1929 / 296 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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fordern

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 295 som 18. Dezember 1929. S. 4.

meint aber, daß es sehr darauf ankomme, wie dieser Gedanke durchgeführt werde. Ein Unsug sei es, daß jede Gemeinde für sich wirtschafte, ohne auf Nachbargemeinden Rücksicht zu nehmen; es bedürfe einer größeren Einheitlichkeit im Wohnungs⸗ und Siedlungswesen Es sei natürlich unmöglich, sich auf eine „Bodenreform“ festzulegen, ohne daß man wisse, was darunter

verstanden werden solle. Ein Mangel an Kleinwohnungen und

ein Wohnungselend habe auch schon vor dem Kriege bestanden,

aber die Nachkriegszeit habe es versäumt, rechtzeitig den Miß ständen vorzubeugen, die sich jetzt gezeigt hätten. Die Großstädte sterben aus, sie leben nur noch von dem Zuzug vom Lande, aber der werde nicht ausreichen, die Großstädte aufzufüllen und dann würden viele Wohnungen leer stehen. Man müsse sich also vor übertriebenen Schätzungen des künftigen Wohnungsbedarfs hüten. Die Städte solsten nicht die Leute geradezu vom Lande anziehen dadurch, daß sie Wohnungen für sie errichten und zu diesem wecke

teure Auslandsanleihen aufnehmen. Die Stadt Berlin habe Grundeigentum für Wohnungszwecke zu teuer gekauft. Redner

erklärt, daß seine Partei die Richtlinien in toto ablehne, wenn sie

auch einzelnen Bestimmungen zustimmen könne.

Abg. Lipinski (Soz) begründet seinen Antrag, der auch vom Zentrum, Demokraten und Deutscher Volkspartei unterstützt wird, die Rückflüsse aus der Hauszinssteuer ausnahsmlos für den Wohnungsbau dauernd nutzbar zu machen. Es handle sich um 30— 40 Millionen jährlich, die allmählich auf 120 = 159 Millionen steigen würden. Trotz des vor jährigen Reichstagsbeschlusses habe z B. Preußen einen Teil der Rückflüsse für Verwaltungsaus⸗ gaben verwendet. Dem solle das beantragte Initiativgesetz einen Riegel vorschieben. Ausschußberatung dieses Entwurfs hält der Redner nicht für notwendig. Auch die Richtlinien könnten ohne nochmalige Beratung im Haushaltsausschuß angenommen werden.

Abg. Schumann-⸗Leipzig (Komm): Richtlinien sollen bloß den breiten Massen Sand in die Augen streuen. Der Minister felbst hat ja betont, daß diese Richtlinien niemand ver—= pflichlen. Auf der Besichtigungsreise des Wohnungsausschusses haben wir festgestellt, daß die schlechten Neubauwohnungen für das Gros der arbeitenden Massen unerschwinglich teuer sind. Die Elendswohnungen aber sind gar nicht erst besichtigt worden. Wenn da der Minister auf die erworbenen Lorbeeren stolz ist, dann hat er die Interessen der arbeitenden Bevölkerung vergessen. Welche Heuchelei diese Richtlinien sind, zeigt das Ausbeutungs⸗ programm des Finanzplanes, für den die Regierungsparteien der Regierung neulich das Vertrauen ausgesprochen haben. Wir Beseitigung der Hauszinssteuer und Herabsetzung der Mielsen um den Betrag dieser Steuer. Der Boden muß enteignet und Wohnungen müssen aus Staatsmitteln gebaut werden. Wir lehnen die Richtlinien ab.

Abg. Tremmel (Zentr): Wir begrüßen die Erfolge der Bemühungen um den Wohnungsbau in den letzten Jahren. Mit der Hauszinssteuer sind 89 Prozent aller neuen Wohnungen ge— baut worden. 300000 Menschen sind im Wohnungsbau beschäf⸗ tigt, 10 000 kleine Unternehmungen haben Verxdienst davon. Da verstehe ich nicht die Haltung der Wirtschaftspartei. Der Wohnungsbau durch Gemeinden darf allerdings nur eine Not⸗ maßnahnie sein, er darf kein Dauerzustand werden (Na also! bei der Wirtschaftspartei) Wohnungspflege und Wohnungs erhaltung sind aber Aufgabe der öffentlichen Hand. Wir müssen siberlegen, ob man nicht die Neubaumieten senken kann. Aller⸗ dings können dann mit denselben Hauszinssteuermitteln nicht mehr soviel Wohnungen gebaut werden wie bisher. Es frggt sich auch, wie gebaut werden soll. Auf der Besichtigungsreise des Ausschusses haben wir z. B. wahre Gefängniszellen gesehen und in Berlin sogar fünfgeschossige Neubauten, Wir sind damit ein⸗ verstanden, daß die Hauszinssteuer ausschließlich für den Woh⸗ nungsbau verwendet wird. Nur müssen Sie (zu der Wirtschafts⸗ partei) uns dann zeigen, wie die Gemeinden die dann fehlenden I Millionen für ihren allgemeinen Finanzbedarf aufbringen sullen Dem Anfrage Lipinski stimmen wir zu. Denn die zurück⸗ fließenden Hauszinssteuermittel müssen wieder dem Wohnungsbau zu aute kommen. Preußen hat schon 12 Millionen dieser Rück⸗ flüsse in seinen Etat für allgemeine Zwecke eingestellt und Berlin will sogar einen großen Teil der für den Wohnungsbau be⸗ stimmten Sauszinssteuer vorübergehend zur Deckung seines Defizits benutzen (hört, hört! im Zentrum), das müssen wir ver⸗ hindern. Darum wünschen wir Annahme der Lex Lipinski ohne Ausschußberatung. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Lucke (W. P.): Wir verlangen Beseitigung der Zwangswirtschaft und lehnen die Richtlinien ab, wie es der Hansa⸗ Fund und andere Wirtschaftsverbände auch verlangt haben. Der Terror im Wohnungswesen ist nur eine Folge dieser Zwangs⸗ wirtschaft. Wir wollen Freiheit. (Ironische Bravo⸗Rufe und Gelächter bei den Sozialdemokraten.)

Damit schließt die Aussprache.

Auf Antrag wird in den Richtlinien die Empfehlung einer „Wohnüngsaufsicht“ gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten und Kommunisten gestrichen. Es bleibt nur die „Wohnungspflege“ stehen. Auf Antrag des Zentrums werden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kom⸗ munisten auch die Bestimmungen über die Enteignung folgendermaßen abgeändert:

„Als Vergütung für enteignetes Bauland ist ein ange⸗ messener Betrag zuzubilligen, spekulative Gewinne sind zu ver⸗ hindern. Der angemessene Betrag wird unter Berücksichtigung der Lage, der Umgebung und des Preises vom Vergleichsobjekte estgesetzt. Die Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der Enteignung beobachtet sind, sollen durch Vereinfachung des Ver⸗ fahrens beseitigt werden.“

Das Abstimmungsergebnis über den Abschnitt „tech⸗ nische Wohnungsherstellung“ bleibt zweifelhaft. Durch Aus⸗ zählung wird der Abschnitt mit 215 gegen 156 Stimmen der Deutschnationalen, der Christlich⸗Nationalen Bauernpartei, der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftspartei ange⸗ nommen. Gestrichen wird auf Antrag des Zentrums die tunlichst geschlossene einheitliche Vergebung größerer Bau⸗ vorhaben. Unter Ablehnung aller anderen Aenderungs⸗ anträge werden die Richtlinien gegen die Stimmen der Deutschen Volkspartei, der Deutschnationalen, der Wirt⸗ schaftspartei, der Christlich⸗Nationalen Bauernpartei und der Kommunisten angenommen.

Annahme finden auch die Ausschußentschlie⸗ ß ungen. Darin wird die baldige Vorlegung eines Rahmengesetzes über baupolizeiliche Vorschriften verlangt, das die Verwaltungen vereinfachen, beschleunigen und ver⸗ billigen soll. Annahme findet ferner eine Ent⸗ schkieß ung Lipinski (Soz), die Richtlinien, soweit erforderlich, in das Gebäudeentschuldungssteuergesetz aufzu⸗ nehmen, und eine Entschließung Tremmel Zentr.), durch Reichsgesetz festzulegen, wem die Hauszinssteuer⸗ hypotheken gehören und daß die . für die Zwecke des Wohnungsbaues und der Siedlung festgelegt werden, ferner zu bestimmen, daß eine Aenderung der Verwendungsart durch Gemeinden und Länder nur mit Zustimmung der Reichsregierung und unter Mitwirkung des Reichstags er⸗ folgen darf und eine ständige Nachprüfung der Verwendung k Mittel erfolgt. .

Die nochmalige Verweisung der Richtlinien an den Haushaltsausschuß wird gegen die Stimmen der Rechten abgelehnt. Auch die von Zentrum und Demokraten bean⸗

Diese

tragte Ueberweisung des vom Abg. Lipinski (Soz,) mit Unterstützung der Demokraten, des Zentrums und der Deut⸗

schen Volkspartei eingebrachten Initiativgesetzes über Wiederverwendung der Hauszinssteuerrückflüsse für den

Wohnungsbau an den Steuerausschuß wird abgelehnt. Das Initiativgesetz selbst wird in erster und zweiter Lesung gegen die Stimmen der Nationalsozialisten und der Deutschen Bauernpartei angenommen. Die dritte Lesung kann nicht stattfinden, da Widerspruch erhoben wird.

Vizepräsident Esser schlägt nunmehr vor, die Sitzung abzubrechen und am Mittwoch um 3 Uhr das von den Regie⸗ rungsparteien beantragte Sofort⸗Programm zu beraten.

Abg. Torgler (Komm) erhebt gegen die morgige Be⸗ ratung der beiden Initigtivgesetze der Regierungsparteien zum Sofork⸗Programm (Tabaksteuer und Arbeitslosenbeiträge) Ein- spruch, weil die Vorlagen erst nachmittags verteilt worden sind.

Abg. Löbe (Soz.): Dann muß auf diesen Punkt der Tages= ordnung verzichtet werden. Wenn aber das Haus auf der Er⸗ ledigung dieser Gesetze noch vor Weihnachten besteht, bitte ich, sich auf eine Sonntags⸗Sitzung einzurichten. (Unruhe.) Da für morgen nur kleine Vorlagen übrig bleiben, schlage ich vor, erst um 4 Uhr zu beginnen, damit wenigstens die Zollvorlagen im Handelspolitischen Ausschuß vormittags erledigt werden können.

Der Vorschlag Löbe wird angenommen.

Das Haus vertagt sich auf Mittwoch 4 Uhr: Minister⸗ pensionsgesetz und andere kleine Vorlagen.

Schluß nach 7 Uhr.

Nr. 48 des „Reichsministerialblatts“ (entralblatts flir das Deutsche Reich vom 6. Dezember 1929 hat solgenden Inhalt: 1. Kreusulatwesen: Ernennung. Exequatuterteilung. Z. Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern

vorbehaltenen Stellen Landesversicherungsanstalten J. Beamten⸗

stellen. II. Stellen, die im Wege des Privatdienstvertrags zu be⸗ setzen sind. Verzeichnisse der den Versgrgungsanwärtern vor- behaltenen Beamtenstellen Landes versicherungsanstalten

(1. Nachtrag).

Parlamentarische Nachrichten.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich gestern vormittag mit den Zusatzabkom men zu den Fandelsverttägen mit Schweden, Fin kan Frankreich und der Schweiz. Er überwies diese, Ab- kommen zur weiteren Behandlung an den Handelspolitischen Ausschuß des Reichstags.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags 17. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Grafen von W

leb am e st arp

(D. Nat) die Beratung der Zolltarifvorlage fort. Bei der Posision zur Erhöhung der „Schutz zölle“ äußerte

Abg. Sim on⸗ Franken (Soz.) nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger grundsätzliche Be⸗ denken gegen diese Erhöhung. Landwirtschaft, Industrie und Handwerk klagten über zu geringen Absatz und führten dies auf die zu geringe en n. zurück. Durch die Erhöhung der Zölle aber würden die Preise erhöht und die Kaufkraft noch mehr geschwãächt werden. Man weise darauf. hin, daß die Einfuhr an Schuhen aus der Tschechoslowakei zurückgegangen . und zwar gerade im Hinblick auf die Zollvorlage. Der Redner führte diefen Rückgang vielmehr darauf zurück, 3 die Firma Bata zwar billig liefere, aber nur eine schlechte s nalität. die keinen großen Absatz mehr in Deutschland inde. Abg. Schneider⸗ Dresden (D. Vp) trat für die Zo erhöhung auf Schuhwaren entsprechend der Vorlage ein. Die deutsche Schuhindustrie lönne zu den billigen Auslandspreisen nicht liefern. Die Firma Bata ah gegen die Zollvorlage eine Gegenaktion unternommen durch Errichtung von Fabriken in Deutschland und Abreden mit Händlern. Darum habe sie die Ausfuhr nach Deut hland ab⸗ gebremst. Abg. Rauch (Bayer. Vp.) meinte, die Nachfrage nach Bata⸗Schuhen sei unvermindert. Diese Schuhe seien für das Auge gleichwertig mit den deutschen und das Publikum kaufe eben mehr nach dem Geschmack als nach der Qualität. Ministerial⸗ direktor Tr. Posse (Reichswirtschaftsministerium) erklärte, die Verbesserung ber Handelsbilanz vom Jahre 1929 bezüglich der Einfuhr sei nicht auf eine konjunkturelle Entwicklung in der dentschen Industrie zurückzuführen, Für die Regierung sei eine im Sommer 1929 gefaßte Entschließung des Reichstages maß⸗

gebend gewesen. Auch die handelspolitische Lage des Deutschen Reiches müsse im Auge behalten werden. Abg. Hörnle Komm.) vertrat die Ausicht, daß es den deutschen Schuhindu⸗

striellen gar nicht so schlecht gehe, wie sie behaupten. Sie arbeiteten heute mit jugendlichen Arbeitern und zahlten Schund⸗

löhne. So habe die Firma Tack die Dividende um ein Prozent erhöht. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) wies darauf hin,

daß die deutsche Schuhindustrie nicht voll beschäftigt sei. Die Rationalisierung habe sich als berechtigt erwiesen. Wäre sie nicht erfolgt, so würde der Selbstkostenstand noch höher sein und die Konkurrenzfähigkeit geringer. In Sachsen sei die Zahl der Schuhfgbriken von 99 im Jahre 1924 auf 39 zurückgegangen. Abg. Meyer⸗Berlin (Dem) stimmte der ö für Schuhwaren zu, zumal der Reichstag 1929 eine ent prechende Entschließung gefaßt habe. Die Wünsche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfe man nicht überhören. Im Hinblick auf die bevorstehenden Handelsvertragsverhandlungen richte die Zoll⸗ erhöhung keinen Schaden an. Allerdings wäre es wünschens⸗ wert' gewesen, wenn die Vorlage systematischer aufgebaut ge⸗ wesen wäre. In der Abstim mung wurde die Erhöhung der Schuhzölle entsprechend der Regierungsvorlage angenommen, nachdem ein Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Zollsãtze gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt worden war. Zu der Position Eisen⸗ und Stahlspäne“ erklärte Ministerialrat Dr. Seidel vom Reichsfinanzministerium, daß der bisherige Zollsatz von einer Mark für Stahlspäne und Eisensand praktisch keine Geltung ge⸗ habt habe. Die Waren seien früher als grobe Eisenwaren larifiert worden, und man habe den Zollsatz für grobe Eisen⸗ waren bei Schaffung des geltenden Zolligrifs beibehalten wollen. Der Zollsatz sei aber von der Zoll tarifkommission des Reichs⸗ tags im Jahre 1902 auf eine Mark herabgesetzt worden, da man der irrtümlichen Ansicht gewesen sei, daß es sich bei Stahlspänen und Eisensand um Abfälle handle. Dieser Fehler sei dann vom Bundesrat durch das Warenverzeichnis korrigiert worden. Die Regierung beabsichtige, bei der Aenderung der Zoll⸗ sätz?s nun auch im Zolltgrif den Fehler zu korrigieren. Darauf wurde die Zollerhöhnn für Eisensand und Stahlspäne ( Scheuerwolle und Stahlwolle) angenommen. In einer Abendsitzung wurde im Handelspolitischen Ausschuß die Beratung über die Zollvorlage fortgesetzt. Zunächst wurden die Kammgarnzölle behandelt, die der Reichsrat teilweise um 109 erhöhen wollte. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat) nahm diese Reichsratsbeschlüsse durch neue Anträge wieder auf. Von der Reichsregierung wurde zu diesen Reichsrgts⸗ beschlüssen ausgeführt, daß sie mit der Begründung gefaßt worden seien, es handle sich um einen Produktionszweig, der

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wegen seiner scharfen wirtschaftlichen Lage, insbesondere auch wegen der Konkurrenz der Auslandsindustrien auf dem Inlands- markt, dringend eines höheren Zollschutzes bedürse. Die Reichs- regierung trat diesen Beschlüssen entgegen. Sie verwies darauf, daß die Annahme der Reichsratsbeschlüsse eine große Zahl von berechtigten Berufungen zur Folge haben würde. Zahlreiche andere Industriezweige, bei denen die gleichen Voraussetzungen vorliegen, würden sich benachteiligt fühlen und darauf hinweisen, daß die Erhöhungen nicht auf einer systematischen Auswahl von ganz besonders ngtleidenden Industriezweigen beruhen, sondern in zufälliger Weise einzelne Waren aus dem System des Zoll⸗ tarifs willkürlich herausgreifen, wodurch die bisherige Relation der verschiedenen Zollsätze zueinander verschoben werden würde. Nach längerer Anussprache beantragte Abg. Dr. Dessauer (Zentr.), die Beschlußfassung über die sogenannten „weiteren Neichsratsbeschlüsse“ (einzelne Industriezölle) zunächst zu vertagen. Der Antrag des Abg. Dr. Dessauer (3entr) wurde an⸗ genommen. Es folgte die Abstim mung über die Aluminium zölle. Hierzu lag ein Antrag der Abgg. Dr. Dessauer (Zentr), Fahrenbrach (gentr) und Meyer⸗ Berlin (Dem.) vor, zu den betreffenden Positionen in der Re⸗ gierungsvorlage noch beizufügen, daß Aluminiumspäne und Schrott mit 12 RM verzollt werden sollen. Dieser Antrag sowohl wie die in der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschläge für Aluminiumzölle wurden vom Ausschuß angenommen. Die Agrarzölle sollen heute vom Ausschuß behandelt werden.

Der Reichstagsausschuß für das Strasges buch setzte am 17 d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp. die Aussprache über den 5 1 des Gesetzentwurfes zum Schutze der Republik und zur Befriedung des politischen Lebens fort. Staatssekretär Zweigert wandte sich, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs= verleger zufolge, gegen die in der letzten Sitzung des Ausschusses von dem Abg. Dr. Kreml (D. Nat.) vorgebrachte Kritik an der Denkschrift der Regierung. Diese Denkschrift solle an einer Anzahl von Fällen zeigen, wie maßlos die Sprache geworden sei, und wie die Saat dann in Gewalttätigkeiten aufgehe. Die Fest⸗ stellung der Schuldfrage sei vermieden. Es handele sich um amt⸗ liches Material. Nicht die Knebelung des politischen Lebens werde Trstrebt, sondern die Besserung seiner Form. Abg. Dr. Hane mann (D. Nat) erklärte, 8 1 sei nichts anderes als ein Niederschlag der 85 1 bis 4 des alten Republikschutzgesetzes. Er sei als 3 176 mit absolut ungenügender Begründung in den Strafgesetzbuchentwurf aufgenonimen worden, in ganz be⸗ stimmker Absicht als Femeparagraph bezeichnet worden, er sei von der Regierung trotz wiederholter Aufforderung nicht begründet, vom Ausschuß mit anderem Titel versehen, als allgemeines Ver⸗ brechen gekennzeichnet, in einen allgemeinen Abschnitt des neuen Entwurfs aufgenommen und nun wieder herausgeholt worden als Schutzparagraph für die Republik gegen Verbände, die nur in der Phantaste der Linken beständen. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp) betonte, daß es auf den Schutz der Farben und der Staatsform ankomme,. S 1 sei belanglos, und er könne nicht verstehen, warum soviel Aufhebens von diesem Paragraphen ge—⸗ macht werde. Abg. Dr. Bell (Zentr.) erklärte, der Ausschuß sei fich doch über die Strafwürdigkeit des Tatbestandes einig. Abg. Dr. Everling (D. Nat.) bezeichnete die Denkschrift errut als unzuverlässig und einseitig und versuchte nachzuweisen, daß der Stahlhelm durch sie zu Unxecht beschuldigt, werde. Zwischen der angeblich maßlosen Sprache und den Schlägereien sei nirgends ein Kaufalzusammenhang nachzuweisen. 5 1 suche den Gegenstand der Femehetze in das Gesetz hineinzubringen. Im Falle Lampel hätte die Linke selbst den Vorwurf der Feme fallen lassen. 5 1 sei überflüssig und beweise die einseitige Tendenz des Gesetzes. In der Abstimmung wurde § 1 mit der von den Regierungsparteien beantragten Herabsetzung der Mindeststrafe von 6 auf 3 Monate Gefängnis mit 19 gegen 8 Stimmen an— genommen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Abg. Dr. Kahl, beschloß der Ausschuß trotz lebhaften Widerspruchs der Abg. Pieck (Komm) und Dr. Ever ling (D. Nat) die Festsetzung einer Redezeit von 20 Minuten für jeden Paragraphen des Ent⸗ wurfs. Varauf vertagte sich der Ausschuß auf den 18. Dezember.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet am 16. d. M. den Haushalt der Gestütsverwaltung. Berichterstatter Abg. von Plehwe (D. Nat) hob herxvor, daß der Haushalt gegenüber dem Vorjahr einen Minderzuschuß von S68 664 K aufiweise. Es sei das eine Folge der Ersparnismaß⸗ nahmen durch Auflösung von Gestüten, Verminderung von staat⸗ lichen Hengsten und Zuchtstuten usp. Ein Abbau dürfe nicht mehr vorgenommen werden. Es heiße heute nicht: Motor oder Pferd!, sondern Motor und Pferd! Desgleichen müsse „Kalt⸗ Flut ünd Warmblut“ die Parole sein. Der Minister möge sich

der Fürsorge der Landespferdezucht annehmen. Der Bericht erstatter trat lebhaft für,. die Wünsche der Beamten, insbesondere der durch die Sparmaßnahmen abgebauten

Beamten ein und forderte den Ausbau der Beamtenwohnungen. Landwirtschaftsminister Steiger gab einen ausführlichen Be⸗ richt über die Pferdedichte und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Rentabilität der Pferdezucht sich heben werde, wenn es gelinge, die Qualitäten unserer Pferde zu erhalten. Die Bedeckungsziffer der Stulen fei in Anbetracht der geringen Hengstzahl nicht ge= tiegen. Kaltblut oder Warmblut 5 noch immer eine Streit⸗ rage. Der Minister erörterte das an dem reinblütigen Kör⸗ bezlrk in Ostpreußen. Ein solcher müsse erhalten bleiben, wenn man Trakehnen halten wolle. Der Minister erläuterte sodann die Bedingungen für die Kterdeyncht im Regierungsbezirk Gum⸗ binnen. Es würden in Ostpreußen in größerer gay kaltblütige Hengste aufgestellt werden. Für den gemischt⸗blütigen Körbezirk in 6, sollten zunächst zehn Kaltbluthengste in Georgen= burg eingestellt werden. In der Provinz Hannover solle nur der bisherige Kaltblutbezirk erhalten bleiben. Es solle aber im Süden von Hannover durch Bereitstellung von Kaltlut geholfen werden. Der Minister erkannte die Tätigkeit der landwirtschaft⸗ lichen Reitervereine an. Er machte weitere eingehende Aus⸗ , über die Gestütverwaltung selbst und hielt einen weiteren Abbau nicht für möglich. Für die abgebauten Beamten werde gesorgt werden, ebenso für ausreichende Wohnungsverhältnisse In der sich anschließenden Aussprache stimmte Abg. Roeingh (Zentr.) dem Berichterstatten hinsichtlich der Aufstellung des Etats zu. Er trat ein für eine Erhöhung des Hengstankaufsfonds und des Tandespferdezuchtfonds. Nur erstklassiges Material als Zuchthengste dürfe angekauft werden. Der Verbrauch an Pferden ehe Nicht zurück, sondern nehme zu. Es werde eine Preis⸗ ö der Pferde eintreten. Zolländerungen müßten ent⸗

tprechend erfolgen. Aufklärung sei erwünscht über den Stand

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin. Druck der Breußischen Druckerei⸗ und Verlags Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei gZentralhandelsregisterbeilagen)

* ö k

21 ; j ö ** J ö = 33 J ; 2 ; 2 . *

Nr. 296. RNeichsbankgirokonto.

Deutscher Reichsanzeiger reußischer Staatsanzeiger.

ö 5 Erscheint an jedem Wochentag abends. * Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 105 M Bezugspreis , 9 Ge Alle Postanstalten nehmen . W einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,7 Ge n. nimmt an 7 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle w e e er, Berlin 8W. 48, Wil beimstraße 32. Il Druckauftrãge SY 458, Wilhelmstraße 32. d auf einseitig beschriebenem Hapier völlig druckreif einzusenden, Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Bellagen kosten 10 insbesondere ist darln auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages druck (einmal unterstrichen) oder durch e,. jweimal unter⸗ einschließlich des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage 5 Fernsprecher: F5 Bergmann 76573. 4 4 vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 1

Berlin, Donnerstag, den 19.

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Bekar

über

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

intmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten

Liste. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 54 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II.

Erner

Preußen. inungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Ueberein kommen über

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗

Eisenbahn⸗-⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste.

ahrtglinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über zen Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckvertehr Anwendung findet (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 230, vom 2. Oktober 1929), wird wie folgt geändert:

Im Kapitel

Deutschland“ erhält die Eingangsziffer 1 unter

Abschnitt A folgenden veränderten Wortlaut:

1.

Bei

Die von der Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft Deutsche Reichsbahn, 1. ausschließlich

der nur dem Güterverkehr dienenden Strecken sowie der nach⸗ stehend unter Ausnahmen von Ziffer 1 einzeln aufgeführten Personenzugstrecken,

aber einschließlich

der von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft betriebenen privaten Nebenbahnen Neubrücke (Birkenfeld) Birkenfeld (Nahe) und Alstätte Ahaus, ; sowie einschließlich . betriebenen und mitbetriebenen regelmäßigen Schiffahrts—⸗ mien: a) Schiffe verbindung Harle—Insel Wangerooge, b) Dampffährenverbindung Warnemünde - Giedser, c) Dampfsährenverbindung Saßnitz - Trälleborg (wegen der Dampfsährenverbindungen siehe auch B VII und B VIII), d) die deutschen Schiffahrtslinien der Bodenseedampfschiffahrt.

„Ausnahmen von Ziffer 1 treten folgende

betriebene

Aenderungen ein:

Bei dem Abschnitt:

i dem Absch: Rezichsbahndirektion Alteng“ ist im bisherigen Verzeichnis die Strecke ‚Neumünster Asche⸗ berg (Holst.“ zu streichen.

Bei dem Abschnitt: Reichsbabndirektien Breslau“ tritt an Stelle des bisherigen Streckenverzeichnisses das solgende ver— änderte Verzeichnis:

Schiedlow Deutsch Leipe,

Deutsch Wette Groß Kunzendorf,

Ottmachau = Prieborn,

Gro

tikau Prieborn Strehlen,

Brieg Glambach,

Strehlen Heidersdorf,

Gnadenfrei = Koberwitz Breslau Hbf.,

Schweidnitz Koberwitz.

Breslau Hbf. Carlsmarkt,

Breslau Odertor Meleschwitz,

Maltsch —Wohlau,

Maltsch = Striegau,

Striegau Mer zdorf,

Rohnstock Jauer,

Goldberg (Schlesien) Reisicht,

Hermsdorf Bad =— Löwenberg (Schlesien) öwenberg (Schlesien) Greiffenberg (Schlesien),

Lauban = Marklissa“.

Bei dem Abschnitt: Reich sbahndirektion Dresden ist

1.

2.

zu berichtigen:

Neustadt (Sa. Dürröhrsdorf Weißig —Bühlau“ in „Neu⸗ stadt (Sa.] Dürröhrsdorf Bühlau“.

Großvosfwitz = Obercunewalde' in „Großpostwitz Obercune⸗ walde Löbau (Sa.) *,

Beucha = Tiebs. Pauschwitz' in Beucha = Trebsen = Pausch⸗

witz. am Schluß nachzutragen: Sämtliche schmalspurigen Strecken“.

Bei dem Abichnitt: Reichsbahndirektion Erfurt“ ist am Schluß nachzutragen:

B J.

Sämtliche schmalspurigen Strecken“.

ei dem Abschnitt: ‚„Reichsbahndirektion Köln ist zu streichen:

„Dümpel feld Adenau“ und

Jülich Düren;

zu berichtigen:

„Hochneukirch —Ameln Jülich Stolberg (Rheinland) in „Jülich Stolberg (Rheinland) und

Call = Hellenthal“ in „Gemünd (Eifel) Hellenthal“.

bur

ist zu

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5. 6.

10. 12.

13. 14.

17. 18 19.

in. / * 7

ö *

. k, 1 ö 3 = . * 161 ö ; 21 J

Bei dem Abschnitt: gart“ treten an Stelle des bisherigen Streckenverzeichnisses folgende Angaben

3. I.

7. 8. 9. 11.

I5. 16.

20. R

Bei dem Abschnitt: Reichsbabndirektion Ludwigs hafen (Rhein)“ sind folgende Strecken nachzutragen:

Ludwigshafen (Rhein) Meckenheim (Pfaly“, Ludwigshafen (Rhein) Großkarlbach“, Speyer = Lokalbf. Neustadt (Haardt) Lokalbf.“

Bei dem Abschnitt: Reichsbahndirektion München“ ist am Schluß nachzutragen:

Sämtliche schmalspurigen Strecken“.

Bei dem Abschnitt: „Reich sbahndirektion Regens

treten an Stelle des bisherigen Streckenverzeichnisses folgende

Angaben:

Holenbrunn Selb Plögsberg,

Dolenbrunn Leupoldsdorf,

Kirchenlamitz Bf. Weißenstadt,

Neusorg = Fichtelberg,

Nabburg = Schönsee (Opf.)

Neustadt (Waldnaab) Eslarn,

Reuth bei Erbendorf Erbendorf Nord,

Wiesau (Opf.) Bärnau (Waldngab)

Weiden (Opf.) Neukirchen bet Suljbach,

Bodenwöhr Bf. Rötz,

Bodenwöhr Bỹ. Nittenau,

Cham Kötzting,

Cham Waldmünchen,

, ,,

Saal (Donau Kelheim,

Sinzing Alling,

Straubing Miltach,

Wutzlhofen —=Falkenstein (Opf.)

Eggmühl = Langquaid b. en ln

Neufahrn (Niederbayern) —RNadldorf,

Landshut ech, Hbf. Rottenburg (Laaber)

Landau (Isar) Bf Arnstorf (Niederbayern),

Aufhausen (Niederbayern) Kroͤhstorf,

Deggendorf Bf Kalteneck,

Zwiesel · Grafenau,

Zwie sel Bodenmais,

. Hb. = Pocking Neumarkt (Rott. ), assau Hbf. Freyung,

Waldkirchen (Niederbayern) —Haldmühle,

Def Hbf. Hauzenberg,

Srlau b. Passau Wegscheid,

Vilshofen (Niederbayern) Aidenbach,

Vilshofen (Niederbayern) Ortenburg,

Bei dem Abschnitt: ‚Reichsbahndirektion Schwerin“ ist am Schlusse nachzutragen:

Saͤmtliche schmalspurigen Strecken“.

Bei dem Abschnitt: ‚Reichsbahndirektion Stettin“

berichtigen: Bergen (Rügen) Lauterbach in „Putbus Lauterbach“. Reichsbabndirektton Stutt⸗

„Maulbronn Hbf. Maulbronn Stadt, Ludwigsburg Markgröningen, Süssen Weißenstein,

Geislingen an der Steige Wiesensteig, Kornwestheim Stuttgart Untertürkheim, Waldenburg Forchtenberg,

Leinfelden Waldenbuch.

Vaihingen (Filder) Neuhausen (Filder), Böblingen Dettenhausen,

Schönaicher First Schönaich, Schorndorf Welzheim,

Unterböbingen Heubach, Blaufelden Langenburg,

Weiters heim Röttingen, Biebere hren Creglingen, Unterboihingen Oberlenningen, Kirchheim unter Teck Vorstadt Weilheim Teck, Metzingen = Urach,

Balingen (Württ.) Rottweil, Spaichingen Reichenbach (Heuberg), Roßberg Wurzach.

Göppingen -Bad Boll,

Sämtliche schmalspurigen Strecken“.

Nach Ziffer 1 folgen folgende Angaben:

Altona⸗Kaltenkirchen⸗Neumünsterer Eisenbahn. Amrumer Inselbahn. Borkumer Kleinbahn. Elmshorn⸗Barmstedt. Oldesloer Eisenbahn, elnschließlich der von ihr betriebenen Kreis Oldenburger Eisenbahn. Eutin⸗Lübecker Eisenbahn. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn. 3 Injselbahn. ahlgrund Eijenbahn (Kahl Schöllkrippen). Königsberger⸗Cranzer Eisenbahn. Langeooger Inselbahn. ; Lausitzer Eisen bahnen Rauscha = Freiwaldau Muskau Teup⸗ liz Sommerfeld; Hansdorf (Kreis Liegnitz Priebus Lichtenberg (Kreis Sagan). Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahn. Lübeck-Büchener Eisenbahn. Müll beim Badenweiler Eisenbahn. Neustadt⸗Gogoliner Eisenbahn. Niebüll⸗Dagebüller Eisenbahn. Niederlausitzer Eisenbahn. Prignitzer Eisenbahn. ügensche Kleinbahnen (Putbus Binz Sellin Baabe Philippshagen Göhren).

2

. ö . * 228 8. 2 2. . j 1 2 9 ö ö . // / . . = . .

Dezember, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

21. Schaftlach⸗Gmund⸗Tegernseer Lokalbahn.

22. Sonthofen Oberstdorfer Eisenbahn.

23. Sylter Inselbahn mit der Strecke Westerland (Sylt) Klein bahn Hörnum (Sylt).

24. Teutoburger Wald. Eisenbahn.

25. Wangerooger Inselbahn.

26. Wittenberge⸗Perleberger Eisenbahn.

Ferner: ;

27. Die von der Aktiengeselllchast Reederei Ems, in Leer (st⸗ friesland) betriebenen Schiffsverbindungen Emden Außen. hasen = Insel Borkum Helgoland und Insel Borkum Insel Norderney = Helgoland. ;

28. Die von der AÄktiengesellschaft Reederei Norden⸗Frisia“ in Norderney und Norddeich betriebenen Schiffsverbindungen Norddeich Insel Juist und Norddeich Insel Norderney.

29. Die von der Inselgemeinde Langeoog betriebene Schiff e ver⸗ bindung Norddeich Insel Langeoog. .

30. Die von der Jade⸗Seebäderdienst Aktiengesellschaft. Wilhelme⸗ haven⸗Rüstringenꝰ in Wilhelmshaven betriebene Schiffs⸗ verbindung Wilhelmshaven Insel Wangerooge. ü

31. Die vom Norddeutschen Lloyd in Bremen betriebenen Schiffs⸗ verbindungen Wilhelmshaven —Oelgoland, Bremerhaven Helgoland, Bremerhaven —Insel Wangerooge und Helgoland Insel Norderney.

32. Die von der Hapag Seebäderdienst G. m. b. H. in Hamburg betriebene Schiffs verbindung damburg Cuxhaven Helgoland Hörnum (Sylt).

33. Die Schiffsverbindung (Amrum). ;

34. Die von der Swinemünder Dampsschiffahrts⸗Aktiengesellschaft

a Stettin betriebene Schiffs verbindung Stettin Swinemünde.

35. Die von der Stettiner Dampsschiffahrtsgesellschaft J. F.

Bräunlich G. m. b. H. in Stettin betriebene Schiffe verbindung

Stettin Swinemünde Heringsdorf Seebad Zinnowitz

Rügen (Göhren oder Sellin oder Binz oder Saßnitz)

36. Die vom Norddeutschen Lloyd in Bremen und der Stettiner Dampfschiffahrtsgesellschaft J. F. Bräunlich G. m. b. O. in Stettin unter Verantwortung des Deutschen Reichs und der Freien Stadt Danzig betriebene Schiffsverbindung Swine⸗ münde Danzig (Zoppot) Pillau Memel („Seedienst Ost⸗ preußen “) (vgl. auch B IX).

Unter Abschnitt B;

ist der Wortlaut in der bisherigen Nummer 36 „bei Schneidemühl in östlicher Richtung“ zu ändern in: „bei Schneidemühl aus östlicher Richtung“.

Die bisherigen Nummern 25 bis 80 sind zu berichtigen in 37 bis 83. Außerdem ist zu ändern unter „Anmerkung“ für Deutschland im Abschnitt Oesterreich: Ziffern 61 bis 65 in Ziffern 65 bis 69; im Abschnitt nem art; Ziffer 78 in 81; im Abschnitt Danzig: Ziffer 80 in Ziffer 83;; ö im Abschnitt Frankreich: Ziffern 71 bis 75 in Ziffern 75 bis 78; im Abschnitt Nieder lande: Ziffer 77 in Ziffer 80; im Abschnitt Põ cLen: Ziffern 25 bis 39 in Ziffern 37 bis i; im Abschnitt Schweden; Fil 79 in Ziffer 82; im Abschnitt Schweiz: Ziffern 66 bis 69 in Isfern 70 bis 74; im Abschnitt Tschechoslowakei: Ziffern 45 bis 57 in Ziffern 52 bis 64.

Datum des Eintritts der neuen Strecken in den internationalen Transportdienst: 23. November 1929 (Art. 58, 5 2, J. Ue. P. .

Berlin, den 6. Dezember 1929. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Vogel.

Dagebüll ⸗Wyck (Föhr) Wittdün

Bekanntmachung.

Die am 19. Dezember erscheinende Nummer 54 Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 25. November 1929,

die Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 26. No— vember 1929,

die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt, vom 4. Dezember 19293.

die Strom und Schiffahrtpolizeiverordnung über die Belörde⸗ rung von feuergesährlichen, nicht zu den Sprengstoffen gehörenden Gegenständen sowie von ätzenden Stoffen auf der Elbe, vom 4. De⸗ zember 1929,

die zweite Strom und Schiffahrtpolizeiverordnung über die

Sicherheitganforderungen, denen See. und Binnenschiffe auf der Elbe genügen müssen, vom b. Dezember 1929,

die Strom, und Schiffahrtpollzeiverordnung über die Beförde⸗ rung von brennbaren Flüjssigteiten in Tankfahrzeugen auf der Elbe, vom 6. Dezember 1929, ;

die Bekanntmachung, betreffend das Genfer Ueberein kommen lber das Vereing⸗ und Koalitiongrecht der landwirtschastlichen Arbetter, vom 9. Dezember 1929,

die Bekanntmachung über das Genfer Uebereinkommen, betreffend die Krankfenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilsen, vom 9. Dezember 1929, .

die Bekanntmachung über das Genfer Uebereinkommen, betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschast, vom 9. De ember 1929,

die Bekanntmachung über das Genfer Uebereinkommen, betreffend die Entschädigung aus Anlaß von Beruftztrantheiten, vom 9. De⸗ zember 1920

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