1929 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

dem amtlichen Lotterieplan vermerkt Versäumt der Srieler die Frist oder erfüllt er emes der bezeichneten Erfordernisse nicht, o verliert er feinen An npruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (6 8) sofort anderweit verkauft werden. II Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ibm seine ursprünglich gespielte Los— nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgesunden hat, baben die Inbaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatfächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechielten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Lojes ein neues Los zum Klassenpieis (5 2). III. Die Verpflichtung des Einnebmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.

§ 7. Auslicheiden gezogener Lose: Jedes mm der 1. bis 4 Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.

F 8. Kauflosle: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen nachgezahlt werden (siehe 5 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung

§ 9. Prämien der Schlußklasse: 1. Wenn am letzten Ziehungstag der Schlußklasse der Hauptgewinn von bo0 000 Reichs mark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Hauptgewinn fällt, in jeder der Abteilungen 1 und eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. II. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichemark fällt, in jeder der Abteilungen 1 und Leine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse auch ein Gewinn von mindestens 1006 Reichsmark nicht mehr im Rade, so werden die? Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen 1 und 11 zugeschlagen, die überhaupt zuletzt gezogen wird. IV. Im günstigsten Falle (x. i. im Falle von Ziff I) können demgemäß ing gesamt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark und auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen.

§S 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge⸗ druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1. bis 4. Klasse erscheinen etwa 5 Tage nach Beendigung der Ziehung jeder dieser Klassen, und die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint etwa 10 Tage nach Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können nach iner Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen können sie auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden solange deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit von priwaten Gewinnlisten, Zeitungsmeldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungs— ergebnis übernimmt die General-Lotterie⸗Direktion keine Gewähr.

§S1I. Gewinnzahlung: 1. Nur der rechtmäßige Besitz des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗ loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch auf die Bewsnnzahiung. der die amtliche Gewinnliste (5 10) zugrunde zu legen ist. Die General -Lotterie⸗Direktion ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß daber innerhalb der im § 14 bestimmten Frist dem zu⸗ ständigen Einnehmer (8 1) zur, Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer 9 nicht berechtigt, den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die General-Lotterie⸗Direktion nicht ver⸗ pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine vorschristsmäßig zugestellte 1 Verfügung, Zablungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein— Fehmer verpflichtet, die Zablung so lange auszusetzen, bis die Ver— fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungebehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gerscht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. I) einen Gewinn von 1000 Reiche⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zablen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General⸗Lotterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszablen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.

512, Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm Hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General -Lotterie⸗ Direktion vom 10. Dezember 1929 zustehenden e r bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.

§S 13. Abhanden gekommene Lose: 1. Das Abhanden⸗ kommen eineg Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (8 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schrirtlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der . das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezei te Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür borgesehenen Fristen (8 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgesetzt daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken besteben das Neuloß ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Jiehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des

14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen

escheinigung übergeben, so hat der Einnebmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, * Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergahe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung unversüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger Jolort aus, zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (8 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (6 111II) daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General-Lotterie⸗ Direktion ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit. jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen.

Neichs und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1929. S. 2.

Der EGinnehmer wird daher in der Regel bie dahin den Gewinn einbe halten so daß der Verlustanmelder während dieser

rist gegen den Eigenbesitzer im Aufgeboteverfahren die einstweilige

erfügung oder die endgültige Entsckeidung eines deutschen Gerichts über die Zablung eiwirken und zustellen lassen kann V Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abaefordert, so werden diese von der General⸗Lotterie⸗Direftion so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge—⸗ händigt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verluff. anmelder tatjächlich empfangeberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Preußijch. Süddeutiche Siaatslotterie den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile die ibnen bei Außerachtlasfung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen

§S 14. Verfallzeit der Gewinne: J. Der Gewinn⸗ anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungetag der Klasse, in der das Los gezogen ist. 11. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (6 13), so er— lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge— winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs guch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein. §z1I65. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen

bestimmter Nummern zur l Klafsfe einer Lotterie besteht nicht.

S1I6. Allen Anfragen usw. an die General-Lotterie- Direktion ist stets das Rückporto für die Antwort beizufügen. Berlin W. 56, Markgrafenstraße 39, den 10. Dezember 1929.

General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Huth.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Deutscher Reichstag. 115. Sitzung vom 13. Dezember 1929. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichskanzler Müller am Schluß der Verhandlungen gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Der Herr Abg. von Lindeiner⸗ Wildau hat in seinen letzten Ausführungen behauptet, daß die Reichsregierung in ihrer Antwort auf das Memorandum des Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht nicht die Frage: wer hat recht oder unrecht, beantwortet hätte, sondern die Frage der Zuständigkeit aufgeworfen hätte. Das ist ganz falsch. Die Reichsregierung hat nur in aller Oeffentlichkeit erklärt, daß sie an der Stelle antworten wird, die zuständig ist, und das ist der Deutsche Reichstag. Ueberlegen Sie doch, meine Damen und Herren, wie dieses Memorandum des Herrn Reichsbankpräsidenten in der ganzen Welt aufgefaßt werden mußte und zum mindesten das werden auch Sie von der Opposition zugeben aufgefaßt werden konnte. Es konnte aufgefaßt werden als ein Angriff auf die Staatsführung, auf die Regierung, die nach der Verfassung verpflichtet ist, die Politik zu führen. Deshalb gab es eigentlich nur eine Antwort, die Antwort der Reichsregierung im Deutschen Reichstag.

Meine Damen und Herren, ich hätte alles mögliche erwartet, nur nicht den Vorwurf, den der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz erhoben hat, daß die Reichsregierung dem Herrn Reichsbank⸗ präsidenten zu scharf entgegengetreten wäre. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich glaube, wer meine Rede gestern ge⸗ hört hat, muß zugeben, daß darin die Grenzen der Loyalität in keinem einzigen Satz überschritten worden sind. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und in der Mitte.) Andererseits hatte doch die Reichsregierung die Pflicht, zu den Einzelheiten dieses Memorandums Stellung zu nehmen.

Der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz hat in diesem Zusammen⸗ hang einige außenpolitische Fragen erneut aufgeworfen. Ich werde ihm heute nicht in Einzelheiten auf dieses Gebiet folgen. Wenn vor kurzem erst in Paris Verhandlungen über die Saar— fragen in Angriff genommen worden sind, ist es unmöglich, hier im Reichstag über ein Ergebnis zu berichten, das noch nicht vor⸗ liegt. deines Erachtens könnten die Verhandlungen dadurch nur gestört werden. Wenn dabei von irgendeiner französischen Seite Forderungen gestellt werden sollten, die von deutscher Seite nicht als annehmbar betrachtet werden, so werden wir das an der Stelle, auf die es zunächst ankommt, mit aller Deutlichkeit zu sagen wissen. Ich kann zu diesem Punkt zu meiner Freude fest⸗ stellen, daß es hier zwischen der deutschen Reichsregierung und allen Parteien des Saargebiets Meinungsverschiedenheiten nicht gibt, daß man in der ganzen Welt weiß, daß die Saarbevölkerung hinter der Reichsregierung steht.

Ich werde mich auch nicht auf weitere Details wegen der Polenverträge einlassen. Diese Verträge werden Ihnen zuge⸗ leitet werden, sobald sie im Reichsrat verabschiedet sind. Der Reichstag hat es, wie das dem parlamentarischen System ent⸗ spricht, vollständig in der Hand, diese Verträge anzunehmen oder abzulehnen. Er wird sich dabei darüber schlüssig zu machen haben, ob er die Gründe der Regierung für den Abschluß der Verträge anerkennt oder nicht. Ich habe Ihnen gestern bereits gesagt Sie (nach rechts) können darin anderer Meinung sein —, daß es unserer Ueberzeugung nach wichtige nationalpolitische Gründe gewesen sind, die uns veranlaßt haben, unseren Gesandten Rauscher zu ersuchen, auf den Abschluß dieser Verträge hinzu⸗ wirken. Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Quaatz in diesem Zu⸗ sammenhang dem Herrn Reichsaußenminister den Vorwurf ge⸗ macht hat, daß es sein Ziel sei, Polen stark zu machen, so kann ich ihm darauf nur erwidern, daß die Reichsregierung zur Zeit wahrhaftig andere Sorgen hat als die, Polen stark zu machen. Wie gesagt: auf diese Fragen werden wir bei anderer Gelegen⸗ heit eingehen.

Dann hat der Herr Abgeordnete Dr Quaatz erneut die Frage an mich gerichtet, wie es denn mit dem Brief gewesen wäre, den ich im Juni an den Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht

——

nach Paris gerichtet hätte. Er meinte wahrscheinlich den Brief vom 3. Mai 1929. Dieser Brief übermittelte Herrn Dr. Schacht einen Beschluß der Reichsregierung. Ich habe gar kein Bedenken setzt den Wortlaut dieses Briefs hier mitzuteilen. Er lautet: Die Reichsregierung hat unter Beteiligung sämtlicher Kabinettsmitglieder von dem neuen Vorschlage des Vor⸗ sitzenden der Pariser Konserenz, Owen Joung, Kenntnis genommen und ist zur Ueberzeugung gelangt, daß eine Ab⸗ lehnung das Scheitern der Konferenz zur unmittelbaren Folge hätte, ohne daß eine Wiederaufnahme der Verhandlungen auf wirtschaftlicher oder politischer Grundlage gesichert wäre. Die Reichsregierung sieht aber in dem Scheitern der Verhand⸗ handlungen schwere wirtschaftliche und politische Gefahren und glaubt deshalb einstimmig, daß die Annahme des Youngschen Vorschlags unvermeidbar geworden ist. Sie geht dabei von der Voraussetzung aus, daß durch die deutsche Annahme die allgemeine Einigung gesichert ist, und erwartet, daß insbesondere bei den Verhandlungen über das Bankschema, namentlich über das Transfermoratorium, die deutschen Interessen gewahrt werden und die Befreiung von den Kontrollen und Pfändern erreicht wird. Ich sehe gar nicht ein, warum die Reichsregierung nicht auch heute noch zu diesem Brief stehen sollte, der nach langen ernsten Auseinandersetzungen als Niederschlag einer Kabinettssitzung dem Herrn Reichsbankpräsidenten übermittelt worden ist und der, wie ich ausdrücklich feststellen möchte, in keiner Weise die Handlungs- freiheit der selbständigen Sachverständigen eingeschränkt hat. (Rufe bei der Deutschnationalen Volkspartei: Ach) Meine Herren, Sie rufen Ach! Hören Sie, bitte, weiter. Am 4. Mai habe ich einen Brief des Herrn Reichsbankpräsidenten bekommen, der eine ganze Anzahl von Fragen erörtert. Am Schlusse dieses Briefes heißt es: Ich werde weitere Nachrichten folgen lassen und bestätige Ihnen den Empfang des durch das Auswärtige Amt mitgeteilten Be⸗ schlusses der Reichsregierung. Wir sind sehr davon befriedigt. daß dieser Beschluß den Sachverständigen ihre volle Handlungs- freiheit unter eigener Verantwortung beläßt. (Lebhafte Rufe bei den Sozialdemokraten und in der Mitte: Hört, hört! Dieser Brief ist nicht nur für Herrn Schacht, sondern auch für die anderen Sachverständigen geschrieben worden.

Nun hat der Herr Abg. von Lindeiner⸗Wildau an mich die Frage gerichtet, ob nicht auf Grund der neuen innen⸗ und außenpolitischen Sachlage die Regierung eine grundlegende Aende⸗ rung ihrer Politik für notwendig hielte. Meine Damen und Herren, wenn das die Regierung für notwendig hielte, hätte sie Ihnen das gestern mitgeteilt. Aber die Reichsregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die eingeleiteten Verhand- lungen auf der Haager Schlußkonferenz zu einem Ende geführt werden sollen, wie das der Politik, die Herr Stresemann seit Jahren vor Ihnen vertreten hat, entspricht.

Nun einige Einzelheiten. Der Herr Abgeordnete Quaatz hat in diesem Zusammenhang wieder kurz wirtschaftspolitische Dinge gestreift und hat behauptet, daß durch die Politik, die diese Re⸗ gierung treibe, die Not der Landwirtschaft aufs äußerste gesteigert würde, und daß die ganzen Agrarverhältnisse durch den Import fremden Getreides in diesen schlimmen Zustand gekommen wären. Darf ich vielleicht den Herrn Abgeordneten Dr. Quaatz daran erinnern, daß der Herr Reichswirtschaftsminister Neuhaus im Jahre 1925 die Zollvorlage mit den Zwischenzöllen hier ein⸗ gebracht hat, unter der diese Not der Landwirtschaft eingetreten ist. Also wenn Sie hier Vorwürfe erheben, dann sagen Sie doch vorher: mea culpa, mea maxima culpa! (Zuruf des Abgeord⸗ neten Dr. Quaatz Ich stelle nur fest, daß Ihrer Behauptung entsprechend in den letzten Jahren Not eingetreten ist. Soweit auf diesem Gebiete regulierend eingegriffen worden ist, ist es durch die Zollvorlage Ihres Herrn Ministers Neuhaus geschehen. (Abg. Dr. Quaatz: Der Versuch einer Besserung ist nicht die Ursache) Wenn Sie jetzt die Politik des damaligen deutsch⸗ nationalen Wirtschaftsministers verbessern wollen, dann werden wir uns vielleicht in der nächsten Woche auf diesem Gebiete finden. Ich wollte Ihnen gerade sagen, daß nach meiner Ueberzeugung das wird Gegenstand der Debatte der nächsten Woche sein keine Regierung in den letzten zehn Jahren so viel zur Behebung der Not der Landwirtschaft getan hat wie diese Regierung. (Leb⸗ hafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten und in der Mitte. Widerspruch und Zurufe von der Rechten Wer ist denn dazu übergegangen, die in Verträgen festgelegten Bindungen zu be⸗ seitigen, die unter Regierungen eingeführt worden sind, die Ihre (zu den Deutschnationalen) Unterstützung gefunden haben? Es war doch schließlich diese Regierung. Aber wie gesagt, das sind Fragen, über die wir uns in der nächsten Woche genügend unter⸗ halten werden. Ich habe schon während der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Quaatz mehrfach gerufen: Sie sprechen von Jahren, Sie waren in diesen Jahren auch in der Regierung. Herr Abg. Dr. Quaatz hat aber versichert, daß die deutsch⸗ naiionalen Minister in dieser Zeit im Kabinett die Politit des Herrn Reichsaußenministers Dr. Stresemann bekämpft hätten. Er hat zu meinem Bedauern nicht den Antrag gestellt, daß die Reichsregierung diese Protokolle veröffentlichen möchte. . Wenn ein solcher Antrag von deutschnationaler Seite käme, würde ich ihn im Kabinett gerne debattieren lassen. Aber darauf kommt es ja gar nicht an. Es steht fest, daß in den letzten Jahren Herr Reichsaußenminister Stresemann die Außenpolitik der Regierung vertreten hat. Es steht fest, daß Sie (zu den Deutschnationalen) 1925 und 1927 dabei in der Regierung gewesen sind. Wenn Sie noch so sehr im Kabinett diese Politik bekämpft haben, dann übrigens ein schöner Zustand für eine Koalitions regierung (Lachen und Zurufe auf der Rechten) Meine derren, Sie haben gestern den Beweis geliefert bekommen, daß wir uns in einer der schwierigsten Fragen im Kabinett geeinigt haben, so daß Sie in der Situation keine Ursache haben, uns in diesem Punkte Vorwürfe zu machen. Aber es steht doch fest, daß Sie in all diesen Jahren mehr als einmal die Außenpolitik des Herrn Reichsaußenministers Stresemann hier gebilligt und ihm das Ver⸗ trauen ausgesprochen haben, und deswegen wäscht kein Regen die Verantwortung hierfür von Ihnen ab. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

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Börsen beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 293.

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Amtlich festgestellte Kurse.

1Franc, 1 Lira, i Suu, I Peseta o, 89 RM. IL österr. Gulden (Gold) = 2 00 RM 1 GlId. österr. W. 1Rr ung. oder tschech W. 0,88 RM. 7 Gld. südd W 12,00 RM. 1 GI8 holl W. 1,10 RM 1480 RM, [ stand. Crone 1,125 RM 1RNubel (alter Lredit⸗Rbl.) 2,15 RM. Falter Goldrubel 3.20 RM (Gold? 4.00 RM. 1 Peso (arg. Pay.) 1 Dollar 420 RM. 1fund Sterling 26, a0 RM 1Shanghat⸗Tael 2.50 RM. 19en 2.10 RM. 1 Zloty 0.30 RM 1 Pengö ungar W. 0, 15 RM

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be— sagt. daß nur bestimmie Nummern oder Serien

österr W. 0,60 RM.

lieferbar sind

Das hinter emem Wertpapter beftndliche geichen?“ bedeutet, daß eine amtliche reis feststellung gegen

wärtig nicht stattfindet

Die den Attten in der zweiten Spalte beigeflgten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den lerten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten

Geschäftssahrs

Dar Die Notierungen für Zelegraphische Aus- erung sowie für Ausländische Banknoten esinden sich fortlaufend unler Handel und Gewerbe“

, Etwaige Druckfehler in den heutigen zursaugaben werden am nächsten Börfen— tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be—⸗ richtigt werden. Irrtümliche, jpäter amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen möglichst bald ane Schlust des Kurszettels als Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdistkont. Verlin 7 (Lombard 6).

è1Dinar 8,40 RM. 1 Danziger Gulden

Ist nur ein Gewinn⸗

Danzig 6 (Lombard Y. Amsterdam 45. Vrflssel 1. Helsingfors 7. Italien J. Kopenhagen 5§. London 5. Paris 35. Prag 5. Schweiz 85. Stockholm 5. Wien 75

Dentsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schntzgebietsauleihe u. Rentenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

Madrid s. Oslo 5.

Heutiger Voriger

6 Di. Wertbest. Anl. xtz 0-1000D0 ll, fi 19.327 63 do. 10 1090. f. 35

do Mieichs zl. 1 uig] L

63 do. do. 27, uk. 87

ab 1. 68. 34 mit 83 EL. 8

43 do. Reichs sch. „K* (Goldi), ab 1982 59, tf. 1006 M,auslosb. To. KRap.-⸗Ertr.⸗Steuer

Breuß. Etaatt⸗ Anl.

1928, auslosb. zu 109 1.2.8

79 do. Staatsschatz

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75 do do. Folge,

5. 102. sällig 26.1. 35 eo. 1.7

68 do. do. 3. 1. 19. 39

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Anl. 27. 5b. ab 1.9.34 1.8.9

83 Bayer. Staats schaß

ö 1929. rz. 1.3.3 1.3.9 5 do. do., rz. 1. J. 33 L612

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G M⸗Anl. 28, uk. 1.3. 383 1.8.9 38 do. do 29, ul. 14. 34 14.10

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An 29, unk. 1. 1. 36 1.1]

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83 Mecklbg. Schwer. RMA. 25, ul. 13. 39

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73 Mecklenb Strel.

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Anl. 27, ut 1. 19. 83 1.4.10

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v. 29 M, fäll. 1. 6. 32 1ãL6. 19

13 do. do. R. 2 fäll. 1. 39 713 Thür Staatzanl.

1926, unk. 1 8. 36 1.8.9

74 do. RMA 2 n.

Lit B. sällig 1.1. 895 1.1.

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Schatz F Tu. 2. xz. 800 110

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S* Preußische Tandes Ido. Liq- Goldrenthr

Dt. An - Aus losungssch. Dtjch. Anl. Ablösgsschuld ohne Auslosungaschein Anhalt anl. Aug losgasch Hamburger Anl. Autz⸗ losungsscheine· Haniburger Ablÿs. . Anl. ohne Aus losungzschein Lübect An- Auslofgssch Mecklenburg Schwerin Anl. - Auslosungssch⸗ Thilr An Aus losgasch⸗

einschl n Ablösungsschuld

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Ohne Zinsberechnung.

do. do. 19235, ul. 38 Kolberg Dstseebad

Köln RM⸗A. 29, f. 32 Koönigsberg 1 Pr.

do. NM⸗An l. rz. 28 do. Gold⸗Anl. 1925 Ausg. 2, unk. 38 ]

13 des Auslosungsw..

Deutsche Wertbest Anl is s Doll. sañ. a . 35

Leipzig RM⸗Anl. 28 ut. 1. 6. 34 8 Magdeburg Gold⸗A

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Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und vreußischen Bezirksverbände.

Mit 3insderechnung.

rr, Prov. RM⸗A. 28, dv. ab gg 8 do. do. 265, idb. ab ge Dann. Prov. G Mel.

R. 1B, tilgb. ab 26 do. R MM. Ji. 2B. a

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Anl. 27. A. 13 ut Be Pomm Pr. RM2s., f. 8] do. do. Gd. tz ll. go Sachsen Brov. - Verb. e Ang 13, unn 33

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do. bo. 26, unk. 81 do. do. 27. unk. gz Mülheim a. d. Ruhr RM 26s, tilgb 81 e München Schatzan⸗

do Schatz anwsg. 2s Oberhaus.⸗ Rheinl.

Pforzh. GA. 26, xz 31 do. Ni MA. 27, r3. 82 Plauen RM⸗Änl. 1927, rz. 1982 6 Solingen RM⸗Anl. 1928, ut. 1.10.1988 8 Stettin Gold⸗Anl. 1928, unt. 88 * Weimar Gold⸗Anl. 1926, unt. bis 81 * Hwickau RNWwä⸗Anl.

19289, ut. bis 9g * do. 1928 uk bis 84

Ohne Zinsberechnung. Mannhenn Ant. - Ausl.

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in 3 d. Aus losungsw. in 8 Rostock Anl. Ausloͤsgs. Sch. einschl. , Abl. (in g d. Auslosungsw) do

Heutiger Voriger

TVerlinet Wörse vom 14. Dezember

Sachsen Prov. Verb.

RM. Ag. 16, ul. 26

20. do Ausg. 17

do do Ausg. 16 A.2 do. do. Gld. A. 11u. 12 Schlesw.⸗Holst. Prov.

NRM⸗2A. A. 14, tg. 26

do. A. 18 Feing. tg. 27 Gld⸗A. A. 16 tg. 32 do. N M⸗A. A 17. ig. 82 do. Gold, xi. 18. tg. 32 RM.. A. 19, tg. 82 do. Gold, A. 20, tg. 32 do. NM. I. 21M, tg. as . Gld-⸗A. A. 13 tg. a0 do. Verb. R M⸗A. 28 u. 9 (Feing), tg. 383 34 Nasseler Bezirks verbd.

Goldschuldv. as rz. 38 do. Schatzanweisgn.,

rz. 110, säll. 1. 6. 838 Wtes bad Bezirks verb.

Schatzanweis. , rz. 110, sällig 1. 5. 33

Dhne SZin

Dberhessen Prov. ⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine .. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine' .. do Ablös. v. Aus los.-Sch. Pommern Provinz. Anl⸗ Aus losgssch. Grupp. 17M do. do. Gruppe * M Rheinprovinz Anleihe⸗ Aus losungsscheine“ M Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheineꝰ . I einschl. Ablösungsschuld (in F des Auslosungsw. einschl. Ablösun gsschuld lin R des Auslosungtzw.).

b) Kreisanleihen.

Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., r3. ab 24 do. do. 249r., cz. ab 2

ce) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung. Aachen RM⸗A. 29,

kündb. ab 1984 8 Altenburg (Thür.)

Gold⸗A. Id ab si s Augsbg. N M⸗A. 26,

fällig 1. 8. 1931 8

do. Schatzanw. 2, 611 89 Berlin Gold⸗Anl. 26

1.u. 2. Ausg. , tg. 81

do. RM⸗A. 268 Y, fäll. 31.8. 50, gar. Verk⸗A do. do. 1924, tg. 25 do. Echatrzanw. 28st Bochum Gold⸗A. 29, fällig 1. 1. 1934 8 Bonn R M⸗A2s, rzs 1 6 do. do. 29. rz. 84 8 Braunschweig. R M⸗ Anl. 26 M, tdb. 81 8 Breslau RM⸗Anl.

1928 1, 18b. 88

8

do. i928 II, db. 34 6

do. 19286, db. 81 7 Dortmund Schatz

anw. 28, fällig 21 5 Dresden RM⸗Anl.

8

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6

1928, tgb. 335

do. do. 26R. 1, ut. 31 do. do. 26R. 2, ut. 32 do. do. 1928, tg. 88 do. Schatz an w. f. 33 Duisburg NRW- A.

1928, ut. 83

1926, unk. 1931

Elberfeld RM⸗Anl. 19265, ut. 1. 10. 83 8 do. 26 ukf. 31.12.31 7 Em den G. A. 26, rz. 31 Essen NM⸗Anl. 26, Ausg. 19, tilgb. 323 1 Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, r3. 82 7 do. Schatzanw. 28, f Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, tündb. ab 29 9 Gelsenkirchen⸗Buer RM es , ut. 83 8 Gera Stadtkrs. Anl. v. 26, Adb. abs 1.5.32 8 Görlitz RM ä⸗Anl. von 1928, uk. 83 g Hagen i. W. RM⸗ Anl. v. 28, ut. 33 8 Kassel RM⸗Anl. 26, unt. 1. 8. 1981 8 Kiel RMeAnl. v. 26, unk. bis 1. J. 81 7 Koblenz RMä- Anl.

von 1926, uk. 81

NRW- AI. v. 27, T3. 82

Gold Ag. 2,3, ul. 83

1926, uk. bis 1931 6 do. do. 23, ut. b. 33 Mannheim Gold⸗

Anleihe 2s, rz. 30

weis. 28, fall. gs]

8 Nürnbg. Grl. 26utz1 6 o. 5

do. 1928 unt. bis 1981 NRM⸗A. 27. ul. b z

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23 Lipp. Ldbt GP firzs4 Dldb. staatl. Kůrd. A.

16

Preuß. Ld. Pf

Thür. Staat G Schld. Württ. G. 9 yp.

86 do. 1926, uk. 82 ] Düsseldorf NM ⸗XA. 1926, ut. 82 7 Eisenach Rwe Anl.

8

2 D

4 Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch.

A. 6 R. A 26, tg. 31 da do. 16m, e Schlw.⸗Hols Elktr. Vb. Gld. A. z. rz. 278 do. Meichs m.⸗A. A. 6 Jeing., rz. 28 85 do. Gold A. 7. x3 315 do. do. Ag. 8. r3. 80 do. do. Ag. 4. T3. 26 ö d sichergestellt.

Pfandbriefe und Schuldvverschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch“ gelennzeichn. Pfandbr. n. Schuldverschr. en Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung.

Braunschw Staats bt

sind nach den von

Gld⸗Pfb. Landsch)

R. 14, tilgb. ab 1528 10

do. do. N. 16, tg. 29

do. do. N. 20, tg. 38 6

do. do. NR. 22, tg. 88 do. do. R. 23, tg. 85 do. do. M. 19, tg. 35 do. do. M. 17, nF. b. 82

do. do. dz. s u g ig. 33 do. do. Si. ij. ig. a. do. do. N. 3, 4,0 32

32

do. xo. do. . . ix. g do, do. Gd. Schuldv.

eie 2. ta. 382

Gold 1925 uk. 30

do. do. S. 2, rz. 30 do. do. S. 4, r5. 31 do. do. S. 5, rz. 33

do. do. S. 1 u. 3, x3. 30 do. do. G M (Liqu.) do. do. G. sH. S. 2 x82 do. do. do. rz. 29 dbr. A. Gldm. Pf. NR. 2, tg. 360 do. do. X. 4. tg. 80 do. do. N. 11, tg. as

S d 2 d D R ü o = o w o o o S

32

do. do. R. 18, tg. 84 do. do. R. 186, tg. 84 do. do. R. 17, tg. 85 do. do. NR. 5, tg. 82 do. do. R. 10, tg. 83 do. do. R. 7, tg. 32 do. do. R. 3, tg. 80 do. do. Kom. R 12, 833 do. do. do. N. 119g. 34 do. do. do M. 16tg. 84 do. do. do. R. J. tg. 32 do. do. do. R. 8 tg. 3

mn gskred. Pf. N. 2, rz. 32 do. do. do. N. 3, 3. 84 do. Echuldu. a6 rz32

Ohne Zinsberechnung. Lipp. Landesbkt. 1 9 v. Sipp. Landes sp. u. . 4 do. do. unk. 26 4 ? OIldenbg. staatl. Kred. 4 versch do. do. unk. 8114

do. do.

b) Landesbanken, Provinzial banken, kommunale Mit Zinsberechnung.

Hann. Landeskrd. GPf S. 4Ag. 15.2.29, tg. 88 8 do. Pfandbriefe 19265 do. do. 27, tg. 82 do. do. tg. 31 Kassel Ldir. GPf. 1. bso do. do. R. 2, kdb. 81 do. do. R. J- 9, Udb. 33 do. do R. 10, idv. 8 do. do. R. 4, Idb. 31

do. do. R. 3, db. 81 do. do. R. 5, db. 32 do. do Kom. R. 1, kb.31 do. do. do. R. g, tdb. 39 Nassau. Landesbank

Gd. - Pfb. As, 9, rz. 84 do. do. Ausg. 10, rz. 34 do. do. A. 11, rz. 100, uk35 do. do. G. *. S. 5, rz. 86 do. do. do. S. 5 u. 7, rz. 34 do. do. do. Ss rz 100utg ] Oberschl. rv. Bl. G Pf.

N. 1, rz. 100, ut. 31 do. do. Kom. Ausg. 1 Buchst. A. r3. 100, uk. 31

Dstpr. Prv. Sdbk. G. Pf.

Ausg. 1, rz. 102, uk. 8

Pomm. Prov⸗Bör. Gold

1926, Ausg. 1, uk. 31

Nheinprov. Landesb.

Gold⸗Pf., rz. 2. 1. 80 do. do. do. 3. 1. 4. 31 do. do. A. Ju. 2A, r3. 82

do. do. Kom. 1a, 1b, urg

do. do. do. Ag. 8, uk. 39

do. do. do. Ag. 2, uk. 31 Schlesw.⸗⸗Holst. Prov.

Ldsb. Gld. Pf. RI. ut] do. do. Kon. R. 2, uk. 34

Westf. Landesbank Pr.

Doll. Gold R. 2 M de. do. Feing. 25 uk. 30 do. do. do. Eæ6, uk. g1 do. do. do. 27 R. 1, uk. 32 do. do. G. Pf. Ri, ut. 34

do. do. do. Kom. R. 2

Uu. 3, unk. 33

Westf. Pfbr. A. f. daut⸗

grundst. Gld. Ri, uss

do. do. 25 It. 1, Uk. 32 do. do. 27 R. 1, ul. 37

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do. do. 28A. 1u2, igsz do. do. 28 Ausg. 3

do. do. 28 A. 1. tg. 8 do. do. 271. 1 N. tg. 32

do. do. Schatzas , rz. 81 Mitteld Kom.⸗A. d. Sparl. Girov. ut sg ] do 26A . 227, ul. 8897 Ohne 3insberechnung. Sch les w. Holst. Lot Rth do. do. West . Kfandbrie amt

8

Girozentrale) tgs o. do. 96 A. 1, tg. 31

u. 292g. 1, tilgb. a do. do. 26 21. 1, ig. 31

do. do. 28 A 1, ig. 24

. Sausgrundstücke.

2 co ,

Di Komm. ⸗Sammelabl. Ant -Auslosgssch. S 1 do do. Ser. 2* do. do ohne Ausl.⸗Sch

einschl. i. Ablbjungsschuld an g des Aus losungsz w..

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung. Kur- n. Neumark.

Kred⸗Inst. G Pf. Ri do. AUbsind⸗Kfidbr)

do. ritterschafiliche

Darl.⸗ KL. Schuldv. do. da. do. S. 2 da. da do. S. 8

do da do. S1

Landsch . Ctr. Gd. Pf.

do. do. Neihe A do. do. Reiße B do. do. Lig Pf. oAntsch Anteilsch. ʒ. 5 d Liq.⸗

G. Pf. d. Etr. Ldsch. j. Landwtsch. Kreditv.

Sachs. Pf. M. 2 Y. 39 do. Gldrredbr. Rz. 31 Lausitz. Gdyfdor Sd

Meckl. Rittersch G Pf.

do. do. do. Ser. 1 do. (Absind.⸗Pfbr.)

Ostpr. Idsch Gd. Pf.

do. da. do.

bo. do. bo.

do. do. do.

do. Absind.⸗-Pfdbr) Pom. Idsch. G. fbr. do. do. Ausg. 1 1.2 do. do. Ausg. 1 do. do. ( Abfindpfbr. ) do. neuldsch. f Klngdb G. Pf. Absindpfbr.)

ohne A

Antsch. ʒ.

d. Krv. Sachs. dsch. 5. Schles. Losch. G.⸗Pf.

do. do. Em. 2, uk. 3] do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do. do. Em. 1... do. do. (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 8 z Liq.⸗ G. Pf. d. Schles. Lsch. Schlw. Holst. lich. G. do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdvy. G Pf. do. do. do. do. do. do.

Vests. djch. . d.

do. do. do.

do. do. ( Absindyfb. ) ʒ Ohne Zinsberechnung.

Ge kündigte u. unget. Stilcke, verloste u. unverl. Stucke. Calenberg. Kred Ser. D, F get. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 5— 153 Kur⸗ u. Neumärklische Wg, 35 Kur⸗ u. Neu m. KR.-Obl. x1 Sächs. KTreditverein 45 Kreditbr.

bis Ser. 22. 26 38 wersch. * do. do. 39 J bis Ser. 25 (1.17)

m. Deckungs besch. b. 81. 12. 17, 2 ausgest. 6. 31. 19. 17. F Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein

d) Stadtichaften. Mit Zinsberechnung.

Berl. Pfsdb. A. G Pf. do. do. m S. Au. B) do do. do. do. Ser. A... do. do. S. A Liꝗ. Pf. Anteilsch. z. S 5 Lig. G.

Pf. d erl. PfbMl Sf.

Verl. Pfandbr. A Sb Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1, 2 do. do. Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. s (Lig. Pf.) Auteilsch. z. 5 Gold⸗

zd. Srdd Dtadtsch j.

Pteuß. Ztr.Stadt⸗

schaft G. Pf. N. 4. 30 do. do. NR. 6, tg. 30 do. do. R. 7, tg. 31 do. do. R. 8, 6, 10,

tilgb. 2g, 81 u. 83 do. do. R. 9, tg. 82 do. do. R. 14 u. 15, 82 do. do. R. 18 tg. 33 do. do. R. 19, tg. 33 do. do. Rꝛ0 21. tg. 84 do. do. R. 22, tg. 34 do. do. R. 28, tg. 85

do. do. A ti Ti, i do. do. R. zu. 12. tg. 82 do. do. R. 1 u. 19, tg. 32 Ohne Zinsberechnung. I Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.

e) Sonstige. Dhue Zinsberechnung.

Deutsche Pfdbr.⸗Anst. Pos. S. 145, ul. 80-34 4 a 9 nst. Bf. S1.2, 5, 71-1095 versch

do. do. S. 8, 4, z do. do. Grundrentbri r Ohne Iinsscheiubogen u. ohne Erneuernngzschein.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil scheine zu ihren Liquid.“ Pfandbr. Mit Zinsberechn ung.

Bl. I. Goldkr. Weim.

Gold⸗Pfdbr. .I. 1. Thür. 8. S. B. xze9

do. Schuldv. Ri, rzzs Bayer. Handels bk.⸗

G⸗Pfb. N. 1-8, uk. 33 do. do. R. 5, uk. 94 do. do. R. 1, uk. 29 do. do. NM. 24 ul. 80 do. do. N. 5, uk. 31 do. do. R. 6, uk. 31 do. do. R. 7, ul. 31 do. do. R. 1, uk. 82 do. da R. 1, uk. 82 do. do. R. 2, uk. 33

Bayer Landw. ⸗Bte.

GS Pf. Re,. 2 1Iuk. 30

Bayer. Vereins bank

G. Pi. S. 1-5. 1L-25, 36-893 r3. 29. 80, 82

do. do. S. 50-98. rz 33 do. do. S. 94. 95, rz. 34 do. do. S. 96. 97. rz. 34 do. do S. gg 9g. r3. 34 do. do. SlIoo- 102335 do. do S 1 2, x3. 8z do. do. S. 1-2, x3. 82 do. do. Com S. 1 -= 10

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do. do. Ser. 9. ul. 32

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Vraunschw. Hann. Syp B. GPf. 25. x331 do. do. 1924. r3. 18939 do. do. 1927, c 1932 do. do. 1928, rz. 1934 do. do. 1929. rz. 19335 do. do. 1926, 5. 1931 do. do. 1927. r. 1931 do. do. 1925 (Liq.- Pfdb.) 0. Ant.⸗Sch. Anteilsch. ʒ. MSI iq. G. Pf. d. Sraunschmw. Hannov. Hyp.⸗⸗Bk. f.

Braunschw.⸗ Hann.

do. do. do. ul b. 28 35 Dtsch. Genoss. S yp.

do. do. R. 5, uk. 33 do. do. R. 6, uk. 84 do. do. R. 3, uk. 32 do. do. N. 4, uk. 32 do. Gldgᷣ. M. 1, ut. 39 do. do. R. 2, uk. 31 do. do. . 3. ur gz

Deutsche Hyp. Ban

Gld. Pf. S. 6, u 29 do. S. 27, ut. b. 29 do. S2s- 9, ut. b. 31

do. S. 84, uk. b. 83 de. S. 36, ul. b. 34 do. S. 87, uk. b. 33 do. S. 30, uk. b. 32 do. S. 31, ul. b. 82 do. S. 39, uk. 6. 31

do. S. 32 b. 2s u. 29 Eig. Pf. o. Antsch.

Gld Kon. S. 5 uk. 32 do. do. S. 7, ul. 84 do. do. Ser. 8

Syp. B. G. NR. Ltg. 32 do. do. R. 4, tg. 83 do. do. R. 6, tg. 3a do. do. R. 2, tg. 82 do. Kom. R. H. tg 34

Iran kf. Pfdbrb. Gd

Pfbr. Em. 8, r3. 30 do. do. Em. 165, x. 33 do. do. Em. 12, x. 81 do. do. Em. Is, r. 85 do. do. Em. I5, rz. 39 do. do. Em. J, rz. 32 do. do. E. s, uk. b. 33 do. do. Em. 2, rz. 29 do. Em. 11 (iq⸗- P)

ohne Ant. - Sch. do. Gld⸗K. E. 4, 330 do. do. Em. 14. x3. 38 do. do. Em. I6 x3. 88 do. do. Em. 6, rz. 82 do. do. E. g, uk. b. 38

Gotha Grundkr. GPf

A. 3, 8a, 3b, uk. 30 1 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf.

Abt. 5 5a, uk. b. 81 do. do. Abt. 8, uk. 3 do. do. Abt. 9, uk. 35 do. do. do. A. 5 uk. 31 do. do. Goldm. Pf.

Abt. 2, ut. b. 29 do. do. do. A. l, uk. 28 do. do. G Pf. A ( Liq.⸗ Pf.) o. Ant. ⸗Sch.

Ante sch. z. M Ia Lig.

Gd. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗ Bl.

GothaGrundkr.⸗Bt.

Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 26 uk. 34 do. do. do 29, uk. 89

HambHhyp-⸗B. Gold-

Hyp. Pfd. E. F, uk. 33 do. do. E. G, uk. 83 do. do. E. H, uł. a4 do. do. E. A, ul. a8 do. do. Em. B, ab

1. 4. 80 auglospfl. do. do. Em. D uh. 2 do. do. Em. Ruß. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L(Liq.

Pfdb. o Ant. Sch.

G. Pf. Em. Ld. Ham⸗

do. R. 1-6, 8, 12, u39 8

do. N. 18, ul. 33 8

do. R. 15 i 0

Komm. R. 1, ut.

do. do. R. 1, ut. 32 Pf. Em. 3, tz. ab 30

ohne Ant. ⸗Sch.

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Ser. 2 unt. b. 390 10 do. do. Ser. 3. uk 31 10 do do. Ser uk 30 10

do do. S 18. uk. 33

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Hyyp. B. Gld. .. ukgo 10 do. do. do. unk. 831 6 do. do. do. 27, uk. 31 6

Bk. G. Pf. R. 1, uk. 27 s

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