1930 / 9 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

im m.

m,

5

.

. . 1

12478 ossin 194

Erste Anzeigenbeilage zum Reich õ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1930. S.

2

*

88784 r Verlags A. -G.

in Liquidation. Wir berusen hierdurch eine General- versammlung der Aktionäre unerer Ge⸗

sellichaft auf Freitag, den 24. Januar

1930, vormittags 11 Uhr, nach dem

Lokal der Gelellschaft in Framl furt

a. M., Rechneigrabenstraste Nr. 7. Tagesordnung: . Vorlage und Genehmigung der Bilanzen

per 31. Deiember 1928 und 1929 und Beschlußfassung über die Beendigung

der Liquidation. Der Liquidator: Heinrich Eilsemann.

Bilanz ver 31. März 1929.

Grundkapital

und Berlustrechnung 31. März 1928.

1891561

Suckow · Duis berg Attiengesellschaft

i. Ligu.,, Remscheid.

Einladung zur Generalversammlung am Dienstag, den 28. Januar 1930,

vormittags 11 Uhr, in den Amis. räumen des Notars Dr. iur Friedr

Heinemann zu Remscheid Mittelstraße 2.

Tagesordnung:

Beschlußfassung über die Genebmigung

der Liquidationeeröffnungsbilanz.

Diejenigen Aftionäre, welche in der Generalveisammlung ihr Stimmrecht aue⸗ üben wollen, haben spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung ihre Uttien bei einer Niederlassung der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellichaft oder bei der Geiellichaftekasse zu hinterlegen oder sich durch Devositenscheine auszuweisen, in denen die Hinterlegung der Aktien unter Angabe der Nummern von einem deutschen

Notar beicheinigt wird. 2 Remscheid, den 8. Januar 1930. Der Liquidator: Kläuer.

ö

887991. . . Steinmeister Wwe. C Grüter 2.⸗G., Bünde.

Bilanztonto vom 31. März 1929.

Marzipaufabhriten

n łttiengeselischaft

. C. Tetter & &onsorten, Samburg. Der Borstand.

Vereinigte

mber 1928.

Bilanz am 31. Deze

Konto lfd. Rechnun

Akltienkapitalkonto

Kosten der Liquidation.

Bilanz am 31. Dezember 1

Attiva. RM 9

ö . 9 ü . 779 115

Buchforderungen .. 625 299 85

Wechsel, Bank, Postscheck,

Steuerzeichen... 7151598

Nicht eingefordertes Aktien⸗

2 225 000

Avale 101 000,

Passiva. Attienkapital.. 300 000 Gläubiger und transitorische

Buchungen.... 1356 16937 Gesetzliche Reserve .. 7500

Avale 191 000,

2

Gewinn⸗ und Verlustkonto 37 261 46

Gewinn⸗ und Berlusttonto vom

Aktienkapitalkonto . Eigene u. eingelegte Aktien

Kosten der Liquidation..

Chemnitz, den 31. Dezember 1920. Erzgebirgische Landwirtschafts⸗ bank A. G. Chemnitz in Liquidation. Der Liquidator: Max Thurm.

——

17009390 83

Hermann Wülfing A. G. Vohwin tel. 1 November 1928.

Bilanz per 30.

erm m m, Grundstücke

Gebäude Vo

1. April 1928 bis 31. März 1922. . för

Soll.

Haben. R/, Betriebsüberschuß nach Abzug

aller Unkosten, Steuern, Ge⸗

hälter us m. .. . 22 399 26

37 261146 ö

188797]. . . Cellulose⸗Fabrit Höcklingsen. Bilanz per 30. Juni 1928.

Abschreibung Gebäude Hamburg Abschreibung

14 862 20 Maschinen,

Gerätschasten

TV Dvd f

ini Abschreibung

Grundstücke . 66 09000,

Zugang.. 1000, 67 000

Immobilien . 178 0931,54 295 Abschr. 3 5650,63 I Todi

Zugang .. 37 926,29 212 397 20

Maschinen usw. 233 490,24 5e, Abschr. 11674350 8

Zugang.. 315490, 23 253 35597 Fuhrpart .... 3 200 -

Brunnen Hann.⸗Münden 22 169,58

Zugang.. 3 647,48 25 817 06 Pebltoreen 269 089115 DJ 49 289 32 Effettenkontooo..... 125 875 - rn, 429 52589

Vorausbezahlte Versiche⸗ . rungsprämie .... 3 800

ö 3414147 1442 76406 Aktienkapitalkonto. ... 500 000 -

Hypothekenkonto

150 000,

Rückzahlung 1500, 1418 500 Kreditoren. 694 429 34 ö 49 289 32 2 20 40955 Nicht eingelöste Dividende 110 Reingewinn... 29 028 85

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 39. Juni 1929.

Beteiligungen

Rohstoffe u. Fertigfab

85355. Sägewert und Dampfziegelei Cari Mütter Attien⸗Gesellschaft i. L., Amberg i. D. viquidationseröffnungs bilanz am 1. Dttober 1929.

Verlust bis 1. Oktober 1929 83 38585

219 264 8

Passiva. AltienkapitallI .... 120 000 Hypotheken... 13 159 30 1ũ6 54 294 Gläubiger 2 24976 95 Akzepte . 2 524 62 Delkredere 2 1300

219 254187

Die Liguidatoren: Hans Müller. Ferd. Müller. Der Aufsichtsrat. Wittmann.

;

88751]. „Irtag“ Internationale Revisions⸗ und Treuhand⸗ Attiengesellschaft, Frankfurt a. M., Neue Mainzerstr. 54. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Aftiva. RM 8 Postscheckguthaben .. 717 99 Bankguthaben .. 435341 Außenstände ... 14 388 28 Goldpfandbriefe ... 6 73635 I. Hypothek... 17 ö00 -= Inventar . 165501 Erfolg: Verlust 1928... 278631

51 13735

Passiva. Aktiengrundkapital !.... do 99h Buchschulden .. 3832 95 Delkredererückstellung . 30630 51 137 35 Berlust⸗ und Gewinnrechnung

per 31. Dezember 1928. Verlust. RM 8 Aufwendungen. . i 2 45 95597

21 87595 5 21514 3 361 68

30530 541 55

m Inserate und Reklame. k Delkredere Abschreibung Inventar .

Gewinn.

Ertrãge. ö Leistungen— 74 41053 nenne,, 38 75 Erfolg: Verlust 1928... 278631

77 255159

(Unterschriften.)

ö .

85411. Dentsche Automo bilbank Attiengeselischaft. Bilanz per 31. März 1929.

Aktienkapital ...

Unlerstitzings asse

2

Gewinnvortrag aus

Gewinn 1928

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

Steuern und soziale Lasten Abschreibungen auf Anlagen Gewinnvortrag 1926 und 1927

Gewinn 1928

Gewinnvortrag aus 1926 und

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Firma Hermann Wülfing A. G., Vohwinkel, haben wir und mit der ordnungsmäßig

1442764106

Generalunkosten .... 177 72587

Abschreibungen auf: Immobilien 3 560, 63

Maschinen usw. .. 11674560 15 23513 Reingewinn. 20 028 86 221 989 85 Vortrag aus 192728 .. 132635

Betriebs gewinn. .... 220 664 50 221 i

8e

geführten Buchhaltung in Uebereinstim⸗ mung gefunden. Eiberfeld, den 3. Oktober 1929.

Fides“ Treuhand Kttien gefellsch aft. ppa. Opitz.

J Generalversammlung vom 9. Oktober 1929 wurde das satzungsgemäß ausscheidende Mitglied Herr Hermann Wülfing sen. wieder neu in den Auffichts⸗ rat gewählt und Herr Johann Friedrich Wulsing, Fabrikant, Berlin, als weiteres

Attiva. Kassa 2 1 4 2 * 1 2 2 2 * 2

Bankguthaben 545 81239 Wechsell .... . 26717 20446 Debitoren. 2444 25413 Effekten und Beteiligungen 317 639 53 Büroeinrichtung. 50 000 Verlust ... 433 134,18

Abzügl. Ge⸗

winnvortrag 1s 6376,90 426 757 28

18 14605

2

Attiva. RM Grundstücke 3 13 000 11 242 710 0090 Betriebseinrichtungg . 10 000 Warenvorräte:

Ziegelei... 10 232,

Sägewerk. 4 836,

Kohlen. 142,50 15 210 50 Außenstände:

Postschech . 72,69

Schuldner . 27 501 53 27 574 22 Kassa 84 30

6 30 519 s13 84 Passiva.

Aktienkapital. 10090 00 = Verpflichtungen bei Banken 23 227 386 47 Kreditoren... . 6292 42737

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. März 1929.

30 519 81384

Soll.

Kreditversicherungskosten . 490 47079 Dandlungsunkosten .. 1532518 33

89198 Vereinigte Deutsche Nickel ⸗Werke Aktien ⸗Gesellschaft vormals Westfälisches Nickelwalz⸗ werk Fleitmann, Witte C Co., Schwerte i. W.

ie Aktionäre un lerer Gelellschaft werden

bierducch zu der am Dienstag, den

11. Februar 1930, nachm. Z Uhr,

im Verwaltungsaebäude der Gezellschart

in Schwerte stattfindenden ordentlichen

Generalversammlung emgeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geichäftsberichts des Vorstandé, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abge⸗ laufene Geschästsjahr 1928/29 sowie Prüfungebericht des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Bilanz und über die Gewinnverteilung Entlastung des Vorstands und Außsichtsrats.

3. Wahlen zum Aussichtsrat.

Um in der Generalversammlung zu

stimmen oder Anträge zu stellen, müssen

die Aktionäre ihre Aktien in Gemäßbeit der Bestimmungen des 823 der Satzung hinterlegen. Die Hinterlegung hat spä⸗ testens am 6. Februar 19309 bei der

Gesellschaftskasse in Schwerte oder ;

in Berlin bei der Berliner Sandels⸗ Gesellscha ft.

in Düsseldorf bei dem Barmer Bank Verein Hinsberg. Fischer C Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien

oder bei einer Effektengirobank eines

deutschen Wertpapierbörsenplatzes zu er⸗

folgen.

Schwerte i. W., den 8. Januar 1930.

Der Aufsichtsrat.

Theodor Fleitmann, Vorsitzender.

P , r, .,, ./. .

88378. . TVetwerte Gebrüder Vöhl ‚.

Attiengesellschaft, Düsse dorf.

3

Verlustvortrag a. 1927/28 125 784,94

Berichti gte Bilanz per C. Tuni 1922.

Attiva. A 9 Debitoren 8 840 57 Immobilien.. 143 200 Aufwertungsausgleichskto. 55 686 35 Fabrik⸗ u. Büroeinrichtung 10700 —– Effekten.. 30

Verlust a. 1928/29 994,90 126 17084 345 236 76

Passiva.

Kreditoren einschl. Banken 34 159 97 Hypothekenkonto.. 114 844 19 Delkrederekonto .. 8 840 57 Aktiensperrkontto« r

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

Mtienlapitacmlm-- 155 00 33 Reservefonds? .... 32 150 82

345 236 76

Soll. 4 3 Handlungsunkostenkonto.. 1 806 44 ginnen. 10 56120 AÄbschreibungen ... 390486

Haben. . ,, 16 94363 Eing. aus dub. Forderungen 423 97 Verlust aus 192829... 99490

18 362 50

888336

Am 14. 12 1929 ist die Eintragung der Auflösung der Leiser Schuh A.-G. zwecks Fusion ertolgt.

Wir ordern It. H⸗G⸗BB 5 297 biermit zum erften Mal aut, sich betr. Regelung etwa noch bestehender For⸗ derungen an uns zu wenden

Berlin, den 6. Januar 1930.

Leiser Schuh A.-G. in Liqu. Dr. Prelinger als Liquidator. / —ůp !yů 588391.

Bilanz ver 30. Juni 1929.

An Vermögen. RM 83 Grundstücks konto 72 181 Gebäudekonto am 1. Juli 1928... 622 000, Zugang in 1928 9 29185, 21 n. t Abschreibung 18 91521 606 000 Maschinen⸗ u. Apparatełto. am 1. Juli 1928 685 000, Zugang in 1928 29 . 70 845,85 5 s . Abschreibung 135 845, 85 620 000 Fabrikutensilien⸗ n. Werk⸗

zeugkto. am 1. Juli 1928

Zugang in 1928 29. 7186,01

TDT,

Abschreibung 7 186,01 2 Büroeinrichtungskonto am 1. Zuli 1928 **

ö n

n, . 4616,25, Toi 7

Abschreibung 4 616.25 2 Lichtanlage konto am J. Juli 192838... 7. en g. n 1 36066

T dd Abschreibung 1 560,66 Fuhrparkkonto am 1. Juli ö 1.

Zugang in ö 2 969,40

l

To snd Abschreibungen 296940 1— Patentkonto.. . 2. Wechselkonto. . 4407 96 Kassakonto .. 618731

Debitorenkonto. ... 1 699 904 38 Warenkonto It. Inventur 1417 139 83

4424 927 56

Per Schulden. r Attlenkapitalkonto.... 3 126 990 Reservefondskonto L.. 312 09 3 Reservefondskonto I.. 14 1932 Dividendenkonto S 09g9g 06 Kreditorenkonto (einschl. . .

Steuerrücklage). 585 977 72 Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Vortrag aus 1927128

17521, 13

Gewinn aus .. 1928 29 . 361 636,37 397 157 50

4424 927 56 Gewinn⸗ und Berlusttonto.

Der Borstand. Otto Vöhl.

S6755. lar u gtor Elettro⸗ Kühlanlagen Aktie n⸗Gesellsch aft. Geschãfts jahr 1928. Vermögen srechnung am 31. Dezember 1928.

18 362150 Düsseldorf, den 19. Oktober 1929.

ö .

VBermögen. . RM 8 Einrichtungen . 9498,15 . . Werkzeuge 1100 90 10 599 05 cd, , 463 117143

Lehrmittel u. Werbemitte 27 073 55

Außenstände . 126 649,96 Bankguthaben 9905,10 Kasse und Post⸗ ö

schet .. 3 466,7 Uebergangs⸗

posten... 3649320 143 664 43

Nicht einge zahstẽd Tien

Hanni, 300 000

* 22 Schulden. ö Aktienkapitan·!! !... 2 2 Akzepte 1 2 2 * * 2 89 122 6

Gläubiger. 22 585

Gewinn.

Gewinu⸗ und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 1928.

934 454 46

657 83 934 454 467

2 023 01912

Haben. Nettoeinnahmen aus Zinsen

Auflösung des vorgetrage⸗

und Provisionen. .. 1 389 88494

nen Reservefonds.. 200 000 e 433 13418

Berlin, im November 1929. Der BVorstand.

Uebereinstimmung festgestellt. Bertin, im November 1929.

Mitglied des Aufsichtsrats hinzugewählt.

Deutsche Treuhaud⸗Attiengesell⸗ . für Warenverkehr.

2 023 019112

Wir haben die obigen Bilanzziffern mit den entsprechenden Eintragungen in den Büchern der Gesellschaft verglichen und

Ausgaben. RM 8 Gründungskosten .... 8024388 Allgemeine Unkosten... . 60 657 66 . 657 83

69 340 37

9 . Erlös aus Waren und sonstige Gewinne. 69 3403

schieden. =. Leipzig, den 39. Dezember 1929. Kelvinaior Etettro⸗Kühlantagen

11 t. ö

69 340 37 Herr Kanzleivorsteher Emil Döring in Leipzig ist aus dem Aufsichtsrat ausge⸗

An Soll. RM Q Betriebs⸗ und Handlungs⸗ . unkostenkonto.... 2 248 322 29 Steuern⸗ und Lastenkonto 295 533 06 Krankenkassen⸗ und Unfall⸗

versicherungskonto.. 68 103 04 Abschreibungen auf: 6 Gebäudekonto. . 18 91521

Maschinen⸗ u. Apparatekt. 135 6466 Fabrlitutensilien⸗ u. Werk⸗

7 486101 zeugkonto c.. 1456 Bürdoeinrichtungskonto . 161625 Lichtanlagekonto . * Fuhrparkkonto .. i. 4 *

Reingewinn !.. 60 3 162 709 27

Per Haben.

Saldovortrag. 17 52113 Agiogewinn aus Effekten 32 30 Liquidationserlös . 19 495 Warenkontro . 3 162 70927

Metallwarenfabrit

vorm. H. Wißner Att. Ges. H. Wißner.

Wir haben die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und BVerlustrechnung mit den von uns geprüften, ordnungs mäßig ge⸗ führten Büchern übereinstimmend be⸗ funden. ; ö. i

Zella⸗Mehlis i. Thür., den 18. De⸗ zember 1929. ;

Thüringische Landes⸗ und Treu⸗ hand Revisions⸗A.⸗G., Weimar. Dr. Anke. ppa. Kaiser.

Die für das abgelaufene Geschãfts jahr 1928/28 zur Ausschüttung gelar gende Dividende in Höhe von 8 oh ist ab 7. 1. 1930 gegen Einreichung des entsprechenden Dividendenscheines, abzüglich Steuer, zahl⸗ bar

bei dem Bankhause Braun E Co.;

Berlin W. 9, Eichhornstraße 5,

beider Commerz und Privat⸗BankA.⸗ G.,

in Erfurt und Magdeburg, bei der Darmstädter und Nationalbank X. G. a. Akt., Filiale Erfurt,

bei dem Bankhause Hardy E Co-, G. m. b. S., Berlin W. 56, Marl⸗ grafenstr. Z6, und

ber der Geselsschaftslasfe in Zella⸗Nehlis.

mn mum

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 11. Januar

einschließlich des Portos abgegeben.

1930

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 450 GM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8w. 48. Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 1I5 Sa. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Anzeigenpreis für den Raum einer Petitzeile 1, 19 N.-0. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage dem Einrückungstermin bei Geschäftsstelle eingegangen sein.

fünfgespaltenen

Inhaltsũůübersicht. 5

ö üterrechtsregister,

Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichesachen, Verschiedenes. 4

*

SS

Ford

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

E. Zur Steuerfreiheit nach 5 7⁊ des Umsatzsteuner⸗

gesetzes. Die Steuerpflichtige vertreibt patentamtlich geschützte

——— in der Weise, daß sie die einzelnen Ofenteile bei einer oder mehreren Firmen nach Anweisung herstellen und an die Besteller unmittelbar liefern läßt. Die Besteller stellen alsdann mit eigenem Personal nach einem von der Steuerpflichtigen übersandten Plaue die einzelnen Ofenteile zu dem betriebsfähigen Ofen zusammen. Im Gegensatz 6 Finanzamt, das die Lieferung von der Steuer pflichtigen an die Besteller im ganzen Umfang für steuerpflichtig ansah, ist das Berufungsgericht zur Freistellung nach 57 des Umsatzsteuergesetzes gekommen.

Der von dem Finanzamt eingelegten Rechtsbeschwerde war der Erfolg nicht zu versagen. Zutreffend ist, daß die Steuer⸗ pflichtige an den einzelnen Ofenteilen und auch an den fertig zusammengestellten Oefen den unmittelbaren Besttz nicht erlangt hat. Trotzdem sind aber die Voraussetzungen des 57 des Umsatz⸗ steuergesetzes bei der Stenerpflichtigen nicht gegeben. Die gin che des Berufungsgerichts ist nicht frei von Rechtsirrtum, wenn es aus der Form der Bestellung, in der die einzelnen Bestandteile des zu liefernden Ofens aufgeführt und näher bezeichnet sind, olgert, daß Gegenstand der Lieferung nicht die fertigen Oefen ö ondern auch die einzelnen Bestandteile des Sfens sind. Vielmehr handelt es sich nur um die Lieferung eines patentamtlich geschützten Ofens. An der Lieferung der einzelnen Bestandteile haben die Kunden kein Interesse, da sie hiermit in ihrem Betriebe nichts , . können. Die Aufführung der einzelnen Ofen⸗ 5 in der Bestellung dient nur der Beschreibung des Ofens, damit der von dem Kunden gewünschte richtige Ofen ihm geliefert wird. Mit der Anlieferung der einzelnen Bestandteile bei den Kunden ist die Lieferung des Steuerpflichtigen noch nicht abgeschlossen, 6 erst mit der Aufstellung des fertigen Ofens, die auf Grund des von der Steuerpflichtigen übersandten Planes oder ngch besonderer Anweisung vorgenommen wird. Der fertige Ofen ist daher nicht gleichzustellen seinen Einzelteilen, die von den anderen Unternehmern geliesert worden sind. Der fertige Ofen umschließt außer den Einzelteilen die Zusammenstellung zur betriebsfertigen Anlage, die . sich als das Resultat eines besonderen geistigen ünd technischen Könnens darstellt. Auf den wirtschaftlichen Erfolg kommt es aber bei der Umsatzsteuer grund sätzlich allein an (Entsch. des Reich fin gn hof: Bd. 20 S. 103 ff.). Ob bei der Aufstellung des Ofens Angestellte der Steuerpflichtigen Wege sind und re n oder wie es 24 der Darstellung der

teuerpflichtigen in mehreren Fällen vorgekommen ist, die Auf⸗ stellung nur überwachen, ohne selbst mit Hand anzulegen, ist daher unerheblich. Die Lieferung der fertigen Oefen ist eben eine andere Leistung als die der einzelnen Bestandteile. Damit entfällt die Anwendung des § 7? des ö. steuergesetzes, der vorschreibt, daß die e, , e n grundsätz ö nur dann eintritt, wenn es sich um mehrere Umsätze derselben Gegenstände oder Gegenstände gleicher Art handelt. Der Lieferung des betriebsfertigen Ofens a die Steuerpflichtige 9 ein weiterer se. darüber nicht voraufgegangen. Der Fall liegt im wesentlichen gleich wie in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 238. Juni 1929 VA 36 eg, Reichssteuerblatt 1929 Nr. 21 S. 501. Auch hier geht die Tätigkeit der Steuerpflichtigen weit über die eines reinen Zwischenhändlers hinaus. Das Berufungsurteil unterlag daher wegen Verletzung des 8]? des Umsatzsteuergesetzes der Aufhebung. Die Sache ö spruchreif. Da, ausgenommen die Lieferung von Ersatzteilen, sämtliche Lieferungen don Oefen, auch soweit An⸗ gestellte bei der Aufstellung überhaupt nicht zugegen sind, steuer⸗ pflichtig sind, war die Berüfung gegen die Einspruchsentscheidung des e, . als unbegründet mit Kostenfolge aus 58 286, 237 der Reichsabgabenordnung zurückzuweisen. (Urteil vom 15. No⸗ vember 1929 V A 258/29.)

2. Verschulden eines Gesamtprokuristen bei Ver⸗ säumung der Rechtsmittelfrist steht dem eigenen Verschulden gleich. Die Zustellung des Einheitswertbescheids an die Aktien⸗ gesellschaft ist durch eingeschriebenen, am 16. Februar 1938 zur Post aufgegebenen Brief erfolgt. Der am 18. April 1923 ein⸗ gegangene Einspruch der 9e c wurde vom Grundwert⸗ ausschuß als unzulässig verworfen. Ihre Berufung hat der Ober⸗ bewertungsausschuß als unbegründet zurückgewiesen. Auch der Rechtsbeschwerde muß der Erfolg versagt bleiben. Die Rechts⸗ mittelfrist beträgt nach 5 56 des Reichsbewertungsgesetzes und 8s 230 der Reichsabgabenordnung einen Monat. Sle lief, da die Zustellung des Einheitswertbescheids mit dem 19. Februar 1928 als bewirkt gilt, mit dem 19. März 1928 ab (6 70 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung). Der Einspruch war somit verspätet. Die Gesellschaft trägt vor, der mit der Bearbeitung der Steuersachen beauftragte geln n n fl, G habe nicht gewußt, daß gegen den Einheitswertbescheid als solchem Einspruch eingelegt werden müsse, er habe vielmehr geglaubt, daß die Anfechtung des Vermögens— dn , . genüge. Dieses Vorbringen ist indessen nicht ge⸗ eignet, den Antrag auf Nachsicht zu rechtfertigen. Denn der Be⸗ scheid enthielt eine Belehrung darüber, welches Rechtsmittel der Gesellschaft zustand, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Zeit es einzureichen war Wenn der Bearbeiter der Steuersachen diese Rechtsmittelbelehrung unbeachtet gelassen hat, so ist die Versäumung der Frist auf sein Verschulden zurückzuführen. Der Oberbewertungsausschuß erblickt ein gleichzeitiges Verschulden der Gesellschaft gemeint ist wohl das Verschulden des , , der Gesellschaft als ihres gesetzlichen Vertreters darin, 6 sie es unterlassen hat, den Bearbeiter ihrer Steuersachen ausreichend über die gesetzlichen Bestimmungen zu unterrichten. Ob diese Auf⸗ fassung zutreffend ist, kann , bleiben. Denn der Be⸗ arbeiter ist nicht nur Angestellter der Gesellschaft, er hat vielmehr

als r die Stellung eines Bevollmächtigten Das

Verschulden eines Bevollmächtigten steht aber nach 58 68 der

Reichsabgabenordnung dem eigenen Verschulden gleich. Die in

der gemeinschaftlichen Erteilung der Prokura an mehrere Per⸗ onen liegende Beschränkung der Vollmacht amtprokuristen als Bevollmächtigten im Reichsabgabenordnung und somit sein Verschulden wie ein Ver⸗ chulden der von ihm vertretenen Person anzusehen zecker, Kommentar zur Reichsabgabenordnung, 5 84 Abs. 2 und die dort angeführte, in Bd 15 Reichsfinan

indert nicht, den Ge⸗ Sinne des 5 68 der

146 der Entsch. des ofs abgedruckte Entscheidung, ferner auch die zu der Frage der zivilrechtlichen Haftung für Verschulden eines Ge⸗ samtvertreters ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts in 257; Bd. 78 S. 858 und § 58, Anm. 87 a).

Zivilsachen Bd. 57 S. 93; Bd. 74 Staub, 12. und 13. Auflage, Anhang zu verlangte Nachsicht ist daher mit Recht von der Vorinstanz versagt (Urteil vom 28. November 1929 III A 393/29)

Zur Anwendung des F 39 des Einkommensteuer⸗ landwirtschaftlicher

Ritterguts 31. März 19275 aufgeben, weil der Besitzer das Gut in Selbst⸗ In der Vermögenszusammenstellung des Steuerabschnitts sind lebendes und totes Inventar mit insgesamt 98 365,0 RM aufgeführt. bei dem Verkau

Veräußerung

bewirtschaftung übernahm.

Der Erlös dieser Gegenstände betrug jedoch 125 009 RM. Streitig ist die Steuerpflicht des Unterschiedsbetrags in Höhe von Mit der Rechtsbeschwerde erstrebt das Finanzamt die Wiederherstellung seiner Veranlagung, nachdem das Finanz⸗ gericht die Steuerpflicht verneint hat. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Streitfrage ist nicht unmittelbar aus dem Einkommensteuergesetz, sondern aus allgemeinen Erwägungen, die auf dem Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung der Vorschriften des Einkommen⸗ steuergesetzes beruhen, zu entnehmen. Aus solchen allgemeinen Er⸗ wägungen hat der Senat bereits für das Einkommensteuergesetz 1920 dahin erkannt, daß bei der Veräußerung eines Geschäfts⸗ trag des Veräußerungspreises gegenüber den Buchwerten als steuerpflichtiger Geschäfksgewinn anzusehen ist (Entscheidung vom 29. Oktober 1924 Vl e A 186624 Entsch. des Reichsfinanzhofs Bd. 15 S. 47 Irm Einkle ng wit Sdis kommensteuergesetze 1925 im 8 30 bestimmt, daß als Einkünfte aus Gewerbetrieb auch Gewinne gelten, die erzielt werden bei der Ver⸗ äußerung des Gewerbebetriebs als Ganzes oder eines Teiles des aber nur um eine Klar⸗ au des Einkommensteuer⸗ Ss für Gewerbebetriebe handeln. irtschaft 1928 Sp. 1065 als

26 634,60 RM.

Die Antwort auf die

betriebs der Meh

Steuer und Wirtschaft 1924 Me cht s pee ng

5e rm Sinn

Geiwerbebetriebs. stellung eines allgemein aus dem

gesetzes zu entnehmenden Grundsatze Lion bezeichnet es in Steuer un

unrichtig, wenn die Begründung des Einkommensteuergesetzes 1925 Gewerbetreibenden gegenüber den flichtigen hinsichtlich der Nicht⸗ onjunkturgewinne und Absetzung der unrealisierten Verluste spricht, und verweist darauf, daß die reien Berufe in s§5 12, 19, 29 des Einkommen⸗ ichtlich der unrealisterten Wertsteigerungen ebenso t werden wie die Gewerbetreibenden. Nach 57 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes lt bei Einkünften aus Landwirtschaft als Einkommen, das zur erangezogen wird, der Gewinn, den der Steuer⸗ des Steuerabschnitts erzielt hat. Der Gewinn eberschuß der Einnahmen über die Ausgaben zuzüglich des er abzüglich des Minderwerts der Waren und Vorräte des Betriebs, der dem Betriebe dienenden Ge⸗ wie des beweglichen Anlagekapitals am egenüber dem Stande am Schlusse Steuerabschnitts (5 12 Abs. 1 des Ein⸗ 8 ist für die einzelnen dem Be⸗ nstände für den Schlu ert zugrunde zu legen. Steuerpflichtige an Stelle des gemeinen Wertes den Anschaffungs⸗ zerstellungspreis unter Abzug der zulässigen Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerun nur dann den

Hierbei kann es

S. 25 von einem Privil anderen Gruppen von versteuerung der unrealisierten Landwirte und

Dem ist zu⸗

inkommensteuer lichtige innerhal

ehrwerts o

bäude nebst Schlusse des des vorangegangenen kommensteuergesetzes). triebe gewidmeten G abschnitts der gemeine

des Steuer⸗

einsetzen. Da der Pflichtige gemeinen Wert ansetzen wird, wenn der An⸗ schaffungs⸗ oder Herstellungspreis höher ist als der gemeine Wert, Konjunkturgewinne während die unreglisierten Verluste abgesetzt werden. rundsätze, die für Landwirte und Gewerbetreibende in e gelten, wird somit die Gelegenheit gegeben zur An⸗ Deren Auflösung kann nun in der olgen, daß in den einzelnen Geschäftsjahren einzelne tände veräußert werden und höheren Preis erzielen als die Werte betrugen, mit denen die Gegenstände in der Bilan aufgegeben wird und für bezahlt wird als derem Buchwert entsprechen würde. Wird ein einzelner Gegenstand bei äußert, so vermehrt der erzielte zu versteuernden Gewinn des Geschäftsjahrs. eräußerung des einkommensteuerp Nicht versteuerung noch

unrealisierten unversteuert,

Bewertungs gleicher Weise stiller Reserven. eim Verkauf einen

der Betrieb egenstände mehr

erschienen oder e Gesamtheit der

ortbestehen des Betriebs ver⸗ uchgewinn ohne weiteres den Aber auch ein bei anzen Betriebs erzielter Gewinn ist als Denn der Grundsatz der nicht realisierter Gewinne vor der ierung fordert als Kehrseite unbedingt den Grundsatz der elben jedenfalls bei der Realisierun lung eines bei der Veräußerung erli Verlustes als einksommenmindernd und als bei Ermittlung des Gesamteinkommens abzugsfähig.

pricht sich Dr. Becke i ahin aus, daß die Erfassung des bei Veräu Fewinns unter keinen Umständen ein privi— legium odiosum der Kaufleute sein dürfe. Auch bei anderen unter enden Unternehmungen müsse sie l die Kehrseite, die Berücksichtigung

chtig anzusehen.

te un erun andererseits die

Im Verfolge dieser Grund⸗

Steuer un chaft 1928

Betriebs erzielten

die Einkommensarten 1-3 eingreifen, nur daß hier wo

des durch Beendigung des Betriebs erlittenen Verlustes mehr ins Gewicht fallen werde. Auch hat der Senat selbst bereits in der Entscheidung vom 15. Mai igèg, VI A 649/28, Entsch. des Reichs⸗ 6 Bd. 25 S. 159 (164), die hier zu entscheidende Streit⸗ rage gestreift und ausgesprochen, man werde wohl annehmen müssen, daß der bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Be⸗ triebs erzielte Buchgewinn 322 sei. Denn 5 30 des Einkommensteuergesetzes en e ie eine Sondervorschrift für Ge⸗ werbetreibende. Er stelle Kelmehr eine grundsätzliche Folgerung aus dem Gewinngedanken klar, die für alle Einkommensarten gelte, für die als Einkommen der Betriebsgewinn ermittelt wird. Dieran ist festzuhalten. Es ist nicht einzusehen, warum die Steuerpflicht zunächst nicht realisierter Gewinne bei der Land⸗ wirtschaft aufgehoben und nicht wie beim Gewerbebetriebe nur bis zur Realisierung aufgeschoben sein sollte. Wenn das Einkommensteuergesetz die Folgerung aus dem ihm zugrunde liegenden Prinzip der Steuerpflicht der Gewinne erst bei ihrer Realisierung nur für Gewerbebetriebe ausdrücklich ausgesprochen gat so ist es gemäß 5 4 der Reichsabgabenordnung Aufgabe der Rechtsprechung, diese zweifellos bestehende Lücke zu schließen. Auf einem ähnlichen Grundgedanken beruht die Bestimmung des 5 4 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, wonach zu den Einkünften der im S 6 bezeichneten Art außer den in S5 26— 40, 5 41 Abs. 1 Nr. 2 den einzelnen Einkommensarten ausdrücklich zugewiesenen insbesondere auch gehören: Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des 5 6 Abs. 1 Nr. 1— oder aus einem erloschenen Rechtsverhältnis im Sinne des 8 6 Abs. 1. Nr. 5—8 zufließen. Würde im vorliegenden Falle der Pflichtige das Inventar nach Pachtende vorteilhaft verkauft haben, so könnte der Gewinn nach 5 44 Nr. 2 besteuert werden. Noch mehr ist es gerechtfertigt, den Gewinn heranzuziehen, wenn die Veräußerung auf Schluß der Pacht erfolgt. Es könnte sogar in Frage kommen, ob überhaupt noch das Inventar und nicht der Kauspreisanspruch in die Bilanz einzustellen gewesen wäre. Im vorliegenden Falle wendet der Pflichtige mit Unrecht ein, der Mehrerlös sei nur deshalb zustande gekommen, weil er nach dem Erlaß des Reich sministers der Finanzen vom 6. September 1925

Le 5200 (Reichssteuerblatt 1925 S. 184) grundsätzlich an die vom

ö d .:

wesen sei. Denn nach II Ziff. 6 dieses Erlasses ist das zunächst gegebene die Einzelbewertung. Der Reichsfinanzhof hat sich nur mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, die einer Einzelbewertun beim Vieh, insbesondere beim Rindvieh, entgegenstehen, 3 Grund des 5 46 des ö damit ein⸗ verstanden erklärt, daß . nitts bewertungen statt⸗ finden. Im übrigen ist es für die Steuerpflicht gleichgültig, auf welche Umstände es zurückzuführen ist, 6. sich bei Veräußerung des Betriebs ein Büchgewinn ergibt. Nicht durchgreifen kann weiter der Einwand des Pflichtigen, der Mehrerlös sei lediglich ein fiktiver, weil in heir e n, n chice Hinsicht der landwirt⸗ geas h e Betrieb ein organisches Ganzes bilde und Vieh⸗ und daschinenbesatz als , stehendes Betriebskapital im naturgegebenen Verhältnis zur Größe und Organisation des Be⸗ triebs stünden und in ihrem Werte sich gleichblieben. Wenn der Pflichtige dies damit dartun will, daß er den Uebernahmepreis im Jahre 1597 21 566. ) dem Veräußerungspreis (135 656 RM) egenüberstellt, so zeigt dies gerade die Berechtigung der Ver⸗ ö des Huch Cin n Denn wenn sich der Wert des ebenden und toten Inventars tatsächlich im wesentlichen r n ist wie i e behauptet so spräche ies dafür, daß wenn der Pflichtige den Wert buch mäßig nur mit 95 865 RM ausgewiesen hat, er das Inventar zu niedrig an⸗— gesetzt oder im Laufe der Pachtzeit zu hohe Abschreibungen ge—= macht und demgemäß in den . einen zu geringen Ge⸗ winn versteuert hat. Weiter ergibt sich aus der Behauptung des Pflichtigen, das Inventar sei entsprechend der Größe und der H n erhalten geblieben, 9 von einer scheinbaren, etwa durch Geldentwertung veranlaßten Wertsteigerung keine Rede sein kann. Der geringe Mehrbetrag gien Ueber⸗ nahme⸗ und Veräußerungspreis gibt hierfür keinen Anhalt. Es kann also auch das Bedenken, das den Senat in der Entscheidung vom 29. Oktober 1924, VI e A 186/124, Bd. 15 S. 47 (51), ver⸗ anlaßte, den Standpunkt der Steuerpflicht der Gewinne bei ihrer Realisierung für die Einkommensteuer des Jahres 1922 13 ur Geltung zu bringen, nämlich es könnte die Behandlung des Mehr⸗ betrags als fg fte e in zu der Besteuerung eines Schein⸗

gewinns * ren, im vorliegenden Falle keine andere Stellung nahme rechtfertigen. Dies ist auch nicht durch den weiteren Ein⸗ wand des Pflichtigen veranlaßt, das Finanzgericht wäre nie zu

einer Heranziehung des erzielten Mehrerlöses gekommen, wenn er sich wie tausende andere Landwirte als „nichtbuchführenber Land⸗ wirt“ hätte veranlagen lassen. Der nämliche Gesichtspunkt könnte auch von Gewerbetreibenden für die Freilassung der Buchgewinne von der Einkommensteuer vorgebracht werden. Es ist aber nicht so, daß die Veräu . nur in den Fällen kauf⸗ inännischer Buchführüng im Sinne von j 13 des gesetzes steuerpflichtig wären. 5 30 Abs. 2 des Einkommensteuer⸗ e . erwähnt auch den 8 12 des Einkommensteuergesetzes aus- rücklich. Er bestimmt auch weiter, daß, wenn der letzten Ver⸗ anlagung ein Wert nicht zugrunde gelegen hat, an seine Stelle der Anschaffungs⸗ oder Herstellungspreis im Sinne des 5 19 Abs. 2 tritt. Ist m. die e i des Unterschiedsbetrags von 26 63460 R ü bejahen, so sind doch die Vergünstigungen der 31, 32, des ber, , entsprechend an⸗ zuwenden. Denn es entspricht der steuerlichen daß eine Schlechterstellung der Landwirtschaft gegenüber den Gewerbe⸗= treibenden unterbleibt. Die Vorentscheidung, die Einspruchs⸗ r , des Finanzamts und der Steuerbescheid vom 15. De- ember 1925 sind daher aufzuheben. (Urteil vom 4. Dezember 1929 1 A 1230/28.)