1929 / 274 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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P Ffw. . J J 5* . . ; 3 ,

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 271 vom 23. Qoοvember 1929. S. 2.

74455 Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell schaft sind ausgeschieden:

Te deli 89 pr her ar * * Bankier Fell Xa berger, Berl 1 Lichterfelde. X Syndikus Serm Inn Schöl . Char . 19 1

3. Bankier Siegmund Win

l kler. Wien.

J. Bankier Dr. Kurt Steckner, Halle a. S.

5. Bankdirektor Walter Nadolny, Berlin

6. Bankier Friedrich von Wallenberg Pachaly. Breslan.

Engelhardt Brauerei Aktiengesellschaft, Berlin.

J. Bankier Heinrich Rosenthal, Berlin.

74391 Kleinbahn Aktiengesellschaft Grinberg = Sprottau. Die Aktionäre werden hierdurch zu der am Dienstag, den 17. Dezember d. J., nachm. G6 Uhr, zu Grünberg, Hotel „Schwarzer Adler“, stattfindenden

ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Vermögens— stand und die Verhältnisse der Gesellschaft (Geschäftsbericht pro

1928/29).

2. Die Genehmigung der Bilanz über das verflossene Geschäftsjahr 1928/29 und Entlastung des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats.

3. Wahlen für den Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ —— sind nach 5 17 des Gesell⸗ chaftsvertrags nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, welche spätestens bis um J. Dezember d. J. ihre Aktien bei zen Bankhäusern Darmstädter und Nationalbank, Filiale Grünberg (Schl.), oder Samuel S. Laskau, hierselbst. oder bei der Berliner Sandels⸗Gesellschaft in Berlin hinterlegen und das Nummerverzeichnis Staats⸗ und Kommunalverbände bezügliche amtliche Bescheinigung bis zum gleichen Termin dem Unterzeichneten zugehen lassen.

Grünberg i. Schl., den vember 1929.

Der Aufsichtsrat der Kleinbahn Aktien⸗Gesellschaft

eine

19. No⸗

Grinberg = Sprottau. Dr.

Ercklentz, Landrat.

——

74045. Bilanz per 30. April 1923.

RM 98 517 000

Aktiva. Grundstücke und Gebäude Apparate, Maschinen, son⸗

stige Mobilien u. Uten⸗

1 ö 260 002 Kasse, Wechsel, Postscheck

und Reichsbank. ... 130 74479 Wertpapiere u. Beteili

gungen s 790 752 42 Vorräte. ö 3 323 144

Laufende Rechnung .. 3 644 61657 Avale und Industriebe⸗

lastung 2 120 000, 8 666 259 78

Passiva.

Aktienkapital J..... 3 000 000 Hen, nn,, 260 000 Delkrederefonds .... 100 000 k 8 706 41 Reichsmonopol⸗ u. Finanz⸗

ern nnn e,. 1797 64496 Laufende Rechnung und

d 3 257 701 95 Noch nicht eingelöste Divi⸗

rd 773520 Avale und Industriebe⸗

lastung 2 120 000,

Reingewinn = 234 471 26 8 666 259178

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Aufwand. RM 9 Unteen. . 19004 728 79 Abschreibungen. .... 114 622185 2 234 471 26

1353 822 90

Ertrag.

J 21 428 55 Gewinn a. Beteiligunger 42 001 290 NRehgewinn L200 39315

1353 822190

Die Dividende für das Geschäftsjahr 1928/29 ist gemäß Generalversammlungs⸗ beschluß vom 18. 11. 1929 auf 699 fest⸗ gesetzt worden, und zwar ist der Dividenden⸗ schein für 1928/29 zu den Aktien Nr. 1Jbis 26 000 und 59 001— 120 000 mit RM 1,08 (RM 1,20 abzügl. 1095 Kapitalertrag⸗ steuer) und der Dividendenschein Nr. 3 zu den Aktien Nr. 120 001—121260 mit RM 54, (RM 60, abzügl. 1099 Kapi⸗ talertragsteuer) an folgenden Stellen sofort zahlbar:

Gesellschaftskasse in Magdeburg,

Commerz und Privat⸗Bank Aktien- gesellschaft, Berlin, und deren Zweig⸗ niederlassungen,

Darmstädter und Nationalbank, Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,

Sächsische Staatsbank in Dresden und Leipzig.

Magdeburg, den 18. November 1929. H. A. Winkelhangsen⸗Wertke

Aktiengeselischaft, Magdeburg.

I[7a038].

Martin May Lederwerke A.⸗G.

Frantfurt am Main. Bilanz per 30. Juni 1928.

Rheinische Glektrizitãts⸗

2. Bekanntmachung.

1153 029 **

Passiva. Kapital K 100 0090 11‚‚' 40 000 Hypotheken und Aufwer⸗ d 234 7725 Langfristige Darlehen .. 70 000

Akzepte Andere Verbindlichkeiten .

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 30. Juni 1929.

164 488 95 123 713 45 120 064 49

1153029139

zugsaktien über je RM 200,

Geschäftsstunden einzureichen: in Mannheim: bei Bank schaft Filiale Mannheim,

und Disconto⸗Gesellschaft,

bei der Commerz⸗ und Priv Bank A.⸗G. :;

in Frankfurt a. M.: bei dem Ba

haus E. Ladenburg,

bei der Dis conto⸗Gesellschaft Frankfurt a. M.,

rankfurt a. M., 16. November 1929. Martin May Lederwerke 2.⸗G. Der Vorstand. Adam May. Carl May.

w ——— 74039].

sM 9

Aktiva. Forderung an Autohaus

1 13 658 97 . 5 625 68 k 250 000 - Verlustvortrags .... 91 19678 Verlust . 6 57691 362 058 34

Passiva. Miene 75 000 w 75 000 -

Hypotheken 155 000

Baulonto .. 56 585,94

14 027,60 42 558 34 Kreditoren (Bauschuld) . 2 500 Darlehen Chiarena 7 500 Darlehen Marta Krüger . 4 500

37 73s s] Gewinn und Berlustrechnung per 31. Dezember 1928 der Rosenthaler Str. 37 Grund stů c Attien Geselisch aft.

Verlu st RM 8

Gewinn RM 9

28 , 29 25413

d Instandhaltung . 916535 Steuern.... 8272 Berichtigung ... 614 34

6 576 91 35 831 041 35 831104

Berlin, den 28. September 1929. Der Borstand. Paul Rossberg.

Verlust 19283...

740431. Attiengesellschaft C. G. Rudolph, Nengersdorf i. Sa.

Mech. Weberei, Färberei u. Appretur.

Bilanz vom 31. März 1929.

Attiva. RM 689 Grundstücke und Gebäude 111 389 35 R 1II15 887 05 Inventar und Utensilien 5 61815 Auto und Fuhrpark... 12 480

16173 20 23 220 85

Transformatorenanlage

Kasse und Wertpapiere. Debitoren, Schulden in laufenber Rechnung .. ö Verlust im Geschäftsjahr (Vortrag a. neue Rechnung)

327 80214 311 30875

1109277 934972 26

Passiva.

Kreditoren, Gläubiger in

Elbeshausen. Kamrath. Winkelhausen.

l

laufender Rechnung .. 551 428 86 Transit. Verpflichtungen . 17 66537 , 320 000 Reserve fonds J.... 2 57260 Reservefonds II... 43 305 43

934 972 26

Verlust⸗ und Gewinnrechnung.

RM 19 Handlungs- u. Betriebs⸗

e 146 405558

Abschreibungen .... 20 gos 47 167 314105

Bruttowarengewinn . .. 166 221 28 Verlust im Geschäftsjahr 11 09277 167 314105

Neugersdorf i. Sa., 1. November 929.

Attiengesellschaft C. G. Rudolvh, . i. Sa. Mech. Weberei, Färberei u. Appretur.

Der Vorstand. Curt Heinig.

keine Provision berechnet.

die Einreichung der Aktien an

folgt. In anderen Fällen

bracht.

urkunden erfolgt nach

eingereichten Aktien

ausgestellt worden sind.

tauschstellen sind berechtigt, aber ni

zum 3. März 1930 eingereicht word

klärt. Das glei den zum 32 durch Aktien zu RM 200, erforderlichen Nennbetr

wertung für n, der Beteiligt zur Verfügung gestellt worden

Aktien

Rechnung der Beteiligten zum Börse preis verkauft.

hinterlegt. Die Inhaber der umzutauschend Vorzugsaktien über RM 40 könn nach Maßgabe der

stimmungen innerhalb von

anzeiger, jedoch noch bis zum Abla eines Monats nach 1 der letzt Bekanntmachung über die

zum Umtausch, durch schriftliche

den

spruch gegen Abgabe dieser

Außer der

, r,, daß Aktionär seine

bank öder einer der Stellen ausgestellten bei der

oder einer

Ablauf der Widerspruchsfrist

liert seine Wirkung, falls der Aktion

dem Umtausch widersprechen. Urkunden 6 .

zugsaktien zu RM 40, —, die in diesem ; Umtausch eingereicht

inreichung das Gegenteil bemerkt wird.

zeitig Sorge getragen.

3 . der Umtauschfrist

Liefer fall kommen. 74887 Der Vorstand.

Bühring. Nied. Schöberl. ieder mann.

5

gesetz lichen Be⸗ drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗

Aktiengesellschaft, Mannheim.

ü Wir fordern hiermit die Inhaber der

Attiva. = 8s Vorzugsaktien unserer Gesellschaft über

mi len ö . 550 600 231116 auf Grund der 7 Durch Masd en un Fuhrpark 80 48775 = 2 1 . 9 R. 6a . ührungsverordnung z zoldbilanz⸗

Waren J 04 621 05 verordnung auf, ihre Aktien nebft lufenstände--= 147 183 535 den dazugehörigen Gewinnanteilscheinen Bechsell! 13 233 17 und einem zahlenmäßig geordneten Kasse, Reichsbank, Post⸗ Nummernverzelchnis in doppelter Aus- ; scheck ö 241555 fertigung bis zum . Mãrz 18930 , ö ge 22 einschließlich zum Umtausch in Vor⸗

bei

folgenden Stellen während der üblichen

der Deutschen und Disconto⸗Gesell⸗

in Berlin: bei der Deutschen Bank

at⸗

nk⸗

Deutschen Bank und Filiale

533 J in Karlsruhe: bei dem Bankhaus . Soll. RM 8) . Co., h Unkosten VJ 191 934 52 bei der Deutschen Bank und Abschreibungen ... 1020 Disconto⸗Gesellschaft Filiale 198 954352 Karlsruhe.

——— Der Umtausch findet in der Weise

2 Haben. a onc aa statt, daß auf fünf Vorzugsaktien zu

Vortrag... 20 238 360 e RM 40, eine Vorzuggattie zu je

Baren 114186769 RKM 200. gewährt wird. Die Ein⸗

Vermietungen 1 8557531 reichungsstellen sind bereit, den An⸗

K ss C83 22 und Verkauf von Spitzenbeträgen für 198 951 32 die Aktionäre zu vermitteln.

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot 4 haben, wird he Desgleichen

ist der Umtausch provisionsfrei, falls den Schaltern der Einreichungsstellen er⸗ wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗

Die Ausreichung der neuen Aktien⸗ deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die i ausgestellten Empfangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen Die Bescheini⸗ gungen sind nicht übertragbar; die Um⸗

cht

verpflichtet, die Legitimation des Vor⸗

zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen. . Die Vorzugsaktien unsexer Gesell⸗

schaft über je RM 40, —, die nicht bis

en

sind, werden nach Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen für kraftlos er⸗ gilt von den ein⸗ gereichten Aktien über je RM 40, die

je ag

nicht erreichen und uns nicht zur Ver⸗

en

sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten tien ausgegebenen neuen Vorzugs⸗ aktien über je RM 200, werden für

n⸗

reis Der Erlös wird ah⸗ züglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausbezahlt bzw. für diese

en en

uf

n en ufforderung he Er⸗ klärung bei unserer Gesellschaft Wider⸗ Umtausch erheben. schrift⸗ lichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft ist zur ordnungs⸗ mäßigen 5 des Widerspruchs

er widersprechende Aktien oder die über sie von einem Notar, einer Effektengiro⸗ obengenannten Hinterlegungs⸗ scheine entweder bei unserer Gesellschaft obenbezeichneten Stellen hinterlegt und dort bis zum beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch ver⸗

är

die, hinterlegten. Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurück⸗ fordert. Der Widerspruͤch wird nur

wirksam, wenn Inhaber der Vorzugs⸗ aktien über RM 40, deren Stücke den 6 Teil des Gesamtbetrages der orzugsaktien zu RM 40, n ie aber von Vor⸗ nicht in ,. haben, werden auch alle als freiwillig zum

ĩ umgetauscht, y nicht von den Aktionären bei ihrer Aktien ausdrücklich

Für die Lieferbarkeit der neuen Vor⸗ zugsaktien an den Börsen wird recht⸗

Voraussichtlich drei Börsentage vor wird die arkeit der umzutauschenden alten Vorzugsaktien über RM 40, in Fort⸗

Mannheim, den 19. November 1929.

74775 Valencienne Aftiengesellschafi

in Dresden⸗Lenben.

An Stelle des ausge chiedenen

Bruno Günther ist Heir

11111

Paul Scholze, d 1

Gesellschaft in

worden Dresden Leuben, den 21. November

1929

Der Vorstand. A. Rosenstern

den Aussichtsrat entsandt

5 * . Sauermann Aktiengesell⸗ schaft Kulmbach in Kulmbach.

Bei der am 27. September 1929 notariell vorgenommenen Auslosung unserer 10 osoigen Teilschuldverschreibungen vom Jabre 1926 wurden folgende Nummern ausgelost:

Lit. A zu RM 1900: 6 36 54 80 90 94 135 156 170 208 234 240 243 250 260 264 286 292 301 311 325 335 336 341 352 356 361 377 383 400 407 410 413 414 442 446 486.

Lit. ER zu RM 100: 68 42 49 55 64 65 g0 g93 97 115 167 175 191 194 202 235 247 275 282 291 291 306 313 314 366 368 375 377 397 399 419 432 445 451 471 476 497.

Die gezogenen Nummern werden am 2. Januar 1930 mit 105 des Nenn- werts heimbezahlt.

Die ausgelosten Teilschuldverschreibungen gelangen gegen Rückgabe der betreffenden

8

22 24 25 172 173 266 267 337 340 405 406

23 32 41 146 127 262 263 329 326

gehörigen noch nicht älligen Zinsscheine zur Rücsahl ung. Werden noch nicht fällige Zinsscheine nicht eingeliesert, so wird der Betrag am Kapital gekürzt. Mit dem Tage, zu welchem die Teilschuldver⸗ schreibungen verlost sind, hört die Ver— zinlung auf.

Die Einlösung der ausgelosten Teil⸗

eisenbank A.⸗G. Kulmbach, den 13. November 1929. Der Vorstand.

744381.

Schüchtermann &

Bilanz am 31.

nachbezeichneten ; oder bei einem deutschen Notar zu 4130 431 . oder bis zu demselben

l Teilschuldverschreibungen und der dazu. 2 Ablauf der Hinterlegungsfrist bei

der Gesellschaft einzureichen.

741682

Stärke Zucker fa brit Actiengesell. schaft vormals C. A. Kehlmann ; C Go.

Die diesjährige ordentliche Gene⸗ ralversammlung unserer Gesellschaft findet am Donnerstag, den 19. De⸗ zember 1929, mittags 12 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude zu Frank— furt a. d. O., Cüstriner Str. 104, mit solgender Tagesordnung statt:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1928/29.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Jahresgewinns.

3. Erteilung der Entlastung an den

Vorstand und an den Aufsichtsrat, 4. Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welche ihr Stimmrecht in der Generalversamm⸗ lung ausüben wollen, haben ihre Aktien

oder die über diese lautenden Hinter legungsschei ne eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes spätestens bis zum 16. Dezember

einer Effektengirobank

1929 bei der Gesellschaft oder den

Hinterlegungsstellen

age eine anderweite dem Aufsichtsrat

genügende Hinterlegung nachzuweisen.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien

bei einem Notar ist die Bescheinigu des Notars über die erfolgte .

6 in Urschrift oder in beglaubigter Ibschrift spätestens einen Tag nach

Hinterlegungsstellen sind in Berlin:

Die Deutsche Bank und Diseonto⸗ Gesellschaft und die Berliner Han⸗ del s⸗Gesellschaft.

Die Hinterlegung ist auch dann

z ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien schuldverschreibungen findet an den Ueber⸗ mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ bringer der Teilschuldverschreibung kosten, stelle für sie bei anderen Bankfirmen

los statt: bis zur Beendigung der Generalver- l. in Kulmbach bei der Kasse der Ge⸗ sammlung im Sperrdepot behalten . weben gilanz, Gen d Berlust „in Kulmbach bei der Kulmbacher Die Bilanz, Gewinn⸗ un tlust⸗ Volksbank e. G. m. b. 1 h rechnung 2 der Rechenschaftsbericht 3. in München bei der Bayerischen sind zwei Wochen vor dem Tage, bis Staatsbank, zu welchem die Hinterlegung der Aktien 4. in Nürnberg bei der Dresdner Bank erfolgen muß, in unseren Geschäfts Filiale Nürnberg, räumen zur Einsicht der Aktionäre aus⸗ 5. in Berlin bei der Deutschen Raiff⸗ gelegt.

Frankfurt a. O., 21. November 1929. Der Aufsichtsrat. Dr. Georg Noah, Vorsitzender.

ö / .

Kremer ⸗Baum

Aktiengesellschaft für Aufbereitung, Dortmund.

Juli 1929.

Aktiva.

Vorräte an Werkstoffen, fertigen und Kassenbestand D

2

3

k d 6 7 8

9 22 2 2

2 . . *

,,,,

Aktivhypotheken ——

Außenstände: Bankguthaben Warenforderungen .... Anzahlungen an Lieferanten Sonstige Schuldner ....

9. Bürgschaften RM 287 185,

8 9 *

Anzahlungen der Kundschaft ... Sonstige Verpflichtungen....

1I. Bürgschaften RM 287 185,

Gewinn⸗ und Berlustrechn

1. Grubenfelder, Grundstücke, Fabrik- und Bürogebäude, Wohn⸗ häuser, Maschinen und Betriebsei nrichtungen. ..

10. Betriebslöhne für Juli 1929 (Restzahlung). ....

l

RM 9 .. 6843027 82 halbfertigen Erzeugnissen 3 464 429 47 FJ 1709619 . 91 635 34 k , 175 959 k , . 1 D , 22 494 .. RM, Foa 65, os w w 3b 365, 99 s 782 538 -

16197 180 82

Passiva.

R 6 600 000 1 660 000 3. Abschreibungen auf Anlagen:

. m

w 674 126 82 4. Teil nl ernennen 31 050 —- 5. Genußrechte der Altbesitzer der Obligationsanleihe von 1906 (die

mit 49 zu verzinsen war) RM 17 200,

6. Kommerzienzat⸗Baum⸗Stiftung für Beamte und Arbeiter... 42 623 7. Passivhypotheken .... wd 33 834 8 n nenn, 91710 9. Gläubiger:

.. RM 3731 143,42

3 879 526,10 7610 669 52

102 068 91

. *.

441 891 41 16197 18082

ung am 31. Juli 1929.

Soll. Abschreibungen auf Betriebsanlagen

Reingewinn:

Vortrag aus 1927/28 ..

Jahresgewinn für 1928/29

Gewinnvortrag aus 1927/28

kasse in Dortmund. Die satzungsgemäß ausscheidenden

Generaldirektor Tengelmann, wurden durch In der anschließenden Sitzung des

stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

6.

Der Vorstand.

3

Bruttoüberschüsse nach Abzug sämtlicher Handlungs- und Betriebs⸗ unkosten (einschl. rd. RM 1454000, Steuern und Sozialabgaben)

RM 9 385 785 94

... . RM 34 260, 14

407 631, 33 44189147

827 677 41

* 5 2 . .

34 260 14

7193 417727 S27 6774]

In der heutigen Generalversammlung wurde die vorstehende Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung genehmigt und dem Aufsichtsrat und dem Borstand Entlastung erteilt. Die auf 66 festgesetzte Dividende ist sofort zahlbar bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft in Berlin und deren Filialen sowie bei der Gesellschafte=

Aufsichtsratsmitglieder: Oberbergrat

von Velsen, Generaldirektor Bergassessor Fickler, Generaldireltor Dr.⸗Ing. Reuter,

Zuruf wiedergewählt. Aufsichtsrats wurde Herr Oberbergrat

von Velsen zum Vorsitzenden und Herr Generalbirektor Dr. jur. Haßlacher zum

Dortmund, den 19. November 1929.

Reinhardt.

*

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 274. Berlin, Sonnabend, den 23. November

1229

3

9 8 8 X 2

Anzeigen aimmt die Geschäftsstelle an

auch die Geschäftsstelle 8w 48. Wilbelmstraße 32 Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

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Verschiedenes.

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Genossenschaftsregister.

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.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

113. Zinsen von Wertpapieren, Dividenden und Aus⸗ beuten sind Kapitalein kommen, ein Abzug eines Teils des Erwerbspreises für die Wertpapiere ist nicht zulässig. Streitig ist, ob bei Zinsen und Dividenden von Wertpapieren, die der Steuerpflichtige im Steuerabschnitte bezogen hat, zu berück⸗

Die Besitzübertragung erfolge am 1. August, die Mietzinsen sichtlich davon cus, 2 vierteljährlich nachträglich zu bezahlen. Man könnte die Vor⸗ 1 Beträge glei

schrift so auslegen, daß nur die rückständigen Mieten für die —— ‚. bis zum 1. Juli vom Veräußerer zu versteuern seien; die Vor⸗ schrift beziehe sich nur auf Mieten für einen Zeitraum, der ganz

zeiti

ihtigen ist, daß er die Wertpapiere erst im Laufe der Zins- bzw. in die Besitzzeit des Veräußerers fiele. Man könnte auch an- Teil Einkommen, so wäre ividendenperiode erworben hat. Die . hat die Frage nehmen, bei Mieten für Zeiträume, die nur zum Teil in die b J verneint; die Zinsen und Dividenden bildeten Einkommen des⸗ Besitzzeit des Veräußerers fielen, sei entscheidend, ob die Mieten Dazu käme, daß jenigen, der sie bezieht, ohne daß er einen Teil des Kaufpreises vorher oder nachher zu bezahlen sind. Es sei jedoch zugegeben, daß 1 Einkommen Der der Veräußerer ein Drittel der nach seiner Besitzzeit fälligen sächliche Bezieher nur

64 die Wertpapiere als abziehen könne. eschwerdeführer vertritt dagegen die Auffassung, daß beim Ver⸗ kauf eines Wertpapiers ein Teil des Kaufpreises auf die laufenden Zinsen und Dividenden zu rechnen sei und für den Verkäufer Ein— kommen, für den Käufer für die bei ihm fällig werdenden Zinsen und Dividenden bilde. Der erkennende Senat hat die Frage bereits in dem Gutachten Vl D 1128 im Sinne der Vorentscheidung behandelt. Seinen Ausführungen sind besonders Seelmann⸗Eggebert, Steuer und 4 6 1929 S. 348, und Zimmermann, Steuer⸗Archiv 32. Ihrg. S. 79, entgegengetreten. Es ist nicht zu verkennen, daß es befremdet, wenn der Erwerber eines Wertpapiers die kurz nach dem Erwerbe fällig werdenden Zinsen und Dividenden in voller Höhe als Einkommen versteuern muß. Es ist richtig, daß in der kurzen Besitzzeit eine dem Zinsen⸗ oder Dividendenbetrag entsprechende Vermögensvermehrung nicht eingetreten ist. Regelmäßig tritt nach Fälligkeit eines Zins⸗

Mieten für das Vierteljahr Juli— September zu versteuern hat. Dem würde der Gedanke zugrunde liegen ka der Veräußerer den Metvertrag bed gli des Juli noch felbst 4 habe und daß ihm daher die Miete für Juli gebühre und diese in dem Senf gr verrechnet sei. Es ist schon eie aft ob man diese Vorschrift ganz entsprechend auf die Abtretung von Hypotheken anwenden kann. Bei einer zu 8 verzinslichen Hypothek von 10000 RM seien die 2 * jährlich zu zahlen. Die Abtretung erfolge am 1. Juli. enn der Abtretende 10 409 RM erhält, so dürfte einer Steuerpflicht der 400 RM beim Abtretenden nichts im Wege stehen. Es ist aber immerhin fraglich, ob ebenso zu entscheiden ist, wenn der Abtretende nur 10 200 RM oder gar als 10000 RM erhält. Wenn der Abtretende bei der Bestellung der Hypothek nur 9509 RM an den Schuldner bezahlt hat, wird man ihm kaum mehr Einkommen zurechnen können als den Mehrbetrag des Abtretungsentgelts über 9506 RM und nicht

nicht vorgenommen ist. E

Steuerabzugs bezügli

unerheblich sind.

betrags oder einer Dividende ein ihnen . Kurs⸗ . abschlag ein, und wenn er nicht oder nicht in voller Höhe eintreten 5 weiteres 900 RM. Für den Erwerber der Hypothek ist es Bedeutung. Dana sollte, 3 ist der Grund eine Höherschätzung des Wertpapiers an 4 gehen zu sollen, da

er gleichgültig, wieviel der Abtretende bei Bestellung der Hypo⸗ thek gegeben hat Immerhin ließen sich die Schwierigkeiten vielleicht in der Weise beseitigen, daß der Erwerber, der nur 10 2090 RM gegeben hat, trotzdem bei der nächsten Zinszahlung nur S800 -= 400 RM zu versteuern hat, und weitere 88 RM bei Rückzahlung der Hypothek oder bei späterer Abtretung zum Nennbetrage. Wenn somit eine entsprechende Anwendung des stimmen ist, und wenn man vielleicht auch versuchen sollte, den 5 38 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes bei Hypotheken und Grundsatz, kein Einkommen ohne Vermögensvermehrung, möglichst ähnlichen Kapitalforderungen nicht ungerechtfertigt erscheint, so ur Geltung zu bringen, so darf die Berücksichtigung dieses Grund⸗ ist doch zu berücksichtigen, daß die Abtretung von Hypotheken fare doch nicht dazu führen, die gesetzlichen Bestimmungen des ebenso wie die Veräußerung eines Hauses ein verhältnismäßig

sich, die zu anderer Zeit eine Kurssteigerung herbeigeführt hätte. Würde das Einkommensteuergesetz auf dem Standpunkt stehen, daß als Einkommen grundsätzlich jede Vermögensvermehrung und nur eine Vermögensvermehrung anzusehen sei, so könnte die vor⸗ liegende Frage nicht auftauchen. Die Schwierigkeiten entstehen lediglich dadurch, daß der Begriff des Einkommens anders zu be⸗

1929. VI A 1521/29.) 114.

die Anrechnung des Steuerabzugs r deutet der Betrag für den Bezieher in vielen Fällen nur zum wenn er den ganzen Steuerabzugsbetrag auf seine Einkommensteuer anrechnen könnte. sich dieser Vorteil nur bei Kann aber der tat⸗ einen verhältnismäßigen Betrag des Steuerabzugs auf seine Einkommensteuer anrechnen, so müßte der Restbetrag entweder bei keinem anrechnungs fähig sein oder aber unter Umständen in einem Steuerabschnitt, in dem er noch unbefriedigend, unmöglich. Es würde auch erheblich unproduktive Arbeit ent- stehen, wenn den buchführenden Kaufleuten die 1 des

ch der von ihnen tatsächlich bezogenen D denden usw. abgelehnt würde und ihnen dafür das Recht zu⸗ stünde, den Steuerabzug bezüglich der in Veräußerungspreisen enthaltenen Dividenden usw. zu ermitteln und Dazu kommt, daß bei der bekämpften Ansicht si einer Person nach Umständen richtete, die Denn wenn jemand ein insen tatsächli

auswirken würde.

hat, berührt es ihn nicht, ob die werden oder eine Dividende ausgeschüttet wird. diese Vorkommnisse für ihn steuerrechtlich vielleicht von erheblicher glaubt der Senat, von dem Grundsatz nicht ab⸗ insen, Dividenden und Ausbeuten bei Wert⸗ papieren in voller Höhe Kapitaleinkommen desjenigen dem sie tatsächlich zufallen, ohne daß ein Abzug eines Teiles des Erwerbspreises in Frage kommt. halb als unbegründet zurückzuweisen.

gesetzes auf Gehaltszahlungen. Betrag von 80 500 RM, den der Steuerpflichtige als Vorstands⸗ mitglied einer Bank von dieser im Jahre 1926 erhalten hat, 5 58 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist

zur wenn dies einigermaßen regelmäßig 6 eine S

es unbillig,

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Mai 1926 dem

der Bezieher der um den Steuerabzug g der Bezieher des Einkommens ist. . ft, ergeben sich für

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eltend zu machen.

die Steuerpflicht

ür sie vollständig ertpapier verkauft

später gezahlt rotzdem wären

bilden,

Die Rechtsbeschwerde war des⸗ (Urteil vom 4. September

Anwendung des z 58 des Einkommensteuer⸗ Streitig ist, ob auf einen

Das Finanzgericht

Steuer⸗

Einkommensteuergesetzes in vielen Fällen auszuschalten oder ihre seltenes Vorkommnis ist, das sich bei demselben Gegenstand im hat 5 58 angewendet; die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist Anwendung in erheblichem Maße zu erschweren. Wenn A. ün⸗ Laufe eines Jahres nur sehr selten wiederholen wird. Auch begründet. Die Bank hatte am 4.

herrscht bei Hypothekenzinsen der Gedanke einer Leihgebühr für

mittelbar nach Fälligwerden der Dividende oder eines einen bestimmten, einem andern auf Zeit zur Verfügung ge⸗—

a Zins⸗ berrags ein Wertpapier erworben und

unmittelbar vor Fällig⸗

werden der nächsten Dividende usw. an B. zu demselben oder stellten Geldbetrag vor. In beiden Beziehungen liegt es bei einem niedrigeren Preise verkauft hat, so würde die Anwendung Wertpapieren wesentlich anders. Bei ihnen ist ein 6

ja vielmaliger Besitzwechsel im Laufe eines Jahres keineswegs selten, sondern recht häufig, und ist Zins bzw. Dividende kaum noch als eine Art Leihgebühr für einen früher einmal hin⸗ gegebenen Gelobetrag, von dessen Höhe der jetzige Besitzer häufig keine genaue Vorstellung hat, aufzufassen; sie erscheinen vielmehr als rechtliche Frucht eines irgendwie entstandenen Stammrechts. Es ist nun wirtschaftlich durchaus richtig, wenn das bürgerliche Recht bei Wechfel des Nutzungsrechts an derartigen Wertpapieren eine Verteilung dieser Rechtsfrüchte entsprechend der Dauer der Nutzungsrechte der betreffenden Personen vorsieht und die Recht⸗ prechung einer Schädigung früherer Nutzungsberechtigter durch seitens eines späteren, durch Behandlung eines Teiles des ,, . als Ersatz für die nicht an⸗ sefallenen Zinsen und Dividenden entgegentritt. Denn es handelt sich in der Regei um eine Frage der Gewinnverteilung in Fällen, in denen die in Tage kommenden Personen hierüber nichts ver⸗ einbart haben. Der Wechsel im Nutzungsrecht beruht entweder auf. Anordnung eines Dritten (des Erblassers) oder auf Gesetz lbei der elterlichen und ehemännlichen Nutznießung). Und soweit das bürgerliche Recht über Zinsen und Dividenden zuungunsten des tatsächlichen Beziehers entscheidet, kann das Steuerrecht natürlich nur den wirklichen Bezieher besteuern. Es ist aber nicht verpflichtet, die Grundsätze über Zins- und Dividendenverteilung beim Fehlen einer Vereinbarung der Beteiligten auch auf die Fälle der Vereinbarung hierüber entsprechend anzuwenden. Wenn die Nutzungsberechtigung des A. innerhalb einer Zinsperiode er⸗ lischt, ler ihm ein Teil der Zinsen; nur er kann diesen Teil versteuern, nicht der Eigentümer als , im Nutzungs⸗ rechte. Daraus folgt nicht, daß A. beim Verkauf zu derselben altsempfänger nachträgli Zeit, wobei die Zinsen dem 3 infolge des Vertrags zu⸗ in in zurückliegender fallen, einen Teil der später dem Käufer zufallenden Zinsen als

in dem Kaufpreis enthalten versteuern müßte. Das Steuergesetz

des genannten Grundsatzes dazu führen, daß die Dividende weder dem A. noch dem B. als Einkommen zugerechnet werden könnte. Es ist wohl nicht zweifelhaft, daß dies Ergebnis nach den Be⸗ stimniungen des Einkommensteuergesetzes unannehmbar ist. Ein Fall dieser Art dürfte aber keineswegs besonders felten sein. Der n n g kein Einkommen ohne Vermögensvermehrung, kann daher höchstens in der Weise berücksichtigt werden, daß in Fällen, in denen die Steuerpflicht nach den Bestimmungen des Ein kommensteuergesetzes zweifelhaft sein kann, in diesem Sinne ent⸗ schieden wird. In dem unterstellten Falle kann nun nicht zweifel⸗ haft sein, daß Kapitaleinkommen in Höhe der Dividende usw. ent⸗ standen ist, und es kann deshalb die Steuerpflicht des B. nur dann und insoweit verneint werden, als eine Steuerpflicht des A. be⸗ gründet werden kann. Nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommen- steuergesetzes gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen auch Ein⸗ künfte aus der Veräußerung von Dividenden usw., sofern die dazugehörigen Aktien usw. im Eigentume des Steuerpflichtigen bleiben. Diese Vorschrift bedeutet etwas ganz anderes, als der Beschwerdeführer meint, und es würde zu einem Widersinne führen, wenn man sie durch Streichung des Bedingungssatzes erweitern würde. Unterstellt man eine Schuldverschreibung über 1000 RM zu 8 vH, bei der die Zinsen am 1. Januar jedes Jahres fällig werden, so würde der Verkäufer des am 1. Fanuar 1936 gen Zinsscheins am 1. April 1939 keineswegs etwa 20 RM, ondern fast 80 RM (abzüglich Zwischenzinsen) erhalten (von den Steuerabzuge vom Kapitalertrage sei hier der Einfachheit halber abgesehen⸗ Er wäre sogar in der Lage, für die 1931, 1932 usw. fälligen Zinsscheine Beträge zu erhalten, die sich auf etwa 0,50 usw. RM stellten. Diese Beträge hat als Kapitaleinkommen zu versteuern, wer die Zinsscheine ohne die Wertpapiere selbst veräußert. Es wäre aber offenbar widersinnig, wenn der Ver⸗ äußerer des Wertpapiers . Zinsscheinen den Wert der . dem

steuerfrei zu gewähren.

gingen, zu betrachten sei.

Dienstverhältnisses arbeitung von Angelegen

berufen.

doch für seine Auffassung d die die Rechtsprechung des S

sich als besondere Tätigkeit

Wertpapier gehörigen Zinsscheine als Einkommen versteuern wird dies nur anordnen, wenn nicht überwiegende Interessen der bezüge vor, al müßte. 3 7 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ist eine Steuerverwaltung dieser Regelung entgegenstehen. Eine unbe⸗ richtig durchdachte Vorschrift, die für die hier vorliegende Frage dingte Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn der Käufer die ganzen a

Ten 6 Dienste.

nicht in Betracht kommt, oder höchstens in der Weise, daß eben Zinsen versteuern muß, da ja darauf bei Bemessung des Kauf⸗ daß eine ein nur bei Veräußerung der Dibidenden⸗ und Zinsscheine * preises Rücksicht genommen werden kann. Eine ausdrückliche gleichzeitige Veräußerung der Wertpapiere Kapitaleinksmmen des Anordnung des Gesetzgebers liegt nicht vor. Einer entsprechenden Veräußerers gegeben ist. Nach 5 38 Abs. 2B des Einkommensteuer⸗ Anwendung des 5 335 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes stehen gesetzes gelten als Einkünfte aus Vermietung usw. auch Einkünfte erhebliche Bedenken entgegen. Es kann nicht verkannt werden, aus der Veräußerung von Miet⸗ und Pachtzinsforderungen, und daß eine Verteilung der Zinsen und Dividenden auf die Dauer jwar auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreise von des Besitzes infolge des häufigen Besitzwechsels der Wertpapiere Grundstücken enthalten sind und sich die Miet⸗ oder Pachtzinsen auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer 233 Be⸗ würde. sitzer war. Es kann zunächst zweifelhaft sein, oh sich diese Vor⸗ schrift nicht überhaupt nur auf rückständige Mietzinsen bezieht.

wärtigen Direktoren in

ammen; sie lassen sich ebenso

azu kommt, daß eine solche Verteilung zu Unstimmig⸗ 13.

keiten bei der Anrechnung des

teuerabzugs vom Kapitalertra führen würde. ag . ;

Der Steuerabzug vom Kapitalertrag geht offen⸗

Aufgaben

richt.

gelegen eiten für zum Heeresdienst eingezogene oder auf Dienstreisen im Ausland befindliche Direktoren); der Steuerpflichtige hat sich auf die Entscheidung des Senats vom 11. Januar 1928 VIA S48/27, „Steuer und Wirtschaft“ Nr. 741, Das Finanzamt verweist demgegenüber auf die Ent⸗ scheidung des Senats vom 13. Juni 19238 VI A 596628, Steuer und Wirtschaft“ Nr. 570. Es ist nicht zu verkennen, daß die vom Steuerpflichtigen angezogene Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 11. Januar 1928, wenn der Fall dort auch etwas anders lag,

Nach der Entwickung *

pflichtigen mitgeteilt, daß der Aufsichtsrat beschlossen habe, ihm im Hinblick darauf, daß die Vorstandsmitglieder in den Infla⸗ tionsjahren in Papiermark honoriert wurden, während die Leiter der überseeischen Niederlassungen ihre Bezüge in Gold erhalten hatten, nachträglich eine einmalige Entschädigung von 70 000 RM Am 26. Juli 1927 hat sie bescheinigt, daß die Entschädigung nicht nur als Nachzahlung von Gehalt und Tantiemen für die Juflationsjahre, sondern auch als Vergütung für besondere Dienstleistungen während der die über die regelmäßige Tätigkeit des Steuerpflichtigen hinans⸗ Im Schriftsotz vom 2. Oktober 1928 hat der Steuerpflichtige darauf hingewiesen, daß es sich um Ent⸗ schädigung für eine sich einheitlich über mehrere Jahre erstreckende Einzeltätigkeit handle, die ne ben den ihm auf Grund seines

Kriegszeit und später,

habe (Be⸗

enats in der Frage der Anwendung

23 abgrenzen 86 und daß eine Tätigkeit sich über mehrere Jahre erstreckt. eine einmalige oe, . ung 6 i eit geleistete normale j erhält, so ist die Anwendbarkeit des 5 58 nicht gegeben; es liegt dann 2 nachträgliche Erhöhung der einzelnen 1 o nicht Entschädigung für eine sich über me —— erstreckende Tätigkeit, sondern für die in den einzelnen Der Einwand des Steuerpflichtigen, r itliche Tätigkeit, die sich von der sonstigen Berüfs⸗ tätigkeit abgrenzen lasse, entschädigt werden sollte, . nicht zu. Einmal widerspricht dem die Angabe der Bank, daß die Ent⸗ schädigung vor allem deshalb gewährt worden sei, weil die aus⸗ i old bezahlt worden seien. hängen auch die vom Beschwerdeführer als besondere Tätigkeit itzes s hauf 1 angeführten Dienstgeschäfte eng mit seinen sonstigen Dienst⸗ zu beträchtlichen Schwierigkeiten der Steuerberechnung führen eschäften und mit seiner Stellung als Vorstandsmitglied zu⸗ f Falle der Entscheidun

wie im

uni 1928 nicht als Sondertätigkeit abgrenzen. 18. September 1929 VI A g34/29)

des 5 58 des Einkommensteuergesetzes inzwischen genommen hat, muß die Rechtsbeschwerde des Finanzamts Erfolg haben.

aussetzung für die Anwendung des hier in Betracht kommenden Teiles des s 58 ist, daß eine Tätigkeit vorliegt d. h. sie muß

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Einka, Gemeinnützige Einkaufs⸗

in Oberkochen: Die Prokura des

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Noll, Kaufmann in Oberkochen, ist

z Heinrich Aißlinger, Aalen: Die Bei den Einzelfirmen: a) Hein⸗ Bestehung andwerks⸗ und Klein⸗ 1 Handelsregifter. Prokura des Heinrich Meidel ist er⸗ rich Pahl, Eonditorei, Aalen, , n e ist. vereinigung Aalen, Gesellschaft mit slloschen. b.. C. Schipprak, Juh. Paul Veränderungen bei den Gesellschafts⸗ beschränkter Haftung, Sitz in Aalen: Anulen. . . 74054 Dr. Karl Gaupp, Apotheker, Schipprak, Aalen, ch Fr. Raver firmen: Die Prokura des Otto Vosseler ist er⸗ Handels registereintragungen Aalen: Die ist geändert in Schmid, Laubach: Firma ist erloschen, G. Günther X Co., Sitz Ober⸗ soschen. be, dem 15. November iger; Dr. Karl Gaupp'sche Apotheke; nachdem der Gewerbebetrieb Hand? kochen: Die 9 ist aufgelöst. Kaltwalzwerk Oberkochen, Gesell⸗ deue Einzelfirma: Edmund Sachsen- Geschäft mit Firma sind übergegangen werks, und Kleinhandelsgewerbe⸗ Die Prokura der Emilie Schneider ist schaft mit beschränkter Haftu naier, Aalen. Inhaber: Edmund auf Otto Jäger, Apotheker in Aalen. betrieb ist. erloschen. Liquidator ist: Paul Wever, Sitz e, , . Fabrikant in Aalen. Heinr. Kayser, uh. Julius Bei den Einzelfirmen: a) Hans Kaufmann in Stuttgart, Azenberg⸗ Hans Stscht ist erloschen. leiderfabrikations ift. Kayser, Aalen: Firma erloschen. Bautler, Aalen, b Hermann Gatter, straße 45. rich 9 Veränderungen ei den Einzelfirmen;: Sermann Stützel, Steingut⸗ Aalen, c) W. A. Gölz, Aalen, Eugen Stützel, Sitz in Aalen: Die Einzelprokura erteilt. ottl. Kayser, Eisen- u. Spezerei⸗- Tonwarenfabrik, Aalen: Firma er⸗ d] Louis Palm, Aalen, e) Ernst Einlagen der Kommanditisten sind durch Württ. Amtsgericht Aalen. kel chen, Aalen: Prokura ist erteilt loschen. ; Wieland, Aalen: Firma von Amts Ermäßigung ihrer Beträge auf Reichs . Richard Kayser. Kaufmann in, Jaime Pous, Aalen: Firma er. wegen gem, 3 142 F.-G. H. gelöscht, mark anmge tell. Ein Kommanditist ist 5 2 alen. loschen. weil der Gewerbebetrieb seit seiner ausgeschleden. ;

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