1929 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 5. Dezember 1929. S. 2.

nichts mehr Genaues sagen. Abg. den bisherigen Zeugenaussagen

Schädigung der Sklareks infolge

ich kann aber heute darüber Koennecke (D. Nat.): Nach will uns scheinen, daß von einer unvorteilhafter Lagerübernahme nicht gut die Rede sein kann. Böß: Es ist unmöglich, einzelne Zahlen aus einer Bilanz noch im Gedächtnis zu haben, die einem bor sechs Jahren einmal vor⸗ gelegen hat. Es ist ja nicht durchführbar, daß ein einzelnes Magistratsmitglied oder auch der Oberbürgermeister nun die einzelnen Zahlen einer Nachprüfung unterzieht. Abgeorzneter doennecke (D. Nat.): Ist die Behauptung der Sklareks, sie eien ungünstig weggekommen, nur so allgemein aufgestellt oder im besonderen begründet worden? Böß: Das habe ich nicht mehr so genau in der Erinnerung. Nach meiner Erinnerung war dieser Eindruck der gleiche im ganzen Magistrat. Der Zeuge betonte weiter, er sei überzeugt, daß die Vertrãge nicht von dem Magistrat, nicht von der BAG. abgeschlossen werden sind. Es ist mir, so erklärte er, vollkommen unverständlich, wie ein Beamter, der es mit seinen Pflichten ernst nimmt, ohne Kenntnis des Magistrats derartige Verträge abschließen konnte; das ist auch nicht vereinbar mit der Städteordnung. Abg. Koennecke (D. Nat.): Mir fällt auf, daß der Magistrat den Darlehens⸗ vertrag über 300 000 M der Stadtverordnetenversammlung nicht in einer Vorlage zur Kenntnis gehracht hat. Dieser Vertrag er⸗ scheint doch nicht als laufendes Geschäft, er geht ja bis zum Jahre 1930). Wie ist Ihre Auffassung über diesen Vorgang. Böß: Ich persönlich bin mit diesem Vertrag nicht befaßt ge⸗ wesen; ich bin in der betreffenden Sitzung des Magistrats und auch in dem Ausschuß nicht anwesend gewesen. Gelegentlich habe ich aber in der Unterhaltung davon gehört und auch davon, daß der Stadtkämmerer sich energisch gegen diesen Kredit gewendet hat. Man hätte diesen Vertrag wohl als ein laufendes Geschäft betrachten können. Ich hätte aber sich wlich Bedenken gegen diese Behandlung ohne Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gehabt. Ich verstehe es auch nicht, daß dieser Vertrag nicht von dem zuständigen Dezernenten getätigt worden ist. Wenn der eine der Dezernenten von Unregelmäßigkeiten auf dem Gebiete eines anderen Dezernenten erfährt, so hat er die Aufgabe, diesen davon zu unterrichten und zu veranlassen, daß die Sache in Srdnung gebracht wird. Sonst verletzt er seine Pflicht und macht sich mit⸗ schuldig. Ob die Stgdtvergrdnetenversamnilung von der gegen⸗ teiligen Ausführung ihres Beschlusses, die Lager der KVG. nicht

im ganzen an eine private Firma zu verkaufen, sondern sie vor allem durch Einzelverkauf an Beamte, Angestellte und Arbeiter zu verwerten, Kenntnis erhalten hat, kann ich nicht genau sagen, aber ich nehme es an. In dem Ver⸗— trag steht diese Bedingung des vorzugsweisen Ver⸗ kaufs an Beamte, Angestellte und Arbeiter darin.

Abg. Koennecke (D. Dat.): Das steht darin, aber praktisch ist die Sache doch nicht durchgeführt worden. Der vorbereltende Ausschuß spricht sich ausdrücklich gegen den kommissionsweisen Verkauf an Dritte aus. Zeuge Böß: Der Vertrag enthält aber doch Bestimmungen und Bedingungen, die dem betreffenden Stadt⸗ verordnetenbeschluß nach Möglichleit Rechnung tragen. Abg. Koenneckhe kam dann auf die Strafanzeige gegen die BG. u sprechen, die mit dem Vermerk „verschlossen“ an den Berliner Hal fn zu Händen des Oberbürgermeisters gerichtet war. Die Strafanzeige, so führte er aus kai an Gäbel, und der gab sie weiter an Schalldach von der BAG. Die Beschuldigten wurden nun vernommen. Auch Firmen im Lande, die in die Strafanzeige verstrickt waren, erhielten davon Kenntnis. Wenn es hier also etwas zu verdunkeln gab, so hatten die Beschuldigten Zit, das ganze Gelände aufzuräumen und zu säubern. Halten Sie dies Verfahren für richtig? Zeuge Böß: Ich glaube nicht, daß hier falsch verfahren worden ist. Bei dem Umfang der Berliner Stadtverwaltung halte ich es für ganz unmöglich, daß der Ober⸗ bürgermeister solche Ermittlungen selber anstellt. Herr Gäbel war ja nicht beschuldigt. Abg. Koennecke: Erscheint Ihnen die Weitergabe der Strafanzeige, die Ihnen doch nur zur Kennt nisnahme zugeleitet war, nicht ungewöhnlichs Zeuge Böß: Der Oherbürgermeister kann sich doch gar nicht anders über die Sache unterrichten, als das zuständige Magistratsmitglied zur Verfolgung der Sache und zum Bericht darüber zu ersuchen. Ganz abgesehen davon, daß einer der ersten Grundsätze der Selbst⸗ verwaltung ist, die einzelnen Dezernenten ihre Geschäfte selbständig erledigen zu lassen. In einer so großen Verwaltung wig der der Stadt Berlin ist ein anderes Verfahren ganz unmöglich. In dieser großen Verwaltungsmaschine kann der Oberhürgermeister den einzelnen Fall unmöglich selber verfolgen. Wenn es sich um ein Magistratsmitglied gehandelt hätte, dann wäre es richtig gewesen, daß ich die Sache selber in die Hand nahm. Es handelte sich aber nur um Angestellte einer Gesellschaft. Daneben gebe ich ohne weiteres zu: Das Verfahren des Stadtrats Gäbel und Schalldachs war nicht sehr geschickt. Die Feststellungen der Staatsanwaltschaft in den Strafversahren sind zweifellos durch den Magistrat an die Gesellschaften gegangen. Auge be der Ge⸗ sellschaften war es dann, das Entsprechende zu veranlassen. Daß ich selbst von den betreffenden Akten Kenntnis genommen habe, daran kann ich mich nicht erinnern. In jeder Magistratssitzung werden 40 bis 60 fast alles wichtige Vorlagen beraten und erledigt und daneben noch andere laufende Angelegenheiten. Daß der Trigent selber oder einer der Mitzeichnenden die Akten im ein⸗ zelnen durchsieht, ist unmöglich. Ein Fehler kann im einzelnen Fall vorkommen überall, wo Menschen arbeiten. Deshalb glaube ich aber nicht, daß man sagen kann, das System im ganzen ist schuld daran. Wenn hier von Mängeln der Organisation' e d worden ist, warum haben denn die einzelnen Dezernenten solche Mängel nicht . Kenntnis gebracht? Ich habe als Chef der Verwaltung nichts davon erfahren. Aktenmäßig müßte * einmal festgestellt werden was auf diesen Beschluß der Finanzdeputation erfolgt ist. Abg. Koennecke: , . Es heißt, da: Herr Kieburg hat den verantwortlichen Prokuristen rektifiziert. Herr Liebert blieb aber im Amt, ist heute noch im Amt. Zeuge e f Dann handelt es sich um die Verfehlung einer einzelnen Per önlichkeit, man kann aber wiederum nicht das System dafür verantwortlich machen. Abg. Koennecke: Schalldach ist mit Bestimmtheit dabei geblieben; Ich habe den Oberbürgermeister über die Ver⸗ längerung der Verträge unterrichtet. Zeuge Böß: Ich habe ver⸗ g. mich über die Vorgänge J unterrichten. Daß Herr Schall⸗

ach mir auf meine wahrscheinlich an ihn gerichtete Frage wegen der Benachteiligung von Gewerbetreibenden von den Verträgen Mitteilung gemacht hätte, halte ich für ausgeschlossen. Wenn Herr Schalldach nir diese Mitteilung wirklich gemacht hätte und er sah, daß sich wirklich nichts ereignete, dann wäre er verpflichtet gewesen, mich mündlich ader noch besser , darüber zu unterrichten und mir eine Vorlage zu machen. Stadtrat Gäbel muß mich bei der Unterredung mit ihm in irgendeiner Weise über diese Sache beruhigt haben. Es ist nicht moglich, die vielen mündlich an mich hergugebrachten Sachen alle im Auge zu be—

alten. Wichtig erscheint noch: Ohne mein Zutun ist zu meiner

enntnis gekommen, daß, als im September des Jahres Stadi— rat Gäbel durch das Magistratskollegium zur Verantwortung ge⸗ zogen wurde, er dort ein ganze Anzahl Erklärungen abgegeben, niemals aber gesagt hat, daß er über diese Verträge mit mir ge—⸗ prochen hat. Ich habe weder durch Herrn Schalldach noch durch Berrn Gäbel Kenntnis von der Verlängerung der Verträge er⸗ alten. Auch von den Krediten der Firma Sklarek habe ich keine Kenntnis gehabt, Nur 1926 hat mir Handelsminister Dr. Se reiber mitgeteilt, daß die Stadtbank hohe Kredite gegeben habe, die nicht esichert seien. Ich möchte doch lr . sorgen. Der ginn m n und ich haben die Nachweisungen der Stadthank uns vorlegen lassen und dem Stadtbgunkdirektor Schmidt erklärt, lein Grundsatz, die Sicherheit einer Firma nach der Höhe ihres Umsatzes zu beurteilen, sei nicht richtig. Ich habe in einer Akten⸗ notiz ausdrücklich betont, daß ich w . Kredite überhaupt nicht für angebracht halte. Daß der Verwaltungsrat sich im einzelnen mit den Krediten der Stadtbank befaßt, halte ich nicht für mög⸗ lich. Man kann aber auf dem Standpunkt stehen, daß es richtig

J

er Mitglied des Verwaltungsrats der

it. daß er jährlich oder halbjährlich sich damit befaßte. Abg. oennecde: Siadtrat Gäbel hat bekundet, er hätie, obwohl tadtbank war, von diesen

Krediten an die Sklareks nichts gewußt. Er habe keine Richtlinien

mit in den Verwaltungsrat bekommen. Zeuge Böß: Das ist durchaus richtig. Es ist aber doch die Aufgabe jedes einzelnen der in irgendeiner einem Ausschuß oder einer Deputation arbeitet, sich selbst das für seine Arbeit notwendige Material zu beschaffen. Ministerialdirektor Dr. von Lenden (Pr. Innenministerium): Sie haben selbst bekundet, daß es Ihnen unbekannt war, daß einzelne Dezernenten ohne Terstäͤndigung des Magistrats⸗ kollegiums die Verträge mit den Sklareks abschlossen. Stadt⸗ syndikus Lange hatte zunächst erklärt, daß dies in Berlin Üblich sei, aber auf Fragen des Oberpräsidenten zugeben müssen, daß es objektiv falsch wäre. Halten Sie es für denkbar, daß tatsächlich eine solche Unkenntnis über die Abgrenzung der Zustãndigkeiten geherrscht hat? Ist irgend etwas durch Sie oder den Bürger⸗ meister geschehen, um die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten und glauben Sie, daß in dem bewiesenen Vorgehen ein bewußt unrichtiges Verhalten der Betreffenden erblickt werden muß, ober halten Sie es für denkbar, daß die in Frage kommenden Magistratsmitgliedar sich in einem Irrtum über ihre Rechte befanden? Fehlte es bei ber Stadtbank an jeder Instruktion für bie Verwaltungsrats⸗ und die Kreditausschußmitglieder? Hat es in der Verwaltung des Magistrats eine Stelle gegeben, die dazu da war, die wichtigen BVorkommnisse in den einzelnen Verwaltungszweigen zu ver⸗ folgen? Nach der Städteordnung ist das ja Aufgabe des Bürger—⸗ meisters. Aber ich kann mir denken, daß in einer so großen Ver⸗ waltung wie der Berliner, wo der Bürgermeister mit Geschäften anderer Art, auch repräsentativer Art, überlastet ist, vielleicht eine andere Stelle dazu da war? Böß: Die Unkenntnis über die Zuständigkeiten ist häufig im Magistrat erörtert worden besonders, weil der Magistraf nach Schaffung des neuen Groß Berlin immer mehr Angelegenheiten vorgetragen erhielt, so daß es allmählich unmöglich wurde, die einzelnen Sachen gründlich zu behandeln. Es wurde deshalb über Vereinfachung der Arbeiten im Magistratskollegium beraten. Zur Vereinfachung gehörte auch eine auf meinen Vorschlag geschaffene besondere Einrichtung: Es sind zwei Tagesordnungen eingerichtet worden. Auf die Tagesordnung 1 wurden die weniger wichtigen, klaren Sachen gesetzt. Auf die Tagesordnung II kamen die Dinge, die un⸗ bedingt mündlich vorzutragen waren. Im Laufe der Sitzung wurde jedesmal gefragt, ob einer der Posten der Tages⸗ ordnung L' zu beanstanden wäre. Erfolgte eine Beanstandung, h wurde die betrefsende Sache mündlich vorgetragen. Auf diefe Weise wurde eine Kontrolle ausgeübt. Im November 1921 ist aber auch im Magisirat ausdrücklich beschlossen worden, welche Dinge unbedingt in den Magistratssitzungen vorzutragen waren. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats sind nicht persön⸗ lich über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt worden, wohl aber in der Tat durch die vielfachen Beratungen im Magistrat und durch den eben erwähnten besonderen Beschluß. Es ist sehr schwer, eine Dienstanweisung über die Dinge aufzustellen, die unbedingt im Magistrat vorgetragen werden müßten. Sie ein⸗ zeln aufzuzählen, ist völlig unmöglich. Man ist darauf angewiesen, daß, der gewissenhafte Arbeiter im Magistrat sich selbst klar darüber wird, ob er eine Sache vortragen muß oder nicht. Der⸗ jenige, der vorsichtig arbeitet, wird lieber eine Sache mehr als eine zu wenig dem Magistrat vortragen. Es sind auch häufig nicht wichtige Sachen vor den Magistrat gekommen. Sb in den lonkreten Fällen bewußt falsch gehandelt wurde, kann man ver—⸗ schieden beurteilen. Ich will niemanden beschuldigen; aber man kann die Auffassung haben, daß der Weg eines Dezernatsvertrages überhaupt nur gewählt worden ist, um die Beratung in den Organen der Anschaffungsgesellschaft zu vermeiden. Wären diese Verträge in den Organen der BAG. beraten worden, so wären sie vielleicht oder wahrscheinlich nicht abgeschlossen worden. (Abg. Obuch Komm): „Die ganze Gesellschaft war doch korrupt“ Vors. Schwenk rügt diese Ausdrucksweise) Ich glaube nicht, daß Sie mich hierhergerufen haben, um Urteile abzugeben. Ministerialdirektor von Ley den: Ein Monopolvertrag hätte auch nicht von den Gesellschaftsorganen, sondern mußte vom Magistrat verabschiedet werden. Böß:; Der Vertrag hätte natürlich nach Beschluß durch die Gesellschaft an den Magistrat gehen müssen. Ich glaube nicht, daß besondere Instruktionen für die Verwaltungsratsmitglieder der Stadtbank bestanden. Solche Instruktionen würden vielleicht auch nur auf dem Papier stehen. Man würde wohl gerade für Berlin besondere Bedenken gegen solche Instruktionen haben. Denn es bestehen an sich schon vie] zu viele Dienstanweisungen aller Art. Im Magistrat war eine starke Tendenz vorhanden, vom Erlaß solcher „bürokratischen Anweisungen“ abzusehen und die Verwaltung mehr auf die lebendig⸗tätige Mitwirkung der Verwaltungsträger einzustellen. Die Stadt Berlin ist an sich sehr einfach und klar aufgebaut. Sie hat als Zentralverwaltung den Magistrat und daneben die Bezirksämter mit ihren Organen, sowie, wiederum geschlossen für sich, die Gesellschaften. In jedem Organ arbeiten Magistrats⸗ mitglieder und Stadtverordnete, die ihre Verwaltungserfahrungen im Magistrat verwerten können. Es ist aber auch ein besonderes Dezernat für organisatorische Angelegenheiten des Magistrats vorhanden. Für die Gesellschaften besteht ein besonderer Aus⸗ schuß, der alle Gesellschaften unter sich hat und deren Berichte bekommt. Die Berichte des Gesellschaftsausschusses wieder werden im Magistrat und von den Stadtverordneten überprüft. Damit ist nach menschlichem Ermessen alles geschehen, um ein einwand—⸗ freies Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten. (Abg. Bbuch Komm.): „Trotzdem dieses Ergebnisi“ Weil wir alle Menschen find. Die weitere Vernehmung von Böß wurde auf Donnerstag vertagt.

Nr. H des Ministerial⸗Blatts für die Preußische

Unnere Verwaltung vom 4. Dezember 1929 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. NdErl. 29. 11. 29. Betannt—

machungen von Zwangsversteigerungen. RdErl. 25. 11. 29, Staatg- archih f. d. Prop. Grenzmark Posen-Westvreußen. Kom munal— verbände. RdErl. 29. 11. 29, Rückzahlung überzahlter Hsz⸗ Steueranteile. RdErl. 283. 11. 29, Besoldete Gemeindevorsseher u. Schöffen. RdErl. 28. 11. 29, Bestätigung d. Wahl zu komm. Aemtern von Personen, die für das Volksbegehren eingetreten sind. Ortsnamenänderungen. Polizeiverwaltung. Rdérl. 25. 11. 29, Gewerbebetrieb d. Kunstschützen. RdErl. 26. 11. 29, Aussetzung von Belohnungen. RdErl. 29. 11. 29, Vernehmung in Strafsachen, welche Verfehlungen von Lehrern gegen Schulkinder zum Gegenstand haben. Ungültigkeit eines Pruͤf-Zeugnisfes f. Lichtspielvorführer. RdEil. 25. 15. 29, Geschäftsberkehr zwischen Justizbehörden und Landjäg.⸗Beamten. RdErl. 28. 11. 29, Berichtig. v. Gesetzesterten in d. Landsäig. RdErl. 29. 11. 259, Urlaub der Schutzpol. Beamten. RdErl. 23. 1I. 29, Verpfleg. bei d. Schutzpol. RdErl. 26. 11. 29, Umbau v. Sch. Lkw. d. staatl Pol. RdErl. 26. 11. 29. Reitausbildung d. Pol. RdErl. 29. 11. 29, Lehrg. . Krim. Tomm.- Anwärter. Paß u. Fremdenpolizei. RdErl. 21. 11. 29, Serbisch-kroatisch⸗ lovenische landw. Wanderarbeiter. - Verkehrswesen. RdErl. 19. 11.29. Raupenkraft fahrzeuge. Neuerscheinungen. * beziehen durch alle Postanftalten oder Cari Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerssr. 44. Vierteljährlich 1,5390 RM für Aus« . h liweiseiti bedruckt) und 2, 40 RM für Ausgabe B leinseitig edruckt.

Verkehrs wesen.

Aenderung der Formblätter zur Auslands vaketkarte und zur Zollin baltserklärung. Durch Beschlüsse des Weltpostkongresses in London, die am 1. Juli 19350 in Kraft treten, sind die Formblätter zu den Auslandépakfetkarten und zu den Zollinhaltserklärungen für zollpflichtige Sendungen nach dem Ausland geändert worden. Der wesentliche Unterschied der neuen Paketkarten gegenüber den jetzigen besteht darin, daß sie auf weißem Steifpapier bergestellt sind und daß die Vorausverfügung des Ab— senders für den Fall der Unzustellbarkeit seiner Sendung! schriftlich oder durch Unterst reichung oder Vervollständigung des Vor⸗ drucks auf der Rückseite der Paketkarte abgegeben werden kann. Muster für die neuen Formblätter sind in einiger Zeit bei den Dberpost⸗ direktionen zu haben. Herstellung und Vertrieb der neuen Zoll⸗ inhaltserklärungen bleiben wie bisher der Privatindustrie überlassen. Die neuen Paketkarten und die neuen Zollinhalte erklärungen können schon vor dem 1. Juli 1930 verwendet werden. Formblätter bisheriger Art können aufgebraucht werden.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 5. Dezember 1929. Telegraphische Auszahlung.

5. Dezember 4. Dezember

Geld Brief Geld Brief

Buenos⸗Aires. 1 n , 1.786 1B 738 1,788 Canada.... 1 ĩanad. 4136 4,144 4129 4,137 D n Jen 2044 2,048 2,044 2,048

alt... i aͤgppt. Pfd. 26555 25935 2635 26592 onstantinopel 1 turk. E 1,888 1,892 1,868 1,872 London. .... 12 203664 20404 20 36 20490 New Jork ... 15 t 1725 4,1805 4,1715 4, 1795 Rio de Janeiro 1 Milreis o. 491 0,493 0499 6492 Uruguay.... 1 Goldpeso 06 4.024 4016 4024 .

Rotterdam. 100 Gulden 168,36 168, 70 168,42 168,76 Athen ..... 100 Drachm. 5435 5,445 5.453 5,44 Brüssel u. Ant⸗ ;

werpen ... 100 Belga 58, Zs5 58, 505 58, 375 b8, 495 Bucarest .... 100 Lei 2488 2,492 2, 4900 2494 Budapest ... 100 Pengõ 73,06 73, 20 73,02 73, 16 Danzig. . . .. 100 Gulden Sl, 44 81,60 81.41 81,57 Helsingfors .. 100 finnl. S 10485 10. 505 10,485 10, 505 Italien .... 166 Kire 21,34 21, 8s 21.34 21.38 Jugoslawien . 100 Dinar 7,406 7,417 400 7414 Topenhagen .. 100 Kr. 111,99 112,12 111,91 112, 13 Lissabon und .

DOporto ... 100 Escudo 18,s9 18,84 18,890 18,84 Oslo ... I00 Kr. 111,81 112,03 11I,S81 112,03 Paris. .. 100 Fres. 16,425 16,465 16,425 16,465 Prag... .. 100 Kr. 12377 12.397 ,,, . e Harit

(Ißland 100 isl. Kr. 93,14 9230 92, 14 92.32 6 100 Latts S0, 43 S0, 62 S0, 46 80,62 Schweiz 100 Fres. Sl, oh 81,265 8l, 965 891, 225 knie 100 Leva 3014 3,02 3, ol 3020 Spanien.... 100 Peseten 58,72 58, 84 58, o5 58. 17 Stockholm und .

Gothenburg. 100 Kr. 112,43 112, 65 12, 40 112552 Talinn (Reval,

Estiand. .. 190 Clin, Kr. Uls9 ür ling ils Wien ..... 100 Schilling! 58,77 68, Sa 58,1 58,83

Au sländische Geldsorten und Banknoten.

5. Dezember 4. Dezember Geld Brief Geld Brief Sovereigns .. Notiz 2046 20,64 20 Fres. Stücke ür 16,342 16,38 Holb . Sofsarz . 1 Etac 121 423 12 3 Amerikanische: 1000-5 Doll. 1 5 4,167 4,182 4, 16 4,18 2 und 1 Doll. 18 4,1I1b5 4,175 4, 155 4.175 Argentinische . 1 Pap. ⸗Pes. 1,70 172 Brasilignische . 1 Milrels 0.47 049 Canadische ... 1 kanad. 9 Englische: große 1 * 20,338 20,418 20,328 20,408 Lu. darunter 1 * 20,33 20, 41 20,322 20,402 Türkische. . .. 1 türk. Pfd. 1,85 1,87 1,82 1, 84 Belgische ... 100 Beiga 5821 58, 45 58, 23 58,47 Bulgarische .. 100 Lepa Dänische ... 100 Kr. 111,566 112,10 1 1, Danziger. . .. 100 Gulden Sl, 65 81,68 8l, ; 81, 55 Estnische . . .. 100 estn. Kr. Finnische .. . 100 finnl. Sn 1041 10,45 10641 10.45 französische .. 100 Fres. 1640 16. 46 1641 16, 47 olländische .. 100 Gulden 168,13 168,81 168,12 168,80 Italienische: gr. 100 Lire 21,76 21, 84 100 Lire u. dar. 100 Lire 21,78 21, 86 21,80 21.85 Ingoslawische . 100 Dinar 7,32 7,34 6 634 Lettländische. . 100 Latts S029 80,61 NVorwegische .. 100 Kr. 111,65 112,099 111,58 112.12 Oe sterreich.: gr. 100 Schilling 58.43 58.72 58,56 hs, 80 100 8h. u. dar. 100 Schilling 586,51. 58,75 58,57 58.81 Rumãnische: 1000, Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2, 47 2, 49 2, 47 249 unter 8600 Lei 190 Lei 23 8 . 3 Schwedische .. 100 Kr. 112, 18 112,62 112,21 112 65 8 n n. 100 Fres. S0, 9 81, 31 S0, 98 81.26 1dr e n. dar, Ib 3 3637 S3i3ß 3639 31 f Spanische ... 100 Peseten b8, 585 58, 82 57,æ 0 58, 04 Tschecho⸗ slow. . oOo u. 1000R. 100 Kr. 1233 12,39 1233 1239 500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,37 12 397 12333 12339 Ungarische ... 100 Pengö 72, 890 73, 10

Ausweis der Bank von Danzig vom 30. November 1929 (in Danziger Gulden). Aktiva. Metallbestand (Bestand an kurs⸗ fähigem Danziger Metallgeld und an Gold in Barren oder Gold⸗ münzen 2 738 338 darunter Goldmünzen 10 385 und Danziger Metall⸗ eld 2727 953, Bestand an täglich fälligen Forderungen gegen die He von England einschl. Noten 15 955 500, Bestand an deckungs⸗ fähigen Wechseln 22 373 191, Bestand an sonstigen Wechseln 92 823, Bestand an Lombardforderungen 60 0900, Bestand an Valuten 11709527, Bestand an sonstigen täglich fälligen Forderungen dod 4623. Bestand an sonstigen Forderungen mit Kündigungsfrist = Bestand an Effekten des Reservefonds 2 809 782. Paffiva. Grundkapital 7 500 000, Reservefonds 468723, Betrag der um⸗ laufenden Noten 38 120 795, sonstige täglich fällige Verbindlichteiten 97 8861, darunter Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Behörden und Sparkassen 546 642, b) Guthaben ausländischer ehörden und Notenbanken 163 813, c) private Guthaben 294 777, Verbindlich⸗ keiten mit y, ,,, sonstige Passiwa 4 086066, darunter Verbindlichkelten in fremder Währung 3 278 583 Aval- verpflichtungen w (W. T. B)

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Nr. 284.

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4. Oeffentliche Zustellungen.

NI496] Heffentliche Zustellung.

Die Chefrau Marie Weiß geb. Pecher, Berlin, Schonhauser Allee 68 b. Rackom, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Barn. brock und Vierth, klagt gegen ihren Ebe⸗ mann Christian Friederich Weis, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe— scheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des . Zivil⸗ kammer 15 (Jivilsustizgebäude, Sieyeking⸗ platz) auf den 4. Januar 1930, 9 uhr, . einen bei dem ge⸗ Gericht zugelassenen Anwalt zu der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung

vor das Landgericht in Hamburg,

mit der Aufforderung, dachten bestellen. Zum Zwecke bekanntgemacht. Samburg, den 29. Nobember 1929.

7498] Oeffentliche Zustellung.

Die Fhefrau Ida Kruͤning aus Altona, e H. 5. bei Tolkedorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bortfeld in Hannober, klagt gegen den

Bürgerstraße 48,

Arbeiter Hermann Krüning, z. Zi. unbe

kannten ; Aufenthalts, guf Ehescheidung wegen böswilligen Verlassens. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor die V. Zivi

kammer, Einzelrichter des Landgerichts in

Hannover, Zimmer 213, auf den 8. Fe bruar 19390, 11 uhr, mit der Auf forderung, sich durch einen bei diesen Gericht Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen

Sannover, den 28. Nobember 19359.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[S046] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Berta Ude geb. Jage⸗ Prozeß⸗ Rechtsanwalt Dr. Pfad in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Gustav Ude, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Ehescheidung aus und Schuldig⸗ gemäß 5 1574 Abs. 1 B. G.-B. Die Klägerin ladet den zur mündlichen Verhandlung : die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den vormittags r, an e, wn 6 durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

mann in Hannover, Bergstr. löͤ, bevollmächtigter:

S§8 lö567/ 65 B. G. -B. erklärung des Beklagten

Beklagten des Rechtsstreits vor

Januar 19395,

10 Uhr, mit der Aufforderung,

vertreten zu lassen. Hannover, den 2. Dejember 1929. Die Geschäftsstelle 3 des Landgerichts in Hannover.

I499] .

Es klagen gegen die unbekannten

Aufenthalts befndlichen Beklagten mit

dem Antrag auf Ehescheidung: J. Peter

Ufer, Restaurantangestellter' in Köln,

Prozeßbev.: Rechtsanlvalt Dr. Becher in Köln, gegen seine Ehefrau Maria geb. Gaß; 3. Ehefrau Johann. Abolf Führer, Appollonia geb. Schlösser in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Weinberg in Köln-Mülheim, gegen ihren gen Ehemann; 3. Ehefrau Albert August Dehn, Euphrosine geb. Stanis⸗ lawska in Baesweiler, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Jonas in Köln, gegen ihren gen. Ehemann; 4. Ehefrau Rudolf Ehrhardt, Maria geb. Kovig tn Engelskirchen, Prozeßbeb.: Rechtsanwalt Dr. Stock) in Köln, gegen ihren gen. Ehemann; 5. Ehefrau Georg Gerwing, Anna geb. Haas in Köln, Prozeßbey.? Rechtsanwalt Dr. Rölicke in? Köln, gegen den Kaufmann Georg Gerwing; 6. Ehefrau Julius Traffehn, Christine geb Evertz in Köln, Prozeßbev. Rechts⸗ anwalt Klefisch in Köln, gegen Julius Wilhelm Traffehn, zuletzt in New York; 7. Ehefrau Karl Schenk, Wilhelmina geb. Mütze in Rio de Suk, Prozeßbev.: Hsm ain Heidberg, Dr. Söhling und Velder in Köln⸗Mülteim, gegen) den Monteur Karl Schenk; 8. Ehefrau Peter Hött, Wilhelmine geb. Neuhaus in Dortmund, Prozeßbev.; Rechtsanwalt Dr. Hommelsheim in Köln, gegen den Bergmann Peter Sött, fh zu

Knapsack; 9g. Ehefran Josef Jäger, Narig geb. Bongartz zu Lövenich, Prozeßbev.: Recht zanwalt Elkan in Köln, ge

en den Arbeiter Josef Jäger;

16. Ehe ß au Marig d Pfeffer, geb. Preuß in Köln, Prozeßbev: Rechts⸗ anwalt Dr. Rosenthal in Köln, gegen den Rudolf Fritz Albert Franz Pfeffer; 11. Ehefrau . Peters, geb. Hinkegin in Köln, Prozeßbev.: g isn enn Dr. Alfer in Köln, gegen den Johann Peters; 12. Ehefrau Ei Osche, geb. Helter in Köln-Ehrenfeld, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Justtzrat Schulze fn Köln . den Jakob 6 13 Ehefrau Kar! Bockskopf, geb. Karola Pütz in Köln, Prozeßbev.: Rechtsanwal! Augustin in Köln, gegen den Karl Bock kopf; 14 Ehefraͤn Matthias Fischenich, Mar⸗ garete Charlotte geb. Koch in Köhn, Pro⸗ zeßbev: Rechtsanwalt Sollors in Köln, Pen den Kellner Matthias ischenich. e Kläger laden die Bellagten zur mündlichen Verhandlung dez Rechts- streits vor das Landgericht Köln und

. ö. J * y 23 n , n ö e ö. .

*

J

zugelassenen Rechtsanwalt als

.

lassen.

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

der Ehe evtl. S§5 1326, 18567, 15668 B. G. -B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 5 1574 Abs. 1 ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zwil⸗ kammer des Landgerichiz in Paderborn auf den 11. Februar 1930, vormittags . mit der Aufforderung, sich durch einen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mäͤchtigten vertreten zu lassen.

7Iö506] Oeffentliche Zustellung.

berger in Stuttgart, Seyfferffraße 66 B, Klaͤgerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Schneider u. Neustadt in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Hugo Maher, ö. zuletzt wohnhaft in Cannstatt,

Aufenthalt abwesend, Beklagten, mit dem Anttgge: Die zwischen den Parteien am 1I7. Oktober 1919 geschlossene Che wird wegen Ehebruchs des Ling Kopp in

Erfte Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und

Berlin, Donnerstag, den

zwar: zu 1, 2, 4, 14 vor die 3. ammer auf den 21. Februar 1 10 Uhr, 3. ne ,,, auf den 1930, 10 Uhr, immer 5 vor die 4. Zivilkammer 209. Februar 1530, 19 uhr Zim⸗ mittags 9 u mer 250 a, zu G vor die 4. Zivilkammer einen bei diefem auf den 23. Januar 1939, 10 Uhr, Anwalt zu bestellen. K- 260, zu 7 vor die 9. Zivil⸗ ammer auf den 10. Februar 1630, 10 Uhr, Zimmer 2506, zu 8 vor die 5. Divilkammer auf den 22. Januar 1935, 1 ühr, nner dor, sn b vor die 5. Ziwilkammer auf den 31. Januar Iz, 10 utzr, Zim— mer 267a, zu 10 und 11 vor die 4 , auf den 13. Februar 1930, 19 uhr, Jimmer 253 a, zu 12 vor die 7. n , . auf den 11. März 19309, 10 uhr, Zim- mer 2563 a, zu 13 vor die 10. Zwil⸗ kammer auf den 5. Februar 1930, 10 Uhr, 33 251, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

30, Nechtsstreitz zu tragen. Februar des

scheidung

§ 1574 Abs. 1 ladet die Beklagte

8 B.

Köln, den 30. November 1929. Der Urkundsbegmte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

77500]

1. Frau Anna Frieda Winkler geb. Waack in Leipzig, Fichtestr. I5 IL links, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Max Unger in Leipzig, 2. die Aufwärterin Emilie Marie Oehme geb. Schulze in Leipzig, Körnerplatz 4 IV b. Dietze, 22 zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erich Meyer in Leipzig, klagen vor dem Land—⸗ gericht Leipzig gegen J. den Bauarbester Dermann Richard Winkler in Leipzig, Fichtestr. 15 II links, 2. den früheren Tischler Oswald Emil Oehme, beide zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage zu 1—2 die zwischen den Parteien bestehenden Ehen auf Kosten und Ver— schulden der Beklagten zu scheiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. bjw. 14. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig auf den 5. Februar 1930, mittags 12 ühr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 27. November 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

77502 Die Ehefrau Maria Minna Goslar, k geb. Vikum, in Seckenheim, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bergdolt in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Eugen Goslar, zuletzt wohnhaft in Mannheim, jetzt an unbe— kannten Orten, auf Grund der S5 1563, 1565, 1667 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der am 15. April 1918 vor dem Standesbeamten zu Damm, Kreis Jüterbog (Luckenwalde) geschlossenen Ehe zwischen der Klägerin Beklagten aus Verschulden

Gericht

streckbar zu erklären.

geladen.

Wagener, z. Zt.

trage, dem Kinde vom

des Be⸗

ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Mann— heim auf Freitag, den 28. Februar 1930, vorm. J Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bel dem gedachten Gericht ugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Mannheim, den 27. November 1929.

raße 3,

laden.

Fritz Wilhelm Mitschg

; Behauptung, [77505] Oeffentliche Zustellung. Mutter, Die Ehefrau Landwirt Stephan Schmaucksta, Frieda geb. Sander, in Bad Pyrmont, Mühlenstraße Nr. 153. urteilung zur Rose in Paderborn, klagt gegen ihren Chemann, den. Landwirt Stepban Schmaucksta, früher in Büren, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Nichtigkeit

mündlichen Verhandlung auf Ehescheidung aus

B. G.⸗B. Dle Klägerin geladen.

bei diesem Gericht zugelgssenen

Meyer, Paderborn, den 18. November 1929. Der Urkundsbeamte

: Aufenthalts, der Geschäftsstelle des Landgerichts.

wegen

Beklagten, an (neunz seit 1.

Die Frau Clara Maher geb. Bonen⸗

arlottenstr. 63, jetzt mit unbekanntem

95 Uhr, geladen. eklagten mit einer

nnstatt geschieden. Der

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Beklagte wird für den allein schuldigen

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[77507] Oeffentliche Zustellung.

Der Maler und Lackierer Pius Engel in Frankfurt a. M. Höchst, Jusinus⸗Küirch⸗ Straße 22, Prozeßbevollmãchtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Schreiber in Frankfurt . M. Höchst, klagt gegen seine Ehefrau Franziska Engel geb. Schmid, früher in Frankfurt g. M. ⸗Höchst. Schillerstra jetzt unbekannten Aufenthalts, au g aus 5 1565 B. G⸗B. Sa ee nm, der Beklagten

7 Ill Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Wilhelmine Müller, Düsseldorf, Ellerstr. 147, vertreten durch den Pfleger Kaufmann Leo Lewin, Düssel⸗ dorf. Ellerstr. 134, klagt gegen den Arbeiter Josef Müller, früher Duüssel dorf, Kiefern. straße 10, z. It. unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt, mit dem Antrag, den Be— klagten zu verurteilen, an die Klägerin seit dem 1. Mai 1929 eine von gerichts— wegen festzusetzende Unterhaltsrente gewähren, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll Der Beklagte wird zum Güteverhandlungstermin auf den 22. Januar 1930, vorm. 9 uhr, Zimmer 156, vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlenstraße 34, hiermit

Das Amtsgericht. Abt. 3.

77I5l3] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Rudi Wallbrecht in Angerstein, Prozeßbevollmächtigter: Kreis⸗ ausschußinspettor Feldmann, lagt gegen den Schuhmacher Ludwig unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Göttingen, auf Grund einer e, mit dem An⸗ age der Geburt bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres eine viertelschrlich im voraus zu entrichtende Geldrente von 75 RM zahlen, und zwar die rückständigen Be— träge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalenderviertelsahrs. und dem n mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ des, BVe⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts- klagten unter Kostenfolge. Die Klägerin 8 in Göttingen, Baurat Gerber⸗ t immer 1, auf den 15. Ja⸗ nuar 1930, vormittags 9 uhr, ge—⸗

habe Aꝛbeiterin eit vom ohnt, mit

Hameln, den 25. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

78047] Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Ernst Reßlaff zu Berlin O. 27, Blumenstraße 97, vorn im Keller, klagt gegen den Kaufmann Arthur e , ,, raße e usschild, jetzt unbekannten here n, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilun

den Kläger Reichsmark nebst 10 Zinsen uli 1929 von RM 40, 15. Äugust 1929 von RM 25, 15. September 1529 von RM 25 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin= Mitte in Berlin, Neue Friedrichstraße Nr. 15, Zimmer 244/46, II. Stock Quer- gang VI, auf den 11. Februar 1930,

Berlin, den 28. Nobember 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. Mitte. Abt. 171.

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11 8 ö z =. ö . dar n 5 1 62 9 2. ? . p J , 772

J ie ge, , . 2 3 . ö 8 8 6. h . * h 2 4 m. . —— , 26 ö. 81 1 2. J 2 1 , Q ä ö

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Stuttgart, den 29. November 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts.

*

ivil⸗ Teil erklärt und hat die Kosten des , Sie ladet den immer 249, a vor 4 * 2 zur mündlichen Verhandlung

; Rechtsstreits vor die Zivilkammer 8 249, zu des Landgerichts zu Stuttgart auf Mitt⸗ auf den woch, den 12. Febrnar 19360, vor⸗ r, mit der Aufforderung, Gericht zugelassenen

526 29

e 221, Ehe⸗ und emãß läger ; zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil- kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 22. Januar 1930, vor⸗ mittags 11 Uhr, Zimmer 5l, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Wiesbaden, den 23. Nobember 1923.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

öttingen,

Göttingen, den 26. November 1929. Das Amtggericht.

77515] Oeffentliche Zustellung. Der am 16. 2. 1929 ö Erwin in Lauenstein, vertreten durch das Kreisjugendamt in Der Urkundsbe amte Hameln, klagt gegen den Händler Fritz der Geschäftsstelle des Landgerichts. 3. R. IV. Someher, früher in Lachem, unter der der Beklagte der unverehelichten Hedwig Mitschack innerhalb der 20. 4. bis 19. 8. 1928 beigew dem Antrag auf kostenpflichtige Ver= Zahlung einer vierteljähr⸗ lichen Unterhaltsrente von 75 RM vom 16. Februar 1929 bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres des Kindes. des Nechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts gericht in Hameln auf den 6. Februar 1930, vorm. S Uhr, Zimmer Nr. 10,

der

Ur

des 3 90

78944] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen; Frau Helene Block geb. Martin Berlin, Möckernstr. 113 Prozeß- bevollmächtigter: Rechteanwalt Dre. Lips, Berlin, esches User 28 gegen Arbeiter Gustav

Erna

1j 2. Prozeß⸗

Rechtzanwalt Dr. Berlin, An Karlsbad 16, gegen Tischler Dermann Richard Spangen⸗ berg, früher Berlin⸗Friedenau, Stuben. rauchstr. 7. R. 55 / 9 4. Kauf⸗ mann Walter Looke, Berlin, Böckhstr, 15,

rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arnheim, Berlin, Jägerstr. 63, gegen Ehefrau Selma Looke geb. Pryor, früher Montrox, Sturry, in England 20 R. b 86 29 —, 5. Kaufmann Wladimir Pe⸗ troff. Berlin, Flottwellstr. 17, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Philipp, Berlin, Regensburger Straße 31, gegen Ehefrau Nadjaschda Petroff geb. Ji⸗ schenko, früher in Berlin, Flottwellstr. 17 38. R. 606 9 -, zu 1-58 auf Ehescheidung, 6. der Bildhauer Bloch, Berlin. Steglitz, Feuerbachstr. 12, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Corny, Berlin, Behren- straße 5osbꝛ, gegen Max Bloch, früher Berlin⸗Wilmersdorf, Muͤnchener Str. 16, mit dem Antrag auf Zahlung von 2948 RM nebst Zinsen und Kosten 24. O. 2655s29 7. das Fräulein Harder, Charlottenburg, Rankestr. 33. Hedge. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kön igs⸗ berger, Berlin, Augsburger Straße 46 gegen Syndikus Born, fruher in Berlin⸗ Dahlem, Unter den Eichen 115, mit dem Antrage auf Zahlung von 1565 RM nebst Zinsen = 24. O. 575629 8. Frau Paula Rath, Schöneberg, Apostel⸗Paulus⸗ Str. 16, und Rudolf. Meid, Berlin, Linienstr. 144 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bittermann, Berlin, König⸗ rätzer Str. 108, gegen die geschiedene Frau. Regina Hoffmeister, früher in Berlin Schöneberg, Landshuter Str. 35, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 2006, RM nebst 8 Me Zinsen seit dem 1. 5. 1928 35. O0. 422/28. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Ul. Berlin, Hallesches Ufer 29/31, und zwar: zu 1 vor die 1. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 22. 2. 30, zu 2 vor die 7. Zivil- kammer, Zimmer 207, auf den 24. 1. 30, zu 3 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 4. 2. 30, zu 4 vor die 10. Zivil⸗ kammer, Zimmer 207, auf den 25. 1. 30, zu 5 vor die 25. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 28. 1. 30, zu 6 vor die 13. Zivil⸗ kammer, Zimmer 112 auf den 14. 2. 30, zu 7 vor die 13. Zivilkammer, Zimmer 112, auf den 31. 1. 30, zu 8 vor die 22. Zivil⸗ kammer, Zimmer 106, auf den 1. 2. 30, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ais Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 2. Dezember 1929. Geschäftsstelle des Landgerichts 11.

——

78045] Oeffentliche ,

Die Firma Dresden ssa“ Camera⸗Ver⸗ trieb Ernst Mrosack in Dresden-. Leub— nitzer Straße 9, , n, , . Rechtsanwalt Dr. Lorentz in Dresden⸗21. klagt gegen den Carl Mundorff, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund von Wechselforderungen, und zwar: am 8. Fe⸗ hruar 1929 ausgestellten Wechsels über 165,45 RM, am S. Februar 19295 aus ele len Wechsels über 106,13 RM, am

über 105,66 RM, am 58. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 124,83 RM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 113 63 RM, am S. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 49,70 RM, am 8. Februar 1929 ausgestellten Wechsels über 178,88 RM, am 15. Junt 1929 ausgestellten Wechsels über 95,60 RM, am 24. Juni 1929 ausgestellten Wechsels über 76,59 RM, am

1928 auggestellten Wechsels 139 05 . Die Klägerln ist In⸗ haberin und Ausstellerin. der vorge⸗ nannten in Dresden ausgestellten Wechsel, die sämtlich von dem Beklagten akzeptiert worden sind und die am 31. Juli 1929, 2. August 1929, 31. August 1929, 15. Sep⸗ tember 1929 und 30. September 1939 fällig und zahlbar waren. Die Wechsel per 31. Juli, 2. August, 31. August, 15. 6 und 30. September 1939 sind erfolglos zur Zahlung borgelegt und rotest erhoben worden. Die Klägerin eantragt, zu erkennen: den Beklagten gegebenenfalle , Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbarer Form kosten⸗

un über

pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1143,45 RM nebst 20 Zinsen über Reichsbankdiskont von 605 72 RM seit

dem 31. 7. 1929, von 7659 RM seit dem 2. 8. 1929, von 228,58 RM seit dem 31. 8. 1929, von 93,60 RM seit dem 165. 9. 1929 und von 139 05 RM seit dem 30. 9. 1929 sowie 8,238 RM

Februar 1929 ausgestellten Wechsels b

Preuß ischen Staatsanzeiger

5. Dezember

1929

ladet den Beklagten zur mündlichen V handlung vor die 10. Kammer für unde sf sachen des Landgerichtg zu Dresden auf den 29. Januar 1936. vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt ju seiner Vertretung zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin dvorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.

Dresden, den 25. Nobember 19239.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts Dresden.

78048) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Quarjlampengesellschaft m. b. O. in Hanau am Main, Frankfurter Landstraße Nr. 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heckert, Hanau a. M. klagt gegen die Firma B. Friedrich Holtz, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Neukölln, Wißmannstr. Nr. 12, unter der Behauptung, daß ihr die Be⸗ klagte aus Warenlieferung einen Betrag von 264 RM schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 264 RM nebst 9 o Zinsen seit dem 10. Oktober 1928 zu jahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Nuß⸗ allee 17, Zimmer Nr. 33, auf den 29. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Sanau, den 27. November 1929.

Das Amtsgericht. Abt. III.

I78049]

Der Kaufmann Albert August, Lucken⸗ walde, hee l, klagt gegen den Bäcker⸗ meister Theodor Kolbitz, zuletzt in Berlin, Büschingstraße 4 wohnhaft. Er beantragtz den Beklagten kostenpflichtig und vor! läufig vollstreckar zur Zahlung von 457 RM nebst 80/0 Zinsen seit 6. Sep. tember 1928 zu verurteilen. Zur Güte⸗ und Streitverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Luckenwalde, Linden⸗ allee 16, immer Nr. 14, auf den 14. Jannar 1930, 9 uhr, geladen. Luckenwalde, den 22. November 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[73050] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Max Cahn Nachf. 26h. Leopold Paul in Witten, Proz echbedo ö mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Steinber in Witten, klagt gegen den 6 W. Hoffmeister, frulf in Köln, jetz unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr der Bellagte als Pro⸗ bision für die Vermittlung eines Geschäftz 184,26 Reichsmark schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläuft vollstreckbar zu verurteilen, an die Klaͤgeri 18426 Reichsmark nebst 8 oo Zinsen seit dem 20. September 1929 zu zahlen. Zu mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 31. Januar 1930, 190 uhr, Zimmer 26, geladen. Witten, den 30. November 1929.

Der Urkundẽbeamte der Geschäͤftsstelle des Amtsgerichts.

78051 Oeffentliche Bekanntmachung. Zur Ermittelung unbekannter Teil. nehmer wird öffentlich bekanntgemacht: Regierungsbezirk Magdeburg.

Kreis Osterburg: ; L. Aufteilung eines Teiles des Ritter, gutes Rengerslage zwecks Begründung von F Neusiedlungen und sieben em en gelen II. Aufteilung der Bauernwirtschaft des Landwirts Karl Sellin senior in Rengerslage in zwei Rentengüter.

Kreis Jerichow E:

Aufteilung des Nitterguts Möser „Burg zwecks Begründung von 31 Neu⸗

siedlungen und 1 Zukaufsstelle.

Kreis Salzwedel: Verteilung des aus dem Verkauf der emeinschaftlichen Schweineweide von

interfeld aufgekommenen Erlöses in

Höhe von 21 087,17 RM unter die be

rechtigten Schweineweideinteressenten. Kreis Gardelegen:

. Verteilung des aus dem Verkauf

i der im gemeinschaftlichen Eigentum der

Separationtzinteressenten von Heßlingen stehenden Parzelle Krtbl. 1 Nr. 35 17165 usw. aufgekommenen Grlöses von 20 S3 45 RM unter die berechtigten Separationsinter⸗ essenten. II. Verteilung des aus dem Verkauf der im gemeinschaftlichen Eigentum der Sevarationzinteressenten von Bösdorf stehenden Parzellen Krtbl. 8 Nr. 59, 79 / gh, SI 46, 13, 14, 25, 58, 60 und 61 auß gekommenen Erlöses von 26 329 60 RM unter die berechtigten Separationsinter⸗ essenten. Die unbekannten Teilnehmer werden aufgefordert, sich bis zu dem auf Montag, den 3. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, beim Kulturamt in Stendal, Westwall 40, anberaumten Termin zu melden, widrigen falls der Ausbleibende, selbst im Falle de Verletzung seiner Rechte, die Auseinander- setzung gegen sich gelten lassen mu Stendal, den 2. Dezember 1925. Kulturaint. Der Vorsteher:

Wechselunkosten zu zahlen. Die Klägerin

23

Paul, Regierungs- und Kulturrat.

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