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2 4 2 * ,
168 3 2 P I
*
Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 251 vom
26. Oktober 1929. S. 2.
Ibbbõꝛ]
Dahme ⸗ Ukrorer Eisenbahngese llchaft. Bekanntmachung. ⸗ Infolge Ablebeng ist aus dem Auf⸗ chigrat unserer Gesellschaft ausgeschieden rr Geb. Oberpostrat Schüßz in Halle Saale). — Dahme (Mark) Berlin, den 23. Ok⸗ tober 1929. Die Direktion der Dahme ⸗Mkro'er Eisenbahngesellschaft. Dr. Wienecke. ppa. Baum.
(oss 46
An Stelle des durch Tod autgeschie denen Aussichteratsmitglieds Herrn Georg Dan⸗ nenberg, Berlin, wurde der Kaufmann Derr Wilhelm Friesicke, Berlin ⸗ Ghar⸗ lottenburg, neu in den Aufsichtsrat ge⸗ wählt.
Lebensmittelgrohandlung Metzdorf Att. Ges. ( Metag). Berlin. Der Vorstand.
Arthur Metzdort. Paul Metzdorf. Albert Metzdorf.
— (66676
Aus unserem Aussichtsrat sind die Herren
zermann Dunk Hermann Kühn, Paul
inckh und Dr. Homeyer ausgeschieden.
Der am 18. Oftober 1929 neugewählte Aufsichterat besteht aus den Herren Her⸗ mann Kühn als Vorsitzenden, Gustav Kühn und Kurt Ehrlich.
Berlin, den 24. Oftober 1929. Reinhold Kühn A. G.
R. M. Kühn.
164621 Vermögen saufstellung vom 31. Dezember 1928.
Aktiva. Siedl. III 13 073,08, Sied⸗ lung III/ IV 244 666, 43, Schul dn. 10 660, —, Darlehenskonto 384,59, Rückst. Mieten 3464,66, Hinterlegungen 1500, —,. Verl. 7, 89. Passiva. Aft.⸗ Kap. 10 000, —, Banksch. 84 874 57, Gläub. 11,55, Stadt⸗ yr. iI 6775. 90, Gagsab.- Sp. 4650, –—, Stadtzusch. III IV 7443 75, Landesfinanz⸗ amt III 25 0663. 41, Stadtstraßen bau III / 19 30 000, —, Gagfah⸗Hyp. 97 457, 38, Rückst.
1000. —, Sicherheiten 1500, —, Gesetzl. Rückl. 5000, Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung. Verlust: Verlustvortr. 1742,85, Mietl. 18 648, 24, Unk. 344, 44. Gewinn: Mietertr. 20 702,99, Zins⸗ ertrag 25, 17, Verlust 7, 8.
Berlin, den 31. Dezember 1928
15. März 1929. Gemeinnützige SHeimstätten Aktien⸗Gesellschaft Münster. Dr. Bord ihn. Schwindt.
166296]. Gesellschastsbilanz per 31. Dezember 18927.
at tti va. . Fabrikanlagen. ... G02 or- Außenstände ..... 26 021 10 Lagerbestände und VBe⸗
triebs vorrätrte Kassenbestand ..... . Effektenbestand .... Verlustvortrag 1926 ... Verlust in 19977...
24 143 23 118045 160 000 — 318 118 42 106 10319
123714239
Passiva. minka. Bank und Lieferanten⸗
schulden ..
S800 000 —
437 142 39
1237 142 39
Gewinnu⸗ und BVerlustrech unng per 31. Dezember 1927.
Soll. NM O9 Verlustvortrag aus 1926. 318 11842 Ausgaben einschließlich Ab⸗
schreibungen .
165 193 30 183 311 72
Haben. Betriebsuüberschuß ... Verlustvortrag aus 1926
zis 118 a2 Verlust in 1927 105103, 19
60 0990111
423 221161 483 311772 Frankfurt /Main, im Juni 1929.
Der Vorstand der Dur“ Attien⸗ gesellschaft, Metallwarenfabrit Deutscher Gas⸗, Wasser⸗ und lettrizitatswerke. 66207]. Gesellschaftabila *. 21. . . Uttiva. .
L —
ußenstände .. Be⸗
Lagerbestände und
64940 GC. J. Echwarz C Söhne Aktien esellschaft, Oppenheim / Rh.
Einladung zur ordentlichen General- versammlung, welche am Samstag, den 23. Nov. 1929, vorm. 11 Uhr, in den Geschästsräumen der Commerj-⸗ und Privat Bank A.-G., Filiale Mainz, in Mainz,. Gr. Bleiche Nr. Jö / 7, stattfindet.
Tagesordnunng:
l. Vorlage der Bilanz sowie der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftejahr 1928 und Berichterstat⸗ tung des Vorstands und Aufsichtsrats.
2. Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.
4. Entlassung aus dem Amt eines Auf⸗ sichterats und Wahlen zum Auf⸗ sichts rat.
Gemäß des § 23 der Satzung haben diejenigen Aktionäre, die an der General- bersammlung teilnebmen wollen, ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank spätestens bis zum 19. Nov. 1929 einschl. bei der Gesellschaft in Oppenheim oder bei der Commerj⸗ und Privat ⸗Bank A. G., Zweig niederlassung Mainz, oder bei einem deut⸗ schen Notar zu hinterlegen sowie ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien bei der Gesellschaft in Oppenheim oder bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Zweigniederlassung in Mainz, einzureichen. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei dem Notar ist der vom Notar ausgestellte Hinterlegungeschein dem Nummernverzeichnis beizufügen.
Oppenheim, den 16. Oktober 1929.
C. J. Schwarz C Söhne Aktien⸗
gesellschaft in Oppenheim a. Rh.
Soweg⸗Erpen bach. Gaßmus.
Ts m // // / 63395 Deutsche Drahtwalzwerke Ntktien⸗Gesellschaft, Düsseldorf.
Bilanz per 31. Dezember 1928.
An Soll. RM K A. Schaaffhausen'scher Bank⸗
verein Düsseldorf A.⸗G. 20 362 — Kasse . 125004 Konto der rückständigen Ein⸗
JI 7 890 — Mobilienkonto...... 1 — Grundstück⸗ u. Gebäudekto. 75 000 — Herner fra; 2 383 39
106 886 43
Für Haben.
Aktienkapital ö 10 520 — Verbändekonten«. 44 07731 Konto Sonderumlage“. 22 289 12 Hypothelenkonto .... 30 9000 —
106 88643
Gewinu⸗ und Berlustrechnung.
An WVerlust. RM 9 Unkostenkonto —— 349 406 28 Zinsen⸗ u. Bankprovisions⸗
2 . Hausunkostenkonto «..
Für Gewinn.
Guthabenvortrag aus 1927 Beitragskonto ..... e
* e Dra a re u⸗ aft. Buchmann. C. *
Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und
663191. City Friedrichstraße 238 Grund⸗ stücks⸗Aktiengeseltschaft in Berlin. Bilanz vom 31. Dezember 1928.
Attiva. Anteil an der Friedrich⸗ straße 238 Grundstücks⸗
gesellschaft m. b. 55... 2090 000 — 200 00090 —
Passiva. Altienlapital ..... 200 009 — 200 000 —
Gewinn⸗ und BVerlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.
Gewinn — A Berlust. — Athen, den 28. September 1929. Spyro Georges Antippa.
Vorstehende Bilanz ist in allen Punkten von dem Aufsichtsrat genehmigt. Berlin, den 21. Oktober 1929. Der Aufsichtsratsvorsitzende: Ludwig Grünbaum.
66335. Bayerische Eggensabrit Attien gesellschaft, ncht bei 8 — 7 Bilanz am 30. Juni 1929.
Attiva. Immobilien 238 000 . 2 124 000 — Betriebs anlage... 15 001 — Kassa und Außenstände . 320 620 17 Warenbestũnde ... 331 18683
1028997 —
Passiva.
NMtienlap al. 600 000 — Reservesonds, gesetzlicher. 265 902 — Umstellungsreservve .. 19 000 — Aufwertungshypothe .. 14 27702 8 2 2 500 - Ganserend . 333 286 44 Reingewinn: or
1957/28 .. 1s 568,06 Reingewinn
1928/29 .. 15 663,48 34 031 54
1028997 —
Gewinn⸗ und VBerlnstrechnung am 39. Juni 1929.
Soll. Abschreibungen .... 32 11857 Generalunkosten k 177 954 33 Gewinns ortraꝗ 1927 / 28 18 808, 00 Reingewinn 1928/29 . 16 663,48 34 031 54 244 104 44 Haben.
225 736 38 18 368 06 — —
244 104 44
Bruttogewinn aus Waren Gewinnvortrag 1927/28.
Feucht enn, n Juni 1929.
Der Vorstand. Löffler.
In der Generabbersammlung vom 12. Oktober 1929 schieden die Aufsichts⸗ ratsmitglieder Herren Ebuarb Röchling, Kaufmann in Saarbrücken, Geh. Kom⸗ merzienrat Robert Röchling in München, Commerzienrat Geyer in München aus unserem Au at aus, während die übrigen satzungs gemäß ausscheidenden Mitglieder wiedergewählt wurden.
66336. Berliner Notruf ttiengesellschaft, Berlin. Bilanz ver 31. Dezember 1928.
Vermögenswerte. RM 9 Einzahlunge konto... 31 500 - Gel stände 9 9 9 9 3 536 58 Warenbestände .... 292 31681 Inventarbestũãnde ... 206336 11 O22 22 983 80 Gewinn und Verlust .. 2 349 30
375 949 85
Verbindlich eiten.
mene, 49 000
Reservefonds.... Gläubiger...
- 73 Vorauszahlungen 1929
62 485 80
K de — 2 — — E de
64626
Die Aktiengese llschaft für Indu strie⸗ räume in Berlin ist ausfgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden gem.
297 H.⸗G. B. aufgefordert, etwaige Forderungen bei dem unterzeichneten Liqui⸗ dator anzumelden.
Berlin⸗Spandau, Zeppelinstr. 36.
Dr. Lothar Schütze.
58264 Zweite Aufforderung. Adler & Oppenheimer Aktiengesellschaft, Berlin.
Auf Grund des 5 85 a der 2. Durch⸗
führungsverordnung zur Goldbilanz⸗ S verordnung sollen die Aktien unserer Gesellschaft auf RM 1000 umgestellt
werden, so daß je 4 Aktien zu Reichs⸗ mark 250 zu einer Aktie zu RM 1000 zusammengelegt werden.
Wir fordern unsere Aktionäre hier⸗ durch auf, ihre Aktien nebst den dazu⸗ gehörigen Gewinnanteilscheinen bis spätestens 27. Dezember 1929 bei
unserer Gesellschaftskasse, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 2 (Eingang
Schicklerstraße 7) einzureichen.
Gegen Einreichung von je 4 Aktien zu RM 259 wird vom 15. Oktober 1929 an eine Aktie zu RM 10090 ausgereicht werden.
Diejenigen Aktien zu RM 250, die nicht bis zum 27. Dezember 1929 ein⸗ . werden, sollen nach Maßgabe
r gesetzlichen Bestimmungen für kraft⸗ los erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die die zum . in Aktien über RM 1000 er⸗ forderliche Zahl nicht erreichen und uns nicht 2 Verwertung für Rech⸗ nung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.
Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden neuen Aktien zu RM 1009 werden nach Maßgabe des Gesetzes für Rechnung der Beteiligten verkauft. Der Erlös abzüglich der ent⸗ — Kosten wird an die Be⸗ rechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt werden.
Berlin, den 27. September 1929.
Adler C Oppenheimer A.⸗G.
66952
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden bierdurch zu der Donnerstag, den 28. November 1929, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal unseres Ver⸗
waltungsgebäudes in Chemnitz abzu⸗ Elten den . sechzigsten ordentlichen u tue 1n ingeladen.
za h n re.
1. Bericht über das Geschäftsjahr 1928 / 29. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn und Verlustrechnung per 30. Juni 1929 und Beschlußfassung darüber.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Aenderungen der Satzungen, soweit sie
a) durch die Herabsetzung und Wiedererhöhung des Stammaktien kapitals und die Einziehung der Vor⸗ zugsaktien (5 2, 5 25, § 26),
b) infolge Festsetzung des kleinsten Nennwerts der Stammaktien auf RM 190 (Gewährung einer Stimme auf ie RM 190 Nennwert statt wie bisher auf je RM bo) erforderlich werden.
4. Wahlen zum Aussichtsrat.
Diejenigen Aktionäre, die sich an der
Hauptversammlung beteiligen wollen, haben dies nach 5 18 unseres Gesellschaftsver⸗ krags spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungstage — diesen nicht mit rechnet — sonach spätestens am 25. ö vember 1929, entweder bei
dem unterzeichneten Vorstand oder bei
der Dresdner Bank in Dresden, Berlin, Chemnitz oder Leipzig,
der Direction der Disconto⸗Gesell. schaft in Berlin, Dresden, Leih zig oder Chemnitz,
der en mee n und Privat ⸗ Bank
e Mschaft Dresden, Chemnitz oder Leipzig. der All Dentschen Credit Anstalt in Leipzig, Dresden oder Chemnitz
anzumelden.
66647] Daus besitzerbank Nürnberg A.⸗⸗G. Aus dem Auffichterat ift ausgeschieden
2 Tod Herr Hans Braun, Kim. Nürn⸗ berg.
amm den 23. Oltober 1929.
er Vorstand.
H. Ostermeyer. Chr. Miederer,
66638 Manufaktur Koechlin, Vaum⸗ gartner C Cie. Altien ⸗ Gesellschaft Lörrach (Baden).
Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 23. November 1929, vormittags 10 Uhr, in unseren Geschästeräumen zu Lörrach stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit dem dazuge⸗ börigen Geschäftsbericht per 30. Juni 1929 sewie Genehmigung dieser Vorlagen.
2. Entlastung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
3. Zuwahl von 3 Aufsichtsratsmitgliedern.
4. Diver es.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am zweiten Werktag vor der anberaumten Generalversammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei einem deutschen Notar oder bei einer der nachstehenden Banken:
Badische Bank. Karlsruhe,
Bauer, Marchal & Cie, Paris,
Direction der Diseconto⸗Gesellschaft, Berlin,
Rheinische Creditbank, Mannheim und deren Filialen, ;
Schweizerischer Bankverein. Basel,
Süddeutsche Dise onto⸗Gesellschaft A. G. Mannheim und Filialen,
Bant für Textilindustrie A. G., Berlin W. 9, Voßstr. 11, hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann r mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankstrmen bis zur Be⸗ endigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Lörrach, den 23. Oktober 1929. Der Vorstand. Paul Seidel. Neu.
6311
gran. Dahn Altiengesellschast, n.
iz Au ffor 9
Auf Grund der 2. und 5. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fo wir die Inhaber unse rer Stammaktien über je 2 3 mark 150, — auf, ihre Aktien mit winnanteilscheinen für 1929 u. ff. nebst Erneuerungsschein zum Umtausch in neue Aktienurkunden über . eichs⸗ mark 100, — 22 je RM 1699, — bis spätestens 14. Januar 1930 ein⸗
schlie lich bei der Direction der Diseconto⸗ Gesellschaft Filiale Stuttgart in Stuttgart mit einem
zahlenmäßig geordneten Nummernverzeichnis — Rar das Vor⸗ drucke bei der Umtauschstelle zu ha ** — während der üblichen Geschäfts-⸗ tunden einzureichen.
Gegen Ablieferung von 2 Stamm- aktien über je RM 150. — werden 3 neue Stammaktien über je RM to) .= oder gegen Ablieferung von 20 Stamm⸗ aktien über je RM 150 — 3 neue Stammaktien über je RM 1900, — — 3 mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. — ausgereicht.
Nicht durch 109 teilbare Nennbeträ sind durch Spitzenan⸗ oder ee ef. bei der Umtauschstelle zu runden oder
zur Verwertun r Ver fügu u g 4u fügung z
Die gewünschte Stückelung der neuen
Aktien ist bei . — der alten Aktien na en.
Der Umtansch der alten Stamm⸗
* in * 83 erfolgt .
üfung mögli um er ist
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Erste Zentralhandelsregisterbeilage
Vr. 281.
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utschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
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Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.
109. Zum Begriff der widerrechtlichen Benutzung eines Kraftfahrzeugs durch den Erwerber. Der Kaufmann N. besaß einen Lastkraftwagen, der für ihn am 29. August 1927 zugelassen war und für den er am 30. August 1927 eine Steuer⸗ karte für die Zeit vom 30. August 1927 bis 29. August 1928 ge⸗ löst hatte. Er übergab den Wagen nebst Zulassungsbescheinigung, Kennzeichen und Steuerkarte einer Firma D. und verkaufte ihn an sie. Ob, wie der Verkäufer angibt, bereits am 30. August 1927 verkauft ist oder ob, wie die Firma D. behauptet, der Wagen erst dann als fest gekauft gelten sollte, wenn ein drei- bis vier—⸗ wöchentlicher Gebrauch seine Eignung für die Zwecke der Firma D. erwiesen habe, und, wie auch durch die allerdings unbestimmten Feststellungen des für den Verkäufer zuständigen Finanzamts unterstützt wird, der feste Kauf dann erst im Oktober 1927 er— folgte, ist nicht weiter festgestellt worden, aber, wie die folgenden Ausführungen ergeben, für diese Entscheidung auch unerheblich. Dagegen steht fest, daß der Geschäftsführer der Firma D. den Wagen bereits am 15. September 1927 zum Befahren öffent⸗ licher Wege mit dem alten Kennzeichen benutzt hat, dle neue Zu⸗ lassungsbescheinigung für die Beschwerdegegnerin nebst neuem Kennzeichen aber erst am 3. Oktober 1927 erteilt und am gleichen Tage die Umschreibung der Stenerkarte des N. auf sie für die Zeit vom 3. Oktober 1927 bis 29. August 1928 beantragt und vor— genommen ist. Das Finanzamt erklärte, als es von der Fahrt vom 15. September 1927 Kenntnis erhalten hatte, die vor⸗ genommene Umschreibung der alten Stenerkarte, da sie nicht ge⸗ mäß z 10 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 19. Mai 1926 spätestens drei Tage vor der Benutzung beantragt worden sei, für ungültig und forderte die Lösung einer neuen Steuerkarte mit Gültigkeit vom 15. September 1937 gegen Ent⸗ richtung der Steuer für ein ganzes oder ein halbes Jahr, worauf dann auch die Steuer für ein ganzes Jahr festgesetzt wurde. Nach erfolglosein Einspruch führte die Berufung zur Freistellung der
Beschwerdegegnerin von der Steuerforverüng. Die Rechts⸗ beschwerde des Finanzamts konnte keinen Erfolg haben. Da es
sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelte, war nach 5 3 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zunächst nur N. der Steuer— schuldner. Dies bedeutet nun allerdings nicht, wie die Vor— instanz irrtümlich annimmt, daß während der Dauer dieser Zu— lassung die Firma D. durch eine Benutzung des Fahrzeugs über— haupt nicht steuerpflichtig habe werden können. Das konnte sehr wohl geschehen. Denn 8 3 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes läßt im Falle der Zulassung eines Fahrzeugs lediglich an Stelle des Eigenbesitzers den Zugelassenen als Steuerschuldner treten, will aber nicht die außerdem noch bestehende Steuerpflicht dessen, der das Fahrzeug widerrechtlich benutzt, beseitigen. Ob durch die Beautzung am 15. September 1927 noch eine solche weitern Steuerpflicht der Firma D. ausgelöst wurde, hängt nach 8 3 Abs. 1 des Kraftfahrzeugstenergesetzes zunächst dabon ab, ob diese Benutzung eine widerrechtliche war oder nicht. Und diese Frage der Widerrechtlichkeit beantwortet sich im vorliegenden Falle danach, ob die Firma D. schon am 15. September 1927 fest ge⸗ kauft hatte oder erst später. Trifft letzteres zu, so kann von einer eine weitere Steuerpflicht auslösenden widerrechtlichen Benutzung überhaupt nicht die Rede sein, da dann die Fahrt mit Zustim⸗ mung des Verkäufers in dessen geschäftlichem Interesse als Ver⸗ käufer vorgenommen und durch seine Steuerentrichtung gedeckt wurde. Trifft dagegen ersteres zu, so liegt allerdings eine die Steuerpflicht auslösende widerrechtliche Benutzung vor. Denn widerrechtlich benutzt ein Fahrzeug nicht nur der, der ohne Zu⸗ stimmung dessen, für den das Fahrzeug zugelassen ist, fährt, son⸗ dern auch der, der gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften, die die Vorbedingung des Fahrens bilden, verstößt. In dieser Beziehung hat der Senat z. B. eine Widerrechtlichkeit dann angenommen, wenn bei einer Probefahrt das Fahrzeug nicht mit dem vor⸗ geschriebenen Probefahrtkennzeichen versehen wird (Entsch. des RFHofs Bd. 18 S. 310) sowie wenn eine gewöhnliche Fahrt unter Verwendung eines Probefahrtkennzeichens vorgenommen wird (Urteil des Senats vom 18. Januar 1829 — 11 A 61528 —). Zu diesen verkehrspolizeilichen Vorschriften gehören aber auch die des 5 6 Abs. 6 der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 5. Dezember 1925 in der Fassung der Verordnung vom
schuldner ein, so begründet dies für den Erwerber des Kraft⸗ fahrzeugs keine andere steuerliche Verpflichtung, als entweder eine Steuerkarte gegen Entrichtung der Steuer zu lösen (57 des Kraftfahrzeugstenergesetzes), wobei es dem Verkäufer überlassen bleibt, sich die von ihm gezahlte Steuer erstatten zu lassen, oder die alte Steuerkarte ohne Steuerentrichtung gegen Zahlung einer Gebühr auf sich umschreiben zu lassen 6 8 Abs. 3 des Kraft⸗ fahrzeugsteuergesetzes, 5 16 der alten Ausführungsbestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergesetzt. Wenn die Rechtsbeschwerde des Finanzamts in dem Falle der vorherigen widerrechtlichen Be⸗ nutzuag der Erwerberin den Anspruch auf steuerfreie Um⸗ schreibung der alten Steuerkarte versagen will, so übersieht sie, daß die Benutzung nach dem Erwerb und auf Grund des Rechtes der Firma D. als Erwerberin erfolgte und daß die Vergünstigung der steuerfreien Umschreibung einem Erwerber, der das Fahrzeug weiterbenutzen will, schlechthin zustehen soll. Die Gewährung dieser Vergünstigung hat eben ihren Grund darin, daß es als unbillig empfunden würde, in derartigen Fällen für dasselbe Fahrzeug und für dieselbe Zeit die Steuer doppelt zu fordern (vgl. die aus Entsch. des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 42 S. 401 ersichtliche Entstehungsgeschichte). Allerdings bestimmen 810 Abs. 1 des Kraftfahrzeugstenergesetzes und 5 16 Abf. 2 der Ausführungsbestimmungen, daß der Umschreibungsantrag spätestens 3 Tage vor der Benutzung durch den Erwerber zu stellen ist. Diese Fristsetzung als solche ist indessen, wie auch die Rechts⸗ beschwerde anerkennt, lediglich eine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung zwar nach 8 577 der Reichsabgabenordnung mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden, nicht aber den ge⸗ setzlichen Anspruch des Erwerbers auf steuerfreie Umschreibung der alten Steuerkarte bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer vom Tage der Benutzung ab beseitigen kann. Dies wird gegenüber abweichenden Ansichten (vgl. Stenerarchiv 1928 S. 306 / 307, Deutsche Vertehrsteuer-Rundschan 1928 S. 159,151 auch von Lemberg, Kommentar zum Kraftfahrzeugstenergesetz, Anm. 4 zu
58 8 S. 39, und Eggers in der Zeitschrift Deutsches Autorecht 1928 S. 475/480 mit Recht angenommen. Es fehlt im Gesetz
an der unter diesen Umständen erforderlich gewesenen Vorschrift,
daß der Erwerber durch Nichteinhaltung der Frist seines Rechtes
auf steuerfreie Umschreibung verlustig gehen soll. Im Gegenteil lassen 5 17 Abs. 1, 2 und 4 der Ausführungsbestimmungen durch die Vorschrift, daß 5 12 der Ausführungsbestimmungen hier ent⸗ sprechende Anwendung findet, klar erkennen, daß auch bei einem verspäteten Umschreibungsantrage steuerlich nichts anderes zu ge— schehen hat, als was bei einem . Antrag auf Lösung einer gewöhnlichen Steuerkarte nach 5 12 Abs. 1 der Aus⸗ führungsbestimmungen geschieht, nämlich daß der Geltungs— beginn der Karte auf den Zeitpunkt der unbefugten ersten Be⸗ nutzung des Fahrzeugs anzusetzen ist. Da hiernach auch für den Fall, daß die Beschwerdegegnerin das Fahrzeug schon am 15. Sep⸗
tember 1927 fest gekauft hatte, stenerlich nichts anderes geschehen
konnte als die steuerfreie Zurückdatierung der auf ihren Antrag umgeschriebenen Steuerkarte * den 15. September 1927 als Beginn ihrer Gültigkeitsdauer, die Lösung einer neuen Stener⸗ karte gegen Steuerentrichtung aber in keinem Falle von der Be⸗ schweredegegnerin — werden durfte, war der angefochtenen Entscheidung im Ergebnis beizutreten und die Rechtsbeschwerde auf Kosten des Reichs (6 287 der Reichsabgabenordnung) als un⸗ begründet zurückzuweisen. (Urteil vom 17. September 1929 A 41729)
IO. Unzuläffigkeit der Ansrdnung des Finanzau ts, die Buch⸗ und Betriebsprüfung auf sämtliche Steuerarten aus⸗ zudehnen, wenn der Stenerpflichtige nur Anfzeichnungen nach dem Umsatzsteuergesetze zu führen hat. Das Finanzamt hat dem Beschwerdeführer, einem Handwerksmeister, mitgeteilt, daß sein Betrieb einer Buch⸗ und Betriebsprüfung gemäß § 162 Abs. 9 der Reichsabgabenordnung unterzogen werden soll, die sich auf sämtliche Steuerarten der Steuerjahre 1925— 1927 er⸗ strecken wird, und hat den Beschwerdeführer aufgefordert, seine Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen bereitzuhalten. Da⸗ gegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde u. C. mit der Be⸗ gründung, er unterliege hinsichtlich der Umsatzsteuer der Stener⸗
bin nach 5 196 der Reichsabgabenordnung und 5 18 der Aug— führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze Nachschau gehalten und das gesamte Geschäftsgebaren, soweit es für die Besteuerung von Bedentung sei, geprüft werden. Das Prüfungsrecht erstreckt sich u. a. auch daranf, ob der Pflichtige seiner Pflicht zur Auf⸗ zeichnung der von ihm vereinnahmten Entgelte nachgekommen sei (Umsatzstenergesetz 5 13, Durchführungsbestimmungen § 49). Das Ergebnis dieser Prüfung könne für sämtliche für den Steuer= pflichtigen in Betracht kommenden Steuern verwertet werden. Die Rechtsbeschwerde wendet sich dagegen, daß gegen den nach Umsatzsteuerrecht zu Aufzeichnungen Verpflichleten nach 5 168 der Reichsabgabenordnung jederzeit im Wege der Steueraufficht eine Prüfung sämtlicher Steuerarten möglich sei. Nach der Recht- sprechung des Reichsfinanzhofs sei eine Prüfung der gesamten Buchführungen im Stenueraufsichtsverfahren nicht zulässig, wenn ein Steuerpflichtiger, der nur zu Aufzeichnungen der verein- nahmten Entgelte verpflichtet sei, eine den gesamten Wirtschafts= erfolg ausweisende Buchführung eingerichtet habe. Die Maß- nahme, soweit sie über die Umsatzsteuerprüfung hinausgehen solle, würde sich als Mittel zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle darstellen. Die Rechtsbeschwende ist begründet. Es handelt sich um eine im Steueraufsichtsverfahren getroffene Maßnahme. Eine solche ist aber nur gerechtfertigt, soweit ein Steuerpflichtiger der Steneraufsicht (88 1629 Abs. 9, 198 der Reichsabgabenordnung; S§ 13, 14 des Umsatzsteuergesetzes) unterliegt. Der Beschwerde⸗ führer unterliegt aber nur in Ansehung der Umsatzsteuer, nicht aber auch in Ansehung sonstiger Steuern der Steueraufsicht. Der VI. Senat des Reichsfinanzhofs hat in seinem Urteil vom 3. Ok⸗ tober 1928, V A 35,28, folgendes ausgeführt: „Soweit ein Steugrpflichtiger nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Steueraufsicht unterworfen ist, bietet 3 162 Abs. 9 der Reichs⸗ abgabe nordnung die allgemeine Grundlage, die aber nur in⸗ soweit zur Steueraufsicht führen kann, als nach den Steuer⸗ gesetzen (6 162 Abs. 1 und 8 163 der Reichsabgabenordnung) Bücher zu führen oder Aufzeichnungen zu machen sind. Dies trifft beim Beschwerdeführer nur nach 5 13 des Umsatzsteuer= gesetzes insoweit zu, als er verpflichtet ist, zur Feststellung der Entgelte diese täglich aufzuzeichnen. Daneben ist der Beschwerde⸗ führer nach 5 14 des Umsatzsteuergesetzes der Steueraufsicht noch besonders unterworfen. Die hiernach im Interesse der Umsatz⸗ steuer angeordnete Aufzeichnungspflicht und Steueraufsicht kann aber nicht zur Folge haben, daß nunmehr gegen jeden Umsatz⸗ steuerpflichtigen nach 8 162 Abs. 9 der Reichsabgabenordnung jederzeit im Wege der Steueraufsicht eine Prüfung nicht nur der durch die Umsatzstener gefonderten Aufzeichnungen, sondern auch der darüber hinaus zum Zwecke der Erfolgsermittlung freiwillig geführten Bücher möglich ist.“
Tiesen Ausfährnrgen tritt der erkennende Senat inseweit bei, als darin zum Ausdruck kommt, daß der Fall der freiwilligen Buchführung nicht unter 5 162 Abs. 9, 8 198 der Netchaargeben= ordnung fällt. Damit erledigen sich die Ausführungen oben zu 1 der Beschwerdeentscheidung. Es befsteht keine gesetzliche Vorschrift und kann auch nicht aus dem Sinne und Zwecke des 5 162 Abs. 9 der Reichsabgabenordnung gefolgert werden, den Fall der frei⸗ willigen Buchführung und der Berufung des Steuerpflichtigen auf diese Buchführung dem im Gesetz nur aufgeführten Fall der rechtlichen Verpflichtung zur Buchführung gleichzuftellen. Hier⸗ nach kann die Steueraufsicht nur zur Ueberwachung der Um satz⸗ steuerpflicht ausgeübt werden. Wenn die Ausführungs⸗ bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz 5 18 Abs. 2 Satz 1 vor⸗ schreiben, Prüfung und Aufsicht erstrecken sich auf das gesamte Geschäftsgebahren der Steuerpflichtigen, soweit es für die Be⸗ steuerung von Bedeutung ist“, so kann sich das Wort „Be⸗ steuerung“ selbstverständlich nur auf die Umsatzbestenerung be⸗ zichen. Auch die Durchsicht der Schriftstücke des Stenerpflichtigen, die 5 18 unter a der Ausführungsbestimmungen erwähnt, be⸗ zieht sich nur und kann sich nur auf solche Schriftstücke, Geschäfts⸗ bücher und Schriftwechsel beziehen, die für die Umsatz⸗ bestenerung von Bedentung sind. Als solche können auch die Bücher, die zum Zwecke der Erfolgsermittlung freiwillig geführt werden, in Betracht kommen, da sie Eintragungen enthalten
Berlus rechnung habe ich geprüft und mit Transitorisch 3 34132 ö * 16. * triebs vorräte .... dem Abschluß 1 Geschaͤftsbücher über⸗ 8 it der Anmeldung sind zur Ausübung an den Schaltern 25. Juli 126 (Reichsgesetzhlatt 1823 I S. 489. 19286 J1 8. 5j. aufsicht, aber nicht hinsichtlich der anderen Steuerarten. Der werden, die sich auf umsatzstenerpflichtige Lieferungen und sonstige Kassenbestand .... einstimmend gefunden. z76 goss des Stimmrechts die Aktien Der die kostenfrei. Bei Vornahme des Sie haben in dem Gesetz vom 3. Mai 1909 in der Zaßung vom BPräsident des Landesfinanzamts hat die Beschwerde zurück⸗ e n men 1 und 2 . — — 1 Effektenbestand .... Diüsseldorf, den 26. Februar 1929. Gewinn⸗ und Berlustrechnun g. darũ ber lautenden Dinterlegungsscheme einer tausches im Wege des Brie fwechsels 21. Juli 1923 Reichsgesetzblatt 1 S. 473) ihre gefetzliche Grund- gewiesen mit folgender Begründung: Vorlegung dieser Bücher gerechtfertigt fein. Andere Bücher und Verlustvorkrag 1927... Paul Dittmar. Effe ktengirobank cineg dent Wert. wird 1 1314 21 lage und nach ihnen bedeutet nur die Aushändigung einer nenen I. Da der Beschwerdeführer für seinen Handwerksbetrieb Bücher Aufzeichnungen, z. B. solche, in denen der Steuerpflichtige ledig⸗ Verlust in 1828... Deutsche Drahtwalzwerte Attiengesell⸗ 1. Januar 1928. RM 9 Hapierplaßes oder die Einen — ** — m — rr — ö Zulasfungsbescheinigung und erforderlichenfalls eines neuen geführt und sich ausweislich seiner Einkommenstenererklärungen lich Ausgaben eingetragen hät, würden aber von der Vorlegung?— 1231 096635 schaft, Düsseldorf, — — aus 17... 0a sil Notars über zie bei ihm erfolgie Hinter. bracht. — 9 Rennzeichens an den nenen Erloerber die verkehrspolizeiliche für 1925, 1926 und 1927 der Steuerbehörde gegenüber auf seine pflicht ausscheiden. Soweit mit diesen Darlegungen das an⸗ vassiva. vom 10. Oktober 1929. . . — . 16 — 16 — en, an am en am dm mm 9 — des 8. * diesen 43 = 3 — 3 2 — 1 . * — 6 geführte Urteil des VI. Senats und die Urteile des V. Senats - ᷓ im regelmäßigen Turnus eiden eneralunkosten: 1 ‚ ) ge. er äftsführer der Firma D. benutzte das Fahrzeng gewesen, die geführten Bücher mi n dazugehörigen Belegen (V A gI6 fes vom 11. Januar 1929, V A gI6/28 vom 11. Januar Attienkapital e. r dem ,. aus: Handlungsunkosten 18 572,23 gemäß erfolgt wenn Aktien mit Zuftim, — m e e der, ,, also widerrechtlich, wenn er in diesem Falle vor Erteilung nach 5 162 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung einer Prüfung im 1929) im Rider pr uichd stehen sollten, kann biesen urteilen aus 63 2 Lieferanten ) Direltor Eduard dobre ger, damm — ö 7m. . 12 — ** 41 *. 3 — 16 w — 2 der nenen — 6 dem dire, 4 Auch , . —— 1 — — sei . den dargelegten Gründen nicht gefalgt werden. Die vorstehenden k . 68 . B. orti, elefon, ö 1 2 . . würde, wenn au teuer ner deswegen in erster Linie ge! abhängig, daß der Beschwerdeführer zur Führung dieser Bücher Darlegungen ergeben, daß die Anordnung des Finanzamts, daß 1231è 096353 b) Dr. Freiherr von Gemmingen, Völl⸗ Telegr. . 2843,90 den r mm mm, . 5 2 r en, mäß s 3 Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 8 79 Abs. 1 rechtlich verpflichtet gewesen sei. Denn nach dem Sinne und die Buch- und Betriebsprüfung sich auf s mtl lch Steuerarten Gewi d Verlustr 2a fingen / Saar; Propaganda.. 38492357 gehalten werden. ; ᷣ 5 der Neichsabgabenordnung der Geschäftsführer ist (vgl. Entsch. Zwecke des 3 162 Abf. 9 der Reichsabgabenordnung müsse die erstrecken soll, der gesetzlichen Grundlage entbehrt. Sie darf als ö 9 * — ** 3 g ) Direktor Wilhelm Baberg, Dortmund; Drucsachen.. 21790 Ueber die — 2 Alti. die nicht big sparesten n I Jann gh des Rööboefs Bd. 24 S. 29M, die Firma D. mindestens als Prüfung auch auf die Fälle erstreckt werden, in denen der Steuer⸗- Maßnahme Fer Ueberwachung der Umsatzstenerpflicht getroffen nne, a Fircktor Heinrich Klenmme, BSber= . ea. 3237 ͤ * 1 28 —— — 14 3 bei der vorgenannten. Stelle zum üm= nach ? . 1 . e , , n. . n nn 3 . E her 2 — wenn auch das Ergebnis der Buchprüsung für andere . Rhld. ersicherung, soz. nege stellt ö j j ß forderung haftbar anzusehen sein. er Geschaftsführer die sächlich solche Bücher führt und si r Steue rbehör enüber teuerarten verwertet werden kann. b ist die Forderun Verl e. 3 1927 ** 221 aa, , weren vier Herren wurden Steuern 2 7 2 e meren, ne. * 1 . 2 26 1 bung feiner Obliegenheiten vorgenommen auf seine Buchführung zu berufen pflege. 2. Die Hen r, zur des Finanzamts, samtliche h ee, n g 3 2 4 en ap. wiedergewahlt. Abgaben an die Stadt a ĩ ; ni benso werden solche Altien für kraft. t. Aber auch bei widerrechtlicher Benutzung greift hier 3 8 Vornahme der angeordneten Buchprüfung mirßten dem Finanze lagen“ nur mit der Einschränkung gerechtfertigt, sowelt sie sich * 8 einschließlich eee Un CGtelle des ausgeschiedenen Aussichts 28 7757 en Vorzeigung dieser Bescheinigung los erklart, welche nicht in el Be⸗ Abs. 3 des Kraftfahrzengste uergesetzes und 5 15 der alten Aus⸗ amt um so mehr zugesprochen werden, als der Beschwerdesührer auf die Umsatzbestenerung beziehen, nicht auch insoweit, als es 1 , ratsmitglieds de m , ere w vorgesehen O 922 63 18 1886 0 62 50872 1 die Aushändigung der Einlaßkarten r 66 fine e sführungsbestimmungen dazu in,. Tritt während der Gültigkeits. gemäß 5 14 Abs. J Des Umsatzstenergesetzes der Steneraufficht sich um Unterlagen für andere Steierarten handelt Mrteil vom —— aspe . Ke, wurde Herr dirgitör gari Abschreibunsctc— — Es Iz 3 —— ö * — ke n, , Umta usches et möglicht und dauer der Steuerkarte ein Wechsel in der Person des Stener⸗ unterliege. In dem Betriebe des Beschwerdeführers könne mit⸗ 15. September Jen iy A I) aner, ,, ,,, , — — mn e J ö * j . eschã i ne anz n . De. ; lustvort 8 1927 Direktor Carl Sievers wurde Herr Direktor 31. Dezember 1928. Stelle der für kraftlos erklärten alten 9 . ger n, . ae, , . — 8 . ,,, , n g, ,, , m, , 1 egitter. — * 333. a e g n, df, ,, n ,, , Verluß 12s Lid s en se e, Rettet wurde bellen, den Abet 1 Saldd. W 0 Cmpfang genemmen werden. werden für Rechnung der Beteiligten low Fiügei . ianoforte- eingetragen. . des 57 des Gesellschaftsvertr abzu⸗ . nach Maßgabe des Gesetzes verkauft:; A S601 Fabri j ; * 989. 1 r ae,. ; ; ? 7 Doss dss ö r go 72111 Ghemnitz, den 22. Oftober 1929. = ee, ! weignieder lassung der Am J7. Oktober 1929: Zweigniederlasfeng ist zur Haupt⸗ Aktiengesellschaft Eisenwerk LS. Meyer ; ändern und wie folgt zu fassen: Der Auf⸗ Der Borstand der der Erlös wird nach Abzug der —— n das hiesige Dan delsregifter B Nr. 113 Phi pos ktiengefellschaft Frank. JI. A 275 Fei der Firma Leopold niedersaffung erhoben. Inheb nd Akti ilschaft Frgntfurt Main, im Juni een. ichtsrat belteht aus mindestens zehn und Sawortꝰ . zz sio ko Sachischen WMaschmenfabrir vorm. r Verfügung der Beteiligten gehalten K berte die * 2 Daake, Geell furt a., M. in Kschaffenburg: Die Ehrlich in Bad — er n . Wolff in k — w — 82 Der Vorstand der Durn Attien⸗ höchstens fünizehn von der Generalver- 1 Rich. Sartmann Attiengesenschaft. werden. schast mit e re lter De tung, die ibren Vertretung def gnis des Borstandsmit⸗ herige Geselsschafter Kaufmann Hugo und Optiker Engen Posewitz in Bad Die rotnra des Raufmanns Max geseltschast, Metallwarenfabrik sammlung gewählten Mitgliedern. Er Berlin, den 31. Dezember 1228. Sri Fiedler Shure Trossingen, den 26. Oktober 1929. Sitz von Klofterlausnitz nach Bad Sula glieds Oswald ilipus ist beendet Ehrlich ist alleiniger Inhaber der Raunheim. Offen? Handel sgesellschaft, Serzfeld ist er Deutscher 23 Wasser⸗ und wird in der Generalpersammlung für die Berliner Notruf nltiengesetlsch aft. ; ; z Matth. Soner Aktienge sellschaft. e , , Aschaffenburg, den 23. Htiober 1929. Firma! Die 1 it — 2 6 D. r asch⸗ * 2 Ii en 35 , . * Oktober 1929 lektrizit tsw e. Dauer von vier Jahren gewählt. Lein. Lövin. * W. Saist. 1, Amtsgeri )t — Registergericht. ; II. A x85 bei der Firma C. Dittmar, begonnen. z 63 3 Anhaltisches Amtsgericht. gisches t t. — Inh. Wolff und Posewitz, Zweig⸗ ü Hessisches Amtsgericht Bad Nauheim. ö — ——ᷣ — * — — — 1 * ⸗ . . j J , . ; 666 7 J , ö 666 — 3 ö a. ; ; r 8 / r . 8
1 ᷓ — 61 ö . ** . 1 = ö ; ö , , 77777 77