1929 / 277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 277 vom 27. November 1929. S. 2.

ze (D. Nat.) betont in seinem Schlußwort, sämt⸗ liche Schüler hätten bekundet, daß sie impulsiv, aus eigener Initiative heraus, gehandelt hätten. Es seien überhaupt nur drei Lehrer anwesend gewesen. Auf grundsätzliche Rechtsfragen 6 der Minister in seiner Rede gar nicht eingegangen. Er wolle ie Lehrer mit der Verantwortung für alles belasten, was die Schüler sagen, denken und tun. D

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Das sei völlig unmöglich. Daß man bei den Sozialdemokraten die Farben Schwarz⸗Weiß⸗Rot als Museumsschmuck bezeichnet habe, trage auch zu der Mißachtung von Schwarz⸗Rot⸗Gold bei. Durch die Verächtlichmachung von Schwarz⸗Weiß⸗Rot schadeten die treffenden auch den Farben Schwarz ⸗Rot⸗Gold. Das Urteil über die Lehrerschaft sei ge⸗ sprochen worden, ohne daß sie sich überhaupt habe verantworten können. Bei der Verlesung eines Erlasses des Ministers habe der Direktor gesagt: „Nun habe ich Ihnen einen Erlaß des Herrn Ministers zu verlesen. Stehen Sie auf!“ (Heiterkeit Wenn man solchen Byzantinismus treibt, dann ist es (nach links) Macht vorbei.

Abg. Schuster (D. Vp.) betont in seinem Schlußwort, daß der Minister auf die Einwendungen der Redner gegen seine Ver⸗ fügung gar nicht eingegangen sei. Der Abg. Vohner habe ihn völlig mißverstanden. Daraus, daß von den Linksparteien, ab⸗ gesehen vom Reichsbanner, in Goslar mehr Rot als Schwarz⸗Rot⸗ Gold gezeigt werde, erkläre sich zum Teil die Einstellung der Gos larer Jugend zu den Farben des Reiches. Aus der Antwort des Ministers sei deutlich hervorgegangen, daß die Behörden in Han⸗ nover mit der von der Schule verhängten Strafe einverstanden gewesen seien. Man habe Anlaß anzunehmen, daß auch Herr Noske und das Provinzialschulkollegium so dachten, und daß sie erst einem auf sie ausgeübten Druck gewichen seien. (Hört, hört! rechts.) Er habe den Minister gefragt, was er zu den Herabwürdigungen von Religion und Kirche durch die freidenkerischen Demonstra⸗ tionen in den Straßen Berlins unter dem Schutze der Polizei zu sagen habe. Der Minister sei darauf die Antwort schuldig ge⸗ blieben. Im Falle Goslar habe Herr Becker keinen einzigen Be⸗ weis daür antreten können, daß das Lehrerkollegium irgendwie das Verhalten der Schüler verschuldet habe. Es sei kein triftiger Grund defür beigebracht worden, daß eine derart exorbitante Strafe, wie geschehen, habe verhängt werden müssen. Eine ganze Reihe von Punkten bedürften der Aufklärung im Aus schuß. (Beifall.)

Abg. Prelle (D. Fr.) erklärt in seinem Schlußwort, daß der Verlauf der Aussprache seiner Partei recht gegeben habe in der Auffassung über die Vorgänge. Es sei festgestellt worden, daß die Schule von sich aus die notwendigen Strafen verhängt habe, und die hannoverschen Behörden, die das Strafmaß für aus⸗ reichend gehalten hätten, der Regierung näherständen als die Opposition. Er hoffe, daß im Ausschuß ein Ausgleich, der den Interessen Goslars Rechnung trüge, gefunden werde.

In der Abstimmung wurden die Anträge und die große Anfrage mit den Stimmen der Rechtsparteien, der Mehrheit des Zentrums und der Demokraten dem Unterrichtsausschuß überwiesen.

Das Haus ging zur ersten Beratung des Städte⸗ baugesetzes über. Der Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer bringt die Vorlage ein. Seine Ausführungen hierzu werden nach Eingang. des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. Berten (Soz) begrüßt die Wiedereinbringung des Städtebaugesetzes und erklärt die Bereitwilligkeit, mitzügrbeiten, damit der Entwurf in diesem Landtag erledigt werde. Allerdings werde eingehend zu prüfen sein, ob man nicht in dem Entgegen⸗ kommen gegen die Spitzenverbände, die Interessentenverbände, in manchen Punkten etwas zu weit gegangen sei, und ob der Ent⸗ wurf das vom Minister vorgetragene Ziel des Städtebaugesetzes erreiche. Er wolle hier nicht untersuchen, ob der Staatsrat sich mehr als Oberbürgermeisterkammer denn als Volkskammer gefühlt habe. Bedauerlich sei, daß auch nach diesem Gesetz wieder bei der i nnn der Flächenaufteilungspläne so viele Korporationen mitzubestimmen haben sollen. Die Gemeindevertretungen sollten in diesen Fragen allein bestimmen. Die in dem Gesetz vor⸗ gesehene Beaussichtigung der Gemeinden gehe in diesem Punkte wohl zu weit. .

Abg. Lüdicke (D. Nat. ging auf die Bedenken ein, die der Staatsrat dem neuen Städtebaugesetz gegenüber zum Ausdruck gebracht hat. Diese Bedenken seien durchaus berechtigt. In vielen Fällen sei die Rechtslage durchaus ungeklärt. Besonders seien die Bestimmungen über die gemeindlichen Flächenaufteilungs⸗ pläne bedenklich. Kritik fordere u. 9. der 5 4 heraus, wonach durch Ortssatzung ein Aufteilungsplan festgesetzt werden kann, soweit Uicht die im Flächenaufteilungsplan enthaltenen Flächen durch Fluchtlinienpläne oder Bauordnungen geregelt werden können. Die Art, wie der Entwurf die Frage des Bedürfnisses regeln will, kann nicht befriedigen. Der Redner brachte eine Reihe weiterer Bedenken vor, zu denen der Ausschuß noch ein⸗ gehend Stellung nehmen müsse. Vor allem sei das Rechtsmittel⸗ verfahren, wie es der Entwurf vorsehe, unbefriedigend. Man abe den Eindruck, als ob dieses Verfahren erschwert werden solle. Im übrigen müsse ein Gegeneinanderarbeiten von staatlichen und städtischen Behörden vermieden werden. Man solle auch nicht wiederum neue Behörden gat stn wie es durch den Entwurf geschehe. Für den Fall, daß die Aufteilungspläne bestehen blieben, müßten die Bestimmungen über das wn m en, geändert werden. Man solle die Entschädigung ähnlich gestalten, wie es im eln enen geren geschehen ei. Die Enteignungsvorschriften seien völlig unbefriedigend. Bedenken seien auch angebracht gegen⸗ über der Regelung der Baulastenfrage. Das Baulastenbuch müsse vollständig 3 vor allem müsse aus ihm hervorgehen, ob Anliegerbeträge zu zahlen sind. Wenn man das gesamte Gesetz sich ansehe, so werde man den Eindruck nicht los, daß wir nicht in einem Recht sstaat lebten, sondern daß der Wohlfahrtsstaat immer mehr an Ausdehnung gewinne. Die deutschnationale Fraktion könne ein solches Geset, das so stark gegen das Recht verstoße, nicht annehmen.

Hierauf wurde die Weiterberatung des Städtebaugesetzes auf Mittwoch 12 Uhr vertagt. Außerdem sollen eine Reihe kleinerer Vorlagen beraten werden. Das kommunistische Ver⸗ langen, eine Reihe kommunistischer Anträge gleichfalls zur Beratung zu stellen, wurde gegen die Antragsteller abgelehnt.

Schluß gegen 18 Uhr.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags beschaftigte sich in seiner gestrigen Sitzung in Anwesenheit des Präsidenten Löbe mit den Anregungen, die von verschiedenen Seiten für eine Reform der Ge des Reichstags gemacht worden sind. Es ist beabsichtigt, zur weiteren Behandlung der Angelegenheit einen Unterausschuß einzusetzen.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags trat gestern zu⸗ jammen. Der Vorsitzende, Abg. Scheidem ann (Soz.), machte den Borschlag, die Tagesordnung dahin zu ändern, daß zunächst nur die Verhandlungen im Haag besprochen werden solken und Die Polenfrage als besonderer rhandlungspunkt danach zur Dis kussion gestellt werden soll. In diesem Sinne beschloß der Ausschuß. Hierauf erstattete Reichs minister des Auswärtigen Dr. Curtius einen ausführlichen Bericht über die Saager

Augustkonferenz und die weitere Entwicklung der Arbeiten zur Vorbereitung der Schlußkonferenz. An den Verhandlungen des Ausschusses nahmen auch die Reichsminister Dr. Wirth, Dr. Hilferding und Dr. Steger wald teil. Die Aussprache wurde durch umfangreiche kritische Aeußerungen des Abg. Grafen von Westarp (D. Nat.) eröffnet. Im Verlauf der Verhand⸗ lungen sprachen die Abgeordneten Freiherr von Rheinbaben (D. Vp), St oecker (Komm), Ternburg (Dem.), Ulitzka (Zentr), Breitscheid (Soz), von Freytagh⸗Loring⸗ hoven (D. Nat., Dr. Schnee (D. Vp.), Da vid (Soz.) und Dr. Bredt (Wirtsch. P.). In der 9 nahmen die Reichsminister Dr. Hilserding, Wirth und Dr. Stegerwald sowie nochmals Dr. Curtius das Wort. Be⸗ schlüsse wurden nicht gefaßt. Heute werden die polnischen Ver⸗ handlungsfragen behandelt werden.

Der Reichshaushaltsausschuß setzte am 26. d. M. die zweite Lesung der Novelle zur Reichshaushaltsordnung fort. Der Vorsitzende Abg. Heimann (Soz.) wies bei Er⸗ öffnung der Sitzung darauf hin, daß in letzter Stunde ein umfang⸗ reicher Antrag Dr. Cremer (D. Vp.) eingegangen sei, der in die Haushaltsordnung einen neuen Abschnitt über die Stellung des Reichssparkommissars einfügen will. Gegen die Beratung dieses Antrags äußerte der Vorsitzende, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, formelle Bedenken, zumal in dem Antrag selbst die Geltungsdauer dieser Be⸗ stimmungen bis zum 31. Marz 1935 begrenzt sei. Diese Be⸗ stimmungen seien besser in einem Sondergesetz zu behandeln. Abg. Dr. Cremer (D. Vp) erklärte sich bereit, die Befristungs⸗ klausel zurückzuziehen. Vors. Abg. Heimann (Soz.) meinte. dann werde es dennoch nicht möglich sein, diesen überraschend ein⸗ gegangenen umfangreichen Antrag schon heute zu beraten, denn hier handele es sich um die wichtige Stellung eines Beamten, der vielfach als Finanzdiktator betrachtet werde. Abg. Ke il (Soz.) schloß sich den Bedenken des Vorsitzenden an. Hier werde ein verfassungsänderndes Spezialgesetz beantragt, zu dem die Fraktionen eingehend Stellung nehmen müßten. Abg. Dr. Leicht (Baher. Vp.) vertrat gleichfalls die Auffassung, daß hier ein verfassungsändernder Entwurf vorliege, über den sich vor allem die Regierungsparteien unter sich und mit der Re⸗ gierung auseinandersetzen müßten. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) nahm den gleichen Standpunkt ein und beantragte, die Beratung des Antrags Cremer zurückzustellen. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) erklärte sich mit einer Aufschiebung der Beratung einverstanden, meinte aber, die in dem Antrage behandelte Materie gehöre zweifel⸗ los in die Haushaltsordnung und müsse, wenn auch später in das Gesetz hineingearbeitet werden, jedenfalls aber vor der Ver⸗ abschiedung der Haushaltsordnung im Ausschuß. Abg. Hergt (D. Nat.) gab die Möglichkeit und die Notwendigkeit zu, Ver⸗ änderungen an der gegenwärtigen Sach⸗ und glechtsfage des Sparkommissars vorzunehmen. Die Regierung sollte dem Ausschuß ausführliche Darlegungen darüber geben, wie die Stellung des Sparkommissars nach den gegenwärtigen Richtlinien ist. Abg. Dr. . (Dem.) bezeichnete die jetzigen Richtlinien für die Stellung des Sparkommissars als nicht befriedigend. Vielleicht könnte man nach dem Vorbild Sachsens den , . aus einem Organ der Regierung zu einem Organ des Parlaments machen. Diese Frage bedürfe aber eingehender Beratungen und könne im Augenblick nicht entschieden werden. Abg. Torgler (Komm.) sah in dem Antrag Cremer die Erfüllung des von der Düsseldorfer Industriellentagung erhobenen Verlangens nach dem Finanz⸗ und Rationalisierungsdiktator. Die Kommunisten würden diesen Antrag bekämpfen. Abg. Borrmann Wirtsch. P) erklärte sich grundsätzlich mit dem Antrag Cremer einverstanden. Der Antrag müßte mit der Haushaltsordnung he dl ich erledigt werden. Der Vorsitzende stellte nach weiterer A d

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ussprache das Einverständnis der Mehrheit des Ausschusses amit fest, daß die Beratung des Antrags Cremer zurückgestellt wird, bis die Fraktionen dazu Stellung genommen haben Ein Regierungsvertreter erklärte, die Regierung lege nur Wert darauf, daß die Haushaltsordnung noch vor Weihnachten verabschiedet werde. Der Ausschuß setzte hierauf die Beratung des § 48 fort, der die Beteiligung des Reichs an gemerblichen oder wirtschaftlichen Unternehmungen behandelt. Dazu lag eine vom Berichterstatter Abg. Stück len (Soz.) beantragte neue Fassung vor. Danach soll sich bei der Gründung solcher Gesellschaften das Reich durch geeignete Abmachungen den erforderlichen Einfluß sichern. Es soll erforderlichenfalls Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden und die Beteiligung davon abhängig machen, daß die Brüfung des Unternehmens durch eine Treuhandgesellschaft er— solgt. Abg. Gottheiner (D. Nat.) regte eine bestimmtere Fassung der Kontrollbedingungen an, von denen die Beteiligung des Reiches abhängig gemacht wird. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) schloß sich dieser Anregung an und wünschte einige redaktionelle Aenderungen. Minifterialdirektor Graf Schwerin von Krosigk äußerte verschiedene Bedenken gegen die An⸗ regung des Abg. Gottheiner, u. a. auch, daß das Recht des Reiches auf Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in den Satzungen der Gesellschaft festgelegt werden soll. Das sei nach Ansicht der Regierung Sache des Beteiligungsvertrags. Abg. Bernhard (Dem) beantragte, daß die Bedingungen auch in allen Fällen gelten sollen, in denen das Reich Anteile bestehender Unternehmen besitzt oder erwirbt. Dieser Antrag wurde an⸗ genommen. Er bedeutet die Streichun der bisherigen einschränkenden Bestimmung: „sofern die Bedeutung der Beteiligung des Reichs dazu Anlaß gibt.“ Im übrigen wurde nach Anträgen Stücklen und Gottheiner der Abs. 2 des z 48 in folgender Fassung angenommen: „Bei der Gründung soll sich das Reich durch geeignete Maß⸗ nahmen den nötigen Einfluß sichern. Soweit es der vom Reich verfolgte Zweck erfordert, soll insbesondere die Beteiligung des Reiches an den Unternehmen davon abhängig gemacht werden, daß 1. dem Reich das Recht zur Bestellung eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder eingeräumt wird, 2. daß satzungsmäßig die Prüfung des Unternehmens durch eine von dem Aufsichtsrat beguftragte, dem zuständigen Reichsminister genehme Treuhand⸗ gesellschaft und nach Richtlinien erfolgt, die von dem zuständigen Reichsminister festgelegt werden, 3. daß satzungsmäßig der zu⸗ ständige Reichsminister oder die von ihm beauftragte Stelle zu unmittelbaren Aufträgen an die Treuhandgesellschaft auf Kosten des Unternehmens dann berechtigt ist, wenn das Unternehmen dem Verlangen nach Erieilung entsprechender Aufträge nicht nachkommt.“ Schließlich wurde eine von den Dentschnatignalen eingebrachte Entschließung angenommen, die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, bei den Ausgaben des Außerordentlichen Haushalts stets besonders zu erläutern, inwiefern diese Ausgaben dem in Artikel 87 der Reichsverfasfung festgelegten Grundfatze entsprechen, daß Anleihemittel in der egel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken beschafft werden dürfen. Damit war die zweite Beratung der Vorlage erledigt bis auf den Antrag Cremer 28 2 über die Stellung des Sparkommissars. Der = lbg. He i mann (Soz), erklärte, er werde für die nächste Woche eine Sitzung zur Beratung des Antrags Cremer einberufen. Der Ausschuß habe jedenfalls den Willen, die Verabschiedung der neuen Haushaltsordnung noch vor Weihnachten zu ermöglichen.

Im Rechtsausschuß des Reichstages wurde gestern der Gesetz⸗ entwurf zur Regelnng älterer staatlicher Renten Stande sherren) in zweiter Lesung beraten. Den Ausschuß lagen aus dem Kreise der , . Kompromißanträge vor, die das Gesetz in ein Aufwertungs⸗ und Ablösungsgesegz um⸗ gestalten wollten. Reichsin izminister von Gu Grard erklärte, daß w trotz gewisser sachlicher Bedenken gegen die vorliegenden Anträge das Zustandekommen des Gesetzes auf der Grundlage dieser Anträge lebhaft begrüßen werde. In der Abstimmung wurden die Kompromißanträge der Regierungs⸗

im wesentlichen angenommen und das Gesetz in dieser amgestaltung in zweiter Lesung verabschiedet. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Nach den Beschlüssen des Rechtsausschusses des Reichstags zu dem Gesetz über die Regetung älterer staatlicher Renten, die auf einem Kompromiß der Regierungsparteien beruhen, gestaltet sich dieser Gesetzentwurf 1. folgender⸗ maßen: Die Bestimmung der Regierungsvorlage, daß alle Renten, die für die Aufgabe oder den Verlust von landesherrlichen oder standesherrlichen Rechten, sonstigen Hoheitsrechten oder Standes⸗ vorrechten jeder Art begründet sind, entschädigungslos fortfallen, ist fallen ein ln worden. Es wird vielmehr lediglich der ent⸗ schädigungslose Fortfall von Renten bestimmt, soweit sie als Aus- gleich für die Aufgabe oder den Verlust von Leibeigenschafts⸗ rechten oder ähnlichen Rechten begründet sind, deren Inhalt nach den Anschauungen der heutigen Zeit als unsittlich angesehen werden muß. In einem neuen 5 Za wird dann festgelegt, daß die nichtwegfallenden Renten, welche die Zahlung einer bestimmten in Mark oder einer anderen nicht mehr geltenden inländischen Währung ausgedrückten Geldsummen zum Gegenstand haben, auf⸗ gewertet werden, wenn sie durch den Währungsverfall betroffen find. Die Aufwertung soll nach dem 5 3 wie in der Regierungs⸗ vorlage auf 8 vH des Goldmarkbetrags erfolgen. Die für die Aufgabe von landesherrlichen oder standesherrlichen Rechten be⸗ gründeten Renten, die ursprünglich ebenfalls wegfallen sollten, werden jetzt gleichfalls aufgewertet, und zwar auf 5 vH. Für Renten, die als Ausgleich für den Verlust von Grundbesitz, der auf Grund privatrechtlichen Titels erworben war, gewährt worden sind, bleibt der Aufwertungssatz 25 vH. Aufrechterhalten wird auch die Bestimmung des 5 6, daß nach der Staatsumwälzung geschlossene Vergleiche und rechtskräftige gerichtliche nt⸗ scheidungen und Schiedssprüche von der Neuregelung unberührt bleiben. Eine Aenderung erfahren dagegen die Bestimmungen über die Kapitalabfindung. Die Vorlage ermächtigt bei Renten⸗ verpflichtungen von unbeschränkter Dauer den rentenverpflichteten Teil, die Verpflichtung durch Zahlung einer Kapitalabfindung abzulösen. Diese beträgt bei den nach 53 aufzuwertenden Renten das Zwanzigfache des Jahresbetrags. Bei den anderen Renten 6 sie das Zehnfache des Jahresbetrags ausmachen. Diese letztere zorschrift soll auch für Renten gelten, die bereits durch Vergleich oder Schiedsspruch aufgewertet worden sind. Vor dem Inkraft⸗ treten des neuen Gesetzes getroffene abweichende Vereinbarungen sollen dem nicht entgegenstehen. Schließlich ist noch eine Aende⸗ rung im 5 20 zu erwähnen. § 2 besagt, daß die in den Artikeln 138 und 173 der Reichsverfassung bezeichneten Staats⸗ leistungen durch das Gesetz nicht berührt werden. Hier wird hinzugefügt, daß das gleiche . Renten gilt, deren derzeitige h ezugsberechtigte Gemeinden, Iniversttäten oder sonstige Unter⸗ richts oder Erziehungsanstalten, Kirchengesellschaften, Unter⸗ stützungskassen, Waisenhäuser, Krankenhäuser oder ähnliche ge⸗ meinnützige Unternehmungen sind.

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags beschäftigte ich gestern mit der Frage der Niederschlagung der Winzerkredite und mit Entschließungen, betreffend die Vorlegung des Entwurfs eines neuen Wein gesetzes. er Ausschuß nahm zunächst entsprechend einem Antrag der beiden Bauernparteien eine , an, durch die die Reichsregierung ersucht wird, die erforderlichen Maß⸗ nahmen einzuleiten, daß die einstweilen noch gestundeten Reichs- winzerkredite aus dem Jahre 1925 niedergeschlagen werden. Gegen die Entschließung stimmten Sozialdemokraten und Demo⸗ kraten, während die Kommunisten sich auf die Seite der übrigen Parteien stellten. Abgelehnt wurde dagegen mit den Stimmen der Kommunisten, Sozialdemokraten und Demokraten ein deutsch⸗ nationaler Antrag, durch den die am 1. Oktober dieses Jahres fällig gewesenen Winzerkredite samt den angefallenen Zinsen an⸗ gesichts der noch forkbestehenden Notlage im Weinbau erlassen werden sollten. Mit gleicher Mehrheit lehnte der Ausschuß eine Entschließung des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei zur gleichen Frage ab. Abgelehnt wurde auch eine Entschließung der deutschnationalen Fraktion, die die Reichsregierung ersuchte, dem Reichstag den Entwurf des neuen Weingesetzes vorzulegen, nachdem ein Regierungsvertreter mitgeteilt hatte, daß der Gesetz⸗ entwurf in Vorbereitung sei und dem Reichstag alsbald zu⸗ gehen werde.

Der Hauptausschuß des Preußischen Staatsrats trat am 25. d. M. in die Beratung des Haushaltsplans für 1930 ein. Finanzminister Dr. Höpker Aschoff leitete seine Aus⸗ führungen zum Etat mit einem Rückblick auf das Rechnungsjahr 1928 ein. Die Rechnungen für die Jahre 1927 und 1928 waren im wesentlichen im Gleichgewicht, 1927 hatte einen kleinen Fehl⸗ betrag, 1928 einen Ueberschuß von 300 600 RM. Das günstige Ergebnis des Jahres 1928 erklärt sich dadurch, daß die Ueber⸗ schüsse der Betriebsverwaltungen ein Mehr von 193 Millionen, die Ueberweisungssteuern ein Mehr von 6633 Millionen, die preußischen Steuern ein Mehr von 19,9 Millionen und die sonstigen Einnahmen ein Mehr von 55 Millionen Reichsmark erbrachten. Allerdings standen diesen Mehreinnahmen auch Mehr⸗ ausgaben gegenüber, so ein erhöhter Zuschußbedarf von 33,4 Mil⸗ lionen und 77,9 Mill. RM außerplanmäßige Ausgaben. Die Höhe der außerplanmäßigen Ausgaben erklärt sich durch Hilfs⸗ aktionen für Ostpreußen, für die Schichau⸗Werke, Beihilfen für Hochwasser⸗ und Unwetterschäden, Abfindung für örtliche Sonder⸗ zuschläge. Auch der Anleihehaushalt gab am 1. April 1929 ein günstiges Bild. Im Rechnungsjahr 1928 betrugen die Anleihe⸗ einnahmen 209 Mill., die Anleiheausgaben 151 Mill. RM. Da in das Jahr 1928 ein Vorschuß von 64 Mill. RM übernommen war, betrug der Vorschuß am 1. April 1929 65 Mill. RM. Dazu kamen Vorgriffe auf künftige Anleihegesetze mit 17,9 Mill. RM, so daß die Gesamtverschuldung des Anleihehaushalts am 1. April 1929 244 Mill. RM betrug. Die Entwicklung in dem ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1929 ist nicht so günstig, die Ueberweisungen bei der Einkommen und Körperschaftsstener brachten ein Mehr von 7,1 Mill, bei der Umsatzsteuer von 1,33 Mill. RM. Die Einnahmen aus der Hauszinssteuer blieben am 1658 Mill., diejenigen aus der Grundvermögenssteuer um 6.8 Mill. RM hinter dem halbjährlichen Voranschlag zurück. Die Mindereinnahmen bei den preußischen Steuern brauchen keine Besorgnis zu erregen, da erfahrungsgemäß die preußischen Steuern in der zweiten Hälfte des Jahres mehr bringen als in der ersten. Im allgemeinen kann damit gerechnet werden, daß die Steuereinnahmen die Voranschläge im Laufe des Jahres er⸗ reichen werden. Die Staatsausgaben haben in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1929 die Einnahmen um 77 Mill. RM überschritten. Auch das ist an sich kein Anlaß zur Be⸗ sorgnis, da erfahrungsgemäß in Preußen die Ausgaben des ersten Halbjahres erheblich über den Ausgaben des zweiten Halbjahres liegen. Die Anleiheeinnahmen betrugen im ersten Halbjahr 1929 12,5 Mill. RM, die Anleiheausgaben 46,6 Mill. RM. Der Vorschuß betrug also 341 Mill. RM, dazu Vorgriffe auf kommende Anleihegesetze mit 9 Mill. RM, zusammen 43 1 Mill. RM. Einschließlich der am 1. April 1929 bestehenden Verschuldung be⸗ 2 die Gesamtverschuldung des Anleihehaushalts am 1. Oktober 1929 67,5 Mill. RM. Finanzminifter Dr. Höpker Aschoff gi dann zum Haushaltsplan für 1930 über und erörterte zunä einige Aenderungen in der Form des Haushalts. Die Abschluß⸗ zahlen des Bruttohaushalts mit 4288 Mill. RM liegen um 87 Mill. RM über den Zahlen des Jahres 1929 Nach Abschluß der durchlaufenden Posten schließt der bereinigte Bruttohagushalt mit 2332 Mill. RM ab und liegt somit um 65 Mill. RM über dem bereinigten Bruttohaushalt von 19829. Der Nettohaunshalt, d. h. bei den Ausgaben der Zuschußbedarf der Hoheits⸗ verwaltungen, bei den Einnahmen die Ueberschüsse der Betriebe und die Steuern und Abgaben, schließt mit 1666,5 Mill. RM

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Kopenhagen Sy. London 5.

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Dentsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

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37h 75, Job 6

891, 5h 6 96926

81,56 86,8 6

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Sachsen Prov. - Verb.

RM. Ag. 15, uk. 26 do. da Ausg. 165 A. Ausg. 17 da do Ausg. 16 A2

do. do.

do. do. Gld. A. 11, 17

Schlesw.⸗Holst. Prov.

NRM⸗A. A. 14, tg. 26 .A. 15 Feing. tg. 27

o. RNM⸗A. Gold, A. 1

. RM. . A. Gold. A. 20 RM, A. 2 Gld⸗ A. A

2. Verband

Schatzanweisgn. , O, fäll. 1. 6. 38 ad. Vezirksverb. tzanweis. , rz. 110, sällig 1. 5. 89

Ohne Zin Dberhessen Prov. ⸗Ar Auslosungsscheine * Dstpreußen Prov. Ai Auslosungsscheine“ .. do. Ablös. o. Auslos.⸗Sch. do. Pommern Provinz Anl.⸗ Aus losgssch. Grupp. * M do. Gruppe * M do. Anleihe⸗ Auslosungsscheine“ M do. Schleswig⸗Holst. Prov. Anl. ⸗-Auslosungssch.“ bo. Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. einschl.“ Ablösungsschuld (in J des Auslosungsw). einschl. “, Ablösungsschuld (in d des Auslofungzw..

do. do. Rheinprovinz

23

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do.

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48066

b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.

Velgard Lreis Gold⸗

Anl. 24 I1., rz. ab 296 141

do. do. 249r., rz. ab 24

56114.

asg 1a 56

c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.

Altenburg (Thür.)

Gold⸗A. kdb. ab g1 Augsbg. RM⸗A. 26, fällig 1.8. 1931

do. Schatzanw. 2s, fg Berlin Gold⸗Anl. 26 1.1. 2. Ausg. , tg. 81 do. RM⸗2ꝛl. 23 YM, fäll. 31.3. 50, gar. Verk⸗A do. do. 1924, tg. adj do. Schatzan w. 2s, fa Bochum Gold⸗A. 29, fällig 1.1. 1984 Bonn R M⸗A26, rzs 1

do. do. 29. rz. 84

Braun schweig. R M⸗ Anl. 26 M, tdb. 31 Breslau NM⸗Anl. 1928 1, kdb. 88

do. 1928 II, kdb. 39 do. 1926, db. 31 Dortmund Schatz anw. 28, fällig 81 Dresden RM⸗Anl. 19e, tgb. 86

do. do. 26R. 1, uk. 31

do. do. 26R. 2, ul. 89 do. do. 1928, tg. 35 do. Schatzan w. f. 83 Duisburg RM⸗A. 1928, uk. 83

do. 1926, uk. 82 Düsseldorf RM⸗XA. 1926, uk. 82 Eisenach RM⸗Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1928, ul. 1. 10. 85 do. 26, ul. 31.12.81 Em den G. A. 26, rz. 31 Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 32 Frankfurt a. Main, Gold⸗A. 26, rz. 32 do. Echatzanw. 26, fg 1 Fürth Gold⸗Anl. v. 19233, kündb. ab 29 Gelsentirchen⸗Huer RM es A, uk. 35 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, db. ab3 1.5.32 Görlitz RMe⸗Anl. von 1928, uk. 33 Hagen i. W. NM⸗ Anl. v. 28, ut. 89 Kassel RNM⸗Anl. 26, unk. 1. 3. 1931 Kiel RM⸗nnl. v. 26, unk. bis 1. 7. 31 Koblenz RM⸗Anl. von 1926, uk. 81 do. do. 1938, uk. 33 Kolberg dstseebad RM⸗R2l. v.27, rz. 82 Königsberg i. Pr. Gold Ag. 2,3, ul. 36 do. RM⸗Anl. , rz. 9s do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, unk. 83 Leipzig RM⸗A Anl. a8 uk. 1. 6. 84 Magdeburg Gold⸗A 1926, ul. bis 19831 do. do. 28, uk. b. 83 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, rz. 80 do. do. 26, unk. 31 do. do. 27, unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 26, tilgb. 81 München Schatzan⸗ weis. 2s, fall. 931 Nürnbg. G2. z6uls do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 2s unt. bis 1981 Oberhaus.⸗ Rheinl. RM⸗A. 27, ut. b. 32 Pforzh. GA. 26, rz. 31 do. M M⸗A. 27, rz. 32 Plauen RM⸗Anl. 1927, rz. 1982 Solingen RM⸗nnl. 1925, ut. 1. 10.1933 Stettin Gold⸗Unl. 1928, unt. 33 Weimar Gold⸗A nl. 1926, unt. bis 31 Zwickau RM⸗Anl. 1926, ut. bis 29

do. 1928. ut. bis 384

Ohne Zinsverechnung.

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2. 6 1.5.11 1.2.8 1412 1.4.10 1.4.10 1.65.11 1.5.11 1.1.7 1.4. 10 14.10 1.4. 10

1.2.8 8 1.5.11

Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. Abl. Sch. (in d. Auslosungsw.) imn Nostock Anl. Aus losgs.⸗

Sch. einschl

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A. 6 R. A 26, ig. 81 do. do. A. R B27. 32 Schlw.⸗Holst Elktr. Vb. Gld. A. S T3. 278 do. Reichs m. A. A. 6

Jeing. rz. 283 do. Gold A. 7 cz. 318 do. do. Ag. 8, rz. 80 do. do 4, rz. 26 5

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Gld- vb. Landsch) R. 14, tilgb. ab 1926 10 . do. R. 16, tg. 29 do. R. 20, tg. 83 do. R. 22, tg. 83 do. R. 23, ig. 88 do. R. 19, tg. 33 o. do. R. 17, uk. b. 32 do. Kom. do Ri uta do. do. do. R.21, uk. 89 do. do. do. R. 19, uk. 82 dess. dbl. Gold S vp. Pfb. R. 1 21. 7, tg. 32 do. do. A. 8 u. 9 tg. 88 do. do. N. 10, tg. 84 do. do. R. 3 4,6 19. 32 do. do. do. NR. 5, tg. 82 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, ig. 82 do. do. bo. NR. 1, ig. 32 Lipp. LdbrGPfirzs⸗ Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925 uk. 80 . do. S. 2, r3. 80 . do S. 4, rz. 31 . do. S. 5, rz. 85 do. do. S. 1 u. 3, x3. 30 do. do. G M (Liqu.) do. do. G. S. S. 2 T3382 do. do. do. S. 1, rz. 29 Preuß. Ld. Pfsdbr. A. Gldm. Pf. N. 2, tg. 80 da. do. R. 4, tg. 30 . do. R. 11, ig. 88 do. R. 18, tg. 89 . do. R. 15, tg. 84 do. R. 17, tg. 385 . do. R. 5, tg. 82 . do. R. 10, tg. 88 do. R. 7, tg. 232 . do. R. 38, tg. 80 do. Kom. R 12, 383 . do. do I. 1419.3. . do. do. Ai. 16t9. 34 . do. do. R. 6, tg. 82 . do. do. R. 8 tg. 82 Thür. Staat GSchld. Württ. Wohngskred.

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Lipp. Landesbk. 1— 9 v. Lipp. Landes sp. u. L. do do.

do. do. unk. 31 do. bo.

do. do. do. do. Nassel Ldkr. GPf. 1 kb80 do. do. R. 2, kdb. 31 do. R. - 9, Adb. 83 . do. R. 10, kdb. 34

. do. R. 6, Hob. 32 . do. R. 3, kdb. 31 . do. R. 5, kdb. 32 do. do. Kom. R. 1. Ab. 31 do. do. do. R. 8, Idb. 33 Nassau. Landes bank

do. do. A. 11 T3. 100, uss do. do. G. K. S. 5, rz. 39 do. do. do. S. 6 u. 7, rz. 84 do. do. do. S6 rz io hu ks] Dberschl. Brv. Bf. G Pf.

R. 1, rz. 100, uk. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A, rz. 190, uł. 31 Dstpr. Prv. Ldbk. G. Pf.

Ausg. 1, rz. 102, uk. 385 Pomm. Prov⸗Bt. Gold

1926, Ausg. 1, uk. 31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 30 do. do. do. rz. 1. 4. 31 do. do. A. lu. 2M, rz. 3e do. do Kom. 1a, 1b, ug 1 do. do. do. Ag. 8, uk. 39 do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. Gld Pf. N1 ul do. do. Kom. R. 2, uk. 34 Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 M do. do. Feing. 25, ul. 80 do. do. do. 26, uk. 81 do. do. do. 17 NR. 1, uk. 92 do. do. G. Pf. R1, uk. 84 do. do. do. Kom. R. 2

Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗

do. do. 6 N. 1, Ut. 82 do. do. 27 R. 1, ul. 89

c) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch. .

1.4.10 66ed 6 12.5 66. 25 6

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch“ gelennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder.

Mit Zinsberechnung. Braunschw Staats bh

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G. Syp. Pf. G. 2, rz. 32 8 do. do. 9. Si d. r; 31 5 do. Echuldy. 26 xzs2 1 ] ĩ

Ohne Zginsberechnung.

ꝛĩ uni. z] IU. Dldenbg. staatl. Kred. 4 versch.

3

b) Landesbanken, Provinzigl⸗ banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.

Hann. Landeskrd. GPf

S. 4Ag. 15.2. 29, tg. 83 do. Schuldverschr. 26 8. . 82 tg. 81

. do. R. 4, kdb. 31,

Gd. ⸗Pfb. A s, 9, rz. 8.7 do. do. Ausg. i0, rz. 34

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f. Sausgrundst icke.

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do. do. ohne A einschl. 1 Aplösungsschuld in des Auslosungsw. ).

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Ohne Z3insberechnung. , ,,,. 1.410 do. Jo. .

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Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Ritte rsch G P

5. do. do. do. Ser. 1 do. (Ab find.⸗Pfbr.)

Dstpr. Idsch. Gd. Pf.

Pom. Idsch. G.⸗Pfbr.

do. do. Ausg. 1u.2 do. do. Ausg. 1 do. do. (Abfindpfbr. ) G. Pf. Mbfindpfor. Prov. Säch . landsch.

do do. unk. 1930 da do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Liqu.-Pfb.

ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z. 5 Lig. GPf.

Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 2, uk. 34 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do do. Em. 1... do. do. (Liq.⸗Pf.])

ohne Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. 8 3 Lig⸗

Schlw. Holst. lsch. G. do. do.

do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. G Pf. do. da da do. do. do. Westf. Ldsch. G. Pfd. do. d. do. do. do. ( Abfin dpyfb)

4, 8

do. do. (m. S. Au. B) do. do.

do. do. Ser. A... do. do. S. A Liꝗ. Pf.

(Absin d⸗ G d.⸗Psb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. 5.1, 2 do. do. Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. S(Liq. Pf.) Anteilsch. z. 3 Gold⸗

Preuß. Ztr. Stadt-

schaft G. Pf. R. 4. 30 do. do. R. 6, tg. 80 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 8, 6, 9n. 10,

tilgb. 29, 31 u. 32 do. do. R. 14 1. 15,30 do. do. R. 18, tg. 95 do. do. R. 19, tg. 85 do. do. Rao, 21, tg. 34 do. do. R. 22, tg. 84 do. do. R. 23, tg. 35 do. do. R. Su. 11 ig. 32 do. do. R. zu. 12 tg. 32 do. do. R. 1u. 18 tg. 82

do. do.

Bk. f. Goldtr. Weim. Gold⸗Pfdbr. R. 2 j. Thür. . S. V. rz29

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Bayer. Handelsbk⸗ G⸗Pfb. M. 1-5, uk. 38 do. do. R. 6, ut. 34

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do. R. 5, uk. 31 do R. 6, uk. 31 . do R. 7, ul. 31 . do. R. 1, uk. 82

do. R. 1, ul. 32 . do. R. 2, uk. 33

Vayer Landw. ⸗Bt. GS Pf. Rꝛo 2 1iuk. 30

Bayer. Vereinsbank G. Pf. S. 1.5, 11425, 36-89 rz. 29, 30 32

do. do. S. 90-98, rz. 8s

do. do. S. 94, 95, rz. 34

do. do. S. gs, 907, rz. 34

do. do. S. 98, 9g, rz. 34

do. do S100 -102rz35

do. do. S 1 - 2, rz. 82

do. do. S. 1 2, rz. 3

do. do. Kom. S. 1-10

do. do. do. S. 1, rz. 82

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Anst. Pf. Sl 2,3, I-19 versch. S. 8, 4, 6 M do. Grundrenthr 1-37 1 Ohne Zinsscheinbogen u, ohne Erneuerungsschein.

Pfandbriese und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.“ Pfandbr.

Mit Zinsberechnung.

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ce) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

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Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stilcke, verloste u. un verl. Stücke. Calenberg. Kred. Ser. D., KH, F get. 1. 10. 23, 1. 4. 25 s— 153 Kur⸗ u. Neumärkische 4.3 8.3 Kur⸗u.„Neum K.⸗Obl. Mi Sächs. Kreditverein 47 Kreditbr. bis Ser. 22, 26 33 wersch.) 7 do. do. 39 h bis Ser. 25 (1.17 33 Schleswig⸗Holstein , 68 geb B (4, 3g. 33 Westpr rittersch. I-III 3.50 4, 89, 8 3 Westpr. neulandsch. 1 6, 1380 1m. Deckungsbesch. b. 81. 12. 17, 2 ausgest. b. 81. 12.1. * Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsjchein.

d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Verl. Pfdb. A. G. Pf. 10

166

Ohne Zinsberechnung.

4 Magdeburger Stadtpfandbr.

v. 1811 (Zinstermin 1. 1. 7) e) Sonstige.

Ohne Zinsberechnung.

Deutsche Psdbr⸗Anst.

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Gotha Grundkr.⸗Bk. Gold⸗ g. 24, ul. 31 do. do. do. 28 uk. 3] do. da. do. 29 uk. 35 Hambhyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. F, ut. a3 do. do. E. G, uk. 63 do. do. E. H, uk. 3 do. do. E. A, ut. 2s do. do. Em. B, ab 1. 4. 80 auslospft. do. do. Em. D. uk. 3e do. do. En. E. uk. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. En. L(Lig. Pfdb. o. Ant. Sch. Anteilsch. z. MI Liq⸗ G. Pf. Em. L d. Hanm⸗ burger Hyp.⸗Bank Hann ov. Bodtrd. Bk. Gld. S. Pf. N. 7, ukz 9 do. R. 16 6, 12, uk. 82 do. N. 18, uk. 83 do. N. 14, uk. 35 do. N. 16, ut. 94 do. N. 9, uk. 32 do. R. 10 u. 11, uk. 32 do. R. 15 Ciq. Pfb) ohne Aut.⸗= 23 Anteilsch. . M GM ig Pf. Dann. Bodkr. Bk Ddannov. Vodkrd. Bt. Komm. R. 1, uk. 83 do. do. do. NR. 2, ut. 34 do. do. do. R. 8, uk. 35 Lan dwtsch. Bfdbrokt. Gd. Hp Pf. R. 16. Pr. Pfandbr.⸗⸗BVk. ut. 32 do. do. NR. 1 ut. 32 Leipʒz. Vyp. Bl. Gld⸗ Pf. Em. 3. rz. ab 30 do. Em. 3, tilgb. ab 26 do. Em. 11, rz. ab 83 do. Em. 18, rz. ab 84 8 do. Em. 18,ů rz. ab 34 8 do. Em. 15, 5. ab 89 6 do. Em. 16, rz. ab 86 8 do. En. 6, rz. ab 82 7 do. Em. 9, rz. ab 83 6 do. Em. 3, rz. ab 29 5 do. Em. 7 ECiq.⸗ Pf. ohne Ant.⸗Sch do. do E. A (Gba. B) 4 do. Gld⸗8K. E. 4, rz. 30 8 do. do. E. 14, tgb. 34 8 do. do. Em. 8, rz. 83 8

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