1929 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Dec 1929 18:00:01 GMT) scan diff

deutsche s zr 15. J 1630 gekü t word A 1 der Kundift 1 ) d n Den Ve trage 1 l C zind ngen für Getreide d ebend 1 99 ben 8 liegende Zusatzablommen e den d her nsch Be freiung von diesen Zol dun n weitem Maße Rechnung Diese sei jedoch, wie zu irten g sen, nur gegen Gewährun ausgleichender Erleicht ngen 1 die gleichfalls notleider schwedische Landwirtschaft zu erreichen gewesen. Eine Verhand lung über industrielle Wünsche habe nicht stattgefunden. Da neue Abkommen sehe die vollständige Befreiung von der Bindung der Getreidezölle, ferner die Befreiung von der Bind de f lebende und für frisches Fleisch vor Auct llsatz für Rindvieh, der bisher vertragsmäßig Do ppelzentner betragen habe, allgemein auf 24,50 RM gsmäßig erhöht. Schweden habe jedoch ran die Be ig geknüpft, daß ihm ein Kontingent für lebendes Rindvieh zu Schlachtzwecken zum bisherigen Zollsatz von 16 RM ein- geräumt werde Ohne die Erfüllung dieser schwedischen Forde rung sei ein neues Ahkommen mit Schweden nicht zu erreichen gewesen. Es habe daher durch ein Entgegenkommen in diesem Punkte der vertraglose Zustand mit einem Lande vermieden werden müssen, dessen indel mit Deutschland stets stark aktiv für uns gewesen sei. Für diese Entscheidung wäre auch der Um stand maßgebend gewesen, daß das Schweden zugebilligte Kon tingent nur einen geringfügigen Bruchteil der gesamten Rind vieheinfuhr nach Deutschland ausmache und daß dieses Kon tingent im Wege der Meistbegünstigung nur von ein be schränkten Anzahl von Ländern in Anspruch genommen werden könne, die in der Lage seien, lebendes Rindvieh über eine deutsche Seegrenzzollstelle zur sofortigen Abschlachtung in einem See grenzschlachthaus einzuführen An die Erklärungen des Regierungsvertreters schloß sich eine lebhafte Aussprache, die je doch n egen des Beginns des Reichstagsplenums zunächst ohne Be

schlußfassung vertagt werden mußte.

Im Steuerausschuß des Reichstags wurde gestern die Be ratung des Tabaksteuergesetzes fortgesetzt Abg. Dr. Ne ubauer (Komm.) bemängelte, daß der Entwurf eine Reihe unpräziser Bestimmungen enthalte und hielt es für sicher, daß nach dem Ge setz der Konzern Reemtsmaa schrankenlos in Deutschland herrschen

werde. Er beantragte, die Artikel 2—5 zu streichen. Abg. Köster (Wirtsch. P.) erklärte, das Gesetz ablehnen zu müssen. Das Schlimmste sei die Kontingentierung, da der Konsum der Zigarettenmarken Modesache sei. Die Termine seien nicht gerecht.

Darauf wurden die Artikel ——5 angenommen. Damit er halten Zigarettenherstellungsbetriebe, die am 1. Oktober 1929 in Betrieb waren, als Zigarettenkontingent die von ihnen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1929 versteuerte Zigarettenmenge zugeteilt Die Mindestmenge des Kontingents

beträgt 5000090 Stück. Zum Ausgleich von Härten kann der Reichsfinanzminister das Kontingent anderweit festsetzen. Das Kontingent darf nur im ganzen und mit dem Betrieb auf einen anderen übertragen werden, der schon ein Kontingent erhalten hat. Eine solche Uebertragung bedarf der Zustimmung der Reichsregierung und soll nicht genehmigt werden, wenn das Steueraufkommen dadurch gefährdet wird. Für Zigaretten, die über das Kontingent hinaus versteuert werden, ist ein Steuer zuschlag von 106 Prozent der Tabaksätze zu entrichten. Der Reichsfinanzminister wird ermächtigt, die bei Inkrafttreten des Gesetzes schon hergestellten Zigaretten der Nachversteuerung zu unterwerfen. Zur Sicherung und Förderung des deutschen Tabakbaues soll jährlich ein Betrag zur Verfügung gestellt werden, über dessen Verwendung Finanzminister und Er⸗ nährungsminister gemeinsam entscheiden. Der Finanzminister soll wesentliche Preiserhöhungen oder unbillige Beschränkungen des Handelsnutzens verhindern. Angenommen wurde, auch Artikel 6 des Entwurfs, der noch Bestimmungen über die Art und den Zeitpunkt der Entrichtung der Tabaksteuer bringt, Die Kontingentierung wurde auf 1 Jahr bis 31. März 193 be⸗ fristet. Damit war das ganze Gesetz augenommen. Neu ein gefügt wurde die Bestimmung, daß die durch die Tabaksteuer novelle arbeitslos werdenden mindestens 26 Wochen lang Arbeitslosen⸗ oder Kurzarbeiterunterstützung erhalten. Ange nommen wurde ferner eine Entschließung, bei den Uotwendigen Verhandlungen mit Industrie und Handel auch den 8 rienttabakr handel zu beteiligen.

Der Sklarel⸗Ausschuß des Preußischen Landtags hielt hstezn seine letzte Sitzung vor der bis Mitte Januar. dauernden, Weih nachtspause ab. Als Zeugen sind zunächst vier Dean , m,. meister geladen, um sie über die Verbindung der. PVezirke mit den Sklareks zu befragen. Sämtliche übrigen Vezirksbürgermeister haben das Ersuchen erhalten, sich zum evtl. Erscheinen vor dem Ausschuß bereitzuhalten. Vors. Schwenk (Eomm.) eilte zu

nächst eine Zuschrift des Bürgermeisters Scholtz mit, worin auf das Protokoll des Unterausschusses des BDaushaltsansschusses der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Dezember 192! bern een wird, demzufolge bei Aufdeckung der gefälschten Bilanz der 8A 3. der Unterausschuß, eine Strafverfolgung dez verantwortlichen Geschäftsführers Kieburg verlangte. Vieses Verlangen scheiterte aber daran, daß Stadtrat Gäbel und Schalldach erklärten, es E keine Handhabe für eine solche Verfolgung gegeben. Tann wurde der Bezirksbürgermeister vom Bezirk Tiergarten 8 fl in (D. Nat) gehört. Er bekundete nach dem Bericht des Nach rich: en. büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger u. 4: Wir haben verschiedentlich beim Magistrat dagegen protestiert, daß wir bei den Sklareks kaufen mußten. Die Kriegerhinterbliebenenfürporge sträubte sich besonders gegen den Zwang und wies nach, daß sie z. B. bei Maassen billiger kausen konnte, und zwar aug bessere Qualitäten als bei Sklareks. Darauf erschien eines Tages es kann noch in diesem Jahre gewesen sein der Stadtamtmann Sakolofski, angeblich in persönlichem Auftrage des Oberhürger⸗ meisters und erklärte, es helfe alles nichts, wir müßten bei Sklareks . Unsere Eingabe beim Magistrat gegen den Kaußzwang bei der KBG. half daun auch nichts. Auf Fragen des Borsitzenden Schwenk gab der Zeuge an, daß sein Bezirk gemäß der An weisung des Magistrats den ganzen Textilbedar bei . deckle. 1927 kaufte er für 64 307 Re, 1928 für 123 21. RM und 1929 für 51 289 RM. Schwenk: Haben Sie als. Mitglied des Verwaltungsrats der Stadtbank jemals Aufschluß über die Höhe der Sklarek⸗Kredite erhalten? Doflein:; Niemals. Ich habe auch von den Revisionsberichten und den Unregelmäßigkeiten est nach der Verhaftung der Sklareks Kenntnis bekommen. (Auf Frage des Abg. Riedel Dem-): Davon, daß mein Bezirk an⸗ geblich Zahlungen versehentlich an Sklareks geleistet haben soll, die die Sklareks dann an die Stadtbank weiterleiteten, ist mir gleichfalls von der Stadtbank nichts mitgeteilt worden. Abg. Meist erm ann (Zentr): War für Sie das angebliche Bant⸗ geheimnis nicht schon dadurch enthüllt, daß guf den Stlaretz Rechnungen der Vermerk stand, „An die Stadtbank zu zahlen! Daraus mußte sich doch ergeben, daß Sklareks bei der,. Stadt⸗ bank Schulden hatten. Do f Lein: Jawohl. Abg. Hillger (D. Nat): Stadtbankdirektor Schmitt hat doch einmal bei Ihnen telephonisch angefragt, ob Sie tatsächlich bei Sklareks noch so hohe Außenstände hätten, wie die Sklareks sich bevorschussen lassen wollten? Doflein: Jawohl, und ich habe telephonisch mit⸗ eteilt, daß noch eine kleine Rechnung zu bezahlen wärt 8 Am nächsten Tage ging dann aber ein Höß er Geldbetrag ein, den angeblich Ihr Amt abgesandt. hae, Es wäre besser gewesen, Sie hätten damals schriftlich sestg ** . Sie noch zu bezahlen hatten und sich nicht auf . . gespräch beschränkt. (Inzwischen war auch der e. ö. Ei efh na nf urg! Tapolski , erschienen und wohnte, . weiteren Vernehmungen bei) Der nächste Zeuge, Bezirks⸗

2

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 21. Dezember 192

Geschaftsganges

62 000 Mark s (Dem.) teilte de

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bis 20000 Mark Bezirksbürgermeistern sei nie eine

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Disziplinarkommissar eine interessante graphische Verbindung hi * 2 Sklarek Kredite auf 10,5 Millionen anwuchsen, die tatsächlichen Bestellungen zurückgegangen angenommen

Tatsächliche,

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der städtischen

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Sachverständige

uns nicht b

Täöalschuwnͤ gern Rechnungen Faälschungen

im Werte von 5,

ordnungsmäßie d aber über 20,5 Millionen

aber hörte, l Bestellungen Wiederaufnahme Weihnachtspause am 13. Januar Er will sich dann zunächst einen Ueberblick über die Dazu sollen gehört werden Scholtz und der Oberpräsident. egten Befragung des preußischen Finagnz⸗ sbankpräsidenten Schacht über ihre Auf⸗ hführung der Finanzwirtschaft Abstand genommen. weiter über der Inhalt der die für das Thema des Aus⸗

Totglumsatz lungen, seine zu beginnen ; schaft Berlins verschaffen. Bürgermeister

Charlottenburgs

t höchstens 3,5 Millionen jähr für Kleiderkäufe aussetzen kann. nicht stimmen. (Hört, hört!) ob den Sklare zezirksämter sind die Bezirkskassen bei auf eine Absage bei den übrigen Behauptung gemacht und dabei er fahren, daß fast überall die Regelung von Rechnungen innerhalb Tagen erfolgt ist. (Hört, hört!)

Das bedeutet, daß Berlin insgesam lich aus den Wohlfahrtsmitteln s 10 Millionen konnte also Auch ist die

Von der gleichfalls anger

Behauptung völlig falsch, als der Länder und Städte wurde zunächst berichtet Abg. Koennecke (D von ihm inzwischen bearbeiteten Akten, das T chusses von Bedeutung sind. Er äußert sich zunächst über das verfahren gegen Nowarra, demjenigen Geschäftsführer im Amt war.

zahlten oder Geldan forderungen gestoßen. (Hört, hört!) Bezirksämtern wegen

Kammerer

Am 24. März 1921 hat Fritz Merker, der selbst scheinbar Nachfolger Nowarras als Ge⸗ Nowarra die . Ausschußverhandlungen erörterte Strafanzeige wegen angeblicher Unterschlagung und Betruges gestellt. Gefängnis wurde Nowarra doch freigesprochen. Später hat der Staatsanwalt seinen Revisionsantrag ausdrücklich zurückgezogen. ö untersuchung hatte u. a. ein Zeuge Meier behauptet, alle höheren Stadtbeamten hätten durch Nowarrg besondere Vergünstigunger erhalten, besonders die Frau Stadtrat Andere Zeugen hatten Nowarra dagegen erheblich ent⸗ Viele Zeugenaussagen scheinen nur daraus zu erklären zu sein, daß eine Art Wettrennen um Nowarras Nachfolge ent⸗ Interessant sei, daß das Verfahren gegen Nowgrra zwar von Merker angezettelt wurde, daß aber die Seele des Ver⸗ fahrens Kohl und Sakolofski waren. Noöowarra erheblich belastet.

Die Behauptung, daß die lang ihre Rechnungen Höchstens wenn einmal eine Differenz im Einzelfalle die Berichterstatters

schäftsführer

zahlt hätten, ist unrichtig. Während der Staatsanwalt

über eine Einzelrechnung da war,

Koennecke gewundert,

Au gu stin: In der Vor⸗ 8 anrief und Qualitätsbemängelungen Sklarek⸗Waren gütlich zu regeln. Wo im übrigen etwaige Organisationsmängel in Berlin liegen, ist innerhalb der Bezirke schon ziemlich klargestellt. Das preußische Innenministerium will ja jetzt den Bezirken Gelegen des Abg. Koch (D. Nat.) nach der Art der Information durch Schüning über die Ursachen der Verträge Ich hatte den Eindruck, als wollte Schüning andeuten, daß bei von der städtischen KBG. die Sklareks Stadtrat Max Bunge, der die Char⸗ ekleidungsstelle leitet, äußert sich über Einzelheiten des Geschäftsverkehrs mit den Sklareks. Dabei sagt er u. a.: Die Knabenanzüge, die wir von der BAG. für 14,50 Mark erhielten wurden uns von Sklareks mit 19—24 Mark in Rechnung gestellt. Als wir das entschieden bemängelten, wurden die Bald danach bekamen wir die gleichen daß neue Preisschilder über Wir meldeten diesen Vorgang der Haupt⸗ gleichzeitig

bei der städtischen KVG

heit geben, zu äußern. Auf Fragen ö standen war erklärt Augustin: Kohl und Sakolofski hätten Sakolofski habe sich plötzlich als Sach⸗ verständiger aufgespielt, immer Sachverständigenhonorgre bezogen und sei auch in der Hauptverhandlung merkwürdigerweise alleiniger Sachverständiger gewesen. Ein vereidigter Sachverständiger Grätz dagegen, der in der Voruntersuchung hervorragend günstig für Noöwarrg im Gegensatz zu Sakolofski geurteilt hatte, erschien in den Akten nicht mehr. Eigenartig sei, daß am 9. Mai 1928 plötzlich die Personalabteilung des Magistrats Einsicht in die Akten des Ver⸗ fahrens gegen Nowarra verlangte, vielleicht wegen der Eingabe Oberbürgermeister . Um darzutun, welchen hervorragenden Leumund Nowarra ge⸗ noß, verliest der Berichterstatter mehrere Anerkennungsschxeiben,

Uebernahme der Waren Dummen waren.“ lottenburger X

(Hört, hört!) Anzüge zurückgenommen. 16,ůõ0 darauf waren. Rehabilitierung. prüfungsstelle beim Magistrat Auskunft, ob nun der Verkauf des Liquidationslagers noch nicht und wir noch weiter bei Sklareks kaufen der Oberrechnungsrevisor Sako⸗ lofski bei uns und teilte mit, die Nachprüfung habe ergeben, daß die Sklareks deshalb einen Preisnachlaß von mehr als 600 Mark für die Knabenanzüge geben konnten, weil die neue Lieferung minderwertigere i

beendet sei i ' Mehrere Tage Reichspräsidenten begrüße den Gedanken Nowarras, die Idee, die der städtischen KVG. zugrunde liege, zu verallgemeinern und auf eine größere Ministerialdirektor Reichspräsidenten), d Schreiben unterzeichnet hat, ersucht Nowarra, Vorschläge und Richtlinien über seine Idee beim Reichspräsidenten einzureichen. Er wolle den Reichspräsidenten persönlich dafür interessieren und auch bei der Reichsregierung das nötige Interesse zu erwecken Empfehlungen „auch an Ihre werte Gattin“, woraus der Berichterstatter auf eine Bekanntschaft zwischen Nowarra und Meißner schließt. Aus den dann vom Bexichterstatter zitierten Akten über die städtische Gesellschaftsvertrag

präsidenten.

Sachbearbeiter

Behauptung

zurückgeliefert Handelskammer

Qnalitäten Staatssekretär

Die Handelskammer benannte uns zwei Gutachter für die Sklarek⸗ ie Sachen wurden als zu teuer bezeichnet. Stadtrat Gäbel wurden wir aufgefordert, uns für den Winter Ein Sachverständiger aus Liegnitz, war, bezeichnete die Konfektions

schen Sachen.

recht ausreichend einzudecken. der von den Sklareks bestellt en haftung Nowarras sind schon die neuen Geschäftsführer Kieburg und Kistenmacher bestellt worden, während Kohl Aufsichtsrats⸗ In den neuen Bestimmungen sei ausdrück⸗ lich die Aufnahme von Darlehen für die städtische KVG. und die ja gleichfalls von Kieburg ge⸗ leitet wurde, von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Bekanntlich sei aber diese Bestimmung niemgls beachtet Kohl und Kieburg sowie der zeitweilige Mitdirektor Justizrat Krüpfgans die ohne Wissen des Aufsichtsrats verschafft. Finanzabteilung 2 nent. auch . en, dernen ene Nalbach), die die Kredite für die städtische hervor, daß der Kämmerer 7. 1924 für solche Kredite

Schreiben, daß die Preise agicht zu hoch wiederholt auf Bestellungen. Bezirkswohlfahrtsdezernenten die Klagen zur Kenntnis und versprach Abhilfe und sagte, man müsse noch einmal Sachverständige hören. wir die Mitteilung, daß bedeutend höhere fordert wurden, als sie vorher gef der KVG. f

Später liefen die Beschwerden der

] 1 vorsitzender wurde. Bürgermeister

Schlotz nahm Enlejgi Gre, mor später auch für die BAG. Am 19. Oktober 192

Stoffe verwandt Kämmerer j Magistrats Der Bürgermeister vom Er sagte aus: Sklareks die Auswahl Einkäufe in Frage.

sodann gehört. stand ein Einkaufsausschuß, zG. und BAG. leitete, in einem Zeitraum vom 1. 20 Prozent —ͤ ; hohe Zinssätze üblich gewesen. Anfang 1924, als eigentlich nach den Wünschen des Magistrats die städtische KVG. schon erheblich abgebaut werden sollte, um zur Liquidation kommen zu können, seien geräde die wesentlichsten Neueinkäufe erfolgt. Kieburg und Sakolofsti hätten allein mit Zustimmung des Aufsichtsratsvor—= der zu gleicher Zeit schon Köpenicker Bürgermeister war, ohne den Aufsichtsrat als solchen zu die Zahlungen i n In den städtischen Etat für 1927 seien zu⸗

bei drei städtischen Gesell⸗ Davon entfielen 1.3 Millionen 500 0090 RM auf die Neuköllner

So beliefen sich die Beträge im Jahre 1928 iehungen mit den Sklareks Er habe die Auffassung vertreten, daß der den Sklareks nicht wünschenswert sei. er ein Rundschreiben an sämtliche Bezirksämter die Bezirksämter Belieferung heranziehen sollten. Al auffällig habe er es empfunden, daß sich Stadtrat Gäbel in diese interne Angelegenheit der Bezirksämter, die ihn absolut nichts mise Indiskretion von diesem iämlich an ihn, den

Heron in genommen Persönliche habe er nicht gehabt. Monopolvertrag folgedessen habe

sitzenden Kohl

übernommenen anging, einmischte. Gäbel, der Rundschreiben erfahren haben mußte, habe 1 Zeugen, ein Schreiben gerichtet, in dem er unter Bezugnahme auf das erwähnte Rundschreiben erklärte, daß die Stadt aus „zwingen⸗ den Gründen“ den Monopolvertrag mit den Sklareks habe ab⸗ schließen müssen und daß daher eine Heranziehung anderer Liefe⸗ Der Zeuge habe sich gegen dieses unberechtigte Eingreifen des Stadtrats Gäbel verwahrt, Händen Material übergeben, in dem von ver⸗ Sklarekschen Gäbel habe dieses Material, ins⸗ besondere die Beanstandungen des Bürgermeisters Leid vom Be⸗ zicksamt Reinickendorf trotz der vertraulichen Ueberlassung gegen die betreffenden Bezirke ausgenutzt. Di j arbeit zwischen Magistrat und Bezirksämtern trage einen großen Teil der Schuld an dem Verlust. den die Stadt durch die Sklareks Die wichtigsten Dinge, die die Zentralverwaltung ihren die Bezirksämter oft erst durch die Zei- Auch der zuständige Dezernent des Bezirksamts Kreuz⸗ Zeugen, sein Mißtrauen gegenüber dem eit schriftlich

Bestände gestundet. Kapitalverlust schaften 25 Millionen eingesetzt. auf die städtische KG., über Großhandelsgesellschaft Schlackensteinwerke. Kapitalverlusten . 6 6 die Ausführungen des Berichterstatters be⸗ Oberregierungsrat Tapolski an Hand der im Sitzungszimmer aufgehängten Kurventabelle einen Vorkrag über die Lieferungen und Fälschungen der Sodann vertagte sich der Ausschuß. Die nächste Sitzung soll am 13. Januar 1930 stattfinden.

Zinsverlust

ihm aber zu treuen. t Bezirksämtern Beanstandungen niedergelegt waren.

Schluß hielt

erläuternden Slarecks.

Die mangelhafte Zusammen⸗

——

erlitten hat . . ö mi n m m beschäftigten, erfi Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Der Ausbruch und das Erlöld und Klauenseuche ist vom Zentralviehhof in AuZsbruch der Maul⸗ ü und Viebhof in Ehemnitz am 19. Dezember 1929 amtlich ge=

meldet worden.

berg . 4 , . J 2

larekschen Monopolvertrag schon vor längerer 2 1 ; Auf Befragen des Abg. Koch (D. Nat.) teilte der Zeuge mit, daß die Briefe Gäbels die Aufhschrift, trugen „Vorsitzender des Aufsichtsrats der Berliner Ansche*ungs⸗G. m. Daß der Monopolvertrag Gegen r ; ö der Bezirksversammlung gewesen sei, erinnere er sich nicht. Eine gewisse generelle Regelung sei unerläßlich.

Erlöschen der Maul⸗ Berlin und der

zum Ausdruck gebracht. ce vom Schlacht⸗

und Klauen leu

stand der Erörterung in

In der letzten Zeit

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 21. Dezember

Vr. 298.

Erste Anzeigenbeilage

162

4. Oeffentliche Zustellungen.

IS3220] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen und laden: 1. Die Ehefrau Maria Christensen geb. Gnaß Hamburg, Friedrichstr. 32 J., Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jaffe in Altona, gegen ihren Ehemann Carsten Christensen, früher in Altona, Kleine

Gärtnerstraße 181 jetz

t ur *

Bachstr. 87, Klägerin. Prozeßbevoll mäch tigter⸗ Rechtsanwalt Dr. Jaffe in Altona

gegen den Kaufmann Otto Förster, zuletzt Alt⸗Rahlstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, 3. die Ehefrau Elsa Dankert geb. Isenburg, Altona, Weidenstr. 69 J., Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Daus in Altona, gegen ihren Ehemann, Seemann Fritz Dankert, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Betlagten, 4. die Ehefrau Berta Kumpakischkis geb. Peters, Altona, Gr. Gärtnerstr. 41 II. Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Justizrat Waldstein in Altona

gegen ihren Ehemann, den früheren Kochs⸗ maaten Hermann Kumpaktischkis, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 5 die Ehefrau Dora Wohl mann geb. Poock, Altona, Winklersplatz 6 ptr. Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Ahrendt und Krahe in Altona, gegen ihren Ehemann Andreas Wohl⸗ mann, fiüher in Altona, jetzt unbekannten Ausenthalts. Beklagten, 6. die Ehefrau Marie Weinert geb. Pfaffe, gesch. Jäger,

Damburg, Osterstraße 112, Klägerin

Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sieveking. Dres. Junghans und Sieve⸗

king in Altong gegen ihren Ehemann, Händler Otto Weinert, früher in Altona jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, die Ehefrau Jose Trimborn geb. Kreis. Köln, Großer Griechenmarkt 162 III, Klägerin. Prozeßbevollmächtigter: Rechtt⸗ anwalt Frackenpohl in Altona, gegen ihren Ehemann Joses Trimborn, früher Altona Schlachterbuden 4, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, 8. die Ehefrau Berta Möller geb. Paarmann, Barlt, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sieveking, Dres. Junghaus und Sieveting in Altona, gegen ihren Ehemann, Arbeiter Ferdinand Möller, früher in Westerdeich, jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, zu Lund 8Sauf Grund des 5 1565 B. G.⸗-B. zu 2, 4 und 5 auf Grund des § 1667 Abs. 2 B. G.⸗B., zu 3 auf Grund des 18567 Abs. 2, 15668 B. G.⸗B., zu 6 auf Grund des § 16568 B. G.⸗B. zu 7 auf Grund der §§ 1665, 15668 B. G.⸗B., alle mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtestreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Altona, (Elbe) auf den 12. Februar 1930, vorm. 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen.

Altona (Elbe), den 16. Dezember 1926.

Die Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.

83228]

Die Ehefrau des Kaminfegers Emil Lenz, Anna Lina geb. Häberlein in Mann— heim, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Horch in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim, auf Scheidung der am 12. Mai 1928 in Mannheim geschlossenen Ehe nach § 16968 B G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Lan gerichts zu Mannheim auf den H. Februar 1939 vorm. 9 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 12. Dezember 1929.

Der Urkundsbeamte

der Geschättsstelle des Landgerichts.

IS83 233 Oeffenttiche Zustell ung. Die Witwe Louis Haase, Henriette geb. Faulconnier, geschiedene Ehefrau Alfons Wunsch in Essen, Ritterstr. 2“, klagt gegen den Kaufmann Alfons Wunsch, früher in Essen, jetzt unbekannten Auf— enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als der allein für schuldig er— klärte frühere Ehegatte der Klägerin ver— pflichtet ihr den standesgemäßen Unterhalt zu gewähren, sie elbst aber ohne Ein— kommen jei, mit dem Antiage auf kosten— pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver— urteilung des Beklagten zur Zahlung einer monatlich im voraus zahlbaren Unterhalts—⸗

rente von 120 RM Einhundertund⸗ zwanzig Reichsmark ab 1. September

1928. Zur mündlichen Verhandlung des echtestreits wird der Beklagte vor das Amisgericht hier auf den 17. Febrnar 1939, vormittags 9) uhr, Zimmer

N) 15 3 761 143 geladen. 6 ö. Essen, den 12. Dejember 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Essen ö. fsentliche Zustellung.

nbekannten Auf⸗ enthalts. Beklagten, 2. die Ehefrau Jo⸗ hanna Förster geb. Reimers, Hamburg,

auf den 26. März 1930, 9 uhr,

verurteilen, an die Klägerin ab Klage⸗ zustellung einen vorausjahlbaren Unter⸗

Kinder Max Meiberg, geb. 29. 12. 1920, und Johanna Meiberg, geb. 6. 10. 1927, klagt gegen den Glasreiniger Max Mei⸗ berg, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Unter⸗ halt, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger eine monatliche Unterhaltsrente von je 20 Reichsmark zu zahlen und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hoya / Weser auf den 20. Februar 19309, vormittags 9 Uhr, geladen.

Hoya, den 17. Dezember 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

S83237] Oeffentliche Zustellung.

Der minderj. Friedrich Wilhelm Richter in Leipzig, gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger, Hotelbesitzer Friedrich Richter sen. in Lemwzig, Löhrstraße 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Wilhelm Leo und Dr. Hans Leo in

Richter, früher in New Vork, dann vor⸗ übergehend in Leipzig wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts⸗

100 RM für die Zeit vom 1. Juli 1929 an, und zwar die rückständigen Beträge sofort in ungeteilter Summe, die künftig fällig werdenden aber in vierteljährlichen am 1. Juli, 1. Oftober, 2. Januar und 1. April jedes Jahres fälligen Voraus⸗ zahlungen. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Leipzig auf den 31. Ja⸗ nuar 1930, vormittags 10 Uhr, ge⸗ laden.

Leipzig, den 16. Dezember 1929.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle bei dem Amtegericht. 83241] Oeffentliche Zustellung.

Zeitlhofer, Margot, geb. 22. 8. 1929, minderj. Kind, ges. vertr. durch das Stadt⸗ jugendamt Freising (Obb.), tlagt gegen den Händler Seckl, Hans, zuletzt in Nürn⸗ berg, Adam⸗Klein⸗Straße 137, nun un⸗— bekannten Aufenthalts, zum Amtegericht Nürnberg, mit dem Antrag zu erkennen: J. Es wird sestgestellt, daß der Beklagte der Vater des am 22. 8. 1929 von dem ledigen Biermädchen Zeitlhofer, Maria, unehelich geborenen Kindes Zeitlhofer, Margot, ist. 2. Der Beklagte wird ver⸗

von der Geburt, d. i. 22. 8. 1929, bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszahlbare, zu Beginn des Kalendervierteljahrs fällige Unterhalts⸗ rente von 35 RM monatlich zu entrichten. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 4. Das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckber. Der Beklagte Hans Seckl wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 11. Februar 1930, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Nürnberg, Zim⸗ mer 191, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt durch Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 10. Dez. 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.

83242] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Günther Benecke aus Beetzendorf, vertreten durch den vom Jugendamt, Kreiswohlsahrtsamt in Salz⸗ wedel, mit der Ausübung der vormund⸗ schaftlichen Obliegenheiten betrauten Kreis= ausschußsekretär Schulz in Salzwedel, klagt gegen den Arbeiter Richard Kiefer, setzt unbekannten Aufenthalts, früher in Schönebeck b. Meßdorf, wegen Unterhalts, mit dem Antrag: 1. den Beklagten zu verurteilen, a) dem Kind z. Hd. des Vor⸗ munds von seiner Geburt, das ist vom l. 6. 1929 ab, eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 RM bis zur Vollendung des 1s. Lebensjahres, und zwar die rück— ständigen Beträge soßsort, die fünftig fälligen am 1. eines jeden Vierteljahres zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Osterburg

geladen.

Osterburg, den 17. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte

der Geschästsstelle des Amtegerichts.

Leipzig, klagt gegen den Koch Friedrich

forderung auf Zahlung von monatlich

bankdiskont aus 133 RM ab 15.7. 1929

Justijpalast Zimmer Nr. 12/0, geladen.

straße 110 jetzt unbekannten Aufenthalts

Nr. 58 / O geladen. München, den 16. Dezember 1929. Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Streitgericht.

33243) Oeffentliche Zustellung.

anzuerkennen, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, dem Kinde z. Hd. des Kreisjugendamts in Stuhm von seiner

Geburt, d. i. vom 24. September 1928 ab, eine Unterhaltsrente von 30 RM monatlich bis zur Vollendung des sech— zehnten Lebensjahres, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten jeden Monats zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll streckhar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagten vor

das Amtsgericht in Stuhm auf den 17. Februar 1930, 9 uhr, geladen. Stuhm, den 9. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

83231] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Fischer zu Anna⸗ herg, Mandelgasse 11, klagt gegen den Kaufmann Woldemar Fiedrik Klein, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Hambnrg. Er behauptet, er habe dem Beklagten im beiderseitigen Betriebe der Handelsgeschäfte im Oktober oder No—⸗ vember 1927 Spitzendecken für 170 RM bestellungsgemäß geliesert. Als Erfüllungs⸗ ort sei Annaberg vereinbart worden. Für die Forderung sei im Einverständnis des Beklagten ein Wechsel ausgestellt, von diesem akzeptiert, dann aber mangels Zah⸗ lung protestiert worden. Dadurch seien ihm noch 16,58 RM an Unkosten einschl. 3.15 RM Verzugsspesen erwachsen, die ihm der Beklagte noch zu ersetzen habe. Der Kläger beantragt: den Beklagten zur Zahlung von 18658 RM nebst 50 Zensen seit dem 1J. März 1928 gegen Aus—⸗ händigung des quittierten Wechsels vom 30. Dezember 1977 über 170 RM zu ver⸗ urteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll— streckbar zu erklären. Der Beklagte wird daher zur Güteverhandlung auf Diens⸗

83239] Oeffentliche Zustellungen.

I. Die Kaufmannsgattin Maria Euringer in München, Kaiserstraße 67111, klagt gegen Euringer, Josef, Kauf⸗ mann, früher in München, Kaiser⸗ straße 67 11I, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts und beantragt, den Beklagten zu

baltsbetrag von monatlich 100 RM zu!

bezahlen. Der Beklagte Josef Euringer wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Samstag, den S. Februar 1930, vormittags uhr, vor das Amtsgericht München, Justiz⸗ palast, Zimmer Nr. 58/0, geladen.

Ver Arbeifer Reinhold Baschin aus 91 Asendorf, als

r

II. Die Pensionsinhaberin Karoline Leizinger in München, Elisabethstr. 26.0, vertreten durch Rechtsanwalt Schriefer in

*.

Pfleger für die minderjährigen! München, klagt gegen Gräfin 8. E. Vitz⸗

tag, den 28. Jannar 1930, vor⸗ mittags 95 Uhr, vor das Amtsgericht Annaberg 1. Erzgeb. J. Obergeschoß, Zimmer Ni. 3, geladen. Annaberg i. Erzgeb. , 14. Dez. 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.

S3246] Oeffentliche Zustellung.

Der Geschäfstsführer Johann Gasper in

Berlin 80. 36, Skalitzer Sir. 140, klagt gegen den Gastwirt Richard Welbat, früher in Berlin N. 24, Linienstr. 154, b. Eberhard, wegen Forderung aus Dienst⸗ vertrag mit dem Antrag auf Zahlung von II66 66 RM (i. B. Eintausendeinhundert⸗ sechsundsechzig Reichsmark und 66 Rpf.). Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 19390. vormittags 9 Uhr, geladen. streits wird der Beklagte vor das Ui beits. gericht in Berlin, Zimmerstr. 90/91, auf

thum, früher in München, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, und beantragt die Beklagte zur Zahlung von 288 RM nebst 20/0 Zinsen über den jeweiligen Reichs⸗

aus 130 RM seit 15. 8. 1929 und aus 25 RM seit 15. 6. 1929 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte Gräfin H. E. Vitz⸗ thum wird hiermit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf Donnerstag., den 13. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München,

III. Die minderjährige Lieselotte Ehr⸗ meier, vertreten durch das Stadtjugendamt München, klagt gegen den Hilfsarbeiter Josef Geigl, früher in München, Krämer⸗

und beantragt zu erkennen: 1. Es wird festgestellt daß der Beklagte der Vater des von der Haushälterin Therese Ehr⸗ meier am 29. 4. 1929 geborenen Kindes Lieselotte Ehrmeier ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von monatlich 40 RM zu entrichten. Der Beklagte Josef Geigl wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Samstag, den 15. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer

Das minderjährige uneheliche Kind Paul Kursch in Stangenberg, vertreten durch den von dem Jugendamt Stuhm mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob⸗ liegenheifen betrauten Beamten, klagt gegen den Unterschweizer Artur Pohl, früher in Krastuden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die unverehelichte Auguste Kursch in Stangenberg am 24. September 1928 ein Kind unehelich geboren hätte, das den Namen Paul erhalten hätte. Beweis: Die Akten des Vormundschaftsgerichts Stuhm, 3. VII. 3239 Als Vater des Kindes werde der Beklagte in Anspruch genommen, weil er der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit, d. h. in der Zeit vom 27. November 1927 bis 27. März 1928, geschlechtlich beigewohnt urteilt, an die Klagepvartei für die Zeit hätte. Beweis: Eid der Kindesmutter.

Beklagter weigere sich, die Vaterschaft

Montag, den 209. Januar 1930, vormittags 95 Uhr, Zimmer 28, ge⸗ laden. Berlin, den 14. Dezember 1929. ; Die Geschästsstelle, K. 36 a, des Arbeitegerichts.

53232] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma Burk C Braun, Kakao⸗ und Schoko⸗ ladenfabrik in Cottbus, klagt gegen Herrn Robert Grünenwald, früher in Schorn—⸗ dorf i. Wttbg., Untere Hauptstraße 23, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Cottbus als Er⸗ füllungsort vereinbart sei, wegen Be⸗ zahlung gelieferter Waren und Ersatz der Ermittlungsauslagen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 89,85 RN

Zinsen aus 77,70 RM ä seit 26. Dezember 1925 an Klägerin. Zur Güte⸗ und münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Cottbus, Gerichtsplatz 2, Zimmer 74 1 auf den 12. Februar 1930, vorm. 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Cottbus, den 16. Dezember 1929.

Die Geschäftsstelle 6 des Amtsgerichts.

83221] Oeffentliche Zustellung.

1. Der Frau Wwe. Johann Blömer, Ratingen, Oststr. 4, 2. des minderjährigen Bertram Blömer, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Paul Tönsmann, Ratingen, Oststraße 4, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Gerhard Obuch, Dr. Horstmann in Düsseldorf, klagen gegen den Krankenwärter Hugo Clever, früher in Hagen, Buscheystraße 15 Geit⸗ weise im Allg. Krankenhaus in Hagen i. W.), unter der Behauptung, daß der Beklagte am 17. August 1928 ohne jede Ver⸗ anlassung den Ehemann bzw. den Vater der Klägerin auf der Straße niedergeschlagen. Die Folge hiervon war, daß der Ehemann einige Tage später an der ihm zugefügten Verletzung gestorben ist, mit dem Antrag: 1. an die Klägerin zu 1 300 RM nebst 6 o Zinsen seit dem 17. 8. 1928 und weiterhin von diesem Zeitpunkt an eine monatliche Rente von 50 RM, und zwar bis zum 31. 12. 1968 zu zahlen; 2. an den Kläger zu 2 eine monatliche Rente von 40 RM ab 17. 8. 1928 bis zu seinem 18. Lebensjahr zu zahlen; 3. das Urteil

für das der Erhebung der Klage voraus- gehende letzte Viertelsahr in Frage kommt, für vorläufig vollstreckbar zu erklären; 4. die Kosten des Rechtsstreits dem Be⸗ klagten aufzuerlegen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Düissel⸗ dorf auf den 20. Februar 1930, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Urkundebeamte des Landgerichts. S3227] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Habfast C Strobel, Trikot⸗ waren fabrik in Geislingen, O.⸗A. Ba⸗ lingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Harr und Dr. Strähler in Balingen, klagt gegen Gustav Kusiel, Inhaber der Firma Rheinisches Textilhaus, früher in Wiesbaden, Goethestr. 13, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen For⸗ derung aus Kauf, mit dem Antrag, für Necht zu erkennen; Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74690 RM Siebenhundertvierzigsechs Reichsmark 90 Rpfg. nebst 9o/ 0 Verzugszinsen hieraus seit 24. Juni 1925 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist ohne, eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Land⸗ gerichts in Hechingen auf den 29. Ja⸗ nuar 1930, vormitiags 9. 30 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt aj Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Hechingen, den 16. Dezember 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.

(83235) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Lischewski in Königsberg i. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Denzin in Königsberg i. Pr. klagt gegen den Drogisten Aloysius Laschewski, früher in Königsberg i. Pr, wegen 40, RM Darlehns⸗ und 95,59 RM

neunundachtzig RM S5 Pf. nebst 13 904 : r klagt gegen Giehl, Hans, Kaufmann,

83233] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Otto Voöpel, Klara, geb. Menzen, in Köln⸗Külettenberg. Sieben⸗ gebirgsallee 84 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Becher in Maven, klagt gegen ihren Ehemann Otto Vöpel, fhüher in Niedermendig, wegen Unter⸗ halts. mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der Hälfte seines jeweiligen Verdienstes. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Maven auf den 12. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Mayen, den 11. Dezember 1929.

9 gar

eier, Josefine, München, Schlör⸗ straße 3, Klägerin, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Regensteiner in München,

9] Oeffentliche Zustellung. meier J

früher in München, Hedwigstr. 11.111, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, nicht vertreten, wegen Darlehns—⸗ forderung, mit dem Antrage zu erkennen: JI. Der Beklagte ist schuldig, an Klägerin 5000 RM fünftausend Reichmark nebst 74 9, siebeneinhalb vom Hundert, Zinsen, seit 1. August 1929 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. III. Das Urteil wird für vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts München Lauf Montag, den 23. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 1461, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Proießbevoll⸗ mächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht.

München, den 16. Dezember 19239.

Der Urkundsbeamte des Landgerichts München I.

83230) Oeffentliche Zustellung.

Lautenbacher, Fritz, Diplomingenieur in München, Amalienstraße 43, Kläger, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Max Feuchtwanger 1 in München, klagt gegen Baum, Sigmund und Sarah, Kaufmannseheleute, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, nicht vertreten, wegen Forderung aus Darlehens und Bürgschastsvertrag,

hinsichtlich der Erhebung der Klage und;

Waxrenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 135,59 RM nebst 100,0 Zinsen seit dem 1. Nobember 1929 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ stieckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der

Beklagte vor das Amtsgericht in Königs— berg i Pr., Hansaring Nr 14116, Zimmer Nr. I00, auf Freitag, den 21. Tebruar

mit dem Antrage, zu erkennen: J. Die Beklagten sind samtverbindlich schuldig, an Kläger 8300 RM, m. W.: acht⸗ tausenddreihundert Reichsmark, mit Zinsen zu 1 0̃)9 über den Reichsbankdiskont ab l. 9. 1928 zu bezahlen. 11. Die mit⸗ beklagte Sarah Baum ist weiterhin schuldig, den Eheleuten Heinrich und Sibilla Essig in Köln anzuzeigen, daß sie dem Kläger die ihr gegen die Eheleute Essig für die Zeit ab 1. Mai 1929 zu⸗ stehende Mietzinsforderung bis zur Höhe

der eingeklagten Forderung abgetreten hat. III. Die Beklagten haben samt⸗

verbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Der mitbeklagte Ehemann hat die Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. V. Das Urteil ist mit oder ohne Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zirilkammer des Landgerichts München auf Freitag, den 28. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungsfaal 87/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. München, den 16. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts München J, 3. Zivil kammer.

83240) Oeffentliche Zustellung.

Frau Anni Buchner in Nürnberg, Adam⸗ Klein⸗Straße 132, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Rosenblatt in Nürnberg, tlagt gegen Buchner, Emil, in Nürn⸗ berg, Fürther Straße 85 wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vornahme einer Handlung, mit dem Antrage: 1 Der Beklagte hat bei der Gartenstadt Nürn⸗ berg, eingetr. Genossenschaft m. b. H, den Antrag auf Uebertragung des Beschemi⸗ gungsbuchs Nr. 6051, lautend auf den Namen Emil Buchner, auf den Namen Anni Buchner, Nürnberg, Adam⸗-Klein⸗ Stiaße 132, zu stellen. 11. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbWar. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits in die öffent- liche Sitzung das Amtsgerichts Nürnberg vom Freitag, den 31. Januar 1930. vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 314, geladen. Die öffentliche a n, der Klage und Ladung wurde mit Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 6 De⸗ zember 1929 bewilligt.

Nürnberg, den 16. Dezember 1929. Geschästsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.

S3244) Oeffentliche Zustennng.

Geschäfts⸗Nr. 3. G. 1191/23. Der Dr. med. Moldenschardt in Wernige⸗

rode, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Königsberg, Pr., den 12. Dejbr. 1929. Peters und Pauli, Weinigerode, tlagt Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. gegen die geschiedene Frau Lotti Hesse,