⸗G.⸗B. ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneue⸗ rungsscheinen bis spätestens zum 28. Ok⸗ tober 1929 bei der Gesellschaft zur Ab⸗ stempelung einzureichen.

Hannover, den 7. Oktober 1929. Prometheus ⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft im Vergleichsverfahren. Arnheiter. Böttcher.

DI

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 31. Oktober 1929, nachmittags 4 Uhr, in Ohlau, im Hotel zum Löwen“, stattfindenden außerordentlichen Gene⸗ ralversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Neuwahl des Liquidators.

Aktionäre, welche der Generalversamm⸗ lung beiwohnen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am 3. Werktag vor der Generalversamm⸗ lung bei der Kommunalbank für Nieder⸗ schlesien öffentliche Bankanstalt in Breslau oder Ohlau oder bei einem reichsdeutschen Notar hinterlegen und dieses durch eine Bescheinigung nachweisen.

Breslau, den 9. Oktober 1929.

Carl Tuchscherer Aktiengesellschaft i. C.

Der Anfsichtsrat. Prescher, Vorsitzender.

3M

Erfurter Glektrijche Etraßenbahn.

Die Herren Aktionäre der Erfurter Elektrischen Straßenbahn in Erfurt werden hiermit zu einer außerordent⸗ lichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 31. 10. 1929 in den Sitzungssaal der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Erfurt, in Erfurt, Anger 25, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: Erhöhung des Aktienkapitals.

Die zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung satzungs⸗ gemäß spätestens drei Tage vor der⸗ selben erforderliche Hinterlegung der Aktien oder notariellen Hinterlegungs⸗ bescheinigungen kann geschehen in Erfurt bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Erfurt, der Dresdner Bank, Filiale Erfurt und der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Filiale Erfurt.

Erfurt, den 11. Oktober 1229.

Der Aufsichtsrat. Dr. Mann, Vorsitzender.

62578

Nordsee“ Deutsche Sochseefischerei

Bremen⸗Cuxhaven . G, Hamburg. Derr Generalkonsul F. H Hinde ist am

29. Dezember 1928 verstorben und somit als Mitglied unseres Aufsichtsrats aus⸗ geschieden. Der Vorstand.

62594] Interessengemeinschaft Deutscher Pianoforte, und Har⸗ monium-⸗ Fabriken A. G., Berlin. Aufsichtsrat lt. General versammlungsbeschluß vom 30. 7. 1929:

Herr Carl Bechstein jun, J. Vorsitzender,

i. Fa. C. Bechstein A. G., Berlin,

Herr Herbert M. Gutmann, II. Vor⸗ sitzender, Vorstandsmitglied d. Dresdner

Bank,

Herr Direktor Anton Dütz, i. Fa. Eduard

Seiler G. m. b. S., Liegnitz

Herr Julius Feurich, i. Fa. Julius Feu⸗

ö rich Leipzig,

Herr Wilhelm Grotrian, i. Fa. Grotrian⸗ Steinweg, Braunschweig,

Herr Wilh. O. Jürgens, i. Fa. M. Hö⸗ rügel, Leipzig⸗Leutzsch,

Herr Rudolf Ibach, i. Fa. Rud. Ibach Sohn, Schwelm,

Herr Geh. Finanzrat Theodor Simon, Delegierter des Verwaltungsrats der Diskont⸗Credit A. G., Zürich,

Herr Arthur Schimmel, i. Fa. Wilhelm Schimmel, Leipzig,

Herr Adolf Ernst Voigt, i. Fa. H. Matz E Comp. Nachf. Adolf Ernst Voigt, Berlin,

Herr Dr. Rudolf Winkelmann, i. Fa. Zeitter C Winkelmann, Braunschweig,

Herr Alfred Felix, J. Fa. Diskont⸗Ver⸗ einigung des kreditgebenden Einzel⸗ handels, Berlin,

Herr Direktor Walter Hesse, Berlin, Herr . Hoffmann, 89 a. Saale, Herr Richard Goetze, i. Fa. Rich. Goetze

Komm. Ges., Berlin.

62632

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Montag, den 4. No⸗ vember 1929, mittags 12 Uhr, in Berlin, Mauerstr. 35 (Deutsche Bank, Zedern saah.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr.

2. Genehmigung der Jahresbilanz und Gewinnverteslung.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der ordentlichen General versammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien entweder spä⸗ testens zwei Stunden vor der Versamm⸗ lung bei der Gesellschaftskasse oder spä— testens am dritten Tage vor der Versamm⸗ lung bei der Deutschen Bank in Berlin, dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin, der Berliner Handels⸗Gesellichaft in Ber⸗ lin, bei einer deutschen Effektengirobank (bei letzterer nur für Mitglieder des Effektengirodepots) oder einem Notar hinterlegt haben.

Berlin, den 10. Oftober 1929. Braunkohlen⸗ und Brikett⸗Industrie Aktiengesellschaft Bubiag. Dr. Büren.

62881] Elektrizitäts⸗ und Vahn⸗Anlagen

Aktiengesellschaft, Dresden.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 13. November 1929, mittags 1ẽé2 Uhr, im Sitzungssaale der Elektra. Aktiengesellschaft, Dres den⸗A., Bismarck⸗ platz 2, stattfindenden 38. ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresberichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäfts jahr 928 / 29.

2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahresbilanz und die Gewinn⸗ verwendung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

4. Aufsichtsratswahl.

Die Aktionäre, die an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder von einer deutschen Effekten⸗ girobank ausgestellte Hinterlegungescheine über solche gemäß § 21 des Gesellschafts⸗ vertrags spätestens am 8. November 1929

in Dresden bei dem Bankhause

Philipp Elimehyer, bei der Sächsischen Staatsbank, in Leipzig bei der Sächsischen

Staatsbank,

in Chemnitz bei der Sächsischen Staats bank, 3

in Zwickau bei der Sächsischen Staatsbank,

in Berlin bei der Commerz⸗ und

Privat ⸗Bank Aktiengesellschaft

egen Empfangnahme von Hinterlegungs⸗ er zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Ge⸗ neralversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Dresden, den 10. Oktober 1929. Elektrizitãts⸗ und Bahn ⸗Anlagen Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Sille. Dr. Wöhrle.

Grundbesitzern, die für Straßen⸗ und Entwässerungsbauten sowie

zu machen haben, die erforderlichen Mitte von Grundrenten darzuleihen. Hypothekengeschäft pflegen und kann sie die Aufbewahrung und Verwaltung von inländischen Wertpapieren in offenen Depots gegen Gebühren übernehmen. Sie darf auf den Inhaber lautende Grundrenten⸗ und Pfandbriefe ausstellen. Die Beschwerdeführerin fordert die Anerkennung, daß sie gemeinnützigen Zwecken diene

I. Handelsregister.

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Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

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87 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs« preis vierteljährlich 50 GM Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W. 43. Wilhelmstraße 32

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1929

*

Inhalts ũhersicht. . Hüterrechtsregister. Vereinsregister, Genossenschaftsregister. Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichs sachen. Verschiedenes.

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Fo

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

PE. Zur Berechnung des Werts einer unentgeltlich über⸗ lassenen Wohnung für die Einkommenstener. Der Beschwerde⸗ führer, der in der Hauptsache lohnsteuerpflichtiges Einkommen bezieht, ist nebenher auch als Verwalter eines seinem Schwieger⸗ vater gehörigen Miethauses tätig. Als Entlohnung dafür ist ihm nach einer von den Beteiligten vorgelegten Bescheinigung der von der Mietzinssteuer befreite Teil des Nutzungswerts der Wohnung“ gewährt worden, während der Schwiegervater weiter erklärt hat, bie Mietzinssteuer von dem mietzinspflichtigen Teile der Wohnung aus eigenen Mitteln tragen zu wollen. Die Vor— behörden haben den Friedensmietwert der Wohnung mit 600 RM angesetzt. Der Pflichtige will nur den um die Mietzinssteuer gekürzten Mietwert versteuern. In der Rechtsbeschwerde be⸗ streitet er auch die Höhe des ihm berechneten Mietwerts von 600 RM.

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. In der Vorentscheidung wird mit Recht davon ausgegangen, daß der Pflichtige den vollen Mietwert zu versteuern hat. Denn das verwohnt er tatsächlich, und dieser Wert ist andererseits das Entgelt, das er für seine Tätigkeit als Hausverwalter bezieht; 5 38 Abs. 3 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes. In Höhe des vollen Mietwerts hat der Schwiegervater des Pflichtigen ja auch die Kosten für den Hausverwalter abgezogen. Wenn er einen Teil der vom Pflichtigen gewissermaßen bezogenen und auf dessen Gehalt als Hausverwalter verrechneten Miete als Hauszinssteuer abführen muß, so ist das eine Folge davon, daß der Eigentümer und Vermieter gesetzlich die Hauszinssteuer zu tragen hat. So lange die Mieten nicht beliebig erhöht werden können, kann der Schwiegervater die Hauszinssteuer im endgültigen Ergebnis auf den Pflichtigen ebensowenig abwälzen wie auf einen fremden Mieter. Auch mit seinem erst in der Rechtsbeschwerde erhobenen Einwand, daß die gesamten Friedensmieten des Hauses und ins⸗ besondere auch die seiner Wohnung, gemessen am Erwerbspreis, viel zu hoch seien, kann der Pflichtige nicht durchdringen. So⸗ lange der Schwiegervater des Pflichtigen die Mieten aus dem Hause auf der Grundlage der Friedensmieten tatsächlich bezieht, muß die Friedensmiete auch als Grundlage des Nutzungswerts der dem Pflichtigen überlassenen Wohnung angesehen werden. Es braucht daher nicht untersucht zu werden, ob der Einwand des Pflichtigen sachlich begründet ist. Im übrigen hat der Pflichtige keinen Grund, sich dadurch beschwert zu fühlen, daß ihm die Friedensmiete berechnet worden ist. Denn in Wirk⸗ lichkeit verwohnt er die gesetzliche Miete. (Urteil vom 4. September 1929 VI A 145429.)

v2. Die württembergische Kirchenstener ist nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderleistung gemäß § 17 Abs. L Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Die Rechtsbeschwerde richtet sich dagegen, daß bei der einheitlichen Fewinnfeststellung die von der Beschwerdeführerin, einer offenen Handelsgesellschaft, gezahlte Kirchensteuer nicht als Werbungs⸗ kosten der beschwerdeführenden Gesellschaft anerkannt und dem⸗ gemäß nicht zum Abzug zugelassen worden ist. Der Rechts⸗ beschwerde ist der Erfolg zu versagen. Nach 5 27 des württem⸗ bergischen Kirchengesetzes vom 3. März 1924 (Regierungsblatt S. „M) ist die Kirchensteuerpflicht an die Zugehörigkeit zu der die Kirchensteuer erhebenden Kirche geknüpft, und zwar nicht bloß, soweit sie nach 8 30 Abs. 1 als Landeskirchensteuer in Form eines Zuschlags zur Reichseinkommenstener und Reichsvermögenssteuer zur Erhebung kommt, sondern auch insoweit, als sie nach 5 30 Abs. 2 als Juschlag zur Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer erhoben wird. Diese enge Verknüpfung der Kirchensteuerpflicht mit dem persönlichen Glaubensbekenntnis und der Zugehörigkeit zu einer Kirche spricht dafür, daß die Kirchensteuer, auch als Zu⸗ schlag zur Gewerbesteuer, nicht den Charakter von Werbungs⸗ kosten, sondern nur den einer Sonderleistung nach 5 17 Abs. 1 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes hat, vgl. Dr. Becker, Ein⸗ kommensteuergesetz, Anm. 63 a zu § 16, Dr. Strutz, Anm. 29 zu §z 17 des Einkommensteuergesetzes und Gutachten des RFHofs vom 30. November 1921 III B 121, Bd. 8 S. 26 (33). Jedenfalls trifft dies zu bei der Kirchensteuer, die nach den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin als Zuschlag zur Reichseinkommensteuer zur Erhebung kommt. Der 6 Kirchensteuer ist demgemäß bei der Feststellung des von der Beschwerdeführerin erzielten Ge⸗ schäftsgewinns mit Recht abgelehnt worden. (Urteil vom 4. Sep⸗ tember 1929 VI A 1542/29.)

Oz. Zur Frage der Gemeinnützigkeit einer Körper⸗ schaft. Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie hat nach ihrer Satzung den Zweck,

für Einrichtungen zur Beseitigung der K Aufwendungen gegen Eintragung Des weiteren soll sie das übliche

und darum nach 52 Nr. 3e des Körperschaftssteuergesetzes steuer⸗ frei sei. Die Vorinstanzen haben der Forderung nicht entsprochen. Die Berufungsentscheidung hat festgestellt, daß bei weitem den breitesten Raum in der Betätigung der Beschwerdeführerin das Hypothekengeschäft einnimmt, daß die Satzung nicht die Ge⸗ währung billigen Kredits zur Pflicht macht und daß, wie der Vergleich mit anderen Kreditinstituten, z. B. der Sächsischen Bodenkreditanstalt, lehre, der von der Beschwerdeführerin ge⸗ währte Realkredit keineswegs als billig zu bezeichnen ist. Darum sei nach 5 11 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zum Körper⸗ schaftsstenergesetz Gemeinnützigkeit nicht anzuerkennen. Die Be⸗ schwerdeführerin macht in der Rechtsbeschwerde an erster Stelle geltend, daß ihr Kredit als billig bezeichnet werden müsse. Ob der Kredit billig ist oder nicht, ist nicht nur eine Frage tatsächlicher Beurteilung; vielmehr hat 5 11 Nr. 2 der Durchführungsverord⸗ nung den Begriff des billigen Kredits zum Rechtsbegriff erhoben, so daß an sich in der Feststellung des Finanzgerichts, daß der Kredit nicht billig sei, ein Rechtsirrtum und damit ein Rechts⸗ beschwerdegrund stecken könnte. Die Ausführungen der Vorent⸗ scheidung verraten jedoch nicht, daß der Begriff des billigen Kredits verkannt wäre. Die Vorinstanz verlangt nicht etwa, daß der Kredit nach Vorkriegsbegriffen billig sein müsse. Sie spricht es nicht ausdrücklich aus, aber ihren Darlegungen liegt der selbst⸗ verständliche Gedanke zugrunde, daß die Verhältnisse des be⸗ treffenden Wirtschaftsjahres die Unterlage für die Beurteilung zu bilden haben. Weiter ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht die Vergleichszahlen von anderen Hypothekenbanken, insbesondere von privaten Hypothekenbanken, geholt hat. Un⸗ richtig ist vielmehr die Ansicht der Beschwerdeführerin, daß die Höhe ihrer Zinsforderungen verglichen werden müsse mit dem Zins von Privathypotheken, der zehn und teilweise noch mehr Prozent betrage. Die Beschwerdeführerin, die das Hypotheken⸗ geschäft im großen betreibt und der die Berechtigung verliehen ist, den Kapitalmarkt durch Begebung von Pfandbriefen in An spruch zu nehmen, kann sich und ihre Zinssätze nicht vergleichen mit dem Privatmann und mit den Zinsen, die ein solcher Mann von einem vielleicht wenig gewandten Schuldner nimmt. Der geeignetste Vergleich für eine Hypothekenbank ist der mit einer anderen Hypothekenbank. Lehrt der Vergleich, daß die öffentliche Bankanstalt nicht billigeren Kredit gibt als die privatwirtschaft⸗ liche Hypothekenbank, dann gibt es keinen inneren Grund für die Steuerbefreiung. Die private Hypothekenbank leistet dann für die Allgemeinheit in ihrer Hauptzweckbestimmung, der Kredit⸗ versorgung, genau das gleiche, und es wäre nicht einzusehen, warum bei der gleichen Leistung die öffentliche Bank freizustellen und die Privatbank zu besteuern sein sollte. Die gelegentliche Abführung von Gewinnanteilen an die hinter der öffentlichen Bank stehende Körperschaft zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ist doch nur von nebensächlicher Bedeutung, jedenfalls ist sie nicht der Hauptzweck der öffentlichen Bank. Solche Ab⸗ führung von Gewinnanteilen könnte, wie schon in der Vor⸗ entscheidung ganz richtig hervorgehoben ist, auch nach der Aus⸗ gestaltung, die der Begriff der Gemeinnützigkeit im Körperschafts⸗ steuergesetz und der Durchführungsverordnung 66 hat, für die Steuerbefreiung nicht von entscheidender edeutung sein. Denn das Körperschaftsteuergesetz und die Durchführungsverord⸗ nung wollen Steuerfreiheit nur für unmittelbare Geineinnützigkeit gewähren. Wer einen anderen in den Stand setzt, Gemein⸗ nützigkeit zu üben, übt aber nicht ke unmittelbare Gemein⸗ nützigkeit. Ein lediglich zahlenmäßiger Vergleich der Zinsen, Pro⸗ visionen und dergleichen mit Privathypothekenbanken wäre nur dann nicht am Platz, wenn in der Geschäftstätigkeit wesentliche Unterschiede bestehen würden, z. B. die private Hypothekenbank grundsätzlich nur gebe Objekte beleihen würde, während die öffentliche Bank, eben in Betätigung einer gemeinnützigen Ge⸗ sinnung, vorzugsweise die kleinen Schuldner bedenken würde, die sonst nur schwer Kredit bekommen. Daß die Verhältnisse bei der Beschwerdeführerin so lägen, ist jedoch nicht behauptet, und nach der Uebersicht der Hypothekengruppen im Geschäftsbericht 1926 nicht anzunehmen. Auch die rf ft er, zeigen in der Gliederung des Hypothekenbestands, daß vor der Inflation die Beschwerdeführerin sich keineswegs vorzugsweise dem unkosten⸗ reichen Kleingeschäfte gewidmet hat. Urteil vom 29. August 1929 1 Aa 23929.)

PI. Zur Berichtigung eines Stenerbescheids im Sinne des 5 71 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung. Der Pflichtige hatte in seiner Steuerklärung für 1926 einen Spekulationsgewinn von 11 759 RM angegeben. Bei der rechtskräftig gewordenen Veranlagung ist f Gewinn versehentlich nicht berücksichtigt worden. Das Finanzamt hat das . später entdeckt und einen Berichtigungsbescheid nach 5 74 Abs. 3 der Reichsabgaben⸗ ordnung erlassen Das Finanzgericht hat den Berichtigungs⸗ bescheid und die Einspruchsentscheidung aufgehoben, da weder die BVoraussetzungen für eine Neuveranlagung nach 5 22 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung, noch für eine Berichtigung im Sinne von 3 74 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung 1 Die Rechts⸗ beschwerde des Finanzamts ist Ee, . Es handelt sich nicht um einen Schreibfehler, Rechenfehler oder eine sonstige, diesen äußerlichen Fehlern Unrichtigkeit,

gleichzustellende offenbare

sondern um eine fehlerhafte Sachbehandlung. (Urteil vom 11. September 1929 VI A 1527/29.) .

95. Zum Grundsatz der Kontinuität in der Bilanz⸗ gebarung eines Kaufmanns. Zwischen dem Finanzamt und einer Aktiengesellschaft war unter anderem die Höhe der Rück⸗ stellung für zweifelhaste Forderungen in der Schlußbilanz für 1925 streitig. Am Schlusse des Geschäftsjahrs besaß die Beschwerde⸗

führerin etwa 128 00 RM Forderungen. Sie hatte darauf 1000 RM abgeschrieben. In der Einspruchsentscheidung ist nur eine Abschreibung von 2 vH, also von 2560 RM zugelassen. Das

Finanzamt hatte dann in seiner Stellungnahme zur Berufung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ge⸗ glaubt, seine Einwendungen gegen die Höhe der Abschreibungen zurückstellen zu sollen. Das Finanzgericht ist dem gefolgt und hat für die Schlußbilanz die Abschreibung von 7006 RM an⸗ erkannt. Es hat jedoch in der Anfangsbilanz 1925, in der kein

Delkrederekonto eingestellt war, auf die damals vorhandenen Forderungen eine entsprechende Abschreibung (400 RM vor⸗ tommen) und war damit in diesem Punkte zu einer Ver—

böserung gelangt. Die Begründung geht dahin, daß sich die Wirt⸗ schaftsverhältnisse der Strombezieher im Laufe des Jahres kaum verändert haben könnten. Die Rechtsbeschwerde rügt in diesem Zusammenhang wesentlichen Verfahrensmangel, ohne allerdings lar auszusprechen, worin der Verfahrensmangel bestehen soll. In der Tat verstößt das Verfahren des Finanzgerichts gegen das Ge⸗ bot des rechtlichen Gehörs. Denn, wenn das Finanzgericht einen veränderten rechtlichen Gesichtspunkt in das Verfahven hinein⸗ bringen wollte, mußte es der Beschwerdeführerin Gelegenheit geben, sich zu dem nenen Gedanken zu äußern. Der Reichsfinanz⸗ hof hat in der Entscheidung Bd. 8 S. 344 (vgl. auch Mrozeks Kartei, Reichsabgabenordnung § 228 spruch 19) unter anderem darauf hingewiesen, daß mit der Aenderung der recht⸗ lichen Auffassung eine erneute Prüfung des Sachverhalts ver⸗ bunden sei und daß dabei Tatsachen zur Sprache gebracht werden könnten, die hervorzukehren bisher kein Anlaß bestanden habe. Die Vorentscheidung war hiernach aufzuheben. Bei freier Be⸗ urteilung spricht viel dafür, trotz der tatsächlichen Ausführungen

der Rechtsbeschwerde im Ergebni n Finanzgericht beizutreten. Die Abschreibung in der Schlußbilanz ist, wie den Ausführungen

ntnommen werden kann, nicht wegen der Unsicherheit einzelner bestimmter Forderungen erfolgt. Es handelt sich vielmehr um eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme, weil bei einer großen Zahl von kleinen Forderungen stets die Befürchtung am Platze ist, daß Ausfälle eintreten (vgl. dazu Entsch. des RFHofs Bd. 7 S. 130 und Bd. 21 S. 53). Es läßt sich aus der Art des Unternehmens und aus der Gesamthöhe der Forderungen an den beiden Stichtagen schließen, daß Zahl und Größe der Forderungen am Anfang des Wirtschaftsjahrs nicht wesentlich anbers gewesen sind als am Schluß. Der Kaufmann hat eine gewisse Kontinuität in der Bilanzgebarung auch insofern zu beobachten, als er die Bewertung zweifelhafter Forderungen nach gleichmäßigen Grund⸗ sätzen und sogar, wenn sich die Verhältnisse nicht wesentlich ge⸗ ändert haben, nach gleichmäßigen Sätzen vornehmen muß. Es geht nicht an, das Delkrederekonto dazu zu benutzen, um durch größere oder geringere Einsetzungen die Höhe der Steuern zu regulieren oder, wie hier, Steuer endgültig zu sparen. Die Be⸗ schwerdeführerin hat jedoch in dem Schriftsatz vom 19. Juli 1929 behauptet, daß die wirtschaftliche Lage ihrer Strombezieher am Anfang ihres Wirtschaftsjahrs 1925 ganz anders gewesen sei als am Ende 1925. Ob das richtig ist, und ob darum der gemeine Wert der Forderungen em Schluß des Wirtschaftsjahns verhält—⸗ nismäßig geringer gewesen ist als am Anfang des Wirtschafts⸗ jahrs, vermag der Senat nicht zu übersehen. Er kann deshalb auch nicht entscheiden, ob und in welchem Maße das vom Finanz⸗ gericht in die Anfangsbilanz 1925 eingestellte Delkrederekonto zu kürzen ist. Die nicht spruchreife Sache ist an das Finanzgericht ur anderweiten Entscheidung zurückverwiesen. Dabei wird das Finanzgericht auch zu den Einwendungen der Rechtsbeschwerde gogen die Anrechnung einer versteckten Dividende Stellung zu nehmen haben. Zu diesem letzteren Punkt sei kurz folgendes be⸗ merkt: Ein entscheidender⸗ Grund gegen die Annahme einer ver⸗— schleierten Gewinnverteilung ist nicht dem Umstand zu entnehmen, daß der Vertrag über die Stromlieferung vereinbart wurde, bevor die Abnehmer Aktien erworben hatten. Der Vertrag sollte Aktionärrechte begründen. Das ist das Entscheidende; die Zeit des Abschlusses ist demgegenüber etwas Unwesentliches. Wenn die Beschwerdeführerin bestreitet, daß in der Abgabe von Strom zu 20 Pfennig eine Bevorzugung der Aktionäre liegt, so wird sie den wirtschaftlichen Zusammenhang aufklären müssen, wie es kommt, daß neue Aktionäre, welche in den Genuß der gleichen Lieferungsbedingungen treten wollen, dafür nicht nur 1,50 RM für jede verbrauchte Kilowattstunde einzuzahlen bereit sind, sondern 1ůI5 RM und seit 1. Janugr 1927 sogar 2.90 RM. Bei der Prüfung, ob und in welchem Maße den Aktionären Sonder⸗ vorteile zugewendet werden, wird es sich im Hinblick auf die Eigenart der Preisgestaltung bei Elektrizitätswerken kaum um⸗ gehen lassen, die Vergleiche zwischen Aktionär⸗ und Nichtaktionär⸗ preisen getrennt nach Klein⸗ Mittel- und Großabnehmern zu ziehen. Urteil vom 39. August 1929 1 Aa 420/29)

der Beschwerdeführerin en

Naabeck. Brauerei.

6950 Am 12. 9 1929 ist im Handels⸗ egister A Nr. 159 bei der Firma

Amber.

Inhaber: Hans Rasel, Gutsbesitzer in

Amberg, den 7. Oktober 1929. Amtsgericht Registergericht.

Apolda. 61953

In unser Handelsregister B ist bei der Band L unter Nr. 92 eingetragenen Firma Robert Jacobi, Aktiengesell⸗ schaft in Apolda, eingetragen worden:

61952 Fabrikant Erich Jacobi ist durch Tod

Haftung mit eingetragen worden. vertrag ist am 19. September 1929 er⸗ richtet worden nehmens ist der Vertrieb von Schwer⸗ spat und anderen Mineralien und der

Minner geb. Lappe, beide in Arnstadt, bestellt worden. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft selbständig. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen im Deutschen Reichsanzeiger. Arnstadt, den 4. Oktober 1929

dem Sitze in Arnstadt, Der Gesellschafts⸗

Gegenstand des Unter⸗

2wil 2616yr * vwfole . 9 7 2 2 9 * ö 2 5. 1 1 2 z 83 * 8 U * Wil belm Bartels, Lamspringe, fol. In das dandelsregister wurde heute aus dem Vorstand ausgeschieden. Betrieb verwandter Erwerbszweige. Thür. Amtsgericht. 9 eingetragen: Die Firma ist eingetragen: = Firma: Josef Mehrl, Apolda, den 7. Oktober 1929. Die Gesellschaft ist auch befugt, gleich⸗ een, ,, erloschen. Amtsgericht Alfeld. Weißbrauhaus Schwandorf. Sitz: Thüringisches Amtsgericht. II artige oder ähnliche Unternehmen zu Had Lausick.

. . 23

ei , Schloßbrauerei Naabeck. Sitz:

—— Schwandorf. Inhaber: ; 61951] Rn das Handelsregister wurde heute getragen: J Hans Rasel,

Naabeck

16. 1.

Josef Mehrl, Brauereibesitzer in Schwandorf. Amberg, den 7. Oktober 1929. In das Amtsgericht Registergericht.

Arnstadt. Handelsregister. 6954 Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 128 die Firma Alfred Minner, Gesellschaft mit beschränkter

Alfred

erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. ling in Zu Geschäftsführern sind der Kaufmann Minner und

4 In das Handelsregister ist heute au Blatt 157, betr. die Firma Artur Kieß⸗ Reichersdorf, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Bad Lausick, 7. Okt. 1929.

Frau Elisabeth

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