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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. S vom 19. Januar 1939. S. 4.
übernehmen, habe es dann aber als Abwicklungsgeschaft erledigen wollen. Die Raiffeisenbank bzw. die Landmannbank sei aber nicht darauf eingegangen, und so sei er nach wie vor als Eigentümer des Attienpatets betrachtet worden. Tas Geschãäft follte abgewickelt sein bis zum 2. Juni; die Zahlungen erfolgten erst im August. Abg., Schulze⸗Stapen (D. Nat) betonte, das nachträgliche Festhalten Uralzeffs bzw. seines Vertreters Petersens aus dem Haag stimme doch nicht recht mit seiner Be⸗ hauptung überein, daß er von der Raiffeisenbank betrogen worden sei. Uralze ff erklärte dazu, durch Darlegungen Dr. Langes sei sein schwantend gewordenes Vertrauen 3un Raiffeisenbank wieder gefestigt worden. Zeuge Direktor Schwarz betonte, wenn von einem Betruge überhaupt gesprochen werden könne, so sei dieser Betrug durch Aufhängung des Sstwollepakets an die Raiffeisenbank verübt worden. Präs. Leinert wies auf die Ausfage Dr. Langes hin, wonach Uralzeff nach langer und breiter Verhandlung mit ihm sich über den Wert und den Kurs des Akftienpakets genau informiert habe U ralzeff: Ich habe mich nirgends anderswo informiert, sondern mich voll auf Dr. Langes Erklärungen verlassen. Ich habe Dr Lange nicht sofort zugesagt, sondern erklärt, ich wolle mir die Sache überlegen. Erst nach Zahlung des ganzen Kaufpreises sei er Eigentümer des Pakets Jeworden. Direkior Schwarz führte auf Befragen durch Abg. Losenhausen (D. Vp.) aus, damals hätten sich auch die Giro⸗Zentrale und andere Interessenten für das Aktien⸗ paket zu dem damaligen Kurse interessiert. Auf Befragen durch Abg. Justi (D. Nat) erklärte Direktor Schwarz, wenn er seiner Zeil irgendwelche Bedenken gehabt hätte, so hätter er seine Zustimmung zum Ankauf des Ostwolle⸗Pakets niemals gegeben. Er habe sich aber voll auf die Darlegungen des Börsenvertreters Rathke verlassen. Heute wisse er, daß es sich um ein großes Be⸗ trugsmanövel gegenüber der Raiffeisenbant gehandelt habe. (Auf Befragen durch Abg. Baecker-Berlin D. Nat.): Theoretisch wäre das Paket an der Börse noch zu verwerten gewesen, aber praktisch sahen wir keine Möglichkeit, dies Spekulationsgeschäft in Deutschland zu erledigen. Da fanden wir dann den Ausweg, Er urch Uralzeff zu verwerten. Wir hatten aber nicht die Ab⸗ sicht. «“ über die wahre Sachlage im Unklaren zu lassen. Ural⸗ zef fareerrete auf Befragen durch Abg. Losenhausen (D. Bp). en chu gegen die Raiffeisenban eine Anzeige wegen Irglistige Täuscnée serstattei, der Prozeß schwebe. — Zeuge Lie be xt n . a. niffeisenbankt die Kontrolle des Waren⸗ ö gan Er habe über Riel Pes htisnnß Ebenso habe man in der Vill , , . genommen und dort eine sehr reiche eM ft ö Ffestaestesst.' Des⸗ . = Istattung festgestellt. Des gleichen habe er bei der Orion-Handelsh, eilschaft eine kurze Be⸗ sichtigung vorgenommen. Dort wie in de. Villa sei ihm eine sehr reiche Teppichsammlung besonders aufgéensten. Auch das Amsterdamer und das Hamburger Lager habe er Dichtiat Der Zenge verlas seine hierüber erstatteten Berichte. Bei ve Prüfung der Orion⸗Gesellschaft schienen die Bestände mit den „if den Lagerscheinen angegebenen Mengen im allgemeinen übenin⸗ zustimmen. Das Villengrundstück mit Gebäuden und Neben⸗ gebänden wurde auf 200 000 M geschätzt Der Gesamteindruck, den Uralzeff und die Orion-Handelsgesellschaft machten, wird als durchaus günstig bezeichnet. In dem Bericht über die Besichti⸗ gung der Lagerbestände bei der Firma Koch heißt es, daß an dem in den Lagerscheinen angegebenen Warenmengen und ihrer guten Beschaffenheit nicht zu zweifeln sei. Auf eine Zwischenfrage des Berichterstatters Abg. Kuttner (Soz.) erklärte der Zeuge, die in seinem Bericht enthaltenen Angaben über Menge und Größe des Fensterglases stütze sich auf die Mitteilungen Uralzeffs; er selbst habe nicht nachgemessen. Bei einem Lager von Sattel⸗ gurten bezeichnet Lieberts Bericht die von Uralzeff gemachte Wert⸗ angabe als zu hoch. Bei den Chamikalianm Bat CLiecbart, wia ar auf Befragen angab, sich im wesentlichen auf Uralzeffs Angaben zu⸗— nächst verlassen. um erst einmal auf dieser Grundlage den Wert zu berechnen Eine Nachprüfung wird in seinem Bericht als not⸗ wendig bezeichnet. Bei den holländischen Warenlagern hätten sich Abweichungen von den Angaben der Firma Uralzeff ergeben, aber die in Rotterdam gelagerten Farben seien gute deutsche Ware gewesen. Das Gutachten des vom Zeugen Liebert herangezogenen Sachverständigen Rathke über das Rotterdamer Warenlager lautet günstig. Es nimmt für die Farben den Tageswert der Deutschen J. G-Farben an. Vors. Leinert (Soz): Haben Sie sich nicht bemüht, die noch fehlenden Angaben über das Chemikalienlager usw. von Ural⸗ zeff zu erlangen? Zeuge Liebert: Ich habe dauernd ge⸗ schrieben und gemeinsam mit meinem Assistenten Zerbel die größten Anstrengungen gemacht, um nähere Verzeichnisse zu er⸗ halten. Meine Bemühungen wurden aber von den Direktoren Dr. Lange und Schwarz — sagen wir „nicht unterstätzt“ um den Ausdruck „sabotiert“ zu vermeiden. Erst als die Preußen⸗ kasse mißtrauisch wurde und Herrn Albert als Tirektor schickte, bekamen wir von Uralzeff das Verzeichnis vessen Angaben von dem Sachverständigen Sauer als ganz phäntastisch und unmög⸗ lich bezeichnet wurden. Die mit Saller gémeinsam vorgenommene Besichtigung ergab die Unrichtigckit des Verzeichnisses. Als darüber in' einer Auffichts ratssung berichtet wurde, machte mir Direktor Schwarz gewjiäetmaßen Vorwürfe und meinte, ich hätte doch vorher viel güfriger berichtet. Ich antwortete, meine ersten Berichte . doch nur Bruchstücke einer stecken⸗ gebliebenen, um wtcht u sagen sabotierten Untersuchung. Im Hamburger , so bekundet der Zeuge weiter, war bei der ersten Bescchligung der Tabak vorhanden, der auf dem Lager⸗ chein mit 90 0090 Mark angegeben war. Bei der zweiten Be⸗ hirn war der Tabak aber verschwunden. Das läßt sich nur so erklären, daß die Herren der Raiffeisenbank, die das Geschäft mit Uralzeff machten, sich nicht genug darum gekümmert hatten, daß der Lagerschein auch im Besitz der Bank blieb. Bericht⸗ erstatter Abg. Kuttner (Soz.): Haben Sie jemals abgeschätzt, ob die vorhandenen Sicherheiten eine Deckung für die Kredite Uralzeffs bedeuteten? Zeuge Liebert: Nein, ich war nicht einmal über die Höhe der Kredite Uralzeffs unterrichtet. (Auf weitere Fragen:) Den Wert des Chemikalienlagers konnte i gar nicht abschätzen, denn von solchen Chemikalien verstehe ö nichts. Ich habe darum immer einen Sachverständigen verlangt und habe in meinem Bericht gesagt, daß sich meine Wertberech⸗ nungen auf Uralzeffs Angaben stützen und daß noch genauere Angaben geliefert werden müßten. Abg. Kuttner (Soz.): Die Direktoren sagen aber, Ihre Berichte hätten sie so beruhigt, daß sie weiter Vertrauen zu Uralzeff gehabt hätten. Zeuge Liebert: Man muß solche Berichte zu lesen verstehen. Ich egte schon im Sommer 1925 bei der Heidelberger. Versammlung tarkes Mißtrauen gegen Uralzeff. Ich habe meine Berichte immer nur als den Anfang bezeichnet, als Fragmente. Abg. Kuttner (Soz.): Sie bestätigen also, daß man aus Ihren Berichten nicht den Schluß ziehen konnte, daß durch die Sicher⸗ 166 der Uralzeffsche Kredit gedeckt ö. Zeuge Liebert: ein, das konnte man nicht, denn ich habe immer betont, daß meinen Berichten noch der Schlußstein fehlt. Direktor Schwarz: Nach den Berichten des Herrn Liebert war der jeweilige Kredit Uralzeffs immer gedeckt. Ich habe die in den Berichten enthaltenen Zahlen addiert. Direktor Liebert: Ich habe doch in den Berichten immer gesagt, daß sich diese Jahlen auf die Angaben Uralzeffs stützten. Direktor Schwarz: In dem Bericht über das Rotterdamer Lager sagt Herr Liebert: „Die. Angaben Uralzeffs können ungefähr stimmen!“ Es ist richtig, daß Herr Liebert immer auf eine Ergänzung seiner Berichte gedrängt hat, es ist aber nicht richtig, daß ich diese Be⸗ mühungen sabotiert hätte. Ich habe Herrn Uralzeff immer wegen des Verzeichnisses über die Chemikalien gedrängt. Abg. Kuttner (Soz.): Bei den Gurten haben Sie die von Uralzeff angegebene Sunime von 400 000 Mark angesetzt, obwohl Liebert
in seinem Bericht diese Angabe als viel zu hoch bezeichnet. Direktor Schwarz: Ebensogut wie Hert Liebert konnte doch auch Herr Uralzeff richtig geschätzt haben. (Unruhe und Rufe: Zie haben also Urglzeff mehr vertraut als Ihrem eigenen Re⸗ visionsbeamten!) Vors. Leinert (Soz) bezeichnet es als sehr bebauerlich, daß eine Prüfung der Lagerscheine bzw. der dahinter⸗ stehenden Warenlager erst nach fünf Vierteljahren stattgefunden habe. Zeuge Liebert erklärte, er habe sich gewundert, daß trotz seines dauernden Drängens nach Vervollständigung der Aufstellungen durch Uralzeff nichts geschehen sei. Er sei sich allmählich als ein lächerlicher Popanz vorgekommen und habe sein Drängen schließlich eingestellt. Man sei in eine Art Psychose versetzt worden, in die Annahme, daß ungeheure Werte in den Lagern steckten. Zeuge Dir. Schwarz: Wenn Herr Liebert annahm, daß vom Vorstand nichts unternommen worden sei, so sei damit noch nicht gesagt., daß überhaupt nichts geschehen fei. Vors. Lein ert: Dann mühen Sie angeben, was denn nun eigentlich geschehen ist. Dir. Schwarz: Dann bitte ich, Herrn Uralzeff zu fragen, ob er denn nicht auch vom Vorstand aus andauernd um weitere Angaben gedrängt worden ist. Abg. Baecker-Berlin (D. Nat.): Es ist unverständlich, daß der Vorstand sich das sechs Monate lang gefallen ließ. — Hierauf vertagt der Ausschuß die Weiterverhandlung auf den 10. Januar.
Sandel und Gewerbe, Berlin, den 10. Januar 1930. Telegraphische Auszahlung.
10. Januar 9 Januar Geld Brief Geld Brief Buenos ⸗Aires . I Pap. Pes. 1,576 1,680 l,Hf8 1, 682
Canada .... I kanad. 4,136 4, 144 4138 4,146 ö 19en 2, 098 2,062 2, 06 2, 060 Fairo ..... i agypt. Pfd. 20.39 2093 2685 263935 Konstantinopel 1 türk. E 1,978 1,982 1,978 1,982
London... 20,37 20,41 20,37 20,41
New Vork .. 4,1815 4, 1895 4,181 4,189 Rio de Janeiro 1 Milreis O, 468 0, 470 bl 0,453 Uruguay.. . 1 Goldpesr 3.836 3,844 3,8366 3, 844
— — e
Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 168,49 168, 83 168, 47 168, 81 Athen . ... 100 Drachm. 5. 43 5, 44 h. 435 h, 445
Brüssel u. Ant⸗ werven .. 100 Belga 58, 295 58,415 58,3 15 58,436 Bucarest .. . 100 Lei 2, 4900 2,494 2, 4g0 2,494 Budapest ... 100 Peng ö 79.1 753.9 ,, Danzig.. . .. 100 Gulden 81,41 81,57 81,45 81,61
Helsingfors .. 100 finnl. t 10.50 10.52 10,301 105521 Italien... . 100 Lire 213335 21.9535 21,87 21.91 Jugoslawien . 100 Dinar 7,403 7,417 7,403 7,417 Kopenhagen.. 100 Kr. 111,92 112,14 1I1,92 112, 14 Lissabon und
Dporto ... 100 Escudo 15,81 18, 85 18,1 18, 85 . 111,84 112,06 111,84 112,096 Paris. ... 100 Fres. 16,435 16,475 16,44 16,48 . 1237 12.39 12,572 12.392 Reykjavik
Island) . l00 isl. Kr. 92, o8 92, 24 92, 1 92,31 Riga. .... 100 Latts 80,63 80,79 80, 69 80,85 Schweiz.... 90 Free. 81,95 81,21 81,95 81,21 1 Gd Le Yorn, s o 6 Spanien .... 100 Peseten 53,90 54, 00 . 6 Stockholm und
Gothenburg. 100 Kr. 112,19 112.41 112,22 112,44 Talinn (Reval,
Estland). . . 100 estn. Kr. 111.80 112,02 111,84 112, 06 Wein ..... 100 Schilling! 58,80 68, 92 58,82 58, 94
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
10. Januar 9. Januar Geld Brief Geld Brief
Sovereigns .. Notiz 20,51 20, 59 20,51 20,59 20 Fres. Stücke für — — 16 27 1653 Gold⸗Dollars ] 1 Stück 4,225 4,245 4,225 4,245 Amerikanische:
1000-5 Doll. 18 4, 164 4, 184 4,165 4,185 2 und 1Doll. 19 4, 1655 4, 175 4, 16 418 Argentinische 1 Pap. Pes. 1,645 1,665 1,65 1,ů67 Brasilianische . 1 Milreis — — 0, 415 O0, 435 Canadische .. 1 kanad. 9 — — — — Englische: große 1 * 20,390 20, 43 20, 345 20,425 1E u. darunter 1 E 20, 34 20 42 20,33 20,41
türk. Pfd. 197 1,99 1,945 1965
Türkische.. 100 Belga b8, 18 58, 42 b8 20 58, 44
Belgische . ..
Bulgarische ! . 100 veva — — * . Dänische .... 100 Kr. 111,61 112,05 111,63 112,07 Danziger. . .. 100 Gulden — — 8l,s1 81,63 Finnische. . . 100 finnl. 4 — — 1042 10,46 ian ische . 100 Fres. 16,43 16,49 16,445 16.505 . 6. 1b Gulden lz 6s; 163.13 ig i
talienische: gr. 100 Lire 21,82 21. 90 21,892 21,90
100 Lire u. dar. 100 Lire 21,868 21,94 — — Jugoslawische 100 Dinar 7. 38 7130 7.84 Letfländische 100 Latts S0, 24 80 . 56
Norwegische. 100 Kr. 111,58 112,02 111,55 111,99 Desterreich. gr. 100 Schilling 58, 66 58, 90 — — 100Sch. u. dar. 100 Schilling 68, 68 58, 92 58,75 b8, 99 Rumãänische
1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei
ö. 3 2472 2492 unter 500 Lei 100 Lei —
Schwedische 100 Kr. 111,95 112,39 111,93 112, 37 Schweizer: große 100 Fres. sl, 6 1, 48 sl, l 95 S1, 47 100 Fres. u. dar. 100 Fres. Sl, l6 S1,48 8l, 15 81,47 Svanische 100 Peseten 53,54 53,76 50,70 50, 90 Tschecho⸗slow. h000 u. 000K. 100 Kr. 12.32 12,38 12,335 12.395
500 Kr. u. dar. 100 Kr.
12, 25 12. 385 12,325 12,385 Ungarische ... 100 Pengö 72, 92 —
73, 22 —
Der Bericht der Handelskammer Hamburg über das Jahr 1929 bezeichnet als das bedeutendste Ereignis des Jahres 1929 sjür Hamburg den Abschluß eines Staatevertrages zwischen Hamburg und Preußen über die Gründung einer Hasengemeinschaft für die künftigen Erweiterungsbauten. Zur weiteren Förderung der Einheitlichkeit auf dem Gebiete des Hafenwesens und der Aus schaltung des gegenseitigen Wettbewerbes sind u. a. Vereinbarungen über einheitliche Gestaltung der Hasentarife, insbesondere des Hasen— geldes, sowie der Kai⸗, Umschlags⸗ und Lagergebühren, der Hafen⸗ ordnung, der Hasenpolizei der Schiff⸗ und Güterveikehrs⸗ statistik. serner über ein wittschastliches Zusammenarheiten der Fischeieihäsen sowie über die Bildung emes Hafen⸗
beirats sür das gesamte Hafengebiet im Werden begriffen. — Ueber die Hamburgische Wirtschaft teilt der Bericht u. a. mit: In
den eisten 9 Monaten des Jahres 1929 kamen in Groß Hamburg 14375 Schiffe 16 697 376 R.-M. T, an. Der seewärtige Güter⸗ verkehr eigibt für Groß Hamburg in der ersten Jahreshälite (Vorjahr in Klammern) folgendes Bild: Einfuhr 1929 9 247 700 10 024 500) Tonnen Ausfuhr 4566 200 (4505 00) Tonnen. Die verminderte Gin jubr ist bauptsächlich auf die gesunkenen Getreidean künfte zurũck⸗ zuführen, wodurch zugleich, abgesehen von der außergewöhnlich langen Einstellung der Ostjeeschiffahrt infolge Eises, auch der Rückgang der einkommenden Sceschiffahrtetonnage seine Erklärung findet.
Wien, 8. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der ODesserreichischen Nationalbank vom 31. Dezember lin Rlammern Ju. Und Abnahme im Vergleich zum Stande am 25. Dezember) in tausend Schillingen. Aktiva Gold, Devisen und Valnten 740 5156 (Jun. 6699), Wechsel, Warrants und Effekten oö 635 (Zun. 17 453), Darlehen gegen Handpfand 1028 (Zun. 397), Darlebeneschuld des Bundes 1068 648 (Abn. 789), Gebäude samt Ein⸗ richtung 10 440 (unverändert) andere Aktiva 313 147 (Abn. 1034). — Passiva: Aktienkapital (39 Millionen Goldkronen) 43200 (un⸗ verändert), Reservetonds 9282 (unverändert), Banknotenumlauf 16054 361 (3un. SI 137), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 63 927 (Abn. 57 199), sonstige Passiva 275 O60 (Abn. 1061).
vondon, 9. Januar. (W. T. B. . Wochenausweis der Bank
von England vom 9. Januar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 2. Januar in tausend Pfund Sterling Notenumlaus 32 20 ((Abn. 6860) Devositen der Regierung T7210 (Zun. 4866), andere Depositen; Banken 78 00. (Abn. 34 600), Private 35 570 (Abn. 1950), Goldbestand der Gun se ar tel 149 069 (Zun. 3100), Silberbestand der Emissionsabteilung 447 unverändert Gold. und Silberbestand der Bankahteilung 150 . 1606) Regierungssicherheiten 69 890 (Abn. 11 770), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorsch. 19 080 (Abn. 27 CG), Wert⸗ papiere I 280 (Äbn. 2730). Verhältnis rer Relerpen zu. den Passiven 36,02 gegen 22468 vy, Clearinghou eumlatz 9I5 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 1 Million weniger.
—
Wagengestellung für Kohle, Kots und Briketts am 9. .. 1930. Rubrrevier: Gestellt 28 030 Wagen,
nicht gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Be lnc⸗ Meldung des W. T. B. am 10. Januar auf 170,25 4A (am 9. Januar auf 170,50 M) für 100 kg.
Berlin, 9. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel (Gin Faufspreife des ebensmitzteleinzel; handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalyackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Each erständige der Industrie! und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ Fraucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengrgupen üun ge schlise rob (42 bis O, 46 M.. Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0 is 0.57 6, Gerstengrütze G37 bis 39 4 Haferflocken O. 39 bis G40 S6, Hasergrütze O45 bis G, 48 ς, Roggenmehl Ol 0.29 bis 0,317 6. Weizengrieß C44 bis O46 6, Hartgrieß O, 53 bis G.5h , 60 Weizenmehl G34 bis G43. (M, Weizenauszugmehl in 106 Kg-⸗Säcken br. 4.m. (O44 bis O, 47 6, Weizenguszugmehl, feinste Marken, alle Packungen O47 bis C57 s. Epeiseerblen, kleine 5.37 bis 0, 38 M6, Speiseerbsen, Viktoria 0.41 bis 0.49 , Speiseerbsen, Viktoria Riesen G49 bis C,bd 4, Bohnen, weiße, mittel G6i bis O. 55 ο6. Langbohnen ausl. O, 16 bis O, d90 M, Linsen, kleine, letzter Ernte 9.6ß bis O, 78 4½, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,78 bis 5. 85 S, Linsen, große letzter Ernte O88 bis 1.16 9. Kartoffelmebl Juperior O, 382 bis O, 33 S6. Makkaroni,
artgrleßware, iose 86 bis 0,93 6, Mehlschnittnudeln, Lose 0,62
is 576 S6, Gierschnittnudeln lose (,. 84 bis 1-42 M, Bruchreis 6,33 bis 9, 36 gς, Rangoon-Reis, unglasiert O7 bis O, 39 M, Siam Patng⸗Reis, glasiert O49 bis O, 58 AM, Java-Taselreis, glasiert G54 biz 6,77 S6, Ringäpfel, amerikan. vrime 1,50 bis 1‚56 6, Bosn. Pflaumen 50 / zoo in Originalkisten O. 9b bis 0,96 M, Bosen. Pflaumen 96,100 in Säcken 0.89 bis 0, 90 M, entsteinte bosn. . So ss. in BSriginalkistenpackungen 1,06 bis 107 (,
alif. Pflaumen 40/50 in Driginalkistenvpackungen 1L13 bis 1,18 6, Sultaninen Kiup Caraburnu p Kisten O,92 bis 1,00 6, Korinthen choice, Amalias O, 92 bis 0, 96 M6, Mandeln, süße, courante, in Ballen 2,58 bis 278 6, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,80 bis 290 S, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 M, Kümmel, holl.,, in Säcken O, 6 bis 1,05 „6, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus— gewogen 4,00 bis 4,40 M6, Pfeffer, weiß, Muntokl, ausgewogen 5, 70 bis 6,00 S, Rohkaffee, Santos Superior bis Ertra Prime 3,36 bis 3,94 S½6, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,70 bis 5.48 M, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,90 bis 4,84 , Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 460 bis 7, 00 ο, Röstroggen, glasiert, in Säcken 938 bis 0,42 S, Röstgerste, glasiert, in Säcken 5.36 bis 0,42 M, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,50 bis O, 96 6, Kakao, stark entölt 1,85 bis 2.660 ο½., Kakao, leicht entölt 2,70 bis 3,00 , Tee, Souchong 60 bis L.40 M,. Tee, indisch 7, 0 bis 11, 00 6, Zucker, Melis 0, ß bis 73 6, Zucker, Raffinade 6,58 bis 6.563 ÿ,, Zucker, Würfel O, S3 bis 6,70 S, Kunsthonig in 3 kKg-Packungen Gib? bis G66 „S6. Zuckersirup, hell, in Eimern G66 bis 6,68 S6, Speisesirup, dunkel, in Eimern 9,38 bis 9,41 („, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 125 kg. O,.75 bis O9, 75 „, , ,, in Eimern von 121 kg. 0,90 bis — = 4. Erd⸗ eerkonfiture in Eimern von 126 kg I-76 bis — — M ꝗQ, Pflaumenmus, in Eimern von 123 und 15 kg O, 88 bis O, 9 A6, Steinsalz in Säcken QoT*sno bis 0, Weszo 4M, Steinfal in Packungen O, 99ssio bis O, 12 , Siedesalz in Säcken G6, 10610 bis —— (606, Siedesalz in Packungen Oel2 bis 0, 1ßz SSt, Bratenschmalz in Tierces 1, Io bis L422 M6, Rraten- schmalj in Kübeln 1ñ41 bis 1,45. A, Purelard in Tierces, nordamerik. l,2ß bis 1623 Æ, Purelart in Kisten, nordamerik. 1.27 bis 1,29 6, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,58 bis 1,64 M6, Speijsetalg 106 bis I, I0 . M. Margarme, Handelsware in Kübeln, 1 1,32 bis 168. A, II I, 14 bis 26 M, Marge rine, Spezial ware, in Kübeln. i 1,58 bis 132 , H 1,39 bis 1,42 A, Molkereibutter Ja in Tonnen 3,46 bis 3,52 A6, Molkereibutter La gepackt 3,58 bis 3,64 A, Molkereibutter IIa in Tonnen 3,28 bis 3,‚ 46 ½, Molkereibutter Ua gepackt 3,40 bis 3,52 , Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,74 bis 3,8 6, Auslands- butter , n. 3,97 bis 3,93 M, Corned bees 1216 be ver Kiste 70,09. bis 73090 M, Speck, inl, ger. S10—- 1214 2,6090 his 2, 0 (6, Allgäuer Stangen 20 n 1,02 66 l, o8 M6, Tilsiter Käse, vollfett 2, 00 bis 2, 16 M, echter Holländer 40 0, 1,94 bis 2, 04 M, echter Edamer 40 69 196 bis 2. 0s 6, echter Emmenthagler, vollfett 2.80 bis 3, 4 , Allgäuer Romatour 20 0 124 bis 1,84 4, ungez. Kondentmilch 48.16 per Kiste 22,09 bis 24,00 , gezuck. Kondens⸗ milch 4814 ver Kiste 31,00 bis 38, 00 46. Speiseöl, ausgewogen 1,35 bis 1,45 4.
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vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die
Fett druck (jweimal unter⸗
Berlin, Sonnabend, den 11. Januar, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Dentsches Reich.
Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu⸗ lassungskarien.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs⸗ gesetzblatts. Teil II.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.
l. Die Zulassungskarten Prüfnummer 23 457 vom 14. September 1929 „Verein der Schulgegner“ sind ah 3. Januar 1930 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 6. Dezember 1929 unter Prüfnummer 24 385 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungs arten sind gültig.
8 Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 089 vom 4. November 1929 „Markt in Berlin“ sind ab 4. Januar 1930 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 20. Dezember 1929 unter Prüfnummer 24587 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu— lassungskarten sind gültig.
3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 342 vom 27. November 1929 „Die Kaviarprinzessin“ sind gb. 5. Januar 1939 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 21. Dezember 1929 unter Prüsnummer 24 601 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.
4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 241568 vom 11. No⸗ vember 1929 „Das Recht auf Liebe“ sind ab 31. Dezember 1929 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungsdatum „16. 12.29“ tragen.
5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 493 vom 11. De⸗ zember 1929 ‚Tembt“ sind ab 3. Januar 1930 ungültig, wenn sie nicht den neuen Haupttitel ‚Tembi, Bilder aus der afrikanischen Tierwelt“ tragen.
6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24219 vom 15. No⸗ vember 1929 „Wer wird denn weinen, wenn man auseinandergeht“ sind ab 3. Januar 1930 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungs⸗ datum „19. 12. 29“ tragen.
7. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 579 vom 20. Dezember 1929 „Turksib' sind ab 11. Januar 1930 ungültig, wenn sie nicht das Aussertigungsdatum ‚27J7. 12. 29“ tragen.
8. Die Zulassungskarten Prüfnummer 23 007 vom 24. Juli 1929 „Herrin der Liebe“ sind ab 12. Januar 1930 ungültig, wenn sie nicht das Ausfertigungs datum „‚28. 12. 29“ tragen.
9. Die Zulcssungskarten Prüfnummer 19492 vom 17. Juli 1928 „Fleiß und Fortichritt“ sind ab 17. Januar 1930 ungültig, wenn sie nicht das Aussertigungsdatum ‚2. 1. 30“ tragen.
10. Die Zulassungskarten Prüfnummer 22 532 vom 24. Mai 19299 Weiße Schatten“ sind ab 18. Januar 1950 ungültig, wenn sie nicht berichtigt sind.
Berlin, den 10. Januar 1930. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Bekanntmachung.
Die am 9. Januar 1939 ausgegebene Nummer 1 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 27. Dezember 1929,
die Bekanntmachung über den Beitritt Estlands zu dem Haager Abkommen über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905, vom 360. De zember 1929.
die Bekanntmachung über das Verfahren bei Anträgen auf Vollstreckbarerklärung der im Artikel 18 des Haager Abkommens über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 bezeichneten Kestenentschei⸗ dungen im Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, vom 31. Dezember 1229,
die Bekanntmachung über die Ratifikatign eines Notenwechsels zum Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, vom 2. Januar 1930,
die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ ,. über Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 3. Januar
30 und
die Bekanntmachung über das vorläufige Inkraftbleiben eines , zum deutsch⸗französischen Handelsabkommen, vom 4. Ja⸗ nuar 1930.
Umfang K Bogen. Verkaufspreis 0, l5ę RM. Postversendungsgebühren G05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW. 40, den 10. Januar 1930. Reichs verlagsamt. J. A.: Kühn.
Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag. 121. Sitzung vom 20. Dezember 1929.
Die Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Hilf erding im Laufe der zweiten Beratung der Novelle zum Tabaksteuer⸗ gesetz gehalten hat, lautet nach dem mimehr vorliegenden Stenogramm wie folgt:
Nachtrag:
Meine Damen und Herren! Auch heute wieder sind Angriffe gegen mir unterstellte Beamte im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Tabaksteuerangelegenheiten hier vorgetragen worden. Schon bei der Beratung in erster Lesung und außer⸗ dem, wie mir berichtet worden ist, gestern im Ausschuß sind diese Angriffe erfolgt. Ich habe bereits gestern durch meinen Ver⸗ treter im Ausschuß erklären lassen, daß ich an der Integrität der mit der Bearbeitung der Angelegenheiten betrauten Be⸗ amten keinen Zweifel hege. Ich bedaure auf das nachdrück⸗ lichste, daß es zu solchen Vorwürfen hat kommen können, und ich möchte erneut den größten Nachdruck darauf legen, zu be⸗ tonen, daß ich diese Vorwürfe für durchaus unsubstanziiert halte. Die Vorwürfe beziehen sich offenbar auf zwei Angelegenheiten, einmal auf die berüchtigte Angelegenheit der Staubzigaretten der Firma Reemtsma, sodann auf die Abwicklung der Batschari⸗
Frage. Was die erste Frage angeht. so ist hierüber bereit im Hauptausschuß durch den zuständigen Ministerialdirektor Ernst
in meiner Gegenwart eingehend Auskunft gegeben worden, und mein Vertreter hat gestern im Ausschuß betont, daß die zugrunde liegende Rechtsfrage durch Entscheidung des Reichsfinanzhofs endgültig geklärt ist. Auch die Batschari⸗Angelegenheit ist im Hauptausschuß eingehend dargelegt worden, und ich werde selbst⸗ verständlich sowohl im Hauptausschuß wie bei den Etatberatungen, wenn es gewünscht wird, auf sie zurückkommen und alle Einzel⸗ heiten nochmals darlegen. Aber da diese Angelegenheiten im übrigen mit den hier zur Beratung stehenden Gesetz in keiner Weise zusammenhängen, will ich heute auch diese Einzelheiten nicht weiter vertiefen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Strafrechts ausschuß des Reichstags setzte am 10. d. M. seine Beratungen über das Republikschutzgesetz beim 3 6 Port. 3 Anschluß an die Aussprache über diesen z 6 bekämpfte Abg.
r. Alexander (Komm) nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Paragraphen, 2 den schon die Gesinnung bestraft werde. Von den Ab⸗ geordneten Sr. Bell (3entr.), Dr. Kahl (D. Vp), Lands berg (Soz) und Lemmer (Dem) würde beantragt, in den
6 die „a ih he Verächtlichmachung“ in „böswillige Verächt⸗ ichmachung“ zu ändern. Abg. Emminger (Bayer. Vp.) erklärte, die Bestimmungen des § 6 seien eine d lichkeit für ein Volk, das etwas auf sich halte. Die beantragte Abänderung umgrenze das Tatbestandsmerkmal so scharf, daß sie unter Umständen sogar zu einer Enttäuschun . könne. Abg. Dr. Bell (Zentr) erklärte, daß gar nicht daran gedacht werde, der Opposition ihr Recht it schmälern. Es sei das ernste Bemühen der Antragsteller, die Strafvorschriften an ganz scharf abgegrenzte Tatbestandsmerkmale zu binden. Man denke nicht daran, eine sachliche Kritik an der Stagtsform zu unterbinden, aber kein Staat, der noch den , . trieb in sich fühle, könne sich eine Herabwürdigung gefallen fen wie sie in den letzten Jahren erfolgt sei. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp) erklärte, daß er sich der beantragten Abänderung nicht anschließen könne. Das Kritikrecht dürfe man der Opposition nicht nehmen. Es sei sehr verwunderlich, wenn bei der Beratung des neuen Strafgesetzbuchs der Presse ein freies Kritikrecht zugebilligt worden sei, während hier mit der Mehrheit 2 Abgeordneten dieses Recht wieder genommen werden solle. Abg. Dr. Sch e tter (Zentr nahm zu den abweichenden Meinungen Stellung, die innerhalb der Regierungsparteien über die Frage entstanden seien, ob neben der Beschimpfung noch ein weiterer Tatbestand der Verächtlichmachung unter Strafe zu stellen sei⸗ Er erachte einen Appell an die Rechtsprechung richt für ausreichend, da ein solcher zwar vom Reichsgericht wohl entsprechend gewahrt werden würde, den Instanzen gegenüber sich aber wohl nicht durchsetzen könne, zumal diese in der Lage seien, durch Ablehnung der Er⸗ öffnung des , die Zuftändigkeit des höchsten Ge⸗ richts auszuschalten. Diese prozeßrechtliche Lage habe namentlich im letzten Jahre zu Unstimmigkeiten innerhalb des preußischen Richterstandes geführt, so daß es erwünscht sei, sich nicht mit einem Appell an die Rechtsprechung zu begnügen, sondern das . selbst so zu fassen, daß bei Zweifeln in der Anwendung des Be⸗ griffes der Beschimpfüng ein weiterer Tatbestand die Bestrafung ermögliche. In der Ausdehnung der Strafbarkeit werde man sicher nicht zu weit gehen, wenn man aus dem alten Majestäts⸗ beleidiaungsparagraphen die böswillige und mit Uberlegung ausgesprochene Verächtlichmachung der Stgatsform herausnehme. Wenn auch gegen diese Fassung einige Bedenken bestünden, so
strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
19390
wägen sie nicht so schwer wie die Notwendigkeit, durch klare Formulierung einer Erweiterung klares Recht für alle Gerichte * schaffen. Abg. Dr. Jörissen (Wirtsch. P) bedauerte den Abänderungsantrag zum Antrag der Koalitionsparteien, weil dadurch nur Rechtsunsicherheit und Gesinnungsschnüffelei, Be⸗ spitzelung und Denunziantentum begünstigt werden. Der neue Antrag solle wohl den Sinn haben, die Autorität der Minister zu schützen. Solange aber die Autorität Gottes, von der sich jede weltliche Autorität ableite, straffrei beschimpft und verächtlich gemacht werden könne, sei es überheblich, den Ministern einen Schutz gegen Beleidigungen über die allgemeinen Strafbestim⸗ mungen hinaus zu bewilligen. Dies sei auch abwegig, solange die Minister abhängige und aktive Parteimitglieder während ihrer Amtszeit blieben. Es frage sich weiter, ob diese Be⸗ er, nicht gegen die jedem Deutschen in Artikel 118 der . 6 freie Meinungsäußerung verstoßen. Jedenfalls lehne er (Redner) diesen neuen Antrag ab, ehe nicht zuvor im neuen Strafgesetzentwurf der Gotteslästerungsparggraph wiederhergestellt und gesetzlich festgelegt sei, daß die Minister während ihrer Amtszeit sich pgrteipolitisch nicht aktiv betätigen dürfen. Abg. Dittmann (Soz.) wandte sich gegen den Abg. Everling, den er als einen Vertreter der zal aal ff en Partei bezeichnete. Diese Leute wollten überhaupt keine Meinungs⸗ freiheit. Was sie erträumten, sei die Gewalttat, die Unter⸗ drückung aller anderen Meinungen, ja sogar die physische Ver⸗ nichtung ihrer Gegner. Solche Gewaltmenschen hätten doch wirk⸗ lich keine Ursache, sich als Verfechter irgendeiner Meinungs⸗ freiheit aufzuspielen. Wenn sie es aber täten, wie es hier im Ausschuß Herr Everling täglich mache, so ergebe das eine Karikatur der Demokratie. Die Demokratie sei aufgebaut nicht nur auf gleichen Rechten, sondern auch auf gleichen Pflichten. Es gehe nicht an, daß Herr Everling und seine Anhänger nur alle
eêchre ver Teutvtinikne Jar Rr sorwerkgit r', verde, vel Menne nicht nur mißbrauchten, sondern auch die Rechte der anderen voll⸗ kommen vernichten wollten. Wenn diese Radikalisten nichts anderes wollten, als das deutsche Volk zu überzeugen, daß ihre Meinung die richtige sei, und diese Ueberzeugung mit verfassungs⸗ mäßigen Mitteln verfechten würden, dann könnte kein xechtlich Denkender etwas gegen sie einwenden. Aber diese Gewalt⸗ menschen wollten ja gar nicht die Mehrheit des Volkes für ihre Ideen gewinnen, sie wollten lediglich als eine Minderheit die Nehrheit vergewaltigen. Redner wandte sich dann gegen die Kommunisten und rügte auch deren rohen Verhandlungston. Eine bedeutende Kommunistin hätte gezeigt, daß man seine Sache auch klar und anständig vertreten könne, das wäre Klara Zettin gewesen, und ihren Ausführungen hätten auch alle Gegner mit großer Achtung und Aufmerksamkeit gelauscht. um Schluß be⸗ tonte der Redner, daß der Krebsschaden der politischen Verrohung darin liege, daß die Deutsche Republik es leider bisher noch nicht
D verstanden habe, das Richtertum zur ehrlichen demokratischen Ueberzeugung zu bringen. Das heruhe darguf, daß zuviel reaktionäre Richter noch im Amte seien. Der Redner erinnerte daran, daß Frantreich nach 1871 ein probates Mittel angewandt habe, um folche Herren auf ihre Pflichten gegenüber der Republi⸗ aufmerksam zu machen. Damals habe nämlich Frankreich auf etwa 2 Jahre das Privilegium der Unabsetzbarkeit der Richter
aufgehoben. In Deutschland handele es sich darum, wieder den e. Sachlichkeit und uhr ke n fn, in der politischen Fleichgültig, wie man zu den
Diskussion zu Ehren zu bringen. Gle ö . erade ö Parteien seehe, dieser Maxime könne sich wohl eder anständig denkende Mensch anschließen. — In der, Ab⸗ n n ng wurden verschiedene Anträge der Koalitions= parteien angenommen, wodurch der Text der Regie rungsvorlage im § 6 an verschiedenen Stellen geändert wurde. Nach Einfügung dieser Aenderungen lautet der jetzt vom Ausschuß angenommene §z 6 folgendermaßen; „Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten. neben dem auf Heidstrafe erkannt werden kann, wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung 1. die verfassungsmãßig festgestellte republikanische Staatsform des Reichs oder eines andes beschimpft oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht oder dadurch herabwürdigt, daß er den Reichspräsidenten oder ein Mitglied der Reichs⸗ oder einer Landesregierung be⸗
impft oder verleumdet; 2. die Reichs⸗ oder Landes farben be⸗ inn oder böswillig und mit Ueberlegung verächtlich macht; einen verstorbenen d, oder ein verstorbenes Mitglied der Reichsregierung oder einer Landesregierung be⸗ schimpft oder verleumdet; 4. zu Gewalttätigkeiten gegen andere wegen ihrer politischen Betätigung oder zu Gewalttätigkeien der im 5 4 Abs. I bezeichneten Art auffordert oder eine solche Ge⸗ walttätigkeit, nachdem sie bee n worden ist, oder einen Hoch⸗= verrat G3 Si bis 8s des Strafgesetzbuches), der gegen die ver⸗ fassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform des Reichs der (mes Landes begangen worden ist, verherrlicht oder aus⸗ drücklich billigt. Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist die Strafe Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe erkannt werden kann.“ Na 2 Debatte wurden dann 57 und 8 8 ange⸗ nommen. Hit beiden Paragraphen lauten: „S 7: Die Ver⸗ urteilung zu Zuchthaus wegen ochverrats oder wegen eines Verbrechens nach 5 1 Abs. Il dieses Gesetzes hat 52 den in §8 31 des Strafgesetzbuches genannten Folgen den Verlust der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte von Rechts wegen zur Folge. Wird wegen Hochverrats oder wegen einer der in den 8 1 bis 6 dieses Gesetzes bezeichneten Handlungen guf Gefängnis erkannt, so kann zugleich auf Unfähigkeit 5 Be⸗ kleidung öffentlicher Aemter oder bei Soldaten auf Lösung des Dienstoerhältnisses erkannt werden. Soweit nach anderen Vor⸗ schriften auf Verlust der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden kann, behält es dabei sein Bewenden. 3 8. Deutsche und Ausländer können wegen der in den s§ 1 bis 6 bezeichneten Handlungen auch dann verfolgt werden, wenn diese Taten im Auslande begangen sind.“ Weiterberatung am 11. Januar. (