1929 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 263 vom 9. November 1929. S. 2.

ist, habe ich seinerzeit sofort eine issian, Destehend aug einem Beamten des Rechnungshofes und Angestellten der deutschen Revisions⸗ und Treuhand⸗Gesenschaft, mit der Nachprüfung von Altbesitzanträgen beauftragt. Die Kommission hatte den Auftrag,

2000 Anträge nach freier Wahl über große Beträge nachzuprüfen. Der endgültige Bericht der Revisions⸗ und Treuhand⸗Gesellschaft über das Ergebnis dieser Prüfung ist mir erst in diesen Tagen ugegangen. Zu der Frage, ob anzunehmen ist, daß die Ueber⸗ —— des seinerzeit auf 20 Milliarden Mark Altbesitzanleihen eschätzten Betrages durch Falschanmeldungen beeinflußt ist, hat ie Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Gesellschaft sich, wie olgt, geaußert: „Es bleibt übrig, abschlie ßend zu derjenigen Frage Stellung zu nehmen, die in erster Linie für die angriffnahme der Prüfung maßgebend gewesen ist: ob sich nämlich im Verlaufe der Prüfung Anhaltspunkte dafür ergeben haben, daß der große Unterschied zwischen der ursprünglichen Altbesitzschätzung des Finanzministeriums und dem nachher effektiv anerkannten Alt⸗ besitz in einem ins Gewicht fallenden Umfange auf unberechtigte Zusprüche zurückzuführen ist. Diese Frage glauben wir, auf Grund unserer Feststellungen sowie der in dem vorliegenden Bericht gemachten Ausführungen, ohne weiteres verneinen zu

können. Hierbei ist bemerkenswert, daß durch die Prüfung der Kommission bereits sämtliche durch inländische Vermittlungs⸗ stellen eingereichten Anträge natürlicher Personen mit einem

Anmeldungsbetrag von 1 Million Mark und mehr ü aus⸗ nahmslos und die ausländischen Anträge mit einem Anmeldungs⸗ betrag von 400 00 Mark und mehr sämtlich erfaßt worden sind. Zu der dritten Frage, die ich eingangs formuliert habe, darf ich kurz mitteilen, daß das Ermittlungsverfahren, das gegen zwei Beamte in strafrechtlicher Hinsicht eingeleitet worden war, von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist. Ich habe keine Ver⸗ anlassung gehabt, gegen den der Reichs finanzverwaltung angehörenden Beamten, gegen den das strafrechtliche Ermittlungs⸗ verfahren geschwebt hat, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Ueber den Stand des Disziplinarverfahrens gegen den einem anderen Ministerium angehörenden Beamten liegt zur Zeit eine Mitteilung noch nicht vor. Bei der Beurteilüng der Durch⸗ führung des Anleiheablösungsgesetzes ist nicht außer acht zu lassen, daß es sich um eine Aufgabe gehandelt hat, für die es in der Finanzgeschichte aller Völker kein Vorbild gibt. Die in ihrem Umfang einzig dastehende Arbeit mußte in möglichst kurzer Zeit geleistet werden, und es war erforderlich, hierfür in dem Reichskommissariat eine Behörde neu zu schaffen. Die Bedeutung der Arbeit, die geleistet worden ist, hat der e , . des Deutschen Reiches in seiner Denkschrift zur Reichshaushalts⸗ rechnung 1925 auf Seite 33 ff. gewürdigt. Ich darf Sie bitten, hieraus folgende Stelle zitieren zu dürfen: „Daß es gelungen ist, diese große und neuartige Aufgabe in einem beschränkten Zeit⸗ raum zu bewältigen, ist einmal dem energischen Auftreten des Reichskommissars, dann aber auch der stets auf Vereinfachungen bedachten Aufsichtstätigkeit des Reichsministers der Finanzen zu verdanken.“ In dem Bericht des Rechnungshofes war eine weitere abschließende Berichterstattung des e nge hefe in Aussicht genommen. Diese ist bisher noch nicht möglich ge⸗ wesen. Abg. Ke il (Soz.) meinte, die mündliche Ergänzung des schriftlichen Berichts sei so ergiebig und interessant gewesen, daß es kaum möglich sei, schon jetzt darauf einzugehen. Er beschäftigte sich dann mit der anfänglich zu niedrigen Schätzung des Altbesitzes auf 20 statt der herausgekommenen 40 Milliarden, die er hauptsächlich auf Falschaumeldungen ien. Die Banken hätten vielfach den Altanleihebesitz der Kundschaft ver⸗ äußert gehabt und erst auf den Einspruch der Kunden die Papiere wieder neu beschafft worauf die Verwaltung trotzdem diese Stücke als Altbesitz anerkannte. Man müsse fragen, ob dieses n mit dem Gesetz vereinbar sei. Seiner Meinung nach widerspreche das Anleiheablösungsgesetz einem solchen Vorgehen. Er erinnere weiter an die Bestimmungen über das Stückekonto. Die 5 Depots seien nicht mit diesem Stückekonto gleichzusetzen. Eine Aufrollung dieser ganzen Frage sei, nachdem das Gesetz nun 1 völlig durchgeführt wäre, wohl kaum noch von , Erfolge Man müsse aber die abweichende Meinung des Ausschusses im Plenum zum Ausdruck bringen. Die Wahrung der Anmeldefristen sei etwas rigoros gehandhabt worden, z. B. bei Erbschaften, wo man die Stücke erst im Nachlaß . habe. Demgegenüber sei die weitherzige Behandlun er offenen Depots . Abg. Dr. Schetter (Zentr. erkannte die . iche Arbeitsleistung an, die die Denk⸗ 636 verrate. Erfreulicherweise seien die Falschmeldungen in escheidenem Rahmen geblieben. Die Aumeldefristen ien häufig genug bekanntgemacht; wer sie verfehlte, müsse gich elbst die Schuld zuschreiben. Dagegen habe er den Eindruck, als ob die oberste Spruchbehörde, die Reichsschuldenverwaltung, viel⸗ ß einen recht engherzigen Standpunkt eingenommen hätte. die Beibringung aller Beweise für den Altbesitz, die das Gesetz erfordere, sei manchmal recht zeitraubend gewesen. Die eides⸗ 2 Versicherung habe man in diesen Fällen fast durchweg abgelehnt, was von der Bevölkerung als Rechtsverweigerung aufgefaßt worden sei. Sehr unerfreulich sei die Behandlung der S m r, =. gewesen; hier trage allerdings nicht die Verwaltung, sondern das Gesetz die Schuld. Abg. Bernhard (Dem.): 1 264 Kritik läuft hinterher und wird deshalb recht unfruchtbar sein. Es fteht fest, daß selten eine Aktion unge⸗ schickter eingeleitet worden ist als diese. Die Unterscheidun wischen Alt⸗ und 34 hat eine schwere Erschütterung de Ce en. in deut nhaberpapiere bedeutet. Inhaber- ö darf man nicht in dieser Weise differenzieren nach dem rundsatz: wenn man unrecht tut, muß es sich lohnen! (Unruhen) Denn der Besitzer der Inhaberpapiere geht die Aktiengesellschaft an sich gar nichts an. ier hat es an der nötigen Vorbereitung efehlt. Man hat die Banken und Genossenschaften nicht ge⸗ 2 wieviel Altbesitz hat eure Kundschaft? Sondern es ist vermutlich gefragt: wieviel Altbesitz ist in euren Depots? Das ist aber ein großer Unterschied. Beim Stückekonto konnte die zank frei verfügen, beim offenen Depot nicht. Und hier sei der Punkt, wo man den Banken erhebliche Kosten durch Uebernahme auf das Reich erspart habe. Seien diese Fragen auch vom Rech⸗ n in . kommenden Bericht behandelt? Dann schlage er vor, die Beratung bis zu seiner Vorlage . Abg. Dr. Köhler (Zentr.) würdigt die ungeheure geleistete Arbeit. Hätte der Reichstag gewußt, daß 40 Milliarden Altbesitz vor⸗ handen gewesen wären, würde er sicher das Gesetz anders gefaßt, auf den Unterschied zwischen Alt⸗ und Neubesitz verzichtet haben. Warum habe man zur Feststellung der Ausprüche im Ausland nicht die Konsulate herangezogen, sondern Sonderkommissare mit hohen Bezügen bestellt? Das Auswärtige Amt müsse darüber einwandfreie Auskunft geben. Nach Spanien sei B ein kost⸗ spieliger Extrakommissar unter Gewährung unglaublich hoher Bezüge entsandt worden dieser habe mit seinen Hilfskräften in 5 Monaten ganze 65 Fälle zu erledigen gehabt. Das sei aber nicht der einzige ö Auch nach anderen Ländern habe man besondere, sehr splendid bezahlte Kommissare geschickt., Hoffent⸗ lich hätten sich Beamte an den Anleiheschiebungen nicht beteiligt. Abg. 6er (D. Nat.) verwies für die Llärung mancher dieser Aufgaben auf das kommende große Finanzprogramm. Die Denkschrift sei eine fleißige Arbeit. Trotzdem seien manche Aus⸗ stellungen noch zeitgemäß. Gegenüber der Kritik des Abg. Bern⸗ hard bemerkte Redner, daß damals der Reichskanzler und Reichs⸗ finanzminister kategorisch erklärt hätten, über soundso viele Millionen hinaus könnten sie für die Aufwertung nichts be⸗ willigen. Dadurch war der Reichstag gebunden. Für den Alt⸗ besitz habe nan angesichts der damaligen wilden Spekulation in den Papieren zunächst sorgen müssen. Hätte man nach Bernhards Vorschlag die 40 Millionen Altbesitz und die 228 Milliarden Neubefitz in einen Topf geworfen, was wäre die Folge für den soliden Besitz gewesen? Der deutsche Reichskredit habe nicht unter der Scheidung in Alt⸗ und Neubesitz gelitten. Er glaube aber, daß man noch jetzt manchem Mißstande abhelfen könne. Er

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vermisse vor allem die Errichtung eines Härtefonds, aus dem man in besonders schlimmen Fällen noch jetzt helfen könne. Ministerialdirettor RN orden setzte in längeren Ausführungen die Pflichten und Rechte der Bankiers bei dieser Ablösungsaktlon auseinander, ferner die dabei entstehenden Schwierigkeiten, und verlas eine Entscheidung, die eine genauere Umschreibung dessen gibt, was als Altbesitzanleihe bei der Durchführung des Gesetzes von der Reichsschuldenverwaltung anerkannt worden sei. Gerade kleine Leute seien dadurch in großem Umfange vor Schaden be⸗ wahrt worden. Was die Scheidung in Alt⸗ und Nenubesitz an- lange, so hätten die Parteien sämtlich dieser Scheidung zuge⸗ stim mt. (Abg. Bernhard: Aus Unterschätzung) Von den 56 An⸗ leihealtbesitz Stellen im Auslande waren zwei mit Botschaften, 26 mit Gesandtschaften, 10 mit Generalkonsulaten und Konsu⸗ laten und 3 in Großbritannien, Frankreich und Italien mit den auswärtigen Vertretern des Reichsausgleichsamtes ver⸗

bunden. In 14 Ländern gab es besondere Auslands—⸗ kommissariate, in nur vier Fällen wurden Private mit der Wahrnehmung der Kommissariate beauftragt. Nach Spanien

1 allerdings aus politischen Gründen ein Sonderkommissar ent⸗ andt worden; man habe die Arbeit dort weit überschätzt, ihn aber bis Ende der Aktion dort lassen müssen. Härtefonds ein⸗ uri en. erfordere ein neues Gesetz, ebenso etwa die Unterlassung er Nachprüfung im nächsten Jahre. Die Kursentwicklung der Ablösungsrente werde dauernd beobachtet, aber nur theoretisch, praktisch beeinflusse sie den Kurs nicht. Präsident der Reichs⸗ 1 Artieus verteidigte eingehend die Ent⸗ cheidung seines Amtes in der Beurteilung der offenen Depots. Im Stinnes⸗Prozeß habe das Gericht ausdrücklich diese Ent⸗ scheidung in der Frage der Aufwertung der offenen Depots für richtig und mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklange er⸗ achtet. Seiner Meinung nach habe diese Entscheidung sozial wohltätig gewirkt. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) betonte gegen⸗ über dem Abg. Bernhard (Dem), daß das Ablösungsgesetz be⸗ wußt sozial habe abgestempelt werden sollen, soweit dies nach

der finanziellen Lage des Reiches mögli gewesen sei. Bei Härtefonds sei eine gewisse Willkür bei der Verteilung nie zu

vermeiden. Immerhin freue er sich auf die Anregung des Abg. Hergt (D. Nat.), der ee . seinen Wunsch nach eventuellen nachträglichen 1 eichen auf die Ersparnisse beim Joung⸗ Plan beziehe. Es frage sich, ob ein anderes System als das der e, . bessere Ergebnisse gehabt hätte. Die Kursentwicklung sei nicht lebendig; sie sei nicht eine reine Zinsfrage, 1 auch eine Frage des Vertrauens des Publikums zum Reiche. Der Fehlschlag der Hilferding-Anleihe habe bewiesen, daß diese Kurs⸗ entwicklung nicht gleichgültig sei. Er bitte, den Bericht der Revi⸗ 1 bald dem Ausschuß zuzuleiten. Abg. Bern⸗ ard (Dem.) fragte nach den Unkosten des Verfahrens der Anleiheablösung und nach der Ueberwachung der Kurse der Neu⸗ besitzanleihe. Die Zweiteilung der Ablösungspapiere habe ein gewisses Mißbehagen im Auslande erregt. Er erkenne die große wirtschaftliche Bedeutung des Bankkapitals an, wende sich aben egen jede Bevorzugung dieses Kapitals und habe deshalb ge⸗ 3 wer die Lasten aus der staatlichen Anerkennung trage. er Redner 3. in diesem Zusammenhang den Unterschied wischen Stückekonto und eigentlichem Depot auseinander. er Bankier habe doch viel auf dem Stückekonto seines Kunden durch Verkauf der Stücke à la baisse spekuliert. Er fordere genaue Auskünfte über die Höhe der Summen, die hier in Fraße kämen. Weiterberatung am Sonnabend.

Der Rechtsausschuß des 1 setzte die Beratung über die Reform der 3 tellumg der un⸗ 1 Kinder unter Vorsitz des 2. Landsberg (Soß) am 8. d. M. fort. Behandelt wurde der Abschnitt des Gesetzentwurfs, der die Unterhaltspflicht zu—m Inhalt hat. Die vom Ausschuß angenommenen Maßnahmen bewegen sich nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- 2 in verschiedenen Ri en. Einerseits werden das Maß und die Dauer der Unterhal icht sowie der Kreis der unter⸗ altspflichtigen Personen erwentert, rerseits werden für den dürftigen Vater, namentlich wenn er verheiratet ist und eheliche Kinder zu versorgen * gewisse Erleichterungen bei der Unter⸗ w esehen, die vor gllem das Ziel verfolgen, die

ahlungswilligkeit des Vaters im Interesse des Kindes zu er⸗ öhen. Bei der Bemessung der des Unterhalts soll, wie isher, grundsätzlich von der Lebensstellung der Mutter aus⸗ egen werden. Dies entspricht dem 3 Verhältnissen 8 Lebens, da sich das Kind in der Mehrzahl der Fälle bei der Mutter oder den mütterlichen Verwandten befindet; die gleiche Auffafsung vertreten die auf dem Gebiete der Jugendfürsorge tätigen Kreise. Andererseits sollen in Fällen, in denen es nach der Sa ** billig erscheint, insbesondere wenn der Vater in wesentli sseren wirtschaftlichen Berhältnissen lebt als die Mutter, fortan auch seine Vermögens- und Erwerbsverhältnisse bei der Bemessung des Unterhalts in Betracht gezogen werden. Diese Neuerung, die der Ausschuß annahm, soll viele Härten be—⸗ seitigen und manchem Kinde, dessen Vater sich in günstiger Ver⸗ mögenglage. befindet, den Weg zum gesellschaftllächen . ebnen. Ei der Prüfung der Verhältnisse des Vaters sind seine sonstigen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen; andere Verbindlichkeiten sollen nur insoweit in Betracht gezogen werden, als es nach Lage der Sache angemessen erscheint, also namentlich dann nicht, wenn und soweit der Vater sie nach Ueber- eugung des Gerichts im wesentlichen deshalb eingegangen ist, um ich der erweiterten Unterhaltsverpflichtüiing gegenüber dem un- ehelichen Kinde ganz oder 6 zu entziehen. Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf sowie die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Berufe. Dies entspricht dem gelbenden Recht. Mit Rücksicht auf die erweiterten Ver⸗ n r des Vaters hielt es 61 der Ausschuß für richtig, sich das Kind dasjenige guf den Unterhalt anrechnen lassen muß, was es aus den Einkünften seines Vermögens und als Er—⸗ trag seiner Arbeit erwirbt; eine Anrechnung des Arbeits- verdienstes soll jedoch erst von dem . an stattfinden, zu dem das Kind das 16. Lebensjahr vollendet. Eine Verteilung der Unterhaltslast zwischen Vater und Mutter hat der Ausschuß ent⸗ sprechend der Anregung der Regierung abgelehnt, um dem Kinde die Möglichkeit zu erhalten, bei Zahlungsunfähigkeit eines

Unterhaltspflichtigen gegebenenfalls in dollem Umfang auf den —— ö zurückzugreifen. Was die Dauer der 32 haltspflicht anlangt, so beschlo r Ausschuß entsprechend der

den Regelfall isheri Grenze

Regierungsvorlage, für j ö 1 K beef * * Ansicht der Mehrheit des Au ie ich diese Regelung i 2. = und ganzen bewährt; sie . dem *in in den meisten ällen den Unterhalt bis zum Abschluß einer handwerklichen Fach- ausbildung und bewahrt es davor, eine nicht ordnungsmaßig er⸗ lernte Beschäftigung ergreifen zu milssen. Für die Fälle, in denen die Ausbildung zu der genannten Zeit ohne Verschulden des Kindes noch nicht so weit vorgeschritten ist, daß es sich nunmehr 1 unterhalten kann, beschloß der Ausschuß wiederum im Einklang mit den Vorschlägen der Reichsregierung daß dann der Vater zur Weitergewährung des Unterhalts bis f dem Zeitpunkt ver⸗ flichtet ist, in dem das Kind auf der Grun 2 seiner mindestens handwerksmäßigen Berufsvorbildung sich selbst ernähren kann. Die diesbezüglichen 85 1708 bis 111 nahm der 1 ohne wesentliche Aenderungen an. Jedoch wurde aus 8 1708, der die e n n n der Elkern des Vaters für den Fall der Leistungs⸗ unfähigkeit des Vaters regelt, derjenige Satz im Absatz 1 ge⸗ strichen, der die Verpflichtung der Eltern des Vaters lediglich auf den n, Unterhalt des Kindes beschränkt. Von einem Täle des Ausschusses sowie von der Reichsregierung wurde aller⸗ dings hierzu ausge führt, 2. diese Beschränkung der Verpflichtung der Eltern des leistungsun fähigen Vaters sich damit rechtfertige, daß die Eltern des Vaters dem Kinde doch meist völlig fernstehen, auch im Falle eigener Bedürftigkeit keinerlei Unterstützung bon

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Börsenbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Verliner Börse vom 8. Nobember

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dem Kinde

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x kẽnnten, umd da Gesch . des Balers in durch das uneheliche Kind nicht weiter als unbedingt erforderlich Jedoch verschloß sich die Linke des Sie wollte in Rücsicht auf en Geschwister und Geschwister⸗ ind * * * r letzte Absatz ge⸗ tern des Vaters erst

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Kentiger Soriger Kurz

beeinträchtigt werden dürften. Ausschusses dieser Begründung. etwaige Schmälerung kinder des Vaters nicht das une diesem Satz wurde in 5 1708626 auch

ĩ nanspruchnahme der te, wenn das Kind eine Zwangsvollstrecku gen den Vater oder seinen Erben ohne Erfolg versucht hat. A r wurde also dem unehelichen Kinde egierungsentwu Stellung zuteil.

Nr. 263.

Amtlich festgestellte Kurse.

1Franc. 1 Lira, 1 Lau, 1 Peseta Q 80 Q —π österi. Gulden (Gold) = 2 00 . I Gd. xsterr. M. 1770 MRM 1Rr. ung oder tschech. W. 0 85 RM. 7 Gld. südd. W 1200 RM. 1618. holl. B. 170 R. 1 Mart Vanco 1 stand. Krone 118 RM. 1 Schilling 1Rubel (alter Kredit⸗KRbl.) alter Goldrubel 3.20 RM. 1 Peso 1èêPeso larg. Pap. 1378 NM 1Pfund Sterling 20, 0 RM 1è1Dinar 840 RM. 1 IBloty, 1 Danziger Gulden 1èPengö ungar. W. 0.75 RM Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be⸗ sagt, daß nur bestimmie Nummern oder Serien lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapier besindliche geichen? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen- wärtig nicht stattsinder

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefilgten den letzten zur Au kommenen Gewinnanteil. ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs Her, Die Notierungen ür Telegraphijche Aus ahlung jowie für Ausländische Banknoten esinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ ; ge Druckfehler in den heutigen ursaugaben werden am nächsten e in der Spalte tigt werden.

Heutiger Soriger Heutiger Voriger Kurt ] Kurs

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Sachsen Prov. Verb RM. Ag 18, ul. a6 do do Ausg. 16 A.1

do Ausg. 16 A2 do. do. Gld. A. 11, 12 Sch lesw.⸗Holst. Prov.

e) Landschaften.

Mit Zinsberechnung.

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do. (Absind⸗Pfdbry do. ritterschaftliche Dar. Schuldv.

4 Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.

do. do. I. s RB. 132 Schlw⸗HolsJ Elktr. Vb. Gld. A. 5 rz. 278 do Reichs m.⸗ A. A 6 Feing., r3. 29 do. Gold i. cz a1 do. do. Ag. 8. rz 380 do. do. ix 4. I a6

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten

und Körperschaften.

chn. Pfandbr. u. Schuldve Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 19818 ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder.

Mit Zinsberechnung. BraunschwStaats b! Gld⸗Pfb. ( Landsch) R. 14. tilgb. ab 1925 do. do. J. 16, tg. 29 do. do. R. 20, ig. 86 do. R. 22, tg. 85 do. do. R. 23, tg. 85 . do. R. 19, tg. 85 do. R. 17 uk. b. 82 do. Kom do Risuleg do. do. do. R. 21, uk. 83 do. do. do. M. 18, uk. 32 Hess. Ldbl. Gold Hyp. Pfb. R. 12u. 7, tg. 82 do. do. R. g u. g, tg. 88 do. do. R. 10, tg. 84 do. do. R. S 45 1g. 82 do. do. do. R. 5, tg. 82 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, ig. 382 do. do. do R. 1. tg. 82 Zipp. ædbłtG Pfirʒs Oldb. staatl. Krd. A. Gold 19285 uk. 80

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eine noch über maus BVerbesse rung seiner rechtlichen m übrigen beschloß der Ausschu Frage der Haftung der Eltern des Vaters und den Haftung die Verhältnisse sämtlicher für die Unterhaltsgewährung in Betracht kommender Personen, auch diejenigen der mütterlichen Verwandten, nach Billigkeit zu berücksichtigen sind. noch den zweiten Absatz des 5 1709 Ra. Paragraph bestinmt in seinem ersten Absatz, da Fall, daß das Kind sich einer Verfehlung schuldig gema den Vater oder dessen Eltern zur Entziehung des Pflichtteils be⸗ 8 Kind nur den notdü langen könnte. Die gleiche Beschränkung war auch in dem nun⸗ mehr gestrichenen zweiten Absatz für den Fall vorgesehen, daß ein ur Unterhaltsgewährung verpflichtender ̃ ichkeit erst wach Vollendung des 16. Lebenssahres des Kindes ein⸗ getreten und auf ein sittliches Verschulden des Kindes zurück⸗ zuführen ist. Weiterberatung am 27.

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do. S. 11, ul. 32 do. S. 10, ut. 32 do. do. Ser. 9. ul. 32

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rechtigen würden, tigen Unterhalt ver⸗ Braunschw. Hann. X. G Pf. 26, zs! do. 1924, 3. 1930 . do. 1927, x5. 1932 do. 1928, rz 1934 do. 1929. rz. 19383 do. 1926, rz. 1931 . do. 1927, r3. 1931 do. 1926 (Lig. db. 0. Ant. Sch. Anteilsch. ʒ. MI Lgiq.⸗ G. Bf. d. Sraunschw. Hannov. Hyyp.⸗ Bk. 5. 3

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November. Ohne 3Zinsberechnung.

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Nr. 45 des Reichs⸗Gesundheitsblatts vom 6. No⸗ do. do. Mb sindysbrʒ

vember 1929 hat folgenden Inhalt: Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemein⸗ gefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. berger Impfstoffwerk, Berlin- Hohenschönhausen. (Berlin. Be⸗ kämpfung der Stechmücken. (Lübeck.) Ordnung, Verkehrtordnung und Betriebsordnung für das Seegrenzschlachthaus. (England und Impfverordnung 1929. (Belgien.) Gesundheitspolizei⸗ liche Aufsicht über die Haustiere; Ein⸗ und Ausfuhr von Renn und Seegesundheitspolizei. Zeitweiliges Einfuhrverbot für deutsche Schäferhunde. B. C. Amtlicher Teil II.

Geburten und Sterbefälle Großfstädten mit 100 099 und mehr ? Geburts. und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten Erkrankungen und Sterbefälle an übertrag⸗ deutschen Ländern.

A. Amtlicher Teil .

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ohne Ant. ⸗Sch. Antsch. z. J Lig. G Pf. d. Brv. Sächs. Ldsch. ff. Schles. Ldsch. G. Ef. do. do. Em. 2, uk. 3] da do. Em. 1... da ba. Em. 2... do. do. Em. 1... do. (Liq.⸗Pf. ohne Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. 3 J Lig.⸗ G. Pf. d. Sch lef. sch. Schlw. Holst. lich. G.

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Rheinprovinz Anlei Auslosungsscheine Schleswig ⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine .

C einschl. i. Ablösungsschuld (in J des Auslo einschl. / Ablöfungsschuld (in J des Auslo

„WVeriger Kurs“ be⸗ J Irrtümliche, pwäter amt⸗ tiggestellte Notierungen werden oglichst kald am Schlust des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Danzig 69 (Lombard 79. Helsingfors 7. Italien 7. Madrid s8§ę. Oslo 6.

(Preußen.) Perle⸗

Dtsch. Geno ss. Hyp. Bk. G. Pf. M*. 1. uk. 7 do. N. 5, uk. 83 . do. R. 6, uk. 34 da R. 3, ul. 82 . do. R. 4, ul. 8e do. Gldeẽ. R. 1, uk 39 do. N. 2, uk. 31 . do. R. 3, uk. 3

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Berlin 7 (Lombard 8). Amsterdam 8. Kopenhagen S8. Londen 6. Paris 39 Prag 5. Schweiz 35 Stockholm 8§. Wien 85.

Deutsche sestverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Nentenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

co = 0

Sportpferden.

b) Kreisanleihen.

Mit Zinsberechnung.

Velgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 249r. Tz. ab 24

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Eheschließungen, Deutsche Hyp.⸗ ank d. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, ul. b. 29 . Ses-29, uk. 81 .S. 34, ut. b. 88 .S. 36, uk. b. 84 . S. 37, uk. b. 35 S. 30, ul. b. 82 . S. 31, ul. b. 82 S. 353, ut. b. 81 .S. 32 v. as u. 29 (Eig. Pf. o. Antsch.

Einwohnern. do. do. do. S. 1 u. 3. c3. 80

. do. G M (Liqu.) do. do. G. K. S. 2, c3 32 do. do. do. S. 1 rz. 29

Preuß. Ld. Pfdbr. A.

m. Pf. R. 2, tg. 30

do. do. R. 4, tg. 30

do. R. 11, tg. 83

do. A. 153, tg. 34

do. R. 16, tg. 3

do. R. 17, ig. 85

. do. R. 5, tg. 32

do. M. 10, tg. 33

do. R. 7, tg. 32

do. N. 3, tg. 80

. do. Kom. R 12,33

. do. do. R. 1419. 34

do. do. R. 1669. 34

. do. do. R. 6, tg. 82

. do. do. R. 8 tg. a2

Thür. Staat GSchld.

Württ. Wohn gs red.

G. Sp. Pf. I. 3, r3. 32 do. do. do. N. 3. rz. 34 do. chuldv. 26 xzsz

Ohne Zinsberechnung.

Lipp. Landesbk. 1 - 9 v. Lipp. Landes sp. un. C. d . nunt. 284 1.1.

8 Ttaatt, Kred. 4 versch

52 ö

des Auslandes. baren Krankheiten ; ͤ übertragbaren Krankheiten in außerdeutschen Ländern. Witterung.

00 R = 0 D O 0

1 cn

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

X

do. da. Ausg. 1926 1110 527568 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926

do. Ldsch. Krdv. G Pf. do.

Erkrankungen an

en. 6

Heutiger Voriger 16 3 Gold⸗A. ldb. ab 81

Augsbg. RM⸗A. 26, fällig 1. 8. 1931, do. Schatzanw. 28, f81 Verlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ausg. tg. 81 do. Ni- Al. a6 fall. 81.8. 50, gar. Verk⸗A, do. do. 1924, tg. 25 do. Schatzanw. 28. f363 Bochum Gold⸗A. 29, fällig 1. 1. 1984 Bonn M⸗AL6 , rzs 1 Vraunschweig. R M⸗ Anl. 26 N, db. 81 Vreslau NM ⸗Anl. 1928 1, kd. 38

do. ids il. idb. g

53 ——

. . 6

S 2 D C Q Q

63 Dt. Wertbest. Anl. 29 10- 1000o l., 5. 1.12. 32 ] do. 10. 1009 D. f. 65 TDi gieichs⸗ A x us] do. do. 27, uk. 87 ab 1. 6. 34 mit 864 33 Di. Reichssch. „K* GM)abi. 12.29 hab 32 5365. 1906 M, ausl d Preuß. Etaats⸗ An. 1928, aus losb. zu 110

6 8222222

o. Westf. Ldsch. G. do. do. do. do. do. (Abfindpfb.) Ohne ZSinsberechnung. Gekündigte u. ungel. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. Calenberg. Kred. Ser. D, F gget. 1. 10. 28, 1. 4. 245 38 153 Kur- u. Nenmärkische Is 8 Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. Mi Schs. Kreditverein 43 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 - 38 (versch.) do. do. 89 h bis Ser. 25 (1.157 33 Schleswig⸗Holstein

4, 8. 8 3 Westpr rittersch. I-

4, 393, 8 3 Westpr. neulandsch.! m. Deckun gs besch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 81. 12. 1]. r Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Ernenerungsschein.

d Sta dtichaften. Mit Zinsberechnung.

Berl. Vfdb. A. G Bf. do. .

do. do. Ser. A... do. do. S. A Ligꝗ. Pf.

Pf. d Berl. B fo SAsf. Verl. Pfandbr. A Sb Abstu d⸗d.⸗Pfb.¶) Verl Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1,

117 . 6

& S o e , do , = = o.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 9. November 1929.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. November 1929 (in Klammern 4 und im Vergleich zur Vorwoche):

Deutsche Syy.⸗Vanl Gld tom. S. 6 uk 32 do. do. S. 7, uk. 34

Dtsch. Wohnstãtten⸗ Syp. B. G. MN. 1 tg. 2 do. do. N. 4, tg. 3 do. do. N. 3, tg. 84 do. do. Ni. 2, tg. 8z do. Kom. R. 6, tg. 34

Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 89 do. do. Em. 10. rz. 33 do. do. Em. 12 cz. 34 do. do. Em. I8, rz. 85 do. do. Em. 15, r. 35

23 36 1

Noch nicht begebene Reichsbankanteile .... 177 212 000 (unverändert)

Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ das Pfund fein zu

I. J., rz. 100. f. 209.13]

C 2 c QO, QπO

G o ,

rz. 102 fällig 26.1. 87 9. do. r3. 1.10.30 aden Staat RM⸗

Anl. 27 unk. 1. 2. 3 63 Vayern Staat RM⸗

Anl. 27. db. ab 1. 9. 84 8 Bayer. Staats schatz

8 3 do. do., r3. 1. 5. 83 83 Braun schiv. Staat GM⸗Anl. a6, nk. 1.3.3 83 do. do. 29g, ur. 1.4.34 s Hessen Staat RM⸗ Ang ag, unk. 1. 1. 86 s Y Lilbeck Staal RmM⸗= Aul. es, unk. 1. 10. 89 65 Meglbg. Schwer. N M-. 26, uk. 1.8. 5 8 g do. do. 29, ut. 1.1. 19 JI do. do. 26, tg. ab 2? 713 Mecklenb. Strel. Staats sch. rz. 1.83. 81 6 Sachsen Staat RM⸗ Aul. S], ul. 1. 10. 83 74 Sachsen Staatsschatz Reihe 2, all. 1. 1. 85 735 Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1 8. 36

Lit. B, fällig 1.1. 32 633 Dtsch. Neichs pot Schatz F7. Tu. 2. xz. 0 s; Preußpische Landes⸗

rentenbk. Goldrentbr. Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 34 Edo. Liq - c ĩdrentbr

Ohne Z3insberechnung. Dt. Ant. - Auslosungssch.“ in vijch int in ihn z

Goldmünzen 1392 Reichsmark berechnet

2229 010 090 Dortmund Schatz⸗

anw. 28, fällig 81 Dresden RM⸗Anl.

er , —— *

Goldkass enbestand .... RM 200222000

Golddepot (unbelastet) bei auslãndischen Zentralnoten⸗;

eckungs fähigen Derise

Reichs schatzwechseln ....

sonstigen Wechseln und Schecks

deutschen Scheidemünzen ...

Noten anderer Banken...

ö

8 2

do. du. 26 R. IJ uk 3] do. do. 26M. 2, ul. 82 do. do. 1928, tg. 35 do. Schatzanw. , f. 30 Duisburg RM⸗A.

8 = o C o o ö

rovin zial - roberbände.

7E

166

do. do. Em. 2, rz. 29 da Em. 11 (L1ꝗ

do. Gld⸗NR. E. 4, rz80 do. do. Em. 14, cz. 85 do. do. Em. 16 cz. 35 do. do. Em. 6, rz. 32 do. do. E. g ick. b. 33

Gotha Grun okr. G Pf A. 3, 8a, ah, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Glo. Hyp. Pf. Abt. S a, ut. b. 81 do. do. Abt. 8, ut. 34 do. do. Abt. 9, uk. 85 do. do. do. A. 6, uk. 31 do. do Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 20 do. do. do. A. 1, uk. 28 5 do. do. GPf. A7 (Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. z Lig⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bt.

Gotha Grundkr.⸗Vl.

Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 28 a6. 34 do. do. do. 29, uk. 33 8

e , , . vp. Pfd. E. Fk. 33 do. do. E. G, ul 33 do. do. E. H, uk. 34 do. do. E. A, uk s do. do. Ein. B, ab

do. do. Em. D do. do. Em. aul. z do. do. C. M Mob Pf do. do. Em. L(Liq.⸗

Anteilsch. z. M iz Liq⸗ G. Pf. Em. Ld. Ham⸗ burger Hyp.-⸗Bank f. Hann ov. Bodtrd. Bt.

Gld. S Pf. R. J. ulgo do. R. 146, 8, 12, uk. 32

149 788 000 b) Landesbanken,

banken, komm unale Mit Zinsberechnung.

Hann. Landeskrd. G Pf S. 4Ag. 15.2. 29, tg. 85s, do. Schuld verschr. 26

32

Bestand an d

(4 J 706 31 6g Coo do bog och 2 319 165 Oos C 136 9314600) 1õb HM hoh

15 554 000 4 10697 0) o 6h ob

5 gb 66)

92 562 000 (unverändert) hl 7 677 000

32 325 000)

Düsseldorf RM⸗A.

Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1981 Elberfeld RM⸗Anl.

1928, uk. 1. 10. 88 do. 26, uk. 81.12.31 Emden G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 382 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Schatzanw. es, f31 Fürth Gold⸗Anl. v. 1928, kündb. ab 29 Gelsenkirchen⸗Buer RM 28 A, uk. 35 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, db. abg 1.5. 32 Görlitz RM⸗Anl. von 1928, uk. 39 Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, uk. 33 Kassel RM⸗Anl. 26, unt. 1. 8. 1931 Kiel RM⸗Anl. v. 26, unt. bis 1. J. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 31

& =. o o o .

323

do do O do o d do de de e , d, , n,.

versch. 100. 76 do. R. 2, Idb. 81 do. R. I- 9, Abb. 33 do. R. 10, kdb. 84 do. R. 4, Adob. 31 . do. R. 6, kdb. 82 da. R. 8, 18b. 31 . do. R. 86, kdb. 32 do Kom. R. 1, kb. 81 (do. do. R. 3, tdb. 8s sau. Landesbank - Pfb. A s, 9, rz. 34 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 1.3. 100, ul3s do. do. G.⸗K. S. 5, rz. 83 do. do. do. S. 5 u. 7, xz. 84 do. do. do. Es, rz 100ukga Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. NR. 1, r. 100, uk. 381 do. do. Kom. Ausg. 1 Vuchst. A. rz. 100, ut. 31 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ausg. 1, rz. 192, uk. 33 Pomm. Prov⸗Vk. Gold 1926, Ausg. 1, uk. 81 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 30

do. do. A. lu. 2M. rz. 82 do. do. sKtom. 1a, Ib. Mnk31 do. do. do. Ag. 8, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, ut. 31 Schles w. Holst. Prov.

Brandenb. Eta G. Pf. R. 8( Lig. Anteilsch. z. 5 3 Gold⸗ Pf. d. Srdb. Stadtsch Preuß. Ztr.⸗-Stadt⸗

—2 8D 0— 22

Lombardforderungen. (darunter Darleben au wechsel RM 1000)

e

sonstigen Aktiven Passiva.

f Reichsfchatz⸗

38e, , e , r,

do. do. R. 8, tg. 80 do. do. N. 7, tg. 31 do. do. R. 8 6 9. 10,

tilgb. 29, 81 u. 8 do. do. N. 14 u. 18.37 do. do. N. 18, tg. 85 do. bo. M. 19, tg. 83 do. do. Neo, 21. tg. 84 do. do. N. 22, tg. 8a do. do. R. 23, tg. gz do. do. R. Zu. 11, tg. 32 do. do. H. zu. 12 tg. 82 do. do. NR. 1u 139g. 32

Ohne gindderechnung.

1 Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1. I

/ Son stige. Ohne Zinsberechnung. Deutsche Pfdbr.⸗Anst. Pos. S. 146, ul. 30-844 L 1. Dres dn. Grundrent.⸗

3s S αο

rundkapital:

11.7 6676 6

122 788 000 (unverändert)

177212000 (unverändert)

48 797 000 (unverändert)

45 811 000 (unverändert)

1 2 022

en 6 = 0 o o o Co e o

b) noch nicht begeben....

Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds

b) S , . für künftige Dividenden⸗

8 8 **

do. do. 1928, uk a3 Kolberg Ostseebad NM⸗A. v. 27, 3. 82 Königsberg i. Pr.

Gold Ag. 2.3, uk. 38 do. RMi⸗Anl. , rz. 23 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 33 Leipzig RM⸗Anl.2tz

Magdeburg Gold⸗A 1926, ut. bis 1931 do. do. 283, ul. b. 33

e) sonstige Rücklagen... 3. Betrag Ler umlaufenden Noten.... 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 5. Sonstige Passiva

Zu der vorstehenden Uebersicht teilt W. T. B. mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. November hat sich die ge⸗ samte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Scheck, Lombards und Effekten in der ersten Nopemberwoche um 247,9 Mill. auf 24914 m einzelnen sind die Bestände an Wechseln 2 ill. a. ö.. Mill. . 6 bestände um 560 Mill. auf 50 7 Mill. RM und die Bestände an Reichtzchatzwechseln um 608 Mill. auf 3167 Mill. RM zurück. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 512.3 Mill. RM in die Kassen der Bank zurückgeflossen. Der Umlauf an Reichs banknoten bat sich um 282.6 Mill. auf 45804 Mill. RM, derjenige an Rentenbantscheinen um 2.7. Mill., auf 3 Mill. RM ermäßigt. Dementfprechend haben sich Die Bestände Reichebank an Rentenbankscheinen auf 43.9 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 497,4 um 43,4 Mill. RM.

(unverändert) 4 550 369 009 (— 282 636 000) 497 4146000 4 43419 0065 333 049 000 19959 000)

13 des Aus losunggw. in 3 .

einschl. ig Ablösungsschuld (in

Deutsche Wertbest. An. bis 85 Doll., säll. 2. 9. 86

Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 M do. do. Feing. a8 uk. 30 do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 do. do. G. Pf. Rl uk. 34 do. do do. Kom. R. 2

Westf. Pfbr. A. f. Hauz⸗ grundst. Gld. Ri, utss do. do. 26 R. 1, Uk. do. do. 27 NR. 1, uk. 89

Dtsch. Kom. Gld. 25 Girozentrale) tgs do. do. 26 A. 1, tg. 31 do. do. 28A. iu g, igss do. do. 2s Ausg. 3

u. 29Ag. 1, tilgb. 8a do. do. 6 21. 1, ig. 31 do. do. 28 A. 1, tg. 8z do. do. 271. 1M. tg. 32 do. do. 28 A. 1, tg. 24 do. do. Schatz as, rz. 8 Mitteld. Kom. ⸗A. d. Spark. Girov. ut gz do. 26A 2.27, uk. 8g

Dhne Zinsberechnung. Schlesw. Holst. Ldk Rt

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Lignid. Pfandbr. Mit Sinsberechnung.

Blk. I. Goldlr. Weim. Gold- Ksdbr. Ji. j. Thür. S. S. B. xzag

do. Schuldv. R 1 rzas

Anleihe 25, rz. 80 do. do. 26, unk. 81 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr NM zs, tilgb. 81 München Schatzan⸗ weis. 2s, fall. ĩps1 4 g. GA. 26utsz1

Gekündigte, ungek, verloste u. unverl. Rentenbriefe. „3 Posensche, agst. b. 13123171 ——

& = 0 c O , o

Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und vreußischen Bezirksverbände.

Mit Z3insberechnung. Brandenburg. Prov. NM⸗A. 28, fdb. ab 83 do. do. 26, fdb. ab Hann. Prov. G M⸗A. NR. 1B, tilgb. ab es do. RM⸗2A. JR. 2B, 4B

do. R. 10 u. 11 Al. 32 do. N. 15 ig ) Ant;⸗

do. Scha aumwsg. Es unk. bis 1931 Oberhaus.⸗ Nheinl.

Pforzh. GA. 26, z. 31 do. RMA. 27, 3. 82 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1982 Solingen RM⸗Aul. 1926, ut. 1. 10.1935 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unk. 83 Weimar Gold⸗Anl. 1926, unk. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, uk. bis 29 do. 1926. ut bis g.

Mill. RM verringert.

und Schecks um 130,5 1.2.10 ba 280,

M o

do. R. 2-4 uk. 30

do. do. R. 1. ut. Leipz. Hyp.⸗Vk. Gld⸗ Pf. Em. 3, rz. ab 80

do. Em. 11, rz. ab 33 do. Em. 12, x5. ab 89 do. Em. 18, rz. ab 34 do. Em. 16, r5. ab 84 do. Em. 6, rz. ab 32 do. Em. 9, rz. ab 83 do. Em. 2, rz. ab 89 do. Em. 7 (Liq.⸗ f) o Ant

do. do. E. A(Lq. Pf.) do. Gld⸗ K. E. 4, T3. 30 do. do. E. 14, tgb. g do. do. Em. 8, rz. 8

0 O O

Bayer. Landw. ⸗Bt. GHz. Ro, z1uk. 30 Bayer. Vereins bank G. Pf. S. 1-5, 1.25, 36-89, rz. 29, 30, 82 do. do. S. 0-93, rz. 33 do. do. S. 94, 98, rz. 34 do. do. S. 96. 97, rz. 34 do. do. S. 98. 99, rz. 84 do. do. SI00- 102338 do. do. S. 1 -= 2, T3. 8z do. do. S. 1 = 2, T3. 82 do. do. Kom. S. 1 -= 10 do. do. do. S. 1, 63. 82

12 8 3 0 en .

——

Mill. RM eine Zunahme Bie Bestände an Gold und dedunge fähigen Devisen haben sich um 7,6 Mill. auf 2898.7 Mill. RM erhöbt. Im einzelnen weisen die Goldbestände eine Abnabme um 113 000 RM RM auf, wäbrend die Bestande an deckungsfähigen 7 Mill. auf 366,7 Mill. RM angewachsen sind. Die Deckung der Noten durch Gold allein besserte sich von 46, vd in der Vorwoche auf 49,0 vH, dieienige durch Gold und deckungs⸗ fähige Depvisen von 53,6 v auf 57,0 vy.

do. do. 8. . ah 33 OstpreußenProv MM.

Anl. 27. A. 14. nk. 32 Pomm Pr. 28, fall 84] do. do. Gd. 25, all. 39 Sachsen Prov. - Verb.

RM Ag. 13, unk. gz

Wests. Psandbrie am! 3 Hausgrundstücte. Dt. Komm.⸗Sammelabl losgssch. S 1* in

. S do. do. ohne Aus einschl. i. Ablösungsschuld lin R des Auslosungsw).

Shne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.

Sch. einschl. M Abl Sch

in d. Auslosungsw.) in Nostock Anl. Auslosgs. Sch. einschl. “, Abl.⸗Sch in 8 d. Aus sosungsw.

auf 229,5 Mill Devisen um 7,

een, 8 d = o o o m o e, o ==.

D = 0 0 , , c