1930 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Januar 1930.

2.

sowohl die Kriminalpolizei wie die Schutzpolizei ihre Mittel in

Gesamtauffommen den letzten Jahren verkürzt bekommen hätten, und fragte, ob bei

sjahres 1929 beläuft sich auf 679152 Millionen Reichs⸗ ein rechne risch berrachtei bleibt es sonach um 202.55 Mil⸗ des veranschlagten

6993,7) zurück. sind zudem noch 120,5 Mil

neun Zwölfteln Berichterstatter Jahreshaushaltssolls . Verfolgung

Teilnehmern Aus führungen nister des Innern Grzesinski das Wort. eines Ressorts für die geleistete intensive Arbeit den Beamten der ie in dieser unruhigen Zeit Ungeheures der Flügelparteien lichen Notlage auch blutige Zusammenstoöße sich es auf, Mahnungen an di : Frage sei vielmehr die, wie diesen wirksam vorgebeugt lauchenden Nachrichten von den bevorstehenden Verboten dieser oder jener Partei oder Organisation bewiesen, daß gewisse Par⸗ teien auf die Illegalität direkt hinarbeiteten. nicht scheuen würde, Grundlagen Er habe aber die Ueberzeugung, daß durch Die Macht⸗

lionen Reichsmark aus der Lol verbleiben, s Pensionsversicherung wenden sind.

für Zwecke knappschafilichen Berichterstatters Invalidenversicherung

Er dankte zunächst

as drei Vierteljahren und Pflichterfüllung. Besonderer 6791 Millionen Reichsmark betragen hat, so könnte angenommen daß im 4. Vierteljahr noch ein Drittel dieser Summe

Reichsmark aufkommen

zu leisten hätten. h im Zusammenwirken mit der wirtschaft letzten Zeit dazu geführt,

ereignet hätten.

Lohnsteuer⸗ höher geschätzt weil sich im Januar die Umsätze aus dem Weihnachts⸗ geschäft stärker auswirken werden, Waren, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1929 aus in den freien

erstattungen

übergeführt Für das ganze Rechnungsjahr kann mit einem Aufkommen von 6791 Millionen Reichsmark gerechnet 1.

l Reichsmark für Zwecke der knappschaftlichen Pensions⸗ Invalldenversicherung gebunden sind. Ohne ichsmark verbleibt Reichsmark,

Der Minister er⸗

sind, abgerechnet ; x mit Verboten einzu⸗

daß er sich

nahmen vorlägen. Verbote die Zustände nicht gebessert werden würden. mittel des Staates reichten aus, um ein Umsichgreifen von Un⸗ ruhen auf jeden Fall zu verhindern. Di unverantwortliche Agitation im Hintergrund stehender Führer zu Deshalb sei eine schnelle Aburteilung ge⸗ durch die Gerichte sehr

versicherung und Aufkommen voraussichtlich Massen würden durch lionen Reichsmark weniger, als im Haushaltsplan für gesehen sind.

Berlin, den 14. Januar 1930.

Reichsfinanzministerium.

Exzessen getrieben. faßter führender Elemente Um den staatlichen Organen die nötige gesetzliche Handhabe zur durchgreifenden Verhinderung von Exzessen ; schnelle Verabschiedung des Republikschutzgesetzes im Reich dringend erforderlich.

die ihre politischen Ziele Gewalttätigkeiten 1 ten scharfe Gesetze nicht zu fürchten, denn sie würden durch

Nachrichten.

Reichstags M. die Beratungen zunachst bei 5 Diebstahlsdelikt betrifft. Offen war dabei Diebstahl nur auf Antrag

Parlamentarische Strafrechtsausschuß

verurteilen,

Sitzung am

Vorlage fort, An den so

ittel vorenthalten, auch vorbeugend einzugreifen. oft als bevorstehend geschilderten Bürgerkrieg glaube Ter Staat sei wachsam und stark genug, um bewaffnete Unruhen oder Versuche solcher Art zu vereiteln. ö am Etat keine Aenderungen vorzunehmen oder Anträge zu be⸗ die eine Erhöhung oder Verminderung der Ausgaben Der Etat sei aufs äußerste knapp bemessen, so icht mehr möglich sei. laufene Jahr führte der Minister aus, obwohl zunächst Es habe sich ge⸗ Lastenausgleich für ührt sei ferner die

Bestohlenen ver⸗ Reichsjustig⸗ und Abg. Em minger (Bayr. Volksp.) auf die Bedeutung dieser Frage und auf die Konsequenzen hingewiesen hatten, die sich für andere Delikte daraus ergäben, wurde ihre weitere Behandlung mit Einverständnis der Sozial⸗ demokraten, die sie aufgeworfen hatten, zurückgestellt, um eine urcharbeitung

ministeriums Der Minister bat dann,

grundsätzliche

in sich schlössen. daß eine Beschneidung n Rückblick über das abge ; daß das Polizeikostengesetz verabschiedet worden sei, tand dagegen ziemlich allgemein war.

In einem kurzen ermöglichen. Behandlung den räuberischen angenommen . Diebstahl auf frischer Tat betroffen, Gewalt gegen eine Person anwendet vder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, um sich oder einem anderen die weggenommene Sache zu der Bestrafung zu besonders schweren Stirbt der

der Widers zeigt, daß dieses Polizeikostengesetz einen Gemeinden zur Folge gehabt habe. Auflösung der Gutsbezirke Rheinland und Westfalen. Umgemeindungsgesetz Schwierigkeiten haben sich dungen kaum ergeben. ; führung des Umgemeindungsgesetzes Aufhebung der Gutsbezirke wäre durg )zishof herbeigeführt Dadurch ist endgültig klargestellt, Gemeindegrenzen vom Dezember 1927 durchaus en den Grundsatz der Selbst⸗ Entscheidung ; sterium sich äber keineswegs ten lassen. zen heran⸗

unverändert

Durchgefül ner di das Umgemeindungsgesetz für oder sich oder Die Ausführungsbestimmungen für Durchführung der Umgemein⸗ Eine wesentliche Störung der Durch⸗ und des Gesetzes über die ch einen Erfolg der Klage

Fällen ist die Strafe Zuchthaus nicht unter 5 Jahren. Verletzte, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder lebenslanges Zuchthaus.“ z hat solgenden Wortlaut: „Unter⸗ schlagung. Wer eine fremde bewegliche Sache, die sich Gewahrfam eines anderen befindet, sich oder einem Dritten in der Absicht zueignet, sich oder den zu bereichern, wird mit Gefängnis bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) wies als hin, daß die Reichsratsvorlage in An⸗ lehnung an das geltende Recht die Unterschlagung anvertrauter zeruntreuung“ Bezeichnung „Unterschlagung“ eine Vorschrift gestellt habe,

ö z. B. durch Fund, Irrtum usw. in den Der Entwurf habe diese

Der erhöhten Strafwürdig⸗ Vertrauensverhältnisses ergebe,

. . vor dem Staatsgerick Dritten dadurch unrechtmäßig ist aber abgewiesen. ändern könne, daß auch das Ge verfassungsmäßig verwaltung versto gerichtshofes würde zu uferlosen Ein⸗ un Nur dort würde an ein

bis zu 5 Jahren.“ ei und nicht ge Berichterstatter darauf das Staatsmini d Ümgemeindungsplänen verlei e Aenderung von Gemeindegren wo oringenve Noriyr ener eser, . Eingemeindungsgesetze über Leuna bevor.

Sachen als und daneben

Merseburg⸗ erung Waldenburgs würde Umgemeindungen müsse die Frage ärker und leistungs⸗ Gemeinden.

sondern auf andere Weise, Gewahrsam des Täters gelangt war. Unterscheidung nicht übernommen. keit, die sich aus dem Bruch eines Strafbemessung werden. Dagegen übernehme der Entwurf die Ausdehnung auf Fälle, in denen sich jemand an eigenen Sachen ver und wirtschaftlich nicht Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) trat dafür ein, der Freiheitsstrafe auch Geldstrafe (Komm.) beantragte verschiedenen Notwendigkeit hingewiesen, Fälle chlagung von wohltätige Zwecke oder mit der schwersten wurde unter Einfügung der Geldstrafe „Unberechtigte An⸗

ie Frage einer Grundsatz bei allen b das neuentstehende fähiger würde Die Verwaltungsreform auf re werden müssen.

Gemeinwesen die nebeneinander bestehenden E de gionalem Gebiet wird fortgeführt kleinerer Kreise muß noch auf⸗ zusammengelegt eit dem Januar 1927 be⸗ reußischen allgemeinen Reich mit den Ländern Be⸗ über die Vereinheitlichung der echts⸗ und Verwaltungsbeamten wiederum Besprechungen d es sei zu hoffen, daß Erft r Frage der Grenzhilfe be⸗ ch in diesem Etat durch die eider nicht habe ermöglichen lassen, ein gebiete einzusetzen

greife, die ihm Eine Reihe

leistungsfähigen dann kürz auf die s ide Referendarsperre in der p Seit 1928 habe das Verhandlungen

anvertraut anderen gehörten. für die Unterschlagung neben vorzusehen. Streichung wurde demgegenüber auf die schwerster Ünterschlagungen, wie Unters geldern, Geldern für gemeinnützige oder der letzten Ersparnisse einer armen Witwe, Strafe zu ahnden. angenommen.

Alexander

5 waltung ein. Zuchthausstrafe. 1

sprechungen und Ve Laufbahn und Ausbildung aller R Anfang März 195

se Frage, un ein Erfolg

änder über die r dabei erzielt werden würde. dauerte der Minister, da lage des Staates es sich festen Betrag für die Gren die Staatsregierung gewillt Grenzgebieten zu helfen. dem Westen und dem O zuteil geworden, indem in diese Gebiete ge Bauten von Landj same Unterstützun ging der

reform ein. Länderkonferenz hin, zu

Stellung genommen habe. schlüsse eine geeigne Man habe die Zerschlagung Ueber die Gründe hat rialdirektor Dr. Brecht im geschrieben, aus dem hervorgehe, daß m nicht zerschlagen könne, weil menten bewahren müsse, weil eine Beamtentums notwendig sei, weil Preuße als Land eine Klammer darstelle. eines großen, Reichsreform könne nur den Gesetze und der Verwaltung z Behörden und die Durchsichtig gewährleisten. Preußen sei vier Si Teile schon diese Voraussetzungen. die nicht mehr lebensfähig seien, das Reich selbst

die Finanz⸗ §z 334 hat folgende Fassung: Wer, abgesehen von den Fällen des Diebstahls oder der Unterschlagung, eine fremde bewegliche Sache sich anderen rechtswidrig zueignet,

Nach wie vor sei des Möglichen den ei im Wege des ordentlichen Etats rstützung der Staatsregierung Möglichkeit sten seien durch die hnungen recht wirk⸗ ft gegeben. Sodann und Verwaltungs⸗ 1sschusses der

oder einem wird mit Gefängnis bestraft. Der In besonderen Strafe Zuchthaus bis zu 5 Jahren.“ Dr. (D. Vp führte als Berichterstaiter aus, daß z 334 im geltenden Er betreffe die Fälle, wo keine Be⸗ B. den Fall, daß sich jemand r einen Brief an sich nehme, Hierunter falle au Sache besitzen wolle und bei der Bei all diesen Fällen achen von geringem materiellen Wert; eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis reiche aus. beantragte, auch hier die Geldstrafe vorzusehen. (Reichsjustizmin trat dafür u belassen. älle fielen,

sten die Unterst. Bauten und Lieferungen nach seien. Im

underläch geben worden NI äger⸗ und Grenzpolizeiwo gen der dortigen Bauwirtscha f die Frage der Reichs⸗ Er wies auf die Beschlüsse des Unterar denen die Staatsregierung n

Er glaube aber nicht, daß diese Be⸗ Reichsreform seien.

Recht kein Vorbild habe. reicherungsabsicht vorliege, also z. eine Sache als Andenken aneigne ode in der Absicht, jemanden bloßzustellen. all des Millionärs, der jede Wegnahme den vollen Gegenwert hinlege. handele ez sich um te Grundlage für eine r Preußens nun wohl endgülti Anfang dieses Monats M blatt einen Artikel an schon deshalb Preußen Reichs reform vor Ep Erhaltung eines großstaatlichen n zwischen Ost und West betonte, daß er Aber jede

Rosenfeld (Soz.) Ministerialdirektor Dr. Schäfer ein, es bei der Höchst Er wies darauf bei denen keine Berei Aktendiebstähle,

Mo 8 w. 2 rafe von 5 Jahren Zuchthaus Reichs verwaltungsb unter 5 334 auch alle Raub ie chexungsabsicht vorliege, auch z. B. politische Einbrüche bei

fengewalt ausgeführt werden. Abg. Dr. Bell Gentr) hielt och für notwendig, eine gewisse Zurückhaltung bei der iner so schweren Zuchthausstrafe zu üben für Fälle, in In der Abstimmung

Der Minister einheitlichen Reiches sei. Zweck haben, die Einheitlichkeit der ü erreichen, den klaren Aufbau der keit des Verwaltungsapparats ebentel des Reiches und erfü An Preußen

drohung e denen keine Bereicherungsabsicht vorliege wurde 5 334 in folgender vom Text der Regierungsvorlage ab⸗ weichender Form angenommen: „8 334 () Wer, abgesehen von den Fällen des Diebstahls oder der Unterschlagung, eine fremde r einem anderen rechtswidrig zueignet, zu drei Jahren oder mit Geldstrafe be⸗ Im weiteren Verlau irektor Dr. Schäfer, daß Reichsregierung mit der Frage, ob man die Vermögensdeli facherer Art allgemein zu Antragsdelikten machen solle, unter tschaftsressorts und den Landesjustiz⸗ fassen wüns ir zweiten Lesung zurückzustellen.

335, der Haus⸗ und Familiendiebstahl edoch wurde auf Antrag des immung eingefügt, wonach

zu einem guten könnten sich sehr wohl Länder, Aber, so fuhr könne zur Vereinfachung der wenn es davon absehe, sich einen eigenen Unterbau zu schaffen. Reiches zu konstatieren, wodurch nur eine kompliziertere würde. Sehr wohl hätten die Länder Reichsversorgung übernehmen können, eb Gerade die heutige Lös Reichsarbeitsverwaltung hätte zu einer umal die Länder und Kommunen doch immer wie eamten, Erfahrungen und Einrichtr Die Absicht des i einzurichten, neuerdings beste chen Verwaltun

bewegliche Sache sich ode wird mit Gefängnis bis (2) Der Versu Sitzung erklärte Mini

der Minister fort, l Verwaltung sehr wohl beitragen, verwaltungsmäßigen Immer wieder seien die Versuche des sich eine eigene Exekutive zu schaff Verwaltungsarbeit hervorgerufen z. B. die Verwaltung der der Reichs⸗ ung der reichseigenen Erschwerung geführt, der mit ihren ingen benutzt werden müßten. Wasserstraßenverwaltung st werden, ebenso der offenbar berversicherungsämter aus der zu lösen und sie einer Reichsverwaltung erbilligung der Verwaltung könne auf Man müsse die bestehenden Es müsse auch vermieden etze unnötig vermehrte Arbeit für den Die Durchführun die Beamten der Exe Die Staats- und Kommunalreform dürfe naäͤtür⸗

anschließen.

Fühlungnahme mit den Wir verwaltungen nochmals einge die Frage bis Beratung des Der Paragraph wurde angenommen, Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) eine Be e AUnterschlagung oder unberechtigte Aneignung, zwischen Ehegatten begangen worden ist, straflos bleiben soll, wenn ur Zeit der Tat beide Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft ge⸗ ebt haben. Darauf vertagte sich der Ausschuß.

ebenso bei arbeitsverwaltung.

es, eine eigene se desh b bekäm ende Plan, die O

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags begann am 16. d. M. die Vorberatung des Haushalts des Preußi⸗ schen Innenm inisteriums. Heilmann (Soz) gab einen Ueberblick über die Gesamtein⸗ nahmen und ⸗ausgaben des vorliegenden Etgts und wies auf die als Drucksache des Landtags vorliegende Denkschrift über Er⸗ sparnismöglichkeiten bei der Polizei hin sowie ferner darauf, daß

diesem Wege nicht erreicht werden. Einrichtungen der Länder benutzen. werden, durch neue Ges Beamtenapparat zu schaffen. scheitere eben daran, daß überlastet seien.

Der Berichterstatter, Abg.

mancher Gesetze tive schon heute

. ö * ö * ö ö . 1 * .

lich künftige Wege einer Reichsreform nicht verbauen. Wichtig sei zunächst die Zusammenfassung der Verwaltungsgesetze. In den nächsten Monaten würde, so kündigte der Minister an, dem Landtag ein neues Polizeiverwaltungsgesetz vorgelegt werden, dessen Folge eine Verminderung der Polizeiverordnungen und der Behorden, die Polizeiverordnungen erlassen könnten, sei. Ueber tretungen von Polizeiverordnungen würden danach nicht mehr durch Polizeistrafen, sondern durch Zwängsgeld bestraft. Be⸗ schwerden über die Festsetzung des Zwangsgeldes gingen an die Aufsichtsbehörde oder an das Verwaltungsgericht, nicht mehr an das ordentliche Gericht, wodurch vermieden wird, daß in Zukunft eine polizeiliche Strafe im kriminalistischen Sinne Vorstrafe sei. Sämtliche Polizeiverordnungen, die vor dem 1. Januar 1909 er⸗ lassen worden seien, würden demnächst aufgehoben, die Gültigkeit der Polizeiverordnungen würde im neuen Gesetz auf 30 Jahre beschränkt werden. Ein neues Fremdenrecht würde ebenso dem⸗ nächst vorgelegt werden. Auch die Büroreform bei den Polizei⸗ behörden würde weiter durchgeführt, wodurch mehr Beamte der Exekutive zugeführt werden könnten. Auch die Gesetze über eine Staatsverwaltungsreform hoffe er noch in diesem Frühjahr dem Landtag zuleiten zu können. Er sehe heute die Möglichkeit, ent⸗ gegen den vorherigen Plänen, die Landeskulturverwaltung und Schulverwaltung siatt beim Oberpräsidenten bei den Regierungs⸗ praͤsidenten zusammenzufassen. Darüber fänden innerhalb der preußischen Regierung noch Ressortbesprechungen statt. Auch das Staatsministerlum habe noch nicht Stellung genommen. Si gleicher Zeit hoffe er auch Gesetzentwürfe über die Kommunal⸗ verwaltungsreform dem Landtage vorlegen zu können. In diesem „Selbstverwaltungsgesetz“ würden natürlich die Bestimmungen enthalten sein, die bereits im Umgemeindungsgesetz Rheinland⸗ Westfalen beschlossen wurden, die Kompetenz⸗Kompetenz, Te— konzentration der Verwaltung und ähnliches. Ferner würde in diesem Selbstverwaltungsgesetz eine Neuregelung und Kodist⸗ zierung der Staatsaufsicht über die Selbstverwaltung enthalten ein. Staaisdufsicht aber bedeute Aufsicht, nicht Mitverwaltung. 6 sei falsch, von einem Versagen der Staatzaussicht über die Kommunen in der letzten Zeit zu sprechen. Niemals dürfe die Aufsicht zur Mitverwaltung werden. Die Selbstverwaltung be⸗ finde sich zurzeit in einer gewissen Krise, aber aus mehr oder weniger verschuldeten Mißverhältnissen müsse die kommunale Selbstverwaltung sich aus eigener Kraft heraushelfen, Staats⸗ mittel als barer Zuschuß kämen dafür nicht in Frage. Auch in den neuen kommunalen Verwaltungsgesetzen, so schloß der Minister seine Ausführungen, würde an dem Prinzip der Selbstverwaltung unbedingt festgehalten werden, er werde an der Selbstverwalkung nicht. rütteln lassen. In der Aussprache nahm als erster das Wort Abg. K enk el D. Nat.. Er machte nachdrücklich aufmerksam auf die beson⸗

M

deren Nöte der Grenzlande, insbesondere des L2stens. Leider sei auch in diesem Jahr kein besonderer Grenzfonds in den Etat eingestellt worden. Zu begrüßen sei jedoch die Erklärung des Ministers, den Grenzlanden müsse und werde geholfen werden. Eine wirksame Hilfe könne dem östlichen Grenzland aber nur werden, wenn wir den Korridor zurückgewönnen. Jieses Ziel müsse die Regierung immer im Auge behalten. Unerhört sei die Hallung des Vizepräsidenten beim Qberpräsidium in DOstpreußen Dr. Skeinhoff, der einem Auslandskorrespondenten gegenüber Aeußerungen getan habe, die die Klarheit dieses Zieles völlig e. missen ließen. Das Ministerium müsse hier eine eindeutige Er⸗ klärung abgeben. Der Redner führte weiter aus, auf die. Knebe⸗ lung der politischen Meinungsfreiheit der Beamtenschaft beim Volksbegehren und Volksentscheid wolle er jetzt nicht eingehen, da diese Dinge beim Haushalt des Staatsminister ums erörtert werden würden, und da ja auch ein besonderer Untersuchungs⸗ ausschuß eingesetzt sei. Aufklärung müsse er aber. verlangen über einen besonderen Fall, der zeige, wie man die Pressefreiheit zu Eaabaln füuche. An Sand der dołumentarischen Unterlagen kriti⸗ fierte der Redner das Vorgehen des Landrats von Tilsit⸗Ragnit, Dr. Penner. Dieser habe sich den Verleger der. Kreiszeitung kommen lassen, um ihm Vorhaltungen zu machen über die Auf⸗ nahme einer Einladung zu einer Kundgebung gegen die Krieg? schuldlüge in seiner Zeitung. Der Verleger habe sich verpflichten müssen, sein Material nicht mehr von der. Telegraphen⸗Unioa, sondern vom Wolff⸗Büro zu beziehen. Bezeichnend sei auch das Verbot der Osteroder gang wegen Aufnahme eines angeblich republikfeindlichen Artikels. Nachdem das Verbot vom , . erichtshof aufgehoben sei, schwebe jetzt ein . des Ver⸗ egers gegen den preußischen Staat auf Ents ädigung. Das zeige, zu welchen Konsequenzen ungerechtfertigte Verbote führen können! Besondere Beachtung verdiene auch / die neuerding. be⸗ kanntgewordene staatliche Unterstützung von Zeitungskorresbon— denzen. Die Personalpolitik des Innenministeriums, ins beson⸗ dere bei der Bestätigung von Amts⸗ und Gemejndevorstehern, müsse gleichfalls mit schwersten Bedenken erfüllen. Gegenüber der Mißwirtschaft bei der Verwaltung der Gemeindefinanzen werde man, so wenig man sonst auch in die Selbstverwaltung eingreise n könne, doch von der Staatsaufsicht tärkeren Gebrauch machen ü ssen. Starkes Mißtrauen sei auch gerechtfertigt gen das vom Minister angekündigte Polize iverwaltungsgesetz. Schon jetzt werde von den republikanischen Parteien häufig der schãrfste Druck auf die Rechtsprechung der Richter ausgeübt. Es sei die Frage berechtigi, was erst 7. werde, wenn, wie in Aussicht gestellt sei, * Rechtsntittelverfahren nicht der unabhängige Richter, sondern der dem Minister 4 6 Verwaltungsbegmte zu entscheiden habe. Abg. Tr. von Eampe (D. Vp wies darguf hin, daß man in rheinischen Zeitungen von einem Ruhrstaat spreche. es heiß die Üiebergroßstädte wollten sich nicht mehr unter die Aussicht 9 Regierungspräsidenten stellen. Es sei wichtig, zu. , . derartige 4 6 der Regierung gebilligt n . (Zuruf des Ministers: ein! Die. Tatfache, daß ein großer ö. Fön Gutsbezirken nicht aufgelöst sei, heruhe wohl auf dem (in; ruh des Landwirtschaftsministers. (Der Minister bejahte dies) er Redner fragte, ob der Minister den Wahlaufrus des . gierungspräsidenten Stieler billige, In der Frage des 6 der Straße hätte man schon früher gewisse Elemente, die die Straße beunruhigen, nicht als politische Kinder behandeln dürfen. Der Schutz der Straße liege jedenfalls auf allgemeinem Gebiet und habe nichts mit dem Repnblits chu get zu tum. 1. freulich sei die energische Ablehnung der Zers hlagung Preußens durch den Minister und seine Nichtbilligung der Beschlisse der Länderkonferenz. Es handele sich in der Tat um das Kroblem Reich und Bahern, nicht aber um das Problem Reich und Gene, Angesichts der vielfachen Aufgaben die der Minister der Polizei zuweise, erscheine das Bild des Polizeistaates Jnahe⸗ gerückt. Um so energischer müsse gegen die Aufhebung der ichter⸗ lichen Kontrolle bei den Polizeistrafen Stellung genommen werden. Man dürfe da nicht einfach von Polizei ⸗Zivangsggld sprechen. Die Hoffnung des Ministers auf Durchführung der Verwaltungs⸗ reform * anzuerkennen. Vorläufig aber sei die von ihm ge wünschte Einigung unter den Parteien noch nicht grfolgt. Das Programm sei so groß, da eigentlich ein Gesetz zur Verlängerung der Legislaturperiode gleichzeitig nötig ware. In der Beseitigung ber Enklaven und der Uebernahme kleiner Länder, sollte man schneller vorgehen; nötigenfalls. müsse das Reich die Initiative ergreifen. Bei dem Eingriff in die Selbstverwaltung Berlins müsse man fragen, auf Grund welcher Bestimmungen der Ober präsident seine Regelung vorgenommen habe; er reulicherweise sei er nicht so weit gegangen, einen Kommissar von außen nach Berlin zu setzen. Dies sei in erster Linie dem zweiten Bürgermeister Dr. Scholtz zu verdanken, der sich in der kritischen Lage voll bewährt habe. Der Redner fragte zum Schluß, weshalb das Verfahren vor dem Stagtsge richtshof wegen des preußischen Wahlgesetzes so hinausgezögert werde. Minister des Innern Grzesinski erklärte den Aus- führungen des Abg. Kenkel gegenüber, daß es in der Korridor⸗ frage zwischen den Parteien und der Regierung keine Meinungs⸗

Börsen beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berliner Börse vom 17. Januar

neutiger Sorigen Kurs

1930

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Nürnberger Gold⸗

Westt. A. j. 3 Anl 5, 1.2. 1981 *

grundst. G. NR. 1 1.4.85 do do. E69. 31.12.32 do 0. 27 RX. 31.1. 32

Pfandbriefe und Schuldverichreib. von Sypothekenbaunken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Lignid.⸗Pfandbr.

Mit Zinsberechnung.

Gt. j. Goldtr. Weim. Gold Pfobr R 2

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do. Schuld Ri xz2s

Amllich festgestellte Kurse.

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Ohne Zinsberechnung Schlesw. Holst. Ldt Rtb⸗

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do. 1928 1. 11. 198. Ohne Zinsbere

Mannheim Ant. - Ausl. Sch. einschl. n Abl Sch.

Rostock Anl. Auslosgs.⸗ Ech. cin chi ĩn ll n in J d. Aus losunasw.)

d) Zweckverbände us Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch. A. 5 RA 26, 1981 do. do. A. 6R Ba7, 82 Schlw. - Holst. Elktr. Vb. G. A. 3.1. 11.278 do. Neichsm.⸗ A. A. 6 Jeing. 19295 do. G ld M j, 1.1.31; bo. do. Ag. 8. 1980 do. do Agi 1.11.26

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Das hinter einem Wertpapier besindli bedeutet, daß eine amtliche Vreisseststellung gegen. wärtig nicht stattsindet

Die den Attten in der zwetten Spalte beigefügten giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge— lommenen Gewinnanteil. ergebnis angegeben. so ist es dasienige des vorletzten Geschäftsjahrs Der Die Notterungen für Te ahlung sowie für Auslän esinden sich sortlaufend unter Handel und Gewerbe

Etwaige Druckfehler in den heutigen

ursangaben werden am nächsten Börsen imn der Spalte „Veriger Kurs“ be⸗ mliche, jpäter amt⸗ ellte Notierungen werden 6 am Schluß des Kurszettels als Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 68 Lombard 79. Danzt Amsterdam 4. Brfttsse 89 Helsing Kopenhagen 6. Paris 3. Prag s Schwelz 8 Stockholm . Wien

Deutsche festverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schu tzgebietsanleihe u. NRentenbriefe. Mit Binsberechnung.

Schlesw.- Holst. Prov.

RMA. A. 14 1126 do. A 18Jeing. 1.1.27 do. Gd. A. A 16. 1.1.32 do. RN MA. A 17. 1.1.82 do. Gold. A. 18, 1.1.82 do RM. A. 19, 1.1.32 do Gold A. 29, 1.1.82

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bzw 14 1984.. Kasseler Bezirksverbd. Goldschuldv 28. 1. 10.38 do. Schatzanweisgn.

3 Wies bad. Bezirksverb. Schatz anweis. rz. 110,

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c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

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Ist nur ein Gewinn⸗ „Jöb 58 6 117556 1. I5d 6

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n 1. Italien Pfandbriefe und Schuldverschreib.

öffentlich / rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.

Die durch gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr en Instituten gemachten Mitteil em 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen

a) Kreditanstalten der Länder. Mit 3Zinsberechnung. unk. bis. .. bzw. tilgbar ab. ..

Braunschw Staats bl Glo⸗Bfb. ( Landsch) Reihe 14, 1. 4. 1925 do. u. 16, 30. 9. 29 . R. 20, 1. 1. 85 . R. 22, 1. 4. 88 . N. 28, 1. 4. 885 . R. 19, 1. 1. 885 R n.7. 8h do. Kom. do. R. 18 29 do. do. do. R. 21,1. 1.88 do. do. do. R. 18.1.1. 32 Hess. Ldht. Gold Hyp. Pfan dbr. N. 1,2 u. 7, 1.7.81 bzw. 31.12.31 do. R. 8 ü. 9, 30. 6. 82 bzw. 81. 12. 82

. R. 10, 81. 12. 85 Ma a a1 18 a2 do. N. 5, 80. 5. 82 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, 81. 2. 32 do. do R. 1, 31. 3. 82 Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1.7. 1984 Dldb. staatl Krd. A. Gold 1928,331.12.29

Rheinprovinz Anlei Auslosungsscheine Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl. ⸗Auslosungssch.“ Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine einschl. n. Ablösungsschuld in einschl. i, Ablösunasschuld lin

b) Kreisanlethen.

Mit Zinsberech Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 fl., 1. 1. 18924 do. do. 4 gr. 1.1.1924

e) Stadtanlethen. Mit Sinsberechnung. bzw verst. tilgbar ab..

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do. do. LiqPf. o Antsch Anieilsch. z. 8 Liq.⸗ G Bf. d. Ctr. Ldsch. f Landwtsch. Kreditv. Sachs. R2 M, 1.11.30 do Gldkredbr M 2.31 Lausitz. GdyfdbrS X Meckl. Ritte rsch d Pf. do. do. Ser 1

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do. Ser. 9. ul. 82 tobilis.-Pfdbr.) do. do. S. 8 (Siꝗ.⸗

Bfdbr.) 0. Antsch. do. do. .S. 1 uk. 3]

S0 2866 0 Bo 2566 des Auslosungsw.). des Nuslosungsw.) .

Braunschw. Hann. Hyp B. GPf. 286, rz31 do. do. 1924, rz. 1930 do. do. 1927, rz. 1932 do. do 1928, rz. 193 do. do. 1929, rz. 1985 do. do. 1926. x5. 1931 do. do. 1927. 3. 1931 do. do. 1926 1Liq.⸗ Pfdb.) 0. Ant. Sch. Anteilsch. z. M G Giq.- G. Pf. d. raunschw. Haunov Hyp.⸗Bl.

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ab 1. 8. 94 mit 6] 4h do Reichssch. K Goldm. , ab 1952 81 S5. 1 00G M, auslosb - o. Kap.⸗Ert r. Steuern Preuß. Staats⸗Anl. 1923, auslosb. zu 110

Altenburg (Thür.) Gold⸗Anl.. 1981 Augsbg. RM⸗A. 2tz,

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Prov. Säch . landsch.

Gold⸗Pfandbr.. do. do. 31. 12. 29 do do Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1—2 do. do. Liqu.⸗Pfb.

ohne Ant -Sch. M=, ni m;

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do. Schatzanweis. 28. fäll. 1. 5. 1981

Berlin Gold⸗Anl. 26

Braunschw. - Hann. Hp. B. Gld K. ulso do. do. do. un

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Dtsch. Geno ss. S vp. Bk. G. Pf. R. 1, uk. 2] do. N. 5, nk. 88 do. R. 6, uk. 84 do. N. 3, uk. 82 do. R. 4, uk. 32 Gldgᷣ. R. 1, uk. 30 do. NR. 2, uk. 81 do. R. 3. uk. 32

Deutsche Hyp.⸗ Bank

Gld. Pf. S. 26, uk. 29 do. S. 27, ul. b. 29 do. S238 - 29, ut. b. 81

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NM. S 876

rz. 102, lig 26.1 38 do. do. rz 1.10.30 aden Staat RM Anl. 27 unt 1. 2. 682 63 Baye rn Staal RM Anl. 27. db. ab 1.9. 84 s z Bayer. Staat schat 1929, rz. 1.8. 32

5 do. do. rz. 1. 5. 85 863 Braun schw. Staat G M⸗Ani. 28. ul. 1.8. 6 83 do. do 29, uk. L. 4.84 s Hessen Staat RM⸗ Ant 29, unt. 1. 1. 86 S3 Lübeck Staat NM Anl es, unt. 1. 10. 89 83 do Staatsschatz 29 fälltg 1. 7. 1982

863 Mecklbg. . Schwer RMA. 28, ul. 1.8. 88 63 do do. 29, ut. 1.1. 40 II do. do 26, tg. ab e 73 Mecklenb ⸗⸗-Strel. Staats sch. r3. 1. 8. 81 63 Sachsen Staat RM An 27, ul 1. 10. 88 sI do Staatssch. R. 4 v. 29 M, fäll. 1. 6. 82 II do. do. R. g fall. 1.7. 30 d Thür Staatsanl.

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do. do. 29, 1.10. 84 Braunschweig. RM.

Anl. 26 NM. 1. 6. 81 Breslau RM⸗Anl.

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do. do. S. 1 u. 3, 1.8. 30 do. do. GM (Liqu.) do. do Gg. S. 2 1.7.32 do. do. do. S. 1, 1.7.29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. Glm. Pf. R2 31.3. 30 ba. do. N. 1, 80.5. 30 do. do. R. 11, 1.7. 85 da do. R. 18, 1.1. 34 do. do. R. 19, 1.7. 34 do. do. R], 18,1. 1.85 do. do. N. 5, 1.4. 82 do do. R. 10, 1.4.33 do. do. N. 7. 1.7.32 do. do. R. 8, 30.5. 30 do. do. Kom. R283 do. do. do R 4, 1.1.34 do. do. do R16, 17.834 do. do. do N. 6, 1.4.82 do. do. do. R. 8, 1.7. 82 Thür. Staat GSchld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. Nꝛ, 1.7.32 do. do. do. R. 3,1. 8. 34 do. Schuldv. Ag. 26,

do. do. Ausg. 1926 da. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1925 do. Ldsch .Krdv. GPf.

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do. do. 26 R. 1, 1.9.8 do. do. 26 R. 2, 1.2.82 do. do. 28. 1. 6. 86 do. Schatzanweis.,

fäll. J. 6. 19358 Duisburg RMA.

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. unget. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. lenberg. Kred Ser. D, gel. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 53 153 Kur⸗ u. Neumärkische A4, 3g, 33 Kur- u. Neum. C.⸗Dbl.*] Sächs. Kreditverein 4 Kredabr.

bis Ser. 22, 236 88 (versch.)

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(Lig. Pf. o. Antsch.

Deutsche SHyp.⸗Bank Gld Kom. S. 5, uk. 82 do. do. S. 7, uk. 84

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Dtsch. Wohnstãätten⸗ Hyp. B. G. R. L tg. 82 do. do. R. 4, tg. 89 do. do. R. 6, tg. 8a do. do. N. 2, tg. 89 do. Kom. R. 6. tg. 84

Frankf. Pfdbrb. Gd⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 80 do. do. Em. 10, rz. 85 do. do. Em. 12 T3. 34 do. do. Em. 18, r3. 88 do. do. Em. 18, r3. 35 do. do. Em. J, T3. 32 do. do. E. S, uk. b. 88 do. do. Em. 2, rz. 29 do. Em. II (D1q-

do. Gld⸗8K. E. 4 Tz80 da. do. Em. 14. cz. 88 do. do. Em. 16. T3. 85 do. do. Em. 6, T3. 82 do. do. E. 9 uk. b. 33

Gotha Grundtr. GPf A. 3, Za, 6b, ut. 86 do. G. Pf. A. 4, ul. 89 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5. ga, ut. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 84 do. do. Abt. 9, uk. 85 do. do. do. A. 6, ut. 81 do. do. Goldi Pf. Abt. 2, ut. b. 29 do. do. do. A. , ut. 26 do. do. G Pf. A7 (Liq⸗= Pf.) 0. Ant. ⸗Sch. Anteilsch. z. M IG. Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit Bl. f.

Gotha Grundtr.⸗Bt.

Gold⸗ gz. 24, ut. 31 do. do. do. 28 uk. 34 do. do. do 29, uk. 835 HambHyp⸗V. Gold⸗ Hp. Pfd. E. N ut. 33 do. do. E. G, ut. 33

do. do. E. A, ut. es do. do. Em. B., ab

1. 2. 30 anzlospsi. do. do. Em. D. uk z do. do. Em. Ent. z do. do. E. M Mob Pi

Dil sseldorf RM. A.

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ld. Kreditv. V...... 4, 39, 83 Westpr. rittersch. 41, 38. 83 Westpr. neulandsch.“

m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 1 Ohne BZinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschain.

4 Stadtschaften.

Mit Zinsberechnung.

Berl. Pfdb. A. G. -f. do. do. m. S. Au. B)

do do. Ser. A... do. do. S. A Liq. P. Anteilsch. z. b Liq; G. Pf. d Berl. Pfbal S Berl. Pfan dbr. a S6

(Ab Berl Goldstadtschbr. do. do 265 u. S. 1.2

Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. 8(Liq. Anteilsch. z. x Gol Pf. d. Srdb. Stadtsch Preuß. Ztr.-Stadt⸗

do. do M. J. 2. 1. 81 do. do R. 3. 6. 10, 2.1. 20bzw. 316 zw. 82 do. do. R. 9. 2. 1. 82 do. do. R. 141.18. 32 do. do. R 18 1.4.88 do. do. R. 19, 1.4.33 do. do. Nꝛ0, 21. 2.1.34 do. do R 22 1.11.34 do. do. R. 23, 13. 835 do. do R 24 1. S. 30 do. do Nsu. 1.2.1.3 do. do. Nzu. 12. 2.1.3 do. do RIu 13,2. 1.32 3

Ohne Sinsberechnung.

Magdeburger Stadtpfanddr. v. 1911 (Zinstermin 1 1

e Sonstige. Ohne Zinsberechnung.

Deutsche Pfdbr.⸗ Anst Pos. S. 1-6, ul. 30-3441 Dres dn. Grundren i. Anst. j Si. 2 57-1 do. do. S. 3, 4 6 Mf do. Grundrenthr 1-3

r Obne Zinsschein bogen u, ohne Erneuerung

Eisenach RM⸗Anl. 1926, 81. 8. 1981 Elberfeld RM⸗Annl. 19528, 1. 10. 56

do. 1926, 81. 12. 81 Emden Gold⸗A. 26,

Essen RNMeAnl. 26, Ausg. 19, 1982

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aus gest. b. 81. 13.71.

83 Breußische Lan deg⸗ rentenbt. Goldrentbr Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 8

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Ohne Zinsberechnung.

Dt. Ant -Auslosungssch. Dtsch. Aul.Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein Anhalt nl. ⸗Auslosgssch Hamburger Anl. - Aus losungsscheine! Hamburger Ablös.⸗Anl. ohne Aus losungsschein Liülbeck Anl. ⸗Auslosgssch“ Mecklenburg ⸗⸗ Schwerin Ant. Auslosungssch Thlr. Anl⸗Auslosgsich einschl n Ablösungsschuld an g des Auslosungsw.

Deutsche Wertbest Anl bis 5 Doll fäl. 2.9. 88 imn 4

z Deutsche Schutzgebier Vuleihe... .. .....

Getündigte, ungel. verloste u. unverl. Nentenbriese . 3c Posensche agst. b. a1 22.17]

b) Landesbanken, Provinzigl- banken, komm unale Giroverbände. Mit 3insberechnung.

Hann. Landestrd. GPs

S. 4g. 16.2. 29.1. . 88

do. Pfandbriefe 1926 da A, 1. 1. 829

Ltr. GPfi, 1.9. 30 do. N. 2, 1.9. 31 do. Do. R. 7-9, 1. 8. 83

Frankfurt 4. Mam Gold⸗ A. 26, 1. J. 82 do. Echatzanweis 2s,

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1923, 2. 1. 1929

Gelsentirchen⸗Buer RM⸗A2s , 1. 11.885 Gera Stadttrzs. Anl. v. 1926, 81. 8. 82 Görliz RM - Anl. v. 1928, 1. 10. 88

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do. do. Kom. R. 1, 1.9. 31 do. do. do. R. , 1. 9. 38 Nassau. Landes ban Gd. Pf. As, ) 31.12.35 do. do. Ag. 10, 21. 12.35 do. do. A1 1, rz. 100. 1934 do. do. G Ga. Sh. g0. 9. 33 do. do. do. S6 u . 80.9. 142 do. do. do. S. 6, 80.9. 34 Dberschl. Prv. Bi. G. Bf. R. 1. T3. 100, 1.9. 31 do. do. Kom. Ausg i Bst. A, Tz. 100, 1. 10.31 r. Pr. Ldbt. G Pf. 1, rz. 102, 1.10.35 Pomm. Prov⸗Br Gold 1926, Ausg. 1, 1.7.31 Rheinprov. Landesb.

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Hagen 1. W. NM Anl. 28, 1. 7. 85

Kassel RM⸗Anl. eg, Kiel RM⸗Anl. v. 26, Koblenz RM⸗Anl.

von 19g6, 1 3. 31 do. do. 2s, 1. 10. 35 Kolberg / Ostseevad

Köln R- Anl. 29 fällig 1. 10. 1982

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Anleihen der Kommunalverbände.

en der Provinztal⸗ und chen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung.

unt. bis. . bzw. versi. tilgbar ab. ..

Brandenburg. Prov.

RM⸗A. 28, 1. 3. 88 do. do. 26, 81. 12. 81 Haun Prov. G MM.

Reihe 16, 2. 1. 26 do. NR M-Anl. R. 2B,

4B u. 6, 1. 4. 1927 bo do. Ri- 1241.10.34 do do. R. 18. 1. 10. 86 do do R. aß, cz. 103,

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G.⸗ 8, 1. 10.85 do. R M⸗Anl. 1.128 do. Gold⸗Anl. 1928

Ausg. 1, 1.7. 189885

do. do. A. Iu. 2M. 1.4. 32 do. do Kom 14, 1b 2. 1.31 do do. do. A. 8 1.4.39 do. do. do. A., 1.10.31 Schles w. Holst. B rov. Ldsb. GdPf. RN) 1.1.34 do. do. Kom. R. 2. 1.1.34 Wests. Sandes ban 1 Pr. Doll Gold m do. do. Fe ing. 28. 1.10.30 do do. do. 26. 1.12.31 do. do. do x7 NR. 1, 1.2.12 do. do. G. Pf. R1. 1.1.34 do. do. do. Kom R. 2 u. 8, 1. 10. 38

Leipzig NM⸗Anl.2 1.6.

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do do 28, 1.6. 83

Anleihe 28, 1.1.30 do do 26, 1.10. 81 do. da 27, 1. 8. 82 Veil iheim a. d. Ruhr

RM es, 1. 5. 1981 München Schatzan⸗ 18 weis. 28, fa ll. 1.4.81

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do. R. 8, 1. 10. 82 do. R. 9. 1. 10. 88

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