1929 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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vor dem Einrückungstermn bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 4

1929

Mr. 281. Reichs bankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich.

Verordnung zur Durchführung des Zweiten Volksentscheids.

Aenderungen der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts über berufsgenossenschaftlichen Schiedsstellen.

Bekanntmachung, betreffend Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Innungsverband.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 27. No⸗ vember 1929.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer kosten im November 1929.

für die Lebenshaltungs⸗

Filmverbot. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 53 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II. Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. [ Bekanntmachung, betreffend Ausbildung von Volksschullehrern und Volksschullehrerinnen. Im Nichtamtlichen Teil ist ein zweites Zusatzablommen zu dem Handels- und Schiff⸗ fahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Schweden veröffentlicht.

Amlliches. Deutsches Reich.

Verordnung zur Durchführung des Zweiten Volksentscheids.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Volksentscheid vom A. Juni 1921 (RGBl. S. 790) und des Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. 1 1924 S. 173) wird auf Beschluß der Reichsregierung hiermit verordnet:

8§1.

Nachdem der Reichstag in seiner Sitzung vom 30. No⸗ vember 1929 den im Volksbegehren verlangten, aus der An⸗ lage ersichtlichen Entwurf eines „Gesetzes gegen die Versklavung

§ 18 der

des Deutschen Volkes“ abgelehnt hat, wird dieser Gesetzentwurf zum Volksentscheid gestellt.

Gegenstand des Volksentscheids ist die Frage, ob der im Volksbegehren verlangte, vom Reichstag abgelehnte Entwurf eines „Gesetzes gegen die Versklavung des Heunfschen Volkes“ Gesetz werden soll.

8 2.

Die Abstimmung findet am Sonntag, den 22. Dezember 1929, statt.

8 3. Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

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Inu

Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines „Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes“ Gesetz werden?

Nein

Die Stimmabgabe erfolgt zweckmäßig in der Weise, daß der Stimmberechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, das mit „Ja“, der Stimmberechtigte, der sie ver⸗ neinen will, das mit „Nein“ bezeichnete Viereck durchkreuzt, möglichst in der Weise, daß er ein Kreuz in den vorgezeichneten Kreis setzt.

§ 4. Die Stimmlisten und Stimmkarteien sind auszulegen vom; 8 bis einschließlich 15. Dezember 1929, in Bayern und in Thüringen vom 12. bis einschließlich 15. Dezember 1929. Die Gemeindebehörde kann die Auslegung schon srüher beginnen lassen.

Berlin, den 30. November 1929. Der Reichsminister des Innern. Severing.

Anlage. ( Entwurf eines Gesetzes

gegen die Versklavung des Deutschen Volkes.

Das Deutsche Volk hat auf. Volksbegehren im Volks⸗ entscheid das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit ver⸗ kündet wird. 56

Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten un⸗ verzüglich in , Form Kenntnis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegsschuldanerkenntnis des Versailler Ver⸗ trags der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist.

§ 2.

Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegsschuldanerkenntnis des Artikel 231 sowie die Artikel 429 le . des Versailler Vertrags förmlich außer Kraft gesetzt werden.

Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die besetzten Ge⸗ biete nunmehr unverzüglich und bedingungslos, sowie unter

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Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Be⸗ schlüsse der Haager Konferenz.

83.

Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegs⸗ schuldanerkenntnis beruhen. . .

Hierunter fallen auch die Lasten und Verpflichtungen, die auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nach den daraus hervorgehenden Vereinbarungen von Deutsch⸗ land übernommen werden sollen.

§5 4.

Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigie, die entgegen der Vorschrift des 8 3 Abs. 1 Verträge mit aus⸗ wärtigen Mächten zeichnen, unterliegen den im § 92 Nr. 3 St. G. B. vorgesehenen Strafen.

§ 5. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Aenderungen der Bestimmungen

des Reichsversicherungsamts vom 29. Januar 1929

über berufsgenossenschaftliche Schiedsstellen nach

Artikel 42 des Dritten Gesetzes über Aenderungen

in der Unfallversicherung vom 20. Dezember 1928 (AN. S8. IV 57).

Die Bestimmungen werden wie folgt geändert: 1. Im 5 2 Abs. 1 Satz 2 werden zwischen „Namen“ die Worte „auf Antrag“ eingefügt. 2. 5 12 erhält folgenden Absatz 2:

„Der Vorsitzende der Schiedsstelle ist berechtigt, die nach 5 10 Abs. J und 2 auferlegten Gebühren und Kosten niederzuschlagen, wenn ihre Einziehung mit Kosten oder Weiterungen, die in keinem Verhältnis zu der Einnahme stehen, verknüpft ist oder die Beitreibung eine besondere Härte bedeutet.“

Berlin, den 28. November 1929.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Schäffer.

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Der Reichsrat hat in seiner Sitzung vom 7. November 1929 beschlossen, dem Bayerischen Bäckerinnungs⸗ verband in München auf Grund des S 104g der Gewerbe— ordnung die Rechtsfähigkeit zu verleihen.

Berlin, den 30. November 1929.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Reichardt.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom VN. November 1929.

Die auf den Stichtag des 27. Noyem ber berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 100 Ver⸗ Indergruppen 1929 anderung 19. Nob. 2. Nop. ] in vd J. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 18,6 121,7 2356 J 13, ii = 8. ren gnsste.. 153, 153,6 03 ö 105,5 197,3 w 1,6 Agrarstoffe zusammen ... 128,9 127,4 0,5 6 ,, 119,3 118,B3 08 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Jeet 138,5 138,4 0, 7. Eisenrohstoffe und Eisen .. 130,3 130,2 01 8. Metalle (außer Eisen) ... 113,4 112,3 1,0 2 ö 130,8 130,5 02 109. Häute und Leder.. 1175 116,3 1,0 1 127,3 127,3 12. Künstliche Düngemittel . ... 82, 8 82,8 400 13. Technische Oele und Fette.. 128,8 129, 02 J 32,7 327 * 66 15. Papierstoffe und Papier 151,3 161,3 kJ Q 161,0 02 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 130,0 129,8 0,2 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel. 11396 139,6 00 J 169,2 169, 1 01 Industrielle Fertigwaren zu⸗ w 156,5 156,4 0,1 V G nne 135,3 135,0 02

)Monatsdurchschnitt Oktober.

Hiernach ist die Gesamtinderziffer gegenüber der Vorwoche um 6.2 vH zurückgegangen. An diesem Rückgang sind die Indexziffern aller Hauptgruppen beteiligt.

Die Steigerung der Indexziffer für pflanzliche Nahrungs⸗ mittel ist hauptsächlich auf die erhöhten Preise für Brotgetreide und Mehl zurückzuführen. An den Schlachtviehmärkten sind insbesondere die Preise für Schweine bei saisonmäßig steigendem Angebot stark gesunken. Unter den k haben sich die Preise für Roggen, Kleie, Hafer und einige Kraft⸗ futtermittel erhöht. .

In der Gruppe Kolonialwaren sind die Preise für Kaffee, Kakao und Erdnußöl zurückgegangen. .

In der Inderziffer für Kohle wirkte sich ein Preisrückgang für englische Steinkohle aus. Der Rückgang der Inder ziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist durch niedrigere Schrottpreise bedingt. Von den Nichteisenmetallen haben vor allem Zink und Blei im Preise nachgegeben. In der Gruppe Textilien lagen die Preise für Baumwollgarn, Rohseide, Jute und Flachs⸗ garn niedriger als in der Vorwoche; der Preis für Baumwolle 6 sich leicht erhöht. Die Preise für Häute, Felle, Unterleder und Oberleder haben überwiegend nachgegeben.

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