Neichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 285 vom G. Dezember 1929. S. 2.
einfach unter den Tisch fallen kann. Wäre alles in Ordnung ge⸗ wesen, dann hätten wir heute wahrscheinlich den Verlust von 12 oder 17 Millionen nicht zu verzeichnen. Abg. Koch (D. Nat): Halten Sie es nicht für erforderlich, daß Beamte und Angestellte,
die strafrechtliche Verfehlungen begingen, strafrechtlich belangt werden? Böß: Das wurde von Fall zu Fall im Magistrat er⸗
ßrtert. Abg. Koch (D. Nat.): Ist Ihnen nicht bekannt, daß in — Sitzung der Finanzdeputation am 19. September 1927 Bürgermeister Scholz eine Bilanzfälschung in der KVG. fest⸗ f hat? Böß: Ich bin nicht Mitglied der Finanzdeputgtion. Abg. Koch (D. Nat.): Sie selbst, Herr Oberbürgermesster, haben am 30. September 1227 diese Feststellung an die Hauptprüfungsstelle weitergegeben. Das Schreiben zur Weitergabe trägt Ihre Unterschrift. Böß: Das habe ich offenbar unterzeichnet, ohne es gelesen zu haben, zumal ja die Vorgänge von der Hauptprüfungsstelle immer wieder zurückkamen zum Magistrat. Abg. Koch (D. Nat): Ist Ihnen bekannt, daß in der Stadtverordnetenversammlung während Ihrer Anwesenheit von den riesenhaften Verlusten der KVG. eingehend gesprochen wurde und daß dabei auch die Bilanz⸗ sälschungen erwähnt wurden? Böß: Sie wissen selbst, wie es in der Stadtverordnetenversammlung zugeht und Sie wissen auch, daß ich dort von einzelnen Stadtverordneten und anderen Herren dauernd mit Fragen bestürmt werde, so daß ich dem Verhand⸗ lungslauf kaum folgen kann. Als Abg. Koch (D. Nat.) dem Oberbürgermeister Teile von Protokollen jener Stadiverordneten⸗ versammlung vorlas, in der die deutschnationale Strafanzeige erörterte wurde, erklärte Böß: Es ist ganz unmöglich, mir zu⸗ umuten, daß ich einzelne Sätze aus Stadtverordnetenreden im zedächtnis haben soll. Das kann ich nicht wissen. Und dann sagt man nachher in der Oeffentlichkeit: Der Oberbürgermeister weiß von nichts! (Abg. Meier Sor Das ist ja der Zweck der Uebung! Abg. Koch (D. Nat.): Ich wollte nur ermitteln, ob sich der Oberbürgermeister daran erinnert, daß er dieser Sitzung beigewohnt hat. Der Magistrat hat die Bilanzfälschungen ge⸗ lannt. Was haben Sie als Disziplinarvorgesetzter über alle Dienststellen gegen die Fälscher veranlaßt? Böß: Mir sind Fälschungen der Bilanz gar nicht bekannt gewesen. Die Ermitt⸗
lungen der Hauptprüfungsstelle darüber gingen auch nicht an mich, sondern an die Finanzverwaltung. Abg. Koch (D. Nat.):
Als Sie aber die Deckungsvorlage über das 800 000 Mark⸗Defizit der KBG. im Magistrat erörterten, mußten Sie doch aus dem Gutachten wissen, daß Schiebungen und Bilanzfälschungen vor⸗ gekommen wazen. Böß: Dieses Gutachten habe ich damals nicht im einzelnen gekannt. Wenn mir damals das alles bekannt gewesen wäre, was Sie heute wissen, hätte ich die deutschnationale Fraktion nicht nötig gehabt, sondern wäre selbst an die Staats⸗ anwaltschaft mit einer Anzeige gegen die Schuldigen gegangen. Im Magistrgt sitzen aber doch auch deutschnationale Stadträte, die doch bestimmt nicht geschwiegen hätten, wenn sie die Dinge
Lekannt hätten. Aber sie haben eben auch nichts gewußt. Weitere
Fragen des Abg. Koch (D. Nat.) zielten darauf hin, die Finanz⸗
lage der Stadt Berlin zu klären. Böß bekundete, das Aktivver⸗ mögen der Stadt Berlin betrage etwa zwei Milliarden, die Ver⸗ schuldung, feste und schwebende Schuld, umfasse eine Milliarde. Mehr als ein Drittel davon sei schwebende Schuld. Abg. Koch (D. Nat.): Sehen Sie in der Höhe der schwebenden Schuld keine große Gefahr? Böß: Zweifellos ist diese Lage schwierig. Sie ist. hauptsächlich dadurch entstanden, daß wir keine ausländischen Anleihen hereinbekommen konnten. Denn die Stadt Berlin wächst doch nun mal jährlich so ungeheuer, daß man die städtischen Einrichtungen weit über das Normal- maß ausbguen muß. Während z. B. in gewöhnlichen Zeiten 300 neue Stellen täglich bei den Elektrizitätswerken angemeldet werden, steigt diese Zahl in diesen starken Zeiten auf 1000 neue Anschlüsse. Abg. Koch (D. Nat.): Sind nicht ganz erhebliche Etatüberschreitungen vorgekommen? Vö Darüber weiß ich noch nichts. Abg. Koch (D. Nat): Ist Ihnen bekannt, daß es am 1. Dezember kaum möglich war, darlehensweise die Summe zu bekommen, die für die Beamtengehälter nötig war? Böß: Vein! Abg. Drüge müller (Soz. kam nochmals auf die Frage der 252 Kommunalbetriebe zu sprechen und führte eine Aufzählung an, wonach darunter neben den Bedürfnisanstalten und zahlreichen städtischen Marktplätzen auch 11 Ratswaagen als städtische Betriebe bezeichnet werden, ferner vier Krematorien, 17 Friedhöfe, 2 Schuhmacher⸗ und Schneiderwerkstätten, 8 Baugesellschaften. Böß erklärte dazu, daß man bezüglich der Baugesellschaften eine Zusammenlegung erwogen habe. Im übrigen sei ja die größte Mehrzahl dieser angeblichen Kommunal⸗ betriebe gar kein Betrieb, sondern müßte einfach auf Grund von Polizeivorschriften bestehen. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Ich will keine persönliche Spitze gegen Sie vorbringen. Aber ich will Ihnen Gelegenheit geben, den Mythus zu zerstreuen, der sich um den Bilderkauf gebildet hat. Was stellte das Bild dar? Böß: Ich bitte darüber keine Auskunft geben zu müssen. Ich möchte den betreffenden Künstler in der Oeffenilichkeit nicht bloßstellen. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Ich frage absichtlich nicht nach dem Künstler, sondern nur nach dem Objekt selbst. Böß: Es ist eine kleine Landschaft, die ich für 800 Mark eigene Mittel gekauft habe. Das Bild habe ich erhalten. Abg. Kaufmann (D. Nat.): Diese Mitteilungen sind für die Wohltätigkeitsfrage sehr wichtig! Böß: Wir haben uns im Magistrat dahin geeinigt, Künstler nicht durch Geldzuweisungen zu unterstützen, sondern durch Abnahme von Werken (Abg. Obuch Komm.]. Darum ist Arno Holz verhungert! Wenn Arno Holz noch lebte, und Sie würden ihn nach mir fragen, würden Sie etwas anderes er⸗ fahren. — Damit ist die Zeugenvernehmung von Böß beendet.
Es folgte die Vernehmung des Obermagistratsrats Nahl⸗ bach, der über Zuständigkeitsfragen beim Vertragsabschluß mit den Sklareks und über die Kontrolle der Durchführung besonders des 800 000 Mark⸗Darlehensvertrages aussagen soll. Nahlbach er⸗ klärte, im August habe Sklarek bei ihm 300 000 Mark Kredit be⸗ antragt. Es sei ihm aber sofort klar gewesen, daß die Sklareks keinen Rechtsanspruch auf das Darlehen aus der angeblichen Minderwertigkeit der von der BAG. übernommenen Waren hatten. Denn Reklamationen waren nach dem vorliegenden Ver⸗ trag ausgeschlossen. Da Schalldach und Sakolofski die Beschwerden der Sklareks aber für berechtigt hielten und vor allem, weil wir der Stadt nicht das Odium aufladen wollten, Geschäftsleute ge⸗ schädigt zu haben, wurde der Kreditantrag schließlich mit Zu⸗ timmung des Magistrats so abgeschlossen, daß statt der ursprüng⸗ . Forderung der Sklareks nach einem ungedeckten Kredit das gesamte Warenlager der Sklareks dafür verpfändet werden mußte. Im Kreditausschuß war ich gegen das Darlehen. Aber die fünf Stadträte beschlossen es doch, und unter ihnen befanden sich Gäbel und Degener. Die fünf Stadträte wollten darüber auch keine Vorlage an den Magistrat machen. Der Darlehensantrag ist dem zuständigen juristischen Dezernenten Dr. Clementz zugeleitet worden. Die Sklareks haben die Raten pünktlich zurückgezahlt. Aber es war schon damals außerdem eine Belastung des Sklarek⸗ schen Kontos von 3867 000 Mark vorhanden. Heute hat dieses Konto auf der Debetseite noch rd. 287 000 Mark. Bexichterstatter Abg. Koenneche (D. Nat. Wußten Sie damals, daß die Sklareks selbst Lieferanten der Waren waren, die sie bemängelten? Nahlbach: Nein! Abg. Koennecke (D. Nat.): Sie haben in den Darlehnsvertrag ausdrücklich aufgenommen, daß nun aber die Reklamationen der Sklareks wegen der übernommenen Waren endgültig erledigt sein müßten? Nahlbach: Jawohl. Abg. Koennecke (D. Nat.): Wissen Sie, daß trotzdem hinterher der Monopolvertrag für Sklareks wieder mit dem minderwertigen Lager begründet wurde? Nahlbach: Nein. Abg. Koennecke (D. Nat.: Würden Sie in der Tatsache dieses Monopolvertrages eine Verletzung Ihres Vertrags erblicken? Nahlbach;: Ja! — Auch keiner derjenigen, die den Monopolvertrag unterschrieben, Benecke oder Gäbel, hat sich jemals an mich gewandt. Auf Be⸗ fragen durch den Abg. Riedel (Dem) erklärte der Zeuge, daß
auch Stadtrat Wege (D. Nat) für den Sklarekschen Darlehns⸗ vertrag war, gegen den nur noch der Kämmerer sich gewandt hatte. Aus Antworten Nahlbachs auf Befragen des Abg. Obuch Komm.) ergab sich, daß keine die Sllarek⸗Berträge zu⸗
sammenfassende Akte da war. Nahlbach hahe selbst daher die Lieferungsverträge gar nicht gekannt. Auf Fragen des Abg.
Drügemüller (Soz) erklärte Nahlbach, er habe lange überlegt, welches Mitglied des Kreditausschusses dagegen war, das 300 009⸗Mark⸗Darlehen an Sklareks zum Gegenstand einer Magistratsvorlage zu machen. Er glaube unter Vorbehalt sagen zu können, daß es Stadtrat Benecke war. Stadtrat Gäbel habe erklärt, es werde alles in Ordnung kommen. Die Sklareks zum Beginn mit der Zahlung der Tilgungsraten zu bewegen, habe außerordentlich schwer gehalten. Der Kämmerer habe nur unter sehr starkem Widerstreben in die Herabsetzung der Tilgungsraten eingewilligt. Auf die Beschwerde des Zeugen über das ständige Eingreifen Gäbels in seine Zuständigkeitssphäre sei der Kämmerer sehr empört gewesen und habe das auch Gäbel zum Ausdruck ge⸗ bracht. Ich hatte, so erklärte der Zeuge, das Gefühl, daß Herr Gäbel die Sache verschleppte. Er hat meine Akten wochenlang bei sich liegen lassen. Auf Befragen durch den Abg. Koch (D. Nat.) bemerkt der Zeuge, das erste Darlehensgesuch der Sklareks sei
durch Stadtrat Wege in Vertretung des Kämmerers abgelehnt worden. Das zweite Gesuch sei dann vom Magistrat mit Zu⸗
stimmung des Kreditausschusses, in dem auch Herr Wege saß, be⸗ willigt worden.
Die weitere Verhandlung wird auf heute vertagt. Zunächst soll dann eine Gegenüberstellung von Obermagistratsrat Brandis von der Hauptprüfungsstelle mit Direktor Brolat erfolgen. Dann
wird Stadtsyndikus Lange, hierauf Bürgermeister Scholtz ver⸗ nommen. Weiter sind die Vernehmungen des Buchhalters Leh⸗
mann und der drei Brüder Sklarek auf die Tagesordnung gesetzt.
— Im Raisfeisen⸗Untersuchungsausschuß des Preußi⸗ schen Landtags verlas vorgestern der Berichterstatter Abg. Kuttner (Soz.) Stellen aus den von der Bankfirma Marliewiez dem Ausschuß übermittelten Akten über die rumänischen Anleihegeschäfte der Raiff⸗ eisenbank und den von Dr. Dietrich behaupteten Verlust der rumänischen Wertpapiere. Die Akten ergäben, wie der Berichterstatter dem Nach⸗ richte nbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge hervorhob, überall Widersprüche zu den Aussagen des Geheimrats Dr. Dietrich. Dieser wolle die Papiere am Tage des Rathenaumordes, am 24. Juni, verloren haben. Auf Mahnungen der Bank erfolgte lange Zeit nichts, das Aufgebotsverfahren wurde erst am 21. Oktober betrieben. Dr. Diet⸗ rich ersuchte ausdrücklich, es im Namen der Bank und nicht in seinem Namen zu betreiben. Warum sich Dr. Dietrich resigniert in den Verlust gefügt habe, ist dem Berichterstatter unerfindlich. Es hätte leicht sein müssen, gegen Aussetzung einer Belohnung die Stücke wieder zu be⸗ kommen. Abg. Dr. Baecker (D. Nat.) wandte sich gegen den Bericht⸗ erstatter mit dem Bemerken: „Werden Sie erst mal 75 Jahre alt und sehen, ob Sie sich dann an alle Einzelheiten erinnern können.“ Ver⸗ dächtigungen solle man nicht aussprechen. Vors. Dr. De erberg (D. Nat.) bat, diese Sache jetzt nicht weiter zu behandeln. Es solle darüber in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden. Berichterstatter Abg. Kuttner (Soz.) verwahrte sich gegen den Vorwurf der Verdächtigung; er habe nur Widersprüche festgestellt. Auch der Vorsitzende schloß sich der Ansicht an, daß diese Widersprüche in den Aussagen Dr. Dietrichs geklärt werden müßten. Nunmehr wurde der Zeuge Möhring ver⸗ nommen, der von der Dresdner Bank zur Raiffeisenbank (Effekten⸗ abteilung) als Prokurist kam. Auf Fragen des Vorsitzenden erwiderte der Zeuge, daß er keine Kredite bewilligt habe. Der Vorsitzende fragte, ob der Zeuge nicht der Orientalischen Handelsgesellschaft einen Kredit bewilligt habe. Der Zeuge erwiderte, er habe nur ein Teegeschäft dieser Gesellschaft abgewickelt. Er glaube, daß dieses Geschäft von der Direktion nicht genehmigt war. Der Vorsitzende bemerkte, dann hätte der Zeuge gegen seine Vorschriften 6 Das gab der Zeuge zu. Er bemerkte aber, daß die von der Gesellschaft gegebene
Bürgschaft eingeklagt und bezahlt worden sei. Die Bürgschaft war
aber, wie der Vorsitzende feststellte, nicht ordnungsgemäß ausgestellt. Der Vorsitzende fragte, aus welchem Grunde der Zeuge den Kredit bewilligt habe. Der Zeuge erwiderte, es sei geschehen, um Provision zu verdienen, nicht für sich, sondern für die Bank. Der Vorsitzende stellte nochmals fest, daß der Zeuge hinter dem Rücken der Direktion gehandelt habe. Im Fall des Geschäfts mit Anna und Julius Ebel will der Zeuge im Einverständnis mit der Direktion gehandelt haben. Hier wurde eine Erbschaft abgetreten, die in Hinterindien lag. Der Zeuge gab aber zu, daß der von ihm gegebene Kredit „den Rahmen des von der Direktion bewilligten Kredits überschritten habe“. Der Zeuge hat eigene Geschäfte bei einer Tochtergesellschaft der Raiff⸗ eisenbank, der Landmann⸗Bank, gemacht, wo er ein Konto hatte und in Effekten spekulierte in einer Höhe, die im Mißverhältnis zu seinem Konto stand. Der Zeuge bezog sich zur Erklärung auf einen „Betrug, den Hamburg mit einer Anleihe von 1919 und 1923 verübt habe“. Die weitere Vernehmung des Zeugen bezog sich auf die rumänische Angelegenheit. Die Direktion habe, so erklärte der Zeuge, die be⸗ treffenden Stücke vom Bankhaus Markiewiez gekauft. Bericht⸗ erstatter Abg. Kuttner stellte eine Reihe von Fragen an den Zeugen, die sich darauf bezogen, daß für die Papiere 225 000 französische Franken an Markiewiez angewiesen wurden. Ueber die banktechnischen Einzel- heiten der ganzen Transaktion konnte der Zeuge nur ungenaue Aus⸗ kunft geben. Der Zeuge ist selber einmal bei Markiewiez gewesen und hat der Direktion berichtet. Auf Grund seines Berichts fand eine Auseinandersetzung in der Direktion statt, deren Ergebnis war, daß das Konto des Geheimrats Dietrich mit der genannten Summe be⸗ lastet wurde. — Zeuge Dr. Schwarz bemerkte dazu, er habe Möhring wiederholt ersucht, die Sache in Ordnung zu bringen. Möhring habe mit Dr. Dietrich darüber gesprochen und Dr. Dietrich habe gesagt, er werde die Sache erledigen. Zeuge Möhring bestätigte dies. Weiterhin wurde der Zeuge vom Vorsitzenden über die Hereinnahme der falschen russischen Wechsel befragt. Der Zeuge erklärte, in dieser Sache nicht verantwortlich zu sein, er habe pflichtgemäß gehandelt und nicht wissen können, daß die Wechsel der „Russischen Handels= vereinigung in Moskau“ gefälscht waren. Diese Wechsel sind im Austausch gegen Wechsel einer staatlichen russischen Handelsgesellschaft ohne weitere Kontrolle hereingenommen worden. Der Vorsitzende erblickte darin eine Leichtfertigkeit, die der Raiffeisenbank Verluste ge⸗ bracht habe. Auf Anregung von kommunistischer Seite wandte sich die Verhandlung nochmals dem Fall Hurwitz von der Preußenkasse zu. Wie der Vertreter der Preußenkasse, Dr. Bloch, mitteilte, ist Hurwitz „beurlaubt“ worden. Von mehreren Seiten wurde angeregt, Hurwiß zu vernehmen.
Hierauf wurde Direktor Wiegelow vernommen, der 1926 1 2 * zur Sanierung der Raiffeisenbank berufen wurde. Wie er
aussagte, wurde er berufen, um die Bank als solche zu führen und die Filialen zu überwachen. Mit dem Abwicklungskonto hatte in der Hauptsache die juristische Abteilung zu tun. Die Buchführung war schwerfällig und mußte mit Mühe modern gestaltet werden. Die Filialen mußten von jedem Abhängigkeitsverhältnis befreit werden. Der Zeuge hat im engen Vertrauensverhältnis mit der Preußenkasse gearbeitet. Der mutmaßliche Verlust wurde auf 40 Millionen ge⸗ schätzt. Mit der Preußenkasse zusammen mußte der Weg der Selbst⸗ hilfe beschritten werden. Die Preußenkasse erhielt Sicherheiten, ins⸗ besondere durch Bürgschaft der Genossenschaften. Der Zeuge gab eingehend Auskunft über die Einzelhexen der Sanierungsaktion. Die Verluste seien jetzt auf 63 Millionen berechnet, 45 Millionen davon seien auf Abwicklungskonto der alten Verluste eingesetzt worden. Die schlechte Lage der Landwirtschaft sei namentlich in den Jahren 1925—27 ein Hindernis der Abwicklung gewesen. Die Preußenkasse habe zu⸗
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hatte. Zusammenfassend könne gesagt werden, daß die Durchführbar⸗ keit des Sanierungsplanes sich in den ersten drei Jahren als möglich erwiesen habe, namentlich auch infolge der Unkostensenkung. Durch die Zinserhöhung der Preußenkasse um 3. Prozent Mitte 1928, die nur den Raiffeisengenossenschaften auferlegt wurde (Hört, hört h, sei die Raiffeisenbank schwer getroffen worden. „Hätten wir gewußt,
des Vorsitzenden gab der Zeuge noch Auskunft über die Zinsponltit der Raiffeisenbank in den letzten drei Jahren. — Hierauf trat eine Mittagspause ein.
In der Nachmittagssitzung ergänzte der Zeuge Wiegelow, der inzwischen die Aussagen des Direktors Siedersleben durchgesehen hat, seine Aussagen über die Bilanz der Raiffeisenbank. Der Zeuge be⸗ kämpfte in mehreren Punkten die Ansichten Siederslebens, u. a. auch hinsichtlich der Zinsberechnung. Die Bank wäre konkurrenzfähig ge⸗ blieben, wenn nicht die erwähnte Sonderbelastung gekommen wäre. Der eingeschlagene Weg wäre gangbar geblieben, wenn die Preußen⸗ lasse weiter wohlwollend entgegengekommen wäre und die Lage ber Landwirtschaft sich nicht katastrophal entwickelt hätte. Trotzdem sei es zu begrüßen, daß für die Vereinigung aller landwirtschaftlichen Ge⸗ nossenschaften Platz geschaffen wurde. Unzutreffend sei es, daß Ver⸗ bandsdirektoren die Bilanz nicht hätten decken wollen. Der Präsident der Preußenkasse, Klepper, dußerte sich auf Aufforderung bes Vor⸗ sitzenden über die Gründe, die die Preußenkasse zu der Zinserhöhun 1928 bewogen hätten. Es sei keine Frage des Wohlwollens sondern den wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit. Bei Ausgabe von Krediten muß man prüfen, wie es mit der Sicherheit bei der Rückzahlung stände. In der Vorkriegszeit sei man von einer gewissen generellen Bewertung der Landwirtschaft ausgegangen, und bieses System wandte man zunächst auch nach dem Kriege an, ohne zu bedenken, daß die Grundlagen sich geändert hätten. Das führt? zu unwirtschaftlicher Kreditpolitik. Un⸗ zutreffend sei die Annahme, daß das Wachsen der Einlagen die Ren⸗ tabilität der Naiffeisenbank befördert habe. Ebenso sei es unzutreffend, daß die Raiffeisenbank gegenüber anderen Instituten ungebührlich hoch belastet worden sei. Das Verschwinden der Raiffeisenbank sei eine in sich selbst gerechtfertigte Maßnahme. Präsident Frhr. von Braun führte aus, das Schicksal der Raiffeisenbank sei durch die Inflation ver⸗ ursacht worden. Infolge des stetigen Geldzuflusses mußten Darlehen an Kommunalverbände gegeben werden, und die Landwirtschaft habe dadurch 283,4 Millionen Goldmark verloren. Die an sich den Genossen⸗ schaften fremden Kredite wurden 1923 durch die neuen Satzungen legalisiert. Die Durchführung wurde Prokuristen übertragen, denen es an Erfahrung und Schulung fehlte. Bei der wenig harmonischen Zu⸗ sammenarbeit im Vorstand sei die Kontrolle mangelhaft gewesen. Eine Bank mit so großen Mitteln hätte einen beamtenmäßig vor⸗ gebildeten Apparat haben müssen. Gleichwohl habe der Aussichtsrat seine Schuldigkeit getan, bis die Katastrophe kam, die z. T. in persön⸗ licher Schuld, z. T. in Verkettung kragischer Umstände ihre Ursache gehabt hätte. Der Redner dankte Wiegelow für seine Sanierungs⸗ arbeit. Hätte man 1926 bereits alles aufgegeben, so wäre alles verloren gegangen, auch das Geld der Preußenkasse, und die Bauernschaft hätte großen Schaden erlitten. Eine ruhige und besonnene Entwicklung ohne Ueberstürzung sei das richtige gewesen. Er hat als Präsident des Generalverbandes der Raiffeisengenossenschaften schon vor der Raiff⸗ eisenkatastrophe die Einigung aller landwirtschaftlichen Genossenschaften befürwortet. Um der Einigung willen mußte die Naiffeisenbank als Zentralinstitut geopfert werden. Reich und Rentenbank⸗Kreditanstalt hätten zusammen 50 Millionen zur Sanierung des Genossenschafts⸗ wesens hergegeben, aber nur um den Preis der Verkoppelung der Einigung mit der Bereinigung. Dieses Moment sei durchschlagend gewesen für die Einigung. Direktor Siedersleben hielt seine Ge⸗ winn⸗ und Verlustberechnung der Raiffeisenbank aufrecht. Die Raiff⸗ eisenbank habe mit ihren hohen Zinsberechnungen auf die Dauer nicht konkurrieren können. 3. B. seien der Tabat⸗Verwertungs ⸗ Genossenschaft in Schwedt 12 Prozen jährlich berechnet worden. Bei der Zins erhöhung vom Jahre 1928 sei die Raiffeisenbank keineswegs besonders benachteiligt worden. Die Preußenkasse sei vielmehr der Raiffeisenbank bei Kontoüberziehungen sehr entgegengekommen. Eine große Reihe von Verbandsbirektoren hätten sich gegen die Bilanzaufstellung ge⸗ wehrt, namentlich gegen die Höhe der Abschreibungen. Der Redner nennt einige dieser Direktoren mit Namen. Auch der Leiter der Preußen⸗ kasse Klepper äußerte sich in demselben Sinne. Der frühere Leiter der Preußenkasse, Dr. Semper, betonte, wie bereits bei seiner ersten Vernehmung, daß es 1924 gar keinen anderen Weg zur Behebung der schweren Kredit- und Wirischaftskrise gegeben habe als den damals beschrittenen. Das Entscheidende sei doch das Kreditengagement an letzter Stelle, beim landwirtschaftlichen Einzelbetrieb. 1924 und 1925 habe man die ungünstige Entwicklung der Landwirtschaft und der ganzen Wirtschaftspolitik noch nicht übersehen können. Damals seien alle beteiligten Faktoren einig gewesen, und man könne heute niemand einen Vorwurf daraus machen, daß er s. Zt. gerade für die später so scharf kritisierten Maßnahmen gestimmt habe. Direktor Wie gelow betonte, daß es ganz natürlich sei, wenn die Filialdirektoren an der Bilanzaufstellung; bei den Abschreibungen immer etwas auszusetzen gehabt hätten. Die Filialdirektoren hätten möglichst viel in Reserve stellen wollen. Daß eine Sonderbelastung der Raiffeisenkasse durch die Zinserhöhung stattfand, habe Herr Klepper in Königsberg dem Redner selber zugegeben. Die Prolongationsmöglichkeit des Ueberbrückungs⸗ kredits sei zweifellos von der Preußenkasse zugestanden worden. Die Prolongation würde die volle Sanierung der Raiffeisenkasse möglich gemacht haben. Präsident Klepper erwiderte, ein Unternehmen sei doch nur rentabel, wenn sich sein Kapital zum Landeszinsfuß verzinse. Das sei der Raiffeisenbank aus eigener Kraft nicht möglich gewesen. Darüber, daß die Raiffeisenbank durch eine Hilfsaktion der Preußen kasse bei dieser entschuldet werden sollte, könne man im Ernst nicht diskutieren. Eine Frage aus dem Ausschuß nach der Höhe der Verluste der Raiffeisenkasse beantwortete der Redner damit, daß es 63 Millionen seien. Präsident Frhr. von Braun bemerkte, man könne die Gesamt⸗ höhe der Verluste doch noch nicht übersehen, sondern müsse abwarten, bis alles verkauft sei. Dr. Semper bemerkte, es sei früher immer Grundsatz der Preußenkassẽ gewesen, sich nicht an den landesüblichen Zins fuß zu , sondern möglichst unter dem Zinssatz der Reichsbank zu bleiben. Damit war die Erörterung der Frage, ob die Raifseisenbank besser bestehen geblieben wäre oder nicht, zunächst erledigt. Sie wurde aber wieder aufgenommen infolge Fragen des Abg. Kaufhold (Dnat.) an Direktor Wiegelow über den Zinsfuß, den die Preußenkasse zuerst verlangt habe. Im Laufe dieser neuen Erörterung gab Präsident Klepper zu, daß die Preußenkasse einen starken Druck auf die Raiff⸗ eisenbank bezüglich der Auflösung der Bank ausgeübt habe mit dem Be⸗ merken, falls sich die Bank nicht zur Auflösung entschließen würde, würde die Preußenkasse auf geschäftlichem Wege die Bank gewaltsam dazu drängen. — Hierauf wurde die Verhandlung auf Donnerstag vormittag 10 Uhr vertagt.
Handel und Gewerbe.
Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) W oche nausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 30. Nobember (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zum Stande am 23. Nobember) in tausend Schillingen. Aktiva: Gold, Devisen und Valuten 721 149 (Zun. 38 080, Wechsel, Warrants und Effekten 300 720 (Zun. 40 869), Darlehen gegen Handpfand 358 (Abn. 146), Darlehensschuld des Bundes 109 484 (unverändert), Gebäude samt Ein⸗ richtung 10 440 (unverändert), andere Aktiva 294 450 (Abn. 23717). — Passiva: Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (un⸗ verändert), Reservefonds 9282 (unverändert), Banknotenumlauf 1072227 (3un. 167 6 Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 61 431 (Abn. 89 407), sonstige Passiva B6 378 (Abn. 23 707.
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Nr. 285.
—
Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 6. Dezember
3. Aufgebote.
IS 29 . Albert In, der Nachlaßverwaltung der Meseritz, als Josefine Sporkmann ist Termin zur
Verhandlung über die Schlußrechnung und Ausschüttung der Masse anberaumt auf den Ig. Dezember 1929, vor⸗ Der liegt auf der Geschäfts⸗
mittags 10 Uhr, Zimmer 7. Teilungsplan stelle zur Einsicht auf. Bottrop, den 28. November 1929. Das Amtsgericht.
783131]. Aufgebot.
Der Gerichtstaxator Bruno Koepchen in Elberfeld, Neue Gerstenstraße, hat als
gerichtlich bestellter Nachlaßpfleger des 8532 wiest. ach sr. früher! . am 23. August 1929 in Elberfeld ver⸗ Die Urkunde vom 13. Februar 1850, Gr. er r, *r 6 3. storbenen Tiefbauunternehmers Wilhelm welche über die im Grundbuch von ö ger, e
Friedrich Runge, zuletzt wohnhaft in Elberfeld, Schleswigerstr. Ja, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗
schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ Bortfeld antragt. Die Nachlaßgläubiger werden .
daher aufgefordert, ihre Forderungen erklärt. gegen den Nachlaß des verstorbenen Tier Vechelde, bauunternehmers Wilhelm Friedrich T
Runge, zuletzt wohnhaft in Elberfeld, ö Schleswigerstr., spätestens in dem auf J Dienstag, den 29. April 1935, 12 uhr,
bei diesem Gericht anzumelden.
zu enthalten;
Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen
nicht ausgeschlossenen ein Ueberschuß ergibt. aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Elberfeld, den 22. November 1929. Amtsgericht. Abtlg. 122.
Gläubiger
7S535
Durch Beschluß vom 2. Dezember 1929 wurde der am 1. Nov. 1928 er⸗ teilte Erbschein nach dem am 22. August 1928 gestorbenen Bernhard Vogel, Klaviermechaniker in Vaihingen a. F., und die am 1. November 1928 der Witwe Maria Vogel erteilte Aus⸗ fertigung desselben für kraftlos erklärt. Württ. Nachlaßgericht Vaihingen a. F.
178530 Aufgebot. Durch. Ausschlußurteil des Thüring. Amtsgerichts, 2, in Gotha vom 16. No— vember 1929 sind die angeblich gestohlenen Mäntel der 4 c igen Hypothekenpfand⸗ briefe der Schwarzburgischen Hypotheken⸗ bank in Sondershausen, und zwar: Ser. IV Lit. D Nr. 3894 über 1000 RM, Ser. III Lit. D Nr. 2928 über 1000 RM, Ser. II Lit. D Nr. 1629 über 1000 RM, Ser. II Lit. D Nr. 1542 über 1000 RM, Ser. III Lit. D Nr. 3420 über 1090 RM für kraftlos erklärt worden. Gotha, den 16. November 1929. Thüring. Amtsgericht. 2.
[Il1S316]. AUusschlußurteil! Im Namen des Volkes! In der Aufgebotssache des Rentners Wilhelm Middelhoff in Windhagen hat das Amtsgericht in Gummersbach, durch den Gerichtsassessor Grothusen für Recht erkannt: Der über die im Grund⸗ buch von Gummersbach Band 75 Blatts sog in Abt. II Nr. 2 für die Sparkasse der Gemeinde Gimborn in Hülsenbusch ein⸗ getragene Hypothek von 6050 Mark gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Grothusen.
78317. Ausschlußurteil! Im Namen ves Bolkes!
In der Aufgebotssache des Fabrik— arbeiters Gustav Becher in Derschlag, hat das Amtsgericht in Gummersbach, durch den Gerichtsassessor Grothusen für Recht erkannt: Der über die im Grund⸗ buch von Gummersbach Band 104 Blatt 4691 (früheres Grundbuch von Agger Band VI Artikel 202 des Amts⸗ gerichts Waldbröl in Abt. MI unter Nr. !] für den verstorbenen August Rau in Derschlag eingetragene Hypothek von 16060 Mark gebildete Hypothekenbrief, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Grothusen. 78318.
Durch Ausschlußurteil vom 21. No⸗ vember 1929 hat das Amtsgericht Holz⸗ minden durch den Amtsgetichtsrat Meyer für Recht erkannt: Der Gläubiger des im Grundbuch von Lichtenhagen Band J Bl. 35 Abt. III unter Nr. JI für den Voll⸗ meier Friedrich Reese in Pegestorf ein⸗ getragenen Kapitals von 9090 Mark wird mit seinem Rechte aus der Hypothek aus— geschlossen.
Holzminden, d. 21. November 1929.
Die Gläubiger
18531
in Schles,
78533
Der
schlußurteil für kraftlos
78536 In
Schnotpfeil,
Mudersbach
Bergmann ihre Kinder:
hätten.
78320.
22 . Berlin X.
78534 vember 1929
festgestellt.
78318]. Durch vember 1929 Bothe, geb. Kapitän des
haven, für tot
Is319.
zu Ostbevern
Aus schlußurteil. Im Namen des Volkes! In der Aufgebotssache des Landwirts Klemt 1 in
eingetragene
Hypothekenbrief ö . 2 fa nuar 1901 über die für die Leihhaus⸗ e z Ger 1 ‚. . ; e. 2 . anstalt zu Helmstedt im Grundbuch von J Die Wendschott Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der noch
der Nachlaßsache der Hermann Weisang und Johanna geb. Hering in Mudersbach ist: 1. der Ehe⸗ frau Hammerschmied Ewald Schwunk, Anna geb. Weisang, in Werdohl, 2. dem minderjährigen Hermann Weisang in Polch, geb. am 25. Juli 1914, gesetzlich vertreten durch seine Vormünderin, die Ehefrau Heinrich Becker, Therese geb.
zeichneten Nachlaßgericht am J. April 1928 ein Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeischaft erteilt worden, worin bescheinigt ist, daß nach dem am 3. Mai 1929 erfolgten
frau des Bergmanns Hermann Weisang, Johanna geb. Hering, ihr Witwer, der
Weisang in Mudersbach, b) die Ehefrau Hammerschmied Ewald Schwunk, geb. Weisang in Werdohl, e) der Her⸗ mann Weisang 25. Juli 1914, die Gütergemeinschaft nach westfälischem Dieses Zeugnis ist und wird daher für kraftlos erklärt.
Kirchen, den 25. November 1929.
Durch Beschluß vom 21. November 1929 ist der Schachtmeister Gottlieb Fredrich, 3. Zt. in den Heilstätten in Berlin⸗Wittenau wegen Trunksucht entmündigt.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilungz7.
Durch Ausschlußurteil vom 28. No⸗
k Bremervörde zudwig Emil Dauber für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 19235
Das Amtsgericht Bremervörde, den 28. November 1929.
Ausschlußurteil vom 27. No⸗
früher wohnhaft in Deichshausen, zuletzt Reederei Diedrich Heinrichs in Breiner⸗
tag ist der 31. Delmenhorst, d. 29. November 1929. Amtsgericht.
Durch Ausschlußurteil vom 15. No⸗ vember 1929 ist der am 26. März 1858
Evens für tot erklärt worden.
Todestag ist der 1 Januar 1895 festgestellt.
Warendorf, d. 15. November 1929. Das Amtsgericht.
Kalau, Pfleger hat das
über die im
Bortfeld Band 1 Blatt 92 Seite 368 in Abteilung III unter Nr. 3 für den Kotsassen Johann Heinrich Brandes in ] Hypothek von 4590 „ ausgestellt ist, wird für kraftlos
den 29. November
as Amtsgericht. vom
Bd. 1 Bl. 6
vom erklärt.
Vorsfelde, den 30 November 1929. Das Amtsgericht.
Be schlus .
in Polch, von dem unter⸗
Tode der zuletzt in
wohnhaft gewesenen Ehe⸗
und
Josef
Hermann Weisang, a) der Invalide
nna in Polch, geb. am
Recht fortge etzt
unrichtig
Amtsgericht.
27. E. 20, d. 29. November 1929.
ist der am 5. Juni 1877 geborene Heinrich
ist der Kapitän Hinrich am 8. Dezember 1857,
Vollschiffes „Auguste“ der
erklärt worden. Als Todes⸗ 1. 1902 festgestellt.
geborene Karl Ferdinand Als
Das Amtsgericht.
Bekiagten, 2.
4. Oeffentliche Zustellungen.
78321]. Deffentliche Zustellung.
Es klagen und laden: 1. Die Ehefrau Anna Orth, geb. Westphal, Uetersen, Seminarstr. 61, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Raabe, Kober C Heidrich in Altona, gegen ihren Ehemann, Gärtner Paul Orth, früher in Uetersen, jetzt unbekannten Aufenthalts,
Kreis der geistes⸗ schwachen Maria Schwarz, z. Zt. in der Landes⸗Heil⸗ und Pflegeanstalt Lüben Amtsgericht in Schwerin a. W. für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief buch von Prittisch Band JI Blatt Nr. 24 in Abteilung III unter Nr. 2a Maria Schwarz, jetzt in Lüben i. Schles., eingetragenen Hypothet von 2400 PM wird für kraftlos erklärt. Schwerin a. W., 22. November 1929. Das Amtsgericht.
Grund⸗
für
1929.
15. Ja⸗
in Ab⸗ teilung Ill unter Nr. 2 eingetragene Hypothek zu 24 000 PM ist durch Aus⸗ 27. November 1929
Eheleute
macher, geb. Waxweiler, Köln⸗Zollstock, Hönningerweg 210, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ehlers in Altona, gegen ihren Ehemann, Hafen⸗ arbeiter Stefan Ammacher, früher in Altona, Langestraße 52, jezt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 3. die Ehefrau Maria Weihe, geb. Ehlers, jetzt in Thaden Krs. Hanerau, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Magen E Katz, Altona, gegen ihren Ehemann, Arbeiter Hinrich Weihe, früher in Berg⸗ stedt, zuletzt in Niendorf bei Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 4. der Arbeiter Max Wieske in Altona⸗ Stellingen, Hatzberg 6, Klägers, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Anz in Stellingen, gegen seine Ehefrau Veronika
unbekannten Aufenthalts, Beklagte, 5. die Ehefrau Wilhelmine Edwardes, geb. Fett, Altona⸗Nienstedten, Kanzleistraße 33, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Frackenpohl in Altona, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Elias Henry Edwardes, früher in Dover, England, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 6. die Ehefrau Erna Eichmeyer, geb. Gössel, Altona, Kl. Freiheit 91 1M, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Stahmer Freiherr vonhammer⸗ stein in Altona, gegen ihren Ehemann, Maler Eduard Eichmeher, zuletzt in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, zu 1 und 6 auf Grund des z 1568 B. G.⸗B., zu 4 und 5 auf Grund des z 1565 B. G.⸗B., alle mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für allein schuldig zu erklären, zu 2 und 3 wegen Ehescheidung. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Altona⸗Elbe auf den 15. Ja⸗ nuar 1939, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Altona, den 28. November 1929. Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.
78546 Oeffentliche Zustellung.
Es klagen 1. die Ehefrau Therese Sollatz 9. Klinger in Frankfurt a. M., Eichwal keraz S1, Prozeßbevollm.: Rechtsanw. Dr. Bamberger in Frank⸗
Ver
mächtigten vertreten zu lassen.
(T7326
in Mannheim, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Panther. Gerhard,
1922 in Mannheim geschlossenen Ehe.
vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Mannheim auf den 1930, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 28. November 1929. Der Urkundsbeamte.
Die Ehefrau des
mit dem Antrage, auf Scheidung der am 9. März 1923 zu Secken heim ge⸗ schlossenen Ehe, zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil. kammer des Landgerichts zu Mannheim auf Donnerstag, den 9. Januar 1930, vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.
Mannheim, den 28. November 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts. U7S551] Oeffentliche Zustellung.
n Sachen der Kaufmannsehefrau
Margareta Stengel in Nürnberg, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Zilcher
M., geen ihren Ehemann tz
urt a.
1 olla rüher in Frankfurt a. R. H, f 18, b. ir. jetzt unbekannten au
, .
Grund der S5 1565, 1563 B. G. B. au n — 25 R. 68 / 9 — ; 2. die Ehefrau. Anna Maria Michel geb. Becker in e mn. a. M., Moltke⸗ allee T2, . bevollm. Rechts anw. Heyum in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann, den früheren Fabrikanten . Adam Michel, früher in Frank⸗ urt a. M., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts auf Grund der S§5 1665, 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung — 4 R. 4 se9 3. die Ehefrau Hedwig Kinder geb. — 261 in Frankfurt a., M. Bornwiesenweg 8 II, en eren, Rechtsanw. r. Schmidt⸗Knatz in Frankfurt 9. M., gegen ihren Ehemann, den Maschinentechniter Franz Kinder, . in Frankfurt a. R. Born⸗ ,, 3 II, zur . unbekannt wor auf Grund des 5 1567 Abs. 1 und Abf. 2 Ziffer 2 B. G-. auf Ehe⸗ ö — 10 R. 1386/29 —. ie Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Frankfurt a. M. zu A auf den 22. Januar 1930, vorm. 19 Uhr, Zimmer 367 Neubau, bor die 12. Zivilkammer, zu 2 auf den 31. Januar 1930, vorm. 9 Uhr, i. 126, Neubau, vor die 3. Zivil⸗ ammer und zu 3 auf den 21. Fe⸗ bruar 1939, vorm. 10 uhr, Zimmer 117, Neubau, vor die 5. Zivil⸗ kammer mit der ö. sich
—
durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
k a. M., den 2. Dezember
Geschäftsstelle des Landgerichts.
78647 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Elsa Henke geb. Gregor in Kosel, Kreis Rothenburg, O. 2, Prozeß⸗ bevoll mächtigter: Rechtéanwalt Juffizrat Kuhn in Görlitz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Fleischer Arno Henke, früher in Niesky, Neuhof, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Äntrage auf Scheidung der Ehe wegen Verschuldens des Be—⸗ klagten. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 17. März 1930, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen
vertreten zu lassen. — 3. R. 5
Görlitz, den 30 November 1929. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle 3 des Landgerichts.
78324) Oeffentliche Zustellung. Der Bauhillsarbeiter Ludwig Wolf in
die Ehefrau Agnes Am⸗
Ehezerrüttung, mit dem Antrage auf Ehe—⸗
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 10. Fe—⸗ bruar 1939, 9 uhr, mit der Äuf— forderung, sich durch einen bei diesem
rozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. K 2
(IS8553] Oeffentliche Zustellung.
Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten eb. Loschner in Marxdorf, Kreis Schweidnitz,
6 d e enn ne, Landsberg in Schweidnitz, klagt gegen den Arbeiter Paul Teichler, früher in Marx⸗ dorf. auf Ehescheidung aus §§ 1567, 1868 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß 5 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die W Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ Bad⸗Orb. Siedlung, Sachsenhänfer Straße, lichen Verbandlung des
ebenda, gegen Stengel Ludwig, Kauf— mann in Nürnberg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, ist neuer⸗ licher Verhandlungötermin vor der IV. Zivilkammer des Landgerichts Nürn⸗ berg anberaumt auf Donnerstag, den 16. Januar 1939, vormittags d uhr, Sitzungssgal Nr. 27b. Gerichtsgebäude, Fürther Straße 110, II. Stock. Klägerin ladet hierzu den Beklagten mit der Auf— forderung, einen bei dem Prozeßgericht zu— gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen.
Nürnberg, den 3. Dezember 1929.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
7S552] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefigu des Chauffeurs Johann Friedrich Kelling, Johanne Margarethe eb. Garms in Friedrichsfehn, , bevollmãchtigter: Rechtsanwalt Ruschmann in Oldenburg, 166 gegen ihren gen. Ehe⸗ mann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des ee n vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Dienstag, den 18. Februar 1930, vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelafsenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zweck der öffent⸗ lichen Zustellung wird dfeser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Oldenburg, den 3. Dezember 1929.
Landgericht.
(8327] Oeffentliche 3nstellung. Die Frau Ella Seifert, geb. Bielefeldt, in Neu Trebbin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joseph in Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Richard Seifert, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Neu Trebbin, wegen
scheidung. Bie Klägerin ladet den Be⸗
zugelassenen Rechtsanwalt als
Prenzlau, den 26. November 1929. Die Geschäftestelle des Landgerichts.
Die verehelichte Arbeiter Martha Teichler Rechtsanwalt
echtsstreits vor
anwalt Dr. Eberhard in Hanau, klagt gegen seine Ehefrau Maria Wolf ge⸗ borene Krebs, früher in Bad⸗Orb, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, die am 19. Februar 1927 vor dem Standesbeamten in Bad⸗Orb geschlossene Ehe zu scheiden und die Beklagte für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Der . ladet die Beklagte zur mündlichen
zandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hanau auf den 11. Februar 1930, 11 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗
Geschäftsstelle R des Landgerichts Sanan.
Die Ehefrau des Malermeisters Georg Heinrich Scholl, Luise geb. Berwanger
Ludwigs und Hartmann in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim auf Scheidung der am 29. Juni
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
30. Januar
1929
Landgerichts in Schweidnitz auf den 5. Februar 1930, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt alg Projeßbevollmächtigten vertreten zu lass Schweidnitz, den 2. Dejember 1529. Geschäftestelle des Landgerichts.
78554
In der Rechtssache der minderj. Franziska
fisterer, gesetzlich vertreten durch dag Jugendamt Biberach, gegen Georg Mack. Monteur, trüber in Ebingen, nun mi unbekanntem Aufenthalt abwesend, 1 129/1929, wird der setzung der mündlichen Verbandlung dez Rechtsstreits auf Freitag, den 31. Ja⸗ nuar 1930, nachmittags 2 Uhr, vor das Amtsgericht Balingen auf das Rat⸗ haus in Ebingen⸗Ebinger, Gerichtstag, geladen. Balingen, den 2. Dezember 1929.
Amtsgericht.
S555] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Karl Heinz Hambsch in Jenkwitz bei Bautzen, gesetzlich ver⸗ treten durch das Jugendamt des Bezirke berbandes der Amtshauptmannschaft Bautzen als Amtsvormund, klagt gegen den Arbeiter Hans Schneider, früher in Bautzen, Rosenstraße Nr. 16, unter der Behauptung, der Beklagte habe der Mutter des am 2. 10. 1929 geborenen Klägers, der Dorothea Hambsch in Jenk⸗ witz, innerhalb der gesetzlichen Empfängnis zeit, das ist vom 4. 12. 1928 bis 4. 4. 1929, beigewohnt und gelte deshalb als Vater des Klägers, mit dem Antrag auf Ge— währung von Unterhalt in Höhe von 90 RM vierteljährlich, und zwar vom 2. 10. 1929 bis zum erfüllten 16. Lebens⸗ jahre. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Bautzen, Zimmer 186, auf den 16. Januar 1930 vormittags 11 Uhr, geladen.
Bautzen, den 2. Dezember 1923.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
78323] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Walttraud Henny Kiüger in Dramburg. Jägerstraße 13. vertreten durch den Amtsausschußsekretät Gaebelt in Dramhurg. Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Stadtoberinspektor Breier, Berlin, Waisenstraße 27, klagt gegen den Bau⸗ arbeiter Walter Hegen, früher in Berlin, Landwehrstraße 20, wegen Unterhalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vor= läufige vollstreckbare Verurteilung an die Klägerin ab 15. August 1929, dem Tage der Geburt, bis zur Beendigung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 0M. — RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Abt. 182, Berlin, Neue Friedrich. straße 15, 11. Stock, Zimmer 25555, auf den 190. Februar 1939, vormittags 9 Uhr, geladen. — 182. CG. 1243. 2973. Berlin, den 26. November 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 182.
IS556] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Fritz Schubert, geb. am 14. Qktober 1918, zur Jeit in Walden⸗ hurg in Schlesien, Prozeßbevollmächtigter: Stäͤdtisches Jugendamt Waldenburg, klagt e den ö Paul Niegel, rüher in Berlin-Lichterfelde, Dürerstr. 46, auf Zahlung einer, vom 28. November 1929 ab bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, im voraus zu entrichtenden Unter— altsrente von vierteljährlich 75 RM — in Worten: Fünfundstebzig Reichsmark — an Stelle der im Urteil des Amtsgericht Berlin⸗Lichterfelde vom 29. Junt 1929 festgesetzten Unterhaltsrente von viertel⸗ jährlich lꝛ90 PM. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Lichterfelde auf den 21. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. — 3. C. 2817. 29. Berlin ⸗Lichterfelde, 2. Dezbr. 1829. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
78557] Ceffentliche Zustellung. Der am 28. März 1925 außerehelich geborene Erich Hoffmann in Remscheid vertreten durch das Jugendamt der Siadl Remscheid als Amtehßormund, klagt gegen den Schweizer Richard Kowol, zuletzt wohnhaft gewesen in Uhyst a. T, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte seiner Mufter in der gesetzlichen Empfängniszeit bei⸗ 2 habe, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an ihn von seiner Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente bon vierteljährlich los RM zu zahlen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bischofswerda auf 17. Januar 1930, vorm. Sz Uhr, geladen. Bischofswerda, den 4. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
7S329] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Max Heinrich Kracht
Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtè⸗ d
en Einzelrichter der 1. Zivilkammer des
in Heide⸗Rüsdorf, vertreten durch das
Beklagte zur Fort.
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