1929 / 280 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Etaatõanzeiger

7 925

Aus unserem Aufsichtsrate sind die

Herren Albert Wahnschaffe und Fritz Herr⸗

1 12. . M ma kBIt linger, Berlin auegeschieden. Neugewählt wurde Verr Dergwer t sdireftor Hustab 1 khͤfarm rr valle z Nothfanm, Halle a. S

Sächsische Bergbau⸗ und Industrie⸗ Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

m . .

Inbustrie⸗ und Handels⸗ Versicherungs A. G. i. Li. Wir laden umere Aftionäre zur Teil⸗

nahme an der am Montag, den 23. 12.

1929, nachmittags 4 Uhr, in den

Raumen des Hotel Rom, Breslau,

Bischofsir 19a, stattfindenden General⸗

versammlung ein.

Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz für 1928 und Beschlußsassung über ihre Genehmi⸗ gung. 2. Entlastung des Aufsichtsrats und des rTiquidatorè. 3. Neuwahl des Aufsichtsrats. Diejenigen Aktionäre, welche an der

Generalversammlung teilnehmen wollen,

haben dies spätestens bis zum 21. De

zember 1929 an die Geschäftsadresse des

Derin Arnold Karfunkelstein, Breslau l,

Ohlauer Str. 24/25, anzumelden. Breslan, den 27. November 1929.

Der Vorsitzende des Uufsichtsrats

für Carl Becker: Der Liquidator: Arnold Karfunkelstein.

77133 Anhalter Feilenfabrik Altien⸗Gesellschaft, Dessau.

Die Herren Aktionäre laden wir hier— mit zu der am Dienstag, den 17. De⸗ zember 1929, nachm. 5 Uhr, im Sitzungssaale der Anbalt⸗Dessauischen Landesbank zu Dessau stattfindenden or— dentlichen Generalversammlung er— gebenst ein.

Tagesordnung:

1. Jahresbericht, Genehmigung der

Bilanz und Gewinn. und Verlust⸗ rechnung.

2. Erteilung der Entlastung für Vor—

stand und Ausfsichtsrat. 3. Aufsichtsratswahlen. 4. Verschiedenes.

Die Berechtigung zum Eintritt in die Generalversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des 14 des Gesellschafts— vertragè.

Die Hinterlegung der Aktien hat bei der

Gesellschaftskasse, Dessau, : Heidestraße 57, zu erfolgen.

Mit Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsscheine des Notars über bei demselben hinterlegte Aktien sind Nummeinverzeichnisse einzureichen.

Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 3 Tage vor dem Tage der Generalversammlung, diesen und den Tag der Hinterlegung nicht mitgerechnet, zu geschehen

Dessan, den 28. November 1929.

Anhalter Feilenfabrik A. G. Der Borstand. Lenz.

177142 Sãchsische Gußstahl ˖ Werke Döhlen Aktiengesellschast.

Einladung zu der Freitag, den 20 Dezember 1929, mittags 1 uhr, im Sitzunge saale der Deutschen Bank und Dieconto⸗Gesellschaft Filiale Dresden in Dresden-A., Ringstraße 10, 1IJ, statt⸗ findenden G7. ordentlichen General⸗ versammlung.

Tagesordnung:

I. Vorlegung des Geschäftẽberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung füt das Geschäftsjahr 1928/29 und deren Genehmigung.

2. Entlastung des Vorstands und des

Aussichts rats.

3. Aassichtsratswahlen.

Attionäre, welche in der Generalver⸗ sammlung das Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien jpätestens am 17. De⸗

280 vom 30. November 1929. S. 2

Bekanntmachung. Betriebsrat sind als Mitglieder eic des Au slichtsrats gewäblt worden: Ange. lung vom 12. Nor stellter Franz Gretscher, Schlosser Friedrich Gesellschaft samt ihrer Filiale

Aufforderung.

Generalversamm

Stettin, den 26. November 1929. Stettiner Straßen⸗Eisenbahn⸗

Geselljchaft.

ihre An sprüche

Mainz, den 18. November 1923. Die Liguidatoren

der Landwirtschaftsbank Aktiengesellschaft.

Winckler⸗Krämer.

Herr Stadtrat a. Frankfurt a. M Aufsichtsrat ausgeschieden.

Frankfurt a. M., 28. November 1929. Frankfurter Hof Akftiengesellschaft.

G. Gottlob.

Anton Horkheimer, Ableben aus

Vvofmann.

z Dezember 1929 anbe entscheiden, daß eine Bar Generalversammlung ser Gesellschaft findet nicht statt. Kraftfahrzeng Versicherungsdienst Attiengesellschaft, Berlin.

223

vorbezeichnete Genußrechte

dessen Zeitwert nicht Berlin, den 26. November 1929. Spruchstelle beim Kammergericht.

Kunstmühle Kinck A.-G., Godram⸗ stein / Nhe invfalz. graftloserklrung.

Unter Bezugnabme auf unsere Bekannt⸗

Einladung zu einer auß erordentlichen ralversammlung der J. Rhzein⸗ berger 2. G. Lithograph. Kunst⸗ und Zeitungs⸗ verlag, am Dienstag, den 17. De⸗

Preußischen Staatsanzeiger vom 11. Mai, n. 3 wir hiermit sämtliche Aktien unserer Ge. F ; 38 15 seüjschaft zu Rehe dd. die büeher nocht nihi etter geg, nachmittags 18 utzr, zum Umtausch in Aktien zu RM 200 und zu RM 1000 oder zur Verwertung ein gereicht worden sind, d. h. also sämtliche noch im Verkehr befindlichen Aktien unserer Gesellschaft zu RM 80, für kraftlos. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien ent⸗ Aktien zu RM 200 RM 1000 werden zugunsten der Beteiligten verfauft werden. Nach erfolgtem Verkauf wird der Erlös an die Beieiligten aus—

Godramstein, den 27. November 1929. Der Vorstand.

Druckerei

im Parkhotel Bad Dürkheim. Tagesordnung: I. Moratorium. gänzung des Aufsichtsrats. neuer Verträge mit dem Vorstand. Verschiedenes.

Mitteilung über Neuwahl und Er⸗

Hierdurch laden wir die Aktionäre der Nordlandbank Attiengesellschaft in Liqu. zu der am 18. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, außerordentlichen Generalversamm⸗ lung mit folgender Tagesordnung in den Bankräumen Grunewald, Wißmann— straße 12, ein:

J. Bericht des durch die Generalversamm⸗ 1929 eingesetzten Aus⸗ Beschlußfassung lasiung des Vorstands und der Aussichts—⸗ ratsmitglieder. Der Liguidator der Nordlandbank

Attiengesellschaft 1. Liqu. Bruno Schaff.

stattfinden den

Ostpreußische Landwirtschafts. und Industrie Film 2A. G.,

Königsberg. Pr., Wallring 30. 3. Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗

machung im Deutschen Reichsanzeiger und

Preußischen Staatsanzeiger vom 26. Fe⸗

im Umlauf befindlichen Papiermarkaklien hierdurch auf, die Aktien⸗ Gewinnanteil

vom J. 11.

1926 fordein

Dentsche Sypothekenbank

Actien⸗Gesellschaft), Berlin.

In der heute vor dem Notar Dr. Kurt Ellger vollzogenen Auslosung der 44 0/9igen Goldpfandbriefe pfandbriefzertifikate sind alle die Stücke, deren Nummern die Endzahl 20 tragen, Rückzahlung Wirkung zum

neuerungsscheinen Handel und Gewerbe, Königsberg, Pre Neiche markaktien späteslens bis zum 31. De⸗ und Gold- zember 1929 einzureichen. Nach Ablauf eingereichte Aktien für ebenso Spitzen, die nicht zur W für Rechnung der Beteiligten zur Ver— fügung gestellt sind.

Königsberg, Pr., 30. November 1929.

Der Vorstand.

Frist werden nicht kraftlos erklärt,

anuar 1930 ausgelost. Die Verzinsung der gelosten endet mit dem 31. Dezember 1929. Bei den Zertifikaten werden die auf der Rückseite der Zertifikate für den 2. Ja⸗ nuar 1930 berechneten 40/9 Zinsen und Zinseszinsen mitvergütet. Berlin, den 30. November 1929. Deutsche Sypothekenbank Actien⸗Gesellscha ft). ö Dr. Lippelt.

Wratislawia, Mit und Rück⸗ versicherungs A. G. i. L. Wir laden unsere Aktionäre zur Teil⸗ nahme an der am Montag, den 23. De⸗ zember 1929, nachmittags 4 Uhr, in den Räumen des Hotel Rom, Breslau, Bischofstr 102, stattfindenden General versammlung ein. Tagesordnung:

. Vorlegung der Bilanz für 1928 und

Beschlußfassung über ihre Genehmi⸗

Dr. Hirte.

Gesellschaft werden hiermit zu der am 28. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr, zu Char⸗ lottenburg, Bismarckstraße 114 (Büro des Notars Josephsen), stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung Entlastung des Aufsichtsrats und des Liquidators. Neuwahl des Aufsichtsrats. iejenigen Aktionäre, Generalversammlung teilnehmen wollen, haben dies spätestens bis zum 21. De— zember 1929 an die Geschästsadresse des Derrn Arnold Karfunkelstein, Breslau l, Ohlauer Str. 24/25 anzumelden. Breslau, den 27. November 1929. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Arnold Karfunkelstein.

Der Liquidator:

Fritz Lagueur.

Tagesordnung:

Wahlen zum Aussichtsrat. Zwecks Teilnahme an der Generalver— sammlung hat die Hinterlegung der Aktien bis zum 25. Dezember d. J., abends

Uhr,

a) bei der Gesellschaftskasse, b) bei einem deutschen Notar gemäß § 27 der Sa

Ver er der g, gr ben ifo gen. rlin, den 29.

dovember 1929. Mittel deutsche Bergbau⸗Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.

zember 1929 entweder bei dem Vorstand der Gesellschaft in Freital oder in Dresden bei der Deutschen Bank und Disconto-⸗Gesellschaft Filiale Dresden, . bei der Dresdner Bank, in Berlin bei der Deutschen Bank und Die conto⸗Gesellschaft, bei der Dresdner Bank,

C Co. während der üblichen Geschästsstunden zu hinterlegen und bis nach der General⸗ versammlung daselbst zu belassen.

Die dem Effektengiroverkehr ange⸗ schlossenen Bankfirmen können Hinter⸗ legungen auch bei ihrer Effektengirobank vornehmen.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter. legung in Uischrift oder in Abschrift pätestens einen Tag nach Ablauf der Dinterlegungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.

nebst Gewinn- und Verlustkonto liegen bei den genannten Hinterlegungestellen zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat der Säch sische Gußsstahl ' Werke Döhlen Atrtiengesellschaft.

769109ũ Brospektbekanntmachung.

Deutsche Vank und Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin.

Auf Grund des im Deatschen Reichs— anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 22. November, Nr. 273, 1. Anzeigen⸗ beilage, veröffentlichten Prospektes sind

RM 150 909 0909 auf den Inhaber Dentsche Bank und Dis couto. Gee nschaft Attien

zum Handel und zur Notierung an der Augsburger Börse zugelassen worden. Die vorstehenden, unter der Firma „Deutsche Bank“ ausgefertigten Aktien sind ein—

31 000 Aktien über je RM 1000 Rr. 1 31 000, 1190000 Attien über je RM 100, wovon 590 000 Aktien Nr. 268 335 348 334 und 398 335— 398 334 in Urkunden über je eine Aktie zu RM 100, 200000 Aktien Nr. 898 335— 938 334 in 40 000 Urkunden (- 5 Aktien zu Reicht⸗ mark 190). 200 000 Aktien Nr. 938 335/84 bis 1 138 285/334 in 4000 Urkunden über je RM S000 (- 50 Aktien zu RM 1090), 1138 335/44 bis L338 325334 in 20 909 Urkunden über je RM logd ( 10 Afttien zu RM 160), ausgestellt sind. Augsburg., im November 1929. Dentsche Bank und Disconto⸗Ge⸗

Fuchs Papierwarenfabriken Aktiengesellschaft, Hamburg.

Wir laden hiermit unsere Aftionäre zu der an Freitag, den 20. Dezember 1929, 33 Uhr nachmittags, im Hause der Notare Dr. Wäntig, Dr. Kauffmann, bei dem Bankhaus Delbrück Schickler Dr. Sieveking und Dr. Rebattu, Ham burg, Bergstr. 11, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:

a) Beschlußfasfung über Verlust und Bilanzgenehmigung für das Geschäftsjahr 1928/29.

b) Entlastung von Vorstand und Auf⸗

e) NMeuwabl des Aussichterate. d) Verschiedenes. ur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind dieienigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien oder Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars darüber mit Nummern⸗ Die Geschäfteberichte und die Bilanz verzeichnis der hinterlegten Stücke spä— testens am dritten Werktage vor der Ge—⸗ neralversammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse hinterlegen und sie dort bis zum Dresden, den 29. November 1929. Schluß der Generalversammlung belassen. Samburg, den 2s. November 19235. Fuchs Pavpierwarenfabriken Attiengesellschaft.

an zur Auszahlung D 6 in Dresven: bei der Dresdner Bank, Riheinijch . Vest niche Nꝛevifion

über je RM 500 glieder des Aufsichts rats, die Herren Dr. jur. Attien Nr.

25. November 1929.

Kehl, Vorsitzender.

168853

Oenabrücker Rupfer⸗ und Drahtwer k, Osnabrück.

Aufsichtsrat unserer Gesellscha

Lemm m e 2 v 1 1 ienrat Dr.-Ing. h. c. Paul 2

Dberhausen, Vorsitzender, . Frnst Ti 1 85 t Ernst Finkenstaedt, Döna⸗ 436 92 e m brück, stellv. Vorsitzender,

55 8 * 5 7 10 Ma ss. 3. Landrat a. D. Karl Haniel, Düssel⸗

rr 1 M; [. 4 S 7 4. Direktor Di t Schoeller, Berlin, 5. Rittergutsbesitzer Otto Wiskott Gerds⸗ hagen (Mecklenl

1 . = Osnabrück, den 28. November 1929. Osnabrücker Kupfer⸗ und Drahtwerk. Der Vorstand. 76156. Bilanz ver 31. Dezember 1928.

Attiva. Rae 18 Grundstückskonto!l .. 279 000 Grundstückskonto IV... 197 96566 ö S3 264 50 Effekten 2 10 3191 Kasse und Bank... 9790 44

580 524 09

Passiva. Wenne, 100 000 Grundstücksumstellreserve⸗

d 95 040 Hypothekenreservekonto VV 115 870 —- Hypothekenkonto ! ... 105 000

Hypothekenkonto V... 65 000 Grundstückserneuerungskto. 26 000 Gewinnvortrag .... 2 656 64 J 17 447 45

580 52409

Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.

Debet. RM 8 Allgemeine Unkosten ... 91271 etenenn 7642 45

Rückstellung Grundstücks⸗ erneuerungskonto .... 6000 .

32 00261

Kredit. Hausertragskonto .... . 30 624148 2 32 002161 Berlin, den 17. August 1929. Warenerxport⸗Akttiengesellsch aft. Dr. Hauptmann. 76542]. Freiberger Bapier fabrik zu Weißenborn.

Jahresrechnung am 30. Juni 1928.

Besitzwerte. RM Anlagewerte .... 3 382 899 16 ma sene land; 10 992 32

Außenstünde 992 46881

5 268 22617

Altienkapitall ..... 2400 000 R 335 000

Schuld verschreibungen .. 661 05 Rückstellung für Grund⸗ erwerhsteneerr 10 000 Noch einzulösende Divi⸗ dendenscheine ... 102060 Verbindlichkeiten .... 2356 370 97 Neingemi nun. 165 17355

1

76138

dotel-· Attien· Geselljichaft Bad Elster. Dierdurch laden wir unsere Aftionäre

zu der am Sonnabend, den 21. De⸗

zember 19289. nachmittags 4 uhr,

im Gesellschaftehause in Bad Elster

i. Vogtl. stattfindenden ordentlichen

Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und Auf⸗ sichtErats über das abgelaufene Ge⸗ schäfsts jahr.

2. Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn. und Verlustrechnung per 31. 12. 1928 und Genehmigung derselben.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichterats und des Vorstands. 4. Aufsichtsratswahl.

Aktionäre, welche an der Generalver⸗

sammlung teilnehmen wollen, baben ihre Aktien rechtzeitig bei der Gesellichaftskasse in Bad Elster zu deponieren oder sich durch notarielle Bescheinigung über die Hinterlegung ihrer Attien auszuweisen.

Bad Elster, den 26. November 1929.

Sote l. Aktien⸗Gesellschaft Bad Eister.

Der Aufsichts rat. J. A.:: Albert W. Faber.

761931. Farbwerke Franz Nasguin Attiengesellschaft, Köln⸗Mülteim. Bilanz ver 36. Juni 1928.

Maschinen .. 519 dd.

Fuhrwerk .. 15855.

e oo Meere fend; 135 000 lußen Verbindlichkeiten ... 3654 683 ö S8 1 865 94 Noch nicht eingelöste Divi⸗

5 Delkrederekontoe..... 16000 Schu ldwerte. Hypothek auf Haus mit

Soll. . 8

Grundstuck ... JI61 385 .* Gebäude.. 612 923,

Zugang.. 6 348, 25 Div FT rs Abschreibung 18 571,25 600 709, Haus mit Fa⸗ brikgebäude 103 000, 703 700 -

Zugang.. 19732, 24 2 Abgang.. 650, Ds dõdõ T Abschreibung 53 866, 24 484 800

Zugang.. 16500, 316 Abgang.. 250, 32 vs -=

Abschreibung S8 028, 24 080 - Gleise.. VIS -—

Abschreibung 3 380, 30 400 K 29 508 1 3 522 07 J 21 197 1 S81 177 Wertpapiere 8 2 1

3 642771 Haben.

2 . 675

Fabrikgebäude... 80 000

Gewinnvortrag 1927/28 9 002, 2s

Gewinn

1928/29 167 409,79 176 412

3 642771 Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 39. Juni 1828.

5 268 226117

Geichäfte ahr 1928 29.

Ra 6

Ausgaben.

Handlungsunkosten, Ver⸗ sicherungen, zinsen .. 259 956 92 Abschreibungen ... 195 81863 Reingewinn 165 17355

620 949 10

Cin ahnen. Vortrag aus 1927/28... 15 326 21 Erzeugungsergebnis ... 605 622 89

Die vorstehende Jahresrechnung mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist von der heutigen Generalversammlung genehmigt worden.

Die beschlossene Dividende von 6 v. H.

in Freiberg: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Zweig⸗ stelle Freiberg,

Filiale Freiberg,

Freiberger Bapierfabrik zu Weißenborn.

Wett. Bischitz ky. sellschaft Filiale Augsburg.

Gewinn- und Serlustrechnung ;jeschäftsuntosten . ... 666 790

Gleise . 3 380, S3 845

Gewinnvortrag 1937 28

9 002, 26

Gewinn 1928/29 167 409,79 176 412 927 048 Haben.

620 949 10 Betriebsüberschuß . ... 918 045 Gewinnvortrag 1927/28 9002 927 048

Hunte müller.

Soll. 1.

Abschreibungen: Gebäude. 18571,25 Maschinen 353 S866, 24 Fuhrwerk. S028,

Der Vorstand. Esser. Stoeßel. Der Aufsichtsrat.

Ee Genen der nere, a, ,,, n. auf eine Aktie zu RM 100, mit Reichs⸗ Wir bescheinigen die Uebereinstimmung mark 6, * vorstehender Bilanz nebst Gewinn⸗ und auf eine Aktie zu RM 20, mit Reichs Verlustrechnung mit den von uns geprüften mark 1,20 ordnungsmäßig geführten Büchern der abzüglich Kapitalertragssteuer von heute Gesellschaft.

Köln, im Oktober 1929.

Treuhand A. ⸗G. Wolf. Thau.

Die in der heutigen Generalversamm⸗

bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, lung auf os festgesetzte Dividende gelangt mit

4. für den Dividendenschein

in Chemnitz: bei der Dresdner Bank, 1928 29 ab 265. November 1929 bei dem

Filiale Chemnitz, Bankhause Sal. Oppenheim jr. E Cie., in Berlin: bei der Dresdner Bank, Köln, und bei der Deutschen Bank und in Wei ru: an der Kasse der Disconto-Gesellschaft Berlin, Frankfurt⸗

Gesellschaft. Main, Essen⸗Ruhr und Köln⸗Mülheim zur Die reihenmäßig ausscheidenden Mit⸗ Auszahlung. Die Dividendenzahlung für die Aktien Nr. 1— 1800 erfolgt gegen Ab⸗ Victor von Klemperer in Dresden, Konsul stempelung der vorzulegenden Talons. Max Reimer in Dresben, wurden ein⸗ stimmig wiedergewählt.

Die satzungsgemäß aus dem Aufsichts⸗

rat ausscheidenden Mitglieder, Herr Justiz⸗ Weißenborn, Amtsh. Freiberg, den rat Dr. Sauer und Herr Dr. H. I. von Langen, wurden wiedergewählt.

Köln⸗Mülheim, den 25. Nov. 1929.

Der Borstand. Esser. Stoeßel.

383 53

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Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 289.

Berlin, Sonnabend, den 30. November

1929

8 2 8 8 * 1 Inhaltsũüůbersicht. Erscheint an jedem Wochentag abends. Gezugs. * ö 2 2 1 . ch ; jabrli . Anzeigenpreig für den Raum einer Dandelsregister, preis vierteljährlich 450 Ra Alle Postanstalten sanfgespaltene, Pettt el. 1. T Haterrechtoregister. nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer =. ngelpalte . r. n. 3 Vereinte iste, auch die Geschäftsstelle 8w. 48. Wilbelmstraße 32 Anzeigen nimmt, die Geschäftestelle an Jen offen schastẽregister ; es Befristete Anzeigen müssen 3 Tage 5. Musterregister, Einzelne Nummern olten * r, Sir werden am vor dem Einrückungstermin bei der &. Urheberrechtseintragsrolle, gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages Geschatastelle eingegangen sch 7 Tonturse und Vergleichs fachen. einschließlich des Portos abgegeben. 8. Ver hiedenes. '. 2 3 263 8 4 e Entscheidungen des Reichsfinan whofs. 115. Zur Anwendung des 5 58 des Einkommen⸗ Vergünstigung der angeführten Gesetzesvorschrift zugebilligt. Hier⸗ scheiden. Auch wenn daher für eine solche Arbeitsleistung eine

ste ne rgesetzes. J.

Die Vorbehörden haben einen Betrag von 70600 RM, der im Jahre 19235 dem Ehemann der Beschwerdeführerin als Geschäfts⸗ führer und Gesellschafter der Firma. R. G. m. b. H. als „Ersatz für sein während der Inflationszeit entwertetes Gehalt“ aus⸗ bezahlt worden ist, als erst nach der ursprünglichen Veranlagung bekanntgewordenes Einkommen des Ehemanns der Beschwerde⸗ führerin zur Besteuerung herangezogen unter Ablehnung der Steuerermäßigung nach § 58 des Einkommensteuergesetzes. Der dagegen eingelegten Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Ob die Auszahlung auf Grund der Aufwertung nach dem Auf⸗ wertungsgesetze, wie die Beschwerdeführerin auch in der Rechts⸗ beschwerde annimmt, oder aus anderem Grunde erfolgt ist, kann unerörtert bleiben. Jedenfalls hat die Auszahlung nicht in der Absicht einer Schenkung stattgefunden, sondern ihren Rechts⸗ grund in der früheren Diensttaätigkeit, die der Ehemann der Be⸗ schwerdeführerin in der Inflationszeit für die G. m. b. H. ent⸗ faltet hat und die wegen der Geldentwertung als nicht genügend abgegolten betrachtet worden ist. Die Bestimmung des 5 108 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, die sich auf Aufwertungs⸗ forderungen und ⸗schulden und ihre Bewertung bei der Be⸗ standsvergleichung bezieht, findet, wie aus 104 und 109 des Einkommensteuergesetzes sich unzweideutig ergibt, keine Anwen⸗ dung auf Bezüge, die ihren Grund in einem Arbeits- oder Tienstverhältnisse haben. Auch solche aufgewertete Bezüge unter⸗ liegen, mögen sie als Diensteinkommen im Sinne des § 36 des Einkommensteuergesetzes oder als Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des 5 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuer⸗ gesetzes 6 44 Nr. 2) betrachtet werden, der Besteuerung, und zwar für den Steuerabschnitt, in dem sie im Sinne des 5 11 des Einkommensteuergesetzes vereinnahmt sind. Die Beschwerde⸗ führerin beanstandet weiter unter Berufung auf Entscheidunger des erkennenden Senats vom 2. Juni 193 VI A 380/28 und 11. Januar 1938 VI A 847/27, daß zu Unrecht die Ermäßigung der Sieuer nach 5 58 des Einkommensteuergesetzes versagt worden sei. In der Entscheidung vom 21. Juni 1928 VI A 380/28 hat der Senat für die Anwendung des 5 58 des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht gefordert, daß die sich auf mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit sich ihrer Art nach von der sonstigen Berufstätigkeit unterscheide; dagegen ist als wesentlich erklärt, daß die Tätigkeit und die für sie gezahlte Entschädigung sich von der laufenden Tätigkeit und den laufenden Einnahmen klar abgrenzen lassen Der Reichsfinanzhof hat in dieser Entscheidung wie auch in anderen Entscheidungen betont, daß eine mehr willkürliche Zu⸗ sammenfassung der mehrere Jahre hindurch von dem Steuner⸗ pflichtigen entfalteten Tätigkeit für die Entlohnung zur An⸗ wendung des 5 58 genüge, daß vielmehr erforderlich ist, daß die mit einer Zahlung entlohnte Tätigkeit sich als eine Einheit darstelle; Entscheidung vom 8. Februar 1928 VI A 89/28 (Steuer und Wirtschaft 1928 Nr. 258). Dies ist z. B. angenommen bei einer außergewöhnlichen Arbeit, die während mehrerer Jahre zur Umgestaltung des Betriebs verrichtet worden ist; Urteil vom 9. Mai 1928 VI A 5i6 es. In der Entscheidung vom 11. Ja⸗ nuar 1923 VI A S48e7 (Steuer und Wirtschaft 19898 Nr. 74) ist wohl bei einer nachträglichen Entlohnung einer in der Inflationszeit entfalteten mehrjährigen Tätigkeit 8 58 als an⸗ wendbar erklärt worden, jedoch ist dazu bemerkt, daß im ent⸗ schiedenen Falle die Vergütung als eine einmalige für die als Einheit anzusehende langjährige Tätigkeit anzusehen sei. Auch hier ist die nachträgliche Aufwertung der einem Angestellten während der Inflationszeit für seine Tätigkeit gewährten Ver⸗ gütung aus dem Grunde allein, weil die Vergütung nachträglich nicht als ausreichend erachtet wurde, nicht als genügend erachtet, die Ermäßigung der Steuer nach 5 58 des Einkommensteuer⸗ gesetzes zu rechtfertigen, sondern weiter vorausgesetzt, daß sich die vergütete mehrjährige Tätigkeit nach ihrer Art oder ihrem Gegen⸗ stand als eine Einheit von der übrigen Tätigkeit abhebt und abgrenzen läßt. Da nur eine Aufwertung des früheren Gehalts, also der für die Diensttätigkeit im allgemeinen seinerzeit ge⸗ währten Vergütung behauptet worden ist, und eine besondere Tätigkeit nicht geltend gemacht ist, hat das Finanzgericht 5 58 mit der Ablehnung der Ermäßigung der Steuer nicht unrichtig angewendet. (Urteil vom 4. September 1929 VI A 1507/29.)

II.

Die Steuerpflichtigen haben als Architekten gemeinsam den Umbau des Stadttheaters in den Jahren 1925 bis 19277 vor⸗ genommen und den Hauptteil des Gesamthonorars hierfür im Jahre 1226 bezogen. Für diesen Teil des Honorars haben sie die Anwendung des § 58 Abs. 2 des Einkommensteuergefetzes be⸗ antragt. Dem Antrag wurde durch die Einspruchsentscheidung nicht stattgegeben. Auf Berufung hin hat das Finanzgericht die

gegen hat das Finanzamt Rechtsbeschwerde eingelegt.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Nach der Entwicklung, z ; J 5 ; a0 Ra 52 z Traas die die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in der Frage der

Anwendung des § 58 des Einkommensteuergesetzes genommen hat Gu vgl. Urteil vom 13. Juni 1928 VI A 596 28, Steuer und Wirtschaft Nr. 570), bildet die Voraussetzung für die gesetzliche Vergünstigung, daß es sich um eine Entlohnung für eine be⸗ sondere, sich über mehrere Jahre erstreckende Tatigkeit handelt, die sich ihrem Unfang und ihrem Wesen nach von der übrigen, wenn auch gleichartigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen genau abgrenzen läßt und insoweit aus dem Rahmen der beruflichen Tätigkeit hinansfällt. So hat der Reichsfinanzhof die Anwendung des 5 58 des Einkommensteuergesetzes nur in solchen Fällen zu⸗ gelassen, in denen z. B. ein einer Anwaltsgemeinschaft an⸗ gehörender Rechtsanwalt mehrere Jahre der üblichen Berufs⸗ tätigkeit entsagt hat und lediglich für einen großen Auftrag tätig geworden ist. Nach den einwandfreien Feststellungen der Vor⸗ behörden haben die Steuerpflichtigen sowohl im Jahre 1925 als auch im Jahre 1926 Einnahmen aus anderen Architektenhonoraren gehabt. Daraus ergibt sich, daß sie nicht ausschließlich für den Theaterumbau tätig gewesen sind. Diese wenn auch künstlerisch hoch zu wertende Tätigkeit gehört aber mit zu den Berufs⸗ arbeiten, wie sie Architekten, namentlich von besonderem Ruf übertragen werden. Daß sie sich im Einzelfalle nu holen und über mehrere Jahre hinziehen, liegt in der J t Sache, kann aber allein nicht zur Anwendung der Steuer⸗ vergünstigung des 3 58 des Einkommensteuergesetzes führen.

Der Rechtsbeschwerde des Finanzamts war daher stattzugeben und die Steuerschuld entsprechend der Einspruchsentscheidung fest⸗ zusetzen. (Urteil vom 25. September 1929 VI A 829.)

III.

n 36 K zer 8. 9 Streitig ist, ob auf einen Betrag von 13259 R

50

Steuerpflichtige im Jahre 1927 erhalten hat, 8 58 des Ein⸗ kommensteuergesetzes anzuwenden ist. Das Finanzgericht hat die Anwendbarkeit bejaht. Der Steuerpflichtige ist Prokurist der Firma C. G. m. b. H. Er hat 1977 an laufenden Bezügen 24000 RM erhalten und außerdem die oben erwähnte Summe. Nach Feststellung des Finanzgerichts stellt diese Summe eine Entschädigung dafür dar, daß der Steuerpflichtige in den Jahren 19206 und 1927 zwecks rationellerer Ausnutzung der Maschinen⸗ anlage seiner Firma eine neue Arbeitsweise ausgearbeitet und eingeführt habe. Das Finanzgericht ist der Auffassung, daß es sich hier um eine Sondertätigkeit gehandelt habe, die der Steuer⸗ pflichtige, unabhängig von seiner sonstigen, auf Reisetätigkeit und Repräsentation sich beschränkenden Berufstätigkeit geleistet habe, und daß sich daher die Anwendung des § 58 rechtfertige.

Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Die Frage, wann Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre er⸗ streckende Tätigkeit im Sinne des 5 58 vorliegt, hat den er⸗ kennenden Senat wiederholt beschäftigt (vgl. u. a. die im Reichs⸗ steuerblatt Jahrgang 1927 S. 228, Jahrgang 1929 S. 45, 292, 308 und die in der Zeitschrift Steuer und Wirtschaft Jahrgang 1928 unter Nr. 74. 258, 431 und 570, Jahrgang 1929 unter Nr. 860 angeführten Entscheidungen). Es ist zuzugeben, daß einige dieser Entscheidungen die Auffassung des Finanzgerichts zu stützen scheinen. Fedoch ist zu berücksichtigen, daß jedes der Urteile von einem bestimmten Tatbestand ausgeht und daß auch bei ähnlich liegenden Tatbeständen doch immer noch Verschiedenheiten be⸗ stehen können, die zu einer verschiedenen rechtlichen Beurteilung führen müssen. Aber auch wenn aus der bisherigen Recht⸗— sprechung als Auffassung des Senats hervorginge, daß § 58 in Fällen, wie dem hier zu entscheidenden, anzuwenden sei, so könnte der Senat an dieser Auffassung nicht festhalten. Angesichts der großen Zahl der Fälle, in denen neuerdings Lohnempfänger die Anwendung des § 58 auf Teile ihrer Bezüge fordern, erscheint es geboten, das Anwendungsgebiet des 5 58 schärfer zu umgrenzen und dadurch die Anwendung des § 58 auf die Fälle zu beschränken, für die er nach der Absicht des Gesetzes gelten soll. Voraus⸗ setzung für die Anwendung der hier in Betracht kommenden Be⸗ stimmung des 5 S8 ist nicht, daß die Tätigkeit, die sich über mehrere Jahre erstreckt hat, sich ihrer Art nach von der sonstigen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen unterscheidet. Das hat die Vorinstanz mit Recht angenommen. Schon aus der bis⸗ herigen Nechtsprechung des Senats ergibt sich aber, daß eine ein⸗ heitliche Tätigkeit vorliegen muß, die sich als Sondertätigkeit von der üblichen Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen klar abgrenzen läßt. Bei Lohnempfängern, vor allem bei höheren Angestellten, ist nun aber davon auszugehen, daß alle Dienste, die sie ihrem Arbeitgeber leisten, in den Rahmen ihrer laufenden Tätigkeit fallen. Die Tätigkeit für ihren Arbeitgeber ist etwas Einheit— liches, und es geht in der Regel nicht an, eine einzelne Arbeits⸗ leistung innerhalb dieser Tätigkeit als Sondertätigkeit auszu⸗

besondere Vergütung gewährt wird, ist 5 58 nicht anwendbar. Die gewährte Vergütung ist vielmehr Arbeitslohn, der im Jahre der Zahlung der vollen Besteuerung unterliegt. Wollte man

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lieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt, durch besondere . h ) ,, . So 2 9 I- KorzInoRwrorâ Vereinbarungen über die Art der Entlohnung des Arbeitnehmers

x 3 2 M 8 woGgolrr s 3 2 5tort einen Teil seiner Bezüge der regelmäßigen Besteuerung j Gas mm . . , 6 * ziehen. Das kann nicht der Zweck des 5 58 sein. Es

1 * Rar 8 * 1 besondere Aus

usnahmefälle vorkommen, in denen auch bei empfänger das Vorliegen

von Entlohnung

falls ist aber der hier zu entf fall. Die Tätigkeit, für die 13 250 RM erhalten hat, lichen Arbeitstätigkeit im daher nicht anwendbar. zuheben. (Urteil vom g. 116. Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer.

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Y 1 6 a4 goßg R 1 un⸗ Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1926 seinen A m 1

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richtigerweise nur 2 9 Lohn einbehalten Finan und Berufungsgericht haben Beschwerdeführer zur Nachzahlung der Lohnsteuer verurteilt. Die hiergegen gerichtete Rechts⸗ beschwerde macht geltend, daß der Arbeitgeber nur für die Ein⸗ behaltu und Abführung der einbehaltenen Lohnteile haftba Für die richtige Berechnung des Lohnabzugs und die ri e Einbehaltung sei er nicht verantwortlich. Aus § 78 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sei nicht zu entnehmen, daß die Steuerbehörde den Arbeitgeber nach Gutdünken neben dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen könne. Zunächst müßte der A

währe

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habe. 3 t

mit Zustimmung des Landesfinanzamts könne er in Anspruch genommen werden. Weiter wird gerügt, daß .

unter Umgehung des Instanzbevollmächtigten führer selbst aufgefordert habe, denjenigen Beamten zu benennen, durch den er seinerzeit vom Finanzamt über die Höhe des vor⸗

zunehmenden Lohnabzugs falsch unterrichtet worden sei Der Beschwerdeführer habe vergessen, diesen Beamten namhaft, zu machen, und dieser Umstand sei vom Berufungsgericht zu seinen

Ungunsten verwertet worden. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Nach der feststehenden Rechtsprechung des erkennenden Senats haftet der Beschwerde⸗ führer dem Reiche gemäß 8 78 des Einkommensteuergesetzes für die Einbehaltung und Entrichtung der Lohnsteuer. Den Zwecken des Steuerabzugsverfahrens entsp es, wenn das Gesetz die Haftung der Arbeitgeber für die Eink ung und Entrichtung der Steuer in erste Linie stellt Fall ausspricht (6 738 Abs. 1 des Ein im § 78 Abs. 2 des Einkommensteuer— des Arbeitnehmers ist überhaupt an in denen der Arbeitslohn nicht vorschri

1 1 1

aftung

1 4

t worden ge nicht vor⸗ schriftsmäßig verwendet hat und dies dem Arbeitnehmer bekannt ist, es sei denn, daß er sofort dem Finanzamt Mitteilung macht (8 738 Abf. 2 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes; vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vem 2. Oktober 1929 11A 1614/29). Wie in diesem Urteil anerkannt wird, ist es allerdings auch nicht ausge⸗ schlossen, daß sich in Ausnahmefällen die Steuerbehörde zunächst an den erst in zweiter Linie haftenden Arbeitnehmer hält; so z. B. dann, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist oder die In⸗ anspruchnahme des Arbeitgebers vor dem Arbeitnehmer nach den Gesamtumständen des Falles gegen die Billigkeit verstoßen würde. So liegt aber der Fall hier nicht. Die Arbeitgeberhaftung erlischt erst mit der vorschriftsmäßigen und richtigen Abführung der ein⸗ behaltenen Steuer. Zwar haften im vorliegenden Falle nach der ausdrücklichen Vorschrift des s 78 Abs. 2 Ziff. 1 auch die Arbeiter, denen der Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt worden ist. Das Finanzamt hat aber den Beschwerdeführer in Anspruch ge⸗ nommen, weil die Beitreibung bei den Arbeitern erfolglos schien. Die Haftung des Arbeitgebers hat auch nicht, wie der Beschwerde⸗ führer meint, sein schuldhaftes Verhalten zur Voraussetzung, und ihre Geltendmachung ist nicht an die Genehmigung des Landes⸗ finanzamts geknüpft. Ein Verschulden des Arbeitgebers könnte lediglich bei Beurteilung der Frage, ob seine Inanspruchnahme billig erscheint, eine Rolle spielen. Mit der Haftung der gesetz⸗ lichen Vertreter juristischer Personen, die gemäß 8 90 der Reichs⸗ abgabenordnung an ein Verschulden geknüpft ist, hat die Haftung des Arbeitgebers nichts Ausschlaggebendes gemein (vgl. VI A 7228 vom 20. Juli 1929; VI A 39/28 vom 24 Januar 129; VI A 636 28 vom 11. September 19299; VI A 538/28 vom B. Mai

1928). (Urteil vom 2. Oktober 1929 VI A 1346528.)

Aken. U 05] zu Beesenlaublingen eingetragen . g In unser Handelsregister Ab⸗ die *, Friedrich Ernft und Apolda; gie, Sportmeißner, Arthur mann und Fabrik t gestorben sind.

teilung A ist bei der unter Nr. 109 ein- Otto Ern

U76206 A. Zu den Firmen Nrn. 618, Richard; a) auf dem die Firma Sächsische Inhaber der Kaufmann Arno Find⸗

? Alsleben, Saale. 34 ; he 3 . 6 In unser Handelsregister B Nr. 5 ist Meyer, Apolda; Ws, Berge & Schöpp, Wäsche fabrik. Wappler *. Go. in eisein in Rethenkirchen i. V. (An-= 1. Han e Sregister. . m g G. m. 6 9 Aok; en Barthel 2 Scheibe, Rodewisch betreffenden Blatt N; Die gegebener Gescha ts; veig: Mech. Decken⸗ daß Apolda; NJ, Reinhardt & Co., Gesellschaft ist 3 Der Kauf⸗ stepperei und Wollreißerei.)

An Stelle Meißner, Apolda; 866, Fritz Kürbs, Petermann

getragenen Firmg Akener Teigwaren⸗ von Friedrich Ernst ist der Chemiker Apolda; 963. Fritz Markin, Apolda: Kaufmann

fabrik Becker, Weise und Co, Aken Alfred Ernst junior und an Stelle von Die Firma ist erloschen. !. ührt ö (Elbe), am 14. November 1939 fol⸗ Otto Ernst ist der Kaufmann Kurt! B. Zu Nr. WB4. Dr. Fuchs K Co, bisherigen Firma allein fort. ir, eschieden. Zum Ge Ernst, beide in Beesenlaublingen wohn- Bad. Sulza: Die Gesellschaft ist auf- P) auf Blett 10602 die Rrma Karl führer n, . verehel. Fa Der Kaufmann Richard Becker in haft, zu Geschäftsführern bestellt wor- gelöst. Der bisherige Gesellschafter Dr. Peinert in Auerbach J. VB. und als führer ist. Regine rehel. F

gendes eingetragen worden:

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ist ausgeschieden. Der deutsche Schuhgesellschaft mit be⸗ Mer * ur Wappler schränkter Saftung in . führt das Handelsgeschäft unter der i. V. betreffenden Batt 96g: Der ein

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getragene Richard Falk ist als .

Regensburg ist jetzt alltiniger Inhaber den. Ein jeder mit' selbständiger Ver- Heinrich Fuchs in Bad Sulza ist deren Inhaber der. Wäschefabrikant Auerbach bestellt.

der, Firma. Die Gesellschaft ist auf⸗ tretungsbefugnis.

alleiniger Inhaber der Firma.

Karl August Peinert in Auerbach i. V.

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Fgelöst. Die bisherigen Mitgesellschafter Alsteben g. S, 23. November 1929. Apolda, ben 26. November 1929. (Angegebener Geschäftszweig: Wäsche⸗ k 63 53 Frau Elise Becker geb. Müller und der Das Amtsgericht. Thür. Amtsgericht. II. sabrilation) e Ti * ee , n ö K Karl Raufman Otto Beise in Aken sind aus . c) auf Blatt 1006 die Firma Ideal ist ausgeschieden. * ð ausmann. 3

der Gesellschaft ausgeschieden. Apolda. 76207) Auerbaeh, Vogil. 7620s! mech. Deckenstepperei u. Woll. Theodor Kohl in Auerbach ist Juhgber.

Aken (Elbe), den 25. November 1929. In unser Handelsregister A ist ein Im hiesigen Handelsregister ist heute reißerei Amtsgericht. getragen worden:

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