Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2441 vom 18. Ortober 1929. S. 2.
Darauf wird beschlossen, daß der auf Antrag der Deutsch⸗ nationalen und der Wirtschaftspartei (deren Wunsch nach der
Verfassung allein genügte, weil schon auf Verlangen von einem Fünftel der Landtagsmitglieder — ß — ausschüsse einzusetzen sind) eingesetzte Sklarek⸗Untersuchungs⸗ aussc 3 29 Viiiglieder haben soll.
Die auf volksparteilichen Antrag vom Gemeindeausschuß angenommene Novelle zum Gemeindeverfassungsgesetz geht an den Ausschuß zurück.
Sodann wird die politische Aussprache fort⸗ gesetzt.
Abg. Dr. Böhm (D Vp.) stimmt dem Antrag auf Rück⸗ berufung des Oberbürgermeisters Böß zu, wenn auch zuzugeben ki, daß kein praktischer Effekt zu erwarten sei. Gerade Herr Böß, der sonst als tapferer Kämpfer im Flaggenkampf mit den Hotels gegen die Gefährdung der Republik aufgetreten ist, hätte sich das Ansehen der Reichshauptstadt, das auch das der ⸗ Republik ist, im Fall Sklarek angelegen sein lassen müssen. Vielleicht meinte er aber, „Amerika, du hast es bößer als unser Kontinent, der alte“ und bleibt darum länger. (Heiterkeit rechts. Die Verhandlungen über den Moung⸗Plan sind noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Entscheidüng für alle hängt von der Erledigung sehr wichtiger Punkte ab, die noch aussteht. Jeder Beschluß im jetzigen Stadium ist unmöglich. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei. So sehr die Gedanken, die bei der Gründung des Stahlhelms maßgebend waren, wie Frontgeist, Kameradschaft, Wehrhafterhaltung, Volksgemeinschaft usw., sympathisch bleiben werden, so sehr bedauern wir, daß die Leitung des Stahlhelms in die politische Arena hinabgestiegen ist. Seitdem die Stahl⸗ elmleitung uns genötigt hat, vom Stahlhelm Abftand zu nehmen, aben sich unsere Befürchtungen nur immer mehr bestätigt. Das sindert uns aber nicht, sachlich die Frage des Stahlhelmverbots zu prüfen. Wir sind der Meinung, der Minister hätte hier keine Märtyrer schaffen sollen. Wir fragen: Sind die Uebungen, die zum Verbot führten, wirklich militärischer Natur gewesen? Sind sie nicht auch beim Reichsbanner und beim Rotfrontkämpferbund vorgekommen? Gab es kein anderes Mittel als die Maßnahme der Auflösung, gegen die es keinen Rechtsweg gibt? Es ist die genaueste Nachprüfung der Verbotsgründe notwendig. Wir ver⸗ langen gleiches Recht für alle. Wir würden es aufs wärmste begrüßen, wenn die großen Verbände freiwillig ihre Uni⸗ formierung aufgeben und zu bürgerlichen Formen zurücklehren würden. Die Frage der Unterzeichnung des Volksbegehrens hat das Problem der verfassungsmäßigen freien Meinungsäußerung der Beamten wieder aufgerollt. Die Stellung meiner arte zum Volksbegehren ist bekannt. Wir halten das Volksbegehren für eine schwere Schädigung unseres Vaterlandes. Wir lehnen es ab und sehen im besonderen in dem § 4 eine unerhörte AÄuf⸗ . gegen die verantwortlichen Staatsmänner. (Lebhafter Beifall bei der Mehrheit) Kein Beamter, der der Deutschen Volkspartei angehört, wird seine Unterschrift unter das Volks⸗ begehren setzen. Gerade weil aber für unsere politischen Freunde kein Zweifelsfall vorliegt, halten wir uns für verpflichlet und für unbefangen, aufs ernsthaftefste die Verfassungsfrage zu prüfen. Wir sind der Meinung, daß der Artikel, der die polltische Meinungsfreiheit der Begmten verbürgt, eines der wesentlichsten Grundrechte des neuen Reiches darstellt. Gerade im Gegensatz zu früher sollte, wie in der Nationalversammlung in 2 besonders von demokratischer Seite zum Ausdruck gebracht wurde, der Beamte in seiner politischen Meinungsäußerung, wenn auch unter Rücksichtnahme auf sein besonderes a n zum Staat, frei sein. Die Einschränkung des Reichsbeamtengesetzes bezieht sich nur auf Teilnahme an Bestrebungen, die die republikanische Staatsform bedrohen, und auf sein Verhalten innerhalb des Amts. Das durch die Verfassung gewährleistete Recht des Be⸗ amten, als ein mitbestimmender Teil des souveränen Cen am, mitzuwirken, darf durch diese gebotene Zurückhaltung nicht ver⸗ kürzt werden. Durch das Volksbegehren und seinen 8 4 kommt der Beamte in schwerste Gewissenskonflikte. Dafür sind die⸗ jenigen verantwortlich, die das Volksbegehren eingebracht haben. Aber zweifellos hat der Begmte in klarer Voraussicht aller Folgen allein vor seinem Gewissen zu prüfen und zu verantworten, ob sr das Volksbegehren unterschreiben kann oder nicht. Der Freu eh Ministerpräsident selbst hat in seiner Programmrede vom 10. November 1921 der = , , e. des Beamten die weitestgehende Auslegung gegeben und ihm sogar eine „ent⸗ schied nie Vertretung monarchsstischer Ansichten“ nicht verwehrt. Die Deutsche Volkspartei ist der Ansicht, daß es sich hier um eine der ernstesten Fragen für das Beamtentum im neuen Staat handelt. Fangen wir einmal an, das Grundrecht der Meinungs⸗ freiheit auch der Beamten in den für die Willensäußerung des Volkes vorgesehenen Fällen zu beschränken, so ist ein Ende nicht abzusehen. Die Volkspartei als liberale Partei ist fest entschlossen, diesen Anfängen aufs entschiedenste sich entgegenzustellen. Im höchsten Staatsinteresse liegt es, daß den Beamten derartige Konflikte erspart bleiben. Es fällt schwerste Verantwortung auf diejenigen, die mit keineswegs einwandfreier Agitation die Un⸗ ruhe des Volksbegehrens in das Volk und in die Beamtenschaft hineingetragen haben. Unsere Sorgen um das Vaterland sind von keinem Parteiinteresse hervorgerufen. Für die Beamten, die politisch auf unserem Doben enn. gibt es keinen Konflikt. Sie werden dem Volksbegehren fernbleiben, selbst wenn sie es vergessen könnten, daß ausgesprochenermaßen in dem Volks⸗
begehren eine ungeheuerliche Schmähung unseres verstorbenen Führers Stresemann enthalten und mit ihm bezweckt ist. Für diese Beamten, die bei uns stehen, liegt der Weg der Pflicht klar: Der Weg zur Abwehr des Volksbegehrens, der Weg zur Er⸗ haltung von Reich und Staat.
Abg. Riedel (Dem.) erklärt, der Abg. Baecker habe sich in anerkennenswerter Sachlichkeit bemüht, die Gründe der Verfechter des Volksbegehrens auseinanderzusetzen. Er hätte sich die Mühe sparen können; denn der zweite deutschnationale Redner Abg. Steuer habe unzweideutig erklärt, daß es den Verfechtern des Volksbegehrens nur um den Kampf gegen die Republik gehe. Zu den Berliner Vorkommnissen werde ein anderer Redner der demokrgtischen Fraktion noch Stellung nehmen. n, aber könne er sagen: Seine Parteifreunde wünschten, daß, wo Schmutz irgendwie vorhanden ist, er auch so gründlich wie möglich ausgekehrt wird, und zwar mit eisernen Besen, ganz gleich, ob es sich um Kreditgeschäfte in der Berliner Stadtverwaltung oder um deutschnationale Kredite der Raiffeisenbank handle. Wir wehren uns aber, so betont der Redner, dagegen, daß es jetzt üblich wird, jeden Beamten und jeden in ehrenamtlicher Stellung Tätigen für vogelfrei zu erklären. Wir wünschen, daß der Schuldige seine Ver f erhält, wir wünschen aber nicht, daß ohne weiteres jeder städtische Beamte und Ehrenbeamte für vogelfrei erklärt wird. Der Redner wendet sich dann gegen das Volks⸗ begehren, in dessen 5 4 amtierende Minister mit Zuchthausstrafe bedroht werden, und in dem man nach der ersten Fassung sogar die Möglichkeit gab, auch die höchste Persönlichkeit im Staate unter diese Strafe zu stellen. en, . rechts) Wenn Herr Baecker sich auf den Artikel in der „Welt am Montag“ berufen hat, da hätte er auch die Fortsetzung zitieren müssen, in der gesagt wird, daß man dem Reichspräsidenten eine überaus schofle Rolle umute. Es ist kennzeichnend, daß man den § 4 überhaupt hat indern müssen. Zur Debatte steht hier auch die Frage, ob es den Beamten erlaubt sein kann, für das Volksbegehren zu stimmen. Nach dem Dafürhalten der Demokraten, so erklärt der Redner, hat jeder Beamte das Recht, gegen den Donn. Sinn zu aigtieren, soviel er will. Aber es handelt sich doch um den § 4. Der Beamte soll dangch für ein Volksbegehren eintreten, das die Regierung, die den Joung⸗Plan durchführt, zu Landesverrätern stempelt. Man verlangt von dem Beamten, daß er bewußt im Sinne der Antragsteller selber Landesverrat begeht, indem er an der Durchführung der Gesetze mitwirkt. Früher sind Beamte
'
wie es oben beliebt wurde Im alten preußischen Staat wurde sogar ein Eisenbahner gemaßregelt, der einmal eine sozialdemo⸗ kratische Zeitung gelesen hatte. (Lebhaftes Hört, hört! Aber die Beamten sind ja viel vernünftiger als Sie (nach rechts). Der Deutsche Beamienbund, die größte Beamtenorganisation, hat sich selbst gegen das Volksbegehren gewendet. Die Agitation gegen den JYoung⸗Plan, den gewiß niemand als Ideallösung bezeichnen wird, wird mit unwahrhaften Mitteln geführt. Jeder, der dem Dawes⸗Plan zustimmte, mußte wissen, daß mal eine endgültige Regelung kommen wird. Und wenn nach Annahme des Volks⸗ begehrens der Joung⸗Plan scheitern würde, dann würde nach Hugenbergs eigenen Angaben die von ihm allerdings ersehnte Katastrophe kommen. Gerade aus dieser Feststellung Hugenbergs ergibt sich, daß die Deutschnationalen das Chaos wollen mit einer neuen Inflation, bei der einige Wenige, mit Herrn Hugenberg an der Spitze, wieder erheblich gewinnen könnten. (Lebhafte Zu⸗ stimmung links und in der Mitte. Wenn Herr Hugenberg vor den Marburger Studenten gemeint hat, es wäre besser, wir er⸗ füllten nicht mehr, auch wenn wir dann mal eine Zeit lang Proletarier werden müßten, so sollte er mit gutem Beispiel voran⸗ gehen. An der Bahre des verstorbenen Reichsaußenministers Dr. Stresemann hat Reichspräsident von Hindenburg gesagt, daß Stresemann bis zum letztem Atemzuge treu seinem Vaterland gedient habe. Sie (zu den Deutschnationalen) haben die Politik Stresemanns mitgemacht, solange Sie in der Regierung saßen. Wenn Sie jetzt diese Politik als Landesverrat bezeichnen, so ist das eine unglaubliche Infamie. In der Tat aber wollen Sie ja gar nicht gegen den Joung⸗Plan gehen, sondern gegen die Republik. Uns werden Sie gerüstet finden. (Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)
Abg. Dr. He ster mann (Wirtsch. P.): Meine Partei lehnt den Houng⸗Plan ab. Wenngleich er zunächst Milderungen bringt, beseitigt er doch die Transferklausel und belastet uns viel länger als der Dawes⸗Plan. Sehr bedenklich ist die zu schaffende Bank für den internationalen Zahlungsverkehr. Sie wird die politischen Schulden Deutschlands in kommerzielle umwandeln und damit die deutsche Privatwirtschaft für unabsehbare Zeit aufs tiefste ver⸗ schulden. Alle die Einsparungen, die man auf Grund des YJoung⸗ Plans in Aussicht stellte, sind bereits auf Jahre hinaus vertan. Trotz der ablehnenden Haltung gegen den JYoung⸗Plan hält die Wirtschaftspartei aber das Volksbegehren für ein ganz un⸗ geeignetes Mittel. Bei seiner Annahme würde es so aussehen, als ob das deutsche Volk sich für den Dawes⸗Plan ausspreche. Das Volksbegehren, wie es jetzt präsentiert werde, könne man nicht scharf genug verurteilen. Man hätte 3. vorher mindestens ver⸗ sichern müssen, daß 51 Prozent Wahrscheinlichkeit für seine An⸗ nahme vorhanden seien. So aber treibe man Katastrophenpolitik. Die Beamten könnten das auf keinen Fall mitmachen. Eine Be⸗ drohung der Beamtenschaft mit Disziplingrverfahren sei aber ebenso zu verurteilen. Die scharfe behördliche Agitation gegen das Volksbegehren sei nur Wasser auf die Mühlen der Verfechter des Volksbegehrens. Mit diesem sei Hugenberg der Zerstörer der Deutschnationalen Volkspartei geworden oder doch auf dem besten Wege dazu. Das Vollsbegehren sei herausgebracht in dem Moment, in dem ein großer Abmarsch der deutschnationalen Wählerschaft begonnen habe. Der Stahlhelm handle auch nicht in seinem Interesse: er treibe seine Anhänger unwillkürlich den Nationalsozialisten in die Arme. Er sei auch nicht mehr über⸗ parteilich, sondern immer mehr ein Anhängsel der deutschnatio⸗ nalen Partei geworden. Die Wehrverbände hätten nur die Auf⸗ gabe, die Jugend zu ertüchtigen zur Verteidigung gegen feindliche Angriffe, aber nie zur Vorbereitung des Bürgerkrieges und Aehn⸗ lichem. Eine Wiedergeburt des nationalen Gedankens und des Wehrgedankens werde in Deutschland in ganz anderen Bahnen verlaufen. Das könne nicht erfolgen in Beldmpfung bes einen Wehrverbandes gegen den anderen, 6 in Einigkeit, in der Voltsgemeinschaft. Pi Ministerreden gegen das Volksbegehren, die Auflösung des Stahlhelms seien ganz ungeschickt und taktlos: ie gäben dem Ausland nur ein ganz afsch ild von den Zu⸗ tänden und Strömungen im deutschen Volke. Ebenso ungeschickt ei die Szene mit den hier vorgeführten Waffentafeln gewesen. Die preußische Regierung habe es in den letzten Jahren häufig an nationalem Takt fehlen lassen und weite Kreise von der Mit⸗ arbeit abgestoßen. Von einem Bürgerkrieg wolle das Volk, vor allem der Mittelstand, nichts wissen. Daher hätten die Wehr⸗ verbände, ebenso das Reichsbanner, in ihrer jetzigen Aufmachung und Betätigung keine Berechtigung. Die Wirtschaftspartei wolle durch den Mittelstand in allen Schichten und Ständen einen Aus⸗ gleich unter der mittelständischen Idee herbeiführen. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.)
Abg. Biester (D. Frakt.) erklärt, die deutschhannoversche Gruppe der Deutschen Fraktion sei Gegner des Joung-⸗Planes, aber auch Gegner des Volksbegehrens, hinter dem Drahtzieher des Großkapitalismus ständen. Er bekennt sich unter Hinweis auf die jahrzehntelange Tradition seiner Freunde zum Abwehrkampf gegen jede Bedrohung der politischen Freiheit. Die politische Betätigungsfreiheit des Beamten müsse unter allen Umständen gewahrt werden. Ministerpräsident Hirsch habe 1919 erklärt, das neue Preußen müsse zum freiheitlichsten und fortgeschrittensten Staate der Welt gemacht werden. Die Entwicklung sei aber ganz entgegengesetzt: überall Zwang, Verbot, Unterdrückung. Das Republikschutzgesetz sei ganz untragbar, das Verbot des Stahl⸗ helms ein Eingriff in die politische Freiheit. Anstatt des sozial⸗ demokratischen Schlagworts: Von Kiel bis Kapp“ müsse es heute zutreffender heißen: Von Barmat bis Sklarek!“ (Sehr richtig! 2 Ein Landrat habe zum 18. Oktober die Beamten, Lehrer
und Lehrerinnen dienstlich geladen, um zum Volksbegehren Stellung zu nehmen. (Hört! hört) Das sei das neue Preußen:
ö die ing cken seien dieselben geblieben wie früher. Der preußische Innenminister habe gestern hier die Rolle eines Komödianten gespielt. Mit diesem „Waffenarsenal“ habe er keinen besonderen Eindruck gemacht. (Lebhafte , Auf den preußischen Innenminister könne man auch den Vers anwenden: „Der hängt an keinem Baume, der hängt an keinem Strick, der hängt nur an dem Traume der deutschen Republik!“
Vizepräsident Dr. Wie mer bezeichnet die Aeußerung des Abg. Biester, der Innenminister habe die Rolle eines Komödianten gespielt, der noch nicht ganz durchgebildet sei, als ungehörig. Von einem Ordnungsruf wolle er aber absehen, da das Stenogramm der Rede noch nicht vorliege.“
Abg. Kaufmann (Nat. Soz): Was im Haag beschlossen worden ist, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt auf dem Wege der Vorherrschaft des internationalen Finanzkapitals. (Sehr wahr! bei den Nationalsozialisten. In der Republik ist der Krieg mit den Mitteln der kan tn jen Vernichtung der wirtschaftlich an , fortgesetzt worden. Deshalb ist die fort⸗ schreitende Radikalisierung der Massen nicht x (Sehr gut! bei den Nationalsozialisten. Auch die ministerielle Rundfunkakrobatik wird das Volksbegehren nicht beeinträchtigen. Deutschland hat, wie der Zusammenbruch des Mittelstandes und die Not der Landwirtschaft und der Erwerbslosen zeigen, schon viel zu viel erfüllt. Es ist niemals in der Lage, auch noch den NYJoung⸗Plan zu erfüllen. (Sehr wahr! bei den Nationalsozialisten.) Die Besatzungsmächte zögen nur deshalb ihre Truppen vom Rhein zurück, weil Grzesinskis Polizei längst die Aufgaben der französischen Bajonette übernommen habe. Die National⸗ soziglisten fürchteten die starke Faust, mit der Grzesinski gestern drohte, nicht. Sie ließen sich auch nicht durch solche Fastnachts⸗ scherze einschüchtern, die der Innenminister gestern durch sein Wafsena r sehal inszeniert habe. (Sehr gut! bei den National⸗ soziglisten; — Vizepräsident Wiemer rügt die Ausdrucks⸗ weise. Minister Grzesinski verläßt den Saal, worauf Abg. Kube Nat. Soz.] ruft: „Verweile doch, Du bist so schön!“ — Heiter⸗
keit) Die Waffen, die geftern im Landtag gezeigt worden seien,
sogar geflogen, wenn sie als Abgeordnete nicht so gestimmt hatten,
—
hauptet, die Kommunisten hätten beschlossen, jede nationak, sozialistische Versammlung so zu stören, daß es zu Zusammen⸗ stößen mit der Polizei komme. Dies dulde die Polizei.
Abg. Enz (Soz.): Die starken Worte des Herrn Kaufmann wirken lächerlich. An ihrer inneren Hohlheit werden -die National sozialisten zugrunde gehen. Auch Herr Hestermann und Herr Dr. Böhm haben eine komische Rolle gespielt; sie lehnten den Joung⸗Plan, aber auch das Volksbegehren, den Stahl helm und auch sein Verbot ab. Uebrig bleiben nur leere Phrasen, mit denen das deutsche Volk nichts anfangen kann. (Sehr wahr! links) Das Vorgehen der Regierung gegen das politische Rowdytum begrüßen wir. Das Hallenser Gericht hat erst kürzlich die Taten des Stahlhelms als verabscheuungswürdig und als „keine Heldentaten“ bezeichnen müssen. Eine der republikanischen Gestalten, die der Stahlhelm, wie immer wieder von seinen Führern erklärt wird, auf dem Wege über die Straße beseitigen wolle, sei auch der Reichspräsident von Hindenburz. Der Reichspräsident werde sich daher besser nochmals überlegen, ob er dem Stahlhelm noch immer als Ehrenmitglied angehören könne. Mit am unangenehmsten beim Stahlhelm sei, daß er zu seige sei, zu seinen Taten zu stehen. Man erinnere sich der Morgenspaziergänge, die die Hauptakteure des Kapp⸗Putsches zufällig in den Putsch hineinbrachten, wie sie nachher dem Ge— richt erklärten, Auch Düsterberg und Seldte hätten gegenüber Hindenburg die Haßbotschaft des Stahlhelms abgeleugnet. Er? freulicherweise aber greife trotz dieses Kneifens die preußische Staatsregierung und Innenminister Severing entschieden durch, und man werde auch gegen die Nationalsozialisten vorgehen müssen, wenn sie ihre Methoden nicht änderten. Nicht einmal mit der Gesinnung des Stahlhelms sei es weit her, denn der Stahlhelm sende noch immer jenem obersten Kriegsherrn „ehr furchtsvolle Grüße“, der, obwohl Flucht vor dem Feinde * mit dem Tode bestraft wurde, als Erster nach Doorn geflüchtet ist. (Großer minutenanhaltender Lärm bei den Deutschnationalen unt Zurufe: „Das muß der Präsident rügen!“ — Vizepräsident Wäiem er: „Ich werde nachher das Protokoll einsehen und dar auf zurückkommen!“
Abg. Dr. von Winterfeld (D. Nat. gibt folgende Er⸗ llärung ab; Die preußische Regierung hat durch den Herrn Ministerpräsidenten gestern im Landtag erklären laͤssen, daß sie die Beteiligung von Beamten am Volksbegehren nicht mit den Pflichten der Beamten für vereinbar hält, und daß i Verstöße gegen diese Auffassung ahnden würde. Im Verfolg dieser Er⸗
stammten zum großen Teil von Lodspitzeln. Der Redner be—
klärung wirken die Oberpräsidenten und Landräte in' unzulässiger Weise auf die ihnen unkerstellten Beamten ein. Demgegenüber stellt die deutschnationale , , daß durch die Zu⸗ lassung des Volksbegehrens durch den Rei hsminister des Innern zum Ausdruck gebracht ist, daß. das Volksbegehren nicht ver— fassungswidrig ist, also die Beteiligung daran gegen keinerlei ge⸗ . Bestinmimungen, änsbesondere auch nicht gegen Disziplinar— gesetze verstößt. Andernfalls hätte der Reichsminister des Innern das Volksbegehren als ungesetzlich zurückweisen müssen. Es kann also im Deutschen Reich kein Wahlberechtigter in irgendeiner Form benachteiligt werden, der in Verfolg seiner staatsbürger⸗ lichen Rechte sich an der verfassungsmäßig zugelassenen Aktion des Volksbegehrens beteiligt. Das Vorgehen der preußischen Staats- regierung ist demnach nichts anderes als ein plumper Einschüchte⸗ rungsversuch gegen die an en e Wir haben den Staatz⸗ gerichtshof angerufen, um durch sein Feststellungsurteil das Recht jedes Beamten, sich beim Volksbegehren einzuzeichnen, ausdrück— lich festzustellen. (Beifall rechts.)
Abg. Meiste rm ann (Zentr) nennt den Antrag über die vorzeitige , des , w, . Böß einen rein agitatorischen Antrag, ba eine wesentlich frühere Rückehr dadurch nicht erzielt werden könne. Die e, ,, hätten allmählich stark überhand genommen. Sie seien eigenklich stets ein Eingriff in das ordentliche Rechtsverfahren. Den Deu sch= nationalen komme es nur darauf an, dem ihnen perhaßten Staate alles in die Schuhe zu schieben. Die Maßlostgreit ves Abg. Steuer und der Zynismus des Abg. Kasper lägen auf einen Linie. Keine Gemeinschaft und Partei sei dagegen gefeit, daß in ihren Reihen mal etwas Unrechtes vorkomme. Alle diese Zu— stände seien letzten Endes a zurückzuführen, daß man heute über das Strafgesetzbuch hinaus keine ewigen Gesetze mehr ane erkennen wolle. Durch gegenseitige Her . könne man da nicht helfen. Die Wiederaufrichtung des einzelnen we ch ge nach Auffassung des Zentrums ebenso wichtig wie der Aufbau der Wirtschaft. Der Beamte müsse auch den Schein irgendeiner korruptiven Handlung vermeiden. Den besonderen Rechten der Beamten müßten auch besondere Pflichten gegenüberstehen. Um die Sauberkeit aufrechtzuerhalten, müßten die Disziplinarbehörden tatkräftig eingreifen. Der Redner wendet sich auch gegen jede Konkurrenz von Beamtenunternehmungen gegen die Wirtschaft, Auch die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen müsse sich auf das unbedingt nötige, Maß beschränken. Wer diese Betätigung prinzipiell wolle, müsse auch den Mut haben, die Beseitigung der e de g fl. über den Schutz des Mittelstands zit fordern. Das Vertrauen werde nicht nur durch rte uff wie in Berlin erschüttert, sondern auch durch mänche Praxis in den Vergebungsämtern.
Vizepräsident Dr. Wie mer stellt nachträglich aus dem Stenogramm die Angriffe fest, die der Abg. Enz gegen den früheren Kaiser gerichtet hat, und erklärt: Die Geschäftsordnung des Hauses bietet keine ausreichende Handhabe, um verletzende Bemerkungen gegen Personen außerhalb des 62 zu rügen, aber ich darf der Meinung Ausdruck n daß solche Beleidi⸗ gungen, die das Empfinden eines Teils des Landtags verletzen mässen, besser unterbleiben sollten. (Beifall rechts.)
Abg. Nuschke (Dem.) wirft dem Abg. Baecker vor, er habe eine politische Milchmädchenrechnung aufgemacht. Es sei doch wirklich nicht so gleichgültig, wenn man jetzt 700 Millionen weniger zahle und Reichsbahn und Reichsbank von den aus⸗ ländischen Fesseln befreit werden. Die , wird aber er⸗ schwert, fährt Redner fort, wenn dann Herr Steuer auftritt und erklärt, er vertrete die nationalen Interessen und wir ein Syltem der Korruption. Bei diesen Erscheinungen handelt es sich d um Nachwirkungen der Inflation, die unabhängig sind vom vol tischen System. Daß überall wieder Gewissenhaftigkeit einzieht, die Inflation auch geistig überwunden wird, ist nicht die Aufgabe einer politischen Partei; daran sollten wir alle mitarbeiten. Es ist Moral mit doppeltem Boden, wenn man diese Dinge für das
olksbegehren ausnutzt. Das Volksbegehren wendet sich doch nicht gegen die Korruption. Korruption gibt es auch bei den Deutsch⸗ nationalen. Ich erinnere nur an die Veröffentlichungen des deutschnationalen Abgeordneten Bruhn über die zweifelhafte Ver⸗ wendung der Mittel der Nationalen Nothilfe. Nicht einmal diese Gelder sind ihnen heilig. Von der Rechten wird in diesen Fragen verantwortungslose Demagogie getrieben. Wir haben einen Weg
wiesen, wie man diesen Dingen beikommen kann. Bei den . dürfen keine Kandidaten aufgestellt werden, die irgendwie in geschäftlichen Beziehungen zur Stadt stehen. Außerdem wünschen wir nach wie vor, daß die Kommunen sich fernhalten von Dingen, die der Privatwirtschaft gehören. Wir brauchen keine Stadtbank und kein Anschaffungsamt. r begrüßen es, daß auch die preußische Staatsregierung durch den Oberpräsidenten in Berlin eingegriffen hat. Es darf hier nichts vertuscht werden. Wir werden alle Bestrebungen zur Aufklärung unterstützen.
Abg. Laden dorff (Wirtsch. P.) wendet sich gegen die Aus⸗ führungen des Innenministers zum Fall Sklarek, wonach dieser zu einer großen Sensation aufgebauscht und zu wüster Agitation ausgenutzt worden sei. Von einer Selbstverwaltung und gar einer Selbstverwaltung der Kommunen könne man nach der Weimarer Verfassung überhaupt nicht mehr reden. Die Kom munen seien lediglich zu Geldempfängern des Reiches geworden.
Nr. 244.
Börsen beilage
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6 Di. Reichs sch. Gh a bi. 1g 25 . ab 32 3bf. 1906 M, ang!
6 Preuß. Etaats⸗Aul. 1925, aus losb. zu 10
do. Staat sschatz
77 do. do. ales
6 6 da. do. r3. 1.10.30 6p Daden Staat RM⸗ Aul. 27 unk. 1. 2. 32 Y Vayern Staal eM. An. 27. ldb. ab 1.9.3 8s Y Bayer. Staats schatz
b do. do. r3. I. 5. 33 63 Braunschw. Staat WM- Uu. z, ut. 1. 333 63 Hessen Staat RM sz Lübeck Staat NM. 63 Mectlbg. Schwer. 65 do. do. 29, ut. 1.1.49 do. de. 26, tg. ab 27 5 Mecklenb. Strel. 6 Sachsen Staat RM.
Sach sen Staats schatz
Heutiger Voriger Kurs
ab 1. 6. 34 mit 564 KR *
F.. T3. 100, . 20.1. 31
rz. 102, sällig 20.1. 3
4 1929, rz. 1.3.3
Anl. 29, unk. 1. 1. 86 Anl. 28, unk. 1. 10. 33
RMA. 28, uk. 1.3. 33
Staatssch. rz. 1.3. 31
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Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial! und vreußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. ⸗
RM⸗A. 28, Idb. ab 83 do. do. 26, db. ab 32
Hann. Prov. GM⸗A.
R. 16, tilgb. ab æ6
do. R M⸗2. R. 2B. 1Bu. 5
do do. RlI0- 12, tgb. 34 da. do. R. 3B. T3. 108 do. do. Neihe z do. do. Reihe 7 da do. N. 8, tgb. 32 do. do. R. 9, igb. 33
Niederschles. Provinz
RM 1926, rz. ab 82 da do. 28 r3. ab 38
Dstpreußen Prov. RM⸗
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Pomm. Pr. 28, fäll. 34 do. do. Gd. 36, al. 39 Sachsen Prov. ⸗Verb.
RM Ag. 13, unk. 33
da da Ausg. 18 da do. Ausg. 14
4. 3b 6
—
Augsbg. RM⸗A. 26,
Sachsen Prov. Verb.
RM. Ag. 18, ub. 9 do. da. Ausg. 18 1 do. do. Ausg. 17 do. da Ausg. 16 A.2 do. do. Gld. A. 1, 12
Schlesm.- Soist. Fro.
Lb. R M⸗R. AI tg. 26 do. A. 18 Feing. tg. 27 do. G d- Ii. A. 16 Aa. 32
Schlesw.⸗Holst. ro.
Lb. RM. ai. AI Ig.232
do. Gold, A. 18. tg. 3
do. RM.. I. 19, tg. 8 do. Gold,. A. 20, tg. 32 do. RM, A. 21M, tg. a3 do. Gld- A. A 13. tg. a0 do. Verband RM⸗A. 2s (Feingold), tg. 88
c G Mm,
do. do. A. 6 RBꝛz7. taz 6 Schiw. Holsi. Zirtr. Vb. Hld. A. s. T3. 475 e do. Reichs m. ⸗ A. A. 9
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Wies bad Vezirksverb.
Schatz an weis., rz. 110, sällig 1. 5. 33
Anl. 24 II., 3. ab 246 do. do. 249gr. T3. ab 24 6
Gold⸗N. ldb. ab 31
fällig 1.8. 1931 8
do. Schatzanw. 28, 31 8 — Berlin Gold⸗Anl. 2s
1.u. 2. Ausg. tg. 31 ]
do. RM⸗A. 28 M, fäll.
31.3. 50, gar. Verk⸗A ] do. do. 1924, tg. 25 6
do. Schatzanw. 28, 63 5 Bochum Gold⸗A. 29,
sällig 1.1. 1934 68 Bonn R M⸗A2s rzs 1 6
Braunschweig. RN M⸗
Anl. 26 M, ldb. 81 6
Breslau RM⸗Anl.
1923 1, db. 33 8 do. des il, idb. 84 6 do. 1926, db. 81 7 Dortmund Schatz⸗ anw. 28, fällig 31 3 Dresden RM⸗Anl. 19258, tgb. 83 s
e do. do. 26R. 1, uk.a1 7
do. do. 26R. 2, uk. 32 7 do. do. 1928, tg. 38 7 do. Schatzanw. f. 83 6 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 83 8 do. 1926, ut. 832 ] Düsseldorf NR Me⸗ A. 1926, ut. 32 ] Eisenach RM⸗Anl.
Elberfeld NRM⸗Anl. 1928, uk. 1. 10. 33 8 do. 26, uk. 31.12.31 7 Em den G. A. 26, rz. 831 6 Essen RM⸗Anl. 26,
Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 ] do. Schatzanw. 28, f31 83 Fürth Gold⸗Ani. v.
Gelsenkirchen⸗Buer Gera Stadttrs. Anl. Görlitz RM ⸗Anl. Hagen i. W. RM⸗ Ka ssel R M⸗Anl. 26, Kiel RM⸗Anl. v. 26, Koblenz NM ⸗Anl.
Kolberg (Ostseebad
Königsberg i. Br.
do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl. 2s uk. 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 da. da. 28, uk. b. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 285, r3. 30 1 de do. 26, unk. 31 do. do 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 2s, tilgb. 31 München Schatzan⸗ — 64 1931 Nürnbg. GA. 286uls! do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 unk. bis 1981 E22 Rheinl. RMA. 27, ut b.3z Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. RMA. 27, 3. 32 Plauen RM ⸗AUnl. 1927, rz. 1983 Solingen RM⸗Anl. 1928, uk. 1. 10.1983 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 33 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, ul. bis 29
do. 1928. uk bis 384
Nostock Anl. Auslos
sind nach den von
Ohne Zin Dberhessen Prov. Anl. Auslosungzscheine p.. Dstpreußen Prov. Anl⸗ Auslosungsscheine !. do. Ablös. o. Auslos.⸗Sch. Pommern Provinz Anl⸗ Mus losgssch. Grupp. 15 M do. da Gruppe z“ M Nheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine M Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl. ⸗Auslosungssch. Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine y. einschl. / Ablösungsschuld (lin F des Auslosungsw. ein schl. / Ablösungsschuld (lin F des Auslosungsw).
sberechnung.
do. do. do. R. 1, tg. 32
b) Kreisanlei h e n. Dldb. staatl. Krd. A.
Mit Zinsberechnung. VBelgard Kreis Gold⸗
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung. Altenburg Thür)
Preuß. Ld. Pfsdbr. A.
Gldm. Pf. di. 2, tg. 30 10 do. do. R. 4, tg. 80 do. do. N. 11, tg. 83 do. do. R. 13, tg. 84 do. do. .A. 15, tg. 34 da do. R. 17, 19. 33 do. do. R. 5, tg. 32 do. do. R. 10, tg. 33 do. do. X. 7, tg. 32 da do. R. 3, tg. 20 do. do. Kam. R 12,33 do. do. do. R. 149. 34 do. do. do. R. 165 34 do. do. do. N. 6, ig. 32 do. do. do. N. 8 tg. 32 Thüring. Staats bt.
Württ. Wohn gs kred. G. Syp. Pỹ N. 2, 3.32 s do. do. do. R. 3 I. 34 s
1926, unk. 1931 8 Kassel dir. Gf. 1 bz0 do. do
Ausg. 19, tilgb. 32 ]
1923. ündb. ab 28 3
Nassau. Landes bank RM 28, M uk. 83 8 do do Kann io. , do. do ql. 11x. 160 Utzʒ do. do. G. ⸗K. S. 5, rz. 38 do. do. do. S. 6 u. 7, xz. 34 do. do. do. Es rz 100u ks Oberschl. Prv. Bt. G. Pf.
v. 26. Idb. abo 1.3.32 8
von 1928, ut. 83 g Anl. v. 28, uk. 83 8
unk. 1. 3. 1931 8
unk. bis 1. 7. 81 1] Dstpr. Prv. dbt. G. Pf.
von 1926, ut. 31 8 Pomm. Prov⸗Br. Gold ; s, ul as Dr d ,, Nheinprov. Landesb.
RM Xl. v. 27, 8 3
Gold Ag. 2 3, uk. 38 g do. Rwe nl rss —
—
Schlesw.⸗⸗Holst. Prov.
* oo 0 — eo o 61 D 0 22 — * & cn
Ohne Zinsberechnung. Manntzzeim Anl.- Ausl. Sch. einschl. / Abl. Sch (in Fd. Ausiosungsw.) in
Sch. einschl. / Abl.⸗Sch (in R d. Auslosungsw.)
4) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.
A. 5 RA 26, tg. 31 6
Jeing.. cz. 285
— Q ., — M t
S — D D 0
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Reihe 2, ig. 32
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T3. 29
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Gold- Schuldy... 4
1410 L2.6
145.411
14.10 1.4.10 1.410 1.511
Die durch gelennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. en Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.
BraunschwStaatsbk Gld-Pfb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 1 do. do. N. 16, tg. 29 do. do. X. 20, tg. 35 da. do. N. 22, tg. 83 da. do. R. 23, tg. 83 do. do. R. 19,ů tg. 38 do. do. R. 17 uk. b. 32 do. Kom. do. RNISuteg do. do. do. R. 21, ul. 83 do. do. do. R. 18 uk. 32 Hess. Ldbł. Gold yy. Pfb. R. 12u. 7, tg. 32 do. do. M. 8 u. Stg. 85s do. do. R. 10, tg. 34 do. do. R. 3 4 6 49.32 do. do. do. NR. 5, tg. 32 do. do. Gd. Echuldv.
CLC r C ‚— r 1 ⸗
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2363
15.11 976
do. Echuldv. 26 x32 7
v. Sipp. Landessp. u. . 4 do do. unt. 26 4
do. do. unk. 31 do. do
b) Landesban
do. da 27, tg. 32 do. do. tg. 31
. R. 2, kdb. 381 do. bo. N. J-9, Adb. 33 do. do. R. 10, kdb. 34 do. bo. R. 4, db. 31 do. do. R. 65, db. 32 do. do. R. 3, ldb. 31 do. do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1, kb. 31 do. do. do. R. 8, kdb. 33
Gd. Pfb. A g, 9, rz. 34
R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 100, ut. 31
Ausg. 1, rz. 102 uk. 33 1926, Ausg. 1, uk. 31
Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 30 do. do. do. rz. 1.4. 31 do. do. A. Ju. 2 N, rz. 82 do. do Kom. 1a Ab, uk do. do. do. Ag. 3, ut. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31
Ldsb. Gld. Pf. Rl ukz⸗ do. do. Kom. M. 2 uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M do. do. Pr. Ig. 2gukgo do. do. do. 26, ur. 31 do. do. do. 27 R. Luk. 32 do. dv. G⸗Pf. NI uta 4 M do. do. do. Kom. R. 2 u. 3, unk. 83
Westf. Pfbr. A. f. Haut⸗ grundst. Gld. Ri, ukas do. do. 26 R. 1, uk. 32 do. do. 27 R. 1. uk. 39
e do.
X 22
1.410 83715 6
Ohne Zinsberechnung. Lipp. Landesbk. 1— 9 11.7
ö ? 141.7 Dldenbg. staatl. Kred.« versch.
do.
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do. do. do. S. 2
do. do. Reihe A do. da. Reihe B do. do. LiqPf. o Antsch Anteilsch. ʒ. 5 J Liq.⸗ G. Pf. d. Etr. Ldsch. Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 N, 30 do. Gldkredbr. R231 Lausitz. Gdyfdbr SX Meckl. Rittersch G Pf. do. do. do. Ser. 1 do. Mbsind. Bfor) Dstpr. Idsch. Gd. ⸗ Pf. do. do. do.
2 1 8 5 14 D 2 8 — Se Oo Oo o e eo ew ee
Pom. Ibsch. G. Pfbr. do. do. Ausg. 11.2 do. do. Ausg. 1 do. do. Mbfindpfbr.) do. neuldsch. Klugdb G. Pf. Mbsindpfbr.) Prov. Sächs. landsch.
bo. do. unk. 1930 do do. Ausg. 1 —2 do. do. Ausg. 12 do. do. Liqu.⸗Pfb.
Antsch. z. 3 Lig. GPf. d. Prv. Sãchs. Ldsch. f. 3 Schles. Ldsch. G.⸗Pf. 6 do. do. Em. 2, uk. 34 8 da da Em. 1... ] do. do. Em. 2... ] do. do. Em. 1... 6 do. do. (Lig. ⸗Pf.)
Anteilsch. z. 5 J Liq.⸗ G. Pf. d. Schles. Lsch. f. Zz Schlw. Holst. lsch. G. do. do. 8 do. do. Ausg. 1928 7 do. do. Ausg. 1927 ] do. do. Ausg. 1926 6 8 7 6 6
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do. Ldsch. Krdv. GPf.
X 1 2
Westf. Ldsch. G. ⸗Pid. 0 6856
5 —1 **
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Provinzial⸗ banken, komm unale Giroverbände. Mit Zinsberechnung. Hannov. Ldskr. G. 26 8
Anteilsch. z. S d Liq. G. Pf. dBerl. PfbalSAff. ö
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* S c c c Sd ch
Verl. Goldstadtschbr. 1
Brandenb. Stadtsch.
DO OS de do ie & do de e- 2383353 e G G C Q. 23
Anteilsch. 1 Stadtsch f. 8 Preuß. Ztr.⸗-Stadt⸗
2 31 J *
582
3 — — — — — — e o Mee oe 1 —
2 82 en en en
7 13.9 896
Dtsch. Kom. Gld. 25 Girozentrale) tg do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28A. 1u 2, 1gas do. do. 28A. 3,
do. do. Schatz⸗ anweis. 28, rz. 31 Mitteld. Kom. A. d. Spark. Girov..uł gz
1 do. 26A 2 v.27, u 33 ] 6 Ohne Zinsberechnung.
1.410 — — 14.1
Schle sw. Holst. Ldt Rib s⸗ do do
West.. Psandbrie samt
2
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2 . . 0 0 0 .
—
. Saus grundstücte. 1.14.7 — — Dt. Komm. ⸗Sammelabl. Anl. -Auslosgssch. S. 1 in 3 do do. Ser. * do. 6h do. do. ohne Ausl. -Sch do. Ei, sh
einschl. ij. Ablösungsschuld lin d des Auslosungsw).
e) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur n. Neumã rl. Kred-⸗Inst. G Pf. Rr do. (Absind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche
en O0
Dar! K. Schuldv.
.
8 er e = oo e o = o 8 e ee do oö oo, =. 62
E41
Gold⸗Pfandbr. ..
8 & = 083
ohne Ant. ⸗Sch. 3
ohne Ant.⸗Sch. 5
do. da do. do. do. do.
do. do. do.
do. do. Abfindpfb) 8
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stüde. 395 Calenberg. Kred. Ser. D. K, F ggeł. 1. 10. 28, 1. 4. 24 — s Kur⸗ n. Neumärkische 33 Kur⸗u. Neum. FR.⸗Dbl. Mi Sächs. Kreditverein 47 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 versch. * — — do. do. 39 bis Ser. 25 (1.1.7) 4 — 4, 39, 8 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. MX. ..... 4, 39 3 3 Westpr rittersch. -I 4, 38, 33 Westpr. neulandsch. ! m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 1 Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d Stadtschaften.
Mit Zinsberechnung.
Berl. Vidb. A. G Vf. do. do. m. S. Au. B) 8
au
da. do.
7 do. do. Ser. A... 6 5
do. do. S. A Liꝗ. Pf.
üb sind⸗ Gd. Pfb)
da. do. 26 u. S. 1, 2 do. do.
G. f n. S Ü gig. 7) Pfd. Bro
schaft G. Bf. R. 1430 do. do. R. 5, tg. 30 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 3 56, 9u. 10,
tilgb. 29, 31 u. 32 do. do. R. 14 u. 18, 32 do. do. R. 186, tg. 83 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. Nꝛ0 21. tg. 84 do. do. N. 22, tg. 34 do. do. R. zu. 11, tg. 32 do. do. R. zu. 12, tg. 82 do. do. R 1u. 13 tg. 32
Ohne Zinsberechnung.
10
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1440 64566 117 — 1410 Ng 1440 M8 14410 26 L410 88 6 1.4410 Sab 1440 826 1440 — i Ry Si 20 1511 836 1.440 S0, 26b 11.7 „16 117 — “ 11.7 69 L1.7 6 4 6 1.4.10 , wg 1440 86. 266 14.10 Bd 1.410 * 1410 61, 14.410 3 1.440 — — 1440 — 1147 6465 11 66 156
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2 2 8 W W O d n . 11
S w — Q oO Q Mo o oo
Magdeburger Stadtpfandbe.
v. 1911 (Ginstermin 1. 1. —
e) Son stige. Ohne Zinsberechnung.
Deutsche Psdhr.⸗Anst. Pos. S. 15, uk. 30-844 1.17 —
Dres dn. Grundrent.
Anst. Pf. S1, 2, 5, 71-1095 41 vers * do. do. —
do. Grundrentbr 1
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Sypothekenbanken sowie Au
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbt. Mit Z3insberechnmung.
Bt. I. Goldtr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. . S. B. xz29
do. Schuldv. RI rzzas
Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-8, uk. 83 da. do. R. 6, uk. 84 da. do. R. 1, uk. 29
GH Pf. Rꝛ0, 21uk. 80 Bayer. Vereinsbank
G. Pf. S. 145, 11-28,
386-89, r3. 29, 30, 82 do. do. S. 90-98, rz. 33 do. do. S. 94, 95. rz. 84 do. do. S. 96,97, rz. 34 do. do. S. gs, 99, rz. 34 do. do. S100 - 102335 do. do. S. 1 - 2, 63. 82 do. do. S. 1 - 2, xz. 832 do. do. Kom. S. 1 - 19 do. do. do. S. 1, T3. 82
—— 0 — t
90 — w =
— d = O 0 Q Q, Q
ch. — 83 do. L410 —— F Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein
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4 sb e
9b 2066 5, 15 6 ⁊ ausgest. b. 81. 12. 17.
8 0
Verl. S vp. B. G. Pf Ser. 2, unk. b. 80 10 da. do. Ser. 8 ul. 31 10 do. do. Ser. 4. uk 30 10 do. do. S. zu. 6 uk. 30 6 do. do. S. 12, ut. 82 8 do. do. S. 189. uk. 838 8 do. bo. S. 15, ul. 84 6 do. do. Ser. JI, uE. s2 ] do. do. S. 1, uk. 32 ] do. do. S. 10, uk. 32 6 do. do. Ser. g. uk. 2 ¶Mobilis. dor) do. do. S. 8 (Lig. Pfdbr. 0. Antsch. bo. bo. 8. S. 1, uk 31 do. do. Ser. 4. uk 83 do. do. Ser. 5. uk. as do. do. Ser. 2, uk. 32 do. do. Ser. 3 ul z
43
ee =. oo o o
BVraunschw. - Hann. Syp8. G Pf. 23, rz31 10 do. do. 1924, 3.1830 65 do. do. 1927, rz. 1932 6 do. do. 1925, rz. 1934 8 do. do. 1929, rz. 19385 6 do. do. 1926, rz. 1981 7 do. do. 1927, rz. 1931 6 do. do. 1925 18iq. Pfdb.) 9. Ant.-⸗Sch. Anteilsch. ʒ. M S ig.⸗ G. Pf. d. Sraunschiv. Hannov. Hyp.⸗ Bl. 5. 8
*
Braunschw. Hann.
Svyp. B. Gld. C. uso 10 do. do. do., unk. 31 6 do. do. do. 27, uk. 81 6 do. do. do. ul. b. 9s 85
Dtsch. Genoss.⸗ Syp. Vl. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. R. 5, uk. 83 do. do. R. 6, uk. 34 do. do. R. 3, uk. 32 do. do. N. 4, uk. 82 do. Gldeᷓ. R. , uk. 30 1 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. MN. 3, uk. 32 Deutsche vp. Bani Gld. Pf. S. 265, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S 28-29, uk. b. 31
— — — 0 . 0
0
— — M 0 . . 0
do. S. 34, uk. b. 83 de. S. 386, uk. b. g4 do. S. 37, uk. b. 35 do. S. 30, uk. b. 82 do. S. 31, uk. b. 32 do. S. 385, uk. b. 31
do. S. 32 v. 26 u. 29 1. 29
Lig. Pfo. Antsch.
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Deutsche Hyp⸗ Bank Gld Kom. S. 6, uk. 32 do. do. S. 7, uk. 84 do. do. Ser. 89
Dtsch. Wohnstätten⸗ Syp. B. G. R. 119g. 32 do. do. R. 4, tg. 33 do. do. N. 5, tg. 34 do. do. R. 2, tg. 32 do. Kom. R. 6, tg. 3a
Frankf. Pfobrb. Gd⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, xz. 33 do. do. Em. 12, 3. 32 do. do. Em. 13, r. 85 do. do. Em . 15, rz. 33 do. do. Em. 7, rz. 32 do. do. E. 8, ul. b. 33 do. do. Em. 2, rz. 29 do. Em. 11 (Lig⸗Ppy
ohne Ant. ⸗Sch. do. Gld⸗K.E. 4, rz39 do. do. Em. 14 cz. 33 do. do. Em. 16 3.35 do. do. Em. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33
Gotha G rundkr. Gd Pf A. 3, 3a, 3b, uk. 30 10 do. G. Pf. A. 4. uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5 za, uk. b. 31 do. do. Abt. z uk. 34 do. da. do. A. ß uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. G Pf. A7(Liq.⸗ Pf.) o. Ant. Sch. Anteilsch. z. MI Lig.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer
Gotha Grundlr.⸗-BVk. Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 28 uk. 84
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do. E.
do. E. H, uł. 34 do. E. A, uk. 28 do. Em. B, ab
Hannov. Bodkrd. Bk. Gld. H. Pf. R. 7. ukzo do. R. 1-6. 8, 12, uk. 32 do. R. 13, uk. 83 do. R. 14, uk. 88 do. R. 16, uk. 384 do. R. 9, uk. 82 do. N. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 (Zig. ⸗Pfb) ohne e . Anteilsch. z.
do. do. do. R. 2, uk. 84 do. do. do. R. 3, uk. 35
Landwtsch. Psdbrbt. Gd. SpPf. N. 16. Pr. Pfandbr.⸗ Vt) uk. 32 do. do. R. L uk. 82 Leipz. Sꝝp.⸗ Bt. Gld⸗
Pf. Em. 3, rz. ab 30 do. Em. s, tilgb. ab 2s
do. Em. 11, x3. ab 83 do. Em. 12, xz. ab 34 do. Em. 13, r. ab 84 do. Em. 15, rz. ab 84 do. Em. 6, rz. ab 82 do. Em. 9, rz. ab 383 do. Em. 2, r3. ab 29 do. Em. 7 ( Siq.-Pf.)
ohne Ant. ⸗Sch. do. do. E. A(Lq. Pf.)
do. do. E. 14, tgb. 34 do. do. Em. 8, rz. 89
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