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Reichẽ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 256 vom 1. November 1929. S. 2.
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werden soll. In der jetzigen Situation lege er auch Wert darauf,
daß entbehrliche Beamte in freie Stellen anderer Verwaltungen
übernommen würden. Im übrigen sollen die sonstigen Bestim⸗ mungen eine klare und durchsichtige Saushaltsgebarung und eine
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Hausl altsmittel ewährleisten. Die wichtigsten Bestimmungen seien inzwischen in
* Reichshaushaltsgesetz für 1929 aufgenommen worden. Abg. Graf von Westarp (D. Nat): Die Ausführungen des Finanzministers waren so wenig substantiiert, daß sie nicht zur Beruhigung über die katastrophale Lage der Reichsfinanzen, der assenlage dienen können. Es fehlten überall die Zahlen Wir verlangen ein zahlenmäßiges klares Bild über di Besserung, über das Monopol für eine Auslandsgesellschaft. (Widerspruch des Finanzministers) Wenn dem nicht so ist, so bitten wir hier eben um eine genaue Aufklärung, wir erwarten nicht allgemeine Redensarten. (Zuruf des Finanzministers: Die Vo lagen gehen ja dem Parlament zu! Wir wünschen hier eine Aufllärung Wir haben eine Interpellation eingebracht, die sich mit der Sperre der Ansiedleranleihen befaßt. Das ist doch ein unerhörter Vor⸗ gang. Das Defizit der Arbeitslosigkeit belastet die Kassenlage, den nenen Nachtragsetat, weil die Regierungskoalition seine Be⸗ seitigung nicht fertiggebracht hat. Zur Beruhigung kann es nicht beitragen, daß für parteipolitische Agitation unbeschränkte Mittel da zu sein scheinen, z. B. Zentrale für Heimatdienst, Post⸗ wurfsendungen, Erwerb der Emelka usw. Ich beschränke mich auf diese Andeutungen, bis wir — etwa in einer besonderen Taaung — ein wirklich klares Bild über die wirkliche Lage der Reichsfinanzen und der Pläne des Reichsfinanzministers erhalten. Abg. Dr. Ne ubauer (Komm.) kritisierte die Rede des Reichs finanzminästers und bezeichnete insbesondere die Ausführungen lber die Reichsfinanzreform als unvollständig nicht nur hinsicht⸗ lich des Zahlenmaterials, sondern auch in bezug auf die vor⸗ liegenden Monopolpläne. Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) bat, bei der kommenden Steuerreform in erster Linie die Auf⸗ hebung der Industriebelastung und Rentenbankbelastung ins Auge zu fassen. Optimismus helfe über die schwierige Finanzlage nicht hinweg. Allzu große Hoffnungen haben wir freilich nicht auf die Steuerreform, denn der Finanzminister schlug bereits neue Steuern vor, darunter die Biersteuer. Das muß bei uns auf
schärfsten Widerstand stoßen, einmal wegen der Rückwirkungen
auf die Landwirtschaft (Verschärfung der Lage im Braugewerbe).
Geht der Bierkonsum zurück, so wird ihre Lage katastrophal; Eng⸗
land kann nicht zum Vergleich herangezogen werden. England hat eine andere Vermögensschichtung. Durch Verbrauchssteuer⸗
erhöhung wird hier eine neue Steuerbelastung für 13 Millionen
Menschen herbeigeführt, die bisher steuerfrei sind. Er bitte um größere Klarheit und zahlenmäßige Unterlagen über die neuen Pläne, und zwar möglichst bald. Abg. Torg ler (Komm.) be⸗ gründete einen Antrag seiner Partei, das Reichs finanzministerium zu ersuchen: 1. dem Haushaltsausschuß ein vollständiges Bild der geplanten Finanzreform mit Zahlenangaben zu gehen, 2. ein vollständiges Bild über den Vertrag, betr. das Züͤndhol monopol. Diefer Vertragsabschluß sei eine Illustration zu der hier in der Vorlage angeblich geplanten Erweiterung der Rechte des Reichs⸗
tags. Stell vertretender Vorsitzender Abg. Dr. Klöckner Zentr.)
teilte mit, daß ein Antrag des Abg. Grafen Westarp (D. Nat.) eingegangen sei, der verlangt, daß der Reichsminister zahlen⸗ mäßige Ünterlagen geben soll: 1. über die Entwicklung der Kassenlage und der kurz⸗ und langfristigen Kreditz, 2. soll ein Gesamtüberblick der Einnahmen und Ausgaben des Nachtragsetats und 3. über den Finanzreformplan dem Ausschuß vorgelegt werden. Zu diesem Antrag erklärt Reichsfinanzminister Dr. Hilferding:
Er habe ja über die Kassenlage eingehend berichtet. Außerdem
werden monatliche Ausweise veröffentlicht. Er habe bereits erklärt, daß sich eine Neubelastung der Kassenlage nicht ergeben habe, sondern, daß sogar eine gewisse Entlastung eingetreten sei. Er habe seinerzeit im Haushaltsausschuß ferner auch in allen Einzelheiten die Deckung des Fehlbetrages durch kurzfristige Mittel dargelegt. Er sei derjenige, der sich leider an der Debatte über die Finanzreform am wenigsten beteiligen könne. Er werde aber den Nachtragsetat und die Finanzreform sofort vorlegen, wenn das möglich sei, das heißt nach Abschluß der Haager Konferenz. Vorher fei eine Diskussion nicht möglich. Es gebe noch eine ganze Reihe Posten, die noch ungeklärt seien, da darüber noch verhandelt werde. Tie Grundlage für eine Diskusssion über die Finanz⸗ reform stehe also noch gar nicht fest. Eine Diskussion sei jetzt noch gar nicht möglich. Etat, Finanzreform und Reparationserleichte⸗ rung griffen ineinander über, und nur, wenn man ihr Gesamt⸗ bild vor Augen habe, könne man endgültig dazu Stellung nehmen. Was das Zündholzgesetz anbelange, so habe er die Absicht, es in allernächster Zeit dem Reichswirt⸗ schaftsrat zuzuleiten und dann auch die Oeffentlichkeit üher alle Einzelheiten dieses Planes aufzuklären. Abg. Graf von Westarz (D. Nat.) begründete seinen Antrag. Volle Klarheit und Wahrheit müsse gegeben werden. Zuruf: Das geschieht doch durch die monatlichen Uebersichten!! Diese genügen nicht! Wir brauchen Uebersichten über die beabsichtigten Ersparnisse, die Abstriche an Ausgaben, die wohl dauernder Art sein dürften, und über die Summen. welche die Arbeitslosenver⸗ sicherung verschlingen wird. Auch wünschen wir zu wissen, wie der Minister sein Finanzprogramm im einzelnen durchzuführen denkt. Abg. He rgt (D. Nat. verlangte weitere Auskünfte über. die Kassenlage des Reichs. Vor allem sei das Urteil des Ministers selbst über die Tendenz in der Einnahme⸗ und Ausgabeentwicklung notwendig. Abg. Ersing (Zentr.) hielt die ganze Diskussion über ein noch gar nicht abgeschlossenes außenpolitisches Problem für überaus schädlich. Es sei schon sehr bedauernswert, daß aus innenpolitischen Gründen eine große Pressekampagne mit allen Gründen für und gegen den Houngplan eröffnet sei, ohne daß hierbei von den Gegnern die geringste Rücksicht auf die schwebenden außenpolitischen Verhandlungen genommen worden sei. Was diese Debatten in den letzten Wochen dem Deutschen Reiche ge⸗ schadel hätten, sei schwer auszurechnen. Jedenfalls bedeute dieses Sin- und Hergerede über außenpolitische Fragen, über die gegen⸗ wärtig noch mit den früheren Kriegsgegnern schwer gerungen werde, einen unermeßlichen Schaden für das deutsche Vaterland. Nedner und seine Parteifreunde jedenfalls beabsichtigten nicht, aus innenpolltischen Motiven außenpolitische Nachteile herbei⸗ zuführen, und lehnten eine weitere parlamentarische Diskussion über den noch nicht abgeschlossenen Youngplan zunächst ab. — In der Abstimmung wurden dann die Anträge des Abg. Torgler (Komm) und des Abg. Grafen West grp (D. Nat) gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Wirtschaftspartei und der Kommunisten abgelehnt. — Es folgte die Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung der Reichshaushalßts⸗ ordnung. Berichterstatter Abg. Prof. Dr. Schreiber (Zentr): Die Novelle zur Reichshaushaltsordnung ist zu be⸗ grüßen. Aber wir werden der Vorlage kritisch gegenübertreten. Die Novelle bewegt sich zwischen Polen, die einmal durch die Stärkung der Stellung des Reichs finanzministers und zum anderen durch das Budgetrecht des Reichstags bezeichnet werden. Die Stellung des Reichsfinanzmimsters ist haushaltsrechtlich schon jetzt sehr stark. Zu Einzelheiten kann man noch einige Rechte hinzufügen. Aber man wird sich hüten müssen, das Schiff der Reichshanshaltsordnung zu stark zu belasten. Das diesjährige Etatgesetz ist in mancher Hinsicht ein viel wirkungsvolleres und sichereres Ventil. Auch darf die Elastizität der Verwaltungs⸗ ressorts nicht leiden. Unzulässig ist es, dem Reichs finanzminister Ermächtigungen zu erteilen, die nicht in das Gesetz, sondern in die Begründung eingearbeiteß sind. Abg. Sergt (D. Nat) be⸗ zeichnete die Beratung der Novelle als unzeitgemäß. Mit Rück⸗ sicht auf gewisse Vorgänge bei einzelnen Ressorts aus den letzten Fahren bringe man jetzt in einem Dauergesetz Vorschriften unter, die leicht auf Kosten der Elastizität der Finanzgebarung und der Exekutive der Ressorts gehen und sie zu Verschlimme rungen ver⸗
änderungen gewün
nen Finanzdiktator und verweist auf das amerikanische Beispiel.
2 Reichstag darf sich aber nicht „abdanken lassen“. Ich bin
nicht für die Angstgesetzgebung, aber die Notwendigkeit einer
gründlichen Reform der Ha = 81
vielfa Elastizität. Gesunde Reichsfinanzen sind übrigens keine Partei⸗ und die Vollmachten des Finanzministers dürfen nicht danach bemessen werden, welche Persönlichkeit er gerade ist. Trotz⸗ bin ich aber gegen zu weitgehende Vollmachten für den Finanzminister, weil man dadurch leicht die Finanzbürokratie zum Diktator über den Reichstag macht. Das würde zur Folge haben, daß die Parteien, da sie keine Verantwortung haben, die dümmisten agitatorischen Anträge stellen könnten. Man darf auch anderseits vernünftige Ausgaben nicht dadurch verhindern, daß das Finanzmänisteriüm durch entsprechende Schätzung der Ein⸗ nahmen Re Mittel verweigern kann. Der Reichstag muß unter allen Umständen die Entscheidung des Finanzministeriums revi⸗ dieren können, also dem Finanzminister das Einspruchsrecht gegen⸗ über Anforderungen eines anderen Ressorts geben; das ist sogar notwendig, aber das Ressort muß dann die Möglichkeit zu einer von Doppelvorlage an den Reichstag haben. Abg. Dr. Cremer (D. Vp. : Ich halte es für einen Fehler, immer von „Ressorts“ zu sprechen. Wir haben einen Finanzminister und andere Minister. Gerade das parlamentarische System erfordert, daß auch in wichtigen Finanzfragen die Vertrauensfrage gestellt wird, daß also event. ein Ministerwechsel eintritt. Die Vollmacht des Finanzministers muß sich beschränken auf die Feststellung der Einnahmen und Ausgaben, die dann vom Reichstag zu sanktionieren sind. Gegenüber den anderen Ressorts muß er also eine gewisse starke Stellung haben. Welche Schwierigkeiten sind z. B. dadurch entstanden, daß das Finanzministerium gegenüber Fem Verkehrsministerium eine zeitlang die Zügel schleifen ließ, daß das Verkehrsressort heute wieder um Bewilligung von Mitteln zur Fortsetzung der Arbeiten kämpft, die infolge des Arbeitsbeschaffungsprogramms begonnen worden sind. Im übrigen sind die Vorschläge dieser Vorlage doch auf einmütiges Verlangen aller Fraktionen zurückzuführen. Gegenüber dem amerikanischen Beispiel muß man doch fragen, ob ein Minister alle Fragen der Handelspolitik usw., in denen er selbst die Ent⸗ scheidung treffen müßte, beherrschen könnte. Vielleicht würde es überhaupt angebracht sein, die ganze Aufstellung des Haushalts⸗
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plans aus dem Finanzministerium herauszunehmen und einen besonderen Haushaltsminister zu bestellen, der auch die Anleihe⸗ gebarung, die Kassengebarung die Reichsschulde nverwaltung usw. zu betreuen haben würde. Die Wissenschaft tritt jetzt für Er⸗ mächtigung des Finanaministers ein. Die Väter der Reichs verfassung dachten jedoch zweifellos an die Feststellung des Haushalts durch, den Reichstag. Ich bitte jedoch, diese Streitfrage nicht in Diesem 8e .
(Staatssekretär Popitz Das soll auch nicht geschehen!) Reichsfinanzminister Dr. HilLferding erklärte, der Var⸗ schlag des Herrn Dr. Eremer sei nicht durchführbar. Wie der Etatminister seinen tat, der dann nur Aus—
Farüber entscheiden könne, auf welche Weise die Ausgaben
den Steuerminister, festzustellen, welche Einnahmen er borschlagen müsse, wenn er sie nicht elt mit den Ausgaben in Einklang zu bringen habe. Man Pol
allzu viel erfinden. Es sei doch bedeutsam, daß für eine solche truktion in der ganzen 1 g
vorhanden e Ueber die jetzt vorliegenden Vorschläge zum Haus⸗ haltsrecht 1 an g gs vollkommen einig gewesen. Er glaube, damals würde der Entwurf einstimmig angenommen worden sein. Die Reichs⸗ regierung habe davon abgesehen, in dem vorliegenden Spezial⸗
Entscheidung zu bringen, ob die Etatsbewilligungen Ermäch⸗ tigungen oder Mußvorschriften für die Regierung seien. Es solle vielmehr bei der gegenwärtigen Praxis bleiben. Die Bestim⸗ mungen über das Einspruchsrecht des Finanzministers könnten praktisch nur auf die „Kann“ Vorschriften beziehen, die Ausgaben zur Folge haben, nicht aber auf die zwangs⸗ läufigen Ausgaben, die auf Gesetz beruhen. Die Frage der Stärkung der' Stellung des Finanzministers sei akut geworden durch die Schwierigkeiten der Finanzsitugtion nach dem Kriege. Abg. Heinig (Soz): Wir halten die Zeit nicht nur für reif, ondern wir halten es für außerordentlich dringlich, daß jetzt die Haushaltsordnung geändert wird. Die Vorschläge der Unter⸗ nehmerverbände und Einsetzung eines Budgetdirektors beruhen auf falsch verstandener Uebernahme der amerikanischen Verhält⸗ nisse, wo dieser Budgeidirektor notwendig war, weil die einzelnen Ministerien ohne Haushaltsplan selbständig ihre Ausgaben machen durften. Wir werden an der Vorlage mitarbeiten, aber den Finanzdiktator und auch die Aufspaltung der. Befugnisse des Finanzministers lehnen wir entschieden ab. Wir. wünschen auf der anderen Seite, daß der Rechnungshof seine Tätigkeit in vollem
Torgler (Komm): Wir können Die hier vorgeschlagene Stärkung der Stellung des Finanzministers nicht mitmachen, da wir eine solche Diktatur ablehnen. Das richtet sich nicht nur
anfassen könnten. Eine übermäßige Diktatur des Finanzministers
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sich, solange das parlamentarische System und partei⸗ mäßige Bindungen eine Abhängigkeit des Finanzn rs er⸗ möglichten. Von den verschiedensten Seiten würden Verfassungs⸗ z scht, die mit den Vorschlägen der vo liegenden in ennbarem Zusammenhange stände auch dies zur Hinausschiebung der Novell Seine Freunde ständen
dem Entwurfe im ganzen ablehnend gegenüber. Abg.
Bernhard (Dem: Eine ganze Reihe Instanzen außerhalb 's Reichstags, Industrie⸗ Arbeitgeberverbände usw., beschäftigen
und Budgetrecht. Man verlangt z. B.
inman reform F5iInnnztesollt nm
ushaltsordnung liegt vor, wie nament⸗
Verhandlungen im Rechnungsausschuß ergeben haben. in allerdings nicht in der starren Form geschehen, wie
ch vorgeschlagen wird. Wir brauchen eine gewisse
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setz zu entscheiden.
enthalte, aufstellen, wenn er nicht gleichzeitig auch
werden sollen. Umgekehrt sei es auch unmöglich
olle in der Politik nicht chen Entwicklung kein Beispiel
ei man sich 1923 im Untergusschuß des Haushalts⸗
die wichtige verfaffungs- und staatsrechtliche Frage zur
ausübt, wie er es bisher noch nicht getan hat. Abg.
auch eine zweite Lesung abzuhalten. Die Abstimmung über die endgültige Fassung des Sa und des 5 13 bleibt vorlaufig offen. Ein Aussprache entspann sich beim 5 14 insbesondere über die Frage, ob bei Bauvorhaben von mehr als 250 900 Mark stets oder nur bei Vorliegen besonderer Notwendigkeiten jedesmal eine Denk⸗ schrift vorzulegen sei über die Pläne, Kostenberechnungen usw. Nach der vorläufigen Fassung lautet 5 14 nunmehr nach Annahme eines deutschnationalen Antrages: „Einmalige und außerordent⸗ liche Ausgaben für bauliche Unternehmungen des Reiches sind erst dann in den Haushaltsplan einzustellen, wenn Pläne und Kostenberechnungen vorliegen, aus denen die Art der 8 und die Kosten der baulichen Maßnahmen ausreichend ersichtli sind. Ausnahmen hiervon sind nur statthaft, wenn es bei baulichen — — mit einem Kostenaufwand von weniger als 3509 560 Mark nicht möglich ist, die Pläne und Berechnungen rechtzeitig herzustellen und dem Reiche aus der Hinausschiebung der Ausgabenbewilligung ein Schaden erwachsen würde. Die Not⸗ wendigteit der Ausnahme ist im Haushaltsplan ausführlich zu begründen. Die Pläne und Kostenberechnungen sind in diesem Falle so bald als möglich nachzureichen. Die endgültige Fassung dieses Paragraphen wurde gleichfalls der zweiten Lesung vor⸗ behalten. Der Vors. Abg. Heimann (Soz.) warf nunmehr die Frage auf, ob der Finanzminister verpflichtet sei, vom Reichstag bewilligte Ausgaben auch zu vollziehen. Berichterstatter Dr. Schreiber (Zentr) beantragte, daß die in der Begründung der Reichsregieruüng vorgetragene Auffgssung, jeder Finanzminister sei ermächtigt, vom Parlament bewilligte Ausgabepositionen des Etats nicht zu vollziehen, durch eine protokoll arische Erklärung des Ausschusses abgelehnt wird. Abg. Bern hard (Dem.) forderte eine grundsätzliche Klärung dieser schwie rigen Frage des Etatsrechtes bes Reichstages, denn es handele sich hier darum,. das Bewilli⸗ gungsrecht des Reichstags in manchen Fällen illusorisch zu machen. bg Stücklen (Soz) wies darauf hin, daß der Reichstag der Reichsregierung auch gewisse Ermächtigungen geben müsse, denn die Umstände, unter denen Bewilligungen geschehen seien, könnten sich im Laufe der Zeit ändern. Wollte der Reichstag alles bis ins kleinste bestimmen und regeln, so brauchte man ja leine Minister und hohen Beamten, sondern nur eine Art Sekretäre, die die Wünsche des Reichstags einfach ausführten. Die Aufgabe des Reichstags liege aber nicht, in der Exekutive, sondern der Reichstag bestimme die Legislative und kontrolliere im übrigen dauernd die Regierung. Abg. Morath D. Vp.) hielt den Fall jedoch für möglich, daß der Minister auch einmal lediglich aus politischen Gründen eine Ausgabe nicht bewerkstellige, die von der PMehrheit des Reichstags beschlossen sei. Abg. Hergt (D. Nat) präzisierte den Standpunkt der Regierung, und zwar aller Regie⸗ rungen auch vor dieser bestehenden Regierung, dahin, daß die Regierung durch die Bewilligung des tatstitels lediglich eine Ermächtigung zur Ausgabe erhalte, Andererseits müsse das Parlament darauf bestehen, daß es Etatstitel gebe, bei denen die Regierung angehalten sein müsse, den vollen für den bestimmten Zweck ausgeworfenen Betrag auch auszugeben. Eine Fixierung dieses Standpunktes in der Haushaltsordnung begegne jedoch zu großen Schwierigkeiten, weshalb sie nicht zu empfehlen sei. Vors. Abg. Heimann (Soz) gab unverbindlich die Anregung zu überlegen, ob man bei den Etatstiteln nicht zwingende und gewöhnliche unterscheiden wolle. Bei den zwingenden Etats⸗ titeln müßte die Regierung den bewilligten Betrag dem bestimmten Zweck voll zuführen. Abg. Hergt (D. Nat.) erwiderte, daß dadurch Etatstitel ersten und. zweiten Ranges geschaffen würden. Als Folge davon würden die Parteien getrieben werden, einen Wettlauf nach solchen Etatstiteln ersten Ranges zu unternehmen. Das würde die ganze parlamentarische Behandlung des Etats nur verschärfen. Abg. Leicht (Bayer. Vp) schlug vor eine derartige Bestimmung nicht in die Haushaltsordnung einzufügen sondern sich damit zu begnügen, dan eine Erklärung in das Ver andlungsprotokoll. auf⸗ nommen werde, wonach der Ausschuß der Meinung sei, daß der gönne, verpflichtet ist Haus gltsmittel, deren Ausgabe durch einen besonderen Beschluß des Reichstags in vollem Um⸗ fange und vor Ablauf einer bestimmten Frist verlangt. wurde, in diesem Umfange und bis zum Ablauf dieser Frist für den ge⸗ nannten Zweck auszugeben. Das Bedenken, daß dadurch zweierlei Bewilligungen rr. würden, lasse sich aber auch hier nicht ab= weisen. 6 ernhard (Dem; hielt eine Aufnahme in das Protokoll für nicht empfehlenswert, Das . nichts. Dagegen 3 ein Zusatz zu 5 26 Abs. 1 ins Gesetz aufgenommen werden, en Redner mit dem Abg. Morath (D. Vp.) zusammen formu⸗ liert habe, und der laute: „Die Einsparungen dürfen dem vom Reichstag bei Bewilligung einer Ausgabe bekundeten Willen nicht zuwiderlaufen.“ In der Abstimmung wurde jedoch dieser Antrag Morath⸗Bernhard abgelehnt. Auch der Vorschlag des Abg. Leicht (Bayer. Vp.) wurde nicht angenommen; dagegen erklärten die Vertreter der Deutschnationalen, der Bayerischen Volkspartei, des Zentrums und der Sozialdemokraten ausdrücklich, daß durch die Ablehnung des Morath⸗Bernhardschen Antrages nicht etwa be⸗ kundet werden solle, die ablehnenden Parteien stimmten mit der inbaltlichen Tendenz des Antrages nicht überein. Im Gegenteil: Sachlich sei eine Uebereinstimmung vorhanden, lediglich die Ein⸗ fügung einer derartigen Klausel in die Reichshausha tsordnung erscheine den ablehnenden Parteien nicht opportun. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden noch verschiedene Aenderungen der e , , hn. gemäß der Regierungsvorlage vom Aus⸗ schuß gene hmigt. Es handelte sich in der Hauptsache um Er⸗ gänzung der geltenden Vorschriften bei Fragen, die infolge der veränderten Gestaltung der tatsächlichen Verhãältnisse neu auf⸗ getaucht sind und deren politische und finanzielle Bedeutung eine gesetzliche Regelung erforderte. In der Debatte kam dabei zum 2 daß das Haushaltsrecht seinem Wesen nach in bestän⸗ digem Flusse begriffen sei, und daß es daher auch in Zukunft intrier wieber erforderlich sein werde, die Reichs haushaltsordnung zu ergänzen, sobald sich neue Grundsätze des Haushaltsrechts als gesetzezreif herausgebildet hätten. — Der Ausschuß vertagte sich
Dr. Hilferding persönlich. Ein solcher Diktator könnte
8 * 1.
. B. gerade den sozialen Anforderungen sein Veto entgegensetzen. Statt dessen sollte das Budgetrecht des Reichstags verstärkt werden. — Die Abstimmung über den nenen 5 8a der Haushaltsordnung wird an 26. nisterin
gewünscht wird. Dieser Paragraph soll bestimmen. daß die Kredit⸗ ermächtigung für den Finanzminister alljährlich durch das Haus⸗ haltsgesetz festgestellt wird. — Im Verlaufe der weiteren Beratung wurde dan! z sb nach einem Antrage des Abg. Hergt (D. Nat) folgender Fassung angenommen: „Zum Ausgleich für die etwaige Jnanspruchnahme des Reichs aus Bürgschafts⸗ Gewähr⸗ oder anderen ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Ver⸗ trägen sind in den Haushaltsplan Ansgabemittel in entsprechender
gefetzt, da eine Neuformulierung durch das Ministerium
Höhe einzustellen.“ Die nächsten Paragraphen der Reichshaus⸗ hallsordnung einschließlich 8 12 sollen unverändert. bleiben. Die Ilenderung des 8 13 wurde entsprechend der Regierungsvorlage beschlossen vorbehaltlich späterer Redaktion des sprachlichen Aus⸗
Nachdem noch eine längere Aussprache über § 14 statt⸗
gefunden hatte, verfagte sich der Ausschuß wegen der vor⸗ geschrittenen Zeit auf Donnerstag, ohne zunächst über den § 14 Beschlüsse zu fassen.
Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte am 31. Oktober die Beratung über die Novelle zur Saushaltsordnung
Vors. Abg. Heimann (Soz) teilte mit, daß Dr.⸗Ing.
Dornier sich bereit erklärt habe, in der nächsten Woche einen Licht⸗ bildervorkrag über sein Großflugzeug Do. X zu halten. Abg. Torgler (Komm.) fragte, ob das n. Folgen haben werde, die er stark befürchte. Abg. Kei l
über diesen Fortschritt in der Luftfahrt zu unterrichten der viel⸗ leicht eine Losung der Personenluftfahrt bringe. Vors. Abg.
(Soz.) empfahl dringend, sich
—
Heimann (Soz wurde beauftragt, diesen Vortrag für nächsten Mittwoch vorzubereiten. — Beschlossen wurde über die Novelle
auf den 5. November.
Der Reichstagsausschuz für die Strafrechts reform befgßle sich am 31. v. M. unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Ka hl (D. Vp.) mit den Paragraphen über Kuppelei und Zuhälterei und vertagte sich dann bis zum 18. November.
Der Sklarek⸗Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtags hatte für die gestrige Sitzung die Vernehmung mehrerer im Sklarek-Fall persönlich angegriffener Berliner Stadtverordneten angesetzt. Zuerst wurde der Bitrgermeister von Köpenick, Kohl (Soz.), vernommen, der zur Zeit beurlaubt ist. Er war eine Zeit⸗ lang Vorsitzender des Aufsichtsrats der B. A. G. und be onte, er habe sich nicht eiwa von der Aussage „drücken“ wollen, wie in der Presse behauptet sei, sondern sich schon gestern dem Ausschuß zur 6 gestellt, nachdem man ihn vorgestern zufällig zu . nicht getroffen habe, was bei seiner jetzigen Beurlaubung wohl kein Verbrechen darstelle. Zur Sache erklärte er, er müsse sich allein auf sein Gedächtnis stützen, da ihm die Akten nicht mehr zur Verfügung ständen. Er selbst sei schon im Januar 1926 aus der B. A. G. ausgeschieden. Zu seiner Zeit sei Sklarek zwar einer
immer verlangt, daß auch die Offerten der Konkurrenz geprüft
alle Angeste
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Börsen beilage zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 256.
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Amtlich festgeftellte Kurse.
1Frane, 1 Lira, 1 Zu, 1 Peseta — o S0 QM. E 5sterr. Gulden (Gold) = 2 09 RM. 1 Gld. ssterr. M. — 10 RM. RM. A 144 19. 1Rr. ung. oder tschech. W. — O. 838 RM. 7 Gld. südd. W. do. A. 15 Feing. tg. 27 12 00 dM. 1 GId. holl. W. — 1.0 RM. 1 Mark Banco do. GldeA. A. 16. 1g. 32 — 1.50 RM. 1 stand. Krone — 14128 RM. 1Schillin 1Nubel (alter Lredit⸗Rbl Lalter Goldrubel — 3.20 RM. 1 Peso do. RM., A. 19, tg. 82 Peso (arg. Pap. — 1515 RM. do. Gold, A. 20, tg. 82 1Dollar — 420 NM. 1 Pfund Sterling — 20,40 RM. do. RM, A. 21M, tg 33 1Dinar — 3,40 RM. do. Gld⸗A. A. 13. tg. 290 1ẽ3loty, 1 Danziger Gulden do. Verband RM⸗A. 1PRengö ungar. W. — 0. 715 RM.
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier besindiche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattsindet.
Die den Altien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Au fe. Gewinnanteil. ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs. 636. 3. Ber Die Notierungen für Te ahlung sewie für Auslän esinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe. do. do. Gruppe?“ M Per Etwaige Druckfehler in den heut Kursangaben werden am nächsten Bör tage in der Spalte Voriger Kurs“ be⸗ t w Irrtümliche, später amt⸗ richtiggestellte Rotierungen möglichft hald am Schlust des Kurszettels als Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 75 (Lombard 89. Danzig 7 Combard 9). Helsingfors 7. Italien J. Madrid 8 Oslo 6.
österr. W. — 0, 560 RM. (Gold) — 4.00 NM.
Shang hai⸗Tael — 2,50 RM. 19en — 2, 109 RM.
sschüttung ge⸗ Gewinn⸗
ische Aus⸗ anknoten
en en⸗
richtigt werden.
Amsterdam s.. Brülssel 6. Lopen hagen 59. London 6. Paris 8. Prag 5. Schweiz 34. Stockholm sy Wien s.
Dentsche sestverzinsliche Werte.
Anleihen. des Reichs, der Länder, Schutz gebietsanleihe n. Rentenbriefe.
Mit Zinsberechnung.
Heutiger Voriger
66 Di. Wertbest. Anl. 23 10 1000Doll. f. 1. 12. 32 Do. 10 1009 D., f. 85 Tt. Meichs⸗A. 29 ufg⸗
ab 13 6, 4 mit 37 8 Di. Reichssch. „K? GM), ab t. 12.29 44, ab 65. 1906 M, aus! euß. Staats⸗Anl. 5258, aus losb. zu 110
I. J., rz. 100, f. 20.1.3
3d ü do. do., rz. 1.10.30 6 5 Vaden Staat RM Rwul. 27 unk. 1. 2. 32 6 z Vaye rn Staat RM⸗ 2 nl. 27. Id. ab 1.9. 34 8 Bayer. Staatsschatz 1929, rz. 1.3. 35 55 do. do., 13. 1. 65. 33 Braunschw. Staal M⸗Anl. 2g, nk. 1.3. 33 8 3 oo. do. 29, uk. 1.4.34 8 5 Hessen Staat RM⸗ Ant. 29, unk. 1.1. 86 8 Lübeck Staat RNM⸗ Anl. 28, unk. 1. 10. 83 35 Mecklbg.⸗Schwer. Di Mi-. 28, uk. 1.3. 83 do. do. 29, uk. 1.1. 40 do. do. 26, tg. ab 27 Mecklenb.⸗Strel. Ita tssch. rz. 1.3. 81 656 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, ul. 1. 10. 389 7 Sachse 1Staatsschatz Reihe 2 fäll. E 7. 35 Thür. Staatsanl.
Xii. B., sãllig 1.1. 35 & Dtsch. NReichspost . chatz J. 11.2. r3. 30 8) Preußische Landet⸗ rentenbk. Goldrentbr. Neihe 1, 2, uk. 1. 4. 34 4EIdo. Liq.⸗-Goldrentbr
Ohne Zinsberechnung.
Dt. An l⸗Auslosungszsch.“ Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein Anhalt Anl.⸗Auslosgssch Hamburger Anl. Aus⸗ losungsscheine⸗ Samburger Ablös.⸗Anl. ohne Auslosungsschein Lübeck Anl.⸗Auslosgssch“ Mecklenburg ⸗Schwerin Anl.⸗Auslosungssch.“ Thür. Anl⸗Auslosgssch“ einschl. 113 Ablösungsschuld Deutsche Wertbest. Anl. bis s Doll. sãll. 2.9. 6 S. Deutsche Schutzgebiet⸗ .
Gekündigte, ungek., verloste u. unverl. Rentenbriefe. 43G. Posensche agst. b. 3112.17 ——
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(in d des Auslosungsw.).
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Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinzial und vreußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. NR M⸗⸗A. 28, db. ab 33 do. do. 26, db. ab 32 Hann. Prov. GM⸗A. N. 16, tilgb. ab 26 do. RM⸗A. R. 2B, 46 s, tilgbar ab 27 do. R 10-12, tgb. 34 do. R. 3B rz. 103
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do. R. 8, tgb. g2 do. R. 9, tgb. 33 Niederschles. Provinz
RM 1926 rz. ab 82 do. do. 28. r3. ab 35 DstpreußenProv RM⸗
Anl. 27, A. 14, uk. 32 Pomen Pr. 28, säll. 84 do. do. Gd. 26, fäll. 30 Sachsen Prov.⸗Verb.
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der Hauptlieferanten, aber nicht der einzige gewesen, Er habe
würden. Klagen über die Waren der Sklarxels seien zu seiner Zeit nicht laut geworden. Als damals die Kleidervertriebsgesellschaft liquidiert wurde, hatten außer den Skllareks auch andere Firmen sich zur Uebernahme des Warenlagers im Werte von 650 000 Mark berelt erklärt. Tie Sklareks waren aber die einzigen, die das ganze Lager zu übernehmen bereit waren. Die anderen wollten auch den Preis drücken. Der erste Vertrag mit den Sklarels, so betonte der Zeuge, für den allein meine Beteiligung in Frage kommt, 2 die Stadt nicht ungünstig. Die Sklareks mußten
ten mit übernehmen und besondere Rabatte be⸗
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Sachsen Prov.⸗Verb.
RM. Ag. 16, uk. 26 do. do. Ausg. 161.1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 162.2 do. do. Gld. A. 11, 12 Schlesw.⸗Holst. Prov.
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28 (Feing.), tg. 33, 84
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Ausg. 19, tilgb. 82 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. 28, 31 Fürth Gold⸗A Anl. v. 1923, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer RM es A, uk. 385 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, db. abs 1.5.32 Görlitz RM ⸗Anl. von 1928, uk. 383 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 26, uk. 85 Kassel KM⸗Anl. 26, unk. 1. 3. 1931
unk. bis 1. J. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 do. do. 1928, uk. 88 Kolberg Dstseebad RM⸗A. v.27, rz. 82 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, ul. 85 do. RM⸗Anl. rz. 26 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 88 Leipzig RM⸗Anl. as ut. 1. 6. 84 Magdeburg Gold⸗A 1926, uk. bis 1931 do. do. 26, uk. b. 39g Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 30 do. do. 26, unk. 81 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 2s, tilgb. or München Schatzan⸗ weis. 28, fä ll. i981 Nürnbg. GA 2suls1 do. do. 1928 do. Schatzanwsg. 26 unk. bis 1931 Dberhaus.⸗Nheinl. RM⸗A. 27, ut. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 81 do. RN M⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗nl. 1927, rz. 1932 Solingen RM⸗Anl. 19265, ul. 1. 10.1933 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 335 Weimar Gold⸗Anl. 1826, unk. bis 81 Zwickau RM Anl. 1926, uk. bis 29g
do. 1928 uk bis 34
1 1 28231 16 8 ? ö 7 7 ......
Kasseler Bezirks verbd. Schatzanw. , rz. 1043
Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanweis. , rz. 10,
fällig 1. 5. 33 8
Ohne Zin
Dberhessen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine F.. Dstpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine .. do. Ablös. o. Auslos.⸗Sch. Pommern Provinz. Anl⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* M
Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl. ⸗Auslosungs Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine ..
einschl. i Ablösungsschuld in einschl. / Ablöfungsschuld (in J des Auslosungsw..
des Auslosungsw.).
b) Kreisanleihen.
Mit Zinsberechnung.
Velgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 fl., rz. ab 24 do. do. 249r T3. ab 24
c) Stadtanleihen.
Mit Zinsberechnung.
Altenburg (Thür) Gold⸗A. Adb. ab 31 Augsbg. RM⸗A. 26, fällig 1. 8. 1931 8 do. Schatzanw. 28 31 8 Berlin Gold⸗Anl. 26 1.u. 2. Ausg. , tg. 81 7 do. RM⸗Arzs N, fäll. 31.8. 50, gar. Verk⸗A 7 do. do. 1924, tg. 285 6 do. Schatzanw. as, f33 s Bochum Gold⸗A. 29, fällig 1. 1. 1984 s VonnRM⸗A2s rzs 1 8 Braunschweig. R M⸗ Anl. 26 M, Iidb. 81 Breslau RM⸗Anl. 1928 1, tdb. 33 6 do. as ĩl. id. 83 6 do. 1926, db. 31 7 Dortmund Schatz⸗ anw. 28, fällig 81 65 Dresden RM⸗Anl. 1923, tgb. 83 8 do. do. 26 R. 1, uk. 81 do. do. 26R. 2, uk. 32 7 do. do. 1928, tg. 85 ] do. Schatzanw. , f. 83 6 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 38 6 do. 1926, uk. 82 ] Dü sseldorf R M⸗ 2. 1926, ul. 382 7 Eisenach RM ⸗Anl. 1926, unk. 1981 8 Elberfeld RM⸗Anl. 1928, uk. 1. 10. 838 8 do. 26. ul. 31.13.31 7 Emden G. A. 26, rz. 31 6 Essen RM⸗Anl. 26,
Kiel RM⸗Anl. v. 26,
Shne Zinsbere
Mannheim Anl.⸗Ausl Sch. einschl. 1 Abl. Sch (in P d. Auslosungsw.)] in * Nostock Anl. Auslosgs.⸗ Sch. einschl. ““ Abl⸗Sch in g d. Auslaoungsw.
do. Dldenbg. do.
do. do. do. do
do. do.
4 Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
Emschergenossensch. A. 6 RA do. do. A. 6 RBe7. taz Schlw.⸗-Holst Elktr. Vb. Gld. A. z rz. 275 do. Reichs m.⸗A. A. hz Feing., 3. 29 do. Gold l.. xʒ. 31 do. do. Ag. s. r3. 805 do. do. Ag. 4. r3. 26?
z sichergeste llt
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. Braunschw Staats bů Gld⸗Pfb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1928 do. do. R. 16, tg. 29 do. do. N. 20, tg. 86 do. do. N. 22, tg. 33 do. do. R. 23, tg. 85 do. do. R. 19,ů tg. 83 do. do. R. 17 uk. b. 82 do. Kom. do. RiSułzg do. do. do. N. 21, uk. 83 do. do. do. N. 18, uk. 82 Hess. Ldbt. Gold Hyp. Pfb. R. 12u. 7, tg. 82 do. do. R. S u. 9 tg. 83 do. do. N. 10, tg. 384 do. do. R. 8 4 5 19g. 82 do. do. do. R. 5, tg. 32 do. do. Gd. Schuld. Reihe 2, ig. 32 do. do. do. NR. 1, tg. 82 Oldb. staatl. Kro. A. Gold 1925 uk. 80 do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, rz. 31 do. do. S. 56, rz. 89 do. do. S. 1u. 3, rz. 30 do. do. G M (Liqu.) do. do. G. K. S. 2 rz 92 do. do. do. S. 1. rz. 29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Gldm. Pf. R. 2, tg. 30 do. do. j. 4, tg. 80 do. do. R. 11, tg. 88 do. do. R. 13, tg. 84 do. do. R. 186, tg. 34 do. do. N. 17, tg. 35 do. do. R. 5, tg. 382 do. do. R. 10, tg. 838 do. do. R. J, tg. 32 do. do. N. 8, tg. 30 do. do. Kom. R 12,35 do. do. do. A. 141g. 34 do. do. do. R. 16t9. 34 do. do. do. R. 6, tg. 32 do. do. do. R. 8 tg. 82 Thür. Staat GSchld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R. , rz. 82 do. do. d0. R. 3 rz. 84 do. Schuldy. 26 xz sz Ohne Zinsberechnung.
Lipp. Landesbk. 1— 9 v. Lipp. Landes sp. u. .
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Landsch. Ctr. Gd. ⸗Pf. do. Reihe A do. Reihe B do. do. Lig Pf. oAlntsch Anteilsch. 3. 8 Y Liq.⸗ G. Pf. d. tr. Ldsch. f. Landwtsch. Kreditv. Sachs. Pf. R. 2 M., 30 do. Gldkredbr. R231 Lausitz. Gdyfdbr SX Meckl. Rittersch G Pf. de. do. do. Ser. 1 do. (Abfind.⸗Pfbr.) Wr Idsch. 2 Pf. 1
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do. Absfind.⸗Pfdbr) Pom. Ibsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1u.2 Ausg. 1 do. do. ¶Abfin dpfbr. do. neuldsch. Klngdb G. Pf. Ubsindpfbr.) Prov. Säch . landsch. Gold⸗Pfandbr. .. do. do. unk. 1980 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1 — do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z. S Lig. GPf. d. Prv. Sachs. Ldsch. Schles. Ldsch. G. Pf. do. do. Em. 2, uk. 84 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do. Em. 1... do. do. (Liq.-Pf.) ohne Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. 8 J Lig.⸗ G. Pf. d. Schles. vsch. f. Schlw. Holst. Iich. G. do. do.
do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 ire, dan n,
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0. fd. do. do. AMlbsin dysb)
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. un verl. Stücke. sg Calenberg. Kred. Ser. D. a, F get. 1. 10. 28, 1. 4. 24 s — 183 Kur⸗ u. Neumärkische — 4,31, 3h Kur⸗u. Neum K.⸗Obl. M 4, Sächs. Kreditverein 4 Kreditbr. bis Ser. 22, 25 — 385 versch.) * do. do. 89 I bis Ser. 26 (1.1.7) .
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d siaati. rcd. versch 6. do. do.
b) Landesbanken, banken, komm unale Mit Zinsberechnung. Hann. Landeskrd. GPf
S. 4Ag. 1 do. Schuld verschr. 26 8
rovinzial⸗
) d do. do. (m. S. Au- B) 6 roberbände. ; J do. do. Ser. A... do. do. S. A Liq. Pf. iq. G. Pf. Berl. Pfbal SA f. 3RMp. S 16, 75b 6 Berl. Pfandbr. AS
(Ab sind⸗Gd.⸗P Berl. Goldstadtsch do. do. 26 u. S. 1, 2
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Kassel Ldlr. Pf. 1b do. do. R. 2, kdb. 31 do. do. R. 1-9, kdb. 86 do. do. R. 10, Idb. 34 do. do. R. 4, do. do. R. 6, do. do. R. 3, do. do. R. 8, do. do. Kom. R. 1, kb. 31 do. do. do. R. 8, db. 33 Nassau. Landesbank Gd. ⸗Pfb. As, 9, rz. 84 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 11, xz. 100, uk35 do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 88 do. do. do. S. 6 u. 7, rz. 34 do. do. do. S8 rz 100uks4 Oberschl. Prv. Bt. G. Pf. R. 1, T5. 100, uk. 81 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 100,3 uk. 31 Ostpr. Prv. Sdbt. G. Pf. Ausg. 1, rz. 1092, uk. 35 Pomm. Prov⸗BVk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 31 Nheinprov. Landesb. en,, c o.
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5 hr. 10 8 6
Brandenb. Stadtsch. n 58 11 ob S5 Gol Stadtsch f. S RM. S 6.55 6 tr.⸗Stadt⸗ Pf. R. , 30 10 1.1.7] do. do. R. 5, tg. 80 16 14.7 1100p do. do. R. 7, tg. 81 10 1.1.7 do. do. R. 8 5 9u. 10, gb. 29, 31 u. 32 do. do. R. 14 u. 15, 32 . do. R. 18, tg. 33 . do. R. 19, tg. 88 do. Neo, a1, tg. 84 . do. R. 22, tg. 84 do. R. 28, tg. 85 o. R. Su. 11, tg. 82 do. do. R. zu. 12,9. 32 do. do. R. 1 u. 18. tg. 32
Ohne Sinsderechnung.
43 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Ginstermin 1. 1. 7)
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do. do. A. 1n. 2, rz. 82 do. do Kom. 1a, 1b uk 1 do. do. do. Ag. 3, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, ul. 31 Schlesw⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld Pf. Rl ukz⸗ do. do Kom. M. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R. 2 M
do. do. Pr. Ig. 28ukgo do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 NR. 1 ul. 32 do. do. G.⸗Pf. R. Luk. 34 do. do. do. Kom. R. 2 u. 3, unk. 33
Westf. Pfbr. A. f. Saus⸗ grundst. Gld. Ri, ulss do. do. 26 R. 1, ul. 32 do. do. 27 R. 1, ul. 39
—— —— 92
2 2 . —
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Disch. Kom. Gld. 25 Girozentrale) tgs! do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 86A. iu z, tgss do. do. 28 Ausg. 3
u. 29Ag. 1, tilgb. 84 do. do. 26 A. 1, ig. 1 do. do. 28 A. 1, tg. 83 do. do. 271. 1 M, tg. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz?s, rz. 81 Mitteld. Kom. ⸗A. d. Spark. Girov. uk gz do. 26A. 2 v.27. uł. 88
Ohne Zinsberechnung. Schlesw. Holst. Ldt Rtb a
8 8» 2 0 o o o 2 22
33 35 . *
Wests. Pfandbrtesamt f. Sausgrundstücke.
do.
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2 ** * 234 1 2 M 9 2
Dt. Komm. -⸗Sammelabl. Anl.⸗Auslosgssch. S 14 in
do. do. ohne Ausl. Sch einschl. ij. Ablösungsschuld lin d des Auslosunasw).
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ce) Landschaften.
Mit Zinsberechnung.
Kur ⸗- n. Neu mã rk. Kred⸗Inst. G Pf. Rl do. (Absind.⸗· Bidbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗ KL Schuldd.
s8 1410 D356 5 nun — ¶1 s8 1410 86.766 S. 2 8 14.10 6656 S. 8 8 L110 — —- 8 S 5 L190 — — LMI rd 56 1410 — 56 1410 — 8 11.7 26 8 . 8 RMy. S iz 3eb 6
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D O — 344 2 d e = = 0 8 d — 3 07 E= 2 6 — * 8 8
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. — 4, 8ꝗ, 8 Z Westpr. rittersch. -I) 36
4, 88, 33 Westpr. neulandsch.“ 1m. Deckungs besch. b. 81. 12. 17, 2 aus gest. b. 81. 12. 17. Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Bert. Pfd. A. G - Pf. 10 1.1. 6
1.1 111541 6 1.1 5 1.41
e) Sonstige.
Ohne Z3insberechnung. eutsche Pfdbr.⸗Anst.
Pos. S. 148, uk. 80-844 1.17 — Dres dn. Grundrent.
Inst. Pf. S1, 2,5, 1105 4 versch. —— do. do. S. 3, 4, 6 Mes do. — do. Grundrentbr 1-84] 1.4.10 — — f Ohne Zginsscheinbogen u. ohne Erneuerung
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Mit Zinsberechnung.
Bk. 1. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. . S. B. rzag 8 1.8.9
do. Schuldv. Rl rzꝛ8 58 L612 Bayer. Handelsbk.⸗ G⸗Pfb. R. 1-6, uk. 33 do. N. 6, uk. 34 do. R. 1, uk. 29 . do. R. 2-4 ul. 80 do. N. 5, uk. 31 do. R. 5, uk. 81 . do. NR. 7, uk. 81 do. R. 1, uk. 82 do. R. 1, ul. 32 do. NR. 2, uk. 83 r. Landw. ⸗Bt. GS Pf. Ro. e rut. 80 Bayer. Vereins ban G. Pf. S. 1-5, 11285, 36-89, rz. 29, 30, 82 do. do. S. 90-98, rz 335 do. do. S. 94, 95, rz. 34 do. do. S. 96 97, rz. 34 do do. S. 98, 99, rz. 84 do. do. S100-102r335 do. do. S 1 — 2, 6. 82 do. do. S. 1 2, T3. 32 do. do. Kom. S. 1 - 10 do. do. do S. 1, r3. 32
1.8.9 1.8.9 6 1.5.1 6 versch 9 1.4.10 8 1.5.11 1.5.11 1.8.5
1.5.13 86, 16.12 6
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do. do. S. 12, uk. 32 do. do. S. 18. uk. 33 do. do. S. 15, uk. 34 do. do. Ser. J. ul. 32 do. do. S. 11, ul. 32 do. do. S. 10, uk. 32
do. do. S. 8 (Lig.
Pfdbr. o. Antsch. bo. do. X. S. 1, uł. 81 do. do. Ser. 4, uk 38 do. do. Ser. S. ul. 39 do. do. Ser. 2, ul. 32 do. do. Ser. 3 uk. 32
Braunschw. Hann. HypB. GPf. 26, rz31 10 do. do. 1924. rz. 19380 8 do. do. 1927, rz. 1932 8 do. do. 1928, rz. 1934 65 do. do. 1929, rz. 1935 6 do. do. 1926, 3. 1931 7 do. do. 1927, rz. 1931 6 do. do. i 36 gig Pfdb.) 09. Ant.⸗Sch. 4 Anteilsch. z. MM Giq.⸗ G. Pf. d. Sraunschw. Hannov. Hyp. Bk. f. 36 Braunschw.⸗ Hann. Hyp. B. Gld. . ukgo 10 do. do. do., unk. 31 6 do. do. do. 27, uk. 81 6 do. do. do uk. b. 28 5
Dtsch. Genoss.⸗ Syp.⸗ Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 do. do. NR. 5, uk. 83 do. do. R. 6, uk. 34 do. do. R. 3, uk. 32 do. do. R. 4, uk. 32 do. Gldg. R. 1, uk. 30 do. do. R. 2, uk. 81 do. do. R. 3, ul. 32
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Deutsche Hyp.⸗ Bank
Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, uk. b. 29 do. S 28-29, uk. b. 81 do. S. 34, uk. b. 83 de. S. 86, uk. b. 34 37, uk. b. 85 . 80, uk. b. 32 31, uk. b. 32 383, uk. b. 31 32 v. 26 u. 29 Eiq. Pf. o. Antsch. M
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Deutsche Syp⸗ Bank Gld Lom S. s uk. 3e 3 do. do. S. 7, uk. 34 6 do. do. Ser. 8 4
Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. V. G. R. 1 tg. 32 do. do. R. 4 tg. 33 do. do. R. 5, tg. 84 do. do. R. 2. tg. 382 do. Kom. R. 6, tg. 84
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Frankf. Psdbrb. Gd.⸗ Pför. Em. 3, rz. 30 s do. do. Em. 10, xz. 33 8 do. do. Em. 123.34 8 do. do. Em. I3. rz. 85 6 do. do. Em. 15. rz 35 8 do. do. Em. J, rz. 32 ] do. do. E. 8, uk. b. 33 6 d9. do. Em. 2, rz. 29 5 do. Cm. I (G- X ohne Ant.⸗Sch. 4 do Gld⸗K. E. 4, rzso 8 do. do. Em. 14 T3. 93 8 do. do. Em. 13, rz. 35 5 do. do. Em. 5, rz. 32 7 do. do. E. 9 uk. b. 38 6
Gotha Grun dkr. GPf A. 3, 3a, ab, uk. 30 10 do. G. Pf A. 4, uk. 39 s do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5, 5a, uk. b. 81 do. do. Abt. 8, uk. 3 do. do. Abt. 9, uk. zt do. do do. A. 6 uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, ut. b. 29 do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7 (Liꝗ.⸗ Pf.) o. Ant⸗Sch. 4 Anteilsch. z. Mh Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗ Bk. f. 9
Gotha Grundkr.⸗Bk.
Gold⸗K. 24, uk. 31 19 do. do. do. 28 uk. 34 8 do. do. do. 29, uk. 38 8
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