1930 / 4 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. B vom 4. Januar 1930. S. 4.

Bornstraße 134, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Bebauptung, daß er der Vater des Klägers sei, und daß er der Kmdesmutter in der gesetzlichen Empfängnie⸗ zeit, nämlich in der Zeit vom 29. 8 bis 28. 12. 1928 beigewobnt habe. 1. Den Beklagten zu verurteilen, an das am 27. Juni 1929 zu Dortmund⸗Holthausen geborene Kind Günter Niedzielski, z. Hö. seines jeweiligen Vormunds vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebene⸗ jahre vierteljährlich im voraus eine Geld rente von 90 RM zu zahlen, 2. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, 3. das Urteil gemäß § 708 Nr. 6 3. P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtegericht hier auf den 7. März 1939, vormittags 9 Uhr, Zimmer 127 geladen

Dortmund, den 28. Dezember 1929.

Der Urku ndsbeamte

der Geschäftsstelle des Amtegerichts. 86495] Oeffentliche Zustellung.

l. Die Frau Anna Klitich geb. Zeiträger minderjährige Marie Klitsch in Frankfurt am Main, Altenbhainer Straße 44, Prozeßbevollmächtigte: Nechts anwälte Dr. Kann und Dr. Fromm in Frankfurt am Main, Schillerstraße 28, klagen gegen den Ebemann Damian Klitsch, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte nicht für die Klägerinnen sorge, mit dem Antrage, au kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von wöchentlich je 10 (zehn) Reichsmark. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frank⸗ furt am Main auf den 20. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 112, geladen.

Fraukfurt a. M., 24. Dezember 1929.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 8a.

2. die

S6496] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Gerhard Gielow in Greifswald, vertreten durch den Amts⸗ vormund des Stadtkreises Greisswald klagt gegen den Melker Eugen Schulz, früher in Greifswald, Lange Reihe 7h, unter der Behauptung, daß Schulz als sein außerehelicher Vater, ihm gegenüber zur Unterhaltszahlung verpflichtet sei, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Unter⸗ haltsleistunz. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Greifswald auf den 28. März 1930, vormittags 10 Uhr, geladen.

Greifswald, den 17. Dezem ber 1929.

Das Amtsgericht.

(86497? Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Käte Ohrendorf, Düsseldorf, vertreten durch das städtische Jugendamt in Düsseldorf, dieses vertreten durch den Kreisausschußinspektor Höster⸗ mann in Gummersbach, klagt gegen den Paul Thurn, früher in Ründeroth bei dem Karussellbesitzer Theodor Melter jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unter« haltssorderung, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente in Höhe von 40 RM vom 16. April 1929 an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens⸗ jahres der Klägerin. Der Beklagte ist der Erzeuger der Klägerin, er hat während der gesetzlichen Empsängniszeit vom

18. 6. 1528 bis 17. 10. 1928 der Mutter beigewohnt. Das Urteil, ist vorläufig pollstreckoar. Zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits wird der Beklagte von das Amtegericht in Gummersbach auf den 21. Februar 1930, vormittags 10 Uhr, geladen. Gummersbach, den 30. Dezember 1929. Amtsgericht.

86498] Oeffentliche Zustellung.

Das Jugendamt Balingen in Ebingen (Witbg. ) als Vormund des minderjährigen Gustay Stauß in Winterlin gen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hedler in valberstadt, klagt gegen den Theodor Wiebach, geb. 13. 10. 1893, zuletzt wohnhaft in Dingelstedt bei Halberstadt, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwejend ist und mit dem Antrag: 1. den Be— klagten zu verurteilen, an den Kläger vom 19. 2. 1919 an bis zur Vollendung seines 16 Lebensjahres zu Händen des Jugendamts als Unterhalt eine jährliche Geldrente von 360 RM, vorauszahlbar in vierteljäbrlichen Teilbeträgen von 90 RM jeweile am 19. Februar, 19. Mai 19. August. 19. November zu zahlen und die Kosten des Rechtestreits zu tragen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Mechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Halberstadt auf den 25. Februar 1939, vormittags 9 Uhr. aeladen.

Halberstadt, den 20. Dezember 1929.

Sch rabeck, Justizinspektor, als Urfundebeamter

der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[86199 Oeffentliche Zustellung.

Die am JI. 19. 1927 geborene Hilde⸗ gard Ruck in Wachbach klagt gegen den zuletzt in Stadel, Gde. Unleraspach, wohnhasten Dienstknecht Heinrich Strecker, auf Unterhalt, und beantragt vorläufig pollstieckbares Urteil auf Zahlung von 1140, RM rückständiger Unterbalte- rente für die Zeit vom 16. April 1925 bis 15. Januar 1930. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte vor das

Amtsgericht Schwäb. Hall auf Dienstag, den 25. Februar 1930, vormittags S3 Uhr, geladen.

Hall, den 30. Dezember 1929. Geschaftsstelle des Württ. Amtsgerichts.

Günther, geboren 7. 2. 1929 in Heidelberg, vertreten durch das Stadtjugendamt in Heidelberg als Amtsvormund, klagt gegen den Tüncher Georg Wolf, zuletzt Damburg, Jägerstr. 9, Hths. 1 Il bei Eggert, jetzt un⸗ betannten Aufenthalts, mit dem Antag, l. sestzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist, 2 den Beklagten kosten⸗ pflichtig vorläufig vollstreckbar zu verur⸗ teilen, an Kläger einen in vierteljährliche Raten vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von monatlich RM 35, von der Geburt des Kindes, d. i., vom J. 2. 1929 an bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zu

bezahlen. Kläger behauptet, Beklagter sei sein außerehelicher Vater Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 9, Zivil justizgebäude,. Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 109, auf Donners⸗ tag, den 27. Februar 1930, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 30. Dezember 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. S6501] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Fritz Gerwien, geb. 17. 6. 1928, vertreten durch seinen Pfleger, Frau Johanna Liedtke, geb. Siedler, Königsberg i. Pr., Albertstraße 1, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechteanwalt Dr. Max Noelle, Hamburg, Neue Rabenstraße 6, klagt gegen den Seefahrer Franz Gerwieun, zuletzt auf Dampfer Odin“, jetzt unbe kannten Aufenthalts mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten, dem Kläger ab J. 6. 1929 eine monatliche Unterhalts⸗ rente von RM 40, unter Anrechnung der vom Beklagten bis dahin freiwillig gezahlten Unterhaltebeiträge, zahlbar am J. eines jeden Monats im voraus, die rückständigen Beträge sofort, bis zur Voll⸗ endung des 18. Lebensjahres des Klägers zu zahlen, unter der Begründung, daß Beklagter als ehelicher Vater des Klägers seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkomme. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 5, Zwiljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer 104, auf Dienstag, den 18 Februar 1930, 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 30. Dezember 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Zivilabteilung V.

86503) Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Frieda Erna Bierbach in Purschwitz, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt des Bejirkeverbandes der Amts⸗ hauptmannschaft Bautzen als Amtevor⸗ mund. Prozeßbevollmächtigtfer: Rechts⸗ anwalt Justizrat Luthe in Heldrungen a. U. klagt gegen den Schweizer Arthur Micklich, jetzt unbekannten Aufenthalts, zuletzt wohnhaft in Sachsenburg, omäne. Wegen Unterhalts wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreite vor das Amtsgericht in Heldrungen auf den 14. Februar 19390, 9 Uhr, geladen.

Heldrungen, den 30. Dezember 1929.

Rinke, Justizobersetretär, als Urkundsbeamter der Geschästsstelle.

D V

S6505) Oeffentliche Zustellung.

König, Marie geboren am 13. Januar 1928, uneheliches Kind in Fürth, gesetzlich vertreten durch den Amtevormund beim Stadtjugendamt in Fürth, klagt gegen Dejus, Will Kurt, Händler, geboren am 15. 6. 1899 in Debachwitz, zuletzt in Nürnberg, Pestalozjistraße 3, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, zum Amisgericht Nürnberg mit dem Antrage zu erkennen: J. es wird festgestellt daß der Betlagte der Vater der am 13. Januar 1928 ge⸗ borenen Klägerin ist, II. der Beklagte ist schuldig, der Klägerin von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine in Vierteljahreraten voraus. zahlbare Geldrente von wöchentlich 8 RM zu gewähren, III. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, IV. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ter Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Frei. tag, den 14. Februar 1930, vorm. S8! Uhr, vor dem Amtsgericht Nürnberg, Sitzungssaal Nr. 2231, geladen. Die öffentliche Zustellnng ist bewilligt durch Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 20. Dezember 1929

Geschäftsstelle des Amtegerichts Nürnberg.

S7277] Oeffentliche Zustellung.

Die verw. . Anna Derek geb. Glowno in uaritz, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dr. Facobsohn und Dr. Coblenz in Glogau, klagt gegen 1ã. die Zigeunerin Maria Blum geb. Franz, 2. deren Ehemann, den Zigeuner Blum, beide unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagte zu 1 dem verstorbenen Ehemann der Klägerin, dessen Alleinerbin die Klägerin geworden ist, mehr als 500 RM in Quaritz gestohlen habe, daß ein Teil des gestohlenen Geldes im Betrage von 390 RM durch den Beklagten u 2 auf seinen Namen bei der Hinterlegungs⸗

stelle des Amtsgerichts Glogau hinter⸗ legt worden sei, daß gegen die Beklagte zu 1 ein Arrest angeordnet sei und daß auf Grund dieses Arrestes der dem Be⸗ klagten zu 2 gegen die Hinterlegungs⸗ stelle des Amtsgerichts Glogau zu⸗ stehende Anspruch auf Auszahlung von 3960 RM gepfändet worden sei, mit dem Antrage: 1. die Beklagte zu 1 kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 500 RM nebst 4 X. Zinsen seit dem 1. August 1929 zu zahlen, 2. die Beklagten zu 1 und 2 als Ge⸗ samtschuldner kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, darein zu willigen, daß der von dem Beklagten zu 2 bei der Hinter⸗ legungsstelle des Amtsgerichts Glogau hinterlegte Betrag von 390 RM nebst Hinterlegungszinsen auf Grund des Arrest⸗ und Pfändungsbeschlusses des Landgerichts Glogau vom 20. Juni 1929 an die Klägerin ausgezahlt wird, 3. den Beklagten zu 2 zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das Ver⸗ mögen seiner Ehefrau zu dulden, 4. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Glogau auf den 19. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 92, geladen.

Glogau, den 30. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

S6502] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Vollbrecht in Hanau am Main, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Heckert in Hanau, klagt gegen J. den Karl Kirchgesner, 2. dessen Ehe⸗ frau Maria Kirchgeßner, früher in Tlein Ostheim, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihm die Beklagten aus Wechselverbindlichkeit 105 RM schulden mit dem Antrage l. die Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 105 RM einhundertfünf Reichs⸗— mark nebst 640 RM Protestkosten und 9g oso Zinsen seit dem 15. Juli 1929 zuzüglich J G0 Provision zu zahlen, 2. den Beklagten zu 1 weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Beklagten zu 2, zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Hanau, Nußallee 17. Zimmer Nr. 335, auf den 5. März 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Hanau, den 20. Dezember 1929.

Das Amtsgericht. Abt. III.

87001] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Friedrich Diedrich in Cottbus. Inhaber Friedrich Diedrich, ebenda, Thiem⸗ straße Nr. 140 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Appel in Herzberg a. H., klagt gegen den Weber Simon Greß, früher in Herzberg am Harz, jetzt unbe⸗— kannten Aufenthalts, wegen Kaufpreises für gelieferte Ware mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 44,90 RM und 3,10 RM. Spesen nebst 90½ Zinsen seit . März 1929. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Herzberg am Harz auf den 28. Februar 1930, 10 Uhr, geladen.

Herzberg am Harz, den 27. De⸗ zember 1929.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

86492] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Otto Glas in Gollau, Post Tharau, Prozeßbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Matthias und Radke in Königsberg i. Pr., klagt gegen den Be⸗ sitzer Albert Eichler, früher in Gollau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus der im Grundbuch von Gollau Band II Blatt 36 eingetragenen Auf⸗ wertungshypothek von 6000 Goldmark Zinsen vom 1. Januar 1925 bis 30. Juni 1929 verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 620 RM e nebst 90 /o Zinsen seit dem 1. Juli 1929 zu zahlen, sowie wegen Hauptforderung, Zinsen und Kosten die Zwangevollstreckung in das dem Be⸗ klagten gehörige Grundstück Gollau Band! Blatt 36 zu dulden, das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Königs. berg i. Pr. auf den 6. März 1930 10 uhr, Zimmer 246, mit der Aufforde⸗ rung, fich durch einen bei diesem Gericht zugeiassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich den Prozeß⸗ bevollmächtigten des Klägers und dem Gericht mitzuteilen.

Königsberg, Pr., 27. Dezember 1929.

Der Ürkundsbeamte der Geschästsstelle

des Landgerichts.

870021

In Sachen Döring gegen Hanitzsch ist der gemäß Bekanntmachung vom 23. De⸗ zember 1929 zu Nr. 83591 festgesetzte Termin vom 28. Januar 1930 aufgehoben und neuer Termin auf den 28. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, anberaumt, zu dem der Beklagte hiermit vor das Amts gericht in Magdeburg geladen wird.

Magdeburg, den 31. Dezember 1929. Der Ürkundebeamte der Geschäftestelle.

86h06]

Emma Werner, geb. Laub, Apothekers⸗ ehefrau in Ravensburg. klagt gegen ihren Chemann Alexander Werner, Apotheker,

bisher in Stauz. Kanton Nidwalden, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: l. Der Beklagte hat an die Klägerin ab l. November 1929 eine monatliche, jeweils am Ersten des Monats vorauszahlbare Unterhaltsrente von 100 RM. zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist bestimmt auf Dienstag, den 25. Februar 1930, vorm. 10 Uhr. Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit geladen. Die öffent⸗ liche Zustellung der Klage ist durch Be⸗ schluß vom 23. Dezember 1929 bewilligt.

Ravensburg, den 30. Dezember 1929.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

87271

J. Der Reedereibesitzer Johannes Mewes in Hamburg, Klosterstraße 36. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wiebols in Leipzig, klagt aus Darlehnsforderungen gegen den Ewald Conrad in Leipzig, Nordstraße 44, dann in Köln, Erftstraße 19, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, II. der Kauf⸗ mann Ulrich Eochlovius in Magdeburg, Sedanring 415, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erich Wetzig in Leipzig, klagt aus einem Vertragsverhältnis und wegen Aufwendungen (Ver⸗ pflegung und Verläge) gegen 1. pp. 2. den Kaufmann Walter Conrad in Leipzig, Könneritzstraße 94, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag zu 1 auf Zahlung von 30 400 RM nebft 8 9, Zinsen seit dem 30. 9. 1927 von 2500 RM, seit dem 3. 3. 1928 von 3000 RM, seit dem 3. 3. 1928 von 500 RM, seit den 18. 8 1928 von 2000 RM, seit dem 21. 3. 1928 von 2000 RM, seit dem 1928 von 1500 RM, seit dem 20. 5. 1928 von 500 RM, seit dem 6. 6. 1928 von

3000 RM, seit dem 3. 7. 1928 von 2500 RM, seit dem 4. 8. 1928 von 2500 RM, seit dem 3. 9. 1928 von

) 1. 1928 von 1. 1928 von 2. 1928 von 1929 von

2500 RM, seit dem 13. 1500 RM, seit dem 30. 1000 RM, seit dem 14. 1500 RM, seit dem 4. 1.

1000 RM, seit dem 29. 1. 1929 von 500 RM, seit dem 30. 1. 1929 von 109 RM, seit dem 3. 2. 1929 von 1600 RM, seit dem 28. 3. 1929 von 100 RM, seit dem 5. 4. 1929 von 10900 RM, seit dem 6. 4. 1929 von

500 RM, seit dem 15. 4. 1929 von 600 RM; zum II auf Zahlung von 890,50 RM nebst 2 „. Zinsen über den jeweiligen Reichsbankdiskont seit dem 1. 1. 1928. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 3. März 1930, vormittags 9H Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behaup⸗ tungen der Kläger vorzubringende Ein⸗ wendungen und Beweismittel un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatze den Klägern und dem Gerichte mitzuteilen. Leipzig, den 28. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

87282] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Hildegard Wittich in Nieder Hermsdorf, vertreten durch den Amtsvormund des Jugendamts des Landkreises Neisse, klagt gegen den Dienstknecht Franz Nawa, früher in Neisse⸗Oberneuland, wegen Zahlung von Unterhaltskosten, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: 1. der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 4. Juli 1927, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine Geldrente von monatlich 20 RM, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden viertel⸗ jährlich im voraus zu zehlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgerich! in Neisse auf Dienstag, den 4. März 1930, vormittags Z Uhr, geladen.

Neisse, den 24. Dezember 1929.

Das Amtsgericht. (7 C. 1284/29.)

s7003

Der Preußische Bezirksfürsorgeverband des Landkietses Goslar zu Goslar a. H. hat beantragt, den Arbeiter Louis Tacke, 3. It unbekannten Aufenthalts, in einer öffentlichen Arbeitsanstalt auf Grund des Sz 20 der Verordnung über die Fürsorge⸗ pflicht vom 13. Februar 1924 und des 3 21 der Preußischen Ausführungsverord- nung 17. April 1924 unterzubringen, weil er sich der Unterhaltspflicht gegenüber seinem unehelichen Kinde Edelgard Meyer entzieht. Zur mündlichen Verhandlung wird der Arbeiter Louis Tacke vor den Bezirksausschuß zu Hildesheim, Regierungegebäude, J Stock, Zimmer 17, Sitzung saal, auf Dienstag, den 18. Fe⸗ bruar 193090, 12 uhr, geladen. Im Falle des Ausbleibens wird nach Lage der Akten beschlossen werden. Vergütungen uw. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden.

Sildesheim, den 30 Dezember 1929.

Namens des Bezirksausschusses. Der Vorsitzende. J. V.: (Unterschrift.)

pflicht vom

81004

Der Preußische Bezirksfürsorgeverband des Kreises Peine zu Peine hat beantragt, den Händler Wilhelm Miitmehyer, zur Zeit unbetannten Aufenthalts, in einer öffentlichen Arbeitsanstalt auf Grund des §z 20 der Verordnung über die Fürsorge⸗ l3. Februar 1924 und des §z 21 der Preußischen Ausführungsverord⸗ nung vom 17. April 1924 unterzubringen, weil er sich dauernd der Unterhaltspflicht

gegenüber seinem unebelichen Kinde Richard Behrens entzieht. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird der Händler

Wilhelm Mittmeyer vor den Bezirksaus⸗ schuß zu Hildesheim, Regierungsgebäude, J. Stock, Zimmer 17, Sitzungssaal, auf

Dienstag, den 18. Februar 1930,

12 Uhr, geladen. Im Falle des Aus⸗ bleibens wird nach Lage der Akten be⸗ schlossen werden. Vergütungen usw. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teilnahme am Termin nicht gezahlt werden. Hildesheim, den 31. Dezember 1929.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende. In Vertretung: (Unterschrift.)

86508] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der Bezirksfürsorgeverband Landkreis Wittlage hat den Antrag auf Unter⸗ bringung des Schlossers Wilhelm Nate⸗ meyer aus Wehrendorf, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, in einer Arbeits- anstalt wegen Verletzung der Unterhalts⸗ pflicht gegenüber seinem unehelichen Kinde Maigarethe Hartke gestellt. Zur münd⸗ lichen Verhandlung in dieser Angelegenheit

vor dem Bezirtsausschuß ist Termin auf

Dienstag, den 18. Februar, vormittags 10 Uhr, im Regierungsgebäude Saal 52 anberaumt, zu welchem Nate⸗ meyer hiermit unter der Verwarnung ge⸗ laden wird, daß bei seinem Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen entschieden werden wird.

Osnabrück, den 24. Dezember 1929.

Der Bezirksausschuß zu Osnabräck.

S6507] Oeffentliche Zustellung.

Paul Deeg. Handlungsgehilse in Stutt⸗ gart, Römerstr. 58 III, klagt gegen den zuletzt in Stuttgart wohnhaften Richard Knoch, fr. Inhaber einer Patentkinder⸗ sportfahrzeugwerkstätte, wegen Gehalts⸗ forderung und beantragt Urteil zur Be— zahlung von 1400 RM. Zur mündlichen Verhandlung wird Beklagter vor das Arbeitsgericht Stuttgart auf Sams⸗ tag, 22. Febr. 19390, vorm. Si Uhr, geladen.

5. Verlust⸗ und Ʒundsachen.

87256

Die Goldpfandbriefe unseres Instituts: 80/9 BB Nr. 16793, 174150 zu je Gold⸗ mark 1000, —, 8 o C0 Nr. 7666, 9297 zu je GM 500. —, 8o0/o ER Nr. 13451, 15278 79, 20183 zu je GM 100, 6 o/ C Nr. 2003 zu GM boo, —, H oso BB Nr. 5216 zu GM 100, —, ferner die Anteilscheine zu unseren 45 Goldpfand— briesen A Nr. 2206 zu GM 2000, —— B Rr. boo zu GM 000, —, D Nr. 20406 zu GM 206, —, sind zu Verlust geraten.

München, den 2. Januar 1930.

Bayerische Vereinsbank.

87255) Bekanntmachung.

Abhanden gekommen sind: Talon zu Fres. 00 45/9 Rumänische Rente von 1898 16600 Nr. 62114.

Polizeidirektion München.

87253 Erneuert wird die Sperre über: Gelsentirchener Bergw.⸗Ges. Akt. zu

Io00 Nr. 1139856, Dresdner Bank Akt. zu 80 RM Nr. 88 539, zu 1000 PM Nr. 501498 nebst Dividendenbogen und Talon. Berlin⸗Karleruher Industrie Akt. zu 1000 RM Nr. 14828. Allgem. Lokal bahn und Kraftwerke Akt. zu 300 RM Nr. 4743. Gewerkschaft Einigkeit 1, Ehmen b. Fallersleben Genußrechtsur⸗ kunden zu 106 RM Nr 280 zu 50 RM Nr. 3, 50. 40½ Ungarische Goldrente zu 1000 Fl. Nr. 300601. Kieler mn brauerei Akt. zu 1000 4 Nr. 1719, 73, 181, 2012, 859. Berlin, den 3. 1. 1930. (Wps. 1I30.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. EG.⸗-D. J. 4.

872541

Ernenert wird die Sperre über: PM 1000 Westdt. Boden ⸗Credit⸗Anst. Akt. Nr. 11096. Ztr. 300 oo Roggen⸗ rentenbank Berlin Roggenrentenbriefe R. V Nr. 145 220/79 60.

Berlin, den 3. 1. 1930. (Wp. 12530.) Der Polizeiprãsident. Abt. IV7 G. -D. J. 4.

Verantwortlicher Schriftleiter J. Ve Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Truckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagem.

.

J.

Preußif

Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

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ü 7 ///

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 2. Ja⸗ nuar 1930. Zollordnung für das Hafengebiet Regensburg.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe des Württembergischen Kreditvereins A. G.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Einberufung des 75. westfälischen

Landtags.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der

Preußischen Gesetzsammlung.

Im Nichtamtlichen Teil ist unter die November⸗Ernteermittelung 1929 veröffentlicht.

ö ///

Amtliches. Deutsches Reich.

Die amtliche Großhandels indexziffer vom 2. Januar 1930.

und Margarineöle gesunken.

Eisen ist durch niedrigere Preise für Schrott, Weißblech Baumwolle der Indexziffer für künstliche Düngemittel höhung der Preise für g mäßige Preisstaffelung] und eine Heraufs Superphosphat aus. Inde . Papierstoffe und Papier ist durch höhere Preise für Zellstoff bedingt. und teilweise auch für Mauersteine gesunken. zen in striellen Fertigwaren hat die Indexziffer für Konsumgüter leicht nachgegeben.

Die auf den Stichtag des 2. Januar berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt: 1913 100 Ver⸗ Indergruppen 1929 1930 änderung 27. Dez. 2. Jan. in vd I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 120,5 120,8 40.2 2. Vieh. . . 128. h 4056 3. Vieherzeugnisse ... . 14942, 139,3 20 4. Futtermittel J 194,3 103,4 0,9 Agrarstoffe zusammen ö. 128,3 0,3 5. II. Kolonialwaren .... 114,3 114,1 02 III. Industrielle Rohstoff und Halbwaren. S. Kohle w 1384 1384 4 00 7. Eisenrohstoffe und Eisen. 129,9 129,8 0,1 S. Metalle (außer Eisen) ... 1120 112, 901 2 enn 127,4 126,7 0,5 10. Häute und Leder...... 115,8 115.8 0,0 11. Shemitalien . 1272 126.95 12. Künstliche Düngemittel. ... 83,7 85,2 41,8 3. Technische Oele und Fette.. 128.7 128,5 02 14. Fauischut ... k 217 4 65 15. Papierstoffe und Papier 161,0 161,8 40.35 16. Baustoffe k. 168,ů9 1,2 Industrielle Rohstoffe und Salbwaren zusammen .. 129, 128, 8 0,2 LIV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmitteel!. ... 139,56 139,6 4 00 18. Ton umgüterr 168,7 168,6 0, Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen w 156,2 156, 01 V. Gesamtinder 134.0 133,7 0,7

1) Monatsdurchschnitt November. 2) Monatsdurchschnitt De⸗

zember

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vorwoche An diesem Rückgang sind die Index⸗

um O2 nv gesunken. ziffern aller Hauptgruppen beteiligt.

Die Steigerung der Inderziffer für Schlachtvieh ist haupt⸗ sächlich auf höhere Preise für Schweine und Schafe zurück⸗ ö In der Gruppe Vieherzeugnisse haben die Preise für Eier. Schmalz In der Indexziffer für Futtermittel lagen vor allem die Preise für Kleie, Gerste und Mais niedriger

zuführen: die Preise für Kälber sind zurückgegangen. und Käse nachgegeben.

als in der Vorwoche.

In der Gruppe Kolonialwaren sind die Preise für Kakao

für Eisenrohstoffe und Gußbruch und bedingt. Von den Textilien haben hauptsächlich und Baumwollgarn im Preise nachgegeben. In wirkte sich eine Er⸗ stickstoffhaltige Düngemittel (saison⸗

fsetzung der Preise für der Inderziffer für

Der Rückgang der Inderziffer

Die Steigerung

Bel den Baustoffen sind die Preise für Schnittholz Unter den indu⸗

Berlin, den 4. Januar 1930. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

3ollordnung für das Hafengebiet Regensburg.

Auf Grund der Verordnungen des Reichs ministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Re ichsministerialblatt S. 578)

und vom 26. Oktober 1929 (Reichsministerialblatt S. 666) wird verordnet: A) Das Hafengebiet. Beschreibung und Zollstelle. 81

(1) Das Hafengebiet in Regensburg umfaßt nach §1 und? „der Hafen, und Ländeordnung für das Hafengebiet in Regensburg“ vom I2. März 1929 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16.3. 1929):

1. die Hafeneinfahrt, .

2. den Umschlaghafen (Luitpoldhafen),

3. die Schiffswerft zwischen dem Petroleum hafen,

4. den Petroleumhafen, . .

5. die Bonaulände zu beiden Seiten des südlichen Donau⸗ armes von der eisernen Brücke abwärts bis zum Ende der Usermauern am nördlichen Ufer bei Em 2378, 180 und am südlichen Ufer bei kim 2377,876, 3

6. den Hafenbahnhof mit Hafenzufahrtsbahn und sämtlichen, den Zwecken des Hafenbetriebs dienenden staatseigenen Grundflächen.

Bestandteile des Hafengebiets sind die befestigten Ufer (Bö— schungen und Kaimauern) der , , des Umschlag⸗ und des Petroleumhafens. Jowie der Donaulände, die Rittweganlagen zu beiden Seiten der Hafeneinfahrt, die Hafenstraßen, die Hafen und Ländegleise und die Gleisanlagen des Hafenbabnhoss und der Dafen⸗ zusahrtbahn, die Abzugsgräben. Böschungen und Dammanlagen sowie die auf den staatseigenen Grundflächen errichteten baulichen und maschinellen Anlagen samt Zubehör.

(2 Für die Zollabfertigungen im Hafengebiet ist das Zollam Regensburg⸗Hafen zuständig. .

In der Richtung von Passau ankommende Schiffe.

S 2. (1) Die ankommenden Schiffe haben an der Stelle anzulegen, welche ihnen vom Hafenamt zugewiesen wird. (2) Von dem angewiesenen Platze darf ein unter zollamtlicher Ueberwachung stehendes Schiff nur mit Genehmigung des Zollamts und des Hasenamts weggebracht werden.

Anmeldung.

§ 3.

Die Zollbegleitpapiere über die im Hafengebiet ankommenden. mit sollkontrollpflichtigen Gütern beladenen Schiffe sind, soweit nicht amtliche Begleitung vorliegt, vom Schiffsführer nach der Anmeldung beim Hafenamt (S 4 der Hafen⸗ und Ländeordnung) dem Zollamte fofort oder, wenn die Amtsräume geschlossen sind, alsbald nach Be⸗ ginn der Dienststunden abzugeben. Bei amtlicher Begleitung erfolgt die Nebergabe der Zollbegleitpapiere beim Zollamt durch die Begleit⸗ mannschasten.

Löschung. Abfertigungsanträge. § 4.

Mit der Löschung von Zollgut darf erst begonnen werden, wenn dem Zollamt ein schriftlicher Antrag übergeben worden ist und der mit der Ueberwachung der Ausladung beauitragte Zollbeamte die Erlaubnis erteilt hat. Vorher dürfen die Ladeluken nicht geöffnet werden.

§ 65.

(1) Die Abfertigung der Ladung ist binnen 14 Tagen nach An⸗ kunft des Schiffes zu beantragen. Die letztere Frist kann in beson⸗ deren Fällen auf Antrag vom Zollamt verlängert werden.

(2 Werden die Abfertigungsanträge nicht fristgemäß abgegeben, so kann das Zollamt, soweit nicht andere Vorichriften Platz gelen, nach 5 27 Abf. 1 des V.-3.-G. oder nach 5 2 Abs. 2 des Nieder⸗ Werden die Waren in amtlichen Gewahrsam

Umschlag⸗ und dem

lageregulativs verfahren.

Ghenommen, so sind die duich die Beförderung in die Gewahrsams⸗ räume und etwaige Behandlung entstehenden Kosten sowie die Lager⸗ gebühren bei der Herausgabe der Ware an den Empsangẽberechtigten

w

22 86.

(1) Die Schiffe sind tunlichst ohne Unterbrechung während der

ordentlichen Dienststunden des Zollamts zu entlöschen.

(2) Bei der Zollabfertigung sind nach Anordnung der Abfertigungs⸗

beamten die erforderlichen Hilssdienste zu leisten.

(3) Für außerordentliche Abfertigungen, die nur zugelassen

werden, soweit es die dienstlichen Verhältnisse erlauben sind Gebühren nach der Zollgebührenordnung zu entrichten.

(4) Wird das Löschen abends eingesiellt oder am Tage von der Mittagspause in der Regel abgeleben auf längere Zeit unter⸗

brochen, müssen die Ladeluken der Schiffe, die unter Zollüberwachung stehende Güter geladen haben, geschlossen werden.

§5 (.

Wird die Löschung eines Schiffes ausnahmsweise zur Nachtzeit

gestattet, so hat der Antragsteller oder der Schiffsführer auf seine Kosten für die erforderliche Beleuchtung zu sorgen.

§ 8. .

Die aus den Schlffen ausgeladenen Waren sollen in der Rege

sogleich in Eisenbahnwagen verladen oder in die Zollager oder die Zolldispositionslager, die unter amtlichem Mitverschluß stehen, ver⸗ bracht werden.

Lagerung der Waren im Freien. 8 9. (1) Aus besonderen Gründen können mit Genehmigung des Zoll⸗

amtes in einzelnen Fällen zollamtlich noch nicht abgesertigte Waren im Hafengebiet im Freien gelagert werden. hafte Bezettelung tragen, aus der Zahl und Inhalt der zu einem Posten gehörigen Packstücke sowie die Nummer des Fahrzeuges. dem sie entnommen wurden, zu ersehen ist. in 8 5 Abf. J bezeichneten Frist von 14 Tagen der zollamtlichen Ab⸗

Sie müssen eine dauer⸗

Die Güter sind innerhalb der

fertigung zuzuführen. Vor der Uebergabe eines Abfertigung antrages dar der, Lagerplatz nicht geändert werden. Die Güter stehen unter Zollaufsicht, doch haftet die Zollverwaltung nicht für Verlust oder

Beschädigung.

(2) Unberührt bleibt eine etwa erforderliche Genehmigung des

Hafenamtes zur Lagerung im Freien.

Nach dem Ausland bestimmte Schiffe.

8 10. Für die zum Ausgang in das Ausland bestimmten Schiffe gelten sinngemäß die Bestimmungen der S858 6 und 7. Die zollkontroll⸗ pflichtigen Schiffsladungen werden unter Begleitscheinkontrolle zum Zwecke der Ausgangszollabfertigung dem Zollamte Passau⸗Donaulände

überwiesen. K. Der Zollhof. Beschreibung und Verwendungszweck.

811. Dec Zollhof ist eine etwa 1800 am große, eingejãunte Fläche auf der Nordwestseite des Umschlaghaseng. Er dient als zol amtliche

Niederlage für Güter, die nicht nach 8 12 Abs. 1 der Qafen⸗ und Ländeordnung in die Lagerhäunser aufgenommen werden müssen.

Gebühren. § 12. Für die im Zollhof niedergelegten Güter werden die verordnungs⸗ mäßigen Gebühren erhoben. Zutritt zum Zollhof. § 13.

Der Zutritt zum Zollhof ist nur dort beschäftigten Personen für die Dauer der Beschäftigung gestattet. Sie haben einen schriftlichen Ausweis über die Beschäftigung bei sich zu führen. Andere Personen bedürfen besonderer Erlaubnis des Zollamts Regensburg⸗Hafen oder des Hafenamts Regensburg.

Ausschluß vom Zutritt zum Zollhof. § 14.

Personen, die sich im Hafengebiet oder im Zollhof eines Dieb stahls, einer Zoll⸗ oder Steuerhinterziehung, einer Steuerhehlerei, des Verfuchs zu einer solchen Handlung oder der Teilnahme oder der Begünstigung oder auch einer Steuergefährzung schuldig machen kann das Hauptzollamt unter gleichzeitiger Verständigung des Hafenamts auf Zeit oder dauernd vom Zutritt zum Hafengebiet und Zollhof ausschließen. .

C. Strafbestimmungen. Strafbestimmungen. § 15.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung werden nach den Strafvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen das Vereinszollgesetz geahndet.

HD. Schlußbestimmungen.

§ 16.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zollordnung für den Vertehr in den Hasenanlagen in Regensburg (Amteblatt der Bayer. Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern 1910 S. 839 ff.) außer Kraft.

Nürnberg, den 15. Dezember 1929. Der Präsident des Landesfinanzamts Nürnberg. Kaiser.

einzuziehen.

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