Nelchs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2S7YO0 dom 9. Bzovember 18929. 8. 4.
b) Bestand an Sypotheken u
nd Kommunaldarlehen.
Deffentlich⸗ * Desgleichen Hvpotheken⸗ rechtliche Sonstige 4 Bezeichnung ; 2 Insgesamt 2 Aktienbanken Kredit. Anstalten 30. Seytember anstalten ) 1929 ⸗ Zahl der berichtenden Anstalten.... ) 338 ) 69 8 115 35) 116 A. Neugeschãst: a) Hypotheken: 3) 9) Landwirtschaftliche Hppotheken . 43 210,5 1835 211,6 122 314,6 27007 36,7 ) 2687 35236 davon aus Mitteln der Deutschen lentenbank-Kretnunstultt-. 226 5990 3 L656 5753,65 26 911,7 766 075,6 ) 768 376,9 davon auf Roggen lautend... 33 0325 71 756,5 156416 109 65490 1I2 650,6 Sonstige (städtische) Hypotheken ; 3231 312,5 10329760 73 107,3 337 395,8 10) 4290 039,5 davon au / gewerbl. Betriebsgrundstũcken 309 58583, II18 157,5 18 599, 16 635,4 117771,0 davon au / HFon'nungsneubauten ; hI7 095,7 341 216, 5. 6651 345,5 635 3665, b) Kom munaldarlehen?) . 681 244, 1766 468,9 77 733,4 2 525 436,4 2 509 392,3 davon au / Roggen lautend... 1991, 1 10 982,5 — 12 975,9 13 140,5 Konle . J — 1350, 1 — 13501 1576,27 HE. Aus Aufwertung entstanden: a) Hypotheken: Landwirtschaftliche 34 6 156919, 365 227,7 68 701,7 511 979,2 5161916 J 1534261, 3 95 674,3 1321,6 1631257,2 1638328,5 b) Kom munaldarlehen h . . ...... 29 427,8 377 662,2 4224,97 4113149 409 575,ů7 C. Austerdem befanden sich in der Teilungsmasse: ?) a) aus Aufwertung entstandon: Hypotheken . 4 . 710 640,9 53 007,2 526,2 124 173,4 121 038,0 Kommunaldarleheng .. 2683, 8 8 472,0 — 11155, 8 1316,0 b) aus Bareingängen neu gewährt: Hypotheken d 22 740,3 — — 22 740,3 23 047, k — — — ** . ) Einschließlich Girozentralen. — 2 Ohne die aus Aufwertung (oder Ablösung) entstandenen. — N Einschließlich Grundrenten— darlehen. — 9 Zum Einloͤsungswert eingesetzt. — 3) Soweit Beslände nachgewiesen worden sind. — 60 Pie Anzahl der Hypotheken
Altienban ken hat sich infolge Uebernahme der Preußischen Hypotheken⸗Aktienban? durch die Preußische Pfandbriefbank um eine verringert. — Die Anzahl der öffentlichrrechtlichen Kreditanstalten hat sich durch die Neueinbeziehung des Leipziger Hypothekenpereins um eine erhöht. — 8 Die Gesamtzahl hat sich um eine Anstalt erhöht (vgl. Fußnote 7. — 5) Berichtigte Zahlen. — Nr. 257 des „Deutschen Reichsanzeigers' vom Z. November 1929 veröffentlichen Angabe erklärt sich aus der Neueinbeziehung des Leipziger
Der Präsident des Statistischen Reichsamts. J. V.: Bramstedt.
HPypothekenvereins. Berlin, den 26. November 1929.
1) Die Erhöhung gegenüber der in
Denischer Reichstag. 102. Sitzung vom XV. November 1929. Nachtrag.
Die Rede des Reichsarbeitsministers Dr. Wissell in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern hat nach dem vorliegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich auf die letzten Ausführungen des Herrn Abgeordneten Behrens gleich eingehe. Ich muß ihm zugeben, daß durch die starke Kürzung der Reichsmittel der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge in diesem Jahre sowohl auf dem Gebiet der Notstandsarbeiten als auch auf dem der Landarbeiterwohnungen erhebliche Schwierigkeiten ent⸗ standen sind. Das hat aber nicht daran gelegen, daß der Herr Reichsfinanzminister die im Etat zur Verfügung gestellten Mittel nicht gegeben hätte, sondern eben daran, daß die im Etat bereit⸗ gestellten Mittel einschließlich der Reste aus den früheren Jahren nicht ausreichten, um die zahlreichen Förderungsanträge berück— sichtigen zu können. Wenn also dem Wunsche des Herrn Behrens Rechnung getragen werden soll, wird nichts anderes übrig bleiben, als den Versuch zu machen, im Etat dem in Betracht kommenden Ministerium, das heißt dem Reichsarbeitsministerium, die erforder— lichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Um aber die bei der Förderung des Baus von Landarbeiter⸗ wohnungen entstandenen Schwierigkeiten, die ich, wie gesagt, zu meinem Leidwesen offen anerkennen muß, nach Möglichkeit zu be⸗ heben und ihnen entgegenzutreten, habe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Finanzminister die zuständigen Ressorts der Länder und auch den Herrn Preußischen Minister für Volkswohlfahrt er⸗ mächtigt, noch in diesem Haushaltsjahre in gewissem Umfang weitere Verpflichtungen für die Fördérung der Landarbeiter wohnungen zu Lasten des Reichs einzugehen, die allerdings, da in diesem Jahr die Mittel erschöpft sind, erst aus den im nächsten Etatsjahr mir zur Verfügung gestellten Mitteln erfüllt werden können. Infolge dieses Vorgriffs auf den nächsten Etat ist es möglich gewesen, die Sperre, die in Preußen wegen Erschöpfung der Reichsmittel für die Förderung des Baus von Landarbeiter⸗ wohnungen verhängt worden war, zum weit überwiegenden Teil wieder aufzuheben. Zahlungen über den Betrag der Haushalts⸗— mittel hinaus können allerdings mit Rücksicht auf die schwierige Finanz⸗ und Kassenlage des Reichs erst im Jahre 1639 geleistet werden. Da aber die Auszahlung der Förderungsbeträge sich auch bei den Landarbeiterwohnungen, für die bereits vor der Sperre eine Förderung bewilligt worden ist, nach den früheren Erfah— rungen auf einen längeren Zeitraum verteilt, werden die dring- lichsten Vorauszahlungen auch füt die Bauvorhaben, die jetzt nach Aufhebung der Sperre noch anerkannt werden, aus den vor— handenen Barmitteln gedeckt werden können.
Und nun zu dem Geseg selbst. Trotz der Kürze und Einfach⸗ heit seiner Bestimmungen handelt es sich um ein Gesetz, das in arbeitsmarktpolitischer, bevölkerungspolitischer und nationalpoliti⸗ scher Beziehung außerordentlich wichtige Aufgaben zu erfüllen hat. Es soll nicht zum mindesten dazu beitragen, die drohende Ent⸗ völkerung des Landes, namentlich im Osten, hintanzuhalten. Aus diesem Grunde ist man ja schon in der Vorkriegszeit dazu über—⸗ gegangen, Landarbeiter auf eigenem Grund und Boden anzu— stedeln. In welchem Ausmaß das in den letzten Jahren geschehen ist, hat der Herr Abgeordnete Behrens durch Zahlen zu belegen versucht. Ich vermute, es werden die preußischen Zahlen sein, die ihm zur Verfügung gestanden haben. Die Reichszahlen, Herr Behrens, weichen von den von ihnen angegebenen ein wenig ab. Seit dem Jahr 1721 haben Reich und Länder zum Zweck ber An⸗ stedlung von Jandarbeitern Mittel der wertschaffenden Arbeits⸗ losenfürsorge zur Verfügung gestellt, und mit ihnen haben bis zum 1. Ottober diess Jahres 56 330 Wohnungsbauten für Landarbeiter gefördert werden können. Darunter befinden sich
30 366 Eigenheime und 24964 Werlwohnungen. Seit der Festi⸗ gung der Wähvung sind für dicsen Zweck etwa 166 Millionen Mark an Reichs⸗ und Landesmitteln verwendet worden.
Es hat sich aber gezeigt, daß es nicht genügt, wenn derartige Mittel für die Wohnungsfürsorge verwendet werden, sondern den Landarbeitern muß zweckmäßigerweise auch noch ein Stück eigenes Land zugewiesem werden. Auch da, Herr Behrens, bin ich mit Ihnen der Meinung: das kann nicht rein schematisch für den Westen und den Osten bestimmt werden, das wird den Ausfüh⸗ rungsbestimmungen zu diesem Gesetz überlassen bleiben müssen.
Um aber nun die vermehrten Kosten aufzubringen, die natür— lich die Zuweisung eines Stückes Sand neben der Wohnung mit sich bringen wird, empfiehlt es sich nach Meinung der Regierung, neben den öffentlichen Mitteln auch privates Kapital in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite ist der Betrag, den der Land⸗ arbeiter für Zinsen und Tilgung aufzubringen hat, ganz eng be⸗ grenzt und fülr die Erfüllung dex Verpflichtungen aus privaten Darlehen selbst bei normalen Geldmarktverhältnissen nicht aus⸗ reichend. Das gilt um so mehr bei den heutigen außerordentlich hohen Zinssätzen. Das Gesetz soll deshalb die Reichsregierung er⸗ mächtigen, Landarbeitern, die für die Begründung eigener land⸗ wirtschaftlicher Kleinbetriebe Darlehen aufnehmen müssen, Zu⸗ schüsse zu den Zins⸗ und Tilgungsleistungen und nötigenfalls auch Disagiozuschüsse zu bewilligen.
Das Gesetz umschreibt zunächst den Kreis der Siedlungs⸗ anwärter und die Art und Dauer der Förderung. Im Interesse der Landarbeiter werden dann bestimmte Bindungen für die zu fördernden Betriebe vorgesehen. Weiter befaßt sich das Gesetz mit den Darlehnsbedingungen und mit dem Ausmaß der Förderung. Da mit dem Gesetz zum großen Teil ganz neues Gebiet beschritten wird, muß seine Ausführung im einzelnen sich leicht den je⸗ weiligen Erfordernissen und Erfahrnngen anpassen können. Des⸗ halb sieht der letzte Paragraph vor, daß die Einzelheiten der Aus⸗ führung im Verordnungswege geregelt werden können. Im Ver⸗ ordnungswege können dann auch die Wünsche, die hier schon ge⸗ äußert worden sind, soweit sie mit dem Ziel und Zweck des Ge⸗ setzes in Einklang stehen, Berückhsichtigung finden.
Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Sie werden es ja wahrscheinlich einem Ausschuß über⸗ weisen. Ich glaube, die Beratung kann dort so kurz sein, daß es möglichst noch in dieser Tagung des Reichstags — ich hoffe es wenigstens — verabschiedet werden kann. (Beifall bei den Sozial⸗ demokraten.)
Im Laufe der Beratung des Gesetzentwurfs über die , , . und des kommunistischen Antrags auf Gewährung von Winterbeihilfen an Erwerbslose, Sozial⸗ und Kleinrentnér führte Reichsarbeitsminister Dr. Wissell nach dem stenographischen Bericht aus:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausfüh⸗ rungen des Herrn Abgeordneten Jadasch lassen eine ganz falsche Beleuchtung dieses Gesetzentwurfs erkennen. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Wie immer) — Wie immer — vielleicht, ich weiß es nicht. — Ich will Ihnen daher kurz sagen, welches die Motive und Grundlagen dieses Gesetzentwurfs sind. Wir haben in den ersten Nachkriegsjahren unter einem außerordentlich großen Kohlenmangel bei uns in Deutschland gelitten. Allseitig kamen die Klagen, daß nicht genügend Kohlen gefördert werden könnten, und allseitig war die Ueberzeugung vorhanden, daß diesem Mißstand nur entgegengewirkt werden könne, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, in die dichtbesiedellen Gebiete der Bergbaureviere neue Arbeitermassen hineinzubringen. Für diese Arbeitermassen fehlten aber die erforderlichen Wohnungen, und um diese Wohnungen für diese Arbeiter zu beschaffen, ist damals be⸗ schlossen worden: es sollen aus den Erträgnissen einer Kohlen—⸗ abgabe, die die Konsumenten zu tragen haben, diese Wohnungen
haltsmitteln einen Teil der Kosten für die Erstellung dieser Woh⸗ nungen übernommen. Insgesamt sind — in Gold umgerechnet — etwa 120 Millionen Mark dafür ausgegeben worden, und zwar ungefähr 80 Millionen Mark auf Grund der Kohlenabgabe und 4 Millionen Mark auf Grund der Haushaltsmittel des Reichs. Dafür sind 83 009 Wohnungen erstellt worden. Selbstverständlich hat diese mit den Mitteln der Gesamtheit erstellte Wohnungsmasse nicht etwa in das Eigentum des einen oder des anderen übergehen sollen, sondern sie sollte Gemeinbesitz der Gesamtheit bleiben. Bei den unklaren Verhältnissen der früheren Zeit hat man es für not⸗ wendig gehalten, als Eigentümer Treuhandgesellschaften zu er⸗ richten, die sich aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Zahl zusammensetzten.
Nun ist plötzlich ein Streit entstanden. Irgendein Arbeit- geber hat diese auf Grund einer Verordnung des Reichskohlenrats geforderte Kohlenabgabe nicht bezahlt. Er ist dafür vom Staats⸗ anwalt in Anspruch genommen worden, bis dann schließlich in der höchsten Instanz das Reichsgericht erklärt hat, zu dieser Ver⸗ ordnung sei der Reichskohlenrat nicht befugt gewesen, der Mann müsse also freigesprochen werden; er habe nicht gegen eine ihn bindende Verordnung verstoßen. Wenn die Rechtslage aber so ist, wenn also nach der Meinung des Reichsgerichts eine feste gesetz⸗ liche Grundlage nicht besteht, damn ist rein theoretisch — und viel⸗ leicht auch praktisch — die Möglichkeit gegeben, daß diejenigen, die in der Meinung, daß die Verordnung des Reichskohlenrats zu Recht bestehe, den Mehrerlös als Kohlenabgabe abgeführt haben, jetzt kommen und sagen: Ich habe ja diese Abgabe zu Unrecht be⸗ zahlt, denn eine bindende geletzliche Verpflichtung bestand für mich nicht. Wenn diese Anschauung etwa in weitere Kreise dringt, dann besteht unter Umständen die Gefahr, daß Rückzahlung ver⸗ langt wird. Und von wem würde diese Rückzahlung verlangt werden? Von den Besitzern der Häuser, d. h. von den Treu⸗ handgesellschaften. So besteht die Möglichkeit, daß dieser Besitz der Allgemeinheit, der doch in der Hauptsache aus Steuermitteln oder aus der Abgabe bezahlt worden ist, die die Kohlenkonsu⸗ menten getragen haben, in den Besitz von einzelnen übergeht.
Um diese rechtliche Zweifelsfrage zu klären, um gar keine Meinungsverschiedenheit darüber aufkommen zu lassen, daß es sich hier um Eigentum der Gesamtheit handelt, ist diese Vorlage eingebracht worden, damit weitere Prozesse vermieden werden. Ueber diese Sachlage ist sonst überall Einmütigkeit vorhanden, nur auf jener Seite (zu den Kommunisten) begriff man nicht, daß das einzige Ziel dieses Gesetzes das ist, das, was der Allgemeinheit gehört, der Allgemeinheit zu erhalten.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es bei 33 000 Wohnungen natürlich möglich, daß im Einzelfall gelegent- lich Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen können, wem eine Wohnung gehört. Grundsatz war bisher immer, daß die Siedlungen für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer des Kohlenbergbaus verwendet werden sollen. Wenn nun ein Arbeiter dauernd den Kohlenbergbau verläßt, dann ist es unter Umständen zweifelhaft, ob er noch das Recht hat, in dieser Woh⸗ nung zu bleiben. Aber in den ganzen Jahren sind dem Reichs⸗ arbeitsministerium ganze vier derartige Fälle zur Kenntnis gebracht worden, worunter auch der ist, den der Abgeordnete Jadasch erwähnt hat. Nun frage ich: Kann bei 383 000 Wohnungen
eine Meinungsverschiedenheit in vier Fällen einen Angriff gegen dieses Gesetz rechtfertigen? Aber selbst wenn es so wäre, wie es der Abgeordnete Jadasch gesagt hat, so berührt das nicht den Lern des Gesetzes, berührt nicht das Ziel, das mit diesem Gesetz erreicht werden soll. Mag man — ich habe gar keine Bedenken und bin nicht dagegen — im Ausschuß Sicherungen irgendwelcher Art schaffen, die einen länger dauernden Besitz und die weitere Benutzungsmöglichkeit des Gebäudes gestatten. Ich habe nichts dagegen; denn es berührt nicht die Tendenz dieses Gesetzes, dessen Ziel es ist, der Allgemeinheit das zu erhalten, was nach dem Willen derer, die damals diese Verordnung erlassen haben, gedacht war. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß noch außer- Töcmtlich viel Beklagenswertes auf dem Gebiete des Wohnungs- wesens und der Sozialpolitik, auf kulturellem wie auf hygienischem Gebiet zu verzeichnen ist, — (Zuruf des Abgeordneten Miller [Hannover]. — Glocke) das wird kein Mensch in diesem Hause im Ernst bestreiten wollen, und die Regierung ist am wenigsten gewillt, das Vorhandensein von Mißständen auf allen diesen Ge⸗ bieten bestreiten zu wollen. (Zurufe von den Kommunisten) Die Regierung bemüht sich, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehen⸗ den Mittel gu helfen, wo sie irgend helfen kann. Erneute Zu⸗ rufe von den Kommunisten) Wir haben nicht, wie der Herr Vorredner sagt, bisher stets einmalige Beihilfen gegeben. Im vorigen Jahre ist es nicht geschehen. Es geschah zuletzt im Winter 1927. (Zuruf von den Kommunisten) — Nein, damals war ich noch gar nicht Ministęr. Erneuter Zuruf von den Kommunisten: Seit Sie da sind, gibt es nichts mehr Im vergangenen Jahre hat jedoch die Regierung und haben die Regierungsparteien von einer einmaligen Notstandsmaßnahme zugunsten bestimmter Gruppen von Hilfsbedürftigen — Sie haben sie genannt: Sozialrentner, Kleinrentner, langfristig Er⸗ werbslose usw. — Abstand genommen. Die Fürsorge im Jahre 1927 hat bei einem Betrag von neun Reichsmark für den Empfänger von Invaliden⸗, Witwen⸗ usw. ⸗renten und von drei Reichsmark für Empfänger von Kinderzuschuß⸗ und Waisen⸗ renten einschließlich einer Million Reichsmark, die von der Reichsanstalt für Angestellte aufgewendet wurde, einen Betrag von 2 Millionen Reichsmark erfordert. Im vorigen Jahre hat
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Fünf Beilagen
gebaut werden; daneben hat aber auch noch das Reich aus Haus⸗
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)
Deutscher Reichs anzeiger
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Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc. Zweite Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches.
Dentsches Reich.
Der Oberst a. D. Ludwig Schuster ist zum Vizekonsul des Reichs in Großwardein (Oradea Mare), Rumänien, ernannt worden. k
Der Ministeriglrat im Preußischen Justizministerium Hartung ist zum Reichsgerichtsrat ernannt.
Der Reichsgerichtsrat Dr. h. c. Oelschlaeger ist in den Ruhestand getreten.
Zweite Ver ordnung über die Erhöhung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen. Vom 29. November 1929.
Auf Grund des Artikel L 8 3 des Gesetzes über die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1929 (RGBl. 1 S 129) wird hiermit verordnet:
Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen permahlt, hat im Dezember 1929 und im Januar 1930 von
der Weizenmenge, die sie in jedem dieser Monate vermahlt, mindestens je 506 vom Hundert Inlandsweizen zu vermahlen.
Berlin, den 29. November 1929. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dietrich.
Preußen. Finanzministerium.
Das Preußische Staatsministerium hat die für die Zeit bis Ende Dezember 1931 erfolgte Wahl des Ministerialdirektors Dr. Ing. Gährs im Reichsverkehrsministerium zum Diri⸗ 5 der Abteilung für das Ingenieur⸗ und Maschinenwesen owie des Ministerialrats Grube im Preußischen Finanz— ministerium zum Dirigenten der Abteilung für den Hochbau der Akademie des Bauwesens bestätigt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Zum 1. Januar 1930 ist die Ober försterst elle Taubenberg im Regierungsbezirk Köslin zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 15. Dezember 1929 eingehen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der finnische Gesandte Wuolijoki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Yöntilä die Geschäfte der Gesandtschaft.
Deutscher Reichstag. 104. Sitzung vom 29. November 1929. Vericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht nur die erste Beratung des aus dem Volksbegehren hervorgegangenen Gesetzentwurfs gegen die Versklavung des deutschen Volkes. Da⸗ mit verbunden ist die Beratung des Antrages Graf We starp (D. Nat.), in der Reichsstimmorbnung e ,
daß Wahlen und Abstimmungen nicht an hohen kirch⸗
lichen Feiertagen, nicht am 3. und 4. Adventsonntag, Palm⸗ sonntag und Weißen Sonntag stattfinden dürfen, ferner der
Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Antrag Dr. Frick (Nat. Soz.), den Volksentscheid nicht vor dem 12. Januar stattfinden zu lassen.
Reichsminister des Auswärtigen Dr. Curtius: Meine Damen und Herren! Der Reichswahlausschuß hat in seiner Sitzung vom 265. November einstimmig festgestellt, daß sich 10,02 Prozent der Stimm⸗ berechtigten der letzten Reichstagswahl für das Volksbegehren einge⸗ tragen haben. Infolgedessen hat verfassungsmäßig die Reichsregierung den volksbegehrten Entwurf unverzüglich dem Reichstage eingebracht.
Die Reichsregierung bittet den Reichstag, sobald wie möglich darüber Beschluß zu fassen. Sie fordert und erwartet seine Ablehnung. (Bravo! bei den Regierungsparteien.)
Nach der Ablehnung wird ein Volksentscheid notwendig sein. Als Abstimmungstag ist der 22. Dezember dieses Jahres in Aussicht ge⸗ nommen. (Zuruf bei den Nationalsozialisten und den Deutschnatio⸗ nalen: Unglaublich!) Wirtschaftliche Schädigungen bei dieser Wahl des Abstimmungstags sind nach Auffassung der Reichsregierung ebenso wenig zu befürchten wie eine Beeinträchtigung der Stimmabgabe. (Zuruf rechts: Hört! Hört!) Eine Vorverlegung des Termins ist mit Rücksicht auf eine sachgemäße Vorbereitung der Volksabstimmung nicht möglich. (Zuruf von den Nationalsozialisten: Warum nicht im Januar?) Eine Hinausschiebung würde eine unerwünschte Erschwerung der inner⸗ und außenpolitischen Lage des Deutschen Reiches herbeiführen. (Lachen rechts. — Zuruf von den Nationalsozialisten: Lächerlich! — Glocke.) Die Reichsregierung hat verfassungsmäßig mit dem Entwurf des volks⸗ begehrten Gesetzes ihre Stellungnahme dem Reichstag unterbreitet.
Auf Vorschlag des Herrn Reichsinnenministers habe ich die münd⸗ liche Darlegung des Standpunktes der Reichsregierung vor dem hohen Hause übernommen.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß es sich nur um einen Kampf Hugenberg gegen Severing handele, daß eine sogenannte anti⸗ marxistische Front einer marxistischen Front gegenüberträte. Die Aktion des Reichsausschusses für das Volksbegehren ist geeignet, die verfassungsmäßige Ordnung und Trennung der politischen Gewalten des Reichs vollständig zu verwirren. (Sehr wahr! bei den Regierungs⸗ parteien!) Sie ist ein Angriff gegen die Autorität des Staates. In der Abwehr ist das Reichskabinett in sich und mit den Regierungsparteien völlig einig. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungsparteien.)
Ich habe aber die Vertretung der Stellungnahme der Reichs regierung vor dem hohen Hause auch deshalb zu übernehmen, weil inhaltlich der Gesetzentwurf des Volksbegehrens die bisherige Außen⸗ politik angreift und radikal neue Methoden der Außenpolitik vorschlägt. (Sehr richtig Ich habe die Außenpolitik meines Amtsvorgängers ohne beneficium inventarii übernommen. (Lachen rechts.) Ich habe sie zu verteidigen, ich werde sie fortzuführen und weiterzuentwickeln haben. (Bravo! in der Mitte und links.)
Meine Damen und Herren! Soweit das volksbegehrte Gesetz eine Aktion gegen die Kriegsschuldlüge fordert, rennt es offene Türen ein, lsehr richtig! links, Widerspruch rechts) es führt zur Täuschung des Volks und gefährdet die allein zum Ziele führenden Maßnahmen. (Sehr richtig! links. Das ganze Volksbegehren ist auf einer offensicht⸗
lichen Unehrlichkeit aufgebaut. (Lebhafte Zustimmung bei den Re⸗
gierungsparteien. — Rufe rechts: Unerhörth Es stützt sich, wie auch der Aufruf der Reichsregierung mit Recht sagt, auf die unsinnige Behaup⸗ tung, daß die bisherige deutsche Außenpolitik auf der Anerkennung der Kriegsschuldlüge Deutschlands beruhe, und daß die deutsche Regierung den Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrages nur schriftlich zu wider⸗ rufen brauche, um Deutschland von allen Lasten und Fesseln des Ver⸗ sailler Vertrages zu befreien. (Zuruf von Nationalsozialisten: Das hat niemand gesagt! Niemals hat Deutschland den einseitigen Schuld⸗ spruch des Versailler Vertrages anerkannt. (Sehr richtig! links) Jede deutsche Regierung hat dieses Unrecht in feierlichen Erklärungen zurück⸗ gewiesen, (sehr richtig! links) noch zuletzt die gegenwärtige Reichs⸗ regierung zusammen mit dem Herrn Reichspräsidenten am zehnten Jahrestage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages. (Zurufe von den Nationalsozialisten. — Glocke des Präsidenten. Meine Damen und Herren! Stresemann hat als Reichskanzler und Außenminister wieder⸗ holt gegen das Kriegsschuldurteil feierlich protestiert. Er hat sich die Erklärungen des Herrn Reichspräsidenten v. Hindenburg bei der Zehn⸗ jahrsfeier am Tannenbergdenkmal ausdrücklich zu eigen gemacht, daß das deutsche Volk in allen seinen Schichten die Anklage, Deutschland sei schuld an diesem größten aller Kriege, einmütig zurückweise. Wie er, so stehe auch ich zu all diesen Proklamationen.
Das Auswärtige Amt hat die Kriegsschuldfrage stets als eines der schwerwiegendsten außenpolitischen Probleme betrachtet und be⸗ handelt. Es hat wie jeder Eingeweihte weiß, alles in seinen Kräften stehende getan, um sie einer Klärung zuzuführen. (Zurufe von den Nationalsozialisten.)
Meine Damen und Herren! Nach einem Wort des Sokrates muß die Wahrheit „entbunden werden“. Das erfordert besonnene und sorg⸗ same, treue und selbstlose Helfer. Die Wahrheit darf nicht für Partei⸗ zwecke mißbraucht werden. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierungs⸗ parteien. — Sehr richtig! ei den Deutschnationalen und bei den
8.
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Nationalsozialisten. Die Wahrheit läßt sich nicht durch Abstimmung feststellen. Sie läßt sich vor allem nicht kommandieren. (Sehr richtig! rechts.) Die Wahrheit ist auf dem Marsch; sie wird sich durchsetzen. (Lachen und Zurufe bei den Nationalsozialisten: Gegen Sie!) Die Deutsche Regierung wird auf dem Wege fortschreiten, den alle bis⸗ herigen deutschen Regierungen gegangen sind. (Zurufe von den Nationalsozialisten: In den Sumpf! Ins Elend Oe ist sich bewußt, daß auch die Zeit für sie arbeitet. Meine Damen und Herren! Wenn die Mehrheit des Reichstags das Volksbegehren ablehnt, so darf daraus nicht geschlossen werden, daß sie sich mit dem Kriegsschuldurteil abfinde. (Sehr wahr! links.) In dessen Ablehnung ist die Reichstagsmehrheit mit der Reichsregierung, dem Reichspräsidenten und der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volks völlig einig. (Zustimmung bei den Regierungsparteien.) Wir alle aber wollen uns nicht der Täuschung schuldig machen, als ob durch deutsches Gesetz und Volksentscheid allein internationale Verträge außer Kraft gesetzt, die Reparationslasten abgeschüttelt werden könnten. (Sehr richtig) Wir lehnen es ab, dem deutschen Volke Möglichkeiten vor⸗ zuspiegeln, die, wie die Urheber des Begehrens selbst wissen, nicht be⸗ stehen. (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien) Das Volksbegehren fordert die Ablehnung des JYoung⸗Plans. Auch zu diesem Teil der Aktion einige Bemerkungen über die politische Methode. Ohne Übertreibung kann gesagt werden, daß diejenigen, die die Formen direkter Volksgesetzgebung in die Weimarer Verfassung ein⸗ gefügt haben, sich niemals vorgestellt haben, eine solche Aktion könne vor das Volk gelangen. (Sehr richtig! links.) In den Demokratien, deren Formen unmittelbarer Volksgesetzgebung von der Weimarer Ver⸗ fassung übernommen worden sind, hat es auch unsinnige Initiativen, sogenannte Referendumsstürme, gegeben. Aber noch in keiner dieser Staaten, weder in der Schweiz noch in einem Staat der nordameri⸗ kanischen Union, ist jemals jemand auf den Gedanken gekommen, man könne Außenpolitik durch Plebiszite machen. (Sehr richtig! links. — Widerspruch bei den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.) Die größte deutsche Zeitung der Schweiz, der ältesten Demokratie mit unmittelbarer Volksgesetzgebung, urteilt mit Recht: „Uber die geistige Primitivität und politische Verantwortungslosigkeit von Leuten, die einem in schwerer Lage lebenden Volk solche sim⸗ plistischen Mittel zur Abschüttelung der Kriegsfolgen vorspiegeln, ist kein Wort mehr zu verlieren.
(Sehr wahr! links und in der Mitte.) Wäre die Befreiung Deutschlands aus den Ketten von Versailles eine so einfache Sache, so hätte Stresemann sich nicht für dieses Ziel aufopfern müssen.“
(Lebhafte Zustimmung.)
Meine Damen und Herren! Die Verlegung solcher politischen Ent⸗ scheidungen wie der bevorstehenden in die Massen ist Abdankung des Führergedankens. (Sehr wahr! — Lachen und Zurufe von den Deuisch⸗ nationalen und Nationalsozialisten. Wenn weite Kreise der eigenen Partei Hugenberg nicht gefolgt sind, so offenbar deshalb, weil sie fühlen, daß das Volk mißbraucht werden soll und Deutschland mit solchen Methoden ins Chaos versinken muß. (Lebhafte Zustimmung. — Wider⸗ spruch von den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.)
Nach Artikel 73 Absatz 4 der Reichsverfassung sind Haushaltsplan und Abgabengesetze von Volksbegehren und Volksentscheid ausge⸗ nommen. Gewiß ist formal der vorliegende Gesetzentwurf kein Haus⸗ haltsplan, kein Abgabengesetz im eigentlichen Sinne. Die Reichs⸗ regierung hat deshalb auch nicht daran gedacht, in ausdehnender Aus⸗ legung dieser Verfassungsbestimmung das Volksbegehren nicht zuzu⸗ lassen. Gewiß ist aber, daß das Volksbegehren gegen den Sinn und die Methode dieser Verfassungsbestimmung verstößt. (Sehr richtig! — Zurufe von den Deutschnationalen und Nationalsozialisten.) Solche Ausnahmen, wie sie Artikel 73 Absatz 4 umgrenzt, enthalten alle Ver⸗ fassungen mit direkter Vollsgesetzgebung. Immer ist der Sinn der, daß das Volk nicht über große Gesetze von finanzieller Tragweite mit not⸗ wendig verwickeltem Aufbau und weit verzweigten Einzelheiten ab⸗ stimmen soll, deren Verständnis notwendigerweise über den Horizont des gewöhnlichen Volls hinausgeht. (Lebhafte Zurufe von den Deutsch⸗ nationalen und Nationalsozialisten: Hört, hört! — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Niemand wird leugnen, daß es keine ungeeignetere Befragung des Volkes gibt, als diese. Sie übersteigt das Fassungs⸗ vermögen des Staatsbürgers, der nicht alle Zusammenhänge übersehen kann, und legt ihm eine Verantwortung auf, die er nicht tragen kann. (Erneute Zurufe von den Nationalsozialisten.) Die Veröffentlichungen des Jungnationalen Ringes „der Niedergang der nationalen Oppo- sition“, eines Kreises junger Konservativer, hat schon recht, wenn sie eine Volksabstimmung über „Tributzahlungen“ überhaupt verwirft. In dieser Schrift heißt es:
Es ist Unsinn, durch eine Abstimmung feststellen zu lassen, daß ein Volk nicht bezahlen will. Natürlich will es nicht bezahlen. Es kommt nur darauf an, ob es bezahlen muß, oder ob es nichts zu bezahlen
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deere de, me,, ei ,
rare
* 2 m r m m. w 21 K
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