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Deutscher Reichsanzeiger
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Nr. 256. Reichs bankgirokonto.
Berlin, Freitag, den 1. November, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze
auf Reichsmart für die Umsätze im Oktober, November und Dezember 1929.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im Oktober 1929. Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkauspreise. Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalverãnderungen.
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Deutsches Reich.
Der Ministerialrat im Reichsfinanzministerium von Heim—⸗ burg ist zum Präsidenten des Landesfinanzamts Schleswig⸗ Holstein als Nachfolger des nach Stuttgart versetzten Landes⸗ finanzamtspräsidenten Peif fer ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Um satzsteu erum rechnungssätze auf Reichs⸗ mark für die Umsätze im Oktober, Rovember und Dezember (vierten Kalendervierteljahr) 1929 werden
ZʒAuf Grund von 8 8 Abs. 8 des unf gg ier , in der
86
Fassung der Be kanntmachung vom 8. Mai 1536 (RGBl. 1 S 218) in Verbindung mit § 45 der Durchführungstz⸗ bestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGGBlI. I S. 323) wie folgt festgesetzt:
aps Ar Staat Einheit Ram
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1 Aegypten h en, 33 ö 5 100 Goldpesos 400,4
Argentinien 150 Har r ve Ie o 3 Belgien 100 Belga 58,35 4 Brasilien 100 Milreis 498,80 5 Britisch Hongkong 100 Dollar 202, 17 56 Britisch Ostindien 100 Rupien 161,33 7 Britisch Straits⸗ 100 Dollar 235,43
Seitlements . 8 Bulgarien 100 Lewa 3,04 9 Canada 1 Dollar 4, 17 10 Ghile 100 Pesos 51,58 1I China⸗Shanghai 190 Tael (Silber) 241,31 12 Dãänemart 100 Kronen 111,81 15 Banzig 100 Gulden Si, 11 14 Estland 100 Kronen 111,77 15 Finnland 100 Mark 1056 16 Frankreich 100 Franes 16, 44 17 Griechenland 100 Drachmen 5,43 13 Großbritannien 1 Pfund Sterling 2036 19 Dolland 100 Gulden 168, 34 20 Island 100 Kronen 92, 03 3. Jtalien 160 Lire o, 56 22 Japan 100 Yen 195,35 23 Jugoslawien 100 Dinar 738 24 Lettland 100 Tat 0, 79 25 Litauen 100 Litas 41,659 26 Luremburg 500 Franes 58,35 27 Mexiko 100 Pe sos 201,80 28 Norwegen 100 Kronen 111,82 298 ODesterreich 109 Schilling 59, 10 30 Peru 1 Pfund 17,04 31 Polen 100 Iloty 47.06 32 Portugal 100 Eskudos 18, 78 33 Rumänien 100 Lei (Noten) 2, 49 31 Schweden 100 Kronen 112,47 35 Schweiz 100 Franken 80, 80 36 Spanien 100 Peseten 61, 47 37 Tschecho⸗Slowakei 100 Kronen 12,42 38 Türkei 14Pund 2, 01 39 Un garn 100 Pengö 73, 22 40 Union der Sozialisti⸗ 10 neue Rubel 21,60 ichen Sowjetrepubliken ( 1 scherwonetz) 41 Uruguay 1 Peso 4, 10 42 Vereinigte Staaten 1 Dollar 4,20 von Amerika
Berlin, den 1. November 1929. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden. Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1929.
Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Veleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“) ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Otiober mit
1535 gegenüber 153,65 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.
Die Indexziffern für die einzelnen Gruppen betragen (1913/4 3 für Ernährung 163,8, für Wohnung 12635, für Heizung und Beleuchtung 1536, für Bekleidung 170,8, für den „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 192.2.
Berlin, den 31. Oktober 1929.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 30. Ok⸗ tober 1929 gelten in Abänderung der Bekanntmachung vom 25. 1 1928 (Reichsanzeiger Nr. 48 vom 25. Fe⸗ bruar 1938) mit Wirkung vom 1. November 1929 unter den im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. De—⸗
zember 1923 und Nr. 88 vom 7. April 1924 bekannt⸗ gegebenen Bedingungen folgende Verkaufspreise je Tonne in Reichsmark: Rheinisches Braunkohlensyndikat. Haun hea n hne, RM 165, —
April , , RM 2, — Mai , . 2 * 2, S0 Juni . 2,50 . . 2. — August —— 6 * 1.—
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Außerdem nach Jahresschluß Sondervergütung von RM 2 — pro Tonne auf die geringste Monatsabnahme des Jahres. Doof⸗Briketts jeweils RM 2, — höher. Industrie⸗Brikeitzszs⸗⸗ 2 2 RM 11, 97 für Jahresabschlüsse bei gleichmäßiger Monatzabnahme.
Rohbraunkohle nicht über 26 o/o des Brisettpreises ab Werk.
Berlin, den 31. Oktober 1929. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Dr. Lintl.
Preußen. Ministerium des Innern.
Der Pollzeipräsident a. W. Mai ist zum Poltzeidirektor, der Kreisdeputierte Lehrer Treibert in Fritzlar sst zum Landrat ernannt worden.
1 /// // ä äää. / Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staats⸗ ekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab. Eingegangen i die Entwürfe eines Milchgesetzes und eines Republikschutz⸗ gesetzes, die den zuständigen Ausschüssen überwiesen wurden. Zur Erledigung kamen in der Volssittzung nur kleinere Vor— lagen, u. 4. auch Denkschriften und Bemerkungen des Rech⸗ nungshofs des Deutschen Reichs zu den Reichshaushaltsrech⸗ nungen von 1918—1924. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden sie durch Kenntnisnahme erledigt; die vom Rechnungshof festgestellten Etatsüberschreitungen wurden nachträglich genehmigt. Ferner wurde angenommen die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Verordnung über Zollerlaß -für Rohzucker um zwei Jahre. Danach soll Rohzucker, der als Verbrauchszucker wieder ausgeführt wird, zollfrei eingeführt werden dürfen. Im übrigen wurden noch eine ganze Reihe von Eingaben erledigt, die 6 auf Brennereifragen bezogen.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des Reichstages gab Reichsfinanz⸗ miniff⸗ Dr. Hilferding am 30. Oktober einen Ueberblick über die Etatslage des Rekche s. Der Reichsfinan minister bat um beschleunigte Beratung des Entwurfs af n e rn zur Aende⸗ rung der Reichshaushaltsordnung. Dem Reichstag werde in dieser Herbsttagung noch ein Nachtragshaushalt für 1929 und auch der Haushaltsplan für 1930 zugehen. Die Bergtungen der Reichs ⸗ haushaltsordnung müßten dann abgeschlossen sein, damit an diese Entwürfe sofort herangegangen werden könne. Daß ein Nach⸗ trag für 1929 notwendig sein würde, darauf habe er schon bei den Haushaltsberatungen für 1929 hingewiesen. Einmal sei durch die von ihm begrüßte Sparaktion des Reichstags ein Teil der Etats⸗ ansätze nach seinem Etatvorschlag so eingeengt worden, daß ge⸗ 2 Korrekturen notwendig seien. Er habe rücksichtsos über⸗ und außerplanmäßige Ausgaben gedrosselt, wie sich aus den von
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ihm vorgelegten beiden Uebersichten über das 1. und 2. Viertel= jahr ergebe. In gewissem Umfange müßten aber erhöhte Aus— gaben nachträglich etatistert werden. Auch müßten die Einnahme⸗ ansätze nach dem bisherigen Aufkommen richtiggestellt werden. Außerdem erfordere die im Falle ber Annahme des Joung⸗Plans eintretende Reparationserleichterun ebenfalls einen Nachtrags⸗ etat. Er werde den Nachtrag vorlegen, wenn die Haager Ver⸗ handlungen über den Joung⸗Plan abgeschlossen seien. Der Nach⸗ tragshaushalt werde in erster Linie vorschlagen, das im Jahre 1928 entstandene Defizit in Höhe von 151 Millionen abzudecken. Dadurch werde gleichzeitig die Kassenlage um diesen Betrag er⸗ leichtert. In zweiter Linle 9 das Defizit des Jahres 1929 ab- gedeckt werden, das zum Teil durch einige von ihm schon während der Reichstagsberatungen angezweifelte Streichungen durch den Reichstag und zum Teil durch überhöhte Einnahmeansätze ent- stehe. hl a lich müßten auch eine Reihe von Ausgaben zur Er— füllung gesetzlicher Verpflichtungen oder Vertragsverpflichtungen, die erst im Laufe des Rechnungsjahres entstanden wären, ein⸗ gestellt werden. Der Nachtragsetat werde ein in sich balancierender tat sein. Unverständlich sei ihm die an dieser seiner Absicht in einem Teil der Presse geübte Kritik. Es könne keine Rede von einer angeblichen Verschleppung der Vorlage des Nachtragsetats und von einer dadurch eintretenden Verpulverung von Reichs- geldern sein. Denn solange der Nachtrag nicht vorgelegt fei, könne auch keine Ausgabe erfolgen. Er werde also den Nachtrag vorlegen, wenn die Haager Konferenz mit einem positiven Er— gebnis abschließe. Dasselbe gelte für den Etat 1930 und für die Finanzreform. Beide seien innig verbunden, da der Etat 1930 auf der Finanzreform aufgebaut sein werde. Die Finanzreform habe eine Senkung der Steuerlast zum Ziele, die notwendig sei zur Steigerung der Produktivität der Volks⸗ wirtschaft. Eine 26 Steigerung sei zugleich beste Sozialpolitik, denn sie führe zur inderung der Arbeitslosigkeit und sei zugleich Voraussetzung künftiger sozialpolitischer Maßnahmen. Die Finanz reform werde an einer Senkung der Einkommensteuer, bie si insbesondere auch bei den unteren Stufen durch Erhöhnng des 1 Existenzminimums auswirken werde, und an den Real⸗ teuern nicht vorübergehen. Die Senkung der Realsteuern werde aber nur im Rahmen etnes terer, Finanzausgleiche rl ich foinm Er hoffe auch, daß es möglich sein werde, eine Senkung der * steuer und der Rentenbankzinsen vorzunehmen. Ziel der Finanz⸗ reform werde eine Entlastung der Volkswirtschaft und aller ihrer Träger sein. Dieses Ziel werde seiner Auffassung nach nicht da⸗ durch verkleinert werden, wenn beispiels veise die Biersteuer in einem Umfange erhöht würde, wie sie für den Etat 1929 geplant gewesen sei. Denn eine solche Erhöhung würde durch die Er— höhung des steuerfreien Existenzminimaums überkompensiert sein. An Monopole werde gegenwärtig nicht gedacht. Große Reichs⸗ monopole bringen Komplikationen mit sich, die die Reform auf⸗ halten könnten. Auch verbiete die Geldmarktlage augenblicklich die Durchführung solcher Bestrebungen. Die Finanzreform habe zur Vorausfetzung eine echte Balaneierung des ordentlichen Etats und eine fortschreitende Sanierung des außerordentlichen Etats. Diese Sanierung habe gewisse Forfchritte gemacht durch die steuerfreie Anleihe von 1929 um rund 186 Millionen Mark und werde fort⸗ schreiten durch die Einstellung des Defizits für 1928 mit 154 Millionen Mark. Tie Sanierung der Kassenlage, soweit sie auf dem ungedeckten Extraordinariunt bern e, könne durch Anleihen erfolgen. Als 1926 im Reichstag das Arbeitsbeschaffungsprogtamm bewilligt worden sei, seien sich alle Parteien des Reichstags darin einig gewesen, daß dieses große Programm durch langfristige Anleihen gedeckt werden sollte. Diese Erwartung habe getäuscht. Es müsse aber jetzt der Versuch gemacht werden, mindestens einen Teil der kurzfristigen Kredite in langfristige umzuwandeln. Als sich die Möglichkeit zu der Anleihe von einer halben Milliarde Mark geboten habe, habe er nicht gezögert, diese Anleihe mit Kreuger K Toll abzuschließen, die zu günstigen Bedingungen angeboten worden sei. Die durch die Anleihe eingehenden Beträge würden nur zur Abdeckung der kurzfristigen Kredite benutzt werden. Das bedeute einen weiteren großen Fortschritt in der Sanierung der Kassenlage. In diesem Winter würden zwar nochmals Anforderungen durch die Arbeits⸗ losenversicherung kommen; er glaube aber, daß die Anforderungen erträglich sein werden. In der gegenwärtigen Situation sei es notwendig, darauf hinzuweisen, daß von der Finanzreform ein gewisser Auftrieb der Wirtschaft zu erwarten sei. Man müsse mit einem gewissen in Deutschland vorhandenen Pessimismus aufhören. In einem Jahre, in dem die Reparationsfrage und die Verminderung der Dawes⸗Lasten so im Vordergrund ge⸗ standen hätten, sei dieser Pessimismus erklärlich gewesen. Jetzt müsse das aber aufhören. Der Produktionsumfang sei nicht ge⸗ ringer als in einem der Nachkriegssahre. Die Arbeitslosigleit sei eine Felge der rasch fortschreitenden Rationalisierung und kech⸗ nischen Erneuerung. Unsere Industrie sei durch diese Erneue⸗ rung wieder wettbewerbsfähig geworden. Dies zeige die auf⸗ steigende Kurve unseres Exports und die Aktivität der Handels⸗ bilanz. Eine erhebliche Neuverschuldung der Wirtschaft fei nicht eingetreten. Wir sollten 96. in der Entmutigungskampagne nun endlich haltmachen. Der Minister wandte sich dann der Vorlage Fu, deren hauptsächlichster Inhalt sei: Außerordentliche Ausgaben dürfen, soweit Einnahmen aus Anleihen nicht zur Berfügung stehen, mit Zustimmung des Reichsfingnzministers nur dann ge⸗ leistet werden, wenn durch die Unterlassung oder Hinausschiebun der Ausgaben erhebliche wirtschaftliche Nachteile für das ꝰ entstehen würden. Diese Bestimmung folle dem weiteren An⸗ wachsen eines ungedeckten Extraordinariums vorbeugen. Verträge, durch die das Reich zu Leiftungen im Werte von üßer eine Wil lion Reichsmark verpflichtet wird, dürfen nur noch von dem Leiter der Behörde oder seinem ständigen Stellvertreter ab⸗
geschlossen werden. Es entspreche auch einem alten Wunsche des
Hauptausschusses, daß die Deckungsfähigkeit übertragbarer Mittel nur noch ausnahmsweise durch den Haushaltsplan zugelassen
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