1929 / 286 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

begann dann mit der Einzelberatung. Bei den Abstimmungen

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1929. S. 4

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bis zum Ablauf der Ausschlußfrist ruht die Berechtigung Hum Bezuge der Diäten und zur Benutzung der Fahrkarte. 2. Das Mitglied hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen. Tut es das trotz der Aufforderung des Präsidenten nicht, so wird die Sitzung unterbrochen oder aufgehoben, und das Mitglied zieht sich dadurch ohne weiteres den Ausschluß von dreißig Sitzungstagen mit den im Absatz 1 bezeichneten Folgen zu. 3. Der Präsident stellt diese Folgen bei Wiedereröffnung der Sitzung oder bei Beginn der nächsten Sitzung fest. 4. Das Mitglied darf während der Dauer der Ausschließung auch an den Ausschußsitzungen nicht teilnehmen.

der Antrag der Volkspartei, der Ablehnung fand, bei der Auf⸗ lösung auch noch den zweiten Folgefall dadurch zu berücksichtigen, daß für diese Folgeberechtigten auch die Stellung eines zweiten Nacherben sfestgelegt werde. Heute wird die Beratung fort⸗ gesetzt werden.

Der Sklarel⸗Untersuchungsausschuß des Preußischen Land⸗ tags hat eine Umdisposition in der Reihenfolge seiner Zeugen⸗ vernehmungen beschließen müssen, die sich aus den bisherigen Vernehmungen ergibt. Nach Beendigung der Vernehmung des Oberbürgermeisters Böß soll zunächst Qbermagisttatsrat

z er beirufüng eines Rel hs in in iste r s). Jedes Vahldach vernommen werben, den einige Zeugen, darunter halt kam es bei den Rundverfügungen gar nicht an. Ez follten

eichstagsmitglied kann die Herbeirufung von Reichsministern Dr. Eiem en tz, als Verantwortlichen für die Üeberwachung nur grundsätzlich alle Erlasse an die Bezirksämter durch den

beqntiagen Der, Antrag bedarf der Unterstützung von sh an. deg Stlaretschen Darlehensbertrags bezeichneten, während sie See ndihn und nicht gegengezeichnet werden, weil HBe—

r g. 1 . * er =. , . wia e, g selbst, denen man deshalb diziplingrisch Vorwürfe machte, nicht schwerben gegen das Ueberhsndnchntan solcher Erlasse von den en Stimmen der Regierungsparteien ünd der Wirtschafts—

zuständig seien. Hierauf will der Ausschuß den Kassierer Felix Heinricht und den Prokuristen Som mermeier ver⸗ nehmen, die nachträglich noch beschuldigt wurden. Dadurch ver— zögert sich die Befragung des Buchhalkers Lehmann, auf dessen Vernehmung der Ausschuß entgegen der Veröffentlichung des Verteidigers nicht verzichten zu müssen glaubt, und der Brüder Sklarek. Oberbürgermeister Böß hat dem Ausschuß inzwischen

partei. Dagegen stimmten die Kommunisten:; der Stimme ent— hielten sich die Deutschnationalen.

Der Strafrechisausschuß des Reichstags setzte gestern seine Beratungen über den Abschnitt der Beleidigungsdelikte (G63 317 ff.) fort. Zu 5 318 (Wahrnehmung berechtigter Inter⸗ seine Magistratsverfügung über die Zuständigkeiten innerhalb essen) erklärte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), daß der jetzige des Magistrats überreicht. Bei Eröffnung der gestrigen z 193 nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Nach der Recht⸗ Sitzung, die wiederum unter dem Zeichen starken Andranges von sprechung des Reichsgerichts reiche zur Bestrafung jedes kleinliche, Publikum und Presse stand, teilie der Berichterstatter Abg. egoistische Interesse aus, Handlungen aus idealen Beweggründen Kocennecke (D. Nat.) mit, er habe vom Generalstaats anwalt dagegen fänden leinen Schutz gegen Bestrafung. Vor allem die Uebersendung der Atten über die gegen Nowarrg anhängig werde man heute den Bedürfnissen der Presse nicht gerecht; man gewesenen Strafverfahren verlangt, aber den Bescheid erhalten, billige ihr nicht das Recht zu, Uebelstände aufzudecken. Schon daß diese Akten schon im wesentlichen vernichtet seien. (Lebhaftes Friedrich Wilhelm III. habe in einem Edikt von 1801 den Stand Hört, hört! Ein Vertreter des Ju stizministeri ums punkt vertreten, daß niemand stragfrechtlich verfolgt werden solle, betonte, daß grundsätzlich bei eingestellten Verfahren die Akten

der öffentliche Mängel rüge. Oeffentliche Mißstände würden der Staatsanwaltschaft nach fünf Jahren gutomatisch vernichtet

21 te 10 men 5 16 NRresse 9138 311 7 * 8 N 11 9 ö * 11 * F zr 3 2 E ü *. J 2 2 heute viel mehr durch die Presse, als durch das Farlament u würden. Hierauf nahm Oherbürgermeister Böß wieder auf dem gedeckt, Die Presse müsse befreit werden pon der Furcht vor Zeugensitz Platz. In der fortgesetzten Befragung wünschte Abg.

Beleidigungsprozessen; selbstverständlich dürfe nicht ein Schutz Obuch Komm.) Auskunft darüber, ob die Sauptprüfungs⸗ oder

r jchtfeortiaen shrabschneidungen gußer acht i 20 ö x . 2 2 * . von leichtfertigen Ehrab hneidunge außer acht gelassen werden. eine andere Stelle ausreichende Befugnisse zur Kontrolle der BVedenklich sei der Satz der Begründung, daß der Schutz gegen Vorgänge in der Verwaltung hatte,

Strafverfolgung nicht gegeben sei, wenn die Aufdeckung von Miß— ständen auch auf anderem Wege als der Veröffentlichung möglich

gewesen wäre, z. B.

sührte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des deutscher Zeitungsverleger dazu u. a. aus: Die Hauptprüfungs⸗

, Durch Anzeige bei der zuständigen Vehörde; stelle des Magistrats ist etwa das, was für den Staat die Ober- hielten. Böß: Dem muß ich entschieden widersprechen. Wir die Gerichte würden immer dazu neigen, eine solche Anzeige für rechnungskammer darstellt. Sie hat also das gesamte Rechnungs⸗ haben wiederholt im Magistrat verantwortlich schwierige Fragen den richtigeren ; Weg anzunehmen. as Recht der Presse auf material zu prüfen und soll auch die Verwaltung beobachten. entschieden. Und. es bestanden j9 noch Verfügungen über en liche Lritih mul 3 J . * e e, Stra gesetzjuch gesichert Während des K rieges und kurze Zeit nach dem Kriege war noch die Pflicht der Insormięrung des Magistrats. Aber man muß sein unter der Voraussetzung, daß der Redakteur alle ihm mög⸗ eine besondere Ueberwachungsstelle eingerichtet, die auch Detektive sich doch auf die Magistratsmitglieder verlassen können. 3 , , ,. k habe, sich über den Tatbestand obe in die einzelnen lleberwachungsstellen schickte üm dafür zu sorgen, Abg. Shuch (Kommi): Die glaubten, gegen Magistratsmit⸗ ektiv zu unterrichte

In fr üiheren Zeiten hätte der Satz genügt: daß keine Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung vorkämen. Die Tur Ueberwachungsstelle wurde später abgebaut, weil man sie nicht mehr für nötig hielt. Die Unkosten werden nicht sehr groß ge⸗ wesen sein, und ich weiß auch nicht mehr, wer die Ueberwachungs⸗ stelle damals aufgelöst hat. Die ursprünglich selbständige Haupt⸗

prüfungsstelle ist später vom Kämmerer

„Ein jeder kehre vor seiner und rein ist das ganze Stadt⸗ quartier“, heute müsse jeder Staatsbürger das allgemeine Fnter⸗ esse im Auge haben. Abg. Ha nem ann (D. Nat) machte darauf aufmerksam, daß bei einer Veröffentlichung der Beleidigte auf jeden Fall bloßgestellt sei. Die Presse habe kein absolutes Recht,

an. . ; . abhängig gemacht

in tatsächlicher oder vermeintlicher Wahrnehmung berechtigter wor ; 555 r. ,. ; ; ö ö , ,. vorden. Unter den 252 kommunalen Betrieben Berlins (Zur

Interessen, gegen Mitmenschen schrankenlos ehrenrührige Be⸗ Ve Zuruf

des Abg. Drügemüller Soz.: „befinden sich auch die Bedürfnis⸗ anstalten“) gibt es nur 36 eigentliche Wirtschaftsgesellschaften. Die Mehrzahl der übrigen waren ganz kleine Betriebe. Daß die 9 Zahl der Betriebe so groß wäre, daß die städtische Verwaltung ist sie nicht bewältigen könne, sei entschleden unrichtig. Reich und Staat hätten ja noch viel mehr Betriebe. Zahlreiche städtische Betriebe hrächten große Ueberschüsse, auf denen zu einem guten Teil die Finanzen der Stadt überhaupt beruhen. Abg. Obuch (Komm.): Dann kann man wohl die hier eingetretenen Vorfälle nicht auf Unübersehbarkeit der Verwaltung zurückführen? Böß: Nein! Abg. Ob uch (Komm.): Der frühere Leiter der KVG. Nowarra hat Sie doch 1926 brieflich darauf aufmerksam gemacht, daß er Ihnen Material über die Sklareks und „ungeheuerliche Sachen“ berichten könnte. Die RVG. hatte damals“ schon ein Millionendefizit. Sie wußten, daß Nowarra freigesprochen war und kannten ihn auch gut. Warum haben Sie ihm die nach— gesuchte persönliche Unterredung nicht gewährt? Böß: Ich habe das sicherlich damals mit dem zuständigen Stadtrat Kohl besprochen. Nowarra genoß damals keinen guten Ruf in der Verwaltung. Vielleicht ist mit Rücksicht darauf der persönliche Empfang unterblieben. Außerdem war vereinbart, daß Kohl diese Angelegenheit bearbeiten sollte. Zu Kohl hatte ich damals unbedingtes Vertrguen. Was Kohl damals im einzelnen unter— nahm bzw. was Kohl Nowarra geschrieben hat, weiß ich nicht mehr. Abg. Obuch (Komm): Kohl soll Nowarra überhaupt nicht geantwortet haben. Haben Sie sich denn trotz der Unter— chleife bei der KVG. gar nicht weiter um die Erledigung der chweren Vorwürfe Nowarras gekümmert? Böß: Den Ver— dacht von Unterschleifen brauchte man doch nicht wegen einer Unterbilanz zu haben. Auf Einzelheiten kann ich mich nicht mehr entsinnen. Abg. Ob uch (Komm.): Dann müßte Stadtrat Kohl, dem Sie so voll vertrauten, Ihnen bewußt die Unwahrheit ins Gesicht gesagt haben. Böß: Sollte das wirklich der Fall

hauptungen aufzustellen. Die Kritik durch die Presse sei not⸗ wendig, aber die Presse sei viel zu menschlich eingestellt und in zahlreichen Fällen viel zu wenig objektiv, als daß man ihr ein absolut freies Kritikrecht einräumen könne. Wissentlich falsche Behauptungen liefen stets der allgemeinen Sittlichkeit zuwider. Es sei zu begrüßen. daß der Entwurf grundsätzliche Ver⸗ leumdungen von der Wohltat des § 318 ausschließe. Die Lösung der ganzen Fragen in der Form des § 318 entspreche den Be⸗ dürfnissen der Presse, wie der Reichsverband der Deutschen Presse erklärt habe. Ministerialdirektor Schäfer Reichsjustiz⸗ ministerium) erläuterte die im 8 Ils vorgesehene Abgrenzung der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Dem Antrag der Berichterstatter stimmte er insofern zu, als er den Tatbestand bezüglich der privaten Interessen auf ein den Täter nahe an— gehendes Interesse beschränken will. Dies entspreche auch durch⸗ aus der bisherigen Rechtsprechung des Reichsgerichts Dagegen erscheine ihm dieselbe Beschränkung bezüglich der öffentlichen Interessen ein Widerspruch in sich zu sein. Im übrigen sei davon auszugehen, daß sich der Angreifer zunächst einer üblen Nachrede schuldig gemacht habe, und daß nun eine Abgrenzung für die Fälle gefunden werden müsse, in denen der Täter trotz⸗ dem strafsrei sein solle. Der Entwurf versuche hier ein objektives Merkmal in der Interessenabwägung zwischen Beleidiger und Verletztem zu finden. Ob diese Lösung wirklich als befriedigend angesehen werden könne, sei doch zweifelhaft, da diesem scheinbar objektiven Kriterium gegenüber stets die Irrtumsvorschriften Platz greifen würden. Richtiger erscheine es ihm, die Ent⸗ cheidung auf das subjektive Moment einer Leichtfertigkeit des äters abzustellen, wie es etwa der Antrag der Berichterstatter vorsehe. Hierüber werde das Nähere im Unterausschuß zu sagen sein. Nach kurzer Besprechung der folgenden Paragraphen wurden die 58S 317 bis 323 dem Unterausschuß überwiesen. Es

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in

handelt sick bei s ol um, üthle Nachrede, Fei s otz um ibahr- gemcken Fflßt scaga— ich doch damals nichts davon gewußt! nehmung berechtigter Interessen, bei 5 319 um Verleumdung, elch uch ö ,. Scholz hat schon 1928

bei 8 320 um Beleidigung, bei 5 321 um den Vorwurf einer strafbaren Handlung in der Ahsicht, jemand zu schmähen, bei § 322 um Verfolgung auf Verlangen, bei 8 g32z um Bekannt⸗ machung der Verurteilung. Der Ausschuß vertagte sich auf Dienstag, den 10. Dezember. Tagesordnung: Beratung des Republikschutzgesetzes.

Bilanzfälschungen bei der KVG. festgestellt. Hätte er Ihnen das nicht berichten müssen? Böß: Nach meiner Meinung ja. 29 erinnere mich aber nicht an einen solchen Bericht. Abg. Obu

(Komm): Herr Obermagistratsrat Elementz von der Finanz⸗ deputation hat behauptet, Sie hätten sein Schreiben, daß die Be⸗ anstandungen der Hauptprüfungsstelle unbegründet seien, unter⸗ schrieben. Berichterstatter Koennecke und andere Ausschuß⸗ mitglieder erinnern sich nicht an diese Behauptung des Clementz. Böß: Clementz hätte mir unmittelbar gar kein Schreiben zur Unterschrift vorlegen können. Mindestens hätte vorher der Kämmerer es sehen müssen. Abg. Ob uch (Komm.): Haben Sie Vorsorge getroffen, daß die seinerzeitige deutschnationale Straf⸗ anzeige gegen die Mißstände in der BAG. so bearbeitet wurde, wie die Staatsanwaltschaft es forderte, d. h. daß Sie den Be— schuldigten nur die Grundzüge der Anzeige zur Nachprüfung über⸗ mittelten und nicht eine eigene Unterfuchung durch die BAG. ermöglichten? Böß: Stadtrat Gäbel hatte als zuständiger Mann ein Recht darauf, daß die Sache von ihm bearbeitet wurde. Das Ersuchen der Staatsanwaltschaft war nur formal an mich ge⸗ richtet. Es handelte sich doch um Verfehlungen von Angestellien der Gesellschaft. Bei den 36 Gesellschaften kann der Oberbürger— meister doch nicht jeden Vorwurf gegen einzelne Angestellte felbst nachprüfen. Daß man damals falsch verfuhr, konnte ich nicht wissen. Ich weiß auch nicht, ob mir über den Ausgang der Unter— suchung berichtet wurde. Der Magistrat war der Meinung, daß das Vorgehen der deutschngtionalen Fraktion unrichtig war. Die

Der Rechtsausschuß des Preußischen Landtags setzte gestern die Beratung des Fideikommißgesetzes fort. In der Hauptsache wurden erörtert die Kosten- und die Siedlungsfrgge sowie sonstige Aenderungsvorschriften für den bisherigen Zu⸗ stand. Zur Kostenfrage erklärte Ministerialrat Kr ücke vom Finanzministerium nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß der Finanzminister mit einer Herabsetzung und Staffelung der Gebühren bei einer vor⸗ eitigen freiwilligen Auflösung vor dem Stichtag einverstanden 9 wenn der 1. April 1935 beibehalten würde. Eine Hinaus⸗ schiebung des Stichtages über 1935 hinaus sei vom Standpunkt der Finanzverwaltung aus nicht zu billigen, da der Justiz⸗ verwaltung die für die Behandlung der Auflösungen nötigen Kräfte immer mehr fehlen und der Auflösungsapparat die Ver⸗ waltung verteuert. Zur Siedlungsfrage gab der Präsident Klässel vom Auflösungsamt die Erklärung ab, daß schon nach den bisherigen Bestimmungen der Verkauf von Siedlungs— land durch die Fidelkommisse nicht an die Zustimmung der An⸗

wärter gebunden sei. Die für die Beschaffung von Siedlungs⸗ Deutschnationalen hätten sich nicht an die Staatsanwaltschaft mit der KVG. kennengelernt hatte, mir einen Pelz angeboten land bisher erlassenen allgemeinen Bestimmungen hätten aus- wenden sollen, sondern zunächst der Verwaltung die . hatte.

reicht. Weitere gesetzliche Maßnahmen im Rahmen der Auf⸗ ösungsverordnung halte die Regierung nicht für erforderlich. Er persönlich sei der Meinung, daß Siedlungsland zur Zeit ge=

übermitteln müssen, um nicht unnötig das Ansehen der Verwal⸗ tung herabzusetzen, wenn Verfehlungen von Angestellten eines städtischen Betriebes vorlagen. Deshalb hat der Magistrat in

meine Aufgabe.

Bezirksämtern lassen, wieviel Schriftsgchen jeden können Sie sich vorstellen, daß ich könnte, was ich in einem Ein. Qbuch (Komm): Stadtlämmerer Karding die Liquid dem Rückgang der Berliner Bevölkerung, sondern mit den übermäßigen Einkäufen Hat er Ihnen darüber gar nicht be⸗ g. Ob uch (Komm.): sche KVG., die nur und lediglich von einer Firma be⸗ vurde, Millionenkredite von der Stadt erhielt? Das zu prüfen, wäre Sache der Or Aber auch andere Gesellschafte Messe⸗Gesellschaft, nimmt (Komm.): delegierten Angestellten hab öfter auf Mißstände aufmer auch nicht bekannt? durchaus berechtigt gewesen, prüfen. Oberbürgermeister Böß haben. Abg. Ob uch (Komm.):

bei den Sklareks begründet. richtet? Hielten

Vereins den ö ö sonstigen Beamten überließen

kommt es immer wieder vor

gebung versehen gewesen, Ihnen genannten Herren tätig gewesen, Wir unt Wir

beteiligten halbe Magi

das für unwahrscheinlich.

haben. it abe längerung mit mir gesprochen. wenn er dazu in der Lage gewesen wäre, weil es fa zu seiner Abg. Obuch (Komm.) kam auf die Besprechung des Oberbürgermeisters mit dem preußischen Handelsminister über die von der Stadtbank und der Girozentrale gegebenen hohen Kredite zurück und fragte den Zeugen, was er daraufhin unternommen habe. . Nachweisung üher die Kredite verlangt, diese auch erhalten und eine fortlansende Kontrolle durch den S Persönlich habe ich mich nicht mehr weiter verfahren worden ist.

Entschuldigung dienen konnte.

tatsächlich auf.

5 6 ß Richtlinien verstoßen wird.

ich nicht. V regelmäßigkeiten in der

Empfängen usw. zu sprechen.

den Zeugen.

nun auf ihn hin.

dem

Abg. Obuch

erhoben waren.

Im Gegensatz

Eindruck, daß

glieder nicht mißtrauisch sein zu dürfen.

Haltung ist, daß Degener und Gäbel im Gef nun selbst Beneckes Verhalten als unverantwortlich bezeichnen, daß gegen Schüning ein Strafverfahren schwebt, daß Kohl Ihnen ins Gesicht die Unwahrheit gesagt hat und daß noch gegen viele andere schwere Vorwürfe erhoben werden. in der Mitte und wissen von allede dem 36 ich widersprechen.

besoldete und 24 unbesoldete

. entschieden

sondern nacheinander.

konkreten

Abg.

dann wärde mir vom ganzen Tage ̃ waltungstlätigkeit keine Zeit übrig bleiben.

sollte.

Ich habe das aber damals abgelehnt, ich hatte keine Ver⸗ anlassung, mir einen Pelz zu beschaffen.

Sie eehte einen Pelz un s9 gleich, was er kosten solle. Ein Preis konnte ihr aber noch nicht

Böß: Da

Böß: Das weiß ich nicht mehr. Ab Sie es für richtig, daß die städti 20 0900 Mark Kapital hatte liefert

Er würde das s

r Abg. Ob uch (Komm.): Schalldach hat Sie do

schriftlich auf die Vorkommnisse 22 3 hier ausgesagt, daß er Ihnen über P ten berichtet habe, es werde falsch eti Kassierers Heinricht vertrete 15 Firmen. mich nicht mehr erinnern. hat behauptet, Sie hätten, obwohl Sie gar nicht zuständig waren, eine Nundverfügung unterzeichne dauernd bei Sklareks kaufen follten? nicht zu meinem Ressort gehören.

t, wonach alle Bezirksämter Böß: An sich würde das Aber auf den sachlichen

Haben Sie einmal feststellen Tag mir vorgelegt wurden, und nach zwei Jahren noch wissen zelfall unterschrieben habe?

Das Ergebnis Ihrer ängnis sitzen, daß Sie

Sie selbst aber stehen m gar nichts. Böß: Die Berliner Stadtverwaltung hat Magistratsmitglieder. a daß der eine oder andere nicht ehrlich Deswegen so zu tun, als wäre ich mit einer korrupten Um⸗ Die von ind ja auch nicht zu gleicher Zeit Abg. Ob uch (Komm): ersuchen ja jetzt auch nur einen einzigen Fragenkomplex. werden uns noch danach zu beschäftigen haben mit den Grunbstückläufen der Stadt, mit der städtischen Müllabfuhr, mit dem Verkauf der Berliner Hafenanlégen usw.

gibt sich dargus, besonders wenn man den Prozent ; Stadträte betrachtet, daß zu , strat in Verfahren verwickelt ist. (Abg „Wenn daz so weitergeht, reicht die Legislaturperiod Abg. Koch D. Nat.]: Herr Meyer, laf nächste Mal nicht wieder wählen“). Böß:

doch nicht für die Persönlichkeit der Magi wortlich machen, die ich gar nicht gewählt habe. Falle nicht ein einziges Mal der Stadtrat Gäbel verdächtigt worden, obwohl er der hier zuständige Mann war. Wenn Schalldach behauptet, er hätte mit mir über die Ver⸗ längerung der Sklarek-Verträge bis 1925 gesprochen, so halte ich In diesem Falle würde ich nämlich erst mit dem zuständigen Stadtrat Gäbel Rücksprache genommen Gäbel hat aber nicht behauptet, er hätte über die Ver⸗ icher getan haben,

zu weit.

Böß: Ich habe sofort eine

tadtkämmerer veranlaßt. davon überzeugt, ob entsprechend Abg, Obuch (Komm): Mit dem Ausscheiden des Stadtkämmerers Karding hörte diese Kontrolle Es wurden Riesenkredite von der Stadtbank ge— segar an Firmen, die als Schieberfirmen bekannt waren. Ich kann doch nicht annehmen, daß gegen die gegebenen Ob uch (Komm); Wenn dies nun aber doch geschieht und geschehen ist, tragen Sie dann da nicht persönlich die Verantwortung dafür? Wenn ich persönlich alle die Möglichkeiten von Un— großen Verwaltung untersuchen sollte, für meine übrige Ver⸗ Obuch Komm.): So konnte es also kommen, daß eine Firma es sich zur Aufgabe stellte, fast die ganze Berliner Stadtverwaltung zu korrumpieren, was auch in recht erheblichem Umfange gelungen ist. Abg. Qhuch kommt dann auf die Hinzuziehung bzw. Ein⸗ ladung von Spendern der Stadt zu festsichen Veranstaltungen, Böß bestätigte hierbei. die bereits von andern Zeugen, so vom Stadtrat Benecke, hierüber ge⸗ machten Bekundungen über die Grundsätze für die Einladung solcher Spender zu festlichen Veranstaltungen der Stadt. Obuch richtet dann Fragen bezüglich der Pelzangelegenheit an Böß führte hierzu aus: Im ö Jahres sollte meine Frau sich einen Pelz beschaffen. Es handelte sich nur darum, wo sie ihn kaufen t. daran, 2 einer der Sklareks, den ich früher im Zusammenhang

Böß: Das glaube

Abg.

Ich erinnerte mich

Ich wies meine Frau erkundigte sich so⸗

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Er hat erfehlungen von Angestell⸗ kettiert und der Sohn des ran kann ich (Komm.): Schalldach

Abg. zu Ihnen hat der damalige ierung der KVG. nicht mit Inanspruchnahme dieser Gesellschaft durch die

Böß: gane der Gesellschaft gewesen. n mit geringem Kapital, z. B. die Kredite in Anspruch. Die vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat der en bekundet, daß sie im Aufsichtsrat ksam gemacht haben. Böß: Die Aufsichtsratsmitglieder wären diese Mißstände eingehend nachzu⸗ Das war sogar ihre Pflicht, die sie scheinbar versäumt Aus Ihrer Aussage gewinne ich Sie alles den Magistratsmitgliedern und und sich persönlich von allem frei⸗

Abg. Ohbuch Ba G.

Ist Ihnen das

Auch

Tatsächlich er⸗ 36 der jeweils Zeit etwa der Meyer Soz.: e nicht aus“ sen Sie sich das Sie können mich tratsmitglieder verant⸗ Außerdem ist

mr,

Abg.

Sommer vorigen

nügend vorhanden sei. Die Siedlungsfrage sei heute in der einer erfügung, die von Gäbel und mir unterzeichnet wurde, Hauptsache Line Frage der Kapitalbeschaffung für die Siedler. guch gegen das deutschnationgle Vorgehen proteftiert. Abg. Hinsichtlich der sonstigen Aenderungsvorschriften erklärte Gghu h (Komm.): In den deutschnationalen Anfragen war doch . Klässel, daß in . die Verhandlung vor den aber von Korruption ausdrüclich die Rede. Da hätten Sie die uflösungsämtern öffentlich fein solle und daß die Aemter in Sache doch wohl viel ernster nehmen müssen? Böß: Ich glaube die Lage versetzt werden sollen, besondere Sachverständige mit nicht, daß ich das mußte. Denn im Parteikampf unferer Zeit

polkswirtschaftlichen Erfahrungen zuzuziehen. Der Ausschuß werden leider solche Behauptungen leicht aufgestellt, auch wenn

be , j ) unbegründet sind. 4 Obuch 9 Sie hätten es doch ehr leicht gehabt, durch den Beweis des Gegenteils die Sache aufzuklären. Dann wäre damals, wo auch die Sklarekz schon gengnnt waren, die Stadt vor ungeheurem Schaden bewahrt werden. Böß: Es sind im Parteikampf schon damals fat täg⸗ lich die ungeheuerlichsten Behauptungen aufgestellt worden und es würde zu weit geführt 6 wollte man jeder dieser Behaup⸗ tungen durch einen Prozeß nachgehen. Der Einzelfall ist wohl auch im Magistrat nicht behandelt worden. Ich weiß nicht, ob ich mit Schalldach die Sache besprochen habe. Das war auch nicht

zu den einzelnen Paragraphen fand Annahme der Zentrums⸗ mtrag, den Stichtag auf das Jahr 1940 hinauszuschieben. Die drigen Anträge hinsichtlich des Stichtages wurden abgelehnt, auch der von der Volkspartei neu eingebrachte Antrag, erst für das Jahr 1950 den Stichtag festzulegen. Die Sozialdemokraten wellten das Jahr 1933, die Kommunisten das Jahr 1930 fest⸗ gelegt wissen. Mit der Annahme des Zentrumzantrages war guch der von der Regierung vorgeschlagene Stichtag, der 1. April 1935, abgelehnt. Von sonstigen Anträgen ist noch hervorzuheben

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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlag

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Freußischer

Deutscher Neichsanzeiger Staatsanzeiger.

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druck

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sind aut einseitig beschriebenent Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wel

strichen) herr 62 dem Einruückungstermin bei

: e Worte etwa durch Sperr; 2 unterstrichen) oder durch Fettdruck Gweimal unter⸗

ervorgehoben werden sol en. BVefristete Anzeigen müssen 3 Tage der Geschäftsstelle eingegangen fein. 1

Mr. 286. Neichsbantgtrotonto. Verlin, Sonnabend, den J. Dezember, abends. Postichecttounto: Bertin 21832

Deutsches

Ernennungen ec. Filmverbote.

gesetzblatts,. Teil JI.

Bekanntmachung, Kali⸗ und Roggenwertanleihen

Deu tsches

ernannt worden.

vom 14. November 1929 ist am

des Bildstreifens: „Das Haus d 2780 m, Antragsteller: Deutsch

lassung des Bildstreifens: „Tagebuch einer Verlor Antragsteller und Ursprungsfirma: Berlin (genehmigt von der Filmprüfstelle Berlin am 24. Sep⸗ tember 1929 unter Prüfnummer 23 533),

2. Am gleichen Tage ist ferner die öffentliche Vorführung es Schweigens“, 9 Akte es Lichtspiel⸗Syndikat A. G., Nettlefold Prod. Ltd., unter Nr. 631 (Prüfnummer 24 370) verboten

Berlin, Ursprungsfirma: Archibald London, worden.

Inhalt des autlichen Teiles:

Reich.

Preußen. betreffend Zinsen der preußischen 5 zinsigen

von 1923.

1 / Amtliches.

Reich.

Der Reichsgerichtsrat Adolf Mül˖ßw˖er ist verstorben; der Staatsanwalt am bayerischen Obersten Landesgericht, Ober— staatsanwalt Zoeller in München ist zum Reichsgerichtsrat

1. Auf Antrag des Preußischen Ministers des Innern die Zu⸗ enen“, Pabst⸗Film G. m. b. H.

5. Dezember 1929

Berlin, den 6. Dezember 1929. Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

Bekanntm

Die am 6. Dezember ausgegebene Nummer 42 des

ach ung.

Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: die Verordnung über die Errichtung einer Reichsbaudirektion

Berlin, vom 16. November 1929,

die Vierte Verordnung über Aenderung der Eichgebührenordnung,

vom 26. November 1929, die Zweite Verordnung über die Vermahlung von Inlandsweizen, vom die Vierte Aenderungsverordnung b. Dezember 1929,

Erhöhung der 2 für die 29. November 19289, zur Reichsstimmordnung, vom

die Verordnung über Aenderung der Eichordnung, vom 22. No⸗

vember 1929, und die Verordnung über Uebergangsbe

stimmungen für die Neueichung

von Meßgeräten, vom 22. November 1929.

Umfang 4 Bogen.

Verkausspreis O, 15 RM.

Postversendungegebühren: 0 05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

ö

Reichs verlagsamt. Dr

Berlin NW. 40, Scharnhorststr. 4, den 7. Dezember 1929.

Kaisenberg.

Preußen.

Preußische Staatsschu

ldenverwaltung.

Für die am 2. Januar 1930 fälligen halbjährigen Zinsen

per preußischen 5zinsigen K

ali⸗ und Roggenwert⸗

anleihen von 1923 ist der amtliche Durchschnittspreis für Kali und Roggen in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. No—

vember 1929 maßgebend. Dieser

Durchschnittspreis beträgt:

7,55 RM für 100 kg Kali und 8.69 RM für den Zentner Roggen.

Demgemäß werden eingelöst Geldwert von 230 kg Kali mit

25 . . 2 * 1 . . * 2 1 *. . 12 9 125 Pfd. Roggen mit. 25

126. ĩ k 2. .

die Zinsscheine über den

ls 875 RM w, 60594375 618555. 10 865 3 oss.

. 5651775

Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt vom 2. Januar 1930 In unter Abzug von j0 vH Steuer (Abzug vom Kapital

rag e) kostenfrei durch x die Preußische Staatsschuldenkasse, hauptkassen, die staatlichen p

die preußischen Regierungs⸗ reußischen Kreiskassen, die

widerrufen worden.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 des Reichs—

Preußische Staatsbank (Seehandlung), die a Zentralgenossenschaftskasse in Berlin, deren Zweigstelle in Frankfurt a. M. und die Reichsbankanstalten.

Der einem Einlieferer von Zinsscheinen auszuzahlende Gesamtbetrag wird nach Abzug der Steuer vom Kapitalertrag auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet.

Berlin, den 6. Dezember 1929. Preußische Staatsschuldenverwaltung.

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Nichtamtliches. Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 5. Dezember 1929. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins Deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat begann am 5. d. M., nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, die erste Lesung des neuen Haushalts im Plenum.

Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff verwies auf seine ausführlichen Darlegungen im verstärkten Hauptausschuß und hob insbesondere hervor, daß einem Staatsvermögen von E686 Milliarden eine Verschuldung von rund 630 Millionen Reichsmark gegenüberstehe, die also noch nicht 16 Prozent des Ver⸗ mögens ausmache. Eingehend beschäftigte h der Finanzminister mit den Fragen des zukünftigen Finanzausgleichs. Obwohl das Problem gegenwärtig in weitem Umfang erörtert wird, kann man im einzelnen noch nicht dazu Stellung nehmen, da die Pläne des Reichsfinanzministers bisher nur bruch tücksweise bekannt geworden sind. Der Plan, die Steuerquellen zwischen Reich und Ländern ganz einheitlich und reinlich zu scheiben, kann als be— gaben gelten. Entscheidend ist, nach welchem Schlüssel die Steuern verteilt werden. Wenn im Reichsfinanzministerium der Plan bestehen sollte, die Länder und Gemeinden von der Anteil nahme am Aufkommen der direkten Steuern zurückzudrängen und dafür stärker an den indirekten Steuern zu bebeiligen, so gibt auch hier den Ausschlag, welcher Schlüssel der Verteilung zugrunde⸗ gelegt wird. Beachtung erfordert der Vorschlag, die Reichssteuern nicht mehr schlüsselmäßig an Länder und Gemeinden zu über⸗ weisen, sondern bestimnite Beträge nach Normalleistungen auf Grund einheitlich errechneter Kosten für Polizei⸗, Schul, Wohl⸗ fahrt- und Wegebauwesen zu verteilen. Die Bedenken, die diesem Vorschlag entgegenstehen, n nicht zu verkennen. Sie rühren einmal daher . Normalisierung der Ausgaben nur schwer möglich ist. Die Bedenken liegen aber auch auf politischem Gebiet, denn die Anerkennung des Vorschlages würde bedeuten, daß die Länder nichts anderes als Verwaltungsstellen sind, was für einen Teil der Länder bestimmt nicht zutrifft, Die Durchführung des Vorschlags würde aber auch zu einer Stärkung und Erhaltung an sich lebensunfähiger Länder führen und damit den Weg der Reichsreform verbauen. In n,. Zusammenhang beschäftigte sich Finanzminister Dr. Höpker⸗A hoff mit dem § 36 des Finanz— ausgleichsgesetzes, der Zuschüsse für die Länder garantiert, deren Steueraufkommen unter dem Reichsdurchschnitt liegt. Für Preußen wirkt sich dieser Paragraph in verschiedener Richtung nachteilig aus. Von den preußischen Provinzen liegen die sechs östlichen, Schleswig⸗Holstein und Hannover, unter dem Reichs⸗ durchschnitt, so daß für sie Ueberweisungen in Höhe von 72 Mil⸗ lionen Reichsmark fällig wären, wenn der preußische Staat nicht als Einheit behandelt würde. Statt dessen wird preußisches Auf⸗ kommen an Reichssteuern zu Ueberweisungen an die leistungs⸗ schwachen Länder mitverwandt, und Preußen muß außerdem ohne Reichszuschüsse seinen innerstagtlichen Lastenausgkeich vornehmen. Der innerstaatliche Lastenausgleich ift durch den im Sommer ver= abschiedeten Polizeilastenausgleich ausgebaut worden und wird durch den neuen Voltsschullastenausgleich ergänzt werden, der sich sowohl zugunsten der Landgemeinden wie der kinderreichen Industriegemeinden auswirken wird. Durchzuführen sein wird er allerdings nur dann, wenn dem Staat ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Auch an dieser Stelle zeigt sich die zentrale edeutung des Finanzausgleichs. Finanzminifter Dr. Höpker⸗ Aschoff beschäftigte sich sodann mit den Plänen für die notwendige Sleuersenkung. Unbedingt zu fordern ist die Aufhebung der Industrie⸗ und Rentenbanklasten, Senkung und Tarifänderung der Einkommensteuer und starker Abbau der Realsteuern. Man muß sich darüber klar werden, daß die durch die neue Reparations⸗ regelung frei werdenden Beträge zur Steuersenkung nicht aus⸗ reichen und deshalb die Erschließung neuer Steuerquellen unein— 4 zu bejahen ist. afür steht der entbehrliche Verbrauch urch schärfere Heranziehung von Alkohol und Tabak zur Ver— fügung. Hier liegt eine Stemsrreserve, die auszunutzen ist, wenn man die allgemein als notwendig erkannte Steuersenkung durch⸗ führen will. Da eine Wiedereinführung der Weinsteuer nicht möglich ist, muß man sich der Biersteuer zuwenden. Notwendig ist ferner, daß man den Gemeinden die Möglichkeit zur Erhebung einer direkten Steuer gibt, die nicht einseitig einzelne Bevölkerungs⸗ kreise belastet. Dafür stehen Verwaltungskostenbeiträge oder Wiedereinführung der Zuschläge zur Einkommensteuer zur Ver⸗ fügung, wobei man an eine Verbindung beider denken kann. In allen diesen Fragen zeigt sich die starke Abhängigkeit vom Reich. Reich und Länder müssen die Probleme der zukünftigen Finanz⸗ gestaltung gemeinsam beraten; die Länder sind bereit, sie warten

seien. Wenn der Finanzunnister erklärt habe, daß das nicht von heute auf morgen gehe so müsse er erklären, daß der Staatsrat nun hereits seit acht Fahren auf Eins arungsmöoglichkeiten hin⸗ gewiesen habe. Es sei durchaus nicht erforderlich, daß man damit so lange warte, bis ein neues System gefunden sei. Bei stetiger und konsequenter Arbeit seien auch Einsparungen unter den jetzigen Verhältnissen möglich. Der Redner kritisierte dann den 5 4 des Etatsgesetzes, wonach der Finanzminister ermächtigt wird, zur Befriedigung unabweisbarer, durch die Nachwirkungen des Krieges und durch die Ausführung des Friedensvertrags hervor- gerufener Bedürfnisse nötigenfalls Garantien und Bürgschaften 9 Lasten des Stgates zu übernehmen. Zur Uebernahme solcher Farantien und Vürgschaften ist nach diesem Paragraphen die Zustimmung eines Ausschuffes des Landtags von sieben Mit⸗ gliedern erforderlich. Der Berichterstatter erklärte, daß diese Be⸗ stimmung mit der preußischen Verfassung nicht in Einklang zu bringen sei. Der Stgatsrat dürfe nicht ausgeschaltet werden, er wolle aber seinen Einspruch bis zu einer Klärung im Verfassungs⸗ ausschuß zu rückstellen. Der Redner vermißte ferner, besonders im Haushalt des Kultusministeriums, der noch immer nicht auf den Normalplan gebracht worden sei, bie notwendige Uebersichtlichkeit. Viele Kritiken rührten daher, daß nicht genügende Klarheit über die Verwendung der Ausgaben bestehe. Eine Beseitigung dieses Justander läge also auch im Interesse der Verwaltung. Der Berichterstatter wandte sich dann dem Wohnungsproblem zu und erklärte, daß es den Sparkassen auf die Dauer nicht möglich sein werde, Bauhhpothe ken in demselben Maße wie in den letzten Jahren zur Verfügung zu stellen. Man solle die Mittel der soziglen Versicherungsträger wieder in stärkerem Maße dem Wohnungsbau zuführen. Auch der ausländische Kapitalmarkt müsse, für diese Zwecke herangezogen werden. Außerordentlich bedenklich sei die Einstellung der Mehrüberweisungen von 88 Mil⸗ lionen Mark, da es ja sogar sehr fraglich sei, ob die ordentlichen Ueberweisungen in voller Höhe 3 würden. Die sächlichen Ausgaben dürften auch nach . des Staatsrats nicht weiter ge i gt werden, wenn nicht wichtige Staatsaufgaben überhaupt zum Erliegen kommen sollten. Es müsse baldigst der neue Finanz⸗ ausgleich ommen.. Dieser dürfe nicht zur Verkürzung der den Ländern und Gemeinden zufließenden Mittel führen. Sie müßten die Möglichkeit haben, die ihnen obliegenden Mindestausgaben ohne übermäßige Steueranspannung zu erfüllen. Bisher sei man in der Frage des Finanzausgleichs auf falschem Wege gewesen. Der Redner legte den von ihm angeregten Reformplan dar und wies auf die Hauptlastengebiete Schulwesen, Polizei, Wohlfahrts⸗ pflege, Rechtspflege, Straßenunterhaltung) hin. Zur Deckung würden den ,, solche eigenen Steuern oder das Zuschlagsrecht zu Reichssteuern, bei den Gemeinden zu den Landessteuern zu gewähren sein, deren Veranlagung und Erhebung in den Grenzen der jeweiligen Gebietskör erschaften möglich seien. Der heutige Sastenausgleich sei ungerecht! Das zeige sich be— . stark bei den. Schullasten und bei den Polize often! Man Fnne z. B. eine kleine Kreisstadt mit verhältnismäßig geringen Wohlfahrtsaus aben mit 363 Siädten, besonders im Industrie⸗ ö. gleichstellen. Bisher gehe de⸗ Neichs⸗ wie auch der preusß ische

Finanzausgleich allein von der Einnahmefeite aus, indem das Au flommen der einzelnen Seeuern nach jeweils besonderen Schlüsseln verteilt werde. Richtiger sei, in erster Linie von der Ausgabenseite auszugehen und ohne Bezugnahme auf die einzelne Stenerart Kostenbeikräge zu den großen allgemeinen Laften—⸗ ebieten an die Gebietskörperschaften von dem Reick leisten zu assen. Zugrunde gelegt werden müsse als Einheitssatz der NMindest bedarf für die Einheit der jeweiligen Lastenursachen. Die kaßzahl ergebe sich aus der objektiv feststellbaren Zahl der auf den Lastenträger entfallenden Einheiten, z. B. die Zähl der schul⸗ pflichtigen Kinder. ; Nach Entgegennahme des Berichts über den Haushalt vertagte der Staatsrat die Weiterberatung auf den 6. Dezember.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags hat be⸗ kanntlich im Anschluß an die Vorgange in der Mittwochsitzung eine wesentliche Ver schärfu ng der Ordnungsbestim mungen beschlossen,. Da diese Verschärfung eine Aenderung des Gesetzes kher die Entschädigung der Mitglieder des Reichstags notwendig macht, haben die Regierungsparteien und die Wirt schaftspartei setzt eine

Aenderung dieses Gesetzes beantragt, wonach in Ter Geschäfts orduun des Reichstags außer der zeitweiligen Ausschließung von den Eigenen des Reichttags und einer Ausschüsse das gleichzeitige Ruhen des

Rechts auf freie Eisenbahnfahrt und an Entschädie gespr k f Entschädigung ausgesprochen

Der Sllarel-Unterfuchungsausschuß des Preußischen Land⸗ hatte gestern, nachmittag den Buchhalter Lehmann und die beiden. Brüde r Sklarek als Zeugen geladen. Zu⸗ nächst erfolgte in der gestrigen Sitzung eine Gegeunberstellung don OVbermagistratsrat Brands von der . rüfungsstelle und Direktor Brolat. Es handelt sich um die 2 Brolats, daß er Brandes nicht hinsichtlich der Revisionen der Sklarek⸗ Kredite vordem beeinflußt habe. Porsitzender Schwenk: Sie sollen uns Auskunft geben über Ihre Unterredung mit Direktor Brolgt zu jener Zeit, als bereits eine genaue Prüfung der Kredite der Sklareks angeordnet war. Obermggistratsrat Brandes:

auf den Ruf des Reichsfinanzministers. Stadtrat Dr. Kaiser (Gent erstattete 1 den Haupt⸗

bericht. Ex bemängelte, daß die Einsparungsmaßna men, die der Stgatsrat seit Jahren borgeschlagen habe, im vorliegenden Haus⸗

Ich weiß nicht bestimmt, an welchem Tage Brolat bei mir er= schien. Am 17. September dieses Jahres fand die Revision der Sklarekschen Kredite statt. Brolat hat, wie eine mir hinterlassene

beiwohnen mußte, bei mir angerufen und mir sagen lassen,

haltsplan leider icht in dem erforderlichen Maße beachtet worden

Mitteilung besagt, am 19. September, während ich einer Sitzun er mich dringend sprechen wolle. Ich nehme an, daß Brolat ö.